onderem mmmimnistertum mu. Im Jahre 1891 beltef sich das Ordinarium auf 106 Millionen Mark und im Jahre 1904 auf 159 Millionen Mark; es ist also eine Steigerung in 10 Jahren Sum 53 Millinnen gleich 50 % eingetreten. Das Extraordinarium betrug 1894 4 Millionen, im Jahre 1904 22 Millionen, — also eine Steigerung um 18 Millionen, gleich 450 %0. 1 Ganz hesonders ist dieser Mehrbedarf hervorgetreten bei dem Elementarunterrichtswesen. Das Elementarunterrichtswesen war im Jahre 1894 ausgestattet im Ordinarium mit 63. Millionen, im Jahre 1904 mit 93 Millionen. Also ist in den 10 Jahren eine dauernde Erhöhung der Staatsausgaben zu Gunsten des Elementarunterrichts⸗ wesens um nicht weniger als 30 Millionen gleich 50 % eingetreten. (Hört! hört! rechts.) Im Extmordinarium betrusen die Aufwendungen für das Jahr 1894 2 ½ Millionen, im Jahre 1904 5 700 000, also in 10 Jahren eine Steigerung von mehr als 100 % Meine Herren, ich habe mit voller Absicht diese Daten hier einmal angeführt, um den in der Preffe immer wieder auftauchenden Be⸗ hauptungen entgegenzutreten, als ob die Kulturaufgaben bei uns ver⸗ nachlässigt würden, insbesondere als ob mein großer Amtsvorgänger, Herr von Miauel kein Interesse für diese Kulturaufgaben ehabt 8 hätte. Kein Mtnisterium, keine Verwaktung hat so große Staats⸗ mittel zur Verfügung gestellt erhalten, wie gerade das Kultus⸗ ministerium. 1 Im einzelnen, meine Herren, weisen im Ordinarium die Uni⸗ versitäten einen Mehrbedakf von 311 000 ℳ, die höheren Lehranstalten
1 338 000 Elementarunterrichtswesen von 2 330 000 ℳ auf. n — ZSe, . Lee 888 Jahren 1902 und 1903 zusammen 14 Seminare bildung auf den landwirtschaftlichen Winterschulen zu ermö lichen,
nd 14 Präparandenanstalten von Ihnen erbeten und auch bewilligt erhalten. Der Etat 1904 sieht 4 fernere Seminare und 5 Präpa⸗ randenanstalten vor, sodaß wir in diesen drei Jahren 1902, 1903 und
1904 nicht weniger als 18 Seminare und 19 Präparandenanstalten, in Summa also 37 derartige Anstalten geschaffen haben werden. Wir haben aber auch ferner erhebliche Mittel für das Elementarunterrichts⸗ wesen vorgesehen, insbesondere die Möglichkeit geschaffen, an allen staatlichen Präparandenanstalten das dreijährige System durchzuführen, also dritte Klassen einzuführen. Zur Unterstützung der Zög⸗ Ünge der Präparandenanstalten in Westpreußen und Posen
sind 94 000 ℳ vorgesehen. Sie finden ferner Mehrbeträge für das höhere Mädchenschulwesen von 50 000 ℳ, und neu eingestellt
Beihilfe für die nicht staatlichen Lehrerinnenbildungsanstalten ebenf 50 000 ℳ Die allgemeine Erleichterung der Volks⸗ chullasten erfordert einen Mehrbetrag von 300 000 ℳ, die Errichtung
neuer Schulstellen ebenfalls von 300 000 ℳ, und die Leistung des
Staats zu den Alterszulagekassen steigt um 400 000 ℳ Für Witwen⸗ und Waisengelder hat sich die staatliche Leistung um den Betrag von 450 000 ℳ erhöht. Kunst und Wiffenschaft erfordern insgesamt mehr 230 000 ℳ, das technische Unterrichtswesen 581 000 ℳ, darunter für ie neue Technische Hochschule in Danzig der Betrag von 296 000 ℳ Diese Technische Hochschule soll im Herbst 1904 eröffnet werden, und
wir wollen alle hoffen, daß sie dazu beitragen wird, die wirtschaftliche
Kraft des Ostens zu stärken und insbesondere dem Deutschtum zum Rückhalt zu dienen.
3 Bei Kultus und Unterricht gemeinsam sind 850 000 ℳ neu vor⸗ gesehen als Staatsrente an den Pfarrwitwen⸗ und Waisenfonds be⸗ hufs Aufhebung der gesetzlichen Pfarrbeiträge. Wir hatten bekanntlich
früher derartige Beiträge auch bei den Stautsbeamten. Wir haben sie
im Interefse der Staatsbeamten dann fallen lassen, und es schien
billig, auch den Geistlichen gleiche Wohltaten zuteil werden zu lafsen,
zumal sie bei ihrem mäßig bemessenen Gehalt für die Erziehung ihrer
Kinder in ganz besonderem Maße Aufwendungen zu machen haben.
Daher ist die Uebernahme dieser Summe auf den Staat von Ihnen
erbeten.
Das Extraordinarium des Kultusministeriums erfordert den Be⸗ trag von 22 300 000 ℳ, ein Mehr gegen den vorigen Etat von
8
4 438 000 ℳ Darunter sind wiederum eingestellt 3 Millionen für Schulbauten. Es findet sich die Posittion für Ankauf des Arnimschen Palais mit 3 720 000 ℳ, um dort der Kunstakademie ein Unter⸗ kommen zu schaffen, und es findet sich ein Betrag von 280 000 ℳ eingestellt für die Weltausstellung in St. Louis. Bei der innigen Wechselwirkung gerade deutscher Bildung und amerikanischer Bildung schien es richtig, eine umfassende Darstellung des deutschen Unter⸗ richtswesens zu geben, und dafür werden die Mittel von Ihnen erbeten.
Meine Herren, ich habe die Etats im allgemeinen erschöpft, wenn auch nur die wichtigsten Daten Ihnen vorgeführt. Wir können im allgemeinen sagen, daß die ungünstige wirtschaftliche Pertode schneller überwunden ist, als wir alle angenommen haben. Wir wollen hoffen, daß die günstigen Aussichten, mit denen wir in das Jahr 1904 treten, sich auch verwirklichen, und daß günstige Sterne dem Wirtschafts⸗ leben des Staats auch im Jahre 1904 leuchten. (Lebhafter Beifall.)
Schluß gegen 1 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Sonnabend, 11 Uhr. (Schleuniger Antrag des Abg. Dr. Szuman auf Einstellung eines Strafverfahrens; erste Lesung des Staats⸗
haushaltsetats.) „
8 Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstage ist, wie allfährlich, eine Uebersich über die Bauausführungen und Beschaffungen der Reichseisenbahnverwaltung, für welche die Mttel bei den Fonds zu einmaligen Ausgaben bewilligt sind, nach dem Stande vom 30. September 1903 zur Kenntnisnahme zuge⸗
gangen. 5 1 8 1“
Der dem Hause der Abgeordneten zugegangene, in der gestrigen Nummer d. Bl. erwähnte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in der rovinz Hessen⸗Nassau, hat folgenden Wortlaut:
3 Einziger Paragraph.
Pupch statutarische Bestimmung einer Gemeinde kann für die aus der Volksschule entlassenen unter 18 Jahre alten männlichen
Personen für das Winterhalbjahr die Verpflichtung zum Besuche einer 1 Körperschaften geeigneten Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Pro⸗ vinziallandtage zur Begutachtung vorzulegen.
läntlichen Fortbildungsschule begründet werden. Auf demselben Wege können die zur Durchführung dieser Ver⸗
pfl chtung ertorderlichen Bestimmungen getroffen werden. Insbesondere
können durch mmun regelmäßigen Schulbesuchs den Schulp Bormündern und Arbeitgebern obliegenden
statutarische — 1—434— e n ern, eerpflichtungen bestimmt
“
und diejenigen Vorschriften erlassen werden, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und 25 gebührliches Verhalten der Schüler gesichert wird. Von der durch statutarische Bestimmung begründeten Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule sind diejenigen be⸗ freit, welche eine Innungs⸗ oder eine andere Fortbildungs⸗ oder Fach⸗ schule befuchen, sofern der Unterricht von der höheren Verwaltungs⸗ behörde als ein ausreichender Ersatz des allgemeinen Fortbildungs⸗ unterrichts anerkannt wird.
2 An Eeeneeree⸗ darf während der Stunden des Hauptgottes⸗ ienstes Unterricht nicht erteilt werden.
Die Arbeitgeber 2* verpflichtet, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, welche eine ländliche Fortbildungsschule besuchen, hierzu die, erforder⸗ lichenfalls vom Kreislandrat festzusetzende Zeit zu gewähren.
Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen für jeden Fall wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen oder den erlassenen statutarischen Be⸗ stimmungen zuwiderhandelt.
Dissem Gesetzentwurf ist nachstehende Begründung bei⸗ gegeben:
In der Provinz Hessen⸗Nassau hat das ländliche Fortbildungs⸗ schulwefen —1 zu 8 Entwickelung in anderen Landes⸗ teilen eine große Bedeutung gewonnen.
Es bestanden im Jahre 1901 in Preußen 1281 ortbildungs⸗ schulen mit 18 854 Schülern; hiervon entfielen 292 Schulen mit 3863 Schülern auf Hessen⸗Nassau, d. s. 22,8 % an Schulen und 20 % an Schülern. 1
Die Ursachen dieser im Verhältnis zu den übrigen Teilen der Monarchie zahlreichen Errichtung von Fortbildungsschulen sind in der starken Zersplitterung des ländlichen Gruadbesitzes und dem Vor⸗ herrschen eines kleinbäuerlichen Besitzstandes zu suchen. Diese bäuet⸗ liche Bevölkerung ist zu arm, um den Söhnen eine fachliche Aus⸗
auch kann die Arbeitskraft der aus der Volksschule entlassenen Knaben selbst im Winter infolge des auch in der Provinz F ein⸗ etretenen Arbeitermangels in den elterlichen Wirtschaften nicht ent⸗ ehrt werden. 8
Infolgedessen haben die landwirtschaftlichen Winterschulen in der Provimnz Hessen⸗Nassau eine Bedeutung nicht gewonnen; es bestehen deren in der Provinz nur 8, davon im Regierungsbezirk Wiesbaden nur 2; der Besuch derselben ist verhältnismäßig ein schwacher.
Die ländlichen Fortbildungsschulen haben daher eine besondere Bedeutung, weil sie in der Provinz 9 die einzig geeigneten Unterrichtsanstalten zur Befestigung, Vertiefung und Nutzbarmachung der in der Volksschule von den Söhnen der kleineren Landwirte er⸗ worbenen elementaren Kenntnisse darstellen.
Bei den sehr entwickelten Verkehrsverhältnissen, der häufigen und vielseitigen Berührung der landwirtschaftlichen mit den städtischen Bevölkerungskreisen, bei den vielfachen geschäftlichen Beziehungen ersterer zu letzteren ist die Notwendigkeit einer weiteren Ausbildung auch der Söhne der kleinbäuerlichen Besitzer unbedingt ge⸗ geben. Ganz besonders macht sie ich geltend mit Rücksicht auf den Bedarf an solchen Persönlichkeiten, die für die Ueber⸗ nahme von leitenden Stellungen in den Gemeinden und deren Vertretungen und in den im Westen so zahlreichen und gedeihlich sich entwickelnden bäuerlichen Spar⸗ Darlehns⸗ und Wirtschaftsgenos en⸗ schaften geeignet sind; dazu kommt, daß gerade in den Gegenden dichter wohnender Bevölkerung auch für die sittliche Festigung und Hebung der männlichen Jugend in den Jahren nach der Entlassung aus der Volksschule Sorge getragen werden muß, wenn sie * und Verleitungen verderhlicher Art zum Opfer fallen soll.
Die Aneignung dieser Vorbildung und die Ausübung eines sittlich hebenden Einflusses wird durch das einfache Bestehen ländlicher Fort⸗ bildungsschulen aber noch nicht gesichert. Dieselben Gründe, welche bei den gewerblichen Fortbildungsschulen die Notwendigkeit der Ein⸗ führung des Schulzwanges dargetan haben, machen sich auch hier geltend. Bei der Jugend fehlt meistens das Verständnis für die — Bedeutung der Fortbildungsschulen, und bei dem leider immer mehr ssch zeigenden Schwinden der Autorität der Eltern über die schulentwachsene Jugend entzieht sich diese dem Besuch dieser Schulen nur zu gern. Leider ist auch bei den Eltern und bei den Arbeit⸗
ebern der schulentwachsenen Jugend das Verständnis für die
ortbildungsschule selten genügend entwickelt, oder man scheut sich doch, teils aus wirtschaftlichen Gründen, teils weil man der nötigen Autorität über die Jugend entbehrt, irgend welchen Druck oder Zwang zum Besuch der Schulen auszuüben. Es ist daher, wenn die länd⸗ lichen Fortbildungsschulen ihre Aufgabe mit Erfolg lösen 22n die Einführung eines ortsstatutarischen Schulbesuchszwanges un edingt er⸗ forderlich. Nur mit einem solchen können die gegenwärtig der weiteren Entwickelung der ländlichen Fortbildungsschulen sich ent⸗ gegenstellenden Schwierigkeiten beseitigt werden. Unter dem Fehlen des Schulzwanges gehen in jedem Winter ältere Schulen ein, weil sich Schüler zum Unterricht in ausreichender Anzahl nicht oder überhaupt nicht gemeldet haben. Auch wird allgemein darüber geklagt, daß der Besuch der Schulen während des 2 inters ständig abnimmt und überhaupt ein sehr unregelmäßiger ist. Mehrfach haben sogar neu errichtete Schulen schon im nä ssten Jahre nicht fortgeführt werden können. Die aufgewendeten Ko tten sind alsdann, ebenso wie die Anstrengungen der Lehrer umsonst gewesen. Die mit der Zuwendung staatlicher Beihilfen für die Unterhaltung von länd⸗ lichen Fortbildungsschulen verfolgten Zwecke werden gleichfalls ver⸗ eitelt, wenn zeitweilig Schulen eröffnet werden, die nach kürzerer Zeit wieder ihre Tätigkeit einstellen müssen. Auch beeinträchtigt der fehlende Schulzwang den an den Fortbildungsschulen tätigen Lehrern die Freudigkeit zur Fortsetzung des Unterrichts.
Eine Verbesserung dieser Zustände ist nur von einem Schul⸗ zwange zu erwarten, der sowohl den Eltern und Arbeitgebern gegen⸗ über wie gegenüber den Schülern zur Anwendung zu kommen hat, wie dies von allen einsichtigen Förderern der ländlichen Fortbildungsschulen längst erkannt ist.
Bereits unterm 19. Oktober 1896 hat das Direktorium des Vereins nassauischer Land⸗ und Forstwirte in Wiesbaden die Ein⸗ führung des obligatorischen Unterrichts beantragt. Glench⸗ Antrãge sind vom Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau auf Grund eines Beschlusses des Kommunallandtags in Wiesbaden vom 23. März 1898 und von der Landwirtschaftskammer in Wiesbaden gestellt worden. Ferner hat der Verband ländlicher Genossenschaften für den Regierungsbezirk Cassel auf dem am 17. und 18. Juli 1901 in Mar⸗ burg abgehaltenen 20. ordentlichen Verbandstage der Raiffeisenschen Genossenschaften beschlossen, bei dem nächsten zusammentretenden Provinziallandtage durch eine motivierte Petition um Erlaß eines Provinzialgesetzes, betreffend gesetzliche Einrichtung ländlicher Fort⸗
Fildungsschulen nach Art der städtischen gewerblichen Fortbildungs⸗ schulen, vorstellig zu werden. ] .
Der e asaafeg der Provinz Hessen⸗Nassau hat das ihm von den Raiffeisenschen Genossenschaften vorgelegte Material geprüft und ist hierbei zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Forthilbdun 2 schulen auf dem Lande an sich eine dringende Notwendigkeit sind, sich indessen so lange nicht gedeihlich und nach Wunsch entwickeln können, als nicht auf dem Wege der Gesetzgebung die Möglichkeit ge eben wird, durch ortsstarutarische Bestimmung einen Zwang zum Besuche dieser Schulen einzuführen. Angesichts dieser Ueberzeugung und der Dringlich⸗ keit der Sache glaubte der Provinzialauss sich nicht darauf be⸗ schränten zu dürfen, den Ankrag des Verbandes der Raiffeisen⸗Ge⸗ nossenschaften in Hessen nur befürwortend an die Königliche Staats⸗ regterung weiter zu geben, hielt es vielmehr für angemessen, unter Benutzung des beigeFnübbe Materials alsbald einen als Grundlage für eine entsprechende Beratung und Beschlußfassung der gesetzgebenden
Auf Grund dieser Antraͤge hat der 9. Provinziallandtag der Provinz Hessen⸗Nassau in seiner Sitzung am 18. Februar 1903 den vom Provinzialausschuß vorgelegten Gesetzentwurf in folgender Fassung mit Stimmenmehrheit angenommen. 1
“ „Einziger Paragraph.
Dusrch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eineg weiteren Kommuralverbandes kann für die aus der Volkeschule entlassenen maͤnnlschen, unter 18 Jahre alten Perspnen die Per⸗ pflichtung zum Besuche einer ländlichen Fortbildungsschule begründet werden. Auf demselben Wege können die zur Purchführung dieser Verpflichtung erforderlichen Bestimmungen getroffen werden. Ins⸗ besondere können durch statutarische Bestimmung die zur Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuchs den Schulpflichtigen sowie deren Eltern, Vormuͤndern und Arbestgebern obliegenden Verpflichtungen bestimmt und n Vorschriften erlassen werden, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und ein gebührliches Verhalten der Schüler gesschert wird. Von ber durch statutarische Bestimmung begründeten Pes.gumng zum Be⸗ such einer Fortbildungsschule sind diejenigen befreit, welche eine Innungs⸗ oder andere Fortbildungs⸗ oder Fac schule besuchen, sofern der Unterricht von der höheren Verwaltungsbehörde als ein aus. reichender Ersatz des allgemeinen Fortbildungsschulunterrichts au⸗ erkannt wird.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitern unter 18 Jahren, welche eine ländliche Fortbildungsschule besuchen, hierzu die erforder⸗ lichenfalls von der zuständigen Behörde festzusetzende Zeit zu ge⸗ währen.
Wer diesen statutarischen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 20 ℳ und im Unvermögensfall mit Haft bies zu 3 Tagen bestraft.“
Endlich hat der Landtagsabgeordnete, Landrat von Negelein in Marburg in der 66. Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 23. April 1902 (Seite 4728 bis 4732 des stenographischen Berichts) die uün⸗ günstige Lage der ländlichen Fortbildungsschulen in der Proving Hessen Nassau geschildert und die Notwendigkeit nachgewiesen, durch gesetzgeberische Schritte die Einführung des Besuchszwanges zu ermöglichen.
Wenn die Königliche Staatsregierung auch Bedenken tragen würde, einer allgemeinen Einführung des Seh befuchiswanget an ländlichen Fortbildungsschulen innerhalb der Monarchie zuzustimmen, weil hierfür die Verhaltnisse nicht überall geeignet und reif sind, so hat sie doch den von so vielen und für die Fenäne Hessen⸗Nassau — Seiten herrüͤhrenden Anträgen auf die Einführung de Schulzwangs für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden durch Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs für die Provinz Hessen⸗ Nassau um so mehr entsprechen zu müssen geglaubt, als sse aner⸗ kennen muß, daß die Bemühungen der Staatsregierung selbst, auch dem ländlichen Fortbildungsschulwesen eine fördernde Entwickelung zu sccehe überall da, wo die wirtschaftlichen und Besitzverhältnisse dafuͤr 5 auf die Dauer ohne den Schulzwang erfolglos bleiben müssen. *
Zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs ist folgendes zu bemerken:
Die Einführung der Verpflichtung zum Besuch der Fortbildungt⸗ schulen wird analog der für die gewerblichen Fortbildungsschulen se stehenden Vorschrift im § 120 der Reichsgewerbeordnung von dem Vorhandensein eines Ortsstatuts abhängig gemacht; danach bleibt es Sache der Gemeinde, auf Grund der Falans der wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse und der Zweckmäßigkeit in jedem einzelnen Falle die Entscheidung zu treffen. Auf die Ge⸗ meinde selbst soll ein Zwang zur Einführung der obligatorischen Fortbildungsschule nicht ausgeübt werden. Sobald die Gemeinde den
chulzwang einzuführen beabsichtigt, 5 e auch in die Lage Fflest sein, Maßnahmen zu treffen, welche die Köglichkeit des Schulbesuche den in Betracht kommenden Personen sichern. Das Gese muß daher eine durch das Statut gleichzeitig zu regelnde Verpflichtung der
Arbeitgeber zur Gewährung der für den Unterricht erforderlichen Zeit
vorsehen. Ohne eine solche Verpflichtung würde der Zweck des Schul⸗
zwangs vereitelt werden.
Das Gesetz nimmt Rücksicht auf solche Personen in ländlichen Gemeinden, welche, einem anderen als dem landwirtschaftlichen Beruf angehörend, in vorhandenen Innungs⸗ oder anderen Fortbildungs⸗ schulen an der Stätte ihrer Arbeit eine Frssngg bereits hn oder die als zukünftige Landwirte eine andwirtschaftliche Fachschule besuchen. Nicht aber soll ein etwa später “ Besuch solcher 2 von der Besuchspflicht der ländlichen Fortbildungsschulen be⸗ reien.
Die vorgesehene Strafbestimmung, ohne welche die Befolgung der gegebenen an] nicht gesichert werden könnte, dürfte als aut⸗ reichend zu betrachten sein. 3
Besonderer Anordnungen über die Veröffentlichung der Entwürfe zu den statutarischen Anordnungen und deren Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf es nicht, da in dieser Hinsicht die erforderlichen Bestimmungen im § 6 der Landgemeindeordnung für die Provin Hessen⸗Nassau vom 4. August 189 (Gesetzsamml. S. 301) als aus⸗ reichend anzusehen sind.
Der gleichfalls dem Hause der Abgeordneten unterbreitete Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Kosten der Prüfung und Ueberwachung von elektrischen An⸗ lagen, Dampffässern, Aufzügen und anderen gefähr⸗ lichen Einrichtungen, lautet, wie folgt:
§ 1.
Die Besitzer von elektrischen Anlagen, Dampffässern, Aufzügen Gefäßen zum Versand oder zur Aufbewahrung von verdichteten und verflüssigten Gasen, Mineralwasserapparaten, Azetylenanlagen, Kraft⸗ fahrzeugen und Einrichtungen, deren Benutzung od Betrieb mit ähnlichen Gefahren verbunden ist, sind verpssichtet soweit durch polizeiliche Vorschrift eine Prüfung dieser Einrichtungen vor de Inbetriebsetzung oder ihre dauernde Ueberwachung durch Sach⸗ verständige angeordnet wird, die hierzu benötigten Aebeitskräfte und Vorrichtungen bereit zu stellen und die Kosten der Prüfunger zu tragen. W
Die Beitreibung der Kosten der Prüfungen erfolgt im Ver⸗ waltungszwangsverfahren. 8
Der Erlaß der näheren Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes, insbesondere die Festsetzun vanheftlicher Tarise nir rhebn der Kosten, bleibt den zuständigen Ministern vorbehalten.
In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf wird u⸗e ausgeführt:
Die Entwicklung der technischen Wissenschaften und die Nuß⸗ barmachung ihrer Ergebnisse für praktische Zwecke hat eine immei noch wachsende Verbreitung Zeit und Arbeit ersparender und daher kaum mehr zu entbehrender Maschinen, Apparate und Einrichtungen zur Folge gehabt, die wegen der damit verbundenen Gefahren eine oder ständigen Ueberwachung bebürfen. Anlagen diele
rt nden im ewerbebetriebe, im öffentlichen Verkehrs⸗ leben und in der privaten Hauswirtschaft Verwendung. Die vor ihnen ausgehenden Gefahren bedrohen sowohl die zu ihee Bedienung berufenen Personen, als auch das Publikum. Sie find derart, des⸗ ihnen in einigen Fällen mit Erfolg sccs vorgebeugt werhen kam wenn vor der Inbetriebsetzung festgestellt wird, 92 oie Einrichtuns der Maschinen und Apparate beftimmten Anforderungen entspricht in anderen Fällen muß durch fortlaufende Ueberwachung vafür gesorg werden, daß die infolge des Gebrguchs eintretenden Veranderunger und Abnutzungen nicht einen gefahrbrohenben Grab aggehmen könne
Zu Anlagen dieser Art stab bisheu außer Dampffässern und Fabꝛ⸗ stühlen, deren fortlaufende Untersuchung auf Grund von Polize⸗ verordnungen übereinstimmenden Inhalts in fast allen Lanbestellen gleichmäßig angeordnet ist, in einigen Bezirken noch vdis Minetul⸗ Se die Versandgefäße für komprimierte und veeflüssict Gase, die Zentrifugen, Azetylengasanlagen und Krafifahrzeuge b
rechnet morden. (Schluß in des Deitten Betlage.)
sorberlichen pimaligen oder wiederholten Untersuchungen dunch here behördlich aner
weil ihm die Erhaltung
des Preußsschen YVerwaltungsblattes S. fügung für
184 346 Fr.
1 (Schluß aus der Zweiten Beilage.) 6 In allen piesen die
1. — regelnden Verordnungen ist vor⸗ eeschrseben, baß die zur Festel
ung des polizeimäßigen Zustandes er⸗ beson⸗ annte Sachverständige auszuführen sind, und daß pse Kosten bieser Untersuchungen dem Eigentümer zur Laft fallen, ves polizeimäßigen Zustandes der Anlage oblsegt und somit die Leistung in seinem Interesse erfolgt, Das Oberverwaltungsgericht hat aber in seinet Entscheidung 23. Januar 1900 (veröffentlicht in Nr. 37 des 21. Zahrgangs 422) eine polizeiliche Ver⸗ unzulässig, erklärt, die dem Besitzer einet e ektrischen die Anstalt auf ihre Betriebs⸗ und Feuersicherheit prüfen zu lassen um den Nachweis des ordnungsmäßigen Zustandes u erbringen. Der Polizeibehörde liege zur Begründung eines Ein⸗ chreitens der Nachweis des entgegengesetzten Zustandes selbst ob. Die
8
.
vom
Anlage aufgab,
Merpflichtung eines Besitzers hierzu fönne nut aus besonderen gesetz⸗
lichen Bestimmungen hergeleitet werden, wie dies für die Dampf⸗ fesseluntersuchungen der Fall sei
Nach einer neueren Entscheibung des Oberverwaltungsgerichts
vom 1. Jult 1902 sind auch die Bestimmungen von Polizeiher⸗ „rbnungen, durch welche die Kosten für die Untersuchungen efähr⸗ licher Anlagen, im bezeichneten Falle der Kraftfahrzeuge, dem Besitzer auferlegt werden, aus denselben materiellen Gründen als techtsungüiltig zu erachten. Mangels einer diese Verpflichtung begründenden gesetzlichen Vor⸗ schrift koͤnnen die Besitzer derartiger Anlagen nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 11. Janugr 1897 (Entscheidungen viv. 31 S. 314 und 318) auch im Wege polizeilichen Zwanges nicht zur Erstattung der durch die Untersrchung entstandenen Kosten an⸗ gehalten werden.
Pie Revistonskosten sind aber auch nicht als „Gebühren“ im Sinne des 8 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) anzusehen, weil nach § 6 Abs. 2 dieses Ge⸗ setzes die Erhebung von Verwaltungsgebühren nur unter der Voraus⸗ setzung zulässig ist, daß „solch⸗ schon zur Zeit der Einführung der Sporteltaxordnung vom 25. April 18257 (Gesetzjamml. S. 129) in den Gemeinden bestanden haben, und daß ausschließlich Privatinteressen in Frage kommen (b Kamptz Annalen, Bd. 21 S. 1001, M.⸗Bl. f. d. †. V. 1898 S. 121).
Die Aufwendungen zur periodischen Feststellung des Zustandes der oben genannten gefährlichen Anlagen stellen sich danach bei dem Fehlen besonderer gesetzlicher Bestimmungen als „Kosten des Dienst⸗ betriebes der Poltzelbebörde⸗ dar (Entscheidungen des Oberverwaltungs⸗ gerichts Bd. 31 S. 317)
Die gegenwärtige Rechtslage bietet also mit Ausnahme des 8 3 des Gesetzes, den Betrieb der Tampfkessel betreffend, vom 3. Mat 1972 keine Möglichkeit, die Kosten der Ueberwochung der in erster Linie, in den meisten Fällen sogar ausschließlich, zum Nutzen der Eigentümer betriebenen gefährlichen Anlagen den Besitzern aufzuerlegen.
Dieser Rechtszustand läßt sch auf die Dauer nicht aufrecht er⸗ halten; es erscheint in hohem 6. beteiligten Privatpersonen abzunehmen und den zur Aufbringung der Kosten der örtlichen Polizeiverwkaltung Verpflichteten aufzuhürden. Man wird vielmehr der durch die Entscheidungen des Oberverwaltungs⸗ gerichts geschaffenen Rechtslage dadurch Rechnung ⸗ müssen, daß die bieher durch Polizeivorschrift geregelte Frage der Kostenpflicht der Untersuchungen gefährlicher Einrichtungen künftig durch gesetzliche Vorschrift begründet wird, soweit es 2% Prüf der Sachlage ge⸗ boten erscheint, die zum Schutze der mit den Uelthrlichen Anlagen in Berührung kommenden Personen erlassenen Prüfungsvorschriften auf⸗ recht zu erhalten.
Die Ueberwachung der Schleudermaschinen (Zentrifugen), die in einigen Bezirken angeordnet ist, ist nur von geringem Nutzen, da von den wesentlichen Gefahrenquellen dieser Apparate (zu hobe oder ein⸗ seitige Belastung, zu hobe Umdrehungsgeschwindigkeit, Abnutzung der Spurzapfen und mechanische Abnutzung des Mantels) durch die wieder⸗ kehrenden Untersuchungen höchstens die Abnutzungen, aber auch diese im Mantel nur mangelhaft festgestellt werden können.
Betriebsaufsicht zu vermeiden. Es soll daher von der fortlaufenden Untersuchung dieser Apparate künftig abgesehen werden. Aus diesem Grunde sind sie in der Aufzählung des § 1 des Gesetzentwurfs bereits nicht mehr erwähnt worden.
Als der Ueberwachung bedürftige Einrichtungen kommen aber in Betracht: die Dampffässer, die Aufzüge (Fahrstübke) die Gefäße zum Versand oder zur Aufbewabrung verdichteter und verflüssigter Gase, die Mineralwasserapparate, die Azetylenanlagen, die Kraftfahrzjeuge und die Anlagen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesten.
An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 19 233. nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 18. d M. gestellt 6163, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8 “ “
Mitteilungen über den Bedarf des Kaiserlichen Gouherme⸗ ments von Beutsch⸗Ostafrika an Matertal und Inventar für das Jahr 1904 und üder die Liefevungsbedingungen sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Beulin zur
Bekanntgabe an interessierte Kreise zugegangen. Sämtliche Schuift⸗
stücke koͤnnen im Vekehrsburegu der Korporatihn der Kaufmannschaft
hierseldst Neue Friedrichstraße 54 eingesehen werden.
— Wie die „Kölnische Zeitung' meldet, löszt sich das Gesamt⸗ ergebnis der zweitsgigen Verhandlungen der verelnigten Gruppen der Stahlwerke üͤber die Negekndung des Stahlwerkyerbandes dahin usammenfassen, dah die Werts fest eutschlossen sind, einen Verband von Träger und Halbzeng weit Ausschluß von Eisenbahnmaterial zu schließen. Die Mertraosentwärfe für diesen Verhand wurden gestern beraten, auch wurde eone Einzgung der bekelligten Werke erzielt. Voraussetzung für des Zstaude Ver. der noch Außew ede Werke sich noch anschließen, über die enbgültige T 5. Februar hHinausgeschoben.
Nach eiger Miszeilung der ⸗„Berliner Boörsen Zeitung“ sind auf gr Minlsters des Innern di gx
pgr veoe
Anordnung des italienschen die Auszählung der 1nans, edne 187 0er Anleihe der Stadt
— Und die G;e 20, Novemher v. J. enn.
arletta nach den Weirosungen vom gestellt worhen.
Laut Melvung des „W. T. B.“ hetrugen die Betriebs⸗ einnahmen der ve 88 u (Stammlimle Heae. netz Und Pamidls Nheane ngelait ue der ersten A 1904: (weche 1vo Sr aeee .).
eei—]
3 8
rade unbillig, die Kostenpflicht den
126—129, do. 131,50 Abnahme im Juli mit 2 ℳ Mehr⸗
Bis 111 Abnahme im Mat. Fester.
„ ngel erden ke Die Gefahren der Zentrifugen sind vielmehr durch gewissenhafte Bedienung und die
elektrischen
95
FNammen des Verbäandes sst. daß einige 8. 8 uduaeg de Veedes wurde bis auf den
Berlin, Mittwoch, den 20. Jannar
Melbourne, 19. Janugt. (W. T. B.) Das Bundes⸗Post⸗ departement bat ein englisches Angebot von nig im Werse von 12 000 Pfund Sterling angenommen, 0 um † % höher war als ein amerilanisches.
Kursberichte von den Fondsmärkten.
Hamburg, 19 Januar (W. X. B.) (Schluß.) Gold in
Barten: des Kslogramm 2788 Br., 2784 Gd., Sülber in Parren: das
Kilogtamm 79,50 Br., 79,00 Gd.
Wien, 20. Janugr, Horm. 10 Uhr 50 Min. (W. TX. B.) Ungar.
Hrev staftien 771,00, Oesterr. Kredikaktien 678,00, Franzosen 672 00, Lombarden 33,00, Elbetalbahn —,— 100,65, 4 % Ungarische Goldrente 118,90, Oestexeicht Kronen⸗ Mleih⸗ 100,65, Ungarssche Kronenanleihe 99,05, Marknoten 117,17 Bansverein 521,00, Länderkonk 448 00, Buschtehrober Lit. E —,—, Türklche Lose 132,75, Brüxer — —, ine Montan 429,00
London, 19. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ¼ % Eg. Koni 38 ⁄21, Platzdiskont 3 %⅞, Silber 26 3 — Bankeingang
63 000 Pfb. Sterl Paris, 19. Januarx. (W. T. B.) (Schluß.) Rente 97,32, Sueslanalaktien 4080 Wechsel auf Paris 37 00. Goldagiy 2 Die Börse
Mabrib, 19. Januar. (W. T. B.) (W. T. B.) lagen aus
Lissabon, 19,. Januar. (W. ẽT. B.)
New York, 19. Januar. (Schluß.) war heute ftetig. Für Southern Pacific⸗Aktien London Kaufaufträge vor. Auch Kohlenaktien lagen fest infolge der herrschenden kalten Wirterung. Im späteren Verlaufe wirkte die Steigerung in Erie⸗Aktien befestigend. Schluß nicht einheitlich. Altienumsatz 500 000 Stück. Für die ersten Vorzugsaktien der Eriebahn wurde eine Halbjahrsdiv'dende von 2 % erklärt. Geld auf 24 Stunden Purchschnittszinzrate 2, do. Zinsrate für fetztes Darlehn des Tages 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4 33,10, Cable Transfers 4,86,40, Silber. Commercial Bars 567%
19 Januar (W. T. B.) Wechsel auf (W. T. B.) Golbagiv 127,27.
Tendenz für Geld: Leicht.
Rio de Janeiro, London 12 ⅛.
Buenos Atres, 19. Januar 8
Kursberichte von den Warenmärkten.
Produktenmarkt. Berlin, den 20. Januar. Die amtlich ermittelten Preife waren pe. 1000 kg) in Mark. Weizen, märkischer 161,00 — 163,50 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 169,25 bis 168,75 Aonabme im Juli mit 2 ℳ Mehr⸗ oder Minderwert. Wenig verändert.
Roggen, märkischer 128,50 — 129,00 ab Bahn, Normalgewicht 712 1[36 50 — 136—138,25 Abnahme im Mai, do. 138,75 — 188 his 138,50 Abnahme im Juli mit 1,50 ℳ Mehr⸗ oder Minderwert. Etwas matter.
Hafer märkischer, vosener, l-. zurger, preußischer, posener, schlesischer mittel 130 — 137, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, posener schlesischer geringer Normalgewicht 450 g 128,75 — 128 Abnahme im Mat,
vommerscher, mecklenburger, preußischer,
Maig, La Plata 110,00—112,00 fret Wagen, amerikan. Mired 118,00 —119,00 frei Wagen, ohne
1000 kg) Nr. 00 20,25— 22,50.
Werzenmehl (p. eeen 16,5 17,80.
Roggenmehl (per 100 kg) Nr. Cu. 1 Rübölr (vb. 100 kg) mit
Stilll.
Still.
Berlin, 19. Januar. öniglichen Polizeipräsidtums. (Höchfte umnd niedrigfte Preife.) Doppelztr. für Weizen, gute Sorter†) 16,35 ℳ:; 16,30 ℳ — Weizen. Mittelsorter) 16,25 ℳ: 16,20 ℳ — Wetzen. geringe Sorter) 16,15 ℳ: 16,10 ℳ — Roggen, gute Sorte r) 12,85 ℳ; 12,84 ℳ — Roggen. Mittelsorter) 12,83 ℳ. 12,82 Sorter†) 12,81 ℳ; 12.80 ℳ — Futtergerste, gute Sorte“) 14,00 ℳ; 12,90 ℳ — Futtergerste. Mitteisorte*) 12,80 ℳ3, 11,80 ℳ — Futtergerfte, geringe Sorte*) 11,70 ℳ; 10,70 — Hafer. gute Sorte *) 15,50 ℳ; 14,60 ℳℳ — Hafer, Mittelsorte“) 14,50 ℳ, 3,60 ℳ — Hafer, geringe Sorte*) 13,50 ℳ: 12.60 ℳ — Richt⸗ stroh 4,32 ℳ; 3,66 ℳ — Heu 6,90 ℳ; 5,20 ℳ — Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 4ℳ6; 28,00 ℳ — Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 26,00 ℳ — Insen 60,00 ℳ6; 20,00 ℳ, — 5,00 ℳ — Rinofleisch von der Keule 1 ka 1,80 ℳ; dito Bauchfleisch 1 kg 1,40 ℳ; 1,10 ℳ — 1,60 ℳ; 1,00 ℳ — Kalbfleisch 1 kg 1,80 ℳ; 1,20 ℳ — Hammel⸗ fleisch I kg 1,80 ℳ; 1,10 ℳ Butter 1 kg 2,60 ℳ; 2,00 ℳ Eier 60 Stück 5,00 ℳ; 3,00 ℳ — Karpfen I ku 2,40 ℳ6; 1,20 ℳ — Aale 1 kg 2,80 ℳ; 1,40 ℳ — Hechte 1 Kg 2,40 ℳ6; 1,20 ℳ — Barsche 1 kg — Schleie 1 kg 3,00 ℳ;: 1,40 ℳ Bieie 1 kg — Krebse 60 Stück 15,00 ℳ; 3,00 ℳ. *) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.
1,80 ℳ; 0,80 ℳ 1,40 ℳ; 0,80 ℳ
Magdeburg, 19. Januar. (W. T8. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 % ohne Sack —, Nachprodukte 75 % ohne Sack 5,10. Stimmung: Schwach. Irokraffinade 1 ohne Faß 17,87 ½. Kristallzucker 1 mit Sack 17,82 7. Gemahlene Raffinade mit Sast 17,82 %½ Gemahlene Melig mit Sack 17,32 ½. Stimmung: Still. Rohzucker 1. Produkt Transito . a. B. Hamburg Januar 15,90 Gd., 16,00 Br., —,— bez., Februar 15 95 Gd. 16,05 Br —,— bhez. Mai 16,50 Gd., 16,55. Br., —, bes, Auqust 16,90 Gdo 16,95 Br., 1.g. bez, Oktober⸗Deazemher 17,25 Gd⸗ 17,35 Br. Matt. Coöln, 19. Janugr. (W. T. B.) bd 1,50, Matl 50,00. Bremen. 19. Janugr. (W. T. (Schlußbert Schꝛualz Fest. Lokov, Aubg und Firkind 36 ¼, 8 oppeleimer 37, schwimmen Apeitlteferung Tuhs und Firkins —. Doppeleimer . — Speck. Ftetig. Short lorkg —, Ghort dlegrt —, Janugrahladung —, extra lang Kaffee. Behaüptetk. Baumwolle. Stetig. Upland
middk. Torh 71 ½ 4 Hamburg, 10. Januar. (W. v. B) Hetroleum. Ruhig. (W. ½. B.
* 88
Standard white loko 7,90 amburg, 20. Janugr. Kaffee. (Vormittags⸗ bericht.) Gyod avperage Santovo M. 4 Gd., Mat 38⁄ Sd. Juli 88 ¾ Gd., September 39 %¼ Gd. Stetig. — Zuckermarkt. (Anfangsderscht.) Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ menk neue Ufance fret an Bord Hamnburg Januar 15,90. März . Mal 16,50, August 16,95, Dktober 17,35, Dezember 17,30. Maibe 8 ee 19. Januar. (W. T. B.) Raps August 11,60 Gd. 11,70 Br. London, 19. Januar. (W. T. B.) 96 % Jayazucker loko ruhig, N. st. 18 d. Verkäufer. Räbenrohzucher loko ruhig, 7 sh.
11 %¼ d. Wett.
gleich dasselbe
März. April
Hesterreichische Papierrente
Mat, do. 171,25 — 170,75 Abnahme im
9 eer feiner 138—154, pommerscher, märkischer, mecklen⸗
oder Minderwert.
Angabe der Proventenz 111,25 Ruhig. Faß 46,60 Brief Abnahme im
laufenden Monat, do. 46,70 —46,90 — 46,70 Abnahme 47,20 Gelb Abnahme im Oktobder.
im Mai, do.
Marktpreise nach Ermittelungen 6ss Der
ℳ — Roggen, geringe
Kartoffeln 7,00 ℳ;
Schweinefieisch s kg 3,00 ℳ; 1,20 ℳ
1904.
London, 19. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Chile⸗Kupfer 57 ¼, für 3 Monat 57 ½. Fest.
Ertperpootl, 19. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 4000 B., davon für Spekulation und Ervort 500 B. Tendenz: Ruhig. Amerikanische good ordinarv Lieferungen: Fest. 7
Februar⸗März 7,44 — 7,47, 7,44, April⸗Mai 7,42 — 7,43, Mat⸗Junk 7,41 — 742,
bis 7,49, Januar⸗Februar 7,45 — 7,48, Junt Juli 7,39, Juli⸗August 7,35 — 7,36, August⸗September 7,15
bis 7,16 d.
Manchester, 19. Januar. (W. T. B.) (Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die Notierungen vom 15. d. M.) 2Er Water courante Qualität 9 ½ (9 ¾), 30r Water courante Qualität 10 ½ (10), 30r Water bessere Qualität 10 ¼ (10 ½) 321 Mock courante Oualität 10 ½ (10 ¼), 40r Mule gewöhnliche Qualität 10 ¾ 198 40r Medio Wilkinson 11 ¾ (ac9 32r Warpeops aees 10 ¼ (10), z6r Warveops Rowland 10 ⅛ (101), 66r Warpeovs Wellington 11 (10, 30r Double cvurante Onalität 12 (11 ¾), 40r Douhle courante Qualität 14 ¼ (14 ¾) 221 116 vards aus 321/46 236 (236). Tendenz: Steigend.
„Glasgow, 19. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen. Träge. Meixed numbers warrants 49 sh. 9 d. Middlesborough 42 sb. 0 d.
Paris, 19 Januar. (W. X. B.) (Schluß.) Rohzucker rubig, 38 % neue Kondition 21 ½ —22. Weißer Zucke] matt, Nr. 3 für 100 kxg Januar 244 Februar 24 ⁄, Mai⸗August 25 ¾,
Oktober⸗Januar 262 %.
Amsterdam, 19. Januar (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 30 ½. — Bancazinn 78 ½. —
Antwerpen, 19. Januar. (W. T. B.) Petroleum. Raffi⸗ niertes Tope weiß loko 22 bez. Br. do. Januar 22 Br. do. Februar 22 ½ Br., do. März 22 ½ Br. Ruhig. — Schmalz. JFanugr 87,75.
New York, 19. Januar (W. T. B.) (Schluß.] Baum⸗ wollepreis in New Pork 14,50, do. für Leferung Mai 14 37, do, für Lieferung Juli 14,45, Baumwollepreis in New Orleans 132½16, Petroleum Standard white in New Pork 9,10, do. do. in Phi⸗ ladelphig 9,05, do. Resined (in Cases) 11,80, do. Credit Balances at Del Eity 1,85, Schmalz Western steam 7,35, do. Rohe u. Brothers 7 20. Getreldefracht nach Liverpool 1 ½, Kaffer fair Rio Nr. 7 8, 8 Rio Nr. 7 Februar 7,25 do. do. April 7,50, Zucker 2 ⁄,
om 20. Januar 1904, 8 Uhr Vormittags.
eratr elsius.
Name der Beobachtungs⸗ 8 1 station b
8
em
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Barometerst a.Oo u. Meeres niveau reduz
ühalb bedeckt 7Regen
S2 5 bedeckt
SS Abedeckt Windstille wolkenlos O Z halb bedeckt Windstille Nebel Windstille bedeckt SD 2 Dunst
Wick Stornowav Blacksod Valentia Roche Point Portland Bill. Holphead. Sbields Scillb..
le d⸗Air
erbourg Paris Vlissingen “ Christianfund Bodoe Skudesnaes Skagen 1 Kopenhagen. Karistad Stockholm Wisby. Haparanda Bortum Keitum . Hambdurg. Swinemunde Rügenwaldermuͤnde Neufahrwasser. Memel 8 am . . .. 6 1 St. Petersburg W Muünster 2 Hannover. e““ Chemnitz.... n ee a. M. arlsruhe München. Wien “ akau. NO bedeckt Lemberg ONO 2 Nebel Hermanstadt W Nebel nmhmhge ☛ Fvalkis nseee1 V wolkenlos —]““ beiter 1halb bedeckt
Der Luftdruck ist meist hoch, über 780 mm über der füdlchen Ostier, Depressionen unter 780 mm kiegen über dem Mitelmeer und nordwestlich von Schottland. In Ha trockenes Frostwetter. — Fortdauer wahrscheinlit 2
Deutsche Seewarte.
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Mitteilungen des Asronautischen Oblerpatoriums des Königlichen Meteorologkschen Instituts, he der senech vom Berliner Weiterbureau. Drachenaufstieg 2 8 Foauar 1904, 9 bis 11 ¼ Uhr Vormittags; on 4
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chland derrscht meist 1
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. m. 500, . 1000 1500 2020. 2978 m
vveeenee, -,b0b Rel. 9 ak. C⁄½) 87 I Wind.Richtung. 0 9* 6 281168616 Temperaturmaximum: — 2,4 ° bei 1160 m. H 2140 m Temperaturzunahme von — b,
8 % 8 2,9 uu85 2,7 6