1904 / 27 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

ben. Die Regierung sorgt durch die einheitliche Festsetzung im Staate, nicht bloß für die Einwohner von d der Erfahrungen wollte ich ja bei dem neuen Sie sehen also bei mir

Brunnen gepachtet hat, in Schutz zu nehmen gegen diese vielen An⸗ griffe, die leider auch sich bis in den Kommunallandtag verpflanzt haben. Ich muß freilich das Stenogramm bezüglich dessen, was der Herr Abg. Cahensly gesagt hat, abwarten. Ich habe mich gewundert, aus seinen Worten wenigstens Kommunallandtag der Provinz Hessen⸗Nassau eine Untersuchung gegen Königliche Behörden eingeleitet hat. Er sagte: es ist eine Unter⸗ suchung gegen die Maßnahmen der Regierung eingeleitet. (Zuruf des Abg. Cahensly:

Niederselters einen Prozeß gewonnen, daß diese kein Recht besäße. (Abg. Cahensly: Weil das Dokument verloren war!) Es mag das sein. Aber immerhin die am nächsten beteiligte Gemeinde hat es nicht im Prozeßwege durchsetzen können. (Abg. Cahensly: Oberselters!)- Ja, die Verhältnisse liegen noch etwas anders; ich möchte auf all das Detail nicht eingehen. Meine Herren, ich habe auch neulich in der Kommission schon darauf hingewiesen: es läßt sich meines Erachtens ganze Entwickelung der nach dem alten nassauischen Recht resp. nach den nassauischen Polizei⸗ verordnungen die Gemeinden nicht berechtigt waren, im Quellgebiete selber Brunnen anzulegen, und daß infolgedessen in solchen Quellgebieten ihnen der Haustrunk als eine Entschädigung gewährt würde. liegen wenigstens nach den Verordnungen die Verhältnisse, und nun kommt die Eigentümlichkeit, meine Herren, und das muß ich dem hohen Hause vorführen die Gemeinde Oberselters, die selbst einen Brunnen besitzt, verpachtet diesen Brunnen und macht Anspruch auf Ich meine, man sollte mit der Ich kann heute über die Be⸗

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Mieine Herren! Die Ausführungen, die der Herr Ministerial⸗ direktor Thiel in der Budgerkommission über die Verhältnisse an der Mosel und am Rhein gemacht hat, wird derselbe nachher nochmals wiederholen, damit auch das hohe Haus genauen Einblick in die Ver⸗ Ich glaube, im allgemeinen in diesem Moment darauf hinweisen zu dürfen, daß die Vermehrung des fiskalischen Weinguts⸗ besitzes im Rheingau wie an der Mosel im Verhältnis zu den gesamten Weinbergen doch eigentlich völlig verschwindend ist. sind ich irre mich wohl nicht nahezu 4000 ha (Widerspruch) nach der Statistik 3800 und einige. preußischen Fiskus im Rheingau beträgt zirka 100 ha, von denen er einzelne Parzellen wieder veräußern will. Ich glaube, an der Mosel sind es 14 000 ha, und der Staat besitzt 100. Ich möchte mich auf Details hier nicht einlassen; die Die weiteren Auseinandersetzungen haben, glaube ich, auf allen Seiten Zustimmung erfahren, daß man nur innerhalb des einheitlichen Besitzes in der Lage ist, den Sauerwurm mit Erfolg zu bekämpfen, und daß der zersplitterte Besitz zweifellos der Bekämpfung große Schwierigkeiten entgegensetzt, daß der Staat also, um etwas Ordentliches zu leisten, bestrebt sein muß, durch Zu⸗ sammenlegung und Austausch die Flächen zu arrondieren; es ist ja speziell in der Budgetkommission neulich besprochen worden, daß wir gerade bei Rauenthal eine solche Zusammenlegung zur Zeit anstreben. Was nun die verschiedenen Anregungen betreffs des Klosters Eberbach betrifft, so bitte ich zunächst, die Beseitigung der Ge⸗ fangenen beim Justizetat zur Sprache zu bringen; denn ich bin Die Verlegung muß erst voraus⸗ gehen, indem die Justizverwaltung im Rheingau ein anderes Zucht⸗ Ich habe schon vor einem oder zwei Jahren Gelegen⸗ heit gehabt, einem Vertreter aus Nassau ich glaube, es war der Abg. Cahensly zu sagen: ich bin bereit, auf die Angelegenheit ein⸗ zugehen. Naturgemäß muß ich, wenn ein solcher Grundbesitz heraus⸗ gegeben wird, die Kosten dafür bekommen, daß ich mir einen neuen beschaffen kann. Ich verstehe das Empfinden der Herren vollständig, und ich bin auch gerne bereit, darauf einzugehen; nur müssen die Herren es verstehen, daß so viel dafür aufgewendet werden muß, daß der Staat seine Anlagen an einer anderen Stelle anlegen kann, wenn er auch davon absieht, ein besonderes Geschäft aus der Sache machen So liegen die Verhältnisse, und ich glaube, daß dadurch die Sachlage völlig geklärt ist, indem in erster Linie der Wunsch zum Ausdruck gebracht wird, daß das Zuchthaus verlegt wird, und zweitens mit der Verwaltung überlegt wird, welche Kosten entstehen für den Neubau der Keller und der ganzen Anlagen, und auf Grund dessen ein Uebergang des Besitzes eventuell erfolgen kann. Ministerialdirektor Dr. Thiel: 24 ha; davon sind 4 ha neu erworben. lag ganz im fiskalischen Interesse. namentlich auch deshalb, weil er damit die Gelegenheit erhielt, der Weinbauschule in Geisenheim ein gutes Lehrobjekt zur Verfügung anzen ist der Besitz des Staats im Rheingau nur

ind keineswegs so umfeangreich, Beunruhigung für die Privatproduzenten daraus hergeleitet werden

Podbielski: es Preises für alle

An der Han den Preis für Nassau umändern; den Wünschen entgegenzukommen; nun ist es jetzt nicht aber daran bin ich nicht schuld. Den Herren ehr wohl bekannt sein, ng des Spirituspreises, sodaß man aller⸗ selben Preise von der Zentrale bezieht, Es ist genau dasselbe Prinzip, Vorredner einen Grundsatz, der Absatzverhältnisse sehr

das Bestreben, tande gekommen; chten Seite des Hauses wird es s

zunächst zu entnehmen,

hältnisse hat.

daß die einheitliche Gestaltu orten den Spiritus zu dem 1 wesentlich den Absatz gefördert hat. und ich weiß nicht, wa auf landwirtschaftlichem Gebiet für die at, bei dem Wasser nicht gelten lassen will. g seiner Rede wollte der Herr Vorredner anführen, rst an die Regierung gekommen wären, Ja, meine Herren, es wurde „Hört, und es war im Jahre 1894, Da sollte ich doch meinen: vom Jahre 1894

zurückführen, Mißstände! interessant,

ich gesagt.)

rum der Herr

Kommunalverwaltung gegen eine Regierungsbehörde darüber eine Untersuchung einleiten kann, und behalte mir vor, meine Stellung dazu zu nehmen, wenn ich das Aber ich kann immer nur ausführen: die Firma Siemens ist wirklich nach Kräften bestrebt gewesen, all diesen Verhältnissen entgegenzukommen, und ich weiß nicht neulich bereits in der Kommission Gelegenheit gehabt, es auszusprechen: mir haben die Herren zu erkennen gegeben, daß sie eigentlich den Wunsch hätten, aus diesen ganzen Verhältnissen herauszukommen; wenn man über Sachen, die tatsächlich geschehen, der größten Be⸗ schuldigung ausgesetzt wird, dann wird schließlich das muß ich ganz offen sagen das dickste Fell mürbe. nicht im Interesse des Staates, wohl aber vielleicht im Interesse die andere Interessen ver⸗

halte mir das vor,

Der jetzige Besitz des

Im Eingan warum die Gemeinden nicht e sie seien so verängstigt usw. hört!“ von einem der H als es verpachtet wurde. his zum Jahre 1 nüchtern die Verhältnisse übersehen r davon überzeugt zu sein. für die Gemeinden eingetreten. daß gerade in betreff der Wasserleitung neuen Vertrage vorgesehen ährlich zufließen sollte,

(Zuruf des Abg. Wenn Sie die Ver⸗

(Zuruf: 5137 Mosel Stenogramm gelesen habe.

und Saar.) Statistik liegt ja vor.

ich habe

erren gerufen,

den Haustrunk in Niederselters.

ganzen Sache recht vorsichtig sein. rechtigung der einzelnen Gemeinden unmöglich einen Aufschluß geben und möchte den Herren Vertretern aus dem Wahlkreise doch sehr empfehlen, zunächst solche Sachen an die zuständige Behörde zu geben. Glauben Sie danach, daß dort nicht richtig, daß nicht mit Wohl⸗ wollen entschieden ist, dann wäre die Appellation an dieses hohe Haus

sollte daher ruhig und und nicht von Verängstigung Die Regierung ist aller⸗ Ich möchte dem

904 sind 10 Jahre, und man

sprechen, ohne kla orten gerade auch

ern Abg. Cahensly zeigen, elters wir z. B. in dem

Und so fürchte ich, liegt es

von Nieders wie viel der Gemeinde allj wegzunehmen.

Ja gewiß, meine Herren!

der Wünsche einiger anderer Herren, vielleicht zu einer Auseinandersetzung zu kommen. Kommission daß der Staat solche Brunnen verwalten, in dem Umfange betreiben kann, wie ein Privatmann, der die Reklame, der alle diese Beziehungen aufnehmen kann. Sie irgend ein Blatt, da steht drin: Fachinger Wasser ist das beste 2 Das kann wohl ein Privatmann hineinsetzen lassen. kann sich mit anderen darüber streiten. Aber ich als Staatsminister kann unmöglich eine solche Annonce in die Zeitungen setzen. Da sehen Sie schon, ob wir die Reklame vertreten können oder nicht. Ich Wir werden einfach Nackenschläge und Nachteile Aber, wie gesagt, wenn das hohe Haus es erwünscht meiner Seite steht dem nichts entgegen. nicht gerade gute Resultate zeitigen. Abg. Dr. Dahlem (Zentr.); Wenn die Sache hier immer in jedem Jahr besprochen wird, so kann dies dem Minister zeigen, wie tief die Erbitterung in Nassau muß eine Auseinandersetzung zwi finden, erst dann werden die Nassauer zufrieden sein. können mit Recht den Haustrunk beanspruchen. sächlich um 100 % gest erhöht, sondern die Fla

ich weiß nicht, aus welchem Grunde als der Herr Abgeordnete anführte, im Jahre 1894 sei der Brunnen Abgeordneten Hört, hört! Ich weiß nicht, wie das ein besonderes Bedenken dazu geben kann. Ich habe neulich in der Kommission ausgeführt, ich meine, daß der Vertrieb eines solchen Brunnens nicht Sache des Staats, sondern mehr im Wege der Verpachtung richtig zur Aus⸗ führung komme. Der Vergleich des Herrn Abgeordneten mit Kohlen⸗ In diesem Falle gebraucht die Staats⸗ verwaltung die Kohlen selber, aber er wird doch nicht verlangen, daß wir etwa alle das Wasser von Niederselters austrinken. (Große Heiterkeit. Zuruf des Abg. Cahensly: Für die leidende Menschheit!) Es wird mir zugerufen: für die leidende Menschheit! aber ich möchte doch sehr davor warnen, daß es dahin kommt, daß für die leidende Menschheit der Staat schließlich das Fachinger Wasser bis zu dem letzten, der es beansprucht, umsonst hinfahren muß. Das Ich kann es auch nicht zugeben, daß der Brunnenpreis höher geworden ist; denn hinsichtlich des Preises, der jetzt genommen wird, besteht folgender Unterschied. Bei Fachingen sind nicht die Preise ab Quelle, sondern die Preise durch Deutschland hindurch mit 32 ₰; da steht auf der alten Berechnung 26 und 6 General⸗ kosten durch Deutschland. Heute wird, wie gesagt, Selterswasser mit So liegen ungefähr die Verhältnisse. Es kann ja da prozentual eine Kleinigkeit abgerundet sein, so im Detail habe ich die Akten nicht durchgesehen aber eine wesentliche Steigerung kann ich nicht zugeben. Ich glaube, es war schon gestreift, daß der Zentralvorstand eines sich Gewerbeverein für Nassau firmierenden Vereins eine Eingabe an mich gemacht hat, die zwei Die eine sagt, der Haustrunk wird nur gegen Entgelt abgegeben; es wird sofort telegraphiert, die Orts⸗ vorstände werden vernommen, sie sagen aus: das ist nicht der Fall. Nun sitzen die Herren in Wiesbaden, mit ihrer Unterschrift bestätigen Da müssen die Herren, ehe sie an die höchste Instanz schreiten, nun prüfen, ob es wahr ist; zweitens sagen sie: das wäre nicht das gute Wasser des Brunnens, sondern minder⸗ wertiges. Ich schicke einen Sachverständigen hin, lasse das Wasser untersuchen, und der Sachverständige sagt: dieses Wasser für den Haustrunk ist genau dasselbe; nur weil es 50 m weiter läuft, hat es Ein solcher Verein sollte solche Eingaben

Nun hat ja

in der Sache gar nicht zuständig.

für die Beteiligten gegangen sind. Ich fühle daß manche Preise jetzt in sind, sich benachteiligt glauben. orge getroffen. Aber

sollte nicht in diesem

in der Fürsorge es Ihnen die Höhe gegangen bt, das anerkennen zu müssen, und Vors ollte das klar und offen aussprechen, man elters den Pächter verantwortlich machen. Recht dazu besteht, den Pächter anhalten, das abe neulich die Herren schon ersucht, sie sollten

Nachweis führen, wie

Meine Herren, nehmen

a nach, daß Sie dadurch,

haus erbaut. Holzlieferun

Bauten fert

bergwerken stimmt nicht. Fall von Nieders gierung wird, wenn ein und das zu tun. an die Oeffentlichkeit treten und wirklich den denn dann kann die Oeffentlichkeit prüfen, Ich habe die Ueberzeugung n mich ebenso irren

glaube es nicht.

Gewiß ist das zuzugeben, Ich fürchte nur, wir werden

die Sache liegt; Beschuldigungen zutreffend sind oder nicht. daß sie nicht zutreffen; aber ich kan wie andere, ich kann getäuscht sein entscheiden. Herren aus den nassauischen die Ueberzeugung war, aus dem neuen eben angeführt habe, zu beseitigen und aufzulegen, die Sache ganz anders im Es ist nicht dazu gekomme weil wir uns schließlich über die Ich habe jedoch von meiner Seite und das sters geschehen alle diese in dem zukünftigen Ver⸗ wie die ganze Sache sich

egen die Firma Siemens geht. chen dem Staat und der Firma statt⸗ Die Gemeinden Der Preis ist tat⸗ en, denn nicht nur ist er für die Flasche flaschen haben auch ein geringeres Maß bekommen. Dazu kommt, daß die Firma Siemens sehr billig gepachtet hat; bei öffentlicher Ausschreibung wäre mehr erzielt worden. ihre kontraktlichen Verpflichtungen gegen die Lieferanten der Stein⸗ krüge nicht gehalten, sondern diese schikaniert, indem sie Krüge nicht eblich ein bißchen schief oder ein bißchen schwarz en die Leute lieber eine Abstandssumme gezahlt, Auf diese Weise züchtet man

sind die letzten Konsequenzen. Ich möchte

Landen aus Ausführungen Pachtvertrage alle diese kleinen Sachen, dem Pächter ganz andere Lasten Interesse der Beteiligten aus⸗ nicht etwa der Herren Bedingungen nicht

In Rauenthal haben wir jetzt htet! Der Geisenheimer A lanf Die Firma hat

Der Staat mußte zugreifen,

26 ab Quelle verkauft. zugestalten.

wegen, sondern

einigen konnten. war auch von seiten des Herrn Finanzmini Punkte, wo Beschwerden aufgetreten waren,

beseitigen wollen; aber ich glaube, daß, leider nicht damit durchdringen werden.

Abg. Cahensly beantragt, den Titel an die Budget⸗ kommission zurückzuverweisen. Das Haus tritt dem Antrage Debatte mehrere weitere Titel. Der Rest der Einnahmen wird nachdem der Berichterstatter Abg. von die Aufteilung der Domäne Die dauernden Ausgaben werden ie einmaligen und Anträgen des Referenten

abnahm, weil sie an Deshalb ha um nur von der Firma loszukommen. nur Sozialdemokraten, wie die Reichstagswahlen zeigen.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:

Diese Ausführungen, die der Herr Vorredne dem hohen Hause unterbreitet hat, geben mir erneut Veranlassung, auf die Sache zurückzukommen. Ich bedaure sehr, daß ich als Ver⸗ treter der Königlichen Staatsregierung eigentlich in eine eigentümliche Lage hineingedrängt werde, hier Verteidiger für eine Pächterin zu sein, aber so manche der Ausführungen zwingen mich dazu, ihnen doch in einzelnen Punkten entgegenzutreten.

Als der Staatsbetrieb noch früher für Selters und Fachingen war, da befand sich unsere ganze Mineralwasserindustrie in den Kinder⸗ schuhen, und man hatte eigentlich keine bedeutende Konkurrenz. Wenn

verschwindend irgendwelche

klare Behauptungen enthält.

Der Titel wird bewilligt.

Als Ertrag von den Mineralbrunnen und Bade⸗ anstalten sind 2 417 000 eingestellt.

Berichterstatter Abg. von missionsverhandlungen und über die besserung und Sicherung der Quellen und Neueinrichtung der Bade⸗ anstalten, wofür im Extraordinarium 580 000 ausgeworfen sind. Eine Petition mehrerer Gemeinden aus den Kreisen Limburg, Oberlahn und Usingen, daß der Staat den Betrieb der Brunnen in derselters wieder in eigene Regie übernehmen und den Gemeinden bereits während der Dauer des gegenwärtigen Vertrages wieder der

strunk gewährt werden möge, beantragt der Berichterstatter der

jetzt entwickelt hat, wir

Meine Herren!

appenheim berichtet über die Kom⸗ 8. bei und erledigt darauf ohne

Pläne der Regierung zur Ver⸗ sie: 5 wird genommen.

ohne Erörterung bewilligt, Pappenheim über Dahlem referiert hat.

ohne Debatte be⸗ dentlichen Ausgaben, Abg. von Pappen⸗

nicht so viel Kohlensäure. willigt, ebenso d

D

denn die staatliche Forstverwaltun Reinerträge hinarbeiten, sondern müsse Gesichtspunkten leiten lassen.

Abg. Graf Praschma (8 im Interesse der Raubzeugvertilgung den oder Schußgelder zu zahlen. Denn wenn so züchten sie das Raubzeu zuschießen, weil dann die

Auf eine Beschwerde des holzabgabe erwidert

Oberlandforstmeister Wesener: Ungerechtigkeiten vorge der Regierung zu bringen; Abhilfe schaffen.

Abg. Freiherr von utende Vermehrung namentlich in Westdeutschland aufmerkf Nadelholzwaldungen müsse Einhalt getan w. gesichts des neuen Zo Dieser bringe jetzt für den Hektar ganz Deutschland einen tlich die Kommunalverbände treffe. Dem Werte von 16 Millionen gegenüber. andes und müsse aufhören. cken aufgeben und das Land, Der Redner bittet den einen möglichst en Handelsverträgen

ne es angebr

Minister, um hohen Zoll auf ausländis hinwirken zu wollen.

Abg. Freiherr von Bod zeit ausgesprochener Wuns den Auktionen der Oberför noch nicht erfüllt worden.

e können die Anwohner ihren Bedarf ni ch geschehen, daß ein bis zwei S diejenigen mit den verschiedensten Holz angeboten werden; sonst ist man, durch den Zimmermeister an d namentlich

auernd koͤnnten so hohe Erträge nicht eingestellt werden, uf Erzielung hoher sich von volkswirtschaftlichen

entr.): Ich m

ungsverpflichtung der Staats⸗ Anspruch geltend macht, Verlustes binnen drei Monaten ntrag bei der Staatsanwalt⸗ essen Bezirke das Verfahren

t die oberste Behörde der Landes der Entscheidung ist dem Antrag zuzustellen. auf den Rechtsweg rist von drei Monaten Für die Ansprüche auf andgerichte ohne Rücksicht andes ausschließlich zuständig.

tscheidung über den Antrag ist der

Wer auf Grund des die e aussprechenden Beschlusses eine diesen Anspruch bei Vermeidung des

g dürfe nicht a

nach Zustellung des Beschlusses durch Ar Landgerichts zu verfolgen, in d in erster Instanz anhängig war. Ueber den Antrag entscheide Eine Ausfertigung r Vorschriften der Zivilprozeßordnung ist die Berufung au

eine, es wäre angebracht, stbeamten Schußprämien sie nur die Bälge erhalten, im Winter ab⸗

im Sommer, e teurer sind. . Abg. Werner (Antis.) über die Nutz⸗

justizverwaltung. steller nach den

zulässig. D

die Entscheidung ie Klage ist binnen einer Ausschluß nach Zustellung der Entscheidung zu er Entschädigung sind die auf den Wert des Streitgegenst Bis zur rechtskräftigen En Anspruch nicht übertragbar.

Die Entschädigung wird aus der K zahlt, bei dessen Gerichte das Strafverfa hängig war.

die Rechte ein,

Wenn irgend welche derartige bitte ich, sie zur Kenntnis soweit sie vorgekommen sind, werden wir

Wolff⸗Metternich (Zentr.) macht auf des Nadelholzes zu Ungunsten des Laub⸗ am. Dieser Umwand⸗

kommen sein sollten, 38 ilt der L ivilkammern der L

asse des Bundesstaats ge hren in erster Instanz an⸗

chädigung tritt die Kasse in egen Dritte um deswillen lungen die Untersuchungs⸗

acht zu sein, an Ultarifs einige

Worte über den Schälwald zu sagen. 10,50 weniger als früher. wesentlichen Fehlbetrag, der namen e eine Einfuhr von Gerbstoffen im Das liege nicht im Interesse des L es so weiter gehe, werde man die Lohhe wo sie stehen, anders kultivieren müssen. diese ultima ratio zu vermeiden, auf che Gerbstoffe in

enhausen⸗Lebusa (kons.): Unser seiner⸗ en lokalen Bedarf der Umgegend bei stereien besser zu berücksichtigen, Bei der Größe der zur Auktion gestellten t decken. Ein Wandel kann chläge jährlich, und zwar Publikum in Auktionen e in der Provinz Sachsen, auf die ewiesen, der in Akkord die misches Holz vom Stapel⸗ Lose sollten an und für sich kleiner

Betrage der geleisteten Ents welche dem Entschädigten zustehen, weil durch deren rechtswid

haft herbeigeführt war.

Das ergebe für

ufnahme des Gesetzten die cheidung der 6 Abs. 2) sowie die 1) ausgesetzt werden.

6 Reichsgerichts in erster Instanz Reichskasse ersatzpflichtig. Staatsanwaltschaft des Reichsgericht, an die

§ 8. des Freigesprochenen die Wiedera oder gegen den außer Verfolgung wieder aufgenommen worden, Behörde der Landesjustiz Zahlung der Entschädigung 7

8 In den zur Zuständigkeit de n ist statt der Staatskasse die Fällen tritt an die Stelle der eꝗ Staatsanwaltschaft bei dem der Landesjustizverwaltung der

Ist zu Ungunsten Verfahrens beantragt

verwaltung (

gehörigen Sache

Landgerichts di

klassen, dem Stelle der obersten Behörde

§ 10. et im militärgerichtlichen Verfahren ent⸗

Dieses Gesetz findet im Berfahr, An die Stelle der Staatskasse tritt im Heere

g herstellt un sprechende Anwendung.

a verwendet. ei den Beständen der Oberförsterei Letzlingen waren ur⸗ zwei Kauflose vorgesehen.

B

Lokalbehörden sind aber 20 L öhere Summe gebracht haben, wobei die Erste Weiterverkauf ihrer Lose ein nicht unerhebliches Abg. von Savi Schreibwerks bei den in irgend e die Beurlaubung von Forstassessoren in den den Privatforsten, damit sie bis zu ihrer St anderen Wirkungskreis zu sehen b wäre es von Vorteil, wenn der Kreis im Staatsdienst nicht zu eng gezogen würde; dann könn Staat seine Beamten aussuchen. Oberlandforstmeister Wesener erwi nicht der Verpflichtung ent den Kommunal⸗ und Privatfors ssessoren würden von Jahr zu cht mehr beurlaubt Kommunal⸗ und Priva 24 oder 25 dazu gemeldet und a und dieselben Examina durchzuma Assessoren zweiter Klasse angesehen

dessen Gericht das Strafverfahren der Marine die Rei ts ist der Geri ustizverwaltung hörde zuständig.

die Kasse desjenigen Kontingents, bei z anhängig war, in ltschaft des Landgerich bersten Behörde der Lande Marine⸗Justizverwaltungsbe

§ 11. keit der Konsulargerichte gehörigen Sachen Maßgaben Anwendung: altschaft des Landgerichts tritt der Abs. 1 vorgesehene Ausschlußfrist betrã üche auf Entschädiguug ist das Reichsg

in erster Instan Statt der Staatsanwa erster Instanz, die oberste Militär⸗ oder

In den zur Zuständi findet dieses Gesetz mit An die Stelle der Die im § 6 Monate. Für die Anspr uf in erster und letzter Instanz zuständig.

Die Vorschriften dieses Ge wärtigen Staates nur insoweit Anwendung, gesetzblatt enthaltenen Bek Staates oder durch Staatsr

r die Bestellung der ose erzielt worden, her immer noch durch Geschäft erzielt haben. Zunahme des

statt der o

Zentr.) bemängelt die d wünscht, daß die Oberförster Ferner empfiehlt er dienst und zu aatsanstellung auch einen Für den Staat der Bewerber um Aastellung te sich der

dert, daß sich der Minister ziehe, dafür zu sorgen, daß junge tdienst ausgebildet werden.

Jahr knapper und könnten deshalb Dagegen könnten junge Leute f tforstdienst ausgebildet werden; es seien bereits ufgenommen, die dieselbe Ausbildung chen hätten, sodaß sie nicht etwa als werden könnten. ünscht, daß die Holzauktionen im

erförstereien un

iner Weise davon entlastet würden. Kommunal

setzes finden auf Angehörige eines aus⸗ als nach einer im Reich ch die Gesetzgebung dieses ertrag die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird folgendes ausgeführt:

Seit langem wird in der Liter nigungen und in po unschuldig Verhafteten Ers⸗ denc Vermögensei

anntmachung dur Die Forst⸗

atur und Tagespresse, in wissen⸗ litischen Körperschaften die Frage wenigstens für die

eeschaffen werden

schaftlichen Verei erörtert, wie den n 2 ihnen durch die Haft entstan

Dr. Lotichius (nl.) w elbst abgehalten würden.

Abg. Dr. von Hey

hat sich wiederholt mit diesem Gegenstand

nne. Auch der Reichstag hat sich b die debrand und der Lasa (kons., zur Geschäfts⸗ beschäftigt. Bereits im Jahre 1883 hat die Kommissio

Q

Schluß ¾¼5 Uhr. (Etats der Forstverwa

waltung.)

entsprechend den

ierung zur Erwägung zu überweisen.

Cahensly (Zentr.) spricht sich im Sinne dieser Petition

nicht machen; aber so kommen diese Sachen zu meiner Kenntnis, und

ich muß wirklich sagen, das ganze Objekt ist ja als Intrade für den I1111A“

aben sind 450 000 zum

daß unsere Staatsbrunnen allerorten einer erheblichen Konkurrenz be⸗ iete des linksseitigen unteren

Abgeordnete, daß Mineralwasser in irdenen Krügen hält als in Flaschen. Wenn der Herr Abgeordnete die Freundlichkeit hat, nachzusehen, wird er wohl an der Apollinaris⸗ quelle, die das meiste Wasser bei uns absetzt, keinen Krug finden. Wie ich bereits in der Kommission ausgeführt habe, hat sich eben der Geschmack des Publikums geändert; man wünscht, das Mineralwasser in Flaschen zu haben, da man in den Krügen den Inhalt, besonders die Summe des Inhalts, nicht zu übersehen vermag. Die Transport⸗ kosten sind natürlich für die wesentlich schwereren Krüge auch höher als für die Flaschen.

Nun wäre es zweifellos unrecht, wenn die Staatsregierung nicht die Existenz der kleinen Krugbäcker im Westerland sichern wollte. Das ist durch den früheren Vertrag geschehen, und wo irgend mal einer dieser kleinen Leute sich für geschädigt hielt, ist die Staats⸗ regierung für seine Existenz eingetreten. Man hat diese Leute nicht vergewaltigen lassen, sondern die früheren Lieferungen ich glaube, es sind eine Million Krüge (Zuruf im Zentrum); also zwei Millionen Krüge werden, bis die Betreffenden sich abgefunden haben, noch heute geliefert, wenn sie auch nicht voll zur Verwendung kommen.

Nun hat der Herr Vorredner geschickt hingeworfen, die Firma habe eine Glasfabrik und sei dadurch zur Pacht gekommen. spruch im Zentrum.) Ihre Ausführungen hatten den Sinn, daß dieser Umstand die wesentliche Veranlassung war, daß die Firma die Das ist nicht zutreffend, sondern die Pächter haben erst vor drei oder vier Jahren in der Nähe die Glas⸗ fabrik angelegt, um ihre Flaschen billiger zu produzieren, als sie sie im Handel bekommen. Diese Glasfabrik hat also gar nichts mit dieser Pachtung zu tun.

Vom nassauischen Standpunkt ist es auch verständlich, daß die Herren die Festsetzung eines einheitlichen Preises für den Fachinger für ein großes Unrecht halten und sagen: wie kommt man dazu, für den Transport einen Einheitssatz einzusetzen! daß es ein der Gesundheit besonders zuträgliches dessen Verbreitung notwendig den Preis

Unter den einmaligen Aus Ankauf von Wiesenflächen im Ge Warthebruchs bei Küstrin vor

Berichterstatter Abg. von Summe schon im Etat ausgeworfen war. neueren Erfahrungen ni ein Teil der anfänglich für Eindeichung Wiesenflächen vom Staat angekauft werden.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:

a schon ausgeführt, daß die Staats⸗ esse der Besitzer an der unteren en Wiesen für einen Prei Meine Herren, es läßt sich ganz iese Leute speziell an der unteren hr geschädigt hmen aus ihren Wiesen gehabt Staat die Sache

aus und bemängelt den hohen Preis des Mineralwassers. Die Zei der Verpachtung der Brunnen laufe leider noch 8”- 1922. Ne Staat suche sich die Kohlenbergwerke zu sichern, um unabhängig zu ein, und hier gebe er die kostbaren Mineralbrunnen aus der Hand. erung solle, sobald die Verträge abgelaufen seien, die sämt⸗ sauischen Mineralbrunnen wieder in eigene Regie nehmen.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski: Ich hatte geglaubt, daß die Auseinandersetzungen im vergangenen Jahre dazu beitragen würden, die Verhältnisse zu klären. Es entzieht sich auch meiner Beurteilung, aus welchen Ursachen die verschiedensten Eingaben an das Ministerium gehen resp. in Petitionen an das hohe ganz offen gesagt, daß irgendwo im Hintergrunde der Anreger zu diesen Sachen sein muß, weil wenigstens zum Teil diese Sache mir auch vollständig un⸗ Was zunächst diese Petition anlangt, meine Herren, so wäre es 8 doch meiner Ansicht nach erst Sache der Gemeinden gewesen, sich an die Regierung oter an mich zu wenden, um diese Frage zu klären. Denn, meine Herren, ich bin auch heute gar nicht einmal in der Lage, beim besten Wäillen vor einigen Tagen ist mir die Sache vorgelegt —, zu „ob diese Gemeinden je den Haustrunk gehabt haben oder nicht. Es ist das ja auch gar nicht möglich, trotzdem, wie ich in der Kommission schon neulich gesagt habe, ich habe telegraphieren lassen, auch beim besten Willen, das so schnell festzustellen. es doch Sache der beteiligten Gemeinden, respektive, wann sie dort abgewiesen wurden, an mich zu wenden und Frage zu klären; und wenn sie glaubten, daß die Regierung tut, oder daß ich ihnen unrecht tue, so steht ihnen Petitionsrecht bei dem hohen Hause zu. Aber augen⸗ ist tatsächlich so wenig geklärt: Prekarium vor, sind sie berechtigt oder nicht? Ich möchte vdiese Frage zunächst auszuschalten und der Verwaltung selbst ichkeit zu geben, die Sache zu prüfen. Ich hbabe ja in der Kommission zugesagt: gewiß, warum - Leuten das Wasser vorenthalten,

zum Hausgebrauch non pornberein außgeschaltel werden mu

Staat von hoher Bedeutung; ich glaube, wir haben daraus ziemlich 381 000 Einnahme.

Ich würde Einnahme des Staates durch

stadtkundig weltbekannt,

kt, daß diese Warthebruchs Summe nach Es solle deshalb in Aussicht genommenen

enheim bemer Teliorationen des

für 1901 für? . diesen Zweck habe aber die cht verwendet werden

systematisch

Gerade durch dieses Verhältnis haben wir eine Ringbildung der Mineralwasserhändler verhindert. Wir haben dadurch, daß wir einen anderen Pächter, der nicht dem Ring an⸗ gehörte, nahmen, eine Konkurrenz geschaffen. auch immer in dieser ganzen Sache mitgewirkt. Ich meine, meine Herren: der Tag ist nicht mehr fern ich denke, ich stehe dann vielleicht nicht mehr hier an dieser Stelle —, wo es dahin kommen wird, daß gerade die Ringbildung das Wasser in die Hände bekommt und ganz anders mit der Sache umspringen wird wie heute, wo beide Parteien sich in der Sache gegenüberstehen. Angelegenheit ist gar nicht von solcher Bedeutung, daß sie hier all⸗ jährlich wiederkehrt und das hohe Haus beschäftigt.

Ich bin auch gefragt worden, ob wir an eine weitere Ausdehnung antworten: aber mit dem Unter⸗

Bedeutung.

Diese Konku rrenz hat Der Herr Referent hat j

regierung glaubt, im dringendsten Inter Barthe zu handeln, wenn sie ihn der angemessen scheint und ist.

zweifellos nicht verkennen, daß d Warthe in den letzten Jahren durch die Hochwasser se worden sind und nur geringe Einna haben. Dieses Risiko wird zweifellos, wenn der zbernimmt, vom Staate getragen, und dadurch werden diese Leute von dem Risiko befreit. Es ist ja im vergangenen Jahre mir verschiedent⸗ lichst aus dem hohen Hause der Wunsch auch an der unteren Warthe die lolt schon darauf hingewiesen, wi Vornahme der Arbeit hätte, weil der unteren Oder dadurch zweifellos no

Haus sich verdichten. Denn ich glaube,

Wie gesagt, die ganze

der Pacht sehr wohl daran gedacht, dem Herrn Gegnerschaft,

zu erkennen gegeben worden, Ich habe wieder⸗ e große Bedenken ich gegen diese meiner Ansicht nach die Anlieger ch mehr wie bisher durch Wasser denn diese Wassermassen würden dann eng nach t und die Oder selbst wäre nicht in der Lage, wasser aus Schlesien kommt, diese Wassermassen Ich freue mich, daß durch das Entgegen⸗ ich bin fest davon überzeugt, im

Deiche fortzusetzen.

aus Lubentiusbrunnen Ich meine, zunächst wäre sich an die Regierung

daß nachher diese Brunnen in den Besitz des Staates mit Ablauf der Das war meiner Ansicht nach ein vollständig Wir haben den Vertrag Bewertung Aber der Gedanke war zweifellos richtig. gerade was der Herr Abg. Cahensly ausgeführt hat jene Brunnen Und da habe ich mir gesagt: kann der Staat sich da nicht lieber beizeiten in ihren Besitz setzen? (Zuruf des Abg. Cahensly: welcher Brunnen ?) Lubentius und andere! (Erneuter Zuruf des Abg. Cahensly: ist ja in festen Händen!) Gewiß, wir wollten sie innerhalb der Pacht Man kann dergleichen Sachen gleichwohl mit Ich bin gern bereit, dem Herrn Abgeordneten zu zeigen, daß wir gerade über diesen Punkt sehr eingehend verhandelt haben. Ich hätte es im Interesse des Staates für sehr wünschenswert erachtet, wenn wir zu einer Einigkeit gekommen wären. Aber es ist leider nicht geschehen. Domänenverwaltung bestrebt gewesen ist wie sie auch dazu verpflichtet ist —, die Interessen des Staates zu vertreten. anderen Seite nich umhi

geschädigt würden; der Oder hineingepreß wenn gleichzeitig Hochr aufnehmen zu können. kommen der Leute die Sache eigensten Interesse dieser Dorfbewohner geregelt ist. daß das hohe Haus den Betrag dafür bewilligen wird. Ich hoffe, Kichtung hin noch an anderen Stellen der Oder selbst vorgehen werden, und wir koͤnnen wohl meiner A. nach nur dadurch, daß wir an einzelnen Stellen dem Wasser gestatten, eit auszudehnen, die Gefahr der Deichbrüche mindern respektive verhindern, dem Unterlieger das ganze zu bringen.

Das Haus geht darauf zum Etat der Forstverwaltung

Pacht übergingen. richtiger Gedanke. abgeschlossen, einigen konnten.

Das Pacht des Brunnens übernahm. Die Sache ist erledigt.

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werden uns Konkurrenz machen.

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daß wir auch nach dieser 9

Ich habe sie ja angeführt:

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Ich gebe dem Abg.

mit übernehmen, Wasser ist,

Durchführung bringen.

der Voraussetzung, jeglicher Verkauf Das ist ja ganz natur⸗

it, soweit es möglich ist, diesen Wünschen auch zur Klarstellung bder Ausführungen Heren Borutsmers noch einige Bemerkungen machen. Servitule, ibre Berechtigung, ihre Ausdehnung schwieriger Natur. Bevor die Regierung im

Wasser plötzlich auf den Hals

Durchschnittspreis

Aber für die Kranken in Berlin ist es doch angenehm, wenn sie die Flasche Wasser für 35 Pfennige trinken können. Zentrum: Wir zahlen 50 ₰.) Das nimmt der Zwischenhandel. Ich sagte schon neulich, daß ein Apotheker vielleicht 1 füe eine solche n doch die Regierung

mitzubezahlen

Die Einnahme aus dem Holz ist auf 92 600 000 ver⸗ 90 mehr als im Vorjahre. von Pappenheim berichtet, —225 diese den durch Windbruch niedergelegten großen Raupenfraßes abgeholzten

Ich gestehe, (Zuruf im

anschlagt, d. s. 11 600 00 Berichterstatter Abg. bedeutende Erhöhung aus e aus den wegen

Ich kann auf der Firma Siemens, die die

doch auch 6 Flasche nimmt; er der Päch

Dem Reichstag Gesetzes, betreffe

Personen, die im Strafverfahren des Gerichts außer Verfolgung gesett sind chungshaft Entschädigung aus der S erfahren ihre Unschuld ergeben oder Verdacht nicht vorliegt. em Verhafteten haben diejenigen, denen geg spflichtig war, Anspruch auf Entschädigung.

begründeter Außer d Gesetzes unterhaltun

Der Anspruch au Verhaftete die Untersu grobe Fahrlässigkeit d

Der Anspruch kann a suchung gezogene Verhalten de verstoßen hat.

itte des Reichstags hervorgegan

gänzungen zur Strafprozeß für berwiesen worden Bericht erstattet und in einem me von Bestimmung 8 erlittene Untersuchungshaft vorges Zur Beratung gelangt. Im folgenden Jahre wu tags von neuem ein Gesetzentwurf lehnung an jenen ¹ schuldig erlittene Untersuchungs⸗ der Vorberatung dieses Entwurfs dessen, die Frage der Entschäd

t auszuscheiden, weil

Widerspruch stoßen und fährden könne.

Folgezeit festgehalten.

Gesetzes, betreffend die E egelung der Frage für die zses Entwurfs beschloß aber der Reichstag Regierungen um die Vorlegung suchen, der die Entschädigungsfrage auch suchungshaft genommenen Personen regelt Reichstag am 23. Februar 1899 und an

entwun zutsche Reich, zur Vor⸗ einen ausführlichen Eatwurfe die für unschuldig agen (Nr. 257 der Drucksachen . ichstage ist dieser Entwurf nicht wurde dann aus der Mitte des Reichs⸗ acht, der in teilweiser An⸗ Entschädigung für un. rafhaft regelte; die mit betraute Kommission beschlo . für unschuldig erlittene iche Regelung dieses Gegen ß g der Frage w An diesem Standpunkte hat der Dementsprechend beschränkte 6. November 1897 vorgelegte ntschädigung der im 1 tr. 22 der Druck⸗ Strafhaft.

die Vertagung. Wir sitzen hier seit 11 Uhr, so interessant, daß sie unsere volle Auf Wir möchten jetzt gehen. Ich möchte diesen Antrag nur auf

ch beantrage und die Reden waren heute merksamkeit in Anspruch genomme I Abg. Dr. Friedberg (nl.): das lebhafteste unterstützen. Präsident von Krö aufhören wollen; es ist aber nur noch ein Bei der Abstimmung stimmt der größte Teil der etwa 50 noch anwesenden Mitglieder für die Vertagung. Nächste Sitzung: Montag, 11 Uhr. ltung und der landwirtschaftlichen Ver⸗

war, über die Fr von ihr ausge arbo über die Entsch

er: Dann sehe ich, daß Sie mit Gewalt

Redner gemeldet. von 1882/83).

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Kommissionsbe

n

*

standes auf

Parlamentarische Nachrichten.

ist nachstehender Entwurf eines ung für unschuldig

Entwurf ei aufnahmeverfak sachen von 1897), auf d Schon bei der Beratung am 22. März 1898, die mit Unrecht in Unter Diesen Besch 21. März 1901 wiederholt. Die verbündeten Regieru ntschädigung unsch nter Umständen durch die sind auch in einzelnen Sta gestellt worden, aus denen gewährt werden kann. Reichstags schädigungsfrage Schwierigkeiten, äbrenden Anspruch auf Entschädigung Gerechtigkeit wie den Interesse

nd die Entschädig erlitkene Untersuchungshaft, zugegangen:

freigesprochen oder durch Beschluß „können für erlittene Unter⸗ tskasse verlangen, wenn das argetan hat, daß gegen sie ein

die verbändeten

0

ngen haben niemals verkannt, daß eine uldig in Untersuchungshaft genommene Billigkeit geboten sein kann. Dem längerer Zeit Mittel ten Fällen eine Ents

enüber er kraft

aten schon seit in den geeigne

ssen, wenn der Wenn gleichwohl

eführt oder durch

f Entschädigung chungshaft vorsätzlich her erschuldet hat.

üusgeschlossen werden, wenn das zur 8 Verhafteten gegen die guten

Regelung der

entsprochen so beruhte

die Aufgabe so zu begrenze

eschlossen werden, wenn der Forderungen der b Schwierig⸗

er Anspruch kann auch dann

Verhaftete entweder wegen gehens oder Uebertretung des 8 zu Freiheitsstrafe letzten Strafe bis zur flossen sind.

Gegenstand des dem Verhafteten

ihn durch die Untersuchungshaft entst

Unterbaltsberecht

durch die Verhaftung der Unterhalt entzogen worden

Ueber die Verpflichtung der Staatskasse von dem Gerichte gleichzeitig mit seinem Urteile durch besonderen Beschluß Bef

Wird auf ein gegen das Urteil e auf Freisprechung erkannt, ßaabe des Abs. 1 von neuem B

Der Beschluß ist nicht zu verkünd kannt zu machen, sobald das freis ist. Er unterliegt nicht der Anfecht

Diese Vorschriften finden entsprechend Verhaftete durch Beschluß des Gerichts außer

getragen wird. schon daraus zu entnehmen, erschiedener Anläufe e

gleichmäßig keiten nicht gering sind,

im Auslande trotz v der Frage nur vereinzelt erreicht wo⸗ izerischen Kantonen, deren eigenartige cht annehmbare Einrichtungen schriften über die Entschädigun weden (Gesetz vom 12. März 188 om 1. Juli 1887 §§ 469 ff.), 1888) und Ungarn (Str.⸗P.⸗

erbrechens oder wiederholt wegen Ver⸗ 361 Nr. 3 bis 8 des verurteilt worden ist und Verhaftung fünf Jahre

daß bisher ine gesetzliche Abgesehen von einige Verhältnisse manche für gestatten, sind ge ldig verhafteter Personen en (Str⸗P.⸗O. vom 5. April 96 §§ 576 ff.) nd die Anschauungen

nicht ver⸗

Staaten ni zu leistenden Ersaßzes ist der für ne Vermögensschaden. t Ersatz ju leisten, als ihnen

nur in Sch 6), Norweg vom 4. Dezember diesen Staaten zur Geltung

strebungen bei uns zu Grunde verfolgbaren Anspruch au

Verhafteten freisprechenden

legtes Rechtsmittel von neuem enden Gerichte nach

durch Zustellung be⸗ il rechtskräftig geworden rch Rechtsmittel. Anwendung, wenn der Verfolgung gesent wird.

d einen im Wege Rechtens dloshaltung gewähren wo Erörterung

Ungarn die Verfahren,

gerichtlichen Grund dieser Erörterun

sachlichen U

gungsansprüche scheidung auf dem den persönlichen und stebdenden, obersten Gerichtshof des Landes steht bei der Anerkennung e scheidung über die Höhe der 1 glich dem Justizminister über die Berechtigung der Entschädigung ausschließlich dur

so ist von dem erkenn eschluß zu fass en, sondern

ausnahmslos tänden des Einzelfalls fern⸗ überwiesen, und auch ihm chs nicht die Ent⸗ hr ist diese Ent⸗ Schweden hat Entschädigungsansprüche und ch die Justizverwal⸗

ines Entschädigungs Entschädigung zu, vielme vorbehalten.

scheidung ledi über das Maß der

2. Der die Entschädigungsverpfüichtung der Staatskasse aassprechende

Beschluß tritt außer Kra die Wiederaufnahme außer Verfolgung Gesetzten Hauptverfahren eröffnet wird. o kann das Gezahlte mit Zinser gefordert werden.

g auf Grund jener

die endliche Entschließun

t den Versuch, den durch eine Personen einen ge⸗ über den endgü⸗ in einem für die

tung zu erfolgen, während Prüfung dem

Der vorlieg Untersuchungsha

st, wenn zu Ungunsten des Freiger b

rdet oder wenn nig verbleibt.

ende Entwurf mach ungerechtfertigt betroffenen

auf Entschädigung zu gewähren

Gerichte zu befinden haben, und zwar

erfahrens an 1 nach Wiederaufnahme