1904 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Qualität

mittel Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster (Doppelzentner

ℳ.

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

Durchschnitts⸗ Verkaufs⸗ i

wert

zentner dem

Duderstadt. Paderborn 1 Limburg a. L.. . e6e““ Dinkelsbühl 11,60 Biberach.. 12,40 Stockach.. Ueberlingen. 8 12,00 6.* 11,50 12,00 13,50

11,67

eZ““ 1 111414*“ L“*“ Bemerkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitge Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein

Noch: Hafer. 12,33 12,33 11,40 12,00

12,40 11 20 12,20 11,90

11,90 12,80 13,00 12 50 12,76 13,20 11,70 12,30 12,20 12,30 13,00 14,00 14,50

12,67 13,40 12,60 12,20 12,00 13,20 13,20 12,50 12,80 14,00

12,00 11,40

11,20 11,80 12,60 12,50 12,76 11,70 11,70 13,00 14,50

12,00

1170 12,40

12,00 11,50

12,00 13,50

12,14 12,48 12,80 11,77. 11,86 12,63 12,33 12,12 12,15

14,32

134 3 311 350 2 360

12,18 12,94 12,50 11,80 255 11,88

3 593 12,74 38 12,50

1 236 12,76 15 510 11,93 15 235 12,19

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teilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß 1“ Bericht feblt. 1.

Deutscher Reichstag.

29. Sitzung vom 10. Februar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Reichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat für das Reichsamt des Innern, und zwar bei dem Ausgabetitel „Kaiserliches Gesundheitsamt“.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Dr. Bärwinkel (nl.): Dem vorigen Reichstag ist eine Denkschrift über die Bienenzucht vorgelegt worden. Die Hebung der Bienenzucht fördert direkt und indirekt die Landwirtschaft; Hand⸗ werker und Lehrer beteiligen sich an der Bienenzucht. Die Imker verlangen zum Schutz ihrer Produkte eine Bestimmung, daß unter Honig nur reiner Naturhonig zu verstehen ist. Ich will nicht sagen, daß der Kunsthonig zu verbieten ist; er ist ein unschädliches Volks⸗ nahrungsmittel. Aber die Imker werden durch den Kunsthonig ge⸗ schädigt, und das Publikum wird getäuscht. Nach Erlaß der Denk⸗ schrift soll die Chemie ein einwandfreies Mittel zur Unterscheidung des reinen und des Kunsthonigs gefunden haben. Ich bitte die Re⸗ gierung um Auskunft, wie es mit diesen Untersuchungen steht.

Abg. Freiherr von Pfetten (Zentr.): Herr Scheidemann hat un⸗ recht, wenn er dem Fleischbeschaugesetz agrarische Tendenzen unterschiebt. Seine Wirkung ist lediglich eine sanitaͤre. Unsere einheimische Landwirt⸗ schaft, besonders die süddeutsche, hat von dem Gesetz sehr wenig Nutzen, wohl aber eine Menge Scherereien und Plackereien gehabt. Der einzige Nutzen ist, daß jetzt das ausländische Fleisch nicht besser gestellt ist als das inländische. Dieser kleine Nutzen steht aber in keinem Vergleich zu den Unannehmlichkeiten des Gesetzes. Die Kosten, die mit dem Gesetz verbunden sind, sind zum Teil ganz erheblich, die Gebühren sind sehr hoch. Eine Sache, die für uns Bayern von großer Wichtigkeit ist, ist die Belastung für unsere zum großen Teil sehr wenig leistungsfähigen Gemeinden. Es muß Wandel geschafft werden insofern, als die Gebühren von den Landesregierungen übernommen werden. Eine weitere Unannehmlich⸗ keit des Gesetzes liegt in der schweren Erreichbarkeit des Tierarztes. In gebirgigen Gegenden kann die Untersuchung dadurch so verzögert werden, daß das Fleisch unbrauchbar ist. Man hat bestritten, daß die deutsche Landwirtschaft den inländischen Bedarf an Fleisch decken kann. Dem widerspricht die Tatsache, daß Vieh, insbesondere Schweine, heute 8 oder gar nicht verkäuflich sind. Sorgen Sie dafür, daß unsere Landwirte ihr Vieh zu annehmbarem Preise ver⸗ kaufen können, und wir werden einen bedeutenden Ueberschuß an Fleischangebot haben. Schließlich möchte ich um Auskunft bitten, wie es mit der Ausführung der Münch⸗Ferberschen Resolution über den

Verkehr mit Essigessenz steht und ob eine Vorlage zu erwarten ist.

8 hat auch selbst indirekt zugegeben, daß es seinen

8 ebensmittel. Selbst wenn wir die 8 % Einfuhr dur

ställe waren, oder ob

Abg. Scheidemann (Soz.): Meine agrarischen Gegner haben lediglich bestätigt, was ich über das Fleischbeschaugesetz gesagt habe, so sehr sie sich auch den Anschein Füber mich widerlegen zu wollen. Die Herren haben, wie auch ich, betont, daß das Fleischbeschaugesetz ein hygienisches Gesetz sein sollte. Graf von Kanitz hat noch am sach⸗ lichsten gesprochen, ich kann das nur rückhaltlos anerkennen; was er ausführte, richtete sich aber nicht speziell gegen meine Rede. Dr. Wallau warf uns und mir die Schwärmerei für das Ausland vor. „Kein Engel ist so rein, wie das ausländische Schwein“, soll das A und O meiner Rede gewesen sein. Die Sache liegt aber umgekehrt: Ich habe nachgewiesen, daß Sie (rechts) aus Schwärmerei für das nationale Schwein bemüht sind, uns das ausländische Schwein als eine wirkliche „Sau“ zu verekeln. Daß wir für ausländische Minister schwärmen, hat er auch nicht bewiesen; ein 1 schwärmerisches Wort ist allerdings hier in Berlin gefallen, aber an einer ganz anderen Stelle. (Zuruf: Schweizerische Minister!) Auf die stolz zu sein, haben wir alle Ursache. Ein „Bülow⸗offiziöses“ Organ, wie ich den „Hamburgischen Correspondenten“ nannte, ist doch gewiß in den Augen der Nationalliberalen kein reaktionäres Organ.

fertig, zuerst von der Notwendigkeit der Ausnahme der Hausschlachtung und bald darauf von der Notwendigkeit des Gesetzes im Interesse der Kontrolle der Ernährung der Bevölkerung zu reden. Herr Dröscher 8 Freunden vor allem darauf ankäme, das Gesetz agrarisch⸗schutzzöllnerisch zu gestalten; er sprach ja von dem Ziele der ausschließlichen Versorgung des heimischen arktes durch die heimische Produktion, wozu ihnen jedes Mittel recht sein müsse ... also auch die unerhörte Verteuerung der notwendigsten eigene Produktion decken, dann ist doch noch nicht ein Lot Fleisch mehr verzehrt als jetzt. Soll denn der Konsum niemals steigen? frage ich heute wiederum. Sollen die großen Meoflens namentlich der Arbeiter auf dem Lande, weiter so leben wie heute, d. h. soll die bisherige Unterernährung mit Fleisch die Regel bleiben? Nach Rubners Tabellen ist der Fleisch⸗ konsum in London dreimal so groß auf den Kopf im Durchschnitt als in Königsberg, 270 gegen 92 g. Ueber den Fleischkonsum hat Herr Dröscher die widersprechendsten Aeußerungen getan, die an Oberflächlichkeit und an wunderbarer Logik nichts zu wünschen übrig lassen. Herr Dröscher hat mich gestern gefragt, ob im Redaktions⸗ bureau etwa ein Schweinestall war, wo ich meine Studien über die Viehzucht gemacht hätte. Mit demselben Recht könnte ich ihn fragen, ob die Schulzimmer, in denen er früher tätig war, etwa Schweine⸗ das Statistische Bureau, an dessen Spitze er jetzt steht, ein Entenpfuhl ist. Es scheint fast, als ob aus diesem Bureau zuweilen Enten auffliegen. Jedenfalls ist der Umstand, daß im mecklenburgischen Wappen ein Ochsenkopf ist, noch lange kein Grund, sich hier als Autorität auszugeben. Auch der Graf Reventlow, der mich so unsanft anfaßte wegen meiner Unzuständigkeit, hat sich schwerlich in seiner früheren Tätigkeit als Advokat seine landwirtschaftlichen Kenntnisse erworben. Seine Be⸗ merkungen über die landwirtschaftlichen Kenntnisse der Kavallerie⸗ offiziere legten mir etwas unter, was ich nicht einmal angedeutet habe. Daß die deutsche Viehproduktion von 1900 1902 etwas zurück⸗ gegangen ist, ist im Landesökonomiekollegium unwiderleglich vor⸗ erechnet und „festgestellt worden. Für die Befreiung der Haus⸗ dönngen von der Beschau hat man sich auf die Kontrolle der Dienstboten berufen. Glauben Sie denn, daß diese leichter Trichinen in dem Schweinefleisch entdecken können als der Beschauer? Aber

Dr. Dröscher stellte sich als die wissenschaftliche Autorität hin, mich als den oberflächlichen Redner. Herr Dröscher aber bekommt es in seiner Oberflächlichkeit

Dienstboten, die sich ge⸗

vielleicht wissen Sie nicht, daß 1 1 genießen, und aus diesem

weigert hatten, schlechtes Fleisch zu 8 Grunde den Dienst verlassen hatten, auf Grund der famosen preußischen Gesindeordnung zwangsweise wieder in den Dienst zurückgeführt wurden. Graf von Posadowsky hat 1901 selbst den Ausspruch getan, daß das Gesetz nicht der Ort wäre, die Einfuhr ausländischen Fleisches uns vom Halse zu schaffen; und derselbe Graf von Posadowsky hat Sie gefragt, wo wohl die größere Gefahr sei: wenn man das geringe Quantum ausländischen Pökelfleisches über die Grenzen lasse, oder wenn man alle die Hunderttausende von Schlachtungen unkontrolliert ließe. In einigen besonders schlimmen Fällen wurden durch je ein einziges trichinöses Schwein 300 bis 400 Erkrankungen und 100 Todesfälle hervorgerufen. Die deutsche Viehproduktion kann über kurz oder lang dahin kommen, den heimischen Bedarf ganz zu decken. Aber das ist nur möglich, wenn wir vom Auslande billige Futtermittel bekommen; und die Zeit ist vielleicht nicht mehr fern, wo der Zwiespalt in dieser Beziehung in der deutschen Landwirtschaft, zwischen Großbesitzern und Kleinbauern, zum Durchbruch kommt. Je schneller dieser Zeit⸗ punkt kommt, desto besser für das deutsche Volk. Wir sind bereit, alle Maßnahmen zu unterstützen, die darauf hinauslaufen, so gutes Fleisch zu schaffen, aber gegen ein Gesetz, das dem Großgrundbesitz den Beutel zu füllen und das Volk zu schröpfen geeignet ist. Abg. Gothein (fr. Vgg.): Den Schutz der einheimischen Vieh⸗ zucht gegen Verseuchung haben wir allezeit im Interesse auch der Konsumenten verlangt. Eine weitgehende Verseuchung und ein Vieh⸗ mangel würden schließlich zu einer außerordentlichen Verteuerung der Vieh⸗ oder Fleischpreise führen. Wir sind aber stets dagegen ge⸗ wesen, daß man die Sperre dazu mißbraucht, durch eine Knappheit an Vieh die Preise zu steigern. Ich darf in dieser Beziehung auf einige Industriebezirke Oberschlesiens hinweisen, wo der Schweine⸗ mangel zu einem Schlächterring geführt hat. Der Schutz des deut⸗ schen Konsumenten gegen Seuchen darf doch nicht so weit gehen, daß man dem Konsumenten möglichst wenig Fleisch zu essen gibt. Pro⸗ fessor Rubner und Geheimrat Flügge haben mit Recht darauf hingewiesen, daß die Volksernährung durch Fleisch noch ungenügend ist. Das Verbot der Einfuhr von Büchsenfleisch vermindert diese Das Büchsenfleisch soll vergiftet sein. Professor ehmann hat in dem Jahrbuch der deutschen landwirtschaftlichen Gesellschaft festgestellt, daß von den 96 zu einer inländischen Aus⸗ stellung geschickten deutschen Konsersen 20. vollständig verdorben waren; die zum Ersatz des amerikanischen Cornedbeef eingeschickte Probe hätte nicht prämiiert werden können. Die Marineverwaltung brauche aber Cornedbeef von der Güte des amerikanischen. Dies muß also doch sehr gut sein. Wenn die Viehproduktion in erfreulichem Aufschwung begriffen sein soll, dann braucht man doch den leischkonsum nicht noch künstlich zu verteuern. Der Rückgang des leisches in den Industriezentren und in den Städten ist un⸗ eheuerlich, vor allem in Breslau, wo die Schlachtsteuer im letzten Fahre 80 000 weniger ergeben hat. Da die besser situierten Stände ihren Fleischkonsum nicht eingeschränkt haben werden, so ist der Rückgang des Konsums lediglich auf Rechnung der ärmeren Leute zu setzen. Die Viehzüchter sind in zollfreien Ländern wie England und Dänemark sehr viel besser daran, als die Viehhändler bei uns und in Frankreich. Wollen Sie dem kleinen Landwirt helfen, so ver⸗ billigen Sie ihm die Produktion dadurch, daß Sie die Futtermittel nicht verzollen. Das Fleischbeschaugesetz muß nach den von mir an⸗ gegebenen Richtungen revidiert werden. Abg. Dr. Hermes (fr. Volksp): Ich habe namens meiner Partei zu erklären, daß der Abg. Sartorius in bezug auf das Wein⸗ esetz nicht überall die Anschauungen seiner Freunde, sondern nur seme persönlichen Anschauungen vertreten hat. In der letzten Zeit at die Malariaforschung in Verbindung mit der Protozoenforschung neue und sehr wertvolle Ergebnisse ergeben, vor allem dank den Untersuchungen in Rovigno. Es ist erwünscht, daß die Gelehrten der einzelnen Länder ihre Erfahrungen in diesen Fragen austauschen. Abg. Dr. Leonhart (fr. Volksp.): Es ist gestern gesagt worden, daß amerikanisches Pökelfleisch für 25 das Pfund eingeführt werde. Eine amerikanische Firma teilt mit, daß das Fleisch nur 15 kostet. Das Gesetz hat also den entgegengesetzten Erfolg gehabt, der beabsichtigt war. Seit dem Fleischbeschaugesetz und dem Fortfall der Verwendung amerikanischer Konserven ist unsere Marine wieder ge⸗ zwungen, die Mannschaften mit heimischem Festeegc zu ernähren, die Skorbutgefahr wieder gestiegen ist. Was die Apotheker⸗ frage betrifft, so möchte ich einer Verstaatlichung nicht das Wort reden. Unsere Apotheker wollen freie Männer bleiben. Der ungeheueren Preissteigerung der Apotheken müßte auf andere Weise entgegen⸗ getreten werden. Die durch eine Aenderung der Prüfungsordnung geregelt werden dahin, daß die betreffenden Vorschriften auf diejenigen Kandidaten keine An⸗

Universität vor dem 28. Juni 1901 begonnen und die ärztliche Prahang, vor dem 1. April 1906 vollständig bestanden haben. Den jungen Ae

Studien bei einem praktischen Arzt zu machen, das wäre viel besser als das Studium in den vorgeschlagenen Akademien. In neuerer Zeit ist die Pestgefahr wieder hervorgetreten, die durch eingeschleppte Ratten hervorgerufen wurde. zu verbrennen, die mit den Erkrankten zusammenhingen. Das bringt mich auf die Frage der Feuerbestattung. Leider kann sich der Un⸗ bemittelte nur begraben lassen. Im deutschen Vaterlande sollte jeder nach seiner Fasson bestattet werden.

bezüglich der sozialpolitischen Gesetzgebung ausgeführt, entgegen.

keine Rücksicht nähme, so müßte es mit dem Schutze der Arbeiter viel besser stehen, als es tatsächlich der Fall sei. den Glashütten seien in dieser Beziehung besonders bedenklich.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Es sind gestern die Maßregeln der preußischen Regierung gegen die Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche behandelt worden. Es ist klar, wenn man eine Seuche, die eine so weite Ver⸗ breitung gefunden hat, wirksam bekämpfen will, muß man auch mit

Nachdruck und Strenge vorgehen, und ich glaube,

rage des praktischen Jahres für Aerzte, müßte

wendung finden, die das medizinische Studium an einer deutschen

rzten sollte Gelegenheit gegeben werden, ihre praktischen

Abg. Horn⸗Sachsen (Soz.) tritt dem, was der Graf von Kanitz 1 ü ten. Es Wenn die Gesetzgebung wirklich auf den Geldbeutel der Unternehmer Reskerung aäber die Setecnag in disler Ss 9. nicht sebarbe

Die Zustände in

der preußischen Regierung hat sich gerade im Kampf gegen diese Seuche und besonders im Regierungsbezirk Koblenz, der von dem Herrn Abg. Dr. Paasche im einzelnen erwähnt wurde, außer⸗ ordentlich bewährt. Dort herrschte im August 1902 die Maul⸗ und Klauenseuche in 16 Ortschaften und 66 Gehöften, im September 1902 in 18 Ortschaften und 78 Gehöften; im März 1903 war der Bezirk seuchenfrei also ein ganz sichtbarer Fortschritt! Ein neuer Ausbruch der Seuche im Regierungsbezirk Koblenz wurde ebenso wirksam bekämpft. Verseucht waren im Juni 1903 15 Gemeinden und 52 Gehöfte, im Juli 4 Gemeinden und 48 Gehöfte, im August 5 Gemeinden und 36 Gehöfte, im Oktober war der Bezirk seuchen⸗ frei und ist bis heute seuchenfrei geblieben. Meine Herren, Ende Juni 1903 kam in der ganzen preußischen Monarchie nur ein einziger Fall von Maul⸗ und Klauenseuche vor, und zwar im Regierungsbezirk Posen. Und was die Statistik im ganzen Reich betrifft ich glaube, es ist Ihnen gestern die bezügliche Tafel mitgeteilt worden —, so wurde im Dezember 1903 Maul⸗ und Klauenseuche im ganzen Deutschen Reich nur noch in 107 Gehöften und in 21 Gemeinden gefunden. 1

Wenn ein Tierarzt in der Tat so vorgegangen ist, daß er, ohne sein Schuhwerk zu reinigen oder zu wechseln, von einem ver⸗ seuchten Stall in andere Ställe gegangen ist, die nicht ver⸗ seucht waren, so muß ich allerdings sagen, läge hierin meiner Auf⸗ fassung nach eine starke Pflichtverletzung; denn bekanntlich hat man sogar angeordnet, daß Schweine von den Händlern nicht mehr getrieben, sondern gefahren werden müssen, ebenso daß Gänse nicht mehr getrieben werden dürfen, weil Schweine und Gänse in hohem Maße zur Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche beitragen. Ich will den getadelten Fall im einzelnen feststellen lassen. Daß bei so nachdrücklichen und umfassenden Maßregeln auch einmal ein Beamter zu weit geht, vielleicht eine Anordnung trifft, die nicht un⸗

Kauf nehmen müssen! Soll aber die deutsche Viehzucht vor diesen

verheerenden Seuchen bewahrt werden, so hilft alles nichts, es 8g 8

streng eingegriffen werden. Jeder muß sich dem Gesetze und den be⸗ stehenden Polizeivorschriften fügen! 8 Es ist heute auch die Frage des Honigs berührt. Ja, meine Herren, das ist mir sehr wohl bekannt, daß sehr viel Honig verkauft wird, der nicht Naturhonig ist, und ich warne jeden, zu glauben, wenn er etwa in schweizer Hotels oder sonst irgendwo sogenannten „Honig“ erhält, das immer für Naturhonig zu halten. (Sehr richtig!; rechts.) Das behaupten die Gastwirte selbst nicht, daß das Natur⸗ 8 honig ist. Ich entsinne mich, daß wir einmal im Bundesrat diese Sache geprüft haben. Da waren Proben von Naturhonig und von Kunsthonig ausgestellt; es war aber ganz unmöglich, weder nach Geruch noch nach Geschmack oder Farbe zu entscheiden: was ist Naturhonig und was ist Kunsthonig? 8. Aber wir brauchen dazu kein besonderes Gesetz, um jemanden zu bestrafen, der Kunsthonig für Naturhonig ausgibt. Leider haben wir indes jetzt noch keine sichere chemische Analyse, um festzustellen, was Naturhonig und was Kunsthonig ist. Denn „Honig“ ist ein sehr all⸗ gemeiner Begriff. Der Honig, der von der Havanna kommt, ist in seiner chemischen Zusammensetzung und nach Farbe und Geruch etwas wesentlich anderes als Honig, der auf der Lüneburger Heide erzeugt

wird, weil einfach die Ernährung der Bienen eine ganz andere ist.

Aber sowie wir einmal im Besitz einer ausreichenden chemischen Analyse sein werden, um Kunsthonig von Naturhonig sicher zu unter⸗ scheiden, bietet meines Erachtens das Nahrungsmittelgesetz vollkommen ausreichende Handhaben, um sich gegen diese Täuschungen sicher zu stellen.

Die Krankheit der Faulbrut der Bienen ist Gegenstand einer um⸗ fassenden Umfrage bei den verbündeten Regierungen gewesen. Wir haben auch eine Statistik darüber aufgestellt; aber ich halte diese Statistik, offen gesagt, für eine ziemlich mangelhafte, weil das eben

eine Krankheit ist, die nur in den seltensten Fällen zur Anzeige kommt. Wir studieren diese Frage in der biologischen Abteilung des Gesund-

heitsamts. Es werden dort sogar Bienenstöcke gehalten, um die Natur der Krankheit zu erforschen; aber bisher ist insbesondere nicht festgestellt, auf welche Weise sich diese Krankheit von einem Bienenschwarm auf

Am besten wäre es, alle Gegenstände einen anderen überträgt. Ich hoffe indes, daß es der biologischen Ab⸗

teilung gelingen wird, die Natur dieser Krankheit und die Bedingungen ihrer Uebertragbarkeit sicher zu begründen. 8

Ich habe jedoch bisher eine endgültige Entschließung der preußischen

werden in den allernächsten Tagen neue kommissarische Verhandlungen über diese Frage abgehalten werden, und ich glaube, daß wir dann zu Maßnahmen gelangen werden, um die bedenklichen Verwechslungen von Essigsäure und anderen Flüssigkeiten, soweit es möglich ist, zu

verhindern.

Was das Fleischbeschaugesetz anbelangt, so glaube ich in der Tat, daß wir jetzt noch nicht weit genug sind, um schon in eine Revision desselben einzutreten. Wir haben das Gesetz eben erst in allen seinen

Teilen in Kraft gesetzt, und man muß doch, ehe man neue gesetz⸗ die Tätigkeit

1.““ ““ 8

Wirksamkeit erwerben. Wenn behauptet ist, daß die

wissem nicht zubereitetem Fleisch zurückgegangen sei, so ist das richtig. Aber es wäre meines Erachtens doch gewagt, daraus schon einen statistischen Schluß zu ziehen auf die Wirksamkeit des Fleischbeschaugesetzes in bezug auf die Einfuhr. Denn wir haben vor einigen Jahren in ver⸗ schiedenen Importländern Mangel an Futter gehabt, infolgedessen hat man große Bestände eingeschlachtet oder sonst abgestoßen. Wir haben in Amerika Mißernten in Mais gehabt; infolgedessen ist dort die Viehzucht zurückgegangen. Sie alle wissen auch, daß in einer Anzahl von Importländern die Fleischpreise in den letzten Jahren außer⸗ ordentlich hohe waren, zum Teil höher als bei uns in Deutschland, und daß auch infolgedessen der Import von geschlachtetem Fleisch nach Deutschland zurückgegangen ist. Also jetzt schon gegenüber diesen unzweifelhaften Tatsachen zu erklären, daß das Fleischbeschaugesetz an sich auf das Quantum der Einfuhr von Fleisch eingewirkt hätte ich glaube, das kann man nicht; dazu gehört eine längere Reihe von Jahren, um das sicher zu ermitteln.

Daß wir infolge unserer verbesserten Verbindungen von Zeit zu Zeit auch Fälle der Einschleppung von Pest in Deutschland haben, und daß namentlich auch verpestete Ratten mit den Schiffen nach Deutschland kommen, das ist ja in einem Falle ganz kürzlich wieder festgestellt worden. Wir pflegen aber diese Pestleichen von Tieren nicht zu verbrennen, sondern mit Chemikalien aufzulösen Aber aus solchen einzelnen Fällen eine Berechtigung herzuleiten, um die Feuerbestattung für Menschen fakultativ überall zuzulassen, ich glaube, das würde auf großen Widerstand gegenüber den Gefühlen der Bevölkerung stoßen. (Sehr richtig! rechts; Widerspruch links.) Es ist ja jeder berechtigt, zu testieren, daß er nach seinem Tode in der heiligen Flamme, wie die Alten glaubten, aufgelöst werde. Aber in all den Hafenorten speziell für den seltenen Fall der Ein⸗ schleppung der Pest etwa Oefen für Leichenverbrennung einzurichten, das hieße Aufwendungen machen, die wirklich in keinem Verhältnis zu der Seltenheit der Fälle ständen; außerdem haben wir jetzt die technischen Mittel, solche Pestleichen vollkommen unschädlich der Erde anzuvertrauen. Ich glaube also, diese große Frage der fakultativen Leichenverbrennung kann man mit der seltenen Einschleppung der Pest nicht in ursächlichen Zusammenhang bringen.

Abg. Dr. Lucas (nl.): Der § 24 des Flei eine Hictertür offen 8928 Hüah der e“ schlachtungen ausgedehnt werden kann. Hier liegt der Fehler. Wir wollen keineswegs der Landesgesetzgebung die Befugnis nehmen, den Schauzwang überall da einzuführen, wo ein dringendes Bedürfnis vor⸗ liegt; aber wir wollen nicht, daß auf diesem Wege die Landespolizei⸗ behörden den § 2 des Reichsgesetzes, der die Hausschlachtungen von der Kontrolle ausnimmt, außer Wirksamkeit setzen können. In der Provinz Hessen⸗Nassau ist durch die Einführung dieses Schauzwanges die Bevölkerung schwer belästigt und belastet worden. Ist der

Schauzwang notwendig, dann führe man ihn allgemein ein. Für ein Privilegium odiosum danken wir.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Ich erlaube mir nur eine Bemerkung des Herrn Vorredners zu berichtigen. Durch das Fleischbeschaugesetz ist nicht etwa den Landes⸗ regierungen erst das Recht gegeben, den Beschauzwang einzuführen, sondern es ist ihnen nur das Recht gelassen, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten oder in Zukunft wozu sie bisher schon befugt waren den Beschauzwang gesetzlich neu einzuführen. Eine Reihe von Landesregierungen haben schon den Schauzwang. Im Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden besteht er schon seit 1809. Also in dieser Be⸗ ziehung ist etwas Neues durch das Fleischbeschaugesetz nicht ein⸗ geführt, sondern man hat lediglich den Landesregierungen das Recht der freien Entschließung gelassen, die Hausschlachtung unter das Gesetz zu stellen oder nicht. (Zurufe rechts.) Die Gebühren, meine Herren, sind Landessache, die regulieren wir gar nicht. Das kann die Landes⸗ regierung machen, wie sie will. Will eine Landesregierung auf die Gebühren verzichten, so kann sie es jeden Augenblick tun. Ich glaube aber nicht, daß in Preußen der Herr Finanzminister dazu besonders geneigt sein wird. (Heiterkeit.)

Es ist auch wiederholt von der Beschäftigung von Kindern in der Glasfabrikation die Rede gewesen. Wir haben in dieser Beziehung schon Verordnungen, die meines Erachtens die Kinder von gefährlichen Beschäftigungen in Glasfabriken ausschließen. Kinder unter 14 Jahren sollen nicht beschäftigt werden in Räumen, in denen vor den Oefen ge⸗ arbeitet wird, und in solchen Räumen, in denen eine außerordentlich große Wärme herrscht, ferner nicht in Räumen, in denen Rohstoffe oder Glasabfälle zerkleinert oder verwendet werden, oder in denen mit Fluorwasserstoff gearbeitet wird, und sie sollen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten am Strahlengebläse und bei den Schleifarbeiten. Ich glaube also, die Beschäftigung der Kinder in den Glasfabriken beschränkt sich jetzt vorzugsweise auf Verpackungsarbeiten. (Sehr richtig! rechts.) Wenn Kinder in den Glasfabriken beschäftigt werden, so sind es jedenfalls nur Kinder, die nicht mehr schulpflichtig sind. Schulpflichtige Kinder dürfen überhaupt nicht beschäftigt werden. Im übrigen möchte ich bemerken ich will die Bestimmungen nicht einzeln anführen —, daß auch jugendliche Personen beiderlei Ge⸗ schlechts zwischen 14 und 16 Jahren noch wesentlich unter Schutz⸗ bestimmungen stehen.

Abg. Freiherr H errnsheim (nl.) wendet sie die LüsfüFrether H1g za Letrhenein Ahenenn . Pher. unreinigung der Flußläufe 85 die Abwässer der Industrie, bleibt aber im einzelnen unverständlich. (Die von sozialdemokratischer Seite laut werdenden Zurufe geben dem Präsidenten Grafen von Ballestrem Veranlassung, um deren Unterlassung zu ersuchen und bei ihrer Wiederholung zu einer Rüge an den Abg. Singer.) Redner tritt im Interesse der Rein⸗ haltung des Rheines für eine gründliche Kontrolle der Reinigung der Fäkalien in den größeren Städten ein, die von Basel bis Bingen ihre

Abwässer direkt oder indirekt in den Rhein entließen. Die betreffende Anlage in Mannheim sei ungenügend, die Frankfurter musterhaft.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Eine Genehmigung ist der Stadt Mannheim seitens des Reichs nicht erteilt worden, die Abwässer in den Rhein abfließen zu lassen; aber infolge übereinstimmenden Bundesratsbeschlusses ist festgestellt, daß, wenn über derartige Fragen der Abwässerung an gemeinschaft⸗ lichen Strömen zwischen Bundesregierungen Streit ent⸗ steht, diejenige Bundesregierung, welche glaubt, sie sei durch eine derartige technische Anlage benachteiligt, das Recht haben soll, auf ein Gutachten des Reichsgesundheitsrats Bezug zu nehmen. Im Falle der Entwässerung von Mannheim in den Rhein ist solch ein eingehendes Gutachten des Reichsgesundheits⸗

rats abgegeben worben ; dersel e hat sich dahin

schieden, daß unter all den Vorsichtsmaßregeln, die er in seinem Gutachten in 16 ver⸗ schiedenen Punkten näher angegeben hat, die Abwässerung von Mann⸗ heim in den Rhein zu sanitären Bedenken keine Veranlassung gebe. Ehe das Gutachten des Reichsgesundheitsrats abgegeben wurde, ist sehr eingehend erörtert, ob es nicht möglich sei, die Abwässer von Mannheim statt in den Rhein auf Rieselfelder abzuführen, natürlich, darin wird das hohe Haus beistimmen, das bei weitem vorzuziehende System. Aber auf Grund der Feststellungen an Ort und Stelle wurde ermittelt, daß der Benutzung des für Mannheim in Betracht kommenden rieselfähigen Landes zur Reinigung der gesamten Menge oder eines Teils der Abwässer vor allem das Interesse der Trink⸗ wasserversorgung von Mannheim und dessen weiterer Umgebung entgegenstehe. Die Mannheimer sind nämlich auf den Genuß des Grundwassers als Trinkwasser angewiesen, infolgedessen konnten die Rieselfelder, die man allenfalls hätte benutzen können, nicht benutzt werden, weil sonst schlimmere sanitäre Mißstände herbeigeführt worden wären, nämlich die Verpestung des Grund⸗ wassers. Was die Desinfektion der Abgänge aus Lazaretten usw. betrifft, insbesondere da, wo solche Abwässerungsanlagen in Flüsse gestattet sind, so ist in den Bedingungen des Gutachtens ebenfalls vorgesehen, daß solche Abwässer aus Krankenanstalten usw. vorher einer gründlichen Desinfektion zu unterwerfen sind. Die Kontrolle kann aber selbstverständlich nicht das Reich übernehmen, sondern sie ist auszuüben von den Landesregierungen. Das ist eine dringende und naheliegende Pflicht der Medizinalpolizei der einzelnen Landes⸗ regierungen. 3

Ag. Schweickhardt (d. Volksp.) betont die Notwendigkeit einer Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Essigsäure und Essigessens. Bis 1903 einschließlich seien 127 Fälle von Vergiftungen de-; Essigsäure vorgekommen, davon wären 44 Kinder unter 5 Jahren

betroffen worden. 1

Abg. Dr. Wolff (wirtsch. Vgg.): Die Ausführung des Fleisch⸗ beschaugesetzes durch die unteren Organe läßt viel zu wünschen übrig. Bei der Hausschlachtung handelt es sich nicht nur um die Gebühren, sondern um die Belästigungen, die damit für den kleinen Mann ver⸗ bunden sind. Unser Viehbestand hat sich in den letzten Jahren ganz erheblich vermehrt. Durch genügenden Viehzollschutz und durch Grenz⸗ sperre kann unser Viehbestand auf eine solche Höhe gebracht werden, daß wir den inländischen Markt vollständig versorgen können. Die Fleisch⸗ preife werden lediglich durch den Zwischenhandel in die Höhe getrieben.

eer Gothein gibt Fün Scheidemann in Unkenntnis der Landwirt⸗ chaft nichts Es Die Bauernfreundlichkeit seiner Partei führt zum

Ruin des Bauern, indem sie ihn des Zollschutzes berauben will. Die Verhältnisse des kleinen Dänemark sind auf unsere deutschen Ver⸗ hältnisse nicht übertragbar. Wie soll die Viehzucht es anfangen, ihre Prohuftion zu Diese Aufforderung schmeckt sehr nach

Hrofessorenweisheit. Wenn Herr Sartorius wirklich gesagt hat, daß die Winzer nicht Weine verkaufen dürfen, so müßte ich dem ent⸗ schieden widersprechen. Möge die Regierung in den Bestimmungen des Fleischbeschaugesetzes Milderungen eintreten lassen und unsere heimische Viehzucht schützen.

88 ue (Soz) lenkt die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Typhusepidemie im Ruhrgebiet, die auf die Ableitung der Ab⸗ wässer der Ruhr in die Wasserleitung zurückgeführt worden sei. Die geschädigten Bürger, Arbeiter und Gemeinden warteten täglich auf eine endgültige Aufklärung der eigentlichen Ursachen, um ihre Ent⸗ schädigungsansprüche rechtzeitig anmelden zu können, bevor die Ver⸗ jährung eintrete.

„Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Köhler: Die Reichsverwaltung hat die Angelegenheit aufmerksam verfolgt. Ich bin aber nicht in der Lage, über die Einzelheiten Aufschluß zu geben, da die Sache anscheinend noch nicht abgeschlossen ist. Die Sache liegt bei der preußischen Regierung.

Abg. Gamp eh Herr Gothein hat die unerhörte Anschul⸗ digung erhoben, daß unsere Marineverwaltung jetzt nicht mehr in der Lage sei, den Soldaten dem amerikanischen Corned⸗beef gleichwertiges Fleisch herzustellen. Das ist durchaus falsch. Wir haben unsere eigenen Konservenfabriken für die Herstellung solches Fleisches. Ebenso muß urücegewiesen werden, daß unsere Soldaten durch das jetzt ge⸗ botene Fleisch an Skorbut leiden. Die Steigerung der inländischen Fleischproduktion ist das beste Mittel zur Fleischverbilligung.

Abg. Singer (Soz.): Herr von Heyl hat den Versuch gemacht, uns Widersprüche in unserer Haltung 5⸗agc der Verunreinigung der Flüsse nachzuweisen. Wenn er sich auf den Abg. Dreesbach bezog, so hat dieser 1899 lediglich, wie er selbst hervorhob, seine eigene Meinung, nicht die der sozialdemokratischen Fraktion vertreten.

Abg. Dr. Wallau (nl.) erklärt, er bleibe dem Abg. Gothein gegenüber bei seinen früheren Ausführungen stehen.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim: Die Abgg. Dreesbach und Scheidemann haben sich nicht in Widerspruch gesetzt, denn Herr Scheidemann hat von einer Verunreinigung der Flüsse durch Fäkalien nicht F een

Abg. Gothein bestreitet, daß er gesast habe, daß die Marine⸗ verwaltung gezwungen sei, den Soldaten schlechtes Fleisch zu geben.

„Das Gehalt für den Präsidenten des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts wird bewilligt.

Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Dröscher, Gamp, Gothein, Graf zu Reventlow und Scheide⸗ mann wird dann die Sitzung nach 5 ½ Uhr geschlossen.

Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Erste und zweite

11“ 3

Lesung der Novelle zur Reichsschuldenordnung, Fortsetzung der

Etatsberatung.)

9

Preußischer Lar Haus der Abgeordneten. 15. Sitzung vom 10. Februar 1904, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist in Nummer d. Bl. berichtet worden.

Die Rede, die bei Beratung des mitgeteilten Antrags der Abgg. Arendt⸗Labiau (kons.) 8 Genossen der Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski gehalten, hatte folgenden Wortlaut:

Seit einer langen Reihe von Jahren sind an die landwirtschaft⸗ liche Verwaltung aus den Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung selbst heraus viele Anträge gestellt worden, die sich auf demselben Boden bewegen, wie der hier dem hohen Hause vorliegende Initiativ⸗ antrag. Meine Herren, nun haben sich naturgemäß mit der Zunahme der Schwierigkeiten, Arbeiter im ländlichen Betriebe zu beschaffen, wie ich konstatieren muß, allmählich unerträgliche Zustände heraus⸗ gebildet, und nicht allein die Beteiligten selbst, sondern auch unsere Fachpresse hat wiederholentlich darauf hingewiesen, wie gerade die in diesem Antrag berührten Fragen die Kardinalpunkte sind, unter denen heute vielfach die ländlichen Arbeiter schwer leiden.

Eines muß ich besonders dem Herrn Vorredner gegenüber hervor⸗ heben: es handelt sich hier nicht um einen Gesetzesvorschlag gegen die Arbeiter, sondern um Mißstände, die sich unter den Arbeitgebern herausgebildet haben (sehr richtig! rechts), und diese zu beseitigen ist die Aufgabe dieses Gesetzvorschlages. Man

der gestrigen

will nicht gegen die rbeiter etwas estimmen, sondern nur klar fest legen, daß es nicht mehr erlaubt sei, kontraktbrüchige Arbeiter ohn

besonderen Nachweis in seine Arbeit zu übernehmen. Es handelt sich

hier das muß ich immer wieder konstatieren der Hauptsach nach auch nicht etwa um unser Gesinde, nicht um die dauernd bei un in Arbeit stehenden Leute, nein, es handelt sich und darin lieg der Schwerpunkt des Vorschlages um die sogenannten Saison arbeiter, um Leute, die vielfach gar nicht preußische Untertanen sind die aus dem Auslande kommen und denen gegenüber die Durchführun gesetzlicher Ansprüche unendlich erschwert ist. Es war, glaube ich, de Abg. Herold, der sehr zutreffend hervorgehoben hat: es habe leide das Rechtsgefühl unter dem Druck der Verhältnisse bei vielen Arbeit gebern auf dem Lande gelitten; es müsse jeder sich wieder bewußt werden, daß es ein Unrecht sei, wenn er kontraktbrüchige Arbeiter in seinen Dienst nimmt, oder wenn er Leute zum Kontraktbruch veranlaßt. Das ist die Tendenz des Antrages, und in gleichem Sinne sind an die land⸗ wirtschaftliche Verwaltung unausgesetzt Anträge eingegangen.

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Meine Herren, in einzelnen Fällen mag ein Arbeitgeber seine

Arbeiter nicht so behandeln, wie es recht und billig ist. werden wir als Landwirte überall unbedingt verurteilen. In unseren ländlichen Bezirken herrscht überall noch der soziale Friede. Ich wünschte, daß sich auch in dem kleineren Gewerbe in den Städten,

Solche Leute

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wo einst der Meister mit seinen Gesellen zusammen am Tische saß

und die Verhältnisse beider früher innig verbunden waren, das ge⸗ sunde patriarchalische Verhältnis sich so erhalten hätte, wie es, Gott sei Dank, bei dem kleineren Arbeitgeber auf dem Lande, dem Bauern noch heute vorhanden ist. Am Tische des Bauern sitzt sein Arbeiter mit ihm zusammen in tiefem sozialen Frieden. Beide wissen genau, wie sie aufeinander angewiesen sind, und trennen sich nicht von⸗ einander. Auf dem Lande kennt auch der größere Arbeitgeber jeden seiner Leute. Fragen Sie dagegen einen Fabrikbesitzer, ob er seine Leute kennt! Ich bin selber in vielen Fabriken in Berlin ge⸗ wesen, und die Herren sagten mir: bei uns kann der Arbeiter kommen und gehen, mit jedem Tage ist das Verhältnis vorhanden oder gelöst. Meine Herren, da hören die engen Beziehungen auf, die für den sozialen Frieden notwendig sind. Wir alle müssen aber mit allen zu⸗ lässigen Mitteln dahin streben, den sozialen Frieden, wie er auf dem Lande zur Zeit noch besteht, zu erhalten. Von meiner Seite soll es an Anregungen dazu nicht fehlen; ich werde immer darauf hinweisen: Arbeitgeber, gedenkt immer daran und fühlt es, daß Ihr ein warmes Herz für Eure Arbeiter haben müßt, die mit ihrem Sein auf Euch angewiesen sind, und mit deren Wohlergehen das Eurige eng ver⸗ bunden ist. Also, meine Herren, gerade wir wünschen den sozialen Frieden; wir wollen nicht, wie der Abg. Broemel mit Unrecht ausführte, durch dieses Gesetz die Arbeiter rechtlos machen. holen: durch ein solches Gesetz soll nicht gegen die Arbeiter, sondern gegen die Arbeitgeber vorgegangen werden, damit sie sich daran ge⸗ wöhnen, geschlossene Verträge gegen jedermann zu achten.

Meine Herren, ich kann daher zu dem vorliegenden Initiativantrage nur die Stellung nehmen: daß, nachdem mit Ausnahme der Vertreter der beiden Linken das ganze Haus, die Konservativen, das Zentrum

und die Nationalliberalen einen solchen Gesetzentwurf für notwendig

und wünschenswert erachten, ich versuchen werde, ihn noch in diesem

Ich muß immer wieder⸗

Jahre dem hohen Hause zu unterbreiten und damit, wie ich hoffe,

sehr berechtigten Wünschen der Landwirtschaft zu entsprechen. (Leb⸗ hafter Beifall rechts und im Zentrum.)

„Das Haus setzt die Beratung des Etats der land⸗ wirtschaftlichen Verwaltung bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben fort.

Zu den Dispositionsfonds Förderung der Land⸗ und Forstwirtschaft in den westlichen Provinzen (635 000 ℳ) und in den östlichen Provinzen (920 000 ℳ) liegt folgender Antrag der Abgg. Dr. von Savigny (Zentr.) und Genossen vor:

„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in den nächsten

Staatshaushaltsetat eine dem durch Erhebungen ermittelten Be⸗

dürfnisse entsprechende Summe einzustellen, aus welcher leistungs⸗

schwachen ländlichen Gemeinden Beihilfen für die Beschaffung von

Wasser zu Trink⸗ und Wirtschaftszwecken gewährt werden sollen,

und zwar vorzugsweise in solchen Gegenden, in welchen nach den

Bodenverhältnissen die Wasserversorgung ungewöhnlich erschwert ist.“

Berichterstatter Abg. von Arnim referiert über die Kommissions⸗ verhandlungen und bemerkt, daß der Antrag der Kommission noch nicht vorgelegen habe.

Abg. von Detten (Zentr.) wünscht, daß aus dem Fonds für die westlichen Provinzen besonders den kleinen Bauern in seinem Wahlkreise (Olpe⸗Meschede) Zuwendungen gemacht würden. Es komme darauf an, den wertvollen nationalen Besitz des Schälwaldes zu erhalten.

Abg. Westermann (nl.): Wenn die Bedürfnisse im Westen steigen, muß auch der Fonds für die westlichen Provinzen erhöht werden. Ich bedauere, daß die Regierung, obgleich die Provinzialverwaltung von Westfalen die Erhöhung des Fonds beantragt hat, darauf nicht eingegangen ist. Wir in Westfalen sind darüber enttäuscht und verstimmt, zumal wir keinen Grund für die Ablehnung der Regierung sehen können. Die Rheinprovinz bekommt 320 000 ℳ, Westfalen nur 150 000 ℳ; für Schlesien ist die Zuwendung aus dem Fonds für die östlichen Provinzen vor einigen Jahren auch um 80 000 erhöht worden. Es ist nicht zu viel verlangt, wenn Westfalen 30 000 mehr erhalten will. Ich hoffe, daß dieser Wunsch im nächsten Jahre erfüllt wird. Dem Antrag von Savigny stehen meine Freunde sympathisch gegenüber. Es kommt aber auf die Klärung der Frage der Bedürftigkeit der einzelnen Gemeinden und der finanziellen Trag⸗ weite an. Ich beantrage deshalb die Ueberweisung des Antrages an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Mein Antrag will nur

„Abg. Dr. von Savigny (Zentr.):

bedürftige und leistungsschwache Gemeinden mit Beihilfen bedenken, und zwar nur die ländlichen; die städtischen Gemeinden werden immer in der Lage sein, sich selbst zu helfen. Mein Antrag läßt es also an der nötigen vorsichtigen Einschränkung nicht fehlen, überläßt auch der Regierung die Form der Zuwendung. Wenn die Regierung mit Uhger Beihilfe eine Wasserleitung beschafft hat, so wird sie ihre Beihilfe für die betreffende Gemeinde einstellen können; es ist in solchen Fällen also nur die einmalige Hergabe von Mitteln erforderlich. Der Antrag läßt der Regierung freien Spielraum genug, er sollte also zu Bedenken keinen Anlaß geben; ich würde aber zu Abänderungen des Antrags auch gern bereit sein. Es handelt sich bei meinem Antrag um die Beseitigung eines öffent⸗ lichen Notstands; denn ein solcher ist der Mangel der Wasserversorgung der armen ländlichen Gemeinden. Von einer genügenden Wasserver⸗ sorgung hängen die Gesundheitsverhältnisse ab. Auch das militärische Fatöc kommt in Frage und hat sich namentlich in der Eifel und in Westfalen schon so stark bemerkbar . daß in der Rhein⸗ provinz z. B. ein Druck auf die Gemeinden ausgeübt worden ist, damit diese sich die Wasserversorgung angelegen sein lassen. Auch hier handelt es sich darum, zur Beseitigung der Notlage der Landwirtschaft beizutragen. 8