1904 / 38 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

2) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

Keine.

8) Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

[86611] Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht in Bielefeld zugelassenen Rechtsanwälte ist der bis⸗ herige Gerichtsassessor Dr. Vonschott, wohnhaft in Bielefeld, heute ö worden.

Bielefeld, den 6. Februar 1904. Der Landgerichtspräsident. 86232] 8 b Der bisherige Gerichtsassessor Dr. Leipziger in Breslau ist am 4. d. M. in die Liste der beim hiesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 14 und am d. M. in die Liste der bei dem hiesigen Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte unter Nr. 194 eingetragen worden.

Breslau, den 8. Februar 1904.

Königliches Landgericht.

[86609] 1 1 In die Anmwaltsliste des unterzeichneten Landgerichts sind heute die Rechtsanwälte Kurt Gerber Wohnsitz Nossen und Christian Paul Müller Wohnsitz Oederan eingetragen worden. Freiberg, den 10. Februar 1904. Königliches Landgericht.

[86608] Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Max Bock ist zur Rechts⸗ anwaltschaft bei dem Königl. Amtsgericht hierselbst zugelassen und unter Nr. 16 mit dem Wohnsitz Masdeburg in die diesseitige Rechtsanwal bliste ein⸗ getragen worden. 1 u“u“

Magdeburg, den 10. Februar 1904

Königliches Amtsgericht.

[86610] Bekanntmachung. 8 Die geprüften Rechtspraktikanten Dr. Friedrich Bretzfeld und Heinrich Schmidt dahier wurden infolge ihrer gleichzeitigen Zulassung zur Rechts⸗ anwaltschaft bei dem K. Landgerichte München I. und II und dem K. Oberlandesgerichte München heute in die diesgerichtliche Rechtsanwaltsliste ein⸗ getragen. München, den 10. Februar 1904. 1 Der Präsident des K. Landgerichts München I.

nkausweise.

machungen.

[86616] Allerhöchster Erlaß. Auf Ihren Bericht vom 10. November d. J. will Ich die von den Generalversammlungen der Land⸗ schaft der Provinz Sachsen am 5. Juni d. J. be⸗ schlossenen Satzungsänderungen, wie sie in dem wieder⸗ angeschlossenen I. Nachtrage zu den neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen und dem gleich⸗ falls zurückerfolgenden I. Nachtrage zu dem Statut der Landschaftlichen Bank der Provinz Sachsen zu⸗ sammengestellt sind, hiermit Landesherrlich genehmigen. Die übrigen Berichtsanlagen sind ebenfalls wieder beigefügt. Neues Palais, den 23. November 1903. Wilhelm R. Schönstedt. von Podbielski. An die Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten und der Justiz. I. Nachtrag zu den neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen.

5

bs. 1. An Stelle der Worte in Zeile 2: „einer vollständigen beglaubigten“

treten die Worte: ‚einer einfachen auf Verlangen der Direktion einer beglaubigten

Abs. 1. An Stelle des Wortes „eübensoviel“

Zeile 2/3 treten die Worte: 3 „mindestens drei, höchstens fünf“.

Der letzte Satz erhält folgende Fassung: 8 „Das erste ordentliche Mitglied führt den Amts⸗ titel Generallandschaftsdirektor, jedes andere ordentliche Mitglied den Amtstitel Landschafts⸗

direktor“. Abs. 2 erhält nachstehende Fassung: „Ein ordentliches Mitglied der Direktion muß igleich Mitglied der Landschaft sein und ein anderes ordentliches sowie ein stellvertretendes die Befähigung zum Richteramte esitzen“. Abs. 4. An Stelle des Wortes „Direktoren“ treten die Worte: „ordentlichen ieh der Direktion“.

1. a. Satz 1. Die Eingangsworte: „Die Höhe bis mit Anstellung“ werden durch die Worte ersetzt:

„Die Bedingungen der Anstellung der oordentlichen Mitglieder der Direktion“. Hinter das Wort „betrauenden“, Zeile 3, ist das Wort „ordentlichen“ einzuschalten. .Satz 2. Hinter das Wort „werden“ treten die Worte „in der Regel“. Das Wort „jährliche“, Zeile 5, ist zu streichen. Satz 2 erhält hinter dem Worte Entschä⸗ vigüng ein Semikolon („;*) und folgenden Nachsatz: eihre Wiederwahl beim Ablauf der Amtsperiode bedarf nicht der Aller⸗ höchsten Festttigung.

In Abs. 1, Zeile 4, ist das Wort „ordentlichen“ zu

§ 15 letzter Absatz erhält folgende Fassung: G „Er hat das Recht, das Gebiet der Landschaft in Bezirke (Landschaftsbezirke) einzuteilen und

8 8 8.

letztere Landschaftsdeputierten zu unterstellen. 8* von dem Ausschuß aus den Plterstelen der Landschaft oder deren gesetzlichen Vertretern auf 6 Jahre oder auf längere Zeit gewählten Landschaftsdeputierten führen den Amtstitel Landschaftsrat. Die Ausübung des Amtes eines Landschaftsdeputierten kann der Ausschuß auch einem Mitgliede der Landschaft oder dem gesetz⸗ lichen Vertreter eines solchen vorläufig über⸗ tragen.“ § 19.

In Abs. 1 littera b. ist das Wort väterlicher⸗

Ir 8 val Füce c äterlicher littera e. durch nachstehende Fassun . „e. Personen weiblichen mgrss kig ob sie selbst Mitglieder der Landschaft oder gesetzliche Vertreter solcher sind, durch männliche Bevollmächtigte.“

Abs. 1. Zeile 2. Hinter das Wort „Ausschuß“ ist einzuschalten: „oder die Direktion-. 8 „4 Wochen“ zu ersetzen. Der Absatz 3 erhält folgenden Zusatz: „Bezwecken diese Anträge Aenderungen der Satzungen, so müssen sie von mindestens drei Mitgliedern des Ausschusses vollzogen sein.“ 27

erhält folgenden Absatz 3: „Durch die Bestimmung des Absatz 2 die Vorschriften des nicht berührt.“

Abs. 3 letzter Satz erhält folgende Faung⸗ „Das Protokoll über die Auslosung ist von dem Syndikus und im Falle zeitweiliger Be⸗ hinderung desselben von dem nach der Geschäfts⸗ instruktion zu dessen Stellvertretung berufenen, zum Richteramte befähigten Mitgliede der Direktion, einem Richter oder Notar auf⸗ zunehmen.“

In § 36 letzter Satz

ist binter das Wort „Beträge“ einzuschalten: „welche aus den bereiten Mitteln der Land⸗ schaft vorgeschossen

werden

erhält folgende Fassung:

„Ueber die Gewährung und näheren Bedingungen des Darlehns sowie über die Kündigung desselben entscheidet die Direktion; auch steht derserben das Recht zu, die zur Durchführung der Bepfandbriefungs⸗ angelegenheit erforderlichen Geschäfte zu besorgen, insbesondere die Vermittelung von Vorschüssen auf den künftigen Pfandbriefserlös zu übernehmen und auf Antrag die Verwertung der Pfandbriefe zu vermitteln. Macht der Darlehnssucher von dieser dwer. mittelung Gebrauch, oder nimmt er unmittelbar die Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen auf Vor⸗ schußzahlung in Anspruch, so ist er wider den Willen der Direktion nicht berechtigt, den Beleihungsantrag zurückzunehmen und die Aushändigung der Pfand⸗ briefe zu verlangen.“

45.

Abs. 1 erhält nachstehenden Zusatz als dritten Satz: „Die Ermittelung des Wertes der auf dem zum Pfande angebotenen Grundstücken vor⸗ handenen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäude findet nur statt, wenn ein den dreißigfachen Grund⸗ steuerreinertrag übersteigendes Darlehn nach⸗ gesucht worden ist.“ 88 2 erhält nachstehende Fassung:

„Die für die Abschätzung in Anwendung zu bringenden Targrundsätze und zu berechnenden Kosten sind vom Ausschusse sestzustellen und bedürfen der ministeriellen Genehmigung.“ Hinter § 47 werden nachstehende .“ eingeschaltet:

a.

Durch einstimmigen Beschluß der Direktion kann der durch die Abschätzung ermittelte Wert der auf einem zum Pfande angebotenen Landgute vorhandenen Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäude bis zu einem Viertel des von einer öffentlichen Feuersozietät festgesetzten Versicherungswertes berücksichtigt und die Darlehns⸗ summe um höchstens den dreifachen Grundsteuer⸗ reinertrag dieses 1 es werden.

1 D.

Ergibt eine von dem Darlehnsnehmer beantragte und durch einstimmigen Beschluß der Direktion ge⸗ nehmigte, an Ort und Stelle durch eine besondere Kommission vorgenommene Feststellung, daß seit der zur Ausführung des Gesetzes vom 21. Mai 1861. erfolgten Ermittelung des Reinertrages wesentliche Veränderungen in den Kulturarten oder in der Bonität der damaligen Kulturarten eingetreten sind, so kann diese Kommission den Reinertrag der betreffenden Grundstücke nach Maßgabe der vom Ausschusse zu erlassenden Ausführungsanweisung unter Zugrunde⸗ legung des bei der früheren Ermittelung des Rein⸗ ertrages angewendeten Klassifikationstarifs anderweit neu ermitteln, dabei jedoch eine Erhöhung des Rein⸗ ertrages nur bis zur dritten Klasse des Tarifs des betreffenden Kreises in den Kulturarten Acker, Garten, Wiese einschließlich vornehmen. Dieser neu ermittelte Grundsteuerreinertrag tritt bei Bemessung des Dar⸗ lehnsbetrages an Stelle des früher ermittelten mit der Beschränkung, daß das zu bewilligende Darlehn die Hälfte des durch die Abschätzung festgestellten Wertes nicht übersteigen e.

§ 51.

1) Zeile 3/4 an Stelle der Worte: „auf diese Weise berichtigten“ treten die Worte: „so durch sein Gut⸗ haben am Tilgungsfonds gedeckten“.

Zeile 9 an Stelle der Worte: „der so getilgte“ treten die Worte: „der durch sein Guthaben am Tilgungsfonds gedeckte“,

2) Zeile 8 ist hinter das Wort „verfügen“ ein Komma

bn setzen und fortzufohren 1 „sofern er oder sein Rechtsvorgänger sich der Verfügung über das Guthaben 8ea I fonds nicht zu Gunsten der Landschaft oder eines Dritten begeben De .. 8 Sa

ist folgender Absatz hinzuzufügen: 8

Ist durch den ordnungsmäßigen Beschluß einer nach den satzungsmäßigen Bestimmungen berufenen Generalversammlung ein Antrag von Mitgliedern der Landschaft oder Mitgliedern des Ausschusses auf Abänderung der Satzungen abgelehnt, so darf der⸗ selbe oder ein dem Sinne nach gleicher Antrag während eines zehnjährigen Zeitraumes nach erfolgter Ablehnung nicht wieder gestellt werden, außer mit Zustimmung des Ausschusses oder durch denselben. Ob ein solcher Antrag als derselbe oder dem Sinne

nach gleicher anzusehen ist, entscheidet auf Verlangen

des Antragstellers in seiner nächsten ordenklichen Sitzung der Ausschuß.

I. Nachtrag zu dem Statut der Landschaftlichen ”“ der Provinz Sachsen.

erhält nachstehenden Zusatz:

Mit Zustimmung des Ausschusses der Landschaft können Vermittlungsorgane, Zabhlstellen, Spezial⸗ kassen oder Filialen der Landschaftlichen Bank an anderen Plätzen der Provinz Sachsen sowie in Berlin errichtet werden.

Nr. 6 und 8 erhalten nachstehende Fassung:

6) Einzahlungen in barem Gelde anzunehmen und zu verzinsen (Spar⸗ und Depositenverkehr).

8) verfügbare Kassenbestände nutzbar zu machen durch Diskontierung und Ankauf von Wechseln nach den Grundsätzen der Reichsbank, durch An⸗ kauf von Wertpapieren sowie im Lombard⸗ eschäft oder durch Niederlegung bei den Bank⸗ häufern und Bankanstalten nach näherer Be⸗ stimmung des Ausschusses der Landschaft.

§ 6

Absatz 1 erhält nachstehende Fassung:

Die in laufender Rechnung zu bewilligenden Kre⸗ dite sind durch Bestellung einer Sicherungshypothek oder durch Verpfändung von Hypotheken⸗ oder Grund⸗ schuldforderungen sowie von Wertpapieren, und zwar le 8 nach Maßgabe des nachstehenden § 7, sicher⸗ zustellen. in Absatz 3 Zeile 1 ist hinter das Wort „solche⸗ das Wort „nur“ gra iche s Fe

§ 7.

Der Absatz 3 ist zu streichen. Als neuer Absatz 3 ist einzufügen:

Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der Direktion der Landschaft zulässig, welche im einzelnen Falle die Höhe der Beleihung bestimmt.

§ 8 erhält nachstehende Fassung:

Der An⸗ und Verkauf von Wertpapieren 4 Nr. 4) darf, soweit nicht bei Erteilung der Aufträge der bare Gegenwert oder die Wertpapiere hinterlegt werden, nur gegen entsprechende Sicherheit über⸗ nommen werden.

§ 11 8 letzter Absatz erhält nachstehende Fassung:

d.

Die etwa vorhandenen Effekten sind zum

1“

82 1 Boͤrsen⸗ kurse am Tage der Bilanzaufnahme, aber nicht über den durchschnittlichen Erwerbskurs in die Bilanz ein⸗

zusetzen. § 12

wird wie folgt abgeändert:

Aus dem nach § I1 ermittelten Ueberschusse ein⸗ schließlich des Vortrags wird zunächst das von der Landschaft eingezahlte Grundkapital jährlich mit 3 ½ % verzinst. Erwaige Zinsrückstände müssen aus den Ueberschüssen der folgenden Jahre nachgezahlt werden. Der hiernach verbleibende Reingewinn fließt in Höhe von 10 % in einen zu bildenden Reservpe⸗ fonds, bis dieser mit den angesammelten Zinsen 50 % des von der Landschaft gewährten Grund⸗ kapitals erreicht hat. Sind in Gemäßheit des § 2 III des „Reglements, betreffend die Aufbringung, Ver⸗ zinsung und Rückzahlung des Grundkapitals für die Landschaftliche Bank sowie die Verwendung der von ihr erzielten Ueberschüsse“ den Inhabern der Schuld⸗ verschreibungen und den eigentümlichen Fonds der Landschaft die dort angeführten weiteren 1 ½ % des Grundkapitals anteilig überwiesen, so kann der Aus⸗ schuß der Landschaft beschließen, daß ein weiterer Teilbetrag bis 20 % des Reingewinns dem Reserve⸗ fonds zuzuführen ist. Im übrigen wird der Rein⸗ gewinn nach Maßgabe des vorbezeichneten Regle⸗ ments verwendet. Auf der vorbezeichneten Höhe muß der Reservefonds gehalten und nötigenfalls wieder auf dieselbe gebracht werden. Sobald der Reservefonds die vorbezeichnete Höhe erreicht hat,

fließen seine Zinsen in den Verwaltungsfonds der

Landschaft. . Absatz 1 erhält nachstehende Fassunt:;:; Für die Landschaftliche Bank werden von Direktion der Landschaft besondere Beamte angestellt, welche damit Beamte der Landschaft sind. Die Be⸗ dingungen für die mit festem Gehalt auf Lebenszeit anzustellenden Beamten bestimmt der Ausschuß der Landschaft, für die übrigen Beamten die Direktion der Landschaft. 1 11“ § 15

erhält nachstehende Fassung: 8 Die Aufsicht über die Verwaltung und die Ge⸗ schäfte der Landschaftlichen Bank steht der Direktion der Landschaft zu. Die näheren Bestimmungen hier⸗ über trifft die Geschäftsanweisung. Den ergehenden Anordnungen und Entscheidungen der Direktion hat die Landschaftliche Bank Folge zu leisten.

§ 16 Nr. 5 erhält nachstehenden Zusatz: Hinsichtlich des Beschwerderechts der Landschaft⸗ lichen Bank trifft die Geschäftsanweisung nähere Bestimmung.

§ 18.

In Zeile 4 ist das Wort „ordentliche“ zu streichen und an Stelle der Schlußworte „sonstige“ bis „auf⸗ zunehmen“ treten die Worte „senstige Erklärungen mit der Wirkung notarieller Urkunden aufzunehmen“.

§ 2 III des Reglements, betreffend die Auf⸗ bringung, Verzinsung und Rückzahlung des Grund⸗ kapitals für die Landschaftliche Bank sowie die Ver⸗ wendung der von ihr erzielten Ueberschüsse, erhält folgende Fassung:

Der von der Landschaftlichen Bank erzielte Ueber⸗ schuß ist, soweit er nicht zu einer 3 ½ % igen Ver⸗ zinsung des Grundkapitals und demnächst in Höhe von 10 % des Restes zur Bildung des Reservefonds der Landschaftlichen Bank verwendet oder auf das folgenn, Betriebsjahr übertragen wird, den Inhabern er und dem eigentümlichen Fonds der Landschaft bis zum Höchstbetrage weiterer

8

1 ½ anderthalb Prozent des Grundkapitals an⸗ teilig zu überweisen. Ist diese Ueberweisung erfolgt, so kann der Ausschuß der Landschaft beschließen, daß ein weiterer Teilbetrag bis 20 % des Reingewinns dem Reservefonds zuzuführen ist. Der dann ver⸗ bleibende Rest des Reingewinns fließt in den Ver⸗ waltungsfonds der Landschaft. Die auf die Schuld⸗ verschreibungen entfallenden Beträge werden gegen besondere Quittung an denjenigen ausgezahlt, welcher den nächstfälligen Julizinsschein einlöst.

[865900 Bekanntmachung.

Von der Pfälzischen Bank hier ist bei uns der Antrag auf Zulassung von 500 000,— ab⸗ gestempelte Aktien der Preßhefen⸗ und Spiritus⸗ Fabrik A. G. vorm. J. M. Bast & Nüru⸗ berger Spritfabrik, entstanden durch Zusammen⸗ legung des früheren Aktienkapitals von 1 000 000,— zum Handel und zur Notierung an der hiefigen Börse eingereicht worden.

Frankfurt a. M., den 11. Februar 1904.

Die Kommission 8H für Bulassung von Wertpapieren an der Börse zu Frankfurt a. M.

186578è Bekanntmachung.

Die Herren L. Behrens & Söhne, hier, haben den Antrag gestellt, 10 000 000,— 40 %ige Hypothekenpfandbriefe Serie VII A, frühestens kündbar zum 1. Januar 1908, und. 10 000 000,— 4 % Hoypothekenpfandbriefe Serie IX A, frühestens kündbar zum 1. April 1912, der Rheinisch⸗ Westfälischen Boden⸗Credit⸗Bank in Cöln, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.

Hamburg, den 11. Februar 1904.

Die Bulassungsstelle an der Bärse

Imm Hamburg. CE. C. Hamberg, Vorsitzender.

8 [86634] Bekanntmachung.

Am Dienstag, den 1. März 1904, Mittags 12 Uhr, findet in dem Hotel „Stadt London“ zu Perleberg die diesjährige Gesellschaftsausschuß⸗ sitzung statt.

Tagesordnung: 1) Bericht über die Geschäftslage der Gesellschaft. 2) Genehmigung des Rechnungsabschlusses und der Bilanz für 1903; Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. 3) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Perleberg, den 12. Februar 1904. Perleberger Viehnersicherungs⸗ 8 Gesellschaft 1 auf Gegenseitigkeit zu Perleberg. 1 Der Aufsichtsrat. 8 J. V.: Schirmer⸗Neuhaus.

[86593] Die gemäß § 12 ff. unserer Gesellschaftssatzung vorgeschriebene ordentliche Generalversammlung wird hierdurch von mir auf Sonnabend, den 27. Februar 1904, Vormittags 11 ½ Uhr, im Geschäftslokale der „Patria“ zu Magdeburg, Breiterweg 232 a/I einberufen, wozu die nach unserer Gesellschaftssatzung zutritts⸗ und stimmberechtigten Mitglieder hiermit eingeladen werden. b Tagesordnung: 8 1) Bericht des leitenden Direktors über die Ge⸗ schäftslage der „Patria“ und Vorlage des Rech⸗ nungsabschlusses über das abgelaufene Jahr be⸗ hufs Genehmigung und Dechargeerteilung. 2) Neu⸗ resp. Wiederwahl von Aufsichtsrats⸗ mitgliedern. 3) Bericht über den neuen Geschäftsplan bezw. die neue Satzung unserer Gesellschaft. Magdeburg, den 11. Februar 1904. E. Ballerstedt,

Aufsichtsratsvorsitzender der „Patria“, Hagel-Versicherungs⸗Gesellschaft a. G.

[86589] Bekanntmachung und Aufforderung.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Firma: Gesellschaft für Huberpressung schaft mit beschränkter Haftung ist aufgelöst. Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert sich bei derselben zu melden. Einziger Liquidator ist der unterzeichnete zu Berlin, Mühlenstraße Nr. 73 77 wohnende Kaufmann Karl Say. 8

Gesellschaft für Huberpressung Gesellschaft

in Liquidation.

1“ Karl Say.

Gießener Bergwerksgesellschaft

mit beschränkter Haftung in Bonn a. Rhein.

Da der Gesellschaftszweck erreicht ist, ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 3. Februar 1904 die Gesellschaft aufgelöst worden.

Gemäß gesetzlicher Vorschrift werden die Gläubiger der Gesellschaft hierdurch aufgefordert, sich bei der⸗ selben zu melden.

Bonn a. Rhein, den 9. Februar 1904.

Die Liquidatoren: E. B. Cohen G. Rosenberg.

186593]4 Bekanntmachung. 1 Wir haben heute unseren regelmäßigen

Schiffahrtsbetrieb wieder aufgenommen. Hamburg, den 12. Februar 1904. 8 Deutsch⸗Sesterr. Dampfschiffahrt Act.⸗Ges. Elbe“ Dampfschifffahrts⸗Actien⸗Gesellschaft.

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Sechste Beilage

Berlin, Sonnabend, den 13. Februar

8

Staatsanzeiger. 1904.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels⸗, Güterr

jeichen, Patente, Gebrauchsmuster, Konkurse sowie die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen ent

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3

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ister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 38A. und 38B. ausgegeben.

Das Musterregister im Januar 1904.

Folgende Gerichte haben im Januar d. J. Eintragungen“*) in das Musterregister im

Reichsanzeiger“ veröffentlicht:

Amtsgericht Ur⸗

8I1I1I“ I“ PE111nq Leipzig... 18 pfortein ’“ Shemniz. . 183 Nürnberg. . .. 13 Stuttgart Stadt . 13 Frankfurt a. M. 12 Z* I1111 München 1. Solingen.

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Mainz. Karlsruhe Limbach. Düsseldorf

lauen Annaberg. . Brandenburg a. H. Burgstädt Colmar. Elberfeld.

Gera. Gräfenthal Magdeburg Mannheim Meerane .. Meißen.. Mülhausen, Els.

Pulsnitz düIZZ“ Waldenburg, Schl. 14“*“ Ballenstedt .“] Coburg

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Falkenberg O.⸗S. Guben

Höchst

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M.⸗Gladbach Oberstein 8

be Reichenbach, Vogtl. Ronsdorf .. Rudolstadt .

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Auerbach, Vogtl.. Augsburg.. . Bautzen. Bayreuth Bergheim.

8 Zielefeb 8 Bleicherode B.“ Breslau ... Colditz. . Crimmitschau. Darmstadt. Delmenhorst Dillenburg Döhlen. Eibenstock Elmshorn

. 8* 1“ Frankenberg, Sachs. Freiburg, Schl. Friedland, Meckl.. bE11354* Gerresheim Glauchau... Glogau

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Odenkirchen

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Plettenberg

Radeberg.

Radolfzell

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Reutlingen

Rheinbach

Rheydt

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Rottweil.

Schleusingen

Schmalkalden

Schwarzenberg.

Schweidnitz.

Sebnitz ..

Seesen..

Senftenberg.

Sonnenburg.

Spremberg.

Steinach.

Stolberg, Rhld.

Straßburg, Els.

Tangermünde

Taucha

Triberg

Viersen

Villingen.

Waldheim

Wegberg.

Weimar

Werdau

Wermelskirchen.

Wolkenstein

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507 15877 4763 11114 Von diesen Gerichten hat dasjenige von

Senftenberg zum ersten Male eine Ein⸗

tragung in das Musterregister bekannt gemacht.

Leipzig selbst bringt auffallend wenig Muster und wird nach Abzug von 275 Mustern, welche 4 Oesterreicher, 2 Engländer und 1 Franzose geliefert haben, von viel unbedeutenderen Fabrik⸗ städten übertroffen. Stuttgart hatte im De⸗ zember 1903 keine Eintragungen veröffentlicht, sondern hat auch diese mit den Anmeldungen des Januar zusammen eingeschickt und erzielt dadurch höhere Zahlen als sonst.

Das Musterregister des „Reichsanzeigers“ hat bisher Bekanntmachungen über 2 450 327 neu geschützte Muster und Modelle veröffentlicht (682 318 plastische und 1 768 009 Flächenmuster). Es entfallen davon 43 763 auf das Ausland unter folgender Beteiligung der einzelnen Länder: Oesterreich⸗Ungarn 14 293, Frankreich 1516, Groß⸗ britannien 3673, Spanien 21, Nordamerika 279, Belgien 1087, Schweden 12, Norwegen 12, Italien 100, die Schweiz 22 626, die Niederlande 53, Liechtenstein 12 und Australien 52.

Handelsregister.

Annaberg, Erngeb. [86404]

Im Handelsregister sind nachstehende Firmen ge⸗ löscht worden:

Blatt 469. E. Schulze & Co. in Annaberg,

Blatt 582. Gust. Ad. Lehmann daselbst.

Annaberg, den 4. Februar 190u49.

Königliches Amtsgericht. 1

Abpolda.

In unser ist eingetragen worden unter A 84 bei der Firma Louis Selditz Rachf. Stadtsulza:

Die Firma ist erloschen.

und unter A 315 bei der offenen Handelsgesells August Schneider Apolda:

Der bisherige Gesellschafter Karl August Schneider ist alleiniger Inhaber. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Apolda, den 9. Februar 1904.

Großherzogl. Amtsgericht. III. Augsburg. Bekanntmachung.

1) Bernhard Heilbronner in Ichenhausen betreibt zu Burgau und Zusmarshausen ein Bank⸗ geschäft je in Zweigniederlassung unter der Firma „Bernhard Heilhronner“”. Der Bankiersgattin Fanny Heilbronner in Ichenhausen ist Prokura erteilt.

2) „Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbaugesellschaft Nürnberg A. G.“ Dem Oberingenieur Richard Weber in Augsburg wurde Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß der⸗

elbe gemeinschaftlich mit einem anderen Prokuristen M. 8 schaftlich mi 9 9 f in den Vereinsblättern unter Angabe der Tages⸗

zur Vertretung befugt ist. 1

3) Der Kaufmann Johann Baptist Schäfgen in Augsburg betreibt daselbst ein Herrenkonfektions⸗ geschäft unter der Firma „Johann Schäfgen“.

4) Kaufmann Salomon Wassermann in Augs⸗ burg betreibt daselbst eine Warenagentur unter der Firma „Salomon Wassermann“.

5) „Heinrich Kurz“ in Augsburg. Nun⸗ mehriger Inhaber ist Kaufmann Heinrich Peter in Augsburg, welcher das Geschäft unter der bisherigen Firma fortführt, die Haftung für die Geschäfts⸗ verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers aber aus⸗ geschlossen hat.

Augsburg, den 10. Februar 1904.

Kgl. Amtsgericht. Bärwalde, Neumark. s8686407] Im Handelsregister K ist heute die Handelsgesell⸗ schaft Herrmann Callmann & Sohn Nr. 41 gelöscht worden.

Bärwalde N.⸗M., den 10. Februar 1904.

*

Königliches Amtsgericht. Ballenstedt. Bekanntmachung.

In das Handelsregister Abteilung A ist unter seine ten Vorsitzend t desselben und einen Schriftführer. Derselbe ist be⸗

Nr. 50 bei der Firma Karl Günther zu Ballen⸗

stedt eingetragen worden, daß das Geschäft unter Hofschneider Carl

den

der bisherigen Firma auf den Günther jun. hierselbst übergegangen ist. Ballenstedt, den 10. Februar 1904. Herzogliches Amtsgericht. 1.

Ballenstedt. Bekanntmachung. [86408]

In das Handelsregister Abteilung A ist unter Nr. 160 bei der Firma Wilh. Dietrich in 8 heute folgendes eingetragen: 8 6

Die Firma ist erloschen. 3

Ballenstedt, den 10. Februar 1904. 8

Herzogliches Amtsgericht. J.

Barmen. [86410]

In unser Handelsregister wurde heute eingetragen unter

A. Nr. 271 bei der Firma Friedrich Elsas jr. in Barmen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherige Gesellschafter Emil von Maltitz ist alleiniger Inhaber der Firma.

A. Nr. 628 bei der Firma Wolff & Co in Barmen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bis⸗

herige Gesellschafter Abraham genannt Adolf Wolff

ist alleiniger Inhaber der Firma. B. Nr. 24 bei der Firma Müller, Lieser & Co Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Barmen: Dem Kaufmann Edmund Dressel hier ist in der Weise Prokura erteilt, daß er berechtigt ist, die Firma mit einem der früher eingetragenen Prokuristen zu zeichnen. Barmen, den 9. Februar 1904. Königl. Amtsgericht. 8a.

Berlin. Handelsregister [86413] des Königlichen Amtsgerichts I Berlin. (Abteilung B.)

Am 8. Februar 1904 ist eingetragen 8

unter Nr. 2435. 11““ Abonnements⸗Verein von Dienstherrschaften für kranke Dienstboten zu Berlin auf Gegeu⸗

1 seitigkeit mit dem Sitze zu Berlin.

Versicherungszweig:

Uebernahme folgender Leistungen für Dienstboten:

a. Zahlung der Kur⸗ und Verpflegungskosten, die durch Aufnahme der Dienstboten in eine Kranken⸗ anstalt entstanden sind (einschließlich der Kosten des notwendigen Transports dahin),

b. Behandlung durch approbierte Aerzte und Aerztinnen in deren Sprechstunden,

c. Zahnziehen durch approbierte Zahnärzte und Zahnärztinnen,

d. Gewährung der ärztlich verordneten Bruch⸗ bänder, Bandagen und Brillen bis zum Höchstbetrage

erkrankte

von 10 in einem Jahre für jeden Dienstboten.

Direktor: Theodor Altmann, Berlin.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Die laubnis zum Geschäftsbetriebe ist am 21. Mai 1884 erteilt.

Der Stellvertreter des Vorstands (Direktors) hat während der Dauer der Stellvertretung alle Rechte und Pflichten des Vorstands. Der Rendant besorgt die Kassengeschäfte, nimmt Gelder in Empfang und quittiert darüber.

Ferner wird als nicht einzutragen bekannt emacht: Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch Beiträge im voraus mit Ausschluß von Nachschüssen unter beschränkter Beitragspflicht ohne Vorbehalt einer Kürzung der Versicherungsansprüche. Die Bekannt⸗ machungen des Vereins erfolgen 1

1) im Amtsblatt der Königlichen Regierung

Potsdam und der Stadt Berlin,

8

86406]1 1 so bestimmt der Aufsichtsrat an Stelle desselben eine

2) in der Vossischen Zeitung, dem Berliner Tage⸗ blatt, dem Berliner Lokal⸗Anzeiger.

Die rechtliche Gültigkeit derselben ist jedoch nur

von der Veröffentlichung in dem Blatte zu 1 ab⸗

hängig. Geht eins der zu 2 benannten Blätter ein,

andere im Geschäftsbezirke des Vereins erscheinende Tageszeitung. Für den Aufsichtsrat zeichnet der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter. Die Vereins⸗ organe sind:

Die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat, der Vorstand. Die Mitgliedewersammlung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, soweit nicht nach dem Gesetze oder Satzung noch andere Personen hierzu befugt sind, durch einmalige Bekanntmachung

ordnung einberufen. Den Vorsitz führt der Vor⸗ siteende des Aufsichtsrats oder ein von diesem be⸗ stimmtes Mitglied desselben. Jedes Vereinsmit⸗ glied hat nur eine Stimme; das Stimmrecht muß persönlich ausgeüöbt werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben bei der Beratung über Erteilung der Entlastung kein Stimmrecht; der Vorstand nimmt, soweit er nicht selbst Vereinsmitglied ist, oder ein Fall des § 252 Abs. 3 Handelsgesetzbuchs vorliegt, nur mit beratender Stimme teil. Der Auf⸗ sichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern des Vereins, die in der Regel in der ordentlichen Mitglieder⸗ versammlung auf 4 Jahre gewählt werden. Wieder⸗ wahl ist statthaft. Nicht wählbar sind Beamte des Vereins und vom Verein gegen festes Gehalt an⸗ Aerzte. Der derzeitige Aufsichtsrat bleibt is zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Jahres 1905 bezw. 1906 im Amt. In der Ver⸗ sammlung 1905 werden für die 5 seit dem Jahre 1899 im Amte befindlichen Mitglieder, in der im Jahre 1906 für die 6 übrigen Mitglieder Neu⸗ wahlen abgehalten. Der Aufsichtsrat wählt aus

seiner Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter schlußfähig, wenn fünf Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand besteht aus einem vom Ausfsichts⸗ rate zu notariellem Protokolle zu wählendem Mit⸗ gliede (Direktor), in gleicher Weise wählt der Auf⸗ sichtsrat aus seiner Mitte einen Vertreter des Vor⸗ standes. Der Rendant wird vom Aufsichtsrat ge⸗ wählt. Den derzeitigen Aufsichtsrat bilden:

1) Direktor Rudolf Jahncke zu Berlin,

2) Oberbürgermeister a. D. Robert Thesing zu

Wilmersdorf bei Berlin,

3) Bureauvorsteher Adolf Schmidt in Berlin,

4) Kaufmann Karl Walter in Steglitz,

5) Otto Lindner in Wilmersdorf bei Berlin,

6) Bezirksvorsteher John Brandes in Berlin,

7) Sanitätsrat Dr. Karl Wilde in Berlin,

8) Stadtverordneter Leopold Rosenow in Berlin,

9) Bezirksvorsteher Siegfried Reiche in Berlin, 10) Dr. phil. Karl Belgardt in Berlin,

11) Reichstagsabgeordneter Dr. Otto Mugdan in

Berlin. 8 Bei der Nr. 2436 Berliner Immobilien⸗Actien⸗Bank

mit dem Sitze zu Berlin:

Durch gerichtlichen Beschluß vom 4. Februar 1904

ist die Liquidation von neuem eröffnet und der frühere

Liquidator, Kaufmann Oskar Helmeke zu Magdeburg wieder zum Liquidator bestellt.

Bei der Firma Nr. 649

Schultheiß’ Brauerei Actien⸗Gesellschaft mit dem Sitze zu Berlin und Zweigniederlassung zu Dessau: .

Der Königliche Amtsrichter a. D. Rudolf Funke zu Charlottenburg⸗Berlin W. ist zum stellvertretenden Vorstandsmitgliede (stellvertretenden Direktor) ernannt. Prokurist: Paul Dyck zu Berlin. Derselbe ist er⸗ mächtigt, in Gemeinschaft mit einem Vorstands⸗ mitgliede die Firma der Gesellschaft zu zeichnen.

Berlin, den 8. Februar 1904.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 89.

Berlin. Handelsregister [86411] des Königlichen Amtsgerichts I Berlin. (Abteilung A.)

Am 8. Februar 1904 ist in das Handelsregister

eingetragen worden (mit Ausschluß der Branchez:

ei Nr. 5553 (Steincke &. Co., Berlin): ist aufgelöst. Die Firma ist er⸗ oschen.

Bei Nr. 7924 (A. M. Görnemann, Berlin): Die Prokura des Bernhard Görnemann ist erloschen.

Bei Nr. 8508 (Gebr. Steinlein, Berlin): Prokurist: Bernhard Steinlein, Berlin.

Bei Nr. 14 102 (L. Schmidt, Berlin): Der bisherige Gesellschafter Max Schmidt ist alleiniger Inhaber der Firma.

Bei Nr.

Berlin): Der Sitz der Niederlassung ist nach

Charlottenburg verlegt. Inhaber wohnt in Char⸗

lottenburg. 1

Bei Nr. 15 342 (Benas Levy, Berlin): Dem Kaufmann Ernst Seefeld, Pankow, und dem Kauf⸗ mann Martin Lewy, Berlin, ist Gesamtprokura erteilt.

Bei Nr. 22 009 (Cunow & Co., Berlin): Alleiniger Firmeninhaber ist der Schneidermeister Wolf Fohn⸗ Berlin.

Nr. 22 759 Kommanditgesellschaft: Seeterasse Lichtenberg

Gesellschafter ist der Restaurateur Lichtenberg. Ein Kommanditist ist vor selbe hat am 1. Januar 1904 begonnen.

I sened Walter anden. Die

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Die Gesellschaft ist aufgelöst. 14 855 (Conrad Müllendorff,

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Die Gesellschaft ist aufgelöst. s Etablissement Comand. Gesellschaft Alfried Walter, Lichtenberg. Per önlich haftender

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Nr. 22 760 Offene Handelsgesellschaft: A. E.

Kiwi & Co., Berlin. Gesellschafter: 1) Emi