Qualität
gering
mittel Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster ℳ
höchster
höchster niedrigster höchster (Doppelzentner
ℳ ℳ ℳ
niedrigster ℳ
ℳ
—
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Durchschnitts⸗ preis für 1 Doppel⸗ zentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
ℳ
Verkaufs⸗
wert dem
ℳ
- L.. 1 “ — Dinkelsbühl 11,80 Biberach... 12,00 Pestolk . .. 11,56 E116ö1“” öu“ —
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wir Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die
*
wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Bedeutung,
Noch: Hafer. 12,80 12,20 12,30 13,20 12,40 2,50
12 80 12 20 12,50 13,20 12 55 13,00
11,20 12,20 13,00 12,00
11,20 12,00 12,80 11,80
1190 1260 11,56
daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein
11,75 11,88 12,74 12,16 13. 2. 12,40 3. 2.
950 122 12,20
2 896 12,90 18 111 12,07 8 960 12,80
Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den I-ee eee Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,
Peren berechnet. daß entsprechender Bericht feblt.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen vnb A“ Im aktiven Heere. Berlin, 11. Fe⸗ bruar. Lauenstein, Oberstlt. und Kommandeur des Vorpomm. eldart. Regts. Nr. 38, Hoffmann, Hauptm. und Komp. Chef im 8s Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, — als aggregiert zum eneralstabe der Armee versetzt. 8. Berlin, 16. Februar. v. Moltke, Gen. Lt., Gen. Adjutant und Kommandeur der 1. Gardediv., kommandiert zum Chef des Generalstabes der Armee, unter Belassung in dem Verhältnis als Gen. Adjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs und unter Versetzung in den Generalstab der lrmee, zum Gen. Quartiermeister ernannt. v. Loewenfeld, „Gen. Major und diensttuender Gen. la suite, unter Belassung in dem Verhältnis als Gen. à la luite Seiner Majestät des Kaisers und Königs, mit der Führung der 1. Garde⸗Div. beauftragt. Frhr. v. der We nge Gr. v. Lambsdorff, Hauptm. und Komp. Chef im 2. Garde. Regt. z. F., zum diensttuenden Flügeladjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs ernannt. v. Kotze, Hauptm. und Adjutant der 2. Garde⸗ Inf. Brig., als Komp. Chef in das 2. Garde⸗Regt. z. F. versetzt. Milchling v. Schönstadt, Oberleutnant im 2. Garde⸗Regiment z. F., zum Adjutanten der 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade ernannt. v. Schefker, Gen. Major und Oberquartiermeister, unter Belassung in dieser Stellung, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs der Landesaufnahme, Regenauer, Oberstlt. beim Stabe des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, unter 8— zum Inf. Regt. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, mit der Füuͤh⸗ rung dieses Regts., — beauftragt. Schmidtborn, Oberstlt. und Bats. Kommandeur im Inf. Regt, Prinz Moritz von Anhalt⸗ Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, zum Stabe des 8. Rhein. Inf. Negts. Nr. 70, Wolff v. Linger, Major aggreg. dem Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, als Bats. Kommandeur in das Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Bötticher, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum Stabe des 6. Pommerschen Inf. Regts. Nr. 49, — versetzt. Frhr v. Schimmelmann, Major aggreg. dem Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, zum Bats. Kommandeur im Regt. ernannt. v. Bonin, Major und Bats. Kommandeur im 8. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 175, in das Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen E“ Nr. 35, Müller, Major und Bataillonskommandeur im Füs. Regt. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, in das 8. Westpreuß. Infanterieregiment Nr. 175, versetzt. Kühne, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, beim Landw. Bezirk Gera, v. Rhein, Hauptm. und Komp. Chef im Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, beim Landw. Be⸗ zirk Celle, — 8 — veren ernannt, unter Stellung zur Disp. mit der gesetzlichen sion. e. ee⸗ n. - Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Celle, zum Landw. Bezirk 1II Berlin, Kloer, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Gera, zum Landw. Bezirk Erfurt; die Hauptleute: Zedlitz u. Neukirch, Platzmajor in Cassel, als Komp. Chef in das Großherzogl. Mecklen⸗ burg. Füs. Regt. Nr. 90, Bachfeld, Komp. Chef im Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, in das 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, v. Keber, Komp. Chef im Inf. Regt. von Stülpnagel (5. Branden⸗ burg.) Nr. 48, in das Inf. Regt. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Paschke, Komp. Chef im Metzer Inf. Regt. Nr. 98, als aggregiert zum 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, Hauser im 3. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 138, in das 1. Lothring. Inf. Regt. Nr. 130; die Oberlts.: Vogel v. Falckenstein im Gardejägerbat., in die Gardemaschinengewehrabteil. Nr. 1, v. Gillhaussen, im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, unter Be⸗ lassung in dem Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule in Potsdam, in das Kaiser Franz Gardegren. Regt. Nr. 2, v. Bredow im 4. Schles. Inf. Regt. Nr. 157, in das 9. Westpreuß. Inf. Regt. EaE— Zu Komp. Chefs ernannt: die Hauptleute: v. Schauroth, Adjutant der 33. Inf. Brig., unter Versetzung in das Inf. Regt. reiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Schwarz im 2. Hannov. Fre⸗ Regt. Nr. 77, unter Versetzung in das Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16,. Arnold im Inf. Regt. Hessen⸗ Homburg Nr. 166; Adler, Oberlt. im Füs. Regt. Graf Roon Ostpreuß.) Nr. 33, unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne atent. 8 Kommandiert: die Hauptleute: Bober, Komp. Chef am Kadettenhause in Köslin, zur Dienstleistung beim ½ General⸗ stabe, Immanuel, Komp. Chef im 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, vom 1. April d. J ab auf sechs Monate zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, Tasche, Komp. Chef im Infanterieregiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29, behufs Vertretung eines ab⸗ kommandierten Komp. Chefs zum Kadettenhause in Köslin, Lieber, Komp. Chef im Infanterieregiment Graf Werder (4. Rhein) Nr. 30, unter Enthebung von dieser Stellung, zur Dienst⸗ leistung beim großen Militärwaisenhause zu Potsdam und Schloß Pretze „Schwabe, Komp. Chef im Inf. Regt. 1 (5. Ostpreuß) Nr. 41, auf drei Monate zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, Schmidthals, Komp. Chef im 4. Groß⸗ herzogl. Hess. Inf. Regt. (Prinz Carl) Nr. 118, behufs Vertretung eines erkrankten Lehrers bis auf weiteres zur Kriegsschule in Hersfeld. Zu Oberlts. befördert: die Lts.: v. Drigalski im Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Petri im 5. Rhein. „Inf. Regt. Nr. 65, Purgolo im Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, dieser unter Versetzung in das 2. Oberelsäss. Inf. Regt. Nr. 171, v. Buttlar im Inf. Regt. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, Riemann im 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, Steltzer im 4. Bad. Inf Regt. Prinz Wilhelm Nr. 112, v. Rauch im Jägerbat. von Neu⸗ mann (1. Schles. Nr. 5. Frhr. v. Dörnbergan der Hauptkadettenanstalt. Woerner, Oberlt. in der Schutztruppe für Südwestafrika, scheidet aus derselben am 20. März d. J. aus und wird mit dem 21. März d. J. im 5. Rbein. Inf. Regt. Nr. 65 angestellt. 1b Versetzt: die Lts.: v. Stülpnagel im 1. Garderegt. z. F., in das 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leibgarde.) Regt. Nr. 115, Stahl im Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, in das Inf. Regt. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84, Seraphim im Inf. Regt. Fürst Leopold von Anhalt⸗Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, v. Berg im 2. Thüring. Inf. Regt. Nr. 32, in das 4. Lothring. nf. Regt. Nr. 136, Pfannstiel, Wiegand im 2. Thüring. Inf. egt. Nr. 32, in das 2. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 137, Hoppe
2
von Boyen
im Pomm. 9 7. Ostpreuß.) 2 8 Niederschles.) Nr. 46, in das 9. Westpreuß. J⸗ ;t Nr. Kroeger, Demuth, Hildebrand, Kunze im 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, in das 2. Masur. Inf. Regt. Nr. 147, Hicketier im 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, in das Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Schulz im Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, in das 2. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 99, Wachner im 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, in. das 8. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 175, Solger, Jaehnigen, Roesner im 3. Thüring. Inf. Regt. Nr. 71, in das Inf. Retzt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Frhr. v. Kreitt⸗ mayr auf Offenstetten u. Wackerstein im 3. Thüringischen Inf. Regt. Nr. 71, in das 2. meen hehä⸗ Inf. Regt. Nr. 137, Förtsch, Murray im 3. Thüring. Infanterieregiment Nr. 71, in das 4. Lothring. Inf. Regt. Nr. 136, von Scheven im Füs. Regt. Generalfeldmarschall Prinz Albrecht von Preußen Hannov.) Nr. 73, in das Füs. Regt. von Gersdorff (Kurhess.) Nr. 80, Watten⸗ berg im 1. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 75, in das 8 Rhein. Inf Regt. Nr. 70, Saxer, Benicke, Hübner im Inf. Regt. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, in das 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Günther, Polack, Röpcke im Inf. Regt. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, in das 9. Lothring. Inf. Regt. Nr. 173, Steiger, Szagunn im 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, in das 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97, Thieme (Wolf) im 5. Thüring. Inf. Regt. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Nonne, Lossen im 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, in das Füs., Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Laeger, Barends im 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, in das 5. Lothring. Inf. Regt. Nr. 144, Raschke, Domizlaff, Hartwig, im Danziger Inf. „Regt. Nr. 128, in das Inf. Regt. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Koch, Senger, Hempel, Merkus im Danziger Inf. Regt. Nr. 128, in das Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, Musal, Kornitzky, Krieger im 6. West. preuß. Inf. Regt. Nr. 149, in das Inf. Regt. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, Hein rich im 5. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 154, in das Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Lind im 4. Schles. Inf. Regt. Nr. 157, in das
s. Regt. Nr. 34, in das Inf. Regt. Graf Donhoff tr. 44, Schumacher im Inf. Regt. Graf Kirchbach Inf. Regt Nr. 176,
9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, Krönlein im 4. Schles. Inf. Regt. Nr. 157, in das 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Beyer im 1. Oberelsäss. Inf. Regt. Nr. 167, in das 2. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 99, Batzer im 9. Bad. Inf. Regt. Nr. 170, in das 4 Lothring. Inf. Regt. Nr. 135, v. Radowitz im Brandenburg. Jägerbat. Nr. 3, in das 2. Schles. Jägerbat. Nr. 6. v. Hülsen, Leutnant im Infanterieregiment von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, in dem Kommando zur Dienstleistung bei der Schloßgardekompagnie bis Ende Februar 1905 belassen. v. Trotha, Lt. der Res. des 2. Lothring. Inf. Regts. Nr. 131, kommandiert zur Dienstleistung bei diesem Regt., in diesem Kommando bis auf weiteres belassen. Appenroth, charakteris. Fähnr. der Res. (Ruppin), früher im Eisenbahnregt. Nr. 2, als charakteris. Fähnr. im 3. Lothring. Inf. Regt. Nr. 135 angestellt. 8
Versetzt: Fabricius, Hauptm. und Komp. Führer an der Unteroff. Schule in Treptow a. R., als Komp. Chef in das 4. West⸗ preuß. Inf. Regt. Nr. 140, Ziegfeld, Hauptm. und Komp. Chef im 4. Westpreuß. Inf. Regt. Nr 140, als Komp. Führer zur Unteroff. Schule in Treptow a. R., Brückner, Oberlt. an der Unteroff. Schule in Weißenfels, in das 4. Thüring. Inf. Nr. 72, Evmann, Lt. an der Unteroff. Vorschule in Greifenberg i. Pomm. zur Unteroff. Schule in Weißenfels, v. Besser, Lt. im Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, zur Unteroff. Vorschule in Greifenberg i. Pomm.
Mit dem 1. April d. J. versetzt: a. von der Unteroff. Schule in Ettlingen: die Oberlts: Krause in das Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Sommer in das Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Pren,) 28h Nr. 23, v. Luck in das 4. Garderegt. z. F. ; b. zur Unteroff. Schule in Ettlingen: Hentschel, Oberlt. an der Unteroff. Vorschule in Greifenberg i. Pomm, v. Garnier, Oberlt. im Colberg. Gren. Regiment Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Liman, Lt. an der Unteroff. Vorschule in Annaburg; c. von der Unteroff. Schule in Jülich: Schumann, Lt., in das Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg) Nr. 60; d. zur Unteroff. Schule in Julich: Berthold, Oberlt, an der Militärknabenerziehungs⸗ anstalt in Annaburg; e. von der Unteroff. Schule in Treptow a. R.: die Oberlts.: Bene in das 5. Rhein. Inf. Regt Nr. 65, D-Avis in das Gren. Regt. Kronprinz (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Lodemann in das 2. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 82; die Lts.: Breul in das 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 160, Schmittendorff in das 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Sabinski in das 1. Ober⸗ rhein. Inf. Regt. Nr. 97; f. zur Unteroff. Schule in Treptom a. R.: Schwarzkopf, Oberlt. im 1. Oberrhein. Inf. Regt. Nr. 97; die Lts: Hoffmann im 6. Pomm. Inf. Regt. Nr. 49, Buchholz im Infanterieregiment Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, Reeps im Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg) Nr. 20, Lueder im Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr 60, Sauer im 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63; g. von der Unteroff. Vorschule in Annaburg: v. Wenckstern, Lt, in das Gren Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12; h. zur Unteroff. Vorschule in Annaburg: Thym, Lt. im Inf. Regt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, Brescius, Lt. im 10. Rhein. Infanterieregiment Nr. 161; i. zur Unteroff. Vorschule in Greifenberg i. Pomm:: Zeidler, Oberlt. im 8. Lothring. Inf. Regt. Nr. 159; k. von der Unteroff. Vorschule in Neubreisach: Kristen, Lt., in das 8. Bad. Inf Regt. Nr. 169, Kinne, Lt., in das 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72; 1. zur Unteroff Vorschule in Neubreisach: Schrader, Lt. im Inf. Regt. von Grolman (1. Posen) Nr. 18, Conradi, Lt im 4. Lothring. Inf. Regt. Nr. 136; m. jur Militär⸗Knaben Er⸗ heezen salt 2Lö, RS Lt. im Inf. Regt.
raf Werder (4. Rbein) Nr. 30.
1 S-. S i v. Ee n, Oberlt. im Litthau. Ulan Regt. Nr. 12, in dem Kommando als zwetter militärischer Begleiter Seiner König⸗ lichen Hoheit d⸗s Herzogs von Sachsen⸗Coburg und Gotha bis Ende Juli d. J. belassen. Prinz Chlobwig von Hessen⸗Philipps⸗ thal⸗Barchfeld, Hobeit, Lr. im Regt. der Gardes du Corps, auf sein Gesuch ausgeschieden und unter Belossung seiner bisherigen Uniform zu den Offizieren à la suite der Armeer übergetreten. v. Roeder, Oberst. im Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen) Nr. 10, in das Gren. Regt. König Friedrich der Große (3. Ostpreuß.) Nr. 4, Gr. v. Hahn (Kuno), Lt im Kür Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, in vas Regt. ber Gardes du Corps, Er v. Bredow, Lt. im Ulan. Regt. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenb.) Nr. 3, in das 1. Garde Ulan. Regt, — versetzt. Martin, Lt im Drag. Regt. Freiherr von Manteuffel (Rhein)) Nr. 5, in dem
Kommando bei der Botschaft in Washington bis zum 30. April 1905
belassen. v. Rudno⸗Rudzinski, Oberlt. in der Ostasiat. Eskadr. Jäger zu Pferde der Ostasiat. Besatzungsbrig., aus dieser Brig. ausgeschieden und im Drag. Regt. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8 angestellt. v. Schierholz, Lt. a. D. in Plaue i. Th., zuletzt im Thüring Hus. Regt. Nr. 12, mit Patent vom 24. März 1902 als Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Drag. Regtg. Nr. 13 wiederangestellt und vom 1. März d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim letztgenannten Regt. mit der Maßgabe kommandiert, daß während dieser Dienst⸗ leistung sein Patent als vom 29. Oktober 1902 datiert anzusehen ist. Brandt, Lt. in der Ostasiat. Eskadr. Jäger zu Pferde der Besatzungsbrig, aus dieser Brig. ausgeschteden und bei den Res. Offizieren des 3. Schles. Drag. Regts. Nr. 15 angestellt. v. Kobbe, Major im Großen Generalstabe, als Abteil. Kom⸗ mandeur in das Feldart. Regt. Nr. 72 Hochmeister, v. Conta, Major beim Stabe des Feldart. Regts. von Podbielski (1. Nieder⸗ chles) Nr. 5, als Abteil. Kommandeur in das Niedersächs. Feldart. Regt. Nr. 46, — versetzt. v. Leutsch, Hauptmann im Feldart. Regt. von Podbielski (1. Niederschles.) Nr. 5, von der Stellung als Battr. Chef enthoben⸗und zum Stabe des Regts. über⸗ getreten. Peiker, Oberlt. in demselben Regt, unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, zum Battr. Chef ernannt. Berlet, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. Nr. 71 Groß⸗ Komthur, unter Ueberweisung zum Großen Generalstabe in den Generalstab der Armee, Eggebrecht, Oberlt. im Lehrregt der Feld⸗ art. Schießschule, unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, als Battr. Chef, in das Feldart. Regt. Nr. 71 Groß⸗ Komtbur, — versetzt. Waltz, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, kommandiert zur Dienst⸗ leistung beim Landw. Bezirk Diedenhofen, mit der Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksofsizier bei diesem Landw. Bezirk, Unger, Oberlt. im Feldart. Regt. von Clausewitz (1. Ober⸗ schles.) Nr. 21, unter Beförderung zum Hene. vorläufig ohne Patent, in das 2. Litthau. Feldart. Regt. Nr. 37 versetzt und mit dem 1. März d. J. zum Battr. Chef, Fehling, Oberlt. im 2. Hannov. Feldart. Regt. Nr. 26, zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, befördert und mit dem 21. Februar d. J. zum Battr. Chef, — ernannt. 8 6 1 Zu Oberlts. befördert: die Lts.: Lanz im Feldart. Regt. Prinz⸗ Regent Luitpold von Bavern (Magdeburg.) Nr. 4, kommandiert zur Dienstleistung bei der Geschützgießerei, v. Westernhag en im 1. West⸗ preuß. Feldart. Regt. Nr. 35, Hüger im Kleve. Feldart. Regt. Nr. 43, Rasmus im Neumärk. Feldart. Regt. Nr. 54, v. Wienskowski im 2. Großherzogl. Hess. Feldart. Regt. Nr. 61, Groos im 2. Nassau. Feldart. Regt. Nr. 63 Frankfurt, Aly im Feldart. Regt. Nr. 71 roß⸗Komthur, kommandiert zur Dienstleistung bei der Geschoßfabrik. Janotha, Major und Bats. Kommandeur im Niedersächs. Fußart. Regt. Nr. 10, mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt und unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen seiner bish erigen Uniform zum Vorstande des Art. Depots in Cöln, Gereke, Major beim Stabe des Niedersächs. Fußart. Regts. Nr. 10, zum Bats. Kom⸗ mandeur, — ernannt. 8 Lattke, Major beim Stabe des 1. Lothring. Pion. Bats. Nr. 16, unter Ernennung zum Ingen. Offizier vom Platz in Glatz, in die 2. Ingen. Insp., Meyer, Major und Militärlehrer am Kadetten⸗ hause in Potsdam, als aggregiert zum 2. Kurhess. Inf. Regt. Nr. 82 mit dem 1. April 1904, v. Obernitz, Major und Stabsoffizier des Bekleidungsamts des VII. Armeekors, zum Bekleidungsamt des I. Armeekorps, Schneider, Major und Stabsoffizier des Bekleidungs⸗ amts des I. Armeekorps, zum Bekleidungsamt des VII. Armeekorps, — versetzt. b Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Februar. Steinmetz, Gen. Lt. und Chef der Landesaufnahme, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, mit der gesetzlichen Penfion zur Disp. gestellt. Auer v. Herrenkirchen, Oberst und Kom⸗ mandeur des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (. Westfäl.) Nr. 57, mit der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform mit der gesetzlichen Pension der Abschied bewilligt. Meller, Oberstlt. z. D. und Vorstand des Art. Depots in Cöln, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform der Fußart. Schießschule von seiner Dienststellung auf sein Gesuch enthoben. v. Kehler, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Diedenhofen, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51 mit seiner Pension der Abschied bewilligt. v. Seeger, Gen. Major a. D., zuleszt Oberst und Direktor der damal. Art. Schieß⸗ schule, Thiel, Major a. D., zuletzt Stabsoffizier des Bekleidungs⸗ amts XV. Armeekorps, unter Wegfall der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, — auf ihr Gesuch mit ihrer Pension zur Disp. gestellt. “ Königlich Bayerische Armee. Offiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 31. Januar. Zu Fähnrichen befördert: die Fahnenjunker, Unteroffiziere: Lindner in §. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, Saur im 11. Inf⸗ Regt. von der Tann, Deichstetter im 10. Felvdart. Regt., Frhr. Stromer v. Reichenbach im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, e im 4. Chev. Regt. König, Schn ell im 2. Pion. Bat., Ruland im 7. Inf. Regt Prinz Leopold, Windisch im 3. Pion⸗ Bat., Funkler im 21 IFnf. Regt, Klaus im 8. Inf. Regt. Groß⸗ herzog Friedrich von Baden, Semmelmann im 1. Inf. Regt. König, Renz im 4. Chev. Regt. König, Gehm im 5. Feldart. Regt. König Alfons XIII. von Spanien, Steger im 19. Inf. Regt. König Viktor Emanuel III. von Italien, Benzino im 20 Infanterieregiment, Frhr. v. Mauchenheim gen. Bechtolsheim im 1. Felvartillerieregiment Prinzregent Luitpold, Sturm im 2 Fußart. Regt, v. Huber⸗Lieben au im 2. Feldart. Regt. Horn, Rätter u. Edler v. Schallern im 6. Feldart. Regt, Frhr. v. Lutz im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Zippelius im 1. Ehev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Stabl im 6. Juf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Poeschel im 12. Feldart. Regt⸗ Heinzelmann im 6. Chev. Regt. Prinz Albrecht von Preußen, Loreck im 11. Inf. Regt. von der Tann, Zenetti im 10. Feldortillerieregiment, Giehrl im 1. Infanterieregiment Konig⸗ Obermair im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Fürholzer im 1. Fußart. Regt. vakam Bothmer, Lotz im 10. Juf. Regt. Print Ludwig, Bracker im 22. Inf. Regt, Fink im 12. Felkart. Regt⸗ Seitßer im 2. Feldart. Regt, Horn, S. im 3. Inf. Regt. Peinn Karl von Bayern, Bauer im 10. Feldart. Regt., * Kreß v. Kreßenstein im 1. Chevp. Nitolaus von Rußland, Frhr. v. Pechmann im Prinz Arnulf Pollmann im 7,. Inf. Negt. Erbelding
Regt. Kaisen 12. Inf. Regt.
ES. Leopold, ℳ im 4. Infanterieregiment König Wilhelm von Württemberh, 8 — 8
““ 8
Klahr im 23. Inf. Regt., Grüber im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Döderlein im 8. Inf. Regt. Groß⸗ herzog Friedrich von Baden, Lenz im 14. Inf. Regt. Hartmann, Kamerknecht im 20. Inf. Regt.
—95 Februar. Prinz Georg von Bayern, Königliche Hoheit, Oberlt. vom Inf. Leibregt., zum 1. Schweren Reiterregt. Prinz Karl von Bayern als überzählig versetzt. Frhr. Poschinger p. Frauenau, Oberlt. à la suite der Armee, zum 15. d. M. im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm 11., König von Preußen, als überzählig wiedereingereiht.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Koch, Oberlt. des 20. Inf. Regts, zum Generalstabe kommandiert.
Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Hennch, Lt. von der Res. des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, zu jener des 14. Inf. Regts. Hartmann versetzt. F m, Lt. von der Res. des z. Trainbats., Selz, Lt., vom Landw. Train 1. Aufgebots (1 München),
zu Oberlts. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 9. Februar. Heiß, Oberlt. von der Res. des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, Hauptmann (Gunzenhausen), Hauptm, Zahler (Augsburg), Oberlt,, beide von der Landw. Inf. 16 Aufgebots, — sämtlich mit der Erlaubnis zum Tiaßen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. b
Im Santtätskorps. 10. Februar. Dr. Lion, Oberarzt vom 8. Inf. Regt. Großherzog Friedrich von Baden, zum 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich versetzt. — Die Unter⸗ ärzte: Laifle im 15. Inf. Regt. König Georg von Sachsen, Ohlen⸗ schlager im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen,
Hr. Schneidt im 14. Jnf. Regt. Hartmann, Keßelring im 7. Inf “
Regt. Prinz Leopold, zu Assist. Aerzten befördert. Beamte der Militärverwaltung.
9. Februar. Wertheimer, Proviantamtsaspir. des Proviant⸗ amts Nürnberg, vorbehaltlich der späteren Festsetzung seines Ranges, zum Proviantamtzassist. beim Proviantamt Ingolstadt ernannt. Kamm, Garn. Verwalt. Kontrolleur von der Garn. Verwalt. Würzburg, unter Beförderung zum Garn. Verwalt. Oberinsp., zu jener in Bamberg ver⸗ setzt. Müller, Zahlmstr. des 5. Inf. Regts. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, zum Oberzahlmstr, Hutzelmann, Verwalt. Assist. des Remontedepots (Schwaiganger, zum Wirtschaftsinsp., — be⸗ fördert.
Deutscher Reichstag.
35. Sitzung vom 17. Februar 1904. 1 Uhr. 8
Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Reichshaushalkeetöts für 1904 im Extraordinarium des Reichsamts des Innern.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.
Im außerordentlichen Etat des Extraordinariums sind 5 Millionen angefordert (1 Million mehr als im Vorjahre) ur Förderung der Herstellung geeigneter kleiner Wohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte in den Betrieben der Verwaltung des Reiches durch Ge⸗ währung von Darlehen an Private und an gemeinnützige Unternehmungen (Bauvereine, Baugenossenschaften, Baugesell⸗ schaften) sowie zum Erwerbe geeigneten Baugeländes zur Her⸗ sellung solcher Wohnungen.
Nach dem Abg. Singer (Soz.) nimmt das Wort der
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es ist stets Grundsatz bei der Verwaltung dieser Fonds gewesen, wie ich wiederholt ausgeführt habe, einen dauern⸗ den sozialpolitischen Zweck damit zu erreichen. Dieser dauernde sozialpolitische Zweck kann selbstverständlich nur erreicht werden, wenn das Reich möglichst Eigentümer des Grund und Bodens bleibt, wenn namentlich die darauf erbauten Häuser nicht freies Eigentum der Genossen werden, und wenn endlich die Miete so be⸗ messen wird, daß sie lediglich den Entgelt für die baren Auslagen der Genossenschaft und die nötige Tilgungsrate enthält. Danach wird verfahren. Ausnahmen sind nur gemacht in zwei Fällen, bei den Bewilligungen an die Genossenschaften Ellerbeck und Siegburg, wo bereits das System der Eigenhäuser eingeführt war und wir dieses System nicht mehr ändern konnten. Derartige Beleihungen von eigenen Häusern können aber immer nur Ausnahmen bilden. Allerdings hat der Herr Abg. Crüger seinerzeit hier im Hause unter Zustimmung der Mitglieder festgestellt, daß es erwünscht sei, daß beide Systeme Anwendung finden möchten, einer⸗ seits das System der Mietshäuser, andererseits das der eigenen Häuser. Ich glaube aber auch, daß man einen dauernden sozialpolitischen Zweck nur erreichen kann, wenn die Genossenschaft dominus der Häuser und das Reich dominus des Grund und Bodens bleibt; danach werde ich verfahren, und nur da, wo dringende Aus⸗ nahmen durch die örtlichen Verhältnisse geboten sind, werden Dar⸗ lehen auch für eigene Häuser, jedoch mit allen Vorsichtsmaßregeln gegen gewinnsüchtige Ausbeutung, bewilligt werden. Was die Freiheit des Arbeiters in der Benutzung der Genossenschaftshäufer betrifft, so schließe ich nicht die Verträge, sondern die Genossenschaften; aber aus dem Inhalt der von mir zu genehmigenden Verträge ergibt sich, daß die Freiheit des Arbeiters in seinen persönlichen Beziehungen in keiner Weise beschränkt werden soll. Es kann nach dem Tode des Arbeiters sowohl seine Witwe darin wohnen bleiben, wie seine Tochter, soweit sie Mitglieder der Genossenschaften sind. Außerdem wird beim Wechsel der Beschäftigung dem bisherigen Inhaber, wenn er in den fiskalischen Betriebsstätten nicht mehr beschäftigt ist, reichlich Zeit ge⸗ lassen werden, sich andere Beschäftigung zu suchen und seinen Woh⸗ nungewechsel vorzunehmen. Wir wünschen von den Genoffenschaften, 35 wir unterstützen, daß sie die Anlagen so verwalten, daß die Arbeiter das Bewohnen der Genossenschaftshäuser als eine Wohltat empfinden.
Was die Hergabe von Darlehen durch die Versicherungsanstalten betrifft, so haben wir an und für sich keine Einwirkung darauf. Aber um. zur Beurteilung der Fälle zu gelangen, die der Herr Vorredner angeführt hat, muß man unterscheiden, ob das Darlehen an einen Prvatmann gegeben ist als Kapitalsanlage, oder aus sozial⸗ volitischen Gründen. Wied das Darlehen lediglich als Kapitals⸗ anlage gegeben, so muß die Anlage pupillarisch sicher sein, und wir saben dann natuͤrlich erst recht kein Recht, uns irgendwie einzumischen. Wird das Darlehen aber aus sozialpolitischen Gründen gegeben, dann duüͤrfte allerdings das Reichsversicherungsamt wohl in der Lage sein, zu prüfen, ob die notwendigen sozialpolitischen Voraus⸗ sehungen auch wirklich vorliegen, und ob insbesondere die Darlehens⸗ dabe in einer Weise erfolgt, daß der sozialpolitische Zweck erfüllt wird. c Hoste nach Ostern dem Hause eine eingehende Denkschrift vorzulegen üec. t, was in anderen Bundesstaaten zur Verbesserung des Wohnungs⸗
s der arbeitenden Klassen geschehen ist, ferner was die Landes⸗
8
9
versicherungsanstalten zur Unterstützung des Wohnungsbedürfnisses der arbeitenden Klassen geleistet haben. Ich denke dieser Denkschrift, soweit solches bis dahin möglich ist, das statistische Material beizu⸗ fügen, was zur Beurteilung der Sache erwünscht ist. Ob sich schon bis Ostern die Statistik in der Richtung wird ergänzen lassen, daß man auch Vergleiche der Mietspreise der Genossenschaftshäuser mit den Mietspreisen der freien Wohnungen aufstellt, das kann ich nicht zusagen. Jedenfalls will ich versuchen, die Denkschrift so eingehend aufstellen zu lassen, daß sich das hohe Haus über alle einschlägigen Fragen gründlich unterrichten kann. (Bravo!)
Abg. Kirsch (Zentr.): Die Entscheidung, ob einer Baugenossen⸗ schaft ein Reichsdarlehen bewilligt werden soll, ist oft recht schwierig. Es ist vorgekommen, daß Baugenossenschaften selbst mit dem Grund und Boden spekulieren. Ich denke dabei an eine Baugenossenschaft und Vereine, die ich nicht nennen will. Private sind allerdings der Gefahr der Spekulation mehr ausgesetzt als Baugenossenschaften. Es muß uns nicht nur der Wert der zu errichtenden Häuser einschließlich des Grundes und Bodens mitgeteilt werden, sondern auch der Betrag der einzelnen Mieten. Auch muß ersichtlich sein, in welchem Verhältnis der Reichszuschuß zu dem eingezahlten Kapital der Genossen⸗ schaften steht. 1
Abg. Schrader (fr. Vgg.): Ich hätte nicht das Wort ergriffen, wenn Herr Singer mich nicht herausgefordert hätte. Ich stehe an der Spitze der ältesten Baugenossenschaft Deutschlands. Da diese keine Reichsunterstützung erhält, so stehe ich der Frage vollständig objektiv gegenüber. Auch ich wünsche, daß der Reschstag ein klares Bild erhält darüber, was mit den von ihm bewilligten Mitteln geschieht. Wie pest sind es im wesentlichen die Versicherungsanstalten des estens, die ihr Geld für diese Zwecke darleihen. Die Wohnungsmieten für die Arbeiter d22 allerdings im allgemeinen sehr hoch, infolge der Erhöhung der Löhne, der Erhöhung der Kosten der Baumaterialien und des Baues selbst. Diese Entwickelung ist nicht zu ändern. In den großen Städten spielt der Grund⸗ und Bodenpreis, wenn man nicht gerade in der Leipziger Straße und in der Friedrichstraße baut, nicht die erste Rolle. or 30 Jahren gab es keine eA in Arbeiterhäusern, auch keine Klosetts. Diese befanden sich auf den Höfen. Heute ist das anders. Die Wohnungen werden 8; so teuer gebaut, daß die Mieten auch unerschwinglich werden. ie Bauordnung für die Vor⸗ orte macht es jetzt auf eine Entfernung von 9 bis 10 km bei der Teuerung des Grund und Bodens unmöglich, kleine Häuser zu bauen. Es ist nicht nötig, daß die Wohnungspreise in der Nähe
von Berlin durch unvernünftige Bauordnungen in die Höhe getrieben Ob im Zukunftsstaate die Sgceng in diesem Betracht
werden. besser werden, weiß ich nicht. Unsere Baugenossenschaften haben nur den Zweck, billige Wohnungen für die Genossen zu schaffen, ohne große Dividenden zu verteilen. Ein Verbrechen ist es nach meiner Meinung nicht, . Reichsmitteln auch Privathäuser erbaut werden, denn der Erwerber zahlt ja das Geld zurück, und das wird wieder verwendet zum Bau neuer Wohnungen. Es hat also keiner einen Schaden. Die Baugenossenschaften, die ich kenne, stellen ihre Mieter noch viel sicherer, als es vom Reiche geschieht bei diesen Arbeiter⸗ und Beamtenwohnungen. Der Zweck der Baugenossenschaften ist vor allem, erträgliche Verhältnisse zwischen Mietern und Ver⸗ mietern zu schaffen. Jetzt herrscht ein unerquicklicher Kampf zwischen den Haus⸗ und Grundbesitzervereinen. Es ist die Aufgabe der Ge⸗ nossenschaft, günstigere Mietsverträge zustande zu bringen, an denen namentlich in Berlin kein Ueberfluß ist.
Der Titel wird bewilligt. Ueber die Petition des Hausbesitzervereins zu Pirna, denselben Gegenstand be⸗ treffend, wird zur Tagesordnung übergegangen. Die Ein⸗ nahmen werden ohne Debatte genehmigt.
ierauf geht das Haus zur Beratung des Etats der spost⸗ und Telegraphenverwaltung über.
Zum ersten Ausgabeposten, „Gehalt des Staatssekretärs ℳ“, liegen eine Reihe von Anträgen vor.
Die Abgg. Gröber, Dr. Bachem (Zentr.) und Ge⸗
nossen beantragen:
„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß in der Statistik der deutschen Reichspost⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung bezüglich der mittleren und niederen Beamten eine ein⸗ gehende Nachweisung veröffentlicht wird über die tägliche Dienstzett, die Sonntagsruhe, insbesondere die Ruhe am Sonntagvormittag, die Ruhetage und den Erholungsurlaub.“
Ferner beantragen die Abgg. Gröber, Dr. Spahn (Zentr.) und Genossen:
„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bestimmungen über die Sonntagsruhe der Postbeamten im Reichspostgebiet Anwendung finden sollen auch auf diejenigen kirch⸗ lichen Feiertage, welche am Ort des Postamts von der Mehrheit der Bevölkerung gefeiert werden.“
Außerdem beantragt die Freisinnige Volkspartei durch den Abg. Dr. Mülber⸗Sagan:
Rei 30
eine Uebersicht über die Krankheits⸗ und Todesursachen der Beamten und Unterbeamten dieser Verwaltung, nach den verschiedenen Kategorien getrennt, vorzulegen.“
Abg. Gröber: Die Statistik zeigt eine sehr bedenkliche Zu⸗ nahme der Erkrankungen bei den Post⸗ und Telegraphenbeamten, namentlich an Lungenschwindsucht. Es wäre zu wünschen, daß die Gründe dieser Erkrankungen uns mitgeteilt werden, ob und in welchem Umfange sie auf die Beschaffenheit der Diensträume und auf die Dauer der Dienstzeit zuruckzuführen sind. Die Dienstzeit ist aller⸗ dings herabgesetzt worden. Die Kriterien für die Festsetzung dieser Dienstzeit sind aber im wesentlichen vom freien Ermessen der Vor⸗ gesetzten abhängig. Das schafft eine bedenkliche Unsicherheit. Wir verlangen eine ständige Statistik. Die tatsächliche Dauer der Nacht⸗ dienststunden muß besonders nachgewiesen werden. Die Nachtwach⸗ stunden sollten bei der Abrechnung nicht schlechter gerechnet werden als die eigentlichen Nachtdienststunden, die Uzsach gerechnet werden. Der
beamten kommt die Ruhezeit, insbesöndere die Sonntagsruhe in Be⸗ tracht. Es ist unser Verdienst, insbesondere des früheren Abg. Lingens, daß hier manches gebessert worden und die Eiswand in der Verwaltung
nichts wissen, man fürchtete, der ganze Verkehr würde ins Stocken geraten. Nun, der Handel und Verkehr ist nicht zu Grunde gegangen. Die jetzigen Vorschriften über die Sonntagsruhe der Postbeamten sind noch unzureichend. Ich meine, es ist nicht gleichgültig, ob der „halbe Sonntag“ ein. Nachmittag oder Vormittag ist. Und ins⸗
zu“, also vielleicht alle vaar Mongte einen freien Tag haben soll. Wie steht es mit den nicht voll beschäftigten Postheamten hinsichtlich der Sountagsruhe? Wie steht es insbesondere mit den 22 % der
vier Wochen einen freien Sonntag haben“ Die Klagen über mangelnde Sonntagsruhe und zuweitgehende Dienststunden hören nicht auf. Der Staatssekretär müßte schon im eigenen Interesse und dem seiner Beamten eine Statistik darüther aufftellen, die eine ständige Kontrolle ermöglicht. Man kann auch die Frage aufwerfen, ob nicht im Dienst Erleichterungen möglich sind, schon im högienischen Interesse. Die Sonn⸗ tagsruhe im Postdienst sollte auch ausgedehnt werden auf die katho⸗ lischen Feiertage in den Gegenden, wo die katholische Bepölkerung überwiegt. Die Postbeamten werden vielfach an solchen kirchlichen Feiertagen zum Dienst herangezogen, wo im übrigen die ganze Be⸗ völkerung b eine deenseh e e
1 1 Härte. Hier sollte die Reichepost etwas weitherziger
auch
Feiertage frei geben, die auch in Wuüritemderg als Feiertage an⸗
besondere ist die Vorschrift unzureichend, daß der Beamte „ab und
voll beschäftigten Beamten und Unterbeamten, die nicht einmal alle
oder die große Mehrheit der Bevölkerung feiert. Das ist
in als disher, und wenigstens die drei katholischen
1 1
erkannt werden, zu dem sie ja auch in anderer Beziehung jetzt in engere Fühlung getreten ist. Wir halten es auch für eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit, daß als Ersatz für die ent⸗ angene Sonntagsruhe ein Wochentag frei gegeben werden sollte. Hin⸗ ichtlich des Erholungsurlaubs besteht der Wunsch, daß die großen Verschiedenheiten in den einzelnen Postdirektionsbezirken aufhören möchten, und daß mit dem steigenden Dienstalter die Urlaubs⸗ dauer zunehmen möge. Ferner ist mir nahegelegt, den Wunsch vorzutragen, daß die Postunterbeamten nicht mehr die häßliche Ausgabe des Reinigens der Briefkästen erfüllen mögen. Wenn die ungünstige Finanzlage des Reiches vorüber und die Zeit ge⸗ kommen ist, in eine allgemeine Revision der Gehaltsverhältnisse ein⸗ zutreten, dann wird die Postverwaltung nicht nur die oberen und die mittleren Postbeamten, sondern vor allem die Unterbeamten auf⸗ bessern müssen, denn diese sind im Reichspostgebiet am schlechtesten be⸗ mahlr Bayern und Württemberg bezahlen viel besser, und auch das Höchstgehalt wird dort um drei Jahre früher erreicht. Württemberg be⸗ zahlt den Unterbeamten 120, Bayern sogar 265 ℳ mehr als die Deutsche Reichspost, wo der Durchschnittssatz 1270 ℳ beträgt. Es sind ferner Klagen laut geworden über die sogenannten gehobenen Stellen Wer es versteht, sich bei den Amtsvorgesetzten beliebt zu machen durch häus⸗ . Dienste, und wäre es auch nur durch Teppichklopfen, gelangt in eine gehobene Stelle. Man hat schon vielfach erwogen, wie diesen Uebel⸗ n9 abgeholfen werden könnte, und es sollte doch auch die Berwaltung erwägen, wo bei der Beförderung in solche ge⸗ hobenen Stellen eine möglichst objektive Grenze zu ziehen ist. Die allgemeinen bürgerlichen Rechte der Beamten werden von der Verwaltung noch immer nicht vollständig und gleichmäßig respektiert. Was man den Postassistenten gestattet, wird nach wie vor den Post⸗ unterbeamten verboten. Die Vereinigung der Postunterbeamten zu einem Verbande wird nicht geduldet; die Vereine sollen sich nicht über einen Oberpostdirektionsbezirk hinaus erstrecken. Diese Beschränkung ist ganz unverständlich. Man lasse sie doch gewähren, gebe den Verband frei, dann würde es u. a. auch méglich sein, ein Verbandsorgan unter voller Verantwortlichkeit des Ver⸗ bandes herauszugeben. Hat man denn im Reichspostgebiet so schlimme Erfahrungen gemacht“ In Bayern und Württemberg kann nur von sehr guten Erfolgen berichtet werden, weil man dort, auch die Postunterbeamten als gleichberechtigte Staatsbürger anzuerkennen, nicht gesögert hat. Macht ein Beamter einen Wunsch geltend, so kann ihm dieser leicht als Beschwerde über einen Vorgesetzten aus⸗ gelegt werden; die Beamten bedürfen dazu eines Organs. Deshalb wünschen wir dringend, daß den Postunterbeamten dieselbe Koalitions⸗ freiheit gegeben werde wie den Postassistenten. Seit man diesen ihren Wunsch erfüllt hat, ist Ruhe im Lande. Warum denn also nicht auch den Postunterbeamten entgegenkommen? Auch im eigenen Interesse würde die Verwaltung ihnen diese Rechte einräumen müssen.
Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:
Meine Herren! Ich stimme mit dem Herrn Vorredner darin vollständig überein, daß Vereine von Beamten und Unterbeamten sehr nützlich wirken können. Darüber ist gar kein Zweifel. Aber ich bin auch darin seiner Ansicht, daß die Verhältnisse in Süddeutschland sich unterscheiden von den unsrigen. (Widerspruch in der Mitte.)
Jawohl. Voraussetzung für eine gedeihliche Wirksam⸗ keit solcher Vereine ist nach Ihren eigenen Ausführungen auch, daß gewisse gleichartige Interessen vorhanden sind, daß die Betreffenden sich näher stehen, sich kennen und daß sie infolge⸗ dessen in der Lage sind zu beurteilen, ob die Wünsche, die von den andern geltend gemacht werden, überhaupt eine gesunde Basis haben. Wir sind gar nicht unbedingt gegen Vereine. Das wäre eine ganz falsche Auffassung uns gegenüber. Mein Vorgänger hat, wie der Herr Abgeordnete die Güte hatte, vorzulesen, ausdrücklich hervor⸗ gehoben, daß wir für Vereine auf gesunder Basis sind, d. h. für Vereine in gewissen Grenzen, wo die Menschen sich kennen und ein richtiges Urteil üben können. In Süddeutschland, wie der Abgeordnete selbst hervorhob, ist infolge der geringen
Ausdehnung diese Möglichkeit vorhanden (Zuruf aus der Mitte), — auch für Bayern. Ich kann nur sagen, daß die Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung mit diesen Vereinen nicht die guten Erfahrungen gemacht hat. Sie werden den Herren selbst bekannt sein, darüber haben wir uns schon häufig unterhalten. Alle Bestrebungen, die jetzt auf das Zusammenschließen zu Vereinen ge⸗ richtet sind, gehen hauptfächlich von denen aus, die gegen die Ver⸗ waltung Front machen wollen. Was haben denn die Anregungen, die
ausgegangen sind von einer Seite, welche den Herren bekannt ist,
gemacht haben, gegen ihre Behörde aufzuregen.
„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag alljährlich
bezweckt? Sie bezweckten, die Unterbeamten, die gar keine Petition Ich würde erwarten, daß gerade die Herren Abgeordneten der großen Parteien sich gegen so etwas verwahren. Wie ist denn die Stellung der Unterbeamten ver⸗ bessert worden? Das hat doch nur die Reichsverwaltung im Verein mit Ihnen, meine Herren, erreicht. Jetzt geht ein Abgeordneter hinaus, ruft Versammlungen zusammen und sagt: Eure Vorgesetzten taugen nichts, ihr müßt euch zusammenschließen, um etwas zu erreichen. Ist das gut zu heißen, wenn aus solcher Veranlassung die Unterbeamten sich zusammenschließen, um einen Druck auf die Behörde auszuühen? Ist der Chef der Verwaltung überhaupt in der Lage, bei solchen Betrieben, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, für guten Dienst zu sorgen und die Disziplin aufrecht zu erhalten, wenn derartige Bestrebungen geltend gemacht werden? Vorläufig sind wir noch nicht in der Lage, so etwas zu gestatten. Unsere Erfahrungen sind nicht derartig ge⸗
wesen, daß ich, wie ich sonst gern möchte, diesen Vorschlägen des
Nachtdienst verdiente außerdem eine hesondere Zulage. Für die Post-
geschmolzen ist. Früher wollte man von einer Sonntagsruhe in der Post
ich verstehe das eigentlich nicht.
Herrn Abgeordneten nachkommen könnte.
Der Herr Abgeordnete wünschte weiter zu wissen, in welchem Verhältnis die angestellten Beamten zu den Unangestellten sich verhalten. Von den Beamten sind 86,9 % etatsmäßig und 13,1 % nicht etatsmäßig, von den Unterbeamten 72,8 % etatsmäßig und 27,2 % nicht etatsmäßig angestellt.
Was sodann die Wünsche bezüglich der gehobenen Stellen betrifft.
so haben wir uns schon häufig darüber unterhalten, und ich habe schon
oft zum Ausdruck gebracht, daß ich, wie der Herr Vorredner, Feind
davon bin, von der Ablegung einer Prüfung das Einrücken in die ge⸗
hobenen Stellen abhängig zu machen. Durch die Prüfung würde nicht erreicht, was man erreichen will, und die Verwaltung legte sich damit eine große Last auf. Sie müßte besondere Beamte entsenden, die die Erxramina abnehmen; denn die, welche die Prüfung nicht be⸗ stehen, würden, wenn der Postdirektor oder irgend ein anderer Beamter des Postamts sie abgenommen hätte, sagen: der Herr ist interesstert. Das ist menschlich, die Leute überschätzen sich häufig. Nun ist die Bewegung im Gange gegen die gehobenen Stellen. Ich muß sagen, Anstatt daß die Unterbeamten dankbar sind, daß es innerhalb der letzten Jahre mit Ihrer Unter⸗ stützung, meine Herren, möglich gewesen ist, für 9000 Unterbeamte bessere Stellung zu erzielen, für jeden 200 ℳ mehr auszubringen, kommen alle möglichen Einwendungen, die nur dem Neid entspringen (Heiterkeit links), — jawohl, einer gönnt dem andern die Stelle nicht. Wird bei der Verleihung der gehobenen Stellen an die Unterbeamten
etwa anders verfahren als bei der Beförderung der Beamten 2