1904 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 145 (Gera), König, Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Mann⸗ heim), Scharmer, Hauptm. der Res. des Gren. Regts. König Fevncch 1. (4. Ostpreuß.) Nr. 5 (Thorn), mit der Erlaubnis zum

ragen der Landw. Armeeuniform, Schneider, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Danzig), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform; den Oberlts.: Mottau der Res. des 1. West⸗ fäl. Feldart. Regts. Nr. 7 (Neustadt), Schmaucks der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Danzig), diesem mit der Erlaubnis H Tragen der Landw. Armeeuniform, Hesse der Landw. Feldart. 1. Aufgebots (Konitz), Dieball, Lt. der Res. des Danziger Inf. Regts. Nr. 128 (Neu⸗ stadt), diesem behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, Helwig, Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots (Preußisch⸗Stargardt), Leo, Major der Landw. Kav. 2. Aufgebots (Wiesbaden), mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Schädel (Hanau), Meinecke (Mainz), Henning (Oberlahnstein), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots; den Hauptleuten: Timm der Res. des Hannov. Jägerbats. Nr. 10 (II Hamburg), Schilling der Landw. Jäger 1. Aufgebots (Stettin), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Willecke der Landw. Jäger 2. Aufgebots (Naugard), mit der Er⸗ laubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, v. lome, Oberleutenant der Gardelandw. Jäger 2. Aufgebots (Kiel), Arendt, (Braunsberg), Elste (Kreuznach), Packenius (Neu⸗ tomischel), Oberleutnants der Landw. 8 Jäger 2. Auf⸗ gebots, Gottlob, Hauptm. der Gardelandw. Fußart. 2. Aufgebots (III Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Däumer, Oberlt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots (Mühlheim a. d. Ruhr), Wedel, Hauptm. der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig. (Görlitz), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Pernet, Lt. der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 3 (III Berlin).

Im Sanitätskorps. Berlin, 16. Februar. Dr. Knoch, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, unter Beförderung zum Oberstabsarzt zum Regts. Arzt des 1. Pomm. Feldart. Regts. Nr. 2, Dr. Gramann, Oberarzt beim Hannov. Trainbat. Nr. 10, unter Beförderung zum Stabsarzt zum Bats. Arzt des 3. Bats. Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, ernannt.

Befördert: zu Assist. Aerzten: die Unterärzte: Kühme beim ion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Regula beim Groß⸗ rzogl. Mecklenburg. Feldart. Regt. Nr. 60, Kesh ler beim Bad. sion. Bat. Nr. 14, dieser unter Versetzung zum 9. Bad. Inf. Regt.

Nr. 170: zu Oberärzten: die Assist. Aerzte der Res.: Dr. Ge (Han⸗ novder), Nobe (1 Braunschweig), Dr. Scheib (Straßburg), Dr. Stein⸗ haus (1 Dortmand. Dr. Plassmann (St. Johann), Dr. Nieder⸗ stein [1 Braunschmweig, Dr. Walch (Lörrach), Dr. Klein (Straß⸗ burg), Dr. Mahrt [1 Bremen), Anhalt (Straßburg), Dr. Kobrak (III Berlin), Oberkirch (Molsheim), Dr. Hartog (III Berlin), Dr. Siebs (I Hamburg), Dr. Lämmerhirt (III Berlin), Dr. M lies (Belgard), Zillmann (Görlitz), Dr. Rassiga (Offenburg), Dr. Nordmann, Dr. Zaelke, Dr. Hirsch (III Berli Dr. Damm (Halle a. S.), Dr. Schrader (1 Hamburg), Dr. Harm (I Essen), Dr. Raspe (Prenzlau), Dr. Hirt (Hagenau), Dr. Wegener (Bern⸗ burg), Dr. Simon (Braunsberg), Dr. Poppe (Rendsburg), Dr. Zilkens (Cöln), Dr. Wächter (III Berlin), Dr. Nesse (Halle a. S.), Dr. Birnbaum (Göttingen), Dr. Burger (Frei⸗ burg), Dr. Ruckert (Gießen), Zimmermann (Saargemünd), Dr. Hennicke (Halle a. S.), Dr. Eicke (III Berlin), Dr. Brochowski (Tilsit), Dr. Tiemann (Recklinghausen), Dr. Teichmann (I Bres⸗ lau), Dr. Meyer (Soest), Dr. Harmsen (Göttingen), Dr. Knabe (Altenburg), Dr. Pilling (St. Johann), Dr. Dreves (II Ee ss der Assist. Arzt der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Stark (Offenburg); zu Assist. Aerzten: die Unterärzte der Res.: Müller (Anklam), Dr. Landsberger (Brandenburg a. H.), Dr. Friderici (Alten⸗ burg), Krebs, Stadion, Völker (Halle a. S.), Mohr (Kattowitz), Schubert (1 Breslau), Dr. Baedorf (Siegburg), Dr. Brüning (Freiburg), Dr. Paulus (Bonn), Dr. Fabian, Nothen (Cöln), Dr. Zietzschmann (Halle a. S.), Dr. Welsch —— Dr. Harraß (Aachen), Dr. Müller (Cöln), Winter⸗ hager (Siegen), Fraune, Sage, Dr. Heidsieck (Cöln), Courage (Bonn), Dr. Unger (II Hamburg), Dr. Zabel, Richter (Rostock), Dr. Matzen öö Dr. Pingel (Rostock), Tiedemann (Stade), Dohrn (Celle), Dr. Bauer (Osnabrück), Dr. Stelling, Voigts (Hannover), Dr. Heinzelmann (Soest), Taenzer (Weimar), Hildenstab (Karlsruhe), Dr. Bucher, Dr. Bennecke (Heidelberg), Dr. Isserlin (Königsberg), Dr. Kling a. M.), Br. Hüffell (1 Darmstadt), Br. Hellmann Siegen).

Versetzt: Dr. Graf, Stabsarzt bei der Kaiser Wilhelms⸗Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, als Bats. Arzt zum 2. Bat. Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, Dr. Aulike, Stabsarzt bei der Unteroff. Schule in Ettlingen, zur Kaiser Wilhelms⸗Akademie fer das militärärztliche Bildungswesen; die Stabs⸗ und Bats. Aerzte: Dr. Peiffer des 2. Bats. 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113, zur Unteroff. Schule in Ettlingen, Dr. v. Wasielewski des 3. Bats. Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, zum 2. Bat. 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113, Dr. Schnelle des Gardejägerbats., zum 3. Bat. Inß. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Dr. Boldt des 3. Bats. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, zum Garde⸗ jägerbat., Dr. Doering des 3. Bats. Gardefüs. Regts., zum 3. Bat. 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Dr. Hübener des 3. Bats. Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, zum 3. Bat. Gardefüs. Regts.; die Oberärzte: Dr. Born beim Kadettenhause in Naumburg a. S., zum Hannov. Trainbat. Nr. 10, Dr. Géronne beim Sanitätsamt VII. Armeekorps, zum Kaiser Alexandergardegren. Regt. Nr. 1, Gähde beim Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, zum Sanitätsamt VII. Armeekorps, Dr. Noetel, beim Niederrhein. Fü. Regt. Nr. 39, zum Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Dr. Langheld beim Regt. der Gardes du Corps, zum Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, Dr. Jungblut, Assist. Arzt beim Magdeburg. Drag. Regt. Nr. 6, z um Kadettenhause in Naumburg a. S

Auf ihr Gesuch übergeführt: Dr. Hallermann, Assist. Arzt beim 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11, zu den Sanitätsoffizieren der Landw. 1. Aufgebots, Kleibömer, Assist. Arzt beim 3. Unterelsäss. Inf. Regt. Nr. 138, zu den Sanitätsoffizieren der Res., Dr. Orth, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots (Heidelberg), zu den Sanitäts⸗ offizieren der Res. zurückversetzt.

Der Abschied bewilligt: Dr. Börner, Oberstabs⸗ und Regts. Arzt des 1. Pomm. Feldart. Regts. Nr. 2, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Dr. Nürn⸗ berg (III Berlin), Stabsarzt der Res., Dr. Engel (III Berlin), Dr. Jeppe (I Cassel), Stabsärzte der Landw. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnig zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Dr. Roether, Dr. Toeplitz (1 Hamburg), Dr. Janson (1 Bremen), Stabsärzte der Res., Dr. Grether (Lörrach), Dr. Jourdan (Frankfurt a. M.), Stabsärzte der Landw. 1. Aufgehots, Dr. Wortmann (II Dort⸗ mund), Stabsarzt der Landw. 2. Aufgebots, Dr. Wieser (I Breslau), Oberarzt der Res., Dr. Görtel (III Berlin), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots, Dr. von Bartkowski (Schrimm), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots. Dr. Kittsteiner, Stabsarzt der Landw. a. D. in Hanau, zuletzt von der Landw. 1. Aufgebots (Hanau), die Er⸗ laubnis zum Tragen der Uniform der Sanitätsoffiziere des Beurlaubten⸗ standes erteilt.

Beamte der Militärjustizverwaltung.

s Verfügung des Kriegsministeriums. 11. Fe⸗ bruar. raun iegsgerichtsrat von der 4. Div., zum 1. Mai 1904 zum Generalkommando VIII. Armeekorps versetzt.

12. Februar. Ziemer, Schürmann, Kriegsgerichtsräte von den Generalkommandos des XVII. bezw. des VII. Armeekorps, zum 1. April 1904 gegenseitig versetzt.

8 Beamte der Militärverwaltung. 1n Durch Allerhöchste atente. 27. Januar. eßbauer, Muülkurc gangerhächsteg, Pine⸗ Registratoren im 166““ beschäftigt beim Militärkabinett, der Charakter als Hofrat verliehen. 11. Februar. Oesterreich, Rechnungsrat, Geheimer er⸗ pedierender Sekretär im Kriegsministerium, der Charakter als Geheimer Rechnungsrat verliehen.

Deutscher Reichstag.

37. Sitzung vom 19. Februar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des Reichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat der Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung mit den dazu gehörigen, im Wortlaut bereits mitgeteilten Anträgen Gröber, Müller⸗Sagan und Erzberger.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. 16

Abg. von Gerlach (fr. Vgg.) fortfahrend: Der Staatssekretär könnte vielleicht von meiner Versammlung sagen, daß ein liberales Blatt mein Auftreten als demagogisch bezeichnet hat. Dies Blatt greift mich jeden Tag an, es kann nicht als Kronzeuge gegen mich aufgerufen werden. Ich habe mich lediglich dem Drängen der Beamten efügt, die eine Versammlung haben wollten, weil sie sie nicht ein⸗ erufen konnten. Nach der Versammlung in Berlin kam der Wunsch aus Hamburg, daß ich auch dort eine Versammlung abhalten sollte. Vorher ist telephonisch zwischen dem Reichspostamt und der dortigen Oberpostdirektion verhandelt worden. Jedenfalls wurde die Ver⸗ fügung erlassen und verlesen, die Herr Singer neulich zitiert hat. Die Amtsvorsteher in Hamburg haben zu ihren Beamten gesagt, daß die Hostveralfun in solchen Sachen keinen Spaß verstehe. Auf einem Postamt ist h der Besuch der Versammlung direkt verboten worden. Infolgedessen getrauten sich nur wenige Beamte in die Versammlung zu gehen. Es sollen auch einige höhere Beamte dabei gewesen sein, vielleicht aus Interesse an meinen Ausführungen. Die nicht auf der Post anwesenden Beamten wurden sogar hinzitiert, um die Verfügungen vorgelegt zu bekommen. Ein Beamter erhielt sogar ein Telegramm zu dem Zwecke. Welche schwerwiegenden Gründe lagen denn vor? Der Staatssekretär hat keinen solchen Grund angeführt. Was ich ausführte, konnte keinen Anlaß geben, den Postbeamten den Besuch der Versammlung zu erschweren. Wenn dem Staatssekretär gesagt worden ist, ich hätte wörtlich oder dem Sinne nach gesagt: 6e Vorgesetzten taugen nichts“, so ist er falsch berichtet worden. Ich habe über den Wohnunosgegdenschus und namentlich über das Koalitionsrecht gesprochen. Ich habe den jetzigen Staatssekretär nicht angegriffen, wohl aber seinen Vorgänger, das ist aber doch kein Verbrechen. Den jetzigen Staatssekretär habe ich mehrfach in Schutz genommen gegenüber dem Schatz⸗ sekretär in der Wohnungsgeldzuschußfrage. Ich habe gesagt, daß er seinem Kollegen gegenüber auf die Wünsche der Unterbeamten in der Versammlung hinweisen könne. Ich habe von dem, was ich gesagt, nichts zu bedauern und zurückzunehmen, höchstens das, daß ich Herrn Kraetke den Unterbeamten in allzu günstigem Lichte dargestellt habe. Ich bitte ihn, uns vernunftgemäße Gruͤnde anzuführen für das Verbot des Unterbeamtenverbandes. Sein Vorgänger statuierte einfach einen Willkürakt. Der bayerische Unterbeamtenverband zählt 7500 Mitglieder, und er bleibt unbehelligt. Interessant ist mir, daß die Herren der Rechten kein Wort gegen den Postunterbeamtenverband geäußert und den Staatssekretär isoliert gelassen haben. Der Eisen⸗ bahndirektor De Terra hat mit Recht gesagt, einsichtige Verwaltungen treten dem Recht der Arbeiter, sich zu organisieren, nicht entgegen. So lange die Beamten sich selber nicht helfen können, müssen wir Abgeordnete für sie eintreten, wir müssen kämpfen um den Beamten ihr Recht durchzusetzen.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Ich möchte dem Herrn Vorredner darin folgen, den Eisenbahndirektor de Terra zu zitieren. Der Herr Vorredner hat vorgelesen: einsichtige Verwaltungen werden das und das tun. Ich hätte gewünscht, daß er auch den weiteren Satz verlesen hätte, der folgendermaßen lautet: „daß die besprochenen Vereinigungen ihre Aufgabe selbstverständlich nicht darin erblicken dürfen, die Begehr⸗ lichkeit ihrer Mitglieder zu schüren (hört! hört! bei den Nationalliberalen) oder die als berechtigt anerkannten Ziele mit allen Mitteln durch⸗ zusetzen, auch mit solchen, die dem Wesen und den Aufgaben der Staatsgewalt widerstreiten oder der notwendigen Unterordnung unter die vorgesetzten Behörden zuwiderlaufen.“ (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.)

Meine Herren, weshalb ist denn das Verhalten der Behörden gegen diese Vereinigungen derart gewesen, wie es hier erörtert worden ist? Weil wir eben nicht die guten Erfahrungen gemacht haben, von denen der Herr Abg. Gröber für Süd⸗ deutschland sprach. Alle diese Vereinigungen haben dahin gezielt, die Autorität zu untergraben. Und das hat der Herr Abg. von Gerlach ich kann ihm da nicht helfen auch getan. Er ist sogar nicht davor zurückgeschreckt, in Hamburg den Unterbeamten zu sagen: der Herr Staatssekretär wird es nicht wagen, irgend etwas gegen euch zu unternehmen, jetzt, wo der Reichstag zusammen ist. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen.) Herr Abgeordneter, in dieser Weise den Chef einer so großen Verwaltung der Feigheit und der Unehrlichkeit zu zeihen wenn das nicht ein Untergraben der Autorität ist, dann allerdings gehen unsere Begriffe so weit auseinander, daß ich mich mit Ihnen über solche Fragen und darüber, was angemessen und was schicklich ist, nicht unterhalten kann. (Sehr richtig! rechts und bei den National⸗ liberalen.) Was steht denn nun im Hintergrunde dieser ganzen Sache? Wer sind denn diejenigen, die den Herrn Abgeordneten besonders unterstützen? Das sind Leute, die eine Zeitung herausgeben, die jetzt nicht mehr so viel gelesen wird wie früher, also ehemalige Post⸗ beamte, die ein Interesse daran haben, ein Blatt recht verbreitet zu sehen, aus dem ich im vorigen Jahre schon eine Blüten⸗ lese hier vorgetragen habe, ein Blatt, welches dauernd aufreizend wirkt. Sie können vollständig überzeugt sein, daß ich gar nicht ab⸗ geneigt bin, den Unterbeamten so viel Freiheiten, wie mit ihrer Staatsstellung vereinbar sind, zu lassen oder ihnen gern zu gewähren. Aber solange solche aufreizenden Tendenzen vorherrschen und solange von anderer Seite die Begehrlichkeit und die Insubordination ange⸗ stachelt wird, solange werden Sie mich nie auf dieser Seite finden. (Sehr gut! rechts.) Es wird immer gesagt, der „Deutsche Postbote“ habe sich ja geändert und viel mildere Formen angenommen. Meine Herren, ich habe hier ein Blatt vom 26. Juli 1903, darin finden sich folgende Sätze. Es wird dort über das Koalitionsrecht gesprochen, und es wird gesagt:

Zur Aufrechterhaltung der Disziplin gibt es noch sehr viele überflüssige Machtmittel, sie sind aber mehr als alles andere zur Untergrabung des Ansehens geeignet. Der Herr Vorgesetzte unter⸗ steht nicht der Kontrolle seiner nachgeordneten Beamten, und obwohl auch ihm von oben her vorgeschrieben wird,

daß er nach einem Stundenplan seine Geschäfte wahr⸗ zunehmen hat, so kann er dennoch kommen und gehen, wie es ihm beliebt.

Dann heißt es weiter:

Man sollte sich an eine Kontrolle von unten gewöhnen, dann würden sich die Zustände bessern, Vorgesetzte und Untergebene würden sich bald an den Gedanken der gegenseitigen Selbständigkeit gewöhnen, und die Disziplin würde nur dann leiden, wenn der eine oder der andere seine Pflicht verletzt.

Meine Herren, das ist doch die Auflösung unserer Zustände. Das findet natürlich den Beifall der äußersten Linken, und deshalb habe ich gestern mit vollem Bewußtsein und vollem Rechte gesagt, daß die Rede und das Auftreten des Herrn von Gerlach schon deshalb keines Kommentars bedürfe, weil der Herr Abg. Singer Veranlassung nahm, ihn zu verteidigen und sein Fürsprecher zu sein. Ich kann den Herrn Abgeordneten nur versichern, daß ich das Vorgehen des Oberpostdirektors in Hamburg nicht nur billige, sondern ihn dazu ver⸗ anlaßt habe, und zwar nicht um Furcht zu erregen, sondern um die Unterbeamten davor zu bewahren, daß sie derartigen Einflüsterungen folgen und dann durch ihr Verhalten Veranlassung geben, daß ich gegen sie einschreiten muß. Und das letztere habe ich denn auch tun müssen, und zwar in dem Fall, den der Herr Abg. Boeckler gestern angeführt hat. Ich brauche keinen Anstand zu nehmen, mein Tun Ihnen gegenüber ganz offen darzu⸗ legen und zu vertreten. Sie können mir auch nicht vorwerfen, daß ich irgend eine Verfügung in dieser Beziehung geheim erlassen habe. Ich bin auch nicht gegen alle Unterbeamten, die in der Versammlung gesprochen haben, eingeschritten, sondern nur gegen denjenigen, der sich nicht gescheut hat, zu sagen: „ich bin genötigt gewesen, als Hilfsunter⸗ beamter öfter statt warmen Mittagsmahls Brot mit Schmalz zu essen. Ich habe mich geschämt, und bin deshalb einsame Straßen gegangen, um es zu verzehren. Meine Verwaltung hat sich aber nicht geschämt, mich so gering zu bezahlen“. Meine Herren, man mag diese Bezahlung für zu niedrig halten, ich kann Ihnen aber als Vertreter der Verwaltung nur sagen: wir richten uns nach den allgemein üblichen Sätzen. Wird ein Unterbeamter entlassen, dann kommen nicht selten Abgeordnete und manche anderen Herren zu mir oder schreiben mir und bitten: nimm den Mann wieder an, der Mann hat mich so dringend gebeten, ihm dazu zu verhelfen. Nun, meine Herren, wenn die Verhältnisse wirklich so schlecht wären, wie Sie es dar⸗ stellen, so könnten nicht die Hunderte von Bittschriften an mich heran⸗ treten. Alle die angeführten Fälle treffen nicht zu, und auch Sie, meine Herren, würden solche Bitten nicht unterstützen, wenn Sie nicht überzeugt wären, daß die Bezahlung nicht so jämmerlich ist, wie es oft hingestellt wird. Bedenken Sie doch, wie die Verhältnisse in Wirklichkeit liegen; es handelt sich wenn von Postboten die Rede ist um junge Menschen von zwanzig Jahren. Im Alter von etwa 28 Jahren werden sie etatsmäßig angestellt, er⸗ halten Gehalt und Wohnungsgeldzuschuß und können dann heiraten. Wenn ein nicht etatsmäßig angestellter Unterbeamter heiraten will, so wird er gefragt: Bist du auch in der Lage zu heiraten? Bist du gewiß, daß dein Einkommen dazu ausreicht? Heiratet er dann doch, so darf er die Verwaltung nicht dafür verantwortlich machen, wenn er nicht auskommt, und darf nicht behaupten, daß sie ihn schlecht bezahle. Uebrigens, meine Herren, gibt es manche Menschen und zweifellos darunter auch solche, die sich jetzt in achtbarer Stellung befinden, die als junge Leute sich gewiß nicht geschämt haben, wenn sie sich manchmal mit einem Butterbrot haben begnügen müssen. Das ist wahrlich keine Schande. Wenn der Unterbeamte nun in öffent⸗ licher Versammlung gesagt hat: meine Verwaltung hat sich nicht geschämt, mich so zu bezahlen, so ist das eine grobe Ungehörigkeit.

Meine Herren, wenn der Herr Abg. von Gerlach meint, ich stände in glänzender Isolierung nun, in diesem Falle bin ich sehr zufrieden, daß ich mich nicht in seiner Gesellschaft befinde. (Sehr gut! rechts und Heiterkeit.)

Was nun die Auffassung bezüglich des Koalitionsrechts betriff, so hat schon gestern der Herr Abg. Schrader ausgeführt, daß hier von Koalitionsrecht nicht die Rede sein kann, weil es sich nicht um Arbeiter, sondern um Beamte handelt. (Zuruf voͤn den Sozialdemokraten: Die Ausübung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts!) Wenn der Herr Abgeordnete einen Augenblick gewartet hätte, würde er erfahren haben, daß ich darauf eingehe. Die Ausübung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts seitens der Beamten unterliegt, wie alle Handlungen der Beamten, denjenigen Schranken, die aus ihrer Dienst⸗ pflicht sich ergeben. Hiernach ist den Beamten eine Teilnahme an⸗ Vereinen oder Versammlungen, die eine die Disziplin lockernde Agitation der Beamten gegen die vorgesetzte Behörde bezwecken, ver⸗ boten. (Sehr wahr! rechts. Widerspruch von den Sozialdemokraten.) Auf diesem Standpunkt stehe ich und werde ich auch stehen bleiben! (Sehr richtig! rechts.)

Ich darf Ihnen bezüglich der Erfahrungen auf diesem Gebiete noch sagen, daß wirs erlebt haben, daß der Vorsitzende eines derartigen in Bildung begriffenen allgemeinen Vereins sich unterfing, an eine Bezirkspostbehörde zu schreiben, er sehe einer Auskunft über die Be⸗ strafung eines Unterbeamten entgegen und werde an der Bestrafung ermessen, wie er weiter vorgehen werde. Das sind Ausschreitungen, die Sie züchten, wenn Sie für derartige Sachen eintreten, und ich kann Ihnen nicht versprechen, daß ich Ihnen in dieser Hinsicht folge. (Bravo! bei den Nationalliberalen.)

„Abg. Blell (fr. Volksp.): Postanweisungsumschläge würden sich für den inneren Verkehr des Deutschen Reichs sehr empfehlen. Württemberg hat sie bereits eingeführt. In diese Kuverts kann man auch Wertsachen hineinlegen. An der Qualität des Papiers sollten wir doch diese Neuerung nicht scheitern lassen. Schwierig⸗ keiten des Verkehrs mit dem Auslande können auch nicht entgegen⸗ stehen; wir wollen sie ja nur für den Verkehr innerhalb des Deutschen Reichs haben. Weiter wünsche ich eine we⸗ niger kleinliche Behandlung der bei den Druckschriften erlaubten handschriftlichen Vermerke. Heute kommt es vor, daß ein einzelnes an den Rand einer Zeitung geschriebenes Wort, das in keiner Weise eine schriftliche Mitteilung darstellt, von den Postbeamten beanstandet und die Sendung nicht zugelassen wird. Fünf Worte sollten, wenn e sich auf den Inhalt der Druckschrift beziehen, unter allen Um⸗ tänden gestattet sein. Die Zusendung der Korrespondenz und der Fakturen an die Agenten und an Reisende ist wiederholt Ghegenstand eines Prozesses wegen Portohinterziehung geworden. Es handelt sich hier um eine durch die Geschäftslage bedingte Notwendigkeit, die gar nichts mit Portohinterziehungsabsichten zu tun hat; die Verwaltung sollte hier für Abhilfe forgen. Die Wünsche der Interessenten in kleineren Orten auf Abschluß der vielfach frei und allgemein zugängl angebrachten Telephone sollte die Verwaltung ebenfalls berücksichtigen⸗

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Berlin, Sonnabend, den 20. Februar

Die Bestimmungen über die Zulassung des ermäßigten Nachbarorts⸗

portos in baulich zusammenhängenden Orten werden manchmal gar zu eng ausgelegt; die Verwaltung sollte auch einmal über eine kleine Lücke hinwegsehen und so namentlich für Steglitz und Südende die ermäßigte Taxe zulassen. Der jetzige Zustand führt zur massenweisen Strafportoverhängung.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke:

Meine Herren! Ich möchte gleich an das, was der Herr Vor⸗ redner ausgeführt hat, anschließen und möchte dabei auch auf einige Wünsche, die bezüglich Betriebseinrichtungen von anderen Herren Ab⸗ geordneten gestern erwähnt worden sind, eingehen.

Der Herr Vorredner hat mit einem Appell geschlossen, wir möchten doch mehr Vororte in den billigen Nachbarortpostverkehr einbeziehen. Wir haben immer auf dem Standpunkt gestanden, daß wir eine Ausdehnung der Grenzen des Nachbarorts⸗ verkehrs allmählich eintreten lassen müssen. Ich möchte aber anschließend an den vorletzten Punkt, den der Herr Vorredner er⸗ wähnt hat, doch darauf hinweisen, daß mit den billigen Ortsgebühren eine gewisse Gefahr für die Postkasse verbunden ist. Ehe wir das billige Porto einführten, bestanden im Reichspostamt Bedenken, ob es nicht insofern mißbräuchlich ausgenützt werden würde, als die Inter⸗ essenten, welche große Mengen von Postsachen nach einem und dem⸗ selben Orte zu versenden haben, sich sagen würden: da das Porto im Ort, namentlich für Karten und Drucksachen mit 2 ₰, so sehr billig

ich möchte beinahe sagen: zu billig ist, ist es für uns vorteil⸗ hafter, daß wir die Sachen zusammen an einen guten Bekannten an diesem Orte schicken, der sie gegen die Ortstaxre aufliefert. Da nun in Süddeutschland derartige Portoermäßigungen für den Ortsverkehr schon bestanden, haben wir dort angefragt, ob solche Miß⸗ bräuche beobachtet worden seien. Darauf kam die Zu⸗ sicherung, das sei nicht der Fall gewesen. Auf Grund dieser Auskunft hat sich die Reichspostverwaltung dann entschlossen, im Ortsverkehr außer für Briefe auch für Drucksachen und Postkarten das billige Porto zuzugestehen.

Nun sagt der Herr Vorredner: Ihr habt angefochten, daß ein Geschäftshaus an seinen Agenten die Briefe schickt und diesem über⸗ läßt, die Sachen an seinem Wohnort zur Post zu geben. Der Herr Vorredner war sehr vorsichtig in seiner Ausdrucksweise und versicherte, es kommt in solchen Fällen nicht auf eine Portohinterziehung hinaus, sondern es sei in vielen Fällen nötig, daß der Agent von dem Inhalt der Korrespondenz Kenntnis bekommt. Nun ist es eine wunderbare Erscheinung: der Agent hat einen größeren Distrikt, bekommt aber nie die Briefe über seinen Wohnort hinaus. Das Bedürfnis, daß der Agent von der Korrespondenz seines Hauses mit der Klientel des Agenten Kenntnis be⸗ kommen muß, bezieht sich immer nur auf den Ort; alle anderen Briefe, bei denen durch die Zusendung an ihn keine Ermäßigung eintreten würde, werden den Klienten direkt zugeschickt. Nun denken Sie mal an Drucksachen; was für ein Interesse wird der Agent daran haben, daß ihm die Drucksachen erst zugeschickt werden? Das ist doch jeden⸗ falls merkwürdig, und man kann es uns nicht verargen, daß wir die Frage entschieden wissen wollen. Wir meinen, ein derartiges Vor⸗ gehen ist gegen das Postgesetz. Die betreffenden Häuser sind anderer Meinung. Da können wir nichts weiter tun, als die Sache vor das Gericht zu bringen. Dort wird entschieden werden. Nach dieser Ent⸗ scheidung wird die Reichspostverwaltung ermwägen, ob sie, wenn der Mißbrauch zu stark wird, überhaupt diesen billigen Verkehr aufrecht erhalten kann. Wir haben aber denjenigen Häusern, die in Unruhe waren, gesagt: wir werden, bis die Entscheidung gefallen ist, den Ver⸗ kehr nicht rigoros hindern.

Die angeführten Bedenken sprechen auch mit, wenn es sich darum handelt, die Ortstare von Berlin immer weiter auszudehnen. Was nun die Aufnahme von Südende in den Nachbarortsverkehr betrifft, so kann ich sagen, daß ich selbst zweifelhaft war, ob es richtig wäre, Südende auszuschließen, wenn Steglitz in den Nachbarortsverkehr aufgenommen würde. Schon vor längerer Zeit habe ich deshalb meine Herren Kollegen gebeten, sich die Verhältnisse noch einmal anzusehen, ob es nicht richtiger wäre, Südende mit einzuschließen.

Der Herr Vorredner kam dann ebenso wie der Herr Abg. Hug auf die Postanweisungsumschläge, welche in Süddeutschland gebräuchlich sind. Ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß früher bei der preußischen Postverwaltung dasselbe Verfahren war, daß auf Briefe die Einzahlung erfolgte. Man wandte sich aber von diesem Verfahren ab, weil es viele Nachteile für die schnelle und richtige Expedition zur Folge hatte, und entschied sich für Einführung des Kartenspstems, bei dem die Uebelstände nicht eintraten. Und wie gut und wie ver⸗ ständig diese Maßnahme gewesen ist, mögen die Herren daraus ent⸗ nehmen, daß wie wir fast alle Verwaltungen, die das Postanweisungs⸗ verfahren eingeführt haben, auf das Kartensystem gekommen sind. Sie haben allmählich eingesehen, daß das das richtige Verfahren ist, und ich habe das schon im vorigen Jahre gesagt ich glaube nicht fehlzugehen, daß die württembergische Postverwaltung sehr glücklich sein würde, wenn sie das Umschlagverfahren los wäre (Zuruf).

Dem Publikum mag es ja gewisse Vorteile bringen, das will ich nicht bestreiten; aber Sie müssen mir doch zugeben, daß auch Betriebs⸗ rücksichten maßgebend sein können, vor allen Dingen eine schnelle Erpedltion das wollen die Herren auch nicht vergessen!

Der Herr Abgeordnete sagte, in solche Briefe kann man auch Wertsachen hineinlegen. Das ist es ja gerade, weshalb wir uns gegen die Versendung von Marken, von Wertsachen in ge⸗ wöhnlichen Briefen wenden; es bildet dies immer eine Verführung. (Sehr richtig!) Sobald ich in einen Brief Wertsachen hinein⸗ lege, muß ich ihn einschreiben und von Stelle zu Stelle verfolgen. Es ist immer ein reinliches Geschäft, wenn jeder, der einen Geld⸗ betrag zu versenden hat, diesen auf Postanweisung einzahlt. Lediglich aus diesem Grunde haben wir die Gebühr für kleine Postanweisungs⸗ beträge ermäßigt. So ge⸗ n wir Wünschen nachkommen se glaube ich

schon jetzt sagen zu müssen, daß wir, auch wenn wir in eine noch⸗ malige Prüfung der Frage eintreten, zu dem alten Verfahren nicht wieder zurückkehren werden. b

Weiter hat der Herr Abg. Singer die Umschläge von ein⸗ geschriebenen Briefen vorgelegt, die der Kriegerverein in Krengeldanz abgesandt hakt, und hat, weil darauf sich keine Marken und kein Portoansatz befinden, die Vermutung aus⸗ gesprochen, daß den Kriegervereinen Portofreiheit zugestanden sei. Diese Umschläge haben mir Veranlassung gegeben, sofort Bericht ein⸗ zufordern, und auf Grund des Berichts kann ich erklären, daß wie ja auch gar nicht die Rede davon sein konnte, daß der Krieger⸗ verein Portofreiheit habe, von ihm für diese Briefe das Porto regelrecht an den Vorsteher des Postamts in Krengeldanz bezahlt worden ist. (Hört! hört! rechts.) Eine Unregelmäßigkeit liegt aller⸗ dings darin, daß keine Marken auf die Briefe geklebt worden sind, und deshalb wird das Weitere veranlaßt werden.

Der Herr Abg. Dröscher hat den Wunsch ausgesprochen, daß bei der Vergabe von Bauten, bei Bestellung von Materialien usw. die Post sich der Geschäftsleute in den betreffenden Orten selbst bedienen solle. Ich kann ihm darauf erwidern, daß bereits eine Verfügung in früherer Zeit ergangen ist, wonach die Oberpostdirektion und die Post⸗ anstalten bei Vergabe von Leistungen und Lieferungen vorzugsweise Ortsangehörige zu berücksichtigen haben, soweit diese gleiche Gewähr und nicht höhere Preise bieten, und ich kann auch sagen, wie die Anregung mir sehr sympathisch ist, daß auch weiter auf die Handwerksmeister zurückgegangen werden soll, soweit es sich um ein freihändiges Ver⸗ geben der Lieferungen usw. handelt und nicht eine allgemeine Sub⸗ mission ausgeschrieben ist, bei der ja natürlich auf den Mindest⸗ fordernden zurückgegangen werden muß. Der Herr Abg. Eickhoff ebenso wie, glaube ich, der Herr Abg. Schrader haben wieder Wünsche nach einer deutsch niederländischen Postunion ausgesprochen. Ich darf Bezug nehmen auf frühere Verhandlungen, die hier stattgefunden haben, und darf wiederholen, daß, als die Handelskammer Essen sich an uns gewandt hat wegen Herbeiführung eines billigeren Postportos und Abschlusses einer Postunion mit den Niederlanden, wir die niederländische Postverwaltung um ihre Meinung in dieser Sache gebeten, und daß wir von ihr gehört haben, daß sie eine solche Sache noch nicht für reif hielte. Es ist den Herren ferner bekannt, daß auf weitere An⸗ regungen auch der Reichskanzler Stellung zu der Frage genommen, daß er sich sehr sympathisch darüber ausgesprochen und zugesagt hat, sobald diese Sache von seiten der niederländischen Regierung an ihn herantreten würde, sie in wohlwollende Erwägung zu ziehen. Der Fall ist bis jetzt nicht einge e ten; die Herren werden aus den Ver⸗ handlungen der niederländischen Kammer erfahren haben, daß der dortige betreffende Ressortchef sich dafür ausgesprochen hat, die Sache erst nach dem Kongreß in Rom, der im April d. J. stattfinden sollte, aber auf das nächste Jahr vertagt worden ist, weiter zu erörtern.

Der Herr Abg. Eickhoff hat sich dann weiter darüber beschwert, daß wir zu Festzeiten, Weihnachten und Ostern, abweichend von der sonstigen Bestimmung, wonach zu jeder Paketadresse 3 Pakete gehören können, zu jedem Paket eine besondere Adresse verlangen. Der Herr Abgeordnete hat gefragt, wo wir das Recht dazu hernähmen? Ich möchte ihn auf § 12 Ziffer V der Postordnung verweisen, wonach die oberste Postbehörde die Befugnis hat, die Bestimmung, daß mehrere Pakete mit einer Adresse versendet werden können, vorübergehend aufzuheben. Diese Maßnahme ist notwendig gewesen, nicht nur im Interesse der Reichs⸗ postverwaltung, sondern auch im Interesse der Empfänger der Pakete. Bei der starken Steigerung des Verkehrs, wie sie vor den hohen Festen stattfindet, ist es nicht möglich, die Pakete so zusammen⸗ zuhalten, daß sie gleichzeitig am Bestimmungsort eingehen, wie es unter gewöhnlichen Verhältnissen der Fall ist. Hierdurch ergaben sich unliebsame Verzögerungen und Unsicherheiten in der Aus⸗ händigung, und die Exrpedition konnte nicht so rasch vor sich gehen, wie es der Verkehr forderte. Aus diesem Grunde sind wir dazu übergegangen, während einer kurzen Frist in den Festzeiten die Ausnahme eintreten zu lassen, daß für jedes Paket eine Adresse ge⸗ fertigt werden muß.

Der Herr Abgeordnete hat nun auch bezüglich der Paketbeförderung mit Schnellzügen Befürchtungen ausgesprochen. Ich möchte ihm darauf erwidern, daß zu der Befürchtung, daß der Postpaketverkehr grundsätzlich von der Beförderung mit den Schnellzügen ausgeschlossen werden solle, keine Veranlassung vorliegt. Ein solcher Ausschluß würde gegen das Eisenbahnpostgesetz von 1875 verstoßen. Es kann sich immer nur darum handeln, daß bei einzelnen Schnellzügen aus Rücksicht auf gebieterische Interessen des Eisenbahnbetriebs für gewisse Stationen oder allgemein der Postpaketverkehr ausgeschlossen wird. Ich möchte aber den Herren Abgeordneten zur Beruhigung sagen, daß ich bei dem preußischen Herrn Eisenbahnminister in dieser Frage stets einem bereitwilligen Entgegenkemmen und einer verständnisvollen Würdigung der Bedürfnisse von Handel und Verkehr begegnet bin.

Im weitern hat der Herr Abgeordnete gesagt, wir wären eigentlich noch sehr rückständig, wir wären mit schuld daran, daß bei Schnellzügen die Beschränkungen einträten, weil der Verlade⸗ verkehr sich zu langsam abwickele. Ich kann ihm darauf nur er⸗ widern, daß wir Versuche, eine größere Menge von Paketen auf einmal einzuladen, bereits gemacht haben, auch jetzt noch sind z. B. in Quedlinburg derartige Versuche im Gange. Eine solche

Massenverladung bedingt aber immer, daß man viel freien Raum

im Wagen hat, um das Gefäß, mittels dessen die Pakete eingeschüttet werden, zu leeren und dann die Pakete für die Weiterbeförderung zu

sortieren. So neschlich sind wir nun meist nicht mit Raum aus⸗ die erde gestattet; wenn Sie einmal in einen solchen Wagen hineingesehen beamten zum Ziele setzte, und dem zahlreiche Post. und Bergbeamte

haben, werden Sie das bemerkt haben. Ich kann nur versichern, daß ich der Handelskammer in Mühlhausen sehr dankbar sein würde, wenn einer von den Herren einen brauchbaren Apparat für diesen Zweck erfinden würde; ich würde gern eine hohe Geldprämie dafür

mitgeteilt worden sind und darauf hinausgehen, bei den Fernsprech⸗ gebühren eine Zwischenstufe von 75 zwischen den Sätzen von 50 und 1 einzuführen und ferner bei Gesprächen, die über 3 Minuten hinaus währen, eine Ermäßigung für die Zeit über 3 Minuten eintreten zu lassen. Was den ersten Punkt betrifft, so möchte ich darauf hinweisen, daß der bestehende Tarif nach langen Beratungen hier zustande gekommen ist und daß die Geschäfte, die die Verwaltung mit dem Tarif macht, nicht sehr glänzend sind, wir verbauen alljährlich viele Millionen und ich möchte davon ab⸗ raten, ehe man längere Zeit hindurch Erfahrungen gesammelt hat, eine Gebührenermäßigung eintreten zu lassen. Was die Ermäßigung für die Gespräche über 3 Minuten hinaus anlangt, so liegen die Ver⸗ hältnisse doch anders, als der Herr Abgeordnete anzunehmen scheint. Wenn man da eine Ermäßigung eintreten lassen würde, so würden die Gespräche vielfach länger dauern als jetzt und infolgedessen die anderen Interessenten, die sprechen wollen, später herankommen, der Postverwallung aber wird ein Ausfall entstehen. Die Verwaltung hat bei längerer Dauer des Gesprächs ganz dieselben Auslagen und Mühen wie während der ersten 3 Minuten. Es handelt sich nicht um eine Massenleistung, wie sie bei der Post vorkommen kann, sondern die Verwaltung würde in der Ausnutzung der kostbaren Leitung gehindert werden.

Dann hat der Herr Abg. Blell den Wunsch ausgesprochen, es möchten die öffentlichen Fernsprechstellen überall so eingerichtet werden, daß der Benutzer, von dem übrigen Publikum abgeschlossen, in Ruhe sprechen könnte und nicht dem ausgesetzt sei, daß andere Personen mit⸗ hören könnten. Es ist ja auch mein Wunsch, daß die Fernsprechstellen überall so eingerichtet werden, aber es ist leider nicht überall möglich, und man hat deshalb da, wo eine Zelle nicht anzubringen war, doch wenigstens einen Apparat, so geschützt, wie dies die Verhältnisse zu⸗ lassen, aufgestellt. Ich kann aber versichern, daß wir immer mehr Zellen einrichten werden.

Dann ist Herr Blell auf die Drucksachen zu sprechen gekommen. Ich kann ihm vollständig beistimmen, daß die Bestimmungen keine schönen sind, und daß es recht schwierig ist, sich darin zurechtzufinden. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß tatsächlich die Druck⸗- sachentaxe auf einen so niedrigen Betrag festgesetzt worden ist, weil man ursprünglich überhaupt nur gedruckte Sachen dafür versenden wollte. Nun ist aber die Reichspostverwaltung nachgiebig gewesen und hat immer mehr kleinere Erleichterungen gewährt und Ueber⸗ griffe zugelassen. Jetzt wird der Spieß umgedreht und gesagt: wenn du das nachgegeben hast, dann mußt du auch das nachgeben.

Das ist die Lehre von dem kleinen Finger und dem ganzen Arm. Ich möchte bei der Gelegenheit doch darauf hinweisen, daß Druck⸗ sachen wirklich jetzt recht billig befördert werden. Ich bin der Ueberzeugung, meine Herren, daß wir auf dem Gebiet des Gebührentarifs viel dringendere Erleichterungen bei den Drucksachen, mit denen wir sagen wir es offen infolge des billigen Portos so überschwemmt werden (sehr richtig! rechts), daß sich keiner mehr retten kann. (Sehr richtig! rechts.) Da möchte ich Ihre Aufmerk⸗ samkeit darauf richten, daß bezüglich der Bestellgebühren doch noch recht viel Abnormitäten bestehen. Ich darf bloß daran erinnern, wie es unter heutigen Umständen nicht mehr gerechtfertigt ist, daß man für eine Postanweisung, für einen Geldbrief nach den Land⸗ bezirken das Doppelte dessen bezahlt, was für die Stadt⸗ sendungen erhoben wird. (Sehr richtig!) Ich möchte auch daran erinnern, daß die Verschiedenheit der Paketbestellgebühren, die für Orte, die sich des Vorzugs erfreuen, an der Spitze ihres 8 Postamts einen Postdirektor zu haben, abweichend von denen, die einen Postmeister oder Postverwalter haben, und dann für einzelne 8 große Städte, nach einem besonderen Ausnahmetarif festgesetzt sind, auch nicht mehr zeitgemäß ist. 8

Aber wenn man mit solchen Reformen vorgehen will, kostet es recht viel Geld. Das Bestellgeld macht, wie Sie es im Etat ersehen, allein 19 20 Millionen Mark aus, deshalb muß ich einstweilen den Vorwurf ruhig einstecken, ich sei kleinlich, wenn ich Ihnen nicht ¶in dieser oder jener Beziehung Erleichterung bei Drucksachen bewillige. Ich habe aber ein größeres Ziel, und möchte erst in anderer Beziehung etwas für das allgemeine Wohl tun. (Bravo! rechts.)

Abg. Roeren (Zentr.): Ich muß auf die vom

2.

Zentrum ein

Gröber, betreffend die Statistik über die Dienstzeit, Urlaube. Sonntags⸗ ruhe ꝛc, ist notwendig geworden durch die Praxis der Verwaltung, welche die absolute Wahrung des Dienstgeheimnisses für alle Beamten auch über diese Punkte verhängt hat. Wir können also von ihnen 8

selbst darüber nichts erfahren, und deshalb wird die Verwaltung direkt

von uns herausgefordert. Bei dieser Auslegung des Begriffes des Beamtengebeimnisses stützt sich die Verwaltung auf § 11 des Reichs⸗ beamtengesetzes, dessen Bestimmungen dabin ausgelegt werden, daß nicht nur das geheim zu halten ist, dessen Geheimhaltung vorgeschrieben ist, sondern auch das, worüber Mitteilung zu machen der Vorgesetzte nicht die Erlaubnis gibt. In dieser Beziehung geht man ordentlich weit; in Hamburg wurde festgestellt, daß die Behörde er⸗ klärt hatte, der Beamte müsse über alle dienstlichen Umstände 888 Amtsgeheimnis bewahren, auch wenn es sich um die Wahrung seiner eigenen Rechte und um Mitteilungen an seinen Rechtsanwalt im Falle der Klage des Beamten gegen seine vorgesetzte Behörde handele. Ein solches Verfahren entspricht doch wirklich nicht mehr dem sozial politischen Zuge der Zeit. Mit der Verteuerung der Lebensmittel mit dem Verschleiß der Offiziere wird dekanntlich eine erhedliche Er höhung der Militärpensionen begründet. Die Zivilbeamten sollen nicht dieser Erhöhung teilhaftig werden, obwohl sie für dieselben Voraus⸗ setzungen gelten. Aus diesem Grunde bildete sich in Saarbrücken ein Werein, der sich die Erlangung dieser Verdesserung auch für die Zivil⸗-

angehörten. Man wollte eine Versammlung vecanstalten. Die Berg⸗ werkodirektion in Saarbrücken dachte aber anders darüber. Der bekannte Direktor Hilger erklärte, er „wünsche“, daß seine Beamten nicht an der Versammlung teilnehmen. Was Herr Hilger unter „wünschen“ versteht, weiß man. Wer sich nicht du sliegt. Die

aussetzen.

Nun hat der Herr Abg. Eickhoff Wünsche geäußert dezüglich des verkuͤmmert

Fernsprechverkehrs, die auch seitens der genaunnten Handelskammer 9 ö“ 8

Post folgte mit einer ähnlichen Erklärung, und die Folge war,

teiligten. Damit wurde Staatshürgern ein ihnen zustehendes Was die Resolution betrifft, die die

Aufgaben haben, als

gebrachten Resolutionen noch kurz zurückkommen. Die erste Resolution 8

die Berg⸗ und Postbeamten sich an der Versammlung nicht B

v1 22à gve b 2

87

8