1904 / 51 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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gesetzbl. S. 177) dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs obliegenden Geschäfte wahrzunehmen. .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 22. Februar 190u4. 8 Graf von Bülow.

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.“ Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe.

Vom 26. Februar 1904.

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 4. Februar 1904 beschlossen: Die Ziffer 10 des § 70 der Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe, vom 14. März 1898 (Reichsgesetzbl. S. 57) erhält folgende Fassung: „nach jeder Reise alsbald dem für den über⸗ seeischen Landungsplatz zuständigen deutschen Konsul eine Meldung oder eine Fehlanzeige uͤber etwaige auf der Reise beobachtete, den Mädchenhandel betreffende Vorkommnisse oder Verdachtsfälle zu erstatten; ferner, falls hinsichtlich be⸗ stimmter auf dem Schiffe befindlicher Frauenspersonen der Ver⸗ dacht entsteht, daß sie zu Unzuchtszwecken ins Ausland ver⸗ bracht werden sollen, dem für den Ausschiffungshafen der be⸗ treffenden Frauenspersonen zuständigen Konsul so frühzeitig als möglich Mitteilung von Namen, Staats⸗ angehörigkeit und Reiseziel dieser Personen und ihrer Be⸗ gleiter zu machen;“. Berlin, den 26. Februar 1904. 9 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsk Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Grottkau, Ruppichteroth ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhn⸗ liches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt:

im Verkehr mit beiden Orten je 1

Berlin C., den 27. Februar 1904. Kaiserliche Oberpostdirektion. Griesbach.

Die von 1s ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10. des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 3021 das Gesetz, betreffend die Kontrolle des Reichs⸗ haushalts, des Landeshaushalts von Elsaß⸗Lothringen und des der Schutzgebiete, vom 22. Februar 1904; und unter

Nr. 3022 die Bekanntmachung, betreffend Vorschriften uder Auswandererschiffe, vom 26. Februar 1904.

Berlin W., den 29. Februar 1994.

Kaiserliches Postzeittngsamt. eberstedf.

Königreich Preußen.

Der v Hof legt heute für Seine König⸗ liche Hoheit den Prinzen Heinrich Viktor Ludwig Friedrich von Preußen, juüngsten Sohn Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Heinrich, die Trauer auf vierzehn Tage bis einschließlich den 11. März an. Berlin, den 27. Februar 1904. Der Oberzeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der bisher bei der Regierung in Potsdam beschäftigte Regierungsrat Kuntze ist der Ansiedelungskommission in Posen überwiesen.

Bekanntmachung.

Niach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

E11“ Allerhöchste Erlaß vom 30. November 1903, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung usw. an den Kreis Militsch für die von ihm ausgebauten Chausseen von der Trachenberg⸗ Militscher Chaussee nach Neudorf und von der Militsch.Brustawer Chaussee nach Groß⸗Perschnitz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau, Jahrgang 1904 Nr. 4 S. 32, ausgegeben am 23. Januar 1904;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Januar 1904, durch welchen der Oberschlesischen Dampfstraßenbahn, G. m. b. H., zu Beuthen O.⸗S., für ihre elektrischen Kleinbahnen im oberschlesischen Industriegebiete das Enteignungsrecht zur dauernden Beschränkung des Grundeigen⸗ tums durch Anbringung von Rosetten oder Wandhaken zur Be⸗ festigung der elektrischen Oberleitung an den Gebäulichkeiten der⸗ jenigen Straßen, in welchen aus polizeilichen Rücksichten die Auf⸗ stellung von Tragemasten nicht gestattet werden kann, verliehen worden

ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln, Nr. 6

S. 43, ausgegeben am 5. Februar 1904.

Preußen. Berlin, 29. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König sprachen gestern mittag beim Reichskanzler Grafen von Bülow vor und

reisten Abends 11 Uhr nach Kiel ab.

einberufenen Abgeordneten wohnten heute früh 10 Uhr dem Gottes⸗ dienste in der evangelischen Kirche St. Pauli oder in der katholischen

farrkirche ad St. Mariam Magdalenam bei und versammelten sich odann um 12 Uhr Mittags im Sitzungssaale des Ständehauses.

Posen, 28. Februar. Die zum 37. Provinziallandtage

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Nachdem der Königliche Kommissarius, Oberpräsident von Waldow benachrichtigt worden war, daß der Provinziallandtag versammelt sei, begab sich derselbe in die Mitte der Versammlung und eröffnete den Provinziallandtag mit folgender Ansprache:

„Hochgeehrte Herren! Nachdem mir durch die Gnade Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Amt des Oberpräsidenten der Provinz Posen übertragen worden ist, habe ich heute zum ersten Male die Ehre, Sie im Namen der Königlichen Staats⸗ regierung hier zu begrüßen. Möchte es mir vergönnt sein, in gegen⸗ seitigem vertrauensvollem Zusammenwirken mit Ihnen dem Wohj unserer Provinz zu dienen.

Während Ihrer vorjährigen Tagung haben Sie Gelegenheit ge⸗ nommen, dem scheidenden Oberpräsidenten Herrn Dr. von Bitter die Abschiedswünsche des Provinziallandtages durch eine Deputation aus Ihrer Mitte auszusprechen. Ich weiß mich eins mit Ihnen, wenn ich auch heute an dieser Stelle der hingebenden, dem Gedeihen der Provinz gewid⸗ meten Tätigkeit meines Herrn Amtsvorgängers gedenke.

Wäͤhrend des verflossenen Jahres sind unserer Provinz und ihren Bewohnern schwere Schädigungen nicht erspart geblieben. Ein Hoch⸗ wasser von ungewöhnlicher Höͤhe und Dauer hat im Juli und August vorigen Jahres die Niederungsgebiete der Oder, Warthe, Prosna und Weichsel überflutet, auf weite Strecken die Ernte vernichtend. Der landesväterlichen Fürsorge Seiner Majestät des Kaisers und Königs haben wir es zu danken, wenn den Geschädigten schnelle Hilfe in einem Maße gebracht werden konnte, daß ihre wirtschaftliche Er⸗ haltung gesichert erscheint und einem Notstande vorgebeugt worden ist. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat es Sich nicht nehmen lassen, in hiesiger Stadt und deren Umgebung die Ueber⸗ schwemmungsschäden Allerhöchstselbst in Augenschein zu nehmen und den schwer betroffenen Bewohnern der Provinz ihre Teilnahme zu bezeugen. Durch reiche Spenden von Allerhöchster Stelle unter⸗ stützt, hat sich der Wohltätigkeitssinn der Bevölkerung bei der Linderung der Not in dankenswerter Weise allseitig betätigt. An der mit beträchtlichen Staatsmitteln eingeleiteten Hilfsaktion hat sich auf Be⸗ schluß Ihres Provinzialausschusses auch der Provinzialverband mit einem seiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Beitrage bereitwilligt beteiligt. Ihre nachträgliche Genehmigung hierzu werden Sie nicht versagen.

Von besonderer Bedeutung werden in diesem Jahre Ihre Be⸗ ratungen über die Vorlage, betreffend die Wohnungsfürsorge für die Provinzialbeamten, sein. In der in Ihren Händen befindlichen trefflichen Denkschrift Ihres Herrn Landeshauptmanns ist dargelegt, auf welchen Wegen die Provinzialverwaltung das berechtigte Streben ihrer Beamtenschaft nach einer günstigen, alle Interessen berücksichtigenden Regelung der Wohnungsverhältnisse zu fördern hofft.

Die von dem 27. Provinziallandtage in Aussicht genommenen Maßnahmen und Einrichtungen zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die außerordentliche Armenpflege, vom 11. Juli 1891 sind in mehr als zehnjähriger fortschreitender Arbeit nunmehr zum Ab⸗ schluß gebracht. Dank Ihres einsichtigen Vorgehens und mit Hilfe der von Ihnen bewilligten Mittel ist die Provinz in den Stand gesetzt, den großen und für das Allgemeinwohl be⸗ deutungsvollen Aufgaben, welche ihr durch das erwähnte Gesetz vom Staate anvertraut sind, voll gerecht zu werden. Mit Befriedigung werden Sie von dem Schlußbericht über die Tätigkeit der Provinzial⸗ verwaltung auf diesem wichtigen Gebiete Kenntnis nehmen.

Die bereits früher Seee Errichtung einer vierten Anstalt zur Pflege und Unterbringung Geisteskranker bei Meseritz ist so ge⸗ fördert, da noch in diesem Jahre ihre Eröffnung wird erfolgen können. Der Ihnen vorgelegte Etat sieht die Bereitstellung der Mittel für den Betrieb und die Verwaltung dieser Anstalt vor.

Bei dem Land 1⸗Fuse zu Schrimm ist die schon seit Jahren als wünschenswert [7600 . Erbquuga enes Kranken⸗ und Siechen⸗ hauses zu einem drer⸗e. 0(edürfnige seworden. Eine eingehend be⸗ grütdete Vorlage hierüͤber ist Ihnen zugegangen.

in. die äußeren Eirvichtungsarbeiten des Kaiser Friedrichs⸗

Muüseums zu einem Abschluß zu bringen und die Samm⸗ lungsgegenstände in einem den Aufgaben dieses Instituts genügenden Mindestmaß zu ergänzen, bedarf es noch eines außer⸗ ordentlichen Zuschusses, dessen Hälfte aus Staatsmitteln gedeckt werden soll unter der Voraussetzung, daß seitens der Provinz eine gleiche Summe beigetragen wird. Der auf die Bewilligung dieses Beitrags gerichtete Antrag Ihres Provinzialausschusses wird Ihrem besonderen Wohlwollen empfohlen. „Indem ich Ihren Beratungen den besten Erfolg wünsche, beehre ich mich, Ihnen, hochverehrter Herr Landtagsmarschall, den Allerhöchsten Landtagsabschied vom 22. Februar d. J. zu überreichen und erkläre kraft des mir erteilten Allerhöchsten Auftrages den 37. Provinzial⸗ landtag der Provinz Posen für eröffnet.“

„Der Landtagsmarschall, Königliche Wirkliche Geheime Rat, Ober⸗

präsident a. D. und Kammerherr Freiherr von Wilamowitz⸗ Möllendorff entgegnete hierauf: . Hochverehrter Herr Landtagskommissarius! Eure Exzellenz kann ich versichern, daß ebenso die hier versammelten Stände wie die von uns vertretenen loyalen Untertanen Seiner Majestät dem Manne ihr volles Vertrauen entgegenbringen, dem unser Kaiser und König das hohe und schwierige Amt eines Oberpräsidenten unserer Heimatsprovinz übertragen hat. Auch wir sind von dem Wunsche beseelt, daß die Beziehungen zwischen dem Königlichen Kom⸗ missarius und den Provinzialständen stets so erfreuliche bleiben, wie sie es bisher immer gewesen sind, und wir rechnen zuversichtlich darauf, in Eurer Erzellenz einen warmen Vertreter unserer Interessen bei der Königlichen Staatsregierung zu finden.

Die uns zuͤgegangenen Vorlagen sollen in gewohnter Weise ebenso eingehend und sachlich erledigt werden, wie sie vom Provinzial⸗ ausschuß und Landeshauptmann vorbereitet worden sind. Ich kann nicht umhin, auf die schwierige Lage hinzuweisen, in welcher wir uns hierbei dadurch befinden, daß der Landeshauptetat schon wieder eine erhebliche Steigerung der roch, iaFnaben aufweist, sodaß diese nahe an die Höhe heranreichen, zu welcher sie vor Gewährung der neuen Dotationsrente angewachsen waren.

Die Vorlage, betreffend die Hochwasserschäden des vergangenen

Jahres, mahnt uns an eine Dankespflicht, welche wir Seiner Majestät dem Könige und der Königlichen Staatsregierung für die schleunige und tatkräftige Unterstützung der Geschädigten schulden. Daß Ihre Majestät die Kaiserin und Königin die Gnade gehabt hat, aus diesem Anlasse persönlich hier zu erscheinen, hat die leb⸗ haftesten Gefühle der Dankbarkeit und Verehrung in der ganzen Provinz hervorgerufen; ich habe die mir gebotene Gelegenheit wahrgenommen, um Ihrer Majestät den ehrerbietigsten Dank im Namen der Provinzialstände auszusprechen. Hier liegt es mir ob, Eurer Exzellenz zu danken für die gerechte und erfolgreiche Leitung der Hilfsaktion in der Provinz, einer Aufgabe, deren Schwierigkeiten leicht unterschätzt werden. Spo aber, wie unser König allezeit landesväterlich für uns sorgt, so wollen auch wir in derselben Treue und Hingebung zu Ihm stehen, die von jeher Preußenart gewesen ist, und die auch heute unsere Herzen erfüllt, wenn wir rufen: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, unser Allergnädigster König und Herr lebe hoch!“

Die Versammlung stimmte in das von dem Marschall aus⸗ g Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König be⸗ geistert ein.

Der Königliche Kommissarius wurde hierauf durch eine Deputation zurückbegleitet, und es wurden sodann die Verhandlungen der dies⸗ maligen Session eröffnet.

Kiel, 29. Februar. (W. T. B.) Gestern abend 10 Uhr fand die Ueberführung der Leiche des Prinzen Heinrich vom Königlichen Schloß zur Nikolaikirche statt. Dem Leichenkondukt voraus schritt eine Abteilung Matrosen mit geschultertem Gewehr; hieran schloß sich eine Abteilung Seesoldaten mit Fackeln, und hinter diesen trugen Fähnriche zur See den weißen Sarg, der die Leiche des Prinzen barg. Dem Sarge folgten Ihre Königlichen Hoheiten der Gxoßherzog von Hessen und der Prinz Heinrich, ferner die Hof⸗

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staaten, die Angestellten und die Dienerschaft des Schlosses. Auf dem Wege vom Schlosse durch die Dänische Straße und über den Markt bildeten Mannschaften der Garnison Spalier; hinter diesen drängte sich eine zahlreiche Menschen⸗ menge, die den Zug ehrfurchtsvoll an sich vorüberziehen ließ. Bei dem Eintreffen an der Nikolaikirche läuteten die Glocken. Der Sarg wurde vor den Altar niedergestellt, und nachdem auch Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich mit Gefolge zu Wagen eingetroffen war, fand eine kurze Trauerfeier statt. Heute vormittag 10 ½ Uhr traf Seine Majestät der Kaiser und König in Kiel ein und wurde auf dem Bahnhof von dem Prinzen und dem Großherzog von Hessen empfangen, Höchstwelche zuvor die gleichfalls zu der Trauer⸗ feier eingetroffene Prinzessin von Battenberg begrüßt hatten.

Bayern.

In der Kammer der Abgeordneten wurde heute zum Artikel 14 des Landtagswahlgesetzentwurfs der erste Absatz eines Antrages Hammerschmidt (lib.), wonach im ersten Wahlgang absolute Mehrheit erforderlich ist, ein⸗ stimmig angenommen. Dagegen wurde der zweite Absatz, durch den auch für den zweiten Wahlgang absolute Mehrheit ge⸗ fordert wird, gegen die Stimmen der Liberalen und der freien Ver⸗ einigung abgelehnt. Statt dessen wurde ein Antrag Segitz (Soz.) angenommen, wonach im zweiten Wahlgang die relative 8 ohne Rücksicht auf ihr Verhältnis zur Gesamtzahl der Stimmen entscheidet.

Mecklenburg⸗Schwerin.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag nach Cannes abgereist

Oesterreich⸗Ungarn.

Im Ministerium des Aeußern fand gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Grafen Goluchowski eine Besprechung statt, an der die Ministerpräsidenten von Körber und Graf Tisza sowie die beiderseitigen Finanzminister, Handelsminister und Ackerbauminister und der österreichisch⸗ungarische Bot⸗ schafter in Berlin von Szögyeny teilnahmen. In eineinhalb⸗ stündiger Beratung wurden, wie „W. T. B.“ meldet, die Grundzüge für die am 2. März zusammentretende Zoll⸗ und Handelskonferenz festgelegt. .

Die österreichische und die ungarische Delegation wurde am Sonnabend nach Feststellung der Uebereinstimmung der beiderseits gefaßten Beschlüsse unter begeisterten Hochrufen auf den Kaiser und König Franz Josef geschlossen.

Großbritannien und Irland.

Das Heeresbudget für 1904/05 wird, „W. T. B.“ zufolge, auf 28 900 000 Pfund Sterling beziffert, was eine Ver⸗ minderung von 5 600 000 Pfund bedeutet, der gesamte Effektiv⸗ bestand auf 227 000 Mann, d. i. eine Verminderung um

761 Mann. Die ständige Besatzung in Südafrika soll 21 500 Mann betragen. Die vollständige Neubewaffnung der Artillerie soll Ende März 1907 beendet sein und Indien den Vorrang der Verstärkung haben.

Rußland.

Eine gestern erschienene Sonderausgabe der „Gesetz⸗ sammlung“ veröffentlicht, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, einen vom Kaiser bestätigten Beschluß des Ministerrats, nach dem der am 26. Februar 1903 be⸗ stätigte allgemeine Zolltarif für den europäischen Handel, dessen Geltungszeit am 31. Dezember 1903 abgelaufen war, und die zeitweiligen Bestimmungen des Zolltarifs für den europäischen Handel auf ein weiteres Jahr in Kraft bleiben, ebenso die Bestimmungen über die zollfreie Einfuhr von Blech zur Herstellung von Gefäßen für die Ausfuhr von Kerosin sowie die am 28. Fe⸗ bruar 1902 bestätigten Bestimmungen über die zollfreie Rückeinfuhr der Verpackung gewisser Produkte, die bei der erstmaligen Einfuhr nach Rußland verzollt worden sind, und die Bestimmungen über Vergünstigungen bei Benutzung ausländischer Säcke für ins Ausland ver⸗ sandtes, nach russischen Häfen des Stillen Ozeans und Finn⸗ lands bestimmtes Korn und Mehl.

Eine zweite Sonderausgabe der „Gesetzsammlung“ ver⸗ öffentlicht die am 27. d. M. vom Kaiser bestätigten Be⸗ stimmungen, die Rußland während des Krieges mit Japan zur Richtschnur nimmt:

Den japanischen Untertanen wird gestattet, unter dem Schutz der Gesetze während des Kriegszustandes in Rußland zu ver⸗ bleiben und friedlichen Beschäftigungen nachzugehen. Ausgenommen sind die zum Bestande der Statthalterschaft im fernen Osten ge⸗ hörenden Gebiete.

2) Japanischen Handelsschiffen, welche die Kriegs⸗ erklärung in russischen Häfen erreichte, wird das Verbleiben daselbst bis zu ihrem Auslaufen mit Waren, die keine Kriegskontrebande sein dürfen, im Laufe einer für ihre Ladung genügenden Zeit gestattet, in keinem Falle aber über 48 Stunden, gerechnet von der Veröffentlichung dieser Bestimmung ab.

3) Untertanen neutraler Staaten können unbehindert Handelsbeziehungen mit russischen Häfen und Städten unter Beob⸗ achtung der russischen Gesetze und der Grundlagen des internationalen Rechts fortseßen. 1 9 Pie Militärobrigkeiten sind verpflichtet, alle Maßnahmen zur Sicherung der Freiheit des gesetzlichen Handels der Untertanen neutraler Staaten zu sichern, seweit derselbe nach den Bedin⸗ gungen der kriegerischen Aktionen zulässig ist.

5) Hinsichtlich des neutralen Handels sind folgende Bestim⸗ is-g 3

a. Die neutrale Flagge deckt die feindliche Ladung mi schluß der er n a. 8

b. Neutrale Waren unter feindlicher Flagge mit Ausschluß der Kriegskontrebande unterliegen keiner Nhicer, Glagc⸗,

„c. Damit die Blockade obligatorisch sei, muß sie faktisch sein, das heißt, sie muß durch genügende Streitkräfte den Zugang zum feind⸗ lichen Ufer faktisch abschneiden.

6) Kriegskontrebande bilden:

a. Handwaffen jeder Art und Geschütze, sowohl montiert wie in ihren einzelnen Teilen, ebenso Panzer;

b. Zubehör zu Feuerwaffen und Munition, wie Geschosse, Zünder, Kn —2 Kapseln, Patronen, Patronenhülsen, Pulver, Salbpeter,

c. Gegenstände oder Zubehör für Explosionszwecke, wie Minen Dynamit, Pyrorilin, verschiedene Sprengsubstanzen, ⸗Leitungen und alle zur Minensprengung nötigen Vorrichtungen;

d. Zubehör der Artillerie⸗, Genie, und Truppentrains, wit Lafetten, Protzen, Patronen und Ladungskasten, Feldschmieden, Feld⸗ küchen, Instrumentenwagen, Pontons, Brückenböcke, Stacheldrabt, Pferdegeschirre für Trains usw.;

e. Gegenstände der Truppenausrüstung und Bekleidung, wie

onentaschen, Tornister, Säbelkoppel, Kürasse, Schanzzeus.

rommeln, Feldkessel, Sättel, Pferdegeschirr, Uniformen, Zelte usw.;

f. nach feindlichen Häfen gehende Seeschiffe, selbst unter neutraler Handelsflagge, wenn sie nach der Konstruktion ihres Rumpfes,

ehrheit

v 1“ 111““ enneren Einrichtung und anderen Kennzeichen augenscheinlich für 1

grische Zwecke erbaut sind und zum Verkauf oder zur Uebergabe ein Feind nach einem feindlichen Hafen gehen;

g. jede Art Schiffsmaschinen und ⸗Kessel, montiert und in Teilen; 8. jede Art Brennmaterial, wie Steinkohlen, Naphtha, 8 Gegenstäͤnde und Materialien für Telephonleitungen, Tele⸗ hen und Eisenbahnen;

k. überhaupt für den Land⸗ und Seekrieg bestimmte Gegenstände, Lo Reis und andere Lebensmittel, ferner Pferde, Lasttiere und ge Tiere, die zu Kriegszwecken dienen können, wenn sie auf Kosten van die Ordre des Feindes befördert werden.

7) Verboten sind neutralen Staaten der Transport feind⸗

Truppen, die Beförderung feindlicher Depeschen und Briefe, die llung von Kriegsschiffen und Transporten an den Feind. ntrale Schiffe mit Kriegskontrebande ähnlicher Art ten je nach den Umständen nicht nur aufgegriffen, sondern auch zzziert werden.

8 Die Kaiserliche Regierung behält sich das Recht vor, von den sehenden Bestimmungen bezüglich einer feindlichen oder neutralen cht abzuweichen, die diese Bestimmungen nicht beobachtet, ihre Anordnungen darüber mit den besonderen Umständen eines tzenen Falles in Einklang zu setzen.

Spanien.

In der Kammer stellte, wie „W. T. B.“ meldet, der nisterpräsident Maura am Sonnabend die Vertrauens⸗ zae in der Angelegenheit der Annahme der Kredite Heer und Marine. Die Kammer habe die Kredite 139 gegen 114 Stimmen bewilligt.

Das „Wiener K. K. Telegr.⸗Korr.⸗Bureau“ meldet unterm d. M. aus Konstantin opel: Da die albanesische Be⸗ egung sich auch auf Ipek auszudehnen begonnen hat und neine ungenügende Garnison liegt, haben die Botschafter „Ententemächte entsprechende Vorstellungen bei der Pforte zoben. Letztere hat erklärt, sie werde sofort vier Bataillone ¹ Artillerie dorthin entsenden und den Kommandanten für „Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung verantwortlich chen. Die von den Zivilagenten beantragten und von den hotfschaftern unterstützten Maßnahmen wegen Rückkehr der zzedonischen Flüchtlinge sollen demnächst bekannt ge⸗ en werden.

1A1A1A1XAXAX“X“; Die Mo rgan, der kürzlich zum Handelsagenten in D annt wurde, gegebenen Weisungen, sich sofort nach diesem ere zu begeben, sind, „W. T. B.“ zufolge, vorläufig zurück⸗ mommen. Morgan solle weitere Befehle abwarten, da gegen⸗ tirtig nicht die Absicht bestehe, ihn der russischen Regierung

*

Der russische Statthalter Alexejew hat, wie „W. T. B.“ zs St. Petersburg berichtet, an den Kaiser das folgende delegramm aus Port Arthur vom 25. Februar gesandt: Nachdem der Mond untergegangen war, schlug die Retwisan“ mehrere Male feindliche Torpedoboote zurück, un denen man zwei für vernichtet hält. Unsere Torpedo⸗ goote unter Kapitän 1. Klasse Matoussewitsch und Kapitän 2 Klasse Prinz Lieven gingen darauf in See und trafen dur feindliche Torpedoboote, die sie verfolgten; große Schiffe lahen sie nicht. Am Morgen des 25. wurden die Kreuzer Bajan“, „Diana“, „Askold“ und „Nowik“ hinausgeschickt, um zwanische Kreuzer an der Verfolgung eines Teiles unserer nrückkehrenden Torpedoboote zu verhindern. Eins dieser Tor⸗ gedoboote, von 4 japanischen Kreuzern abgeschnitten, suchte in er Pigeon⸗Bai Schutz, wo es das Feuer des Feindes aus großer Entfernu auszuhalten hatte; es wurde niemand ge⸗ ötet oder verwundet. Als die japanische Flotte unsere Kreuzer schtete, ging sie näher an die Forts heran. Diese eröffneten nit den Schiffen um 10 Uhr 50 Minuten das Feuer. Unsere Kreuzer fuhren nach den Torpedobooten, ohne das feuer zu unterbrechen, in den Hafen zurück. Die Mehrzahl der feindlichen Geschosse erreichte ihr Ziel nicht. Außer einem rerwundeten Matrosen hatten wir keine Verluste. Die apanische Flotte zählte 17 Schiffe einschließlich von 8 Torpedo⸗ vooten, während gestern nur 12 Schiffe Port Arthur blockierten.“

Einer Meldung der „Russischen Telegraphenagentur“ aus Port Arthur vom 28. Februar zufolge versichert man da⸗ slbst mit Bestimmtheit, daß bei dem in der Nacht vom 5. d. M. von dem Panzerschiff „Retwisan“ zurück⸗ geschlagenen Angriff der japanischen Torpedoboote nach der ersten von c Batterie des Forts abgegebenen Salbe auf einem japanischen Schiffe eine Explosion fattgefunden habe. An den beiden 8 Tagen sei dort keine Veränderung eingetreten. Seit dem Morgen des 28. Februar wüte ein Unwetter mit Sturm aus dem Norden. Der Seegang sei sehr hoch und mache jeden Versuch einer Landung un⸗ mnöglich.

* dem Generalmajor Pflug in Port Arthur ist, wie in St. Petersburg mtlich bekannt gegeben wird, gestern fol⸗ * Telegramm dort eingegangen: „Die Nacht zum 27. Fe⸗ ruar ist in Port Arthur 85 verlaufen. Ein feindliches Ge⸗

Aschwader pa sich in der Nähe Port Arthurs. Es laufen Nach⸗

tichten über Truppenbewegungen der Chinesen westlich vom Liauflusse ein. Gerüchten zufolge befinden sich gegen 10000 Mann unter General Ma auf dem Wege zwischen Tundschu und Tschaojan. Die Schutzwache der Schinmintun⸗ bahn ist verstärkt worden. Auf jeder Station befinden sich egen 40 bis 50 chinesische Soldaten. Unsere berittenen Truppen sind in Korea eingerückt. Die koreanische Bevölkerung verhält sich gegen uns freündschaftlich.“

Nach einer Meldung der „Russischen Telegraphenagentur“ aus Charbin vom 27. Februar war dort und in Po⸗ granitschnaja alles vf Aber in der Umgebung von Guntschulin wurden auf den Anhöhen rote und weiße Licht⸗ signale bemerkt, die beim Frennehen der russischen Patrouillen erloschen. Aus Madaoschi wird berichtet, daß auf eine dort bei einem kleinen Tunnel aufgestellte Schildwache geschossen wurde. Die Wache erwiderte das Feuer, doch entkam der Angreifer. Etwa 6 km von der Grenze bei Datsan und Wan⸗Kuren sammeln sich bewaffnete Leute an, die als Pilger verkleidet sind. Ein Telegramm derselben Agentur vom 28. Februar be⸗ richtet, daß in der Südmandschurei alles ruhig ist. Täglich treffen mehrmals Truppentransporte mit der Eisenbahn ein.

2

Die chinesische Bevölkerung ist ruhig und verkauft den Russen ohne Schwierigkeiten Lebensmittel und Pferde. Die chinesischen Behörden zeigen sich freundlich. Am 27. Februar wurde die Schienenlegung auf dem Eise des Baikalsees, die vom Ost⸗ und Westufer her in Angriff genommen worden war, beendet; der Verkehr mit von Pferden gezogenen Waggons beginnt am Dienstag.

I“ 1“ Aus Liaujang wird der „Russischen Telegraphenagentur“ vom gestrigen Tage gemeldet, Chinesen vom Jalufluß be⸗ richteten, daß ein russisches berittenes Apantgarde⸗ detachement etwa 200 Werst jenseits des Flusses nach Korea hinein vorgeritten und mit einer japanischen Abteilung zusammengestoßen sei. Die Japaner seien zurückgeworsen worden und unter Zurücklassung von Pferden, die ihnen von Kosaken abgenommen worden, geflohen. Der General Linewitsch habe der berittenen Abteilung ein Infanteriekorps auf dem Fuße folgen lassen, um sich in Nordkorea festzusetzen. Nach einer von der japanischen Gesandtschaft in London veröffentlichten amtlichen Depesche aus Tokio sollen auch vor Pingjang

russische Reiter erschienen, von der japanischen Infanterie aber

zurückgeschlagen worden sein. .

In Tschemulpo haben die Japaner, wie der „Times“ unterm 27. Februar gemeldet wird, während der letzten Tage nur Proviant, Train und Pferde gelandet. Insgesamt seien 20 000 Mann mit 6 Batterien gelandet.

Zwischen Japan und Korea ist, wie bereits kurz mit⸗ geteilt wurde, am 23. d. M. ein Bündnisvertrag ge⸗ schlossen worben. Wie „W. T. B.“ aus Tokio erfährt, hat dieser nachstehenden Wortlaut: b 1

„Der Kaiserlich japanische außerordentliche Gesandte Hayaschi und der Generalmajor Yet⸗chi⸗vong, Minister des Aeußern ad interim des Kaisers von Korea, haben auf Grund ihrer Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart: 8

Artikel 1. Zur Aufrechterhaltung einer dauerhaften und festen Freundschaft zwischen Japan und Korea und zur Sicherung des Frie⸗ dens in Ostasien wird die Kaiserlich koreanische Regierung volles Ver⸗ trauen in die Kaiserlich japanische Regierung setzen und deren Rat⸗ schläge für die Verbesserung der Verwaltung annehmen.

Artikel 2. Die Kaiserlich japvanische Regierung wird im Sinne einer festen Freundschaft für die Sicherheit und Ruhe des Kaiserlichen Hauses von Korea Sorge tragen.

Artikel 3. Die Kaiserliche Regierung von Javan übernimmt die definitive Garantie für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität des koreanischen Kaiserreichs.

Artikel 4. Falls das Wohl des Kaiserlichen Hauses von Korea oder die territoriale Integrität von Korea durch Eingriffe einer dritten Macht oder durch innere Unruhen bedroht werden sollte, wird die Kaiserlich japanische Regierung sofort solche Maßregeln an⸗ wenden, wie sie die Verhältnisse erheischen, und in diesen Fällen wird die Kaiferlich koreanische Regierung zur Erreichung des Zwecks der japanischerseits getroffenen Maßregeln das vollste Entgegen⸗ kommen an den Tag legen. Die Kaiserlich japanische Regierung kann zur Sicherung dieses Zwecks, wenn Umstände es erfordern sollten, auch Positionen besetzen, soweit dies aus strategischen Rücksichten ge⸗ boten erscheint. .

Artikel 5. Die Regierungen der beiden Reiche werden in Zukunft ohne gegenseitige Zustimmung mit keinem dritten Staat ein Ab⸗ kommen einagehen, das sich im Widerspruch mit den Prinzipien dieses Protokolls befindet. 8

Artikel 6 Die Einzelheiten in Verbindung mit diesem Protokoll werden durch weitere Abkommen zwischen dem Vertreter Japans und dem koreanischen Minister des Aeußern geregelt werden, soweit weitere Bestimmungen darüber sich als notwendig erweisen werden.“

Die Mitglieder der russischen Gesandtschaft in Söul sind auf dem französischen Kriegsschiffe „Pascal“ in Saigun eingetroffen. Die Mitglieder der russischen Ge⸗

andtschaft in Tokio befinden sich in Schanghai.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage. 3

In der heutigen (45.) Sitzung des Reichstags, welcher der preußische Justizminister Dr. Schönstedt, der preußische Minister des Innern Freiherr von Hammerstein, der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding und der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freiherr von Richthofen beiwohnten, wurde die zweite Beratung des Reichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat der Reichsjustizverwaltung, in der Debatte über die Hand⸗ habung der Fremdenpolizei in Verbindung mit dem Königsberger Geheimbundprozeß fortgesetzt. ,

Abg. von Normann (d. kons.): Ich werde auf die Sache nicht weiter eingehen, jetzt besonders, nachdem die preußischen Minister des Innern und der Justiz im Landtage und hier die erforderlichen und notwendigen Erklärungen und Aufklärungen gegeben haben. Für uns ist die Sache damit gänzlich erledigt und aufgeklärt.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): So bequem kann ich mir die Sache leider nicht machen. Ich will mich ja nicht in den Kampf der sozialdemokratischen Partei mit den preußischen Behörden einmischen, sondern nur vom Standpunkt des bürgerlichen Liberalismus einige Bedenken gegen die Behandlungsweise dieser Frage durch die Regierung erheben. Das Vorgehen der preußischen Minister be⸗ dauere ich schon vom formalen Standpunkte. Sie wußten bereits am 19. Januar genau, daß ihre Ressorts angegriffen werden würden, und am 4. Januar hatte bereits der „Vorwärs“ den ganzen Feldzugsplan veröffent⸗ licht. Sie haben aber das Feld der Ehre dem Vertreter des Auswärtigen Amts überlassen, der schlecht unterrichtet war und dessen Aus⸗ führungen deswegen nicht den gewollten Eindruck im Reichstage erzielten. Jene Ausführungen befriedigten die große Mehrbeit des Reichstags nicht. Von drei Gesichtspunkten aus ergiebt sich die Zuständigkeit des Reichstags. Wäre sie nicht gegeben, dann würden wir auch heute noch nicht die beiden preußischen Minister hier seben. Danach erscheint es mir fast als eine Bräskierung des Reichstags, wenn die beiden Herren mit einer Verneigung nach rechts um Entschuldigung baten, daß sie überhaupt hier das Wort nahmen. Es ist ja allerdings nicht das erste Mal, daß so etwas geschieht; in Sachen der Theaterzensur und des Versammlungsrechts haben die preußischen Minister ja auch einen ganz partikula⸗ ristischen Standpunkt’ vertreten. Ich 2 dieses, Vorgehen auch politische Kurzsichtigkeit nennen. Nach sechs Wochen haben sie endlich den Mut gefunden, hier aufzutreten; aber inzwischen haben sie sechs Wochen lang eine wilde sozialdemokratische See. ins Land hinausgehen lassen. Wären sie am 19. Januar aufgetreten, so wäre in etwas diese Aufregung gedämpft worden. Ich muß ihnen daher den Vorwurf machen, daß sie der Sozialdemokratie geradezu unfreiwillige Schlepperdienste geleistet. Tausende von Versammlungen haben stattgefunden, die von ihnen mit verschuldet worden sind. Ihr Material mußten sie zum großen Teil bereits haben, weil der „Vorwärts“ schon am 3. Januar bombastisch angekündigt hat, was gegen sie vorgebracht werden sollte. Was den eedasbundsroze betrifft, so ist im höchsten Grade zu beklagen, daß von einer guten alten Gewohnheit des Reichstags abgegangen worden ist. Man⸗ hatte bisher die Gewohnheit, von dem Prozeß, der noch schwebt, nicht zu reden; diese Gewohnheit war durchaus gut. Jetzt ist der Prozeß in aller Breite hier behandelt worden, und der Anschein einer Beeinflussung hat nicht vermieden werden können. Der Fehler ist auf beiden Seiten gemacht worden, und daher erscheint es mir loyal, festzustellen, daß wenigstens vorgestern der preußische Justizminister diesen Anschein zu ver⸗ meiden oder zu zerstreuen suchte. Das ist von unserem Stand⸗

punkt in hohem Grade wünschenswert. Das Ansehen des deutschen

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Das hein beralismus äußerst bedenklich, und

Standpunkte des bürgerlichen Li zwar nach drei Richtungen.

geringf ie 2 ken; aber es ist doch etwas anders, wenn

nicht würdig zu sein. Norm erer androhung wegen Majestätsbeleidigung der einheimischen Fürsten kb etwas Herabwürdigendes und ist aufs äußerste reformbedürftig; der § 103 müßte aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.

lange er aber besteht, muß wenigstens ein vorsichtiger Gebrauch

nungsverhältnisse von

der Denkschrift ü 1898, 1899, 1900, 1 1 dem Entwurf des neuen Gesetzes sollen 15 den genannten Zweck bereit gestellt werden.

eingehend den Inh . von Darleben an die Beamtenwohnungsvereine schaften. Von seinen Ausführungen ist jedoch bei des Hauses nichts zu verstehen.

besonders hervor, daß die Beam 1 treue und Berufsfreudigkeit gewinnen würden.

aus Gleiwitz über die Höhe der Antr 2

und wünscht hnisch Gründen 1 Billigkeit, daß nach Möglichkeit Häuser für vier Familien gebaut werden.

dieser Verwaltung den allgemeinen S

Wege für den Fahrr Gerichtevollzieher, Aerzte, Pastoren, Lehrer auf dem Die Besitzer schickten ihre Kinder mit dem Rad zur Schule. Selbst die Ar Rad, um zur weit entfernten Arbeitsstätte zu fahren. Wenn die Zweiradmotore mehr Aufnahme finden sollten, so nen in Zukunft mehr angewandt werden. Ge⸗ hätten eigene Fahrradwege gebaut und dafür Die Regelung des Radfahrverkehrs

kehrsmittel auch von je meinden wie Bromberg erhebliche Mittel aufgewendet.

die Wichtigkeit diese

der Beratung i

jeder Verdacht einer der⸗

unmöglich; sür ist nicht

lich verweigert worden ist, ob auch den sicht verweigert worden ist. Darin würde

5 Vorgehen der preußischen Darüber besteht

wird. Die 12 0b worden sind, für

erbracht worden.

Aber ich muß doch den Justizminister fragen, ob dem Verteidiger die die Einsicht in die verbotenen Schriften tat⸗

ja eine direkte

Ungeseplichkeit liegen. Gerade bei dem politischen Charakter dieses Prozesses würde ich diese Verweigerung auch . Dieses geheime Inquisitionsverfahren kann nicht

für äußerst un⸗

die Arbeiten der zu beschleunigen.

ja kein Zweifel,

die Fürstenmörder, die Terroristen nirgends auch nur die

te Sympathie genießen, von der Rechten

bis zur äußersten Schwärmköpfe für

Erfüllung der einfachsten liberalen Forderungen eintreten.

bekommen, so scheint mir das der Behörde ei

ihm gemacht werden. Gegen drei Könige der Sert letzten Jahren Beleidigungen geschleuder wurde derhöhnt und belästigt in der ganzen de kein deutscher Staatsanwalt ist für g der erst kürzlich beim Deutschen Kaiser zum Besuch war, was hat er hinnehmen müssen an Spott und Hohn!

8

(Schluß des Blattes.)

Die ganze Norm unserer

ihn eingetreten.

Wenn die preußische Behörde ein Wettlaufen eröffnet, um eigene Staatsangehörige den Strafantrag der russischen Regie

nes großen Staats 8

en wurden in

t; der Fürst von Bulgarien

utschen Prefse und in König,

Das Haus der Abgeordneten verhandelte in

r heutigen (30.) Sitzung, welcher der Fir

herr von Rheinbaben und der Minister Arbeiten Budde beiwohnten, zunächst in über den Gesetzentwurf,

nanzminister Frei⸗ der öffentlichen erster Beratung

betreffkend die Bewilligung

eiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Woh⸗

etrieben beschäftigt sind, und v

Abg. Dr. Schroeder (nl.) erklärt, daß

Gesetzentwurf freundlich gegenüberständen. Der

Arbeitern, die in staatlichen

on gering be⸗

soldeten Staatsbeamten, womit die einmalige Beratung ber die gleichen Gesetze aus den Jahren 1895, 902 und 1903 verbunden wurde. Nach Millionen Mark für

seine Freunde dem Hauptwert sei auf

e Herstellung gesunder Wohnungen zu legen. Der Redner bespricht

Abg. Bosse k(kons.) empfiehlt gleichfalls

Gesetzentwurfs und beantragt dessen Ueberweis kommission, welche die Einzelheiten prüfen solle.

Abg. Fritsch (nl.) schließt sich dem Vorre

alt der Denkschrift und besonders die Gewährung

und Baugenossen⸗ der großen Unruhe

die Annahme des ung an die Budget⸗

dner an und hebt

ten durch diese Fürsorge an Pflicht⸗

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) bittet aus Anlaß einer Beschwerde

Mietspreise um eine einheitliche Fest⸗ setzung derselben durch die Zentralverwaltung und schließt sich dem age auf Ueberweisung an die Budgetkommission an.

Abg. Prietze (nl.) weist auf die hohe sozialpolitische Bedeutung des Baues von Arbeiterwohnungen in dem Staatsbetriebe hin und spricht die Hoffnung aus, daß diese Maßregel n bahnbetriebe geeignet sein werde, einen Riegel vorzuschieben.

amentlich im Eisen⸗

den sozialdemokratischen Bestrebungen

Abg. Felisch kkons.) spricht sich ebenfalls für die Vorlage aus

cht aus bautechnischen Gründen und

im Interesse der bis sechs und mehr

Abg. von Riepen hausen (kons.) kann sich diesem Vorschlage cht anschließen. Es sollten in größerem Umfange Häuser für ein bis

zwei Familien gebaut werden. Wenn dies auch t

e Leute doch das Opfer gern bringen, um allein

Mietskasernen würden nicht als Segen betrachtet. SH mit acht oder mehr Familien in der Nähe von Saßnitz, das den

eurer sei, so würden wohnen zu können. Dies beweise ein

amen Zwietracht habe. Er stehe der Erhöhung dieser Mittel sehr

mpathisch

gegenüber, zumal da es sich um eine Forderung handle, die er seit 11 Jahren vertreten habe.

Der Gesetzentwurf wird darauf mit der Denkschrift der

Budgetkommission überwiesen.

Alsdann wird die zweite Beratung des Staatshaus⸗

haltsetats für das Rechnungsjahr 1904 bei dem Etat der Bauverwaltung fortgesetzt.

Bei den Einnahmen aus der Ruhrschiffahrt und der

uhrhafenverwaltung weist

Abg. von Pappenheim (kons.) darauf hin, daß der Minister der Kommission sich damit einverstanden erklärt habe, daß, sobald

der Ausbau des Ruhrhafens genügend gefördert 2 taatseinnahmen zugeführt werde.

Bei den Einnahmen aus den Beiträgen

der Land⸗ und Wasserstraßen usw. bittet

Abg. Witzmann (nl.) den Minister, anzuor

s Fahrrad in umfassendem Maße.

sei, die Einnahme zur Unterhaltung

dnen, daß besondere

adverkehr auf den Landstraßen geschaffen werden.

Lande benutzten jetzt beiter benutzten das

werde dieses Ver⸗

eine soziale Frage im eminentesten Sinne des Worts; darum

solle der Staat dieser seine Fürsorge zuwenden, u sich auch darum handle, die Gefahren des Radfahre neuer Wege zu beseitigen oder

Geheimer Oberregierungsrat Just: neine polizeiliche Vorschriften zu rege

dringendes, nachweisbares Bedürfnis darnach v Polizeibehörde eventuell dem Wunsche Geltung Die Debatte über die Einnahme aus

2

m so mehr, als es ius durch Schaffung

wenigstens zu vermindern. Was in Bromberg möglich sei, werde auch in größeren Städten möglich sein. ie Staatsregierung erkennt r Frage an und ist bestrebt gewesen. sie durch all⸗ In. Die Anlage eigener Fahrrad⸗ wege hängt mit dem allgemeinen Verkehrsinteresse zusammen. Wo

orhanden ist, wird verschaffen. den Verkehrs⸗

abgaben (Brücken⸗, Fähr⸗ und Hafengelder, Strom⸗ und Kanal⸗ gefälle), 7500 000 ℳ, 1 Million mehr als im Vorjahre, wird mit

üͤber die Titel der Ausgaben im Extraordinarium,

auf die Ems und den Dortmund⸗Ems⸗Kanal Bezug

haben, verbunden.

Abg. Hagen (Zentr): Das Fehlen weiterer

Korrektion der Ems im Etat hat bei den Schiffahr

1s große Enttäuschung hervorgerufen. Von gewünscht worden, daß die Ausführung

beschleunigt wird, daß sie vor dem Wasserstraße zwischen dem Rhein und

der Hafen von Emden vergrößert

Beträge für die rtsinteressenten der den Interessenten der Begradigung Ausbau der er erfolgt. Daß

. u bei