1904 / 52 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

bestimmte Interessentengruppe hergibt, ohne auf Rente, Verzinsung oder Amortisation zu rechnen. Das leuchtet besonders ein, wenn man die Eisenbahnen zum Vergleich heranzieht. Bei deren Bau wird un⸗ entgeltliche Hergabe von Grund und Boden gefordert, und was für Fugeftänrnisse werden an die Interessenten bei den Tarif⸗ sätzen usw. gemacht! Bei den Wasserstraßen die Opferung des Kapitals ohne Amortisation oder Verzinsung, bei den Eisenbahnen eine Verzinsung durch eine Verkehrssteuer. Besonders die Ungleichheit in diesen beiden Faktoren muß das Ge⸗ rechtigkeitsgefühl entschieden verletzen. Die einen haben eine unmittel⸗ bare Lage an der Wasserstraße, die andern müssen sich mit hohen Opfern Eisenbahnen erkaufen und nachher noch hohe Tarifsätze zahlen. Wir werden jetzt vorsichtiger in der Bewilligung der Mittel zur Regu⸗ lierung der Ströme werden und eine Gegenleistung der Interessenten verlangen. Eine Schwierigkeit bereitet der Art. 54 der Reichsverfassung. Dieser steht indessen wohl bei einem Fluß im Wege, der seiner natür⸗ lichen Entwickelung entgegengeht, aber nicht hier, wo es sich um eine gänzliche Aenderung der Ströme handelt; hier wird man schwerlich von einem natürlichen Flußlauf reden können. Die Staatsregierung hat es für zulässig erklärt, daß für diese Aenderung des Stromcharakters Abgaben erhoben werden. Die zweite Schwierigkeit bereiten die internationalen Verträge mit Oesterreich und Holland über Rhein und Elbe. Hier wird die Staatsregierung ihrer Erklärung nur dann eine praktische Folge geben können, wenn die Verträge geändert werden. Aber darüber hat der Minister kein Wort Die seit 1896 mit diesen Staaten gepflogenen Verhandlungen müssen wohl von einem so geheimen Rate geführt worden sein, daß die beiden anderen Staaten nichts davon gemerkt haben. Ich glaube, eine Mitteilung hierüber würde vom Hause dankbar auf⸗ genommen werden, denn wir möchten doch wissen, ob ein Resultat erreicht ist oder in naher Zukunft erreicht werden wird. Bei Oester⸗ reich wird dies nicht schwer sein; denn wenn es für die Kanalisierung der oberen Elbe und Oder Abgaben erhebt, wird es uns das gleiche Recht zugestehen müssen. Ich weise auch auf die Verhandlungen⸗ mit Hamburg bezüglich der Regulierung der Elbe bis Magdeburg hin. Einen ähnlichen Vorgang haben wir auf der Weser. Wenn jetzt der Rhein als abgabenfrei übrig bleibt, so ist das im nationalen Interesse ußerordentlich bedauerlich. Denn gerade der Rhein mit seinen holländischen Häfen ist der gefährlichste Konkurrent des Dortmund⸗ Ems⸗Kanals. Wenn mit Holland eingehend über diesen Gegen⸗ stand beraten wird, wird sich wohl auch Holland nicht prinzipiell ab⸗ lehnend verhalten, sobald ihm genügend eingeprägt wird, daß für die weitere Vertiefung Mittel beschafft werden müssen, die von der Volksvertretung nicht verlangt werden können. Die Regierungen von Baden und Darmstadt werden sich nicht der Ueberzeugung verschließen können, daß es sich hier um ausgleichende Gerechtigkeit handelt. Es muß endlich mit aller Energie die Lösung dieser Frage in Angriff genommen werden, damit ein praktisches Resultat erzielt wird. Sie können nicht verlangen, daß wir Jahr für Jahr neue Mittel be⸗ willigen in dem noch immer nicht gerechtfertigen Vertrauen, daß etwas in dieser Hinsicht geschieht. Die Regierung hat uns bisher nur Ver⸗ sprechungen gemacht; damit können wir uns dauernd nicht abspeisen lassen. Die Regierung muß die Frage zur Entscheidung bringen, damit wir mit Wohlwollen die weiteren Vorlagen dieses Zweiges unserer Staatsverwaltung prüfen können.

Abg. Broemel (fr. Vgg.): Ich bedauere, daß die Erklärung der Regierung in der Kommission uns nicht gedruckt vorgelegt worden ist. Die Erklärung in der Kommission ist sicherlich in Uebereinstimmung mit der Ansicht des Reichskanzlers erfolgt, der sich kürzlich im Reichstage darüber ausgesprochen hat. Der Reichskanzler hat dabei auf die Verhandlungen mit Bremen vom Jahre 1886 Bezug genommen, und die Regierung hat in der Kommission auch gesagt, daß bei diesen Verhandlungen von allen Rednern das Prinzip anerkannt worden sei, daß die Benutzer künstlicher Fahrwasserverbesserungen zur Deckung der damit verbundenen Kosten heranzuziehen sind. Die Kommission des Reichs⸗ tags hat damals Bedenken gehabt, ob nicht die Vorlage von dem Grundsatz des Art. 54 der Reichsverfassung abweiche; der Bundesrat hat dieses Bedenken aber nicht geteilt. Der Reichskanzler hat jüngst bei seiner Erklärung im Reichstage gesagt, daß die Kompetenz des Reichs auf diesem Gebiete begründet sei. Nach der Reichsverfassung müssen die natürlichen Wasserstraßen abgabenfrei bleiben. Wenn eine Fahrwasserverbesserung vorgenommen werden soll, dann kann es des⸗ halb immer erst geschehen, wenn vorher Vereinbarungen mit den Interessenten darüber stattgefunden haben, ob entsprechende Abgaben möglich sind. Vom wirtschastlichen Standpunkt aus kann es ja gerecht⸗ fertigt sein, Abgaben zu erheben, wenn anders ein solches Werk nicht in Angriff genommen werden kann. So ist es z. B. geschehen bei der Verbesserung des Fahrwassers zwischen Stettin und Swinemünde, zwischen Königsberg und Pillau. Bei diesen Gelegenheiten haben vorher Vereinbarungen stattgefunden. Unsere großen Ströme sind zwar auch Schiffahrtsströme, aber nicht in erster Linie Schiffahrtsströme. In einem großen Kulturstaat darf ein großer Strom nicht mehr sich selbst überlassen bleiben, es muß fortgesetzt im allgemeinen Landes⸗ kulturinteresse an ihm gearbeitet werden, damit er das richtige Bett behält. Diese Arbeiten erfolgen im allgemeinen Interesse. Bleibt ein großer Strom sich selbst überlassen, so würde er fortgesetzt ver⸗ schlammen und sich neue Wege aufsuchen. Herr Gothein hat in einem Vortrage ausgeführt, daß die Beschaffung der Vorflut der erste Zweck der Stromregulierungen sei. Die Oder Strombauverwaltung sagt in einer Denkschrift, diese Arbeiten dienten dann allerdings auch der Schiffahrt, aber die Schiffahrt sei der Prüfstein für die Schaffung einer richtigen Stromrinne. Damit ist die Aufgabe der Strom regulierung durchaus zutreffend gekennzeichnet. In früheren Zeiten hat auch das Prinzip geherrscht, daß Stromregulierungen und Kanalisierungen auf Kosten der Allgemeinheit zu erfolgen haben. Friedrich der Große hat vom Standpunkt der Hebung der Volkswirtschaft im allgemeinen aus die Erhebung von Abgaben auf dem Finow⸗ und dem Bromberger Kanal abgelehnt, und das sind sogar künstliche Wasserstraßen. Der allgemeine Protest der Bevölkerung gegen die Abgaben auf den natür⸗ lichen Wasserstraßen wird hoffentlich die Regierung davon Abstand nehmen lassen, in Preußen solche Abgaben einzuführen. Durch die Abgaben, die Stettin zu zahlen hat, steht dieses noch immer hinter dem bevor⸗ zugten Hamburg zurück. Die Regierung sollte eine Ermäßigung der hohen Abgaben in Swinemünde in Erwägung ziehen.

Abg. von Pappenheim (fons.) bemerkt, um keine Mißverständ⸗ nisse hervorzurufen, daß seine Bemerkung am Schlusse seiner Rede sich nur auf die von der Bauverwaltung geforderten Stromregulierungen beziehen sollte.

Abg. Graf Moltke (freikons—.): Der Artikel 54 der Reichsverfassung stammt aus einer Zeit, in der man an solche Arbeiten an den großen Strömen, wie sie später ausgeführt wurden, überhaupt noch nicht dachte, und kann also unmöglich ein Verbot für Dinge enthalten, di man noch gar nicht kannte. Man kann so weit gehen, zu sagen, daß Abgaben zulässig sind für Anstalten, die einen ganz speziellen Zweck haben. Eine allgemeine, bindende Regel wird man dafür nicht aufstellen können, es ist vielmehr Sache der Praxis im einzelnen Fall. Präzedenzfälle hat der Vorredner bereits angeführt; ich erinnere ferner an die Abgaben auf der unteren Weser und an die sogenannten Lotsengelder. Abgaben im fiskalischen Interesse müßte ich verwerfen; aber soweit die Abgaben ein legitimes Entgelt für Anstalten dar⸗ stellen, die besonders der Schiffahrt dienen, balte ich sie für berechtigt. Der Steuerzahler kann nicht die Last solcher Anlagen tragen, die lediglich im Schiffahrtsinteresse gemacht sind. Eine mäßige Abgabe und nur eine solche ist ins Auge gefaßt kann die Schiffahrt sehr wohl tragen.

Abg. Hirsch⸗Essen (nl.): Für diese Frage können nicht partei⸗ politische, sondern nur sachliche, ruhige Erwägungen am Platze sein. Meine Freunde haben in der Erklärung der Regierung in der Kom⸗ mission die klare Feststellung vermißt, daß die Erhöhung von Schiff⸗ fahrtsabgaben auf den natürlichen Strömen in Widerspruch mit den internationalen Abmachungen, d. h. mit der Rheinschiffahrts⸗ und der Elbschiffahrtsakte und mit dem Artikel 54 der Reichsverfassung steht. Der Reichskanzler hat klar ausgesprochen, daß jede Aus⸗ nahme von dem Artikel 54 eines Reichsgesetzes bedürfe, und daß im

Bundesrat nicht so viele Stimmen dagegen sein dürften, wie zur Verwerfung einer Verfassungsänderung genügen. Die Interpretation, daß man bei dem Artikel 54 noch nicht an so große Fahrtiefen ge⸗ dacht habe, wie sie heute erforderlich seien, ist sehr gefährlich; dem gegenüber stelle ich fest, daß es sich bei jeder Abaabe auf den natür⸗ lichen Wasserstraßen um eine Ausnahme von Artikel 54 handelt. Bei der Wasserkorrektion liegt die Sache so, daß niemand die korrigierte Weser zu benutzen gezwungen ist, sondern vorher löschen und mit der Eisenbahn weitertransportieren kann. Aber mit der Rheinschiffahrt ist es etwas anderes, dort bleibt kein anderer Transportweg übrig. Da ist es allerdings gerechtfertigt, daß die Interessenten für besondere Anstalten, die sie verlangen und wünschen, beitragen. Meine Freunde sind der Ansicht, daß mit einer grundsäßlichen Ab⸗ lehnung dieses auch in der Erklärung der Regierung in der Kom⸗ mission aufgestellten Grundsatzes den Interessen der Schiffahrt selbst nicht gedient ist. Die Bedenken meiner Freunde setzen vielmehr erst da ein, daß man von anderer Seite verlangt hat, daß nicht nur für zukünftige, sondern auch für schon bestehende derartige Anlagen Ab⸗ gaben erhoben werden. Das wäre viel zu weit gegangen. Meine . wünschen, daß die Frage von Fall zu Fall gesetzlich entschieden wird.

Abg. Herold (Zentr.): Die Abgaben erleichtern die Herstellung solcher Anlagen. Wenn es z. B. keine Brückengelder gäbe, würden viel weniger Brücken gebaut werden. Die Verzinsung der Anlage⸗ kosten ist auf den Wasserstraßen sehr leicht zu erreichen, während manche Eisenbahnen die Verzinsung nur schwer oder gar nicht erbringen, sodaß aus den anderen Linien die Rentabilität hergeholt werden muß. Darum ist es unrichtig, das Kapital dorthin ohne die Auflage der Verzinsung zu geben, wo die Verzinsung so leicht ist, von dem anderen Verkehrswege aber die Verzinsung unbedingt zu ver⸗ langen. Man würde sich mit den Abgaben auf den Wasserstraßen leichter abfinden, wenn man sich erst einmal berechnen wollte, wie minimal sie sein würden. Der Rhein ist wesentlich vertieft; es können viel größere Schiffe verkehren als früher, und daher ist es eigentlich eine künstliche Wasserstraße geworden. Soweit internationale Ab⸗ machungen entgegenstehen, müssen allerdings neue Vereinbarungen ge⸗ troffen werden. Diejenigen, welche sich dieser Abgabe widersetzen, er⸗ leichtern den Verkehr nicht, sondern erschweren ihn.

Abg. Oeser (fr. Volksp.): In dieser ganzen Angelegenheit ist die Rechtsfrage noch nicht genügend erörtert worden. Man sagt, bei Entstehung des Artikels 54 habe man noch nicht geahnt, wie sehr die Flüsse ausgebaut werden würden. Ich verstehe nicht, wie man mit einer Interpretation so leicht über die Ver⸗ fassung, die die Kette zwischen den Bundesstaaten bildet, hinweg⸗ gehben kann. Die Grundlage des Artikels stammt aus dem Jahre 1833. Damals wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es praktische Anstalten sein müßten, wie Schleusen, Brücken, Fähren, für die Abgaben erhoben werden dürften, und zwar nicht für deren Existenz, sondern für ihre wirkliche Benutzung. Diese Bestimmung hat der Norddeutsche Bund 1867 aufgenommen, und von hier wurde sie in die Reichsverfassung übernommen. Entsprechend ist auch die Definition der Rheinschiffahrtsakte. Die Vertiefung der Fahrrinne ist also nicht als eine solche besondere Anstalt anzusehen und deshalb abgabenfrei. Speziell bei der Rheinregulierung kann das Gebühren⸗. prinzip gar nicht in Betracht kommen, da durch die Regulierung. der Vorflut große Gebiete für die Landwirtschaft gewonnen sind. Allerdings haben meine Freunde dem Gesetz über die Korrektion der Weser zugestimmt, aber da war ausdrücklich ausgesprochen, daß Schiffe, die ohne Regulierung der Weser hinaufkommen könnten, abgabenfrei bleiben sollten. Außerdem wurde ausdrücklich auch vom Zentrum kon⸗ statiert, daß vom Bundesrat die verfassungsmäßigen Formen inne⸗ gehalten worden seien. Was die praktische Seite betrifft, so hat man die speziellen Verhältnisse der Schiffahrt nicht genügend geprüft. Bei einer Gebühr von 0,1 hätte zum Beispiel die Mannheimer Schiff⸗ fahrtsgesellschaft über 181 000 zu entrichten, während ihr Reingewinn nur 162 000 beträgt. Der Verkehrsfiskus hat es also in der Hand, der Schiffahrt schwere Fesseln anzulegen. Die Aeußerung des Verkehrs⸗ ministers steht im Widerspruch mit der Erklärung des Reichskanzlers und ist nicht greifbar genug. Auf allen Strömen haben Fahrrinnen⸗ vergrößerungen stattgefunden; sollen denn nun auf allen Strömen Febühren eingeführt werden? Die Erklärung des Ministers in der Kommission hat in den beteiligten Kreisen neue Beunruhigung vorgerufen. Ich bitte den Minister, uns eine authentische 5 pretation seiner Erklärung zu geben, damit man weiß, daß es um retrospektive Abgaben und um eine allgemeine Belastung kehrs handelt.

Abg. von Arnim (kons.): Es ist nicht eine bloße Erklärung eines Ressortministers, sondern eine Erklärung des Staatsministeriums abgegeben. Der Minister könnte hier nichts anderes erklären, als was in der Kommission als Erklärung der Regierung verlesen worden ist. Meine Freunde verlangen nicht mehr. Die Regierung erkennt an, daß die Bestimmung der Reichsverfassung unbedingt bestehen bleiben soll; aber sie sagt, daß bei verständiger Auslegung unter „Anstalten“ nur das aufzufassen sei, was die Regierung in ihrer Er⸗ klärung als solche bezeichnet. Die Vertiefung der Fahrrinne ist jedenfalls eine besondere Anlage. Die Schiffe auf dem Rhein sind infolge der Verbesserung der Wasserstraßen von 540 t auf 2340 t vergrößert worden. Das erkennen wir an, daß der Staat die Ströme befahrbar zu halten hat, aber für die Vertiefung der Fahrrinne müssen Abgaben erhoben werden. Das gilt auch für die bestehenden Anlagen, denn die Erklärung der Regierung sagt, daß es sich um die Deckung der zur Herstellung und Unterhaltung auf⸗ gewendeten Kosten handelt. Die Selbstkosten der Schiffahrt sind bei den größeren Schiffsgefäßen geringer geworden, deshalb kann sie bei etwas geringerem Gewinn wohl bestehen. Es sind auf unseren größeren Strömen für die Verbesserung der Wasserstraßen insgesamt 98 Millionen ausgegeben worden. Wenn die Beteiligten nicht herangezogen würden, so könnte ich das nur als eine Liebesgabe für den Handel ansehen. Die staatsrechtliche Frage ist allerdings eine schwierige; aber ich glaube nicht, daß eine Aenderung der Verfassung nötig ist. Wenn ein Einzelstaat die Fahrrinne vertieft, wird nicht erst ein Reichsgesetz notwendig sein, damit die Kosten durch Beiträge gedeckt werden können. Der Finanz⸗ minister von Miquel ist ein Freund dieser Abgaben gewesen, Herr Oeser kann ihn nicht für sich in Anspruch nehmen. Ich begrüße es mit Befriedigung, daß im großen ganzen alle Redner sich damit ein⸗ verstanden erklärt haben, daß für Vertiefung der Fahrrinne Abgaben erhoben werden. Nur darin gehen die Meinungen auseinander, ob für bestehende Anlagen noch Abgaben erhoben werden können.

Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Nachdem der Herr Reichskanzler in der Reichstagssitzung vom 10. Dezember v. J. sich über die Einführung von Schiffahrtsabgaben auf den natürlichen Wasserstraßen ausgesprochen hat, und nachdem sodann das Königlich preußische Staatsministerium in voller Ueber⸗ einstimmung mit dieser Erklärung des Herrn Reichskanzlers durch mich in der Budgetkommission auch zu den Schiffahrtsabgaben Stellung genommen hat, bin ich als Ressortminister nicht in der Lage, einen weiteren Kommentar zu diesen Erklärungen abzugeben. Ich habe hierzu um so weniger Veranlassung, als der Herr Abg. von Pappen⸗ heim, durch dessen Anregung die Debatte hier verursacht worden ist ja ausdrücklich erklärt hat, daß er die Position 1 im Kap 5, welche die Mittel zur Stromregulierung vorsieht, nicht beanstanden will.

Nur gegen einen Punkt muß ich protestieren: daß nämlich zwischen die Erklärung des Herrn Reichskanzlers und die Erklärung des preußischen Staatsministeriums ein Widerspruch künstlich hineininter⸗ pretiert wird. (Bravo! rechts.)

Abg. Junghenn⸗Hanau (nl.) bittet den Minister, mit der hessischen Regierung in Verbindung zu treten behufs Herabsetzung des Brückengeldes auf der Mainbrücke zwischen Fechenheim und Offenbach.

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Minister der öffentlichen Arbeiten Budde:

Ueber die vom Herrn Vorredner berührte Angelegenheit i mir amtlich noch nichts bekannt geworden. Ich bin aber gern bereit, der G

Antrag in wohlwollende Prüfung zu ziehen. Damit schließt die Debatte.

Abg. Graf Moltke bemerkt persönlich, daß es ihm durchaus ferngelegen habe, über die Reicheverfassung leicht mit einer Inter⸗ pretation hinwegzugehen, wie Abg. Oeser ihm vorgeworfen habe In der Gesamtauffassung befinde er sich in der Gesellschaft der Herren Richter und Barth.

Hierauf werden die erwähnten Einnahme⸗ und Ausgabe⸗ titel sowie der Rest der Einnahmen ohne Debatte bewilligt.

Um 4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des

Etats der Bauverwaltung bis Mittwoch, 11 Uhr.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zollpflichtiger Wert von Einfuhrwaren. des Gesetzes zur Vereinfachung der auf die Zollerhebung bezüglichen Gesetze vom 10. Juni 1890 soll der Zoll für Einfuhrwaren von keinem geringeren Betrag, als der Faktura⸗ oder einklarierte Wert beträgt, erhoben perden. Wenn nun, wie im vorliegenden Falle, auf der Faktura für zugerichtete und gefärbte Felle als Bestandteil des tatsächlichen Kaufpreises, für den die Felle abgegeben sind, Zinsen (für die Zeit seit der letzten Versteigerung am Londoner Markt) aufgeführt sind, so sind sie bei der Zollberechnung als zum Kauspreis gehörend zu betrachten. (Treasury Decisions under the tariff etc. laws.

Neue elektrische Bahn auf Cuba. Wie der in Cienfuegos stationierte Konsul der Vereinigten Staaten

berichtet, planen cubanische und amerikanische Kapitalisten den Bau

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einer elektrischen Bahn, welche sich von Cienfuegos nach dem Innern der Insel erstrecken und durch mehrere Ortschaften der Zuckerzone gehen soll, die bisher nur unzureichende Verbindung mit dem Hafen haben. Wie von glaubwürdiger Seite versichert werde, sei die be⸗ treffende Gesellschaft bereits gebildet und auch schon im Besitz der Konzession, sodaß die Ausführung der Bahn nicht lange mehr auf sich warten lassen dürfte. Der Name der erwähnten Gesellschaft lautet: Cienfuegos, Palmira & Cruces Electric Railway Co. (New YPorker Handelszeitung.)

Absatzgebiete für Bier.

In Bulgarien hat die Biereinfuhr infolge der bedeutenden Entwickelung der inländischen Brauereien, deren es gegenwärtig 24 gibt, stark gelitten; er betrug jedoch noch im Jahre 1901 1768 hl. Man verzeichnete folgende Einkaufspreise: Inländisches Bier 32 bis 34, österreichisches 54, bayerisches 66 Franken für das Hektoliter, franko Sofia, ausschließlich Gebinde.

Die indische Biereinfuhr hat seit dem Ende des südafrikanischen Krieges erheblich zugenommen. Die bekanntesten Marken sind jene englischer Firmen (Ale und Porter) und daneben noch Münchener Biere, leichte Biere nach Pilsener Art, die aber in Deutschland gebraut werden.

In Uganda werden leichte Biere deutscher Herkunft bevorzugt. Der Import dieser deutschen Biere ist ungefähr viermal so groß als jener der schweren englischen, nach denen nur geringe Nachfrage besteht.

Im Bierimport Brasiliens spielt gegenwärtig eine englische Sorte (Guinnes) die Hauptrolle. In den letzten Jahren hat der Bier⸗ import trotz der bereits bedeutenden heimischen Produktion ziemlich zugenommen. Die Kiste von 12 Flaschen notiert 23 bis 27 Milreis. Im allgemeinen sind aber die englischen Biere für das tropische Klima zu schwer und für den allgemeinen Konsum zu teuer.

In Paraguay wird das Bier zu so teueren Preisen aus⸗ geschenkt, daß der Konsum fast ausschließlich auf die dortigen Deutschen beschränkt bleibt. Unter den dort gangbaren Sorten sind Münchener Biere, leichte Biere nach Pilsener Art, englische Ales und Stouts, schwedische Biere und argentinische Sorten. In der Hauptstadt des Landes wird ein Bier von geringer Beschaffenheit gebraut, das aber infolge seines niederen Preises einigen Absatz findet. Der importierte Artikel kommt in Kisten, die 48 Flaschen zu 1 Pint (1 Pint = 0,56 1) Oesterreichisches Handelsmuseum.)

b Japan.

Ursprungszeugnisse. Gemäß den Ausführungsbestimmungen zum Zollgesetz (Kaiserliche Verordnung Nr. 319 vom 29. Juni 1899) und den in dem Protokoll zur deutsch⸗japanischen Nachtragskonvention vom 26. Dezember 1898 getroffenen Vereinbarungen sowie gemäß der von den japanischen Zollbehörden beobachteten Praxis gelten bezüglich der Ausstellung von Ursprungszeugnissen folgende Bestimmungen:

I. Wer bei der Einfuhr von Waren hinsichtlich deren Zoll⸗ behandlung die Vorteile der Vertragstarife zu genießen wünscht, hat den Nachweis zu erbringen, daß die Waren, um die es sich handelt, Erzeugnisse oder Fabrikate aus einem Gebiete sind, welches die An⸗ vendung der besonderen Verträge beanspruchen kann. Ausgenommen hiervon sind jedoch Waren, die mit der Post eingeführt werden, und Waren, deren zollpflichtiger Wert den Betrag von 100 Yen nicht übersteigt. .

II. Der vorerwähnte Nachweis ist durch ein Ursprungszeugnis zu erbringen.

III. Das Ursprungszeugnis muß von dem Kaiserlich japanischen Konsulate oder der Kaiserlich japanischen Handelsagentur des Er⸗ zeugungs⸗, Fabrikations⸗ oder Verschiffungsorts beglaubigt sein oder, in Ermangelung eines solchen Konsulats oder einer solchen Agentur, von dem Zollamt oder der sonst in Betracht kommenden staatlichen Behörde, wie z. B. Polizeibehörde, oder der Handelskammer eines der genannten Orte.

Japanische Wahlkonsuln sind zur Beglaubigung von Ursprungs⸗ zeugnissen nicht berechtigt.

IV. Das Ursprungszeugnis muß enthalten die Zeichen und Nummern der Packstücke, die Benennung und Menge der Waren, die Babl der Packstücke und den Erzeugungs⸗ oder Fabrikationsort der etreffenden Gegenstände.

V. Das Ursprungszeugnis ist bei der Einfuhr der Waren dem Zollamt vorzulegen. Ist seine Beibringung infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände zur Heit der Einfuhr der Ware nicht möglich, fo kann ausnahmsweise vom Zollamt die Erlaubnis erteilt werden, ein ordnungsmäßiges Ursprungszeugnis binnen einer hestimmten Frist nachzubringen. Fn diesem Falle kann die Ware gegen Hinterlegung des nach dem allgemeinen Zolltarif berechneten Zollbetrages sofort aus dem Zollgewahrsam entnommen werden. Der den entsprechenden Vertragszoll übersteigende Betrag wird bei Vor⸗ lage des Ursprungszeugnisses zurückgezahlt. Die Frist für die nach⸗ trägliche Beibringung des Ursprungszeugnisses wird von dem Zollamt je nach Lage des einzelnen Falls bestimmt. Das Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände ist von dem Einführer nachzuweisen.

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82 2 britannien).

feldt in Kolonie Grunewald Meistbietende.

(+ 276) eigentliche Berg⸗ bezw. Salinenarbeiter und einer Neuförderung

197 630 t (— 7758).

Bereitung anderer Produkte wurden einschließlich des Einmaßes verwendet

der Deputate 1976 t (— 33).

Neichsanzeiger und Königli

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Beil ge

Berlin, Dienstag, den 1. März

IMNcavISmAxEn

Türkei.

Verbot der Einfuhr von Zigarettenpapier in ge⸗ wisser Verpackung. Laut Zirkularnote der Hohen Pforte vom 27. Januar d. J. ist die Einfuhr von Zigarettenpapier, das in Bosnien und der Herzegowina hergestellt wird und auf seiner Um⸗

verboten. 8

schließung den Koranvers „Tenzilun nim Rabbil Alémine“ enthält,

Ausschreibungen.

Lieferung 1) eines Grubenventilators mit Dampf⸗ motor und 2) einer Abteufsenkpumpe (Schachtpumpe) nach Kirchbichl (Nordtirol) an die K. K. Bergverwaltung. Frist für Angebote: 20. März 1904. (Oesterreichischer Zentralanzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Neuprojektierte elektrische Anlagen in Großbri⸗ tannien. Binnen kurzem werden Angebote eingefordert werden, welche den Bau der Oberleitung für die neue Straßenbahnlinie in Rochester (von der Stadtgrenze nach Star Hill) zum Gegenstand haben. Das Town Council von Walsall steht im Begriff, eine Anleihe von 20 000 Pfd. Sterl. für Straßenbahnzwecke aufzunehmen.

(The Electrical Engineer.)

Bau einer Wasserleitung in Chelmsford (Groß⸗ Zur Vergebung steht der Bau eines Reservoirs für 716 000 Gallonen Wasser in Long Stomps und die Lieferung und Legung von 2253 Yards gußeisernen Röhren. Die Unterlagen können nach dem 6. März von C. Brown, Chelmsford, London Road 16, gegen Hinterlegung von 5 Guineen bezogen werden. Frist für An⸗ gebote: 28. März 1904.

Der Bau eines Reservoirs für 200 000 Gallonen Wasser sowie die Lieferung und Legung von 320 Yards gußeisernen Röhren in Longleat bei Warminster sollen am 8. März 1904 vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen sind er⸗ hältlich gegen Hinterlegung von 2 Guineen bei Willcox and Raikes, Birmingham, Temple Row 63. (Commercial Intelligence.)

Die Einführung der elektrischen Beleuchtung in Schuscha (Rußland, Gouvernement Jelissawetpol) wird von dortigen Kapitalisten projektiert. (Aus einem Bericht des öster⸗ reichisch⸗ungarischen Konsuls in Tiflis.)

Der Bau eines großen Zentralbahnhofs in Rostow a. Don mit einem Kostenaufwand von ungefähr 15 Millionen Rubel soll der „Commercial Intelligence“ zufolge von den in Be⸗ tracht kommenden Eisenbahngesellschaften Südrußlands geplant sein.

Die Konzession für Ausnutzung des Durangoflusses zum Betriebe einer großen elektrischen Zentralstation im Lemonadistrikt (Spanien) ist von Angel de Ituraldo, Be⸗ triebsdirektor der Pranvia electrica de Bilbao a Durango y Arratia, in Bilbao beim Gobierno civil de Vizcaya in Antrag gebracht worden. (Commercial Intelligence.)

Die Konzession für die Einführung des Dampf⸗ betriebes auf der Pferdebahn von Novelda nach Aspe (Spanien) ist von der Direcciön general de Obras publicas in Madrid an den bisherigen Konzessionsinhaber Lapuente verliehen worden. (Gaceta de Madrid.)

Die Konzessionfüreineelektrische Straßenbahnlinie in Zaragoza, und zwar von Torrero nach dem Friedhofe, ist von der „Compafiia Tranvias de Zaragoza“ bei der Direccién general de Obras püblicas in Madrid beantragt worden.

Lieferung eines Schleppdampfers an die Sanitäts⸗ verwaltung des ottomanischen Reichs in Konstantinopel. Vergebungstermin: 15. März 1904. (Bulgarische Handelszeitung.)

Der Bau einer Straßenbahn in Crajova (Rumänien), eventuell mit elektrischem Betrieb, wird von der Stadtverwaltung ge⸗ plant. Außerdem ist der Bau einer Wasserleitung in Aussicht ge⸗ nommen. (Commercial Intelligence.)

Eine bedeutende Vergrößerung der elektrischen Straßenbahn in Kalkutta in nächster Zeit soll geplant sein. (The Electrical Engineer.)

8383gWwangsversteigerungen. 8 Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand das Grundstück Emdener Straße 22 a, dem Zimmermeister Christ. Lonies in Rixdorf gehörig, zur Versteigerung. 7,13 a. Mit dem Gebot von 41 000 bar und 153 000 Hypotheken blieb Kauf⸗ mann Bruno Karger in Schöneberg, Bayreuther Straße 4, Meist⸗ bietender. Ferner Grünthaler Straße 6, dem Musiker Th. R. O. Schmidt u. a. gehörig. 10,24 a. Nutzungswert 3440 Mit dem Gebot von 70 000 bar blieb Frau Major Sommer⸗

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

8 an der Ruhr und in Oberschlesien.

„An der Ruhr sind am 29. v M. gestellt 17 400, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Im Halleschen Oberbergamtsbezirk waren im IV. Quartal 1903 im Betrieb: A. 2 Steinsalzwerke (wie i. V.) mit einer mittleren Belegschaft von 446 Mann (+ 1), darunter 279 eigent⸗ liche Berg⸗ bezw. Salinenarbeiter (— 2) und einer Neuförderung von 75 057 t (+ 6455). Abgesetzt wurden einschließlich der Deputate 58 495 t (+ 7220), zur Bereitung anderer Produkte wurden einschließlich des Einmaßes verwandt 15 957 t (+ 1889). B. 14 Kalisalzwerke (+ 2) mit einer mittleren Belegschaft von 5800 Mann (+ 397), darunter 4298

on 391 780 t (+ 2318). Abgesetzt wurden einschließlich der Deputate 630 Zur Bereitung anderer Produkte wurden ein⸗ schließlich des Einmaßes verwandt 193 604 t (+ 8170). C. 6 Siedesalz⸗ werke (wie i. V.) mit einer mittleren Belegschaft von 605 Mann (— 34), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinenarbeiter 222 (+ 8) und einer Neuförderung von 28 572 t (+ 2955) Sppeisesalz. Abgesetzt wurden einschließlich der Deputate 29 885 t (+ 3740) Speisesalz. Zur

1876 t (+ 72) Speisesalz. Endlich wurden neu gefördert 1885 t (+ 73) Vieh⸗ und Gewerbesalz und hiervon abgesetzt einschließlich

Vor Anknüpfung von Geschäftsverbindungen mit einem in Kairo wohnhaften Kommissionär, der mehrere deutsche Papier⸗ fabrikanten um größere Beträge geschadigt hat, sowie mit einem an⸗

Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin von zuverlässiger Seite zugegangen sind, gewarnt. Näheres wird vertrauenswürdigen Interessenten im Zentralbureau der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin, Neue Friedrichstraße 51 I, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich mitgeteilt. Auch im Verkehrsbureau der Handelskammer können Interessenten über eine Papierfirma in Kairo und einen Tierhändler in Budapest, die als nicht vertrauens⸗ würdig uu“ erfahren. „— In betreff der Regelung der Stückgutüber ist, wi die Verkehrsbureaus der Handelskammer und eehe ha ahf mannschaft zu Berlin mitteilen, zwischen Vertretern der Eisenbahn⸗ direktion Berlin und denen hiesiger Speditionsfirmen ein Uebergabe⸗ verfahren vereinbart worden, das zunächst versuchsweise durchgeführt werden soll und über das die genannten Bureaus nähere Mit⸗ teilungen machen; u. a. darf eine Uebergabebescheinigung nur das Gut eines Rollwagens enthalten. Soweit die Stückgukannahme auf den Güterböden nach Verkehrsrichtungen getrennt wird, ist für jede Ver⸗ kehrsrichtung eine besondere Uebergabebescheinigung erforderlich, ferner sind in der Uebergabebescheinigung die einzelnen Positionen laufend zu numerieren u. a. m. 3 Nach § 7 des Gesetzes der Vereinigten Staaten von Amerika zur Vereinfachung der auf die Zollerhebung bezüglichen Gesetze vom 10. Juni 1890 soll, wie die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin von amtlicher Stelle erfahren, der Zoll für Ein⸗ fuhrwaren von keinem geringeren Betrage, als der Faktura, oder einklarierte Wert beträgt, erhoben werden. Wenn, wie in einem Spezialfalle, auf der Faktura für zugerichtete und gefärbte Felle als Bestandteil des tatsächlichen Kaufpreises, für den die Felle gegeben sind, Zinsen (für die Zeit seit der letzten Ver⸗ steigerung am Londoner Markt) aufgeführt sind, so sind sie bei der Zollberechnung als zum Kaufpreis gehörig zu betrachten.

In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Deutschen Ueberseeischen Bank wurde laut Meldung des „W. T. B.“ die Bilanz für das Jahr 1903 vorgelegt, welche einen Nettogewinn von 1 331 200,98 gegen 1 334 245,63 im Jahre 1902 aufweist. Es wurde beschlossen, die ordentliche Generalversammlung auf den 22. März einzuberufen und derselben eine Dividende von 8 % (im Vorjahre 8 %) in Vorschlag zu bringen, wobei eine Verstärkung der Reservefonds mit 175 286,98 (im Vorjahre 175 025,70 ℳ) und ein Gewinnvortrag von 75 025,11 (im Vorjahre 78 331 04.ℳ) ist. 8 b FIn der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der A.⸗G. G. Seebeck, Schiffswerft, 11LIAunt Trockendocks in Bremerhaven wurde beschlossen, das Grund⸗ kapital der Gesellschaft von 2 200 000 auf 2 750 000 zu erhöhen und zwar durch Ausgabe von 550 Aktien zum Nennbetrage von je 1000

Nach einer Verfügung des cubanischen Finanz⸗

departements sind, wie die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin von amtlicher Stelle erfahren, die mit der Schreib⸗ maschine oder mit der Kopierpresse hergestellten Fakturen bei den Konsularämtern und Zollstellen der Republik zuzulassen, wenn sie mit unverlöschlicher Tinte geschrieben sind. Die sächsischen Staatsbahnen vereinnahmten im Monat Oktober 1903: 11 249 529 (+ 495 440 gegen das Vorj). Ein⸗ nahme bis Ende Oktober 103 062 236 (+ 5 508 648 gegen das Vorj.). Zittau⸗Reichenberg Einnahme im Oktober 1903: 71 790 (— 347). Zittau⸗Oybin⸗Jonsdorf Einnahme im Oktober 1903: 8331 (+ 590). Laut Meldung des „W. T. B.“ betrug bei der italienischen Meridional⸗Eisenbahn vom 11. bis 20. Februar 1904 die Einnahme im Hauptnetz: 3 370 506 Lire (+ 161 884 Lire). Seit 1. Januar 1904: 16 041 855 Lire (+ 1 121 303 Lire). Im Ergänzungsnetz betrug die Einnahme seit 1. Januar 1904: 1 238 401 Lire (+ 81 926 Lire). Die Betriebs⸗ einnahmen der Anatolischen Bahnen (Stammlinie, Ergänzungs⸗ netz und Hamidié⸗Ada⸗Bazar) betrugen insgesamt in der 7. Woche: 113 488 Fr. (weniger 24 030 Fr.), insgesamt seit 1. Januar 809 128 Fr. (weniger 116 339 Fr.).

Cöln, 1. März. (W. T. B.) Wie die „Kölnische Volkszeitung“ meldet, ist eem deutschen Stahlwerkverband nunmehr auch die Firma Friedrich Krupp endgültig beigetreten. Von denjenigen Werken, die für die Bildung des Verbandes in Betracht kamen, stehen jetzt noch die Aktiengesellschaft Phönix in Laar und die Westfälischen Stahl⸗ werke in Bochum außerhalb des nunmehr gegründeten Stahlwerk⸗

verbandes.

Essen a. Ruhr, 1. März. (W. T. B.) Zu der Gründung des Stahlwerkverbandes erfährt die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ noch, daß auch die Georgsmarienhütte nicht beigetreten ist. Der Verband wurde auf die Dauer von 3 ½ Jahren gegründet. Die Verhandlungen werden heute fortgesetzt.

New York, 29. Februar. (Meldung des Reuterschen Bureaus.“) Mackay, der Präsident der Handelskabelgesell⸗ schaft, richtete heute ein Rundschreiben an die Aktionäre, in dem er sie auffordert, ihre Aktien zum Umtausch gegen Anteilscheine eines neuen Trust „The Mackay Companies and Investment Trust“ niederzulegen, der dazu bestimmt ist, für die Ent⸗ wickelung der Gesellschaften Sorge zu tragen, die der ver⸗ storbene John W. Mackay gegründet hat, und die Interessen derjenigen zu sichern, welche Kapital in den Unternehmungen angelegt haben, mit denen John Mackay vorzüglich verbunden war. Die große Mehrheit der Aktien der Handelstelegraphengesellschaft ist bereits zu dem genannten Zwecke deponiert worden. “““

Kursberichte von den Fondsmärkten.

Hamburg, 29. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren: das Kilogramm 2790 Br., 2784 Ed., Silber in Barren: das Kilogramm 80,75 Br., 80,25 Gd.

Wien, 1. März, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Ungar. Kreditaktien 734,00, Oesterr. Kredilaktien 624,00, Franzosen 625,50, Lombarden 74,50, Elbetalbahn —,—, Oesterreichische Papierrente 99,25, 4 % Ungarische Goldrente 116,55, Oesterreichische Kronen⸗ anleihe 99,30, Ungarische Kronenanleihe 96,75, Marknoten 117,40, Bankverein 498,00, Länderbank 415,00, Buschtehrader Lit. B —,—, Türkische Lose 116,00, Brüxer —,—, Alpine Montan 389,50.

London, 29. Februar. (Schluß.) (W. T. B.) 2 ¾ % Eg⸗ Kons. 86 ½216. Platzdiskont 3 ⅛, Silber 26 1. Bankeingang 24 000 Pfd. Sterl.

Paris, 29. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 94,50, Suezkanalaktien 3900.

Madrid, 29. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 39,775. Lissabon, 29. Februar. (W. T. B.) Goldagio 24. New York, 29. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse eröffnete mit Neigung zur Abschwächung, befestigte sich sodann, verfiel aber später wieder der Untätigkeit. Auch die Ankündigung, daß die Gerichtsentscheidung in der Northern Securities⸗Angelegenheit heute noch nicht erfolgen werde, rief keine Wirkung hervor. Schwache Be⸗ mühungen, einige Werte in die Höhe zu setzen, hatten im wesentlichen nur eine vorsichtig auftretende Deckungsnachfrage zur Folge, im großen und ganzen erfuhr der Kursstand keine Besserung. Auch die berufs⸗ mäßigen Spekulanten waren abgeneigt, bei der Bewegung um Achtelteile zu handeln. Schluß träge bei fester Haltung. Aktienumsatz 170 000 Stück.

geblichen Tierarzt in Budapest wird nach Mitteilungen, die den

ch Preußischen Staatsanzeiger.

. 1904.

letztes Darlehn des Tages 2,

4.83,85, Cable Tranzfers 4,87,20,

für Geld: Leicht.

u“ 122e Janeiro, 29. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf Buenos Aires. 29. Februar. (W. T. B.) Goldagio 127,27.

Wechsel auf London (60 Tage Silber, Commercial Bars 8997

8

Kursberichte von den Warenmärkten.

Produktenmarkt. Berlin, den 1. Mär Die amtlich n . —— . z. Die amtl ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weis⸗ 8 märkischer 175,00 178,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 x 179,75 bis 180, 179,25 179,75 Abnahme im Mai, do. 181,25 180,50 bis 125 8.8 Juli, 85 eE1 50 Ab⸗ ahme im September mit 2 in b mit Schluß. ehr⸗ oder Minderwert. Matt, Roggen, märkischer 132,00 132,50 ab Bahn, Normalgen icht 712 g 140,50 140,25 140,75 Abnahme im Mai, do. Ixaalgfncht bis 143,25 Abnahme im Juli, do. 143,75 143,50 144 Abnahme im September mit 1,50 Mehr⸗ oder Minderwert. Matt. Hafer, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, osener, schlesischer feiner 140 155, pommerscher, märkischer, mecklen⸗ urger, preußischer, posener, schlesischer mittel 132 139, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, posener, schlesischer geringer 450 g 134 133,75 Abnahme im Mai, o. 137,50 137,25 Abnahme i mit 2 . Minder⸗ dercn Jhat ne im Juli mit 2 Mehr⸗ oder Minder Mais, La Plata 116,00 frei Wagen, amerikan. Mixed 124,50 bis 125,50 frei Wagen, ohne Angabe der Provenienz 115,75 2 fa inr 1195 fitn g h ng r Provenienz 115,75 Abnahme Weizenmehl (p. 100 kg) Nr. 00 22,50 24,50. Unverändert. Roggenmehl (per 100 kg) Nr. 0 u. 1 17,40 19,40. Matt. Rüböl (p. 100 kg) mit Faß 45,90 Brief Abnahme im laufenden Monat, do. 45,90 Brief Abnahme im Mai, do. 47,10 bis 46,90 Abnahme im Oktober. Matter.

*

„„Berlin, 29. Februar. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelztr. für: Weizen, gute Sortef) 17,80 ℳ; 17,74 Weizen, Mittelsortef) 17,68 ℳ; 17,62 Weizen, geringe Sorte†) 17,56 ℳ; 17,50 Roggen, gute Sortef†) 13,35 ℳ; 13,34 gn. Roggen, Mittelsorte†) 13,33 ℳ; 13,32 Roggen, geringe Sortet) 13,31 ℳ; 13,3 Futtergerste, gute Sorte*) 14,10 ℳ; 13,20 —z Futtergerste, Mittelsorte*) 13,10 ℳ; 12,20 Futtergerste, geringe Sorte*) 12,10 ℳ; 11,20 Hafer, gute Sorte *) 15,60 ℳ; 14,70 Hafer, Mittelsorte*) 14,60 ℳ, 13,70 Hafer, geringe Sorte*) 13,60 ℳ; 12,80 Richt⸗ stroh ℳ; Heu ℳ; Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 ℳ; 28,00 Sgeisebohnen, weiße 50,00 ℳ; 26,00 Linsen 60,00 ℳ; 25,00 .neihe, 7,00 ℳ; 6,00 „Rindfleisch von der Keule 1 kg 1,80 ℳ; 1,20 dito Bauchfleisch 1 kg 1,40 ℳ; 1,10 Schweinefleisch 1 1,60 ℳ; 1,00 Kalbfleisch 1 kg 1,80 ℳ; 1,20 Hamm steisch 1 kg 1,80 ℳ; 1,20 Butter 1 kg 2,60 ℳ:

Eier 60 Stück 5,00 ℳ; 3,00 Karpfen 1 kg 2, Aale 1 kg 3,00 ℳ; 1,40 Zander 1 kg Hechte 1 kg 2,40 ℳ; 1,20 Barsche 1 k

3

g 1,

Schleie 1 kg 3,00 ℳ; 1,40 Bleie 1 kg 1,40⸗%

Krebse 60 Stück 15,00 ℳ; 3,00 ö“ †) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.

; 0,80

Berlin, 29. Februar. Monatsbericht der ständigen Deputation der Wollinteressenten. Das Geschäft in deut⸗ schen Wollen konnte, aus Mangel an genügenden Vorräten, auch im soeben beendeten Monat eine größere Ausdehnung als im vorher⸗ gegangenen nicht erlangen. Verkauft wurden etwa 1400 Ztr. Rücken⸗ wäschen und ca. 2000 Ztr. ungewaschene Wollen, welche ungefähr Januarpreise erzielten. Für Kolonialwollen hielt auch in diesem Monat die gute Nachfrage an. Die Umsätze beliefen sich auf etwa 4500 Ballen Kap⸗ und etwa 1400 Ballen australische und Buenos

Magdeburg, 1. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 % ohne Sack 7,95 8,17 ½, Nachprodukte 75 % ohne Sack 6,10 6,45. Stimmung: stetig. Brotraffinade I ohne Faß 17,75. Kristallzucker I mit Sack 17,57 ½ 17,70. Gem. Raffinade mit Sack 17,57 ½ 17,70, Gem. Melis mit Sack 17,20. Stimmung: ruhig, stetig. Rohzucker 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg März 16,15 Gd., 16,20 Br., —,— bez., April 16,30 Gd., 16,40 Br., —,— bez., Mai 16,55 Gd., 16 60 Br., —,— bez., August 16 95 Gd., 17,05 Br., —,— bez., Oktober⸗Dezember 17,35 Gd., 17,40 Br., —,— be Stetig.

öln, 29. Februar. (W. T. B.) Rübsöl loko 51,00, Mai 49,50.

Bremen, 29. Februar. (W. T. B.) (Schlußbericht.) Schmalz Ruhig, Loko, Tubs und Firkins 39 ¼, Doppeleimer 40, schwimmend Aprillieferung Tubs und Firkins —, Doppeleimer —. Speck. Stetig. Short loko —, Short clear —, Januarabladung —, extra lang —. Kaffee ruhig. Baumwolle steigend. Upland middl.

loko 76 ₰. (W. T. B.) Petroleum. Still.

Hamburg, 29. Februar. Standard white loko 7,70.

„Hamburg, 1. März. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittags⸗ bericht.) Good average Santos März 32 ¾ Gd., Mai 33 ½ Gd., Sep⸗ tember 34 ¾ Gd., Dezember 35 ½ Gd. Stetig.

(Anfangsbericht.) Rübenrohzucker I. Produkj Basis 88 % Rende⸗

ment neue Usance frei an Bord Hamburg März 16,15, April

168. Mai 16,55, August 16,95, Oktober 17,35, Dezember 17,40. uhig.

Budapest, 29. Februar. (W. T. B.) Raps August 11,55 Gd.,

11,65 Br. London, 29. Februar. (W. T. B.) 96 % Javazucker loko Rübenrohzucker loko fest,

Fetigh, . 71 bd EWe. 1u.“ Februar. (W. T. B.) (Sch

ondon, 29. Februar. .T. B.) (Schluß.) Chile⸗Kupfer 56 ¼, für 3 Monat 55 ½. Flau. b 8 Liverpool, 29. Februar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Tendenz: Fest. Amerikanische good ordinary Lieferungen: Fest. März 7,95, März⸗April 7,94, April⸗Mai 7,94, Mai⸗Juni 7,95, Juni⸗Juli 7,93, Juli⸗August 7,91, August⸗September 7,69, September⸗Oktober 6,87, Oktober⸗November 6,50 d.

Glasgow, 29. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen. Stetig. Mixed numbers warrants unnotiert. Middlesborough

42 sh. 5 ½ d. Paris, 29. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % neue Kondition 21 21 ½. Weißer Zucker ruhig, Februar 24 ½, März 24 ½, Mai⸗August 25 . Oktober⸗Januar 26 ½.

Nr. 3 für 100 kg

Amsterdam, 29. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 31 ¼. Bancazinn 74 ½4. Antwerpen, 29. Februar. (W. T. B.) Petroleum. Raffi⸗

Geld auf 24 Stunden Durchschnittszinsrate 2, do. Zinsrate für

niertes Type

weiß loko 21 bez. Br., do. März 21 Br., do.

Aires⸗Wollen, zusammen etwa 5900 Ballen, bei unveränderten Preisen.

Zuckermarkt.