1904 / 68 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

solche Absicht liegt uns (auch durchaus fern. Was wir erreichen wollen, ist, die Autorität der Gerichte nicht notleiden zu lassen unter einem schlechten Gesetz. Wir können doch nicht warten, bis das Zioil⸗ strafgesetz revidiert wird.

Staatssekretär des Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Ich weiß nicht, wie der Artikel der Kölnischen Zeitung entstanden ist. Ob nicht in irgend einem Armeekorps eine Zusammenfassung von alten Bestimmungen veranlaßt worden ist, kann ich nicht wissen, mir ist von einer Kabinettsorder oder einer derartigen Instruktion nichts bekannt. Es lag auch gar kein Anlaß und gar kein Bedürfnis vor, den Artikel 13 weiter zu erläutern. Ich habe nicht einen einzigen Offizier in der Marine gesprochen, und es ist nicht eine einzige Stimme in den Gerichten laut geworden, die nicht darüber klar war, daß im Falle Hüssener ein vorschriftswidriger Gebrauch der Waffe vorliegt. Also nach dieser Richtung liegt kein Bedürfnis zu weiteren Bestimmungen vor. Es sind noch keine neuen Instruktionen, betreffend die Behandlung betrunkener Soldaten, er⸗ lassen, es existieren darüber klassische Kabinettsorders vom 21. Februar 1821 und vom 26. Mai 1868 mit so ein⸗ gehenden klaren Erläuterungen, daß ein weiteres Bedürfnis in der Richtung nicht vorliegt. Das wird natürlich nicht verhindern, daß in einzelnen Fällen falsch gehandelt wird. Aber daran sind die Vor⸗ schriften nicht schuld, und es kann nur darauf ankommen, nach Mög⸗ lichkeit dafür zu sorgen, daß die Vorschriften befolgt werden.

Abg. Ledebour: Der Staatssekretär meinte, die Auslegung des Militärstrafgesetzbuchs sei nicht seine Sache. Es handelt sich hier aber um eine Auslegung des Kriegsartikels 13. Ich kann die Antwort des Herrn Ministers nur als eine Ausflucht bezeichnen. Er will eben keine Klarheit schaffen. Es heißt, die Vorgesetzten zum Narren halten und sie im unklaren lassen, wenn man ihnen nicht volle Klar⸗ beit gibt. Ich möchte deshalb nunmehr den Staatssekretär um eine klare Antwort bitten.

Reichsmarineamts, Staatsminister,

Staatssekretär des Reichsmarineamts, Staatsminister, Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Was den ständigen Konflikt anbetrifft, in dem sich die Vorgesetzten in bezug auf die Fassung des Kriegsartikels 13 befinden sollen, so muß ich konstatieren, daß mir persönlich und ich habe soeben einen anderen unserer Admirale gefragt auch diesem kein einziger Fall in unserer vierzigjährigen Dienstzeit in der Marine bekannt ist, wo ein derartiger Konflikt tatsächlich vorgelegen, und wo überhaupt die Waffe von dem Vorgesetzten mißbraucht worden ist. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen.) Diese Tatsache charakterisiert am besten die irrtümliche Auffassung, die von dem Herrn Vorredner der Angelegenheit beigelegt wird. (Sehr richtig! rechts; Zurufe von den Sozialdemokraten.)

Was den Punkt einer generellen und juristischen Auslegung an⸗ betrifftt, ja, meine Herren, können wir denn den Vor⸗ gesetzten und im wesentlichen handelt es sich ja bei dem zweiten Absatz des Art. 13 nur um Vorgesetzte eine generelle juristische Deduktion geben? Das ist unmöglich. Gewiß gibt es Fälle, wo beispielsweise das Leben und die Existenz des Schiffes oder Bootes bei schwerem Wetter oder sonstwie in Gefahr ist, wo der Gehorsam unter Anwendung aller Mittel erzwungen werden muß. Daß der betreffende Vorgesetzte in solchen Fällen den richtigen Takt und die richtige Entschlußkraft zeigt, darauf muß die ganze militärische Erziehung hinwirken und nicht Para⸗ graphen und Erläuterungen dazu. (Sehr richtig! rechts.) So ist bis jetzt in der Marine verfahren worden, und solange ich die Ehre habe, in der Marine zu sein, sind wir gut damit gefahren. Ich habe dem Abg. Ledebour nichts weiter zu erwidern. (Bravo!)

Abg. Mommsen weist den Vorwurf zurück, daß er für Danzig etwas habe herausschlagen wollen. Er habe ganz allgemein sich über die Marineverwaltung geäußert. Dem Abg. von Normann erwidere er, daß er genau wisse, daß ein Holzdolch keine Waffe sei. Die Resolution müsse in einer Kommission beraten werden.

Abg. Hue tritt den Ausführungen des Abg. Dr. Beumer gegen⸗ über. Was dieser gesagt habe, um die Unfallziffern bei Krupp zu rechtfertigen, sei längst widerlegt. Gegen den vom Abg. Stötzel er⸗ bobenen Vorwurf der Verhetzung müsse er sich entschieden verwahren. Er habe lediglich die Arbeikerverhältnisse in der Firma Krupp in objektiver Weise besprochen. Herr Stötzel sei nach seiner Vergangen⸗ heit der letzte, der solchen Vorwurf erheben könnte.

Damit schließt die Diskussion.

Die im Etat beantragte Mehrbewilligung eines Besoldungs⸗ zuschusses von je 4500 für zwei Seeoffiziere als Departements⸗ direktoren wird entsprechend dem Antrag der Budgetkommission gestrichen. 1b Das Gehalt des Staatssekretärs und die übrigen Be⸗ soldungen im Reichsmarineamt und Marinekabinett werden nach den Vorschlägen der Budgetkommission bewilligt. Des⸗ gleichen die Ausgabe für den Admiralstab der Marine. Die Resolution Gröber wird einer Kommission von 7 Mitgliedern überwiesen.

Bei den Ausgaben für die Seewarten

Observatorien bemerkt der

Staatssekretär des Reichsmarineamts,

Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Ich bin in der Kommission von einem der Herren ebeten worden, die Wetterberichte der Seewarte doch den Interessenten ostenlos zugehen zu lassen; ich habe dieser Bitte meinerseits Entgegen⸗ ommen, soweit es mir möglich wäre, zugesagt. Ich glaube, daß die Interessenten dies doch zu weitgehend aufgefaßt haben, weitgehender,

als mein Ressort zuständig ist. Ich erlaube mir deshalb ein paar

und die

Staatsminister,

Reichs. Wenn das Haus das beschließt, so würde diese Gebühr erlassen werden können. Ich möchte aber dabei bemerken, daß der schristliche Bericht für die Interessenten und da kommen in erster Linie die Lokalzeitungen in Frage deshalb keinen großen Wert hat, weil er zu spät kommt; denn die Tageszeitungen brauchen die Wetterberichte für die Abendausgabe. Das würde nicht viel nützen. Bei der telegraphischen Berichterstattung liegt die Sache so, daß sie unmittelbar für die lokalen Wetterverhältnisse auch noch nicht benutzbar sind, sondern sie müssen erst für die betreffenden Orte bearbeitet werden. Die Berichte der Seewarte erstrecken sich über sehr weite Regionen; sie werden in den einzelnen Orten durch besondere Meteoro⸗ logen oder sogenannte lokale Wetterbureaus bearbeitet.

So liegen die Verhältnisse, und zu etwas anderem als einem Entgegenkommen in bezug auf die Gebühren der schriftlichen Bericht⸗ erstattung ist die Marineverwaltung nicht in der Lage.

Das Kapitel wird bewilligt, desgleichen die Kapitel für

die Stationsintendanturen, für die Seelsorge, das Garnisonschulwesen. 8 2 Kapihel „Geldverpflegung der Marineteile“ hat der Etat neu gefordert 1 Vizeadmiral, 1 Konteradmiral, 3 Kapitäne zur See, 43 Fregatten⸗ oder Korvettenkapitäne, 21 Kapitänleutnants I., 15 Kapitänleutnants II. Klasse, 26 Oberleutnants zur See und 59 Leutnants zur See, zusammen 140 Stellen. Die Kommission hat den Admiral und den Konteradmiral gestrichen, dafür aber einen weiteren Vizeadmiral bewilligt, ferner 7 Fregattenkapitäne, 10 Käpitänleutnants I. und 6 II. Klasse, außerdem 11 Oberleutnants zur See und 29 Leutnantszur See an der Mehrforderung gestrichen, dagegen die Zahl der Fähn⸗ riche zur See von 368 auf 433 erhöht. Nach einem Antrage des Abg. von Kardorff (Rp.), unterstützt von der Reichs⸗ partei, den Deutschkonservativen, der Wirtschaftlichen Ver⸗ einigung und den Nationalltiberalen, wird prinzipaliter die Bewilligung der gesamten Mehrforderungen im Etatsentwurfe und eventualiter die Bewilligung des Admirals, ferner die Bewilligung von 40 (statt 26) Oberleutnants⸗ und 70 (statt 59) Leutnantsstellen über den gegenwärtig bestehenden Etat (473 beziehungsweise 316) und die Wiederherabsetzung der Zahl der Fähnriche zur See von 433 auf 368 gefordert.

Staatssekretär des Rcichsmarineamts, Staatsminister, Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Ich habe bei den Beratungen in der Kommission und aus den Ausführungen des Herrn Referenten den Eindruck gehabt, als ob der wichtigste Grund für die Forderung der verbündeten Regierungen nicht so in die Erscheinung getreten ist, wie er es eigentlich sciner Bedeutung nach verlangt. Dieser wichtigste Grund liegt in dem großen Mangel, den wir aon Offizieren haben. Meine Herren, die Marine hat in den ganzen 80er und 90er Jahren ar ßerordentlich unter dem Mangel an Offizieren gelitten, und es lag an den allgemeinen Verhältnissen, daß wir damals ausreichenden Ersatz nicht heranschaffen konnten. Offiziermangel bat seinen Grund darin, daß ja bei der Marine nicht bloß alle Schwierigkeiten und Umständlichkeiten der Seefahrt zu überwinden sind, sondern bei unseren Landformationen auch der volle Dienst der Landoffiziere versehen werden muß. Wir müssen ferner den Offizieren, die von den Tropen zurück⸗ kehren, Urlaub geben, damit sie sich erholen können, und müssen endlich eine Reihe von Spezialisten ausbilden, die außerhalb der Front stehen. Aus allen diesen Umständen entspringt das große Bedürfnis der Marine, mehr Offiziere zu haben als lediglich diejerigen, die direkt in der Front und an Bord der Schiffe tätig sind. Das ist die Situation. Es war der Mangel an Offuzieren, der die Verhältnisse in den 80er und 90 er Jahren so schwierig machte, daß sie wie ein Bleigewicht an der ganzen inneren Entwicklung der Marine gehangen haben. Wir konnten nicht vor⸗ wärts kommen, weil wir nicht den Ueberschuß an Offizieren hatten, den wir haben mußten. Es wurde jeder Offizier bei seinem Zurückkommen sofort mit Beschlag belegt und stets dasjenige Loch gestopft, welches gerade am größten war. Nun ist kein ZreifeI, daß uns der Eintritt in die Flottengesetze in dieser Beziehung keine Erleichterung, sondern eine Erschwerung brachte. Ich erinnere mich einer Aeußerung meines hochverehrten früheren Chefs, des Generals von Caprivi, der sagte: sie kriegen ja keinen Ersatz, deshalb kann die Flotte nicht vermehrt werden. Die Flottengesetze brachten in bezug auf den Andrang zur Marine eine große Erleichterung. Aber es bleibt bestehen, daß beim Eintritt in die Flottengesetze dies meine größte Sorge war. Wir sind dann über diese Schwierigkeit schließlich hinweggekommen, wie der Beweis ja zeigt. Nun liegt die Frage der jährlichen Offiziers⸗ vermehrung nach Anschauung der Reichsmarineverwaltung nicht so, wie der Herr Refexent sie dargelegt hat. Es ist unter dem Druck der allgemeinen Offiziersnot der Passus entstanden, der im ersten Flottengesetz auf Seite 19 steht und heißt:

Es ist beabsichtigt, in jedem Jahre so viel neue Offizierstellen auf den Etat zu bringen, als besetzt werden können. Das war der natürliche Ausweg aus der allgemeinen Not, in der wir uns befanden. Dementsprechend ist verfahren worden, und wir haben im zweiten Flottengesetz keine Veranlassung gehabt, auf diesen Punkt zurückzukommen, denn das hohe Haus hatte die Anschauung der Marineverwaltung ja anerkannt und genehmigt. Daß vor allen Dingen die große Lücke im Offizierkorps ausgefüllt werden mußte, war selbstverständlich, und ist deshalb in der Begründung zum zweiten Flottengesetz dieser Gedanke nicht nochmals speziell zum Aus⸗

NAI, Dieser

kurze Bemerkungen dazu.

Die Seewarte gibt zweimal des Tages Berichte heraus: einmal zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags zwei telegraphische Berichte, und dann Nachmittags zwischen 3 und 4 einen Bericht per Post. Von den beiden telegraphischen Berichten enthält der eine nur die rohen meteorologischen Angaben, die noch erst verarbeitet werden müssen;

der zweite Bericht enthält die Verarbeitung und die Prognose. Der

Postbericht Nachmittags ist eine ausführliche Durcharbeitung der Nachrichten. Nun liegt die Sache so, daß für die telegraphischen

verlangt wird, beträgt die Gebühr 120 Diese Telegraphen⸗ gebühren können natürlich nicht erlassen werden; sie fallen an das Ressort der Telegraphenverwaltung. Was die zweiten Berichte, welche Nachmittags ergehen per Post, betrifft, so sind bisher von der Seewarte Portogebühren von im ganzen 60 gefordert worden. Dies neverwaltung zu erlassen eigenen Einnahmen des

11“

Wetterberichte an die Reichstelegraphenverwaltung im Jahre eine Gebühr von 360 bezahlt werden muß; wenn nur die Prognose

druck gekommen, wie überhaupt die allgemeinen militärischen Prin⸗ nipien des ersten Flottengesetzes ohne weiteres in das zweite berüber⸗ genommen sind. Dazu gehört die ganze innere Organisation unserer Schlachtflotte, die Art der Indiensthaltungen unserer Schiffe, die Reservedivisionen usw. Das ist alles im zweiten Flottengesetz nicht nochmals behandelt worden, und doch ist kein Zweifel, daß es voll⸗ gültig besteht. Im zweiten Flottengesetz ist nur gesagt, nachdem ein allgemeiner Ueberschlag über das gesamte Personalbedürfnis bis zum Jahre 1920 gegeben worden war, auf Seite 40 der Begründung: Es ist in Aussicht genommen, während der ersten 10 Jahre eine höhere Personalvermehrung als die durchschnittliche und in den letzten 10 Jahren eine entsprechend niedrigere Vermehrung zu fordern. 8 Dementsprechend ist seit vier Jahren verfahren worden. Nun gestattet allerdings der gleichmäßige Aufbau der ganzen Flotten⸗ entwickelung wohl eine Gleichmäßigkeit in der Steigerung der erforderlichen durchschnittlichen Jahresvermehrungsauote der Mann⸗ schaften, aber bei den Offizieren liegt die Sache anders. Daß wir

8

- 1 1

immer die Absicht gehabt haben, das erwähnte große Manko an Offizieren so bald wie möglich wegzuschaffen, geht aus folgendem Satz im zweiten Flottengesetz hervor: Die Beschaffung des für eine solche Vermehrung erforderlichen Berufspersonals bedingt die jährliche Einstellung von etwa 200 See⸗ kadetten. Wir werden aber doch nicht 200 Seekadetten jährlich in der Be⸗ gründung des Flottengesetzes ansordern, wenn wir bloß 75 pro Jahr, wie hier vorgeschlagen wird, zu Offizieren befördern wollten! Die ganze Absicht der Vorlage geht hieraus klar hervor. Nun kam weiter hinzu: unser ganzer Schulapparat, den wir haben, krankte daran, daß wir keine Offiziere hatten. Wir haben in den neunziger Jahren die Akademie künstlich aufrechterhalten, indem wir pro Cötus 5 bis 6 Zu⸗ hörer kommandiert haben. (Hört! hört! bei den Nationalliberalen.) Jetzt ist in der Akademie die Zuhörerzahl auf etwa 12 pro Cötus gestiegen. (Hört! hört! bei den Nationalliberalen.) Nun ist es dringend erforderlich, denjenigen Marineoffizieren, welche in höhere Stellen kommen, auch eine höhere Bildung zuteil werden zu lassen. Wir sind aber dazu gar nicht imstande, wenn wir nicht einen ge⸗ wissen Ueberschuß haben. Aehnlich verhält es sich mit den Spezialisten, die wir haben müssen: wir müssen Offiziere ausbilden, die Experten im Torpedowesen sind, über das Normale hinaus; wir müssen besonders geschulte Experten haben auch auf anderen Gebieten, z. B. im Vermessungswesen usw. Alle diese Offiziere müssen wir aus der Front herausnehmen und ihnen eine Spezialbildung geben. Wenn Sie nun, meine Herren, eine solche Verringerung eintreten lassen, wie die Budgetkommission vorgeschlagen hat, so werden sich unsere Schwierigkeiten nach der Richtung außerordentlich vermehren. In den Jahren nach dem Flottengesetz ist bei dem betreffenden Etats⸗ titel immer nur als Begründung ausgeführt worden:

Die bei Kap. 51 Tit. 1 geforderte Personalvermehrung entspricht

dem zur Verfügung stehenden Nachwuchs.

Meine Herren, danach ist seit 4 Jahren verfahren worden, und die Herren haben sogar im vorigen Jahre, wie ich mit Dank begrüßt habe, die 115 Stellen, die wir angefordert haben, bewilligt. Wir haben Ihnen in der Kommission dargelegt, wenn das große Manko, daß wir an Offizieren in der Marine haben, gedeckt ist das wird etwa im nächsten Jahre der Fall sein —, daß dann der absteigende Ast in diesen Anforderungen erreicht sein wird. Meine Herren, ich möchte Ihnen daher dringend ans Herz legen, diese Frage noch einmal in Erwägung zu nehmen. Sie vermehren sonst, namentlich für das nächste Jahr, die Schwierigkeiten der Marine⸗ verwaltung nach dieser Richtung ganz außerordentlich.

Um Ihnen das augenblickliche Manko an einem Beispiel zum Ausdruck zu bringen, möchte ich mir noch erlauben, Ihnen einige Daten von einem Landkommando zu geben. Ich habe dazu die erste Marineinspektion in Kiel genommen. Die erste Marine⸗ inspektion entspricht etwa einem Brigadekommando und hat unter sich eine Matrosen⸗ und eine Werftdivision. Die Matrosen⸗ und Werftdivisionen sind die Depots, in denen das ganze Mannschaftspersonal der Ostseestation zusammenfließt: die Mannschaften, welche auf die Schiffe verteilt werden sollen und die Mannschaften, die von den Schiffen des In⸗ und Auslandes zurück⸗ kommen, gehören zu diesen beiden Marineteilen. Die zwei Divisionen, mit Regimentern vergleichbar, haben 6 Abteilungen, die etwa der Formation eines Bataillons entsprechen würden und von Stabsoffi⸗ zieren geführt werden sollen. Es können aber jetzt nur 2 Abteilungen von Stabsoffizieren geführt werden, bei den übrigen 4 haben Kapitän⸗ leutnants mit der Führung beauftragt werden müssen. An Offizieren, die zu diesen Mannschaftsdepots gehören, sind in der Rangliste zwar 12 Kapitänleutnants aufgeführt. Von diesen 12 Kapitänleutnants aber, die in der Front Dienst tun sollen, haben 4 begründeten An⸗ spruch auf längeren Urlaub, weil sie aus den Tropen zurückkommen, 3 sind für Schiffe bestimmt, die im Herbst mit Reservisten besetzt werden, 2 sind für längere Zeit krank gemeldet. Es sind also von sämtlichen 12 Kapitänleutnants der Rangliste tat⸗ sächlich nur 3 für die Divisionen verfügbar. Oberleutnants sollen nach der Rangliste 28 bei diesen Kommandobehörden sein; davon sind 12 z. Zt. noch im Auslande, für ein Bordkommando im Herbst be⸗ stimmt ist 1, krank gemeldet 1. Somit bleiben von den 28 Ober⸗ leutnants nur 14 Offiziere für den Divisionsdienst verfügbar. Endlich sind noch 3 Leutnants vorhanden, von denen aber 2 ebenfalls noch im Auslande sind und nur 1 bei den Divisionen Dienst tut.

In Summa sind also bei der ersten Marineinspektion in Kiel ich habe absichtlich dies e Marineinspektion angeführt, weil nach den gestrigen Verhandlungen die Marineinspektion in Wilhelms⸗ haven vielleicht nicht als ganz einwandsfrei gelten würde bei 15 Kompagnien nur 3 Kapitänleutnants und 7 Sub⸗ alternoffiziere für den Frontdienst verfügbar. (Hört! hört! rechts und bei den Nationalliberalen.) Es ist doch vielleicht möglich, daß auf Grund dieses Beispiels, das ich vorgebracht habe, einige der Herren, die sich in der Kommission nicht entschließen konnten, der Regierungsvorlage zuzustimmen, die Sache noch einmal in Erwägung nehmen.

Nun ist ja ein besonderer Antrag daß die Regierungsvorlage abgelehnt werden sollte. Ich meinerseits kann natürlich nur dringend die Annahme der Re⸗ gierungsvorlage befürworten. Sollte sich das hohe Haus aber nicht entschließen können, so bietet allerdings die Annahme des Eventualantrags immerhin eine erhebliche Erleichterung für die Marineverwaltung; insonderheit werden die Schwierigkeiten für das nächste Jahr geringer. Ich kann also für den Fall, daß das hohe Haus sich nicht entschließen kann, die Regierungsvorlage wieder her⸗ zustellen, empfehlen, mit Wohlwollen an den Eventualantrag heran⸗ zugehen.

Meine Herren, außerhalb der großen Frage der Offiziervermehrung steht die geforderte Umwandlung der Charge eines Vizeadmirals in die eines Admirals. Meine Herren, es handelt sich hier um den Chef der Marinestation der Nordsee, den höchsten Befehlshaber, den die Marine hat von der holländischen Küste bis zur dänischen Grenze, dem auch die ganze Repräsentation der Marine innerhalb seines Ge⸗ bietes zufällt.

eingebracht für den Fall,

3 8 88

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

abzuleiten, daß man eine

weiteres Jahr

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

1“

Meine Herren, dieser Herr hat die

Befugnisse und den

Nang eines kommandierenden Generals, er hat aber jetzt nur die

Kompetenzen eines Generalleutnants. Deshalb soll seine Vizeadmiral⸗ ttele umgewandelt werden in eine Admiralstelle. Es handelt sich hier um einen hochverdienten Offizier, der Chinawirren die Streitkräfte der Marine unter allgemeiner An⸗ erckennung kommandiert hat. Die Umwandlung ist aber nicht bloß in der Billigkeit begründet, sondern auch in den organisatorischen Ver⸗ hältnissen der Marine. Als seinerzeit das Oberkommando in Berlin aufgelöst und eine Neuorganisation für die oberen Behörden der

Marine eingerichtet wurde und diese Organisation die Zustimmung des

hohen Hauses fand, da ist im Nachtragsetat zum Etat 1899 folgendes

zesagt worden: Die bisher im Etat ausgeworfene Stelle für einen komman⸗ dierenden Admiral in Berlin kommt in Fortfall. Nach Auflösung des Oberkommandos sind sechs Oberbefehls⸗ baber in Immediatstellungen vorhanden, nämlich die beiden Chefs der heimischen Stationsbezirke,

üum einen derselben handelt es sich hier der Chef des heimischen Geschwaders, der Chef des Auslands⸗ geschwaders, der Chef des Generalstabs der Marine und der In⸗ spekteur des Bildungswesens der Marine. Von diesen Be⸗ feblshabern hat jeder in seinem Geschäftsbereiche die Rechte und Pflichten eines kommandierenden Admirals. Die Gleichwertigkeit der Stellungen unter sich und die Notwendigkeit, die höheren Offiziere zwischen Land⸗ und Bordkommandos wechseln zu lassen,

es kann eben einer nicht dauernd an Bord kommandiert sein

sondern er muß nach

kommen verbietet es, nur für einzelne der vorgenannten Stellungen Admirale iu fordern. Andererseits lassen es das Dienstalter der Offiziere und der Umfang der Marine

zur Zeit der Vorlage und Rücksichten auf analoge Verhältnisse im Heere nicht angezeigt erscheinen, für sämtliche sechs Stellen Admirale jetzt im Etat vor⸗ zusehen. Es ist daher in Aussicht genommen, nur dann die Etats⸗ stellen für Admirale zu fordern, wenn Offiziere in dem Dienstgrade der Admirale vorhanden sind.

Die Beförderung zum Admiral ist abhängig von dem Dienst⸗ alter des betreffenden Offiziers im Vergleich zu dem Dienstalter der

Offiziere in den entsprechenden Dienstgraden des Heeres. Die Admirale der Marine rangieren mit den Generalen der Armee, und erst dann, wenn ein Seeoffizier diesen Avancementsverhältnissen euntsprechend daran ist zur Beförderung zum Admiral, soll im Etat eine Admiralstelle gefordert werden. Dem entsprechend ist bisher gehandelt worden, und das hohe Haus hat die Zustimmung nie versagt.

Meine Herren, ich glaube, daß nach dieser Darlegung im vor⸗ liegenden Falle der betreffende Seeoffizier doch ein sehr starkes moralisches Anrecht auf die vollen Admiralskompetenzen hat, und ich bitte Sie daher dringend, der Umwandlung der Vizeadmiralstelle in eine Admiralstelle zustimmen zu wollen.

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einer gewissen Zeit in eine Landstellung

Abg. Dr. Paasche (nl.): Was der Staatssekretär eben gesagt hat, ist in der Kommission in der Ausführlichkeit nicht vorgebracht worden. Tatsächlich herrscht ein Offiziersmangel in der Armee, und wir müssen die höchste Achtung vor dem Offizierkorps in der Marine haben, das trotz des anstrengenden Dienstes seine Pflicht getan hat. Die schnelle Vermehrung unserer Flotte hätte eine größere Vermehrung des Offiziermaterials zur Folge haben müssen. Die Gegner müssen ingeben, daß die Marine hier nichts Ungebührliches fordert. Von einzelnen Herren wurde in der Kommission betont, diese starke Ver⸗ mehrung deute darauf hin, daß man die Absicht habe, auch eine starke Vermehrung der Flotte eintreten zu lassen. Das ist nicht richtig, wollte man diese Vermehrung, so müßte auch die Zahl der Mann⸗ schaften und Schiffsjungen vermehrt werden. Diese Vermebrung wird aber von der Verwaltung nicht angefordert. Man hat dabhber nicht das Recht, aus dieser Vermehrung der Offizierstellen daß Vermehrung der Flotte will.

den die Offiziere jetzt abgelehnt, so müssen Offiziere niederer Dienstgrade zu höheren Stellen kommandiert werden, was nicht wünschenswert ist, denn in der Marine gibt es keine Stellengehälter, sondern Chargengehälter. Der Reichstag sollte nicht die Mittel versagen, um an die verantwortlichen Stellen auch die not⸗ wendigen Dienstgrade zu bringen. Die Folge des Vorschlags der Kom⸗ mission, die 75 Offiziere zu streichen und dafür 175 Fähnriche zur See zuzusetzen, ist die, daß die vorhandenen Fähnriche nun noch ein 1 warten müssen, um in Offizierstellen einzurücken. &s liegt im Interesse der Sache, daß die Regierungsvorlage wieder⸗ dergestellt wird, um ein allgemeines Aufrücken zu ermöglichen. Wir wütden nachher doch dazu kommen, die geforderten Stellen zu be⸗

igen, und dann würde ein sprungweises Aufrücken erfolgen, was vermeiden sollten. Trotz dieser Bewilligung wird es immer noch au Offizieren fehlen.

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf (d. kons.): Ich ebe zu, daß die Kommission sich gerade bei den außerordentlichen nsgaben von sachlichen Erwägungen hat leiten lassen. Diese Sachlichkeit

aber von der Kommission beim Ordinarium nicht geübt worden. ie Begründung des Etats könnte zu der Meinung verführen, daß so viele Stellen gefordert würden, als Nachwuchs vorhanden sei. Das ist aber aufgeklärt worden. Es kommt nur darauf an, ob tat⸗ sächlich ein Bedarf vorliegt, und da möchte ich betonen, was noch nicht genügend unterstrichen worden ist, daß, wenn auch die Regierungsvorlage angenommen werden wird, noch 70 Vakanzen be⸗ tehen bleiben werden. Für die Befürchtung, daß eine weitere Flotten⸗ vorlage zu erwarten ist, liegt auch nicht die mindeste Unterlage vor.

s nicht einmal eine solche Vorlage kommen kann, das kann natürlich nicht gesagt werden. Es soll hier nichts Ueberflüssiges be⸗

2

während der

Ministeriums der Medizinalangelegenheiten bei dem Titel der dauernden

Beilag

der Marine stattfinden soll. Wir haben das Programm die 4 Jahre innegehalten und sogar etwas mehr bewilligt, nämlich 75 Offiziere. Jetzt werden ganz unmotiviert 140 Offiziere mehr von uns verlangt. Im Einklang mit dem Flottengesetz haben wir beschlossen, nur 75 Stellen zu bewilligen, womit wir wiederum ein Viertel über den gesetzlichen Durchschnitt zugestehen. Kein Wort davon steht im Etat, daß der Stand der Flotte die geforderte Vermehrung verlangt. Es ist nur davon die Rede, daß die geforderte Vermehrung einem zur Verfügung stehenden Nachwuchs entspricht. Darauf einzugehen sind wir nicht in der Lage. Man hätte sogar eigentlich eine Verminderung des Bedarfs erwarten müssen, weil in dem Flottengesetz der Bedarf vorgesehen war auch für Schiffe, die nachher gar nicht in das Flottenprogramm aufgenommen worden sind. Wir halten hier lediglich fest, was wir zugesagt haben.

Sttaatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Der Herr Vorredner tadelt die Begründung, die hier im Etat für diese Forderung der verbündeten Regierungen ge⸗ geben ist. Ich möchte nur bemerken, daß auf genau dieselbe Be⸗ gründung hin in allen früheren Jahren die Bewilligung erfolgt ist, (sehr richtig! rechts) auch wenn mehr gefordert war wie der Jahres⸗ durchschnitt plus 25 %T]. So sind im vorigen Jahre 115 Stellen bewilligt worden. Dann möchte ich doch nochmals betonen, da

Staatsminister,

von meiner Seite niemals gesagt worden ist, daß wir an neuen Offiziersstellen nicht mehr als den Jahresdurchschnitt des Flotten⸗ gesetzes plus 25 % jährlich verlangen würden. Etwas Derartiges steht weder im Gesetz noch in den Erläuterungen, noch ist es jemals von mir erklärt worden. Wir haben uns allerdings bei den Mannschaften darnach gerichtet, und darauf begründet sich der Passus, den der Herr Vorredner verlesen hat; da ist allerdings nur 25 % über den Durch⸗ schnitt gegangen worden aus den Gründen, die ich mir vorhin erlaubt habe auszuführen. Das trifft aber bei den Offizieren nicht zu. Bei den Offizieren ist eben nach dem vorhandenen Nachwuchs angefordert worden, so wie es seit 4 Jahren stets der Fall gewesen ist. Wenn der Bedarf für diese Vermehrungen nicht nachgewiesen ist durch die Zahlen, die ich mir vorhin erlaubte anzugeben ja, meine Herren, dann ist ein Beweis überhaupt nicht möglich zu erbringen. Abg. Graf von Oriola (nl.): Die Regierung hat sich nicht auf eine bestimmte Zahl der in den einzelnen Jahren anzufordernden Offiziere festgelegt, sie hat niemals einen Zweifel darüber gelassen, daß sie ein großes Bedürfnis an Offizieren hat, und hat auch hervor⸗ gehoben, welche bedeutenden Lücken noch bleiben. Sie hat den Weg befolgt, daß sie zuerst 200 Seekadetten eingestellt, um dann so viel Offiziere nachzufordern, als der Nachwuchs nötig macht. Diesen Weg hat die Marineverwaltung innegehalten, und wir haben kein Recht, ihr Vorwürfe zu machen. Wo kommen wir hin, wenn wir alle diese Stellen ablehnen, deren Ablehnung die Kom⸗ mission beantragt. Im Jahre 1905 wird sich die Vermehrung des Offizierkorps nicht etwa, wie man nach manchen Reden in der Kom⸗ mission annehmen könnte, weiter steigern, sondern sie wird von den 140 jetzt geforderten Stellen auf 88 zurücckgehen und später sogar auf 53 sinken. Streichen wir jetzt 65 Stellen, so werden doch mit jedem Jahr die Zustände unhaltbarer. Ich finde es durchaus unrecht, daß man Eltern, denen man solche Hoffnung erweckt hat, jetzt auf diese Weise enttäuscht. 5 Mit kurzen Bemerkungen der Abgg. Ledebour und M üller⸗Fulda gegenüber dem Abg. Grafen von Oriola schließt die Diskussion. Ein Antrag des Abg. Müller⸗Fulda auf namentliche Abstimmung wird zurückgezogen. Die Etats⸗ mehrforderung bleibt gegen die Rechte, Nationalliberalen und Freisinnige Vereinigung in der Minderheit, desgleichen der Antrag von Kardorff und Genossen; die Kommissions⸗ anträge gelangen zur Annahme. An der geforderten Vermehrung der Mannschaften der Matrosenartillerieabteilungen hat die Kommission ebenfalls einen Abstrich gemacht. Staatssekretär des Admiral von Tirpitz:

Meine Herren! Ein paar Worte zu dieser Position. Die Herren haben für einen der exponiertesten Küstenorte die wir haben, in den letzten Jahren Befestigungen bewilligt, die bestimmt sind, dem Zweck einer Ueberraschung entgegenzuwirken. Das Personal, das hier angefordert wird, dient, wie ich in der Kommission eingehend aus⸗ geführt habe, zur Besetzung dieser Befestigungen am ersten Mobil⸗ machungstage. Ich bitte das hohe Haus, in Konsequenz des Um⸗ standes, daß es die Maßregeln selbst bewilligt hat, auch das Personal dafür zu bewilligen.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrag. Auch der Rest des Kapitels wird nach den Kommissionsvorschlägen bewilligt.

Darauf wird die Vertagung beschlossen.

Schluß 7 3 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Schleuniger Antrag, betreffend die Sistierung eines Straf⸗ verfahrens gegen den Abg. Jessen, dritte Lesung des Not⸗ standsgesetzes, zweite Beratung des zweiten Nachtragsetats, betreffend das südwestafrikanische Schutzgebiet, Rest des

Marineetats.) 1181“ ““

Reichsmarineamts, Staatsminister,

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

2 45. Sitzung vom 18. März 1904, 11 Uhr. Es wird die zweite Beratung des Staatshaushalts⸗ etats für das Rechnungsjahr 1904 im Etat des geistlichen, Unterrichts⸗ und

Ausgaben „Gehalt des Ministers“ fortgesetzt.

Nach dem Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch

willigt werden. Die Vertretung der Offiziere durch niedere Chargen

ist in der Marine nicht empfehlenswert. Ich bitte die Herren, sich

die Sache doch noch einmal zu überlegen und wenigstens den Antrag dorff, wenn nicht die Regierungsvorlage anzunehmen.

Abg. Müller⸗Fulda (Zentr.): Wenn man bheute die Redner hört,

so scheint es, als ob wir Notwendiges verweigern wollten. Das

lottengesetz regelt die Zahl der Offizier⸗ und Beamtenstellen und

v“ 11X“

(freikons.), über dessen Ausführungen bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wort der

von Bülow:

1 1 Diskussion zu beteiligen, sehe mich aber genötigt, auf die gestrigen stimmt, daß jedes Jahr ein Zugang von jährlich 60. Offizieren bei: Auslassungen des Herrn Abg. von Eynern zu erwidern,

Präsident des Staatsministeriums, Reichskanzler Graf

Meine Herren! Ich hatte nicht die Absicht, mich wieder an der

7 Zedlitz uns vorwirft, daß wir für nationale Zw uns dieser Vorwurf nicht. Steuerkraft des Volkes übermäßig anzuspannen unternähme, aber bei der Bewilligung des für die Nation zur Verteidigung Notwendigen hat sie nie versagt; die Chinaexpedition bewilligt. aus ländischen Parlamenten ist ganz unzulässig; die Verhältnisse liegen bei uns bekanntlich

den sachlichen Teil dieser Auslassungen, die ich in meinen vorgestrigen Ausführungen im voraus widerlegt zu haben glaube, wohl aber auf die persönlichen Angriffe, die der Herr Abg. von Eynern gegen mich gerichtet hat.

Herr von Eynern meinte, ich habe der nationalliberalen Partei einen schweren moralischen Vorwurf gemacht, indem ich ihr bei der Abstimmung über die Aufhebung des Art. 2 eine reservatio mentalis unterstellt hätte. Meine Herren, ich hätte es nicht für möglich gehalten, daß in meine klaren und einfachen Worte ein so falscher Sinn hineingelegt werden könnte.

treffenden Berufung auf die großen Mehrheiten, die sich im Reichs tage für die Aufhebung des Art. 2 ausgesproch

hätten, das bedeute nicht viel, da mancher Abge hebung in der Hoffnung gestimmt hätte, der 2 Aufhebung nicht zustimmen. Es ist mir gar nich diese Ansicht zu eigen zu machen, und es ist mir in eingefallen, dem Herrn Abg. oder dem Hackenberg, der meines Wissens nie dem Reichstage eine solche Ansicht zu imputieren. Will aber der Herr Abg. etwa bestreiten, daß solche liberale Stimmen sich haben, dann empfehle ich ihm z. B. die Lektüre de vom 10. d. M.

Der Herr Abg. von Eynern hat aber weiter auch die Politik in den Kreis sei Frö gen. Er scheint zu fürchten, daß die f 2 (Heiterkeit) und Wenigstens was unsere Beziehunge Herr Abg. von Eynern etwas or zwei Jahren den Treibund in unverände vorher jahrelang das Reich als Botschafter beim König vertreten habe. Der Herr Abg. von Evnern hat, nach bergschen Bericht, gesagt:

Wir stehen treu und z reie en. das Zentrum noch nicht solchen Einfluß auf die Regierung aus übte, konnte man das 3 nehr und mehr das Zentrum den römischen ordergrund schiebt, kann das unsere Stellung z taaten berühren. Darauf erwidere ich dem Abg. von Zentrum so wenig wie irgend eine andere Partei Ei den Gang unserer auswärtigen Politik, und ich weise mit d mit der allergrößten Entschiedenheit die vollständig grundlose, unzu⸗ treffende und unberechtigte Behauptung zurück, daß irgend eine Partei meine auswärtige Politik bestimmen könnte. Ich führe diejenige aus⸗ wärtige Politik, welche nach meiner Kenntnis der internationalen Sachlage am besten dem Interesse der deutschen Nation entspricht. (Bravo!)

Endlich, meine Herren, hat der Herr Abg. von Eynern auch ge⸗ meint, ich hätte Deckung gesucht hinter Herrn von Bennigsen. Darauf erwidere ich ihm, daß es nicht meine Gewohndeit ist, mich hinter irgend jemand zu verstecken. (Bravo!) Ich habe lediglich devon ge⸗ sprochen, daß selbst ein Mann von so ausgesprochen nationaler und protestantischer Gesinnung wie der verewigte Herr von Bennigsen er⸗ klärt hat: daß die Bestimmungen des Art. 2 seit mehr als 20 Jahren gar nicht mehr praktisch geworden seien und in ihrem Inhalt etwas Verletzendes und Gehässiges für große Teile in unserem Vaterlande hätten.

Ich habe hinzugefügt, daß i iese Ansicht des Herrn Abg. von

Bassermann

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sprengen

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Eynern,

Bennigsen teile, und daß meine Grün ür die Auffassung von der Möglichkeit und Nützichk eb des Art. 2 ungefähr dieselben seien, auf die 1 on Bennigsen sich ge⸗ stützt hat. Ich hatte . daran zu er⸗ innern, daß meine Haltung rübe em Art. 2 geteilt worden ist ern des Reichstags, von dem Abg. Richter bis zu dem Abg. von Bennigsen, von dem Abg. Rickert bis zu dem Abg. von Levetzow, daran zu erinnern, daß diese meine Haltung übereinstimmt mit der Haltung aller Parteien und mit der Haltung der großen, der überwältigenden Mehrheit des Reichstags.

Wenn aber Herr von Eynern weiter gesagt hat, mit seiner Er⸗ klärung wäre Herr von Bennigsen in seiner Partei isoliert geblieben, so gestatte ich mir, an ihn die Frage zu richten, ob alle diejenigen Mitglieder der nationalliberalen Partei, von Lasker bis auf Marquardsen, Franken, Büsing, Bassermann, die sich für die Auf⸗ hebung des Art. 2 erklärt haben, nicht mehr zur nationalliberalen Partei gerechnet werden dürfen. (Heiterkeit.) Im übrigen, meine Herren, sehe ich in diesen Ausführungen des Herrn Abg. von Eynern nur einen krampfhaften, aber völlig mißglückten Versuch, Herrn von Bennigsen zu desavouieren. Für meine Person gehe ich lieber mit Herrn von Bennigsen als mit Herrn von Eynern. (Beifall und leb⸗ hafte Heiterkeit.)

Abg. Dr. Zwick (fr. Volksp.): Die Freisinnige Volkspartei hat seinerzeit im Einverständnis mit der großen Mehrheit des Reichstags für die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes gestimmt, in der Ueberzeugung, daß es auf die Dauer nicht angeht, gegen unsere Volksgenossen einer anderen Konfession eine Ausnahmegesetzgebung

weiter bestehen zu lassen und dadurch das Gerechtigkeitsgefuühl zu schädigen. Zentrum sei eine idealistische Partei. bestreiten, wir würden ihm sogar sehr dankbar sein,

Der Vorredner aus dem Hause hat u. a. gesagt, das Wir sind die letzten, die das wenn er diese

tis ecke versagen, so trifft Wir müßten versagen, wenn man die

Bezeichnung auch auf die Linke erstrecken wollte. Wenn Herr von s

sie hat die Artilleriekredite, sie hat die Mittel für Ein Vergleich des deutschen mit den

ganz anders. Wenn wir Vorlagen der Regierung

nicht auf

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abgelehnt haben, befanden wir uns oft in recht guter Gesellschaft, 88 8 8 8b

orte ei Ich habe lediglich davon gesprochen, daß liberale Blätter gegenüber der zu-

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