8 8 politischen und sonstigen öffentlichen Verhältnisse nötigen, eine gewisse Zurückhaltung zu üben, die ich heute nicht weiter begründen will, die sich meiner Ansicht nach aus den bisherigen Erfahrungen, namentlich auch aus denen in neuester Zeit, als eine ganz selbstverständliche Folge ergibt. Die Unterrichtsverwaltung ist bestrebt, für katholische Gebiete Kreisschulinspektoren des katholischen Bekenntnisses in tunlichst großem Umfang anzustellen. Wir stoßen aber dabei auf erhebliche Hinder⸗ nisse, namentlich in der Auswahl derjenigen Personen, die sich bereit finden, dieses an sich schwierige Amt zu übernehmen. Wenn ein größeres Angebot eintritt, so wird die Unterrichtsverwaltung gern darauf bedacht sein, eine erhöhte Anzahl von Angehörigen des katho⸗ lischen Bekenntnisses auch in dem Kreisschulinspektionsdienste anzu⸗ stellen.
Was insbesondere den Regierungsbezirk Oppeln betrifft, den der Herr Abg. Dr. Dittrich dabei erwähnt hat, so hat die Regierung in Oppeln noch in neuerer Zeit berichtet, daß die Verminderung der Zahl der unter katholischen Geistlichen in der Ortsschulaufsicht stehenden Schulen hauptsächlich auf den Abgang mehrerer Geistlichen zurückzuführen sei, deren Pfarrstellen noch nicht wieder besetzt seien. Weiter heißt es in jenem Berichte wörtlich:
Wir bemerken noch, daß wir in jedem Falle, wenn ein neuer Geistlicher als Pfarrer angestellt wird, eingehend prüfen, ob der betreffende Pfarrer zur Uebernahme einer Ortsschulinspektion geignet ist. Außerdem sind wir noch in neuerer Zeit bezüglich sämtlicher Pfarrgeistlichen in die spezielle Prüfung der Frage eingetreten, welche von ihnen als Ortsschulinspektoren sich eignen. Auf Grund dieser Prüfung haben wir zehn bereits im Amte befindliche katholische Pfarrer zu Ortsschulinspektoren über die in ihren Parochien be⸗ findlichen Schulen ernannt.
Ich darf außerdem noch anführen, meine Herren, daß im Jahre 1890 5766 katholische Schulen, im Jahre 1903 7433 Schulen katholischen Geistlichen als Ortsschulinspektoren unterstellt waren (hört, hört! links), daß also eine zunehmende Anstellung von katholischen Geist⸗ lichen stattgefunden hat, soweit es die Verhältnisse irgend gestattet haben. Ich bitte, an dem guten Willen der Unterrichtsverwaltung nicht zu zweifeln, und vor allen Dingen nicht den Vorwurf zu er⸗ heben, als wenn in dieser Beziehung eine schreiende Imparität vorliege.
Ich möchte außerdem doch den Herrn Abg. die Vorwürfe, die namentlich von polnischer Seite und aus dem Munde des Herrn Abg. Korfanty gegen die angebliche Germanisierungs⸗ sucht der oberschlesischen Geistlichen erhoben worden sind, nicht zu ragisch zu nehmen; da liegt eine Tendenz zu Grunde, die sehr offen⸗ sichtig ist.
Meine Herren, wenn ich dem Gedankengange des Dittrich weiter folgen darf, so bitte ich, sich in bezug auf das Rektorensystem doch gegenwärtig zu halten, daß die Unterrichts⸗ verwaltung genötigt ist, dort, wo aus schultechnischen und disziplinaren Gründen das Bedürfnis zweifellos festgestellt ist, in größeren Städten und bei größeren Schulsystemen, das Rektorensystem durchzuführen. In den Schuldeputationen, in denen ja die Geistlichen als Mitglieder tätig sind, haben diese genügend Gelegenheit, auch das Interesse ihrer Kirche wahrzunehmen.
Dr. Dittrich bitten,
Meine Herren, was meine Stellungnahme zu der Frage der geistlichen Schulinspektion anbetrifft, so habe ich die wiederholt kund⸗ gegeben, und ich möchte nur, auch namentlich dem Herrn Freiherrn von Zedlitz gegenüber, betonen, daß doch die Unterrichtsverwaltung den Beweis geführt hat, daß mit der Errichtung weltlicher Kreisschul⸗ inspektionen nur schonend vorgegangen, und das Svystem der geist⸗ lichen Kreisschulinspektoren da beibehalten wird, wo sich das mit den staatlichen und unterrichtlichen Interessen irgendwie vereinigen läßt. Ich glaube, daß das ein korrekter Standpunkt ist, der sich auch in all unseren Vorschlägen, und namentlich in den Vorschlägen des letzten Etats, wieder kundgegeben hat. Die einzelnen Preßäußerungen und Fachblätter, die namentlich auch der Herr Abg. Ernst heute hier wieder vorgeführt hat, werden mich in dem Bestreben nicht beeinflussen, den christlichen Kirchen beider Konfessionen die ihr zustehende berechtigte Einwirkung zu wahren. (Bravo!)
Nun ist der Herr Abg. Dittrich noch auf die paritätischen Schulen zu sprechen gekommen, von denen ich vorher schon im allgemeinen er⸗ wähnt habe, daß dieselben in den gemischtsprachigen Gebieten eine ganz unvermeidliche Einrichtung seien, wenn wir nicht geradezu vitale Interessen des Staats und die Erfüllung unserer nationalen Aufgaben gefährden wollen.
Was aber die Neugründung von katholischen Schulen betrifft, meine Herren, so ist es mit Hilfe von erheblichen Beihilfen des Staats in neuerer Zeit — ich will die einzelnen Orte nicht anführen, kann aber erwähnen, daß die betreffenden Neugründungen sich sowohl V auf den Osten wie auf den Westen der Monarchie erstrecken — gelungen, in den Regierungsbezirken Königsberg, Danzig, Breslau, Koblenz, Trier, Posen, Bromberg, Arnsberg, Düsseldorf neue kakholische Schulsysteme zu gründen. Die Regierung wird auf diesem Wege nach Maßgabe der verfügbaren Mittel fortfahren. (Hört! hört! links.) Es kommt dabei noch in Betracht, daß die Schwierig⸗ keiten, die in der Gründung von Schulen der konfessionellen Minder⸗ heiten hervorgetreten sind, wie sie, ich glaube, auch der Herr Abg. Dittrich seinerseits anerkannt hat, nicht immer der Unterrichts⸗
erwaltung allein zur Last gelegt werden können. Das Gesetz vom 26. Mai 1887 hat, und zwar auf Wünsche hin, die hier aus diesem Hause fast von allen Parteien geltend gemacht worden sind, ein System der Mitwirkung der Selbstverwaltung eingeführt, welches der Unterrichtsverwaltung in gewissem Sinne die Hände bindet. ichtig! im Zentrum.) Die Beschlußbehörden sind berechtigt, eits die Feststellung des Bedürfnisses zu prüfen und z fassen, die für die Unterrichtsverwaltung vpon Leistungen einzelner Schulverbände und der Gründung von neuen Schulen maßgebend sind. Die Auffassung, daß in der Beziehung die Selbstverwaltung korrigierend und ergänzend gegenüber der Unter⸗ richtsverwaltung eintreten müsse, ist damals auch seitens des Zentrums geteilt worden. Ob die Erfahrungen, die mit diesem System gemacht worden sind, mit der Auffassung der Beteiligten jetzt noch überein⸗ stimmen, vermag ich nicht zu übersehen. Es ist übrigens auch seitens des Herrn Abgeordneten anerkannt worden, daß die Unterrichtsver⸗ waltung bestrebt war, auch im Interesse der Parität Schulgründungen zur Durchführung zu bringen. Ich muß auch die von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Selbstverwaltungsbehörden insoweit in Schutz nehmen, als ich der Aeußerung, daß die Provinzialbehörden stets ver⸗
Sehr ihrer⸗ danach Beschlüsse hinsichtlich der Erhöhung
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sagt hätten, durchaus nicht zustimmen kann;
hörden stattgefunden hat.
Meine Herren, Sie werden aus diesen Darlegungen ersehen, daß die Unterrichtsverwaltung vor einer außerordentlich schwierigen Auf⸗ gabe steht, die sie aber mit vollem Nachdrucke und hoffentlich auch nicht ohne Erfolg zu erfüllen bestrebt ist.
Ich habe mich nun noch gegen den Herrn Abg. Ernst zu wenden, der zunächst eine Frage an mich gerichtet hat in bezug auf die Tätig⸗ keit eines Dezernenten der Regierung in Bromberg, welcher die Kreis⸗ schulinspektoren aufgefordert haben soll, für den konservativen Kandidaten zu stimmen. Der Fall ist mir nicht bekannt; ich bin daher nicht in der Lage, mich darüber zu äußern. Und was die Aeußerung, die in Bonn gefallen ist, anbetrifft — ja, meine Herren, das war eine beim Diner entre fromage et fruits getane Aeußerung, die auf mich und wahrscheinlich wohl auch auf das hohe Haus einen erheblichen Eindruck nicht gemacht hat.
Der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz hat schließlich Veranlassung genommen, gegen die Unterrichtsverwaltung doch recht schwerwiegende oder wenigstens sehr scharf präzisierte Vorwürfe zu richten hinsichtlich der mangelnden Erfüllung der nationalen Aufgaben der Schule in den gemischtsprachigen Landesteilen des Ostens. Nun, meine Herren, ich glaube, daß doch — der Herr Abgeordnete wolle es mir verzeihen — diese Darstellung eine Uebertreibung enthält. Es ist behauptet worden — es betraf meines Wissens die Provinz Posen —, daß 32 deutsche Bauern fortgezogen seien, weil die Ünterrichtsverwaltung nicht dafür gesorgt habe, daß den Bauern die Möglichkeit gegeben wäre, ihre Kinder deutschen Schulen zuzuführen. Ja, meine Herren, ich habe sofort eine Rückfrage an die beteiligten Bezirksregierungen in
Bromberg und Posen veranlaßt, und es ist mir die Auskunft geworden, daß ein derartiger Fall dort nicht bekannt sei. Ich wäre dem Herrn Abgeordneten dankbar, wenn er die Güte haben wollte, mir den konkreten Fall näher zu bezeichnen. An baldiger Remedur meinerseits solbe es nicht fehlen. Im übrigen habe ich neulich schon Veranlassung ge⸗ nommen, die Zahlen aufzuführen, welche den Beweis liefern, daß die Unterrichtsverwaltung nicht ohne Erfolg bestrebt gewesen ist, in den gemischtsprachigen Landesteilen neue Schulsysteme zu gründen mit dem Erfolge, daß der Prozentsatz der mangelhaft beschulten Kinder doch schon ganz erheblich abgenommen hat. Ich nehme ohne weiteres jede Verantwortlichkeit der Unterrichtsverwaltung in dieser peinlichen Frage auf meine Schultern, muß aber andererseits betonen, und habe das wiederholt hier getan, daß die Möglichkeit, die einzelnen Schulen mit geeigneten Lehrkräften zu besetzen, mir längere Zeit nicht gegeben war, weil nicht genügend Vorbildungsanstalten vorhanden waren, um eine ausreichende Anzahl von Lehrern für die vakanten Stellen gerade im Osten der Monarchie heranzubilden. Auch das schon neulich betonte Moment der Freizügigkeit der Lehrer und de Landflucht der Lehrer in die Städte hat wesentlich mit dazu bei⸗ getragen, die Aufgabe der Unterrichtsverwaltung zu erschweren. Für die gemischtsprachigen Landesteile kommen noch die unerquicklichen sozialen Verhältnisse dazu, die bewirken — es ist dies ein Thema, welches ich nicht näher ausführen will, das wohl später noch zur Sprache kommen wird —, daß Lehrer katholischen Bekenntnisses wegen des politischen Druckes, der dort von gewissen Seiten auf sie geübt wird, sich häufig nicht bereit finden, sich in diesen Landesteilen anstellen zu lassen. Wir stehen da vor außerordentlich schwierigen Verhältnissen, die zu be⸗ seitigen aber hoffentlich im Laufe der Zeit gelingen wird.
Was die bisher etatsmäßig bereit gestellten Mittel betrifft, so sind diese ge ie Provinzen Posen und Westpreußen und den Regierungsbezi in einem außerordentlich weiten Maße zur Verwendung gekommen. Wollen Sie mir gestatten, daß ich nochmals
Zahlen vorlese, die ich neulich schon angeführt habe. der Schulverhältnise in den gemischt⸗ sprachige ndesteilen sind aus dem Fonds zu Beihilfen für
—
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s 1 e
neue Schulstellen Kapitel 121 Titel 36 in den en 1899 bis 1903 von der zur Verfügung stehenden Summe vo Millionen Mark den Provinzen Posen und Westpreußen sowie dem Regierungsbezirk Oppeln allein 612 000 ℳ zugeführt worden, also rund 41 %, und an Baubeihilfen haben diese Landesteile in den Jahren von 1898 bis 1902 von der zur Verfügung stöhenden Summe von 30 Millionen Mark allein 11 150 00) ℳ crhalten. Ja, meine Herren, wenn mir noch mehr Gelder zur Verfügung ständen, würde sich niemand mehr freuen als ich, den Verhältnissen dort noch wirksamer begegnen zu können.
Jahr 1 ½
Abg. Wolgast (freis. Volksp.): Es wird keinen unter uns geben, der nicht von der Wichtigkeit der Volksschulen durchdrungen ist, trotz⸗ dem gehen in den einzelnen Fragen die Meinungen auseinander. Wir sind hier nicht einig über das, was wir als Ziel der Volksschule binstellen wollen. Wenn von einer Seite gemeint wird, die Schulen sollen zum Himmel führen, so liegen doch auf der Erde so große Aufgaben vor, daß wir den Schüler zu einem brauchbaren Erdenbürger erziehen müssen Tüchtige und brave Menschen finden sich in allen Konfessionen. Deshalb wünschen wir nicht, die Kon⸗ fessionalität in den Vordergrund geschoben zu sehen. Wir wünschen, daß der Religionsunterricht den Menschen zum Kampf im Leben vor⸗
L es sind mir mehrere Fälle bekannt, in denen ein weitgehendes Entgegenkommen gegenüber 2. Pe den Wünschen der konfessionellen Minoritäten auch seitens dieser Be⸗ denn die Regierung zu
nach zwei inspektion
Hat
Richtungen: Aufhebung der sogenannten Ortsschul⸗ und Ausübung der Kreisschulaufsicht durch Fachleute. den Volksschullehrern so wenig Vertrauen, daß sie diese einer weiteren Aufsicht unterwerfen zu müsse glaubt? Die Fachaufsicht kann ja nicht von heute auf morgen ge⸗ schaffen werden. Es kommt dabei nicht bloß die finanzielle, sondern auch die Personenfrage in Betracht. Wir bedauern nur, daß die Regierung prinzipiell an der geistlichen Schulaufsicht festhält. De Volksschullehrer bringt den Kleinen doch nicht nur das Abec und das Einmaleins bei, das bloße Wissen, er soll ihm auch ein Können beibringen Die Mehrzahl der Geistlichen ist trotz aller Universitäts⸗ studien in der Psychologie und Pädagogik nicht so weit vorgebildet, um eine Schulaufsicht führen zu können. Wir wollen freie Wahl zur Aufsicht zwischen Volksschullehrern, Oberlehrern und Geist⸗ lichen. Nur bewährte Kräfte sollen zu Schulinspektoren verwendet werden. Die Volksschullehrer sind bemüht, ihre Bildung zu vertiefen, wie der sich steigernde Besuch der Hochschulkurse beweist. Sie sind also sehr wohl geeignet, die Volksschulaufsicht zu übernehmen Jetzt werden sie in vielen Fällen von Leuten beaufsichtigt, die ihr Fach gar nicht verstehen.é Die preußische Volksschule ist so mündig geworden, daß sie ihre Angelsgenheiten selbst regeln kann. Die Fachaufsicht würde auch die sittliche und religiöse Erziehung nicht gefährden. Die Schulverwaltung ist dem Zentrum zu weit entgegengekommen. Die höher gebildeten Volksschullehrer müssen zu den Universitätsstudien zugelassen werden. Die Volksschullehrer haben, im allgemeinen mindestens dieselbe Vorbildung wie die sogenannten Subalternbeamten. Sie arbeiten der Verrohung der Jugend entgegen und suchen ihr eine christlich⸗sittliche Erziehung zu geben. Dankbar begrüßt die Lehrerschaft, daß die Regierung den Aenga in Weimar beschickt hat. Hoffentlich ist es unserem Minister vergönnt, sich ein bleibendes Denkmal in den Herzen der Lehrerschaft zu setzen.
Abg. D. Hackenberg (nl.): Es tut not, auch einmal einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, um zu erkennen, welche Fortschritte wir gemacht haben. Daß unsere Jugend verwahrlost ist, darüber be⸗ steht kein Zweifel. Dies liegt zum Teil an dem Fluktuieren der Bevölkerung, aber dieselbe Klage haben wir schon früber gehört. In den letzten drei Jahrzehnten haben wir Kulturfortschritte gemacht, die auch ihre Schattenseiten haben. Wir dürfen aber doch nicht vergessen, daß die Oeffentlichkeit jetzt diese Schattenseiten mehr ans Licht bringt, als es zu Zeiten unserer Großväter der Fall war. Wird sind auch feinfühliger für alle diese Schattenseiten geworden. Die Aus⸗ führung des Fürsorgeerziehungsgesetzes hat uns die Augen geöffnet. Wie kann man nun einer solchen Verwahrlosung entgegenarbeiten? Die Schule ist dieser Aufgabe niemals aus dem Wege gegangen; das eigen die Konferenzvorträge und Arbeiten der Lehrer. Herr Dittrich beklagte sich über das Ueberwuchern des formalen Wissens in den
ulen. Diese Klage kann ich doch nicht als berechtigt anerkennen. Wenn eine neue Disziplin in den Volksschulplan aufgenommen werden soll, sind es gerade die Lehrer, die sich aufs äußerste zur Wehr setzen, damit ihnen nicht der Erfolg ihrer Tätigkeit, wie sie sie auffassen, durch eine Häufung der Unterrichtsgegenstände unterbunden werde. ie Lehrer halten es mit dem Altmeister Goethe, der gesagt hat: er ist ein armer Mensch, an dem der Kopf das Beste st. Nicht das Maß des Wissens macht den Menschen gebildet, sondern daß er zur wirklichen Arbeit erzogen ist, daß er den Trieb in sich fühlt, sich weiter zu bilden. Man sagt, die Bildungsstätten sollten mehr Erziebungsstätten sein. Es ist doch ein Irrtum, zu meinen, daß man die Volksschule mehr zur Erziehungsanstalt macht, wenn man mehr Religions⸗ oder Unterrichtsstunden hineinbringt. Es liegt an der gesamten Art des Unterrichts, ob dieser Unterricht anziehend ist, und das Bestreben der gesamten Volksschullehrerschaft ist auf dieses Ziel gerichtet. Nun hat man die Frage der Ein⸗ führung des Religionsunterrichts in den Fortbildungsschulen auf⸗ geworfen und diese Einführung als für die Erziehung notwendig hingestellt. Wir können für den kurzen Zeitraum des Fortbildungs⸗ schulunterrichts nicht alles an Unterrichtsstoff aufnehmen; es kann sich da nur um die praktischen Aufgaben handeln, die sie später befähigen, im Kampf ums Leben ihren Mann zu stellen. Die Uebertragung der Schulinspektion in allen ihren Instanzen an die Geistlichkeit kann hier ebensowenig als ein Allheilmittel betrachtet werden. Kirche und Schule gehören ja in allen Erziehungsfragen von Natur zusammen; aber gerade die Förderung der geistlichen Schulinspektion stört diesen harmonischen Zusammenhang. Nach den Ausführungen er Herren von Zedlitz und Wolgast kann ich mich in dieser Beziehung urz fassen. Selbst evangelische Generalsuperintendenten habe
diese Schulaufsicht durch geistliche Behörden erklärt; der Zug der Zeit geht in derselben Richtung, wie ich mit Herrn Zedlitz konstatiere. Auch die Schulverwaltung würde diesen Standpunkt längst zur Geltung gebracht haben, wenn ihr nicht von der Mehrheit dieses Hauses die Wege dazu erschwert worden wären. Zur Ausübung der Kreisschulaufsicht gehört eine Einsicht Umsicht, wie sie ein die Aufsicht im Nebenamt aus⸗ führender Geistlicher in der Regel nicht besitzen kann. Lokal kommt es nicht auf die „Aufsicht“ im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern weit mehr auf die Schulpflege an. Der Kreisschulinspektor soll nach allen diesen Richtungen der Gehilfe seiner Lehrer sein; ich
S
und
bestreite, daß ein Geistlicher so viel Zeit hat, um alle diese Aufgaben erfüllen zu können. Und was soll aus dem armen Subjekt Lehrer werden, wenn der Ortsschulinspektor andere Ansichten hat als der Kreisschulinspekto? Ueber die Konfessionalität der Volksschule in fünf Minuten zu reden, ist mir unmäöglich; wir werden später bei Beratung des Antrags Zedlitz darüber zu reden haben; dann werde ich auch meinerseits Rede und Antwort stehen. Die Frage darf schon wegen der letzten Rede des Kultusministers über
— ₰
dieses Thema nicht ohne gründliche Erörterung bleiben. Daß der Dienst in der einklassigen Schule, in welcher der Lehrer Schüler der verschiedensten Alters⸗ und Geistesgrade zu erziehen hat, der denkbar schwerste ist, unterliegt keinem Zweifel. Es muß aber dankbar aner⸗ kannt werden, daß auch die Regierung dieser Tatsache mehr und mehr Rechnung zu tragen begonnen hat.
Abg. von Pappenheim (kons.): Die Verrohung und Ver⸗ wahrlosung unserer Jugend nimmt in steigendem Maße seit Jahren unsere Aufmerksamkeit in Anspruch. Die drei großen Mächte, die be⸗ rufen, verpflichtet und verantwortlich für die Erziehung unserer Ingend sind: Volksschule, Familie und Kirche, stehen einer Jahr für Jahr wachsenden Schwierigkeit gegenüber; und wenn jetzt die Verrohung
bereitet, aber wir wollen im Religionsunterricht nicht das in den Vordergrund stellen, was uns trennt, sondern das, was wir gemeinsam als christlich⸗deutsche Nation besitzen: Nicht Religion neben unserem Leben, sondern unser Leben selbst Religion. Gerade im Sinne des konfessionellen Friedens muß man uns die Simultanschulen lassen, wo es den Bedürfnissen der Bevölkerung nach ihrer Zusammen⸗ setzung entspricht. In Nürnberg, also außerhalb der schwarz⸗ weißen Grenzpfähle, hat die übergroße Mehrheit sowohl der evange⸗ lischen wie der katholischen Eltern ihre Kinder zur Simultanschule und nicht zu den konfessionellen Schulen angemeldet. Vor allem brauchen wir in der Schule gute Lehrer; die moderne Zeit stellt größere Anforderungen an die Schule und damit an den Lehrer. Deshalb habe ich den Wunsch, daß man die Lehrervorbereitungs⸗ anstalten nicht an die kleinen Orte legt, und daß man nicht nur nternate, sondern auch Externate errichtet; besonders die älteren Semingagristen müssen mit der Welt in Verbindung gebracht werden, damit sie eine sichere Stellung in der Welt erringen können. Wichtig ist das Zusammenarbeiten der Familie und der Lehrer. Ich bedauere deshalb, daß am Sonnabend hier die Klagen über die Mißhandlungen der Schüler darch Lehrer so verallgemeinert worden sind. Der Erlaß gegen die Ueberschreitung des Züchtigungsrechts hat eine gute Wirkung, aber ich bitte, auch in der Führung des sogenannten Strafprotokolls nicht zu rigoros zu sein. Die Rechte der Gemeinden müssen gegen unberechtigte Eingriffe der Staatsgewalt geschützt werden. Die Lehrer sind zu Mitgliedern der Schulvorstände gewählt worden, aber in dem Herzogtum Holstein stehen die gesetzlichen Bestimmungen dem Eintritt des Lehrers in den Schulvorstand entgegen. In bezug auf die Schulaufsicht wünscht die ge⸗ famte Linke im Interesse der Schule eine völlige Umkehr
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der Jugend anerkannt wird, so liegt die Frage sehr nahe, ob diese drei Faktoren, jeder an seinem Platz, ihre Pflicht in dieser großen, schweren Aufgabe ganz erfüllt haben. Da kann ich, Gott sei Dank, dem Lehrerstand, wohl im Einverständnis mit Ihnen allen, das Zeugnis ausstellen, daß er stets sich bewußt geblieben ist, nicht bloß der Lehrer, sondern auch der Erzieher der ihm anvertrauten Jugend zu sein. Wenn seine Aufgabe immer schwerer wird, so liegt dies daran, daß die beiden anderen Faktoren, Familie und Kirche, nicht immer ganz sich ihrer Pflicht bewußt geblieben sind. Wir können uns alle nicht von dem Vorwurf freisprechen, daß wir uns der Erziehung nicht mit der Aufmerksamkeit widmen, wie es unsere Eltern getan haben. Wir entschuldigen uns mit der Hast des modernen Lebens. Leider schließen sich die Bande der Familie nicht so eng zu⸗ sammen, wie es früher der Fall war; darauf schiebe ich die Schuld der Verwahrlosung der Jugend in Stadt und Land. Auf dem Lande ist noch eher die Möglichkeit gegeben, auf das Kind ein⸗ zuwirken, auch außerhalb der Schule. Ich hoffe, daß der Einfluß der Lehrer ihnen auch weiter erhalten wird, und daß die Lehrer durch die Fortbildungsschulen die Gelegenheit bekommen, die Kinder sittlich weiter zu erziehen. Aber auch die Einwirkung der Kirche auf die Schule ist bei der Erziehung der Kinder nicht zu entbehren. Das Zusammenwirken dieser drei Faktoren muß erhalten und gewährleistet werden. Man sagt so oft, durch die geistliche Schulinspektion werde die Schule der Kirche ausgeliefert. Das ist ein modernes Schlagwort, das keinen Hintergrund hat. Wenn der Lehrer und der Geistliche Hand in Hand gehen, wird die Schule nicht geknechtet. Der Geistliche soll der natürliche Freund und Berater des Lehrers sein. Wo wird denn in irgend einem Stande die Forde⸗ rung erfüllt, daß einer von seinesgleichen beaufsichtigt wird, wie es
richtig!
Wolgast verlangt? Bei der Lokalschulinspektion kann davon sind dann mit leuchtenden Augen in die Schule gekommen und haben err V
Die meisten unserer Geistlichen, erülle ihre „Berater und elfer zu sein, vollkommen. immt man zu ufgat,,inspektoren scbefer sasch gebildete Lehrer und macht sie d Vorgesetzten der geistlichen Lokalschulinspektoren, so muß das zu
Reibungen führen, die wir vermeiden wollen. In großen Städten d bei Rektoratsschulen mag es möglich sein, aber nicht auf dem und bei Bir haben heute 900 Kreisschulinspektionen im Nebenamt 300 im Hauptamt, und wir können damit zufrieden G
e Vermehrung der Machtstellung der Kirche wollen wir gar V sondern nur ein persönliches Zusammenwirken von Lokal⸗ und V chulinspektion. In stark industriellen Bezirken mag sich die
spektion im Hauptamt bewähren, auf dem Lande ist es here Ansprüche wir Jahr für Jahr an die Lehrer stellen, ü an die Geistlichen als Inspektoren f
ar keine Rede sein.
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rößere müssen wir auch G — stellen. 3 möchte den Minister der geistlichen und Unterrichtsange⸗ fe enheiten bitten, hierauf sein besonderes Augenmerk zu richten; die bäöberige pädagogische Vorbildung der Geistlichen genügt nicht. Mögen
die erwähnten drei Faktoren zusammenwirken zum Segen unseres Vater⸗
1 „ 222* . landeg, Stychel (Pole) beschwert sich über die Tätigkeit der Schulinspektoren in der Provinz Posen insichtlich des Züchtigungs⸗ ichts der Lehrer und der Erteilung des Religionsunterrichts in er Muttersprache. Die Inspektoren suchten einen Gegensatz Fwiscen katholischen Pfarrern und katholischen Lebrern herzustellen. Der Redner sucht dies an einer Anzahl von
Einzelfällen nachzuweisen. In der Konfessionalität der Schule würden die Katholrken hinter den Evangelischen zurückgesetzt.
In eine Schule sei ein Lebrer geschi t worden, der kein Wort polnisch habe sprechen können, und er hab den Religionsunterricht den polnischen Kindern erteilt.
V * — V Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: V
w V
Meine Herren! Ich würde bei der vorgerückten Stunde nicht noch das Wort ergriffen haben, wenn es nicht notwendig wäre, wenigstens auf einige Redewendungen des Herrn Abg. Stychel zu er⸗ widern, der heute das zweite Mal beim Kultusetat das Wort ergriffen hat, ohne daß es mir bisher möglich gewesen wäre, in eine nähere Erörterung seiner Angaben einzutreten.
Meine Herren, der Herr Abgeordnete weiß so gut wie ich und das hohe Haus, daß das Abgeordnetenhaus sich unmöglich konstituieren kann als Gerichtshof für die Beurteilung einer Reihe von tatsächlichen V Vorgängen, die weder festgestellt sind, noch der instanzenmäßigen Ent⸗ V scheidung unterlegen haben. (Sehr richtig! rechts.) Aber, meine V Herren, es liegt System in der ganzen Art der Anklagen. (Sehr V
rechts) Es sind Reden, die zum Fenster hinaus gehalten werden und eine Unsumme von Vorwurfs⸗ material enthalten, lediglich zu dem Zwecke, um nun den V unglücklichen Polen zu beweisen: seht, das ist die abscheuliche preußische V Regierung! Wenn nun außerdem dieses ganze Material 8 18 V solchen Vorwürfen verbrämt wird: wie unwahrhaftige Bericht⸗ erstattung“ oder „leichtsinnige und gewaltsame Einführung des Religions⸗ unterrichts“ usw. — ja, ich weiß nicht, was ich dann dazu sagen soll. Ich muß den Herrn Abgeordneten dringend bitten, wie ich es bei jeder Gelegenheit auch getan habe, mir instanzenmäßig erledigte Fälle, ie V in der Zentralinstanz zu einer ablehnenden Entscheidung gekommen sind, vorzulegen. Ich wülde mich dann rechtfertigen können. So aber bin ich absolut nicht dazu in der Lage.
Nun hat der Herr Abgeordnete allerdings Falle in Sendzinko, Kreis Samter, wenn ich standen habe, und dann noch in einem anderen Falle, hervor⸗ gehoben, daß eine Entschei dung schon ergangen sei, die in ab⸗ lehnendem Sinne erfolgt sei. Ja, meine Herren, bezüglich des Falles Sendzinko ist mir von einer Entscheidung der Zentralinstanz nichts be⸗ kannt; wahischeinlich hat die Regierung in Posen irgend eine Maß⸗ nahme getroffen. Es ist mir nur bekannt, daß die Regierung in Posen mittlerweile berichtet hat. Das ist aber erst in neuerer Zeit ge⸗ schehen; eine diesseitige Entschließung ist daher noch nicht getroffen. V
Hinsichtlich der zweiten Sache — ich habe dos auch nicht voll verstehen können, namentlich die so schnell gesprochenen Namen nicht —, die hier schon instanzenmäßig entschieden sein soll, liegt das Aktenmaterial hier im Augenblick nicht vor. Ich bin aber sehr gern bereit, darüber nähere Auskunft noch zu erteilen, sobald mir das Material unterbreitet ist. “
Ich wollte noch die Versicherung hinzufügen, das mir nichts ferner liegt als eine Nichtberücksichtigung oder Verletzung berechtigter Interessen. Ich glaube, das durch meine ganze Amtsführung bewiesen zu haben, V daß diese von mir abgegebene Versicherung auch von mir gewissen-⸗ haft innegehalten wird, und stehe sehr gern für weitere Beschwerden zur Verfügung, sobald dieselben meiner instanzenmäßigen Kenntnis unterbreitet werden. Die mir nachgeordneten Behörden muß ich aber dringend dagegen in Schutz nehmen, daß sie Vorwürfen 1 gesetzt werden, die ein ganz schiefes Bild von der Tätigkeit der preußischen Schulbeamten in den Provinzen Posen und Westpreußen gewähren und nur dazu beitragen können, in der an sich etwas leb⸗ haften dortigen Bevölkerung noch weitere Mißstimmung künstlich zu erregen.
Meine Herren, ich benutze schließlich noch die Gelegenheit, die sich mir bietet, um mit dem Herrn Abgeordneten eine kleine Abrech⸗
nung zu halten. h Die Herren werden sich vielleicht noch erinnern, daß
ich es als eine pädagogische Versündigung ersten Ranges bezeichnete, als vor zwei Jahren aus Anlaß der Wreschener Vorgänge sich ein Komitee bildete, um nicht nur die dusch das gerichtliche Urteil geschädigten Personen zu unterstützen, sondern um gleichzeitig den Widerstand der Schulkinder, welche die deutsche Antwort im Schulunterricht verweigerten, durch Geldprämien noch zu stärken. Ich halte es heute noch aufrecht, daß diese Art der Stärkung des Widerstandes von Schulkindern, die man verleitet, dem Lehrer unter keinen Umständen zu gehorchen, und denen man noch eine Belohnung für diesen Widerstand aussetzt, in der Tat eine der schlimmsten pädagogischen Versündigungen ist, die man sich denken ann. (Sehr richtig! rechts.) Nun ist durch die gerichtlichen Ver⸗ handlungen festgestellt worden, daß ein Komitee, dem auch der Herr Abg. Stychel angehört hat (hört! hört!), in dieser Weise Prämien usgesetzt hat. Meine Herren, von der polnischen Seite nicht allein, leider auch von anderen Seiten ist damals schadenfroh gesagt worden: Wir gönnen der Unterrichts⸗ erwaltung die Sackgasse, in die sie sich begeben hat, wir gönnen ihr die Niederlage; es ist ein falsches System usw. Meine Herren, die Niederlage ist nicht eingetreten. Durch eine Reihe von Maßnahmen, die sich durchaus auf dem Boden des Rechts bewegen und völlig zweckmäßig waren, ist es gelungen, den Widerstand zu be⸗ seitigen; es ist gelungen, trotzdem noch in neuester Zeit Kindern ganz erhebliche Beträge in die Hände ge eben worden sind. Die Kinder
bei zwei Fällen: dem ihn richtig ver⸗
erklärt: wir haben eine große Summe, die für uns in der Sparkasse, in der Volksbank oder
Herren, die Kinder sind zum Teil vernünftiger gewesen als die⸗ jenigen, 3 b 8 jetzt deutsch. Ich bin in der glücklichen Lage, erklären zu können,
ähnliche Manipulationen gemacht worden 1 iinder antworten und einen loyaleren Sinn betätigen als diejenigen, die sie angestiftet haben. Nicht allein, daß
außerhalb der Unterrichtsstunden mißhandelt worden (Bewegung) und den schlimmsten Bedrohungen ausgesetzt der Schule gehorcht haben.
gemacht, wozu das führen muß, Eltern oder anderer Dritter für die Schule als maßgebend ansehen will. Es muß dabei bleiben, daß fluß auf die ihr anvertrauten Kinder behält, sonst ist es überhaupt nicht möglich, namentlich unter den Verhältnissen der Provinz Posen und Westpreußen, halten. erinnern: Seid untertan der (Lebhafter Beifall rechts.)
Dienstag 11 Uhr vertagt setzentwurfs, betreffend die Erweiterung
ich weiß nicht wo angelegt ist, als Prämie
afür bekommen, daß wir vorher nicht geantwortet haben. Meine
die sie angestiftet haben; denn die Kinder antworten
sondern auch in anderen Städten, wo sind, die Kinder deutsch
aß nicht allein in Wreschen,
—
Prämien erteilt worden sind
ür den Ungehorsam der Schuͤlkinder, es sind auch noch Schulkinder
gewesen, weil sie den Gesetzen
Meine Herren, ich habe gelegentlich schon darauf aufmerksam wenn man lediglich den Willen der
—
die Schule den maßgebenden Ein⸗
einen geordneten Schulunterricht aufrecht zu er⸗ Den Herrn Abgeordneten möchte ich aber an das Bibelwort Obrigkeit, die Gewalt über euch hat!
Darauf wird gegen 4 ½ Uhr die weitere Beratung bis (vorher zweite Beratung des Ge⸗ des Stadtkreises Bonn).
Literatur.
geschichtliche Beispiele aus demy deutsch⸗
chen Kriege von 1870/771. Von Kunz, Major a. D
Die Kämpfe bei Fröschweiler und die Verfolgung Franzosen. Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von
E. S. Mittler und Sohn, Berlin. (Pr. 5,25 ℳ) 8b Das vor⸗ liegende Heft ist das fünfte, das sich mit der kritischen Beurteilung der Schlacht bei Wörth beschäftigt. Eingehend und fesselnd werden die Ereignisse, die der Erstürmung des Dorfes Fröschweiler voran⸗ gingen, die letztere selbst und die Schlußkämpfe mit der französischen Armee bei Wörth sowie die Verfolgung des abziehenden Feindes am Schlachttage geschildert. Namentlich wird aus der letztgenannten Episode manches Neue gebracht, insbesondere die Tätigkeit der würt⸗ tembergischen Truppen von neuen Gesichtspunkten aus beleuchtet. Der Inhalt auch dieses Heftes stützt sich auf eigenen Augenschein an Ort und Stelle sowie auf Zugrundelegung amtlichen Quellen⸗
Kollodium.
Fuülien 1 Steuerfreiheit für Branntwein zur Herstellung von Laut Königlicher Verordnung vom 18. Februar 190⁴ genießt der bei der Herstellung von Kollodium verwendete Alkobol unter Beobachtung der von dem Fimanzminister zu erlafsenden Kof. schrif zeselben Vergünstigungen wie der denaturierte Alkohol. “ (Gazzetta ufficiale.)
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Schweden und Norwegen.
Geschäftsverkehr ausländischer Handlungsreisendt er mit der Privatkundschaft. In Schweden bestehen keine Be⸗ stimmungen, die den Geschäf sverkehr ausländischer Handlungsreisender mit der Privatkundschaft beschränken. 1
Für Norwegen sind die nachstehenden Bestimmungen des nor⸗ wegischen Handelsgesetzes vom 8. August 1842 (abgeändert durch Gesetz vom 4. Juni 1866) in Geltung:
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Folgende Waren sind vom gewöhnlichen Kaufmannshandel aus⸗ geschlossen; 8 “ 8 88 (Gold⸗ und Silberwaren ohne norwegischen Probierstempel — aufgehoben durch das Gesetz vom 6. Juni 1891 über den Fein⸗ gehalt der Gold⸗ und Silberarbeiten und über deren Stempelung).
b. Gifte und solche Arzneistoffe, die nur von Apothekern verkauft werden dürfen. Welche Artikel dem Alleinverkauf durch die Apotheker
vorbehalten sein sollen, wird durch den König bestimmt, und es soll darauf geachtet werden, daß der Handel mit solchen Stoffen, die in der Kunst⸗ und Hausindustrie Verwendung finden, keinen größeren Einschränkungen unterworfen sind, als die Gesundheitspolizei für er⸗ forderlich hält. Jedoch soll es den Kaufleuten nicht verwehrt sein, Großhandel (§ 21) mit solchen Apothekerwaren zu treiben, die lein Gif zalten. 8 Kcencglr Kleidungsstücke, gebrauchte Wertsachen („Kostbarheder“) und gebrauchtes Ha isgerät. Zum Handel mit solchen Gegenständen ist die besondere Erlaubnis der Polizeibehörde erforderlich, die indessen auch an solche Personen erteilt werden kann, die nicht im Besitz eines Handelsbürgerbriefs sind. § 16 a. . 1
Vollständig frei ist sowohl in Städten wie auf. dem Lande der Handel mit Baum⸗ und Gartenfrüchten in ihrem natürlichen Zustand, Kartoffeln, Milch, Eiern, Wild, frischen Fischen, lebenden Tieren, Brot⸗ und Backwerk, zubereiteten Speisen, inländischem Bier, Heu, Stroh, Brennholz, zum Pflanzen bestimmten Bäumen, Gras⸗ und Gartensamen, norwegischem Glas, das der Verkäufer in Partien von den Fabriken gekauft hat, gedruckten Büchern, Gemälden, Kupferstichen und ähnlichen Kunstgegenständen sowie musikalischen und chirurgischen Instrumenten. 1
Alle Inländer und Ausländer dürfen fremde Waren jeder Art, insofern deren Einfuhr nach der Zollgesetzgebung zulässig ist und insoweit sie nicht durch § 7 à und b dieses Gesetzes vom gewöhnlichen Kaufmannshandel ausgeschlossen sind, vom Ausland einführen und in den Städten des Landes verkaufen, wobei indessen die nachfolgenden Bestimmungen zu beachten sind:
materials. Von diesem sind namentlich die Veröffentlichungen darauf bezüglicher französischer Schriftstücke seitens des dortigen Generalstabes und solche des preußischen Kriegsarchivs, die dem Verfasser während seines mehrjährigen Studiums zur Einsicht verfügbar waren, von besonderem Werte für die mühevolle, aber um so dankenswertere Arbeit gewesen
as voraussichtlich im Oktober d. J. erscheinende Folgeheft (18) soll als Abschluß die Tätigkeit der deiderseitigen Artillerie und der Pioniere, sowie die bekannten Attacken von Morsbronn behandeln, während Heft 19 ein vollständiges Sachregister fur alle 7 Einzel⸗ bände (13 bis 19), die sich mit der. Schlacht bei Wörth beschäftigt haben, bringen wird. Außerdem soll dieses noch eine Reihe
dem Schiff aus geschieht, in welchem die Ware eingeführt wurde, oder daß die Ware einem an dem betreffenden Orte Handelsberechtigten in Kommission gegeben wird, oder daß der Verkauf durch öffentliche Versteigerung erfolgt. 1
b. Für den Fall, daß der Verkauf von dem Schiff aus geschieht, in welchem die Ware eingeführt wurde, oder durch öffentliche Ver⸗ steigerung, dürfen von den nachbenannte
Waren nicht geringere Mengen als die folgenden verkauft werden: 100 Pfd. ¹) Nelkenpfeffer (Piment), 600 Pfd. Alaun, 400 Pfd. Anis,
4 SPfd. ²) Pech, 400 Pfd. Blei, 400 Pfd. Bleiweiß, trocken oder in
a. daß der Verkauf entweder von
Zel, 400 Pfd. Baumwolle, 50 Pfd. gefärbtes und 100 Pfd. ungefärbtes Baumwollengarn, 100 Pfd.
von Aufgaben aus dem Rahmen der in Rede stehenden Schlacht nebst Ratschlägen für ihre Bearbeitung aus den Quellenwerken bieten. Das schon nach Abschluß des vorliegenden Bandes in scharfen Umrissen er⸗ scheinende Bild der Kämpfe um Wörth dürfte dann zur Klärung der damaligen Geschehnisse wesentlich beitragen und der von dem Major Kunz herausgegebenen Sammlung kriegsgeschichtlicher Beispiele einen bleibenden Wert verleiben.
Das mit zahlreichen wohlgelungenen Heft 6 des 15. Jahrgangs der Kunst unserer Zeit
Franz Hanfstengl in München) ist dem Düsseldorfer Spatz gewidmet. 8 8 1 2—Der Kunstwart. Nundschau über Dichtung, Theater, Musik und bildende Künste. Herausgeber Ferdinand Avpenarius. Verlag von Georg D. W. Callwey in München. (Vierteljährlich 3 ℳ, das einzelne Heft 60 ₰.) — Das zweite Märzheft hat folgenden Inhalt: Heimatschutz. Vom Herausgeber. — Von der Treue. Von Adolf Bartels. — Johann Strauß, der Vater. Von Richard Batka. — Sprechsaal: Wider und für die „neue Frauentracht“. — Lose Blätter: Gedichte von Hans Böhm. — Rundschau: Heinrich von Reder. Heinrich Manns „Die Jagd nach Liebe“. Maria Janitschek über namenlose Poesie. Friederike Kempner. Vom zweiten Kunsterziehungs⸗ tag. Berliner Theater. Münchner Theater. Theaterpläne. „Bunte Bühne“. Selbstanzeige: Gregoris „Schauspielersehnsucht“. Eugen d'Alberts „Tiefland“. R. Heubergers „Operetten“. Pflege des Volks⸗ liedes. Kirchenlieder. Aesthetisches Gewissen. Museumsbauten. Das Moderne in der Architektur der Neuzeit. Das Dresdner Stadtbild in Gefahr. „Der Kasten“. Schlaftänzerin Madeleine G. Karl Storcks „Der Tanz“. — Notenbeilage: Johann Strauß, Vater, Hofballtänze: Richard Heuberger, Zwischenaktmusik aus dem „Baby“. — Bilder⸗ beilagen: P. Schultze,Naumburg, Regenbogen;
Wiedergaben gezierte (Verlag von Maler Willy
Leopold Horowitz, Johann Strauß; Th. Gractz, Wirtestube; Bernhard Winter, Seonntag morgen..
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten 8 „Nachrichten für Handel und Industrie —.) 8 Neuer Naphthafundort in Rußland. Der erste Mitte Januar erschlossene Bohrschacht in Tschatma im russischen Kreise Signachi hat in der Tiefe von 53 Faden Naphtha ergeben. Zwei englische Gesell chaften mit 3 Millionen und 400 000 Rubel Kapital arbeiten zunächst daselbst. Die Analvse der dort gewonnenen Naphtha ist noch nicht bekannt, doch soll ein utes Ergebnis zweifellos sein. Die Lage Tschatmas ist ie die usbeutung sehr günstig; der Ort liegt zwischen Tiflis und 2 atum, etwa 90 Werst von Tiflis, 25 Werst von der Station Poily und 18 Werst von der Station Soggut. Bulach der Transkaukasischen Bahn entfernt. Die Höhenlage des Orts gestattet die Ableitung der Naphtha zur Eisenbahn ohne Pumpwerke. Ein englischer Geologe ist im Auftrage des Lord Armstrong mit der Bestimmung des Werts des neuen Naphthafundorts beschäftigt. (St. Petersburger Zeitung.)
Errichtung einer Monteurschule in Omsk
Landwirte mit der Konstruktion ihrer Maschinen bekannt zu machen, in diesem Frühjahr eine technische Schule zur Heranbildung von Monteuren in Omsk aus eigenen Mitteln zu errichten. Die Besucher der Anstalt sollen über Zusammen⸗
setzung. Auseinandernahme und Reparatur dieser Maschinen belehrt
id gleichzeitig darüber unterrichtet werden, wie man mit ihnen “”“ Verhältnisse arbeitet.
und unter Anpassung an die örtlichen umgeht aen hofft auf hisse Weise die Hindernisse, welche der Verbrei⸗ tung landwirtschaftlicher Maschinen, besonders in den entlegenen Gegenden Rußlands isher entgegenstanden, und die hauptsächlich durch Unkenntnis ihrer Handhabung sowie Ausnutzung veranlaßt waren, zu beseitigen und für den amerikanischen Markt ein größeres (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in
beabsichtigt, um die russischen
Absatzfeld zu gewinnen. St. Petersburg.)
Eine große amerikanische Fabrik landwirtschaftlicher Maschinen
Manufakturwaren aus Baumwolle, 6 Dutzend Flaschen Brannt⸗ wein. Spiritus, Likör, Rum oder Arrak, 440 Pot ²) desgleichen in Gebinden, 200 Pfd. Kakao, 400 Pfd. Kaffeebohnen, 100 Pfd. Schokolade, 20 Pfd. Cochenille, 30 Pfd. Daunen, 440 Pot Essig. 600 Pfd. Farbholz aller Art, ganz oder geraspelt, 3 /ẽPd. ) Sent. waren, 1 SPfd. Butter, Käse, Talg und Talglichter, 2 SPfd. Spe oder Fleisch, geräuchert und gesalzen, 4 LSPfd. frischer Speck oder frisches Fleisch, 4 LPfd. Wurst und Gänsebrust, 200 Pfd. Federn, 5 SPfd. Fische, getrocknet oder geräuchert, mit Ausnahme von ge⸗ räucherten Heringen, wovon mindestens 1000 Stück verkauft ge. müssen, 12 Toanen gesalzene Fischwaren, 400 Pfd. getroc E Früchte, wie Rosinen, Korinthen, Feigen, Zwetschen u. dal. 200 Pfd. eingemachte Früchte; Glaswaren; 400 Pfd. Fensterglas, 100 Pfd. Spiegelglas mit oder ohne Rahmen, 150 Pfd. ander Glaswaren, 200 Pfd. Hagel, 3 LPfd. Hanf, Flachs und Werg 12 Tonnen Hanf⸗ und Leinsamen, 2 Harz⸗ 8 “ zon aroßeem Rindvieh, Pferden und Büffeln, zubereiter de Repfire 1 50 Pfd. Indigo, 150 Pfd. Ingwer 3 SPfd. Stangen⸗ und Bandeisen, 2 SPfd. Eisenblech, gewalzt un unverzinnt, 10 LPfd. verzinntes Eisenblech, 5 Spfd. Gußeisenwaren 1 SPfd. unpolierte Eisen⸗ und Stahlwaren, 5 Ppfd. polierte desgl., 10 LPfd. Eisen⸗ und Stahldraht, 1 SPfd. Stahl, 1 SPfd. Kupfer⸗ blech Garkupfer, 250 Pfd. Kork und Korkpfropfen: Kornwaren: 3 Tonnen Weizen, Buchweizen, Roggen, Gerste, Hafer und Mais, 12 Tonnen Malz. 1 Tonne Gersten⸗ oder Hafergrütze, sowie Erbsen, 1 SPfd. Mehl aller Art, 200 Pfd. Krabh. 150 Pfd. Krollhaare, 200 Pfd. Leinen, ungefärbt und “ , 100 Pfd. desgl. gefärbtes sowie Leinenband, 100 Psd. ungefär tes ineng Kardrohtd desgl. gefärbt, 100 Kubikfuß Mahagoni⸗ Leinengarn und Zwirn, 50 Pfd. desgl. gefärbt, 1 Kubikfuß Mahagor holz, 300 Pfd. Furnier von Mahagoniholz, 200 Püd. Mende 8 SPfd. Messing⸗ e Fhetlerhe hennheecn. 0 Pfe. hn ert 440 Pot Met, 1000 Stück Mauersteine; Oele: 0ꝙ e 11 Heto und ähnliche Oele, 150 Pfd. Baumöl, 300 Pfd. Vitriolöl, 1 Ballen oder 10 Ries Papier, 100 Pfd. pfeffer, 12 Tonnen Rapssaat, 400 Pfd. Reis, Reisgrütze und N.Se 3 300 Pfd. Sago, 400 Pfd. Salpeter, 3 Tonnen Salz, 400 Pfd. Segeltuch, grobes und feines, 15 Pfd. Seide, sowohl rohe wie zu Garn oder Stoff verarbeitete, 600 Pfd. Sirup, 2000 L8 Dauben zu Fässern und Gefäßen, aus Eichen⸗ oder Buchenholz, 5000 Stück desgl. aus anderen. Holzarten, 3 Tonnen Steinkohlen, 12 Tonnen Preßkohlen, 500 Pfd. Steingut und Favence, 600 Pf Rohzucker, 400 Pfd. rafsinierter Zucker, 1000 Pfo. 500 Pfd. grüne Seife, 200 Pfd. Stangenseife, 50 Pfd. wo neeme Seife, 1000 Stück Dachziegel, 60 Pfd. Tee, 12 Tonnen Teer, 399 F. 8 Zinn, 800 Pfd. Tabakblätter oder zstengel, 200 Pfd. Messst 8 100 Pfd. Schnupftabak und Zigarren, 2 SPfd. Tauwer dn Seilerwaren, geteert, ½ SPfd. desgl. ungeteert, 6 Tonnen Tran, 400 Pfd. Wolle, 100 Pfd. Wollengarn und Manufakturwaren aus Wolle, 440 Pot Wein in Fässern, 6 Dutzend Flaschen Wein, 1000 Pfd Vitriol, 100 Pfd. Wachs; Bier und Porter: 440 Feet. Fässern, 220 Flaschen. Von allen hier nicht ausdrücklich genann . Waren darf an jeden einzelnen Käufer auf einmal nicht weniger a 8 für 20 Speziestaler (80 Kronen) verkauft werden, einschließlich n. Betrags des Eingangszolls. Die vorstehenden Bestimmungen la en indessen dem Verkauf übriggebliebener Reste nicht im Wege 1 ehen, unter der Bedingung, daß der ganze Rest auf einmal 8 de Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Paragraphen Pois e 5 § 16a genannten Waren, die sowohl unmittelbar vom Schi 8 an anderen Stellen in kleinen und großen Mengen verkau t werden dürfen.
9 SPfd 2 SPfd.
Die Bestimmungen des vorigen, Paragraphen finden auch ln⸗ wendung auf ausländische Waren, die auf dem See⸗ oder Landwege von einer Stadt zur anderen befördert werden, ohne Rücksicht darauf,
2) 1 norweg. Pfund (Pfd.) = 0,4981 kg. 9 1 1 Schiffspfund (SPfd.) = 160 kg. “ ot = 0,9651 J. 8 91 Liespfund (LpPfd.)