1904 / 72 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Mar 1904 18:00:01 GMT) scan diff

[99467 7) b 922 +;g8* 4 Sächsische Bank zu Dresden.

Wir machen hierdurch bekannt, daß, nachdem Herr

Kommerzienrat Bruno Sieler in Chemnitz verstorben

ist, der Aufsichtsrat der Sächsischen Bank zu

Dresden aus folgenden Mitgliedern besteht:

Herrn Geheimen Kommerzienrat Theodor Hultzsch

in Dresden, Präsident.

Herrn Wirklichen Geheimen Rat, Erzellenz, Dr. Graf Richard von Koenneritz auf Lossa, erster Vizepräsident,

Herrn Justizrat Dr. jur. Anton Rudolph in Dresden, zweiter Vizepräsident,

Herrn Geheimen Kommerzienrat Georg Hempel auf Ohorn bei Pulsnitz, 1

Herrn Geheimen Kommerzienrat, Konsul a. D., Clemens Heuschkel in Dresden,

Herrn Konsul Friedrich Jay in Leipzig, 1

Herrn Kommerzienrat, Bankdirektor Rudolph Koch

in Berlin.

Herrn Generalkonsul Albert Freiherr von Oppen⸗

heim in Cöln a. Rh.,

Herrn Kommerzienrat, Konsul Henri Palmié in

Dresden,

Herrn Generalkonsul Dr. Paul Schwabach in

Beerlin,

Herrn Geheimen Kommerzienrat Sieskind Sieskind

in Leipzig. .

Dresden, den 21. März 1904.

Direktion der Sächsischen Bank zu Dresden.

Mackowsky. Hegemeister.

714 . 8 8 [987121 Cellulose⸗Fabrik,

Höcklingsen bei Hemer, W.

In der außerordentlichen Generalversammlung am 19. Februar c. ist beschlossen worden:

Behufs Gleichstellung der in der Generalversamm⸗ lung vom 8. e . 1903 konstatierten Fehl⸗ beträge und Erfordernisse werden die 480 Stück Vor⸗ zugsstammaktien von den Jahren 1888, 1890 und 1896 mit einem Nennwert von 480 000 im Ver⸗ hältnis von 5 zu 2 zusammengelegt, sodaß das dies⸗ bezügliche Grundkapital von 480 000 auf 192 000 Mark herabgesetzt wird.

Die Zusammenlegung geschieht in der Weise, daß gegen je 5 eingereichte Vorzugsstammaktien 2 solche zurückgegeben werden, welche mit einem Stempel⸗ aufdruck folgenden Wortlauts versehen werden: „Nach Herabsetzung des Grundkapitals gemäß General⸗ versammlungsbeschluß vom 19. Februar 1904 fort⸗ bestehend als nunmehrige Vorzugsstammaktie Nr. so und so viel.“

Der Stempelaufdruck ist vom Vorstand und einem Mitglied des Aufsichtsrats zu unterzeichnen.

Die als fortbestehend zurückgegebenen Aktien er⸗ halten fortlaufende neue Nummern.

Mit den Aktien sind die zugehörigen Gewinn⸗ anteil⸗ und Erneuerungsscheine einzureichen. Zu jeder zurückgegebenen Aktie werden die zugehörigen Gewinnanteil⸗ u. Erneuerungsscheine zurückgegeben, nachdem auf denselben ein Stempelaufdruck folgenden Wortlauts: „Zur nunmehrigen Vorzugsstammaktie Nr. so und so viel (Herabsetzungsbeschluß 1904) gehörig“ angebracht und von einem Beamten der Gesellschaft unterzeichnet ist. Die Einreichung der Vorzugs⸗ stammaktien zum Zwecke der Zusammenlegung hat binnen einer vom Vorstand bekannt zu machenden Frist zu geschehen. Die Aufforderung zur Ein⸗ reichung ist dreimal in dem Gesellschaftsblatte be⸗ kannt zu machen, und zwar so, daß die erste Be⸗ kanntmachung mindestens drei Monate, die letzte mindestens einen Monat vor Ablauf der Frist er⸗ folgt. Die Aufforderung hat die Androhung zu enthalten, daß diejenigen Vorzugsstammaktien aus 1888, 1890 und 1896, welche nicht in der be⸗ stimmten Zeit eingereicht werden, für kraftlos erklärt werden sollen.

Diejenigen Vorzugsstammaktien, welche zur Zu⸗ sammenlegung eingereicht werden, sind, insoweit sie nicht zur Zurückgabe als fernerhin sortbestehende Aktien mit Stempelaufdruck versehen werden, vom Vorstand unter Zuziehung eines Mitglieds des Auf⸗ sichtsrats zu vernichten; über den Vorgang ist von einem Notar ein Protokoll aufzunehmen.

Diejenigen der Zusammenlegung unterliegenden Aktien, welche nicht binnen der dazu bestimmten Frist zum Zwecke der Zusammenlegung einge⸗ reicht werden, sollen nach Ablauf der Frist durch Bekanntmachung in dem Gesellschaftsblatte für kraft⸗ los erklärt werden. Eine der Anzahl derselben nach dem Verhältnis von 5 zu 2 entsprechende Anzahl eingereichter Vorzugsstammaktien ist als auf die Vor⸗ zugsstammaktien, die wegen versäumter Einreichungs⸗ frist für kraftlos erklärt werden, entfallend mit dem die Herabsetzung betreffenden Stempelaufdruck ver⸗ sehen und demnächst zum Börsenpreis und in Er⸗ mangelung eines solchen durch öffentliche Versteige⸗ rung zu verkaufen. Der Erlös ist zur Verfügung der Beteiligten zu halten und, sofern die Berechtigung zur Hinterlegung vorhanden ist, zu hinterlegen

Insoweit bei der Einreichung von Vorzugsstamm⸗ aktien überzählige Stücke sich ergeben, indem weniger

als 5 oder eine durch fünf nicht teilbare Anzahl Stücke eingereicht wird, soll der Vorstand tunlichst eine Verständigung unter den Beteiligten herbeizu⸗ führen suchen. Insoweit dies nicht gelingt, ist im Sinne der vorstehenden Bestimmungen zu verfahren. Die mit dem die Herabsetzung betreffenden Stempel⸗ aufdruck versehenen Stücke, welche aus dem an⸗ gegebenen Grunde nicht an die Einreicher zur Ausgabe gelangen können, sind zu verkaufen. Der Erlös ist zur Verfügung der Beteiligten zu halten, gegebenenfalls zu hinterlegen.

In zweifelhaften Fällen sind die gesetzlichen Be⸗ stimmungen maßgeblich.

In Gemäßheit des vorstehenden Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung vom 19. Fe⸗ bruar 1904 fordern wir hiermit die Inhaber unserer Vorzugsstammaktien von 1888, 1890 und 1896 auf, diese Vorzugsstammaktien nebst den dazu gehörigen Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen bis spä⸗ testens Freitag den 24. Juni 1904 bei uns zum Zwecke der Zusammenlegung einzureichen, widrigenfalls die nicht eingereichten Vorzugsstamm⸗ aktien nebst den dazu gehörigen Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen für kraftlos erklärt werden.

Gleichzeitig fordern wir in Gemäßheit von § 289 des H.⸗G.⸗B. unsere Gläubiger auf, sich bei uns zu melden.

Höcklingsen bei Hemer, W., den 19. März 1904.

Cellulose⸗Fabrik. 1 Der Vorstand. 3 Kumpfmiller. Standtke

ordentlichen Generalversammlung am Diens⸗

[99350]

Areallonto . . 296 454 16 Gebubekonto .. . .. 98 115/78 Srubenkontd. 8 29 644 Inventarkonto Dresden. 10 475/ 39 Inventarkonto Grünberg.. 9 186 65 Eisenbahnbetriebsmaterialkonto 36 372 65 Eisenbahn⸗ und Wegebaukonto 16 432 21 öö“ ““ 1 970/ 97 Maschinenkonto. 18 625 29 Wagenkonto.. 45 700 53] WF55 34 043 23 ferdegeschirrkonto. 2 000 b6;öexxöxöbö. 1 353 45 Kautions⸗ und Effektenkonto 106 736/08 64*“ 68 995/13 Debitorenkonto.... 206 44181 Hypothekenkonto 10 000 Kassakonto. 3 044 29

995 8162 B. Gewinn⸗ und

Debet.

Konto Zweigdepot Löbtau ... Konto Zweigdepot Hechtstraße 63 Versicherungsprämienkonto . . . Hypothekenzinsenkonto ... Betriebskostenkonto.. .. Uümnkostetʒx. . . . . .. Betriebsunterhaltungskonto. Fuhrwesenkonto .. . .. Grubenräumungskostenkonto Abschreibungen . . . . .. Gewinn pro 1903 . ..

35 134 25 81 220 35 200 915/86 95 631 21 64 043 11] 76 585 36 584 948 16

Dresden, den 31. Dezember 1903.

Düngerexport⸗Gesellschaft zu Dresden.

Loh

Düngerexport⸗Gesellschaft zu Dresden. Aktiva. A. Bilanz für 31. Dezember 1903. „Vassiva.

F E.; 750 000 9 474— 60 000 27 548/13 3 152 23 4 690/64 150,— 18 417 99 31 500 9 561 93 4 481 34 76 585 36

Aktienkapitalkonto ... Latrinenfässereinlagekonto Hypothekenkonto . . Reservefondskonto Delkrederekonto. Kautionskonto Dividendenkonto .. Versicherungskonto für Pferde Grubenersatzkonto.. .. Unterstützungsfondskonto. . . Kreditorenkontoe.. Gewinn pro 1903 ..

995 591/62

Kredit.

Vortrag von 1902 . Iinssce* Grubenräumungskonto. . . Lohnfuhrenkonto M.. Lohnfuhrenkonto B .. Erwerbskonto pro Diverse Fäkalienkonto.

48 087 18 083 33 447 80 47 385/9

se.

[99351] Bekanntmachung.

Nach stattgefundener Neuwahl und Konstituierung des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft besteht der⸗ selbe aus folgenden Herren:

Herr Justizrat Dr. jur. Thürmer, Vorsitzender,

Herr Stadtrat, Baumeister Oskar Kaiser, dessen

Stellvertreter,

Herr Stadtrat Franz Wokurka,

Herr Rentier Arthur Pekrun,

Herr Architekt und Baumeister Eug. Philipp

Wunderlich, sämtlich in Dresden. Dresden, den 23. März 1904. Düngererport-Gesellschaft zꝛu Dresden.

Der Vorstand.

[99586] Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft für den Nieder⸗ u. Mittel⸗Rhein.

Die diesjährige Generalversammlung findet Samstag, den 16. April d. Irs., Vormittags 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft zu Düsseldorf statt.

Tagesordnung:

1) Bericht des Vorstands über den Verlauf des Geschäfts und die Betriebsergebnisse des Jahres 1903.

Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung pro 1903 nach Anhörung des Berichts der Revisoren.

)Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

) Verteilung des Reingewinns.

) Wahl:

a. dreier Mitglieder und dreier Stellvertreter des Aufsichtsrats für den Wahlbezirk Mainz,

b. eines Mitglieds und eventuell eines Stell⸗

vertreters des Aufsichtsrats für den Wahlbezirk Düsseldorf. Festsetzung der Reibenfolge, in welcher die Stell⸗ vertreter zu den Sitzungen des Aufsichtsrats im Verhinderungsfalle eines Mitglieds einzuladen sind. 13 der Satzungen.)

7) Wahl der Revisoren für das Geschäftsjahr 1904.

Indem wir die Herren Aktionäre hierzu ergebenst einladen, ersuchen wir Bevollmächtigte, sich späte⸗ stens 3 Tage vorher durch schriftliche Vollmacht über ihre Befugnis bei uns auszuweisen.

Düffeldorf, den 22. März 1904.

Der Vorstand.

[99463] Generalverfammlung der Deutschen Linoleum⸗- und Wachstuch⸗

Compagnier, Rirdorf-Herlin. Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur

tag, den 26. April 1904, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokale der Deutschen Linoleum⸗ und Wachstuch⸗Compagnie zu Rixdorf ergebenst ein⸗ geladen.

Tagesorduung: 1) Geschäftsbericht unr Vorlegung der Bllanz nebst Gewinn⸗ und Verlustkonto pro 1903. 2) Revisionsbericht. 3) Genehmigung der Bilanz und Entlastung der Direktion und des Aufsichtsrats.

4) Beschlußfassung über die Verwendung des Rein⸗

gewinns.

5) Wahl der Revisoren pro 1904.

6) Wahl zum Aufsichtsrat. b

Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind die jeweiligen im Aktienbuche eingetragenen Aktionäre, zur Stimmabgabe bei den zu fassenden Beschlüssen nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Namen zehn Tage vor der Generalversammlung aus dem Aktienbuche ersichtlich sind, und die sich zur Teilnahme an der Generalversammlung drei Tage vor derselben bei der Gesellschaftskasse oder den Herren Hardy & Co., G. m. b. H., Berlin W., Behrenstraße 4, gemeldet haben.

Geschäftsbericht nebst Auszug aus dem Bilanz⸗ konto und Gewinn⸗ und Verlustkonto liegen vom 8. April cr. an in den Geschäftsräumen der Gesell⸗ schaft in Rixdorf zur Einsicht für die Herren Aktionäre aus.

Rixdorf, den 22. März 1904.

Hermann Wirth, Gebeimer Kommerzienrat, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

[99457] Aktiengesellschaft für Trockenplatten-Fabrikation vormals Westendarp & Wehner. Küln a. Rhein.

Hierdurch beehren wir uns, unsere Herren Aktionäre zu der am Sonnabend, den 16. April, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im Sitzungssaale unserer Gesell⸗ schaft in Cöln, Otto Fischer⸗Str. 29, stattfindenden achten ordentlichen Generalversammlung er⸗ gebenst einzuladen.

Tagesordnung:

1) Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1903 eventuell Genehmigung derselben, Erteilung der Entlastung an Aufsichtsrat und Vorstand sowie Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

2) Wahl zum Aufsichtsrat.

3) Antrag auf Genehmigung einer Abänderung des Vertrages mit der Trockenplattenfabrik Dr. C. Schleußner Akt. Ges. Frankfurt a. M.

Die Herren Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis spätestens zum 12. April a. c. bei der Gesellschaftskasse in Cöln, bei der Dresdner Bank in Dresden oder bei der Frankfurter Filiale der Deutschen Bank in Frankfurt a. M. zu hinterlegen und in dieser Hinterlegung bis nach der Generalversammlung zu belassen.

An Stelle der Aktien können auch Depotscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars hinter⸗ legt werden.

Jede Aktie gewährt eine Stimme

Die gedruckten Geschäftsberichte nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung liegen in unserem Geschäftslokale sowie bei der Dresdner Bank in Dresden vom 1. April ab zur Einsicht der Herren Aktionäre aus

Cöln a. Rh., den 5. März 1904.

Der Vorstand. Der Aufsichtsrat. Dr. A. Hälssig. Dr. C. Schleußner, R. Schleußner. Vorsitzender.

Fabriken in Mannheim.

Wir beehren uns hiermit, zu der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft auf Samstag, den 16. April 1904, Vormittags 11 ½ Uhr, in unser Geschärtshaus (Lit. B 1, 6) hier ergebenst einzuladen.

Die Gegenstünde der Tagesordnung find:

1) Vorlage der Bilanz und des Geschäftsberichts

mit entsprechenden Anträg

2) Baukredite.

3) Absolutorinm.

4) Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats und

der Revisionskommission.

Die Besitzer auf Namen eingeschriebener Aktien, welche verhindert sind, in dieser Versammlung per⸗ sönlich zu erscheinen, werden ersucht, sich durch einen stimmberechtigten Aktionär mittels Vollmacht ver⸗ treten zu lassen. Die Besitzer von auf Inhaber lautenden Aktien werden gemäß § 15 der Statuten ersucht, gegen Bescheinigung die Aktien spätestens bie Dienstag, den 12. April 1901, bei der

Direktion der Gesellschaft oder bei einer der nachstehend bezeichneten Stellen:

Oberrheinische Bank in Mannheim,

Bank für Handel und Industrie in Darmstadt,

Filiale der Bank für Handel und Industrie

in Frankfurt a. M., Frautfurter Filiale der Deutschen Bank in Frankfurt a. M.,

Württembergische Vereinsbank in Stuttgart,

Filiale der Württembergischen Vereinsbank

in Heilbronn

oder bei einem Notar

zu binterlegen und nach § 15 der Statuten eine Eintrittskarte zur Generalversammlung in Empfang zu nehmen.

Die Bilanz pr. 31. Dezember 1903, die Gewinn⸗ und Verlustrechnung, der Geschäftsbericht des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats liegen auf dem Bureau der Direktion zur Einsicht der Herren Aktionäre bereit.

Mannheim, den 24. März 1904.

I Der Auffsichterat. Dr. Adolf Clemm, Vorsitzender.

[99585] 1 Asbest- und Gummiwerke Alfred Calmon

Aktiengesellschaft, Hamburg.

Ordentliche Generalversammlung Sonn⸗ abend, den 23. April 1904, Nachmittags 2 ½ Uhr, in der „Börsenhalle“ zu Hamburg, Saal 14.

Tagesordnung:

1) Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

2) Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Ertei⸗ lung der Entlastung sowie über die Verteilung des Reingewinns.

3) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

4) Wahl eines Rechnungsprüfers.

Die Aktionäre, welche der Generalversammlung beiwohnen wollen, werden ersucht, die Stimmzettel gegen Hinterlegung ihrer Aktien spätestens bis zum 21. April cr. bei der Hamburger Filiale der Deutschen Bank und den Herren L. Behrens

& Söhne, beide zu Hamburg, abzufordern.

Hamburg, den 22. März 1904. 1“ Der Vorstand. Alfred Calmon.

Portland⸗Cementfabrik Ingelheim a Rh. A.-G. vorm. C. Krebs Nieder-Ingelheim.

Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu der am Dienstag, den 26. April 1904, Vormittags 10 Uhr, im Lokal der Bank für industrielle Unter⸗ nehmungen, Frankfurt a. M., Moselstraße 2, statt⸗ findenden siebenten ordentlichen Generalver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1) Geschäftsbericht des Vorstands und Prüfungs⸗ bericht des Aufsichtsrats nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

2) Erteilung der Entlastung an die Direktion und den Aufsichtsrat.

3) Neuwahl des Aufsichtsrats.

4) Festsetzung einer Remuneration für die Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats für das Jahr 1904.

Diejenigen Aktionäre, welche an der General⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den Nachweis der Hinterlegung bei einem Notar spätestens am 21. April d. J. entweder

in Ingelheim bei der Gesellschaft oder

in Frankfurt a. M. bei der Bank für industrielle Unternehmungen oder

in Frankfurt a. M. bei den Herren Baß & Herz

zu hinterlegen, wogegen denselben die Eintrittskarten zur Generalversammlung ausgefolgt werden.

Nieder⸗Ingelheim a. Rh., den 22. März 1904.

Der Vorstand. Gg. Guter. [99255] Kreis⸗Hypothekenbank Loerrach.

Wir beziehen uns auf nachstehende Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Bilanz unserer Bank und zeigen hiermit an, daß dieselben in der heutigen General⸗ versammlung unserer Aktionäre genehmigt worden sind, und daß die Dividende pro 1903 auf 6 ½ % festgesetzt worden ist.

Diese Dividende kann von heute an gegen Ab⸗ gabe des 35. Dividendencoupons im Banklokal dahier bezogen werden.

Ferner geben wir bekannt, daß in den Aufsichts⸗ rat unserer Bank wiedergewählt worden sind: die Herren Bürgermeister J. Grether und Rechtsanwalt F. Vortisch, beide von Lörrach, sowie die Herren Albert Blankenhorn in Müllheim, A. Faller in Zell i. W., H. Rud. Thurneisen in Maulburg, Max Wechsler in Müllheim. Neu gewählt wurde Herr Dr. Wilb. Von der Mühll, Notar in Basel.

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde an Stelle des zurückgetretenen Herrn M. Pflüger Herr Bürgermeister J. Grether in Lörrach und als dessen Stellvertreter Herr Rechtsanwalt F. Vortisch daselbst gewählt.

Lörrach, den 19. März 1904.

Der Vorstand. Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1903.

Unkosten. “; Staatssteuern und Gemeindeumlagen Nettoüberschuß .

Haben. 135 042 88 10 105/84 21 114 01 25 42⁷ 41 191 720 14 Schlußbilanz ver 31. Tezember 1903.

unsen .. Reeeeeee.] Wertpapiere (Verzinsung und Gewinn) Gewinnsaldo vom Jahr 1902 „„

Aktiva. 4 21 147,59 Hypotbekarisch gesicherte Forderungen 14 325 184,50 Faustpfandverträge und Darlehen an Gemeinden und Korporationen . 9900 868 47 Kontokorrentdebitoren .. . . 8 93 612 5] Liegenschaften 3 86 b 260 Wertpapiere .. 88 492 Mobilien

1 Passiva Aktien

Bankobligationen. ... Guthabenbüchlein und Depositen Kontokorrenzkreditoren . . . . . Gesetzlicher Reservefonds .. .. ee— Unterstützungsfonds 8— ͤͤ1ö11ö1XA1A“

1 280 000 11 042 420 2 276 217,19 1 027 374/73 280 000, 230 000 10 000 101 862— Finsen v11“ 56 715 6 ½ Gewinnsaldo, Vortrag auf neue Rech⸗ 38Z8s““ 25 975ʃ50

16 350 56507 stamᷣιντπ νμμάπ⁹οσέρια‿eαμέέέρσρκααράσdοάααοέa aesnad

7 Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗

8

geuosseuschaften.

8

8) Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

[99444] „Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Fürstlichen Landgericht hierselbst zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen:

Nr. 19. Dr. jur. Rudolf Müller mit dem Wohnsitze in Detmold.

Detmold, den 19. März 1904.

Fürstliches Landgericht. Hunnäus.

99443]

In der Liste der beim Königlichen Landgericht zu

Essen zugelassenen Rechtsanwälte ist heute der

Rechtsanwalt Werner Oelze eingetragen worden. Essen, den 21. März 1904.

die Liste der beim hiesigen Königlichen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte heute eingetragen worden ist. Stendal, den 19. März 1904. Königliches Amtsgericht.

[99440] Bekanntmachung. Der durch Entschließung des Kgl. Staats⸗ ministeriums der Justiz vom 27. Februar 1904 Nr. 8282 zur Rechtsanwaltschaft bei dem K. Amts⸗ gerichte Traunstein zugelassene Rechtsanwalt Max Zollner, früher in Weilheim, mit dem nunmehrigen Wohnsitze in Traunstein, wurde am 18. März 1904 in die Rechtsanwaltsliste des K. Amtsgerichts Traun⸗ stein unter Ziffer 4 eingetragen. Traunstein, den 18. Maͤrz 1904. Kgl. Amtsgericht Traunstein. (L. S.) Boll.

[99445] K. Württ. Landgericht Ellwangen.

Königliches Landgericht. [994411 Bekanntmachung. In die Liste der beim hiesigen Amtsgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist unter Nr. 2 eingetragen: Der Rechtsanwalt Oskar Haake aus Oldenburg i. Holstein. Neustadt i. Holst., den 19. März 1904. Königliches Amtsgericht. 8 ““ [99442] Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Rechtsanwalt Fedor Schoß zu Stendal in

Nachdem Rechtsanwalt Dr. Heß die Zulassung bei dem hiesigen Landgericht vit ehan hat, ist die denselben betreffende Eintragung in der Liste der hier

zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht worden. Ellwangen, den 21. März 1904. Landgerichtspräsident Willich.

maüarsn 2

10) Verschiedene Bekanntmachungen. ((I1

über 11250 000 4 %ige Pfandbriefanleihe vom Jahre 1904

der Allgemeinen Hypothekenkasse der Städte Schwedens in Stockholm

(vor dem September 1907 unverlosbar 9 vor dem 1. Januar 1914 unkündbar) eingeteilt in

250 Stück Lit. A Nr. 1— 250 über je 8000 Kr. = 9000

1400 Stück Lit. B Nr. 1—-1400 über je 4000 Kr. = 4500 2000 Stück Lit. C Nr. 1—2000 über je 800 Kr. = 900 2000 Stück Lit. D Nr. 1 —2000 über je 400 Kr. = 450

Die Allgemeine Hypothekenkasse der Städte Schwedens (Allmänna Hypotekskassan för Sveriges Städer) ist durch die Königlich Schwedische Verordnung vom 17. November 1865 gegründet worden, um den Grundbesitzern in Städten und Marktflecken bei Aufnahme von Hypotheken dieselben Erleichterungen zu verschaffen, die die Eigentumsbesitzer auf dem Lande durch die Schwedische Reichs⸗Hypothekenbank Allmänna Hypoteksbanken) damals bereits besessen haben. Zu diesem Zwecke ist es den Städten und Marktflecken freigestellt, distriktweise Hypothekenvereine zu bilden, welche alsdann an der Allgemeinen Hypothekenkasse sich beteiligen können.

Die gegenwärtig geltenden Statuten der Allgemeinen Hypothekenkasse beruhen auf der Erneuerung durch die Königlich Schwedische Verordnung vom 14. Juni 1894. Durch den Königlichen Erlaß vom 21. August 1903 ist eine unwesentliche Aenderung des Statuts genehmigt worden. Danach hat die Allge⸗ meine Hypothekenkasse den Zweck, den Hypothekenvereinen der Grundbesitzer in den Städten und Markt⸗ flecken und an den Eisenbahnstationen und übrigen Plätzen Schwedens, wo infolge Königlicher Verordnung die Ordnungsstatuten,*) die Bauordnung und die Feuerlöschordnung für die Städte Schwedens gelten, die Anleihen zu besorgen, welche nötig sind, um diesen Vereinen die Mittel zu den bestimmungsgemäß ihren Mitgliedern zu gewährenden Darlehen zu beschaffen. Außerdem ist die Hypothekenkasse berechtigt, den Kommunen, die die Königliche Erlaubnis erhalten haben, Amortisationsanleihen zu gemeinnützigen Zwecken aufzunehmen, die erforderlichen Beträge darzuleihen.

Die Statuten der an der Kasse beteiligten Stadthypothekenvereine werden durch Königliche Verordnung festgestellt und müssen unter anderen folgende Vorschriften enthalten:

1) Die Stadthypothekenvereine dürfen nur amortisable oder zu festen Zeitpunkten rückzahlbare Darlehen von mehr als 500,— Kr. und nur gegen vorschriftsmäßig auf dem Eigentum einzutragende Pfandverschreibung an Gebäuden und Grundstücken gewähren, welche zu innerhalb ihres Distrikts belegenen Städten, Marktflecken, Eisenbahnstationen oder Plätzen gehören, wo laut Königlicher Verordnung die Ordnungsstatuten, die Bauordnung und die Feuerlöschordnung Schwedens Geltung Die zu beleihenden Baulichkeiten müssen bei der Städtischen Allgemeinen Feuerversicherungs⸗Sozietät oder einer anderen behördlich bestätigten Schwedischen Versicherungsanstalt von gleicher Güte und Sicherheit mit der Bedingung versichert sein, daß bei eingetretenem Feuerschaden die Versicherungssumme in erster Linie zur Befriedigung der Hypothekengläubiger entsprechend ihrem Range Ver⸗ wendung findet.

) Die hypothekarische Beleihung darf nur an erster Stelle erfolgen. Ausnahmsweise darf, wenn eine Hypothek bereits vorangeht, die Beleihung an zweiter Stelle erfolgen, sofern von dem für die Beleihung an erster Stelle zulässigerweise in Aussicht genommenen Darlehnsbetrage der Betrag des bereits eingetragenen vorgehenden Postens gekürzt wird. Die Beleihung darf bei Amortisationsdarlehen nur innerhalb der ersten Hälfte der Summe des Feuerversicherungswertes der Gebäude und des Taxwertes der Bauplätze, bei andern Darlehen mit festem Rückzablungstermin nur innerhalb des ersten Drittels dieser Werte erfolgen. Bei Fabrikgrundstücken dürfen hierbei nur die Werte berücksichtigt werden, die die Grundstücke haben würden, wenn der Fabrikbetrieb eingestellt wäre.

Die Stadthypothekenvereine dürfen keinerlei andere Geschäfte betreiben, als die Verteilung der von der Allgemeinen Hypothekenkasse beschafften Gelder an ihre Darlehnsnehmer und die zinsbare Anlegung der vorhandenen Barmittel ihres Reservefonds erfordert.

Die Darlehnsnehmer werden Mitglieder des Stadthypothekenvereins mit einem Anteil, der sich nach dem jeweilig noch nicht zurückgezahlten Betrage des erhaltenen Darlehns bestimmt, und haften für alle Verbindlichkeiten des Vereins nach Verhältnis ihres Anteils. Zur Bestreitung der Verwaltungskosten haben sie jährlich % des erhaltenen Darlehns zu entrichten und haben, wenn die Gesamtsumme dieser Beiträge nicht ausreicht, auch für den Fehlbetrag aufzukommen.

Die Beteiligung jedes Stadthypothekenvereins an der Allgemeinen Hypothekenkasse entspricht dem Gesamtbetrage der noch nicht zurückgezahlten Darlehen, welche der Stadthypothekenverein von der Kasse erhalten hat. Nach Verhältnis dieser Beteiligung haftet jeder Stadthypothekenverein für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten der Allgemeinen Hypothekenkasse mit seinem gesamten Vermögen. Die Stadt⸗ hypothekenvereine erhalten die Gelder zu den ihren Mitgliedern zu gewährenden Darlehen, ebenso wie die Kommunen, von der Allgemeinen Hypothekenkasse nur unter Festsetzung regelmäßiger jährlicher Amortisation oder auf fest bestimmte Zeit. Die Stadthvpothekenvereine sind verpflichtet, der Allgemeinen Hypothekenkasse hinreichende Sicherheiten zu bestellen. Diese werden dergestalt in behördlichen Gewahrsam genommen, daß die Dokumente unter drei Verschlußeinrichtungen aufbewahrt werden, für welche der Vertreter der Allge⸗ meinen Hypothekenkasse und zwei von der Direktion des betreffenden Stadthypothekenvereins bestellte Personen je einen Schlüssel besitzen.

Dem Könige von Schweden sowie dem Minister und Chef des schwedischen Finanzministeriums steht jederzeit das Recht zu, die verwahrten Dokumente und die Barmittel sowie die Bücher und die gesamte Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen. Der Minister pflegt hierzu den Bankinspektor des Ministeriums zu entsenden.

Die von den Stadthypothekenvereinen oder den Kommunen beanspruchten Summen hat die All⸗ gemeine Hypothekenkasse sich durch Anleihen zu beschaffen.

(Ein Grundfonds der Allgemeinen Hypothekenkasse ist dadurch geschaffen worden, daß jeder bei der Kasse darlehnssuchende Hypothekenverein 5 % des Darlehnsbetrags nicht in bar erhält, sondern in Grundsondsobligationen anzunehmen verpflichtet ist. Diese Grundfondsobligationen verbriefen den Anspruch auf Ausschüttung einer in der ordentlichen Generalversammlung festzusetzenden Jahresdividende bis zur Höhe von 6 % aus demjenigen Ueberschusse, welcher nach Zahlung der Zinsen und Amortisationsraten für die Anleihen sowie nach Deckung der Unkosten und Abschreibungen auf den Kapitalrabattkonten und der etwa eingetretenen Verluste aus den Einkünften des Geschäftsjahres verblieben ist. Ein dem Grund⸗ fonds entsprechender Betrag muß stets in Bankdepositenscheinen, in leicht realisierbaren, zinstragenden

bligationen oder in guten, zum halben Taxwerte einzustellenden Hypotheken oder in barem Gelde vor⸗ handen sein. Der nach Vertellung der Dividende auf die Grundfondsobligationen verbleibende Rest des Jahresgewinnes ist dem Reservefonds zuzuführen. 1

1 Sofern bei dem Jahresabschluß die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen, ist der Fehlbetrag zunächst dem Reservefonds zu entnehmen, in zweiter Linie dem Grundfonds; wenn auch dieser nicht ausreicht, steht das gesamte Vermögen der Allgemeinen Hypothekenkasse mit dem Rückgriff auf die Stadthypothekenvereine, welche wiederum auf ihre Mitglieder zurückzugreifen befugt sind, zur Ver⸗ füͤgung. Ist der Grundfonds angegriffen worden, so dürsen Gewinnausschüttungen an die Grundfonds⸗ obligationäre vor Auffullung des Gründfonds bis zu seiner ursprünglichen Höhe nicht vorgenommen werden. Hat der Grundfonds innerhalb 2 Jahre nach seiner Inanspruchnahme aus den Jahresgewinnen in seiner

[99349]

10000000 Kr. =

ursprünglichen Höhe nicht wiederhergestellt werden können, so ist die Allgemeine Hypothekenkasse befugt, den zur Wiederhberstellung erforderlichen Betrag von den Stadthypothekenvereinen nach Verhältnis ihrer Beteiligungen einzufordern. Vor Wiederherstellung des einmal angegriffenen Grundfonds darf die All⸗ gemeine Hypothekenkasse keine neuen Anleihen zur Beschaffung weiterer Mittel zu Darlehen aufnehmen.

Der Sitz der Allgemeinen Hypothekenkasse befindet sich zu Stockholm. Ihre Dauer ist zeitlich nicht beschränkt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Direktion der Allgemeinen Hypothekenkasse besteht aus einem Präsidenten und vier anderen Mitgliedern, welche ebenso wie ihre Stellvertreter von den Bevollmächtigten der beteiligten Stadt⸗ hypothekenvereine in der Generalversammlung gewählt werden. Von den Mitgliedern der Direktion und ebenso von den Stellvertretern sollen mindestens drei Teilhaber von Stadthypothekenvereinen sein. Die Mitglieder der Direktion wählen unter sich den Vizepräsidenten. Die Beschlüsse der Direktion sind gültig, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, von denen zwei übereinstimmender Ansicht sind, gefaßt worden sind. Zu wichtigen Beschlüssen, insbesondere zur Aufnahme einer Anleihe, hat die Direktion je einen Bevollmäͤchtigten der beteiligten Vereine, von denen mindestens die Hälfte erschienen sein muß, zuzuziehen. 8 Gegenwärtig ist Präsident:

Herr Admiralitätsrat J. E. Dahlin, intendanturkorps zu Stockholm,

Mitglieder der Direktion sind außerdem die Herren:

Bezirksrichter Gustaf Berg, Mitglied der Ersten Kammer, zu Eksjs, Kaufmann J. J. Björnwall zu Enköping, Professor E. Phragmén, Oberdirektor und Chef des Königl. Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, zu Stockholm, . Kaufmann Carl Thorngren zu Linköping.

1 Jährlich hat eine Revision der Verwaltung und Rechnungslegung der Allgemeinen Hypotheken⸗ kasse durch vier Revisoren zu geschehen, welche von den Stadthypothekenvereinen in der Weise gewählt werden, daß der Reihe nach jährlich je zwei Vereine je einen Revisor ernennen, der zwei Jahre hindurch das Amt versieht.

Gegenwärtig sind Revisoren die Herren: Georg Aschan zu Eksjö, Carl Béve zu Sundsvall, P. O. Nordström zu Lulez; der vierte Revisor ist noch nicht gewählt.

„Ddie ordentliche Generalversammlung findet alljährlich im Mai oder Juni in Stockholm statt

und wird mit mindestens einmonatlicher Frist durch namentliche Einladung der Teilnehmer von der Direktion berufen. Zu außerordentlichen Generalversammlungen hat die Direktion die Teilnehmer, so oft dies nötig ist, einzuladen. Dies muß geschehen, sobald der Grundfonds über die Hälfte seines Betrages hinaus angegriffen worden ist. 8 Jeder Stadthypothekenverein hat zu der Generalversammlung für jede angefangene halbe Million Kronen seines nach dem letzten Rechnungsabschluß berechneten Beteiligungsbetrages je einen Bevollmächtigten, jedoch höchstens deren drei, die Mitglieder des betreffenden Vereins sein müssen, zu entsenden. Die Ab⸗ stimmungen geschehen nach Köpfen durch einfache Mehrheit, die Wahlen mittels Abgabe verschlossener Stimmzettel. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Ansicht des Vorsitzenden der Versammlung.

Auf die jeweilig im Umlaufe befindlich gewesenen Grundfondsobligationen sind in den Geschäfts⸗ jahren 1897 und 1898 je 3 ½ %, 1899, 1900, 1901 und 1902 je 5 % als Gewinnanteil ausgeschüttet worden. Für das Geschäftsjahr 1903 wird der gleiche Gewinn wie im Vorjahr verteilt werden können.

Die Bilanz und die Jahresrechnung der Allgemeinen Hypothekenkasse vom 31. Dezember 1902 stellen sich wie folgt:

Aktiva.

Marineoberintendant und Chef des Marine⸗

Bilanz am 31. Dezember 1902. Passiva.

Kr. O.

4 184 327,51

Kr. O. Teilhabende Hypothekenvereine: Amortisationsrechnungen Amortisationsrechnungen mit Kom⸗ munen . vA4““ Amortisationen auf übernommene Darlehen vom Hypothekenverein der Bottnischen Städte. Emittierte Pfandbriefe der 1882 4 ½ % Anleihe Kr. 3 243 000, 868 8981818 C“ 9 791 000,— 4 500 000,— [26 132 133

Teilhabende Hypothekenvereine: Vorschußdarlehen Kr. 284 585,39 Amortisationsdar⸗

lehen. 17 634 010, Darlehen mit festem Rück⸗ 3 zahlungstermin 1 222 000,— [19 140 595 39 Vom Hypothekenverein der Bottnischen Städte übernommen: Amortisationsdarlehen .. . . .

Amortisationsdarlehen an Kommunen: Nominalbetrag der Darlehen

Auf kurze Zeit placierte Mittel: Guthaben bei ausländischen Banken

Kr. 49 792,87 der 1883 Anleihe Kr. 31 466,61 Guthaben bei in⸗ 1888 Anleihe 12 000 ländischen Banken 3 033 845,44 Verfallene und noch nicht zur Ein⸗ Zurückgekaufte Zbö“ lösung präsentierte Coupons . . . Obligationen. 236 095,07 Nicht verfallene Coupous zu ein⸗ Grundstücke: gelösten Pfandbriefen In Stockholm Nicht präsentierte Gewinncoupons der In Kr. 264 000 UIrundfoadsobligationen t Ultimo 1902 noch zu zahlende Kosten Lule 500 264 500, Im Jabhre 1902 eingezahlte Zinsen Darlehen

gegen für 1903 b1ö161“ Hypotheken auf Rechnung mit inländischer Bank Grundbesitz . . Grundfonds 16 Vom Hpypotheken⸗ Reservefonds ““ vereine der Bott⸗ Gewinn des Jahres nischen Städte übernomme For⸗ derungen und Wertdokumente . 2 100,— Diverse Debitoren 82 963,36 Aufgelaufene, nicht verfallene Ver⸗ Aufgelaufene, nicht verfallene Zinsen . Nicht verfallene Coupons zu aus⸗- gelosten, nicht präsentierten Pfand briefen von 1882, 1883 und 1888 317 50 Mobilienkonto AA“ 5 826 20 Kapitalrabattkonto 1 702 837 97 Kassenbestand. 30 081 22

32 593 643/01 2 596

Hewinn- und

215 429 62

9 366,50

154 630—

4 253 800—

7 269 185719

11 91484 24 45470

ꝓUn.

Einnahmen Ausguben.

Amortisation auf Kapitalrabattkonti. 39 366 34 J 8I88“ 1 343,49 209 932 Verwaltungskosten . . . . 1 43 055/91

51 788 Ueberschuß. bö“ 119 173720

Zinsenkonto: Einnahmen. Kr. 1 14141414

Verwaltungsbeiträge

Einzahlung auf abgeschriebene Gut⸗ haben bei dem Hypothekenverein der Bottnischen Städte. 1

733 031,90 523 099,83

Verteilung: 5 % an die im Umlauf befindlich ge wesenen Grundfondsobligationen Kr. 65 292,09

53 881, 11

1 218

Zum Reservefonds.

262 938 94 8 Die Konten betreffend den Hypothekenverein der Bottnischen Städte rühren von der im Jahre 1897 erfolgten Uebernahme der sämtlichen Aktiven und Passiven dieses Vereins durch die Kasse her. Auf dem Grundstückskonto steht das Kassengebäude mit 264 000 Kronen zu Buch. Das Grund⸗ stück in Lulen ist seinerzeit erworben worden, um es mit einem beliehenen Grundstück das die Kasse erstehen zu müssen fürchtete, zusammenzulegen. Diese Notwendigkeit ist jedoch nicht eingerreten.

Im Laufe der Geschäftsjahre 1901 und 1902 hat die Kasse keine Veranlassung Grundstück zu erstehen. Gegen Ende des Jahres 1903 hat sie ein Grundstück mit Gehünde in 130 050 Kr. erstanden.

Auf dem Kapitalrabattkonto sind außer den Mindererlösen bei der Ausgabe der Pfandoörief⸗ anleihen unter ihrem Nennwerte auch Emissions⸗ und Konvertierungsspesen der Pfanddriefamlethen gebucht. Im Jahre 1893 ist beschlossen worden, dies damals mit 2 107 777,17 Kr. belastete Konto imn 30 Jahran nach festem Amortisationsplan zu tilgen. Diese Tilgung wird jedoch dadurch dem Plan gegenüher beschleunigt, daß auch die statutengemäß bei vorzeitiger Rückzahlung oder bei Konvertierung von Wnvpett⸗ sationsdarlehen von den Schuldnern zu vergütenden Kapitalrabatte sowie die Abzuüge, werche der Auszahlung der Darlehnsvaluten den Hypothekenvereinen gemacht werden, zur unvorhergesehenen Veuringerung Reoefus Kontobetrages Verwendung finden. Für die Abdeckung des aus der Ausgabe der Pfandbeicfanleihe von 1902 entstehenden Disagios wird in der nächsten Generalversammlung edenfalls ein Plan, der eine Dilgung innerhalb 35 Jahren vorsieht, festgestellt werden.

Am 15. Januar 1904 haben sich beziffert die Anlagen im Hypothekenvereinsgeschäft auf nom. die Amortisationsdarlehen an Kommunen auf nom.

gehaht, ein 2 1 L8

ulen für

2W 837 139,94, GKr. 219 3290, 20 950 vn Kr. G” . 4 340 509,01 M7I 955,98 Kr. 3 736 179,67 * 51 8 . 8 .8 8 1400 600, (Schluz auf der folgenden Seite.)

von2 amortisiert waren, sodaß geblieben sind . . . ... e“ Darlehen gegen Hypotheken auf Grundbesitz . .. . Der Grundfonds hat am 15. Januar !9 18 aa ur

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