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Banque de Mulhouse.
Den Herren Aktionären der Banque de Mulhouse wird hiermit angezeigt, daß die von der General⸗ versammlung vom 25. Februar 1904 für das Ge⸗ schäftsjahr 1903 beschlossene Dividende vom 5. Mai 1904 ab in effektiven Franken zur Auszahlung elangt: mit Fr. 40,— gegen Rückgabe des Coupons
r. 45 (alte Aktien von Fr. 500,—) und mit 88 100,— gegen Rückgabe des Coupons Nr. 3 neue Aktien von ℳ 1000,—),
in Mülhausen i. Els.
in Straßburg
in Epinal
in Colmar
in Belfort
in Z bei der Aktiengesellschaft von Speyr
e.
in Geuf bei den Herren E. Pictet & Cie.,
in Neuchätel bei den Herren Pury & Cie.,
in Winterthur bei der Bank in Winterthur,
in Zürich bei der Schweizerischen Credit⸗
anstalt. [8286]
[4677]
Concordia, Cölnische Lebens⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, den 7. Mai cr., Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, im Geschäftslokale der Gesell⸗ schaft zu Cöln, Maria⸗Ablaßplatz Nr. 15, stattfinden⸗ den ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.
bei den Gesellschaftskassen,
Tagesordnung:
1) Bericht der Direktion über die Lage des Ge⸗ schäfts im allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere.
2) Bericht des Aufsichtsrats über die stattgefundene Revision der Rechnung.
3) Beschlußfassung über die Genehmigung der
Jahresbilanz und die Gewinnverteilung sowie
über die Entlastung der Direktion und des Auf⸗
sichtsrats. 11“
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Beschlußfassung über die Dotierung des Be⸗
amtenpensionsfonds beziehungsweise die Errich⸗
tung einer Pensions⸗, Witwen⸗ und Waisenkasse für die Beamten aus Anlaß des 50 jährigen Be⸗ stehens der Gesellschaft.
Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind nach § 33 des Statuts alle Aktionäre berechtigt, welche seit 2 Monaten vor dem Tage der Berufung im Aktienbuche eingetragen sind.
Abwesende Aktionäre können sich nur c an⸗ wesende stimmberechtigte Aktionäre vertreten lassen.
Der Vertreter hat die desfallsige schriftliche Voll⸗ macht spätestens an dem der Generalversamm⸗ lung vorhergehenden Tage bei der Gesellschaft niederzulegen. ““
Mehr als 10 Stimmen kann kein Aktionär in Vollmacht ausüben. 1
Eintrittskarten werden am 5. und 6. Mai er. in unserem Geschäftslokale an unserer Kasse ausgegeben, woselbst auch etwaige Vollmachten zur Vertretung abwesender Aktionäre vorzulegen sind.
Cöln, den 13. April 1904.
Die Direktion der Concordia, Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Senden. Hensel.
6008] Genehmigungsurkunde, etreffend die Ausgabe von 1 100 000 ℳ zu 3 ¾ vom
Hendert verzinslicher Schuldverschreibungen auf den nhaber durch die Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jahre 1904. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗
durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗
buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Sgen. vom
16. November 1899 der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗
Wittstocker Eisenbahngesellschaft die Genehmigung
zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗
haber bis zum Betrage von 1 100 000 ℳ, wörtlich:
„Eine Million einhunderttausend Mark“, behufs Zer⸗
legung der auf einen bestimmten Gläubiger lautenden,
bereits bestehenden Darlehnsschuld von 1 100 000 ℳ
in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen
von gleicher Gesamthöhe unter den folgenden Be⸗
dingungen: 1
§ 1. Die bis zur Höhe von 1 100 000 ℳ auszugebenden Schuldverschreibungen, auf deren Rückseite diese Ge⸗ nehmigungsurkunde abzudrucken ist, werden nach dem
9
anliegenden Muster A unter der Bezeichnung:
„Zu 3 ¾ vom Hundert verzinsliche Schuld⸗ verschreibung auf den Inhaber der Kremmen⸗ Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft, Aus⸗ gabe vom Jahre 1904“
in 800 Stücken zu je 1000 ℳ Buchstabe A Nr. 1 — 800, 6860 000
600 Stücken zu je 500 ℳ Buchstabe B -99
Nr. 1 — 600, zusammen . 1 100 000 ℳ ausgefertigt.
im ganzen
Die Schuldverschreibungen werden mit der eigen⸗ händigen Namensunterschrift zweier Mitglieder der Direktion der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft versehen und von einem Be⸗ amten der letzteren eigenhändig unterzeichnet. Sie tragen ferner eine Bürgschaftserklärung des Kreis⸗ kommunalverbandes, Kreis Ruppin, die von dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern des Kreisausschusses des Kreises Ruppin eigenhändig unterzeichnet ist.
Die für diese Schuldverschreibungen nach dem ferner anliegenden Muster B auszufertigenden Zinsscheine sowie die Erneuerungsscheine zum Empfange neuer Zinsscheine nach Muster C werden in gleicher Weife saberfertigt, sedoch werden die Unterschriften auf den⸗ selben im Wege der mechanischen Vervielfältigung gr
ie Erneuerungsscheine sind zum Zwecke leicht erkennlicher Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite des Zinsscheinbogens über oder unter den beiden letzten Zinsscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Zinsscheine abweichen, abzu⸗ drucken.
Die erste Reihe der Zinsscheine für zehn Jahre nebst Erneuerungsschein wird den Schuldverschrei⸗ bungen beigegeben.
Die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen mit Erneuerungsschein erfolgt bei der Gesellschaftskasse in Neu⸗Ruppin gegen Ablieferung des der älteren Zinsse einreihe ei ·
8 8 letzteren, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung bei der Gesellschaftsdirektion der Aus⸗ widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim erlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Durch die Rückgabe des Erneuerungsscheins wird der Empfang der neuen Zinsscheinreihe nebst Er⸗ neuerungsschein bescheinigt. Im Falle des Verlustes des Erneuerungsscheins ist von dem Inhaber der CE“ eine Empfangsbescheinigung zu erteilen.
§ 2.
Der Nennwert der Schuldverschreibungen wird, vom 1. April 1904 an gerechnet, mit 3 ¾ vom Hun⸗ dert jährlich verzinst. “
Die Zinsen werden halbjährlich vom 1. April und 1. Oktober jeden Jahres ab bei der Gesellschaftskasse zu Neu⸗Ruppin und bei den von der Gesellschaft noch zu bestimmenden Zahlstellen ausbezahlt. Der Anspruch aus einem Zinsschein erlischt zu Gunsten der Kremmen⸗ Nan.Rer ⸗Wittstocker Eisenbahn⸗
esellschaft mit dem Ablaufe von vier Jahren vom
8 luß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vor⸗ legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche 1u. des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
§ 3.
Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach § 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahn⸗ ecscaft Für diese Bahnschuld haftet die auf der Bahneinheit der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahn bereits ruhende Hypothek von 1 100 000 ℳ als Sicherungshypothek nach Maßgabe des Gesetzes über die Bahneinheiten vom 8. Juli 1902 (Gesetz⸗ sammlung S. 215, 237 ff.) und des § 1187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die erforderliche Ein⸗ tragung in das Bahngrundbuch muß vor der Aus⸗ gabe der Schuldverschreibungen erfolgen. 1
Für die pünktliche Zahlung der Zinsen, für Kapitalsabzahlungen nach § 4 Absatz 3 und § 9 Absatz 2a dieser Genehmigungsurkunde in Beträgen von mindestens 50 000 ℳ und für die Rückzahlung der gesamten Schuld vom 1. Januar 1928 ab haftet der Kreiskommunalverband Ruppin als Bürge auf Grund des behördlich genehmigten Kreistagsbeschlusses vom 14. November 1899 und der ergänzenden Ver⸗ pflichtungserklärung vom 20. Dezember 1899.
Vor weiteren Anleihen, welche die Gesellschaft etwa später aufnehmen sollte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieser Genehmigun ausgegebenen Schuldverschreibungen das Vorzugsrecht für Kapital und Zinsen ausdrücklich vorbehalten.
§ 4.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch 1“ von Schuldver⸗ chreibungen vom 1. April des Jahres 1905 ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres 1946 getilgt.
Zur Tilgung wird jährlich verwendet der Ueberschuß, der vom Ermage des Unternehmens der Kremmen⸗ Neu⸗Ruppinteittstocker Eisenbahngesellschaft nach Deckung der laufenden Verwaltungs⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten, der Beiträge zu den Reserbve⸗ und Erneuerungsfonds und der Zinsen der für das Unternehmen der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft ausgegebenen 1 100 000 ℳ Schuldverschreibungen übrig bleibt, bis zur Höhe von eins vom Hundert des Betrags der ganzen Schuld unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Der Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, nach dem 1. Januar 1910 eine stärkere Tilgung ein⸗ treten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindliche Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist auf einmal zu kündigen. In beiden Fällen bedarf es der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Ci. . eg. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu verwenden. Die Einlösung, sowohl der ausgelosten als der gekündigten Schuldverschreibungen erfolgt zum Nenn⸗
werte.
Die Auslosung findet zuerst im Jahre 1904 und sodann alljährlich statt. Die Einlösung der hiernach zur Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen erfolgt vom 1. Apei des nächstfolgenden Jahres ab, zuerst also im Jahre 1905.
Ueber die Ausführung der 15 wird der Eisen⸗
bahnaufsichtsbehörde Lh efüth achweis geführt.
Die Auslosung der zu tilgenden Schuldverschrei⸗ .. findet mindestens 5 Monagte vor dem je⸗ weiligen Rückzahlungstermin am Sitze der Gesell⸗ schaft in Gegenwart der Direktion, entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zuziehung eines Notars, statt. Die Zeit der Auslosung, zu der den Inhabern der Schuldverschreibungen der Zutritt frei⸗ steht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige Be⸗ kanntmachung in den im § 11 bezeichneten Blättern zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.
Bei der Tilgung sind die Stücke zu 500 ℳ und 1000 ℳ nach dem im § 1 angegebenen Verhältnis ihrer Gesamtbeträge zu berücksichtigen. Soweit die zur Tilgung zu verwendende Summe einen hiernach nicht teilbaren Ueberschuß ergibt, wird derselbe zur nächsten Tilgung w 8
Die ausgelosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be⸗ träge sowie des Termins, an welchem die Rück⸗ zahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der Auslosung und spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermin öffentlich bekannt gemacht.
Die Einlösung derselben erfolgt von dem im § 4 angegebenen Tage ab bei der öö in Neu⸗Ruppin an die Vorzeiger der betreffenden Schuldverschreibungen gegen Auslieferung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins⸗ scheine. Werden die noch nicht fälligen Zinsscheine
nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage gekürzt und zur (Einlösung der Zinsscheine verwendet, sobald dieselben zur Zahlung vorgezeigt werden. Im übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung jeder ausgelosten Schuldverschreibung mit dem auf
gegebenen AAö“ an den Inhaber des
die Auslosung und die Bekanntmachung folgenden 31. März und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Faztn esbermsens vorangehenden Tage.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dies unter An⸗ gabe des Betrages der angekauften Schuld⸗ verschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen.
Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten oder an deren Stelle durch Ankauf zu dem plan⸗ mäßig zu tilgenden Betrage erworbenen Schuld⸗ verschreibungen werden unter Beachtung der für die Auslosung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hinaus durch Auslosung oder Ankauf oder infolge einer allgemeinen Kündi⸗ gung ihrerseits oder infolge der Rückforderung seitens der Gläubiger (§ 9) eingelösten Schuldverschreibungen wieder ausgeben darf.
§ 7.
Der Anspruch aus den Schuldverschreibungen er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuld⸗ verschreibungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlösung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus den Urkunden gleich. 8
Obgleich hiernach aus dergleichen Schuldverschrei⸗ bungen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellschaft in späterer Zeit abgeleitet werden können, so steht doch der Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft frei, die gänzliche oder teilweise Ein⸗ lösung solcher Schuldverschreibungen aus Billigkeits⸗ rücksichten zu beschließen.
§ 8.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. Für die demgemäß für kraftlos er⸗ klärten Schuldverschreibungen sowie auch für be⸗ schädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft aus⸗ gehändigte und zu vernichtende Schuldverschreibungen, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter⸗ cheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar nd, werden auf Antrag des Inhabers oder desjenigen, welcher das Ausschlußurteil erwirkt hat, neue Schuld⸗ verschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antrag⸗ steller zu tragen und vorzuschießen. Dage en können abhanden gekommene oder vernichtete Zins⸗ oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bisherigen In⸗ haber, wenn er den Verlust von Zinsscheinen vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist (§ 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Empfangsbescheinigung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden ekommene Schein der Gesellschaftsdirektion zur Ein⸗ ibern vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in 6 Jahren.
Vom 1. Januar 1928 ab ist eine nach dem Reichs⸗ eset vom 4. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt 8. 691) zu berufende Versammlung der Inhaber der bis dahin nicht eingelösten Schuldverschreibungen berechtigt, die darin verbrieften orderungen mit halbjährlicher Frist zum Halbjahresschluß der Schuld⸗ nerin zur Zahlung zum Nennwerte aufzukündigen.
Vor diesem Zeitpunkt sind die Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders als nach Maß⸗ abe der im § 4 enthaltenen Bestimmungen zu iresa es sei denn
a. daß fällige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vorgezeigt werden, länger als drei Monate unberichtigt bleiben
b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,
c. daß die im § 4 festgesetzte Tilgung der Schuld nicht innegehalten wird.
In den Fällen zu a und b kann das Kapital an demselben Tage, an welchem einer dieser Fälle ein⸗ tritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu c ist dagegen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beachten.
Das Recht der dauert in dem Fall zu a bis zur Einlösung der betreffenden Fins. cheine, in dem Falle zu b bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Betriebs, das Recht der Kündi⸗ gung in dem Falle zu c drei Monate von dem Tage ab, an welchem die Zahlung der Tilgungssumme hätte erfolgen sollen. Die Kündigung verliert in⸗ dessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht innegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlösung der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen 1.“
Bis zur Tilgung der auf Grund dieser Genehmi⸗ gungsurkunde ausgegebenen Schuldverschreibungen darf die Gesellschaft einzelne Grundstücke nicht ver⸗ äußern, noch belasten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Veräußerung oder Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahnunter⸗ nehmens nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, die innerhalb der Bahnhöfe etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post.⸗, Telegraphen⸗, Polizei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen oder die zu Packhöfen oder Warenniederlagen abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veainfherng oder Belastung eines Grundstücks die Betriebsfähigkeit des Bahn⸗ unternehmens beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung der Bahnaufsichtsbehörde erbracht (§ 5 des Gesetzes über die Bahneinheiten vom 8. Juli 1902 (Gesetzsammlung Seite 215,
237 ff.).
Diese Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldverschrei⸗ bungen nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall gg Serbse vorgelegt werden.
Alle in dieser Genehmigungsurkunde vorgeschriebenen öffentlichen eeekwae hangen müssen einmal in dem
Deutschen „Reichs⸗ und Königlich Preußischen
Staatsanzeiger, im Amtsblatte der öniglichen
Regierung zu Potsdam und in den Kreisblättern
der Kreise Ruppin und Ostprigni
Bei dem Eingehen eines der letztgenannten Blätter oder wenn dieselben unzugänglich werden, genügt die Bekanntmachung in den übrigen Blättern oder auch allein in dem Deutschen Figtbsansesger.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigungsurkunde ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den im § 11 genannten Blättern von der Direktion der Kremmen⸗Neu⸗ Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft auf ihre Kosten bekannt zu machen. 1““
Berlin, den 19. März 1904.
(Siegel.)
Der Minister ver öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Wehrmann.
Der Finanzminister. In Vertretung: Dombois.
M. d. 5. A. IV A. 2. 100 F. M. I. 4058. 8* Muster A.
Zu 3 ¾¼ vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibung auf den Inhaber der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahn⸗ gesellschaft, G
b Ausgabe vom Jahre 1904. Buchstabe
r
C1“ 8 Der Inhaber dieser Schuldverschreibung Höhe von. umstehend abgedruckten Genehmigungsurkunde auf⸗ genommenen Pahnschuld der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗ Wittstocker Eisenbahngesellschaft von 1 100 000 ℳ Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar. XA1X“X“ Neu⸗Ruppin, den (Trockener Stempel.) Die Direktion der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahn G gesellschaft. Gwei Unterschriften eigenhändig.) Ausgefertigt: (Unterschrift eigenhändig). Der Kreiskommunalverband Kreis Ruppin verbürgt hiermit die Verzinsung der vorstehenden Schuld⸗ verschreibung mit jährlich 3¾ vom Hundert und deren Rückzahlung nach Maßgabe der im § 3 der um⸗ stehend ““ Genehmigungsurkunde ange⸗ gebenen Bedingungen. Neu⸗Ruppin, den .. (drei Unterschriften eigenhändig.) Dieser Schuldverschreibung sind 20. Zinsscheine 1. Reihe für die 10 Jahre vom 1. April 1904 bis 31. März 1914 mit Erneuerungsschein beigegeben. Muster B. Pf.
Zinsschein 1. Reihe zu der zu 3 ¾ vom Hundert verzinslichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Witt⸗ stocker Eisenbahngesellschaft. Ausgabe vom Jahre 1904 Buchstabe N über . Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe vom . 19 . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschrei⸗ bung für das Halbjahr vom . . ten “ bis .. ten mit EIIN F unserer Gesellschaftskasse zu Neu⸗ Ruppin oder bei den umstehend angeführten Zahlstellen. Neu⸗Ruppin, den.. ten 19.. EScrockener Stempel.) Ddie Direktion der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. zwei Unterschriften im Wege der mechanischen Vervielfältigung her⸗ gestellt.) Ausgefertigt: (Unterschrift im Wege der mecha⸗ nischen Vervielfältigung hergestellt.)
Zahlstellen: teu⸗Ruppin bei der Gesellschaftskasse
1u“ 8 3 hat auf
—
fe von e dieser
seneszaspruc Erfolgt die Vor⸗
on dem Ende der gerichtliche Geltend⸗
r dem Ablau
ie
ischt mit dem Ablau
Zinsscheine erli des Jahres ab, in welchem der
schein vo g vorgelegt wird. zwei Jahren vo
wenn nicht der Zins zur Einlösun ch in gung steht d
der Anspru
Der Vorle machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Schlusse
1
ektion jährt
legung, so verj Vorlegungsf
st
Der Anspruch aus diesem fällig geworden ist ri
vier Jahren vom Frist der Dir
1“
28
Erneuerungsschein — für die Zinsscheinreihe Nr. .. ziu der zu 3 ¾ vom ae. verzinslichen Schuldverschreibung auf den
nhaber der Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. Ausgabe vom Jahre 1904
Buchstabe .
6 566s6ö.
Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der oben genannten Schuldverschreibung die. Reihe von Zinsscheinen für die... Jahre von 19... bis 19 . . nebst Erneuerungsschein bei der Gesellschaftskasse zu Neu⸗Ruppin, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der unterzeichneten Direktion widersprochen hat.
In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Neu⸗Ruppin, den u 1ö1“ (Trockener Stempel.)
Die Direktion der 88 Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. 5 (zwei Unterschriften im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt.) 8 6— Ausgefertigt: 8 (Unterschrift im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt.)
Vorstehende Genehmigungsurkunde wird hiermit
veröffentlicht. Neu⸗Ruppin, im April 1904. Kremmen⸗Neu⸗Ruppin⸗Wittstocker Eisenbahngesellschaft. Die Direktion. 3 Mohr.
Laemmel.
gefunden.
.ℳ Anteil an der in Gemäßheit der
Deutsche Nationalbank, Bremen.
anz am 31. Dezember 1903.
Kassakonto...
9 Hassa anthe;n
3) Effektenbestand.. 4) Kontokorrentdebitoren
5) Avaldebitoren . . . . 6) Lombardforderungen ...
7) Konto
Bankgebäude 8) Guatemalakonto
5 8* S
Gluud.
Vorstehende Bilanz haben wir
Die Revisionskomm Detmar H. Finke. Gewinn⸗ und Verlustkont
ebet.
1) Gehalte, Geschäftsunkosten, Cour⸗ hbner . . ....
2) Abschreibungen:
Verlust auf Kontokorrentkonto ℳ 607 609,65 Perkuu sortialgeschäft und auf 58 Kom⸗ manditbeteiligung „ 121 732,51 Guatemalakonto „ 273 150,81] 1
. ( wovon ℳ 20 382 7 92,05 gegen Sicherheit und Guthaben bei Bankiers)
für hiesige und auswärtige Immobilien. inkl. Obernkirchener Sandsteinbrüche und
3 568 200
49 881 870
Der Vorstand. Dr. A. Str
mit den
ℳ 3
1) Gewinn 178 470 20
2
002 492
1
9
180 963,17
2) Reservefondskonto 1 3 Fpezialreservekonto . Feteht⸗ “
vontokorrentkreditoren. 7) Verzinsliche Depositen 8
4919
Büchern der Deutschen Nationalbank ü
ission des Aufsichtsrats.
Lambert Leisewitz.
o 31. Dezember 1903. 8 ——————
2) Vereinnahmte Zinsen und Gewinn 1“ 16e“ Diverses, inkl. Erträgnis aus Obernkirchen verkaufte Grundstücke
ℳ 15 000 000 1 500 000 300 000 24 529 124 1 642 999 5 822 657 1 080 171 6 917
1) Aktienkapitalkonto.
zepte im Umlauf ..
Assekuranzkonto.
—-C——
49 881 870
ube.
auf Effekten .. 36 323
455 812
und Gewinn auf 6“ 132 975/6
— ---—
1 180 963
(7888 Aktiva.
7 Bil
Aktionärekonto: Aktienkapitalguthaben
Kassakonto: Barbestand...
Maschinen⸗ u. Fabrikeinrichtun zkto., Mannheim! abrikeinrichtungen
Werkzeug, Maschinen und in der Stammfabrik Mannheim. Immobilienkonto:
Gebäude und Grundstück der Mannheimer
w“ Warenkonto: Materialien und halbfertige Fabrikate Maschinen⸗ und Fabrikelnrich Baden: Werkzeug, Maschinen und in der Filialfabrik Baden, S Warenkonto, Filiale Baden: 4“
chweiz
Gewinn⸗ und handlungsunkostenkonto :
Gehälter, Zinsen ꝛc.
Bilanzkonto:
Reingewinnverteilung:
Rücklage in den gesetzlichen Reservefonds
5 % Dividende aus ℳ 300 000,—
Vergütung an Aufsichtsrat und Direktion und Gratifikation an ;
Vortrag auf neue Rechnung
tungskonto, Filiale Fabrikeinrichtungen
ℳ „ 15 000,—
Isolation“ A. G. Mannheim. anz per 31. Dezember 1903.
ℳ 200 000
145 101
37 247
V 29 438 88 3 2714,12 592 054 50
Isolation“ A.⸗G. Mannh Verlustkonto per 31.
₰ 20
ℳ 18 721
1 500,—
3 600,—
631,85 20 731/85
39 15505”
In der heute stattgehabten Generalversammlung wurde
und Verlustkonto
Der
genehmigt und Aufsichtsrat und F Architekt Karl Blatt in Mannheim annheim, den 22. April 190.
„Isolation“ Aktien⸗Gesell
4.
Vorstand. O. Wolf
Aktienkapitalkonto: LEE .
Kontokorrentkonto: Reservefondskonto:
176 200 G Reingewinn
Dezember 1903.
Vortrag von letzter Fabrikationskonto:
Vorstand entlastet. ist aus dem Aufsichtsrat ausgetreten.
Aktienkapital ypothek auf Grundstück
Kontokorrentschulden ab⸗ züglich Guthaben
Resenvefondgs.. ... ewinn⸗ u. Verlustkonto:
8 2592 054,50 eim.
Haben.
Rechnung Bruttogewinn nach Abzug
der Amortisation und der Betriebsspesen ...
1*
39 453 05 die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗
schaft.
8
er.
Actien⸗Gesellschaft für Gas und Glektricität in Köln.
Bilanz am 31. Dezember 1903.
Aktiva. In Mobilien⸗ und Geräte⸗ E 11“ „Konti der Werke .. „Geschäftshauskonto. . „Kautionskonto.. .. Kontokorrentkonto 31 296 35 Avalkonto 43 500— Effektenkonto .. . 3 000—
ℳ
14 87157
16 331 62172 258 160,48 28 634 68
Konto pro Diverse. 65 Kassakonto . . .. 31
16 717 307 76
Gewinn⸗ und Verlustkonto.
ℳ
80 291 225 000
46 868
55 250 125 000
55 000
25 000 466 312
en Zinsenkonto.... . bligationszinsenkonto. . Generalunkostenkonto 8* alärkonto ...
. Abschreibungskonto
*„ Disagiokonto. Lantiemekonto *Reingewinn
Per Aktienkapitalkonto
8 Obligationenkonto 1 Kautionskreditoren.
Kontokorrentkonto Avalkonto
Obligationszinfenkonto
Reservefondskonto Dividendenkonto p Tantiemekonto
Reingewinn ..
h Verwend Gesetzliche Gewinnanteile. Dividende 5 % Gewinnvortrag
Rechnung
. Abschreibungskonto
64
ke de Geschästgsahr 1903 kann vom verlin gegen Einlieferung des Dividenden
rektor Nolte, Berlin, Geheimer Bergrat vlingen.
Cöln, 21. April 1904.
1 078 722 1““ Die von der heutigen Generalversammlung auf ℳ 50,— für jede 1. Märkischen Bank in erersamn. deren Zweig
6 scheines Nr. 6 erhobe eem Aufsichtsrate wurden durch die Generalversammlung zugewählt die Elberfeld, und Kaufmann
81
Juli cr. an bei de
Dr. Weidtmann,
Rücklage
Per Gewinnvortrag aus 1902 . . . „ Bruttogewinn der Werke sowie Ertrag des Geschäftshauses..
anstalten und der Deutschen Bank in iI werden.
Passiva.
“ 8 000 000 — 5 000 000 32 786 08 .“ C1“ 43 500— b 8 58 492 50
765 000 — 511 173 25 3 150 — 25 000 — 466 312 28
ro 1902 b
ung desfelben: 8
. ℳ 23 094,51
. „ 29 849,45 „ 400 000,—
213 368,32 ℳ 466 312,28
auf neue 9 88
16 717 30776 Kredit.
ℳ 4₰ 4 422 11
1 074 300/70
8 1078 722 81 Aktie festgesetzte Dividende r Gesellschaftskasse in Cöln, der
herren General⸗ bert Gierlich,
bereinstimmend
v .555 851 66 02
[7899]
Kammgarnspinnerei Aktiva.
Grundstückkonto “
Abschreibung “ Gebäudekonto 8 14“
ℳ
Abschreibung 5 % .
Maschinenkonto.
. ℳ 527 Zugang..
ℳ Abschreibung 10 % „ Mobiliarkonto
E Zugang
“ Abschreibung 20 % „
. ℳ 46 907,59 NR 207,55
N28 972,37 2 402.20 549 376,57 27 468,83
. .127 537,46
654 810,57 65 481,06
ℳ 10 197,44 2 039,49
und Weberei
Bilanz am 31.
300,—
472,08
273,1 b
589 329 936,79 260,65
8 157
5
Wechsel ..
vEe11616“X
Abschreibung für Dubiose 1 ½ % „
Avalkonto...
13
1““ Vorräte.
Zinsenkonto. . Unkostenkonto. . .. Feuerversicherungskonto Steuerkonto
ditätsversich 1 Zuschuß zum Mädchenheim u. Abschreibung für Dubiose .. Abschreibungen “
mit den Eitorf, Hugo
festgesetzt worden. Coupons Nr. 3 bei
. ℳ 909 961,38
Feuerversicherungskonto (vorausbez.
Beiträge zur Krankenkaffe, Alters⸗ und Invali⸗ 114161414X*“ zur Arbeiterküche
Gewinnsaldo 16“”
Die Richtigkeit vorstehender Bilanz ordnungsmäßig geführten Büch den 6. April 1904.
In der heutigen Generalversammlu
4 082 7 653
649,42 896 311 10 0⁰⁰
9 657/ 95
1 730 040 74 3 823 876/ 96
.
Der V sowie
Gelsamm,
Gewinn⸗ und V
319 665 529 142
ftskasse in Eitorf ssen und Düsseldorf ausbezahlt.
Eitorf Aktien
Dezember 1903. —
gesellschaft in Eitorf.
Passiva.
ℳ „3 2 500 000
27 862
100 000
. 10 000
.760 102
106 246
319 665
Aktienkapitalkonto Reservefonds ... Spezialreservefonds. 114“““ 44“*“ Gewinnvortrag aus 1902 ℳ 89 024,87 Gewinn pro 1903 „ 230 640,91 Gewinnverteilung:
5 % Reservefondds ℳ 11 532,05 Spezialreservefonds .. „ 50 000,— 4 % Divldende.. . . 100 000,— Vertrags⸗ und statut⸗
gemäße Tantiemen 8 955,44 4 % Superdividende 100 000,— 10 000,—
Gratifikationen .. Vortrag.. 39 178,29 ℳ 319 665,78
Haben.
ℳ
6 891 25 421 11 928 40 036
13 994
2 092 13 649 95 461
Vortrag aus 1902. Garnkonto.. Gewebekonto .. Beleuchtungskonto Sonstige Einnahmen..
529 142,15 orstand.
des Gewinn⸗ und Verlustkontos und deren Ueberein⸗
ern wird hierdurch bescheinigt.
aus Cöln.
tigen ng ist die Div de fü 8
Dieselbe wird von heute ab wode für das Geschäftsjnhr 19038 auf S % . unserer Gesellscha Bankverein in Cöln, Berlin, E Eitorf, den 23. April 1904.
mit ℳ 89,— für jede Aktie gegen Einlieferung des sowie bei dem A. Schaaffhausen'schen
Der Vorstand.
[7316]
Aktiva.
An „ Gebäudekonto abz. 2 % Anschlußgleiskonto abz.
Abschreibung.
Modellkonto abz. 10 %
Materialkonto, Vorräte . Fabrikationskonto.. Kassakonto, Bestand. Wechselkonto, Bestand
Stadtanleihe. Verlust per 1901 .. ..
“ „ Allgem. Unkostenkonto. „ 1116615262 „ Abschreibungen ...
Utensilienkonto abz. 10 ⁰% Abschreibung 1 Abschreibung. Werkzeugkonto abz. 10 % Abschreibung
Kontokorrentkonto, Debitoren .. . Effektenkonto, Preuß. Staats⸗ u. Mannh.
Gewinn⸗ und Verlustkonto:
Actien⸗Gesellschaft für Maschinenbau vormals Butz & Leitz
Mannheim⸗Neckarau.
Bilanz per 30.
1“
Grundstückkonto ohne Abschreibung 1 Abschreibung 1 5 % Maschinen⸗ und Einrichtungskonto abz. 10 %
Abschreibung. 1
. ℳ 49 615,56 „ 61 269,61 . 54 809,70
165 694
November 1903.
₰
86 427 ,05 62 235 — 4 636—
07 844 — 9 463 50 32 692 — 28 858 — 71 720 60 4 908/12 139 65
14 830/ 62
456/90
Per Aktienkapitalkonto .. (hiervon sind ℳ 50 000,— Eigen⸗ tum der Gesellschaft) Hypothekenkonto .. . Kontokorrentkonto, Kre⸗ vditore ..
87
110 885/17 61 816 44 10 339 ,57
21 88% 204 093 78
797 379,31
Soll. Gewinn⸗ und Verlustkonto. 8 Haben.
797 379
ℳ Per Fabrikationskonto. . . . . .. 38 398,91 „ Verlust per 1901. ℳ 49 615,56 „ 1902. „ 61 269,61
1903. 54 809,70
165 694 204 093
[7892]
Areal..
Gebndzs . Maschinen. .... 1*“ Beteiligung Schelklingen. Fremde Beteiligungen.
Soll. Gewinn⸗
Geschäftsunkosten . . . . ... Ordentliche Abschreibungen .. .
“
der Württ. Bank den Herren Stahl dem Stuttgarter
Ferner hatten der beste Rechtsanwalt E. Kübel, Dr. G. wurden wiedergewählt; neugewählt.
Guthaben bei der Betriebsgemeinschaft
Nach Beschluß der vierzehnten ordentlichen Dividendencoupon für das Ge der Württ. Vereinsbauk anstalt vormals Pflaum & Cie.
Bau⸗Geschäft München. ausgeschieden Herr Kommeezienrat E. Benzinger und
benden Reihenfolge nach dieses Jahr die
und dem Herrn Simon Lebrecht in Aus dem Aufsichtsrat sind durch Tod Herr Geh. Kommerzienrat Dr. von Steiner.
außerdem wurde Herr D
29 700— 571 900— 50 200 —- 900 —- 700 000—- 245 000/— 948 445/ 90
2 546 145 90 Verlustkonto
ü . 1 823 50 66 824 ,25 . . 287 354/48
356 002 23
und
& Federer Immobilien⸗ und
Leube aus dem Auf
Stuttgart, den 23. April 1904.
Srhe,nesc⸗
oser.
ver 31. Dezember 1903.
r. Hermann Ste
Oberschwäbische Cementwerke.
8 1.“ Aktiva. Bilanz per 31. Dezember 1903. Passiva.
“ Arbeiterunterstützungsfonds .. 11134“ Außerordentlicher Reservefonds Erneuerungsfonds ...
1u“] 146 220][02 Gewinn⸗ und Verlustkonto. .
287 354 48
ee gass a.
2 546 145/90
K „4₰ 199 818/93 155 194,—
989/30 356 002 23 Generalversammlung unserer Gesellschaft wird der
Vortrag vom Jahre 1902 . Betriebsüberschuß. . . V“
schäftsjahr 1903 vom 25. April 1904 ab mit ℳ 80 eingelöst bei:
in Stuttgart
Herren Kommerzienrat R. Kelle sichtsrat Diese letzteren drei — ner auf die Dauer von zwei Jahren
Cementwerke.
W. Schrader.