1904 / 100 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Apr 1904 18:00:01 GMT) scan diff

weiterer Verwendung beim Großen Generalstabe, in dem Kommando nach Preußen belassen. Sprösser, Oberstlt., aggreg. dem Inf. Regt Alt⸗Württemberg Nr. 121, mit Pension und der Er⸗ laubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform zur Disp. gestellt und in die etatsmäßige Stelle des inaktiven Stabsoffiziers beim General⸗ kommando des Armeekorps versetzt. Günther, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Horb, den Charakter als Oberstlt.

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Major und Bats. Kommandeur im 10. des Landw. Bezirks Ulm, Hirzel, Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, Greiner, Major in der 3. Ingen. Insp. und Ing. Offizier vom Platz in Feste Kaiser Wilhelm II., unter Enthebung von dem Kommando nach reußen, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim, Pre ler, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser ilbelm, König von Hruptm. Nr. 120, zum Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Leonberg, Krüger, Major z. D. und Bezirksoffizter beim Landw. Bezirk in gleicher Eigenschaft zum Landw. Bezirk Mergent⸗ heim versetzt. v. Besserer⸗Thalfingen, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, mit Pension zur Disp. gestellt und zur Dienstleistung beim Landw. Bezirk Eßlingen kom⸗ mandiert. 888 Na im Kommando nach Preußen enthoben: Wiest, Major und W“ im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Ober⸗ chles.) Nr. 23, und in gleicher Eigenschaft in das 10. Inf. Regt. snh 180, Finckh, Major und 1“ der 30. Div., als Bats. Kommandeur in das 8. JInf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, eingeteilt. Werner, Königl. S Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen . 120, behufs Be⸗ förderung zum Hauptm. und 2 als Komp. Chef im 2. Oberrheinischen Infanterieregiment Nr. 99, von seiner Stellung enthoben. Frhr. v. Starkloff, Oberst und Kommandeur der 26. Kav. Brig. (1. K. W.), zum Gen. Major befördert. Frhr. von Falkenstein, Oberst, beauftragt mit der Führung der 3. Kav. Brig., behufs Verwendung als Kommandeur dieser Brig., in dem Kommando nach Preußen belassen. Kündinger, Rittm. und Adjutant der 26. Kav. Brig. (1. K. W.), als Eskadr. Chef in das Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 versetzt. Frhr. Schilling v. Canstatt, Oberlt. im Drag. Regt. König Nr. 26, unter Beförderung zum Rittm., zum Adjutanten der 26. Kav. Brig. (l1. K. W.). ernannt. Frhr. v. Eyb, überzähl. Rittm. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, als Eskadr. Chef in das Ulan. Regt. König Vilhelm I. Nr. 20 versetzt Waldhausen, Königl. preuß. Oberst und Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, von dieser Stellung behufs Verwendung als Kommandeur der 30. Feldart. Brig. enthoben. Stroebel, Major und Abteil. Kommandeur im Vorpomm. Feldart. Regt. Nr. 38, unter Enthebung von dem Kommmando nach zum Kommandeur des 3. Feldart. Regts. Nr. 49, Luithlen, Major aggreg. dem 3. Feld⸗ artillerieregiment Nr. 49, kommandiert zur Vertretung des fehlenden Vorstands des Remontedepots und Vorsitzenden der Remontierungskommission, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform zur Disp. gestellt und zum Vorstand des Remontedepots und Vorsitzenden der Remontierungskommission, 88 ernannt. Zimmerle, Oberlt. im 3. eldart. N Nr. 49, ein Patent seines Dienstgrades erhalten. Bailer, Oberstlt. in der 3. Ingen. Insp., beauftragt mit der Wahrnehmung der Geschäfte es Inspekteurs der 8. Festungsinsp., behufs Ernennung zum Inspekteur dieser Festungsinsp. in dem Kommando nach Preußen be⸗ lassen. Kranz, Königl. preuß. Oberlt. im Pion. Bat. Nr. 13, behufs Verwendung in der 3. Ingen. Insp. von seiner Stellung ent⸗ oben. Deyhle, Oberlt. im Pion. Bat. Nr. 13, behufs Verwendung in der 2. Ingen. Insp. nach Preußen kommandiert. Lindemann, Bindernagel, Königl. preuß. Oberlts., kommandiert nach Württem⸗ berg, bisher in der 3. Ingen. Insp., in das Pion. Bat. Nr. 13 ein⸗ geteilt. Köstlin, Lt. im Inf. König Wilhelm I. Nr. 124, kom⸗ mandiert zur Dienstleistung beim Trainbat. Nr. 13, in dieses Bat. versetzt. 8 se. gent: zu Lts. die Fähnriche: v. Hardegg im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Most im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Springer im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121 mit Patent vom 19. April 1903, Weise, Hartmann im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, Re nner im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, Weber im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13 mit Hatent vom 19. April 1903; zu Fähnrichen die Unteroffiziere: Preu, Friedrich Gr. zu Sayn⸗ Wittgenstein⸗Berleburg im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Gr. v. Beroldingen im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 24. April. v. Andler, Oberstlt. z. D., zugeteilt dem Generalkommando des Armeekorps, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der bisherigen Uniform, Sigel, Oberstlt. z. D., Kommandeur des Landw. Bezirks Ulm, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Scholl, Oberstlt. z. D., Kommandeur des Landw. Bezirks Hall, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Knobloch, Major z. D., Kommandeur des Landw. Bezirks Mergentheim, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. e, Ffe trne 1. 121, unter Belassung zur Disp. ihren Stellungen enthoben. b . 8 Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit Pension zur Disp. gestellt: Frhr. v. Röder, Gen. Lt. und Inspekteur der 3. Kavp. Insp., unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, v. Muff, Gen. Major und Kommandeur der 51. Inf. Brig. (I. K. W.), unter Verleihung des Charakters als Gen. Lt., Frhr. v. Tessin, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Ulan. Regts. König Wilhelm I. Nr. 20, Erpf, Major in der 3. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Platz in Glogau, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Pion. Bats. Nr. 13, unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen. Mertins, Hauptm. und Battr. Chef im Feldart. Regt. König Karl Nr. 13, mit der Erlaub⸗ nis zum Tragen der Regts. Uniform, Banz, Lt. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, mit der esetzlichen Pension, Kinzel⸗ bach, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Mergent⸗ heim, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Hetzel, Hauptm. z. D., mit der Er⸗ laubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, mit ihrer Pension, der Abschied bewilligt.

Deutscher Reichstag. 1 77. Sitzung vom 27. April 1904. 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen. Die Wahl des Abg. Fürsten von Bismarck (3. Magde⸗ burg, b. k. F.) ist von der Kommission für gültig erklärt worden. 8 Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem Abg. Geyer (Soz.) nimmt das Wort der Abg. Wellstein (Zentr.): Ich bitte, nach dem Kommissions⸗ antrag die Wahl für gültig zu erklären. Der Reichstag hat noch nie⸗ mals eine allgemeine Beschneidung der Oeffentlichkeit der Wahl darin gesehen, wenn einzelne Personen, die gegen die Ordnung verstießen oder aus sonstigen Gründen aus dem Wahllokal verwiesen wurden. Die Kommission sagt in ihrem Bericht: „Allerdings würde aber, sofern als erwiesen anzunehmen wäre, daß sich der Landrat und der

Unuläͤffigkeit der Beschränkung der Wahlfreiheit darin erblickt und die Amtspersonen darauf hingewiesen werden müssen. Die Kommission hat also ein solches Verhalten nicht gebilligt, aber die Fonteaiehe, sind keine dauernden, amtlichen Personen, und die Kommission hat in solchen Fällen die Praxis verfolgt, die Wahlvor⸗ steher nicht mehr auf das Unzweckmäßige ihrer Handlungen aufmerksam

zu machen.

Abg. Ko r. Volksp.): Ich bitte, dem Antrag Gothein statt⸗ In 819 vummissiongbericht ist nicht festgestellt, daß nur solche Personen ausgewiesen seien, die gegen die Ordnung verstoßen haben. Es sind vielmehr tendenziös die Angehörigen einer Partei ausgewiesen worden, und dasselbe kann morgen den Freisinnigen, über⸗ morgen dem Zentrum widerfahren. Die Wahlvorsteher sind amtliche Persönlichkeiten, denn sie stehen bei der Wahl im Namen des Staats da. Die geheime Wahl ist in diesem Fall auch dadurch verkürzt worden, daß die Wahlbriefe aufeinander geschichtet und nach der Reihe wieder aus der Urne genommen wurden und so genau festgestellt werden onnte, wie jeder gewählt hatte. 1 1 8 Abg. Odr Wall 8. 8 Nach der stehenden Praxis der Kommission ist die Ausweisung einzelner oder mehrerer Personen an und für sich keine Verletzung des Prinzips der Oeffentlichkeit. Es brauchte gar nicht festgestellt zu werden, ob der Betreffende oder die Betreffenden, wie man zu sagen pflegte, sich im Lokal üppig gemacht haben. Unter Umständen kann der Ausschluß auch einer einzelnen Person eine Ver⸗ letzung der Oeffentlichkeit sein. Aber das muß in jedem einzelnen Fall ücsgene Frs. u Einfluß auf das Wahlresultat hat diese Sache nicht ausgeübt.

Fhachc nichte (Soz.): Der Reichstag hat die Pflicht, für die Zukunft solchen skandalösen Vorgängen vorzubeugen. „Es handelt sich um eine Wahlbeeinflussung zu Gunsten der konservativen Partei, um einen Unfug. Es ist kein Zufall, daß die Wahl des Abg. Freiherrn von Stumm trotz der empörenden Zustände im Saarrevier niemals für ungültig erklärt worden ist. Erst als ein nationalliberaler Kandidat in seinem Wahlkreise aufgestellt wurde, hat das Zentrum seine Haltung geändert. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein ungesetzliches Vorgehen der ausweisenden Wahlvorsteher. In dem einen Fall hat der betreffende Wahlvorsteher gesagt: „Ich muß Sie ausweisen, der Kreissekretär hat das so angeordnet. In dem anderen Falle entschuldigte sich der Wahlvorsteher damit, daß eine Verfügung der Regierung vorliege. Und da sagte man in der Kommission, es liegen keine Beweise vor. Es handelt sich hier um die Anwendung eines Systems. Demgegenüber hat man nicht kalku⸗ latorisch nachzurechnen, ob die Wahl trotzdem gültig sei. Ein Beschluß der Kommission, der so zustande gekommen ist, ist ein Hohn auf das Wahlrecht. 8

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung. 1

Der Antrag Gothein wird abgelehnt und die Wahl des Abg. Fürsten von Bismarck für gültig erklärt.

Die Wahl des Abg. Dr. Becker⸗Hessen (5. Hessen, nl.) wird nach dem Kommissionsantrag beanstandet und Beweis⸗ erhebung beschlossen. 8

h Die Hccschle Abg. Osel (4. Oberfranken, Zentr.) wird ür gültig erklärt. 1 Pie Wahl des Abg. Blumenthal (Straßburg-Land, d. Volksp.) ist von der Wahlprüfungskommission einstimmig für ungültig erklärt worden.

die Wahl für gültig zu erklären.

Abg. Payer: Wer die Kritik des Abg. Blumenthal an der elsaß lothringischen Landesverwaltung gehört hat, dem wird es schwer eingehen, daß dessen Kandidatur förmlich den Stempel einer amtlichen Kandidatur getragen hat. Herr Blumenthal hat sein demokratisches Herz doch nicht erst nach den Wahlen hier in Berlin entdeckt, und Herr von Köller hat von ihm behauptet, daß er mit einem Fuß auf dem Boden der Sozialdemokratie stehe. Man hat in der Kommission angeführt, daß Wahlaufrufe zu Gunsten Blumenthals 13 Bürgermeister und 2 Abgeordnete unterzeichnet hätten. Daß das nicht korrekt war, ist anzuerkennen. Aber daß diese Unterschriften eine Wahlbeeinflussung waren, kann nicht anerkannt werden. Später haben jene Leute die Bezeichnung „Bürgermeister“ in anderen Wahlaufrufen fortgelassen. Es handelt sich hier um ein Verfahren im Elsaß, das früher nicht beanstandet worden ist. Es liegt mir in dieser Be⸗ ziehung Material vor, das der Kommission noch nicht bekannt war. Nach dem „Elsässischen Volksboten“ haben 10 Bürgermeister von der Gegenseite in viel stärkerer Weise sich betätigt, indem sie bei Wähler⸗ versammlungen für den Gegenkandidaten sogar gesprochen haben. Wenn man also den Protest auf die Unterschriften der Bürgermeister stützt, so ist es doch seitens der Protesterheber ein ziemlich starker Tabak, daß man die Bürgermeister nicht anführt, die für den Gegen⸗ kandidaten in ganz derselben Weise eingetreten sind, wenn man also davon ausgeht, daß den Bürgermeistern, die für Blumenthal geneigt waren, verboten ist, zu tun, was die katholischen Bürgermeister, die Hausfreunde, tun durften? Wenn schon einmal ein solcher Bürgermeister einen Wahlaufruf unterschreibt, dann ist kein großer Unterschied, ob er sein Epitheton ornans noch dazu setzt oder nicht. Mit denselben Bedenken müßte man doch den Unterschriften von Geistlichen gegenüberstehen, die doch auch bis zu einem gewissen Grade Beamtencharakter haben, soweit der Geistliche nämlich in den gemischten Verwaltungsfunktionen, Armenverwaltung usw. mitzureden hat; in dieser Beziehung würde er dem weltlichen Ortsvorsteher durchaus gleichzustellen sein. Nun hat man darauf hingewiesen, daß die Stellung der Bürgermeister in Elsaß Lothringen darin von der in Altdeutschland abweiche, daß sie vom Bezirkspräsidenten aus der Zahl der Gemeinderatsmitglieder ernannt werden, daß ihnen ferner höhere olizeiliche Funktionen beigelegt sind. Gegen diese Auf⸗ assung sind Bedenken erhoben worden, denen ich mich an⸗ chließe. Das Amt ist ein Ehrenamt ohne jeden finanziellen Bezug; größere polizeiliche Befugnisse als in anderen deutschen Staaten haben sie auch nicht, vielmehr fehlt ihnen die politische Polizei⸗ funktion, weil dort Kantonalpolizeikommissare bestehen. Bei allen Wahlen traten sie denn auch ganz unbefangen mit ihrer persönlichen Meinung hervor, wie dies bezüglich der Wahl des früheren Abg. Spies erwiesen worden ist. Es geht nicht an, aus diesen Bürgermeistern ein Mittelding zwischen Gemeindebeamten und staatlichen Organen ad hoc zu schaffen. Daß die Regierung in Elsaß⸗Lothringen die Wahl des Kandidaten Blumenthal gewünscht habe, wer will das etwa behaupten? Ich brauche mich ja nur auf das Zeugnis des Herrn Staatssekretärs von Köller zu berufen. Bei allen Parteien bin ich zu bekannt, als daß man mir zutrauen könnte, ich würde Herrn Blumenthal als Regierungs⸗ kandidaten empfehlen. Wir haben uns in diesen Wahlkampf gar nicht gemischt; angesichts des entgegenkommenden und freundlichen Verhältnisses des Herrn von Köller mit den klerikalen Elementen dort hätte man als unausgesprochenen Wunsch der Regierung höchstens den betrachten können, daß der Regierung die Wahl des Kandidaten der katholischen Partei die mindestunangenehme sein würde. Nie⸗ mals ist von dieser Kandidatur als einer offiziellen irgendwie oder irgendwo die Rede gewesen. Unter den Aufrufen stehen außerdem die Namen einer Kcbe von technischen Beamten, Werkmeistern der Werkstätte der Reichseisenbahn in Bischheim. Hier nimmt die Kommission doch unzweifelhaft nicht ohne weiteres an, daß es sich um eine Wahlbeeinflussung handelt, sondern sie hält an dem weiteren Erfordernis fest, daß diese Betätigung einen außergewöhnlichen Umfang angenommen hat. Davon ist aber doch nicht die Rede. Wer kann überhaupt aus der Willensäußerung eines der Reichsverwaltung unter⸗ stehenden Technikers einen Schluß ziehen auf die Willensmeinung der elsässischen Landesregierung? Hier handelt es sich nicht um eine amt⸗ liche Wahlbeeinflussung, sondern um das Scheinvorbringen einer Wahl⸗ beeinflussung, um eine rite zu stande gekommene Wahl für ungültig zu erklären. Ich bitte Sie, sich diesem Versuch nicht anzuschliefen

Abg. Wellstein: Es kommt nicht darauf an, ob die

Kreissekretär ausgesprochen hätten, wie im Protest behauptet ist, eine

Kandidatur Blumenthal der Regierung absolut, sondern nur

Vom Abg. Payer (d. Volksp.) liegt der Antrag vor,

Aus den Unte,

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darauf, ob F ihr relativ gefallen hat. 1 schriften der Bürgermeister ging hervor, daß der Regierung d Wahl Blumenthals lieber war als eine andere. Auf die Ansicht 8 Bürgermeister, mit der sie ihre Amtsbezeichnung ihren Namer hinzusetzten, kommt es nicht an, sondern lediglich auf die Wirkung Gerade von den Bürgermeistern in Elsaß⸗Lothringen kann eine erhen liche Wahlbeeinflussung angenommen werden. Der Abg. Payer der langte von der Kommission wenigstens Parität, weil auch jehn2 Bürgermeister für Hauß eingetreten seien. Die Kommission hatte gar keine Veranlassung, einzugehen, weil in dem Gegenvrone der Freunde des Herrn Blumenthal hierauf kein Gewi t gelegt worden ist. Wenn die Wahlprüfungskommission auf die Teilnahme der Eisenbahnbeamten Gewicht gelegt hat, so ist sie nur ihrer alten Praxis in 8 Frage gefolgt. Ich bitte deshalb, den Kom missiont antrag anzunehmen.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Wenn der amtliche Charakter der Bürgermeister feststeht, muß die Wahl für ungültig erklärt werden Ich freue mich, daß Herr Payer heute die Ansicht vertreten hat, daß die Hinzufügung des Amtscharakters bei der 1 nicht ohne weiteres eine Wahlbeeinflussung bedeutet. Hoffentlich hat er diese Ansicht nicht allein für den se Blumenthal geäußert, sondern vertritt sie auch bei späteren Gelegenheiten. Da z. B. jeder im Kreise den Landrat kennt, macht es nach unserer Ansicht nichts aus, ob seinem Namen „Landrat⸗ hinzugesetzt wird oder nicht. Die Herren auf der Linken. haben solche Ansichten immer nur, wenn es sich um Abgeordnete der Linken handelt Herr Payer stellt den amtlichen Beeinflussungen diejenigen durch de privaten Arbeitgeber gleich; ich stimme ihm darin durchaus bei⸗ Hoffentlich werden wir nun im Einverständnis mit den Herren der Linken über Wahlprüfungen leichter hinwegkommen als bisher. Feer gelingt es uns auch, mit Hilfe des Herrn Payer neue

rundsätze für die Wahlprüfungskommission zu finden, sodaß wir uns auf ihre alten Grundsätze nicht mehr zu verlassen brauchen. Ich werde Augfc rungen des Herrn Payer folgen und ür die Gültigkeit der Wa timmen. Abg. Dr. Vonderscheer (b. k. F.): Die Wahl des Abg. Spieß kann hier nicht in Vergleich gezogen werden, weil dabei die Verhältnisse wesentlich anders lagen. Die Bürgermeister im Elsaß werden ernannt. Der Kollege Ricklin, der Bürgermeister in Dammer⸗ kirch gewesen war, wurde vom Bezirkspräsidenten nicht wieder er⸗ nannt, weil er ihm nicht gefügig genug war.

Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Ich habe namens meiner Freunde zu erklären, daß wir für den Kommissionsantrag stimmen, weil wir jede amtliche Wahlbeeinflussung verwerfen. „Wir tun dal

erade aus dem Selbsterhaltungstrieb, denn gerade wir stehen unter Berhältnissen, bei denen wir unter amtlichen Wahlbeeinflussungen zu leiden haben, und müssen daher das Prinzip festhalten.

Abg. Gothein (fr. Vgg., mit lebhaftem Murren von der Rechten begrüßt): Ihre liebenswürdige Begrüßung wird mich veran⸗ lassen, mich kurz zu fassen. Die Bürgermeister im Elsaß haben amt⸗ lichen Charakter, aber wir stimmen trotzdem für die Gültigkeit der Wahl, weil von beiden Seiten in bezug auf „Wahlbeeinflussungen gefündigt ist und wir die beiderseitigen Sünden für kompensiert halten.

Damit schließt die Diskussion. Die Wahl wird für ungültig erklärt.

Die Wahl des Abg. Dr. Braun (Frankfurt a. O., Soz)

hat die Wahlprüfungskommission in wiederholter Beratung wiederum für ungültig erklärt. ““ 8 Von sozialdemokratischer Seite liegt ein umfassender Antrag auf Anstellung von Beweiserhebungen und auf Aus⸗ setzung der Beschlußfassung vor. Abg. von Gerlach (fr. Vgg.) verbreitet sich über die don in der ersten behaupteten, ausführlich besprochenen Wahlbeeinflussun⸗ gen durch Beamte, insbesondere über die Behauptung, daß der jeßige Oberpräsident von Windheim seine Unterschrift unter das im Janurr 1903 verbreitete Flugblatt zu Gunsten der Wahl des Abg. Felisch gegeben habe, weil Felisch der Gegenkandidat war, daß diese Unterschrift sich egen die Kandidatur Schwabach gerichtet habe, daß er seine Unter⸗ schrift päter zurückgezogen habe, weil Felisch später nicht mehr der gemein⸗ same Kandidat der bürgerlichen Parteien war, und daß der Sees meister Zeidler in Fürstenwalde im Dezember 1902 in einer Wähler⸗

versammlung dort selbst für die Kandidatur Felisch gewirkt und zur

Unterschrift für Ge; aufgefordert habe. Ueber diese Behauptungen ü rheit geschafft werden. 8 müssem Klacheit gesch Uein nebies den Antrag der sozialdemokratischen Partei. Es handle sich in dem Schreiben seiner Freunde gar nich um neu angeführte Tatsachen, sondern um eine Beleuchtung des Wahlprotestes. Wenn der Beschluß der Kommission aufrecht erhalten werde, so komme das darauf hinaus, daß künftighin Wahlbeeinflussungen nur dann statthaft sein sollen, wenn sie von Erfolg gegen die Sozial⸗

demokraten seien. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt die Wahl mit großer Mehrheit für ungültig erklärt. 1 Bezüglich der Wahl des Abg. Dr. Hoeffel (11. Elsaß⸗ Lothringen, Rp.) wird ohne Debatte gemäß dem Antrage der Wahlprüfungskommission Beanstandung und Bew eiserhe bung beschlossen.

Hierauf wird die gestern abgebrochene erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aenderung des Abschnitts IV des Börsengesetzes, fortgesetzt.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Alle die Palliativmittel, di Sie beschlossen haben, um Sicherheit in den Handelsverkehr zu bringen haben gezeigt, daß die gesetzlichen Bestimmungen tro der hoha Strafen immer umgangen worden sind. Ich stehe noch heute im Ein⸗ verständnis mit meinen politischen Freunden auf dem Standpunkt, daß das Verbot des Terminhandels nicht gerechtfertigt ist und Fine anze Reihe von wirtschaftlichen Nachteilen zur Folge hat. Die andwirtschaft ist jetzt infolge des Verbots des h nba abhängig von einer ganz ungewissen Preisbildung, die Mitteilungen der Landwirtschaftskammern darüber haben sich als vollkommen ungenügen erwiesen, und auf diesen unsicheren Schätzungen beruht nun die Preisbildung. Die Industrie kann sich den Schwankungen viel eher anpassen, indem sie die Produktion je nach Bedarf schnell steigem oder hemmen kann, während die Landwirtschaft nicht willkürlich üc Produktion vermehren oder einschränken kann Gerade den muß auch im Verkehr mit landwirtschaftlichen Produkten das Sen geschäft zugelassen werden. Graf von Kanitz hat auf die n bildung in Amerika hingewiesen. Der Terminhandel hat mit 5 dortigen Vorgängen gar nichts zu tun. Sie waren kein von 5 Börse hervorgerufenes oder beeinflußtes Uebel. Diese Auffassung w 2. vollständig irrig. Nicht der Terminhandel war die Ursache des pre 1 aufschlages in Amerika, sondern der tatsächliche, effektive Han - Denn ohne die künstlichen Absperrungen von den Märkten ist diese Preisaufschlag überhaupt nicht zu erklären. Die Ausschreitunsa haben nur darin ihre Erklärung, daß der Kapitalismus in Amerile wo nicht die Millionäre, sondern die Milliardäre herrschen, sen tollsten Orgien feiens kPi bür. also 5. 8

reise für irgendwelche Produkte in die Höhe getrieben, son ern 1] 8 Preise war nur der veet sah Ausdruck des effene Handels. Ein Börsengesetz kann derartigen Machenschaften 58 haupt nicht entgegenwirken. Was Sie mit dem Verbot er Terminhandels erreicht haben, war nicht viel mehr, als daß 8 auf den Lokalmärkten die Preise um 50 bis 1 heraufseben konnten. Aber auch diese Möglichkeit ist für die Dauer völlig aus geschlossen, der Markt regelt sich eben nach Angebot und Nachfrag⸗ und nicht nach dem, was einige Leute wollen oder nicht wollen. kann sich auch nicht darum handeln, das Publikum vor Verlusten zu schützen

lücht eintragen lassen soll,

vefühl ni

1n 74 500 Tonnen; auch Duisburg,

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Ich halte es für sehr bedenklich,

keit nach der Richtung zu entwickeln, heit polizeilich schützt. möchte hinweisen, die an der Börse nicht

die Börse also gar keinen Einfluß hat, erheblichen Preisaufgang genommen haben: einer Statistik über den daß der Einfluß von Monopolgesellschaft Kohlensyndikats viel wichtiger für die Terminhandel mit seinen angeblichen So lag der Antrag Kanitz in der monopols. Das Getreidemonopol wäre sch gewesen, das war schon des Fleißes der Ed vunkt der Konsumenten und der großen

zu halten. markt, durch das Verbot des Term Börse in unerwünschtem Maße beschränkt bindung hat der wirtschaftliche Rückgang Industriepapiere gestanden. Gerade zu 3

Rückgangs hält der Terminhandel den Sturz auf.

Geschäften

esetz eine felh Man

ganze Reihe von trieben hat,

st nachweisbar.

getrieben werden. Aber wir haben G Kapitalmarkt nicht in das Ausland gebracht zeigt, daß selbst die schlimmsten Feinde von den Früchten dieses Giftbaumes ventionierten Korn häuser haben nur da ei Art Terminhandel besteht; nur. Der Minister Möller politischen Einfluß die Börse

ein In

hat. „C

Deutschland hat das Geld seinen

Die Bankdirektoren haben solche Gehälter, Reiches ihnen gegenüber dasteht, wie sein über. ie Millionen

Kopf hinaus verlängerte. Von diesem Ein Agrarier nicht. In welche Kreise hak der letzte Bankkrach bewiesen. We Börsengesetzgebung ändern wollen, so

daß eine und dieselbe Persönlichkeit 14, einnimmt, und daß diese Herren nur in die ehen, um ihre Präsenzgelder einzunehmen.

üolten die Aktionäre geschützt werden.

Aenderungen des Börsengesetzes sind nur Ueberkapitalisierung von Direktoren Dinge, die wir verhindern sollten. und Börsenkapitals und namentlich

Pa

Unternehmungen,

auch den

in der Unterdrückung der Arbeiter und i eseitigen. An dieser Stelle muß mit dem Kan

eine gesetzg

gehande

1 könnte Unglück ist, ob diese Geschäfte im Auslande

genießen.

wo das nicht der hat mit Recht d

der Großen Berliner St eine solche Bedeutung gehabt, daß die Regierung ihnen über den der Gemeindebehörden hinweg die Konzession

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daß man

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worden. und der eiten des

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lliativmittel. die

politischen Einfluß, der hrer Bestrebungen zeigt, apf eingesetzt werden, um

den übermäßigen Einfluß des Kapitals zu brechen.

Abg. Burlage (Zentr.): Die Schäden der Ansicht des Vorredners durch das Börseng Diese Ansicht teile ich. Daß der ine gesunde Minister vor und nach dem Gesetze auf⸗ zaraus Schlüsse für die zemselben Recht kann man jerige Gesetz nicht schädlich Graf von Kanitz kam in seinen liher. Die Novelle will bezug auf Treue und Glauben vollen in der Kommission prüfen, den G vorden

8

Notwendigkeit der gewirkt

rundsätzen von Treu und Glauben

ist. Aber ich sage ausdrücklich, wir lachweis ist dafür nicht erbracht worden,

Leiten lange Begründung einen ganzen

chtamtlichen Schriftstücken beigebracht

börsenregisters hat der Minister gesagt,

u das Register sähen sich die Bankiers Eine solche Behauptung habe ich nicht znuch keine Logik darin. Entweder es i lte Geschͤ

oder er hält sie nag er ihnen fernbleiben. leberhebung, ich verstehe nicht, wie die Kau icht wollen eintragen lassen.

iat behauptet, rückgegangen sei. fener dem Börsenterminhandel einen größeren wüir haben dem b 2 beigelegt, n diese Materie eine

gewillt, diese Hand jetzt lucchlöchert werden. Es

soll in einem

- inscheff unng von Waren gelten, wenn der

egungen erfolgt, die der Bundesrat genehmigt hat, und als Vertrag⸗ lcende nur Erzeuger oder Verarbeiter von Waren derselben Art,

e die, welche den Gegenstand des Geschäfts eendelsregister eingetragene Kaufleute usw. feschäftsbetrieb der Ankauf oder Verkauf Ninste Landw nogut nicht einmal besitzt,

sofnet. Wir hen eine

wollen die diskretionäre B.

sche wird der Bundesrat solche Bestimmun

ein dickes „Aber“ hinterher.

einlassen können; wir wollen, etreide und Mühlenfabrikaten i ir den effektiven Umfatz in Getreide hat mngabe der Aeltesten der Kaufmannschaft eutung als Börsen latz verloren; na ger Effektivumsatz noch gestiegen. ilin eine Getreideterminbörse ing an Weizen in Mannheim ist Neuß haben einen IMan allen

ni üert nbörfe,

größeren Umsatz zu jenen Plätzen kein Bedürfnis warum also gerade in Berlin? Die aus, die Umsätze seien so zuruͤckgegangen,

vafs nicht mehr gewährleistet sei, zumal

hat.

t für einen Kau

Verbot des Getreideterminhandels e und wir tun es auch heute no feste Hand hineingesteckt, herauszuziehen. Die bisher neuen sgecgesebes als Börsentermingeschäft nicht der

der Börse können nach B esetz nicht geheilt werden. Börsenterminhandel geeignet wäre,

da hat. 1

Ausführungen der den Ansprüchen des Börsengeschäftes in entgegentreten. inwieweit wirkli

Mein

für

Kau

tet hat;

gen erlassen;

im Kriegsfa

eberische jede

h

der Börse immer noch gern Die staatlich sub⸗ nen Erfolg gehabt, wo eine Fall ist, vegetieren sie arauf hingewiesen, welchen . m regiert die Dieser Spruch hat auch für Deutschland seine Geltung, auch in regierungsfähigen Einfluß daß der erste Beamte des Stiefelputzer ihm gegen⸗ raßenbahn haben

auf lange Jahre fluß natürlich sprechen hinauf die Korruption n etwas an der sollten wir verhindern, Aufsichtsratsstellen keralversammlungen Vor solcher Ausbeutung Die hier vor

on e hohen Gehälter der und anderseits die Herabdrückung der Löhne, Wir wollen den Einfluß des

reisbildung herbeizuführen, müssen wir bestreiten. er hat gestern dargelegt, daß das wirtschaftliche Leben und niedergegangen sei, und er hat Novelle gezogen. daraus schließen, Der

ne

ch durch das Gesetz ins Gesicht geschlagen wollen es prüfen, ein wenn auch die hundert Berg von amtlichen und Hinsichtlich des durch die Eintragung deklassiert anz verstehen können. Ich finde fmann anständig, te zu treiben, und dann sehe ich nicht ein, warum er sich nicht für anständig, dann Es liegt in diesem Verhalten eine gewisse fleute sich aus einem Ehr⸗ § 67 a bezüglich des Registerein⸗ vandes ist so verklausuliert, daß hier eine Aenderung eintreten muß. Man daß das kleine Bankiergewerbe Ufolge

1 des Gesetzes Dem widerspricht die Statisti .

„Die Novelle soll Spielraum einräumen. ine große Be⸗ ch. Wir haben 1896 und wir sind nicht ige Bestimmung soll Absatz zu § 48 des f oder die sonstige Abschluß nach Geschäfts⸗

bilden, oder solche in das beteiligt sind, zu deren jener Art gehört. Der irt ist in diesem Sinne Produzent, auch wenn er das sondern nur gemie diese Bestimmung berufen. Auch jedem Handelsgew hem Kaufmann wird hier die Tür zu diesem verbo gesetzliche Vorschrift Befugnis des Bundesrats.

er kann sich erbetreibenden, tenen Geschäft nicht eintauschen „Voraus⸗ es folgt Auf solche Dinge werden wir uns daß das Verbot des Terminhandels n der Gesetzgebung bestehen bleibt. Berlin sicherlich trotz der nicht seine maßgebende ach dem Börsengesetz ist Ich sehe auch nicht ein, überhaupt haben muß. betrug 1899 631 000, in Berlin Worms, Frankfurt, Magdeburg, verzeichnen.

Der Um⸗

Dabei hat zur Errichtung einer Eingabe der Aeltesten daß die Deckung des

Ue.

geschlagenen

Tätig

at sich ge⸗

Welt.“

die reicht,

Die große

das sind

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Der

Mit das bis⸗ Abg. Wahrheit

Freunde

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warum

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auf die Produkte lt werden, auf die und die trotzdem einen sehr 1 Roheisen und Kohle. Bei reisaufschlag dieser Produkte stellt sich heraus, „des Eisen⸗ un Preisbildung ist, als der üblen Begleiterscheinungen. Richtung eines Getreide⸗ für Sie (rechts) Vom Stand⸗ Masse der Bevölkerung müssen wir alles tun, um die Preisbildung in vernünftigen Grenzen Durch die Verdrängung des Geschäfts auf dem K Terminhandels ist der

und des

assa⸗ Verkehr an der Damit in Ver⸗ Kurssturz der wirtschaftlichen Daß das Börsen⸗ Ausland ge⸗ nur fragen, ob es ein und nicht im Inlande teresse daran, daß unser

keine Bedeutung haben.

Was man zum Lobe des regulierenden Faktors der

Preisschwankungen gesagt

weist für effektive und Terminware für Weizen und

und nach dem Erlaß des Börsengesetzes.) Beim der Preise spielen falsche die wahre Sachlage, weil man im T „Nacht muß es sein, wo Friedlands Sterne strah schaft der Blankoverkäufe und ⸗Käufe kann doch bildung herbeiführen. Wir wollen diese und besürchten Wiederkehr, neuen Absatz des § 48 zugelassen hat sich eine Autoritat wie gesprochen; und von Schwindeleien genannt. die Argumente, die wir in der Begründung der V Den Ausschreitungen der Terminbörse ist ein Riegel worden; wir wollen diesen Riegel nicht wieder öffnen.

len.“

würden.

Buchenberger sehr

Diese Aussprüche

Meine Herren! Herrn Vorredner! Er hat nicht die Argumentierung einzugehen, die der war. Ich habe gestern gesagt und

Das Termin Industriepapiere wird

und soll aufrechterhalten werden, ebensowenig wird etwas

geändert an den Bestimmungen Börsenregisters. Meine Herren, ich habe gestern und geglaubt dazu berechtigt zu sein, daß die Kreise, die Kaufleute, wissen müssen,

(sehr richtig! links), gestern, dieser Uebung der Ehrlosigkeit wollen wir den Bör Gegen die Leute, die nicht im Geschäft stehen vergnügen an die rechten Seite und dem Zentum. Wir erkennen alle an, schaden im deutschen Volke gewesen ist, dem Börsenspiel zu huldigen, wie es in den 70 er und später wieder in den 90 er Jahren geschehen ist, das ist anerkannt; aber wir wünschen und zwar zur Ehre der Kauf⸗ mannschaft, daß Mittel und Wege gefunden werden, den Kaufleuten die ehrlose Benutzung der Handhabe, die das 1896er Gesetz bietet, zu erschweren. Darin, glaube ich, können Sie uns in der Tat unterstützen. Ich habe nicht davon gesprochen, daß der Terminhandel notwendig sei, sondern ich habe immer nur davon gesprochen, daß der Zeithandel notwendig sei, insbesondere bei Getreide. Das, was wir im Zusatz zu § 48 gesagt haben, ist nicht unsere Erfindung, das ist uns in der Septemberkonferenz, die ich abgehalten habe, zugetragen worden, und es ist uns formuliert worden als Gesammtantrag der Versammlung, also auch von den Vertretern der Landwirtschaft (hört! hört! links), aus deren Mitte der Antrag hervorging und die allerseits anerkannt haben, daß es notwendig sei, innerhalb verständiger Grenzen ein Zeitgeschäft zu haben. Das Zeitgeschäft, wenn es nicht existiert, verhindert, weite solide ge⸗ schäftliche Kreise, sich gegen die Konjunkturen zu decken, was bei einem verständigen Zeitgeschäft möglich ist, und wir sind doch in Deutschland nicht von einer chinesischen Mauer eingeschlossen, daß wir die Kon⸗ junkturen des großen Weltmarktes nicht achten können, wir müssen sie achten; gegen die Verluste, die aus diesen Konjunkturen kommen, wollen wir in der Lage sein, dem Getreidehändler, der auf Monate hinaus sein Getreide an die Konsumenten verkaufen muß, dem Müller, der auf Monate hinaus sein Mehl verkaufen muß, die Mög⸗ lichkeit einer Versicherung zu geben, und gegen die Versicherung, die in dem verständigen Zeitgeschäft der Börse liegt durch berufsmäßige, der Spekulation sich widmende Kaufleute ist in der Tat nichts ein⸗ zuwenden, dies ist ein unbedingt notwendiges Glied unserer ganzen Wirtschaft, und der Herr Vorredner hat die Bedeutung dieses Zeit⸗ handels wirklich nicht voll erfaßt, wie ich glaube. Es ist das Gegen⸗ teil vom unsoliden, und wenn er uns Zahlen vorgeführt hat über die Wirkungen des Börsentermingeschäfts auf die Preisbildung im Jahre 1891 und über die Preisbildung, die der Mangel eines Terminhandels nach dem Erlaß des 1896 er Börsengesetzes gehabt hat, so muß man sagen, hat er ein paar so extreme Jahre herausgegriffen, daß darin absolut gar kein Beweis liegt. (Sehr richtig! links.) Meine Herren, das Jahr 1891 ist ja vielleicht das an Schwankungen extremste Jahr, das wir in der zweiten Hälfte des vorigen Jahr⸗ hunderts gehabt haben, soweit ich mich erinnere die Zahlen stehen mir im Augenblick nicht zur Verfügung ist das Jahr 1891 mit seiner Preisbildung die Ursache für die Politik gewesen, die zur Herabsetzung der Getreidezölle im Jahre 1891 geführt haben. Die schlechten Ernten, die sich Ende der achtziger Jahre herausgebildet haben durch die ganze Welt, hatten eine langsame Steigerung vorbereitet von 1888 an, die im Jahre 1891 durch das Zusammentreffen von Mißernten in verschiedenen Ländern zu der extremen Preisbildung beim Weizen und noch viel extremeren Preisbildung beim Roggen geführt haben. Die damalige starke Preissteigerung hat manche Mitglieder des Hauses auch auf dieser Seite zu jener Zeit veranlaßt, für die Herabsetzung des Getreidezolls auf 3,50 zu stimmen. Es war also gerade dieses Beisplel als Beweis möglichst schlecht gewählt.

Ich beschränke mich auf diese Ausführungen, um damit zu zeigen, daß ich keineswegs meine Beweisführung aufgebe, daß wir die Grund⸗ lagen des Börsengesetzes von 1896 nicht angegriffen haben, und daß wir nur die Möglichkeit einschränken wollen, mit denjenigen Hand⸗ haben, die das 1896 er Gesetz bietet, mißbräuchliche Anwendungen zu

scheint nach dem vorher Gesagten, daß diese Umsätze für den Kriegsfall Terminhandels als inkung hat, ist mir recht zweifelhaft nach den tatsächlichen Verhältnissen der Jahre 1891 ff. (Redner an der Hand einer graphischen Eee Preisbewegung nach

oggen in der Zeit vor

Auf⸗ und Abschwanken Nachrichten eine große Rolle; man trübt rüben am besten fischen kann: Die Wirt⸗ keine gesunde Preis⸗ ungesunden Zustände nicht wenn die Ausnahmen gemäß dem Ueber den Terminhandel 9 henbe br abfällig aus⸗ selbst Roscher hat die Differenzgeschäfte eine Wolke sind uns wichtiger als orlage finden. vorgeschoben

Preußischer Minister für Handel und Gewerbe Möller: Nur wenige Worte der Erwiderung auf den Freundlichkeit gehabt, auf die Inhalt meiner gestrigen Rede wiederhole es heute, an den Grundpfeilern des Börsengesetzes von 1896 soll nicht gerüttelt werden. handelsverbot für Getreide und Mühlenfabrikate wie für und des ausgesprochen geschäftlichen was sie tun, daß ein Kaufmann verantwortlich ist für die Verbindlichkeiten, die er eingegangen ist und ich spreche es heute noch schärfer aus als daß es ehrlos ist, wenn ein Kaufmann dies nicht tut. Vor senhandel schützen. und aus einem Spiel⸗ Börse gegangen sind, richten wir uns wie alle von der daß es ein Krebs⸗

8*

Staatsanzeiger. 1904.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen estellt „Nachrichten für Handel und Pn duftr se y 8

Außenhandel Frankreichs im ersten Vierteljahr 1904. Nach den offiziellen Angaben bewertete sich die französische Ein⸗ fuhr während der ersten drei Monate des laufenden Jahres auf 1 183 058 000 Franken, gegen 1 208 082 000 Franken während des gleichen Zeitraums im Jahre 1903. Die diesjährige Einfuhr steht mithin hinter der vorjährigen während des genannten Zeitabschnitts um 25 024 000 Franken zurück.

Dagegen weisen die Zahlen für die Au ersten Viertels des laufenden Jahres gegenüber derjenigen des Vor⸗ jahres eine Steigerung um 36 364 000 Franken auf, nämlich vo 1 036 829 000 Franken in den Monaten Januar bis März 1903

auf 1 073 193 000 Franken während des gleichen Zeitraums im Jahre 1904. L.“

inzelnen verteilen sich Ein⸗ und Ausfuhr, wie folgt: Januar⸗März Einfuhr

W fa

ert in tausend Franke

Nahrungsmittel. d Franken e für die Industrie.

204 819 190 961 769 140 823 757 .611“ 193 364 1 183 058 1 208 082.

sfuhr während des

Zusammen Ausfuhr Nahrungsmittel . . .. Rohstoffe für die Industrie 11“

140 878 305 971 549 941

135 196

286 417

546 162

4 8 76 403 69 054 Zusammen 1 073 193 1 036 829.

(Journal officiel de la République Française.)

4

Die diesjährige Kontraktenmesse in Kiew. Der Ausfall der diesjährigen Kontraktenmesse, die in der vom 14. Februar bis 21. März in Kiew stattgefunden hat, allen Erwartungen zurückgeblieben. Der Krieg hat hierzu viel bei⸗ getragen. Größere Abmachungen und Geschäfte sind überhaupt nicht zustande gekommen. In allen Geschäften machte sich eine Stockung bemerkbar, es wurde überall nur von Verlusten gesprochen. Ver⸗ schiedene Kiewer Firmen, die, wie gewöhnlich, auf die Kontraktmesse gerechnet haben, befinden sich jetzt in Zahlungsschwierigkeiten. Die Zuckerfabriken sind ihren Verpflichtungen nachgekommen Es werden voraussichtlich wieder einige neue Zuckerfabriken ent⸗ stehen. Die Lieferung von Maschinen und Apparaten für zwei von diesen Fabriken hat eine Kiewer Maschinenfabrik übernommen. Die Lieferung für zwei andere Fabriken ist noch nicht abgeschlossen. In Rekonstruktion, Reparaturen usw. haben die Zuckerfabriken nur das Unumgänglichste vorgenommen. Die Zahl der Firmen, die sich um diese Arbeiten beworben haben, war verhältnismäßig groß. Einige österreichische, mehrere Warschauer und eine ganze Anzahl Kiewer Maschinenfabriken wetteiferten untereinander. Die Preise wurden daher stark gedrückt, wozu die Warschauer Firmen viel beigetragen haben. In den russischen Zuckerfabrikantenkreisen macht sich jetzt immer mehr und mehr das Bestreben bemerkbar, die, einheimis Industrie nach Möglichkeit zu unterstützen. ea Unter dem Einfluß des neuen Gesetzes für die Zuckerindustrie vom 12./25. Mai 1903 wird voraus ichtlich die Rübenanbaufläche für die nächste Betriebsperiode eine weitere Verringerung erfahren. Hiernach sind auch die Preise für Zuckerrüben um 5 bis 15 Kopeken für das Berkowetz = 12 Pud (1 Pud = 16,38 kg) gefallen. Auch ist der Absatz in Zuckerrübensamen im laufenden Jahre geringer ausgefallen. Einheimische Samen sind mit 2 bis 3,50 Rubel und ausländische mit 3,50 bis 4,50 Rubel das Pud verkauft worden. Die Preise gestalteten sich um 10 % niedriger als im Vorjahre. „Der Handel mit den für die Zuckerfabrikation nötigen Materialien ist im laufenden Jahre gleichfalls weniger belebt gewesen. Jutesäcke sind mit 27 ¾ Kopeken für das Stück bezahlt worden. Die Preise für Kalk sind auch zurückgegangen; für Steinkalk sind die⸗ reise 24 bis

Zeit ist hinter

wirte

26 Kopeken und für Kreidekalk 20 bis 22 Kopeken das ud gewesen. Der Umsatz in Eisen war nicht bedeutend, die Preise aber waren höher als im Vorjahre.

Auch die Hoffnungen der Landwirte traktenmesse sind nicht in Erfüllung einen gegen früher verschiedenen

auf die diesjährige Kon⸗ gegangen. Sie hat diesmal Verlauf genommen. Sowohl in 8 Jahren als auch im vergangenen Jahre haben während er Kontraktenmesse gewöhnlich Verkäufe und Verpachtungen größerer Güter sowie Verkäufe von Getreide künftiger Ernte stattgefunden. In diesem Jahre gingen aber alle Geschäfte schief, und es kam in keinen bedeutenderen Abmachungen. Die anfänglich einsetzenden Verkäufe von Getreide künftiger Ernte haben bald aufgehört, da es sich herausstellte, daß als Käufer nur die Kiewer Bankiers erschienen, die den Gutsbesitzern höchst unvorteilhafte Bedingungen anboten. Im Hinblick aber auf den ungünstigen Stand der Wintersaaten, sowie in Erwägung der Ereignisse im „fernen Osten“, die die Ge⸗ treidepreise noch stark ändern können, haben nur diejenigen Gutsbesitzer ihr Getreide verkauft, die in Geldverlegenheit waren.

In Oelsaaten sind überhaupt keine Abmachungen getroffen worden. In landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten haben die Land. nur das notwendigste eingekauft. Die ungünstigen Aussichten

auf die künftige Ernte verminderte deren Kauflust erheblich. Im

Gegensatz zum vorigen Jahre ist in di

Nachfra 1

des Kaiserlichen Konsulats in Kiew.) 116“

Asbestbedarfs bezogen. Die Forschungen nach neuen dem „Rig. Börsenblatt“ einem unerwartet großen Erfolge. nicht nur in schmalen Felsen und Gebirgen vor. mittelbar am schiffbaren vorwiegend aber in 30 bis 35 km Entfernung von denjenigen

über Wiborg geht.

Repräsentantenkammer in der nehmigung vorgelegten Handel der Argentinischen Republik gest

esem

1 Jahre nur eine geringe e nach Dreschgarnituren und Lokomo

bilen gewesen. (Bericht

Asbestlager in Finnland

Gegenwärtig wird der größte Teil des beständig zunehmenden aus canadischen und italienischen Gruben

Lagern dieses Minerals führten, zufolge, vor einiger Zeit in Finnland zu Das Asbestgestein kommt daselbst Adern und Säumen, sondern sogar in ganzen Die Fundstätten liegen zum Teil un⸗

een, deren Verbindung mit dem Meere (St. Petersburger Zeitung.

Belgien und Argentinische Republik. 8 Meistbegünstigungsabkommen. Nach einem der Sitzung vom 16. März d. J. zur Ge⸗

sübereinkommen zwischen 8 und

treiben, die gegen Treu und Glauben verstoßen.

Um 6 ¼ Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.

Mir

ehen sich die beiden Länder gegen eitig das

Meistbegünstigungsrecht zu. Die allgemeine Meist begünstigungsklausel soll

indessen nich beiden Staaten ü8 kriegerische Ereignisse treffen wird, und ferner sich nicht au Zuschlagzölle erstrecken, die

t die besonderen Maßnahmen ausschließen,

M n, die jeder der aus gesundheitlichen Gründen oder im

Hinblick auf

diejenigen eintretendenfalls zum Ausgleich der Aus⸗ ihrprämien erhoben werden 1““

fu

B“