Qualität
gering
mittel
V gut
Gezahlt
er Preis für 1 Dopp
elzentner
niedrigster ℳ
höchster
ℳ
niedrigster
höchster
ℳ
niedrigster
ℳ
höchster
ℳ
Verkaufte Menge
Doppelzentner
Außerdem wurden am Markttage nach überschläg c ber verkauft Doppelzentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
ℳ
Durchschnitts⸗
Verkaufs⸗ preis
wert
V dem
90
Landsberg a. W.. 111“; irschberg i. Schl. 1““ Göttingen .. Geldern. 8 1“ Döbeln.. Mülhausen i. E.
Chateau⸗Salins
uLuuagagagmgggagaua g
Kaufbeuren. Langenau i. Wrttbg.
Landsberg a. W. ottbus . ... Ge L66 Hirschberg i. Schl. Ratibor . . . Göttingen.. Geldern... . e“ Döbeln . 3 UIöb6. Chateau⸗Salins
uunuuggugguaggg au 2 82
8
Landsberg a. W.. Wongrowitz.. “ Ffeshhers i. Schl. 1““ Göttingen... Geldern.... 11“”“ Langenau i. Wrttbg.. Mülhausen i. E.. Chateau⸗Salins
Landsberg a. W.
JZ1ö1ö111“”“
Wongrowitz...
E111““
Hirschberg i. Schl. ö
Göttingen . . .
Gelderr..
E“
“
Langenau i. Wrttbg..
Mülhausen i. E... 8 .
Chateau⸗Saliiiss ..
2 9 „ „ 2 2 „ 9 2 9„ 8 9
Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Spalten für
16,00 15,90 17,00
17,20
17,00
12,50 12,10 10,70 11,30 10,80
13,00
14,00
12,00
12,00 10,50 11,00
12,20
16,00
12,50 11,30 11,80 10,80
13,30
14,00
12,00
12,10 11,00 11,10
12,20 13,00
16,00
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und d Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht
16,90 17,50
16,00 17,50 16,20 16,60 18,00 16,80
17,40 17,80
12,60 12,10 11,90 12,30 13,60 12,60 12,40 13,50 13,00
12,60 11,90 12,60 11,50 14,00 13,30 14,60 13,00 15,00 14,00
12,20 11,10 11,10
13,00 11,40 11,80 12,40 17,00 13,00
W
17,30 17,50
16,00 17,80 16,20 16,70 18,00 17,20
17,40 17,80
R 12,60 12,20
12,30 12,80
13,60 15,20 12,60 12,50 13,50 13,50
12,80 12,60 13,10 11,80 14,00 13,70 14,60 13,40 15,00 15,00
H
12,30 11.50- 11,20
13,50 11,40 11,90 12,60 17,00 14,00
ei zeu. 16,50 17,40 18,60 17,70 16,50 17,80 17,20 16,80
oggen. 12,60 12,95 12,30 12,40 12,90 13,30 13,90 15,20 13,60 12,60
13,50 12,90 13,20 13,50
15,20 13,70 14,80
a fer. 12,80 13,20 12,40 11,80 11,30 12,40 12,70 13,50 12,40 12,00
er ste.
16,50 17,90 18,60 17,70 16,50 18,10 17,20 16,90
Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). b 17,50 V 17,50
12,60 12,95 12,40 12,90 13,40 13,30 13,90 15,50 13,60 12,70
17,88 17,80
17,81 16,71
17,40
17,10 17,93
12,84 12,00
12,58 13,30
.
15,00 13,11
14,00
12,20
11,37 14,00
13,34 14,47
13,20 12,40
11,22 12,40
13,50 12,00
12,83 15,36
13,20 12,20
11,18 12,50
13,57 12,00 12,51 16,41
dodo dodo dode 8Egö8 Se*E*n
d0 bo —₰½
er Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Fahlen berechnet vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender 2
ericht fehl t.
78. Sitzung vom 28. April 1904. 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Be betreffend die Krankenfürsorge en dazu eingebrachten Anträgen.
wurde in der gestrigen Abg. Schmalfeldt
des Ccezentunese für Seeleute nebst b
Ueber den Anfang der Sitzung Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem (Soz.) nimmt das Wort der
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf
von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich knüpfe an die Ausführungen des letzten Herrn Redners an. Die Anträge, die im Antrag Schwartz und Ge⸗ nossen niedergelegt, halte ich für solche, über die sich sachlich durchaus sprechen läßt; aber solange dieses jetzige System der Krankenver⸗ sicherung der Seeleute besteht, können wir auf diese Anträge nicht eingehen. Die ganze Gestaltung der Krankenversicherung der Seeleute läßt sich nur geschichtlich erklären, indem die Seeleute schon eine gewisse Krankenversicherung auf Grund des Deutschen Handelsgesetz⸗ buchs vor Erlaß des Krankenversicherungsgesetzes genossen. Würde man den Anträgen nachgeben, namentlich dem Antrag zu Art. 1, so würde man die kleinen Reeder in einer Weise mehr belasten, daß es in der Tat äußerst zweifelhaft wäre, ob sie diese Lasten tragen könnten.
(Sehr richtig! rechts.)
Wir hätten ja das Gesetz zu Gunsten der Seeleute, die Ver⸗ längerung der Frist von 13 auf 26 Wochen betreffend, schon bei der letzten Novelle einbringen können, wenn wir nicht vorher die Frage hätten sehr sorgfältig prüfen lassen wollen: ist die kleine Reederei noch leistungsfähig, diese Lasten zu tragen? Wir haben uns für diese Frage zwar bejahend entschieden, aber ich glaube, wir können nicht noch Die Herren die an der Wasserkante wohnen, wissen ja, wie schwer die kleinen Reeder insbesondere bei der Küstenschiffahrt zu kämpfen haben mit den großen Reedereien, wie die wie beispielsweise die kleine hat,
einen Schritt weiter gehen.
Schiffgefäße Küstenschiffahrt
immer größer werden, durch den
kleine Küstenschiffahrt.
den Anträgen stattgeben, so müßte man —
Herren aber, von ihren Anträgen abzusehen.
Nordostseekanal zu weil man jetzt große Tender gebraucht, die man durch den Kanal durchschleppt und die natürlich billiger transportieren können, wie die Wenn wir also den kleinen Reedern noch weitere Lasten auferlegten, so würde gerade diese Kategorie von Reedern, die wir erhalten wollen, sehr arg gefährdet sein. und das hat der Herr Vorredner am Schlusse seiner Rede zugestanden — die Kranken⸗ versicherung der Seeleute auf eine ganz andere Grundlage stellen, ähnlich wie die Krankenversicherung aller anderen Arbeiter. der Gegenstand der künftigen Erwägungen sein; jetzt bitte
kämpfen
“
ratung
Will man
Das wird ich die
das
Wochen na
hin, A6
seiner gar nichts, und insofern wäre die Ersetzun
„Arbeiteverdienst“ eine Verbesserung, die Aber er entrum ha bg. Kirsch von Savigny, in zu ersetzen durch die mann“, und wendet sich gegen den Vorredner, der in demselben Atem, wo er diesen Antrag als eine Verbesserung bezeichne, die Arbeiter⸗ freundlichkeit des Zentrums in Zweifel gezogen habe. Das Zentrum habe die Seemannsordnung zustande gebracht, während die Sozial⸗ demokraten sie sämtlich abgelehnt hätten. nicht weiter gehe, so geschehe das aus den Rücksichten, auf die der Staatssekretär hingewiesen habe.
Abg. Molkenbuhr: Wenn ich gesagt habe, das Zentrum fange an, sich zu verbessern, so hatte ich dabei im Auge, daß dieser Antrag einen von der Mehrheit damals mit Bewußtsein begangenen Fehler jetzt wenigstens zur Hälfte wieder gut macht. Wir haben gegen die ganze Seemannsordnung gestimmt wegen der darin ent⸗ haltenen direkt gegen die Fenteese der Seeleute Vorschriften. Die schnelle Einbringung dieser Bedenken bestätigt.
„Abg. von Savigny (Zentr.): Auf eine Auseinandersetzung über die Vergangenheit will ich nicht eingehen, sonst werden wir mit der g. Mein Antrag bezweckt lediglich eine Besserung der Lage der Stewards durch Berücksichtigung ihrer Neben⸗ einnahmen. Ich möchte ferner beantragen, daß dem § 61 hinzu⸗
hervorgehoben worden. aus der zweiten Beratung immer noch zwei bestehen geblieben, nämlich daß keine Rücksicht auf den Fall genommen ist, wo der Betreffende im Auslande seinen Aufenthalt hat, und daß man doch den Reeder nicht verantwortlich machen kann für Krankheiten, die der Seemann nach der Abmusterung sich schuldhaft zuzieht. willig leistet, darf man auf keinen Fall den kleinen Reedern allgemein auferlegen. Auch die mittlere Reederei kann nicht mehr tragen, als was ihr bereits auferlegt ist.
Der Antrag der Sozialdemokraten zum Artikel I wird abgelehnt.
Hinter Artikel I wollen die Sozialdemokraten als Artikel Ja diejenige Abänderung des § 61 eingeschaltet wissen, welche die ÜUnterstützung der Familie bezw. der Ver⸗ wandten für den Fall regelt, daß der Schiffsmann in eine Krankenanstalt aufgenommen ist. Molkenbuhr befürwortet diesen Antrag und weist darauf auch die unverheiratete Schwester des Schiffsmanns der Unterstützung teilhaftig werden solle. Insofern sei der frühere Antrag
Damit schließt die Generaldiskussion. debatte zum Artikel I tritt der
Abg. Molkenbuhr (Soz.) für den sozialdemokratischen Antrag ein, der nach den Ergebnissen der zweiten Lesung dahin geändert ist, daß die Krankenfürsorgepflicht auch Platz greifen soll „innerhalb drei der Abmusterung, wenn der Schiffsmann nicht in ein neues Dienst⸗ und Arbeitsverhältnis eingetreten ist“.
Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern von Jonquidres: Die prinzipiellen Be⸗ denken gegen den Antrag sind bereits von dem Herrn Staatssekretär
In der Spezial⸗
Von den Spezialbedenken im einzelnen sind
Was der Lloyd frei⸗
reunde verbessert worden. Für den Steward bedeute die Heuer
61 die Worte:
de
des Wortes „Heuer“ durch m Zentrum zu danken sei. r) habe schon 1902 genau dasselbe vorgeschlagen und e dazu geschwiegen. (Zentr.) befürwortet den Antrag des Abg. „aus seinem Heuerverdienste“
orte: „aus seinem Arbeitsverdienste als Schiffs⸗
dritten Lesung nicht fertig.
Wenn das Zentrum jetzt
Fefictetes rigorosen ovelle hat unsere
gesetzt wird, daß für Stewards, soweit es für sie günstiger ist, an Stelle der vertragsmäßigen Monatsheuer der gemäß § 60 der Seeunfall⸗ verhütungsvorschriften vom Reichskanzler festgesetzte durchschnittliche Betrag des Monatslohnes ohne Hinzurechnung der gewährten Be⸗ köstigung treten soll.
Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern von Jon quidres: Der erste Antrag ist,
laube ich, unbedenklich. Ueber den zweiten, der eine Lücke ausfüllen gü und der mir sympathisch ist, kann ich namens der verbündeten egierungen keine Erklärung abgeben.
Abg. Schwartz⸗Lübeck (Soz.): Daß wir die Seemannsordnung im ganzen abgelehnt hatten, war ganz richtig, denn inzwischen hat sich gezeigt, wie wenig sie der Entwickelung der Verhältnisse, insbesondere dem Ueberwiegen der großen Schiffahrt, angepaßt war.
Abg. Dr. Semler (nl.): Ich möchte mich gegen den zweiter Antrag von Savigny erklären, der viel zu kompliziert ist, und dessen finanzielle Tragweite gar nicht zu übersehen ist. Gerade für di großen Reeder würde er eine unverhältnismäßige Belastung zur Fel- haben. Gegen den ersten Antrag 88 sich Bedenken nicht erheben Abg. Molkenbuhr: So groß ist die Belastung nicht, aber immerhin würde die Versorgung der Familien der Stewards hinte dem zurückstehen, was sie auf Grund einer Seemannsversicherung er⸗ halten würden.
Der ATE“ Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen abgelehnt die beiden Anträge von Savigny werden angenommen.
Der Rest der Vorlage wird ohne Debatte erledigt. Die Ueberschrift wird auf Antrag des Abg. Kirsch wie folgt geändert: „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung der Seemannsordnung und des Handels gesetzbuches“.
Die Gesamtabstimmung wird ausgesetzt, weil der weite Antrag von Savigny, der nur handschriftlich vorlag, und ie Abstimmung darüber wiederholt werden muß.
Darauf setzt das Haus die erste Beratung des gs6 entwurfs, betreffend die Aenderung des schnitts IV des Börsengesetzes, fort.
Abg. von Kardorff (Rp.): Alle die Voraussetzungen, unter denen das Börsengesetz geschaffen wurde, sind nicht erfüllt worden. Gegen die Eintragung in das Börsenregister zum Zwecke des Termin⸗ handels hat die Bankwelt gestreikt, die Provinzbankiers streikten dann auch. Auch die zweite Voraussetzung, daß die Termingeschäfte in Getreide und landwirtschaftlichen Produkten und in Industrie⸗ werten endgültig beseitigt werden, ist nicht in Erfüllung gegangen, es haben sich Wege zur Umgehung des Gesetzes gefunden. Der Ausdruck, den der Abg. Lasker einmal gebraucht hat: „Die Börse ist die Hochschule für die Umgehung der Gesetze“, scheint sich be⸗ währt zu haben. Wir haben geglaubt, daß das Börsengesetz dam beitragen würde, Treu und Glauben und Rechtlichkeit in erhöhtem Maße der gesamten Handelswelt einzuflößen, aber nachdem selbst Bankiers mit dem Differenzeinwand gekommen sind, hat sich auch das als hinfällig erwiesen. Man hat gesagt, die Uebelstände wären ni so groß, man brauche an ihre Beseitigung nicht heranzugehen. bin anderer Meinung. Daß die Zöiäßrige Verjährungsfrist des Dicferenzeinwandes beseitigt werden muß, darüber werden wohl alle
ien des Hauses 1 Daß der Entwurf, wie er uns vorge⸗
2 2
(Preis unbekannt)
Uaaglegung des Reichsgerichts über die Termingeschäfte
des Börsenausschusses si
auf diesen Standpunkt stellen und werde versuchen,
Vertragspreis und den Preis,
g für die Rechtsprechung geeignet wäre, ist mir zweifelhaft, mir ist üte igeworden, mich durch den Entwurf be e sehe (Redner jest den § 48 in der Fassung der Regierungsvorlage.) Wenn ein maner in einem deutschen Aufsatz ein solches Deutsch verbrechen de, so würde seine Zensur, glaube ich, recht schlecht sein. Be⸗ sich des Termingeschäfts stehe ich genau auf dem Standpunkt des n Burlage; ich gehe sogar noch weiter und würde eine Ver⸗ irfung der Strasbestimmungen für angezeigt halten. Vielleicht guch Definitionen in das Gesetz eingefügt werden, Rechtsprechung zu Hilfe kommen. Es ist die
inung geäußert worden, in Getreide wäre das Termin⸗ häft ziemlich beseitigt. Ich kann das nicht anerkennen. Der landepreis müßte sich nach Aufhebung des Identitätsnachweises
7 zusammensetzen agus dem Weltmarktpreis zuzüglich des Zolles,
itt aber seit Erlaß des Börsengesetzes durchschnittlich niedriger esen. Das spricht doch dafür, daß es auf dem Umwege von veokorrentkassageschäften usw. möglich gewesen ist, wenn auch bt in dem Maße wie früher, auch Termingeschäfte noch immer zu
In diesen Punkten sind meine politischen Freunde mit
was für meine nachfolgenden Ausführungen nicht mehr rrift. In bezug auf Bergwerksaktien, Hüttenaktien und in⸗ trielle Werte sind wir nach meiner Meinung in der Bevormundung
Publikums etwas zu weit gegangen. Als Agrarier habe ich mir
mer gesagt: Qui trop embrasse mal étreint! Ich beschränke
ch auf die Landwirtschaft, und nicht allein der Großgrundbesitzer det unter den Termingeschäften, sondern auch der kleine Landwirt. er Terminhandel, der so schädigend auf die landwirtschaftliche oduktion wirkt, ist gründlich zu beseitigen. Darin stimmen meine litischen Freunde nicht überein, daß sie alle das Verbot des Termin⸗ idels aufrecht erhalten wollen. Unter Umständen könnte man eine onzession für den Terminhandel in industriellen Werten machen. In ner Unterredung hat mir einer der größten Industriellen Schlesiens,
leichzeitig Aufsichtsrat bei einer großen Bank ist und als solcher
Depots zu revidieren hat, vor längerer Zeit einmal mitgeteilt, es
auffallend, wie sehr sich die Depots in den Banken in ihrer alität verschlechtert hätten. Früher hätten die Banken Depots in guten Börsenpapieren von den solidesten Aktiengesellschaften ge⸗ öt; diese seien so ziemlich verschwunden. Dagegen hätte sich eine afe von Depots, von Papieren sehr zweifelhaften Charakter, ein⸗ führt, die einen Kurs über pari, aber seit Jahren sehr geringe Zinsen geben haben. Es sind das Papiere, von denen genaue Kenner auben, daß sie noch lange Jahre so liegen können, wenn sie über⸗ aupt jemals zu einer anständigen Verzinsung kommen. Ein anderer err, der ebenfalls die Depots großer Banken zu revidieren hat, gte mir dasselbe. Die Börsenspekulanten schicken ihre guten Papiere ach Paris und London und machen, weil sie es dort bei weitem liger haben, ihre Geschäfte. Beide Herren waren der Meinung, aß das doch ein recht gefährlicher Zustand unserer Banken bei gend einem größeren Krach sein würde. Sie meinten, wenn es dazu ime, so würde man zur Veräußerung solcher Papiere gezwungen sein, nd dann würden wir zu einer Zerrüttung kommen, wie wir sie noch icht erlebt haben. Ich bin der Ueberzeugung, daß das Börsen⸗ setz nicht im stande sein wird, die Zustände an der Börse zu einer ößeren Solidität zu bringen. Dazu gehören zwei Maßnahmen, von enen ich bedaure, daß sie nicht schon seit längerer Zeit in Angriff ge⸗ ommen sind, nämlich erstens, daß wir die Depositenbanken von den zmissionsbanken trennen, und zweitens, was noch viel wichtiger ist, aß wir an eine Revision unserer Aktiengesetzgebung gehen, denn die
Verausgabung der Aktien ist doch ein ungeheueres Privilegium, dem egenüber die Banken zu Leistungen für die Allgemeinheit schärfer heran⸗ eiogen werden müßten. Es würde auch auf den Kurs unserer Konsols
nen wohltätigen Einfluß ausüben, wenn wir dazu sbergingen, bei line Revision des Aktiengesetzes zu bestimmen, daß innerhalb einer hestimmten Frist der ganze oder wenigstens ein großer Teil des Reservefonds in mündelsicheren Inhaberpapieren angelegt werden muß. denn von Aktiengesellschaften sogenannte Obligationen ausgegeben werden, so bedürfen sie in manchen deutschen Staaten, z. B. in Bayern, “ Lübeck der Genehmigung des Staates. Bei uns hedürfen sie nur der Annahme durch eine Börse. Wenn eine Bank solche Obligationen ausgeben will, wird sie immer in der Lage tin, die Annahme durchzusetzen. Man sollte auch bei uns die Genehmigung in die Hand des Staates legen. Man hat die Agrarier nd die Antisemiten für das Sere verantwortlich gemacht, es wurde jedoch hervorgerufen durch Wahrnehmungen auf dem öffent⸗ ichen Geldmarkt und an der Börse, die recht betrüblicher Art waren. E wurde behauptet, durch das Börsengesetz wäre die Stellung der deutschen Börse unter die Londoner und Pariser heruntergedrückt. Sollte die Börse nicht selbst daran etwas schuld gewesen sein? Aus den großen Prozessen, dem Trebertrocknungsprozeß und den ver⸗ chiedenen Bankprozessen werden Sie sehen, daß wir eine große Reihe von, ich will einmal den Ausdruck gebrauchen, schwindelhaften Unter⸗ nehmen haben. Wenn es da einen Krach gab, so ist das nicht zu verwundern. Wenn die Vorschriften zur Verhinderung der Differenz⸗ geschäfte in Getreide verschärft und unsere Aktiengesetzgebung einer gründlichen Reform unterworfen würde, könnte ich, wie gesagt, mit mir reden lassen. Ich hoffe, daß die Kommission sorgfältig arbeiten und namentlich auch darauf sehen wird, c- die Sprache des Gesetzes e gemacht wird, damit die Rechtsprechung auch damit arbeiten kann.
Abg Kaempf (fr. Volksp)): Wenn die Revision des Börsen⸗ nsebes hinausgeschoben wird, bis eine Revision des Aktiengesetzes statt⸗ gefunden hat, würden wir erstere ad calendas Graecas vertagt sehen. Was Herr von Kardorff bezüglich des Reservefonds verlangt, würde die Aktiengesellschaften nur Fraplasses ihr Aktienkapital zu erhöhen. Was die Obligationen betrifft, so sind die Rechtsverhältnisse bezüglich der auf Namen und der nicht auf Namen ausgestellten ganz ver⸗ schieden. Wenn eine Gesellschaft keine Obligationen ausgeben kann ohne Genehmigung des Staates, kann sie vielleicht in Konkurs geraten; will das Herr von Kardorff? Er würde damit die Industrie unter⸗ binden, und dazu sehen wir gar keine Veranlassung. Aus dem Trebertrocknungsprozeß macht von Kardorff den Börsen einen Vorwurf. Aber gerade die Börsen haben schon 1881 ohne Zutun der Regierung die Theorie von einem Prospektenzwang durchgeführt, und auf Grund dieser Theorie ist die zweite Serie der Trebertrocknungs⸗ aklien an der Berliner Börse nicht zugelassen worden. e halte ich ür zutreffend und befinde mich dabei in der allerbesten Gesell⸗
1901 haben die Vertreter der Regierungen in den Konferenzen auf meinen Standpunkt gestellt, und in der
ovelle kommt diese Meinung noch aufs allerdeutlichste zum Aus⸗ druck. Die Regierung zieht allerdings nicht die Folgerung aus dieser ihrer Auffassung, sondern sie sagt: das Reichsgericht hat entgegen dem aber ich muß mich „ die Härte dieses Standpunktes möglichst abzuschwächen; und das geschieht nun in den Vorschlägen der Novelle. Wenn diese Novelle gegen den § 764 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schützen will, der von dem Spiel eschäft handelt, so tut sie einen Schlag ins Wasser, denn Geschäfte, welche die Differenz zwischen dem Vertragspreise und dem Preise zur Zeit der Lieferung betreffen, gibt es überhaupt nicht; es handelt sich immer um den zu dem der Erwerber wieder verkaufen kann oder wird. Der § 51 hat die Folge der Untersagung erschöpfend geregelt. Dem gegenüber hat gestern Herr Burlage den Artikel 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs angeführt: „ein Rechtsgeschäft das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig“. Er hat aber nicht den Ma satz angeführt: „sofern sich nicht aus dem Geschäftsabschluß ein anderes ergibt“. Die Vorlage will auch ier abmildern. Zwischen Waren und Wertpapieren soll ein Unterschied gemacht werden, das ist der Sinn des neuen § 48, dessen Deutsch gar nicht so schlecht ist, wie es scheint, wenn man ihn schlecht vbrlleft Liest man ihn gut vor, so bin ich überzeugt, daß ein ganz anderes Deutsch herauskommt. Eine Gesundung der Ver⸗ hältnisse wird auch durch die Bestimmungen der Vorlage noch nicht
nicht schaft.
Willen des Gesetzgebers jene Auslegung gegeben,
erbeigeführt werden. Graf von Kanitz meinte, es sei an der Börse alles in schönster Ordnung, es ginge alles vorzüglich. Es kommt gar nicht
darauf an, ob es an der Börse in einem oder dem anderen Jahre schlecht war, sondern darauf, 5 sie so organisiert ist, daß sie die ihr obliegenden wirtschaftlichen Funktionen erfüllen kann, und das be⸗ streite ich. In den Zahlen des Berliner Kassenvereins spiegeln sich nicht die Umsätze der Börse ab, sondern die Ablieferungen, die auf Grund dieser Umsätze entstehen, und es ist ganz klar, daß, wenn der Terminhandel in weitem Umfange verboten ist, aus dem Handel, der sich nun auf das Kassageschäft wirft, sehr viel größere Ablieferungen entstehen müssen. Die größeren Umsätze sind wirtschaftlich wertlos und lediglich Zahlen auf dem Papier. Maßgebend kann nur das Erträgnis der Umsatzsteuer sein. 1901 bis 1903 sind durchschnittlich 13 ½ Millionen entrichtet worden; diesen Ertrag hatten wir schon 1889/90, wo der Umsatzstempel weit niedriger war; es ist eine Herabminderung der Umsätze etwa um die Häͤlfte festzustellen. Graf von Kanitz weist noch auf die Veruntreuungen hin und hat sich auf die „Kölnische Volkszeitung“ dafür berufen. Deren Zahlen hätte ich an seiner Stelle doch erst nachgeprüft, ehe ich eine Be⸗ schuldigung dieser Art gegen einen ganzen großen Stand erhoben hätte. Graf von Kanitz hat die Verantwortlichkeit der Zeitung überlassen; aber eine solche Kampfesweise ist doch nicht empfehlenswert: semper aliquid haeret. Die Zahlen sind falsch. Infolge der Rede des Grafen von Kanitz schreibt mir der Vorstand der Hamburger Börse, daß die Aeußerung, es hätten in Hamburg nur 9 Revisionen bei 713 Bankiers stattgefunden, falsch sei; es hätten 1901/02 17, 1902/03 97, 1903/04 363 stattgefunden. Die dabei verfügten Strafen sind ganz geringfügig, auch handelt es sich gar nicht um Veruntreuungen, sondern um Zweifel, ob ein Stempel verwendet werden mußte oder nicht. Solche Dinge kommen bei der Steuerdeklaration tagtäglich vor, und der Stempelfiskal hat ja auch schon Millionen zurückzahlen müssen. Man verdächtigt hier ebenso die Bankiers wie die Beamten der Steuerverwaltung, deren Eifer und Tüchtigkeit allgemein anerkannt wird. Eine solche Verdächtigung gegen ü hätte ich von einem Mitgliede dieses Hauses nie erwarket. Gegenüber den ausländischen Börsen sollen die deutschen sich nach dem Grafen von Kanitz in der allerbesten Lage befinden; die französische Rente sei viel stärker gefallen als die deutsche Reichsanleihe. Nun liegen doch die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Deutschland und Frankreich ganz anders, und der Vergleich ist gar nicht statthaft. Die Kongregationen führen gegen die fran⸗ zösische Rente einen heftigen Kampf, der Kampf zwischen Parkett und Kulisse auf der Börse kommt hier ebenfalls stark in Frage. Ich habe aus der „Frankfurter Zeitung“ die Zahlen aus der kritischen Zeit des Februar mir angesehen. Diese Zahlen lauten ganz anders. Der Graf hat die Aktien der „Hibernia“ erwähnt. Ich habe fünf andere Gesellschaften zugezogen und gefunden, daß in jener Zeit die Papiere in Kassageschäften 18 ½ % und die auf Zeit nur durch⸗ schnittlich 13 % hatten. Der Kurs der Reichsanleihe ist nach dem Börsengesetz sehr erheblich zurückgegangen. Daran ist das Börsen⸗ gesetz zum teil schuld, zum großen teil aber die Finanzen des Reichs. Darum sage ich: machen Sie gute Finanzen! Daß im Börsengesetz eine ganze Reihe von guten Bestimmungen vorhanden ist, erkenne ich an. Dahin gehört die b der Ehrengerichte, die Bestimmung über die Verleitung zum Börsenspiel, über die Aufrecht⸗ der “““ Die jetzige Novelle ist so lange eine halbe Maßregel, als nicht das Börsenregister und das Verbot des Terminhandels beseitigt wird. in bezug auf das Börsenregister hat das 1892 eine Schwenkung gemacht, die in den beteiligten Kreisen Beunruhigung hervorrief. Es war dadurch eine entschiedene Verschlechterung der Rechtsmöglichkeit eingetreten. Nach Einführung des Börsenregisters wird nicht geprüft, ob ein Geschäft legitim oder nicht legitim ist, sondern ob beide Kontra⸗ henten in das Börsenregister eingetragen sind. Wenn einer von beiden Kontrahenten nicht eingetragen ist, ist das allerlegitimste Geschäft illegitim, ist er aber eingetragen, so ist das illegitimste Geschäft legitim. An der Verletzung des Rechtsbewußtseins ist das Börsenregister gescheitert. Graf von Kanitz meint zwar, es sei ge⸗ scheitert an der Renitenz der Börse. Nichts kann unrichtiger sein. Die großen Banken und Handelsinstitute haben sich eintragen lassen. Die Sache ist gescheitert nicht an der Berliner Börse, sondern an den Provinzbankiers. Graf von Kanitz sagte, derjenige sei ein Schuft, der den Registereinwand erhebe, und er meinte, die Börse solle sich diese Leute abschütteln. Das ist schon geschehen. Das Ehrengericht hat erkannt, daß solche Personen 8u G sind, und zwar mit steigender Pro⸗ ression der Strafe, und das ist auch von der Berufungskammer be⸗ ftatigt worden. In England entscheiden die Richter, ob Geschäfte legitim oder 88 legitim sind, und ich kenne einen Fall, wo ein Richter zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt hat. Erst als die Kurse in Deutsch⸗ land plötzlich zurückgingen, hat man sich auf den Registereinwand be⸗ sonnen, die Schulden wurden nicht bezahlt, Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Zeder Wortbruch schien erlaubt. Man glaubte, sich alles heraus⸗ nehmen zu können, denn das Gesetz erlaubt es ja. Einem wurde ge⸗ sagt, es sei doch nicht ehrenhaft, den Registereinwand zu erheben. „Er antwortete: „Ach Gott, es handelt sich um 12 000 ℳ, und um dieser willen kann man wohl schamrot werden“. Niemals ist jemand durch etwas mehr in Versuchung geführt worden als durch das Börsen⸗ esetz. Wenn im Kaufmannsstande der Wortbruch feststehend werden follte, so würde seine Tüchtigkeit und Bedeutung untergraben. Es ibt nur ein Mittel dagegen: die Aufhebung des Börsenregisters. tatt dessen will die Vorlage es noch erweitern, ohne aber die Rechtssicherheit zu erweitern. Das gilt namentlich von dem Klage⸗ recht mit Rücksicht auf die Eintragung in das Handelsregister. Es ist ein gewisser Eigensinn, der an dem Börsenregister festhält. Ich sollte meinen, wenn der Gesetzgeber einsieht, daß er einen Fehler gemacht hat, so muß er handeln wie jeder Privatmann, und sich nicht scheuen, den Schritt zurück zu tun, zumal hier, wo das Gesetz den Wortbruch befördert hat. Was das Verbot des Termin⸗ handels in Getreide⸗ und Mühlenfabrikaten angeht, so ist der Termin⸗ handel in diesen Produkten absolut unentbehrlich. Die Mühlen haben sich durch Terminhandel decken müssen, weil sie sonst in die schönste Spekulation hineingekommen wären. Die vom Abg. Burlage gestern angeführten Zahlen über die in Berlin zur Ablieferung gelangten Getreidemengen, durch die er beweisen wollte, daß nach dem Börsengesetz eine Steigerung der Ab⸗ lieferung eingetreten ist, sind nicht richtig. Berlin mit den Vor⸗ orten 8 eine Bevölkerungszahl von 2 ½ Millionen Einwohnern, die mindestens 1 100 000 t Getreide und Mühlenfabrikate zum Leben ebrauchen. Wenn also in einem Jahre, wie der Abg. Burlage be⸗ Haaxpbede nur 433 000 t in Berlin zur Ablieferung K ommen wären, so wären wir im Jahre dreimal verhungert. Der Abg. Burlage hat weiter behauptet, in Berlin seien nur 74 000, in Mannheim dagegen 660 000 t Getreide abgeladen worden. Mannheim ist ein Durch⸗ gangsplatz für alle Bezüge von Weizen aus dem Auslande. Nord⸗ deutschland verzehrt zudem mefißer 1— und die Schweiz. Alle diese Zahlen haben gar nichts zu tun mit der Tätigkeit der Börse und des Handels. Dem Handel liegt eine ganz andere, viel umfassendere Aufgabe ob, als das nötige Getreide nach Berlin zu bringen. Das typische Geschäft eines großen Getreide⸗ bändlers ist, daß er in Argentinien oder Odessa Ladungen von Weizen kauft und diese nach Deutschland kommen läßt. Hinsichtlich dieser Bezüge, die erst nach vielen Monaten nach Deutschland kommen können, deckt er sich im Terminhandel, denn er kann die Gefahr nicht laufen, daß in der Zeit, wo das Getreide schwimmt, der Preis vielleicht so heruntergeht, daß er sein Vermögen daran verliert. Sind die Preise in Deutschland inzwischen so gefallen, daß er das Getreide hier nicht verwerten kann, so bringt er es zu Schiff bei⸗ spielsweise nach Skandinavien, nachdem er sich im Terminhandel edeckt hat. Das ist ein Geschäft, das die ganze Welt umspannt. In Berlin gibt es eine Menge intelligenter Leute, die dies Geschäft freiben. Nach Einführung des Börsengesetzes konnte man über⸗ haupt in Deutschland keine Börse mehr errichten, und die Produktenbörse ist in der Tat durch das Gesetz zu, Grunde erichtet; es hat lediglich zum Nutzen des Auslandes gedient. Die Permingeschäfte werden nach wie vor gemacht, aber nicht in Deutsch⸗ Während erlassen
.
land, sondern hauptsächlich in der russische Finanzminister
rüher einmal hat, daß
Amerika. die Verfügung
Weizenbrot als Süddeutschland
an allen russischen Eisenbahnstationen die Kurse der Berliner
roduktenbörse angeschlagen werden müßten, wird das heute wahr scheinlich mit den amerikanischen Kursen geschehen. In Deutschlan ist der amerikanische Markt maßgebend; nicht nur die Händler richten sich nach Amerika, sondern auch die Landwirte. Der Abg. Burlage hat gestern den Vers aus Wallenstein zitiert: „Nacht es sein, wo Friedlands Sterne strahlen“, es müßte dunkel an der Produkten⸗ börse sein, damit man im Trüben fischen könne. Er hat Depeschen vorgelesen, die angeblich falsche Nachrichten enthalten. Ich kann nicht nachprüfen, ob in dieser oder jener Gegend Regen oder Frost eingetreten war, aber wenn der Abg. Burlage wünscht, daß ein solcher Brauch auf das deutsche Geschät nicht Einfluß gewinnt, dann sorge er dafür, daß wir in Deutschland eine Börse haben, an der diejenigen ausgewiesen werden, die falsche Nachrichten verbreiten Wer fischt an der “ im Trüben? Es geht dort alles s⸗ klar zu, daß ein solcher Vorwurf jeder Berechtigung entbehrt. In der Zeit nach der Ernte ist, da ein Terminhandel nicht mehr besteht⸗ ein so großes Angebot vorhanden, daß das Getreide nach dem Aus⸗ lande verkauft wird. Wenn dann der Bedarf im Inland eintritt, muß es zurückgekauft werden, und die Quantität noch dazu, die aus⸗ reichend ist, daß wir leben können. Das wiederholt sich in jedem Jahre. In jedem Jahre gehen der Volkswirtschaft auf diese Weise ungeheure Summen verloren. Es ist menschlich, daß in dem Augen⸗ blick, wo eine Ware im Preise steigt, jeder damit zurückhält, weil er glaubt, er könne noch höhere Preise erzielen, und daß, wenn die Preise heruntergehen, das Gegenteil geschieht. Ich gehöre zu den Toren, denen es immer gelungen ist, zu den höchsten Preisen zu kaufen und zu den niedrigsten zu verkaufen. Auch der Produzent leidet unter dem Mangel einer festen Börse, die die Preise regelt. Auch die Kornhäuser müßten dahin kommen, denselben Weg zu gehen wie die Händler, und wenn wir kräftige Kornhäuser hätten, wären wir mit der Re⸗ vision des Börsengeschäfts längst weiter. Ich komme zum Termin⸗ handel in Wertpapieren. Der Abg. von Kardorff hat gesagt, die Depots hätten sich verschlechtert. Für den Terminhandel in Wert⸗ papieren kommt eine ganz andere Frage in Betracht. Es ist doch ganz klar, daß, wenn Sie diesen Terminhandel verbieten, die Spekulation zu den Kassageschäften übergeht. Nun geht die ganze Tendenz unseres Kreditwesens dahin, Umlaufsmittel zu sparen, d. h. alle wirtschaftlichen Bedürfnisse abzuwickeln, ohne dazu Umlaufsmittel in Bewegung zu setzen. Je weniger Umlaufsmittel gebraucht werden, desto mehr konzentrieren sie sich in den großen Banken, d. h. in der Reichsbank, und je mehr Umlaufsmittel in der Reichsbank desto kräftiger ist die Situation der Reichsbank und um so billiger Es ist gar kein Zweifel daran, daß ein Teil des hohen Zinsfußes, den wir haben, auf das Verbot des Terminhandels in Bergwerksaktien und Aktien von Fabriken zurückzuführen ist. Graf von Kanitz meinte, noch niemals sei eine Regierung gegenüber der „renitenten“ Börse so schwach gewesen, aber es ist alles schon dagewesen. Im Jahre 1844 hat eine Verordnung der preußischen Regierung alle Zeitgeschäfte in Wertpapieren für nichtig erklärt, und es traten danach dieselben Zustände ein wie jeßt nach dem Erlaß des Börsengesetzes. Und 1860 legte die preußische Regierung einen Gesetz⸗ entwurf vor, der das Verbot wieder aufhob. In der Begründung wurde gesagt, die Verordnung habe den beabsichtigten Zweck nicht erreicht; für die Regierung wie für den Privatverkehr sei eine große Fondsbörse ein Bedürfnis, und die Berliner Börse sei daher für “ ein Ge⸗ winn; hätte die Verordnung ihre volle Wirkung gehabt, so hätte die Berliner Fondsbörse ihre Bedeutung verloren; die volle Wirkung des Verbots sei allerdings durch die kaufmännische Ehre und die Recht⸗ sprechung über die klagbaren und nicht klagbaren Geschäfte nicht ein⸗ getreten, aber ein voller Ersatz für den gesetzlichen Schutz solcher Geschäfte sei damit nicht gegeben. Bessere Worte als damals die Begründung der Regierung sprach, kann ich nicht sagen. Wenn der Minister sich bemüht, die schlimmsten Härten des Gesetzes zu be⸗ seitigen, so reicht das nicht aus, es müssen tiefgreifende Maßregeln ergriffen werden, um eine starke Börse wiederherzustellen.
Abg. Dr. Lucas (nl.): Ich will sine ira et studio sprechen; aber keine andere Sache wird so mit Antipathie und Sympathie be⸗ handelt, und das ist auch erklärlich. Die Sympathie hat jedenfalls das Verhalten der Börse jetzt verscherzt; ihre Opposition gegen das Börsenregister war nicht besonders klug. Die Anschauungen stehen einander diamentral gegenüber, dem einen ist die Börse ein not⸗ wendices Uebel, dem anderen der Lebensnerv der Volks⸗ wirtschaft. Man exemplifiziert immer nur auf Berlin, trifft aber Maßnahmen, die zugleich für Frankfurt, Cöln, Mannheim usw. elten. Dort hat aber die Teilnahme der Outsiders gar nicht die
edeutung wie in Berlin, da dort das Spekulantentum im schlechten Sinne gar nicht aufkommen kann. Das Börsengesetz ist auf den ersten Blick kein ideales, und die Rechtsprechung hat auch erst nach und nach den richtigen Standpunkt dazu finden müssen. Eine Revision ist notwendig, und wir sind gern bereit, in der Kommission zu prüfen, wie weit die Reform zu gehen hat, und wie die erheblichen Bedenken, die bei uns aufgetaucht sind, zu beseitigen sind. Die Frage, wie weit die Erscheinungen der wirt⸗ schaftlichen Depression auf die verfehlte Gesetzgebung zurückzuführen sind oder nicht, erschwert die Sache, und das statistische Material der Begründung bietet trotz seines Umfanges keinen zu⸗ verlässigen Aufschluß. Ich kann nicht sagen, wie meine Freunde im einzelnen zu diesen Fragen stehen, aber an dem Verbot des Termin⸗ handels in Getreide⸗ und Mühlenfabrikaten lassen wir unter keinen Umständen rütteln. Gewiß kann der Terminhandel nicht dauernd im Widerspruch mit den natürlichen Faktoren der Preisbildung die Preise hoch oder niedrig halten, aber unleugbar haben seit dem Verbot unsere Landwirte, wenn auch nicht höhere, so doch stetige Preise gehabt, und der im Herbst nach der Ernte erklärliche Preisdruck kann nicht mehr durch eine Baissespekulation verschärft werden. Von dem Grund⸗ gedanken des Börsengesetzes abzugehen, haben wir um so weniger Ver⸗ anlassung, als für weite Kreise des Erwerbslebens das Gesetz segens⸗ reich gewirkt hat. Nur die Mißstände und Mißbräuche wollen wir be⸗ seitigen. Auf dem Gebiet des Terminhandels haben sich solche Mißstände herausgestellt. Das Börsengesetz hat eine weitgehende Rechtsunsicher⸗ heit zur Folge gehabt entgegen den Absichten, die die geschcehe gehabt haben. An der Rechtsprechung des Reichsgerichts will ich keine Kritik üben. Es ist aber unsere Aufgabe, daraus die Folgerungen zu ziehen. Absolute Rechtssicherheit ist allerdings schwer zu finden. Auch vom Standpunkt des Reichsgerichts ist der Kreis der Geschäfte, die der Gesetzgeber beschränken oder verbieten wollte, a priori ar nicht zu bestimmen. Der Unterschied zwischen legitimen und slegitimen Geschäften ist nur nach dem wirtschaftlichen Inhalt der Geschäfte zu bestimmen, ob es sich um eine effektive Liefe⸗ rung handelt oder nicht usw. Juristische Definitionen helfen hier wenig. Graf von Kanitz hat auf das österreichische Gesetz hingewiesen. Wie sind aber die dortigen Strafbestimmungen durchgeführt? Straf⸗ bestimmungen, die nicht ausgeführt werden, haben keinen Zweck. Auf den Nachweis der Berechtigung des Terminhandels will ich mich nicht einlassen. Es handelt sich auch nicht um die Beseitigung des Terminhandels, sondern um die Beseitigung von Mißständen. Im großen und ganzen ist das Börsenspiel an bestimmte Formen nicht gebunden. Aber gerade auf dem Gebiete des Termingeschäfts ist es schwer, legitime und illegitime Geschäfte auseinander zu halten. Die Begrenzung der handelsrechtlichen Lieferungsgeschäfte nach der Novelle ist durchaus gerechtfertigt. Wie weit die Grenze richtig gezogen ist, wird in der Kommission zu untersuchen sein. Das Unter⸗ scheidungsmerkmal zwischen berechtigtem und 8.dSeae Termin⸗ handel liegt in der Person, und darum ist das Börsenregister notwendig nach der Meinung meiner politischen Freunde. Gerade die Börse selbst ist es gewesen, die dem Börsenregister den Makel des Spielregisters aufgedrückt hat. Kein kann daran denken, irgend jemand aus der Tatsache allein, daß er sich in das Register einträgt, eine levis macula anzuheften. Wir wollen nur diejenigen von Börsengeschäften ausschließen, die weder das nötige Kapital, noch die nötige Erfahrung haben. Wir verkennen nicht, welche Vorteile es bietet, wenn der Markt möglichst breit ist, aber jene Elemente sind für die Börse nicht günstig. Die Outsiders sind es gewesen, welche die aus⸗
der Zinsfuß