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das Gehalt des Reichskanzlers an,
inigen. ““ E 9 anch bei den unter diesen Leuten beziffert gesehen, mit Neid aufschauen könnte. 98s im Bankgeschäft
grariern.
arbeiten auch dafür. Die Schuld der Banken ist es
nicht, wenn unsere Kolonialverwaltung es bisher nicht fertiggebracht hat, die Kolonien so zu verwalten, daß ihnen die Möglichtet einer
erfolgreichen Anlage von Kapital dort gegeben ist. Die Herren von Kardorff und Gamp erkennen auch die Revisionsbedürftigkeit des Börsen⸗ gesetzes, sie sagen es nur nicht so klar wie die Re kesüife Das Börsen⸗ gesetz hat sich in den Teilen, die sich an die vusmene schen Uebungen anschließen, durchaus bewährt. Es wird sogar über seinen Wortlaut hinaus da, wo es nötig ist, fortgebildet, ohne daß ein neues Gesetz gemacht wird. Der Abschnitt IV dagegen, um den es sich hier handelt, hat nicht nur bei der Berliner Börse, sondern bei allen deutschen Börsen Anstoß erregt. Es ist eigentümlich, daß man den Getreideterminhandel in den Vordergrund und den Handel in Effekten beiseite schiebt. Das Getreidelieferungsgeschäft, das heute besteht und durch das Gesetz gutgeheißen wird, ist etwas wesentlich anderes als der Getreideterminhandel. Ohne diesen neuen Zusatz würde das Reichsgericht wahrscheinlich diesen ganzen Handel für ebenso illegitim erklären, wie den Handel in Effekten, wodurch dieser Handel unmöglich gemacht werden würde. Graf von Schwerin hat gesagt, die Preisschwankungen würden unter dem Gesetz geringer werden als vor dem Gesetz. Die Kurve, die sich in seiner graphischen Darstellung zeigt, ist allerdings sehr gerade, aber nur von Tag zu Tag. Im Endeffekt führt sie mit der bei den ausländischen Börsen Das Verbot des Termin⸗ handels in Effekten hat auch Herr von Kardorff für unzweckmäßig erklärt. Ich bedauere, daß die verbündeten Regierungen nicht den Versuch gemacht haben, das Verbot wieder aufzuheben. Einen Schaden hätte man damit sicherlich nicht angerichtet, sondern Segen gestiftet. Die wilden Kursschwankungen der letzten Jahre waren nur möglich dadurch, daß man in so unberechtigter Weise in das wirtschaftliche Leben eingriff. Eine Verbesserung des Gesetzes in dieser Richtung ist aber bei der Zusammensetzung des Hauses aus⸗ sichtslos. Das Spiel an der Börse hat man nicht verhindert. Mögen Sie Gesetze machen, wie Sie wollen, Sie können nicht erreichen, was lediglich der subjektive gute Wille der Beteiligten erreichen kann. Man hat nicht erreicht, das Publikum von falschen Bahnen abzu⸗ halten. Es ist nicht mehr in der Hand seiner hiesigen Berater ge⸗ blieben. Ein großer Teil des Publikums spekuliert nicht in Berlin, sondern im Ausland, und das ist ein viel größerer Schaden. Der Abg. Burlage hat gefragt, ob das vorliegende Material für die Novelle ausreichend sei. Wenn jemand die Darlegungen der Be⸗ ründung, die Urteile des Reichsgerichts usw. eingehend studiert, o sollte man meinen, er würde, auch wenn er der Praxis nicht näher steht, in diesen Darlegungen mehr als n, ne Material finden. Wir haben alle, die wir damit zu tun gehabt haben, monatelang daran arbeiten müssen. Die Denkschrift, die wir zusammengestellt haben, ist besonders reichhaltig mit statistischem Material ausgestattet. Hieraus ergibt sich, um nur einiges zu erwähnen, dnß 149 Banken und Bankiers am 31. De⸗ zember 1893 an ausländischen Depots 173 Millionen gehabt haben. Am 31. Dezember 1902, also nach Erlaß des Börsengefetzes, hat sich diese Ziffer auf 454 Millionen gesteigert. Glauben Sie, daß es ein wirtschaftlicher Vorteil ist, wenn derartige Beträge im Auslande liegen? Es sind das zum größten Teil Papiere, von deren Bonität die große Mehrzahl des Püblikums, das Namen sie vielleicht lauten, überhaupt keine Ahnung hat. Die Ver⸗ Pat⸗ die auf diesem Gebiet vorkommen, sind vie größer als alle Verluste, die jemals aus dem deutschen Termingeschäft haben hervorgehen können. 16 Bankiers an drei Hauptplätzen Deutsch⸗ lands haben 1893 Zeitgeschäfte an auslaͤndischen Börsen ge⸗ macht für 34 ½ Millionen, 1902 für 64 Millionen Mark, 41 Provinz⸗ bankiers und Banken 1893 für 52, 1902 für 87 Millionen Mark. Die Spekulation im Auslande haben wir durch das Börsengesetz also ganz außerordentlich erleichtert. Das deutsche Konfulat in Prätoria hat 1903 auf Anfrage angegeben, daß der Besitz an Transvaalminen⸗Shares, der in deutschen Händen sich befindet, sich damals auf 404 Millionen Mark belief. Die Zahl der Remisiers, der Vertreter auswärtiger, Londoner, Parifer, Wiener Hüuser in Berlin hat sich von 1893 von 25 auf 79 im Jahre 1902 vermehrt. Daß ich die Aufhebung des Terminregisters wünsche, brauche ich nicht zu sagen. Wenn sse aber nicht zu erreichen ist, so bieten die Vorschläge der Regierung immerhin eine gewisse Besserung. Man hat diejenigen, die nicht von dem ihnen zu⸗ stehenden Recht der Eintragung in das Terminregister Gebrauch machen, als renitent bezeichnet. Es gibt auch andere Gefstze, die Rechte gewähren, auch auf agrarischem Gebiete; wenn jedder, der ein Recht aus einem Gesetz nicht gebraucht, als renitent dargestellt würde, so würde hier im ganzen vea⸗ keiner sein, der nicht in die Kategorie der Renitenten ’ ie Fälle, wo ein ins Handels register ein⸗ getragener Bankier den Differenzeinwand erhoben hat, d doch außerordentlich selten. Graf von Kanitz hat denjenigenn, der den Differenzeinwand erhebt, als Schuft bezeichnet und vüsenn. warum schließe man denn solchen Schuft von der Börse n. aus. Graf von Kanitz, der doch Mitglied des Börsenaus schusses ist, hätte sich sehr leicht darüber Aufklärung verschaffen könmen, daß wir jeden solchen ausweisen, wenn es geht, auf die Dau er. (Redner verliest einige Urteile des Berliner Ehrengerichts, aus denen dies hervorgeht.) Es war ja vorauszusehen, baß eine
jetzt vorgelegt ist, die Zustimmung der Rechten nicht finden würde; aber wenn die Moral des Kaufmannsstandes im Inland und Ausland so geschädigt ist, dann soll man eingreifen. Die aller⸗
Novelle, wie sie ganz der armen
das sich zu dem Einkommen eines Bankdirektors verhalte wie das Einkommen eines Stiefelputzers zu dem Vor solchen WE1“ sollte man sich huͤten. Hohe
9 Ich habe Einkommen
zu denen mancher Bankdirektor Die Leute mit dem großen Einkommen
sie besitzt, und auf dessen
nicht bereit zeigen, daran das großartige
der Ufer kommt 5 daß die Dampfer mit voller
abgeführt
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nicht bestehen, wie sie von der Rechten und vom Zentrum in dieser Debatte an den Tag gelegt worden ist.
Hiernach wird ein Vertagungsantrag angenommen und die Sitzung nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Burlage und Mommsen um 6 ¼ Uhr geschlossen. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Fortsetzung der Beratung.)
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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 63. Sitzung vom 29. April 1904, 11 Uhr.
1 Auf der Tagesordnun ü g steht zunächst die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, Havel und Spree.
Ueber den ersten Teil der Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. be⸗ richtet worden.
„Abg. von Neumann⸗Hanseberg (kons.): Die Oder soll nach diesen beiden Gesetzentwürfen von der österreichischen Grenze bis zum Haff reguliert werden. Mit Dank und Freude nehmen wir dies entgegen. Sehr viel Not und Unglück wird dadurch gelindert werden; denn die seüigen Verhältnisse an der Oder sind überaus traurig. Seit 1884
abe ich mich bemüht, die Verhältnisse an der unteren Oder hier zu schildern. Zwar sind Arbeiten im einzelnen gemacht, sie haben aber sehr wenig Erfolg gehabt. Das Gesetz von 1888 hat uns wenig genützt. Die Polderanlagen sind nicht richtig gemacht, die Deiche zu niedrig, sodaß jede Hochflut die Polder üͤberschwemmte. Die Meliorationsbeiträge mußten aber nach wie vor gezahlt werden. Die 6 auf den Poldern sind zurückgegangen. Der Graswuchs hat sich verdünnt und schwindet mehr und mehr. Es tut mir sehr leid, heute noch einen Blick in die Vergangenheit richten und der Königlichen Strombauverwaltung die Schuld beimessen zu müssen. Die Schäden sind dadurch gekommen, daß sie nicht von unten, sondern von oben an hat. Infolgedessen hat das Odertal bei Schwedt keinen Abfluß gehabt, sondern das Wasser hat sich sogar aufgestaut. Jetzt muß mit Dank anerkannt werden, daß die Regierung einen anderen Weg einschlägt. Früher haben immer die Schiffahrtsinteressen in erster Reihe estanden. Man hat Buhnen gebaut, das Profil verändert, die ahrrinne vertieft, ohne Rücksicht auf die Anlieger zu nehmen, und daher das große Unglück. Jetzt ist ein völliger Umschwung in der olitik der Regierung eingetreten. Die Schiffahrtsinteressen ollen nicht mehr in erster Reihe stehen, sondern die land⸗ wirtschaftlichen Interessen sollen gewahrt werden. Der Redner verbreitet sich sodann über die technischen Einzelbeiten der Regu⸗ lierung in der Schwedter Niederung und bemerkt: Mit großer Sachkenntnis ist der Plan aufgestellt worden. Der Oderstrom wird in die Westoder und die Ostoder geteilt. Die Stromschnelle bei Saathen wird beseitigt, die uns sehr geschädigt hat, und ich be⸗ rüße namentlich dies mit großer Freude. Die Ostoder wird o ausgebaut, daß Schuffe von 400 t Raumgehalt von Schlesien aus kommen können, und die Westoder soll für Schiffe von 600 t eingerichtet werden. So wird ein großer Strom von Hohensaathen bis Stettin ge⸗ schaffen. Für das Oderbruch ist es sehr wichtig, daß der Rück⸗ stau weiter nach unten verlegt wird. Ein Beweis dafür, wie wichti der Vorfluter Hohensaathen⸗Stützkow⸗Schwedt ist, liegt darin, daß
die Deichverbände 300 000 ℳ für die Unterhaltung übernommen
haben. Während bisher die Stauungen hin und her gingen, wird jetzt ein Strom geschaffen, der das sser abführen kann. Es soll eine Abführungsmenge von 1600 chm in der Sekunde erreicht werden, während bisher nur 1200 cbm in der Sekunde wurden. Die Denkschrift sagt, es stehe kaum zu erwarten, daß dieser Wasserstand überschritten werde. Was die Beiträge betrifft, so wird ja die Provinz Brandenburg die ihrigen zahlen; anders wird es vielleicht bei der Provinz Pommern sein. Die Kosten sind sehr hoch, und ich bitte deshalb die Regierung, wenn die Interessenten vorläufig sich bei 7 Verhandlungen mit ihr 1 9 rojekt nicht scheitern zu lassen. Ich bin fest davon überzeugt, daß die Interessenten ihr Mäg⸗ lichstes tun und nach ihrer Leistungsfähigkeit geben werden. Aber es ist nicht zu vergessen, 8 die seigen Kosten durch die Fehler der Strombauverwaltung entstanden sind. In diesen Gesatzen über die Oder ist nichts über diee Ufer gesagt. Wenn man ganz Ordnung schaffen will, müssen die Ufer vom Staat befestigt werden. Eine Normalisierung der Ufer ist dringend nötig, die Interessenten können sie aber nicht durchführen. Die Zerstörung Geschwindigkeit den Strom entlang fahren, die Wellen dann an die n gees sie unterminieren, sodaß sie stückweise ins Wasser fallen. Große ggerungen werden ja gemacht, aber in die untere Oder kommen nicht nur die Sinkstoffe aus Schlesien, sondern auch die Sandmassen von den Ufern. Wir wünschen, daß es gelingen möge, das große Werk der Oderregulierung recht bald auszuführen und dadurch die Bewohner V Mark im Odertal vor weiteren Ueberschwemmungen zu ewahren.
Abg. Malkewitz (kons.): Die Ausführungen des Abg. Vogt für Schlesien passen nicht nur auf Schlesien, sondern auch ach destfür hältnisse in Pommern. Das gilt auch bezüglich der Lasten, die er fast rovinz Pommern auferlegen will. Abg. Wiemer meinte, die Heranzlehung der Anwohner der Oder zur Tragung eines Fünftels der Kasten sei zu milde und eine Ungerechtigkeit gegen die An⸗
chlimmsten Schäden, die das Gesetz gezeitigt hat, müssen wir doch zu seitigen suchen. Da befinden wir uns zwar in Uebereinstimmung mit der Regierung, aber nicht mit den Regierungsparteien, bis auf einige weiß angehauchte Raben. Hoffentlich merden
die Nationalliberalen nicht die Auslegung das Grafen zu Reventlow
rechtfertigen, die dieser der Rede des Abg. Dr. Lucas in seinem. börsenfeindlichen Sinne gegeben hat. (Zurufe aus den Reihen der Nationalliberalen.) Das würde mir sehr leid tun. Bisher bat man doch geglaubt, die Rechtsprechung stehe über den Parteien und über der öffentlichen Meinung; dann ist es aber sehr bedenklich, wenn sich die Herren Agrarier und der Abg. Burlage huldigend vor dem Reichsgericht verbeugen, weil es der öffentlichen Meinung durch seine Recdevhrchung zur Geltung verholfen habe. Wenn i
Reichsgerichtsrat wäre, würde ich als Richter vor dieser Art von Anerkennung einige Angst bekommen. Graf von Kanitz wies auf den Rückgang des englischen Börsenstempels hin, aber er erwähnte nicht, daß Fngland sich damals unmittelbar nach Beendigung des Transvaal⸗ krieges in einer ganz ausnahmsweisen handelspolitischen Situation befand. Die Vorwürfe, die Graf von Kanitz gegen die Banken er⸗ hoben hat, sind so schwer, daß darauf nur mit dem schärfsten Protest seantwortet werden kann. Die Ergebnisse der Stempelrevision bei 8 großen Instituten weisen nur ganz winzige Beträge an „Defrau⸗
dationen“ auf. Auf das Verlangen nach Revision des neeygesches hat
Kollege Kaempf schon eine Antwort gegeben. Ich bitte die Regierung, die üblen Se die sie auf dem Gebiete des Börsengesetzes gemacht hat, zu beberzigen und sich nicht leichthin auf jene Bahn drängen zu lassen. Unser deutsches Aktienrecht hat sich für die Aktien⸗ gesellschaften und für die Volkswohlfahrt weit besser bewährt, als das englische. Für die Einführung von Strafbestimmungen wären wir Ihnen 1896 sehr dankbar gewesen; denn dann hätte das Reichsgericht niemals zum § 48 des Gesetzes den Artikel 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herangezogen. ie möchten gerne die oöͤsterreichischen Strafbestimmungen haben, aber so böse sie aussehen, es wäre damit nichts erreicht worden. Trotz der ungenügenden Vorschläge der Novelle wollen wir in der Kommission mitarbeiten, um wenigstens dahin zu kommen, daß die groben Verletzungen von Treu und Glauben nach Möglichkeit beseitigt werden. Auf die Dauer kann eine derartige kurzsichtige Auffassung unseres Wirtschaftslebens
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aber
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ration im eigentlichen Sinne, sondern um ein
Zustandes. 2 rache die gestrige Rede des Ministers gibt allerdings eine
wohner anderer Wasserstraßen. Aber bei der Oder liegen die Verhältnisse doch ann anders; hier handelt es sich bei der Melioration nicht um an sich ertraglose, sondern um früͤher ertragreiche Grundstücke, die ohne die Schuld der Unternehmer, durch die Wasserschäden schlechter geworden sind. Es handelt sich hier nicht um eine Melio⸗ Wiedergutmachen Wiederherstellung des früheren
alter und um eine der Anwohner der unteren Oder ist eine
ie Belastun
chwache Hoffnung, daß in der Festlegung der Beiträge der nteressenten noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. ee Be⸗ lastung von 34 ℳ ist für die Anwohner der unteren Oder einfach unerträglich. Der Provinziallandtag erachtete 20 ℳ für billig, aber auch das ist nach der Meinung der noch zu hoch. An⸗ Felichts der durchgreifenden Aenderungen, die im Stromlauf nach der orlage vorgenommen werden sollen, erscheint ein Beitrag von 10 ℳ auf den Hektar angemessen. Wir würden dem Landtag und der Re⸗ ierung dankbar sein, wenn es gelänge, die Lasten zu mildern und die orlage zum Segen der Anwohner zur Annahme zu bringen.
Abg. Broemel (fr. Vag). Ein Rückblick in die Vergangenheit zeigt uns zweierlei Arten Vorwürfe gegen die Staatsre serung: einmal betreffs der Methode der Stromregulierung. Ob früher der eine oder andere Fehler gemacht worden ist, will ich dahingestellt sein lassen; ich freue mich nur, daß diese Vorlage gewissermaßen einen Abschluß der Stromregulierung herbeiführt. Der zweite Vorwurf aus der Vergangenheit ist der, daß die Regierung die Projekte der Stromregulierungen mit der Kanalvorlage vereinigt vorgelegt hatte. Wir würden aber schon viel weiter sein, wenn die Konservativen 1901 die Vorlage angenommen hätten. Erfreulich ist, daß der hohe Wert der jetzigen Vorlagen auch für die Landwirtschaft allgemeine Anerkennung gefunden hat. Auf die Einzelheiten der Vorlage will ich nicht näher eingehen; nur bezüglich der Kosten möchte ich hervor⸗ heben, daß die Interessenten in Pommern nicht jeden Beitrag ab⸗ lehnen wollen, trotzdem die Regulierung der Flüsf Sache des Staates b. Ich hoffe indessen, daß die Differenzen bezüglich der Kosten nicht einer Vorlage ein Grab graben, deren Notwendigkeit und Räelich keit von allen Seiten anerkannt wird. Bei der Regulierung der
Die Rezulierung des Oderbruchs muß in Verbindung mit der Anlaa⸗ des Großschiffahrtsweges Berlin⸗Stettin erfolgen. Der fruͤben⸗ Minister von Thielen hat bei meiner früheren Interpellation über diesen Gegenstand erklärt, daß beide Zwecke nicht voneinander getrennt werden könnten. Ich erinnere nur an die Schrift des Deich⸗ hauptmanns in reienwalde, in der dieser sagt, daß das Zustande⸗ kommen des Großschiffahrtsweges eine Lebensfrage für das Oderbruch ist. Die große Bedeutung der Regulierung der unteren Oder zeigt daß nicht nur einige Wiesen davon betroffen werden, sondern das ganze Niederschlagsgebiet der Oder, das ¼ der ganzen preußischen Monarchie ausmacht. Die Kostenbeiträge der Interessenten müssen so gestaltet werden, daß sie von der Regierung und vom Hause angenommen werdem begen. Willis Abg. Freiherr von llisen (kons.): Ich wünsche, daß d
Projekt der Regulierung der Spree nicht das Schicksal gängers teilen möge. Eine Schwierigkeit für die Spreeregulierung liegt in der Lage der Stadt Berlin, die gefährdet wird, wenn wir einen schnelleren Abfluß herbeiführen. Die Anwohner der Havel haben aus dieser Regulierung nichts zu befürchten, wenn die Arbeiten zu gleicher Zeit erfolgen. Richtig ist, daß nicht alle Flüsse des Spreewaldes aus⸗ sesehit werden sollen; denn dadurch würde ein großes Stück Romantik eseitigt. Im ganzen bin ich also mit dem Entwurfe der Spree⸗ regulierung einberstanden. ch bitte deshalb das Haus, dieses Projekt zu genehmigen. Ein wichtiger Punkt ist die Verteilung der Kosten. Der Staat übernimmt jetzt ¼, während er bisher bei Meliorationen nur bis zu ½ ging. Der Staat hat jetzt wieder viel Geld, anders ist es aber in den FePetsn Wir armen Branden⸗ burger sollen zwar einen großen Kostenbeitrag zahlen, aber angesichts der Vorteile scheint die Verteilung der Kosten doch richtig zu sein. Die Regierung wollte früher diesen Weg der Sondergesetze nicht gehen, nicht aus inneren Gründen, sondern um politische Zwecke zu erreichen. Dadurch sind ideelle Güter verloren gegangen, die nicht wieder einzubringen sind.
Abg. Puttfarken (nl.) bittet um eine Erklärung darüber, oh bei dem Regulierungsprojekt für die untere Havel die Interessen der Elbanwohner unterhalb der Havelmündung berücksichtigt worden sind.
Oberbaudirektor von Doemming erklärt, daß diese Interessen Feraeit worden seien. Nach der Ueberzeugung der Regierung sei ei dem vorliegenden Projekt eine Benachteiligung der Flbanlieger vollständig ausgeschlossen. Es sei bei den Fe Havülun en gelungen, die Bedenken der Elbanlieger zu zerstreuen. Zu weiteren! darüber werde in der Kommission Gelegenheit sein. Abg. von Loeb ell (kons.): Ich teile die Hoffnung, daß die Elb⸗ anlieger nicht benachteiligt werden, und daß namentlich das schon weit vorgeschrittene Projekt der Elbregulierung die letzten Bedenken beseitigen wird. Die Klagen an der unteren Havel sind uralt; es ist zu hoffen, daß ihre Ursachen nunmehr beseitigt werden. Die jetzigen Verhältnisse ü so, daß eigentlich die Elbe in die Havel fließt. Wir können der egierung nur dankbar dafür sein, daß sie sich endlich vschloßsen hat, Wandel zu schaffen und die Interessen der Landeskultur zu sö
usführungen
ördern. Die Maßregeln des Entwurfs werden gut wirken können. Auch die Schiffahrtsverhältnisse werden verbessert werden.
Abg. Graf von Wartensleben (kons.) führt aus, daß die Elb⸗ anlieger gegen die früheren Projekte begründete Bedenken haben könnten; die Projekte seien aber gerade mit Rücksicht auf sie ab⸗ geändert worden, und nach dem neuen Projekt würden die Verhältniffe an der Elbe besser werden. Es gehe das Gerücht, daß die Regierung mit den Vorarbeiten für ein Hochwasserregulierungsgesetz für die untere Elbe beschäftigt sei.
„Oberbaudirektor von Doemming erkärt, daß die Vorarbeiten für ein Se Gesetz und der Entwurf selbst eee abgeschlossen seien. In den beteiligten Ressorts schwebten jetzt die Verhandlungen darüber, wie dem Entwurf weiterer Fortgang gegeben werden soll. Es würden auch Verhandlungen darüber mit den Interessenten an der Elbe gepflogen.
Abg. Dr. Jänecke (nl.) bittet darum, daß auch der öe der schwer bedrängten Ilmenau⸗Genossenschaft gedacht werde. In der Kommission werde man die Frage der Abwälzung ungeheurer Wasser⸗ massen in die untere Elbe in Erwägung ziehen und die Interessen der dortigen Anwohner mit berücksichtigen müssen.
Darauf wird die Vorlage der am Donnerstag eingesetzten Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Es folgt dann die erste düeeeesg des Gesetzentwurfs, betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hochwasser⸗, Deich⸗ und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder.
Ministerialdirektor Dr. Hermes: Es handelt sich hierbei nicht nur um wichtige Interessen der Landeskultur, sondern auch um ver⸗ schiedene Interessen allgemeiner, insbesondere sanitärer Art. Es kommen die Verhältnisse einer Uanten Reihe von Dörfern und der Stadt Breslau in Betracht. enn der Gesetzentwurf angenommen wird, ist die dperftelaag befriedigender Zustände gesichert, die Unterhaltung dieser Zustände allerdings nur unter der Voraus⸗ setzung, daß das Gesetz über die Füücbeltung des Ueberschwemmungs⸗ segsers zustande kommt. Scheinbar sind in der Vorlage die Be⸗ chlüsse der Provinziallandtage von Schlesien und Brandenburg nicht berücksichtigt; aber es war absolut unmöglich, rechtzeitig den Entwurf nach diesen in der einen oder anderen Richtung zu ändern, wenn er mit den anderen „Vorlagen zusammen vorgelegt werden sollte. Die Nichtberücksichtigung der Vorschläge liegt ciso nur in diesem Pschäftomaßigen Hindernis. Die Verhandlungen dieses Hauses werden elegenheit geben, auf die Vorschläge einzugehen, und ich kann bemerken, daß, wie im „Reichsanzeiger⸗ schon mitgeteilt ist, ein Teil der Anträge in bezug auf die Beteiligung der Verbände und Kor⸗ porationen, deren Anhörung gewünscht wird, und in bezug auf den Beitrag von 3 200 000 ℳ seitens der Verbände und Korporationen in Breslau erwägenswert sind. Der letztere Beitrag beruht auf sorg⸗ fältigen Ermittelungen; aber wenn es der Wunsch Breslaus ist, an Stelle dieses Paust quantums sich der allgemeinen Beteiligung zu unterwerfen, so wird dies ebenso zu erwägen sein wie der Wunsch einer stärkeren Mitwirkung des Oberpräsidenten von Brandenburg. Ich hoffe, daß ein günstiger Abschluß erzielt wird. Abg. Baensch⸗Schmidtlein (freikons.): Wir sind der Re⸗ gierung äußerst dankbar und stehen im ganzen dem Entwurfe sym⸗ pathisch gegenüber. Aus der Erklärung des Kommissars geht hervor, daß auch Maßregeln in sanitärer Hinsscht gegen die Uebelstände ge⸗ troffen werden sollen, die jedes Hochwasser mit sich bringt. Deshalb habe ich auch mit Freude die Worte des Oberbürgermeisters von Breslau Bender im Provinziallandtag begrüßt, mit denen er auf die mangelhaften Segtincfen der Baupolizeiordnung hinwies. Ich freue mich darüber, daß die Arbeiten in dem aufgestellten Rahmen auf alle Fälle zur Ausführung gelangen sollen, sowie darüber, daß ein einheitlicher Chef über dem Ganzen steht, nämlich der Ober⸗ präsid ent von Schlesien. Dagegen erscheint es mir sehr wünschens⸗ wert, daß die Zahl der Ausschußmitglieder für jede Provinz von 3 auf 6 erhöht wird. Ich bitte ferner, daß die Frist für die Auslagen nicht in 4 Wochen, sondern erst in 6 Wochen abläuft. er Kostenpunkt bildet für die Schlesier eine harte Nuß. Es handelt da ebenso um alte Sünden wie in Pommern. Wenn wir den Prozentsatz der Beiträge vergleichen, so soll das doch die treue Nachbarschaft der Provinzen Schlesien und Brandenburg nicht beeinträchtigen. Ich freue mich, daß beim Umlegeverfahren eine bestimmte Fruchtfolge vorgeschrieben werden kann und die Interessenten dafür entschädigt werden. „Schließlich gebe ich meiner Freude darüber Ausdruck, daß beide Provinziallandtage so gestimmt haben, in der Hoffnung, daß der Entwurf hier zur Annahme gelangen werde. Das ist auch mein und ich hoffe mit meinen politischen Freunden, daß Schlesien und Brandenburg Schulter an Schulter für
standekommen dsß Gesetzesvorlage eintreten werden. “
unteren Oder handelt es sich auch um eine Zweiteilung des Oderbruchs. 8
“
das Zu⸗
zum Deutschen Reichsanzei
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(Schluß aus der Ersten Beilage.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren!, Der Herr Vorredner hat in so liebenswürdiger Weise die speziellen schlesischen Wünsche vorgetragen, daß ich ihm gern mwidere. Ich tue. das umsomehr, als bei der ersten Nummer der Tagesordnung der Abg. Vogt in einer wesentlich verschärften Art auch diese schlesischen Wünsche seinerseits zum Vortrag gebracht und hier Behauptungen aufgestellt hat, die ich doch nicht unwidersprochen lassen kann.
Der Abg. Vogt hat zunächst gesagt, daß die Kanalisierung der Oder von der Neissemündung abwärts ein Danaergeschenk für Schlesien darstelle, weil die Schiffe künftig 16 Schleusen passieren müßten — meine Herren, ein für meinen Geschmack etwas eigentümliche Auf⸗ fafung! Wollen die Schlesier diese 19 Millionen für die Kanalisierung der Oder nicht haben — ich kann sie gern bei mir behalten. Aber bisher habe ich immer angenommen, daß die Schlesier großen Wert af die Kanalisierung dieser Oderstrecke legten, weil bekanntlich die Schiffe, die auf der oberen kanalisierten Strecke bisher verkehrten, auf der unteren nicht verkehren konnten, da die Wasserstände niedriger waren und daher sich sehr große Schwierigkeiten für die Schiffahrt rgaben.
b Dann hat der Abg. Vogt von der Bevorzugung des Westens und von einer Benachteiligung Schlesiens in den Vorlagen gesprochen und hat endlich behauptet, daß die Heranziehung der Interessenten zu den tegulierungsprojekten ein vollkommenes Novum sei; denn es handle sch hier um Abwendung von Naturereignissen, und dafür hafte der Staat allein. Meine Herren, alle Behauptungen muß ich als unrichtig bezeichnen. Ich wüßte in der Tat nicht, welche Verpflichtung der Staat hat, allein für die in Rede stehenden Arbeiten seinerseits auf⸗ ukommen. Eine Verpflichtung liegt weder dem Staat noch den iteressenten ob. Aber ich meine, derjenige, der das nächste Interesse daran hat, hat doch auch die nächste Berufung, dafür einzutreten, und ich wüßte nicht, wie wir die ganzen Kosten auf die Staatskasse über⸗ nehmen sollten d. h. wie der Steuerzahler auf der Eifel oder an der ostpreußischen Grenze allein die Kosten tragen sollte für Maßnahmen, ie ausschließlich den Schlesiern zu gute kommen sollen.
Was die Bevorzugung des Westens betrifft und die Benach⸗ teiligung Schlesiens, so stellt sich die Sache folgendermaßen. Ich muß da, allerdings nur mit ganz wenigen Worten, auf die Vorlage eingehen, die uns in den nächsten Tagen beschäftigen wird. Der ganze Gesetzentwurf, betreffend den Ausbau der Wasserstraßen, erfordert an Kosten 280 Millionen Mark, von denen auf den Staat 188 Millionen, auf die Interessenten 92 ½ Millionen Mark entfallen. Legt man eine 3 %ige Verzinsung und eine ½ % ige Amortisation zu Grunde, so stellt sich der Aufwand des Staats auf jährlich 6 600 000 ℳ, der der Interessenten auf 3 200 000 ℳ Dazu kommt, daß bekanntlich fast die ganzen Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten von den Interessenten zu übernehmen sind, was ebenfalls noch 3 Millionen Mark ausmacht, sodaß sich die Leistungen der Interessenten auf 6 200 000 ℳ gegen 6 600 000 ℳ Leistungen des Staats belaufen. Es kommt dazu, daß, wie in der Denk⸗ schrift ganz eingehend dargelegt ist, ein Teil der Aufwendungen durch Schiffahrtsabgaben gedeckt werden soll. Wie verhält sich nun die Sache bei dem Hochwasserschutzgesetz? Bei der unteren Oder be⸗ tragen die Kosten 47 Millionen, von denen der Staat 38, die Inter⸗ essenten 9 Millionen aufbringen, die untere Havel erfordert 11 Millionen, von denen der Staat 9 ½, die Interessenten 1 ½ Millionen Mark aufbringen, die untere Spree 10 ½ Millionen, von denen 9 auf den Staat, 1 ½ Millionen auf die Interessenten entfallen. Das Gesetz, welches uns augenblicklich beschäftigt, ist noch kein Kreditgesetz für die obere und mittlere Oder, sondern es will nur die gesetzlichen Grundlagen und den Rahmen schaffen, in dem nachher die Aus⸗ führung erfolgen kann, in dem die Behördenorganisation geregelt ist, in dem bestimmt ist, nach welchem Verhältnis Provinz und Staat zu den Kosten beizutragen haben usw. Die Kostenverteilung steht also noch nicht genau fest. Ich will mal rechnen, daß sie sich ähn⸗ lich gestalten würde, wie bei der unteren Havel und Spree, so würde die Belastung des Staates 47 Millionen betragen, die der Interessenten 13 Millionen. Die Vorlage, die uns vorher beschäftigt hat und die gegenwärtig zur Beratung stehende Vorlage bedingen insgesamt einen Aufwand von 128 ½ Millionen Mark, von denen auf den Staat 103 ½ Millionen, auf die Interessenten 25 Millionen Mark entfallen. Also die Interessenten bringen von dem gesamten Kostenbedarf ihrerseits noch nicht ⅛ auf. Legt man auch hier die 3 prozentige Verzinsung und die ¾ prozentige Amortisation zu Grunde, so würde die jährliche Belastung des Staates sich auf 3 600 000 ℳ, die der Interessenten sich auf 870 000 ℳ belaufen. Im Gegensatz zu dem Wasserstraßengesetz treten für den Staat hier auch noch sehr erhebliche Unterhaltungskosten hinzu, die nicht von den Inter⸗ essenten zu übernehmen sind. Diese Unterhaltungskosten würden allein bei der unteren Oder auf 320 000 ℳ jährlich sich belaufen, in der mittleren und oberen Oder 160 000 ℳ, also zusammen nahezu ½ Million. Also der Staat wird auch noch an der Oder allein mit den Unterhaltungsbeiträgen von einer halben Million jährlich belastet. Rechnen Sie zu den gesamten Unterhaltungskosten die Verzinsungs⸗ und Amortisationsbeträge, so ergibt sich eine jährliche Belastung des Staates von 4 ½ Millionen Mark gegenüber einer Belastung der Interessenten mit 870 000 ℳ Das ist also wieder dasselbe Resultat, daß die Interessenten noch nicht 2⁄ des Gesamtbedarfs aufzu⸗ bringen haben.
Was speziell das vorliegende Gesetz betrifft, so habe ich schon erwähnt, daß sich noch nicht genau übersehen läßt, wie hoch sich die Beiträge der Interessenten, die Beiträge der Provinz und die Bei⸗ träge des Staats stellen werden. Es ist ja erst ein Gesamtplan aus⸗ gearbeitet in großen Zügen. Er enthält eine Menge der verschiedensten Arbeiten, die teils durch den Staat auszuführen sein werden, teils durch die Interessenten selber. Es sind Arbeiten zum Teil zur Ver⸗
stärkung der Deiche und andere Arbeiten vorgesehen, die naturgemäß
weite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 30. April
wie überall im Lande von den interessierten Deichverbänden aus⸗ zuführen sind, sodaß sich die Kostenverteilung im einzelnen nicht übersehen läßt. Nach den Daten, die ich mir erlaubt habe, vor⸗ zutragen, ist bei dem Wasserstraßengesetz die Heranziehung der Beteiligten eine viel höhere als bei den Vorflutgesetzen, die uns heute beschäftigen. Ich halte diese Verteilung aber auch für sachlich gerechtfertigt, denn bei dem Wasseerstraßengesetz handelt es sich doch um einen planmäßigen Ausbau der Wasser⸗ straßen, der den Interessenten wesentliche Vorteile zuwendet, während es sich bei den Vorflutgesetzen darum handelt, schwere elementare Schäden abzuwenden. Es ist also ein wesentlicher Unterschied in der Konstruktion beider Gesetze. Darum halte ich es für gerechtfertigt, daß die Interessenten in geringerem Maße hier herangezogen werden, als das bei dem Wasserstraßengesetz in Aussicht genommen ist.
Aber, meine Herren, nun so weit zu gehen, wie der Abg. Vogt will, und zu sagen, daß die ganzen Lasten auf den Schultern des Staats bleiben sollen, das halte ich für durchaus fehlerhaft. Ich halte es für durchaus gerechtfertigt, daß diejenigen, die so große Vorteile von dieser Sache haben, auch das ihrige zu den Kosten bei⸗ tragen. Lediglich in dieser Beitragsleistung ist die Gewähr dafür zu erblicken, daß die Bauten so notwendig und so dringend sind, wie sie seitens der betreffenden, Kreise bezeichnet werden. Wir erleben es sehr oft, daß die lebhaftesten Klagen erschallen über Mißstände, die in einzelnen Landesteilen entstanden sind; und wenn dann die Be⸗ treffenden, die so lebhaft Klage führen, einen kleinen, bescheidenen Beitrag zahlen sollen, ist der ganze Schaden unter den Händen ver⸗ schwunden, und es ist kein Unglück mehr da. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube, auf diese Basis können wir uns nicht drängen lassen. Wenn beispielsweise bei der unteren Oder von 47 Millionen die Deichverbände nur 4 Millionen aufbringen, so beweist das, daß das Projekt zu teuer ist. Das möchte ich gegen⸗ über den Ausführungen des Herrn Abg. Malkewitz bemerken.
Nun sagt der Herr Abg. Vogt — und es ist dem nach einigen Beziehungen der Herr Abg. Baensch⸗Schmidtlein beigetreten — es läge eine Differenzierung von Schlesien vor. Meine Herren, von einer Differenzierung kann höchstens zu Gunsten der Provinz Schlesien die Rede sein (sehr richtig! rechts), aber nicht zu Ungunsten der Provinz Schlesien. Zunächst ist davon gesprochen worden, daß in dem Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, vorgesehen ist, daß die Stadt Breslau und die benachbarten Gebiete 3 Millionen zu der längst geplanten Eindeichung des Schwarzwassertals zahlen sollten. Meine Herren, das war ein Vorschlag, den wir — gutmütig wie wir sind; das beweist überhaupt die Vorlage — (Seiterkeit) gemacht haben, um spätere Schwierigkeiten abzuschneiden. Der Herr Oberpräsident hatte berechnet, wie viel die Interessenten dazu beitragen könnten, und die Summen, die er angab, haben wir in den Gesetzentwurf eingestellt, nur um spätere Differenzen darüber zu beseitigen, in welchem Maße sich alle einzelnen an dem Projekt zu beteiligen hätten. Wenn die Schlesier wünschen, daß das weggelassen wird, so haben wir gar nichts dagegen; dann werden die allgemeinen Grundsätze des Gesetzes Anwendung finden, wie sie der Vertreter des Herrn Landwirtschaftsministers angeführt hat. Ob die Stadt Breslau und die Interessenten dabei besser fahren werden, ist nachher ihre eigene Sache.
Dann kommt nun die Behauptung, daß die viel umstrittenen 7 Millionen für die Strecke Küstrin —-Raduhn eine Präzipualleistung für die Provinz Brandenburg darstellen, und daß die Schlesier ihrer⸗ seits eine anderweitige entsprechende Präzipualleistung fordern müßten. Meine Herren, das ist wiederum die Strafe für die Gutmütigkeit. Um die Sache für die Provinz Brandenburg durchzubringen und den Brandenburgern, die Jahrzehnte lang unter schweren Ueberschwemmungs⸗ schäden gelitten haben, nach Möglichkeit die helfende Hand zu bieten, haben wir uns bereit erklärt, 7 Millionen Präzipuum zu über⸗ nehmen. Ich glaube, wir konnten das sehr wohl, denn es handelt sich um schwere Auflandungen im Strombett, die der Staat nicht hätte entstehen lassen sollen; es handelt sich ferner um Arbeiten, die nicht nur der Provinz Brandenburg, sondern auch der Provinz Schlesien zugute kommen werden. (Sehr richtig! rechts.) Allerdings werden in Schlesien zum Teil Arbeiten ausgeführt werden, die auf eine Re⸗ tardierung des Wasserabflusses hinzielen. Namentlich sollen Deiche niedergelegt werden, um auf diese Weise Reservoirs zu schaffen, die Hochwasser aufnehmen können. Andere Arbeiten aber, wie Deichver⸗ stärkungen, die Regulierung des Schwarzwassers bei Breslau und sonstige Arbeiten, werden auch zuͤgleich auf eine Beschleunigung des Wasserabflusses hinwirken. Und deswegen, um diesen beschleunigten Wasserabfluß herbeiführen zu können, ist es notwendig, dieses schwere Vorfluthindernis, das sich auf der Strecke Küstrin —Raduhn gebildet hat, zu beseitigen. Die Beseitigung dieses Vorfluthindernisses liegt aber nicht bloß im Interesse der Provinz Brandenburg, sondern auch im Interesse der Provinz Schlesien. (Sehr richtig! rechts.) Und deshalb kann von einem Anspruch der Provinz Schlesien auf eine Präzipualleistung gar nicht die Rede sein.
Nun lassen Sie mich auch noch etwas die sogenannte Schlechter⸗ stellung der Provinz Schlesien beleuchten. Im vorigen Jahre haben Sie sich hier über die sogenannte Wassersteuer in Schlesien unter⸗ halten; da hat man diesen reizenden Namen „Wassersteuer“ erfunden, und jeder Mensch glaubte, daß der Staat natürlich wieder der Schuldige wäre, der die unglücklichen Einwohner schröpfte. Dabei handelt es sich überhaupt gar nicht um eine staatliche Steuer, sondern darum, daß die Provinz die ihr obliegende Last auf die Interessenten unterverteilt und von diesen eine Abgabe erhebt. (Zuruf.) Ob, das zweckmäßig war oder nicht, darüber will ich hier nicht sprechen. Ich wollte aber doch hervorheben, daß von den 14 Rednern, die hierzu gesprochen haben, kein einziger der Tatsache Erwähnung getan hat, daß von den 40 Millionen, die die Regulierung der schlesischen Hoch⸗ wasserflüsse erfordern, der Staat die Kleinigkeit von 33 Millionen zuschießt.
Was die Verteilung der Notstandsgelder im vorigen Jahre betrifft, so hat der Staat für das gesamte Odergebiet
ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
7 ½ Millionen Notstandsgelder ausgegeben, davon ungefähr für Schlesien allein fast 7 Millionen. Wir haben 3 ½ Millionen geschenkweise hergegeben, von der Provinz nur eine geschenk⸗ weise Beihilfe von 424 000 ℳ gefordert. Der Staat hat ferner die gleiche Summe von 3 ½ Millionen Mark als Darlehn gegeben, und die Provinz hat ihrerseits nur 400 000 ℳ darlehnsweise gegeben. Also Schlesien hat nur ein Zehntel ungefähr der vom Staate ge⸗ gebenen Summe an provinziellen Beihilfen geleistet. Wir haben die Provinz Schlesien in Anerkennung der schweren Schäden, die sie er⸗ litten hat, und in Anerkennung des Umstandes, daß auch ihre eigenen provinziellen Unternehmungen, namentlich die Provinzwege, in hohem Maße geschädigt worden sind, wie ich glanbe, überaus milde behandelt; wir haben von ihr nur ein Zehntel der Gesamtleistung erfordert, während die Provinzen Brandenburg und Pommern, die nicht in gleichem Maße durch Hochwasserschaden betroffen wurden, volle 20 % der gesamten Beihilfe ihrerseits gewährt haben. Also die Provinz Schlesien kann sich auch nach dieser Richtung hin nicht beschweren. (Sehr richtig! rechts. — Na, na! im Zentrum.)
Meine Herren, was die Vorlage betrifft, die wir gestern und heute beraten haben, so stellen sich die Gesamtkosten einschließlich der früher bewilligten Mittel auf 147 Millionen; davon entfallen auf die Unteroder 47 Millionen, auf die mittlere und obere Oder 60 Millionen, auf die Nebenflüsse 40 Millionen. Ich erwähne diese Nebenvorlagen, weil sie auch zum Flußgebiet der Oder gehören. Davon entfallen auf den Staat 117 Millionen Mark; also, meine Herren, für die Regu⸗ lierung der Oder und ihrer Nebenflüsse sind wir auszugeben im Be⸗ griff den enormen Betrag von 147 Millionen, wovon der Staat allein 117 Millionen trägt, für Arbeiten, die zum großen Teil der Provinz Brandenburg zugute kommen, auch der Provinz Pommern, aber überwiegend doch der Provinz Schlesien.
Meine Herren, ich möchte die Sache nicht länger aufhalten und nur eine allgemeine Bemerkung noch daran knüpfen. Ich halte es für wenig glücklich, bei den Debatten über diese großen Vorlagen immer eine Provinz gegen die andere auszuspielen. Ich halte es nicht für glücklich, wenn der Vertreter einer einzelnen Provinz immer darauf hinsieht, ob die andere Provinz eine Million mehr oder weniger bekommt. Es handelt sich hier nicht um Maßnahmen für einzelne Provinzen, sondern um eine in den größten Zügen entworfene Maß⸗ nahme für weite Gebietsteile des Staats. Ich glaube sagen zu können: wir sind der Bedeutung der Vorlagen gemäß in unseren staatlichen Leistungen so weit gegangen wie früher niemals. Früher fand bekanntlich eine Dritteilung der Kosten in der Weise statt, daß auf die Interessenten ein Drittel, auf die Provinzen ein Drittel und auf den Staat ein Drittel entfiel. Hier sind wir dazu übergegangen, vier Fünftel der ganzen Kosten zu übernehmen, und wen man die Leistungen für Schiffahrtsinteressen hineinrechnet, bei der Havel und bei der Spree sogar noch mehr. Ich glaube, wir dienen der Sache dadurch am besten, wenn wir diese ganzen Vorlagen von allgemeinen Gesichtspunkten der Förderung der Landesmelioration aus betrachten, daß es sich hier um eine große Kulturaufgabe handelt, nicht aber darum, die Interessen der einen Provinz gegen die andere Provinz auszuspielen. Ich glaube, nur auf diese Weise werden wir zu einer günstigen Erledigung der Vorlagen kommen. (Bravo! rechts.)
Abg. von Kölichen (kons.): Wenn so außerordentliche Schäden durch das Hochwasser herbeigeführt werden konnten, so war die Ur⸗ sache die, daß es an einer einheitlichen Leitung fehlte. Bis 1848 konnte in Schlesien jeder bauen, wie er wollte. Dann kamen einige wenige Einschränkungen. Aber an eine ist man erst ge⸗
angen, nachdem die elementare Gewalt derartige Schäden angerichtet hatke⸗ Ich freue mich, daß die Deichniederlegung im Gesetz vor⸗ gesehen ist und in so ausgedehntem Maße ausggefahrt werden soll. Dadurch wird eine Zusammenlegung der Aecker und eine bessere Regulierung der Verhältnisse herbeigeführt werden. Es freut mich ferner, daß in beiden Provinzen einheitlich vorgegangen werden soll. Wir sind wohl in der Hauptsache, nicht aber in allen Punkten einig; die Bedenken sollen jedoch bei der Kommissionsberatun
geltend gemacht werden. Wir sind z. B. im Zweifel, ob dur
eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Ausschusses nicht die Be⸗ weglichkeit des Oderstromausschusses behindert wird und die Benach⸗ teiligten unter zu großem Aufschub der Entscheidung zu leiden haben. Darin aber sind wir einig, daß die Befugnisse der Landeshauptleute unter allen Umständen verschärft werden müssen; denn die Ent⸗ scheidung in den Vorstadien ist um so wichtiger, als nachher die Ent⸗ scheidung ganz in der Hand des Ministers liegt. Auch darin sind wir einig, daß die beabsichtigte Belastung viel zu hoch ist. Ueber die Kosten entscheidet der Minister im Einvernehmen mit dem Provinzial⸗ ausschuß; wenn aber ein Einvernehmen nicht zu stande kommt, so entscheidet der Minister allein. Da muß doch eine Instanz ein⸗ eschoben werden, die auch das Recht der Interessenten wahrnimmt. Cs⸗ ist auch nicht richtig, daß man in diesem Gesetz die Stadt Breslau anders behandelt als die anderen Gemeinden. Das muß in der Kommission eingehend erörtert werden. Wenn aber das Gesetz zu stande kommen soll, ist eine große Opferwilligkeit und Entgegen⸗
kommen auf allen Seiten notwendig. — Abg. Seydel⸗Hirschberg (nl.): Ich freue mich, daß endlich in die Oderregulierung ein einheitlicher Plan gebracht wird. Die einzelnen Bestimmungen der Vorlage müssen in der Kommission näher geprüft werden, das gilt auch für den Beitrag von 3 200 000 ℳ seitens Breslaus. Die Begründung hierfür in der Vorlage ist jeden⸗ falls nicht ausreichend. Wir Schlesier stehen noch alle unter dem Eindruck des vorjährigen Hochwassers; Sie werden begreifen, daß es unser Wunsch ist, daß solche schwere Schäden nicht mehr vorkommen. Möge dieser Gesetzentwurf dazu helfen. 8 Abg. Klose (Zentr.) bittet, in der Kommission auch die Regu⸗ lierung der Oppa und Zinna in Oberschlesien in Berücksichtigung zu ziehen. Die Hochwassergefahren würden dadurch noch vermehrt, daß in die Oder noch nicht reguliert sei. Aus Mangel an Mitteln dürfe die Regierung nicht die Wünsche der Oberschlesier ab⸗ lehnen. Der Redner setzt eingehend die Verhältnisse an der Oppa und Zinna auseinander und verlangt, daß auch an diesen verlorenen Winkel gedacht werde. 1 Abg. Ziesché (Zentr.): Die Provinz Brandenburg soll 7 Mill. Mark vorweg erhalten, aber wir in Schlesien sollen mehr als 16 % der Kosten selbst tragen. Für die Regelung der Vorflutverhältnisse bei Breslau sollen die beteiligten Verbände und Korporationen 3 200 00 ℳ aufbringen; diese Forderung steht in Widerspruch mit den übrigen Bestimmungen der Vorlage über die Aufbringung der Kosten. Die Finanzlage der Stadt ist keineswegs eine solche, daß den geforderten Beitrag mit Leichtigkeit geben könnte. Der
e Feeder zitiert ausführlich die Verhandlungen des schlesischen Pro⸗
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