1904 / 108 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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Meine Herren, ich meine, daß die Bedenken, welche im vorigen Jahre hier im Hause Ausdruck gefunden haben, über die aber damals das hohe Haus hinweggegangen ist, durch diese Fassung nunmehr so gründlich beseitigt sind, daß ich darauf rechnen darf, die einstimmige

Zustimmung sämtlicher Parteien dieses Hauses zu diesem Gesetzentwurf

zu finden.

Abg. Kreitling (Frs. Volksp.): Wir haben im vorigen Jahre den Standpunkt vertreten, daß diese Materie nur durch Ortsstatut geregelt werden kann. Der dem Gesetzentwurfe vom Herrenhause ge⸗ 1; Fassung können wir aber zustimmen. Bei dieser Gelegenheit

itten wir nur, daß eine Versorgung der Feuerwehrleute und ihrer Hinterbliebenen eingeführt werden möge.

Abg. Herold (Zentr.): Wir wünschten im vorigen Jahre eine Kommissionsberatung, bei der Kürze der Zeit wurde sie aber ab⸗ gelehnt, und das Herrenhaus verwarf dann die Vorlage ganz. Die Fassung des Abgeordnetenhauses war eine außerordentlich mangel⸗ hafte. Es hat sich gezeigt, wie falsch es ist, solche Dinge ohne Kommissionsberatung in der Eile zu erledigen. Die Polizei⸗ verordnung hätte ohne weiteres jeden zur Hilfeleistung bei jedem Brande in vorschriftsmäßiger Kleidung verpflichten können. Jetzt sollen Polizeiverordnungen nur erlassen werden können, wenn kein Ortsstatut besteht. Aber auch dagegen bestehen noch Bedenken. Ob das Ortsstatut den Anforderungen entspricht, entscheidet doch wieder die Polizeibehörde, und wenn eine Bestimmung dieser nicht gefällt oder fehlt, so kann sie die Aenderung anordnen. Also wird schließlich die Ortspolizei doch die entscheidende Stelle sein. Deshalb muß die Entscheidung darüber, ob ein Ortsstatut den Anforderungen entspricht, die Bezirksverwaltung treffen. Ich

beantrage, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. von Loebell (kons.): Ich glaube, daß hier einer derjenigen Fälle gegeben ist, wo wir ohne Polizeiverordnung nicht auskommen, wo eine Lücke in der Gesetzgebung vorhanden ist, die ausgefüllt werden muß. Die Bedenken des Vorredners sind nach meiner Ansicht nicht so weittragend. Wir würden dem vorliegenden Gesetzentwurf zu⸗ stimmen, haben aber gegen eine Kommissionsberatung nichts einzu⸗ wenden. 3 8 8

Abg. Hirt (kons.): Eine geeignete Unfallfürsorge ist eine un⸗

erläßliche Ergänzung des vorliegenden Gesetzentwurfs, be onders da, wo das Gesetz anordnet, daß durch Polizeiverordnung die Bewohner zu Feuerloschdiensten herangezogen werden können. Die Regierung hat die Pflicht, hier zu Gunsten der Verunglückten einzuschreiten. .

Abg. Dr. Stockmann (freikons.): Was jetzt für die ver⸗ unglückten Feuerwehrleute geschieht, genügt bei weitem noch nicht; es wäre nur eine Forderung der Billigkeit, wenn auch die privaten Feuer⸗ versicherungsgesellschaften hier zu Beiträgen herangezogen würden. Eine zweite Anregung möchte ich nach der Richtung geben, daß Vor⸗ kehrungen gegen unnötiges Alarmieren von Feuerwehren mit Zwangs⸗ dienstleistungen getroffen werden. Der Redner macht auf einen neu erfundenen Feuerfinder aufmerksam, mit dessen Hilfe man leicht feststellen könne, was eigentlich brennt, ob ein Dorf oder nur ein Heu⸗ schober ꝛc. 1 8

Abg. Schmedding (Zentr.): Die anderen Bundesstaaten haben zugleich die Unfallfürsorge und das Feuerlöschwesen geregelt, die von der Vorlage unberührt gelassen werden. Warum geht man in Preußen nicht ebenso vor? Man sollte in jeder Provinz einen besonderen Beamten anstellen, der Revisionen vornimmt und Ratschläg erteilt. In dieser Beziehung begrüße ich den Vorschlag des Abg. Stock⸗ mann mit großer Freude; denn die Kostenfrage würde keine großen Schwierigkeiten verursachen, wenn die privaten Feuerversicherungs⸗ gesellschaften herangezogen würden. Was 19 andere Staaten konnten, wird auch Preußen können. b

„Abg. Winckler (kons.): Die Behauptung des Abg. Herold, daß die Städte in bezug auf die Selbstverwaltung schlechter gestellt seien als die Landgemeinden, ist ungerechtfertigt. Für die Landgemeinden ein Normalstatut aufzustellen, ist so schwierig, und die Verhältnisse liegen so verschieden, daß es, wie die Erfahrung uns in Sachsen ge⸗ lehrt hat, schon besser ist, wir lassen alles beim alten.

Hierauf wird die Besprechung geschlossen. Der Gesetz⸗ entwurf wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt dann noch die erste Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Vertretung des Staats⸗ fiskus auf den Kreistagen und bei den Wahlen für den Provinziallandtag in der Provinz Posen.

Verbunden wird damit die Diskussion über den Antrag der Abgg. Ernst (fr. Vgg.) und Kindler (fr. Volksp.):

„die Regiecung aufzufordern, möglichst bald einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch welchen den Städten und Landgemeinden der Provinz Posen eine ihrer Einwohnerzahl und Steuerleistun entsprechende Vertretung auf den Kreistagen eingeräumt wird.“

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein Glied in der großen Kette der Maßnahmen, welche die Königliche Staats⸗ regierung im Verein mit den beiden Häusern des Landtags für not⸗ wendig gehalten hat, um das deutsche Element in den polnischen Landesteilen wirtschaftlich und politisch zu kräftigen.

Der Anlaß des Gesetzentwurfs liegt in der Tatsache, daß durch den Ankauf deutscher Güter seitens des Fiskus sei es des eigent⸗ lichen Domänenfiskus, der Forstverwaltung, oder der Ansiedlungs⸗ kommission das Recht der Vertretung auf den Kreistagen zu Un⸗ gunsten des Deutschtums und zu Gunsten antideutscher Bestrebungen verändert wird.

Meine Herren, die Posener Kreisordnung ist noch eine rein ständische. Sie beruht auf dem Ständeprinzip, und jeder Besitzer eines Rittergutes ist Mitglied des Kreistags. Sobald aber der Staat ein derartiges Rittergut erwirbt, erlischt die Standschaft auf dem Kreistage, wenigstens so lange, bis sie, nachdem der Staat das Gut wieder veräußert hat, es also einen anderen Besitzer gefunden hat, wieder durch Königliche Verordnung verliehen wird.

Meine Herren, dieses Prinzip, daß der Staat auf dem Kreistage nicht stimmberechtigt, nicht vertreten sein soll, stammt aus jener schon längst entschwundenen Zeit, wo noch nicht eine Teilung zwischen Staatsvermögen und Krongut eingetreten war, und wo die Stände mit Eifersucht darüber wachten, daß die Krone sich nicht in ihre ständischen Verhandlungen einmische. Es hat deshalb diese Be⸗ stimmung nur für das Krongut, das damals mit dem Staatsgut identisch war, in den alten ständischen Verfassungen Aufnahme ge⸗ funden, nicht aber für andere juristische Körperschaften, insbesondere nicht für die Kirche, für Stiftungen und dergl., welche auch heute noch nach der Kreisordnung für Posen auf den Kreistagen stimm⸗ berechtigt sind, selbstverständlich, soweit sie im Besitze eines stimm⸗ berechtigten Rittergutes sich befinden.

Anders ist es nun in den neuen Kreisordnungen geregelt. Hier ist dem Fiskus, wenn er Rittergüter oder Großgrundbesitz erworben hat, genau dasselbe Recht eingeräumt wie jedem anderen Großgrund⸗ besitzer; er steht in der kreisständischen Vertretung jedem anderen Besitzer gleich. Meine Herren, das ist in der heutigen Zeit, wo die Auseinander⸗ setzung zwischen Staats⸗ und Kronvermögen vollständig erfolgt ist, auch nur billig und wirtschaftlich notwendig, weil die Interessen der größeren Grundbesitzer eines Kreises, einerlei, ob der Besitzer nun eine juristische

haben dieselben Interessen, dieselben Nachteile zu befürchten, dieselben Vorteile anzustreben.

Den wirtschaftlichen Gründen der Beseitigung des Ausschlusses von der Teilnahme an diesem Rechte treten nun aber in Posen politische Gründe schwerwiegendster Art hinzu. Durch das Erlöschen der Standschaft auf den Kreistagen für alle die von der Ansiedlungs⸗ kommission erworbenen Güter, für alle die vom Domänenfiskus und für alle vom Forstfiskus erworbenen Güter und deren gibt es in der Provinz Posen jetzt schon welt über 200 durch den Verlust des Rechts, auf den Kreistagen mitzustimmen, wird das Stimmen⸗ verhältnis auf den Kreistagen zum Nachteil der deutschen Sache auf das empfindlichste verschoben. Wir haben eine Anzahl von Kreisen, in denen bis dahin eine deutsche Majorität existierte, und die nun⸗ mehr durch den Verlust einer Anzahl von Stimmen eine polnische Majorität aufweisen. Das ist selbstverständlich nicht der Zweck des Ansiedelungsgesetzes und der anderen Gesetze, die wir erlassen haben, gewesen, sondern es ist ein Nachteil, und dieser Nachteil muß beseitigt werden, und zwar so, daß die Gewißheit gegeben wird, daß er nun vollständig und dauernd beseitigt wird.

Deshalb schlägt Ihnen die Regierung vor, für jedes stimm⸗ berechtigte Gut, das in die Hand des Fiskus gelangt, dem Fiskus ein Stimmrecht zu gewähren, aber zugleich doch auch durch einen Zusatz dafür zu sorgen, daß der Einfluß des Fiskus auf den Kreistagen nicht ein exorbitanter wird, daß er nicht über das Maß dessen hinaus⸗ geht, was billig erscheint, und nicht das Selbstbestimmungs⸗ recht der übrigen Kerreistagsmitglieder beeinträchtigt. Der Entwurf hat sich deshalb darauf beschränkt, zu bestimmen, daß die Stimmen des Fiskus an jedem Kreistag nicht mehr als ein Viertel sämtlicher Stimmen betragen dürfen, daß also drei Viertel der Stimmen von anderen wahrgenommen und ausgeübt werden, so⸗ daß eine Majorität des Fiskus unter allen Umständen ausgeschlossen, ja selbst das Gewicht der Stimmen des Fiskus wesentlich reduziert ist.

Man mag streiten darüber, ob dieses Viertel richtig gewählt ist, und, wie ich höre, werden ja auch Anträge kommen, welche an Stelle dieses Viertels andere Sätze vorschlagen wollen. Ich glaube, das Richtige darin zu finden, wird nur in eingehender Beratung in der Kommission möglich sein.

Dann trifft der Entwurf auch noch Bestimmungen darüber, durch wen das staatliche Stimmrecht ausgeübt werden soll. Diese Be⸗ stimmungen mögen vielleicht nicht im einzelnen schon das Richtige ge⸗ troffen haben; auch darüber werden wir voraussichtlich in der Kom⸗ mission eine Verständigung herbeiführen. Jedenfalls ist das Gesetz wirtschaftlich und politisch so wichtig, daß ich dringend bitte, mit dem gewohnten Wohlwollen an die Prüfung heranzutreten.

Abg. Ernst (freis. Vgg): Der Antrag, den die beiden frei⸗ sinnigen Parteien gestellt haben, ist nicht neu, sondern hat dos Haus wiederholt beschäftigt. Die Städte und Landgemeinden haben eine ganz ungenügende Vertretung auf den Kreistagen in der Provinz Posen. Die Städte entsenden 130 Kreistagsabgeordnete, die Land⸗ gemeiaden auch 130 und die Rittergutsbesitzer 872. Nach der Ein⸗ wohnerzahl müßte das Verhältnis sein 296:526: 310, und nach der Steuerleistung und Einwohnerzahl müßte es sein 340: 436: 366. In verschiedenen einzelnen Kreisen stellt sich das Verhältnis noch viel ungünstiger für die Städte und Landgemeinden. Vor drei Jahren hat uns die Regierung eine Vorlage in Aussicht gestellt, um dieses Verhältnis zu ändern, aber die Vorlage ist bis heute nicht eingebracht. Cine Petition des Städtetages von Posen hat das Haus der Re⸗ gierung als Material überwiesen.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Es liest mir daran, dem Herrn Vorredner gleich einige Worte zu erwidern. Ich gebe der Hoffnung Raum, daß er mehr gesprochen hat aus theoretischen Rücksichten auf Fraktionsgrund⸗ sätze als wie mit bezug auf die praktische Ausführung und Gestaltung des Gesetzes mit Rücksicht darauf, wie sich das Leben in der Provinz Posen tatsächlich gestaltet. Ich kann dem Herrn Vorredner so weit folgen, daß ich anerkenne, daß eigentlich in die heutige Zeit eine Kreis⸗ ordnung, lediglich aufgebaut auf ständischer Grundlage, nicht mehr so recht paßt (sehr richtig!), und daß es erwünscht sein würde, wenn es auch in der Provinz Posen möglich wäre, wie es in den anderen Pro⸗ vinzen der Fall gewesen ist, die alten Verordnungen durch eine moderne Kreisordnung zu ersetzen. Leider ist dies bei den politischen Verhältnissen der Provinz Posen zur Zeit noch nicht möglich; es würde nach den Ermittelungen, die ich habe anstellen lassen, jede Aenderung des jetzigen Prinzips nicht eine Kräftigung, sondern eine Schwächung des Deutschtums herbeiführen. Ich bin auch in der Lage, Zahlen vorzuführen, die darüber ziemlich genaue Auskunft geben.

Ich sehe von der etwas phantastischen Gestaltung eines Kreistages lediglich nach der Steuer oder lediglich nach der Einwohnerzahl ab und begnüge mich damit, auf den Punkt hinzuweisen, der doch eventuell der eigentlich praktische sein würde: wie würde sich das Stimm⸗ verhältnis in der Provinz Posen gestalten, wenn dort die Kreisordnung von 1872 eingeführt würde, und da ergeben die Nachweisungen, daß in einer Anzahl von Kreisen, die heute noch eine deutsche Majorität haben, alsdann eine polnische Majorität eintreten würde. Diese Tat⸗ sache wird mich verhindern, irgendwie auf diesem Wege zur Zeit vor⸗ zugehen. Ich spreche aber die Hoffnung aus, daß es dank aller der Maßregeln, die wir zur Stärkung des Deutschtums ergriffen haben und noch ergreifen, in einer kurzen Spanne Zeit, kurz im Sinne der Geschichte, möglich sein wird, auch in der Provinz Posen diejenige Regelung der Selbstverwaltungskörper einzuführen, die in den Nachbar⸗ provinzen sich bewährt hat. Daß das zur Zeit noch nicht möglich ist, ist auch vor 15 Jahren anerkannt worden, als es sich darum handelte, wie die Provinz Posen auf Grund der neuen Gesetze über die Ein⸗ richtung der Verwaltung behandelt werden sollte. Damals, im Jahre 1889 ist ein eigenes Gesetz über die Verwaltung in der Provinz Posen gemacht worden mit eingehenden Bestimmungen darüber, wieweit das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung und das Zuständigkeits⸗ gesetz, wieweit die Kreisordnung und die Provinzialordnung in der Provinz Posen Geltung zu finden haben. Dieses Gesetz ist damals nach langen eingehenden Beratungen beschlossen worden und bildet auch heute noch die Grundlage des öffentlichen Verwaltungs⸗ rechts der Provinz. Inwieweit dieses Gesetz von 1889 das alte ständische Prinzip durchbrochen hat, interessiert uns hier nicht, wohl aber die Feststellung, daß Staatsregierung und Landtag weiter, als damals geschehen, nicht glaubten gehen zu dürfen. Hierin heute nach nur 15 Jahren erheblich zu ändern, würde ich im politischen Interesse für durchaus verkehrt und unpraktisch halten.

Schon heute bei dem ständischen Prinzip besteht in 10 von 27 Kreisen des Regierungsbezirks Posen noch eine Majorität der

Person oder eine physische Persoönlichkeit ist, identisch sind. Sie

Polen auf dem istag, in

zwei stehen Polen und Deutsche heute !

ganz gleich. Im Us terasisteit Bromberg mit 13 Kreisen ver⸗ fügen die Polen zwar nur in zwei Kreisen über die Mehrheit, in mehreren anderen ist die deutsche Mehrheit aber so schwach, 2, 3 Stimmen, daß sie gefährdet erscheint, wenn nicht Abhilfe ge⸗ schaffen wird. In 8 von den 14 Kreisen mit polnischer Majorität würde die Annahme der Vorlage sofort das Uebergewicht der Deutschen wiederherstellen, ich sage ausdrücklich: wiederherstellen, denn in der Mehrzahl dieser Kreise war vor 10 und mehr Jahren noch eine deutsche Majorität. In zahlreichen anderen Fällen würde die An⸗ nahme des Gesetzentwurfs schwache Mehrheiten des Deutschtums wesentlich stärken, und namentlich würde die Gefahr verschwinden, daß, wenn aus wirtschaftlichen Gründen der Ankauf eines deutschen Gutes durch die Ansiedelungskommission oder sonst notwendig ist, man von diesem Ankauf absehen muß, weil dadurch die deutsche Mehrheit im Kreistag gefährdet wird. Das ist um so bedauerlicher, als wie ich glaube mit Zustimmung dieses hohen Hauses die Kolonisation nur dann von Erfolg sein kann, wenn sie nicht zerstreut über die ganze Provinz in einzelne kleine Teile verstückelt wird, sondern, wenn sie, ich möchte sagen, massiert wird auf ein bestimmtes, begrenztes Territorium, und darauf nicht eine einzelne Kolonie, sondern in zu⸗ sammenhängenden oder doch nahe gelegenen Gemeinden ein kräftiger deutscher Bauernstand gebildet wird. Daß das das Ziel ist, nach dem wir streben, ist ja häufig ausgesprochen worden, und das möchte ich dem Herrn Vorredner erwidern: Wir arbeiten dahin, gerade den deutschen bäuerlichen Landbesitz in Posen zu vermehren und zu stärken, und wir glauben, daß in dem deutschen Bauer in der Provinz Posen eine gute Gewähr der gedeihlichen Zukunft der Provinz liegt.

Ich will die Verdienste der Besitzer der Rittergüter hier gewiß nicht schmälern, ich will gern anerkennen, daß sie durch ihre Betrieb⸗ samkeit, dadurch, daß sie es verstanden haben, einen verwahrlosten herunter⸗ gekommenen Boden ju einträglichen Gütern zu gestalten und treu am Deutschtum festgehalten haben, wahre Verdienste sich auch um das Deutsch⸗ tum erworben haben. Und den deutschen Bürger in den Städten Gustav Freytag hat das schon in „Soll und Haben“ ausgesprochen der in vielen Fällen schon vor Jahrhunderten die Stütze und der einzige Halt des Deutschtums in gewissen Kreisen war, der, wie wir alle wissen, durch die Entwickelung der letzten Jahrzehnte zurückgedrängt worden ist von den Polen, durch die große wirtschaftliche Entwickelung derselben, durch die Entwickelung, die die Polen auch uns, unserer Kultur erst verdanken, durch die Erstarkung ihrer finanziellen Ver⸗ hältnisse meine Herren, diesen deutschen Bürgerstand zu heben, das ist eine der schönsten Aufgaben, die der Regierung auch gerade in der Provinz Posen obliegen.

Ich würde es deshalb sehr bedauern, wenn in diesen Gesetzentwurf Differenzen und Klassengegensätze zwischen den einzelnen Ständen hineingetragen würden, da doch die Deutschen aller Stände in allen Kreisen und Provinzen einträchtig zusammenstehen sollten, und gerade in dieser Provint, die national bedroht ist, auf einander gegenseitig absolut angewiesen sind. Ich halte es deshalb für bedenklich, mit diesem Gesetz irgendwelche organische Aenderung der jetzigen Gestaltung der Kreisvertretung der Provinz zu verbinden. Ich will dabei ausdrück⸗ lich hinzufügen, daß ich es nicht prinzipiell ablehne, auch bei dieser Gelegenheit, wenn es sich irgend ermöglichen läßt, den Städten eine gewisse Erweiterung ihres Stimmrechts auch auf den Kreistagen zu gewähren. Ich muß anerkennen, daß einige Städte sich dermaßen entwickelt haben, daß sie mit ihrer jetzigen Vertretung auf den Kreis⸗ tagen ein bißchen zu kurz kommen, und ich würde unter gewissen Modalitäten daß da immer die starke Hand der Regierung den Rückhalt bilden kann auch dem nicht widersprechen, wenn in einem bescheidenen Maße auch das Stimmrecht der Landgemeinden erweitert würde.

Alles das sind Punkte, die in der Kommission zu besprechen sind. Vor allem aber bitte ich Sie festzuhalten in allen Parteien hier in diesem Hause, daß wir Deutsche einmütig zusammenstehen gegen den gemeinsamen Gegner.

Abg. Aronsohn (fr. Volksp.): Die Regierung erkennt also an, daß die Städte und Landgemeinden eine andere Vertretung auf den Kreistagen haben müßten. Wenn jetzt dem Fiekus ein Stimmrecht bis zu einem Viertel eingeräumt wird, wäre es nur logisch gewesen, wenn die Regierung in dieser Vorlage gleichzeitig versucht hätte, das Unrecht gegen die Städte und Landgemeinden wieder gut zu machen. Wenn diese schon eine bessere Vertretung gehabt hätten, wäre das Deutschtum nicht so weit zurück edrängt weorden. Ich hoffe, daß in der Kommission und dann auch bei der Regierung unsere bescheidenen, aber gerechten Wünsche zur Annahme gelangen. Die Maßnahmen der Regierung gegen das Polentum haben gerade dahin eführt, einen kräftigen polnischen Mittelstand auf Kosten des Deutschtums in den Städten zu schaffen. Die Ansiedelungskommission begünstigt die Raiff⸗ eisencenessenschaften und bricht ihre alten Verbindungen mit den kleinen Kaufleuten und Handwerkern ab.

Abg. Dr. Wolff⸗Gorki (kons.): Auf diese Ausführungen gehe ich nicht ein. Namens meiner Freunde habe ich zu erkären, daß wir mit der Tendenz des Gesetzentwurfs einverstanden sind. Nur scheint uns das Stimmrecht des Fiskus bis zu einem Viertel etwas zu weit zu gehen. Der Antrag Ernst ist für uns unannehmbar, die Berech⸗ nungen des Abg. Ernst haben keinen praktischen Wert; aber wir er⸗ kennen an, daß die Städte eine bessere Vertretung wünschen können,

und sind deshalb damit einverstanden, daß der Antrag Ernst der Kom⸗ mission mit überwiesen wird.

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.) tritt für den Antrag Ernst ein. Wie es heute stehe, köͤnne es unmöglich beeiben; denn der Einfluß der Städte werde noch weiter zurückgedrängt werden. Die Kulturzentren seien nur in den Städten zu finden; stärke man die Städte, so werde man das Deutschtum stärken.

Abg. Viereck (freikons.): Meine Freunde stehen der Vorlage freundlich gegenüber, haben aber auch Bedenken gegen das Höchstmaß des Stimmrechts des Fiskus. Wenn wir die Steuer⸗ leistung der größeren Städte aßsehen, so steht ihre Vertretung auf den Kreistagen allerdings in einem Mißverhältnis zu ihrer Leistung. Es wird auch zu erwägen sein, wie weit den Landgemeinden ein größeres Stimmrecht einzuräumen ist. Für die Einführung der neuen Kreisordnung sind die Verhältnisse in Posen noch nicht reif, dechalb müssen wir die alte ständische Kreisverfassung noch be⸗ stehen lassen, müssen sie jedech ändern durch die Einräumung des Stimmrechts an den Fiskus und die Verbesserung des Stimmrechts der Städte und der Landgemeinden.

Abg. Dr. von Skarzynski (Pole) erklärt sich gegen die Vor⸗ lage und für den Antrag Ernst.

Darauf wird die Diskussion geschlossen, und nach einem kurzen Schlußwort des Abg. Ernst werden die Vorlage und der Antrag Ernst⸗Kindler zusammen einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Sonnabend, 11 Uhr. (Gesetz, betreffend die gemeinschaftlichen Jagdbezirke; Wildschon⸗ gesetz; Gesetz über die Errichtung eines O erlandesgerichts in Düsseldorf; kleinere Vorlagen.)

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