Teile überhaupt keine erhebliche Bedeutung. Die Landgerichtsbezirke Duis⸗ den Oberlandesgerichten Cöln, Hamm und Düsseldorf zusammen auf burg und Essen gehören im großen und ganzen dem sogenannten mittel⸗ baren Anerbenrechtsgebiet an, dem unmittelbaren vom Landgerichtsbezirk Essen nurdas Amtsgericht Dorsten, vom Landgerichtsbezirk Duisburg Rees, Emmerich und, ich glaube, sechs Gemeinden des Amtsgerichtbezirks
Dinslaken.
Sehr lebendig
Westfalen. Daß bisher Streitigkeiten sich daraus ergeben hätten davon ist mir nichts bekannt geworden. der Möglichkeit gerechnet werden, daß auch auf dem Gebiete erbenrechtsgesetzes einmal in denjenigen Teilen, um die es handelt, Prozesse erwachsen können. eine derartige Frage überhaupt ausschlaggebend sein, wenn es sich ur eine große Organisation für ein großes, weites Rechtsgebiet Haben wir nicht überall in
zu erkennen haben? Frankfurt am Main,. existieren. Daran kann unmöglich eine große Organisation scheitern.
Von den rheinischen Gesetzen, die noch in Frage kommen, sind lso auch da kann die Rechtseinheit nicht gefährdet werden dadurch, daß statt
die spärlichen Ueberreste des französischen Rechts revisibel,
Cöln nunmehr zwei Oberlandesgerichte darin Recht zu sprechen haben. Die anderen Partikulargesetze sind verhältnismäßig von Bedeutung, zum Teil auch dergestalt im Absterben begriffen, daß darauf ein erhebliches Gewicht nicht mehr gelegt werden kann. Meine Herren, um auf die Bergrechtsfrage noch einmal zurück zukommen, so ist es doch von Interesse, wie sich denn die Nächst beteiligten zu der Frage einer Teilung des niederrheinisch Bergbaubezirks stellen: der große Verein ür auliche Interessen, der in Essen seinen Sitz hat, syndikat, das eben in Essen seinen sich vorbehaltlos auf den Standpunkt der und mir durch Vermittelung des Oberbürgermeisters in Düssele Erklärungen zugehen lassen, in denen sie sich dringend für Annahme dieses Eesetzentwurfs aussprechen und daß nach ihrer
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rrn ausführen,
und Ueberzeugung nur davon eine befriedigende Rechtspflege für den Be⸗ zirk zu erhoffen sei. Diesen Erklärungen hat sich eine ganze Menge großer wirtschaftlicher Korporationen, die dort am Niederrhein ihren Sitz haben, angeschlossen. Ich nenne nur den Verein für gemeinsame wirtschaftliche Interessen Rheinlands und Westfalens, die nordwest⸗ liche Gruppe des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustriellen, den Verein deutscher Eisenhüttenleute, den Verein deutscher Maschinenbau⸗ anstalten, das Roheisensyndikat, den Halbzeugverband. Ich meine, daß man doch derartigen Kundgebungen nicht ohne weiteres das Gewicht absprechen kann. Auf denselben S andpunkt haben sich ge⸗ stellt die Handelskammern in Duisburg und Ruhrort, selbstverständlich auch die Handelskammer in Düsseldorf, auf deren Votum ich aber weniger Gewicht legen möchte, da sie ja zur Sache einigermaßen interessiert ist.
Das sind im wesentlichen die Gründe, die die Königliche Staats⸗ regierung bestimmt haben, diese Vorlage Ihnen zu unterbreiten. Beschleunigt worden ist die Vorlage allerdings dadurch, daß im vorigen Jahre die Stadt Düsseldorf mit sehr erheblichen Anerbietungen an die Staatsregierung herangetreten ist. Sie hat, wie Sie aus der Be⸗ gründung des Entwurfs haben ersehen können, zwei große Bauplätze zum Wert von je einer halben Million und außerdem noch eine Barzugabe von 800 000 ℳ für die Baukosten der Errichtung ange⸗ boten. Also in Summa ist die Stadt Düsseldorf bereit, ein Opfer von einer Million 800 000 ℳ zu bringen, wenn sie der Sitz eines Oberlandesgerichts wird.
Man hat nun in Cöln in der Stadtverordnetenversammlung gesagt, es sei doch eigentlich ein unwürdiger Zustand, wenn die Re⸗ gierung den hohen Gerichtshof gewissermaßen an den Meistbietenden vergebe, und die Cöln sei bereit, dasselbe zu bieten. Wie weit die Königliche Staatsregierung von einem solchen Handel entfernt ist, das mögen Sie daraus erkennen, daß die Staats⸗ regierung auf diese hat. Sie hat es ni kommt für die Staa auch in keiner Weise gestellt; es ist ihr frei angeboten worden, und da wäre es von der Staatsregierung unverantwortlich, wenn sie ein solches Anerbieten auf Kosten der Steuerzahler ablehnen wollte.
Die Frage ist auch dadurch brennend geworden, daß mit ihr zu⸗ sammenhängt der dringend notwendige, von mir schon erwähnte Neu⸗ bau nicht nur des Oberlandesgerichts in Cöln, sondern auch der ebenso notwendige Neubau eines Amts⸗ und Landgerichts in Düsseldorf. Alle diese Fragen sind eng mit der Frage verquickt, ob Cöln allein das Oberlandesgericht fürdie ganze Rheinprovinz bleibt oder nicht. Der Bau in Cöln ist lediglich dadurch ins Stocken gekommen, daß wir jetzt nicht wissen, wie wir bauen sollen. Der für Cöln aufgestellte Bauplan steht no auf der Basis des Jahres 1899; er wird, wenn die Entwickelung so weiter geht, unzureichend sein. Es muß ein neuer erweiterter Bau⸗ plan für das Oberlandesgericht Cöln aufgestellt werden. Daran stockt die ganze Geschichte, und deshalb müssen die Cölner die großen Un⸗ zuträglichkeiten, über die sie sich durch den Mund ihrer Abgeordneten
hier schon wiederholt beschwert haben, noch länger ertragen.
Die Frage hängt auch zusammen mit anderen Bauten, die seitens der Königlichen Staatsregierung in Düsseldorf geplant sind, dem Neubau eines Regierungsgebäudes usw., und deshalb haben wir uns, ohne weiteres Zögern verantworten zu können, entschlossen, diese Vor⸗ lage schon in diesem Jahre einzubringen. Meine Herren, es hat uns dabei nichts weniger bestimmt als irgend eine Abneigung gegen Cöln
oder eine Vorliebe für Düsseldorf; eine Bevorzugung der Stadt Düssel⸗
dorf ist überhaupt gar nicht in Frage gekommen, und selbstverständlich sitzt niemand in der Königlichen Staatsregierung, der nicht das leb⸗ hafteste Interesse an dem Ausblühen und Gedeihen der Stadt Cöln nähme. Wir sind aber der Ansicht, daß es sich für diese große Stadt nicht darum handelt, daß sie das Oberlandesgericht verliert, sondern nur darum, daß sich das Oberlandesgericht da nicht weiter auswächst bis zu einer nicht mehr zu bewegenden Masse. Daß dieses übermäßige Auswachsen verbindert wird, das ist das Ganze. Ein Vorteil liegt ür den Res Oberlandesgerichtsbezirks Cöln ebenso wie für den berlandesgerichtsbezirk Hamm ganz zweifellos darin,
für diese beschränkten Gebiete in Zukunft bei
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eten, es ist ihr angetragen worden. Es
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ist das ganze Anerbenrecht in diesen Gegenden nicht geworden; die Zahl der Eintragungen ist eine verschwindend ge⸗ ringe gegenüber der großen Menge der Eintragungen in der Provinz
Selbstverständlich muß mit sich hier Aber, meine Herren, kann denn
handelt? fast allen Provinzen ähnliche Verhält⸗ nisse, daß über ein und dass lbe Provinzialrecht verschiedene Gerichte Wir haben solche Verhältnisse im Bezirk Cassel,
Celle, und auch anderswo werden sie zweifellos
so geringer Staatsregierung getan hat,
st⸗ en für und wider die Vorlage
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eine promptere, raschere und deshalb den Anforderungen des praktischen Verkehrs mehr genügende Rechtsprechung zu rechnen haben, als wenn es bei dem gegenwärtigen Zustande verbleibt. Eine Verkleinerung Cölns kommt eigentlich gar nicht in Frage; das, was Cöln bei An⸗ nahme des Entmurfs bleibt, ist unendlich viel mehr als das, was es im Jahre 1879 bekommen hat; die Zahl der im vorigen Jahre neu eingegangenen Sachen, die dem verkleinerten Bezirk Cöln ver⸗ blieben sein würden, wenn die Teilung schon ausgeführt wäre, „ würde noch immer größer sein, als die Zahl der gesamten neuen Sachen, die im Jahre 1900, vor drei Jahren, an das Ober⸗ landesgericht gekommen sind. Also das Oberlandesgericht in Cöln wird trotz der Verkleinerung des Bezirks gr her werden, als es nach der Geschäftslage von 1900 war. Es soll nun für die mächtige, reiche, leistungsfähige Stadt Cöln ein großer Verlust darin liegen, wenn ein paar Dutzend Beamtenfamilien von Cöln nach Düsseldorf übersiedeln und ihre Steuern in Zukunft nicht mehr in Cöln zahlen, und wenn einige Hundert Klienten weniger in die Cölner Gasthöfe und Restau⸗ rants kommen.
z Demgegenüber bitte ich Sie, zu erwägen, daß diese Verkleinerung, wie ich nochmals wiederhole, nicht nur von großem Nutzen ist für die Gebiete, die dem neuen Bezirk Düsseldorf zugewiesen werden sollen, sondern auch für die verkleinerten Gerichtsbezirke Cöln und Hamm, wie sie sich bei Annahme des Entwurfs stellen sollen.
Ich bitte Sie, diese Vorlage ebenso, wie es die Königliche
zu prüfen, nicht Cöln zuleide, nicht Düsseldorf zuliebe, sondern nur unter dem Gesichtspunkt der All⸗ gemeinheit, der Verbesserung der Rechtspflege in den westlichen Pro⸗ vinzen. (Bravo!)
Abg. Schulze⸗Pelkum kkons.): Es ist aus politischen Gründen d wid Borlage Stimmung gemacht worden. Ich bedauere deshalb, daß der Minister sich auf die wirtschaftlichen Vereinigungen wie das Kohlensvndikat beruft, die immer in der Vertretung ihrer Sonderinteressen Großes leisten und nicht die Allgemeinheit vertreten. Der westfälische Provinziallandtag steht der Frage vorurteilsfrei gegen⸗ über, und er hat mit allen gegen zwei Stimmen die Regierung ersucht, Gebietsteile von Westfalen nicht mit dem Bezirk Düsselderf zu ver⸗ einigen. Wir haben, um die Zuständigkeit nicht zu überschreiten, nur das beantragt und uns des Antrags enthalten, die ganze Vorlage abzulehnen. Der Provinziallandtag von Westfalen wäre auch dafür zu haben ge⸗ wesen. Wir fragen uns lediglich, ob die Errichtung eines Oberlandes⸗ gerichts in Düsseldorf notwendig und zweckmäßig ist. Der Bezirk des Kammergerichts umfaßt 5 Millionen und der Bezirk des Oberlandes⸗ gerichts in Breslau 4,7 Millionen Einwohner; diese Bezirke sind also größer als die von Cöln und Hamm. Klagen aus den beiden ersten sind nicht gekommen, auch nicht aus Hamm, sondern lediglich aus Cöln. Die Gründe des Ministers, wie die Verschleppung der Prozesse, sind nicht maßgebend; die Schuld liegt nicht allein an den Anwälten, sondern auch an den faulen Zahlern, die die Prozesse zu verschleppen suchen. Die Zahl der Urteile ist für den einzelnen Richter in Cöln nicht größer als bei anderen Oberlandesgerichten. Allerdings ist die Zahl der Prozesse in den letzten Jahren gestiegen, aber diese Zahlen sind wandelbar je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Folge der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse waren viele Klagen und folglich eine Zunahme der Prozesse. Sobald diese Hochflut vorbei ist, wird ihre Zahl wieder geringer werden. Die Zahl der Richter soll nach der Vorlage nicht vermehrt werden, sondern es sollen lediglich ein neuer Oberlandesgerichtspräsident und ein neuer Oberstaatsanwalt in Frage kommen. Wenn aber die Zahl der Richter nicht vermehrt wird, so werden wir in einigen Jahren im Westen drei Oberlandesgerichte haben, bei denen über Verschleppung geklagt wird. Die Ursache der Verschleppung liegt tiefer. Es ist bedauerlich, daß der Gerichtspräsident auf die Beschleunigung der Prozesse keinen Einfluß hat; an dieser Stelle müßte eingesetzt werden, um Abhilfe zu schaffen. Ferner sind bei uns im Westen die Bezirke der Landgerichte viel zu groß, und ich wundere mich, wie die Herren dort noch fertig werden. Ausschlaggebend ist für meine Freunde ein anderer Punkt. Wir meinen, daß die Errich⸗ tung eines Oberlandesgerichts in Düsseldorf im Widerspruch steht mit der Begruͤndung des Gesetzes über die Errichtung der Oberlandesgerichte. Nach diesem Gesetz sollte jede Pro⸗ vinz nur ein Oberlandesgericht aben, um die Einheitlich⸗ keit der provinziellern Rechtsprechung zu sichern. Die Bezirke, die jetzt dem Oberlandesgericht Düsseldorf zugeführt werden sollen, das alte Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark, haben aber von jeher ein einheitliches Rechts⸗ und Verwaltungsgebiet gebildet. Es kommt hier auch die Sprachgrenze in Betracht; die Eingesessenen des Bezirks Hamm sind Niedersachsen, die Einwohner des Bezirks Cöln sind Franken. Diese Gründe müssen meine Freunde bestimmen, zu unserem Bedauern der Vorlage nicht zuzustimmen. Für Kommissions⸗ beratung würden wir sein; aber wenn sie nicht beliebt würde, wäürden wir in zweiter Lesung die Vorlage ablehnen.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Die Ausführungen des Abgeordneten Schulze⸗ Pelkum nötigen mich sofort zu einer Erwiderung. Ich bedaure, daß der Herr Abgeordnete Schulze⸗Pelkum und die von ihm vertretenen Freunde schon definit v Stellung genommen haben zu dem Gesetz, bevor die Verhandlung hier im Hause stattgefunden hat, und ich würde dringend gewünscht haben, wenn gerade bei einem solchen Gesetz wie diesem die Fraktionen sich die Freiheit ihrer Entschließung vorbehalten hätten, bis sie dieses Gesetz von allen Seiten hin beleuchtet gesehen hätten (sebr richtig! links), auch das, was für das Gesetz
spricht, und nicht bloß Anschauungen, die in einzelnen Kreisen laut geworden sind gegen das Gesetz.
Wenn der Herr Abgeordnete Schulze⸗Pelkum gemeint hat, es seien nur Interessengruppen, die sich für das Gesetz erklärt hätten, und wenn er dann an erster Stelle den Verein für berg⸗ bauliche Interessen und das Kohlensyndikat rechnet, die ihren Schwerpunkt in Düsseldorf hätten, so verstehe ich diese Be⸗ hauptung nicht. Beide haben nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihren Schwerpunkt im westfälischen Bergbaubezirk (sehr richtig! links) und nicht in der Stadt Düsseldorf. Es sind aber nicht nur Interessen⸗ gruppen, meine Herren, die sich für das Gesetz ausgesprochen haben, sondern es haben sich dafür ausgesprochen die meisten der maßgebenden Behörden, und ich weiß nicht, ob der Herr Abgeordnete Schulze⸗Pelkum behaupten wird, daß auch die sich lediglich zu Vertretern einer In⸗ teressengruppe gemacht hätten. Es haben sich für das Gesetz aus⸗ gesprochen der Oberpräsident der Rheinprovinz, der Regierungspräsident zu Düsseldorf, der Regierungspräsident zu Münster mit dem Be⸗ merken, daß er cs für vorteilhaft halte (Zuruf rechts) — ich habe es hier schriftlich. (Hört! hört! links.) Es ist nicht wahr, ich habe hier die schriftliche Erklärung, den Bericht des Herrn Regierungs⸗ präsidenten in Münster, der sich dafür ausspricht und in dem Bericht sagt, er halte es sogar für den seinem Bezirk an⸗ gehörenden Kreis Recklinghausen für einen Vorteil, wenn er Düsseldors überwiesen würde. (Hört! hört!) Es hat sich ferner
der Oberpräsident der Provinz Westfalen (hört! hört!) lediglich
dahin ausgesprochen, daß er allerdings wünsche, es möchten
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die paarmal hunderttausend Westfalen ausgenommen werden; über Regierungspräsident in Arnsberg nur eine Ausnahme gemacht sehen
wollen für die Angehörigen seines Bezirks, die dem Kreise Schwelm,
angehören. Das, meine Herren, sind doch nicht Interessengruppen, sondern gerade Interessengruppen zu stehen und rein objektiv nach ihrer Sachkenntnis und gewissenhaften Ueberzeugung ihr Votum abzugeben.
Der Herr Abgeordnete Schulze⸗Pelkum hat dann ferner gesagt, daß der Provinziallandtag in Münster sich die Beschränkung in seinem Beschlusse nur deshalb auferlegt habe, weil er sonst seine Zuständigkeit überschritten haben würde; er Stellung genommen haben gegen das ganze Gesetz. das eine Behauptung, die sich ja nicht nachprüfen läßt. kann ihr aber mit einer Gegenbehauptung entgegentreten. Auf dem Provinziallandtag in Düsseldorf ist die Frage nicht an⸗ geregt worden; aber mir hat der langjährige frühere Landesdirektor der Rheinprovinz, der Landeshauptmann Klein, vor venigen Wochen gesagt: wenn die Frage auf dem Provinziallandtage in Düsseldorf zur Sprache gebracht worden wäre, so würde die Cölner
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(na! na!) und die erdrückende Mehrheit des Provinziallandtags würde sich für das Gesetz erklärt haben. (Na?!) Das ist eine Behauptung, die, glaube ich, gleichwertig ist mit der Behauptung des Herrn Abgeordneten Schulze⸗Pelkum.
Nun die Bedürfnisfrage!
Ja, meine Herren, ich glaube, daß zu deren Beantwortung am ersten ge s
eignet sind diejenigen Behörden, die ist es nicht nur der gegenwärtige Oberlandesgerichtspräsident in Cöln sondern auch sein Vorgänger, der eine Besserung der Zustände fü absolut geboten erklärt. Das war vor 10 Jahren; damals war vor einer Ueberbürdung des Oberlandesgerichts gar nicht die Rede Ich habe ja die Zahlen der Berufungen vorhin vorgelesen, di damals an dem Oberlandesgericht Cöln waren. Damals bestand ganz genau dieselben Mißstände, die jetzt noch da sind, und wenn Her Abgeordneter Schulze⸗Pelkum meint, die Sache würde ebenso bleiben wenn das neue Oberlandesgericht in Düsseldorf geschaffen wäre, ja in der Begründung stehe, die Neubildung dieses Oberlandesgericht fordere an Ausgaben für Beamtengehälter nur das Gehalt Oberlandesgerichtspräsidenten und eines Oberstaatsanwalts, währen von Richtern hier gar nicht die Rede sei, — ja, meine Herren, dan ist das doch ein starkes Mißverständnis der Begründung. Die Richter würden notwendig sein sowohl in Cöln, wie in Düsseldorf (sehr richtig!), je nach der Entwickelung der Geschäfte, und werden, wenn Cöln bleibt, im Umfang des Bedürfnisses für Cöln, wenn Düsseldorf dazu kommt, im Umfang des Bedürfnisses für Cöln und Düsseldorf bewilligt werden. Das ist ganz selbstverständlich, dadurch entstehen keine Mehrausgaben. Das ist durch die Verhältnisse von selber gegeben.
Meine Herren, wenn dann ein Vergleich gezogen ist mit dem Kammergericht und dem Oberlandesgericht in Breslau, so glaube ich, daß aus den Zahlen, die der Herr Abgeordnete Schulze⸗Pelkun vorge⸗ tragen hat, gerade das Gegenteil dessen sich ergibt, was er damit hat beweisen wollen. Denn aus diesen Zahlen und aus der Statistik — ich glaube, ich habe es vorhin schon beiläufig erwähnt — ergibt sich, daß beim Kammergericht und beim Oberlandesgericht in Breslau trotz der Größe des Gerichts, trotz des Umfanges der Geschäfte ganz wesent⸗
sind, daß da die Prozesse sehr rasch er⸗ sie in Cöln seit 15 Jahren nicht rasch er⸗
erlandesgericht in Breslau steht sogar viel der Durchschnitt der gesamten preußischen Gerichte in 8 Da haben nur 16,8 % der d der Durchschnitt 25,8 % ist. darüber hinaus, das
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Also der Schluß, der aus diesen Tatsachen gezogen ist, ist nach meiner Meinung ein verfehlter. Die Sache liegt eben anders, und wenn die Gründe der langen Dauer der Prozesse darin von dem Herrn Abgordnete Schulze⸗Pelkum gesucht werden, daß es so viele faule Zahler meine dann würde nicht zu einem Privilegium für den Bezirk Cöln führen (lebhaftes Sehr richtig!), die kommen ebenso im Kammergerichtsbezirk und im Breslauer Ober⸗ landesgerichtsbezirk vor, die gibt es eben überall. (Sehr richtig!) Also mit der Hochflut und den faulen Zahlern — ich glaube, die Sache wird nicht überzeugend wirken.
Der Herr Abgeordnete hat dann weiter darauf hingewiesen, daß der er in der Größe der Landgerichtsbezirke läge. Meine Herren, die ß r Landgerichtsbezirke hat auf den Un fang der Geschäfte
abgesehen, gar
von vorteilhaft für das andesgericht, wenn wenig Landgerichte da sind, für die isprechung, die hauptsächlich ins Gewicht fällt, ist das vollkommen gleichgültig, ob das Recht gesprochen wird von zehn oder zwölf Landgerichten, und die Behauptung, die der Abgeordnete Schulze⸗ Pelkum aufgestellt hat, daß wegen der Größe der Landgerichte schlecht gearbeitet würde — ich glaube, die werden ihm die Richter, die in diesem Hause sind, nicht gerade sehr hoch anrechnen. Ich glaube, er würde auch kaum imstande sein, für die Richtigkeit der Behauptung auch nur den Schatten eines Beweises zu erbringen. Wenn ich z. B. von den allergrößten unserer Gerichte spreche, von dem Landgericht I in Berlin und dem Landgericht II in Berlin, dann sind die, glaube ich, hervorragend in ihren Leistungen in judicando und lassen sich von keinem Gericht in der ganzen Monarchie übertreffen. Und dasselbe gilt vom Landgericht in Breslau.
Es ist behauptet worden, in Düsseldorf würden, wenn da das Oberlandesgericht hinkäme, in kurzer Zeit die Zustände ebenso sein wie in Cöln. Ich bestreite das und habe sichere Unter⸗ lagen dafür in der Tatsache, daß die Geschäftsverhältnisse bei dem großen Landgericht Düsseldorf auch überaus befriedigende sind, daß da mit bewundernswerter Promptheit gearbeitet wird; da werden die Sachen rasch und pünktlich erledigt. Ich kann daraus entnehmen, daß dort auch die Advokaten, vielleicht mit Rücksicht auf die Nähe der westfälischen Grenze, nicht auf diesem scharf zugespitzten Standpunkt der Mehrheit der altrheinischen Juristen stehen, der bei
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2,8 % betragen haben. (Hört,
1 2 8 gebe, — ja, Herren, das doch
erlandesgerichts, Verwaltungssachen In Verwaltungssachen ist e
dem Cölner Oberlandesgericht, wie ich glaube sagen zu müssen, sich in beklagenswerter Weise fühlbar macht. 8
dem Stadt⸗ und Landkreise Gelsenkirchen und dem Kreise Hattingen
falls er zuständig gewesen wäre, würde
Opposition fast vollständig allein geblieben sein bei der Abstimmung,
eit Jahren mit diesen Verhältnissen zu tun gehabt haben, und da
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diese Frage habe ich mich ja hinlänglich geäußert. Es hat ferner der
diejenigen Behörden, die berufen sind, über den
Ich
(storischen Dinge handelt, und sie kann es um so weniger, als von den
der Herr Abgeordnete auch davon gesprochen, daß die dlage in Widerspruch setze mit der Begründung des — anisationsgesetzes vom Jahre 1879, daß da gesagt worden sei, es beten große Oberlandesgerichtsbezirke gebildet werden, um die beitlichkeit des Provinzialrechts aufrechtzuerhalten, das Provinzial⸗ üt zuszubilden. Ja, meine Herren, damals gab es noch zahllose einzialrechte, aber wo sind die geblieben? Seit dem Ianuar 1900 schwanden sie dahin wie Schnee vor Sonne, und was davon noch übrig geblieben ist, erwähnt und habe gesagt, wie auf die Anwendung und Aus⸗ dieser Gesetze eine Teilung der Oberlandesgerichtsbezirke ein⸗ würde oder nicht. Das paßt also auch nicht. Im übrigen Ponte ich, wenn im Jahre 1879 oder in dem Jahre, in dem das versationsgesetz verabschiedet wurde, die Verhältnisse so gewesen 2,, wie sie jetzt sind, so würde man schon damals ein drittes undesgericht gegründet haben. Der Hauptgrund, daß das nicht ist, daß namentlich die landrechtlichen rheinischen Kreise Rees, Essen, Ruhrort usw. nicht schon der Rheinprovinz, erwaltungsmäßig angehören, zugefügt worden sind, lag eben estehenden Verschiedenheit des unter dem Landrecht stehenden aks und des Bezirks Cöln mit französischem Recht. Deshalb ante man die Verwaltungseinheit nicht auch zur Jurisdiktionseinheit Im übrigen wie steht es mit der jurisdiktionellen Einheit „ Provinzen? Die Provinz Westfalen hat große rheinische Kreise sich aufgenommen aus den damals vorliegenden zwingenden Gründen. et nachdem die Gründe weggefallen sind, will man die Einheit *heinischen Jurisdiktion wenigstens soweit wiederherstellen, zan die bisher dem Gerichte der Provinz Westfalen unterstehenden er Rheinprovinz dem neuen Oberlandesgericht in der Rhein⸗ inz unterstellt. (Sehr richtig!) Wenn endlich der Herr Abgeordnete Schulze ˖ Pelkum mes⸗ und Spracheigentümlichkeiten gesprochen und beha e Bewohner dieser rheinischen Kreise, die zum Oberlandesge Hamm gehören, nach ihrem Stamme und Ursprung West Westfalen gehörten und auch seit Jahrhunderten d ist das nur in beschränktem Maße richtig. Wenigstens was altungseinrichtungen angeht, so gehörten ja diese Kreise früher Regierung von Kleve auf der linken Rheinseite, und die zgebenden Verwaltungsbehörden waren nicht in Hamm. Was aber meseinheit angeht, so kann ich zufällig selber Zeugniszfür die n. Ich bin in diesen Kreisen geboren und weiß ganz genau, e ze zwischen dem fränkischen und sächsischen Gebiet durchgeht, nämlich zwischen Mülheim an der Ruhr und Essen, und wenn jemand die Einwohner der Städte Duisburg, Ruhrort, Wesel als Westfalen ansehen wollte, so würde er ausgelacht werden. Da denkt niemand daran, daß er Westfale sei, sondern sie sind stolz darauf, Rheinländer zu sein, und wollen es ewig bleiben. Für einen Teil des Landgerichts Essen ist es richtig, der ist ursprünglich sächsischen Stammes gewesen. Das it ein Teil; diese alte historische Frage kann doch nicht im 20. Jahrhundert noch maßgebend sein, wenn es sich um solche organi⸗
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Nachkommen der alten Sachsen, wenn man der Sache auf den Grund geht, nur verhältnismäßig wenige noch da sind; ein großer Teil ist — Stammes, sodaß man die alten Sachsen vielfach mit der Laterne würde suchen müssen. Also das stimmt nicht, und ich habe, damit nicht irrige Meinungen auf Grund der Ausführungen des Abgeordneten Schulze⸗Pelkum hier bei seinen Fraktionsgenossen sich festjetzen, es für meine Pflicht gehalten, all dem entgegenzutreten, was nach meiner Meinung der Sache nicht entspricht.
m anverer g8an andeten
in zweiter Instanz nur noch an die Land⸗ gerichte gehen könnten. Warum kann man⸗ nicht ein zweites Ober⸗ landesgericht in Cöln errichten, warum muß es gerade nach Düssel⸗ dorf kommen? Warum sollen Cöln und Düsseldorf getrennt werden, nachdem wir so lange zusammengelebt haben? Der Minister hat feierlich erklärt, daß an eine Teilung der Rheinprovinz nicht gedacht werde. Ich habe volles Vertrauen zu feierlichen Ministererklärungen, aber Minister sind, wie Homer sagt, Blätter, vom Baume hingestreut auf die Erde. So ist das Ministerdasein. Mein Glaube an das Wort eines Ministers ist unbedingt fest, aber ein Felsen ist darum das Wort nicht, weil der Felsen des Staatsministeriums nicht die Ver⸗ heißung ewiger Dauer hat. Es hat auch eine Zeit gegeben, wo niemand an eine Teilung des Oberlandesgerichts in Cöln dachte. sage ich: principiis obsta, und bitte Sie,
Sachen bis 500 ℳ dann
Aus allen diesen Gründen s die Vorlage abzulehnen. 8 Justizminister Dr. Schönstedt “ Es tut mir leid, daß ich Sie noch einige Augenblicke in Anspruch nehmen muß, aber ich kann nicht alles unwiderlegt lassen, was der Abgeordnete Trimborn in sachlicher Beziehung zur Sache gesagt hat. Ich will dem Schreckbild, das er Ihnen zuletzt vorgeführt hat, daß er von der Vergänglichkeit alles Irdischen, auch der Ministerien, und der Unverläßlichkeit der von einer solchen vergänglichen Körper⸗ schaft abgegebenen Erklärungen sprach, absehen und es Ihnen über⸗ lassen, welchen Eindruck das auf Sie gemacht hat. Ich muß aber ein paar andere Punkte erörtern. Der Herr Abgeordnete Trimborn hat gesagt, e ber die Cölner Schmerzen nicht reden, er hat es aber doch in ziemlich um⸗ fassender Weise getan. Wenn er davon gesprochen hat, daß die Stadt Cöln stiefmütterlich von der Staatsregierung behandelt worden sei, so will ich darauf nicht eingehen. Ich meine aber, es darf die Provinz nicht leiden unter den Klagen, die die Stadt Cöln ihrerseits gegen die Regierung erhebt. Der Abgeordnete Trimborn hat dann strikte Beweise verlangt für die Notwendigkeit einer Teilung und dafür, daß die Geschäfte noch immer weiter wachsen würden bis zur Unerträglichkeit. Damit hat er der Regierung etwas Unmögliches zugemutet. Solche Dinge lassen sich nicht mathematisch beweisen. Ich habe die Tatsachen angeführt, aus denen man logischerweise zuverlässige Schlüsse ziehen kann. Also in der Luft schwebt die Sache nicht. Er hat dann einen Vergleich gezogen zwischen Cöln auf der einen und den noch größeren Gerichten Berlin und Breslau auf der Seite. Es ist auch sonst wohl schon hervorgehoben worden, man müsse bei diesen größeren Gerichten anfangen, diese teilen und Cöln in Ruhe lassen. Da liegt die Sache aber sehr wesentlich ver⸗ schieden. Einmal für Berlin sind die Verhältnisse ganz eigentümlich. Eine Teilung des Kammergerichts ist schon deshalb ausgeschlossen, weil sie keinen Zweck haben würde, denn die Geschäfte des Kammer⸗ richts setzen sich zu 5¹s aus dem zusammen, was aus den Bezirken Berlin I und II kommt, kommt aus den übrigen Teilen. Wie da eine Teilung möglich sein soll, weiß ich nicht. Allerdings hat der Abgeordnete Trimborn den Gedanken angeregt, man könne in Cöln ein zweites Ober⸗ landesgericht errichten. Auch der Gedanke ist, glaube ich, schon mal in der Cölner Presse und in der Stadtverordnetenversammlung laut geworden. Nun denkt er sich vielleicht, es könnte in Berlin ein zweites Kammergericht eingesetzt werden. Ich bin nicht empfänglich für solche Vorschläge, am allerwenigsten für den, in Cöln ein zweites Ober⸗ landesgericht zu errichten, das dann nicht in seinem Bezirk liegen würde, denn eine Teilung der Stadt Cöln in zwei Hälften, wovon die eine dem einen, die andere dem anderen Oberlandesgericht zufallen würde, ist etwas so Ungeheuerliches, daß daran wohl noch weniger ge dacht werden kann.
Der Abgeordnete Trimborn hat sich bemüht nachzuweisen, daß im Jahre 1902 ein befriedigender Zustand eingetreten sei; denn da seien von den neu eingegangenen Sachen nur 160 übrig geblieben als Rest. Das ist wieder dasselbe Mißve ständnis, auf das ich schon vorher hingewiesen habe. Es sind 2868 eingegangen, 2708 sind erledigt. Das sind aber nicht dieselben Sachen; die 2708 erledigten Sachen entstammen in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl früheren Jahren. Der Rest un⸗ erledigter Sachen betrug am Schlusse Jahres 3695, und unter diesen Sachen waren 1354 am Ende des nächsten Jahres noch nicht erledigt.
Der Herr Abgeordnete Trimborn hat dann weiter der Regierung zum Vorwurf gemacht, daß sie so plötzlich vorgegangen sei, daß sie längere Erfahrungen hätte abwarten müssen, wie sie es ja auch bei der Bewilligung von etatsmäßigen Stellen zu tun pflege. Ich habe schon öfter hier geäußert, daß man nicht auf Grund eines Augenblicksbedarfs neue Stellen in den Etat einstellen kann. Da warten wir wöhnlich drei Jahre; hier, meine Herren, haben wir 25 Jahre ge⸗ wartet, und die Zustände sind von Jahr zu Jahr schlimmer geworden. Und wenn ich die Zahlen der Rückstände nicht für die ganzen Jahre angeben kann, dann kann ich doch wenigstens sagen, wie sich die Sache in den letzten sechs Jahren entwickelt hat. Die Rückstände haben sich erhöht 1898 bis 1903 in folgender Reihen⸗ folge: 2420, 2549, 3078, 3535, 3695, 4393, also in einem Zeitraume von 6 Jahren in immer stärkerem Ansteigen. Da noch längere Erfahrungen zu sammeln, ist doch eigentlich nicht zu vertreten.
Der Herr Abgeordnete Trimborn hat auch darauf hingewiesen, man könne helfen, wenn man dem Hilfsrichterwesen endlich ein Ende mache und mehr etatsmäßige Richter schaffe. Ja, meine Herren, als vor 12 Jahren der Oberlandesgerichtspräsident Struckmann bewegte Klagen erhob in dem Ihnen vorgetragenen Schreiben, da gab es überhaupt keinen oder doch höchstens einen Hilfsrichter bei dem Ober⸗ landesgericht, und die Kalamität war ganz dieselbe. Also damit allein ist auch nichts getan.
Dann, meine Herren, die den gewaltigen Andrang in Folge gehabt haben soll, von der meint der Herr Abgeordnete Trimborn, ihr Einfluß würde sich rasch verlaufen. Ich glaube, da unterschätzt er die Sache sehr. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist n so wenig in seinem wesentlichen Inhalte erkannt, es stecken noch so unendlich viele Zweifelspunkte und Streitfragen darin, daß wir noch auf Generationen damit zu rechnen haben. Also das ist auch nichts.
Nun hat der Herr Abgeordnete Trimborn gesagt, die Sache sei so plötzlich gekommen. Im Jahre 1899 hat man noch ein Gebäude für ein ungeteiltes Oberlandesgericht geplant, und dann schneit nun
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die Neuheit des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dem vorigen Jahre, 1903, zur
Abg. Eichstaedt (Freikons.): Die Stellung meiner Freunde ist geteilt, einige haben noch Bedenken, die erst in der Kommissioa geprüft werden müssen. Ich beantrage desbalb die Ueberweisunz der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
„. Trimborn (Zentr.): Die Frage darf nicht allein nach dem oder Düsseldorfs beurteilt werden, ausschlaggebend darf nu Recht suchenden Publikums sein. Es wäre bedauerlich, wenn darüber ein Zweikampf zwischen Cöln und Düssel⸗ dorf stattfünde. Jedenfalls darf aber das Interesse der Stadt Cöln nicht beeinträchtigt werden. Cöln bleibt nun einmal die Hauptstadt der Rheinprovinz; es hat seine Bedeutung in seiner uralten schichte, wir sind nicht von gestern, die Patina des Altertums schimmert über Cöln. Und doch ist Cöln bisher vernachlässigt worden. Das Oberpräsidium und das Generalkommando sind nach Koblenz gekommen, die Kommunal⸗ und Provinzialverwaltung nach Düsseldorf, die Kunstakademie nach Düsseldorf, die Universität nach Bonn, das Polytechnikum nach Aachen, das? rovinzialmuseum nach Trier; abgesehen von der Provinzialsteuerdirektion, haben wir nur eine höhere Behörde, das Oberlandesgericht. Im Vergleich mit allen anderen Provinzialhauptstädten sind wir also stiefmütterlich behandelt. Das Cöln sich nicht ausdehnen kann, liegt an dem Festungsgürtel, den wir in patriotischer Treue tragen, an dem wir aber schwer zu tragen haben. Deshalb darf Cöln nichts von seiner Bedeutung genommen werden. Nur wenn das allgemeine Interesse es verlangt, kann Cöln das Opfer tragen, daß das Oberlandesgericht geteilt wird. Nicht ohne Not darf man an den historischen Einrichtungen rütteln. Das gilt für Cöln wie für Hamm. Die Zahl der Sachen in Cöln musß noch gewaltig wachsen, ehe sie die der Sachen in Berlin er⸗ reicht. Auch der ganze Gerichtsapparat in Cöln kann noch sehr ver⸗ größert werden, ehe er an den in Berlin heranreicht. Und mag mancher die Begründung für Cöln anerkennen, die Begründung einer Entlastung erlandesgerichts in Hamm ist außerordentlich dürftig. Im Jahre nd nur 160 Sachen beim Cölner Oberlandesgericht rückständig eeben; augenblicklich ist ja das Verhältnis mit 698 Sachen ungünstiger, Zahl der Sachen überhaupt sehr stark zugenommen hatte. Dieses Verhältnis ist anormal, und wir dürfen nicht ein einzelnes Jahr unserer Beurteilung zu Grunde legen, sondern müssen nach dem Durchschnitt einer Reibe von Jahren rechnen. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, 3 die Hochflut des Jahres 19293 sich wieder legen wird. Dieses ör ist schon um deswillen ein anormales, weil die Neuheit des ürgerlichen Gesetzbuchs die Prozesse steigerte, was sich jetzt beim Oberlandesgericht geltend macht. Durch Assoziierung der Rechts⸗ anwälte könnten die Prozesse bedeutend beschleunigt werden. Und wenn eine Abhilfe nötig ist, so ist die Teilung des Gerichts nicht das richtige Heilmittel; es muß in anderen Mitteln gesucht werden. Wie kann die Justizverwaltung vor der angeblichen Redseligkeit der rheinischen skaten die Waffen strecken! Um ihrer eigenen Autorität muß die Verwaltung in Cöln möglich machen, in Berlin und Breslau schon lange möglich ist. Kraft muß man der Regierung doch zutrauen, daß sie uns Rheinländer so erziehen kann. Man schaffe neue Senate in Cöln, dann werden sich auch neue Anwälte finden. Wenn die Re⸗ gierung glaubt, die Anwälte in Düsseldorf besser erziehen zu köͤnnen, so muß es ihr auch in Cöln möglich sein: Rheinländer bleibt Rhein⸗ länder. Die Einheitlichkeit der Rechtsgebiete will man durchbrechen gerade zu einer Zeit, in der man sie erst recht aufrechterhalten sollte, nachdem eben erst das Bärgerliche Gesetzbuch die alte rheinische Gesetzgebung ersetzt hat? Wenn die Zuständigkeit der Amtsgerichte
auf Streitobjekte bis zu 500 ℳ erweitert würde, so würde dadurch eine Entlastung der Oberlandesgerichte um 25 % erreicht, da die
auf einmal das neue Projekt hinein. Ja, das erklärt sich einfach da⸗ durch, daß gerade nach 1899, wo das Projekt aufgestellt ist, diese ganz
landesgericht eingetreten ist, an die man gar nicht gedacht hat, und die man gar nicht erwarten konnte. Im vorigen Jahre hat der Herr Abgeordnete Trimborn der Königlichen Staatsregierung den Vorwurf gemacht, sie habe nicht rechtzeitig erkannt, wie die Verhältnisse sich entwickeln würden, und deshalb nicht rechtzeitig für ausreichende Gerichtsgebäude ge⸗ sorgt. Jetzt wird der Vorwurf nicht wiederholt, jetzt sollen wir abwarten, daß in Cöln die Geschäfte wieder abnehmen. Auf der andern Seite sollen wir damit rechnen, daß in Düsseldorf eine ganz gewaltige Zunahme der Geschäfte eintreten werde, und dann in Düsseldorf eben solche Verhältnisse, wie sie in Cöln be⸗ standen, sich entwickeln. Es liegt also ein gewisser Widerspruch darin. Der Umstand, daß in Düsseldorf der Geschäftsgang bei dem Land⸗ gerichte ein sehr prompter bis jetzt gewesen ist, und die weitere sichere Erwartung, daß, wenn dort ein Oberlandesgericht für Teile des früher zu Hamm gehörigen und des alten Cölner Bezirks eingerichtet ist, da auch altländische Anwälte sich niederlassen werden, berechtigt zu der Hoffnung, daß solche Zustände, wie sie in Cöln sind, da nicht ohne weiteres eintreten werden. Dann, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete hier ins Feld geführt, Cöln und Hamm würden agrarische Ober⸗ landesgerichte werden, und Düsseldorf würde ein industrielles Ober⸗ landesgericht werden, überwiegend wenigstens, und das wären doch nicht wünschenswerte Zustände. Ja, liegen die Verhältnisse in der Tat so? Ist in Cöln, das die großen Industriebezirke Aachen und Saarbrücken in sich faßt, ist da irgendwie Gefahr vorhanden, daß die Landwirtschaft gegenüber dieser Industrie übermächtig werde? Und wie liegt es im verkleinerten Bezirk Hamm? da die Land⸗ wirtschaft das Uebergewicht bekommen gegenüber den großen industriellen Bezirken von Dortmund und Bochum? Ist das denkbar? Wie steht es endlich mit dem Düsseldorfer Bezirk, wie er gedacht Ist dieser Bezirk ein so ausschließlich industrieller, daß dort nur die industriellen Interessen zur Geltung kommen würden? Ja, meine Herren, der ganze Landgerichtsbezirk Cleve ist agrarisch, wenn ich mich so ausdrücken darf. Dasselbe gilt im wesentlichen von den Amts⸗ gerichtsbezirken Emmerich, Rees, Wesel, von den Kreisen Grevenbroich, Kempen, Neuß. Alle diese Kreise haben so bedeutende landwirtschaft⸗ liche Betriebe, daß ich glaube, daß gerade eine sehr glückliche Mischung bei diesem Gericht von Industrie, Handel und Landwirtschaft eintreten de. In der Kreuzzeitung“ hat vor einigen Tagen ein Artikel gestanden, in welchem die Zahlen der landwirtschaftlichen Betriebe im Bezirke des künftigen Oberlandesgerichtsbezirks angegeben wurden. Da ist gesagt worden: in diesem Bezirk finden sich 173 182 landwirt⸗ Der landwirtschaftlich genutzte Prozentsatz der 91 % den verschiedenen für ganz Preußen 50,7 % eflügelzucht, Gemüsebau sei
das Argument
Wird
ist?
wur
schaftliche Betriebe.
2 schwankt zwischen 68 und während, der Durchschnitt Obstzucht, Viehzucht,
dem Körnerbau in umfassendem Maße vertreten. Da
man doch unmöglich sagen, daß diese
ein lediglich industrieller wäre, und daß die Interessen der 2
schaft da nicht die., nötige Würdigung und das nötige Verständnis
finden würden. Ich glaube, eine solche Gefahr ist vollständig aus⸗
geschlossen.
Dann hat endlich der Herr Abgeordnete Trimborn
Erkurs in die Zukunft gemacht und einen Wechsel auf die Reichs⸗
gesetzgebung gezogen, von dem es höchst zweifelhaft ist, ob er ein⸗
gelöst werde. Er will schon jetzt gerechnet haben mit der eventuellen
Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte, obgleich er weiß, daß
das eine der allerschwierigsten Fragen ist, auf deren glatte Erledigung
im Reichstag absolut nicht gerechnet werden kann. Ich mache darauf
aufmerksam, daß eine Verminderung der landgerichtlichen Kompetenz
einen kleinen
daß davon Eristenz einer ganzen abhängt, namentlich in den füddeutschen Staaten, ebenso aber auch in unseren landwirtschaftlichen Bezirken. Da gibt es eine Reihe von Landgerichten, die ihre Lebensfähigkeit verlieren, wenn ihnen die Objekte von 300 bis Auf der anderen Seite
Menge kleiner Landgerichte 8
82 dig Lle
500 Mark entzogen werden. würde das für das Oberlandesgericht in Cöln nur von ganz geringer Bedeutung sein; denn der Prozentsatz, den der Herr Abgeordnete Trimborn auf 25 Prozent veranschlagt hat, er meint, daß 25 Prozent weniger neue Sachen bei einer solch Beschränkung der amtsgerichtlichen Kompetenz in Cöln eingegangen sein würden, ist nach den amtlichen Aufstellungen, die in dieser Beziehung gemacht worden sind, zu hoch. Danach würde der Ausfall nur 17 Prozent betragen haben und nur etwa ꝛ der in dem einen Jahre 1903 eingetretenen Vermehrung der neuen Sachen, die an das landesgericht ge⸗ kommen sind, ausmachen. Er hat ferner von der Einführung der summa appellabilis ge- n. Diese Sache hat er selbst für so zweifelhaft gehalten, daß
icrauf nicht weiter einzugehen brauche. Dann hat er endlich von der Wiedereinführung der Berufung gesprochen. Das ist eine Eventualität, mit der wir
in Strafsachen tät, m allerdings rechnen müssen. Abe ventualität spricht gerade Verkleinerung des Oberlandes⸗
ganz entschieden für eine rechtzeitige .
gerichts Cöln; denn, wenn die Berufungen in Strafsachen aus dem ganzen Bezirk des gegenwärtigen Oberlandesgerichts Cöln auch noch dem Oberlandesgericht zufließen sollten, dann würde das Gericht einen Umfang haben, der die vorhandenen Schwierigkeiten noch gani wesentlich verschärft. Da tritt eine wesentliche Erleichterung ein, wenn rechtzeitig ein neues Oberlandesgericht am Niederrhein geschaffen wird, das einen Teil dieser Berufungen zu übernehmen haben würde. Also mit diesen Zukunftsdingen ist jedenfalls nicht in dem Sinne zu rechnen, nicht mit den Konsequenzen, die der Herr Abgeordnete Trimborn daraus gezogen hat. Das Mißtrauen gegen die Pläne, die noch bei der Regierung schlummern möchten, will ich nicht weiter berühren. Das habe ich ja schon im Eingang meiner Erwiderung
Konn 28’nnn
Wesentliches auch in den
des Herrn Abgeordneten Trimborn gegen die Vorlage
nden ist. Ich will nur bemerken: wir leben im
Zeichen des Verkehrs; die ehrwürdige Patina auf den alten
Cölner Gebäuden kann nicht bestimmend sein, wenn es sich handelt
um die Entscheidung der Frage, wie dem vorhandenen und dem
stetig wachsenden Verkehrsbedürfnis abgeholfen werden kann. (Bravo!)
Darauf vertagt das Haus die weitere Beratung. In persönlicher Bemerkung macht
Abg. Schulze⸗Pelkum den
ich, meine Herren, daß
Minister auf ein Mißverständnis
rapide Steigerung, wie ich sie eben vorgetragen habe, bei dem Ober⸗
9 seiner Worte aufm ksam.
die notwendige Folge einer Erhöhung der amtsgerichtlichen sein würde,