1904 / 111 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

und ich Eitte den Minister des Inner

für die Städte allein in Anspruch. Ich glaube, Herr Oberbürger⸗ meister, die Sache stimmt nicht. (Heiterkeit.)

Weiter, meine Herren, komme ich zu dem düsteren Bilde, das der Herr Oberbürgermeister von den Beanstandungen tierärztlich vorunter⸗ suchten Fleisches bei der Nachuntersuchung in Berlin entworfen hat. Ich werde nachher noch insoweit wieder darauf eingehen, als es sich um Fälle der Beanstandung des in anderen Schlachthäusern

daß mir der Oberbürgermeister von Berlin gewisse Vorhaltungen über die Ausführungsbestimmungen zum Fleischbeschaugesetz gemacht hat, die sich auf die Anstellungsbedingungen der tierärztlichen Beschauer beziehen. Der von ihm angeführte § 6 dieser Bestimmungen lautet: „Beschauer, die als Tierärzte approbiert sind, können, ab⸗ weichend von der Regel der steten Widerruflichkeit der Bestallung, auch gegen Kündigung oder für längere Dauer bestellt werden.“

die Einnahmen aus den Schlachthäusern hier und da etwas zurück⸗

gehen sollten.

Es ist nun von verschiedenen Rednern auch die Frage der Fleischnot gestreift worden. Ich kann dazu nur sagen: ich habe mich gefreut, daß wir seinerzeit dem Drängen weiterer Kreise nach Auf⸗ hebung unserer seuchenpolizeilich dringend notwendigen Vieheinfuhr⸗ verbote nicht nachgegeben haben, daß ich vielmehr allen, die in meinem Vorzimmer erschienen waren, um mir die Notwendigkeit der Oeffnung

Auffassung Front zu machen. Herr Becker⸗Cöln bemerkt

führungen der Redner der rechten S

verträten die Regierungsvorla e, die erst im Abgeordnetenhause geändert ange gewartet, gedrängt hätten, die sie Damit werde

worden sei. Sie hätten so sei, ehe sie die Regierung Bestimmungen zu modifizieren. wolle die Landwirtschaft brüskieren,

FHiermit schließt die Diskussion.

im Schlußwort gegenüber den Aus⸗

recht energisch

eite des Hauses, die Interpellanten wie es möglich gewesen benachteiligenden Hamit p der Vorwurf, man illusorisch.

gegen diese

man so vorgegangen, verwandt. Ein Regierungskommissar

dann hätte

acht lassen.

wird die Denkschrift für erledigt

aber wir dürfen die Arrondierung unse

Hierauf folgt die einmalige Schlu

ist Hoffnung auf Sieg, nicht aber in rein polnischen Kreisen. Wäre nicht 250 000 unnütz

man

:- Wir gehen auch jetzt so vor: res jetzigen Besitzes nie außer

Nach einem Schlußwort des Referenten Herrn von Gra

erklärt.

ßberatung über den

Haus der Abgeordneten. 71. Sitzung vom 10. Mai 1904, 11 Uhr. Ueber den Beginn der Nummer d. Bl. 2 Das Haus ³ betreffend

berichtet worden.

setzt die erste Beratung des Gesetzentwu

H b rfs ktreffe die Gruͤndung neuer Tad in 1 Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg,

Sitzung ist in der gestrigen

Der Herr Oberbürgermeister hat gemeint, daß wir durch eine solche Bestallung die Tierärzte auf dem Lande aus der Hand verlieren könnten. Was sagt nun aber ein im amtlichen Auftrage zu dieser Vorschrift herausgegebener Kommentar?

„Die zu Gunsten der tierärztlichen Beschauer zugelassene Aus⸗ nahme (von der Widerruflichkeit) wird namentlich für die Be⸗ stallung von Schlachthoftierärzten im Hinblick darauf in Frage kommen, daß diese Tierärzte vielfach im Dienste der Schlacht⸗ hofgemeinden dauernd angestellt sind.“

Der Herr Oberbürgermeister macht mir also etwas zum Vor⸗ wurf, was wir lediglich im Interesse der städtischen Gemeinden und ihrer Angestellten in die Ausführungsbestimmungen hineingeschrieben haben. (Heiterkeit. Sehr richtig!)

Es ist erstaunlich, was alles von Ihnen hinter unseren besten Absichten gewittert wird. Weiter gefällt dem Herrn Oberbürger⸗ meister der nächste § 7 nicht, von dem er auch alles mégliche

Unheil befürchtet. Danach ist nämlich zulässig, daß approbierte nicht abhalten, in das Fleisch, das auf dem Schlachthof untersucht ist, Tierärzte vertretungsweise die Beschau ausüben können, wenn einzudringen. (Rufe: Oh!) sie bereits zur Behandlung der zu schlachtenden Tiere zu⸗

In 49 Fällen handelt es sich um Mängel, die auf der Grenze gezogen sind. Hierzu äußert sich derselbe Kommentar folgender⸗ stehen, jenseits deren sich eine Beanstandung rechtfertigt und bei denen maßen: „Diese Vorschrift ermöglicht eine wesentliche Vereinfachung es auf das subjektive Urteil des Beschauers ankommt. Nichts spricht der Tierschau in solchen Fällen, in denen approbierte oder beamtete dafür, daß der Schlachthoftierarzt recht hat und nicht vielmehr der Tierärzte in der Ausübung ihres Berufs bei den zur Schlachtung ge⸗ erste Tierarzt, der das lebende und das geschlachtete Tier gesehen hat, langenden Tieren tätig sind.“ Meine Herren, der Tierarzt ist bereits während der städtische Tierarzt nur das Fleisch in mehr oder minder draußen, das Tier soll geschlachtet werden, und nun soll doch ein anderer kleinen Stücken zu Gesicht bekommt. Tierarzt herbeigeholt werden! Es ist einfach ein Gebot der praktischen

In 33 Fällen ist die Diagnose, auf Grund deren die Be⸗ Vernunft, daß man die Beschau durch den behandelnden Tierarzt nicht ver⸗ anstandung ausgesprochen war, durch den von dem städtischen Tierarzt bietet, sondern die Möglichkeit einer Ausübung dieser Beschau gewährt. mitgeteilten Befund nicht genügend gestützt. Es bleiben also von den Ich bin immer davon ausgegangen, daß die Ausführungsbestimmungen

57 Fällen noch 41 übrig, von denen aber auch 19 so milde liegen, so beschaffen sein sollen, daß sie für den Verkehr nicht hindernd, sondern daß man von einem schweren Versehen nicht sprechen kann. Dagegen fördernd sind, daß man ihn nicht durch starre Formvorschriften zu gebe ich zu, daß in dem Rest von 22 Fällen sehr bedauerliche Ver⸗ sehr binden solle. Im übrigen prüft die Behörde natürlich auch in ehlungen der Tierärzte vorlagen, wegen deren ich auch tatsächlich die diesen Fällen sorgfältig, ob die Tierärzte, die von dieser Vorschrift Schuldigen zur Verantwortung gezogen habe. Ist nun aber diese Gebrauch machen dürfen, die nötige Gewähr für Zuverlässigkeit bieten. Zahl wirklich beunruhigend? Beweist sie etwas für die Minder⸗ Dann sind sie aber auch als genaue Kenner der von ihnen behandelten wertigkeit der Tierärzte auf dem Lande? Das könnte doch nur Tiere besser als andere in der Lage, die Tauglichkeit des Fleisches zu dann der Fall sein, wenn die Schlachthoftierärzte unfehlbar wären. beurteilen. Wieviel aber von den in Berlin ausgesprochenen 157 Beanstandungen Meine Herren, was ich eingangs betonte, wiederhole ich: halten entfallen auf Fleisch, das aus Schlachthausgemeinden stammt, auf Sie daran fest und unterstützen Sie die Regierung in den Be⸗ Fleisch, für das die Herren Oberbürgermeister, die sich auf der strebungen, eine einheitliche und überall gleichwertige Fleischbeschau zu mittleren Linie bewegen wollen, selbst bereit sind, wegen sanitärer ermöglichen. Dann werden wir einmal vielleicht dazu kommen, daß

nverdächtigkeit die Freizügigkeit zuzugestehen? Meine Herren, es auch die Beschau durch den ländlichen Beschauer, der nicht Tierarzt sind 23 Fälle von 157, in denen das beanstandete Fleisch aus anderen ist, einen Grad der Zuverlässigkeit erreicht, der es gestattet, daß wir Schlachthöfen herstammt. (Hört! hört!) Das ist doch sehr inter⸗ auch dem von ihm untersuchten Fleische die volle Verkehrsfreiheit ein⸗

essant! Ich kann Ihnen aber noch eine andere Speisenkarte vorlesen, die räumen können. x ; füü

eine reichhaltige Folge von nachträglich beanftandetem Schlachthautfleisch Weiter hat der Herr Oberbürgermeister von Berlin ausgeführt

aus allen Teilen Deutschlands enthält. In Allenstein zum Beispiel und ich glaube, ähnliches klang auch durch die Rede des Herrn erwiesen sich zwei Rinder, die in einem anderen Schlachthaus unter⸗ Oberbürgermeisters Schneider hindurch —, die Regierung habe sich

88 s S Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und West falen, in der Fassung des Herrenhauses fort.

Auf die Ausführungen des 8 1 V n des Abg. Roeren (Zentr.) er⸗ widert der ü E11öu

33 237 9 X Minister des Innern Freiherr von Hammerstein:

voruntersuchten und als tauglich erachteten Fleisches handelt. Schon jetzt aber weise ich wiederholt darauf hin, daß Irren menschlich ist, und daß auch die Anschauungen in den einzelnen Schlachthöfen sehr verschieden sind. (Sehr richtig!) Genau so verschieden unter sich, wie im Verhältnisse zu den die Beschau auf dem Lande ausübenden Tierärzten, denen gegenüber Sie die Tierärzte in den städtischen Schlachthöfen mit Unrecht als die besseren Menschen auszuspielen versuchen.

Was nun die von dem Herrn Oberbürgermeister angeführten 157 Beanstandungsfälle in Berlin betrifft, so habe ich mir darüber eingehend von sachverständiger Seite berichten lassen. Was hat sich herausgestellt? In 34 Fällen, und nicht nur in 10, wie es der Herr Oberbürgermeister annimmt, handelt es sich um nachträgliches Ver⸗ derben des Fleisches. Ja, meine Herren, glaubt der Herr Oberbürger⸗ meister, daß das Fleisch, das in Berlin untersucht ist, nicht vielleicht auch, wenigstens im Sommer, zum Teil verdirbt? Ich glaube es; denn der Stempel des Berliner Schlachthauses wird die Maden usw.

Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 25. Dezember 1869 über die Hannoversche Landes⸗ kreditanstalt.

Berichterstatter 8 Struckmann⸗Hildesheim führt aus, es handle sich um eine Aenderung der gesetzlich festgelegten Statuten der einen vSee von 5 % der ausgeliehenen

elder haben. Dieser sei auf 7 168 640 angewachsen und lieg u“ G : b in üun ge Meine Herren! Bede de 0 . vollkommen tot da. Nur einmal habe dieser Fonds mehr als 5 0% der Herr Vorred 1 edenken oder vielmehr die Angriffe, welche der ausgeliebenen Summe betragen, sonst immer weniger, weil sich vorgetragen hat densegenn⸗enige,Destimmungen des Gesetzes Iönen be Sac⸗ setig verschiebec. vorgeschlagen, für unkünd⸗ vorgetragen hat, veranlassen mich, die Anschauung der Königlichen te Varleben den Fonds nur auf 4 % zu limitieren, für die künd. Stnaatsregierung und meine eigene Anschar in Kürze: . 22 „4 4 uUnd⸗ 8 8 4 le d 2 auun

baren bis 200 Millionen 7 Millionen als Fonds festzusetzen. Die Ich glaube, es wäre vi 1 b5 8 darzulegen. Zinsen des Fonds aber sollten den Schuldnern zur schnelleren Amor⸗ t. glaube, es wäre vielleicht richtiger gewesen, wenn der Herr a nicht, ich möchte sagen, den Mund etwas voll genommen hätte. (Lebhafter Widerspruch und große Unruhe bei den Polen und

1 11 8

zunehmen. Ohne weitere Erörterung wird der Entwurf 8 Rroi 9 9 - 8 1 h ü

n Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen berichtet dann ich ihn gern zurück (andauernde Unruhe); es sollte nichts über die Denkschrift über die Ausführung der Gese e⸗ irgendwie Verletzendes in lieg 1 klat De jörif 24 rung esetze, be g e Verletzendes darin liegen. Der Herr Vorredner hat reffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Ver⸗ einer halsbrecherischen Inte 1Kanigliche 5 il tsmit: v⸗ b 8 rischen Inte der önigliche b sserung der Wohnungsverhältnisse von Ar⸗ Staatsregieru g; . 8bE“ beitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigtsind, ist ein v“ v1“ ““ gering besoldeten Staatsbeamten, vom gef llen u lasser b 8S 3“ Die Kommission für den Staatshaushaltsetat und für Finanz⸗ 1900 h 18. 1 S. lugust 1899, 9. Juli der in einem so hohen Ar ““ angelegenheiten beantragt, die Petition des Steueraufsehers Wilhbelm 16. April 1902 und 4. Mai 1903. Der Berichterstatter der in —r B.oler ene ete steht, die Ausführungen, die seitens hober Auschrat in Berlin um günstigere Regelung seines Besoldungsoienst⸗ beantragt Erledigung durch Kenntnisnahme. juristi cher Beamter hier gemacht worden sind (lebhafte Rufe: Leider!), Psar Eratend für nicht geeignet zu erklären. Das ZMtt diesem Bericht verbunden wird der 88 halsbrecherische Interpretationen erklärt, so ist das nicht richtig atf Graf Fe ETT“ 1 1 Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung weiterer (Ruf bei den Polen: Aber wahr ist es!) Ich möchte demgegenüber ) S 3 92 5 2 2 8 s f f g d juristis ffass 1— über die Petition des Schriftstellers Fränkel Eb Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungs⸗- eine ganz andere juristische Auffassung zur Geltung bringen. (An⸗

nahmen seitens der Staatsanwaltschaft zur Vermeidung des Eintrites . 8. ö“ I 86 1““

etrieben beschäftigt sind, und von gering besol⸗ ie Verfassungsbet S

ECEIITZ . g g besol 8 Die Verfassungsbedenken, welche der Herr Vorredner vorgebracht ha sind selbstverständlich auch der Königlichen Staatsregierung in gewissem Sinne nicht entgangen, und sie hat sie sorgfältig geprüft 9 u 2 4 ndero S Iůs⸗ Is 9 ist aber zu ganz anderen Schlüssen als der Herr gekommen.

von Verjährungen bei den in Nachdrucksachen anzustellenden Ermitt⸗ Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen empfiehlt namens der Die Rei sgesetz zunSETSs 8 8 Die Reichsgesetze zunächst behandeln das innerhalb

lasge denugeden. da kein Grund vorliege, Nach⸗ rucksachen anders zu behandeln als andere Strafsac Der An Strafsachen. Der Antrag Kommission für den Staatshaushaltsetat und für Finanzangelegen⸗ Preußens gar nicht; die angefü 1 e. Preutens gar nicht; die angeführten Gesetze 1 das Verhältnis 3Z in gewissen Be⸗

wird ohne Erörterung angenommen. 2S 1 Nemenz der Eisenbahnkommission berichtet Graf von Tiele⸗ heiten, den Entwurf unverändert . Winckler über die Petition des Gewerbevereins in Schweidnt Das Haus beschließ äge üf ärt di 3 3 1— 85 tion des Ge veidnitz Das Haus beschlie / 8 erklärt die der getroffenen Bestimmungen bestanden. Und wir müssen auf Grund Ausbau der Nebenbahn Schweidnitz Zobten Bresl 1“ V 18 um Petiti sch ßt de Anträgen gemãß und erklärt die unserer Untersuchungen behaupten, daß dabei erhebliche Gefahren be⸗ und beantragt, die Petitio Regi domg öreslau als Vollbahn int. onen des Bundes schlesischer Haus⸗ und vendbeftzer. vyrser 988 ET“ Sr 8 gt. 34 t 2 der? egierung als Material zu überweisen. vereine und des Posener Hausbesitzervereins um Ausschluß der des einen Bundesstaͤats zum anderen; sie en, die größer werden, j große b Irte eff Beeslan 83 ZEE“ diesen Gegenstand im Gewährung von Unterstützungen an Baugenossenschaften ins⸗ ziehungen der Baver 6. Preuße v. 1 18 8e 31 en. b s ors 8 2₰ 82 8. 1 ensch-. 2 eh 8 8 Bahe 1. reußen 10 verde soll Z esondere an Beamtenbe . en, bez m Ablehne ß Preuße in ““ 1““ s e an Beamtenbaugenossenschaften, öö wie der Preuße, der Preuße in Baver wie der Bavyer: 9 sz9 Do b⸗ 9 ; ; 5 Beschlußfassung sie geben aber nicht ein zwingendes Recht für die Art der Behandlung, sondern diese Art der Behandlung ist Landes⸗ S 6 bee 8 ⁸+ 8 recht. Der § 3 der Reichsverfassung, auf den der Herr Vorredner sich bezogen hat, sagt nur, daß jeder Deutsche das Recht haben soll 1

unserer Grenzen für die Vieheinfuhr nachzuweisen, geantwortet habe: kommt nach einem halben Jahre wieder. Ich kann konstatieren, von ihnen ist nach einem halben Jahre keiner wiedergekommen. Denn, meine Herren, von einem Lande, das Schweinefleisch importierte, sind wir heute ein Land geworden, das solches exportiert, leider, weil die Preise so schlecht geworden sind, daß der Land⸗ mann dabei seine Rechnung nicht mehr findet. Ich bin um so zu⸗ friedener damit, daß wir damals festgeblieben sind, weil seitdem die Erfahrungen erneut gelehrt haben, wie groß die unseren Viehbeständen von dem Auslande her drohende Gefahr der Viehseucheneinschleppung ist. In diesem Frühjahre herrschte die Maul⸗ und Klauenseuche in den russischen Grenzgebieten sehr stark. Sie ist neuerdings sogar immer weiter an die Grenze herangerückt. Zu gleicher Zeit trat die Seuche auch an mehreren Orten im Osten Preußens unweit der russischen Grenze auf. Es ist unzweifelhaft, daß die Ursache dieser Seuchenausbrüche in Rußland zu suchen ist und daß die Einschleppung entweder durch den Personenverkehr oder durch die Futtermittel russischen Uͤrsprungs erfolgt ist. Ich hoffe, daß es uns zur Zeit noch gelingen wird, einer weiteren Ausbreitung der Seuche entgegenzutreten. Aber lehrreich für alle Zeiten bleiben die Vorgänge zur Zeit der an⸗ geblichen Fleischnot, und ich möchte die preußischen Landwirte bitten, sich immer vor Augen zu halten, daß die Regierung in der Frage des Seuchenschutzes fest geblieben ist und damit den zur Zeit wertvollsten Besitz der deutschen Landwirtschaft, den Viehstand vor schweren Ge⸗ fahren bewahrt hat. (Bravo!)

Herr Körte⸗Königsberg: Namens der überwiegenden Mehr⸗ heit der Städte erkläre ich, daß wir mit allen Mitteln gegen die Erklärungen des Ministers Front machen werden, da sie uns nicht auf der Grundlage des Gesetzes zu ruhen scheinen. Auch wir wünschen eine Fleischbeschau fürs ganze Land; aber auch unser Recht wollen wir wahren. Es ist ja auch ein öffentliches Geheimnis, daß im Staatsministerium erhebliche Bedenken über die Zweckmäßigkeit

Von Herrn von Rheden gegangen: Das Herrenhaus wolle beschließen die Regier s 2 27 ben, le Re⸗ uU 1 dieselbe wolle alle Anträge auf Abänderung 82 88 Gesetes, betreffend Ausführung des Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschaugesetzes, vom 28. Juni 1902 ablehnen und etwaigen Versuchen 8. welche darauf hinauslaufen sollten die Einfuhr des Fleisches in den Stäbten über die Absichten diefes Gesetzes hinaus zu erschweren oder zu verhindern. Da Herr Struckmann Widers ß 8 ; Stru Widerspruch dagegen erhebt, da über diesen Antrag sofort abgestimmt werde, soll die Beschluß fassung übe o erst 5 stattfinden. Nach 6 ½ Uhr vertagt sich das Haus bis Diens (Petitionen und kleinere Vorlagen.)

ist folgender Antrag ein⸗

12. Sitzung vom 10. Mai 1904, 1 Uhr.

Der vor Schluß der 11 Sitzung eing Sch 11. Sitzung gegangene Antra des 1“] ist zurückgezogen worden. 3

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Bera Petitionen. G

von

Bericht über den

öffentlichen Märkten kauft. Wir kämpfen dafür, daß die bisher musterhafte Fleischbeschaugesetzgebung nicht dauernd verschlechtert wird. Graf von Seidlitz⸗Sandreczki: d 8 85 Herr von Hertzberg: Oberbürgermeister Kirschner wünscht, Wansche nur anschließen. Schweidnitz bietet so schöne Ausflüge; aber der vorgenannten Gesetentwuehß. diese gesundes Fleisch durch die Gesetzgebung zu erhalten. Das wünschen d IGe sind sie fast unmöglich gemacht. für erledigt. vir hoff s ichen. 1 Der Kommissionsantrag wir n In ei iger Schluß 5 5 f wir alle, und wir hoffen, dies durch das Gesetz zu Wenn 6 E“ 1 d angenommen. 8 „In einmaliger Schlußberatung berät das Haus ferner den wir zu dem Gesetz gekommen sind, können wir eventuell zu weiteren des Vorstands „Görlitz beantragt sodann, die Petitionen Gesetzentwurf, betreffend die Erweiterung des Stadt⸗ Maßregeln bereit sein. Aber die Herren Oberbürgermeister machen 85b .. 8 ö“ Vereins der Kreise Krotoschin kreises Kottbus ier Opposition s Gesetz i aft getreten ist. oschmin um den Bau einer Vo Militsch -Trebnitz Oswi ichters⸗ Graf * hier 11414“ 8 vapaluss und den nchau der ee eake Feea. he weirttch Wrübnib. de0mi I Graf zu Eulenbu rg⸗Prassen beantragt un⸗ zu 3W im ganzen Deutschen Reich: er verfügt aber nicht ckmann⸗ Sheim: An 1 ierung als Materie überweisen rte Annahme. wie die dieser Wohnsitz rwerben is Heiterkeit un des Ministers widersprechen. Die bisherige allgemeine Untersuchung 1 JEEETb11. 2 wird angenommen. Der Entwurf wird angenommen Ebenso ibt 91 e ewerben ist. Heiterkeit und Unruhe.) ist nur eingeschränkt und die Nachuntersuchung in einem gewissen bürgermeisters Nollau aus Re r edie Petition des Ober⸗ Zum Schluß fol 1““ v8 der Freizügigkeitsgesetzes jedem Reichsangehörigen ö“; EE . ems ö F- wSr zen v folgt noch die Beratung einiger das Recht, sich überall aufzuhalten, wo er eine eigene Wohnung oder Hebiete des Stadtkreises Remscheis sür die Buld⸗— Unterkommen sich beschaffen kann, und an jedem Orte Grunder S Iöüö dr 8 1 g e affen kann, und an jedem Orte Grundeigentum b 8 ¹ en Landesverbandes der E um j Art z1 . da also! bei den 2 HibIi er Sa. in . sche G verbandes oder Eigentum jeder Art zu erwerben. (Na also! bei den Polen.) sitzervereine um Abände⸗ Dies Gesetzesbesti ie Ih Diese Besetzesbestimmung, die Ihnen heute vorliegt, hindert das in keiner Weise. (Lachen bei den Polen.) Ueber die Art, wie das Grundeigentum zu erwerben ist, bestimmen die Reichszesetze gar nichts (Lachen bei den Polen.) Der Artikel 4 der preußischen Verfassung spricht den Rechtsgrundsatz aus, der uns gewiß allen am Herzen liegt,

weiteren

1 Ebb11 ] bitte doch den Herrn linie Remscheid —Solingen und über die Petition des Oberbürger⸗

kinister dringend, sich das Gesetz anzusehen. meisters Dicke in Solingen um Rückerstattung der von der Stadt Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski: bede Pperir Kemschei aufgewendeien kung den d des Cinkommenstenergesetzes behufe db zug8. fähigkeit der von dem Grundeigentume zu entrichtenden

Solingen für die Bahnlinie

Grunderwerbskosten. Bezüglich beider Petitionen wird Uebergang zur Ich möchte zunächst dem Herrn Vertreter von Königsberg, der zur Uebernahme der Kommunalsteuern von dem Einkommen Peeicect. 8. damals, glaube ich, dem Hause noch nicht angehört hat, bemerken Giese⸗Altona und beantragt namens der Kommission für den Stacrs⸗

Tagesordnung beantragt, da die Städte sich Kosten verpflichtet hätten. Das Haus beschließt dem Antrage gemäß.

Alsdann folgt der Bericht über die Denkschrift über haushaltsetat und fur Finanzangelegenheiten, die Petition der Re⸗

sucht waren, finnig, in Schneidemühl ein Schwein tuberkulös, in nicht an die rechte Quelle gewandt, um tatsächlich klaren Einblick in

Beuthen zwei Rinderhälften minderwertig. Berlin habe ich schon er⸗ wähnt. In Spandau wurden zwei Rinderviertel tuberkulös befunden,⸗ in Landsberg zeigten sich Gedärme schlecht, in Hannover, in Cassel fanden die verschiedensten Beanstandungen statt. Ich könnte, meine Herren, eine ganze Blumenlese von Fällen darüber zusammen⸗ stellen, wie in den letzten dreiviertel Jahren das Urteil der Tier⸗ ärzte in den verschiedenen Schlachthofgemeinden verschieden ge⸗ wesen ist. Sie werden mit der Staatsregierung übereinstimmen, daß wir wünschen müssen, daß die Fleischbeschau bis auf das äußerste sorgfältig und sauber überall durchgeführt wird. Denn nur so können wir uns vor dem bercchtigten Vorwurf einer mangelhasten Fürsorge für die Gesundheit der Allgemeinheit schützen. Es genügt nicht, daß wir unzuverlässig untersuchtes Fleisch von Berlin fernhalten, und es dulden, daß es draußen auf dem Lande unbekümmert genossen werden darf. Erst wenn wir dafür sorgen, daß jegliches Stück Vieh gleich⸗ mäßig gut überall untersucht wird, werden wir unsere Pflicht erfüllen und erreichen, daß keinem im Lande ein Schaden geschieht. (Sehr richtig.) Darin liegt der Kernpunkt, und ich kann mich auch da wieder auf Herrn Professor Virchow berufen, wenn ich wünsche, daß nicht bloß in den 400 Gemeinden, die Schlachthöfe besitzen, sondern in allen 1200 Städten und in den 40 000 Land⸗ gemeinden Preußens gutes Fleisch gegeben wird (sehr richtig); denn das schlechte Fleisch bekommt den Berlinern just ebenso schlecht, wie dem Geringsten da draußen an der russischen Grenze. (Sehr richtig.) Nun haben die Herren Oberbürgermeister geltend gemacht, jemand, der täglich eine bestimmte Tätigkeit ausübe, sei nicht erfahrener als der, der sie nur vorübergehend betreibe. In gewisser Beziehung ist das zuzugeben. Aber ich möchte dem doch folgendes entgegenhalten. Gewiß sind an den Schlachthöfen in langer Erfahrung erprobte Schlachthofdirektoren und ältere Tierärzte tätig. Aber das ist doch nur die Minderzahl. Daneben werden dort meist alsbald nach dem Examen junge Tierärzte eingestellt, von denen ich doch nicht an⸗ nehmen kann, daß sie sich von ihren jungen Kollegen auf dem Lande wesentlich in den Erfahrungen auf dem Gebiete der Fleischbeschau unterscheiden, ihnen schon deswegen vor⸗ zuziehen sind, weil sie ihr Anstellungspatent in der Tasche haben. Ferner ist die Erfahrung hier wie auf anderen Gebieten gemacht worden, daß durch die fortgesetzte einseitige Beschäftigung in einem nicht sehr abwechselungsreichen Berufe leicht eine gewisse Abstumpfung ein⸗ tritt, die naturgemäß ein Nachlassen in der erforderlichen Sorgfalt zur Folge hat. Dieser Gefahr der Abstumpfung ist der Tierarzt auf dem Lande nicht in gleicher Weise ausgesetzt, wie der Schlachthoftierarzt. Es ist auch nicht richtig, daß dieser immer und überall über wohleingerichtete Institute zur Feststellung zweifelhafter Fälle verfügt. Das mag für große Städte gelten. In kleinen Schlachthausgemeinden wird der Tierarzt auch in dieser Beziehung nicht besser daran sein, wie sein Kollege auf dem Lande. Endlich muß hervorgehoben werden, daß die Nachunter⸗ suchung des in Schlachthausgemeinden eingeführten Fleisches schon deswegen der Beschau draußen auf dem Lande nicht überlegen sein kann, weil dort doch die Untersuchung auch vor dem Schlachten regelmäßig stattfindet und diese eine sehr wesentliche Voraussetzung

die Verhältnisse zu bekommen; sie habe nicht die Städte gehört. Ich muß darauf erwidern, daß sämtliche Regierungspräsidenten mir das Material der Städte mit vorgelegt haben. Und ich habe ferner schon vorher bemerkt, daß ich gerade auch aus der statistischen Denk⸗ schrift der Stadt Magdeburg wertvolles und interessantes Prüfungs⸗ material habe entnehmen und es mit den von den Regierungs⸗ präsidenten gelieferten Nachweisungen habe vergleichen können.

Noch ein Wort, meine Herren, zu der Bedeutung der in Berlin bei der Nachuntersuchung vorgekommenen Beanstandungen. Der Herr Oberbürgermeister hat es als schwer bedenklich bezeichnet, daß in drei⸗ viertel Jahren beinahe jeden Tag eine Beanstandung von auswärts eingeführtem Fleische zu verzeichnen sei. Dem halte ich die Zahlen gegenüber, betreffend die während dieser Zeit in Berlin ein⸗ geführten und nachuntersuchten Fleischmengen, die bereits vorher tierärztlich untersucht waren. Es waren dies 112 000 Rinderviertel, 56 000 Kälber, 16 000 Schafe und 75 000 Schweine. Meine Herren, wenn Sie diese Zahlen addieren, so kommen Sie, glaube ich, ungefähr auf eine Zahl von 250 000 Stück. Demgegen⸗ über 157 Beanstandungen! Und auch diese schrumpfen, wie ich schon ausgeführt habe, bei näherer Betrachtung ganz erheblich zusammen, wenn man sie zum Nachweise von Irrtümern und Nachlässigkeiten bei der tierärztlichen Beschau auf dem Lande verwerten will. Es handelt sich dann nur um einen ganz geringen Prozentsatz, und es ist ein sehr kleines Tierchen, das aus diesem kreißenden Berg geboren wird. Aber seien Sie dessenungeachtet überzeugt davon, daß ich mit aller Macht dafür eintrete, daß kein Tierarzt ungesundes Fleisch in die Städte sendet, und das ist die Hauptsache. Wir müssen vorbeugen und können dann dem Verkehr freien Lauf lassen.

Ich komme nun zu der Beantwortung einer Frage, die mir so⸗ wohl der Herr Oberbürgermeister von Berlin, als auch Herr von Rheden vorgelegt hat und die sich auf die Zuführung des tierärztlich untersuchten Fleisches nach bestimmten Untersuchungsstationen in den Schlachthausgemeinden bezieht. Ich bin nicht ermächtigt, namens der Staatsregierung eine bestimmte Erklärung hierüber ab⸗ zugeben. Aber was meine Person anlangt, so kann ich heute schon sagen: ich bin der Meinung, daß nach Lage der Gesetzgebung nach dem 1. Oktober 1904 für tier⸗ ärztlich voruntersuchtes Fleisch auch in Schlachthausgemeinden nur die allgemeine Kontrolle auf den Mäaͤrkten und in den Fleisch⸗ verkaufsstätten in Frage kommen kann und daß die Städte nicht be⸗ fugt sind, alles eingeführte, auch das tierärztlich untersuchte Fleisch dem Zwange der Zuführung zu bestimmten Stationen zum Zwecke der noch zugelassenen Untersuchung auf das nachträgliche Verdorbensein und zum Zwecke der Abstempelung zu unterwerfen. (Bravo!)

Ich bin der Meinung, daß die Kontrolle auf den Märkten und in den Fleischverkaufsstätten, auf die die Städte im wesentlichen schon heute angewiesen sind, um Einschmuggelungen zu entdecken, auch in Zukunft genügen müssen, um diejenigen Untersuchungen auszuführen, die nach dem Gesetze an dem tierärztlich bereits voruntersuchten Fleische noch zulässig sind. Mit dieser Rechtslage, die durch die Ein⸗

daß bei den Beratungen vor zwei Jahren gerade die Vertreter der Schlachthausgemeinden große Bedenken gegen die Freizügigkeit des Fleisches im Interesse ihrer Schlächter hatten. (Sehr richtig!) Nunmehr aber werden die Herren von den Schlächtern im Stiche gelassen. Denn die Freigabe des die gesamten Fleischervereinigungen, also auch die Schlächter in den Schlachthofgemeinden, umfassenden Deutschen Fleischerbundes erklärt sich ausdrücklich für die Freizügigkeit des tierärztlich untersuchten Fleisches.

Was die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeisters Struckmann anlangt, so würde ich gerne seinen Wünschen entgegenkommen, wenn die Rechtslage dies zuließe, was ich verneine. Es ist nämlich die Fassung des § 5 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Fleisch⸗ beschaugesetze, den ich nachzusehen bitte, identisch mit derjenigen in § 20 Absatz 1 des Reichsfleischbeschaugesetzes. Aus den Motiven zu dieser letzteren Vorschrift geht aber hervor, daß sich die dort noch zugelassene abermalige Untersuchung nur in den Formen der allgemeinen Nahrungsmittelkontrolle zu vollziehen hat, also auf Märkten, in Läden usw. Ueber diese rechtlich abgesteckten Grenzen hinauszugehen, ist meines Erachtens unzulässig. Die Herren werden sich eben damit abfinden müssen, daß sie die erst⸗ malige Untersuchung durch den Tierarzt auch innerhalb der Mauern der Schlachthausgemeinden zu respektieren haben und dem Verkehr mit so untersuchtem Fleische keine weiteren Erschwernisse bereiten dürfen. Der Herr Oberbürgermeister in Berlin hat die Belastung mit Nach⸗ untersuchungsgebühren auf nur ⅛6 pro Pfund Rindfleisch beziffert. Das mag richtig sein.

Bei Schweinen stellt es sich wohl schon etwas anders. Wir brauchen bloß zu rechnen, das Schwein wiegt zwei Zentner, das macht bei 1 Gebühr pro Pfund 2 Gebühren pro Schwein. (Zu⸗ rufe: 40 ₰)

Nun kommen die Herren schon auf die Pfennige. Sie haben dabei wohl nicht an die Trichinenschaugebühren gedacht. Indessen ich will von der Belastung mit Gebühren absehen. Das unterliegt jeden⸗ falls keinem Zweifel, daß das Fleisch erheblich verteuert wird, wenn es weite Wege in den Städten zu durchlaufen hat, um vom Bahnhof zu den Untersuchungsämtern zu gelangen und von da aus wieder nach den Verkaufsstätten.

Wenn das Untersuchungsamt eine ungünstige Lage hat und in der Auswahl dieser Lage würden die Städte doch freie Hand haben —, können die Transportkosten recht beträchtlich sein. Dazu kommt die Gefahr des Verderbens während des Transportes. Eine solche Politik der Verkehrserschwerung liegt nicht im Interesse der Landwirtschaft und nicht in demjenigen der städtischen Bevölkerung. Diese hat einen Anspruch auf billiges Fleisch. Das ist doch auch der Wunsch der Herren Vertreter der Städte, die stets betonen, daß die Billigkeit des Fleisches den Konsum hebt und eine gute Ernährung der Bevölkerung

gewährleistet.

Herr Struckmann: Das Reichsgesetz stellt die Aufrecht⸗ erhaltung der bisherigen Landesgesetzgebung anheim. Preußen aber hat das Schlachthausgesetz nur dusch § 5 des Ausführungsgesetzes

führung einer allgemeinen gesetzlichen Fleischbeschau auch innerlich

einer richtigen Diagnose ist. Sehr eigentümlich hat es mich berührt,

gerechtfertigt ist, werden sich die Städte abfinden müssen, au

beschränkt, also bleibt es im übrigen in Kraft, und darum kann ich mir die Auffassune des Landwirtschaftsministers absolut nicht erklären,

die Entwickelung der neb

bahnen in Preußen und über

bis zum Schluß des Jahres in Aussicht gestellten Staat Förderung des Baues gestellten Fonds jahres 1902 beihilfen für Kleinbahnen. Denkschrift und —Herr von Graß erstattet so Staatsschuldenkommission

Staatsschuldenwesens im Jahre 1902.

lastung zu erteilen, tritt das Hau Als Berichterstatter der Kom

haltsetat und für Finanzangelegenheiten berichtet Graß ferner über die Denkschrift über die Ausführung April 1886, betreffend die Beförderu ng in

des Gesetzes vom 26. deutscher Ansiedelungen Preußen und Posen, für das

Herr von Graß beantragt, auch diese Denkschrift durch Kennt⸗ nisnahme für erledigt zu erklären, nachdem

infolge der steigenden Tätigkeit der po

9 . e 8 die Ansiedelungskommission ihre Käufe habe ausdehnen müssen, nicht dagewesene

die Ankäufe eine bisher Graf Finck von Finckenstei der Kommission war sehr segensre 2000 Verträge in einem Jahre zu gierung bitten, zuschließen, ündler zu beschränken. Deutschen nur dann zu kaufen, übergeht.

Ein Regierungskommissar sa ügli s Ein Regierun gt bezüglich der ersten Bitte tunlichste Berücksichtigung zu und erklärt, der zweite mit den Intentionen der Regierung überein. 8 Die Ansiedelungskommission hat von verschiedenen grand-seigneurs Güter gekauft, die sicher nicht in Polen⸗

raf von Schlieben:

and übergegangen wären. 8 Ein Regierungskommissar: s ist aber geschehen, um das zu stärken, aus polnischer Hand a

och öfter tun müssen.

mit 28 8 Ich bedauere di an D .

der Tasche ank Diese verteilt

ationaler Tätigkeit verleihen.

Freiherr von Schlichting: Ich kann den Ankauf von Herrschaften ied ortigen Pächter müssen eutsche Bauernarmee erhalten bleiben.

icht billigen. Denn die

Ein Regierungskommissar:

Verrschaft auszukaufen, als zwölf deutsche Besitzer in der Provinz,

rotz der Ri tigkei 8 esagt igkeit dessen, was der He Freiherr von Durant: Auch ich

ank nicht mehr in Beziehungen zu treten.

Graf von

reisen Schlieben: Warum

wo Polen und Deutsche gleich

Bar von Kleinbahnen ds sowie der bis zum Schlusse des Etats⸗ aufgekommenen Rückeinnahmen auf Staats⸗ Als Herr von Graß ihre Erledigung durch Kenntnisnahme. die Nachweisungen werden für erledigt erklärt.

n, die Unterhändler beim sich sonst aber nicht auf Ferner möchte ich bitten, von leistungsfähigen wenn sonst das Gut an Polen

das diese Unterstü⸗ ettcs in nahen kleinen Städten 9 tese er 3 g se 81 8

auch ansiedeln; se Unterstützung sehr nötig hatt aher mußten wir Magnatenland kaufen und werden es vielleicht

7 % Dividende, die zum Teil aus der Ansiedelungskommission fließen. Die te nicht der Landbank durch die Verbindung mit ihr einen Nimbus

EE“ Klein⸗ die Nachweisungen der 1903 bewilligten oder sbeihilfen aus dem zur bereit⸗

Berichterstatter beantragt

Die

dann den (55.) Bericht der über die Verwaltung des Seinem Antrage, Ent⸗ 8 bei.

mission für den Staatshaus⸗ Herr von

den Provinzen West⸗ Jahr 1903.

em er ; hat, da lnischen Ansiedelungsbanken au b 1 sodaß Höhe erreicht hätten. n⸗Schönberg: Die Tätigkeit ich. Es will etwas heißen, schließen. Ich möchte die Re⸗ Ankauf nach Möglichkeit aus⸗ Aktiengesellschaften als Unter⸗

DHerr Zweigert⸗Essen: Ich gebe fähigkeit der Realsteuern diskutabel i

Nimmt man einen Teil heraus, so m Ganze wird stürzen. Möglich ist eine nischen Umarbeitung des Gesetzes. Die gekommen; denn es ist erst 12 Jahre i Freiherr von Durant: dem Antrage Wir hoffen

kommen ist. aber, daß die

unkt unserer Steuer ist der, daß die Hände von Subalternbeamten infolge der vielfach andere geworden, als sie früher in dem Maße das Vertrauen der Kreis sie Karriere machen wollen und ihr Amt Wenn mit dem geändert werde, so habe ich nichts dag nur Flickwerk gemacht werden, so bin i Graf von Schlieben und Herr

Aenderung des Gesetzes sein solle, ‚Der Antrag wird gegen die Linken angenommen.

Herr Dr. Hillebrandt berichtet des Magistrats Königsberg i. Pr. Ruhegehaltskassen

Gum Abänderun für die Leh

namens der Petitionskommission Uebe Betesan statistischen Materials. Herr Sch

Wunsch stimme

Das ist allerdings richtig.

. Wir müssen ber erhalten wir nichts mehr. e Verbindungen der Kommission

Kommission

als Offiziere für

Es ist immer besser, eine rr Vorredner von den Pächtern bitte die Regierung, zur Land⸗

greift die Regierung nicht in

Gesetzes in dem mechanischen Abzu

pflichtigen Gehalt gemacht wird. S9 mehr zu zahlen haben, als wenn sie d zahlten. Die Berechnung wüuͤrde nur Berechnung nach Quoten aufstellte. Di werden, eine Altersstatistik der Lehrer a

ihrem Rechte kommen.

verheißene Beharrungszustand ist nicht sich eine steigende 5 % sollte sie stationär werden. der Schulausgaben gekommen, und diese des Stadthaushalts gestiegen. Darum

des Ruhegehaltskassengesetzes. meister Schneider ganz richtig angegeben trägt 800 ℳ, für kleine Städte, die

großen Städten, die oft weit mehr al zahlen.

Damit ist die Tagesordnung er Um 4 ½ Uhr vertagt sich das H (Etatsberatung.) 8 8

stark vertreten sind, ein? Da

em A des Berichterstatters beitreten. die Zeit zur Aenderung des Einkommensteuergese

Sul 8 gekommen ist. 9 sozialen Gesetzgebung überlastet steuerlichen Einzelheiten kümmern.

Antrage gemeint sein soll, daß das

Ueberweisung zur Berücksichtigung die Anregung zu einer organischen so könnten auch sie dafür stimmen. Stimmen einiger Mitglieder der

und der Stadtverordnetenversammlung zu den öffentlichen Volksschulen vom 23. Juli 1893. Er beantragt

neider⸗Magdeburg: Ich glaube,

Grundlagen müssen geprüft werden, damit die Herr Körte⸗Königsberg: Der vom Minister von Miquel uns

Belastung der Gemeinden herausgestellt.

Wir sind jetzt aber bereits auf Den Grund hat Herr Oberbürger⸗ die Beitragspflicht also nicht groß, um so bedeutender

Der Antrag der Kommission wird angenommen.

gierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

zu, daß die Frage der Abzugs⸗ st. Das Einkommensteuergesetz

ist durch Kompromisse zustande gekommen, und diese bilden ein Ganzes.

üen andere folgen, und das Aenderung nur bei einer orga⸗

Zeit dazu ist aber noch nicht n Kraft.

Ein großer Teil meiner Freunde wird

Auch

wir meinen, daß

es noch nicht ge⸗ ommt.

Zeit bald

Dr. Freiherr von der Goltz: Will man das Gesetz ändern, so verdient das Land ebenso Beachtung wie die Stadt. Ein s 1

vdie S Ein sehr wunder Veranlagung fast ganz in die Denn der Landrat ist und kann sich nicht um Zudem sind die Landräte waren, und besitzen nicht mehr eingesessenen wie früher, weil nur als Sprungbrett benutzen. as Gesetz organisch egen zu erinnern. Soll aber h gegen den Antrag. Zweigert erklären, wenn die

schließlich über die Petition

g des Gesetzes rer

b über die und Lehrerinnen an

rweisung zur Erwägung und

daß der Fehler des der von dem beitrags⸗ ommt es Städte 100 % t penih eigener Tasche richtig sein, wenn man eine eser Frage muß nachgegangen ufgestellt und die rechnerischen Städte endlich zu

liegt, ommt es, das

sondern es hat Mit 2 . 13 % sind infolgedessen auf 18 % erstreben wir eine Revision

eingetreten,

der da lautet:

Prouß 8 7 Alle Preußen gleich!

sind vor dem Gesetze

(Na ja! Also! bei den Polen.) Aber diese Bestimmung vorgeschlagene Gesetzesbestimmung in keiner Weise. (Lachen bei Der Artikel hat nicht die Bedeutung, die der Herr Vor

unterlegen will, daß er nunmehr für jeden Preußen ein g schafft, sondern nur die, daß dem Gesetze, das beste öt, iei unterworfen ist, einerlei, wer er auch sein mag. (Ah! bei den Abg. Korfanty: Das ist schlan!) Der Herr Vorredner hat selbst anerkannt, daß wir eine Unzahl von Gesetzen haben, we beschränken sei es auf gewi Berufsklassen, sei es auf Gegenden. Das Gesetz, das jetzt zur Beratung steht, soll nicht gelten für die Rheinprovinz; unsere rheinischen Mitbürger sind auch gleich vor dem Gesetz; trotzdem soll dieses Gesetz für die Rheinprovinz nicht gelten. (Lachen bei den Polen und im Zentrum.) 8 Und nun, worauf der Herr Vorredner nicht hingewiesen hat: wir

haben ein Gesetz das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetz⸗ buch —, darin steht § 111 ausdrücklich:

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche im

öffentlichen Interesse das Eigentum beschränken. (Hört, hört! rechts.) Meine Herren, ich erkenne an, daß diese Be⸗ stimmung des § 13 b in gewissem Sinne eine? eschränkung des Eigen⸗ tums mit sich führt. (Rufe: Also doch! bei den Polen.) Aber diese Beschränkung soll eine gesetzliche sein, und ich hoffe, Ihnen nachweisen zu können, daß das öffentliche Interesse gebieterisch verlangt, daß diese Einschränkung eintritt (Oho! bei den Polen.) Meine Herren, daß so absolut, wie der Herr Vorredner es hingestellt hat, die Bestimmung, daß jeder Deutsche, jeder Preuße das Recht habe, überall Grundeigen⸗ tum jeder Art zu erwerben und sich überall niederzulassen, nicht auf⸗ gefaßt werden darf, das hat mein Kollege vom Kultusministerium im Herrenhause schon sehr drastisch gekennzeichnet: „Hat denn nun. jeder das Recht, sich mitten auf dem Pariser Platz anzu⸗ bauen?“ (Große Heiterkeit. Lachen bei den Polen und im Zentrum. Zurufe bei den Polen: Auf eigenem Boden!) Ich glaube deshalb, daß diese Bedenken, die aus der Verfassung des deutschen Reichs und aus der preußischen Staatsverfassung hergeleite sind, für das gegenwärtige Gesetz absolut nicht vorhanden sind. Weder die Reichsverfassung, noch die preußische Staatsverfassung verbietet uns, im öffentlichen Interesse durch ein Gesetz, das dann für jeder⸗ mann gleich sein soll, Vorkehrungen zu treffen, damit ein großer

„Der Regierungsbeitrag be⸗ nur etwa 1200 zahlen, ist 1 ed aber bei den s das Doppelte von 1200

schöpft. aus bis Mittwoch, 12 Uhr.

Schaden für die Allgemeinheit des Staats abgewendet werde. Und das ist der Sinn des Gesetzes.

Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat vielfach gesagt, dies Gesetz sei ausschließlich gegen die Polen gerichtet. Das ist unrichtig. (Abg. Korfanty: Haben Sie ja selber gesagt!) Das ist nicht der Fall. Er hat gesagt, es solle jede polnische Niederlassung verboten werden, weil sie den Zielen des Ansiedelungsgesetzes zuwider sei. Meine Herren, wenn er nur die Ueberschrift des Ansiedelungsgesetzes selbst ge⸗ lesen hätte, in der Ueberschrift steht von dem Verbot einer polnischen Niederlassung, von einem Ankauf durch Polen überhaupt

nichts. (Lachen bei den Polen. Zuruf bei den Polen: Lächerlich!)