1904 / 113 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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halten, daß die Wünsche, die er vorgebracht hat, aufs reiflichste mit

in Erwägung gezogen werden sollen.

Damit schließt die Diskussion über den Etat der land⸗ wirtschaftlichen Verwaltung.

Es folgt der Etat der Domänenverwaltung. Be⸗ richterstatter ist Herr von Reinersdorff.

Graf Finck von Finckenstein⸗Schönberg: Ich bitte den Herrn Minister, alles zu tun, um den Domänenpächtern ihre Arbeit möglichst zu erleichtern. Bisher waren die Pächter berechtigt, die Domänenbauten selbst vorzunehmen. Jetzt hat der Herr Minister diese Uebung generell außer Kraft gesetzt. Trotzdem aber hat der Pächter nach wie vor die nötigen Fuhren zu leisten und die Bau⸗ arbeiter auf seiner Domäne unterzubringen. Ich bitte den Herrn Minister, die Verfügung, soweit irgend möglich, zurückzunehmen. e-

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Podbielski:

Ich glaube, meine Herren, daß alle großen Verbände, in letzter Beziehung der Staat, daran leiden, daß, wenn sie etwas kaufen, sie es teuer bezahlen müssen, und wenn sie bauen, sie teurer bauen als Private. Aus diesem Grunde und den Anregungen folgend, die wiederholt in der Budgetkommission gerade dieses Hauses mir entgegengetreten sind, bin ich damit vorgegangen, einmal einen Versuch zu machen, ob sich dies nicht ändern lasse.

Meine Herren, wenn es uns gelänge, auf dem Gebiete des länd⸗ lichen Bauwesens, das die betreffenden Staatsfonds erheblich belastet, die Preise herabzudrücken, so würde eine solche Ersparnis auch die Folge haben, daß wir mehr für Arbeiterwohnungen und ähnliche Zwecke ausgeben können.

Dafür, daß wir gerade in Ostpreußen zu teuer bauen, will

ich noch ein Beispiel anführen. In Ostpreußen habe ich auf einer Reise mit einem Gutsbesitzer gesprochen, der mir mit Stolz ein Wirtschaftsgebäude zeigte und dabei sagte: Ich will Ihnen die Abrechnung zeigen; das Gebäude kostet gerade die Hälfte von dem gleichen Gebäude, das der Fiskus nur eine Viertelstunde entfernt von mir gebaut hat. Das war mir nicht angenehm zu hören, denn ich habe doch schließlich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß wir nicht zu teuer bauen. Bis jetzt wurde die Sache so gehandhabt, daß der Pächter die Fuhren zu leisten und der Bausumme bar zuzuzahlen hatte. Die Bauten wurden dann meist den Pächtern kontraktweise übergeben und konnten diese dann durch billigen Einkauf der Baumaterialien und billige Ver⸗ dingung der Bauarbeiten ihre Lasten erleichtern. Demgegenüber wollen wir jetzt den Versuch machen, diese Bauten in der Regel im Sub⸗ missionswege, wie alle übrigen Staatsbauten, zu vergeben, und hoffen, daß damit die Preise so gedrückt werden, daß auch das der Pächter sich wesentlich vermindert. Mein Erlaß geht also lediglich darauf hinaus, den Unternehmer an die Stelle des Pächters zu setzen, weil wir glauben, durch Ausschaltung des Pächters nicht nur billiger, sondern auch besser zu kaufen, da wir hierdurch eine bessere Kontrolle über die gute Ausführung erhalten. Bis jetzt lag diese Kontrolle nur in der Hand des Kreisbaubeamten, der vielbeschäftigt und schon durch die Entfernung seines Wohnsitzes von der Baustelle nicht in der Lage ist, diese Kontrolle wirksam genug auszuüben. Wenn der Pächter finanziell nicht mehr an dem Bau interessiert ist, so wird er den Bauunternehmer um so schärfer kontrollieren, und er kann das, weil er täglich auf der Baustelle an⸗ wesend ist. Es wird zwar, wie ich zugeben muß, unter Umständen einige Schwierigkeiten machen die Maurer, Zimmerleute usw. des Bauunternehmers also fremde Leute auf dem Hofe unterzubringen, allein das wird sich bei einigem guten Willen schon arrangieren lassen, der Unternehmer wird ja immer ein Interesse daran haben, schon der Kontrolle wegen, sich mit dem Pächter möglichst gut zu stellen. Der Schwerpunkt für den Pächter liegt meiner Ansicht nach darin, das wird jeder Landwirt zugeben —: daß er in die Lage versetzt wird, möglichst alle Fuhren für die Bauten des Sommers schon im Laufe des vorhergehenden Winters zur Ausführung zu bringen; denn während des Sommers, zumal in der Bestell⸗ und Erntezeit, halte ich das für ganz ausgeschlossen. Es sind deshalb die nötigen Maßregeln angebahnt, um die Baupläne so früh fertig zu stellen, daß die Submissionen schon im Spätherbst abgehalten werden können, damit der Unternehmer sich so früh mit dem Pächter einigen kann, daß die Fuhren der Hauptsache nach noch im Winter geleistet werden können. Speziell für Ostpreußen hat das wegen der kurzen Bestellzeit große Wichtigkeit, auf der anderen Seite haben wir aber auch gerade in Ostpreußen das größte Interesse an den Bauten zu sparen; denn dort liegen die Verhältnisse so, daß die Domänen in ihren Pacht⸗ verträgen im allgemeinen nur das Gebäudekapital verzinsen. Ich halte es auch im allgemeinen Staatsinteresse für wünschens⸗ wert, daß nicht immer gesagt werden kann: da hat der Staat gebaut, da hat Speck dran gesessen, wie die Leute auf dem Lande sich ausdrücken, sondern daß wir nur für die tatsächlichen Kosten bauen, die auch jeder Private haben würde. Sollten sich also wirklich Uebelstände bei diesen Submissionen heraus⸗ stellen, so bin ich bereit, Aenderungen eintreten zu lassen, wie wir auch schon für die Uebergangszeit Dispense vorgesehen haben. Aber das möchte ich nur noch hervorheben, daß wir diesen neuen Modus schon in manchen Provinzen seit einigen Jahren eingeführt haben, daß weder hier noch in den anderen Provinzen die Domänenpächter dagegen remonstriert haben mit Ausnahme nur von Ostpreußen. Mir liegt nichts ferner, als den Domänenpächtern, die wirklich unter schwierigen Verhältnissen zu kämpfen haben, noch mehr Schwierigkeiten zu bereiten; aber ich glaubte, zu diesem Versuche verpflichtet zu sein, damit im Interesse der Allgemeinheit wie des Staates die Baukosten herabsinken. Der Erfolg bleibt ja abzuwarten; aber ich hoffe, daß wir es möglich machen werden, daß unsere Bauten nicht als die teuersten angesehen werden, sondern daß wir zu den ortsüblichen Preisen bauen werden.

Herr von Zitzewitz: Die Firma Siemens in Fachingen ver⸗ pflichtet die Wiederverkäufer zu einem festen Verkaufspreis. Ich halte Interesse der Bekämpfung des Alkoholgenusses nicht für r1 g.

Der Etat der Domänenverwaltung wird genehmigt.

Zum Etat der Forstverwaltung bemerkt

Herr von Klitzing: Im letzten Jahre sind 25 Millionen in⸗ folge von Windbrüchen ꝛc. für Holz eingenommen worden. Diese Summen sind aus dem Etat nicht ersichtlich. Ich bedaure, daß der Herr Finanzminister nicht hier ist, um dies mit anzuhören.

Graf von Mirbach: In der Teilung der Forstbezirke scheint mir schon zu weit gegangen zu sein. Wo aber noch große Oberförster⸗ bezirke sind, da sind die Oberförster mit Schreibwerk überlastet. Dadurch leidet der äußere Dienst. Man sollte daher den Oberförstern

11] 16“ 1““ beamten mit der Weisung zu versehen, aber die Raubvögel abzuschießen.

Minister für Landwirtschaft ꝛec. von Podbielski:

Meine Herren! Ich möchte dem Herrn Grafen von Mirbach auf die einzelnen Fragen antworten. Ich glaube, seitdem ich an dieser Stelle stehe, seit drei Jahren, ist keine Oberförsterei mehr geteilt worden, weil meine Anschauung sich ganz deckt mit der des Herrn Vorredners. Zu kleine Oberförstereien halte ich für unzulässig, und es ist nur eine Frage der Zukunft, wann sie beseitigt sein werden. Wir haben noch sehr kleine Oberförstereien in Hannover, die mit der Zeit durch Zusammenlegung beseitigt resp. vergrößert werden müssen. Jedenfalls bin ich der größte Gegner zu kleiner Oberförstereien.

Was die Kalifrage anlangt, so ist sie eine sehr intrikate, mit dem Kali hängen noch Oel⸗ und Petroleumfragen zusammen. Der Herr Handelsminister hat auf meine Anregung hin kommissarische Ver⸗ handlungen veranlaßt. Ich werde vielleicht im nächsten Jahre in der Lage sein, über diese Dinge nähere Auskunft zu geben.

Nun kommt die Frage der Sekretäre. Ich glaube, der Herr Graf hat das nicht ganz richtig dargestellt. Der Oberförster wird nicht für jedes Versehen seines Sekretärs verantwortlich gemacht. Dieser wird vielmehr für eine ordnungsmäßige Erledigung seines Dienstes aus⸗ drücklich verpflichtet. Der Forstsekretär soll nur eine Durchgangs⸗ stellung sein, er soll nach einer mehrjährigen Beschäftigung im Bureau in den Wald zurückkehren.

Bezüglich der Raubtierprämien möchte ich darauf hinweisen, daß für Raubvögel der Kriegsminister im Interesse der Brieftauben er⸗ hebliche Prämien zahlt. Marder, Iltis usw. zu erlegen liegt für das Forstpersonal ein großer Anreiz darin, daß der Balg im Winter einen hohen Wert hat. Im übrigen meine ich, wenn jemand Prämien aus⸗ setzen will, um die niedere Jagd zu heben, so sind es die Jagdinhaber, in diesem Falle der Oberförster, die ein Interesse daran haben, daß die Wildschädlinge vernichtet werden. Aber den Staat als solchen, nachdem er die niedere Jagd an den Oberförster verpachtet hat, heran⸗ zuziehen, würde nicht verlangt werden können.

Geheimer Oberfinanzrat Foerster weist nach, an welcher Stelle des Etats die 25 Millionen für Holz verzeichnet sind.

Graf von Mirbach regt an, die Schußprämien aus Staats⸗ mitteln zu gewähren.

Herr von Klitzing hält seinen Vorwurf aufrecht, daß nicht etatsmäßig verfahren sei.

Geheimer Oberfinanzrat Foerster bestreitet dies nochmals.

Der Etat der Forstverwaltung wird genehmigt, ebenso ohne Erörterung die Rente des Kronfideikommißfonds.

Es folgt dann der Etat der Gestütverwaltung.

Herr von Rheden bedauert die übermäßige Kaltblutzucht im Lande; auch die Staatsgestüte vermehrten leider die Kaltbluthengste stärker als die Warmblutbeschäler. Die vorwiegende Kaltblutzucht gefährde aber die Remontierung, und man ügc daher dagegen etwas tun. In erster Linie komme hier eine Erhöhung der Remontepreise in Betracht. Denn nur dann, wenn der Landwirt das Warmblut gut bezahlt bekomme, züchte er es. Ferner möge man nach dem Vorbild Frankreichs Prämien dafür zahlen, daß die Besitzer gute Saugfohlen behielten. Für gut vererbende Hengste sollte man ferner eine Nach⸗ zahlung geben und Vorbereitungsanstalten für Halbblüter gründen oder solche Anstalten subventionieren, um den Konsum an deutschen Pferden zu fördern. Die Staatsregierung möge ferner Prämien zur Fesselung junger Hengste bereitstellen.

Graf von Seidlitz wünscht, daß die 115 000 des Extra⸗ ordinariums zum Ankauf von Pferden künftig im Ordinarium wieder⸗ kehren, und daß die Zuwendungen des Staats an die Rennvereine erhöht werden. dus 2

Oberlandstallmeister Graf von Lehndorff sagt den Wünschen des Vorredners Entgegenkommen zu.

Fürst zu Dohna⸗Schlobitten dankt dem Oberlandslallmeister für seine Zusage sowie für die Bauten in Trakehnen, die ein Stolz für Ostpreußen seien, zumal für die Schulen, unter denen eine so prachtvoll sei, daß sie unwillkürlich an die Affäre Nickel erinnere. Der Redner befürwortet dann die Vermehrung der Landbeschälerstationen im Osten.

Graf von Finckenstein bittet, im Interesse der Verbesserung der westpreußischen Pferdezucht in Rosenberg in Westpreußen, wo ein Terrain unentgeltlich angeboten sei, ein Gestüt zu errichten.

Der Etat der Gestütverwaltung wird genehmigt.

Ohne Debatte werden dann noch die Etats für die Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen und für die Preußische Zentralgenossenschaftskasse erledigt.

Darauf vertagt sich das Haus. In einer tatsächlichen Be⸗ merkung verwahrt sich

Herr Dr. Lentze gegenüber dem Grafen Mirbach dagegen, daß er ihm zu Unrecht vorgeworfen hätte, einen Staatsstreich empfohlen zu haben, und verliest die Ausführungen, die Graf Mirbach am 28. März 1895 im Reichstag getan hat.

Graf von Mirbach: Ich kann nur erklären, daß es mir nicht eingefallen ist, damit einen Staatsstreich empfehlen zu wollen. Wenn man mir das nicht glauben will, so wird dadurch an meiner heutigen Erklärung nichts geändert. Die Form meiner damaligen Auslassung ist dadurch erklärlich, daß ich unter dem Eindruck der Tatsache stand, daß dem Fürsten Bismarck wenige Tage vorher die Ehrung zu seinem 80. Geburtstage versagt war. ie Herren haben dafür natürlich keine Empfindung, ich aber eine sehr lebhafte.

Vizepräsident Freiherr von Manteuffel beraumt die nächste Sitzung zur Fortsetzung der Etatsberatung auf Sonnabend, Mittags 12 Uhr, an und bemerkt, daß auch am nächsten Montag noch eine Sitzung stattfinden müsse.

Schluß gegen 6 Uhr.

alles Raubzeug, namentlich

Haus der Abgeordneten. 73. Sitzung vom 13. Mai 1904, 12 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Nach der Ablehnung des Antrags Kreitling, betreffend die Einführung der fakultativen Feuerbestattung, geht das Haus zur Beratung des Antrags der Abgg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch und Reinecke (freikons.) über,

‚die Königliche Staatsregierung aufzufordern, ohne Verzug, jedenfalls noch im Laufe der gegenwärtigen Tagung einen Gesetz⸗ entwurf einzubringen, durch welchen Schulunterhaltungs⸗ pflicht behufs Beseitigung der vielfach schwer empfundenen Unge⸗ rechtigkeiten bei der Verteilung der Schullasten innerhalb des Schulverbandes gemäß Artikel 25 der Verfassung neu geregelt und zuͤgleich für die Beseitigung der Ungleichheiten in der Be⸗ lastung der verschiedenen Schulverbände und in der Höhe des Dienst⸗ einkommens der Volksschullehrer gesorgt wird.“

Die Abg. D. Hackenberg (nl.), Dr. von Heyde⸗ brand und der Lasa (kons.) und Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) beantragen heute, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen: 8

„die Königliche Staatsregierung aufzufordern,

I. ohne Verzug, spätestens in der nächsten Tagung einen Gesetz⸗ entwurf, beteeffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen,

Sekretäre geben. Ferner möchte ich den Herrn Minister bitten, die Forst⸗

auf folgender Grundlage vorzulegen:

1) die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen liegt den bürgerlichen Gemeinden (Gutsbezirken) oder Verbänden solcher unter ergänzungsweiser Beteiligung des Staates an den Kosten ob;

2) in Ausführung des Artikels 24 der Verfassung, wonach bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen sind, werden nachstehende Grundsätze festgelegt:

a. in der Regel sollen 88 Schüler einer Schule derselben Konfession angehören und von Lehrern ihrer Konfession unterrichtet werden;

b. Ausnahmen sind nur aus besonderen Gründen, insbesondere aus nationalen Rücksichten oder da, wo dies der historischen Ent⸗ wickelung entspricht, zulässig. Lehrer, welche zur Erteilung des Religionsunterrichts für konfessionelle Minoritäten an Schulen anderer Konfession angestellt sind, dürfen voll beschäftigt werden;

c. erreicht die Zahl der schulpflichtigen Kinder einer konfessionellen Minderheit eine angemessene Höhe, so hat diese Minderheit den An⸗ spruch auf Einrichtung einer Schule ihrer Konfession,

d. es sind zur Verwaltung der Schulangelegenheiten neben den ordentlichen Gemeindebehörden in den Städten Schuldeputationen und auf dem Lande Schulvorstände einzurichten, bei denen der Kirche, der Gemeinde und den Lehrern eine angemessene Vertretung zu ge⸗ währen ist; 8

II. bei Neuregelung der Schulunterhaltungspflicht zugleich für die Beseitigung unbilliger Ungleichheiten in der Belastung der ver⸗ schiedenen Schulverbände und in der Höhe des Diensteinkommens der Volksschullehrer zu sorgen.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukixch; Ich bitte, den Antrag in der abgeänderten Fassung anzunehmen und hoffe, daß auch das Zentrum für ihn ein tolerari posse haben wird. Wir wollen mit allen Parteien im Frieden zum Wohle des Vaterlandes zu⸗ sammenarbeiten. Das Schulunterhaltungsgesetz muß die überlasteten Schultern entlasten, es darf keiner vorbelastet und keiner benachteiligt werden. Der Staat soll durch den Antrag an seine Pflicht erinnert werden, nicht mit fiskalischer Engherzigkeit, sondern mit freigebiger Hand die Schulunterhaltungspflicht neu zu regeln. Die Freiheit der Eltern, ihre Kinder in die Schule einer anderen Konfession zu schicken, ist im Antrag nicht besonders erwähnt, weil sie selbstverständ⸗ lich ist. Bei der Schulpflege ist die Kirche mit zu beteiligen, das bringt die Nr. I 2 d des Antrags zum Ausdruck. Den Antrag II bitte ich der Unterrichtskommission zu überweisen. Wir haben bei der Etatberatung den Lehrern eine Prüfung der Besoldungsverhältnisse zugesagt. Auch heute noch sind die kleinen Gemeinden mit den Schullasten überbürdet, und es bestehen darin große Ungleichheiten. Der Staat muß seine Mittel zur Abhilfe zur Verfügung stellen. Das neue Lehrerbesoldungsgesetz hat viele Ungleichheiten in der Lehrerbesoldung zur Folge gehabt. Es kommt uns darauf an, die Schulstellen mit tüchkigen Lehrern zu besetzen. Wenn wir in diesen Verhältnissen Zufriedenheit schaffen, wird die preußische Volksschule wieder allen anderen vorangehen können.

Abg. Dr. von Heydebrand, und der Lasa (kons.): Der Antrag will dem Frieden dienen, wir wollen deshalb zwei Bedenken lieber unter uns abmachen, als sie hier zu erörtern. Meine Fraktion hat einstimmig dem Antrag zugestimmt. Die Einzel⸗ heiten der Belastung und der Lehrerbesoldung kann die Kom⸗ mission prüfen. Der Antrag befolgt den Grundsatz, daß die Kom⸗ munen die Träger der Schulunterhaltung sein sollen und ferner das Prinzip der Konfessionalität der Volksschule, die von alters her mit unserm Schulwesen verknüpft ist. Das mindeste, das man ver⸗ langen kann, ist daß die Konfessionalität der Volksschule zur Wirk⸗ lichkeit gemacht wird. Für die konfessionellen Minderheiten muß ge⸗ nügend gesorgt werden; der Antrag regelt auch die Gestaltung des Schulvorstands zutreffend. Wir haben die Regierung wiederholt auf⸗ gefordert, ein Schutzgesetz vorzulegen; sie trägt jetzt die Verantwortung, wenn ein solches Gesetz dem Volle noch länger vorenthalten wird.

Abg. Dr. Dittrich (Zentr): Nach sehr eingehender Prüfung haben meine Freunde sich entschlossen, den meisten hier gegebenen Anregungen gegenüber sich nicht ablehnend zu verhalten. Wir sind einverstanden mit den Grundsätzen, nach denen Art. 24 der Ver⸗ fassung ausgeführt werden soll. Entschieden ablehnen müssen wir aber die Zulassung von Ausnahmen aus nationalen Rücksichten. Die Simultanschule hat den konfessionellen Frieden nicht gefördert, sondern gestört. Und die nationalen Gegensätze verschärfen die konfessionellen. (Abg. Fischbeck: Umgekehrt!) Wir wollen die konfessionelle Schule auch in nationalgemischten Landesteilen aufrecht erhalten. Wir nehmen also den Antrag I mit Ausnahme des Passus unter 2b an. Be⸗ züglich der Nr. II glauben meine Freunde, daß eine wirksame Abhilfe nur durch eine Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes möglich ist.

Abg. Ernst (fr. Vgg.): Namens meiner Freunde kann ich zu den einzelnen Punkten des Antrags keine Erklärung abgeben, da wir dazu noch nicht Stellung nehmen konnten. Für den ursprünglichen Antrag könnten wir stimmen. Auch gegen den Punkt I 2a des Ab⸗ änderungsantrags würde ich keine Bedenken haben. Ebenso stimme ich dem Absatz b zu; denn die Simultanschulen haben, wie ich auf Grund eigener Erfahrung sagen kann, nicht nur die konfessionellen, sondern auch die nationalen Gegensätze in den polnischen Landes⸗ teilen gemildert. Der Religionsunterricht muß natürlich konfessionell sein, aber der Passus c bringt die Gefahr der Errichtung leistungs⸗ unfähiger Schulen mit sich; es müßte statt dessen nur bestimmt werden, daß die konfessionellen Minderheiten den Religionsunterricht in ihrer Konfession verlangen können. Mit dem Punkt d bin ich einverstanden. Die Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes ist ebenso dringlich wie die Regelung der Schulunterhaltung. Ich hoffe, daß der gute Wille dazu auch bei der 8 vorhanden sein wird.

Abg. Kopsch (fr. Vslksp.): Meine Freunde bedauern, daß ein so schwerwiegender Antrag, wie der Abänderungsantrag, erst heute in unsere Hände gelangt ist. Er hätte so früh eingebracht werden sollen, daß die Fraktionen sich mit den einzelnen Punkten hätten befassen können. So sehr wir das Ziel des Antrags anerkennen, bedauern wir doch die Verquickung des Schulunterhaltungsgesetzes mit anderen Fragen, die nicht notwendig ist und das Zustandekommen dieses Gesetz erschwert. Graf Kanitz hat im vorigen Jahre die Frage der Kon⸗ fessionalität von der Frage der Schulunterhaltung trennen wollen. Ist es ratsam jetzt die konfessionelle Frage aufzurollen? Es be⸗ steht gerade jetzt eine große konfessionelle Spannung. Der Antrag proklamiert die konfessionelle Schule als Regel, die Simultanschule als Ausnahme. Danach könnte Hessen⸗Nassau seine Simultanschulen nicht mehr aufrechterhalten. Art. 24 der Verfassung genügt vollkommen, wenn er sagt, daß die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berück⸗ sichtigen seien. Der Art. 24 ist seinerzeit als Kompromiß zwischen den verschiedenen Anschauungen zustande gekommen. Wir wollen die Jugend gemeinsam erziehen und sie nicht trennen. Die Simultanschule fördert den konfessionellen Frieden. Die Notwendigkeit, die Ungleichheiten in der Belastung der Schulverbände zu beseitigen, erkennen wir an; man soll aber nicht glauben, daß die Schullasten in den roßen Städten geringer sind als auf dem Lande; sie erscheinen in Berlin prozentual allerdings als geringer, aber das liegt nur an der Form der Etatsfassung. Ganz einverstanden sind wir mit der Ausgleichung der Verschiedenheiten in der Lehrerbesoldung, nur dürfen nicht etwa die städtischen Lehrer schlechter gestellt werden. Ich freue mich über die Erklärung des Abg. Dittrich bezüglich der Repision des Lehrer⸗ besoldungsgesetzes und will annehmen, daß sie im Namen des ganzen Zentrums abgegeben sei.

Abg. D. Hackenberg (nl.): Eine Ueberrumpelung ist der Antrag nicht, er bezieht sich auf oft erörterte Dinge. Wir wollen den bestehenden Zustand der Konfessionalität der Schule erhalten wissen. Der Vorredner tadelt die Verquickung der Konfessionalität mit der Schulunterhaltung, aber es gibt Beziehungen zwischen beiden. Durch die kommunale Regelung werden die Schul⸗ sozietäten aufgehoben; diese sind aber konfessionell und müssen eine Gewähr haben, daß die Konfession ihrer Schule nicht geändert wird⸗

(Schluß in der Dritten Beilage.)

greiflich,

ichsanzeiger und Königlich P

Dritte Beilage

Berlin, Sonnabend, den 14. Mai

luß aus der Zweiten Beilage.)

Meine Worte sollen im Interesse der Volksschule dem Frieden dienen. Unsere preußische Volksschule hat durch den Kampf zwischen Staat und Kirche unendlich gelitten, und sie wird wieder die benachteiligte sein, wenn sie der Spielball zwischen den politischen Parteien wird. Wir können heute viel ruhiger über die Konfessionalität der Volksschule reden als vor Jahrzehnten. Ich begreife, daß vor drei Jahrzehnten ie hervorragendsten Männer für die Simultanschule eintraten; sie wollten die Einheit der deutschen Nation erhalten. Wer die kon⸗ fessionellen Gegensätze mit durchgekämpft hatte, von dem ist be⸗ daß er sich für eine Volksschule begeisterte, auf deren Bänken das katholische Kind friedlich neben dem evan⸗ gelischen saß. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie heiß der Kampf zwischen Staat und Kirche entbrannt war, so ist erklärlich, daß diesen Männern die paritätische Schule als Heil und Hilfe erschien. Nicht etwa die Kirchenfeinde, die religionslosen Leute, sondern vaterlands⸗ liebende, national gesinnte Leute waren es, die für die Simultanschule schwärmten. Die Simultanschule wurde idealisiert und die kon⸗ feisionelle Schule anderseits karikiert. Man rühmte die Simultan⸗ schule als die Pflegestätte der Toleranz, der Intelligenz, des Patrio⸗ tismus, das hieß die anderen Schulen in einer Weise herabsetzen, die man nicht mitmachen kann. Die konfessionelle Schule ist auch eine Pflegestätte der Toleranz. Ueber jeder Schule sollte stehen: Fürchtet Gott; ehret den König; habt die Bruͤder lieb! Die gegenwärtige Zeit der konfessionellen Spannung, die ich lebhaft bedauere, ist am wenigsten geeignet, Simultanschulen einzuführen; in Zeiten, in denen eine solche Spannung nicht besteht, macht sich die Gründung von Simultanschulen leichter. Man überschätzt die Wirkung der Schule, wenn man die konfessionelle Spannung durch die Schulbänke aufheben will. In den Zeiten der Spannung wird die Einheitlichkeit in der Simultanschule aufs schwerste gefährdet. Es wird Mißtrauen in die Herzen der Kinder gelegt und das Band des Vertrauens zwischen Familie und Schule zerstört. Es ist ein Fehler, daß diese Frage in den Parlamenten immer vom kirchen⸗ politischen Standpunkt aus beurteilt wird, das sollte nur vom päda⸗ gogischen Standpunkt aus geschehen. Es ist ein Prinzip der neueren Pädagogik, daß nicht einzelne Unterrichtsgegenstände für sich behandelt werden, sondern eine Verknüpfung unter ihnen statifindet. Ich würde bedauern, wenn der Religionsunterricht von anderen Blättern, nament⸗ lich vom Geschichtsfach getrennt würde. Die Schule gibt ein großes Maß von Wissen; aber sie soll auch erziehen, und das kann man von den Simultanschulen nicht in dem gleichen Maße ver⸗ langen wie von den konfessionellen Schulen. Vom pädagogischen Standpunkt aus betrachtet, ist die Simultanschule nicht ein solches Ideal, als das sie oft hingestellt wird. So begeistert ich auch für die konfessionelle Schule eintrete, so achte ich doch das Herkömmliche, und deshalb ist die Ausnahme in dem Absatz b gemacht worden. Aber namens meiner Freunde sage ich, daß in dem zu erlassenden Ge⸗ etze die Ausnahmen näbher festgestellt werden müssen. Der Wunkt c st eine Forderung der Gewissensfreiheit; natürlich kann nicht nur die

Zahl der Kinder entscheiden, sondern es müssen die Gesamtverhältnisse

geprüft werden. Wir erwarten, daß das Feie nähere Bestimmungen darüber treffen wird. Selbstverständlich soll der konfessionelle Unterricht nicht sofort alle konfessionellen Spitzen in die Herzen der Schüler hineintragen, sondern er soll sich nur in dem Rahmen der Konfession halten. Damit dies in richtigem Maße geschieht, ist das Aufsichtsrecht des Staates da. Auf den Antrag II einzugehen, wird in der Kommission Gelegenheit sein. Wenn es gelingen sollte, im Rahmen dieses Antrags einen Gesetzentwurf fertigzustellen, so werden wir noch viele Streitpunkte zu erledigen haben, aber die Grundlage dieses Antrags wird als richtig anerkannt werden müssen. Das Hin⸗

und Herzerren der Schule zwischen Kirche und Staat. muß aufhören.

Damit werden wir ein gutes und großes Werk schaffen.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:

Zu einer materiellen Erklärung der Königlichen Staatsregierung über die heute Ihnen unterbreiteten Anträge bin ich im Hinblick auf die seitens des Königlichen Staatsministeriums stets befolgte Uebung, die Ihnen wohl bekannt ist, nicht in der Lage. Ich bin demzufolge auch genötigt, mich lediglich auf diejenige Erklärung zu beziehen, die ich bei der ersten Beratung des Staatshaushaltsetats in diesem hohen Hause dahin abzugeben die Ehre hatte, daß die Königliche Staats⸗ regierung auf die Einbringung eines Schulunterhaltungsgesetzes Bedacht nimmt und daß die Einbringung baldtunlichst, womöglich schon in der nächsten Session des Landtages erfolgen soll.

Meine Herren, was den zweiten Teil, die Nr. II des Ihnen vor⸗ liegenden Antrags anbetrifft, wonach

bei Neuregelung der Schulunterhaltungspflicht zugleich für die Be⸗ seitigung unbilliger Ungleichheiten in der Belastung der verschiedenen Schulverbände und in der Höhe des Diensteinkommens der Volks⸗ schullehrer zu sorgen ist, so erkenne ich an, daß gegenüber der ursprünglichen Forderung hier schon eine erhebliche Abschwächung liegt. Ich darf mich aber auch in dieser Hinsicht beziehen auf die Erklärung, die ich bei der zweiten Etatsberatung dahin abgegeben habe, daß die Staatsregierung nicht in der Lage ist, schon jetzt einen bestimmten Zeitpunkt für die Ab⸗ änderung des Lehrerbesoldungsgesetzes in Aussicht zu nehmen. (Hört, hört! links.)

Die Bedenken, die gegen die Abänderung der bestehenden Gesetz⸗ gebung sprechen, habe ich mir hier eingehend darzulegen gestattet, gleichzeitig aber auch hervorgehoben, daß die Unterrichtsverwaltung bestrebt sein wird, nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden bezw. später zur Verfügung zu stellenden Mittel bestehende Härten und Ungerechtigkeiten nach Möglichkeit auszugleichen. Ich hoffe, daß

auf diesem Wege zunächst den begründeten Klagen, die hervorgetreten

sind, eine geeignete Abhilfe wird zuteil werden können.

Im übrigen, meine Herren, werden die heutigen Erörterungen, die in diesem hohen Hause über den vorliegenden Antrag gepflogen worden sind, der Regierung bei ihrem weiteren legislativen Vorgehen wert⸗ volle Anhaltspunkte bieten.

Meine Herren, was meine persönliche Stellungnahme zu den Abänderungsanträgen anlangt, so kann ich es nur mit lebhaftem Dank anerkennen, daß sich in diesem hohen Hause in fast allen wesentlichen Punkten der vorliegenden Anträge eine hocherfreuliche Uebereinstimmung kundgegeben hat.

Ich kann ferner nur mit besonderem Danke erkennen, daß die seitens der Vertreter der großen Parteien dieses Hauses abgegebenen Erklärungen in einem Sinne gehalten sind, welche den Beweis liefern, daß ein ernstliches Bestreben vorliegt, im Interesse der guten und wichtigen Sache besondere Wünsche, Sonderbestrebungen und Sonder⸗

auffassungen zurücktreten zu lassen gegenüber dem allgemeinen und höchst dankenswerten Ziele der Erreichung eines Zustandes, der dazu bestimmt ist, nun endlich mit den aus der verschiedenartigen Gesetz⸗ gebung sich ergebenden Ungleichheiten und Härten auf dem Gebiete der Volksschulunterhaltung aufzuräumen. Daß die bisherigen Ver⸗ hältnisse für die mit der praktischen Handhabung der Gesetze betraute Unterrichtsverwaltung eine ganz besonders schwierige Aufgabe darstellen, habe ich hier schon wiederholt auszuführen die Ehre gehabt. Ich kann meinerseits nur die Versicherung abgeben, daß ich seit Antritt meines gegenwärtigen Amtes unausgesetzt bestrebt gewesen bin, endlich einen günstigeren gesetzlichen Zustand herbeizuführen.

Meine Herren, solange die preußische Verfassung besteht, ist auf dem vielumstrittenen Gebiete der Unterhaltung der Volksschule noch nie ein so einmütiges Votum über die wesentlichsten Grundlagen eines Schulunterhaltungsgesetzes von den parlamentarischen Körperschaften abgegeben worden, wie dies Ihrerseits heute geschehen ist. Ich er⸗ blicke in diesem Vorgange zu meiner größten Genugtuung einen ver⸗ heißungsvollen Ausgangspunkt für das endliche Zustandekommen eines Schulunterhaltungsgesetzes und damit zugleich den besten Lohn für die mehrjährige, unausgesetzte Mühewaltung, die ich und meine getreuen Mitarbeiter dieser so wichtigen Aufgabe unter den größten Schwierigkeiten gewidmet haben.

Meine Herren, ich entnehme aus dem heutigen Vorgange auch gleich⸗ zeitig die Pflicht, auf dem beschrittenen Wege, soweit mein Ressort reicht, weiter zu gehen und mit allen Kräften dafür zu sorgen, daß die nunmehrige, fast einmütige Zustimmung zu den Grundlagen des gesetzgeberischen Vorgehens, auch die erhofften Früchte trägt. Meine Herren, ist der be⸗ deutungsvolle legislative Abschluß erreicht, so wird sich hoffentlich auch eine Verständigung über die weitere Ausgestaltung der Lehrerbesoldung erzielen lassen. Ich begrüße deshalb nochmals Ihre heutigen Ent⸗ schließungen mit aufrichtiger Dankbarkeit (Bravo!)

Darauf wird die Diskussion geschlossen.

Abg. Fischbeck (frs. Volksp.) bedauert, daß seinen Freunden die Möglichkeit genommen sei, den prinzipiellen Standpunkt des Liberalismus zu vertreten. Nach der Art, wie der Antrag ein⸗ gebracht und hier beraten sei, könne er dieses Verfahren nur als brutal bezeichnen.

Präsident von Kröcher: Der Ausdruck „brutal“, gegen die Mehrheit oder ein einzelnes Mitglied dieses Hauses gerichtet, ent⸗ spricht nicht der Ordnung des Hauses; ich rufe Sie zur Ordnung.

Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Fraktion des Abg. Fischbeck ist nicht durch den Antrag überrascht, von ihrem Inhalt ist einem seiner Fraktionsgenossen rechtzeitig Kenntnis gegeben worden; wenn er ihn der Fraktion nicht mitgeteilt hat, so ist es seine Schuld.

Abg. Kopsch: Der erste Teil des Antrags ist mir nur ver⸗ traulich mitgeteilt worden, ich konnte ihn also nicht öffentlich in der Fraktion besprechen.

Abg. Fischbeck: Wenn Herr Friedberg uns zur Beratung wirklich zuziehen wollte, dann hätte er den richtigen Weg wählen sollen, den Vorsitzenden unserer Fraktion zu verständigen.

Abg. Dr. Friedberg: In solchen Fällen sind immer die Ver⸗ trauensmänner der Parteien hinzugezogen worden, die sich mit den betreffenden Fragen beschäftigen. In Zukunft werden wir uns nur noch schriftlich an den Vorsitzenden der Fraktion wenden.

Abg. Dr. Zwick (frs. Volksp.) bedauert, daß er als Schul⸗ mann nicht zum Wort gekommen ist.

Der Antrag I der abgeänderten Fassung wird angenommen; gegen den Punkt 2b stimmt das Zentrum. Der Antrag II wird der Unterrichtskommission überwiesen.

Schluß nach 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Lotteriegesetz: Anträge: Petitionen.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Für Kinder sind geistige Getränke schädlich dies ist die auf genaueste Untersuchungen und Beobachtungen beruhende Ueberzeugung aller Aerzte. Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke hat deshalb, um einmal eine Massenaufklärung in die Reihen der Mütter zu tragen, an die in Betracht kommenden Ministerien der einzelnen Bundesstaaten die Bitte gerichtet, daß aus Anlaß des Impfens an die Mütter eine kurz und klar gehaltene Merkkarte derteilt werden möchte. Die Karte beantwortet auf der Vorderseite in wenigen knappen und bestimmten Sätzen die Frage, warum und wie die geistigen Getränke den Kindern schaden, und auf der Rückseite die Frage, was die Frau und Mutter vom Alkohol wissen soll. Dieser Bitte um entsprechende An⸗ ordnung ist in den meisten Bundesstaaten entsprochen. In einigen Bundesstaaten schweben noch die Verhandlungen. Im ganzen wurden bis jetzt über 400 000 Merkkarten bestellt. In ebenso vielen Familien werden also diese Karten zum Nachdenken, hoffentlich in recht vielen zur Beseitigung schädlicher Sitten Veranlassung geben.

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Aegypten. Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat die für Herkünfte von Broach (Britisch⸗Indien) angeordneten Quaran⸗ känemaßregeln wieder aufgehobeen. (Vergl. „Reichsanzeiger“

vom 28. August v. J., Nr. 202.) 8

Schmiegel, 14. Mai. Wie der „Schmiegeler Anzeiger“ meldet, befinden sich die im Diakonissinnenkrankenhaus untergebrachten, an den schwarzen Pocken erkrankten Personen außer jeder Gefahr. Damit kann die Seuche als erloschen angesehen werden. 1

Aden, 13. Mai. (W. T. B.) Aden ist für pestverseucht erklärt worden.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestell „Nachrichten für Handel und Industrie“.) 8

Ausschreibungen.

Bau einer Wasserleitung in Pardubitz (Böhmen). Nähere Auskunft erteilt das Bürgermeisteramt. Frist für Angebote:

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Lieferung von Maschinen nach Canterbury. Die Ver⸗ dingung umfaßt folgende Lose: a. einen Lancashire⸗ oder Dry⸗Back⸗ Marine⸗Dampfkessel, b. Ueberhitzer und Dampfröhren, c. einen 300 Kw. Dampfdynamo, d. Umschalter, e. Vergrößerung der Vor⸗ wärmevorrichtung. Die Verdingungsunterlagen sind erhältlich bei Robert Hammond, 64 Victcria⸗Street, Westminster, London SW., gegen Hinterlegung von 5 £. Angebote sind bis zum 1. Juni 1904 zu richten an Henry Fielding, Town Clerk, Canterbury. (The Electrical Engineer.)

Lieferung von 1) Kabeln, 2) Elektrizitätsmessern und 3) Kohlenstiften nach Glasgow. Es handelt sich um den Be⸗ darf vom Juni 1904 bis Mai 1905. Die Verdingungsunterlagen können von W. A. Chamen, Engineer, 75 Waterlow⸗Street, Glasgow, gegen Hinterlegung von 1 Guinee pro Stück bezogen werden. An⸗ gebote sind bis zum 23. Mai 1904 an James G. Monro, Town Clerk, City Chambers, Glasgow, einzureichen. (The Electrical Engineer.)

„Eine Lieferung von Lederriemen für Zwecke der italienischen Marine soll am 27. Mai 1904, Vorm. 11 Uhr, von der Direzione Generale del R. Arsenale in Spezia, Neapel und Venedig zur Vergebung gestellt werden. Anschlag: 87 500 Lire; Bietungskaution: 8750 Lire. (Gazzetta Ufficiale del Regno d'Italia.)

„Die Konzession für eine Dampfstraßenbahn von Ciudad Lineal (Bezirk Madrid) nach Barajas ist an die Compaüia Madrilena de Urbanizacién verliehen worden. (Gaceta de Madrid.)

Vergebung von Wasserbauarbeiten in Middelburg im Provinciaal Bestuur: 25. Mai 1904, Vorm. 11 Uhr. Es handelt sich um den Bau zweier neuen Außenfluttüren und um die Reparatur der bestehenden. Das Besteck kann durch die Buchhandlung Gebr. van Cleef in Gravenhage gegen Bezahlung bezogen werden; Anschlag 8800 Gulden. (Nederlandsche Staatscourant.)

Zwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand das Grundstück Linienstraße 200, dem Kaufmann Erich von Krause gehörig, zur Versteigerung. Nutzungswert 12 510 Mit dem Ge⸗ bot von 16 500 bar und 180 000 Hypotheken blieb Frau Marta von Krause zu Schöneberg, Grunewaldstraße 108, Meistbietende.

Auf verschiedenen Linien der preußischen Staatseisen⸗ bahnen werden auch in diesem Jahre an bestimmten Tagen Eis⸗ kühlwagen eingestellt, um die als Stückgut nach Berlin auf⸗ gegebenen Buttersendungen frisch zu erhalten. Dier Benutzungsgebühr beträgt 15 für Frachtbriefsendungen bis zu 30 kg und 20 für je angefangene 60 kg jeder schwereren Frachtbriefsendung. Ueber die Beförderungstage,⸗Strecken und Züge erteilt das Verkehrsbureau der Handelskammer nähere Auskunft.

Ueber eine Schwindelfirma in London und deren Teil⸗ haber, welche unter der Bezeichnung „Agent für auswärtige Banken“ Geschäfte betreibt, sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Mitteilungen zugegangen, über deren Inhalt vertrauens⸗ würdigen Interessenten im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51 1, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündli Auskunft gegeben wird.

Von dem Berliner Pfandbriefinstitut sind bis Ende April 1904: 19 132 200 3 ½ % ige, 21 795 000 4 % ige, 45 910 500 4 ½ % ige, 9 765 600 5 % ige alte Berliner Pfandbriefe und 16 541 400 3 % ige, 94 509 900 3 ½ % ige, 37 210 200 4 % ige neue Berliner Pfandbriefe, zusammen 244 864 800 Pfand⸗ briefe, ausgegeben worden, wovon noch 7 122 900 3 ½ % ige, 6 408 000 4 % ige, 5 255 100 4 ½ % ige, 1 269 600 5 % ige alte Berliner Pfandbriefe und 14 090 200 3 % ige, 89 470 100 3 ½ % ige, 35 141 000 4 % ige neue Berliner Pfandbriefe, zusammen 158 756 900 Pfandbriefe, von den Grundstückseigentümern zu ver⸗ zinsen sind. In der Zeit vom 1. Mai 1902 bis 30. April 1904 sind 294 Grundstücke mit einem Feuerkassenwerte von 57 629 175 zur Beleihung mit neuen Berliner Pfandbriefen ange⸗ meldet worden. Von den darauf erfolgten Zusicherungen im Betrage von 50 328 400 sind 16 063 200 noch nicht abgehoben worden.

Beider Ein fuhrin die Vereinigten Staatenvon Amerika werden, wie die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin von amtlicher Stelle erfahren, Steininkrustationen, d. h. Nachahmungen von Diamanten, Rubinen, Smaragden oder anderen Edelsteinen, die in Nachahmungen von Quarz, Onyrx, Amethyst und anderen Halb⸗ edelsteinen aus Glas von nicht mehr als zollgroßen Abmessungen ein⸗ gelegt oder eingesetzt sind, neuerer Entscheidung zufolge mit 20 v. H. des Wertes verzollt. Ferner sind Tonkrüge, mit Tierfiguren oder anderweit verziert, mit Whisky gefüllt eingehend, mit 60 v. H. des Wertes zu verzollen, wobei der Umstand, daß die Krüge die handelsübliche Verpackung des Whisky bilden, ohne Einfluß ist.

In der gestern hier abgehaltenen Sitzung des Aufsichtsrats der A. Riebeckschen Montanwerke, Aktiengesellschaft zu Halle a. S., kam, laut Meldung des „W. T. B.“, die Bilanz für das am 31. März d. J. abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Gewinn⸗ und

Verlustrechnung zur Vorlage. Der Bruttogewinn beträgt einschließlich des Gewinnvortrags von 78 457,98 3 442 937,69 (gegen 3 448 780,85 bei 84 343,55 Vortrag im Vorjahre). 2 ach Abzug der Geschäftsunkosten und der Abschreibungen (letztere 997 339,55 gegen 955 763,62 ℳ) verbleibt als Reingewinn 1 776 032,43 Es wurde beschlossen, der zum 24. Juni cr. nach Hics a. S. einzuberufenden Generalversammlung die Verteilung einer

ividende von 12 ½ % (wie im Vorjahr) vorzuschlagen sowie nach Dotierung des Extrareservefonds und nach Abzug der statutenmäßigen Tantiemen den verbleibenden Rest mit 72 018,93 auf neue Rech⸗ nung vorzutragen. 1

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince Henri⸗Eisenbahn in der 1. Mai⸗ dekade 1904: 150 570 Fr., gegen das Vorjahr mehr 17 490 Fr.

Ansbach, 13. Mai. (W. T. B.) Die IFränkische Zeitung“ meldet aus Uffenheim: Die heutige zahlreich besuchte Versammlung der Gläubiger der Krämerschen Kreditkasse und Wechselbank beschloß einstimmig, von der Anmeldung des Konkurses abzusehen und zur Erledigung der Geschäfte einen Gläubigerausschuß einzusetzen. Ferner erklärte sich die Versammlung mit einer Stundung der Zinsen vom 5. Mai ab sowie mit einer Stundung des Kapitals auf drei

Jahre einverstanden; inzwischen sollen aber nach Maßgabe der vor⸗ handenen Mittel Abschlagszahlungen erfolgen.

Wien, 13. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Generalver⸗ sammlung der Union⸗Elektrizitäts⸗Gesells chaft wurden die Anträge des Verwaltungsrats angenommen, wonach für die Sanierung des Unternehmens, das nach dem Geschäftsbericht für 1903 mit einer Unterbilanz von 3 ½ Millionen Kronen schließt, folgende Maßnahmen durchgeführt werden sollen: Die durch die Interessengemeinschaft der Union⸗Elektrizitätsgesellschaft und der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft⸗ Berlin zustande gekommene Annäherung der beiden Gesellschaften soll

1. August 1904. (Oesterreichischer Central⸗Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.) 1 v11

außerlich durch eine Aenderung der Firma Union⸗

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