1904 / 122 p. 37 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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die Kommission sie ernsthaft in Frage zieht und einheitliche

eschlüsse aller Verleger gefaßt werden, wesentlich dazu bei⸗ tragen können, die Ueberproduktion einzuschränken.

Noch eines will ich kurz berühren, die Frage der Ab⸗

lehnung von Verlagsanerbieten. Hier sollte der Verlag mög⸗

lichst streng sein und sich durch die Rede vom geknickten

Autorendasein nicht zu sehr einschüchtern lassen. Die Herren Siebeck und Ruprecht u. a. sind freilich der Meinung, daß vieles, was sie abgewiesen haben, auch nicht gedruckt wird; Herr Töpelmann in Gießen hat sich mir gegenüber entgegen⸗ gesetzt geäußert. Aus den Fällen, die ich verfolgt habe, kann ich jedenfalls feststellen, daß die Sachen meist doch in den Druck gekommen sind, und dann sind sie jedesmal schlecht rezensiert worden. Es ist wirklich so, daß fast alles gedruckt wird, was angeboten wird, und die Folge davon ist, daß die Jahresberichte immer mehr anschwellen. Das ist geradezu ein Krebsschaden. (Heiterkeit.) Zu einem großen Teil läßt sich das sicher auch vermeiden.

Meine Herren, ich glaube, daß ich Ihnen nur einen Ge⸗ fallen damit getan habe, wenn ich diese Dinge vorgebracht habe und um Berücksichtigung in der Kommission bitte. (Bravo!)

Verlagsbuchhändler Dr. Ruprecht⸗Göttingen: Herr Professor Schultz hat aus einer nebensächlichen Bemerkung in einem von mir im Börsenblatt veröffentlichten Artikel den Schluß gezogen, ich habe es als die Praxis im Verlagsbuch⸗ handel bezeichnet, daß der Verleger sich im Verlagsvertrage nicht nur das Verlagsrecht, sondern das Urheberrecht über⸗ tragen lasse, und Herr Professor Bücher hat heute aus dem Umstande, daß auf diese Aeußerung des Herrn Professor Schulz nicht erwidert worden ist, den Schluß gezogen, daß diese Schlußfolgerung richtig gewesen sei. Meine Herren, das stimmt nicht. Ich gebe gern zu, daß die Ausdrucksweise, die ich gebraucht habe, nicht korrekt gewesen ist, und daß Herr Professor Schultz auf einen solchen Gedanken allenfalls kommen konnte. Ich würde mir selber einen roten Strich dabei machen, wenn ich den Satz zu zensieren hätte. Daß die Abtretung des Urheberrechts nicht die Prarxis ist, und daß ich gar nicht den Gedanken haben konnte, daß die Abtretung des Urheber⸗ rechts die Praxis sei, das geht wohl daraus hervor, daß unter sämtlichen (etwa 50 oder 100) Verlagsverträgen, die meine Firma seit den neuen Gesetzen abgeschlossen hat meines Wissens nur ein einziger die Abtretung des Urheberrechts vorsieht. Ich möchte daher einer Legendenbildung, die sich an den Satz geknüpft hat, ein Ende bereiten.

Verlagsbuchhändler Dr. von Hase⸗Leipzig: Meine Herren! Wir sind im Buchhandel ein klein wenig schlimm daran. Wenn wir die Geschichte unserer buchhändlerischen Vergangenheit, und zwar der weiter zurückliegenden, darstellen wollen, so müssen wir das Material aus der Nachdrucksgeschichte, aus der Preß⸗ verfolgungsgeschichte und aus allen Erschwerungen, „Ver⸗ kümmerungen“ usw. entnehmen; da kommt schon ganz früh⸗ zeitig ein gewisses pathologisches Material zusammen. Jetzt drängt sich auch in neuerer Zeit das pathologische Material in den Vordergrund. Ich habe das Gefühl, daß jetzt wieder Herrn Professor Bücher den ersten Anstoß zu seiner Arbeit die

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Schwierigkeiten gegeben haben, die er gefunden hat, Mißbräuche und dergleichen, und daß sein Buch recht wesentlich aus diesen,

sagen wir, Krankheitserscheinungen, oder allen möglichen schwierigen Dingen, zusammengebaut ist. Ich glaube, dabei kommt auch wieder ein falsches Bild der Neuzeit heraus. Es wäre besser, eine Physiologie oder eine Anatomie des Buch⸗ handels zu geben, aber womöglich nicht am künstlich gefrorenen Leichnam. Wenn es darauf ankommt, Organe und eine lebendige Organisation zur Anschauung zu bringen, dann ist es ganz besonders wünschenswert, daß eine ganze Anzahl tüchtiger junger Gelehrter unter der Führung eines Erfahrenen nach und nach die gegenwärtigen Wirtschaftszustände und die Entwickelungen, wie sie sind, in wertvollen wissenschaftlichen Monograͤphien darstellen. Eine große Reihe von all diesen Dingen würde dann ganz anders einer Diskussion wie der unsrigen unterbreitet werden können. Man⸗ würde neben den einzelnen Verfehlungen doch die Gründe hüben und drüben genauer ansehen, und man würde mit den Beweisführungen glücklicher sein. Es würde ein derartiges Verfahren auch nicht als eine Polemik, sondern als eine Grundlegung der gegen⸗ wärtigen Wirtschaftszustände, als eine wissenschaftliche Dar⸗ stellung erscheinen. Herr Professor Bücher hat gesagt: Ich stehe mit den Verlegern auf gutem Fuß. Ja, wenn aber auf den guten Fuß uns anderen getreten wird, da ist es naturgemäß, daß vir ein klein wenig schreien, denn wir sind nun einmal nicht wie die Engel, von denen Heine spricht, daß sie, wenn sie auf den Fuß getreten werden, sagen: das vermehrt nur meine Seligkeit. (Heiterkeit.) Meine Herren, mein Kollege Voigt⸗ änder hat vorhinhervorgehoben, alserüberseine Vertragsschemata prach, daß bei der Gestaltung des Verlagsrechts auf die gsrrundsätzlichen Verschiedenheiten der Musik und ihres Vertriebes keine Rücksicht genommen worden ist. In der Tat, meine Herren, daß die Werke der Tonkunst mit in das Verlagsgesetz einbegriffen worden sind, das drückt sich nur in der Ueber⸗ schrift und an zwei kleinen Stellen aus, die aber praktisch in keiner Weise maßgebend sind. Ich kann nur die Darstellung bestätigen, die er gegeben hat, daß es ganz vergeblich war, irgend eine spezielle Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Technik, des Gegenstandes und des Vertriebes dieses um⸗ änglichen Sondergebietes des Buchhandels durchzusetzen. Das ist bedauerlich, aber ich stelle fest, daß damals sofort sämtliche Mastkalienhändler, sowohl die, die mit mir in meinen sonstigen Auffassungen übereinstimmen, wie die, denen ich in verschiedenen Dingen gegenüberstehe, der Anschauung waren, daß wir ge⸗ nötigt wären, nicht auf Grund des Verlagsrechts, sondern auf Grund des Urheberrechts künftig zu verfahren. Das ist gleich von vornherein bestimmt ausgesprochen worden, und wir sind bei der Gelegenheit ausdrücklich noch darüber hinaus darauf hingewiesen worden, daß dem nichts entgegenstehe, und daß sogar noch weitergehend der Werkvertrag verfügbar sei. Den erkvertrag brauchen wir nicht; ich denke, wir nennen es

ist, einem Autor die Notwendigkeit eines folgreich klar zu machen.

1“ eben den Urhebervertrag, denn schon früher war die Urheber⸗ zession in Brauch.

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Meine Herren, ich muß daran anknüpfen, daß aus diesen

Verhältnissen heraus eine Erwähnung in der Schrift des Herrn Geheimrat Professor Bücher über den Musikalienhandel erfolgt ist. Die lautet ungefähr so, der Zweck des Vereins

der deutschen Musikalienhändler sei Wahrung von Ehre und 8 fassung von ihrem Verhältnis zum Verleger gehabt, als die von

Herrn Professor Bücher vertretene.

Recht unter den Berufsgenossen des Musikalienhandels und Förderung der besonderen musikalienhändlerischen Angelegen⸗ heiten. Dann hat er die Bemerkung hinzugefügt: „der Ver⸗ lagsschein wird wohl unter den letzten Teil dieser Zweck⸗ bestimmung fallen.“ Meine Herren, die fast ein Menschenalter

hindurch aufrecht erhaltene Zweckbestimmung in den Satzungen rat Nipold in Jena, mein Vater zum Zeugen egen seinen p J 5 2— g geg

des Vereins der Musikalienhändler, also in erster Linie die Wahrung von Ehre und Recht und in zweiter Linie

die Förderung der musikalienhändlerischen Angelegenheiten,

stammt von mir, der spätere Verlagsschein dagegen nicht, und ich persönlich bin weder mit der Fassung, noch damit,

daß er überhaupt damals veröffentlicht wurde, einverstanden.

Aber das ist eine Sache des Geschmacks, der Gestaltung, der Redaktion. Satz abgefaßt hat, darüber gesprochen, und dieser, ein durchaus wohlgesinnter und ehrenhafter Mann, hat mir ausdrücklich betont, ihm habe daran gelegen, nicht bloß die Notwendigkeit, das Urheberrecht sich übertragen zu lassen, für den Musikalienhandel auszusprechen, sondern recht deutlich und verständlich für jeden einzelnen zu sein und ausdrücklich noch alles, was darin begriffen sei, einzeln zu erwähnen. Dadurch ist nun eine Tautologie, eine Häufung von Dingen, entstanden, die ganz unnötig ist, die aber, wie gesagt, aus dem Pflicht⸗ gefühl, alles recht klar und deutlich auszusprechen, hervor⸗ gegangen ist. Jedenfalls hoffe ich, daß die betreffende Aeußerung, wie das vorhin für Aehnliches schon besprochen worden ist und es scheint ja, daß die betreffenden Bogen der dritten Auflage für den Verlagsvertrag noch nicht gedruckt sind in der dritten Auflage wegfällt, denn das heißt mit anderen Worten, daß es dem Ehrbegriff widerspreche und deshalb unter die Besonderheiten falle. Ich gehöre dem Vorstande des Vereins der Musikalienhändler seit einer Reihe von Jahren nicht mehr an, aber ich fühle mich doch verpflichtet, darum zu bitten, daß eine derartige Schärfe wegfalle.

Nun, meine Herren, wird grundsätzlich wohl verneint, daß man über das Verlagsrecht hinaus sich die Urheberrechte als solche übertragen lassen solle. Für den wissenschaftlichen Verlag gebe ich fast durchweg zu, daß das Verlagsrecht genügt.

Aber gerade in der Musik und für viele andere Verhältnisse, die vorhin angedeutet wurden, liegt die Sache doch anders.

Sie sprechen immer davon, um gute Leistungen zu erzielen, müsse eine Konzentrierung des Sortiments, eine Konzentrierung des Verlages erfolgen. Nun, meine Herren, daß erste bei der Konzentrierung des Verlages ist doch, daß man möglichst auch die Rechte des Verlegers, zum wenigsten aber die eines Autors oder doch an einem Werke konzentriert zusammen⸗ halten muß. Warum soll der Verleger sich Rechte entgehen lassen, die ihm bei vollem Eintreten zustehen? Warum soll der Einzelne nicht darauf halten, daß der Autor die weiteren Auflagen zur Verfügung stellt? Ein Verlagshaus ist doch kein Taubenhaus.

Dann die Sammlungen. Sie wünschen, daß die Preise billig sind. Billige Preise haben im allgemeinen nur dann Erfolg, wenn sie nicht für ein einzelnes Werk angesetzt werden, sondern wenn sie innerhalb einer Kollektion auftreten. Jede Kollektion ist ein Prokrustesbett für den Autor wie für den Verleger. Die Wirkung billiger Preise ist nur in einem solchen Zusammenhange zu erzielen, wenn man eine ganze große Gruppe von Büchern herausgibt. Es ist eine Uniform, aber darauf wird man geradezu gedrängt, wenn man erfolgreich innerhalb des großen Wustes von Erscheinungen auftreten will. Man muß da mit geschlossenen Kolonnen aufmarschieren, um einigermaßen etwas durchzusetzen. Eine derartige Kon⸗ zentrierung und Spezialisierung bedeutet ja auch eine gewisse Macht. Die Macht kann mißbraucht werden; aber je mehr Sie hier darauf drängen, daß, um die Sache billig zu machen und den Vertrieb rationell zu gestalten, eine Konzentrierung von Kapital, eine Konzentrierung des Verlegers auf ein gewisses Gebiet stattfinde, umsomehr werden Sie sich aller⸗

dings dem aussetzen müssen, daß dann gewisse Machtäußerungen unter Umständen ebenso viel Grund haben, mit ihren Autoren

eintreten, die Ihnen hinterher nicht willkommen sind. Sie sagen, meine Herren, daß der Verleger im allgemeinen

autonom sei für die Preisaufstellung wenigstens den jungen die Autoren sind keine Engel. Sie arbeiten sehr oft unter

Autoren gegenüber. Nun, im großen und ganzen kann ich

wohl sagen, daß wir uns nach jeder Möglichkeit den Wünschen oft kommt es Preise

der Autoren anpassen; aber unendlich vor, daß wir gerade denen zu Liebe hohe annehmen müssen. Sie ahnen nicht, wie schwierig es billigen Preises er⸗ Unendlich oft wird uns z. B. auf dem Gebiete, wo wir ganz gleichmäßige Preise haben, etwa

für das Stimmenmaterial der Orchesterwerke usw., gesagt: Sie

sind zubillig. Aber das geschiehtauch auf wissenschaftlichem Gebiete.

Ein Jurist, vielleicht der geistvollste der letzten Jahrzehnte,

hat einmal gesehen, daß ein einzelner Verleger seines Ortes eine kleine Broschüre von ihm prachtvoll ausgestattet und ihr einen hohen Preis gegeben hat. Er sagte darauf zu seinem Haupt⸗ verleger: ich will Ihnen mein nächstes Hauptwerk gar nicht anbieten, denn ich habe ein verhältnismäßig so großes Honorar bekommen, das werden Sie mir nicht bieten können. Darauf sagt der Verleger: aber sehr gern, Herr Professor, wenn Sie wünschen, daß das geschieht, können wir es auch machen. Nun denken Sie sich aber die Uebertragung solcher Verhältnisse, die Ausstattung einer kleinen Broschüre, die möglichst aus⸗ einandergereckt wird, auf die Ausstattung eines großen wissen⸗ schaftlichen Werkes angewandt. Bald lagen zwei große Kreidefelsen vor; es war viel weißes Papier, aber wenig schwarze Buchstaben standen darauf, und alle Welt machte ihre Glossen. Dann fingen die Kollegen an, dem Betreffenden ein klein wenig drein zu reden, und nach kurzer Zeit erklärte er dem Verleger:

fassung vom Stande des Buchhändlers.

ihm damals alle diese Verhältnisse vorgetragen. Ich habe mit dem Betreffenden, der den

ich wünsche nur noch ganz billige Preissetzung; das nächste Werk darf bei dem und dem Umfang keinesfalls teurer als 3 kosten. Gut, meine Herren, wird gemacht; wir sind überhaupt sehr anpassungsfähig. Sprechen Sie nur immer Ihre Wünsche aus; wenn es möglich ist, werden wir sie erfüllen.

Die älteren Autoren haben doch eine etwas andere Auf⸗

Ich möchte wohl wissen, wenn hier der Kollege Salomon Hirzel in unserer Mitte stände, was er wohl sagen würde über die gegenwärtige Auf⸗ Es ist vorgestern von dem verehrten Nachfolger meines Vaters, Herrn Kirchen⸗

jüngsten Sohn aufgerufen worden. Ich möchte bei dieser Gelegenheit feststellen, daß in dem Jahre, wo die neuen Satzungen des Börsenvereins eingeführt worden sind, ich gerade die Freude hatte, daß 2 Jahre vorher mein Vater als Mit⸗ besitzer von Breitkopf u. Härtel eingetreten war, und ich habe Er hat mir seine volle Zustimmung ausgesprochen. Genau sowie in diesem Vertrauensverhältnisse haben viele gestanden, und ich weiß keinen einzigen Fall, wo nicht das Vertrauen im wissen⸗ schaftlichen Verlag uns gegenüber alle Zeit erhalten worden wäre, bis jüngst. Da kam einer, der als Erbe das Werk eines nahestehenden Angehörigen neubearbeitet herausgegeben wissen wollte und sagte, als ihm die über das feestgesetzte Honorar hinaus freiwillig angebotene Beisteuer hierzu nicht ganz genügte: „ich mache Sie darauf aufmerksam, daß in Ihrer Stadt ein Herr Professor Bücher wohnt. Dem würde es ganz interessant sein, von Ihrem Vorschlag Kenntnis zu rhalten.“ Darauf war etwa zu antworten: „Verehrter Herr, da Sie die Sache nach dieser Seite zu wenden,

ziehen wir hiermit das freiwillige Erbieten einer Beisteuer zur Neuherausgabe zurück. Sie können nunmehr nach dem Ver⸗ lagsrecht verfahren.“ Mit anderen Worten, der Herr, dem wir sonst gern weiter entgegengekommen sein würden, war dadurch in die Notwendigkeit versetzt, entweder das Werk so ab⸗ drucken zu lassen, wie es war, oder selbst für die Arbeit der Neu⸗ herausgabe einzutreten. Die Folge war aber nur die Störung eines in der vorangegangenen Generation intimen Verhältnisses und eine Belastung des Betreffenden, der einen bescheidenen Vorteil hätte haben können. Das sind die Folgen und ich fürchte, unendlich oft werden sie zu beiderseitiger Verstörung eintreten. Meine Herren, die Freundschaft ist wieder angebahnt, nun auch noch ein bischen Vertrauen!

Schriftsteller Dr. Ganghofer⸗München: Auch ich kann mich kurz fassen. Ich habe mich zum Wort gemeldet, weil ich die Befürchtung gehegt habe, daß aus der Besprechung des vorliegenden Themas, namentlich des § 26, der nicht nur reale, sondern auch künstlerische Interessen berührt, eine sehr scharfe Erörterung hervorgehen könnte, die es möglicherweise auch notwendig machen würde, daß ich mich vom Standpunkt meines Berufs aus äußere. Die Befürchtung, daß das vorliegende Thema zu einer Verschärfung der Gegensätze führen würde, ist glücklicherweise durch die vornehme Ruhe, mit der Herr Professor Bücher heute die Verhandlungen eingeleitet hat, beseitigt worden, und ich glaube, daß wir alle Ursache haben, ihm dafür zu danken. (Bravo!) Da ich der Meinung bin, daß alle Informationen schon in breitem Maße erschöpft sind und nachdem wir Gelegenheit haben werden, aus verschiedenen Interessensphären in der zu wählenden Kommission alle diese einzelnen Fragen sachlich eingehend zu erörtern, ich für mein Teil auf das Wort in der Hoffnung, daß uns die gute Zeit noch für eine Diskussion der Kommissionswahl und für die Wahl selbst übrig bleibt. (Bravo!)

Universitätsprofessor Geheimer Hofrat Dr. Bücher⸗Leipzig: Meine Herren! Das Verhältnis zwischen Autoren und Verlegern ist ein Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauensverhältnis hat aber so außerordentlich schwierige Bedrohungsmomente, daß es nicht selten in das Verhältnis des Mißtrauens umschlägt. können die ganze deutsche Literaturgeschichte durchgehen. werden immer wieder Fälle des schärfsten Gegensatzes zwischen beiden Teilen finden. Ich führe nur an das Ende des zweiten Bandes von Lessings Hamburgischer Dramaturgie und erinnere

an die Aeußerungen von Goethe über seinen Verleger. Ichh

glaube nun und gebe das den Herren sehr gern zu, daß sie

unzufrieden zu sein, wie wir haben, stellenweise mit ihnen un⸗ zufrieden zu sein. Das liegt in der Natur der Dinge. Auch

eigentümlichen Verhältnissen, die sich den sonstigen Grundsätzen des Geschäftsbetriebes nur schwer anpassen. Ein Buch, das

ich zu schreiben übernehme, ist nicht irgend eine Ware wie

ein paar Stiefel, die der Schuster bis zu einem bestimmten Termin herzustellen übernimmt. Es läßt sich im voraus über⸗

haupt nicht sagen: werde ich die Stimmung behalten, die un⸗

bedingt notwendig ist, um das Werk so auszugestalten, daß es beiden Teilen zum Nutzen gereicht. auch nicht auf den Standpunkt meines verehrten Kollegen Krüger

stellen, der sonst vieles mir Sympathische geäußert hat, gegen

unsichere Kantonisten in der Lieferung eine Konventionalstrafe festzusetzen; denn ich bin mir bewußt, daß ich zu allererst der Konventionalstrafe anheimfallen würde. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, wenn Sie mir gestatten wollen, auf das Er⸗

gebnis der Debatte noch mit ein paar Worten zurückzukommen,

so möchte ich zunächst, um gleich den schwierigsten Punkt aus schaffen, Herrn Dr. Eduard Brockhaus mit

der Welt zu ein paar Worten antworten. Es hat mich der Standpunkt, den er eingenommen hat, nach unsern sonstigen persönlichen Be⸗

ziehungen, die, wie ich konstatieren darf, zwar sehr flüchtige,

aber immer freundliche gewesen sind, etwas wunder genommen. Er hat wieder mit einer gewissen Schärfe, die wir aus der Diskussion beseitigt zu haben glaubten, den Gegensatz betont und namentlich den Namen des Akademischen Schutzvereins als Stein des Anstoßes und des Aergernisses bezeichnet. Nun, meine Herren, Namen sind Geschmackssache, und Sie dürfen

so verzichte

Darum kann ich mich

uns aufs Wort glauben, daß wir uns die Erfindung des Namens nicht patentieren lassen, daß wir einigermaßen in Ver⸗ legenheit gewesen sind, wie wir die Ziele, die der Verein nun einmal verfolgt, in einem kurzen Ausdruck nach außen doku⸗ mentieren sollten. Nun wollen Sie aber doch anerkennen, daß wir gerade in dem Namen die zwei Seiten, die der Verein ins Auge gefaßt hat, wie ich glaube, ziemlich gut und scharf bezeichnet haben.

die unserer Obhut anvertraut sind, die Studierenden für den

Bezug ihrer Lehrmittel, und dann auch die Schwachen unter Normen für den besonderen Fall weiter ausgeführt werden. Das

den Autoren, insbesondere die jüngeren Dozenten, die sich in der Tat beim Abschluß von Verlagsverträgen häufig in einer sehr ungünstigen Lage befinden. Das bedeutet der Ausdruck „Akademischer Schutzverein“.

Es ist nun von verschiedenen Seiten gesagt und auch heute in der Verhandlung, die sich zu meiner großen Freude zu einer sehr freundlichen gestaltet hat, ausgesprochen worden, daß der Akademische Schutzverein damit einen großen Fehler gemacht habe, daß er nicht lieber versucht hätte, mit den Ver⸗ legern zusammen, Hand Mißstände auf dem Gebiete des Kleinvertriebs der Bücher heranzugehen. Sie wollen aber gerade auch daraus ersehen, daß wir durchaus von idealen Gesichtspunkten getragen ge⸗ wesen sind, und damit dokumentiert haben, daß es uns denn doch nicht bloß um „die paar Pfennige Rabatt“, sondern wirklich um

die höchsten Interessen der Nation zu tun gewesen ist und

noch ist.

Herr Dr. Eduard Brockhaus hat dann von der Be⸗ rechtigung der Abwehr gesprochen, die der Denkschrift zu Teil geworden sei. Ich bedaure wirklich, daß dieser Ausdruck ge⸗ fallen ist; Dr. Eduard Brockhaus nicht Produkte, wie sie in dem Börsen⸗ blatt gegen mich fast Tag für Tag erschienen sind ich will als Beispiel nur die Artikel des Herrn Arthur Seemann nennen —, hat in Schutz nehmen wollen. Ich kann dem⸗ gegenüber doch konstatieren, daß mir auch aus Kreisen des Buchhandels die helle Entrüstung über diese Artikel aus⸗ gesprochen worden ist, auch von solchen Seiten, die uns sonst gegnerisch gegenüberstehen. Und ich möchte die Herren doch einmal darauf aufmerksam machen, daß es nicht angeht, in

dieser Weise die Ehre eines Mannes, der sich bewußt ist, mit

dem Sinn für das Rechte und das Gute ein literarisches Ge⸗ biet betreten zu haben, das innerhalb seines Berufskreises liegt der Buchhandel unterliegt der nationalökonomischen Forschung natürlich ebenso, wie jedes andere wirtschaftliche Gebiet —, jedem Skribenten preiszugeben.

Wenn Herr Dr. Brockhaus dann zuletzt konstatiert hat, daß mein Buch die Wirkung auf die Verleger gehabt habe, daß sie in der Annahme von Verlagsanerbietungen vorsichtiger geworden seien und von 90 % Ablehnungen gesprochen hat ja meine Herren, mitgeteilt werden können. (Heiterkeit.) würden, wenn Sie meine Schrift aufmerksam bis zu Ende gelesen haben, denn doch wohl auch die Ueberzeugung gewonnen haben, daß ich den unzufriedenen Autoren sehr viel Wasser in ihren Wein gegossen habe, und daß ich sie nachdrücklich auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht habe, denen die Publikation von Monographien und dergleichen unterliegt, daß ich Ansprüche, wie sie häufig an Sie herantreten werden, viel eher gedämpft als ermutigt habe. Sie würden aber auf der andern Seite wohl auch eine Reihe von positiven Vor⸗ schlägen nicht in Abrede stellen können, die in der Schrift

gemacht werden, Vorschläge, die z. B. darauf hinauslaufen,

daß die Grenze zwischen Zeitschriftartikel und Buch schärfer zu ziehen sei. Ich glaube, wir haben da das gleiche Interesse, den Büchermarkt zu befreien von der ganzen großen Masse von wissenschaftlichem Unkraut, das uns genau so bedrückt wie Sie.

Lassen Sie mir, meine Herren, doch wenigstens das eine Verdienst, daß ich diese Reihe von großen und wichtigen

Fragen nun einmal angeregt habe, daß ich zum Nachdenken 9 5

Veranlassung gegeben habe, und daß wir infolge dessen zu einer Aussprache gekommen sind, bei der, wie ich hoffe, beide Teile gelernt haben.

Herr Dr. de Gruyter hat gemeint, den Satz, den ich von den Verlegern ausgesprochen habe, daß nämlich die Ver⸗ leger, die noch in alter Weise ihr Geschäft betrieben, in der Abnahme begriffen seien, umdrehen und auf die Gelehrten anwenden zu können, bei denen etwas Aehnliches sich könnte konstatieren lassen. Meine Herren, ich würde es aufs leb⸗ hafteste bedauern, wenn diese Worte der Wirklichkeit entsprechen sollten. Ist es aber der Fall, dann sagen Sie das ganz ruhig, dann wird es bei uns zweifellos, wenn es mit Be⸗ gründung auftritt, die Aufnahme finden, die es verdient; wir werden mit Ernst prüfen, ob und wie wir in der Lage sind, Uebelstände, die da hervortreten, etwa einen Erwerbsinn, der unserm Stande nicht angemessen ist, einzudämmen. Ich meine, es sollte der einzelne Stand, der sich der öffentlichen Diskussion ausgesetzt sieht, nicht sofort in dem, was da vorgetragen wird, eine persönliche Beleidigung für jeden Einzelnen, der dem Stande angehört, erblicken, sondern er sollte prüfen, ob nicht vielleicht doch Krankheitserscheinungen das gebe ich Herrn Dr. von Hase gern zu, daß ich diese vorzugsweise zu meinem Leidwesen habe hervorziehen müssen vorhanden sind, die zu beseitigen wir uns die Hand reichen müssen. Und da werden Sie mir doch wohl nicht in Abrede stellen, meine verehrten Herren, daß es auch auf dem Gebiete des Verlages Wucherpflanzen gibt. Ich will hier gar nicht an die Unsittlichkeitsliteratur erinnern, die in besonderen Unter⸗ nehmungen gepflegt wird; ich will nur darauf hinweisen, daß sich im Laufe der Entwickelung des modernen Verlagswesens eine Reihe von Erscheinungen herausgebildet hat, die recht bedenklicher Natur sind und die zu beseitigen zweifellos Sie dieselbe Ursache haben wie wir.

Es lag uns daran, die Schwachen zu schützen, einmal die schwachen Konsumenten, also vorzugsweise diejenigen,

in Hand, an die Beseitigung der

indem wir auf diesen taktischen Vorteil verzichtet

ich darf aber doch wohl annehmen, daß Herr 8. ZE 1“ ist: der Verleger ist nur f

etwas Angenehmeres hätte uns gar nicht Ich glaube, Sie

Autor sich in außerordentlichem Maße verschiebt.

8

—2⸗ ““ 4 5 Lassen Sie uns bei den gemeinsamen Beratungen, die ja

über kurz stattfinden werden, auch diese Erscheinungen schärfer

ins Auge fassen, und vereinigen wir uns in dem Urteil, daß der Stand, der etwas auf sich hält, auch die Pflicht hat, unlautere Elemente auszustoßen und als solche zu bezeichnen. (Bravo! und sehr richtig!)

Uebertragung des Urheberrechts gestattet. Aber, meine Herren, das Urheberrecht stellt doch selbst positive Normen auf, und es wird ergänzt durch das Verlagsgesetz, in welchem diese

Gesetz will gewiß nicht diese Abtretung als den Normalfall an⸗

gesehen haben, und wenn hier mit so großer Entschiedenheit darauf zumal hier der Börsenverein seine Bereitwilligkeit bezeigt hat,

hingewiesen worden ist, daß es sich um dispositives Recht

handle, ja, meine Herren, dieses dispositive Recht gilt in

dem Falle, daß nicht Vertragsbestimmungen vorhanden sind; aber es will doch die Mittellinie finden zwischen den beider⸗ seitigen Interessen, und ich meine, daß sich aus dieser Stellung der dispositiven Normen ergibt, daß sie, wenn nicht besondere Gründe vorliegen, von diesen Normen abzuweichen, maßgebend sein sollen. Es sollten nach meiner Auffassung die Verlags⸗ verträge auf das allernotwendigste beschränkt bleiben, sagen wir einmal auf die Höhe des Honorars, die Höhe der Auflage, meinetwegen noch die Preisfestsetzung. Im übrigen sollte das Verlagsgesetz maßgebend sein. Wenn Sie sich auf diesen Standpunkt stellen, dann werden wir beiderseits sofort mit⸗ einander übereinstimmen.

Wenn Herr Dr. Trübner gesagt hat, daß auch von

seiten der Autoren Aenderungen vorgenommen würden und

dafür den Fall angeführt hat, daß häufig auf Verlangen des

Autors nur für eine Auflage abgeschlossen werde, so muß ich ihm

erwidern, daß im § 5 des Verlagsgesetzes ausdrücklich gesagt

für eine Auflage verpflichtet. Wenn

also solche Abmachungen stattfinden, so sind sie nicht notwendig, sondern im Gesetz bereits vorgesehen.

Ich möchte die Erörterungen mit Herrn Voigtländer hier

nicht weiter fortsetzen. Wenn ich davon gesprochen habe, daß

„die Klinke der Gesetzgebung“ ergriffen werden sollte, so hat das selbstverständlich nur den Sinn, daß ich wünsche, daß die Normen des Verlagsgesetzes zum zwingenden Recht gemacht werden, weil zu häufig in den Verlagsverträgen zu Ungunsten des Autors von den Normen abgewichen worden ist und ab⸗ gewichen wird; keinen andern Sinn haben diese Worte. Es handelt sich darum, dem Autor in solchen Fällen, wo er des Schutzes bedarf, gegen eine in gewissen Fällen nicht wegzuleugnende wirtschaftliche Uebermacht diesen Schutz auch zu gewähren, selbst gegen seine Vertragsfreiheit. Er soll sich nicht verpflichten können zu Dingen, die der Gesetzgeber nicht für einen billigen Ausgleich der Interessen hält.

Mit Herrn Kollegen Lexris stimme ich in sehr Vielem über⸗

ein, was er bezüglich des Verlages auf spezialwissenschaftlichem

Gebiete gesagt hat. Wenn er freilich behauptet hat, daß eine Ausbeutung auf diesem Gebiete nicht existiert, so möchte ich das dahin modifizieren, daß ungünstige Verlagsverträge auch auf dem Gebiete und in dem Fache, das wir beide vertreten, vorkommen, und daß die Beseitigung solcher Unbilligkeiten zweifellos auch im Interesse der literarischen Fortentwicklung unserer Wissenschaft gelegen ist.

Wenn Herr Kollege Krüger den Satz aufgestellt hat, die Monographien sollten überhaupt nicht bezahlt werden, (Zuruf: im Ausnahmefalle!) so möchte ich daran erinnern, daß das Wort „Monographie“ im heutigen Verlagsbuch⸗ handel eine ganz andere Bedeutung gewonnen hat, als es früher besaß. Es erscheinen populäre Monographien ich erinnere an Velhagen & Clasing Darstellungen, die stark illustriert sind, über einzelne Gebiete der Kunstgeschichte, der Natur⸗ geschichte, über einzelne historische Persönlichkeiten und dergleichen. Ich halte die Entstehung dieser populären Monographien,

wenn ich auch den Namen nicht billigen kann, für einen sehr

glücklichen Fortschritt, für den wir den deutschen Verlegern

dankbar sein müssen, wie ich denn überhaupt glaube, daß die

Anregungen, die von seiten der Verleger ausgehen, auch bei solcher Ware, die wir als bestellte Ware im allgemeinen be⸗ zeichnen können, garnicht hoch genug geschätzt werden können. Auf der andern Seite dürfen wir aber auch nicht übersehen, daß gerade in diesen Fällen die Stellung des Verlegers zum Ich habe das Bild der Fabrik gebraucht für das Verhältnis, das hier eintritt, und der Fabrikordnung für den Verlag, der sich der einzelne Autor zu fügen hat. Der Verleger setzt gleich für eine ganz große Serie von Publikationen die Bedingungen fest, und es ist dann für den einzelnen Autor fast unmöglich, sich solchen Bedingungen, denen sich Dutzende seiner Kollegen gefügt haben, zu entziehen. Aber gerade das sollte dem Ver⸗ leger die Verpflichtung auferlegen, mit ganz besonderer Vor⸗ sicht zu Werke zu gehen, und die Fälle schlimmer Verlags⸗ verträge sind gerade aus diesem Gebiete.

leger A und den Autoren B, C, D usw. vollziehen, und hier ist dann auch die Benutzung eines Einzelfalles von ganz

anderm Werte, als sie sonst zu haben pflegt. V Sodann darf ich auch und es ist mir das ein

Herzensbedürfnis Herrn Albert Brockhaus meinen Dank dafür aussprechen, daß er in so loyaler Weise zu einer Ausgleichung der persönlichen Differenz, die leider zwischen uns Platz gegriffen hat, die Initiative ergriffen hat. Ich hoffe und wünsche aufs lebhafteste, daß die Anregung, die Herr Albert Brockhaus in der Debatte gegeben hat, um zu einer positiven Neuschöpfung zu gelangen also nament⸗ lich um ein Schiedsgericht zur Regelung von Vertrags⸗ schwierigkeiten ins Leben zu rufen —, von den segensreichsten Folgen sein wird. Von unserer Seite wird ganz gewiß, wenn ich auch überzeugt bin, daß die Sache auf eine breitere Basis

gestellt werden muß als bloß auf den wissenschaftlichen Verlag,

Es handelt sich hier also in Wirklichkeit gar nicht um einzelne Fälle, die zwischen Herrn X und Herrn P gespielt haben, sondern es handelt sich um ganze Gruppen von Fällen, die sich zwischen dem Ver⸗

die Hand dazu geboten werden, um die reiche Kraft, die in der Person des Herrn Albert Brockhaus zweifellos vorhanden ist, für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Er darf sich

versichert halten, daß von unserer Seite alles aufgeboten

werden wird, um nach dieser Seite seine Pläne zu fördern.

t BBravo!l bei den Verlegern.) Nun möchte ich mit zwei Worten Herrn Voigtländer antworten, daß ich wohl weiß, daß das Urheberrechtsgesetz die

Nun möchte ich mir noch einen Vorschlag erlauben. Es ist noch in Aussicht genommen, die Unsittlichkeitsliteratur und ihr Verhältnis zu der Lage des Sortiments zu besprechen. Ich möchte für meine Person erklären: ich lege keinen Wert darauf, daß der Gegenstand noch erörtert werde. (Bravo!) Es würde wohl möglich sein, in der Kommission (Zustimmung), die wir ja aktivieren wollen, diese Sache ebenfalls zu verhandeln, unseren Wünschen entgegenzukommen.

Meine Herren, ich schließe mit dem lebhaften Wunsche, daß die Aussprache, die heute hier über die Verlagsfragen stattgefunden hat, dazu führen möge, wenigstens in dem wissenschaftlichen Verlage, wieder das gute Verhältnis gegen⸗

seitigen Vertrauens herzustellen, das auch seither Gott sei Dank

auf diesem Gebiete zumeist vorhanden gewesen ist. (Lebhaftes Bravo und Händeklatschen.)

Verlagsbuchhändler P. Voigtländer⸗Leipzig: Meine Herren! Nur wenige Worte! Ich bin zu ihnen genötigt, nachdem Herr Geheimrat Bücher auf den Wunsch zurück⸗ gekommen ist, daß der Buchhandel das Verlagsgesetz als Ver⸗ tragsnorm gelten lassen solle. Er hat weiterhin den Wunsch

ausgesprochen, daß das Verlagsrecht nach Möglichkeit zum

zwingenden Recht gemacht werden soll. Meine Herren, das Verlagsgesetz ist ein Teil des bürgerlichen Rechts, und der größte Teil des bürgerlichen Rechts soll dispositiver Natur sein. Es muß so sein, weil ein zwingendes bürgerliches Recht zu den unerträglichsten Zuständen führen würde. Es muß gestattet sein, sich auch anders zu vereinbaren. Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß in der Begründung der Re⸗ gierung zum Verlagsgesetz gesagt ist, daß es dem Verleger überlassen bleiben muͤsse, in einzelnen Fällen durch eine be⸗ sondere Vereinbarung Aenderungen herbeizuführen. Wenn ich in meinem Verlagsformulare solche Aenderungen vorschlage, so bin ich nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, diesem Wunsche der Regierung, dem Geiste dieses Gesetzes zu ent⸗ sprechen und ebenso der in der Begründung des Gesetzes aus⸗ gesprochenen Erwartung, „es werde in dem hochachtbaren und ehrbaren Stande der Buchhändler zum guten Ton gehören, im Geiste dieses Gesetzes seine Verträge zu machen.“ In diesem Ziele stimme ich ganz mit Herrn Geheimrat Bücher überein.

Vorsitzender: Die Rednerliste ist erschöpft zu 3c. Neue Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Tiskussion ist geschlossen. Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort Herr Verlagsbuchhändler de Gruyter.

Verlagsbuchhändler Dr. de Gruyter⸗Berlin: Nach den persönlichen Bemerkungen des Herrn Geheimrat Bücher habe ich ein lebhaftes Bedürfnis, einen Passus meiner Worte in seiner Bedeutung außer allen Zweifel zu stellen. Ich habe keine Anklage gegen die Wissenschaft erhoben, sondern dargetan, warum uns, die wir doch nicht Wesen mit Fischblut sondern mit Menschenblut sind, die Verallgemeinerung des Herrn Geheimrat Bücher so verletzt hat, und daß Herr Geheim⸗ rat Bücher zu solcher Herabsetzung unseres Standes so wenig berechtigt ist, wie wir es sein würden.

Universitätsprofessor, Geheimer Hofrat Dr. Bücher⸗Leipzig (ur persönlichen Bemerkung): Ich denke, ich habe die Sache auch nicht anders dargestellt. Darf ich aber vielleicht das Wort behalten, um eine persönliche Bemerkung Herrn Brock haus gegenüber zu machen?

Herr Albert Brockhaus hat ausgesprochen, daß ich ihn die Zusage gemacht habe, das Wort „Schmach“ in dem Zu sammenhang, in dem es gebraucht ist, zu streichen. Das will ich natürlich mit großer Freude tun. (Bravo!, Wenn ich

weiter die Worte des Herrn Brockhaus richtig verstanden habe,

so hat er das auch auf den übrigen Tenor meiner Schrift ausgedehnt. Ich werde mich selbstverständlich bemühen, da wo ich mich überzeugt habe, daß Ausdrücke zu hart sind, si zu mildern. Aber erwarten Sie nicht, daß ich in der dritten Auflage auf die Angriffe, die gegen mich gerichtet sind, sowei sie in der unter gebildeten Menschen üblichen Form vorgebrach sind, nicht antworten und entsprechendes Material beibringe würde.

Ich möchte dann Herrn Dr. von Hase erwidern, daß ich mein Urteil über den „Verlagsschein“ nicht habe ändern können, und daß ich zu meiner Freude aus seinen Aeußerungen glaube heraushören zu sollen, daß er den Verlagsschein nicht billigt. (Zuruf: in der Form!) Wenn er dann die Erwartung ausgesprochen hat, daß ich auch da meinen Ausdruck mildern werde, so möchte ich es von einer persönlichen Verständigun abhängig machen, ob ich mich überzeugen kann, daß hier ein Milderung möglich ist.

Verlagsbuchhändler Dr. Eduard Brockhaus⸗Leipzig (zu persönlichen Bemerkung): Ich fühle mich ebenfalls verpflichtet, Herrn Geheimrat Bücher zu antworten, daß es mir voll ständig fern gelegen hat, alle Abwehren der in seiner Denk schrift enthaltenen Angriffe gegen den Buchhandel zu vertreten und zu billigen. Ich erkläre das hier ausdrücklich öffentlich, statt es Herrn Geheimrat Bücher nur privatim zu versichern, daß ich es auch mißbillige, wenn die Abwehr nicht in richtige Weise geschehen ist.

Vorsitzender: Meine Herren! Damit dürfen wir wohl Punkt 3e verlassen. Bei Punkt 34d ist die Unterfrage, die Herr Geheimrat Professor Dr. Bücher gestern angeregt hatte, durch ihn selbst zurückgezogen und für die Kommission vorbehalten worden. Ich glaube, bei dieser Sachlage ist es nicht erwünscht, nochmals auf den Punkt einzugehen. mutlich würden die Herren vom Börsenverein erklärt haben, daß sie selbst schon in der Richtung tätig gewesen sind; das hat aber Herr Geheimrat Bücher bereits hervorgehoben.