1904 / 164 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

n Weinbaues erforderlichen besonderen Anordnungen zu beschließen.

§ 14. Der Vollzug dieses 8 liegt den Landesregierungen ob.

etrauten Personen sind befugt, in mit ihren Gehilfen die zu betreten und dort die

Die mit dem Vollzuge Erfüllung ihrer Aufgabe jederzeit in Betracht kommenden Grundstücke erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. 1 1 Die Kosten der auf Anordnung der Behörden ausge⸗ führten Vernichtung von Rebpflanzungen und Desinfektion des Bodens fallen der Kasse des Bundesstaats zur Last, zu dessen Gebiete die Rebpflanzung gehört. Der Reichskanzler hat die Ausführung zu überwachen, insbesondere auf die gleichmäßige Handhabung des Gesetzes hinzuwirken; die zu diesem Zwecke abgeordneten Beamten und Sachverständigen sind befugt, den Bekämpfungsarbeiten beizu⸗ wohnen und hierbei die Erweiterung oder Wiederholung der Untersuchungen zu verlangen. Tritt die Reblaus in einer solchen Gegend auf oder er⸗ langt sie eine solche Verbreitung, daß sich die zu ergreifenden Maßregeln auf die Gebiete verschiedener Bundesstaaten er⸗ strecken müssen, oder daß die Gefahr der Verbreitung auf das Gebiet eines Nachbarstaats entsteht, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Reichskommissar für Herstellung und Erhaltung der Einheit in den seitens der Landesbehörden n oder getroffenen Maßregeln zu sorgen und das zu diesem Zwecke Erforderliche anzuordnen, nötigenfalls auch ie Behörden der beteiligten Bundesstaaten unmittelbar mit Anweisung zu versehen. 9 16 1 z Dieses Gesetz tritt am 1. April 1905 an die Stelle des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reb⸗ laus, vom 3. Juli 1883, insoweit nicht durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung mit Zustimmung des Bundesrats für einzelne Be⸗ stimmungen ein früherer Zeitpunkt bestimmt wird. Urkundlich unter Unserer b ““ Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Swinemünde, an Bord M. J. Hohenzollern, den 6. Juli 1904. 8 (L. S Wilhelm. Graf von Posadowsky.

In Elsfleth wird am 22. d. M. mit einer Prüfung er auf großer Fahrt begonnen werden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 des Reichsgesetzblatts enthält unter 1 Nr. 3058 das Gesetz, betreffend die Bekämpfung der Reb⸗ laus, vom 6. Juli 1904; unter 1 Nr. 3059 das Gesetz, betreffend Kaufmannsgerichte, vom Juli 1904; und unter Nr. 3060 das Gesetz, betreffend den Servistarif und die lasseneinteilung der Orte, vom 6. Juli 1904. Berlin W., den 14. Juli 1904. 8 v Postzeitungsamt.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat Hoffmann im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zum Geheimen Oberregierungsrat und 1 den bisher als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten beschäftigten Oberforstmeister Denzin aus Koblenz zum Landforstmeister mit dem Range der Räte dritter Klasse und vortragenden Rat in diesem Ministerium zu ernennen, sowie dem Polizeipräsidenten von Schroeter in Kiel der Räte dritter Klasse zu verleihen.

Rang

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

An der Präparandenanstalt in Lyck ist der bisherige räparandenhilfslehrer Dorsch zu Friedland O.⸗Pr. als weiter Lehrer und

an der Präparandenanstalt in Heiligenstadt der bisherige

kommissarische Präparandenlehrer Heddergott daselbst als Zweiter Lehrer angestellt worden.

Im Interesse der Verminderung des baren Geldverkehrs veranlasse ich die Generalstaatskasse, die von Ihr unmittelbar zu zahlenden vierteljährlichen Gehaltsbezüge derjenigen Be⸗ amten, welche ein Konto bei einem an den Reichsbankgiro⸗ verkehr angeschlossenen Bankhause haben, auf Wunsch

anz oder zum Teil deren Bankkonto im Girowege zuzu⸗ ühren. Die Ueberweisung hat an dem dem Fälligkeitstage vorhergehenden Werktage und, wenn der Fälligkeitstag auf einen Sonntag oder Festtag fällt, an dem zweitvorhergehenden Werktage mittels roten Schecks zu erfolgen, und ish zur Sicherung der rechtzeitigen Uebertragung auf das Konto der Empfänger dem Bankhause zwei Tage vorher anzumelden. Einer Benachrichtigung der Empfänger über die erfolgte Ueber⸗ weisung seitens der Generalstaatskasse bedarf es nicht.

Anträge auf Giroüberweisung sind seitens der Empfanqs⸗ berechtigten nach beiliegendem Muster A, zwischenzeitliche Abänderungsanträge nach beiliegendem Muster B zu stellen. se zu den Anträgen sind vorrätig zu halten und auf

unsch den Beamten unentgeltlich zu rase 100 Stück des Musters A und 200 Stück des Musters B liegen bei.

In der Form der Quittungsleistung der Beamten tritt

eine Aenderung nicht ein.

Berlin, den 30. Juni 1904. Der Finanzminister. Freiherr von Rheinbaben.

5 Die Generalstaatskasse ersuche ich, von den mir

vierteljährlichen Gehaltsbezügen vom Js. ab bis auf weiteres

in Worten —:

de zur Gutschrift auf mein Konto im Girowege zu u. seiner etwaigen überweisen. Zweiganstalt. Berlin, de

War a name und An⸗ abe der Dienst⸗ tellung.

* Bezeichnung des Bankhauses

Die G kasse ersuche ich, von den für mich am öN . . Js. fällig werdenden Gehaltsbezügen ausnahmsweise

gutschreiben zu lassen. Berlin, den 9 .

* Bezeichnung meinem Konto bei de“*

des Bankhauses.

* Vor⸗ und Zu⸗ name und An⸗ gaße der Dienst⸗

sKoöͤnhnihliche Seehandlung. Ernannt bei der Königlichen Seehandlung: die Kassensekretäre Hoch, Römert, Schlichting, Kleinhardt zu Seehandlungsbuchhaltern, 1 die Bureaudiätare Kassubeck, Lange, Schatte, Hoh⸗ mann, Pe h zu Kassensekretären, der Diätar Jatho zum Geheimen Karnzleisekretär. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Den Domänenpächtern Max Palm in Krummwohlau und Ludwig Simon in Nimkau im Regierungsbezirk Breslau ist der Charakter „Königlicher Oberamtmann“ ver⸗ liehen worden.

Königlich Preußische Armee. Evangelische Militärgeistliche. 1. Juli. Backhaus, Div. Pfarrer der 5. Div. in Küstrin, zur 21. Div. nach Mainz, Schönermark, Div. Pfarrer der 34. Div. in Metz, zur 5. Div. nach Küstrin, Fischer, Div. Pfarrer der 18. Div. in Rendsburg, zur 20. Div. nach Braunschweig, versetzt. de Haas, Felddiv. Geistlicher, aus der Ostasiat. Besatzungsbrig. aus⸗ ö vneaele Div. Pfarrer bei der 34. Div. in Metz zum 1. Juli .J. angestellt. 9. Juli. Mosch, Militärhilfsgeistlicher der 3. Div. in Stettin, in gleicher Eigenschaft zur 18. Div. nach Rendsburg versetzt. Hessen. Durch Allerhöchste Entschließung. 9. Juli. Prinz

Ludwig von Battenberg Durchlaucht, Oberst à la suite der Art., zum Gen. Major à la suite der Art. befördert. 11““

v“

Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Möller, mit Urlaub nach Westfalen;

der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats Voigts, nach der Provinz Westfalen.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 14. Juli.

Der Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗ Köfering hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Graf zu Ortenburg⸗Tambach die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Großherzoglich mecklenburgische Gesandte von Oertzen hat Berlin Setieeh

Der Königlich schwedisch⸗norwegische Gesandte Graf Taube hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär von Anckarsvärd die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Regierungsrat Klotz in Berlin (Polizeipräsidium) ist dem Königlichen Polizeipräsidium in Frankfurt a. M., der Regierungsrat Dr. von Schumann in Posen dem König⸗ lichen Polizeipräsidium in Berlin, der Regierungsrat Dr. Groenewold in Osnabrück zum 1. September d. J. der Königlichen Regierung in Aurich, der Regierungsrat von Hohenhausen in Münster zum 1. September d. J. der Königlichen Regierung in Osnabrück und der Re⸗ gierungsassessor Dr. jur. Wolf in Schlawe der König⸗ lichen Regierung in Münster zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen, der Regierungsassessor Dr. jur. Kut⸗ scher in Perleberg dem Landrat des Kreises Schlawe und der Regierungsassessor von Hartmann⸗Krey aus Aachen dem Landrat des Kreises Neustadt a. Rbg. (Hannover) zur Hilfe⸗ leistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Die Regierungsreferendare Dr. jur. Dryander aus Potsdam, von Schlieben aus Liegnitz, Weißenborn aus Lüneburg, Bodenstein aus Potsdam und Bruns aus Er⸗ furt haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Ver⸗ waltungsdienst b 8 11 11“

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Panther“ am 12. Juli in San Juan de Portorico eingetroffen und geht am 16. Juli nach St. Thomas in See.

S. M. S. „Iltis“ geht heute von Takureede nach Tschifu bezw. Tsingtau in See.

6 1 2.

Ann die Generalstaatskasse.

In der Kammer der Abgeordneten wurde gestern nach längerer Debatte über den Antrag Hammerschmidt, betreffend Ein⸗ führung der Proportionalwahlen, zunächst darüber abgestimmt, ob der Antrag genügend unterstützt werde. Nach gesetzlicher Vorschrift sind die Stimmen von 76 Abgeordneten zur Unterstützung erforder⸗ lich. Das Ergebnis der Abstimmung war: 59 Abgeordnete stimmten für, 68 gegen Unterstützung. Daraus folgt, daß der Antrag nicht ge⸗ nügend unterstützt war, und damit ist der Antrag Hammerschmidt und ebenso der eerg, Antrag Andreae erledigt. ür Unterstützung stimmten, „W. T. B.“ zufolge, die Liberalen, Sozialdemokraten und Freie Vereinigung, gegen Unterstützung das Zentrum.

Baden.

Die Erste Kammer nahm gestern, wie „W. T. B.“ meldet, den Gesetzentwurf, betreffend die Verfassungsrevision, mit allen gegen 4 Stimmen an, und zwar in bezug auf das Budget nach den letzten Beschlüssen der Zweiten Kammer, sodaß als der einzige strittige Punkt noch das Stellvertreterrecht der Standesherren besteht. Das Verfassungswerk erscheint demnach gesichett. 1

Deutsche Kolonien.

Nach einem Telegramm, das, „W. T. B.“ zufolge, der Gouverneur Solf am 3. d. M. in Apia aufgegeben hat, be⸗ stätigen sich die über Australien hierher gekommenen Nach⸗ richten, nach denen die Eingeborenen in Samoa mit einem Aufstande drohen sollen, in keiner Weise; der Gouverneur Solf berichtet vielmehr, daß die Eingeborenen sich durchaus ruhig verhalten und die im Juni fällig gewesene Kopfsteuer pünktlich bezahlt haben.

8

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause fragte gestern Montagu, ob die Aufmerk⸗ samkeit der Regierung auf die Tatsache gelenkt worden sei, daß deutsche Marineoffiziere die Festungswerke und Schiffs⸗ werften von Devonport photographiert haben, ferner ob, wenn das der Fall sei, ein Einschreiten im Interesse der nationalen Verteidigungswerke beabsichtigt sei, und ob schließlich englischen Offizieren in deutschen Kriegshäfen gleiche Zugeständnisse gewährt würden. Der Zivillord der Admiralität Lee erwiderte, wie „W. T. B.“ meldet, über den angeregten Vorfall sei nichts bekannt, wenn aber irgend etwas Ungehöriges vorgekommen sein sollte, würde es von den verantwortlichen Behörden gemeldet worden sein.

Frankreich.

Der Senat hat den von der Kammer bereits genehmigten Gesetzentwurf angenommen, nach dem die Einfuhr von tunesi⸗ schem Getreide in Frankreich zollfrei sein soll, sobald die Einfuhr fremden Getreides in Tunis mit dem französischen Mindest⸗ zollsatz belegt ist.

In der Deputiertenkammer, wo die indirekten Steuern zur Beratung standen, wollte der Deputierte Magniaudé (Soz.) gestern wegen der Einkommensteuer interpellieren. Der Finanzminister und der Ministerpräsident versprachen, daß diese Frage beim Wieder⸗ zusammtritt des Parlaments im Oktober zur Beratung gestellt werden solle. Der Antrag Magniaudé wurde darauf mit 346 gegen 119 Stimmen abgelehnt.

Nachdem die Deputiertenkammer und der Senat noch das Budget der direkten Steuern bewilligt hatten, wurde, wie „W. T. B.“ meldet, die Session des Parlaments geschlossen. .“

Italien.

Die „Agenzia Stefani“ meldet: Der neue Handels⸗ vertrag zwischen Italien und der Schweiz ist in Rom unterzeichnet worden. In Anbetracht der mit anderen Mächten schwebenden eh-8e ge ehha hagen haben die beiden Regierungen sich verpflichtet, den Vertrag geheim zu halten, bis er den Parlamenten der beiden Länder vorgelegt wird, das heißt bis zum November. Bis zum Inkrafttreten der neuen Tarife, das nicht vor Juli 1905 stattfinden wird, bleiben die gegenwärtigen Tarife für Italien und die Schweiz in Kraft.

* Schweiz.

Wie dem „W. T. B.“ aus Clarens gemeldet wird, ist der frühere Präsident von Transvaal Krüger dort in der letzten Nacht gestorben. 8 Türkei.

Nach einer Meldung des „Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp⸗ Bureaus“ wurden bei Bandenkämpfen in Guemenksche im Bezirk Jenidsche⸗Vardar, Wilajet Saloniki, am 2. Juli über 30 Häuser niedergebrannt und geplündert. Der Generalinspektor erhielt von den Vorgängen ers durch die Zivilagenten Kenntnis, da der Wali von Saloniki das Vorgefallene zu vertuschen suchte. Der die Schuld tragende Kaimakam von Jenidsche⸗Vardar ist abgesetzt und dem Gericht überwiesen worden, was durch telegraphisches Rundschreiben in den drei Wilajets bekanntgegeben wurde. Die Zivil⸗ agenten entsandten ihre Stellvertreter zur Untersuchung nach Guemenksche. Hilmi Pascha beauftragte den Divisionsgeneral Suleiman Pascha mit dem kriegsgerichtlichen Verfahren. Die offizielle Meldung des Kaimakams über den Kampf von Guemenksche, wonach Feuer durch Bombenwürfe ent⸗ standen und von den Komitatschis 29 gefallen wären, erweift sich als unrichtig. Die richtige Darstellung ist folgende: Nachdem die türkischen Behörden erfahren hatten, daß sich in einem bulgarischen Hause in Guemenksche der Unterführer Bosin des Bandenführers Apostol mit sechs Mann verborgen halte, wurde das Haus umringt. Der Kampf dauerte von 2 Uhr Nachmittags bis zum Eintritt der Dunkelheit. Nach⸗ dem bis 5 Uhr Nachmittags die Ueberwältigung der Bande nicht gelungen war, wurde das Haus in Brand gesteckt Der Zweck dieser Maßregel wurde nicht erreicht, indem eine große Feuersbrunst entstand, in der 33 Häuser einge⸗ äschert wurden und 110 Familien obdachlos wurden. Der Schaden wird auf 30 35 000 Pfund geschätzt. Während des durch das Feuer entstandenen Wirrwarrs entkam die Bande. Ein Komitatschi ergab sich, drei Personen wurden auf türkischer Seite verwundet. Da ein großer Teil der durch das Feuer und die Plünderung Geschädigten Griechen sind, hat das ökumenische Patriarchat beschlossen, bei der Pfeorte Vorstellungen zu erheben. 1

Die Zivilagenten haben in den Dörfern Rahova, Buf und Armenosko im Bezirk Florina, Wilajet Monastir, die bei der vorjährigen Bewegung am meisten gelitten haben, 400 zer⸗ störte Häuser vorgefunden.

Das Gerücht, daß die bei Station Amatovo ge⸗ fundene Dynamitmine zu einem Anschlage auf die Stell⸗ vertreter der Zivilagenten hätte benutzt werden sollen, i unbestätigt und auch unwahrscheinlich. In diplomatischen Kreisen ist man der Ansicht, daß dieser Anschlag nicht

als Wiederbeginn der Komiteebewegung gedeutet werden dürfe, da das Komitee entgegengesetzte Weisungen egeben habe. Trotzdem dürften die Maßnahmen an der beigarischen Grenze verschärft werden. Auch die Demobili⸗ sierung wird infolge des Anschlags möglicherweise hinaus⸗ geschoben werden. Vorläufig ist beschlossen, die Hälfte der mobilen Redisbataillone zu entlassen und dafür die Nizam⸗ bataillone zu verstärken und zehn Redifbataillone zweiter Klasse Serbien. 8

Nach amtlichen Angaben kam es vorgestern in Kragu⸗ sewatz zwischen Offizieren und sozialdemokratischen Arbeitern zu einer Schlägerei, die, da die Stadt infolge des Geburts⸗ tages des Königs sehr belebt war, durch Beteiligung des Publikums einen größeren Umfang annahm; auf beiden Seiten wurde von Waffen Gebrauch gemacht. Gegenüber Gerüchten, daß bei der Schlägerei gegen 100 Personen getötet oder ver⸗ wundet worden seien, wird amtlich mitgeteilt, daß bisher fest⸗ gestellt worden ist, daß ein Arbeiter verwundet wurde.

Schweden und Norwegen.

Die Kaiserliche Jacht „Hohenzollern“ ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern morgen von Bergen in See

Asien. u““ Ueber die Lage auf dem Kriegsschauplatze in der Mandschurei nach der Besetzung von Kaiping (Kaitschou) durch die Japaner berichtet ein Telegramm des Generalleutnants Sacharow an den russischen Generalstab vom 12. d. M., wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, folgendes:

Die Japaner errichteten am 10. Juli gnf den Höhen zwischen der Eisenbahnlinie und der Fahrstraße Kaitschou Taschitschiao Feldbefestigungen. Japanische Vorpostenabteilungen standen, wie Rekognoszierungen in der Nacht auf den 11. Juli ergaben, von Maolingou bis Sangoischi, 8 Werst von Kaitschou, und bis zur Eisenbahn. Als eine russische Aufklärungsabteilung bei Tagesanbruch bei Sinschilipu erschien, zogen sich die japanischen Vorposten von Maolingou nach Schuanlinsy zurück, und die Erdarbeiten aufden benachbarten Höhen wurden eingestellt. Am Morgen des 11. Juli unternahmen 2 japanische Eskadrons eine Rekognoszierung im Westen von der Eisenbahnlinie. Gegen 9 Uhr Morgens eröffnete eine japanische Kompagnie im Norden von Jaolindsa das Feuer auf eine russische Feldwache, die ein Dorf besetzt hielt. Als die Russen Verstärkungen erhielten, zogen sich die Japaner zurück. Auf russischer Seite wurden 2 Schützen ver⸗ wundet. Eine japanische Abteilung in einer Stärke von einem Bataillon und 3 Eskadrons ist bei Saodsiatun, 12 Werst nordöstlich von Kaitschou, gesehen worden. Auf der Linie Siujan —Taschitschiao befinden sich Abteilungen der japanischen Vorhut im Tale des Nantahe von Judiatin (14 Werst östlich von Kaitschou) bis Panschipfusa (6 Werst südlich von Tschiadiagou). Von Siahotan (30 Werst füdöstlich von Taschitschiac) und von den Schwarzen Bergen rückten die Japaner bis zum Morgen des 11. Juli nicht vor. Am 10. Juli wurde bemerkt, daß sie Geschützschanzen bei Liaokuschan und auf den Höhen bei Oheju aufwarfen. In der Umgegend von Semagiu, 8 Werst von dem Pchanlinpaß, auf der großen Straße Simutschen Fönghwangtschong, bemerkte eine russische Streifwache ein japanisches Biwak von etwa zwei Bataillonen Infanterie. Ab⸗ teilungen der japanischen Vorhut halten das Tal des Lanhe, 50 bis 60 Werst östlich von Liaujang, besetzt. Bei Anpin, 40 Werst füdwestlich von Liaujang, sind Chunchusen⸗Banden aufgetaucht.

Wie der Generalleutnant Sacharow dem Generalstabe weiter neldet, fuhren die Japaner am 11. Juli fort, ihre Stellungen am Nordabhange der Höhen zwischen Maolingou und Pinsai, 8 bis 10 Werst nördlich von Kaitschou, zu befestigen. Japanische Kavallerie⸗ und Infanterieabteilungen, die sich in der Umgebung der Eisenbahn zeigten, wurden von Schützen und von der Grenzwache vertrieben. Auf russischer Seite wurden in Schar⸗ mützeln, die an diesem Tage stattfanden, 7 Mann verwundet. Die Russen fanden 2 tote Japaner und nahmen einen Verwundeten gefangen. Am Morgen des 11. Juli zeigten sich japanische Vorposten im Tale des Nantahe; gegen Abend wurden japanische Feldwachen im Osten auf der Linie Hupeiju-—- Muguju— Tindiatin gesehen. Am Morgen desselben Tages rückten Japaner von Muguju nach dem etwa 4 Werst von Kutiadsi befindlichen Paß vor. Japanische Schützen⸗ ketten und eine Batterie zeigten sich 9 Werst südöstlich von Tantschi. Die Batterie eröffnete das Feuer auf die russische Stellung bei Kutiadsi. Berichte über die weiteren Einzelheiten sind noch nicht eingegangen. Auf der Linie Dalinpaß—-Simutschen—Haitscheng sind keine Veränderungen eingetreten. Im Osten vom Pohanlinpaß in der Umgebung der nach Fönghwangtschöng führenden Straße erhält der Gegner Verstärkungen. In der Umgegend von Liaujang tauchen Chunchusen⸗Banden auf, mit denen russische Wachtposten Scharmützel hatten.

Eine über Tschifu in London eingegangene Lloydsdepesche aus Niutschwang meldet: Japanische Aufklärungstruppen wurden gestern vormittag sechs Meilen von dieser Stadt ge⸗ sehen. Der General Oku rückt mit 50 000 Mann in Eil⸗ märschen zwischen Niutschwang und Taschitschiao vor.

Nachrichten zufolge, die der Feldstab des Statthalters Alexejew aus japanischen Quellen erhalten hat, erfolgte, wie der russische Generalstab bekannt gibt, in der Nacht auf den 11. Juli ein Angriff auf die Stellungen bei Port Arthur. Die Japaner seien unter großen Verlusten zurückgeschlagen worden. Sie sollen angeblich die ungeheure Zahl von an⸗ nähernd 30 000 Mann verloren haben.

Afrika.

Die „Times“ meldet aus Tanger vom 12. d. M.: Der Sekretär der französischen Gesandtschaft, der gegenwärtig in Fez ist, habe Befehl erhalten, vorläufig dort zu bleiben, da der Sultan sich noch immer weigere, seine Zustimmung zur Einführung der algerischen Polizei in Tanger zu geben. Die französische Regierung werde voraussichtlich ge⸗ zwungen sein, auf diplomatischem Wege einen Druck auf den Sultan auszuüben.

Parlamentarische Nachrichten.

Nach amtlicher Meldung ist bei der gestern im Wahl⸗ kreise Aurich stattgehabten Ersatzwahl zum Hause der Abgeordneten der Konsistorialpräsident Iderhoff (freikons.) 1. 184 von 293 abgegebenen Stimmen gewählt. Der Gegen⸗ aandidat Landgerichtspräsident Becker (natl.) erhielt 109 Stimmen.

8

Der Kommerzienrat, Stadtverordnetenvorsteher Herbers in Iserlohn, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den Wahlbezirk Altena⸗Iserlohn im Regierungsbezirk Arns⸗ berg (nl.), ist nach einer M 5“ Iserlohn gestern gestorben. 8

n unter 0,75

Nr. 28 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 13. Juli hat folgenden Inhalt: Personal⸗ nachrichten. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Pariser statistische Jahrbuch 1901. Gesundheitszustand der englischen Kriegsmarine, 1902. Gesetz⸗ gebung usw. (Bayern.) Informationskurse für Amtstierärzte. (Oldenburg.) Fleischbeschau. (Anhalt.) Heilgehilfen und Massierer ꝛc. Gemeingefährliche Krankheiten. Hebammenwesen. Oeffent⸗ liche Tierschauen. (Reuß a. L.) Schlachtviehversicherung. (Groß⸗ britannien.) Epizootische Lymphangitis. (Siam.) Quarantäne⸗ ordnung. (Canada.) Vieheinfuhr. Gang der Tierseuchen im Deutschen Reiche, 30. Juni. Desgl. in Frankreich, 1. Vierteljahr 1904. Desgl. in den Niederlanden. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezirke Gumbinnen, Frank⸗ furt, Oppeln; Großbritannien, Aegypten.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Preußen). Untersuchung von Fleisch in den städtischen Untersuchungsämtern. (Sachsen). Feuerbestattung. (Württemberg). Verkehr mit Geheimmitteln. Vermischtes. (Deutsches Reich). Fleischbeschau, 1902/03. Prüfungen von See⸗ leuten in der Gesundheitspflege, 1903. Farbenblindheit bei See⸗ leuten, 1903. (Berlin). Senf und Weinessig. (FItalien). Infektionskrankheiten, 1903. (China. Schanghai). Gesundheits⸗ verhältnisse, März 1904. (Neu⸗Seeland). Desgleichen, 1901/02. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Des⸗ gleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Bei⸗ lage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Anderes Heil⸗ und Wärterpersonal).

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Arbeitslöhne im Dresdner Gewerbe

haben sich nach dem Bericht der Gewerbeinspektion im Jahre 1903 im allgemeinen wieder etwas erhöht. Von 100 der bei der Orts⸗ krankenkasse sowie den Betriebs⸗ und Innungskrankenkassen der Stadt Dresden angemeldeten männlichen Personen bezogen z. B. einen Tagelohn am 1. April am 1. Oktober ;0 von 0,76 bis 128 I1“ 2,26 2,76 3,25 9,268 758 über 3,76 6.6 660 Man ersieht aus diesen Zahlen, daß zu den niedrigsten 1,75 am 1. Oktober nur noch 5,3 % arbeiteten, während am 1. April noch 16,8 % der Erwerbstätigen sich mit ihnen begnügen mußten. Die Lohnsätze von 1,76 an bezogen dagegen am 1. Ok⸗ tober 94,7 %, während am 1. April nur 83,2 % ihrer teilhaftig gewesen waren. 1““

1,25 ℳ. H 2,25 2,75

90——8Si,

Zur Arbeiterbewegung.

Die Verhandlungen zwischen den Naphthaunternehmern und den Ausständigen in Boryslaw in Galizien sind, „W. T. B.“ zu⸗ folge, ergebnislos geblieben. Nach Ablauf der für die Wiederauf⸗ nahme der Arbeit gestellten Frist wurde daher mit der Auszahlung des Lohnes und der Zurückgabe der Dienstbücher begonnen. Die Ruhe wurde bisher nicht gestört. An 1500 Ausständige sind von Boryslaw abgereist. Die Erdwachsarbeiter der Galizischen

Kreditbank, welche die Arbeit bereits wieder aufgenommen hatten, sind neuerdings wiederum in den Ausstand getreten. Säntliche Gruben werden militärisch bewacht.

In Rovno und Rogi in Galizien ist ein Teilausstand, in Potok ein allgemeiner Ausstand der Petroleumgruben⸗ arbeiter ausgebrochen und infolgedessen Militär dorthin entsandt

9 worden. 8 8

Die internationale Uebereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 (Pariser Kon⸗ vention) nebst den übrigen Verträgen des Deutschen Reichs über den gewerblichen Rechtsschutz. Von Dr. jur. Albert Osterrieth und Rechtsanwalt August Axster. Berlin, Karl Heymanns Verlag. Geb. 7 In 86 Buche bieten Dr. Osterrieth, der durch seine erfolgreiche Tätigkeit in der Internationalen Vereinigung für ge⸗ werblichen Rechtsschutz und in der ähnlichen Vereinigung für Schutz des Urheberrechts in weiten Kreisen bekannt geworden und als bester Kenner des internationalen Rechts auf diesen Gebieten anzusehen ist, und der Rechtsanwalt Arxster einen Kommentar zur Pariser Konvention, dem wegen seiner Vollständigkeit und wegen des am 1. Mai v. J. erfolgten Beitritts des Deutschen Reichs zu der Pariser Konvention und Brüsseler Zusatzakte ganz besondere Bedeutung beizumessen ist. Aus der Geschichte der Pariser Uebereinkunft ersieht man, daß Werner Siemens schon auf dem Wiener internationalen Patentkongreß 1873 befürwortete, eine der Telegraphenunion analoge Union für Patent⸗ schutz zu begründen, und daß auf dem genannten Kongreß durch eine Resolution ersucht wurde, eine internationale Verständigung herbei⸗ zuführen. Diese Anregung, auf internationalem Wege eine einheit⸗ liche Patentgesetzgebung zu erreichen, ist als der Ausgangspunkt für die Pariser Konvention von 1883 anzusehen, die bei der internationalen Regelung ein einheitliches Recht geschaffen und dabei Rücksicht auf die Verschiedenheit der einzelnen Landesgesetzgebungen genommen hat. Es werden ferner der Zweck und die Bedeutung der Konferenzen zu Rom (1886), zu Madrid (1890) und zu Brüssel (1897 und 1900) näher besprochen. Die Madrider Beschlüsse, betreffend die Bekämpfung der falschen Herkunftsangaben auf Waren und die inter⸗ nationale Eintragung der Fabrik- und Handelsmarken, haben seit dem 15. Juli 1892 zwar nicht in allen, aber in einer Reihe von Unionsstaaten Gültigkeit, während die Beschlüsse der Brüsseler S sämtlichen Unionsstaaten, mit Ausnahme von Serbien und der Dominikanischen Republik, unterzeichnet und ratifiziert worden snn Die deutsche Reichsregierung erklärte nach der verfassungsmäßigen

eschlußfassung mit Wirkung vom 1. Mai 1903 ab den Beitritt des Deutschen Reiches zur Pariser Uebereinkunft vom 20. März 1883, zu dem dazu vereinbarten Protokoll vom 15. April 1891 und zu der Brüsseler Zusaßart vom 14. Dezember 1900, betreffend Ab⸗ änderung der Pariser Konvention. Dem Madrider Abkommen über Bekämpfung von falschen Herkunftsbezeichnungen und der inter⸗ nationalen Markeneintragung ist das Deutsche Reich nicht beigetreten. Die Verfasser besprechen zunächst allgemein den Inhalt der Kon⸗ vention und sodann die rückwirkende Kraft des Beitritts zur Union. Nach ihrer Ansicht kann das Recht der Priorität gemäß Art. 4 und das Recht aus Art. 6 auf Zulassung der im Ursprungslande vorschrifts⸗ mäßig hinterlegten Marke nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Rückwirken sollen die Bestimmungen des Art. 4b, betreffend die Un⸗ abhängigkeit der Dauer von Patenten, des Art. 3 b, betreffend die Ausübung von Patenten, des Art. 7, nach dem die Natur des Er⸗ seugnisses in keinem Falle ein Hinderungsgrund für die Hinterlegung der Marke sein, soll, und des Art. 8, betreffend den Schutz des Handelsnamens. Bei der dann folgenden ausführlichen Erläukerung der einzelnen Artikel sind 88 Gesichtspunkte wie alle anderen ein⸗ schlägigen Fragen eingehend behandelt. Auch die nach dem Eintritt des Deutschen Reichs in die Union mit Italien und der Schweiz ab⸗ eschlossenen Sonderabkommen werden näher erläutert. In einem Anhange sind die Bestimmungen der internationalen Konvention, die zugehörigen Verordnungen und Denkschriften sowie die Verträge mit Staaten, die der internationalen Union nicht angehören, abgedruckt.

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neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.

Der Unterricht in der Geschichte. Von Dr. Friedrich Neubauer, Direktor des Königlichen Gymnasiums und der Realschule zu Landsberg a. d. W. 0,50 Halle a. S., Verlag der Buch⸗ handlung des Waisenhauses. 1

Systematisches Wörterbuch der Japanischen Umgangs⸗ sprache. Von A. idel. In feinem Originaleinband 2,50 Oldenburg und Leipzig, Schulzesche Hofbuchhandlung und Hofbuch⸗ druckerei, A. Schwartz.

Die höheren Schulen Deutschlands und ihr Lehrer⸗ stand in ihrem Verhältnis zum Staat und zur geistigen Kultur. Von Friedrich Paulsen, Professor an der Universität Berlin. 0,50

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Braunschweig, Verlag von Friedrich Vieweg u. Sohn.

Bauwesen.

Wettbewerb um Entwürfe für den Wiederaufbau des Christiansburger Schlosses in Kopenhagen.

Das alte dänische Königsschloß, das seit seiner Zerstörung durch den großen Brand im Jahre 1884 in Ruinen daliegt, soll, wie das „Zentralblatt der Bauverwaltung“ berichtet, wieder aufgebaut werden. Hierfür ist durch Gesetz eine Summe von 6 Millionen Kronen (über 6 ½ Millionen Mark) bewilligt, für die Kosten eines zunächst aus⸗ zuschreibenden Skizzenwettbewerbs außerdem der Betrag von 33000 Kronen (37 000 ℳ). Der Wettbewerb ist von dem unter dem Vorsitz des dä⸗ nischen Ministers der öffentlichen Arbeiten stehenden „Ausschuß für den Wiederaufbau des Christiansburger Schlosses“ öffentlich ausgeschrieben. Für die sechs besten Arbeiten sind Preise im Gesamtbetrage von 13 000 Kronen ausgesetzt, die in Summen von 4000 bis 1000 Kronen verteilt werden sollen. Die Arbeiten müssen bis zum 30. November d. J., 12 Uhr Mittags, im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ein⸗ gereicht werden, von dem gegen Erlegung von 20 Kronen auch das ausführliche Programm bezogen werden kann. An deutsche Archi⸗ tekten, die sich an dem Wettbewerb beteiligen wollen, werden die Be⸗ dingungen gegen Erstattung der Kosten vom Kaiserlich deutschen Ge⸗ neralkonsulat in Kopenhagen übersandt.

Land⸗ und Forstwirtschatt.

Die deutsche Gersten⸗ und Hopfenausstellung wird vom 8. bis 16. Oktober zum elften Male in Berlin vom Verein Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei unter Mitwirkung der Deutschen Land⸗ wirtschaftsgesellschaft und des Deutschen Hopfenbauvereins veranstaltet. Eine wichtige Neuerung der diesjährigen Ausstellung wird eine Ab⸗ teilung für Saatgerste bilden, in der einheimische sortenreine Gersten zum Preisbewerb zugelassen werden, um so einen Ansporn zur Züchtung sortenreiner Braugersten in Deutschland zu geben. Mit der Ver⸗ sendung der Satzungen wird demnächst begonnen werden. Alle die Ausstellung betreffenden Anfragen, Mitteilungen und Sendungen sind an die u Berlin N. 65, Seestraße, Institut für Gärungsgewerbe, zu richten.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. G

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 28. vom 13. Juli 1904.)

Pest.

Aegypten. Vom 18. bis 25. Juni sind 36 neue Erkrankungen (und 16 Todesfälle) an der Pest zur Anzeige gelangt, davon 16 8. in Zagazig, 8 (6) im Distr. Nag⸗Hamadi, 4 (1) im Distr. Beni Suef, 3 (1) im Distr. Bibeh, 1 (—) im Distr. Samallut und 4 (4) in Alexandrien; ferner vom 25. Juni bis 2. Juli 23 (7), davon 11 (1) im Distr. Zag azig, 7 (4) im Distr. Beni Suef, 3 (1) im Distr. Bibeh, (1) im Distr. Nag⸗ Hamadi und 2 (—) in Alexandrien.

Persien. In der Hafenstadt Lingah sind während der 5 Wochen vom 27. April bis 3. Juni 6, 37, 31, 29, 22, zusammen

25 Personen an der Pest gestorben; ein Teil der Bevölkerung war in die Berge des Hinterlandes geflüchtet, doch lagen bis zum 8. Juni Nachrichten über eine Verschleppung der Pest nicht vor.

Britisch⸗Ostindien. Im Punjab sind während der am 4. Juni abgelaufenen Woche 12 219 Personen an der Pest gestorben, d. s. etwa 6000 weniger als in der Woche vorher und 7345 mehr als in der entsprechenden Woche des Vorjahres.

In der Zeit vom 12. bis 18. Juni sind in der Präsident⸗ schaft Bombay 664 Erkrankungen (und 510 Todesfälle) gemeldet, davon 61 (56) in der Stadt Bombay, 11 (12) im Stadt⸗ und Hafengebiet von Karachi, 4 (4) in demjenigen von Jamnagar.

Hongkong. In der Zeit vom 8. bis 28. Mai sind in Hong⸗ kong an der Pest 94 Personen erkrankt und 86 gestorben; von den Erkrankungen entfielen 58 auf das eigentliche Stadtgebiet.

Japan. Im März sind auf Formosa 558 Erkrankungen (und 368 Todesfälle) an der Pest zur amtlichen Kenntnis gelangt, davon im Verwaltungsbezirke Ensoiko 220 (148) Kagi 187 (113), Tainan 140 (99), Taipeh 10 (8), Kilung 1 —).

Britisch⸗Südafrika. Nach den aus Durban und Maritz⸗ burg eingegangenen Ausweisen sind in der am 4. Juni abgelaufenen Woche dort 2 Pestkranke im Hospital gestorben, 1 Kranker ist neu aufgenommen worden. 1

Im Bezirk Johannesburg ist während der am 12. Juni ab⸗ gelaufenen Woche ein Weißer an der Pest neu erkrankt.

Peru. In Callao sind anfangs Juni mehrere Pesterkrankungen, darunter 3 mit tödlichem Verlaufe, gemeldet worden; die Behörden haben angeblich die nötigen Maßregeln zur Bekämpfung der Krank⸗

heit ergriffen.

Queensland. Während der am 28 Mai reethe Woche sind in Brisbane 3 neue Pestfälle gemeldet; am Ende der Woche efanden sich dort 8 Pestkranke in ärztlicher Behandlung. Von 905

gefangen Ratten und Mäusen erwiesen sich 16 Ratten als pest⸗

infizier Pest und Cholera. 8

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben in der Woche vom 29. Mai bis 4. Juni 70 Personen an der Pest und 24 an der Cholera.

Cholera.

Türkei. Nach dem Ausweise Nr. 24 vom 28. Juni sind weitere 481 Erkrankungen (und 852 Todesfälle) an der Cholera gemeldet, davon in Hille 143 (197), Kerbella 122 (207), Nedjeff 67 (75), Djemaat (293), Bagdad 3 (1), Bassra 4 (3).

Auf den Bahrein⸗Inseln hat die Cholera im Laufe des Mai zahlreiche Opfer gefordert; allein in dem Hauptorte Mehnahmah, welcher etwa 10 000 Einwohner hat, sind von Anfang Mai bis Anfang Juni 1500 Personen der Cholera erlegen. Außerdem waren bis zum 8. Juni Cholerafälle Khazalie bei Mohammerah

gemeldet. Zufolge einer Mitteilung vom 30. Juni ist in Maskat die Cholera ausgebrochen. 1“ Persien. In dem Küstenort Rudhille (westlich von Buschär) ist einer Mitteilung vom 8. Juni zufolge die Cholera aufgetreten; ferner sind auf der Quarantäneinsel bei Buschär 2 Cholerakranke (aus Bahrein) gestorben, andere (aus Bassra) befanden sich daselbst in Be⸗

handlung. 1 8 1 . Hongkong. In der Zeit vom 15. bis 28. Mai sind in Hongkong

3 Personen an der Cholera erkrankt. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Limon vom 29. Mai bis 4. Juni und in Tampico vom 15. bis 28. Mai je 2, in Coatzacoalcos

vom 18. bis 28. Mai 3 Erkrankungen, in Guayaquil vom 5. bis 25. Mai 14 Todesfälle. Eine britische Bark, welche am 22. April.