1904 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Alle diesem Gesetz und dem anliegenden Kirchengesetz entgegenstehenden Bestimmungen werden aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer L111““ Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Travemünde, den 4. Juli 1904 an Bord M. J. „Hohenzollern“.

(L. S.) Wilhelm. Graf von Bülow. Schönstedt. Graf von Posadowsky. Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. Möller. von Budde.

. 8 von Einem.

Kirchengesetz über die Bildung von Parochialverbänden im Geltungs⸗ bereiche der revidierten Kirchenordnung für Westfalen

nd die Rheinprovinz.

““ Vom 4. Juli 1904.

Wir Wilhe m, von Gottes Gnaden König vol. Preußen ꝛc. verordnen unter Zustimmung der Provinzialsynoden von Westfalen und der Rheinprovinz für den Umfang der genannten Provinzen, was folgt:

1

Werden Kirchengemeinden in mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramte nicht verbundene Einzelgemeinden geteilt, so können die in Artikel I des Kirchengesetzes, hetsessen die Berliner Stadtsynode und die Parochialverbände in größeren Orten, vom 17. Mai 1895 (Kirch⸗ liches Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 37), dem Berliner Synodal⸗ verband übertragenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise einem aus den gedachten Einzelgemeinden gebildeten Gesamtverband über⸗ tragen werden 3

In Ortschaften, welche mehrere unter einem gemeinsamen Pfarramte nicht verbundene Kirchengemeinden umfassen, können die gleichen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise einem aus sämtlichen oder einigen Kirchengemeinden der Ortschaft, geeignetenfalls unter Ein⸗ beziehung angrenzender Kirchengemeinden gebildeten Gesamtverband übertragen werden. 88

Einem bereits gebildeten Verbande können weitere Kirchen⸗ gemeinden derselben Ortschaft u“ angeschlossen werden.

““ 8 8

Erfolgt die Bildung eines solchen Verbandes, so werden die er⸗ wähnten Befugnisse und Verpflichtungen von einer besonderen Ver⸗ bandsvertretung ausgeübt, die aus den Vorsitzenden der Presbyterien sämtlicher Verbandsgemeinden und mindestens dreißig weiteren Mit⸗ gliedern gebildet wird. Diese Mitglieder sind nach Verhältnis der Zahl der in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Pfarrstellen von den größeren Vertretungen der Einzelgemeinden aus den Presbytern und Repräsentanten der betreffenden Gemeinde auf die Dauer ihres Hauptamts zu wählen.

Unter den zu wählenden ö- 1ö“ 8

ie .

Ein von der Verbandsvertretung gewählter ges⸗ äftsführender Ausschuß vertritt den Gesamtverband in vermögensrechtlicher Beziehung in streitigen wie nicht streitigen Rechtssachen nach außen und verwaltet dessen Vermögen nach Maßgabe der Beschlüsse der Verbandsvertretung.

Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche den Gesamtverband gegen Dritte verpflichten sollen, insbesondere Vollmachten, müssen unter Anführung des betreffenden Beschlusses der Verbandsvertretung be⸗ ziehungsweise des Ausschusses von dem Vorsitzenden und zwei Mit⸗ liedern des Ausschusses unterschrieben und mit dem Siegel des Ver⸗ andes versehen sein. Hierdurch wird Dritten gegenüber die ordnungs⸗ mäßige Fassung der Beschlüsse der Verbandsvertretung sowie ihres Ausschusses festgestellt, sodaß es eines Nachweises der einzelnen Er⸗ fordernisse derselben nicht bedarf.

8

Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäfts⸗ führung der Verbandsvertretung und ihres Ausschusses werden im einzelnen Falle durch ein vom Konsistorium unter Teilnahme des Provinzialsynodalvorstandes zu erlassendes Regulatiy festgesetzt.

Ueber Aenderungen des Regulativs beschließt die Verbands⸗ vertretung unter Genehmigung des durch den Provinzialsynodal⸗ vorstand verstärkten Konsistoriums. .

§ 5. Die Anordnung über die Bildung eines Gesamtverbandes erfolgt durch das Konsistorium unter Teilnahme des Provinzialsynodal⸗

vorstandes. 8 1 2 Im Falle des §1 Abs. 1 muß die Anordnung vor dem Inkraft⸗

etreten der Gemeindeteilung erfolgen und tritt zugleich mit der letzteren in Kraft. Sie erfordert die Zustimmung der größeren Vertretung der

zu teilenden Kirchengemeinde. Im Falle des § 1 Abs. 2 erfordert die Anordnung die Zu⸗

stimmung der größeren Vertretungen aller zu dem Verbande zu ver⸗ einigenden Kirchengemeinden. .

Im Falle des § 1 Abs. 3 erfordert die Anordnung die Zu⸗ stimmung der Vertretung des Gesamtverbandes und der größeren Vertretungen der 1u““

)

Die Zahl der Repräsentanten der zu einem Gesamtverbande ge⸗ hörigen Einzelgemeinden kann durch Beschluß der größeren Vertretung derselben unter Genehmigung des Konsistoriums bei einer Seelenzahl von 2000 bis 5000 auf 24 und bei einer Seelenzahl von über 5000

auf 40 beschränkt werden. Im Falle des § 1 Abs. 1,. kann vor dem Inkrafttreten der

Gemeindeteilung eine gleiche Beschränkung für die zukünftigen Einzel⸗ gemeinden schon Beschluß der größeren Vertretung der zu teilenden Kirchengemeinde unter Genehmigung des Konsistoriums fest⸗

esetzt werden.

-2

1. Dies Gesetz tritt am 1. Audft dieses Jahres in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Travemünde an Bord M. J. „Hohenzollern“, den

4. Jult 1904 . Wilhelm. Voigts.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der riedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Friedrich els⸗Leusden ist das Prädikat ‚Professor“ beigelegt worden.

Der mit der Kaiserin Auguste Viktoria⸗Schule in Stettin verbundenen städtischen Lehrerinnenbildungsanstalt ist auf Grund des § 3 der ö vom 24. April 1874 die jederzeit widerrufliche Berechtigung zur Abhaltung von Entlassungsprüfungen von Ostern 1905 ab verliehen worden. 1“

Bekanntmachung.

AMNachdem das Königliche Oberverwaltungsgericht dahin Entscheidung getroffen hanf daß den Zuschüssen, welche von ellschaft zu dem Zwecke der Gewährung

Dritten an eine Aktienge u einer Dividende von gewisser Höhe und mit der Maßgabe geleistet

231 335 ℳ, sondern nur 22 500 beträgt.

86 die Gesellschaft diese Zuschässe⸗ zu diesem Zweck ver⸗ wenden muß und nicht frei über sie verfügen kann, die Eigen⸗ schaft einkommensteuerpflichtigen Einkommens bezw. gewerbe⸗ steuerpflichtigen Ertrages nicht innewohne, und auch der Herr Finanzminister dieser Entscheidung beigetreten ist, wird meine Bekanntmachung vom 26. Oktober 1903 im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger“ zu Berlin, Stück Nr. 257 vom 31. Oktober Abends, aufgehoben.

Auf Grund dieses und des § 46 des Kommunalabgaben⸗ gesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 166) bringe ich nun⸗ mehr zur öffentlichen Kenntnis, daß das für 1903 zu den Kommunalabgaben einschätzbare Einkommen aus dem Betriebs⸗ jahre 1902/03 bei der Nlederlausitzer Eisenbahn nicht

Halle a. Saale, den 15. Juli 1904. 8 v1111““; Königliche Eisenbahnkommissar. Seydel.

11““ Bekanntmachung.

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 421) nach Schluß des laufenden Sommersemesters an der hiesigen Hoch⸗ schule abzuhaltende tierärztliche Fachprüfung beginnt am Sonnabend, den 15. Oktober d. J.

Die Meldungen dazu sind bis zum; 6 an mich einzureichen. 968

Hannover, den 20. Juli⸗ 190g9

Der Direktor der Tierärztliche Dr. Dammann.

Preußen. Berlin, 21. Iuli.

Der Nachweisung über die auf den größeren deutschen Eisenbahnen (ausschließlich der bayerischen) während der Dauer des Winterfahrplans (Oktober 1903 April 1904) bei den fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung vorgekommenen Verspätungen ist folgendes zu entnehmen:

Anzahl der in Vergleichung gezogenen Bahn⸗ Sebiwhe

deren Gesamtlänge Ende April 1904

davon zweigleisig . . . . . .. Befördert wurden:

Schnellzüge

Personenzüge

gemischte Züge.

Geleistet wurden:

44 195 km, 18 1

.271 876, 11 039 726.

auf 1 km 1 Betriebslänge im siebenmonatl. Durchschnitt 702 132

Nℳ Zugkilometer.

Von den fahrplanmäßigen Zügen mit Personenbeförderung haben sich verspätet:

. im Tages⸗ im ganzen 1 8 durchschnitt

gegen das

im ganzen Vorjahr

14 426 1 389 und zwar: durch Abwarten verspäteter An⸗ 1“X“ durch Vorkommnisse bei den ver⸗ späteten Zügen selbst Von den Verspätungen der letzteren Art entfallen auf: 1 Nuse . 1 Million ——

8 322 198

6 104

1 196.

Die Anzahl der versäumten An⸗ schlüsse betrug. . . ““

Der Seehandlungspräsident Havenstein abgereist.

Der Senatspräsident beim Reichsmilitärgericht, Professor Dr. Weiffenbach ist mit Urlaub nach Thuͤringen abgereist.

1

ist mit 1 rlaub

Die heutige Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

enthält als besondere Beilage den stenographischen Bericht der Verhandlungen über den Verband deutscher Drahtwalzwerke und den Verband deutscher Drahtstiftfabrikanten am 30. Juni d. öI 8

In der Ersten und Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die vom Reichs⸗ eisenbahnamt aunf estellte tabellarische Uebersicht der Be⸗ triebsergebni fe deutscher Eisenbahnen für den Monat Juni 1904 veröffentlicht, auf die am Dienstag an dieser Stelle auszüglich hingewiesen worden ist. 8

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. J. „Hohen⸗ zollern“, S. M. S. „Hamburg“ und S. M. Tpdbt. „Sleipner”“ am 19. Juli in Drontheim eingetroffen.

S. M S. „Stosch“ ist am 19. Juli in Stockholm ein⸗ getroffen und geht am 23. Juli von dort nach Bergen in See.

S. M. S. „Loreley“ ist am 19. Juli in Batum ein⸗ getroffen und geht am 24. Juli von dort nach Noworossisk

in See. S. M. S. „Seeadler“ ist am 19. Juli und S. M. S.

J1111A4“ 8 ““ .2 9 v EE“

S. M. Tpdbte. „S 90“ und „Taku“ sind am 19. Juli von Tsingtau nach Wusung in See gegangen.

Das zweite Geschwader sowie die erste Torpedo⸗ bootsflottille und S. M. SS. „Amazone“, „Ariadne“, „Medusa“, E““ „Arcona“ und „Niobe“ sind am 20. Juli von Helder nach Lerwick (Shetlandinseln)

in See gegangen. 8

Baden.

Der Landtag ist gestern in Anwesenheit der Minister und Mit⸗ glieder der Ersten und Zweiten Kammer auf Befehl Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs durch den Staatsminister von Brauer

eschlossen worden. Nach Verlesung des Allerhöchsten Entschlusses

hielt der Staatsminister von Brauer eine Ansprache an die Mitglieder der Landstände, in der er, „W. T. B.⸗ zufolge, den freundlichen Gruß und fürstlichen Dank Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs für die andauernde erfolgreiche Arbeit übermittelte und einen Rückblick auf die Ergebnisse der abgeschlossenen Session warf, unter besonderem Hinweis auf die Verfassungsreform. Dieses neue Gesetz verwirkliche, anknüpfend an die der Verfassung von Anbeginn eingeflößten und durch jede Reform entschiedener ausgeprägten frei⸗ heitlichen Grundsätze, fruchtbare Gedanken, die eine wesentliche Er⸗ weiterung der Volksrechte bedeuteten, zugleich aber auch eine Gewähr dafür schafften, daß auch die in der Minderzahl befindlichen, für das Volksleben tätigen Kräfte eine ihrer Bedeutung ent⸗ sprechende Vertretung im Landtage erhalten. Als der Landes⸗ berr nach reichlicher Erwägung zur Aenderung der Verfassung seine Zustimmung gegeben, habe ihn das Vertrauen erfüllt, daß die neuen Rechte in einem auf das Gesamtwohl gerichteten Geiste ausgeübt werden würden. Wenn in den neuen Formen der alte gute Geist erhalten bleibe, werde es der Regierung auch in Zukunft gelingen, mit einer nach den neuen Grundsätzen gebildeten Volksvertretung erfolgreich zusammen zu wirken.

Großbritannien und Irland. I

Dem Vizekönig von Indien Lord Curzon ist gestern das Ehrenbürgerrecht der Londoner City verliehen worden. Die Guildhall war, „W. T. B.“ zufolge, von einer großen Zuschauermenge und hervorragenden Persönlichkeiten angefüllt. Die Kabinettsminister konnten wegen der langen Dauer der Sitzung des Unterhauses nicht an der Feier teil⸗ nehmen. Als Lord Curzon nach der Verleihung des Ehrenbürger⸗ rechts eine Ansprache hielt, wurde er mit lebhaftem Beifall be⸗ grüßt. In seiner Rede bemerkte der Vizekönig, Indien werde in der Weltpolitik eine Rolle von zunehmender Bedeutung spielen. In Asien werde wahrscheinlich über die Zukunft des Reichs entschieden werden. Lord Curzon verweilte dann ausführlich bei dem inneren Fortschritt Indiens und der ständigen Zu⸗ nahme der Loyalität gegen England. Er empfinde keine Be⸗ denken darüber, daß er der Regierung die Tibetpolitik empfohlen habe, besonders nicht, nachdem Tibet auf den Schutz seitens einer anderen Macht rechne. Die Befürchtungen wegen Tibets seien nicht eingebildet, sondern tatsächlich und dringend. Er hoffe, Klarheit zu verbreiten, Mißbehagen und Ränke zu beseitigen und harmonische Beziehungen zwischen den Tibetanern und den Engländern herzustellen.

Die auf Anregung Chamberlains Ende vorigen Jahres zusammengetretene, nicht offizielle, aus Vertretern des Handels und der Industrie zusammengesetzte Kommission, die sich mit Vorschlägen für etwaige zweckmäßige Aenderungen des Zolltarifs befassen sollte, hat jetzt ihren ersten Bericht erscheinen lassen, der sich mit der Eisen⸗ und Stahlindustrie beschäftigt. Die Kommission schlägt, wie „W. T. B.“ meldet, 1) einen allgemeinen Tarif mit niedrigen Zollsätzen für dasjenige Ausland vor, welches britische Waren zu billigen Bedingungen zuläßt, 2) einen Vorzugstarif, der niedriger ist als der all⸗ gemeine Tarif, für diejenigen Kolonien, die Großbritannien einen angemessenen Vorzug gewähren, und 3) einen Maximal⸗ tarif mit verhältnismäßig höheren Zöllen für solche Länder, welche britische Waren durch Tarife ausschließen, die Prohibitio⸗ zöllen gleichkommen. Doch soll hierbei die Möglichkeit gegeben werden, die Zölle auf dem Wege von Verhandlungen auf die Stufe des allgemeinen Tarifs herabzusetzen.

Das Unterhaus bhielt seit vorgestern abend eine Sitzung von ungewöhnlicher Dauer, in der das Finanzgesetz beraten wurde. Im Laufe der Debatte erklärte der Unterstaatssekretär des Aeußern Earl of Percy auf eine Anfrage, betreffkend das Anhalten britischer Dampfer durch russische Schiffe, die Regierung erkenne an, daß die Angelegenheit von großer Wichtigkeit sei; es finde eine erschöpfende Untersuchung statt. Um 3 ½ Uhr vertagte sich das Haus nach einer Sitzung von 25 Stunden und 38 Minuten.

Frankreich.

In dem gestern vormittag abgehaltenen Ministerrat machte, „W. T. B.“ zufolge, der Minister Delcassé Mitteilung von der an den Vatikan gerichteten Note, in der Zurückziehung der vom Vatikan direkt an die Bischöfe von dijon und Laval gerichteten Schreiben verlangt und erklärt wird, daß, wenn diese Zurückziehung nicht erfolge, die Be⸗ ziehungen Frankreichs zum Vatikan würden abgebrochen werden. Der Minister Delcassé hat dem Sekretär des Nuntius in Paris hiervon mündlich Mitteilung gemacht.

Rußland. 8

Der britische Botschafter in St. Petersburg hat, wie dem „Reuterschen Bureau“ von dort gemeldet wird, gestern wegen der Wegnahme des Dampfers „Malakka“ an die russische Regierung eine energische Protestnote gerichtet. In dieser werde die sofortige Freigabe des Dampfers ge⸗ fordert mit dem Hinweise darauf, daß die russische Regierung sich nicht auf rechtlichem Boden befunden habe, daß die an Bord der „Malakka“ befindliche Munition der britischen Re⸗ gierung gehöre und für das in den inesischen Gewässern befindliche englische Geschwader bestimmt sei, und daß ferner die Kisten mit einem deutlichen Pfeil gezeichnet gewesen seien, mit dem Zeichen, das als offizielle Marke der englischen Re⸗ gierung bekannt sei. Schließlich werde Rußland in der Note auf die volle Schwere der etwaigen Folgen hingewiesen. 8

Italien. 8

Gestern vormittag wurde in der Peterskirche ein feier⸗ licher Fürbittgottesdienst für Leo XIII. abgehalten, dem der Papst, die Neffen Leos XIII., das diplomatische Korps, zahlreiche Kardinäle und an 5000 Personen beiwohnten Der Kardinal Agliardi zelebrierte die Messe. Der Papfe segnete den Katafalk und sprach an dem vorläufigen Grebe Leos XIII. ein kurzes Gebet.

Niederlande. ches Detret,

„Hertha“ am 20. Juli in Tsingtau eingetroffen.

Das „Amtsblatt“ veröffentlicht ein Königli durch das die Erste Kammer mit dem 23. Juüli aufgele

ie Ausweise über Geschäftsbetrieb und

nnahmestellen.

Bewohner.

Hieser gegen 1901 ein Zugang von 500 450 585,70 zu verzeichnen.

165 779 416,

nsett werden.

Fin Telegramm des Generals Kuropatkin an den giser von Rußland vom 19. d. M. meldet, wie „W. T. B.“ 1s St. Petersburg erfährt: Vor der Südfront traten vom bis 19. Juli keine besonderen Veränderungen ein. Am „Juli wurde um 5 Uhr Nachmittags bemerkt, daß be⸗ ütende japanische Streitkräfte nach Sihejan (auf der traße Läaujang-—Saimatsi) gegen unsere Abteilung vor⸗ ückten. Nach zweitägigem Kampfe zog sich die letztere in r Richtung auf das Dorf Guntsiatsy östlich von Anpin

c. . tughait bezug auf die Meldung, daß die japanische Re⸗ crung China einen Vorschlag für die Verwaltung derjenigen eile der Mandschurei, die von japanischen Truppen besetzt 8, gemacht habe, wird, einer Meldung des genannten ureaus aus Tokio zufolge, dort amtlich erklärt, daß nie ein lcher Vorschlag von der japanischen Regierung gemacht rden itt und daß jene Meldung vollständig auf Erfindung uht. 2 8 bn . russische Wladiwostok⸗Geschwader hat sich, ije dem „Reuterschen Bureau“ aus Tokio vom gestrigen Tage erichtet wird, durch die Tsugaru⸗Straße nach dem ktillen Qzean begeben. Gestern mittag traf der japanische ampfer „Takaschima Maru“ in Mororan ein, nachdem er orher von einem Besatzungsteil des russischen Wladiwostok⸗ ischwaders durchsucht worden war. Der Dampfer berichtet, die russische Flotte ihre Fahrt mit äußerster Kraft nach üdosten fortgesetzt habe, als ob sie nach Saigon fahren wolle. zsei möglich, daß dies nur eine List sei, um japanische Schiffe zuspüren. An die an der Ostküste Japans verkehrenden auffahrteischiffe ist eine amtliche Warnung ergangen. Die schiffe suchen eiligst Schutzhäfen auf. Der von russischen Hilfskreuzern im Roten jeere beschlagnahmte britische Dampfer „Ma⸗ kka“ traf nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ 6 Port Said, gestern früh dort ein. Er führte die ssische Kriegsflagge und hatte einen Kapitän, vier Offiziere d 45 Matrosen und Heizer von der russischen Kriegs⸗ arine an Bord. Die Mannschaft der „Malakka“ war rkriegsgefangen erklärt und jeder Verkehr mit der Küste r untersagt worden. Eine bewaffnete Wache bewachte das allreev. Dem englischen Kapitän des Schiffes, der gegen eihm zuteil gewordene Behandlung Einspruch erhob, war Ppehrere Male mit der Verhaftung gedroht worden. Im Laufe s gestrigen Tages soll er sich auf dem Dampfer „Osiris“ b Brindisi eingeschifft haben, um den britischen Behörden ber die Angelegenheit Bericht zu erstatten. Heute ist die lalakka“, wie das genannte Bureau weiter berichtet, von ort Said abgegangen; ihr Bestimmungsort sei nicht an⸗ egebben worden, wahrscheinlich sei es Cherbourg und Libau. zhabe sich her ge pelt daß die russischen Hilfskreuzer molensk“ und „St. Petersburg“ nicht nur die Dardanellen, ndern auch den Suezkanal unter der Handelsflagge passiert

b

8

Nr. 31 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ rrausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 15. Naut che füseice, halt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Exequaturerteilungen. (Zankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1904. Zoll. und Steuerwesen: Bestellung eines Stationskontrolleurs. (Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von hrern an der Waisen⸗Erziehungs⸗ und Bildungsanstalt Kemperhof iKoblenz von der Verpflichtung zur Invalidenversicherung; hekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Ver⸗ cerungsunternehmung durch die Landesbehörde. 5) Polizeiwesen: usweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Nr. 58 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ aa. im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 20. Juli, hat genden Inhalt: Die Architektur der Renaissance in Toskana. the die Messung der Größe und Lage unbekannter Kräfte (Wind⸗ uc, Erddruck), die auf ruhende Körper wirken. Vermischtes: gebnisse der Prüfungen für den preußischen Staatsdienst im Bau⸗ cche. Wettbewerb um Entwurfstizzen für ein Geschäftshaus der erüder Stollwerck in Cöln. Wettbewerb um Entwürfe zu einem taelitischen Tempel in Triest. Besuch der eidgenössischen poly⸗ chnischen Schule in Zürich. Bücherschau. 8

Statistik und Volkswirtschaft.

preußischen Sparkassen im Jahre 1902. Die Aufbereitung des auf das Rechnungsjahr 1902 bezüglichen eicschen Stoffs lber den Geschäftsbetrieb und die g. ehe her 81 Sparkassen ist zu Ende geführt; die ausführlichen Tabellen füce demnächst in der „Zeitschrift des Königlich preußischen Sta⸗ licten Bresht veröffentlicht werden. Die ersten vorläufigen Er⸗ b. -. der Anlegung der Sparkassengelder sind bereits in heü·5 Se Korrespondenz“ vor einiger Zeit veröffentlicht worden. wer 8 der Sparkassen betrug 1902 1507 gegen 1505 im Jahre bingegangen waren 12 von den 1901 vorhandenen 185 Ver⸗ daund Privatsparkassen. „Dagegen hatte sich die Zahl der Kreis⸗ ertafe ssparkassen von 407 auf 412 vermehrt; die der Landgemeinde⸗ varisfe war von 224 auf 227 gestiegen; ebenso hatten die städtischen en von 686 auf 689 Zu den 1508 Sparkassen noch 605 Filial⸗ oder Nebenkassen und 2378 Sammel⸗ oder fernmgestele Somit entfiel zur fraglichen Zeit eine Sparstelle 765 q. I. der Fläche des preußischen Staats sowie auf 7942 nen nez nang8 EEe“ 888 Z 2 re. n Sparkassenbüchern befanden si 2 930 im Umlaufe. Davon 5 auf Beträge 1902 LEEET16 2 624 046 28,00 2514 818 1 377 146 14,69 1 353 054 3 it. 027 13,22 1 209 785 1 88 7 438 15,12 1 373 151 1890—19900 2 299 931 24,55 2 165 230 . 10000 000 369 948 3,95 334 859 45 394 0,48 40 033.

8 Gesamteinlagen am Jahresschlusse betrugen 6 727 707 642,80 ℳ;

bis 60 .. ber 60 —- 150 8 150 300 300 600

Zugang ergab sich aus

nsen nebst 188 511 269,87 gutgeschriebenen

1 777 718 732,19 neuen Einlagen weni

7 ger

ee. Rückzahlungen. Auf jeden Kopf der Bevölkerung an Einlagen 188,66 gegenüber 177,76 im Vor⸗

007 Bücher des Danziger Sparkassen⸗Aktienvereins konnten

eußens kam

jahre und 166,46 im Jahre 1900. Auf die einzelnen Arten der Sparkassen verteilen sich die Einlagen folgendermaßen: 1 88 Betrag

städtische ssenX 5189990,12

andgem.⸗ usw. Sparkassen. 408 312 005,99

1165 1 2 122 142 427,33

Provinzial⸗ 8 239 647 892,78

u. Privat⸗ 1 . . 524 089 396,58 1 „Die preußischen Sparkassen verfügen über einen sehr erheblichen b der sich 1902 auf verüge 139,40 oder 8 e 868 8 Adecr er. belief. Im Vorjahre betrug der Reservefonds 1 10 762,48 ℳ; er war also um 37 362 376,92 gestiegen ein Zeugnis für die Umsicht und Vorsicht der Sparkassen⸗ bermo ungen. Das zinsbar angeleate Sparkassenvermögen (in dem Reservefonds von 457 Mill. Mark mit inbegriffen ist) er⸗ rei S. Schlusse des Berichtsjahres 7 038 284 507,67 ℳ; der bare Kassen Ftand ergab gleichzeitig 124 328 556,41 ℳ. Die Zinsbruttoein⸗ nahme ezifferte sich auf 276 905 637,73 oder etwa 4,08 v. H. des im Jahresmittel 1901/1902 zinsbar angelegten Vermögens; die Zins⸗ ö machten 219 885 602,83 aus oder etwa 3,4 v. H. der Spareinlagen für 1901/1902. Die Zinsüberschüsse .“ somit 57 020 034,90 ℳ, die Verwaltungskosten 11 778 962,31 4 5 v. H. der Zinseinnahme bez. 0,18 v. H. der Einlagen, was 1 * Fehr mäßige Summe gelten muß in Anbetracht der gewaltigen 88 eit, 8 mit dem Sparkassenbetriebe verbunden ist. Für öffent⸗ st 8 Sene se sind im Rechnungsjahre 1902 von den Sparkassen 8 33,40 aufgewendet worden. Ohne die Rücklagen für den vFaesgc und die Aufwendungen für öffentliche Zwecke hätten 8 b etwa 0,85 v. H. mehr an die Sparkasseneinleger be⸗ 8 len önnen, was aber aus verschiedenen sachlichen Gründen unstatt⸗ 88 gewesen wäre, z. B. schon weil die gegenwärtigen Besitzer von 1 e den Reservefonds, aus dessen Verzinsung etwa 9 Ueberschüsse stammte, nur zu einem Teile haben bilden helfen. ö2 Interesse ist ferner, daß die Sparkassen seit ihrem Bestehen 70 839 475,51 für öffentliche Zwecke aufgewendet haben. Das 18 Vermögen der Sparkassen betrug 4 354 001,09 ℳ, wovon C1”¹” auf Geschäftshäuser und Grundbesitz entfallen, 707 720,59 auf Zuwendungen und Garantien der Errichter. Von je 100 der überhaupt angelegten Kapitalien kamen

1898

1 auf 1902 1901 1900

städtische Hypotheken 34,71 34,02 33,48 31,04 ländliche Hypotheken 23,03 23,69 24,88 25,67 25,49 Inhaberpapiere (Bilanzwert)) 27,02 26,43 26,00 26,68 28,06 Schuldscheine (ohne Bürgschaft) 0,16 0,19 0,15 0,29 0,32 Schuldscheine (mit Bürgschaft) 2,07 2,20 2,37 2,75 2,83 11’“ Faustpfand. .. 1185 1,38 1

Anlagen bei öffentlichen 10,02 9,97 9,65 8,97 8,59

1899 32,05

11““ sonstige Anlagen. . .. .. ((„... 68 0,6 0 Am bemerkenswertesten ist bei dieser Entwickelung der Rückg der Darlehen auf ländliche, deren Zunahme auf städtische 5Rcggeng Dieses Ansteigen hat bei den letzteren Hypotheken seit 1898 etwa rund 12 v. H. betragen, während der Betrag der ländlichen Hypotheken im Verhältnis um rund 10 v. H. gesunken ist. Die Inhaberpapiere zeigen gegen 1898 einen Rückgang um etwa 4 v. H.; es ist jedoch zu beachten, daß dieser im Jahre 1900 weit erheblicher war und etwa 8 v. H. ausgemacht hat, sodaß das Jahr 1902 darin bereits einen Fortschritt zeigt. Eine günstige Entwickelung weisen endlich die An⸗ lagen bei öffentlichen Instituten auf, die seit 1898 um etwa 16 v. H. e.; sind. Was endlich die gesamte Entwickelung des Einlagen⸗

estandes seit 1887 anlangt, so war sie die folgende: Einlagen am Schlusse Einlagen am Schlusse des E“ V des Rechnungsjahres in

6 727 707 642,80 4

6 236 458 932,18 3 999 881 82999

5 745 794 973,76 1892. 3 551 705 144,44

5 577 020 150,65 1891. 3 406 545 546,02

5 287 235 05741 1890. 3 281 571 002,95 897 4 968 109 059,54 1889. 3101 746 304,41 1896. 4 655 622 410,88 1888. 2 889 268 342,90 1895 . . . . 4 345 497 330,97 1887 . . . . 2672 597 421, 82.

Der Gesamtbetrag der Einlagen ist also in den letzten 15 1 um 151,7 v. H. angestiegen. Bemerkenswert ist nach 88 den mäßigen Anwachsen der Einlagen in den neunziger Jahren der Ein⸗ schnitt im Jahre 1900. Während vorher die jährliche Vermehrun etwa 300 Millionen betragen hatte, sank sie im Jahre 1900 2 168,8 Millionen, was auf den wirtschaftlichen Niedergang des be⸗ treffenden Jahres zurückgeführt werden kann; 1901 ist wieder eine er⸗ hebliche Zunahme, um 490,7, 1902 um 491,2 Millionen erfolgt.

8 8 (Stat. K.

8 1 Zur Arbeiterbewegung. Die ausständigen Steinsetzer und Rammer Berlin

Nr. 168 d. Bl.) hielten, hiesigen Blättern zufolge, gestern im l schaftshause eine Versammlung ab, in der berichtet wurde, daß mehr als 30 Firmen sich bereit erklärt haben, zu den alten Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen weiter arbeiten zu lassen; infolge⸗ dessen hätten über 500 Steinsetzer und 200 Rammer die Arbeit wieder aufgenommen; die letzteren mit dem Vorbehalt abzuwarten, was bei den bevorstehenden Verhandlungen des Einigungs⸗ amts für die Rammer erreicht werde, da diese ihre Forderungen nicht vrseegggen 8 8be K2. her Fänung behauptet werde. Die zerhandlungen vor dem Gewerbegericht werden vo

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Au udapest wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert, daß in de Annathaler Werken der Graner Kerlegrethiertz daß in den schaft sämtliche Arbeiter die Arbeit eingestellt haben, weil die Direktion zwei den Arbeitern mißliebige Aufseher nicht ohne weiteres entlassen wollte. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung wurden der Bergwerksleitung Gendarmen zur Verfügung gestellt.

Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Chicago von gestern: Der Ausstand der Packhaus angestellten (vgl. Nr. 167 d. Bl.) ist beigelegt worden. Die Streitfrage wird einem Schiedsgericht unterbreitet werden. Die Unternehmer willigten ein, die Ausständigen wieder anzustellen. Es verlautet, daß am Donnerstag an allen großen Plätzen der Schlachtindustrie die Arbeit wieder aufgenommen werden soll.

In Essen tagte am 19. d. M. der 5. Kongreß der christ⸗ lichen Gewerkschaften Deutschlands. Den ersten Febetnt der Tagesordnung bildeten Referate über den gesetzlichen Schutz der Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen. Der erste er Rienecker⸗Düsseldorf, befürwortete, folgende Resolution 4. „Der Kongreß sieht in einer gesetzlichen Regelung der Haus⸗ wepgfeeie ind . Fases der derin heschäsfiaten beiter und Arbeiterinnen eine der nächsten und wichti der ggetlüchen Falrefonm und fordert: Baldigste Ausdehnung der Arbeiterversicherungsgesetzgebun auf die gesamte Hausindustrie unter Einfügung i Verss, engieeecs e. Ercfaaa 2) Erlaß von Schutzbestimmungen und Unterstellung d ’. samten Hausindustrie unter die Gewerbeinspektion. 66a6a Vervpflichtung der Unternehmer und Zwischenmeister zur Listen⸗ führung über die von ihnen beschäftigten Hausgewerbetreibenden und Einführung von Lohnbüchern für alle Zweige der Hausindustrie, aus denen Art und Umfang der Arbeit, die vereinbarten Lohnsätze und der Verdienst des Zwischenmeisters zu ersehen sind.

7 Als Bilanzwert muß entweder der Kurswert der betr. Papiere

1894 .. 1893.

1902. 1901. 1900. 1899. 1898. 1897.

igt 8 nach der Höhe ihrer Einlagen angegeben werden.

bei Abschluß des Rechnungs ist, deen, desh . sahres oder, wenn der Ankaufswert niedriger

2

4) Gesetzliche Vorschriften über die Beschaffenheit d

t er W 8 Werkstätten der Hausgewerbetreibenden .en. Ber eühnwungen 28 Re eln der Wohnungshygiene in Verbindung mit Feneese ngsinspektion und unter Ausübung einer regelmäßigen

5) Verbot der Mitgabe von Heimarbeit an Arheite Arbeiterinnen, welche in 1à. und Werkstätten Win vebeitea und regelmäßigen täglichen Arbeitszeit beschäftigt sind.

1 6) Um der Herabdrückung der Löhne einerseits durch die Unter⸗ ne andererseits durch die Konkurrenz der Heimarbeiter und arbeiterinnen untereinander entgegenzuwirken, sind Institutionen zu scheffen seventuell unter Anlehnung an die Gewerbegerichte), in denen 8 rbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig vertreten sind, durch welche er Mindestlohn und die sonstigen Arbeitsbedingungen für be⸗ stimmte Bezirke und Branchen rechtskräftig festgesetzt werden.

1 19 Die Ueberführung der Hausindustrie in Werkstätten und Fabrik⸗ etriebe überall da, wo sie sich unter schwerer Gefährdung der Ge⸗ lig. PaSNe. Konsumenten vollzieht.

ese Forderungen durch die 1 2 mierrict find; 18 der Fonsgcg⸗ 8 1“

1) daß der Bundesrat von den ihm zustehenden Befugnissen, di Arbeiterversicherungs⸗ und Schutzbesti Lsindustrie aaaancheg Beecas 8 auf die Hausindustrie

bei luß von Tarifverträgen zwischen den Gewerk⸗ schaften und den Unternehmern mehr als bisher die in der Branche bestehende Heimarbeit berücksichtigt werde; 6 3) fordert der Kongreß die christlichen Arbeiter auf, mit vereinten vüe für die Organisation der Heimarbeiter und ¹ eiterinnen in christlichen Gewerkschaften zu wirken, da eine urchführung der aufgestellten Forderungen um so eher und in sach⸗ Weise zu erwarten ist, wenn die Heimarbeiter selbst dabei mit⸗

Die Korreferentin Fräulein Nagler⸗Berlin bemerkte, der H vorstand habe es freudig begrüßt, daß der gesetzliche Schutz 83 arbeiter auf die Tagesordnung des Kongresses gebracht worden sei. Man habe sich geeinigt, den Hauptnachdruch auf drei Punkte zu legen: 1) Abschaffung von Heimarbeit, soweit sie von Männern ausgeführt und soweit sie gesundheitsschädlich ist, 2) Beschränkung der Heim⸗ arbeit, 3) Beibehaltung der Heimarbeit für die Hausfrau und Mutter, aber unter sehr zu bessernden wirtschaftlichen Bedingungen. Nach längerer Diskussion wurde die vorgeschlagene Resolution mit 1“ gefaßt, von denen besonders die

0 g der re räftigen Fest 2 eg vervneagbehen ist.

„In der Nachmittagssitzung wurde über die Organisati Hemarbeitef mnen und Ne gele pl ch⸗ 1“

2 erau üssen in Fabriken berate d nach Si 1z estimmig gefaßt: v

„Der 5. Kongreß der christlichen Gewerkschaften Deutschl betrachtet Arbeiterausschüsse als nützliche und notwendige Da die Einrichtung von Arbeiterausschüssen bei einem großen Teile der Unternehmer leider noch immer energischem Widerstande begegnet, so erachtet der Kongreß die gesetzliche Einführung der⸗ selben für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitern als absolut geboten. 5 i ssfüffe vor hse Scheindasein zu bewahren

raktische Bedeutung und f si üinatn -G g rfolge zu sichern, ist zu be⸗ die Mitglieder der Arbeiterausschüsse dur j Wahl von den Arbeitern aus ihrer Mätt⸗ zu 8 . eee großen Betrieben aus den verschiedenen Arbeiterkategorien,

2) Mitglieder der Arbeiterausschüsse während ihrer Amtsdauer nicht entlassen werden dürfen, sofern nicht die Bestimmungen des 123 der Reichsgewerbeordnung und gleiche Bestimmungen von Landesgesetzen, betreffend die Entlassung von Arbeitern vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit und ohne Aufkündigung, Platz greifen

3) die Arbeiterausschüsse die Befugnisse haben, 3 bi 1“ e. der Mitarbeiter der Be⸗

en Arbeitgebern vorzutragen und sich i 1 ü bs h. drsgbin gutachtlich zu 1f2. Zusammenkünften mit Hin diesen Zusammenkünften über soastige Fragen und Ange⸗ legenheiten, welche das Lohn⸗ und Arbeitsverhaͤltnis, snsbejondere bie

und Abänderungen derselben betreffen, ihr Gutachten

ugeben;

yec. in diesen Zusammenkünften auch das Wohl der Arbeit ihrer Angehörigen betreffende Verhältnisse und 88 zu und äußern;

d. die regelmäßigen Zusammenkünfte der Ausschüsse mit Arbeitgebern tunlichst monatlich, mindestens aber Nusschüsse mi stier finden zu lassen im übrigen sind über die Tätigkeit und Zusammen⸗ setzung der Arbeiterausschüsse statutarische Bestimmungen zu treffen.

„Der Kongreß ersucht die Staatsregierung und die gesetzgebenden Körperschaften im Sinne des Vorstehenden Arbeiterausschüsse gesetzlich einzuführen. Ferner fordert er die Kongreßteilnehmer auf, die e zur lebhaften Unterstützung dieser Bestrebungen an⸗

uern.

„Ein Antrag der Bauhilfsarbeiter von Hannover, der möge die HeSeea auffordern, durch ongeß schäftigung von Arbeiterinnen auf Bauten zu verbieten eet⸗ Feafsnh ““ angenommen.

eiter wurde zu dem im preußischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Erschwerung des E Mae licher Arbeiter einstimmig beschlossen: 88 „Da zur Behandlung der genannten Kontraktbruchvorlage keine Referate vorgesehen sind und deshalb eine gründliche Behandlung

dieses Gegenstandes nicht mehr möglich ist, da ferner das Komitee

des Frankfurter Arbeiterkongresses bereits im Sinne der christli Gewerkschaften Stellung genommen hat, der Beratung der Kontraktbruchvorlage ab. Er verweist bezüglich seiner Stellung zur Landarbeiterfrage auf die vom 4. Kongreß der christ⸗ lichen Gewerkschaften zu München im Jahre 1902 beschlossene Re⸗ 1a n b5 u. a. Ffehder wird: Beseitigung der für die Landarbeiter bestehende itions⸗ verbote und diesbezüglichen veralteten wL“ 2) Seeeg der Ausnahmestellung der Landarbeiter in bezug auf den Arbeiterschutz und die Arbeiterversicherung; 3) Gewährung von Rechtsschutz beim Abschluß von Kontrakten und Uebernahme von Akkordarbeiten durch Landarbeitervereine. 1eveereen 8* das lebhafteste gegen jede mwegen die Arbeitsfreiheit 2 in⸗ schränkende Gesetzesbestimmung.“ Damit war die Tagesordnung erledigt.

Kunst und Wissenschaft. 8

Unter dem Namen: „Vereinigung bildender Känstler für monumentalen Grabmalsbau“ in Dresden ist eine Reihe Künstler zusammengetreten, Mitglieder verschiedener Richtungen, des Deutschen Künstlerbundes und anderer Vereinigungen, zu dem Zweck, Grabdenkmäler zu schaffen, bei denen Architekt, Maler und Bildhauer gemeinsam wirken und jeder im Rahmen der ganzen Idee das Vollendete seiner eigenen Kunst dazugibt. Zur Führung der Ge⸗ Plte wurde der Direktor Alfred Kuntze, Dresden, verpflichtet. Da ekretariat befindet sich in Dresden, Kurfürstenstraße 1.

6 Land⸗ und Forstwirtschaft. Weizenernte und Saatenstand in Oberitalien.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Mailand berichtet unterm

9. d. M.: Die nahezu vollendete Weizenernte hat in der Lombardei und in der Emilia der Menge nach nur ein mittelmäßiges Ergebnis eliefert. Der Ertrag in der Emilia wird sogar im Vergleich zum Vorjahre um etwa 20 % geringer geschätzt. In Venetien ist die Weizenernte hingegen da, wo die Frucht nicht durch Unwetter gs hat, sehr befriedigend ausgefallen. In Pirmont soll 8