1904 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

eine Gemeinde⸗ oder Kommunalverwaltungsbehörde, der ihr nach vorstehendem obliegenden Verpflichtung nachzukommen, oder kann über den Inhalt der Dienstanweisung zwischen den beteiligten Behörden ein Einverständnis nicht erzielt werden, so entscheidet der Regierungs⸗ präsident, für den Landespolizeibezirk Berlin der Oberpräsident, endgültig.

2) Bezirks⸗Wohnungsaufsichtsbeamte.

Den Regierungspräsidenten, für den Landespolizeibezirk Berlin dem Oberpräsidenten, sind zur Ausübung der Aufsicht über die Tätigkeit der Gemeinde⸗ und Ortspolizeibehörden 1), soweit sich dazu ein Bedürfnis ergibt, besondere Wohnungsaufsichtsbeamte bei⸗ zugeben. Diesen Beamten stehen bei Ausübung ihrer Dienstobliegen⸗ heiten die Befugnisse der mit der örtlichen Wohnungsaufsicht be⸗ rauten Personen 2) zu. 1“

Artikel 6. Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen.

§ 1.

Im § 146 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. Auguft 1883 (Gesetzsamml. S. 237) erhält der Abs. 2 folgende Fassung:

Die Wahrnehmung der in den §§ 5, 8, 9 a. a. O. dem Kreisausschuß übertragenen Obliegenheiten liegt für den Stadt⸗ kreis Berlin dem Minister der öffentlichen Arbeiten, im Falle des § 5 in Gemeinschaft mit dem Minister des Innern, für die übrigen Stadtkreise sowie für die zu einem Landkreise ge⸗ hörigen Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern dem Bezirks⸗ ausschuß ob. Gegen die in erster Instanz gefaßten Beschlüsse des Bezirksausschusses findet in den Fällen des § 5 a. a. O. die Beschwerde an die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern statt. Die Bestätigung der Statuten nach den §§ 12, 15 a. a. O. erfolgt für den Stadtkreis Berlin durch

den Minister des Innern.

Maßgebend für die Berechnung der Einwohnerzahl einer Ge⸗ meinde oder eines Gutsbezirks ist hinsichtlich der Bestimmungen dieses Gesetzes die durch die jedesmalige letzte Volkszählung ermittelte Zahl der ortsanwesenden Zivilbevölkerung. 3

Ausgenommen von den Vorschriften der Artikel 4, 5 sind:

a. Schlösser des Königs oder eines Mitglieds des Königlichen Hauses oder des Hohenzollernschen Fürstenhauses einschließlich der zu⸗ gehörigen Nebengebäude;

b. die Wohnungen der Chefs und Mitglieder der bei dem Deutschen Reich oder dem Preußischen Staat beglaubigten Missionen sowie der im Deutschen Reich angestellten Konsuln, sofern in Ver⸗ trägen des Deutschen Reichs mit anderen Mächten Vereinbarungen über die Befreiung der Konsuln von der inländischen Gerichtsbarkeit getroffen sind;

c. die dem Staat oder einem Kommunalverbande gehörigen Gebäude, soweit sie zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauche be⸗ stimmt sind;

d. Anstalten, soweit sie auf Grund besonderer Bestimmungen einer staatlichen Beaufsichtigung unterstehen.

116“

1

Dieses Gesetz tritt am in Kraft.

Die bestehenden Wohnungsordnungen bleiben so lange in Geltung, bis sie im Wege der Polizeiverordnung (Artikel 4 § 1) abgeändert oder gemäß § 145 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung (Gesetzsamml. S. 195) außer Kraft Pjeßt werden. Bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes können zu seiner Aus⸗ führung Wohnungsordnungen erlassen und die zu diesem Behufe not⸗ eendigen Anordnungen und Beschlüsse erlassen werden.

§ 6.

Die Bestimmungen in Artikel 1 Ziffer 5 a, b finden auf Orts⸗ statute, die bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in L. stehen, nach Maßgabe der §§ 96 Abs. 2 bis 4, 78 des Kommunalabgaben⸗ gesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) Anwendung.

Begründung.

Bereits in der Thronrede vom 8. Januar 1901 ist darauf hin⸗ gewiesen, daß die Gestaltung der Wohnungsverhältnisse, namentlich in den dichtbevölkerten und überwiegend nacsrkenen Gegenden, ein Ein⸗ greifen auf den verschiedenen Gebieten kommunaler und staatlicher Fürsorge erheische, um die hervorgetretenen Mißstände zu mildern und namentlich dem Wohnungsbedürfnisse der minderbemittelten Klassen nach Möglichkeit abzubelfen.

Nachdem durch die Erlasse der Minister für Handel und Ge⸗ werbe, des Innern, der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten und für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 19. März 1901 (Minist.⸗Bl. der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung S. 12) die Aufmerksamkeit der Behörden auf die Verbesserung der Wohnungsverhältnisse hingelenkt worden ist, sind die einschlägigen Verhältnisse in den verschiedenen Teilen des Staatsgebiets allgemein von den örtlichen und Provinzialbehörden einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Weiteres wertvolles Material für die Beurteilung der herrschenden Wohnungszustände ist durch die wohnungsstatistischen Aufnahmen gewonnen, die in einer Anzahl überwiegend größerer Ge⸗ meinden zumeist mit der letzten Volkszählung vom 1. Dezember 1900 verbunden worden sind. Soweit über die in Frage kommenden Ver⸗ hältnisse statistische Feststellungen vorlagen, ist das gesamte einschlägige Material in der als Anlage beigefügten Denkschrift „Zur Wohnungs⸗ statistik in Preußen in den Jahren 1890, 1895 und 1900“ (Zeitschrift des Königlich preußischen statistischen Bureaus, Jahrgang 1902) vom Königlichen Statistischen Bureau zusammengestellt. Hierbei haben alle mit der letzten Volkszählung vom Jahre 1900 verbundenen Auf⸗ nahmen, die bis Ende August 1902 vorlagen, Berücksichtigung gefunden. Zur Ergänzung sind die weiter beigefügten Tabellen „über die leerstehenden Wohnungen nach der Zahl der heizbaren Zimmer überhaupt und in Hunderiteilen der Gesamtzahl der Wohnungen der⸗ selben Größenklasse“ sowie „über die leerstehenden Wohnungen über⸗ haupt und mit einem und zwei Zimmern in den Jahren 1900 bis 1904“ vom Königlichen Statistischen Bureau aufgestellt. In der Denk⸗ schrift und in der Anlage B sind, um einen Ueberblick über die Ent⸗ wickelung der Wohnverhältnisse der minderbemittelten Bevölke⸗ rungskreise im letzten Jahrzehnt und damit Anhaltspunkte für eine Beurteilung der Frage zu geben, inwieweit die hervorgetretenen Miß⸗ stände nicht lediglich als vorübergehende Erscheinungen anzusehen sind, die im Wege des freien Spiels der wirtschaftlichen Kräfte alsbald von selbst wieder verschwinden, den F der letzten Zählung überall diejenigen der Aufnahmen aus den Jahren 1890 und 1895, soweit vergleichbare Zahlen vorlagen, gegenübergestellt. Die amt⸗ lichen Ermittelungen sind endlich noch in der Weise nachgeprüft und vervollständigt worden, daß Kommissare der beteiligten Ministerien in einer Reihe größerer, mittlerer und kleinerer Gemeinden in den verschiedenen Teilen des Staatsgebiets die Wohnungsverhältnisse der Minderbemittelten an Ort und Stelle eingehender untersucht haben.

Nach den vorliegenden statistischen und sonstigen Ermittelungen kann nicht wohl bezweifelt werden, daß in dem Wohnwesen weiter Bevölkerungskreise und zwar nicht nur in den Großstädten und Industrie⸗ bezirken, sondern vielfach auch außerhalb der letzteren in den mittleren und kleineren Gemeinden erhebliche Mißstände herrschen, die zum wesentlichen Teile dauernder Natur sind. Von den kleineren Gemeinden kommen hier vornehmlich die Vorortgemeinden größerer Städte in Betracht, doch finden sich ungenügende Wohnungsverhältnisse nach den

1 2

Berichten der Regierungspräsidenten zum Teil auch in kleinen Land⸗ städten mit wesentlich gleichbleibender Bevölkerungsziffer.

Die Wohnungszustände sind nicht nur dort ungenügend, wo ab⸗ soluter Wohnungsmangel herrscht, sodaß Obdachlosigkeit für weitere Kreise und auch für wirtschaftlich tüchtige Personen eintritt. Sie müssen nicht minder auch in allen denjenigen Fällen als unbefriedigend angesehen werden, wo das Verhältnis der leerstehenden zu der Zahl der überhaupt vorhandenen Kleinwohnungen in einer Gemeinde unter ein gewisses Mindestmaß herabgesunken ist. Eine regelrechte Be⸗ friedigung des Wohnungsbedürfnisses erscheint hier ausgeschlossen, während zugleich dauernd die Gefahr besteht, daß Wohnungsnot in ihrer schärfsten, bis zur Obdachlosigkeit gesteigerten Form eintritt. Ernste Mißstände liegen ferner überall dort vor, wo die Mietpreise der Kleinwohnungen zu dem Einkommen der lohnarbeitenden Klassen außer Verhältnis stehen und sich ein erheblicher Teil der Bevölkerung mit Wohnräumen begnügen muß, die aufs äußerste beschränkt und von einer sehr kohen Personenzahl bewohnt sind, zumal wenn in weitgehendem Ma e in den Wohnungen fremde, nicht zur Familie ge⸗ hörige Personen untergebracht sind. Ungünstige Zustände herrschen endlich auch dort, wo die Wohnungen zu einem erheblichen Teile vfgen ihrer Lage oder ihrer baulichen Beschaffenheit unbefriedigend erscheinen.

Notstände der erstbezeichneten Art, sodaß selbst zahlungsfähige und zahlungswillige Mieter trotz ernstlicher Bemühungen eine Wohnung nicht finden konnten, sind in den letzten Jahren nach Abschnitt II der Denkschrift in einer Anzahl größerer und kleinerer Gemeinden hervor⸗ getreten. Wenn diese Zustände zumeist auch nicht von längerer Dauer gewesen sind, so erfordern sie doch mit Rücksicht auf die im gleichen Abschnitte wiedergegebene Statistik der leerstehenden Wohnungen ernste Beachtung, da hiernach eine Wiederkehr ähnlicher Notstände in manchen Gemeinden keineswegs ausgeschlossen erscheint. 8

Nach den Feststellungen der Denkschrift zeigt der Teilsatz der leer⸗ stehenden Wohnungen in den von der Erhebung erfaßten Gemeinden im allgemeinen eine Neigung zum Sinken. In der überwiegenden Mehrzahl der Gemeinden war zugleich die Zahl der leerstehenden Klein⸗ wohnungen im Verhältnisse zur Gesamtzahl dieser Wohnungen nur unbedeutend und in der Regel bei den Kleinwohnungen der Anteil der leerstehenden an der Gesamtzahl kleiner als bei den Wohnungen über⸗ haupt. Während im allgemeinen für größere Orte mit schneller wachsender Bevölkerungsziffer der Anteilssatz der leerstehenden Wohnungen an der Zahl der überhaupt und in den einzelnen Größen⸗ klassen vorhandenen Wohnungen bei normalen Verhältnissen auf drei vom Hundert anzunehmen ist, betrug er in den Jahren 1890, 1895 und 1900, soweit Mitteilungen für diese Jahre bis zum Abschlusse der

Zusammenstellungen vorlagen, bei den Wohnungen

mit mit lbeizbaren Zimmer 2heizbaren Zimmern 1895 1900 1890 1895 1900

überhaupt

1890 1895 V 1900

Berlin .. 4,73 (0,27 ¹) 3,7 Breslau 8,04 4,98 1,09 8,6 Cöln.. 5,492)) Frankfurt E“ Hannover. 1,25 b 42 Magdeburg 5,65

Charlotten⸗ 11,40

burg. 0,15*)

SS5 ,Oae O00 0 o

S D. S

8

Lenisibern i. Pr..

Vv““ Altona .. 88 a. S.

+ ——

—₰

0% 1

1,92 0,18

2,27 4,40 3,93 1,98 anzig.

Posen 2,31 Kiel 498. Schönebeg— Rixdorf. Görlitz. 3,94 Flensburg.

90 8,.—,— 00 2100

d0 &

8 üen 00,61 00,07 5,75 11,12.

D 8 0

SX —D —— 0—

H

Ueber die Gestaltung der einschlägigen Verhältnisse in der Zeit nach dem Jahre 1900 gibt für einzelne Gemeinden die in Anlage C bei⸗ gefügte Tabelle einen Anhalt, bei der die Ziffern für „Wohnungen überhaupt“ auf Fortschreibung beruhen und durch Hinzurechnung der

durch Neubauten entstandenen und durch Abrechnung der infolge Ab⸗ bruchs eingegangenen Wohnungen gebildet sind. Es betrug darnach der Anteilssatz der leerstehenden Wohnungen bei den Wohnungen

Jahr und Tag der Erhebung

mit

1 Zimmer mit 2 Zimmern

1— 0 D₰ 90 d*

Berlin Januar 1901. 1902

660 8 1904 1. Dezember 1900 März 1902 1903 1. Dezember 1900 Oktober 1901 8 1902 8 1903 Charlottenburg. Januar 1901 1909 1904 1. Dezember 1900 Oktober 1901 . 1902 1903 1. Dezember 1900 1. November 1901 4. ’8 1902 26. Oktober 1903 1. April 1900 1 1901 1 1902 1 1903 1. Dezember 1900 November 1903 November 1902

8 1903 1. Dezember 1900 1. 6 1901 1. 1.

10 0 —₰

Frankfurt a. M.

SSSSSSSU E

Magdeburg

—₰

&S 9g bo

Sg=SSSeSoe

Königsberg

——

+£Ꝙ92mE œ NSUNoSU

vo Goto bocdo SgÖEaSSS.SNS SdoS⸗ ohSS do ¹* SS

H

Essen.

—2

—₰

02FPSbo boeSSSSEES.S 0NSEISSgSg†ohgoesn SSSSSgS85S6og=S OCU ASEESSESsSgEESSss

0— do

.“ 1

do 8o S.SSSSSn bdo S g⸗

’. 1902 . 1903 1. April 1904 1. Dezember 1900 August 1903

bo.SS S8⸗*

—₰

8 & SASSSSS SESSESSSSZSSSUS 2S2S8SS8822322

bSSS

O9SSH

¹) Erhebung vom Januar 1901.

²) Erhebung vom 1. Dezember 1897 nach Wohnräumen überhaupt. ²¹) Erhebung vom Januar 1901. 9) mit Zubehör; die Anteilssätze für die Wohnungen mit 1 heiz⸗

baren Zimmer ohne Zubehör waren 0,40 6,16 %.

1“

In Dortmund ergab die Zählung vom Dezember 1902 einen Prozent⸗ satz der leerstehenden beziehbaren Wohnungen von dem gesamten Wohnungsbestande von 1,7 %. Es war anzunehmen, daß bis zu der am 1. Dezember 1903 vorgenommenen erneuten Zählung dieser Prozentsatz, wenn überhaupt, so doch nur ganz unnesentlich erhöht worden ist; bei Annahme eines gleichmäßigen Wachstums der Be⸗ völkerung und weiteren Nachlassens der Bautätigkeit erschien die Be⸗ fürchtung eines Wobnungsmangels begründet, der sich gegebenenfalls nur auf einzelne Wohnungskategorien beschränken würde eichs⸗ Arbeitsblatt Jahrgang 1904 Nr. 1 S. 46). Daß ähnliche Verhältnisse auch in manchen kleineren Gemeinden zeigt das Beispiel der Gemeinde Wandsbek, wo bei der im Jahre 1900 vorgenommenen Zählung von 232 Wohnungen zu einem Mietpreise bis zu 100 keine, von 2861 Wohnungen zu einem Mietpreise von 101 bis 200 12 = 0,42 % und von 1796 Wohnungen zu einem Mietpreise von 201 bis 300 8 = 0,44 %, im ganzen also von 4889 kleinen Wohnungen nur 20 = 0,41 % am Zählungstage leer standen. Bei der Zählung im Jahre 1901 standen leer von 213 Wohnungen zum Mietpreise bis zu 100 10 = 4,93 %, von 2741 zum Mietpreise von 101 bis 200 38 = 1,4 % und von 2113 Wohnungen zum Mietpreise von 201 bis 300 15 = 0,76 %, im ganzen also von 5067 kleinen Wohnungen 63 = 1,24 %.

Wie weit hinsichtlich der Höhe der Mietpreise für die Klein⸗ wohnungen erhebliche Mißstände bestehen, läßt sich aus den in Ab⸗ schnitt IV der Denkschrift angegebenen Gründen aus dem dort zusammengestellten Material nicht mit Sicherheit beurteilen. Für die Berechnung der Mietpreise nach Durchschnittspreisen kommt namentlich auch in Betracht, daß die an manchen Orten in größerer Zahl vor⸗ handenen minderwertigen, in gesundheitspolizeilicher Hinsicht zu be⸗ anstandenden und daher billigeren Wohnungen das Ergebnis ermäßigend beeinflussen. Nach den Ermittelungen des Königlichen Statistischen ee. betrug der durchschnittliche jährliche Mietpreis im Jahre

ür

8 8

1 heizbares Zimmer i

eine Wohnung mit

1 heizbaren Zimmer

ohne mit Zubehör

V. Stock und höher sowie in

ck Dachräumen

2 heizbaren Zimmern

S G 8

1ö1“ 1I18“” Charlottenburg .... 218 %ℳ 348 o1I1X“ Posen.. 110 155 269 Schöneberg 244 ℳ% 8375 ee* 200 304 Deutsch⸗Wilmersdorf 214 340 Friebenan . . ... 208 330 Grunewald.. 233 474 Schmargendorf. 163 258

232 379 196 206 195 179 251 110 132 117 133 171 . 154 132 141 119 152 204 188 125 163 149 128 * 193

104 145 94 ““ 107

Die Zahl der Wohnungen bis zum Mietpreise von 250 erreichte damals in Charlottenburg noch nicht ein Viertel, in Hannover nicht zwei Fünftel der Gesamtzahl. Von sechs Städten, für die sich die Ver⸗ gleichung von Mietstufen und Einkommenstufen ausführen ließ, war in vier, nämlich in Hannover, Charlottenburg, Danzig und Posen, da⸗ mals die Zahl der Wohnungen mit einem Mietwerte von höchstens 250 verhältnismäßig viel geringer als die der Haushaltungen und Einzelsteuernden mit höchstens 900 Einkommen. Ergänzt wird das vom Königlichen Statistischen Bureau gesammelte Material durch Be⸗ richte der Verwaltungsbehörden, die für eine Reihe von Städten Mit⸗ teilungen über die Mietpreise enthalten. In Berlin und Charlotten⸗ burg haben nach dem Berichte des Gewerbeaufsichtsbeamten im Jahre 1900 die Mieten der kleinen Wohnungen eine weitere bedeutende Steigerung erfahren. In Charlottenburg waren nach den amtlichen Nachrichten der Armenverwaltung vom Juni 1901 die im Mai dieses Jahres für die wenigen leerstehenden Wohnungen geforderten Mieten zu einem Teil so hoch, daß es für eine Arbeiterfamilie mit normalem Einkommen nahezu ausgeschlossen erschien, auf die Dauer eine solche Miete bezahlen zu können. ach den Veröffentlichungen im Reichs⸗ Arbeitsblatt (I. Jahrgang Nr. 10 S. 828, II. Jahrgang Nr. 1 S. 44) waren von den am 1. November 1903 dort leerstehenden 50 Wohnungen mit nur 1 heizbaren Zimmer ohne Gewerberäume 31 im Mietpreise von 200 bis 500 ℳ, 18 kosteten weniger als 200 Miete. Unter den im Anfang Januar 1904 leerstehenden 306 Klein⸗ wohnungen (mit 2 heizbaren Zimmern und weniger) ohne Gewerbe⸗ räume kosteten nur zwei weniger als 201 ℳ, nur 19 weniger als 251 Miete. In Breslau waren nach einem Berichte des Re⸗ gierungspräsidenten vom Jahre 1901 die Mietpreise der Arbeiter⸗ wohnungen gleichfalls sehr hoch; sie standen vielfach in bedenklichem Mitzverhältnis zu dem Einkommen einer Arbeiterfamilie. In Cöln sind die Mietpreise nach den Berichten des Gewerbeaufsichtsbeamten für die Jahre 1901 und 1902 fortdauernd gestiegen. Im Jahre 1903 haben dort die Mietpreise gegenüber dem Vorjahre mit Ausnahme der Wohnungen von einem Zimmer einen Rückgang, in den Vororten da⸗ egen mit Ausnahme der einzimmerigen Wohnungen eine zum Teil recht er⸗ bebliche Steigerung erfahren (Jahresberichte S. 439). Aehnliches ergibt der Verwaltungsbericht des Magistrats zu Frankfurt a. M. vom Jahre 1900. Auf Grund der Materialien der Wohn⸗ und Mietsteuer ist danach damals dort festgestellt worden, 8 in den vorausgegangenen zwei Jahren 20 % aller vorhandenen Wohnungen durchschnittlich um 13 % im Mietpreise gesteigert wurden. Dieser Steigerungssatz galt auch für diejenigen Gegenden, wo die kleinen Wohnungen vorherrschen. Nach dem Verwaltungsberichte für das Jahr 1902 war damals zwar die Ende der 90er Jahre auf dem Wohnungsmarkt eingetretene Spannung als überwunden anzusehen, doch bestand anscheinend noch ein Bedarf nach kleinsten Wohnungen. Für Hannover hat der Polizeipräsident neuerdings festgestellt, daß die Schutzleute, die zum Teil durch ihre Beschäftigung an bestimmte Stadtgegenden gebunden sind, dort Wohnungen nur zu unverhältnismäßig hohen Preisen er⸗ langen können. Nach dem Berichte des Gewerbeaufsichtsbeamten für den Regierungsbezirk Königsberg für das Jahr 1900 mußte der Arbeiter nicht selten ein Viertel seines Jahresverdienstes und mehr für die Miete ausgeben. In Stettin betrug im Jahre 1901 nach einem Berichte des Regierungspräsidenten der Mietpreis einer Arbeiter⸗ wohnung im allgemeinen etwa 28 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes eines Arbeiters. In Danzig fehlte es nach dem Berichte der für die Prüfung der Wohnungsverhältnisse von der Stadtverwaltung eingesetzten Subfkommission vom November 1900 besonders an ohnungen im Mietpreise von 101 bis 150 ℳ, da⸗ neben aber auch in erheblichem Maße an Wohnungen bis zum Miet⸗ preise von 300 jährlich. In Halle stiegen nach Ermittelungen der Polizeiverwaltung die Mieten der kleinen Wobnungen im Jahre 1900 von 120 auf 180 bis 240 Preissteigerungen dec Wohnungs⸗ mieten für Arbeiter erwähnt auch der Bericht des Regierungs⸗ und Gewerberats zu Cassel für das Jahr 1902. Die Berichte lassen weiter erkennen, daß auch in den kleineren, und zwar nicht nur in den industriellen Orten die Mieten der kleinen Wohnungen vielfach ver⸗ hältnismäßig hoch gewesen sind. Dies berichten neben entsprechenden Mitteilungen in den Jahresberichten der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗ räte für die mehr industriellen Gemeinden der Regierungsbezirke rankfurt a. O. (Jahresbericht 1903 S. 50), Erfurt, Lüneburg, ildesheim und Wiesbaden beispielsweise im Jahre 1902 die Regierungspräsidenten zu -n und Königsberg hinsichtlich eines Teils der kleineren Städte ihres Bezirks. Auch im Regierungsbezirk Aurich sind, nach einem Berichte des Regierungspräsidenten vom Jahre 1903, die Preise für ietwohnungen namentlich für die Fenbere Bevölkerung in einzelnen Orten von ganz unangemessener öhe. „In welchem Umfange ein erheblicherer Teil der Bevölkerung in räumlich äußerst beschränkten, von einer größeren Personenzahl be⸗

1 1““

wohnten Wohnungen untergebracht ist, ergibt Abschnitt III der Denk⸗ schrift. Während hiernach in den meisten von der Erhebung be⸗ troffenen Gemeinden die Wohnungen mit nur einem heizbaren Zimmer mit oder ohne Zubehör mit Einschluß derjenigen ohne heizbares Zimmer trotz der Abnahme dieser Art von Kleinwohnungen immer noch annähernd ein Drittel oder die Hälfte aller Wohnungen und darüber umfaßten und über oder annähernd 50 vom Hundert aller Wohnungen dieser Klasse angehörten

mit vom Hundert aller Woh⸗ nungen in den Jahren

1890 1895 1900

50,87 50,82 50,38 54,53 51,00 47,53 55,69 54,40 50,53 59,58 56,42 50,23 47,69 47,68 61,83

48,814 50,93

PBash ee“]; Magdeburg... Königsberg i. Pr.. ebe“ EEE1““ 8

11“1“ S 58,80 C4 60,82 58,04 53,11, war zugleich ein annähernd ebenso großer Bruchteil der Bevölkerung in ihnen untergebracht. So beherbergten die vorbezeichneten Klein⸗ wohnungen

Hundertteile der Bevölkerung in den Jahren

1890 [1895 1. 1900

44,73 44,39 43,64 48,46 4442 40,87 49,72 49,35 45,84 57,03 54,14 L. 43,21 42,44 42,98 899 54,87

42,97 44,81

54,07 49,67 44,70

11““ Wwee1ö e“ ö“ Pr..

4*“ bb Görlitz 1A“ 52,91

Es wohnte also in diesen Gemeinden an allen drei Erhebungsterminen in den Wohnungen mit höchstens einem heizbaren Zimmer ein weit rößerer Bruchteil der Bevölkerung, als er bei einigermaßen gesunden Wohnungsverhältnissen in ihnen hätte untergebracht sein müssen. Nach den Erhebungen waren ferner in den meisten Städten zwischen 10 und 20 vom Hundert der Wohnungen mit keinem oder nur einem heizjbaren Zimmer ohne oder mit Zubehör mit 6 oder mehr Personen belegt, und zwar

vom Hundert dieser Wohnungen im Jahre 1890 1895 1 1900

16,86 13,18 11,74 17,88 15,79 14,73 18,02 17,23 17,56 18,01 16,57 13,14 13,26 17,19 26,17 16,81 15,32 15,33 19,70 20,39 20,20 22,35

bbbebbööböbö“ 22,39 24,07 bb1114A14““ 11,68 vAZeööööööö1“”“;

11,19

Berlin. Breslau.. Fhnasage⸗ 4 agdeburg .. . Charlottenburg. Königsberg.. .

14,34 CIW“ 10,00 7,02 Deutsch⸗Wilmersdorf 13,41 eöööböeb1.““] 12,67

16,25

Auch wenn man in Rechnung zieht, daß die Nachweisungen lediglich nach einem äußeren Maßstabe aufgestellt sind und die Größe der ein⸗ zelnen Zimmer und des Zubehörs dabei hat ö müssen, so ergeben doch die für eine beschränkte Zahl von Städten für das Jahr 1900 vorliegenden, in der Tabelle Vb der Denkschrift zusammengestellten weiteren Ermittelungen darüber, wie sich die Be⸗ legung mit einer größeren Bewohnerzahl im einzelnen stellte, ein Bild von der vielfach in den Kleinwohnungen herrschenden Ueberfüllung. Danach wurden beispielsweise gezählt:

Wohnungen mit

71s 9 1¹0 8⸗ 84 15 1“

Bewohnern:

d1-hi0sse ng 20bnevis Wohnungen ohne heizbares Zimmer ohne ni heizbares Zimmer mit Küche): Berlin 250 122 56 22 7 4—

8 81v 4qauh

Schöneberg 11ö1“*

Rixdorf.. b] 512 Kochstuben (Wohnungen mit 1 heizbaren Zimmer ohne nicht heizbares Zimmer ohne Küche): Berlin... 1 584 670] 285 1077 54 10 3 4/ 1 1 Frankfurt.

ö“ 129 61 28 15 54 Charlotten⸗

1“ 43 26 15 I1 Schöneberg 41 16 19 8— Rixdorf .. 73 48 25 11 4 4—11 Wohnungen mit 1 heizbaren Zimmer mit Küche

ohne nicht heizbares Zimmer: 35 917,23 024 12 108 5 511/2 281 820 27077713 61 Charlotten⸗

8 burg ... 2 266 1 426 782 51 12 Altona ..175 81 67 4 1 Schöneberg

2— 1

Berlin...

1418 837 419 25 Rirdorf ..] 2473/ 1 627 915 54 19

In ähnlicher Weise zeigten sich in Danzig nach einer im Jahre 1900 Za shnbich amtlichen Ermitllung die Wohnungen von 1 Zimmer mit oder ohne Küche sehr stark überfüllt. Ein Zimmer wurde damals

bewohnt: 8 8

in Fällen:

on erso 2. ver. . 13 758

Uebertrag 2

Dabei wurden nur die in den Hauslisten aufgeführten Personen ge⸗ zählt, während erfahrungsmäßig noch zahlreiche Personen in Wohnungen nächtigen, in denen sie nicht gemeldet sind. Aehnliche Zustände er⸗ geben auch die aus früherer 8e für eine Anzahl größerer Städte vorliegenden statistischen Erhebungen, sodaß die Ueberfüllung der kleinen Wohnungen als ein dauernder Mißstand im Wohnwesen zahl⸗ reicher Gemeinden angesehen werden muß. Nach dem Berichte des Regierungs⸗ und Gewerberats zu Frankfurt a. O. für das Jahr 1902 fanden sich bei einer auf Anordnung des Regierungspräsidenten in den Städten des Bezirks vorgenommenen Besichtigung der Wohnungen der minderbemittelten Klassen sehr viele Wohnungen zu stark belegt, darunter solche, in welchen nur 4 cbm Luftraum auf die Person entfiel. Daß sich ähnliche Mißstände zum Teil auch in kleineren Orten finden, zeigt unter anderem ein Bericht des Regierungs⸗ präsidenten zu Posen vom Jahre 1901, wonach es in den kleinen Städten des Bezirks nicht selten vorkommt, daß 5, ja 8 und mehr Personen nur eine Stube als Wohn⸗, Schlaf⸗ und Kochraum besitzen, wobei diese Personen öfters noch verschiedenen Familien angehören. Auch im Regierungsbezirke Bromberg entsprechen nach einem Bericht aus dem Jahre 1903 die kleineren Wohnungen nicht überall den hin⸗ sichtlich der Belegung zu stellenden Anforderungen.

Damit in engem Zusammenhange steht die an vielen Orten beobachtete weitgehende Unterbringung fremder nicht zur Familie ge⸗ höriger Personen in den Haushaltungen. Nach Abschnitt VI der Denkschrift ist in vielen großen Städten eine außerordentlich hohe

ahl von Haushaltungen festgestellt, die entweder Zimmermieter oder

Schlafleute oder beide Arten von Mitbewohnern beherbergten. In 12 Städten betrug sie im Jahre 1900 annähernd ein Sechstel oder mehr, in 7 davon mehr als ein Fünftel der Gesamtzahl oder an⸗ nähernd so viel. Dabei überwogen gerade in den bedeutenderen Städten die Haushaltungen mit den wirtschaftlich schlechter gestellten und sozial bedenklicheren Schlafgängern. Wenn auch die Aufnahme von Mitbewohnern häufig in erster Linie durch das Bedürfnis der letzteren veranlaßt wird und im allgemeinen dann für unbedenklich erachtet werden kann, wenn den Rücksichten der Gesundheit und Sitt⸗ lichkeit hinreichend Rechnung getragen ist und dem Quartiergeber für sich und seine Familienangehörigen der zur Aufrechterhaltung des Familienlebens erforderliche Wohnungsraum verbleibt, so zeigen, soweit die vorliegenden Materialien einen näheren Einblick in die Verteilung der fremden Mitbewohner auf die einzelnen Größenklassen der Wohnungen gestatten, die Erhebungen doch, daß die Aufnahme von Mitbewohnern in sehr erheblichem Maße gerade bei den Haus⸗ haltungen in kleinen Wohnungen vorkommt und daß in diesen Fällen vielfach den gesundheitlichen und sittlichen Rücksichten nicht in aus⸗ reichender Weise Rechnung getragen ist. Danach entfiel am 1. De⸗ zember 1900 die überwiegende Mehrheit der Haushaltungen mit Schlafleuten auf solche in Wohnungen mit 1, 2 oder 3 Wohnräumen. Es betrug die Zahl der

davon mit

Prozent

mit

Schlafleuten

Haushaltungen

Prozent 2 Wohn⸗ räumen Prrzent 3 Wohn⸗ räumen

E —7 5

2 do dbo on Ǽ S 000222 / - 1—-1,— 02

2 bOo 00 —0SS=⁸ -— 0 02 b0

1 958 20 25 41

25 435 41,18 28 1 098 30,37] 648,34 8794

wE“ Charlottenburg. Schöneberg Rrt Essen mit Altendorf

—192 0¶, —2,—,—

7,64 1,69

SPXSS’S

soeo ee

Ine;G 0 00 02— do 0o S9⸗

52 2,38 1,14

4 5 5 4 4

0l. S

Unter den Haushaltungen mit 1 oder 2 Wohnräumen, die Schlafleute beherbergten, befand sich ferner eine sehr erhebliche Zahl von Familien

mit Kindern, die zum Teil selbst Schlafleute verschiedenen Geschlechts aufgenommen hatten. Bei den Erhebungen wurden gezählt:

in einem Wohnraum:

davon

Schlafleute 8 mit Kindern

Haushaltungen mit Schlafleuten Prozent der Haushaltungen mit Schlafleuten darunter Familien mit Kindern

m. 2. 8.

11AX“ (Erhebung vom 2. XII. 1895)

Charlottenburg

Schöneberg

TEI“

Essen mit Alten⸗ dorf.

in zwei Wohnräumen: Berin 55485 41, 18. 765 (Erhebung vom 2. XII. 1895) [(22 629) 895) Charlottenburg 1 098 30,37 717 027 365 640 249 Schöneberg 648 34 52 394 211“ 03 117 1“*“ 879] 42,38 529 87 315 33 201 Essen mit Alten⸗ w11“X“ 297 11,146 11

Von den Haushaltungen mit Schlafleuten beherbergten solche verschiedenen Geschlechts:

6 002

Haus⸗ darunter haltun⸗

272 gen mit Familien

[Wohn⸗] mit raum Kindern

Berlin 8 . 874 8 3129 (Erhebung vom 2. XII. 1895) (840)

Charlotten⸗

S“ 21 Schöneberg . - 10 Rixdorf.. 18 Essen mit 8

Altendorf. 2 60 Auch diese Zustände beschränken sich nicht auf die größeren Städte, sondern finden sich ähnlich namentlich in den mittleren und kleineren industriellen Gemeinden.

In welchem Umfang endlich die vorhandenen Wohnungen nach Lage und Beschaffenheit zu Bedenken Anlaß geben, entzieht sich zum erheblichen Teile heute der statistischen Feststellung. Insbesondere ge⸗ stattet auch die auf diese Weise gewonnene Zahl der Kellerwohnungen, die in manchen Gemeinden in erfreulicher Abnahme begriffen ist, in anderen (Breslau, Hannover, Charlottenburg, Halle a. S., Posen, Kiel und Görlitz) jedoch gegenüber den früheren Erhebungen zu⸗ genommen hat, nicht ohne weiteres einen sicheren Schluß auf eine un⸗ genügende Unterbringung der Bevölkerung, da nicht feststeht, inwieweit die Kellerwohnungen hinter den Anforderungen zurückbleiben, die im gesundheitlichen Interesse an Räume zum dauernden Aufenthalt von Menschen gestellt werden müssen. Immerhin begründet eine erhebliche Zahl solcher Wohnungen in einer Gemeinde, zumal wenn auch im übrigen für den in Frage kommenden Ort Anzeichen für eine un⸗ befriedigende Gestaltung der Wohnungsverhältnisse vorliegen, eine Vermutung nach dieser Richtung. Aeßnlich liegen die Verhältnisse hinsichtlich der Wohnungen in höheren Stockwerken und hinsichtlich der Hinterwohnungen, deren Zahl im allgemeinen einen Schluß darauf gestattet, in welchem Umfange die Errichtung von Massenmiethäusern in einem Orte Eingang gefunden hat. Soweit die Zahlen dem Königlichen Statistischen Bureau vorgelegen haben, gibt die Erhebung für das Jahr 1900 nach den beiden bezeichneten Richtungen für eine Anzahl der größeren Gemeinden den wünschenswerten Aufschluß. Es wurden ermittelt:

Haus⸗ darunter Haus⸗

darunter un- .1. 1 73 Ij 1 Familien Familien

2 Wohn mit über⸗ mit räumen, Kindern haupt Kindern

der Ge⸗ der b1 rtt Bevöl⸗ im Stadt zahl der Bewoh⸗ Landgemeinde *) nern nten

Woh⸗

nungen

V kerung V der be⸗ und wohnten Woh⸗

nungen

Bewohnte Wohnungen

IV. Stock zahl der höher

% der Ge⸗ samt⸗ Bewoh⸗ woh⸗ zahl der be⸗ ꝛnern der be⸗ nungen be⸗ wohnten 8 wohnten "gen wohnten Woh⸗ Woh⸗ Woh⸗ Woh-

nungen nungen nungen nungen

% der Ge⸗ r samt⸗ Bevöl⸗

kerung Bewoh⸗

nern wohnte

1

/% 3 V % v

6.

14

7. 8. 9 EWEBöö8—2 13.

91 426 14 638 194

3 183 9 365 7 813 4 845 1 354 1 784 878 564

Berlin. 24 088 Breslau. . 68188853 bbeö11““; 48 Charlottenburg.... 788 Altona 2 135 AI1ö111““ 1 691 ““ 1 174 Schönebeg.. 484 Te111ö161 433 ˙2525 *) Deutsch⸗Wilmersdorf 136

IgSSSe

84

ESSUCSUCEOS.Sg8*.x 00—20SSSUGUSSO ᷣUœ9NSS=2SoSo;SgY—'do SCSSoᷣSSISSUSSS 0 œ PSEGRFSb”Go

—,——8

Ergänzt wird das vorliegende Material auch hier durch die amtlichen Feststellungen der Polizei⸗ und der für einzelne Gemeinden ins Leben gerufenen Wohnungsaufsichtsbehörden, die namentlich in denjenigen Regierungsbezirken, für welche Polizeiverordnungen über die Benutzung der Wohnungen erlassen sind, in neuerer Zeit für eine größere Zahl von Orten eingehende Ermittlungen über die Beschaffenheit der vor⸗ handenen Wohnungen angestellt haben. Danach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß abgesehen von den Keller⸗ und Dach⸗ wohnungen vornehmlich die aus älterer Zeit überkommenen Klein⸗ wohnungen in manchen Gemeinden, und zwar vielfach auch in mittleren und kleineren Orten, zum erheblichen Teile in gesundheit⸗ licher Beziehung zu Bedenken Anlaß geben. Vielfach sind diese Wohnungen feucht, ohne die erforderliche Licht⸗ und Luftzuführung, zu niedrig, baulich verwahrlost und zum Wohnen von Menschen ursprünglich nicht bestimmt gewesen. Solche umfassenderen Erhebungen liegen namentlich für die Städte Halle, Stettin, Posen und Danzig und ferner für eine Reihe von Gemeinden der Regierungsbezirke Düsseldorf und Lüneburg vor. Nach dem Verwaltungsberichte des Magistrats zu Gnesen für die Jahre 1899/1903 haben in zahlreichen Häusern im Laufe der Jahre Räume, die zum Bewohnen nie enehmigt und hierzu auch völlig ungeeignet sind, zu Wohnzwecken Perwendung efunden. e seh namentlich in einer großen Zahl von Fällen Nutzkeller zu Wohnräumen umgewandelt und Wohn⸗ gelasse unter den Dächern und in früheren Ställen ein⸗ erichtet, die zum Teil nur als Höhlen bezeichnet werden vonnten. Nach dem Berichte des Regierungs⸗ und Gewerberats zu Frankfurt a. O. für das Jahr 1902 mußten in einer Stadt des Regierungsbezirks 15 Prozent der besichtigten Wohnungen der minder⸗ bemittelten Bevölkerungskreise polizeilich geschlossen werden. In

Göttingen sind seit April 1900 bis Ende 1903 von den städtischen Organen 3381 1ISe revidiert worden, wobei 278 bemängelt und 16 als für

90 805 19 181 3 952 7,63 5 901 918 2,44

1 082 4,48 426 1,96

3 869 3 342 1 882 8,63 887 11,87

8 S

0 822

19,32 343 896 47,66 841 273 45,80 18,97 73 964 8 e“ 15 471 14,02 30 848 13,68 42,03 74 651 40,88 14,13 22 212 14,13 31,61 33 898 30,49 12,51 12 139 12,05 45,59 40 990 44,70 37,33 33 120 36,70

31,88 9153 30,28.

9CUS

ISSE SESSts ,—

00 Otbo2 O0 2 52SN2Oo Se bdo

0 80 0ñ05 00

Se to bo σ,& G

13,46

16,56 14,91

Ul̊Sn bobo S do S =YV O0

—.2 8—

—2ö2D᷑SGcot O00 0 ⸗.

E

menschlichen Gebrauch ungeeignet geschlossen werden mußten (Jahres⸗ berichte der Königlich preußischen Gewerberäte 1903 S. 259). Auch aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Arnsberg wird von den Ge⸗

werbeaufsichtsbeamten über mangelhafte Wohnungen der Arbeiter-⸗:

bevölkerung berichtet (Jahresberichte 1903 S. 150, 332). Für eine weitere Zahl von Gemeinden der einzelnen Größenklassen in den ver⸗ schiedenen Teilen des Staatsgebiets hat die an Ort und Stelle durch Kommissare der Minister für Handel und Gewerbe, des Innern und der öffentlichen Arbeiten in den letzten Jahren vorgenommene ein ehende Prüfung der einschlägigen Verhältnisse das Vorliegen ähnliche Mißstände erwiesen. 1“ 1u Die dargelegten Mißstände lassen sich im wesentlichen darauf

zurückführen, daß fast allgemein in den größeren Städten und vielfach auch in den mittleren und kleineren Gemeinden die Herstellung klein gesunder Wohnungen dauernd hinter dem Bedürfnisse zuruückbleib während zugleich ältere Häuser, in denen bisher minderbemittelte amilien zu angemessenen Mietpreisen ein leidliches Unterkommen fanden, beseitigt werden, und daß infolge des unzureichenden Angebots an kleinen Wohnungen, wie namentlich auch der durch eine ungesunde Spekulation vielfach übermäßig gesteigerten Bodenpreise der Preis dieser Wohnungen außer Verhältnis zu dem Einkommen der minder⸗ bemittelten Bevölkerungskreise steht. Diese sind daher genötigt, ent⸗ weder bei der Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses auf das denk⸗ bar bescheidenste Maß binabzugehen und neben gesundheitlich bedenk⸗ lichen Wohnungen besonders bäufig mit ungenügenden Teilwohnungen, die des erforderlichen Abschlusses gegen andere Wohnungen entbehren, vorlieb zu nehmen oder größere und teurere Wohnungen selbst auf die Gefahr hin zu mieten, daß Ausfälle bei der Weitervermietung zu schweren wirtschaftlichen Schädigungen des Mieters führen. Ueber⸗ füllung der Wohnungen und eine ungesunde Entwicklung des Abmieter⸗, Einlieger⸗ und Schlafgängerwesens, mangelnde Instandhaltung der