8 1 x8 z il 1 können. Erforderlich erscheint dabei, da ist, werden die Bauordnungen entsprechend zu ergänzen sein. Es] für die Fälle sicherzustellen, wo zunächst eine Partei die Wohnung mietet, 2) die zur Unterbringung der fremden Personen benutzten Schlaf⸗ lichen Gesundheitspflege Rechnung tragenden 2. L Sähen, Lb-, ge. vher, die üchans 8. s 1 auch ihr Inkrafttreten binausgeschoben handelt sich hierbei namentlich um Vorschriften hinsichtlich der um sie dann unmöbliert in der Weise an eine zweite Partei weiter⸗ räume und die dem Wohnungsgeber für sich und ne- 25 erwiesen. Solche Borschriften, die z Neich g. 87 8 ach Normen und Sätze einer Grundbesitzsteuer zu verhindern. Die wird, tunlichst bald erlassen werden, damit die Bauunternehmer über Trennung vom Erdboden sowie von Aborten und anderen Auf⸗ zuvermieten, daß zwar der weitervermietete Teil, nicht aber der dem angehörigen verbleibenden Räume müssen bestimmten Mindestanforde⸗ Dezentralisation der Industrie hinzuwirken geeignet 3,28 xali 1909 authentische Inteweetation wied es für die Zakunft außer Zweifel den beim Bau neuer Kleinwohnungen zu erzielenden Nutzen Klarheit nahmestätten für fäulnisfähige Stoffe, hinsichtlich der lichten Höhe, Vermieter verbleibende Rest der Wohnung den Anforderungen des rungen namentlich hinsichtlich der Größe, die Schlafräume der Ein⸗ § 23 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Faffung wf 88 . setzes stellen daß in geeianet erscheinenden Fällen etwa lediglich die un⸗ gewinnen. In dieser Beziehung sieht § 5 Abs. 2 des Artikels 6 das der Zahl und Größe der Fenster sowie hinsichtlich der Beschaffen⸗ 4 genügt, ist vorgesehen, daß in Fällen dieser Art auch der dem lieger und Schlafgänger auch hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) 8 + Anlagen der his § R delag⸗ 88 dleeighet Esche betfmmter Ortstelle nach dem Maß⸗ Erforderliche vor. Bis zum Inkrafttreten der Wohnungsordnung 8 heit von Keller⸗ und Dachräumen. Zugleich wird zur Verhütung ermieter verbleibende Teil den Anforderungen des § 4 und Unterhaltung genügen;
E“*“ 8 ch —— x it 1 stabe des gemeinen Wertes — bei Besteuerung der übrigen Grund⸗ werden die Gemeindebehörden zweckmäßig von Zeit zu Zeit das Be⸗ von Zweifeln darüber, ob Räume zu dem angegebenen Zwecke ge⸗ entsprechen muß. In welchem Umfange heute Wohnungen, die von 3) die Einlieger und Schlafgänger müssen in der Regel getrennt Polizeiverordnungen der bezeichneten e Nachteik stücke — Zuschligen zu der staatlich veranlagten Grund⸗ und Ge⸗ dürfnis an solchen Wohnungen zu ermitteln und bekannt zu ge nehmigt sind, in den Baupolizeiordnungen, soweit dies nicht bereits einer Partei vom Hauswirte gemietet sind, von mehreren Familien nach den Geschlechtern schlafen.
die Abwendung von Gefahren hinaus einen S geen Fücht cüf auhefiener — derug he.... nlnerisch der landwirtschaftlich genutzte haben. Der Erlaß der Vorschriften im Wege der Polizeiverordnung geschehen ist, für die Zukunft vorzusehen sein, daß in der benutzt werden, ergeben beispielsweise die für Frankfurt a. M. ange⸗ In die Regelung ist nach dem Vorgang einzelner der bestehenden oder Belästigungen bezwecken und dabei nicht von der Rücksicht auf Euonpftn Fe pebenüͤber dh Baustellen in der Grundwertsteuer empfiehlt sich ferner auch um deswillen, weil auf diese Weise größere Bauzeichnung stets die Zweckbestimmung jedes Raumes angegeben stellten Ermittelungen, wonach dort im Jahre 1895 in 1453 Fällen Polizeiverordnungen in einzelnen Beziehungen auch das Abvermieten
werden muß. Eine Genehmigung zum dauernden Aufenthalte von solche Wohnungen von je zwei Haushaltungen, in 99 Fällen von möblierter Zimmer einbezogen, da hierdurch vielfach gleichfalls der
die Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen 2 Menschen liegt auch dann vor, wenn die Räume nach dem Wortlaute mehr als zwei Parteien bewohnt wurden. Die Vermieter, die ihre dem Vermieter und seiner Familie verbleibende Raum unzulässig be⸗
usw. geleitet sind (Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Bd. 41 minder belastet oder die Steuerabstufungen unter sonstiger Mit⸗ Gewähr dafür gegeben ist, daß in geeigneten Fällen auch über die
6 erücksichtigung der Lei gfähigkeit vorgenommen werden (Adickes, Mindestanforderungen hinausgegangen wird. 1 bSeaak vrxr⸗r Füwagh. ’ . 5 — — 3 vem. — b. — 3 1 Seüig Ob Polizei die den V Anstrich oder die die LIv des Gemeindesteuerwesens, Ob die in Frage kommenden Vorschriften in allen Beziehungen der Baugenehmigung etwa ausdrücklich als „Wohnräume oder als Wohnung unmittelbar vom Hauswirt gemietet und einen Teil an schränkt wird. Tiese Erweiterung gegenüber manchen der bestehenden 3) Ob Polizeiverordnungen, die d v „oder int Fübingen 1894 S. 107) Für die Zwecke einer Verbesserung der in dem geltenden Polizeirecht eine hinreichend sichere Grundlage finden, Schlafräume genehmigt worden sind. Sind in einer Baupolizei⸗ andere Parteien abgegeben hatten, wohnten in der Regel gedrängter Polizeiverordnungen rechtfertigt sich ferner um deswillen, weil er⸗ Ausfugung von Bauten verlangen, rechtsgültig sind, erscheint nicht Tübing 94 S. j Rechtsprechung nicht zweifelsfrei. ordnung Vorschriften über die Beschaffenheit der Wohn⸗ und Schlaf. als die Abmieter. Nach einem Bericht des Gewerbeinspektors fahrungsmäßig ein großer Teil der besser gestellten industriellen
unbedingt zweifelsfrei. Bei dem namentlich in den mest en Pro⸗ Wobnnnocrerd lensse, onnat, mn arch düen e 11“ Ischeft ee.afhe bn . Vorschriften, durch die im gesundheitlichen, 1b räume und daneben besondere Bestimmungen über diejenigen Räume zu Lyck vom 14. November 1902 ergab ferner eine durch Arbeiter als Zimmermieter zu Zweien oder Mehreren in einem vinzen eingerissenen, das Straßenbild verunstaltenden Gebrauch, im kg.n Ziffer 5a) in Berracht wie sie schon jetzt in Anlehnung an sittlichen und sozialen Interesse eine gewisse Trennung der Familien gegeben, welche im übrigen zum dauernden Aufenthalte von Menschen eine besondere Kommission, der neben dem Landrat und Zimmer wohnk, in dem dann häufig Nachts noch jüngere Familien⸗ Rohbaue vollendete Häuser jahrelang unausgefugt stehen zu lassen, 8 diger 587,nn 8 8 Okrober 18959 (M.⸗Bl. für die vorgeschrieben wird, sowie hinsichtlich der Beschaffenheit, Einrichtung, dienen sollen, so wird daran durch § 3 nichts geändert, insbesondere dem Bürgermeister auch der Kreisarzt und der Gewerbe⸗ angehörige des Wohnungsgebers untergebracht werden. Während erscheint es, auch abgesehen von dem gesundheitlichen Interesse, daher 8. er Musterf 2* f. s Ausstattung oder Unterhaltung der Wohn⸗ und Schlafräume gewisse nicht etwa ein Bewohnen der nur zum sonstigen Aufenthalte be⸗ inspektor angehörten, mit Unterstützung der Polizei vorgenommene dem Zimmermieter das Verfügungsrecht über den von ihm gemieteten
“ FrAe F joser Richt EI““ 2JIIJJI S in vi Städten zur Aufnahme gelangt ist. 1 . 86 9 3 6 8 3 . .St. 8 2 8. er wünschenswert, 8 G ein Vorgehen ECI1“ 8 öö 844. 8. u6“ “ Anforderungen gestellt werden. Durcch Artikel 4 Ziffer 1 soll daher stimmten Räume gestattet. Dies ergibt sich au 8 2 Abs. 2. Besichtigung sämtlicher Arbeiterwohnungen, daß in 32 Wohnungen Raum zusteht, ist der Einlieger nur zur Mitbenutzung des Raumes gesetzliche Grundlage zu schaffen. ach der Bestimmung in Artikel 2 außer Zweifel gestellt werden, daß Bestimmungen, wie sie die 8§ 3 ff. Zu § 4.
74 Familien zusammenwohnten. In der kleinsten Wohnung entfiel und zwar, im Gegens um Schlafgänger, de 8 Mitbenutzungs
setzliche Gr - ee e II11“ 8 8 Familien zusammenwohnten. J 1 Wohnun sie nd zwar, egensatze zum Schlafgänger, dem das Mitbenutzungs⸗ Ziffer 3 oll auch die Art ““ nxea,. g— Zu Artikel 4. vorsehen, auch, soweit sie in das Gebiet der sogenannten Wohlfahrts⸗ 1b 8 18 “ 1138“ den Kopf 3,7 chm Luftraum und 1,5 qm Bodenfläche. Die recht in der Regel nur für die Nachtzeit eingeräumt wird, sowohl bei stehenden Giebelwände, vorgeschrieben wer Gerzuder“ bbt oll sich v1“ “ Einfluß auf die Beseitigung der Mißstände polizei fallen und nicht nur den Schutz gegen. drohende, auf keine Die Bestimmung bezweckt, gewisse Untergrenzen für die Kleinheit Borschrift soll auch für Mietwohnungen, die beim Inkrafttreten der Tage als auch bei Nacht berechtigt. Wo sich wegen der erwähnten druck „vornehmlich Wohnzwecken dienenden Ge aude“ ergibt, joll ji I. Von wesentlichem Einfluß auf die Beseitigung der Mib andere Weise zu beseitigende Gefahren bezwecken, im Wege der Polizei⸗ der zum Vermieten benutzten Wohnungen zu ziehen, ein bescheidenes Wohnungsordnung schon bezogen sind, sowie für Eigenkümerwohnungen Art der Unterbringung der gewerblichen Arbeiter erhéblichere Schwierig⸗
2 F 8 8 „ Röückü Uf ½2 2 Straß . 8 98 s Ur f † 3 ss er W — . : 2 9 8 7 4 g 5 z0 2 7 2 9 G 4 g 4 4 . 8 4 4 . 35 . . die Befugnis, allgemein und ohne Rücksicht auf die Lage an Straßen im Wohnwesen und auf eine nachhaltige Besserung der Wohnungs⸗ Soweit dabei in das Vertrags⸗ Maß von Behaglichkeit für diese Wohnungen sicherzustellen und dem gelten, da im Falle, daß von ihnen ein Teil weitervermietet oder ver⸗ keiten ergeben, die Grenze zwischen Zimmermietern und Einliegern
Zesugr 9„ “ 8 8 So“ Sssef verordnung erlassen werden können. Soweit 3 gs . 833 28 re. “ b vV 2 vpr. ve r j 88 8
und Plätzen den Verpu 3 Anstrich 98. EEE verhältnisse sind Naßmahmen. wodurch dit Benußung der bestecenden verbältnis der Parteien eingegriffen und insbesondere vorgesehen wird, heute unbeschränkt zulässigen Unterteilen der ursprünglich für eine mietet wird, gleichfalls die Gefahr besteht, daß eine unzulässige Zu⸗ richtig zu ziehen, wird durch die Wohnungsordnugg gemäß § 2 Abs. 2
nicht auf Wohngebäude in der weiteren Fassung des Begriffs beziehen, und der gemätz den baupolizeilichen Be ger herzuste daß Mietwohnungen gewissen Mindestanforderungen hinsichtlich ihres Familie bestimmten Wohnungen mit seinen verderblichen Wirkungen sammendrängung der Bewohner ohne die im gesundheitlichen, sittlichen des Artikels 4 die Regelung auch in allen Beziehungen auf das Ab. für das Familienleben und die Gesundheit und Sittlichkeit der Be⸗ und sozialen Interesse wünschenswerte Absonderung der einzelnen vermieten möblierter Zimmer ers reckt werden können. Der Ausdruck
wie ihn die Rechtsprechung bei § es Gesetzes, betreffend die An⸗ Gebäude geregelt wird. In Frage kommt sowohl eine Regelung, baulichen Zustandes entsprechen müssen, rechtfertigt sich die Ergänzung
bestehe de Miet⸗ „Zimmermieter, Einlieger, Schlafgänger“ begreift die männlichen wie die
weiblichen Personen. In den Klammern sind die sonst üblichen Ausdrücke
5 ändlichen Ortschaften, v 2. 1 Sesetz⸗S baupo — 2 2 11“ 3
Erwägung, daß auf diesem Gebiete die 3 wohnungen, auch die weitervermieteten, ohne Unterschied der Größe verhältnis hier nicht geboten erscheint.
r ₰ 8 4 8 d8 2 5 . 1 . Frfah bestätigte 2 h d beiterbe coh I1 E
ausgedehnt hat. Dort sind darunter auch d n 8 sichert, als auch eee Ne xbb EE überwiegenden Mieter von kleinen gelten, da sie bei einer Beschränkung auf kleinere Wohnungen oder solche 8 für jede der drei Kategorien hinzugefügt. Die Bestimmungen sollen sowohl — wie große Fabrikgebäude — wesentlich Zwe Wohnen Fällen, in welchen dn bbbS. 88 8 als in der vemttel⸗ Wohnungen gegenüber den Vermietern in der Regel versagt. von einem bestimmten Mietpreise leicht dadurch umgangen werden e“ Zu boo für Eigen⸗ wie für Mietwohnungen gelten, für letztere ohne Unter⸗ sofern darin überhaupt nur einer oder mehrere E““ Zweckbestimmungen entspricht. Fast far 8 sch be Von den Vorschriften werden der Natur der Sache nach gewisse könnten, daß mehrere Parteien gemeinschaftlich eine nicht unter die Durch § 6 soll mit Rücksicht darauf, daß heute das Unterteilen schied, ob sie erst nach Inkrafttreten der Wohnungsordnung bezogen — z. B. eines Pförtners — bestimmt sind (vgl. Friedrichs, Kom⸗ baren Wirkung beruht die Bedeutung solcher 49 he ten Bautäti keit Gebäude und Wohnungen grundsätzlich auszunehmen sein. In dieser Bestimmungen fallende Wohnung mieten. Als Mietwohnungen im der ursprünglich für eine Familie bestimmten Wohnungen bereits in werden oder nicht. Wie im Abs. 2 des § 8 ausgesprochen ist, sollen mentar zum Gesetze vom 2. Juli 1875 8 e.S durch sie erst en n. . 88 beeee Beziehung sieht Artikel 6 8§ 3 das Erforderliche vor. Sinne des Entwurfs gelten auch b. wenn sie gegen weitgehendem Maße stattfindet, außer Zweifel, gestellt werden, daß sie auf den Betrieb der Gastwirtschaften, woln hier regelmäßig auch auch § 13 des Gesetzes, betreffend die 8. ertei ung 1 8 blrernl n ausgeübt. wird, meht . * is ü⸗ evölk rüͤngsschichten berzustellen II. Die erheblichen Mißstände, die bei der Unterbringung von Dienstleistungen gewährt werden (Pförtnerwohnungen, Wohnungen, auch die einzelnen Wohnungsteile, die zur wirtschaftlich selbständigen die sogenannten Familien⸗ oder Fremdenpensionate gehören werden Lasten bei Grundstückskeilungen und die Gründung neuer Ansiedelungen das Bedürfnis der minderbemittelten Bevölkerungs hien herz en. 3 er — iß „ Zuckerfabriken mit denen die Pflicht zur Hausreinigung verbunden ist, Insthäuser, Benutzung abgegeben werden, als Wohnungen im Sinne der §§ 4, 5 (Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Band 16 S. 354), der
in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Gegenwärtig rückt die Bevölkerung bei der erfahrungsmäßig ob. Arbeitern, namentlich von solchen, welche in 3 25 Landwirtschaft be⸗ soweit sich solche in den hier in Frage kommenden Gemeinden finden, anzusehen sind. sogenannten Nachtherbergen sowie auf die Aufnahme von Pensionären
Sachs d Westf vom 25. August 1876 (Gesetz⸗Samml. altenden Neizg r nied Kreise, in erster Linie an der Woh⸗ und ähnlichen Betrieben, bei Bauten oder in der 8117. glei sowie di öffentlichen 2 ährte Für die Fä daß Rät öbli ermietet oder wei ziehungszwecken keine¹ finde ies 8 Sechies “ “ velche ganz waltenden Reigmng des nüehsen 2 Städte und Industrieorte immer schäftigt werden, hervorgetreten sind, haben schon seit längerer S Fergleichen 18 seie * den 8e 1 ö’ v. hn. c8. Ana mebetet ö686 Erziebungszwecken keine Anwendung finden. Diese Ausnahme 5 * 2,82 M“ doch zu einem erbeblichen Teile zu Wohnzwecken 2- den vorhandenen Gebäuden zusammen. Dabei werden in Zeit den Erlaß von Polizeiverordnungen erforderlich gemacht, A“ denen nach cEuimtegen oder Schlafleuten die Mitbenutzung rechtfertigt sich mit Rücksicht darauf, daß hinsichtlich der bezeichneten per Abeetegene liche Wohng I1“ neren henreift der Anebrud Maße die ursprünglich für eine Familie hergestellten wodurch im Interesse der Gesundheit und Sittlichkeit bestimmte auch solche Wohnungen zuzurechnen sind, an welchen dem ve Räumen gegen Entgelt gestattet wird, sind im § 8 besondere Pensionäre ein Bedürfnis nach einer Regelung bisher nicht hervor⸗ 8 2 iche NB. 5 de. ]ageg g der 85 noeb 1 5 le g 8 2 ; 8 Inten 8 8 2 4 „ sches uüste sc 9 vorgese MDyo spro usge 7 jose 2 on is übßrige jos — 2s b 5 3 8
3 dienen, also eigentliche, Rüven Fier d dben. 5 Hasees hne 9 ücksicht f die im gesundbeitlichen, sittlichen und Anforderungen hinsichtlich der Art der Unterbringung, insbesondere Bewohner ein eigentumsähnliches Recht zusteht, sollen die Vorschriften orschriften vorgesehen. Dementsprechend ist ausgesprochen, daß diese getreten ist, im übrigen diese nach wesentlich anderen Gesichtspunkten, zaller an Straßen und Plätzen liegenden 2 auten“, 1 8 Wohnungen ohne Rücksicht au im gesundhe 8, eS morderungen vaffenheit, Einricht Ausstattung und Unter⸗ nach § 5 obligatorisch nur dann Anwendung finden, wenn von ihnen ein Räume den Bestimmungen über Mietwohnungen nicht unterliegen sollen. als sie hier in Frage kommen, erfolgt oder zu erfolgen hat. Die 66 Ausdruck „Bauten“ in Ziffer 4 des Artikels 2 die Bauten im weitesten sozialen Interesse wünschenswert⸗ Trennung der . schtlich 88. v en 88 Wohn gveise b228 Teil vermietet wird. Diese Beschränkung rechtfertigt sich im wesent⸗ Bestimmungen im §S stehen einer besonderen polizeilichen Regelung Sinne des Wortes. mehrere Parteien untergeteilt, zum dauernden Aufenthalte von baltung der den e rbeitern zu gewährenden Wohn⸗, Speise⸗ 8 sichen um deswille s emei nd f u § 7. ve 11616A6“ Sinne en der oegenwärticen Rechtslage können Bauten, die als eine Ma nibhr —— Räume zum Wohnen in Benutzung genommen Schlafräume, festgesetzt und die zur Durchführung der Bestimmungen n89 8 “ Iegeschen von he⸗ Die Bestimmungen dn Eigen⸗ wie für Mietwohnungen vCe“ 8 2. lach der 82oer andlichen Ortschaft anzusehen sind, nicht, und f icht zur Familis gehöri erso 5 Zimmermieter, erforderlichen Vorschriften vorgesehen werden. Nachdem neuerdings Ine⸗ Aerd8er, vns . üen. Z““ A 89 er e enwohnungen, Zu den einzelnen Bestimmungen wird noch folgendes bemerkt: Verunstaltung der Stadt oder ländlichen Ortschaft anzusehen sind, nicht und fremde nicht zur Familie gehörige Personen als Zimmermieter, Au u 8 se Vorschriften in allen Beziehungen werbegehilfen und dritten nicht zur Familie gehörigen Personen, nur für letztere ohne Rücksicht darauf, wann sie bezogen sind, gelten. Sie 22 8 8
. 2 8 8 8 8 ] S; G 8 8 & ( 385 7 ₰ 4 1 S 82 ½ 5 ( M 91 28 zp f ewo . g E Dent 2 42. 2 e Fe ½ 9. Ab r 8 2 A. licht da. 2 . eAbn 1 lens — ost n* „19 v ¹ 8 8 z9 8.
1 überall mit hinreichender Sicherheit verhindert werden. Im größeren Einlieger und Schlafgänger aufgenommen. Durch Aufstellung be⸗ zweifelhaft geworden ist, ob diese sührcften nas des Geset anber in diesem Falle Mißstände erheblicherer Art bei diesen Wohnungen erscheinen um deswillen erforderlich, weil eine sehr groze Zahl von „„Zu Ziffer 1. In den bestehenden Polizeiverordnungen wird vielfach
2 8 eine dauernde Trennung der zur Aufnahme fremder Personen benutzten
beobachtet worden sind, während im übrigen bei ihnen in der Regel Personen beim Dienst⸗ oder Arbeitgeber wohnt und sich, wie auch die für den erforderlichen Raum und die wünschenswerte Absonderung der Frhebungen der Kommission für Arbeiterstatistik hinsichtlich der einzelnen Familien hinreichend Sorge getragen ist. Durch die Fassung Bäckereiarbeiter und der Gast⸗ und Schankwirtschaftsangestellten kommt zum Ausdrucke, daß den Vorschriften des § 4 während der ergeben haben, in der Unterbringung dieser Personen vielfach erheb⸗
Teile des Gebiets des rheinischen Rechtes ist dies selbst hinsichtlich stimmter Normen über Beschaffenheit und Größe der Wohnungen rechtlich zulässig sind, erscheint es geb dacesdarch Feer, . rober Verunstaltungen der Fall. Mit der Bestimmung in Ziffer 4 wird dieser unerwünschten Entwicklung ein Ziel gesetzt nnd erst Zweifel zu “ “ 83 nuce slacben I1 jeser Bezi Abbilfe geschaffen werden, wobei über den ine si dle fü ie Bauunternehmung hinsichtlich des sie in gesundheitlicher Beziehung über Schutz der 2
foll in dieser Beziehung Abbilfe geschaffe e 8 eine sichere Grundlage für die iterne G 5 ers nicht zu beseitigende Gefahren
₰8 „ 4 * 2 2 ¹ . 4 — 55 92⁄ 2 1 N Begriff der groden Verunstaltung hinausgegangen wird. Die näbere Bedarfs an kleinen guten Wohnungen gegeben. Wie obligatorische Gesundheit gegen drohende, and se 8 1“ 3 N. 7 rdnung erlassen werden können. b 8 2 2 ver 5. — 2 . cC= 84 2 h. 2 r angegebenen Richtung nach 952 der 2 erhäͤltnisse durch die Wohnun 3.⸗ 1 u einem Einschreiten ganzen Dauer des Mietverhältnisses genügt sein muß. liche Mißstände finden. In dieser Beziehung darf ferner auf die in 11“4“X“ v61A1A*“ 198 2 den Jahresberichten der Königlich preußischen Regierungs⸗ und ordnung herbeizuführen sein wird. Durch die Bestimmung wird nicht
Umgrenzung dessen, was als Verunstaltung zu gelten hat, wird er⸗ Vorschriften auf anderen Gebieten, so werden sich auch diese Vor⸗ hinauzgehen, im Wege der Polizeiveror ung erl
forderlichenfalls durch die Polizeiverordnungen erfolgen können, wobei schriften allmählich in Sitte und Gewohnheit verwandeln und damit Die §§ 1202 ff. der Reichsgewerbeordnung bieten z ver Arbeit “ 88 1 ng he 1 4
die örtlichen Verhältnisse zu berückstchtigen sein werden. Analog den nicht nur an Schärfe verlieren, sondern auch durch Erziehung weiterer gegen die Schlaf⸗ und sonstigen Aufenthaltsräume 8* bL5 Ee. wSeas Zu den einzelnen Ziffern des § 4 wird noch folgendes bemerkt: Gewerberäte für das Jahr 1901 (S. 112) aus dem Regierungsbezirk ausgeschlossen, daß bei Beachtung der erforderlichen Trennung
Bestimmungen in den §§ 66, 78 A. L⸗R. 1 8 kann die Baupolizei⸗ Volkskreise zu einem höheren Wohnbedürfnisse den Besitz von Häusern insoweit eine Handhabe, als diese, wie beispielsweise ö“ Zu Ziffer 1. Gemäß § 2 Abs. 2 wird durch die Wohnungs⸗ Oppeln, für das Jahr 1902 (S. 125) aus dem Regierungsbezirk nach den Geschlechtern (§ 7 Ziffer 3) die Einlieger und Schlaf⸗
ordnung sowohl ein Einschreiten gegen Neubauten als auch gegen mit kleinen Wohnungen beliebter als bisher machen und dadurch der Nachtwachen in Fabriken und Se ordnung die Forderung der Verschließbarkeit auch weiter ausgedehnt, Breslau und für das Jahr 1903 (S. 5, 76, 412) hinsichtlich der gänger auch zusammen mit Dienstboten und Gewerbegehilfen
verunstaltende Veränderung oder Vernachlässigung bestehender Bauten gleichfalls den Bauunternehmern einen Antrieb zut Herstellung solcher Betriebe selbst dienen und gewissermatzen S 11“ beispielsweise wird vorgeschrieben werden können, daß alle Schlaf. Provinz Ostpreußen, für Berlin mit Charlottenburg, Schöneberg und Eö 1“ 3 ziehung b. e falls 2
8 Häuser geben. 8 b Z sti if ö“ zume verschließbar sein müf Kirdorf sowie für den Regierungsbezirk Cöln mitgeteilten Fest,⸗ S ohnungsordnungen vorbehalten. Daß Häus e . Be en ist no olgendes zu bemerken: räume verschließbar sein müssen. Rirdorf sowie für den Regierungsbezirk Cöln mitgeteilten Feststellungen E -. 2 Lalren. Dat Zu den einzelnen Bestimmungen ist noch folgendes zu be 1 lies 8 t Reglerue “ 8 alleinstehende Männer und Frauen Einlieger oder Schlafgänger
Räume von den Schlaf⸗ und Wohnräumen des Wohnungsgebers und seiner Familienangehörigen verlangt. Die Vorschrift in Ziffer 1 kenn⸗ zeichnet sich danach als Mindestanforderung, deren Verschärfung in der
Zu Artikel 3Z. Im Artikel 4 Ziffer 1 sind v 5 Oecte neit scenge Zu Ziffer 2. Die Begriffsbestimmung der Familienwohnung als verwiesen werden. In manchen Fällen hat das Fehlen einer Regelung gleichen Geschlechts in ihre Schlafräume aufnehmen, erscheint d wachsender Bevölkerung allgemein Mindestanforderungen binsichtlie Zu § 1. einer Wohnung für eine gemeinschaftliche Haushaltung von zwei oder der Wohnungsverhältnisse der beim Arbeitgeber untergebrachten Ge⸗ gleichen Geschle v1““ y““ erscheint 8— allaemeinen unbedenklich. Mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Ver⸗
ie in Abs. 1 angezogenen Parag n der Benutzung von Gebäuden zur Unterbringung von Menschen ins⸗ Mit Rücksicht darauf, daß manche Gutsbezirke nach ihrer Ein⸗ mehr Personen umfaßt auch die sogenannten Gleichgestellten⸗Haus⸗ werbegehilfen bereits Anlaß oder Vorwand zu Streiks gebildet. Der
7 8 Sob.S 8 —₰ 52] 1 † . In 1„ 5 Pi — s . 8 . 2. 4 ½* — 8 8 . N 12 2 8 . 8998 8 7 :17 —2 8 8 . 7 isse in 2 or 2 Bepölkerungskreis s 25 in om 14. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 152) lauten: besondere nach folgenden Richtungen vorgeseben: wohnerzahl den Landgemeinden und kleineren Städten hinsichtlich der haltungen, wenn zwei nicht miteinander verwandte Personen eine Ausdruck Dienstboten und Gewerbegehilfen umfaßt die männlichen hältnisse der in Frage kommenden Bevölkerungskreise soll daher in
dieser Beziehung allgemein eine Ausnahme von dem in Ziffer 1 auf⸗ gestellten Grundsatz eintreten. Im übrigen sieht § 10 vor, daß für einzelne Gemeinden von der Landespolizeibehörde und in Einzelfällen von der Ortspolizeibehörde auch eine weitergehende Ausnahme von dem Grundsatze, daß die nicht zur Familie gehörigen fremden Personen getrennt von dem Wohnungsgeber und seinen Familienangehörigen schlafen müssen, gestattet werden kann.
7. Gebühren sind im voraus nah festen Normen und Sätzen 1) Als Wohn⸗ oder Schlafräume sollen sowohl in Eigen⸗ wie Inden Verhältnisse gleichstehen ind neben den Gemeineen gemeinschaftliche Wirtschaft führen. Der Ausdruck eine den ortsüblichen wie die weiblichen Personen. Zu den Gewerbegehilfen im Sinne timmen. Eine Berücksichtigung Unbemittelter ist nicht aus⸗ in Mietwohnungen nur solche Räusme benutzt werden dürfen, — 8 ö1““ isse alächser. G bhdns des Ausdrucks Anforderungen entsprechende eigene Kochstelle“ ist mit Rücksicht auf die dieser Vorschrift gehören auch die Handlungsgehilfen. “ 8 ee daan dan . ch. heefanigt sn der Bestimmungen ⸗Wohnungsordnungen⸗ wird auf die Ausführungen zu Artikel 2 Verhältnisse in einzelnen Landesteilen gewählt, wo herkömmlich die Defen. Wie die Fassung der Ziffer 2 erkenntlich macht, soll der vorge⸗ 20 (Abs. 1). Die direkten Gemeinde AqI“ 2) Mietwohnungen, 8 ch rrerren. der iesem Zeit⸗: verwiesen. Die Wohnungsordnungen beziehen sich nur auf nicht vom Vermieter, sondern vom Mieter gestellt werden. In diesen sehene Luft⸗ und Flächenraum für jede in den Schlafräumen unter⸗ Besteuerung unterworfenen Pflichtigen nach festen und gleichmäßigen bezogen werden oder deren Mietverhältnis alassig Zeit die Benutzung der Gebäude zum Wohnen und Schlafen Fällen wird der Vorschrift dann genügt, wenn eine Stelle in der gebrachte Person ohne Rücksicht darauf gewährt werden, ob die Räume Grundsätzen zu verteilen. ö““ 88 punkte verlängert oder, obwohl gvrvwese⸗ * nfichtlich von Menschen. Arbeitsräume und ähnliche Räume, die ihrer Wohnung vorhanden ist, an der sich durch Einschieben des Ofenrohrs von den darin untergebrachten Personen gleichzeitig oder nacheinander § 27 (Abs. 1). Die Steuern vom Grundbesitz sind nach gleichen fortgesetzt wird, sollen bes immten ’e 88 , ere soll Bestimmung nach nicht zum Wohnen und Schlafen dienen sollen, in das Rauchabzugsrohr ein Ofen anbringen läßt. Die Forderung zum Schlafen benutzt werden. Durch die Bestimmungen wird Kemnte⸗ ETETT“ 1 Normen und Sätzen zu verteilen. EE der Beschaffenheit und Größe IFenügen, ins 9 werden von der Vorschrift im § 1 Abs. 1 nicht mitbetroffen. Die einer besonderen Kochstelle und eines eigenen Ausgusses und Wasser⸗ nicht ausgeschlossen, daß bei der erforderlichen Rücksichtnahme auf 2 Frage oxgchl eziehung namentlich, daß Ein⸗ Mit diesen Rechtssätzen hat nicht eine mechani ch: Gleichheit er für den Fall der geteilten Vermietung Klde besti 3 8 etwa hinsichtlich der Arbeitsräume erforderlichen Bestimmungen werden, hahnes dort, wo in den Gebäuden Kanalisation und Wasserleitung die im sittlichen Interesse gebotene Trennung der Geschlechter (§ 7 Gechl⸗ -g. GE Altrats Familienangebörigen desselben Normen und Satze in das Gebiet v und ger Slezesre 8 veemieinag e 1cx Eee eeecgeeh soweit es sich um gewerbliche Betriebe handelt, auf Grund der vorhanden ist, rechtfertigt sich, abgesehen von gesundheitspolizeilichen Ziffer 3) Dienstboten und Gewerbegehilfen wie bisher auch mit dem 8 ech Eine T der -S. Pennn F. untergebracht vom Grundbesitz eingeführt werden sollen. enn auch für beid Wohnung Vorsorge getroffen werden, e iche 8 120 a ff. der Reichsgewerbeordnung zu treffen sein. Wie die 1 Gründen, die namentlich im Interesse der Bekämpfung der typhösen Dienst⸗ oder Arbeitgeber oder seinen Familienangehörigen in den⸗ “ s. velle H Se.
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Arten von Gemeindeabgaben in erster Linie der Gesichtspunkt des Rücksicht auf die Trennung der Parteien genommen wird; in &8 gibt, sollen Kü⸗ in allen Fällen zu d Krankheiten die tunlichste Beschränkung der gemeinschaftlichen Benutzun selben Schlafräumen untergebracht werd Auch abgesehen von de 8. wacs reapr. E eel eeanr. ene . ; . Denkibo verk ilf assung in §§ 3, 4 ergibt, sollen Küchen in allen Fällen zu den a. en chste Beschrankung der gemein ichen Benutzung selben Schtaf ien g werden. Auch abgesehen von der js 8 Z“ en Interesses von Bevölkerungsklassen an Eöö“ ) die Uderberne. g9 2 1 8 ö Bühn. oder Schlafräumen im Sinne des Entwurfs gerechnet werden, von Ausgüssen angezeigt erscheinen lassen, mit Rücksicht auf die Erfahrung, erforderlichen Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Lage der zwischen ihnen eine unmittelbare Verbindung fehlt, sodaß ein Be⸗ an den allgemeinen Ausgaben der “ mabgend lein soll sowohl vit etgen. vit m 82 n. da sie namentlich in den kleineren Wohnungen erfahrungsmäßig regel⸗ daß gemeinschaftliche Einrichtungen in dieser Beziehung die Unreinlichkeit kleinen Gewerbetreibenden wird in Krankheitsfällen und zur Wartung See d .“ nbet e dazwischen liegenden Zimmers nötig wird. würde doch das Gebot einer grund “ tsung Sezen forderungen der Gesundheit und 1z cch 3 enmnd mäßig zum Wohnen, vielfach auch zum Schlafen benutzt werden. befördern und leicht die Quelle von Streitigkeiten zwischen den Wohn⸗ kleiner Kinder die Unterbringung der Dienstboten in den Schlafräumen vork solche Trennung lcse de. Nann “ etwa Rücksichten, insbesondere eG 1g dcenn “ dufschen 4) für die “ Ste ern. 5 5 Hie Wohnungsordnungen können sowohl für einzelne Gemeinden parteien bilden. Aehnlich liegen die Verhältnisse hinsichtlich der ge⸗ der Familienangehörigen vielfach nicht entbehrt werden können. Mit ee .eaa. üb ““ Sehl. “ Abgabensätze zu einer der günstigen Entwickelung. de. perhan⸗ 89 Schlafgängern in Eigen⸗ oder 2 1e2e.v sollen be⸗ alg auch gemeinschaftlich für mehrere Gemeinden von der zum Erlasse meinschaftlichen Benutzung von Aborten, die heute vielfach in so aus⸗ Rücksicht hierauf rechtfertigt sich die Vorschrift im § 7 Ziffer 2, die 85. schwerer Gegenstände Sees durch Schloß und Riegel Gemeindeabgabewesens verhängnisvollen “ 5 1 .schränkende Bestimmungen be inzelnen Re⸗ solcher gemeinschaftlichen Polizeiverordnungen zuständigen Stelle er⸗ gedehntem Maße stattfindet, daß nicht selten zablreiche Familien auf für Kinder unter zehn Jahren geringere Maße des erforderlichen 8 E“ dind. 8. Hüens nen ee;; aa. 8 Lage Gewiß sollte für die Bemessung und zhs vas Vorschriften nach dieser Richteth 12 Poli eiwer 1““ lassen werden. Wenn Wohnungsordnungen von Ortspolizeibehörden denselben Abort angewiesen sind. In dieser Beziehung ist in dem Mindestluft⸗ und ⸗Flächenraums gestattet. Die Fassung des Entwurfs, 88 er il nine cs 1“ Se den ““ Benutzungs. (§ 4) und der W. öö“ ste gierungsbezirken und Gemeinden im⸗ ech für die Verbesserung erlassen werden sollen, können in denjenigen Städten, in welchen Entwurf als Regel für jede Familtenwobhnung ein eigener verschließ, welche die Anforderungen für solche Schlafräume aufstellt, welche von e Reg * vees “ ö Fereenh . Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung maßgebend seim., Daß Sie haben sich als durchführbar und exfolgreich sür die Be wherung Khnigliche Polizeiverwaltung besteht und die polizeilichen Obliegenheiten barer Abort gefordert. Soweit diese Bestimmung, namentlich mit Dienst⸗ oder Arbeitgebern ihren Dienstboten oder Gewerbegehilfen weil in der Regel der Zugang zu den zur Unterbringung der Schlaf⸗ indessen auch Rücksichten der Leistungsläbigzeit nicht ausgeschlossen der Wohnunssverbältrisse een säohnung z stelend 1 zwischen dieser und einer städtischen Behörde geteilt sind, Zweifel Rücksicht darauf, daß sich die Aborte vielfach noch auf dem Hof in zugewiesen“ sind, schließt ferner nicht aus, daß solchs Personen vor⸗ leute benutzten Räumen durch die Küche führt, die zum Schlafen für 8 . b 7 5 2 8727 3 Cos “ zno 4 5 on * e ge 4 e Eser. 1 4 1 1 88 2 „ 2₰ Süeee . 8 — 8 2 8 8 8. 8 89*4 9. epren . ilie doböri 3 F Füͤj Fa siop 8 ich⸗ werden sollten, lehrt schon E dea 56 ecs genauere Festsetzung der 2⸗eehe Sehe e 88 funr pie über die Zuständigkeit entstehen (vgl. Entscheidungen des Ober⸗ besonderen Gebäuden befinden, die sich dort wegen der Bestimmungen übergehend — zur Wartung Kranker oder aus ähnlichen Anlässen — E wird. Für solche Fälle sieht § 10 gleich Herckhchtigeng nsent ge⸗ ee aus is die B rücsichtigung der Ve 8Egüö ebean vcch als ausreichend verwaltungsgerichts Band 39 S. 368 und Band 41 S. 362). Diese der Barposts iordenngs über die heeheehg. Fläche nicht mehr dach abne Rücksicht auf die nach Ziffer 3 erforderliche Trennung der Ge⸗ 8 332 Zifter 2. werden den Zimmermietern und über den Bereich dieses Satzes hine erucsichtigung ce eurteilung der Frage gegeben, e 84 IE“ ist Abs 8 S stimmt. In Städten der vergrößern lassen, für Wohnungen in bereits bestehenden Häusern zu schlechter in den Schlafräumen des Dienst⸗ oder Arbeitgebers untergebracht isfer 2. Erfahrungsmaß⸗ den 2 eter zu beseitigen, ist der Abs. 3 des § 1 bestim In S gros en, “ — e6“ 1 chlaf 3 lztfg 8 gebrach Einliegern vielfach die besseren Räume abgetreten, während sich der
Leistungs fähigkeit neben derjenigen des Leistungs umfangs nicht zu erachten ist oder nicht. 4 8 PbI11“ nnover, in denen auf Grund des § 78 Abs., 2 der revidierten Härten führen könnte, sieht § 10 das Erforderliche vor. werden, sofern ihnen nur zur regelmäßigen Benutzung ein den Be⸗ 29 Iheenen 2 ¹
ausgeschlossen, wie dies Artikel — der astesens⸗ * vz Die Mindestanforderungen sollen nach Se been 8s Föhnees — vom 24. Juni 1858 (Gesetzsamml. für das Königreich Zu Ziffer 3. In Ziffer 3 ist mit Rücksicht darauf, daß in den stimmungen des §7 entsprechender Sarn missen ist. Soweit “ Familie 5 zder Aufnahme fremder führungsanweisung zum Kommunalavgadenge 1 obligatorisch nur für die, Genh 85 sich ihre Ginführung um BHannover S. 141) eine besondere städtische Polizeidirektion eingerichtet lleineren Wohnungen eine feste Unterscheidung zwischen Wohn⸗ und verheiratete Personen der bezeichneten Art beim Arbeitgeber oder F begnügt, die Vu nicht zum Wohnen he⸗ Begründung zu §. ⁷% (§. 4 Abs. 5 des nüeneer 8 irt der Berten waih Platz greifen. Für Sr 1 äge ihn lkanqhlun gom sst, sind mehrfach die polizeilichen Befugnisse zwischen dieser und dem Schlafräumen vielfach nicht besteht, insofern als die Wohnräume in Dienstherrn untergebracht sind, werden zwar in der Regel die Be⸗ u Cö br. zur Unterbringung bar u““ ausspricht: „Das Gesetz schließt somit ung ear. ige 1 deswillen, weil nach dem Erge nig. b e du1e 10 005 Ein. Magistrate geteilt (vgl. für Osnabrück Polizeiordnung vom 2. Januar der Regel auch des Nachts zum Schlafen benutzt werden, der erfor⸗ stimmungen des § 4 Anwendung finden, die nach der Begründung 88 en ““ 2 und 8. eit genügenden Bemessungen im einzelnen Falle Eee,heh ““ anwen va0 1“ Jahre 1900 namentlich 8 üe. -8. Ferern maattfindet das über 1868, für Hildesheim Polizeiordnung vom 21. April 1868). Für solche derliche Mindestluft⸗ und ⸗Flächenraum nach dem Gesamtinhalte der auch für Freiwohnungen gelten sollen, wenn sie gegen Dienstleistungen 65 nich “ Sen e vorge 1e be⸗ Abstufung der Gebührensätze, ins! “ „eZolche Ab⸗ wohnern ein stetig ” B⸗ Flk⸗ ana. ae im ganzen Staats⸗ Fälle wird die Frage, welche Behörde zum Erlasse der Wohnungs⸗ Wohn⸗ und Schlafräume festgesetzt. Die Einbeziehung auch der gewährt werden. Indessen kommen auch Fälle vor, daß namentlich Anf d 8 I 1u en din 111 Berücksichtigung unts üheier Perseneh u8 die durchschnittliche jährliche Bes mawediese nach d Zaezentellungen ordnung zuständig sein soll, nach § 78 Abs. 2 des genannten Gesetzes Rebenräume, Flure und dergleichen in die Berechnung empfiehlt sich verheiratetes Dienstpersonal ohne Kinder in der Wohnung der Dienst⸗ deost d,&,ꝙ1b Eö“ Füeravn Mgz. stufungen nach dem Maßstabe der Lerim, vs wie se. z. B. gebiet erheblich binausgebt. Sene I 88 8 Prfünft 15,9, von der Stadt mit Genehmigung des Regierungspräsidenten bestimmt um deswillen nicht, weil diese Räume vielfach nur schwer herrschaft in Räumen, die von dieser ausgestattet sind, untergebracht wird. a elte Fensgerrrete⸗ 29 Ieh un -Sne. Schlaf⸗ bei Gebühren für die Benutzung wen (ance “ II1“ Königlichen Statistischen Bureaus e dieser Zeit, werden können. Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs zu berechnen sind. Wo die Festsetzung des Luft, und Fläͤchen⸗ Demgemäß ist im § 7 Ziffer 3 eine allgemeine Ausnahme für Ehe. anger icr o dee. vednn. 1b 1. der heherbergten bädern, Friedhöfen, Schulen empfehlen 12 es balen Aufgaben letzten Jahrzehnt 14,1 für das Tꝛusend bvetrug, . 1 soll daher insoweit nicht Platz greifen. raums nach dem Gesamtinhalte der Wohn⸗ und Schlaf⸗ paare vorgesehen. Nach Ziffer 4 des § 7 kommen namentlich See ee henden Hanmern den ergebracht, d2 erforderlichen Kommunalabgabengesetz S. 28 7⁄ derselbe, “ ““ durchschnittliche jährliche Zunahme au räume wegen der Sitte der Bevölkerung, auch in kleinen Vorschriften über die Ausstattung mit Lagerstätten, Bettwäsche, Versch 1es entbehren. Dem soll durch die Vorschrift in Ziffer 2 der deutschen Städte, 1903 S. 56). Für v Zwecke Beacht daß — — 1 1 Zu § 2. Wohnungen einzelne Zimmer lediglich zum Wohnen zu benutzen, Waschgeschirren und Handtüchern in Betracht. Eine ausreichende Fheichlae entgegengetreten ee-v vrbofn der Mindestanforderungen Gesetzentwurfs kommt Nes heve tee 192 vtnann nili tbe 88 8 ö belirk während des letzten Durch die Bestimmung wird zum Ausdruck gebracht, daß die in zu einer ungesunden Ueberfüllung der Schlafräume während der Zahl von Waschgeschirren und Handtüchern erscheint insbesondere im binsicht e “ n-Rä nter 8 tung der, c8 die beabee 11 “ Eue Städte, Landgemeinden und Gatsbezirke Jahrfünfts Jahrzehnts 88 3 ff. des Artikels aufgeführten Vorschriften nur Mindestanforde⸗ Nachtzeit führt, kann nach § 2 Abs. 2 das vorgesehene Mindest⸗ Interesse der EEEF1 dringend wünschenswert. Soweit gn v“ Wie EEö 8
8 sun an⸗ 5 ; 8 8 7 .; 8 . a 5 5 F üe S frz G SFzs⸗ 2 H. ; Nieb⸗ 3 2 verden. Wie sun 8 atwurfs Kanalbenutzung, Wasserbezug, für Genehmigung von Neubauten, Um⸗ rungen für die Wohnungsordnungen darstellen. Weitergehende Vor maß an Luftraum und Bodenfläche auch nur für die Schlafräume in den Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern Vieh⸗ und Ziffen 2 der hier nicht auf § 7 Ziffer 4 verweist, erkenntlich machen
schrif sowe sich im 9 es durch dies f festgesetzt werden. In gleicher Weise erscheint es zulässig, für jede Pferdewärter als Gesinde beschäftigt werden, wird durch die Vor⸗ 1 E“ zer-⸗ r. schriften, soweit sie sich im Rahmen des durch diese Paragraphen in estgef den. gleit zulässig, 1 Pfer. sinde beschaftigt werden, ur ie Vor UI, kö Einliege d Schlaf dere Mindest⸗ 1 8 A; 9 8 Koch, 8 2 L 8 as- rif 8 7 8 S zut . bx will, können für die Einlieger un Schlafgänger andere Mindest⸗ einzelnen Beziehungen erweiterten polizeilichen Verordnungs Kochgelegenheit ein gewisse Mehr an Luftraum in der Wohnung schriften des § 7 das Schlafen der zur Stallwache nötigen Personen anförderungen als für die Dienstboten und Gewerbegebilfen aufgestellt
7 des über 1 000 000 Einwohner. 2
bauten oder anderen baulichen Herstellungen — durch § 1
9 5 535 28⸗ Kommunalabgabengesetzes nicht ausgeschlossen ist. Es erschien 1 100 000 b:s 500 000 Einwohner
wünschenswert, dies im Gesetz ausdrücklich auszusprechen, da einzelne 1 50 000 „ 100 000
4,0 8,7 0,4 I1I16“] ; 8 5 8 s 1 f Säue für in f Sta Verschla saflene Rz 8 , werden.
8 kommen solche hinsichtlich des nach § 4 Ziffer 3, §. 7 ersonen über zehn Jahre bei Zulassung geringerer Sätze für jungere schon in den Ställen durch Verschläge geschaffene Räume als Schlaf⸗ Zu Ziffer 3. Die Bestimmung in Ziffer 3 entspricht im wesent⸗
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37 rechts halten, werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Namentlich ordnung festzusetzen. 10 chm Luftraum und 4 qm Bodenfläche für in den Ställen nicht ausgeschlossen.é In der Praxis pflegen auch jetzt Stimmen in Literatur und Praxis einer solchen Ausdehnung des Ab⸗ 40 000 „ 50 000 8 3 28 81“ 8 ind F. . 8 1 89 Fp⸗ - e gelghs — veienv-. . . Sdn. Ms 9 207 iffer 2, § 8 Ziffer 2 erforderlichen Mindestluft⸗ und flächenraums nder erscheinen nach den bisher gemachten Erfahrungen überal räume zu dem gedachten Zwecke baupolizeilich genehmigt zu werden 3 ie- 8 stufungsspstems 51.. 8ehn Pumentar . (S . . 31,8 ‧ 8 der in § 4 Ziffer 4, § 7 Ziffer 3, § 8 Ziffer 3 vorgesehenen durchführbar, zumal wenn durch Erleichterungen für Kinder, die was auch fernerhin unbedenklich zulässig erscheint. 8 „lichen den bestehenden Polizeiverordnungen. 1 2 esee a g2 8 9. 360n,S 49½) 5 39 Fölialorischen 8 . 5ee . .. 318 Altersgrenze in Betracht. Insbesondere kann vorgeschrieben werden, während der Dauer des Mietverhältnisses geboren werden oder 88 Zu § 9. 1“ erverwaltungsg 2 FeEAz 1 g 9 6 3 daß bei Berechnung des Luftraums (§ 4 Ziffer 3) die Küche außer heranwachsen, Vorsorge dafür getroffen wird, daß Familien nicht Zu § 8. Zu den Vorschriften, welche zur Durchführung der Bestimmungen
instruktioneller Gestaltung dieser Begünstigung ist hier ein praktisches A . 1 — 8 . 3 — chnur Farmm e. 5 7 8 lediali ü 8 ö und S 8 u““ . ur D. . wmvgrper; 8 3. E 8 Auch wo in den Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern die Ansatz zu lassen ist oder daß die Schlafräume allein den vorgesehenen ediglich aus diesem Grunde ihre Wohnung aufgeben müssen. Die Aufnahme von Einliegern un chlafgängern in die Woh⸗ der Wohnungsordnungen erforderlich sind, gehören neben der Rege⸗ Bedürfnis nicht heworg E““ Le 30 vr Wohnungsverhältnisse zur Zeit noch günstig liegen, besteht daher die Ansase zn e und ⸗flächenraum bieten müssen. Auch eine grund⸗ Nach den Bestimmungen der Ziffern 3, 4 kann in einem Raume nungen ist bereits für zahlreiche Gemeinden, insbesondere in den In⸗ lung 2 Müldepflicht in den Fällen 9 § 8 und der bei im Entwurfe 8 eführt Hier findet Na⸗ Wortlaute Gefahr, daß sich mit der Zeit Mißstände herausbilden. Für kleinere fätzliche Erstreckung aller oder einzelner Vorschriften des § 4 auf die von 5 m Länge und 5 m Breite bei 3 m Höce, wenn für Kinder dustriegebieten, im Wege der Polizeiverordnung geregelt. Gleichwohl worin Einlieger oder Schlafgänger untergebracht werden sollen, an⸗ -- Seenes h “ är das Gebührengebiet zurückgewiesene Gemeinden, für die vielfach eine Regelung des Wohnungswesens Eigenwohnungen kann sich an manchen Orten als zweckmäßig und un⸗ unter zehn Jahren die Hälfte der geforderten Sätze festgesetzt entbehren heute noch viele Gemeinden, namentlich auch größere zubringenden Aushänge über die für den Raum zulässige Personen⸗ 2 Gesetzes gewisse Weise eine Stütze (Nöll, a a. O. Anm. 1 gleichfalls dringend erforderlich erscheint, sollen Vorschriften gleichen bedenklich durchführbar erweisen. Im übrigen darf auf die Be⸗ wird, eine Familie von acht Personen, und zwar ein Ehepaar mit zwei Städte, mit einem ausgebildeten Kost⸗ und Quartiergängerwesen zahl namentlich auch die Strafbestimmungen gegen Zuwiderhand⸗
uffassung in gewifser Dw.-Shev; evHde oder ähnlichen Inhalts zulässig sein. merkungen zu §§ 4, 8 verwiesen werden. Kindern von zehn bis vierzehn Jahren und vier Kindern unter zehn völlig oder teilweise der erforderlichen Regelung, auf die bei den er⸗ lungen. In dieser Beziehung sind die §§ 137 ff. des Gesetzes über
zu § 3 der Mustergrundsteuerordnung II S. 467, Anm. 3 zu § 27 “ 1 1 Jah der ci. wenn Die Sätze sind mit Rücksicht d f. beblichen Gefah st d h den bisherigen Erfahrungen dis 1 Gesetzes S 5 dies ffaff zufo 2 enn die in Aussicht genommene Regelung nicht zu einer Ver⸗ ren untergebracht werden. Die Sätze sind mi ücksicht darauf, heblichen Gefahren, mit denen nach den bisherigen rfahrungen die die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. 8. ZT1“ E1e ärfea der vielfach Wohnungsnot führen soll, so wird 1 Zu 8 8 1 8 — daß sie allgemein gefordert werden und Ausnahmen nach § 10 des Aufnahme von Einliegern und Schlafgängern für die Wohnungsgeber wie S. 195 ff.) maßgebend. — X““ den Sinne des Gesetzes nicht je nach Lage der Wohnungsverhältnisse in einer Gemeinde ein größerer Die Sicherung der baupolizeilichen Zweckbestimmung bei der Be⸗ Artikels, abgesehen von der den zuständigen Ministern vorbehaltenen für die von ihnen aufgenommenen Personen verbunden ist, besonderes Zu § 10
88* - zef 88 Fesde dem Runderlaß der Minister des Innern und oder geringerer Spielraum für das Inkrafttreten der Vorschriften nutzung der Gebäude stellt eine alte sozialpolitische Forderung auf dem allgemeinen Dispensationsbefugnis, nur in Einzelfällen zulässig sein Gewicht gelegt werden muß. Die Vorschriften im § 8, 3 8 “ bö“ 1 5 prechen Eb. 8 Oktob 1899 (M.⸗Bl. für die innere Verw. nicht zu entbehren sein. Es erscheint daher nicht wohl angängig, diese Gebiete des Wohnungswesens dar. Die Vorschrift bildet die Er⸗ ollen, auch hier innerhalb der Grenzen des im Interesse einer Ver⸗ die im wesentlichen den bereits bestehenden Polizeiverordnungen über Um unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die sich der Durchführung Ff Fense 5 imlich 27 a. a. O. auf alle Arten unmittelbar durch das Gesetz zu erlassen. Bielmehr wird es sich gänzung der baupolizeilichen Genehmigung und soll, vorbehaltlich der sserung der Wohnungsverhältnisse unbedingt Erforderlichen gehalten. das Kost⸗ und Quartiergängerwesen nachgebildet sind, bezwecken daher, der für Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern zu erlassenden kor 8 2 Gr ndst vn sowohl auf die im Wege des Zuschlags zu empfehlen, nach dem schon bisher in einzelnen Regierungsbezirken und Bestimmungen im § 3 des Artikels 6, für alle Wohnungen, au die Zu Ziffer 4. Die Vorschrift in Ziffer 4 ist ebenso wie die Vor., — neben der Schaffung einer einwandsfreien rechtlichen Grundlage Wohnungsordnungen in Einzelfällen entgegenstellen könnten, zu be⸗ ommunaler Grundsteuern, o 1 — forderliche Regelung im Wege der Eigentümer und solcher Personen gelten, welche an der Wohnung schriften der Ziffern 1 bis 3 in Anlehnung an ähnliche Bestimmungen für das polizeiliche Vorgehen — für die Gemeinden mit mehr als gegnen, ist für die zuständigen Minister allgemein die Befugnis vor⸗
den staatlich veranlagten Steuersätzen erhobenen als auch auf die be⸗ Gemeinden beobachteten Vorgehen die erfor R df sich bezi s ber nicht nur der Polizeiverordnung eintreten zu lassen. Auf diese Weise wird ge⸗ zes Zie ersche 8 ereits 2 88 1 seee. Seanüstene 7scha beseeteemegand9n. 1““ * 1 des Gesetzes über de allgemeine Landesverwaltung vom als dadurch die Entscheidung der Fragen, inwieweit Keller⸗ und Dach⸗ Sie darf gleichfalls als überall durchführbar angesehen . 8 verschiedene Satze in Geltung stehen, insofern 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195 ff.) der Zeitpunkt des Inkraft⸗ wohnungen und die Benutzung von Fluren und Korridoren zu Wohn⸗ Zu § 5.
niedriger als die sonstigen Gebäude heran⸗ tretens den örtlichen Wohnun gverhültatssen insbesondere der fort⸗ und Schlafzwecken zulässig sein sollen und welche Höhe und welches 9 g 0
ein eigentumsähnliches Recht haben. Sie erscheint insofern wichti in den bereits bestehenden Wohnungspolizeiverordnungen aufgestellt. 10 000 Einwohnern allgemein, entsprechend dem Grundgedanken des gesehen, Ausnahmen von der Vorschrift in § 2 Abs. 1 zuzulassen.
K § 4, sicherzustellen, daß auch bei Aufnahme dritter nicht zur Familie Daneben soll aus den zu § 4 Ziffer 2, § 8 Ziffer 1 näher dargelegten gehöriger Personen die Gebote der Gesundheit und Sittlichkeit be. Gründen den Landespolizeibehörden die Befugnis eingeräumt werden, achtet werden und dem Wohnungsgeber die Aufrechterhaltung des Ausnahmen von diesen Bestimmungen für einzelne Gemeinden zuzu⸗ Um⸗ Familienlebens ermöglicht wird. Zu diesem Zweck ist eine Regelung lassen, sodaß von der Aufnahme entsprechender Vorschriften in die
Die Vorschrift bezweckt, die erforderliche Gewähr gege
8 8*9Q% wner Disferenzi ür schreitenden Neuherstellung kleiner nungen angepaßt werden Maß von Licht⸗ und Luftzuführung Wohn⸗ und Schlafräume haben 8 d er n d 8 B 1 1 V 2 d. Ehhben E1“ erxheuchitse “ 84 82 sie “ usammenwirken aller nach dieser Richtun müssen, grundsätzlich den örtlichen Baupolizeibehörden überlassen wird. ehungen des § 4 zu geben. Wo Les. in der Weise versucht werden namentlich nach folgenden Gesichtspunkten vorgesehen: 8 Wohnungsordnung abgesehen werden darf. Im sollen die in 5 -ees, esetze, Bd. III, 15 Gesamtaufl. 1902 hin erfolgversprechenden Maßnahmen erwartet werden darf. 89 Als Richtschnur haben die Bauordnungen zu dienen, die nahezu ollten, daß der Hauswirt die Wohnung an mehrere Parteien zugleich 1) die nicht zur Familie gehörigen fremden Personen müssen der dem Entwurfe vorgesehenen Mindestanforderungen bei dem Erlasse Auus 1 zu § 27 a. a 5 S 367) Hiernach will § 27 nur dahin werden auf diese Weise die einzelnen Vorschriften der Wohnungs⸗ Vorschriften über die zum dauernden Aufenthalte von Menschen vermietet, bieten die Bestimmungen im § 4 hinreichende Sicherheit Regel nach getrennt von dem Wohnungsgeber und seinen Familien⸗ der Wohtnenscedamgen san Gemeinden mit mehr als 10 000 Ein⸗ . — 8 . . . . 8 8 15 2 72 C .1 2 1 2 1 2 2 2 23.1 8 8 9
Vorsorge treffen, daß gleiche Verhältnisse nach gleichen Normen und ordnungen, je nach Lage der Verhäͤltnifse, zu verschiedenen Zeitpunkten stimmten⸗Räume enthalten. Soweit letzteres etwa nicht der Fall gegen eine Vereitelung des damit verfolgten Zweckes. Um diesen auch angehörigen schlafen; 1.“ v1““ hn. ahm⸗ 88 berücksichtigung finden Von den Bestim-
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