1904 / 184 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Marktort

gering

Gezahlt

er Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster

hoͤchster

niedrigster höchster niedrigster

höchster

ℳ4

Verkaufte

Menge

Dovppelzentner

Verkaufs⸗ wert

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis V

N

i11114**

27

ͤͤdJ——

˙

Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat

Allenstein. Thorin Sorau N.⸗L. 6““ Lissa i. P. Breslau. Strehlen i. Schweidnitz. Glogau Liegnitz Hildesheim. Mayen. Crefeld. Neuß. Saarlouis Landshut Augsburg Winnenden Mainz . St. Avold

Ihorrcrcna

Schneidemühl..

Kolmar i. P...

ö1“

Strehlen i. Schl..

Schweidnitz..

Glogau.

Liegnitz.

Hildesheim.

Emden.

Mayen..

Crefeld..

TEE1I1“”“

Landshut.. 8 Augsburg. u“ B Bopfingen. u.“ 8 Schwerin i. . alter Roggen

3 neuer 5 St. Avold 3

Allenstein. Pbermn. . Sorau N.⸗L. Posen... Kolmar i. P. Breslau.. alte Gerste 8 6 neue Strehlen i. Schl.

Schweidnitz.. Glogau. Emden. Crefeld Landshut. Mainz.

Allenstein

Thmman

Sorau N.⸗L.

Posen. 8

Lissa i. P.⸗

Kolmar i. P.

Breslau.

Strehlen i.

Schweidnitz.

Glogau

Hildesheim

Mayen

Crefeld

Neuß..

Trier.

Saarlouis 1. Landshut Augsburg ö11“ Winnenden .alter Haf 6b neuer Bopfingen

Lauphei 3

Mainz. . v“ Schwerin i. M. alter Hafe St. Avold 1“

13,50

12,50 12,50 12,30 12,60

11,60 12,80 12,50 13,20

13,00 12,00 14,30 10,71 11,80 13,00 13,50 10,00

17,00

17,50 16,50 17,40 17,50 14,50 17,60 17,00 16,80

18 60 16,67 16,40

16,40 15,60 12,37 12,80 14,00 12,30 12,80 13,90

Weizen.

17,50 17,50 yü18,00

188 18,00 18,00 18,50 17,00 17,00 18,00

17,7 17,80 18,00 18,10 16,40 18,30 18,10 18,10 17,60 17,40 16.50

17,10 18,80 17,33 17,80 15,60

17,00

Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

16,00 17,00 17,2 15,60 15,60 17,20 17,20

Roggen.

14,00 14, 14,50 12,70 2, 13,10 12,80 13,00 12,80 13,10 12,60 12,90 12,70 12,80 1225 12,60 143,10 13,15 13,50 12,90 13,30 13,30 13,40 13 20 13,50 13,30 88 13 20 13,85 12,66 14,80 13,90 114,40 11,43 1280 12,20 60 12,80 14,40 14,05

S 13,00

12,50 143,00

0

90

12,50 12,80 14,25 13,20 13,90 14,00 12,70

12,50 12,00

16,50

oᷓrSS⸗ 88

99 Seo2 SaE6 SSG

—,—A &EEbOS⸗*

Hafer. 0 16,00 13,50 13,50 13,70 12 80 15,25 13,70 13,60 14,10 13,40 13,70

13,50 14,00 1³,50 17,20 15,80 14,52 14,20 14,50 1³,00

B88A ocʒ-cʒ‚ebbo

14,50 14,20

17,60

15,70 13,29 13,71 14,16 12,49 13,00 13,66

13,38

Spalten,

s.

2ögNg .

dem

Sbo

19 990 n 15 0 0

Außerdem wurden am age (Spalte 1)

½ überschläglicher

hätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sech daß entsprechender Bericht fehlt.

(ANus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

8 Italien. Gesundheitliche Vorschriften über die Herstellung

von Küchen⸗ und Tafelgerätschaften aus Metall, Spiel⸗

zeug aus Kautschuk, von Metallfolien, Bierpumpen und Siphonflaschen. Laut Königlichen Dekrets vom 23. Juni d. J. ist es verboten, folgende Küchen⸗ und Tafelgerätschaften sowie alle anderen Gegenstände, die bestimmt sind, mit Lebensmitteln und Ge⸗ tränken in unmittelbare Berührung zu kommen, zu verkaufen oder zum Verkauf zu beziehen:

Die aus Blei oder Zink oder mit einer mehr als 10 v. H. Blei enthaltenden Legierung hergestellten Gegenstände, mit Ausnahme der Trinkwasserleitungsrohre; Gegenstände, die im Innern mit Zinn, das mehr als 1 v. H. Blei enthält, verzinnt sind; Gegenstände, die im Innern mit einem Ueberzug aus Glasur oder Email, der nach 24 stündiger Einwirkung einer einprozentigen Essigsäurelösung bei

gewöhnlicher Temperatur Blei in dieser gelöst zeigt, versehen sind;

Gegenstände, die aus Kupfer oder Messing hergestellt und im Innern nicht vollständig verzinnt oder mit einer aus Zinn und mehr als 10 v. H. Blei bestehenden Legierung gelötet sind. 3

„Ferner die Gegenstände aus Gummi oder Kautschuk, die als Spielzeug, Zulpe, Zahnringe, Milchheber und dergleichen dienen und Blei, Zink, Antimon, Arsenik oder andere schädliche Metalle enthalten, sowie Stanniol und Metallfolien, die mehr als 1 v. H. Blei ent⸗ halten und bestimmt sind, mit Lebensmitteln in unmittelbare Be⸗ rührung zu treten; Bierpumpen und Siphonflaschen für gashaltiges Wasser, die Blei oder bleihaltiges Glas in den mit der Flüssigkeit in Berührung stehenden Teilen enthalten.

Wenn sich in den vorgenannten Gegenständen mehr als 1⁄½10 900 (oo g auf 100 g) Arsenik vorfindet, so fallen sie unter das für I Gummi⸗ oder Kauschukwaren erlassene Verbot. (Gazzetta ufficiale.

Bahn⸗ und Straßenbauten in Serbien. Die seit längerer Zeit in Serbien geplanten Nebenbahnen sind bisher nicht zur Ausführung gelangt; von diesen Projekten interessieren besonders die Linien Paratchin —Sajetschar, Belgrad Obrenowatz Waljewo, Ukitze Tschatschak. Der Bau einer Schmalspurbahn von 76 cm ist im Frühjahr 1903 von der Station Mladenowatz aus nach dem Orte Missatscha seitens der serbischen Staatsbahn in Angriff genommen worden, und zwar mit Rücksicht auf die Auf⸗ findung eines angeblich ergiebigen Braunkohlenlagers bei Missatscha. Das fragliche Kohlenlager erwies sich jedoch nur als gering bestellt.

Die Staatsbahn entschloß sich daher, zur Ausnutzung der gebauten

Bahnstrecke dieselbe bis zum Badeorte Arandjelowatz fortzuführen, sodaß die ganze Strecke 33,4 km beträgt. Der Verkehr soll in diesem Sommer aufgenommen werden. ür diese Bahn sind von einer deutschen Firma 35 offene und gedeckte Güterwagen von je 10 000 kg Ladefähigkeit geliefert. Der Personenverkehr wird durch einen Dampf⸗ motorwagen mit 40 Sitzplätzen besorgt.

Der Wagenpark der Staatsbahn hat im Jahre 1903 eine Ver⸗ mehrung von 400 Personen⸗ und Güterwagen erfahren.

Eine Lokomotive bezog die serbische Staatsbahn im Jahre 1903. von einer Firma in München.

Wenn, wie es den Anschein hat, einige der projektierten Eisen⸗ bahnlinien in Serbien demnächst zur Ausführung gelangen, wird auch an die Verbesserung der Landstraßen zu denken sein; dabei wird jedoch von dem noch heutzutage in Serbien bestehenden „kuluk“, d. i. Frondienst, abzusehen sein, da die Instandhaltung der Verkehrs⸗ straßen fachmännische Aufsicht und geeignete Straßenarbeiter erfordert. Im Jahre 1903 wurden 140 km neue Landstraßen mit einer Anzahl von Brücken im Kreise Wranja hergestellt und neue Wegebauten im Kreise Toplitza ausgeführt.

Auch der Brückenbau macht in Serbien neuerdings Fortschritte. Im Podrinjer Kreise wurden 1903 mehrere Steinbrücken, in den Kreisen von Waljewo und Semendria Eisen⸗ und Steinbrücken gebaut. Bei der Lieferung der Eisenkonstruktionen für Brückenbauten waren hauptsächlich deutsche Firmen beteiligt. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Belgrad.) 3

Canada.

olltarifänderungen. Die von der canadischen Regierung dem Parlament unterm 7. Juni d. J. unterbreiteten Vorschläge zur

Abänderung des Zolltarifs sind laut Anweisung der Zollverwaltung

(Memorandum Nr. 1287 B) in einigen Punkten abgeändert und er⸗ gänzt worden.

Danach sollk „gemeines und farbloses Fensterglas“ aus der Nr. 201 des Verzeichnisses A (Zollsatz: 20 v. H. v. Wert) aus⸗ geschieden und unter der besonderen Tarifnummer 201 a mit einem Zollsatz von 15 v. H. des Werts belegt werden.

Die Bestimmungen über den bei Flaschen, Fläschchen sowie Ver⸗ packungen von Genever usw. anzunehmenden Inhalt haben folgende Fassung erhalten: .

Flaschen, Fläschchen und Verpackungen, die nicht mehr als ¾ Gallon im Dutzend enthalten, ¾ Gallon für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als , jedoch nicht mehr als 1 Gallon im Dutzend enthalten, 1 Gallon für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als 1 Gallon, jedoch nicht mehr als 1 ½ Gallonen im Dutzend enthalten, 1 ½ Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als 1 ½, jedoch nicht mehr als 2 Gallonen im Dutzend enthalten, 2 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als 2, jedoch nicht mehr als 2 Gallonen im Dutzend enthalten, 2 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw., die mehr als 2 ⅛, jedoch nicht mehr als 3 Gallonen im Dutzend enthalten, 3 Gallonen für 1 Dutzend.

Flaschen usw, die mehr als 3, jedoch nicht mehr als 3 Gallonen im Dutzend enthalten, 3 Gallonen für 1 Dutzend.

Die Vorschrift über die Schwere des rohen Petroleums usw. der Tarif⸗Nr. 172 ist abgeändert in: „von einem spezifischen Gewicht unter 0,8235, jedoch nicht unter 0,775 bei einer Temperatur von 60 °.“ Dementsprechend ist die auf die Schwere bezügliche Bestim⸗ mung bei dem Artikel der Freiliste „Rohes Petroleum, Heiz⸗ und Gasöle“ abgeändert in: „von einem spezifischen Gewicht von 0,8235 oder schwerer“ bei einer Temperatur von 600.

In dem mit dem ermäßigten Zollsatz von 10 v. H. des Werts vorgeschlagenen Tarifartikel „Seidenzeuge, wenn sie von Fabrikanten von Herrenschlipsen usw. eingeführt werden“ ist „Herrenschlipse“ all⸗ gemein durch „Schlipse“ ersetzt. 1

Die zollfreie Zulassung von Maschinen usw. der Nr. 555 a der Freiliste soll bis zum 31. März 1905 verlängert werden.

Dem Zollminister wird die Befugnis erteilt, in den zur Durch⸗ führung der Bestimmungen über den Sonderzoll zu erlassenden Aus⸗ führungsbestimmungen die zeitweilige Befreiung von dem Sonderzoll für einen Artikel oder eine Klasse von Waren anzuordnen, wenn dem

ollminister ein ausreichender Nachweis darüber erbracht ist, daß solche aren in Canada nicht in genügender Menge hergestellt und allen Käufern unter gleichen Bedingungen zum Kauf angeboten werden.

Die vorgeschlagenen Aenderungen sollen als vom 8. Juni d. J. in Wirksamkeit befindlich angesehen werden und auf alle an oder nach diesem Tage eingeführten oder aus der Niederlage in den freien Verkehr gesetzten sowie auf die früher eingeführten Waren An⸗ wendung finden, welche vor diesem Tage nicht zum Eingang in den

freien Verkehr angemeldet waren, außer in den in den vorstehenden

Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmefällen: indessen sollen alle vor dem 8. Juni 1904 an einem Platze außerhalb Canadas zwecks Ein⸗ fuhr nach Canada wirklich gekauften Waren, wenn dem Zollminister der so erfolgte Einkauf genügend nachgewiesen wird, ebenso alle an diesem Tage in der Niederlage befindlichen Waren bis zum 31. August d. J. einschließlich zu dem alten Zollsatze (ohne Sonderzoll) ein⸗

gelassen werden, mit der Maßgabe, die bis zum

mittelbar aus dem Auslande eingehenden Waren auch noch später, jedoch unverzüglich am Lösch⸗ oder Bestimmungsplatze zur Zoll⸗ abfertigung angemeldet werden können. 8

Cuba.

Einfuhr von Warenproben durch Handlungsreisende. Nach Nr. 326 und 327 des cubanischen Zolltarifs sind Muster von Filzen, Tapeten und Geweben zollfrei, wenn sie in der Kette oder in der Länge des Stückes gemessen, nicht länger als 40 cm sind, auch wenn sie die ganze Ausdehnung des Stückes einnehmen. Die Breite soll bei Geweben durch das Salband, bei Filzen und Tapeten durch den schmalen, nicht durch die Druckpresse gegangenen Rand bestimmt werden. Muster, die diese Kennzeichen nicht haben, dürfen nur dann zollfrei zugelassen werden, wenn sie in keiner Abmessung 40 cm überschreiten. Um Mißbräuche zu vermeiden, müssen die zur zollfreien Einfuhr angemeldeten Muster in je 20 cm ihrer Breite Einschnitte haben, die sie zu anderen Zwecken unbrauchbar machen. Ferner sind Muster von Posamentierwaren in kleinen Stücken ohne Handelswert und nicht verwendbar zollfrei. 1

Andere als die vorstehend bezeichneten Muster sind nicht zollfrei. Für gewöhnliche und gebräuchliche Handelsmuster, die von wirklichen Handlungsreisenden in ihrem Gepäck eingeführt werden, soll jedoch eine Rückvergütung von 75 v. H. der dafür entrichteten Einfuhrzölle eintreten, wenn sie bei der Einfuhr von dem Zollamt geprüft und gekennzeichnet, binnen drei Monaten wieder ausgeführt und bei der Ausfuhr von dem Zollamt als die seinerzeit eingeführten Muster wiedererkannt werden. Voraussetzung ist dabei, daß der geschätzte Wert der gedachten Muster 500 Dollar nicht übersteigt.

In einem Rundschreiben des Schatzamts, Nr. 263 vom 31. Mai 1904, sind die Zollstellen darauf hingewiesen worden, daß nur durch Abschätzung der Ware festgestellt werden kann, ob ihr Wert 500 Dollar überschreitet oder nicht, und daß daher auch in Fällen, in denen wie bei Reisegepäck gemäß Artikel 122 Abs. 4 der Zollordnung die mündliche Anmeldung zur Verzollung zulässig ist, die Vorlage der betreffenden Faktura gefordert werden muß. Ist diese Vorlage nicht möglich, so hat der Einführer gemäß Artikel 104 ebenda eine eidliche Erklärung darüber abzugeben, der eine Wertaufstellung oder eine beeidete fingierte Faktura beizufügen ist.

Lieferung von Leder und Häuten für die italienische Marine. Für die Verdingung ist Termin anberaumt auf den 23. August 1904, Vormittags 11 Uhr, im Marineministerium und gleichzeitig in der Direktion des Arsenals von Spezia. Anschlag: 40 000 Lire. (Moniteur des Intérêts Matériels.)

Ein Preisausschreiben für das beste Projekt einer Kanalisationsanlage in Spezia ist von der Stadtverwaltung erlassen worden. Der ausgesetzte Preis dieser Konkurrenz, an der auch ausländische Bewerber teilnehmen können, beträgt 10 000 Lire. Nähere Auskunft erteilt der Sindaco in Spezia. Frist zur Einreichung von Entwürfen: 31. Dezember 1905. (Aus einem Bericht des britischen Vizekonsuls in Spezia.)

Verdingung von Wasserbauarbeiten in Ravenna. Es handelt sich um die Erweiterung der Darsena Baccarini am Canale

Naviglio Corsini im veranschlagten Kostenbetrage von 415 000 Lire.

Vergebungstermin: 25. August 1904, Vorm. 10 Uhr, im Ministero dei Lavori Pubblici (Direzione Generale delle Bonifiche e dei Porti) in Rom und gleichzeitig in der Regia Prefettura in Ravenna. Vor⸗ läufige Kaution: 30 000 Lire. (Gazzetta Uffiziale del Regno d'Italia.)

Verdingung von Wasserbauarbeiten in den Nieder⸗ landen. Es handelt sich um die Verbesserung des Großschiffahrts⸗ fahrwassers in het Scheur (zwischen Rotterdam und der See). An⸗ schlag: 33 100 Gulden. Die Verdingung erfolgt am 24. August 1904, Vormittags 11 Uhr, im Ministerie van Waterstaat, Handel en Nijverheid in 'sGravenhage. Das bestek Nr. 163 kann durch die Buchhandlung Gebr. van Cleef daselbst gegen Bezahlung bezogen werden. (Nederlandsche iEhndrh.

Bau einer Kanalisationsanlage in Konstantza (Rumänien). Die Vergebung erfolgt am 29. August 1904 durch die Stadtverwaltung. Anschlag: 300 000 Fr.; vorläufige Kaution: 15 000 Fr.; endgültige: 30 000 Fr. (Oesterreichischer Zentral⸗Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Eisenbahnbauten in Serbien. Die serbische Regierung hat Lieferungsausschreibungen für die Bahnlinien Paratschin— Zajtschar (Kreishauptstadt) und Belgrad —Valjevo erlassen. Die erstgenannte Linie soll später dem Timoktal entlang nach Radujewatz an der Donau fortgesetzt werden. Die nötigen Geldmittel (etwa 12 000 000 Fr.) verschafft sich die Regierung durch eine Anleihe bei der Uprava Fondova (Hypothekenbank) in Belgrad. (Bulgarische Handelszeitung.)

Neuprojektierte Eisenbahn in Argentinien. Der Kon⸗ reß hat an die Empresa del Ferrocarril Oeste de Buenos Aires die Fechgefion verliehen, ihre Linie von der Station Rancul aus um 80 km bis nach el Oeste zu verlängern. Ferner wird die Exekutiv⸗ regierung ermächtigt, die Verlängerung der der genannten Gesellschaft gehörigen Zweigbahn Lincoln —Flora um 80 km (nach Victoria hin) zu genehmigen. Für die Einfuhr der im Inland nicht erzeugten Bau⸗ und Betriebsmaterialien wird für die Dauer von 25 Jahren Zoll⸗ freiheit zugestanden. (Boletin Oficial de la República Argentina.)

ggWwangsversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand das Grund⸗ stück Elzholzstraße 8, dem Maurermeister G. Gaedtke gehörig, zur Versteigerung. 8,13 a. Nutzungswert 15 140 Mit dem Gebot von 27 800 bar und 180 000 Hypotheken blieb Louis Lebbin in Schöneberg, Friedenauer Straße 19, Meistbietender.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin stand das Grundstück Atazienstraße 5 in Schöneberg, der Wohnungsgenossen⸗ schaft „Damenheim“, e. G. m. b. H., gehörig, zur Versteigerung. 10,52 a. Nutzungswert 17 000 Mit dem Gebot von 315 000 blieb Baumeister Karl Bauer hier, Spichernstr. 25, Meistbietender. In Sachen Wohnungsgenossenschaft „Damenheim“, e. G. m. b. H., Hauptstraße 20 u. 20 a in Schöneberg, Zwangsversteigerung, trat Einstellung des Verfahrens ein.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin stand ferner das Grundstück Steinmetzstraße in Hermsdorf, dem Bauunter⸗ nehmer Bernh. Schalk in Hermsdorf gehörig, zur Versteigerung. 9,47 a. Nutzungswert 1080 Mit dem Gebot von 18 500 bar blieb Viehhändler P. Wittke hier, Petersburger Straße 11, Meist⸗ bietender. In Sachen A. Wiese, Bovrhagen⸗Rummelsburg, Zwangsversteigerung, trat Aufhebung des Verfahrens ein.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 5. d. M. gestellt 18 342, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. „In Oberschlesien sind am 4. d. M. gestellt 5936, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8

8

““

Bei der Prüfung der Zollbehandlung von Galalith Galalithwaren ist, wie die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin erfahren, festgestellt worden, daß in neuerer Zeit eine Anzahl von Erzeugnissen patentiert und in den Handel gebracht worden sind, die zwar in anderer Art und größtenteils auch aus anderen Stoffen hergestellt wurden, als es im Artikel „Zelluloid“ (Seite 62 des amt⸗

31. August un⸗

v“ u“

lichen Warenverzeichnisses zum Zolltarif) angegeben ist, jedoch im Aus⸗ sehen dem Zelluloid ähnlich sind und wie dieses verwendet werden. Die aus zolltechnischen Gründen erwünschte Gleichstellung derartiger Nachahmungsstoffe und der Waren daraus mit Zelluloid und Zelluloid⸗ waren hat im amtlichen Warenverzeichnis zum Zolltarife bereits Be⸗ rücksichtigung gefunden.

Bei der Einfuhr nach Japan sind nach einer den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin zugegangenen Mitteilung gemäß einer Zolltarifentscheidung Fußbälle, auch wenn sie zum größten Teile aus Kautschuk bestehen, nach Tarifnummer 442 mit 25 v. H. des Werts zollpflichtig. Ferner unterliegt Packpapier zum Verpacken von Zigarettenschachteln, das dem Druckpapier in seiner Beschaffenheit ähnlich ist, als Druckpapier dem Zollsatz von 1,163 Yen für 100 Kin (Tarifnummer 292). 8 Vom oberschlesischen Eisenmarkt berichtet die 8. Ztg.“: Auch die abgelaufene Woche hat keine besonderen Merkmale im Verkehr auf dem Walzeisenmarkte aufzuweisen gehabt, die eine Wendung zum Besseren oder Schlechteren hervorgerufen hätten. Die Tätigung neuer Abschlüsse ruhte, da die Versorgung mit Arbeit durch die letzten Abschlüsse noch bis in den Oktober hinaus reicht, auf welche die Abrufungen in gleichmäßiger Weise erfolgen. Die Besetzung der Fein⸗ und Mitteleisenstrecken erfordert. Jogar noch eine Lieferfrift von sechs bis acht Wochen, diejenige der Grobeisenstrecken vier bis fünf Wochen. Die Ausfuhr hat sich im ganzen etwas besser angelassen. In Trägern blieb die Nachfrage lebhaft; die Lieferfristen dehnen sich auf durchschnittlich 4 Wochen aus. Die Preislage hat sch auf 108 für die Tonne Frachtberechnung ab Diedenhofen behaupten können, und zwar auch für die kleineren Profile, für die der Kampf zwischen Verbands⸗ und Huldschinskyträgern noch besteht. Bei den Walzröhrenwerken hat der Bestellungseingang langsameren Schritt angenommen, besonders in Gasröhren. In Siederöhren zeigt die Nachfrage eine anhaltende Lebhaftigkeit, wobei auch das Ausland eine wesentliche Rolle spielt. In Uni⸗ versaleisen hat sich der Arbeitsstand auf befriedigender Höhe er⸗ halten. Die Schienenwalzwerke haben sowohl in den kleinen, wie in den Eisenbahnnormalschienensorten volle Besetzung. Auf dem Grobblechmarkte machten sich die von den Schiffswerften, Eisenbahnwerkstätten und Waggonfabriken erteilten größeren Aufträge bemerkbar. Der Absatz in Feinblechen hat sich in befriedigendem Umfange erhalten. ie Drahtwalzwerke und Drahtstift⸗ fabriken verfügen über einen ausreichenden Beschäftigungsstand. Der Roheisenmarkt liegt befriedigend. Die frische Erzeugung finpet schlanken Abgang an die Verbrauchsstellen. Die Preise blieben

est. Puddelroheisen 58 ℳ, Gießereiroheisen im engeren Bezirk kostet 64 66 f. d. T. ab Hochofenwerk.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichisch⸗Ungarischen Staatsbahn (österreichisches Netz) vom 1. bis 31. Juli: 5 025 458 Kronen (Mindereinnahme 197 422 Kronen gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres). Die Einnahmen der Südbahn betrugen vom 1. bis 31. Juli: 9 817 970 Kronen (Mehreinnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 205 698 Kronen). Die Bruttoeinnahmen der Orient⸗ bahnen (1265 km) betrugen in der 29. Woche vom 15. bis 21. Juli 1904: 252 326 Fr. (66 989 Fr. mehr als i. V.). Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 21. Juli 1904) betrugen die Bruttoeinnahmen 7 374 651 Fr. (1 557 694 Fr. mehr als i. P.). Skobélévo Nova⸗Zagora (80 km) 3438 Fr. (mehr 1122 Fr.), seit 1. Januar 142 111 Fr. (mehr 31 162 Fr.). Mazedonische Eisenbahn (Salonik Monastir) in der 29. Woche vom 15. bis 21. Juli 1904 (Stammlinie 219 km) 47 729 Fr. (mehr 19 620 Fr.), seit 1. Januar 1 054 405 Fr. (mehr 247 386 Fr.). Die Betriebs⸗ einnahmen der Anatolischen Bahnen betrugen auf der Stamm⸗ linie (578 km) vom 16. bis 22. Juli: 102 750 Fr. (weniger 11 873 32 vom 1. Januar bis 22. Juli: 2 720 914 Fr. (weniger 243 083 Fr.), im Ergänzungsnetz (445 km): 33 904 Fr. (weniger 2880 Fr.) bezw. 856 123 Fr. (weniger 395 817 Fr.), auf der Linie Hamidié —Ada⸗ Bazar (9 km) in der 29. Woche vom 16. bis 22. Juli 1904: 2616 Fr. (mehr 925 Fr.), 12 1. Januar 72 189 Fr. (mehr 32 136 Fr.), insgesamt in der 29. Woche: 139 270 Fr. (weniger 13 828 Fr.), ins⸗ gesamt seit 1. Januar 3 649 226 Fr. (weniger 606 764 Fr.).

Rio de Janeiro, 5. August. (W. T. B.) Bei der heutigen Versteigerung der Sorocabangaeisenbahn kaufte die Regie⸗ rung die Bahn für 60 Millionen Milreis. Ein anderweitiges An⸗ gebot erfolgte nicht. Die Regierung beabsichtigt, die Bahn wieder zu und erwartet, daß sich dabei keine Schwierigkeiten ergeben würden. 8

Kursberichte von den Fondsmärkten.

Hamburg, 5. August. (W. T. B.) (Schluß) Gold in Barren: das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren: das Kilogramm 79,90 Br., 79,40 Gd.

Wien, 6. August, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Ungar. Kreditaktien 754,00, Oesterr. Kreditaktien 639,50, Franzosen 633,00, Lombarden 85,50, Elbethalbahn —,—, Oesterreichische Papierrente 99,30, 4 % Ungarische Goldrente 119,15, Oesterreichische Kronen⸗ anteihe 99,20, Ungarische Kronenanleihe 97,05, Marknoten 117,27, Bankverein 515,00, Länderbank 425,50, Buschtehrader Lit. B —,— Türkische Lose 127,00, Brüxer —,—, Alpine Montan 435,50.

London, 5. August. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ¾ % Eg. Frnl. Stect Platzdiskont 21⁄16, Silber 26218⁄16. Bankeingang 252 000

. Sterl.

Paris, 5. August. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 97,80. Suezkanalaktien —.

Madrid, 5. August. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 38,05.

Lissabon, 5. August, (W. T. B.) Goldagio 19.

New York, 5. August. (Schluß) (W. T. B.) Die Börse war bei Beginn des heutigen Verkehrs fester gestimmt, da man den sich widersprechenden Berichten über die angeblichen Beschädigungen der Weizenernte keinen Glauben schenkte. Die Ankündigung der Gold⸗ ausfuhr von vier Millionen Dollars, die teilweise morgen nach Cuba, teilweise am Dienstag nach London zur Verschiffung gelangen, wurde infolge der hier herrschenden Geldflüssigkeit ruhig aufgenommen. Die anhaltend guten Ernteaussichten für Baumwolle verhalfen den Werten der südlichen und südwestlichen Bahnen heute wieder zu Kursbesserungen. Der hier drohende Ausstand der Bauarbeiter blieb auf die Haltung der Aktien der United States Steel Corporation ohne Einfluß. Geld für Darlehen mit kurzer Frist wurde mit 2 % angeboten. Die Börse schloß in gedrückter Haltung. Aktienumsatz 240 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschnittszinsrate 1, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages ½⁄, Wechsel auf London (60 Tage) 4 55,25, Cable Transfers 4,88,70, Silber, Commercial Bars 58 ½. Tendenz für Geld: Leicht. 1

Rio de Janeiro, 5. August. (W. T. B.) Wechsel auf London 12 2

Klursberichte von den Warenmärkten.

Düsseldorfer Börse vom 4. August. (Amtlicher Kursbericht.) A. Kohlen, Koks: 1) Gas⸗ und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgas⸗ bereitung 11,00 13,00, Generatorkohle 10,50 11,80, Gasflamm⸗ färderkohle 9,75 10,75; 2) Fettkohlen: Förderkohle 9,00 9,80, beste melierte Kohle 10,50 —11,50, Kokskohle 9,50 10,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 7,75 9,00, melierte Kohle 9,50 10,50, Nußkohle Korn II (Anthrazit) 19,50 24,00; 4) Koks: Gießerei⸗ koks 16 17, Hochofenkoks 15, Nußkoks, FüesFen 17 18; 5) Briketts 10,50 13,50. B. Erze: 1) Rohspat, je nach Qualität 10,00, 2) Spateisenstein, gerösteter, je nach Qualität 14,00, 3) Somorrostro o. b. Rotterdam —,—, 4) W“ Roteisenstein mit etwa 50 % Eisen —,—, 5) Rasenerze franko —,—. C. Roheisen: 1) Spiegeleisen Ia. 10 12 % Mangan 67,00, 2) weißstrahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken und b. Siegerländer Marken 56,00, 3) Stabhleisen 58,00, 4) englisches Bessemereisen eif. Rotterdam —,—, 5) spanisches Bessemer⸗