1904 / 272 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Nov 1904 18:00:01 GMT) scan diff

mit 2 Talern jährlichen Zinsen und Kosten laut Obligation vom 23. April 1836 für den Kaufmann Heinrich Tenkate in Gronau;

II. zum Zwecke der Kraftloserklärung der verloren gegangenen Hypothekenbriefe über die auf den Grund⸗ buchblättern der ihnen gehörigen Grundstücke ein⸗ getragenen Hypotheken haben das Aufgebot beantragt:

a. der Ackersmann Hermann Heinrich Prinz von Gronau, vertreten durch Rechtsanwalt *Ziegler in Ahaus, betreff. des im Grundbuch von Epe Band 18 Blatt 49 Abt. III Nr. 8 eingetragenen Darlehns von 330 ℳ, vom 22 Dezember 1882 ab jährlich mit 4 vom Hundert verzinslich und nach einer beiden Teilen freistehenden, von jedem nach seiner Wahl ge⸗ richtlich oder außergerichtlich zu bewirkenden halb⸗ jährlichen Kündigung zurückzahlbar, für den Kaufmann Johann Heinrich Schmeing in Kspl. Epe, auf Grund der Schuldverschreibung vom 22. Dezember 1882 ein⸗ getragen auf die Parzellen 1—8 inkl. 11, 12, 13, 14a und 14 b am 30. Dezember 1882,

b. der Ackersmann Johann Wilmsen in Wüllen, vertreten durch Justizrat Brandis in Ahaus, betreff. der im Grundbuch von Wüllen Band 11 Blatt 19. Abt. III Nr. 1 eingetragenen Abdikatsforderung von 507 Talern 2 Sgr. 4 Pfg., 169 Tlr. 9 ½ Pfennig für jedes der Geschwister a. Gertrud, b. Heinrich, c Anna Elisabeth Frankemölle in Wüllen aus dem Ausein⸗ andersetzungsvertrage vom 4. Februar 1851 eingetr. auf die Parzelle Nr. 1 ad decr. vom 26. April 1851 und auf die Parzelle Nr. 1 und 3 ad decr. vom 3. März 1862 mit der Priorität vor der nachfolgen⸗ den Post.

Die Gläubiger resp. die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. März 1905, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden resp. die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten resp. die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. 1—

Ahaus, den 3. November 1904.

Königliches Amtsgericht.

1940] Aufgebot.

Der Franz Wittmer, Fuhrunternehmer zu Barmen, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypotheken⸗ briefs vom 10. August 1892 über die in dem Grund⸗ buch von Barmen Band XVII Artikel 804 Ab⸗ teilung III Nr. 4 für den Kaufmann Philipp Elbers zu Barmen eingetragene, zu 5 % vom 1. August 1892 verzinsliche Darlehnsforderung von 2500,— Zweitausendfünfhundert Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1904, Vor⸗ mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13 b, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Barmen, den 31. August 1904.

Königliches Amtsgericht. 10. Dr. Baltzer.

[61307] Aufgebot. ““

Die Witwe Bertha Mexer hier, Husarenstraße 47, hat das Aufgebot des vernichteten Hypothekenbriefes vom 30. November 1897 über die im Grundbuch von Riddagshausen Band II Blatt 115 Seite 259 unter Nr. 2 für den Kaufmann Wilhelm Riesenberg hier eingetragene, zu 4 % vom 1. Oktober 1897 ver⸗ zinsliche Darlehnsforderung von 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. März 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Braunschweig, den 3. September 1904.

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts

Riddagshausen: H. Angerstein.

[44932] Aufgebot.

Die Maurermeister August Dorl und Friedrich Friederich hierselbst haben das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs vom 29. März 1904, zufolge dessen für dieselben zu je ½ Anteil 13 500 auf das Nr. 114 b Blatt III Hagen an der Ecke der Hamburger und Rebenstraße belegene Grundstück zu Za samt Wohn⸗ hause Nr. 2977 I eingetragen sind, beantragt. Die unbekannten Inhaber dieses Hypothekenbriefs werden aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 21. März 1905, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmer Nr. 21, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Braunschweig, den 12. September 1904.

Herzogliches Amtsgericht. ony.

ö .

[60667 Auunlufgebot. 8 Der Zimmermann Wilhelm Rosentreter in Wild⸗ berg i. M., vertreten durch Rechtsanwalt Sander zu Wusterhausen a. D., hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der auf dem Grund⸗ buchblatte des ihm gehörigen Grundstücks Wildberg Band I Nr. 25 Abteilung III Nr. 2 und 3 einge⸗ tragenen 2 % 75 = 150 Taler = 450 für die verehelichte Dittmann, Rosine Gottliebe geb. Siet⸗ mann, früher Witwe Voß, in Wildberg, 5 Taler = 15 jährliche lebenslängliche Rente für den Büdner⸗ altsitzer Johann Reu und dessen Ehefrau, Rosine Charlotte Dorothee geb. Kluth, in Wildberg, und die Kraftloserklärung der gebildeten Hypothekenbriefe beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 28. Januar 1905, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem nunterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten und die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Wusterhausen a. D., den 9. November 1904. Königliches Amtsgericht.

[60928] Aufgebot.

1) Der Bauunternehmer Bernard Gladen und 2) der Schreiner Anton Gladen, beide zu Buer, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Pöppinghaus daselbst haben das Aufgebot des zum Grundbuch no nicht übernommenen Grundstücks Buer Flur 4 Nr. 3807/0,537 im Dorf, Graben, groß 1 a 6 qm, beantragt. Alle diejenigen F(ene. welche das Eigentum an diesem Grundstück in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Auf⸗

anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten auf das bezeichnete Grundstück ausgeschlossen werden.

Buer, den 11. November 1904.

Kgl. Ametsgericht. [60969] Aufgebot. 2— 8

Die Ettie Eppenetter in Cincinnati, vertreten durch den Großh. Landgerichtsdirektor Kolb in Darm⸗ stadt, hat beantragt, ihren Vater, den verschollenen Karl Eppenetter, geboren am 14. November 1858 zu Darmstadt, im Inland zuletzt in Darmstadt wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Es ergeht hiermit die Aufforderung: 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin: Mittwoch, den

2. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hügelstraße 31/733, Zimmer Nr. 28, zu melden, widrigenfalls Todeserklärung erfolgen wird; 2) an alle, die Auskunft über Leben und Pod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Darmstadt, 12. November 1904.

Großh. Hess. Amtsgericht Darmstadt I. [59116] Aufgebot.

Der Jean Boecken in Fulda hat beantragt, die verschollenen Gebrüder: Joseph Bonifaz Brehl, geb. am 7. April 1856, und Joseph Brehl, geb. am 28. Februar 1858, Söhne des Bibliothek⸗ dieners Bonifaz Brehl in Fulda, zuletzt wohnhaft in Fulda, für tot zu erklären. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Fulda, den 5. November 1904.

Königliches Amtsgericht. Abteilung 4. [60936] Aufgebot.

Der Schuhmacher Hermann Reinhold in Gera hat als Abwesenheitspfleger beantragt, den am 29. Dezember 1857 in Gera geborenen, zuletzt in Adelaide in Australien wohnhaft gewesenen und seit dem Jahre 1878 verschollenen Stellmacher August Franz Stumpf für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 11. Juli 1905, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine vor dem unterzeichneten Gerichte (Gerichtsgebäude Zimmer Nr. 12) zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle Personen, welche imstande sind, über das Leben oder den Tod des Ver⸗ schollenen eine Auskunft zu erteilen, ergeht hierdurch die Aufforderung, dem Gerichte hiervon spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen.

Gera, den 10. November 1904. 8

8 Das Fürstliche Amtsgericht.

Abteilung 5 für Zivilprozeßsachen.

8 Dr. Braeunlich.

[61231] Aufgebot. Katharina Dörr, geb. Wollenschläger, Witwe von Jakob Dörr in Essingen, durch Rechtsanwalt Lutz in Landau als Bevollmächtigten vertreten, hat be⸗ antragt, ihren Stiefbruder Jakob Becker, geb. am 19. Juli 1849, zuletzt Ackerer und in Essingen wohn⸗ haft, seit 1870 verschollen, für tot zu erklären. Es werden aufgefordert: 1) der Verschollene, sich spätestens im Aufgebotstermine des Kgl. Amtsgerichts Landau vom 25. Mai 1905, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird; 2) alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu erstatten. Landau Pfalz, den 15. November 1904. Kgl. Amtsgericht.

[60938] Aufgebot. I. Der Stellenbesitzersohn, Unteroffizier Emanuel n geboren am 30. April 1867 in Bischofs⸗ walde, II. Der Bäckermeister Josef Adolf aus Mähren⸗ gasse, geboren am 11. November 1862 in Heidersdorf, werden auf Antrag: zu I des Stellenbesitzers Benedikt Schoske in Bischofswalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Berg in Neisse,

zu II der Hebamme Agnes Adolf, geborenen Schimpe, in Neisse, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kollibay daselbst, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richte Anzeige zu machen. Neisse, den 12. November 1904. 1

Königliches Amtsgericht.

[60934] Ausfertigung. Aufgebobt. Auf den Antrag der Bauersfrau Katharina Popp geb. Volkmuth, von Rödelmaier vom 14. ds., das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärun gegen ihren Ehemann, den Bauern Johann Michae Popp, geb. am 30. Juni 1861, Sohn des Johann Popp und der Elisabeta geb. Seufert von Rödel⸗ maier, im Jahre 1890 nach Amerika ausgewandert und seit 12 Jahren verschollen, einzuleiten, wird Aufgebotstermin bestimmt auf Dienstag, den G. Juni 1905, Nachm. 3 Uhr, im diesgerichtl. Sitzungssaale, und ergeht Aufforderung an den Ver⸗ schollenen, sich spätestens im zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen werde, sowie an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.

2

An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 3

Rostock, den 1. November 1904. -

Großherzogliches Amtsgericht. Abteilung [60930] Aufgebot.

Der Zuschneider Wilhelm Schwabe in Sanger⸗ hausen hat beantragt, seinen verschollenen Bruder, den Musikus Christian Schwabe, zuletzt in Sanger⸗ haufen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Juni 1905, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen.

Sangerhausen, den 11. November 1994.

Königliches Amtsgericht.

[60940] Aufgebot. Der Waldarbeiter Heinrich Schlawin in Grünhof bei Borntuchen, vertreten durch Rechtsanwalt Zielke in Stolp, hat beantragt, die verschollenen Büdner Karl Wilhelm und Dorothea, geb. Dähmke, Klixschen Eheleute, zuletzt wohnhaft in Lübzow, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 31. Mai 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 37, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Stolp, den 10. November 1904. Königliches Amtsgericht. [60927] Aufgebot.

Der Landmann Jakob Christian Jacobsen in Sotterupfeld, als Generalbevollmächtigter seiner Mutter, der Witwe Maria Jacobsen, geb. Jensen, in Sotterup hat beantragt, die verschollene un⸗ verehelichte Anna Catharina Jensen, geb. am 11. April 1840 in Stadefeld, zuletzt wohnhaft in Sotterup, und ihren am 21. Juni 1873 in Chicago außerehelich geborenen Sohn William Jensen Rose für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 3. Juli 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. ““

Tondern, den 11. November 1904.

Königliches Amtsgericht.

[60931]

Die Rentenempfängerin Johanna Maria Sophia Ehlberg, geb. Babtzien, geboren am 5. Oktober 1826 zu Moorfleth, ist am 7. Juni 1904 zu Altona gestorben. Erben sind bisher nicht ermittelt worden. Es ergeht daher an alle diejenigen, welche Erb⸗ ansprüche an den Nachlaß der verstorbenen Ehlberg zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Ansprüche bis zum 1. Februar 1905 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vorhanden ist.

Altona, den 11. November 1904.

Königliches Amtsgericht. 2v.

[61309] Bekanntmachung.

Am 5. Mai 1904 ist in der Kreisirrenanstalt Bayreuth die Kantorswitwe Julie Dörfler, geb. Lindemann, früher hier wohnhaft, gestorben. Nach⸗ dem die bisherige Erbenermittelung nur teilweise zu einem Ergebnis geführt hat, ergeht an alle Be⸗ teiligte, insbesonders die Abkömmlinge der Sroß⸗ eltern väterlicherseits der Verlebten, die öffentliche

Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten, ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in Ürschrift oder Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor

sden Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗

mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe un⸗ beschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Halle a. S., den 7. November 1904.

Königliches Amtsgericht. Abt. 7.

[60935] Aufgebot.

Die Witwe Paula Vogel von Falkenstein, geb. von Puttkamer, dahier, Kronenburgerring 17 III, hat

als Erbe des am 1. Oktober 1904 in Straßburg ver⸗ sstorbenen Journalisten Eckbert Vogel von Falken⸗

stein das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Eckbert Vogel von Falkenstein, Journalisten dahier, spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. Fe⸗ bruar 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 55, Obergeschoß, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor

Flangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗

den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗

geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus

flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen owie für die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ chränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Straßburg, den 15. November 19041.

Kaiserliches Amtsgericht.

[613144 Bekanntmachung.

Der Schauspieler Alfred Heynisch aus Berlin, Knieprodestraße 1a, ist wegen Verschwendung ent mündigt. 8

160942]

Berlin, den 12. November 1904. Königliches Amtsgericht I. Abteilung 83.

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der verschollene Uhrmacher August Eduard Karl Ernst Vahl, geboren am 22. März 1856 zu Berlin für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1902, Nachmittags 12 Uhr, festgestellt worden.

Berlin, den 8. November 1904.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 82.. [60971] Bekanntmachung.

Das K. Amtsgericht Erbendorf hat durch Aus⸗ schlußurteil vom 12. November 1904 den am 1. Juni 1819 in Thumsenreuth geborenen und im Jahre

Aufforderung, ihr Erbrecht binnen zwei Monaten anzumelden und urkundlich nachzuweisen. Nürnberg, den 16. Nopember 1904. K. Amtsgericht.

[60941] Aufgebot.

1) Die Witwe Caroline Schulz, geb. Herker, zu Trampe, 2) die verehelichte Zimmermann Hilde⸗ brandt, Anna geb. Schulz, zu Bernau, 3) der Schlosser Carl Schulz zu Charlottenburg, Krummestr. 68, sämtlich vertreten durch den Zimmermann Friedrich Hildebrandt zu Bernau, haben als Erben des am 7. Juli 1904 in Trampe verstorbenen Büdners und Arbeiters Hermann Schulz das S zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ efordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ torbenen Schulz spätestens in dem auf den 11. Fe⸗ bruar 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur inso⸗ weit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben un⸗ beschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Neustadt a. S., den 15. November 190uu4. Kgl. Amtsgericht. (L. S.) (gez.) Becher.

Für die Ausfertigung:

Der K. Sekretär: (L. S.) Foelter. 6 [61232] Aufgebot. 4 Der Ratsprotokollist Hamann in Doberan als Abwesenheitspfleger hat beantragt, den seit 1891 verschollenen Steuermann Otto Rittgardt, zuletzt wohnhaft in Warnemünde, geboren am 12. Mai 1859 daselbst, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 29. Mai 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht zu arnemünde

gebotstermine am 12. Januar 1905, Vorm. 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht Buer

*

(Vogtei) anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.

1 8

gebotstermine

Eberswalde, den 10. November 1904. Königliches Amtsgericht. [609322 Aufgebot. Der gerichtliche Taxator Max Knoche in Halle a. S. hat als Verwalter des Nachlasses der am 29. Juli 1904 in Halle a. S. verstorbenen Frau Josephine Eigendorf, geb. Liebelt, in Halle a. S. das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ ern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nach⸗ laß der verstorbenen Fen Eigendorf spätestens in dem auf den 18. Januar 1905, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, kleine Steinstr. 7, II, Zimmer Nr. 31, anberaumten Auf⸗

bei diesem Gericht anzumelden.

1845 nach Nordamerika ausgewanderten Wirtssohn

(und Bäckergehilfen Johann Gottlieb Gollwitzer

für tot erklärt. Als Todestag wurde der 1. Januar 1879 bestimmt. I 8 Erbendorf, den 15. November 1904.

K. Bayr. Amtsgericht Erbendorf. (L. S.) Schmidt, K. Oberamtsrichter. [61240] Bekanntmachung. 1 8b „Durch Ausschlußurteil vom 12. November 1904 sind die Schuldverschreibungen der 3 ½ (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatsan⸗

leihe von:

1880 Lit. B Nr. 77 604 über 2000 ℳ,

1883 Lit. C Nr. 447 427 über 1000 ℳ, 1883 Lit. D Nr. 462 343 über 500 für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 14. November 1904.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 84. [60933] 1“ Großherzogliches Amtsgericht Oldenburg i. Gr., Abt. I.

Oldenburg, den 7. November 1904.

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts vom 4. November 1904 sind die Landesschuldscheine der Oldenburgischen Eisenbahnprämienanleihe von 1871 über je 40 Taler Nr. 38 048, 65 775, 73 809, 104 828, 38 348 für kraftlos erklärt.

[60970]¹¼ K. Amtsgericht Tübingen.

Durch Ausschlußurteil des K. Amtsgerichts Tübingen vom 8. November 1904 wurde:

1) der von der Sterbekasse für das deutsche Forst⸗ personal (eingetr. Gen. m. b. H, Sitz in Tübingen) für den Fürstlichen Förster a. D. Oskar Albert in Talpenberg bei Elstra (Sachsen) über den Betrag von 1500 ausgestellte, angeblich verloren ge⸗ gangene Versicherungsschein P. 48,

2) der von der Sterbekasse für das deutsche Forst⸗ personal (eingetr. Gen. m. b. H., Sitz in Tübingen) für den städt. Oberförster und späteren Rats⸗ oberförster Paul Wilhelm Arnold in Oberschlema, zuletzt in Aue wohnhaft, über die Summe von 1000 am 28. März 1889 ausgestellte, angeblich verloren gegangene Versicherungsschein K. 83

für kraftlos erklärt. 1

Den 15. November 1904.

Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts: Bürkle.

[60937]

Auf Antrag der Firma Paschka & Ornstein in Berlin sind durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 8. d. Mts. die Wechsel

a. Nr. 106 210, ausgestellt Berlin, den 24. De⸗ zember 1903, fällig am 29. Februar 1904, gezogen auf A. Wallhauer in Braunschweig und akzeptiert von demselben, über 150 und

b. Nr. 106 209, ausgestellt Berlin, den 24. De⸗ zember 1903, fällig am 15. März 1904, gezogen auf A. Wallhauer in Braunschweig und akzeptiert von demselben, über 162,30

für kraftlos erklärt.

Die bezüglich dieser Wechsel am 26. -.a 1904 angeordnete Zahlungssperre ist aufgehoben.

Braunschweig, den 11. November 1904.

SHKerrzogliches Amtsgericht. 16. Brandis.

[61312] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 8. November 1904 ist der Wechsel mit folgender Aufschrift: . 8 8 „Perkuhnen, den 11. April 1903 „Prima Wechsel“ „Angenommen“ „Johann Sakals“ für kraftlos erklärt worden. Ruß, den 8. November 1904. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 12. November 1904 ist für Recht erkannt:

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Braunsberg Haus Altstadt Nr. 203 in Abteilung III. Nr. 12 für die Firma Laubschat und Becker in Heiligenbeil am 11. März 1899 eingetragene Post von 3500 wird für kraftlos erklärt.

Braunsberg, den 12. November 1904. Königliches Amtsgericht. Abt. 1.

Oeffentliche Zustellung. Wilhelmine Ernestine Koppen, geb. gschke, in Charlottenburg, Kantstraße 54, Prozeß⸗

Peschta zchtigter: Rechtsanwalt Dr. Koehler hier,

Dessauerstraße 1, klagt in actis 1. R 298. 04 gegen

den Arbeiter Hermann Friedrich Wilhelm Koppen,

früher in Charlottenburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1568 Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs mit dem Antrage auf Trennung der Ehe. Die

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer

des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11,

Hallesches Ufer 29/31, auf den 11. Februar 1905,

Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 12. November 1904. Ferben Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts II. Zivilkammer

[61330] Oeffentliche Zustellung. 1 Die Frau Helene Heidemann, geb. Reipert, Berlin, Waldemarstraße 71, bei Reipert, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Laurent Köhler in Berlin, Dessauerstraße 1, klagt in actis 1. R. 392. 04 gegen ihren Ehemann, den Bierverleger ermann Heidemann, früher in Rixdorf, Mainzer⸗ Fen 41, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1567, 1568 Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Land⸗ erichts in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, immer 33, auf den 18. Februar 1905, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der zFentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 88 Berlin, den 12. November 1904. 1 Gensch, Aktuar, 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

[61323] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Theresia Dunkel, geb. Gehrmann, zu Kiel, Faulstraße 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Keruth und Waechter in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Zimmergesellen Gustav Wilhelm Dunkel, früher zu Danzig, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: 1) die Ehe der Parteien wird geschieden, 2) der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung, 3) der Beklagte trägt die Kosten des Rechts⸗ streits. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig, Pfefferstadt, Hinterhaus, Zimmer Nr. 27, auf den 11. Februar 1905, Sie ve 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 12. November 1904.

Wetzel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[61324] Oeffentliche Zustellung.

Der Frau Hedwig Döring, geb. Wieske, zu Magdeburg⸗Buckau, Klosterbergerstraße Nr. 21, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rothenberg in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Koch Joseph Aloisius Döring, früher zu Danzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: das zwischen Parteien be⸗ stehende Band der Ehe wird getrennt und Beklagter für den schuldigen Teil erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Danzig, Pfefferstadt, Hinter⸗ haus, 2 Treppen, Zimmer Nr. 27, auf den 11. Fe⸗ bruar 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. 5 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 12. November 1904.

e Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60960] Oeffentliche Zustellung. G Die Fabrikarbeiterin Anna Maria verehel. Geitner, geb. Peter, in Thieschütz, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Goldschmidt in Gera, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Wagenputzer und Arbeiter Otto Robert Geitner aus Gera, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und zu den Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera (Reuß) auf den 7. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 4. November 1904. Die Gerichtsschreiberei des gemeinschaftlichen Landgerichts. auch, Landger.⸗Sekretär.

[606832 SOeffentliche Zustellung. Die Frau Anna Geitzhaus, geborene Ackermann,

[60939]

[61331] Die Frau

1.

8

Ehemann, den Maurer Anton Geitzhaus, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Heddernheim, auf Grund des § 1567 Abs. 2 Nr. 2 und § 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung, mit dem Antrage, Königliches Landgericht wolle die Ehe der Streitteile scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. Main auf den 17. Januar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Frankfurt a. Main, den 9. November 1904. Der Eerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[61321] Oeffentliche Zustellung. Die Emma Weirich, geb. Reitz, von Oberschmitten, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Gutfleisch, Engisch und Arnold in Gießen, klagt gegen ihren Ehemann, Landwirt Friedrich Weirich II., früher zu Ober⸗ schmitten, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter trotz rechts⸗ kräftiger Verurteilung zur Herstellung der häuslichen Gemeinschaft 1 Jahr lang entgegen dem Willen der Klägerin in böslicher Absicht diesem Urteil nicht Folge geleistet habe und daß seit Jahresfrist gegen Beklagten die Voraussetzungen der öffentlichen Zu⸗ stellung bestehen, mit dem Antrage: I. die von den Streitteilen am 25. Juni 1899 geschlossene Ehe zu scheiden, II. den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, III. den Beklagten zu verurteilen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Großherzog⸗ lichen Landgerichts zu Gießen auf den 20. Januar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gießen, den 16. November 1904.

(L. S.) Koeler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[61326] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Maria Friederike Catharina Quadt, geborene Hoffmann, zu Kellinghusen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Susemihl in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Franz Quadt, früher zu Ellerbek, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 15. März 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 14. November 1904. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60959] Oeffentliche Zustellung. Nr. 24 619. Die Ehefrau des Taglöhners Hein⸗ rich Kirschner, Maria Christina geb. Bössenecker, zu Mannheim, Riedfeldstraße 5, vertreten durch Rechtsanwalt Tillessen in Mannheim, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Mann eim K, 3. 28, jetzt an unbekannten Orten, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Streit⸗ teilen am 4. Februar 1901 zu Seckenheim geschlossenen Ehe, wegen ehrlosen Verhaltens des Beklagten und wegen schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten seitens des Be⸗ klagten, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Mannheim auf Mittwoch, den 18. Januar 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mannheim, den 9. November 1904. (L. S.) Altfelix, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts. [61205] Bekanntmachung. In Sachen Buchmeier, Ludwig, Wagner in München, Lothringerstraße 30/I, Klageteil, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Straus II. hier, gegen Buchmeier, Sabine, Wagnersehefrau, zuletzt in Augsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage unter Entbehrlichkeitserklärung des Sühne⸗ versuchs die öffentliche Sitzung der I. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts München 1 vom Mittwoch, den 1. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt. Hierzu wird Beklagte durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: I. Die Ehe der Streits⸗ teile wird aus Verschulden der Beklagten, Frau Sabine Buchmeier, geb. Göschl, geschieden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. München, am 15. November 1904. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I. Hartmann, K. Obersekretär. [61328] Oeffentliche Zustellung. . In der Ehescheidungssache der verehelichten Arbeiter Franziska Voigt, geb. Staeger, hier, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt de Witt hier, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Theodor Voigt, unbekannten Aufenthalts, ist im Termin am 12. November cr. Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung an⸗ beraumt auf den 14. Januar 1905, Vorm. 10 Uhr. Der Beklagte wird daher zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des S1b Landgerichts zu Stargard i Pomm. auf den 14. Januar 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der vighesgrtun einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen Nr. 78932 des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeigers von 1904 und Nr. 272. und 446 des Oeffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin bekannt gemacht. Stargard i. Pomm., den 15. November 1904.

[60955) K. Amtsgericht Backnang.

Oeffentliche Zustellung. 1) Marie Geßwein, Dienstmagd in Stuttgart, Prozeßbevollmächtigter: Adam Geßwein, Schuh⸗ macher in Rauenbretzingen, Gemeinde Michelbach, O.⸗A. Gaildorf, 2) Marie Geßwein, geboren den 21. August 1901, 1e Tochter von Z. 1, gesetzlich vertreten durch den Vormund, Schuhmacher Adam Geßwein in Rauenbretzingen, Kläger, klagen Pßer den Karl Friedle, Kutscher, früher in Grab, eramts Backnang, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, Bekl., wegen Ansprüche aus außerehelicher Beiwohnung, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares ÜUrteil zu erkennen: Der

rozeßbevollmächtig er

Beklagte ist schuldig: z I. a. der Mitklägerin Z. 1 als Kosten der Ent⸗ bindung und des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung den Betrag von 50 ℳ, 1 b. der Mitklägerin Z. 2 vom Tage ihrer Geburt an s bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und im Falle des Zutreffens des § 1708 Abs. 2 B. G.⸗B. auch über diesen Zeitpunkt hinaus als Unterhalt eine vierteljährlich vorauszahlbare Geldrente von je 45 ℳ, pro Jahr also 180 ℳ, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort zu bezahlen,

II. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amts⸗ gericht Backnang auf Montag, den 2. Januar 1905, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.

Den 9. November 1904. 8 Gentner, stv. Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts.

[60956] K. Amtsgericht Backnang. Oeffentliche Zustellung. 1) Marie Geßwein, Dienstmagd in Stuttgart, Prozeßbevollmächtigter: Adam Geßwein, Schuh⸗ macher in Remensretiagen Gemeinde Michelbach, O.⸗A. Gaildorf, 2) Emma Geßwein, geboren den 3. Dezember 1902, uneheliche Tochter von Z. 1, ges. vertreten durch den Vormund Schuhmacher Adam Geßwein in Rauenbretzingen, Kl., klagen gegen den Karl Friedle, Kutscher, früher in Grab, Oberamts Backnang, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, Bekl., wegen Ansprüchen aus außerehelicher Beiwohnung, mit dem Antrage, durch vorläufig voll⸗ streckbares Urteil zu erkennen: Der Beklagte ist schuldig: Ia. Der Mitklägerin Z. 1 als Kosten der Ent⸗ bindung und des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung den Betrag von 50 ℳ, b. der Mitklägerin Z. 2 von ihrer Geburt an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres und im Falle des Eintretens des § 1708 Abs. 2 B. G.⸗B. auch über diesen Zeitpunkt hinaus als Unterhalt pro Jahr 180 in vorauszahlbaren vierteljährlichen Geldrenten von je 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Backnang auf Montag, den 2. Ja⸗ nuar 1905, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Den 9. November 1904. 1 Gentner, stv. Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts.

[60953] Oeffentliche Zustellung. Nr. 18 477. 1) Die Josefa Deibel, Dienstmagd in Ulm, und 2) der minderjährige Josef Deibel, uneheliches Kind der ersteren von da, beide vertreten durch Leineweber Leo Deibel von Ulm, klagen gegen den Fuhrknecht Josef Stolz von Büblerthal, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, auf Erfüllung der in den §§ 1708 1717, des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründeten Verpflichtungen, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbares Urteil dahin: der Beklagte sei unter Kostenfolge schuldig, an die Klägerin zu 1 als den gewöhnlichen Betrag der Kosten der Ent⸗ bindung und des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung 70 und dem Kläger zu 2) von seiner Geburt d. i. 30. September 1904, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine im voraus am 1. jeden Kalendervierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich fünfzig Mark, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort und zu Händen des Vor⸗ munds, zu bezahlen. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Bühl auf Mittwoch, den 28. Dezember 1904, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bühl, den 14. November 1904. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: (L. S.) Kleiber.

[60964] Oeffentliche Zustellung. b In Sachen: 1) der am 22. August 1903 in Beuren geborenen Lina Rosa Schlegel, vertreten durch ihren Vormund Johannes Schlegel, Toten⸗ räber und Weber in Beuren, 2) der Katharine Schlegel, ledige volljährige Fabrik⸗ arbeiterin daselbst, Klaͤger, gegen Jeremias Franz, led. volll. Schuhmacher von Balzholz, O.⸗A. Nürtingen, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt ab⸗ wesend, Beklagten, wegen Unterhaltsforderung, haben die Kläger den Beklagten auf Dienstag, den 24. Januar 1905, Vorm. 9 Uhr, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Nürtingen geladen und beantragt, durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen: der Be⸗ klagte sei schuldig: 1) an die Mitklägerin Friederike Schlegel Tauf⸗ und Kindbettkosten 50 ℳ; 2) an den Vormund des Kindes als Unterhalt des letzteren von dessen Geburt den 22. August 1903 an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes eine im voraus am Ersten jeden Kalendervierteljahres fällige Geldrente von 37 50 ₰, jährlich also 150 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, zu bezahlen; 3) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Nürtingen, den 15. November 1904. Gerichtsschreiberei K. Württ. Amtsgerichts. Sekretär Rothweiler.

[6096221 SOeffentliche Zustellung.

1) Die geschiedene Glasermeister Anna Apitz, geb. Schuster, 2) deren minderjährige Kinder Max, ge⸗ boren 22. Juli 1896, Hans, geboren 6. Juni 1899, Erich, geboren 29. August 1902, Geschwister Apitz, vertreten durch ihren Pfleger, den Reißereibesitzer

1904 b 15 Unterhaltsgelder zu zahlen, die rückständigen

[60963]

8 .“ 8

8

. Rechtsanwalt Sommer in Görlitz, klagen gegen den Glasermeister Georg Apitz, früher in Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte seit dem 1. Januar 1902 für den Unterhalt der Kläger seiner Chefrau und seiner ehelichen Kinder nicht mehr gesorgt habe, und nach Ausweis der Ehe⸗ scheidungsakten Apitz /% Apitz 4 R. 108/02 des hiesigen Landgerichts sein Aufenthalt unbekannt ist, mit dem Antrage:

A. den Beklagten zu verurteilen: 8 1) an die Klägerin zu 1: a. 2112 50 nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Juni 1904, b. 5760 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung

jeden der Kläger zu 2 seit dem 23. Juni zum vollendeten 16. Lebensjahre monatlich

u zahlen; 2)

ofort, die laufenden in vierteljährlichen Raten im

voraus;

B. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor

läufig vollstreckbar zu erklären.

Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen

Verhandlung des Rechtsstréits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Görlitz auf den 19. Januar 1905, Vorm. 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszuz der Klage bekannt gemacht.

30. 200/04. Görlitz, den 14. November 1904. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Maurermeister Peter Prepolz in Oidtweiler,

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoengen, Aachen, klagt gegen den Bauunternehmer Haßbach, früher in Stolberg II Atsch,

Anton jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe ihm für im Jahre 1903 ausgeführte Maurer⸗ arbeiten und gelieferte Materialien laut abschriftlich mitgeteilter Rechnung 472 verschulde, mit dem Antrage: Den Beklagten zu verurteilen, an Kläger 472 (Vierhundertzweiundsiebzig Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage sowie 4,655 (Vier Mark 65 ₰) Kosten des Zahlungsbefehls vom 11. März 1904 zu zahlen und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger lade den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des König lichen Landgerichts in Aachen auf den 25. Januar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassene Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentliche Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekann gemacht.

Aachen, den 11. November 1904.

Gester, Assistent,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[60947] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Dampfschneidemühlenbesitzer E. Siedmann

hier SO. 36, Lohmühlenstr., Prozeßbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Gutfeld in Berlin, klagt gegen den

Artisten Willy Porte, früher hier, Grüner Weg 44,

jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 53 C

1475/04, unter der Behauptung, daß der Beklagte von der Firma Adolf Krüger in Rirdorf, Weser⸗ straße 42, Waren bezw. Arbeiten zum Gewerbe⸗ betriebe erhalten hat, die Klageforderung durch Zession vom 17. August 1904 von der Firma Krüger an den Kläger abgetreten worden ist, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 154,71 nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Neue Friedrichstr. 12 15, II Treppen, Zimmer 177/179, auf den 10. Januar 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 8 Berlin, den 12. November 1904.

(L. S.) Rüling, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abt. 53.

[60948] Oeffentliche Zustellung. Der Schneider F. Kreuzberg zu Hamburg, Mauer⸗ wall 10, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Rauert und Robinow zu Hamburg, klagt gegen den Hermann Hirsch, früher zu Cöln, jetzt un ekannten Aufenthalts, auf Grund käuflich gelieferter, aber nicht bezahlter Waren, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger 71,60 nebst 4 00 Zinsen seit dem 1. Januar 1900 zu zahlen, und das ÜUrteil vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Cöln, Abteilung I 7, auf den 27. Dezember 1904, Vormittags 9 Uhr, Saal V. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Cöln, den 3. November 1904.

Jansen, Aktuar, 1b G

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [61319] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Liebert in Warmbrunn i. Schl., Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Justizrat Dr. Avenarius oder Dr. Reier in Hirsch⸗ berg, klagt gegen den Tapezier und Dekorateur Johannes Kölz, früher zu Warmbrunn i. Schl., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger 179,46 für im Jahre 1904 gelieferte Waren schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 179,46 nebst vier vom Hundert Zinsen seit Klage⸗ zustellung zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hirschberg i. Schl. auf den 2. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hirschberg, den 11. November 1904.

Wie demann, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [60958] Oeffentliche Zustellung.

Die Maria Julien, Hotelinhaberin zu Flers⸗de⸗ 1'Orne (Frankresch), vertreten durch Rechtsanwalt Preiß in Colmar, klagt gegen den Eduard Fischer, Sohn von Xaver, Handlungsangestellter, früher zu Markirch, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, auf Grund Schuldscheins vom 31. Jult 1901, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 496,80 nebst 5 % Zinsen

in Koblenz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ahrndsen zu echeben a. M., klagt gegen ihren

„Mengdehl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Wilhelm Possardt, sämtlich in Forst (Lausitz),

feit dem 31. Juli 1901, und ladet den Be⸗