Rostock Waren.
Altenburg Arnstadt.
Tilsit
Lyck
Stettin. Pyritz
Kolberg Namslau Breslau. Ohlau Brieg Bunzlau
Jauer. Leohschütz Meihe.
Eilenburg Erfurt Goslar. Duderstadt Lüneburg Fulda Wesel Meißen Pirna
Saulgau Ulm Offenburg Bruchsal Schwerin i Rostock
Altenburg Arnstadt.
Tilsit. Insterburg
Elbing.
Anklam Stettin
Neustettin Kolberg Köslin
Bromberg Namslau Breslau. Ohlau Brieg. Sagan
Polkwitz.
Jauer. Leobschütz Neiße.
2 9 „ 9 2. * 2. 90 2 „v 2 9 9 9 2 2. * 29 2 2 2 2. 2 2. 9 „ „ 1 2 „
Eilenburg Erfurt Kiel. Goslar Duderstadt Lüneburg ulda. Kleve. Wesel. Neuß.. München. Straubing
Meißen Pirna.
Bautzen. Urach. Saulgau. Ulm
Offenburg Bruchsal.
CC“
Rostock
Waren
Insterburg
Stargard f.
Goldberg i. Schl.
Luckenwalde 1
Brandenburg a. H. Frankfurt a. O..
Schwerin i. M.
Braunschweig.
Luckenwalde . . . Brandenburg a. H.
Greifenhagen
Halberstadt
Plauen i. V. Heidenheim.. Ravensburg
Braunschweig
. 2
Greifenhagen. Stargard i. Pomm.. Schivelbein.
Stolp i. Pomm Lauenburg i. Pomm.
Goldberg i. Schl.
Halberstadt
Regensburg.
Plauen i. V.
Winnenden .
Heidenheim 8 Ravensburg.
Schwerin i. M.
Braunschweig
Altenburg Arnstadt.
Pomm..
Qualität
gering
mittel
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster
ℳ
höchster
niedrigster ℳ
höchster ℳ
niedrigster höchster “
Verkaufte Menge
Doppelzentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnitts⸗ preis
ℳ
Durchschnitts⸗ preis für 1 Doppel⸗ dem
Außerdem wurden nach überschlä Schätzung ft Doppelzentner
(Preis unbekannt)
11,50 11,10 13,30 14,00 13,40
14,50 14,00 15,47
16,70 15,00 17,00 14 00 14,50
12,80 14,00 13 00
16,50
16,60 16,80 16,00
15,50 16,20 16,40
12,00 12,50
15,50 13,80
13,60
12,80 12,00 13,40 13,00 12,00
12,70 12,80 13,80 12,80 14,20
1320 13,00 12,60
14,20 14,00 14,00 13,80 13,50 12,00 14,20 13,50 14,50 14,50 12,80 14,77 14,80
13,90 13,60
14,10 14,00
12,50 13,00
13,80 13,60
12,35 12,70
13,00 13,20
14,30
12,35 12,90 13,30
14,20 12,00 13,10 13,80 14,20 13,80
15,00 15,00 15,60
16,70 15,50 17,00 14,20 14,50 14,25 13,00 15,00 13,50 14,00 16,50 16,00 17,60 17,50 17,12 16,20
17,00 14,00
16,00 16,60
12,00
12,70 12,80
15,80 14,30 14,80 13,00 14,20
13,70 12,40 13,00 12,50
13,40 12,60 13,40 13,20 12,90 14,00 13,00
13 50 13,50 12,80
14,20 14 50 14,25 14,00 13,50 12,00 14,40 13,80 14,00 14,75 15,00
14,00 15,68 15,00 12,50 13,90 14,00
13,80 14 60 13,60 14,20 14 44 14,00
14,00
15,40
Noch:
13,30 13,40
14,30
12,80 12,90 14,00
14,20 12,50 13,10 14,30 14,20 14,20
15,00 15,00 15,73
17,30 15,50 18,00 14,20 15,00 14,25 13,20 15,00 13,50 15,50 16,90 16,00 17,80 17,60 17,12 17,00
17,00 14,00
16,00 16,60
12,40 12,70 13,20 15,80 14 30 14,80 13,00 14 40
13,80 12,40 13,00 13,00
13,40 12,60 13,40 13,20 13,30 14,00 13,20
13,50 13,50 13,00
14,45 14,50 14 50 14,00 13,80 12 33 14,50 14 00 14,00 14,75 15,00 14,80 16,02 15,00 13,00 14,10 14,00 13,80 15,00 13,60 14,22 14 44 14,20 14,00 13,80
15,40
Roggen. 13 60 13,50 13,20
14,05 14,60
Gerste. 12,80 13,00 13,20 15,20
15,00 14,50 14,60. 14,40 13,00 15,10 14 80 14,50 14,60 15,00 15,50 16,00 15,87 14,40 17,30 16,00 19,00 14,50 16,00
13,40 16,00 14,00 15,60 16,90 17,00 18,00 17,90 17,40 17,20 17,00 18,00
14,80 16 50 16,60 16,80
Hafer. 12,40 13,60 12,90 13,60 15,20 16,00 14 80 15,00 14,00 14 50 14 30 14,00
13,20 13 20 13,80 13,80 13 00 13,990 13,70 13,60 14 20 13,40 14,40 13,40 13,80 14 00 13,20 13,00 14 45 15,00 15,00 14,50 13,80 12,33 14,50 14,20 14,50 15,00 15,50 13,20 15,00 16,13 15,20 13,10 14,10 15 50 14,40 13,90 13 80 14,30 14,60 14,40 15,50 15,00 14,00 13,80 14,00
14 25
15,00
13,80 13,80 13,70
14,05 14,80
13,25 13,00 13,20 15,20
15,20 14,60 14,60 15,00 13,50 15,10 15,50 14,50 15,00 15,00 15,50 16,00 16,00 15,50 17,90 16,00 19,00 14,50 18,00
13,60 16,00 14,00 17,00 17,30 17,00 18,40 18,00 17,40 18,20 17,00 18,00
14,80 16,50 16,60 16,80
12,80 13,60 12,90 13 60 15,20 16,00 14 80 15,00 14,00 14,80 14 59 14,00
13,20 14,00 13,80 13,80 13,00 13,90 13,70 13,90 14,20 13,60 14,40 13,80 13,80 14,00 13,40 13,30 14,70 15,00 15,00 14,50 14 20 12,67 14 80 14,80 14,50 15,00 15.50 14 20 16,00 16 25 15,20- 14,00 14,30 15,50 14 60 14,00
14,20 14,50 14,60 14,80 15,50 15,00 14,40 14,00 14,00
14,25 15,20
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet
11
13,55 23. 11. 13,56 23. 11.
15,48 19. 11. 12,95 13,00 15,00 15,05
12,64 14,10
111 14,50 19. 11.
19. 11.
19. 11.
15,00
2q —
13,46 23. 11.
16,66 19. 11.
12,22 13,60
13,60
19. 11. 23. 11.
23. 11. 15,20 23. 11. 15,652 19. 11.
14,93 19.11. 14,45 23. 11. 1370 23. 11. 12,40 23. 11.
13,44 23. 11. 13,48 23. 11. 1277 23. 11.
13,10 19. 11. 13,80 19. 11.
14,35 19. 11. 13,80 19. 11. 15 mun
13,15 19.11.
.*
8. 2 .
23. 11. 19. 11. 23. 11.
19.11.
25. 11. 19.11. 19.11. 19. 11.
12,34 14,65 14,39
14,85
13,43 14,55 14,60 14,74
.*.
14,16 14,18 14,33
19.11. 18.11. 19. 11. 19. 11. 19. 11. 19. 11. 19. 11. 19. 11.
14,00 14,19 14,32 14,06 15,93
V 23. 11. 23. 11.
13,65 14,25
15,07
19. 11.
9
S n 8 Der Durchschnitts Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) 8.eeeeee See evbeües Plr
19. 11.
n icht fehlt.
Haus der Abgeordneten. 1 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung von drei im Februar bei der Etatsberatung eingebrachten Anträgen aus dem Hause, die sämtlich auf Revision des Einkommensteuergesetzes gerichtet sind.
Ein Antrag des Abg. von Wentzel (kons.) geht dahin,
die Regierung zu ersuchen, bei einer tunlichst bald vor⸗ zunehmenden Revision des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, 1) gemäß § 9 für abzugsfähig zu erklären: a. die gesetzlichen Beiträge für Landwirtschafts⸗, Handels⸗, Handwerks⸗ und Gewerbekammern, b. Beiträge für Meliorations⸗ und Entwässerungsgenossen⸗ schaften, soweit sie für Verzinsung von Schulden erhoben werden, c. die für landschaftliche Schulden statutmäßigerhobenen Tilgungs⸗ beträge, soweit sie der Verfügung des Schuldners entzogen sind; 2) eine wirksame Erweiterung der §§ 18 und 19, namentlich in bezug auf Steuerermäßigung bei einer größeren Anzahl nicht selb⸗ ständig zu veranlagender Familienmitglieder, herbeizuführen; 3) das Veranlagungs⸗ und das Beschwerdeverfahren für kleinere Einkommen wesentlich zu vereinfachen. Ein Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neu⸗
kirch (freikons.) bezweckt, die tunlichst
Regierung zu ersuchen,
bald in eine planmäßige un
umfassende Revision
des Gesetzes einzutrete
n; er deckt sich im übrigen mit dem
Steuer ohne Quotisierung wäre
Antrag von Wentzel, will aber in § 9 auch noch die auf Grundbesitz und Gewerbebetrieb haftenden kommu⸗ nalen Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuern für abzugsfähig erklärt wissen.
Ein Antrag des Abg. Kirsch (Zentr.) endlich verlangt ebenfalls die baldigste Vornahme einer umfassenden Revision, gibt aber als insbesondere zu berücksichtigende Gesichtspunkte nur an, daß 1) (wie es auch der Antrag von Zedlitz will) die kommunalen Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuern für vom Einkommen abzugsfähig erklärt werden, 2) die Veranlagung der ganz großen Einkommen zu einem höheren Steuer⸗ satze als bisher erfolgen soll.
Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neu⸗ kirch beschließt das Haus, die drei Anträge wegen ihres engen inneren Zusammenhanges gemeinsam zu beraten.
Auf die Ausführungen der Antragsteller Abgg. von Wentzel kkons.), Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) und
irsch (Zentr.), über die bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, erwidert der
Generaldirektor der direkten Steuern, Wirkliche Geheime Ober⸗ finanzrat Wallach: Der Herr Finanzminister ist zu seinem Be⸗ dauern geschäftlich verhindert, der heutigen Sitzung beizuwohen. Er hat bereits früher Gelegenheit gehabt, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und sich darüber zu verbreiten, in welcher Richtung er eine Revision des geltenden Einkommensteuergesetzes für angezeigt und für möglich hält. Das letzte Mal hat er dies getan bei den diesjährigen Beratungen über den Etat der direkten Steuern. Unter diesen Umständer glaube ich darauf verzichten zu können, heute nochmals in eine Erörterung dieser Angelegenheit einzutreten. Ich glaube um so mehr darauf verzichten zu können, als die Frage im Finanzministerium eingehend erörtert wird. Wann eine Vorlage an den Landtag gelangen wird, darüber kann ich jetzt eine Erklärung nicht abgeben; indessen das darf ich sagen, daß die Arbeiten an der Reform der Einkommensteuer bereits so weit vorgeschritten sind, daß der Finanzminister in absehbarer Zeit in der Lage sein wird, dem Landtage eine Vorlage zu unterbreiten. Im übrigen habe ich selbstverständlich vom Standpunkt der Regierung gegen eine Ueber⸗ weisung der Anträge an eine Kommission nichts einzuwenden.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Wenn die Regierung über den Zeit⸗ punkt der Einbringung einer Vorlage auch keine bestimmte Erklärung abgegeben hat, so steht doch fest, daß sie sich mit dieser Reformfrage beschäftigt und nicht abgeneigt ist, eine Vorlage zu machen. Alle diese Fragen sind allerdings nach meiner Ueberzeugung recht schwer zu beantworten. Ueber eine bloße Anregung werden wir ja auch in der Kommission nicht hinauskommen. Im großen ganzen kann ich sagen, daß meine Freunde diesen Anregungen sympathisch gegenüber⸗ stehen. Sie bewegen sich zum großen Teil in der Richtung, die wir selbst bisher befolgt haben. Ganz ohne Bedenken sind wir aber
icht. Zunächst würden sie zu einer Beschränkung der Steuer⸗ einnahmen führen. — Der Redner, der im weiteren Verlauf seiner Ausführungen auf der Tribüne immer unverständlicher wird, ver⸗ breitet sich dann über die Einzelheiten der Anträge, erkennt zum teil deren theoretische Berechtigung an, meint aber, daß ihre praktische Seite doch einer sehr gründlichen Prüfung bedürfe. Wenn auch seine politischen Freunde einer weiteren Reform des Einkommen⸗ steuergesetzes geneigt seien, so müßten sie doch zunächst in der Kommission von der Regierung die erforderlichen Aufklärungen erhalten.
Abg. Gyßling (fr. Volksp.): Auf ausführliche Erörterung, die in der Kommission stattzufinden hat, kann ich umsomehr verzichten, als am 8. April beim Etat der direkten Steuern mein Freund Wiemer sich darüber geäußert hat. Er ist beute verbindert, und ich
etrachte mich lediglich als seinen Substituten. Wir sind selbst⸗ erständlich für die Reform des Einkommensteuergesetzes, mit der ein großes Stück sozialer Arbeit zu leisten ist. Es ist richtig, diese Wahl⸗ periode wird unter dem Zeichen der Reform der Einkommensteuer stehen. Ich wünsche nur, daß ein glücklicher Stern darüber schweben möge. Insbesondere ist erfreulich, daß sich Herr von Zedlitz für die Quotisierung der Einkommensteuer erklärt. Möge ein sonst so glücklicher Stern auch hierüber leuchten. Erklärungen über die Einzelheiten sparen wir uns für die Kommission auf. Die Erklärungen des Regierungskommissars waren heute erfreulicher. Sie gingen weiter als seinerzeit die des Ministers in der Kommission. Daß die Revision in absehbarer Zeit kommen wird, ist 8 allerdings sehr diplomatisch ausgedrückt, gleichwohl wollen wir eine Paldige Reform erhoffen. Wollen wir allerdings auf die Klärung derjenigen Momente warten, von denen der Finanzminister die Reform abhängig macht, so werden wir sie nicht erleben, selbst wenn wir Metbusalems Alter erreichten. Denn eine Klärung der Finanzlage des Reiches und der Finanzlage der Einzelstaaten ist so bald nicht zu erwarten. Bei der Reform müssen wir auch erwägen, ob nicht eine Ermäßigung der Steuer eintreten soll für Personen, die in besonders schwierigen Verhältnissen leben, ob nicht an Stelle des Abzugs von 50 ℳ vom Einkommen für jedes Kind eine Herabsetzung in eine niedrigere Stufe eintreten soll. Insbesondere müssen wir auch eine Reform des Kommunalabgabengesetzes machen; denn §§ 54 ff. sind so unbestimmt, so verschiedener Auslegung fähig, daß sie in Verbindung mit den zahlreichen Anweisungen des Ministers einen ewigen Zankapfel in den Kommunen bilden. Der Erhöhung der höheren Einkommensteuerstufen werden wir das Wort nur reden, wenn
die
sei. Ich frage deshalb an, was an dieser Meldung richtig ist. Im übrigen bitte ich, bei der Reform nicht einzelne Punkte herauszu⸗ greifen, sondern ganze Arbeit zu machen. Die Reformbedürftigkeit erstreckt sich auf das ganze Gesetz und muß nach einheitlichen Ge⸗ sichtspunkten erfolgen. Schnelle und ganze Arbeit! Frisch gewagt ist halb gewonnen.
Abg. Freiherr von Dobeneck (kons.): Wir beschränken uns auf einzelne Punkte, um einen Ausgleich zu finden. § 9 des Ein⸗ kommensteuergesetzes macht abzugsfähig die Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des Einkommens. Die unter a und b im Antrag Wentzel bezeichneten Ausgaben sind aber wesentlich für diesen Zweck bestimmt. Auch der Punkt c ist eine Forderung der Gerechtig⸗ keit, denn die Beiträge für die Amortisation bei den Land⸗ schaften, über welche dem Schuldner die Verfügung entzogen ist, stehen gar nicht anders da als die Prämien für die Lebens⸗ versicherung, welche abzugsfähig gemacht sind. Der Finanzminister sagte einmal, damit sei eine Ausnahme gemacht, um zur Lebens⸗ versicherung anzureizen. Dann gehört sich aber auch, daß den länd⸗ lichen Besitzern eine solche Ausnahme gewährt wird, denn das land⸗ schaftliche Institut ist dazu da, daß der verschuldete Grundbesitz sich all⸗ mählich heben kann. Es ist eine sozialpolitische Forderung, daß diese ö1 nicht schlechter behandelt werden als die, welche ihr Leben versichern. Die über den Antrag Wentzel hinausgehenden Anträge Zedlitz und Kirsch enthalten viel Wünschenswertes, aber fast Unüberwindliches. Die Abzugsfähigkeit der Realsteuern ist, da der Staat auf diese Steuern selbst verzichtet hat, wohl kaum zu erreichen. Die Erhöhung der höchsten Steuerstufen ist gewiß wünschenswert, aber es erfuhr solche Schwierigkeiten, als wir 5 % festsetzen wollten, da sowohl Regierung wie Herrenhaus unter keinen Umständen über 4 % hinausgehen wollten, daß ich sie für aussichtslos halte. Die Grenze von 3000 ℳ in § 18 ist heute nicht mehr begründet. Nur bei Einkommen bis zu 3000 ℳ wird die Kinderzahl berücksichtigt. Ein Pastor z. B., der über 3000 ℳ hat und drei bis vier Kinder erzieht, genießt diese Wohltat nicht mehr. Gerade um den Mittel⸗ stand zu begünstigen, wünsche ich die Grenze vielleicht auf 5000 ℳ zu erhöhen. Der Finanzminister hat die Reform schon selbständig in die Hand genommen. Die Regierung wird uns also günstige Vor⸗ schläge machen können, und ich hoffe, daß auch in unserer Kommission etwas Erkleckliches zu stande kommt.
Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.): Ich bin besonders dafür, daß auch die Realsteuern abzugsfähig gemacht werden. Daß die mangelnde Abzugsfähigkeit von den Steuerzahlern sehr übel empfunden wird, liegt auf der Hand. Es ist wieder der staatsmännische Gesichtspunkt hervorgetreten, daß ein Steuerausfall eintreten könnte. Aber für Forderungen der Gerechtigkeit muß man eintreten, gleichviel, welche Folgen es hat. Auch die Beiträge für Landwirtschafts⸗, Handels⸗ ꝛc. Kammern müssen abgezogen werden, da nur der Reinertrag besteuert werden soll. Die Regierung hat sich bisher dazu wenig geneigt gezeigt. Heute hören wir aber, daß in absehbarer Zeit eine Reform kommen solle, was wohl identisch ist mit „seinerzeit“. Es kann auch nicht schnell genug gearbeitet werden. Denn das ist un⸗ bedingt die Pflicht der Regierung, der Bevpölkerung die Gewißheit zu Pben⸗ daß eine Abänderung des Gesetzes eintritt. In sozialpolitischer Beziehung ist die Grenze von 3000 ℳ viel zu niedrig, denn es versteht sich von selbst, daß die meisten Einkommen bis 6000 ℳ nicht aus Quellen des Besitzes fließen, sondern aus Quellen, die mit dem Tode des Erwerbers aufhören. Eine alte Forderung der liberalen Partei ist die Quotisierung der Ein⸗ kommensteuer, weil es unser Recht ist, Einnahmen und Ausgaben zu bewilligen. Herr von Zedlitz zeigt sich dieser Forderung jetzt mehr geneigt als früher. Einnahmen dürfen nur erhoben werden nach Maßgabe der erforderlichen Ausgaben. Zu den hier gestellten Forde⸗ rungen müssen aber noch andere hinzukommen. Eine außerordentliche Ungerechtigkeit liegt in den Grundsätzen für die Abschreibungen. Der Finanzminister hat eine Verfügung erlassen, wonach nur ein Abzug bis zu 0,25 % des Werts zulässig ist. Danach müßte aber ein Ge⸗ bäude bis zu 400 Jahren stehen können. Der Bauwert eines Grund⸗ stücks muß am Anfang der Periode und am Schluß festgestellt werden. Ich hoffe, daß auch diese Frage in der Kommission gesetzlich geregelt wird.
Generaldirektor der direkten Steuern, Wirklicher Geheimer Ober⸗ finanzrat Wallach erklärt, daß eine solche Verfügung von seiten des Finanzministers niemals ergangen sei.
Damit schließt die Diskussion. Die Anträge werden einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Das Haus wendet sich dann der Beratung von Peti⸗ tionen zu.
Die beeidigten Auktionatoren Zeppenfeldt und Gen. in Olpe und anderen Orten petitionieren um Aenderung des § 313 B. G⸗B. (Wiedererteilung des Rechts an die beeidigten Auktionatoren, Ver⸗ träge über Grundstücksverkäufe zu beurkunden); der Bürgermeister Poscich und Gen. in Petershagen an der Weser u. a. O. fordern die Ausdehnung der für Ostfriesland usw. geltenden Vorschriften über Vornahme und Beurkundung von öffentlichen Versteigerungen und Grundstücksankäufen und ⸗Verkäufen durch beeidigte Auktionatoren auf die übrigen Teile von Hannover und auf Westfalen.
Die Justizkommission läßt durch ihren Referenten Abg. Witz⸗ mann den Uebergang zur Tagesordnung empfehlen, der mit allen gegen eine Stimme in der Kommission beschlossen worden ist. Das Plenum hatte sich bereits in der 99. Sitzung mit dem Gegenstande beschäftigt.
Abg. Meyer⸗Diepholz (nul) tritt für beide Petita ein und unterbreitet dem Hause den Antrag, die erstgenannte Petition der Regierung zur Berücksichtigung, die andere als Material zu über⸗ weisen.
Abg. Pallaske kkons.), auf dessen Antrag neulich die Debatte vertagt wurde, äußert sich zu dem Gegenstande nur für seine Person. Der § 313 sei neulich von dem Abg. Schmidt⸗Warburg scharf ange⸗ griffen worden, weil er den Grundsatz von Treu und Glauben negiere. Wenn man so weit gehe, müsse man auch die Notwendigkeit der Schriftform für Verträge überhaupt verwerfen. Auf der Tages⸗ ordnung des Juristentages von 1902 habe die Aufhebung des § 313 gestanden, es habe sich aber niemand so recht getraut, dieses heiße Eisen anzufassen. Man übersehe überhaupt, die Kehrseite der Medaille zu betrachten, die Momente zu würdigen, die für § 313 sprechen. Der Zwang gerichtlicher oder notarieller Beurkundung sei ein wesentlicher Schutz der Unkundigen gegen Uebervorteilung. Die Kosten, mit welchen Grundstücksverkäufe belastet seien, würden ja dadurch etwas gesteigert, aber diese Steigerung komme dem Gesamtbetrag der Kosten gegenüber nicht in Betracht. Wenig verständlich und wenig praktisch sei dagegen die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Haftung, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch überhaupt der Vorwurf zu machen sei, daß es nicht in der Volkssprache, sondern in einem sehr schwer verständlichen Deutsch geschrieben sei. Bürgerlichen Gesetzbuch seien die Bestimmungen über das holo⸗ graphische Testament. (Vizepräsident Dr. Porsch bittet den Redner, nicht zu weit vom Gegenstand abzuschweifen.) Der Redner schließt darauf mit der Bitte, daß sich das Haus seine materielle Entscheidung für später vorbehalten und jetzt über die Petition zur Tagesordnung übergehen möge.
Frage bezeichnen, ob das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem § 313 das Richtige getroffen hat; aber es sei doch nicht angängig, aus einzelnen
die Quotisierung der Einkommensteuer erfolgt. Eine Erhöhung der
1
wenn das Prinzip des 5] zutreffend ist; was sehr zu bezweifeln ist, herangezogen werden. Aber wenn Herr von Zedlitz meint, damit den Bestrebungen der Ge⸗ sellschaften, sich der Verstaatlichung zu entziehen, entgegentreten zu können, so ist der Weg, den die Regierung bei der Hibernia be⸗ schritten hat, der unglücklichste gewesen, um Gesellschaftsbildungen zu verhindern. Der Landrat von Stubenrauch hat auf dem T
rung für uns nicht gangbar. Was die Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht betrifft, so müssen diese, in dieser Beziehung
ower Kreistag geäußert, daß eine Vorlage über die Kreissteuer zu erwarten
Anlässen, wo sich Bedenken gezeigt hätten, zur Revision zu schreiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch, der Ausdruck eines gewaltigen Kodifikationswerks müsse sich zunächst in das Rechtsbewußtsein einkeben. Wenn darauf hingewiesen werde, daß § 313 gegenüber den Bestimmungen über das holographische Testament eine Inkonsequenz bedeute, so sei doch nicht schlechthin eine Vergleichbarkeit gegeben zwischen dem Bestreben, in § 313 den Unkundigen vor Uebereilung zu schützen, und der Freiheit für jeden, durch das handschriftliche Lestament über sein gesamtes Eigentum, also auch über Sem zu verfügen. Die Frage sei eben noch nicht spruchreif; auch der Juristenta habe sie wiederholt
Ein weiterer Mangel im
Regierungskommissar, Geheimer Justizrat Ule will es als offene
faßt, Erhebungen und Material für die Revision zu sammeln, und auch der § 833, den neulich der Abg. Schmidt⸗Warburg bemängelte, sei in diese Erhebungen mit einbegriffen worden.
Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) hält es nicht für angezeigt, den Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung hinsichtlich der Ab änderung des § 313 anzunehmen; ein weiteres als die Ueberweisung als Material sei bisher nicht vom Hause beliebt worden. Auf die Wünsche der Urheber der anderen Petition einzugehen, liege kein zu reichender Grund vor; man sollte also über sie nach dem Kommissions antrag zur Tagesordnung übergehen.
Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) möchte sich nicht auf die der⸗ einstige Revision des ganzen Bürgerlichen Gesetzbuchs vertrösten lassen. Es sei nichts davon abzuhandeln, daß § 313 gegen das Gesetz von Treu und Glauben verstoße. Die westfälischen Bauern seien jetzt klug genug, um solche Bevormundung entbehren zu können; sie seien j viel klüger, als sie vor hundert Jahren waren. Grundstücksverkäuf überlege sich der Bauer sehr gründlich; es genüge wahrlich die schrift⸗ liche Form, der private schriftliche Vertrag. Dazu, die Bauern darüber zu belehren, wie unpraktisch die jetzige Bestimmung ist, und wie zweckmäßig der frühere Rechtszustand war, brauche sich das Bürgerliche Gesetzbuch nicht erst einzuleben. Als der Redner auf weitere reformbedürftige Be⸗ stimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs näher eingehen will, ersucht ihn der Präsident von Kröcher, dies nicht zu tun, indem er unter großer Heiterkeit des Hauses darauf hinweist, daß es doch zu sehr auf⸗ halten würde, wenn man bei dieser Gelegenheit das ganze Bürgerliche Gesetzbuch durchgehen wollte.
Abg. Dr. Hahn (B. d. L.) schließt sich, da die Ueberweisung beider Petitionen an die Regierung zur Berücksichtigung nicht zu er⸗ reichen sein würde, dem Antrage Meyer⸗Diepholz an.
An der weiteren Debatte beteiligen sich noch die Abgg. Meyer⸗ Diepholz und Krause⸗Waldenburg (freikons.), welcher letztere ausführt, daß § 313 tatsächlich nach seiner Kenntnis der Verhältnisse eise große Schädigung namentlich für die ländliche Bevölkerung bedeute, keines⸗ wegs allein der Kostenfrage wegen, und daß er die Bevölkerung geradezu zur Unehrlichkeit erziehe, weil das gegebene Wort nicht mehr gehalten werde.
Die Mehrheit entscheidet nach dem Antrag Meyer⸗Diepholz. Die Schriftstellerin Frau Ottilie in Berlin petitioniert um gesetzliche Einführung der Bezeichnung „Frau“ für unverheiratete altere weibliche Personen und Nichtzulassung von Frauen zu politischen Vereinen.
Die Petitionskommission (Referent Abg. Jürgensen) beantragt Ueberweisung als Material.
Abg. Dr. Berndt (nl.) drückt seine Befriedigung darüber aus, daß durch diese Petition dem Hause Gelegenheit gegeben sei, auch einmal etwas zur Lösung der Frauenfrage beitragen zu können. Es sei anzuerkennen, daß Frau Ottilie sich an die alten Parteien gewandt habe, trotzdem sie gemeint kabe, daß von diesen nichts zu erwarten sei. Die Kommission habe Ueberweisung als Materiel beantragt. Durch dieses Wort komme man unwillkürlich durch eine gewisse Ideenassoziation auf den Papierkord. Die Regierung sollte dieses Material doch mit wohl⸗ wollenden Blicken ansehen und die Petition in Erwägung ziehen. Das Wort „Frau“ bedeute Herrin, das Wort Fräulein kleine Herrin, und wenn er, der Redner, die Wahl hätte zwischen beiden, so würde er lieber der ersteren den Vorzug geben. Man sage ja auch „Frau Oberin“ usw. Nach diesem Vorbilde sollte man auch Frau Doktor, Frau Oberlehrerin und Frau Telephonistin sagen. Er beantrage, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Dr. Hauptmann (Zentr.): Gestatten Sie, daß nach einem Ehemiann auch ein Junggeselle zu Worte kommt. Ich möchte beantragen, daß über die Petition zur Tagesordnung übergegangen wird. Die betreffende Dame spricht gar nicht im Sinne ihrer Geschlechtsgenossinnen, wenn sie beantragt, daß alle Damen von 25 oder 30 Jahren an durch landespolizeiliche Verfügung den Titel Frau er⸗ halten sollen. Diese Petition ist nicht die erste, womit die betreffende Dame das Haus beglückt hat. Einmal ist sie gegen die Medikamente losgezogen und hat die Schweizerpillen empfohlen. Einer meiner Freunde hat mir mitgeteilt, daß es manchen Damen gar nicht so an⸗ genehm sein würde, den Titel zu bekommen, dann würde man ja nicht en, daß sie noch zu haben 8 Viele ältere Damen würden au ein, wenn sie auf den Titel Fräulein
wiss gar nicht damit einverstanden verzichten müßten. 1
Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.) empfiehlt Uebergang zur Tagesordnung wegen der Art, wie die Petition begründet sei, und weil darin der Ausschluß der Frauen von der politischen Bewegung ge⸗ fordert sei. Das eigentliche Petitum dagegen sei einer ernsten Prüfung würdig.
Die Petition wird nach dem Antrage des Abg. Dr. Hauptmann durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Ueber die Petition des Vorstandes des Verbandes deutscher Buch⸗ binderinnungen um Verbot des Vertriebes von Gesang⸗, Gebetbüchern und Kalendern durch Geistliche und Pfarrervereine geht das Haus zur Tagesordnung über nach dem Antrage der Handels⸗ und Gewerbe⸗ kommission, Referent Abg. Jacobskötter (kons.).
Dieselben Petenten haben in weiteren Eingaben verlangt, daß Buchbinderarbeiten durch Behörden nur an Buchbinder, nicht an Ver⸗ leger und Buchhändler zu vergeben seien; ferner wünschen sie Berück⸗ sichtigung der Buchbinder beim Bezug von Papier, Schreibwaren ꝛc. durch Behörden.
Ueber beide Petitionen soll nach dem Antrage der Handels⸗ und Gewerbekommission zur Tagesordnung übergegangen werden; ein Gegenantrag von dem Abg. von Strombeck (Zentr.) will Ueber⸗ weisung zur Erwägung.
Abga Felisch (kons.) empfiehlt, die erste Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.) glaubt, daß das Petitum zu weit gehe und von einem einseitigen und engherzigen Standpunkt aus⸗ gehe. Man habe sich in der Kommission auch nicht dazu entschlossen, die Petition der Regierung zur Erwägung oder Berücksichtigung zu empfehlen. Dagegen, daß die Behörden die Buchbinder bei der Vergebung von Buchbinderarbeiten berücksichtigen, lasse sich nichts einwenden.
Abg. Freiherr von Willisen (kons.): Meine Freunde sehen die Stärkung des Handwerks als die wichtigste soziale Aufgabe an. Daß eine Innung sich an uns wendet, kann ich nicht engherzig oder einseitig finden. Bei gutem Willen kann die Regierung die berechtigten Forde⸗ derungen der Buchbinder wohl berücksichtigen. Ich bitte Sie, den Antrag des Abg. Felisch auf Ueberweisung zur Erwägung anzu⸗ nehmen.
Abg. Dr. Stockmann (freikons.) spricht sich in Sinne aus.
Nachdem auch der Abg. Witzmann (nl) diesen Antrag befür⸗ wortet hat, werden beide Petitionen der Regierung zur Erwägung überwiesen; für den Antrag Strombeck zur zweiten Petition stimmt nur das Zentrum, und dieses auch mit einigen Ausnahmen, aber bei der überaus schwachen Besetzung der Rechten und der übrigen Teile des Saales konstatiert das Bureau, daß die Mehrheit den Antrag Strombeck angenommen hat. 1“
Um 4 ¼ Uhr wird der Ruf nach Vertagung laut.
Vizepräsident Dr. Porsch bemerkt, daß die Sitzung doch erst um 12 Uhr begonnen habe, und daß zu den noch ausstehenden Kom⸗ missionsberichten über Petitionen Wortmeldungen nicht vorlägen. Das Haus setzt die Beratung fort. Die Petitionen der Handwerkskammer zu Stettin um Berück⸗ sichtigung der Interessen der Kleinbetriebe bei Errichtung der Bäckerei im Gefängnis zu Gollnow und der Bäckerinnung zu Gollnow um Ablehnung des Etatsansatzes zur Errichtung einer Bäckerei in dem Gefängnis zu Gollnow sollen durch Uebergang zur Tagesordnung er⸗ ledigt werden. 1 gn dieser Petition ergreift das Wort Abg. Metzner (Zentr.), der für die Interessen der Petenten sich verwendet, ohne jedoch in der Lage zu sein, dem Kommissionsantrag einen Gegenantrag gegenüber⸗
demselben
von seiner Tagesordnung abgesetzt. Die Gerichte seien ja damit be⸗
stellen zu können.