einem Nutzungswert von 28 720 ℳ mit 1128 ℳ
Gebäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk
ist am 9. November 1904 in das Grundbuch ein⸗ getragen. Berlin, den 26. November 1904. Königliches Amtsgericht I. Abteilung 87.
[65801] Aufgebot.
Auf Antrag des Rentners Hugo Sandkuhl in St. Johann a. d. S. wird das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraftloserklärung der auf den Namen des Antragstellers lautenden Aktie Nr. 336 vom 1. Oktober 1890 der Lautzenthalglashütte St. Ingbert, Aktiengesellschaft, über 1000 ℳ hiermit eingeleitet und Aufgebotstermin bestimmt auf Mon⸗ tag, 9. Oktober 1905, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Amtsgerichts dahier. Der
Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im
Aufgebotstermine seine Rechte bei dem hiesigen Ge⸗ richte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
St. Ingbert, 30. November 1904.
Königl. Amtsgericht. (gez) (L. S.) Müller.
Vorstehendes Aufgebot wird hiermit öffentlich be⸗ kannt gemacht.
St. Ingbert, 1. Dezember 1904.
Kgl. Amtsgerichtsschreiberei. Hornbach, Kgl. Sekretär.
166134] Aufgebot. 8
Die von uns auf das Leben des Kaufmanns Herrn Ernst Gustav Adolph Golla⸗Plauen i. V. unter dem
4. Februar 1896 ausgefertigte Police Nr. 143 886 über ℳ 2000 ist dem Herrn Versicherungsnehmer abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber gedachter Police wird hiermit aufgefordert, sichinnerhalb 3 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls die verlorene Police für kraftlos erklärt und an deren Stelle dem Antrag⸗ steller eine neue Ausfertigung erteilt werden wird. Berlin, den 3. Dezember 1904. Vi Allgemeine Versicherungs Actien⸗Gesellschaft.
D. Gerstenberg. Generaldirektor. 149335] Aufgebot.
Der Bauunternehmer Reinhold Thorenz zu WMreschen, vertreten durch den Rechtsanwalt Peyser zu Wreschen, hat das Aufgebot zweier im Januar 1904 ausgestellter, mit dem Akzept des Müllers Eduard Zempel in Wreschen versehenen, ihm ab⸗ handen gekommenen Blankowechsel über je 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 14. April 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5 a, anberaumten
Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und di Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Wreschen, den 23. September 1904.
Königliches Amtsgericht.
165468] Aufgebot. Der Rechtsanwalt, Justizrat Howahrde in Gum⸗ mersbach, als Konkursverwalter über das Vermögen des Kaufmanns Ewald Arns zu Neuremscheid, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypotheken⸗ briefs über das im Grundbuch von Remscheid in Band 60 Blatt Nr. 2400 Abteilung III Nr. 7 ein⸗ etragene Darlehn von ℳ 15 000 (fünfzehntausend Mark) beantragt. Das Darlehn ist verzinslich mit vom Hundert für das Jahr. Die Eigentümer haben sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterworfen, daß sie gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig ist. Als Gläubiger ist einge⸗ tragen der Kaufmann Ewald Arns in Neuremscheid. Die Eintragung ist unter Bezugnahme auf die Be⸗ illigung vom 19. März 1900 erfolgt am 30. März 900. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 7. Juli 1905, Nach⸗ mittags 5 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Remscheid, den 29. November 1904. 50 8 Königliches Amtsgericht. 2 8 Reinhold.
[65806] Aufgebot. 8 Die Katharina geb. Schroth, Witwe des St verwalters Georg Cullmann, früher in Albig und tzt in Alzey wohnhaft, hat beantragt, den ver⸗ chollenen Heinrich Schroth, Landwirt, zuletzt wohn⸗ haft in Albig, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem uf Dienstag, den 11. Juli 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (Sitzungssaal) anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Alzey, den 1. Dezember 1904. Großherzogliches Amtsgericht.
65810] Aufgebot.
Der Schneidermeister Johann Maes in Trier hat eantragt, seinen Bruder, den verschollenen Josef Maes aus Sülm, geboren daselbst am 1. Februar 1835, zuletzt wohnhaft in Klaksburg im Staate New York, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen.
Bitburg, den 25. November 1904.
Königliches Amtsgericht.
K. Amtsgericht Calw. Aufgebot.
Der Holzhauer Johann Georg Roller in Aichel⸗ berg hat Antrag auf Todeserklärung des Gottlieb Kilgus, geboren den 17. Mai 1868 in Aichelberg, Sohn der † Rosine geb. Kilgus, nachmal Ehefrau des Antragstellers, im Jahre 1884 von Aichelberg aus nach Nordamerika ausgewandert und seit dem Jahre 1890 verschollen, gestellt. Dieser Antrag ist für zulässig erklärt und Aufgebotstermin vor dem Amtsgericht hier auf Freitag, den 30. Juni 1905, Nachmitt. 3 Uhr, anberaumt worden.
[65803]
Es ergeht nun die Aufforderung an den Verschollenen, spätestens im Aufgebotstermin sich zu melden, widrigen⸗
Zugleich
falls seine Todeserklärung erfolgen wird.
werden alle Personen, welche über Leben oder Tod
des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, auf⸗ efordert, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht nzeige zu machen.
Den 29. November 1904. 8 Oberamtsrichter Fischer. [65440] 11“
Das Amtsgericht Bremen hat am 1. Dezember 1904 das folgende Aufgebot erlassen:
„Auf Antrag des Kaufmanns Ferdinand Duckwitz, Parkstraße 51 hierselbst, als Testamentsvollstreckers der unverehelichten Becke (Beta) Adelheid Walther (Walter) wird deren Sohn Heinrich Hermann Walther (Walter), geboren am 9. September 1853 in Lahausen, aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Donnerstag, den 29. Juni 1905, Nach⸗ 8. 5 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Gerichts⸗ hause hierselbst, 1 Nr. 65, anberaumten Auf⸗ gebotstermine sich zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden soll. Mit dem Bemerken, daß angestellten Ermittelungen zufolge der genannte Heinrich Hermann Walther (Walter) sich im Anfang des Jahres 1884 nach Holland entfernt hat, daß im Dezember desselben Jahres die letzte Nachricht von ihm aus Groningen eingetroffen, er aber seitdem verschollen ist, ergeht an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu machen.“
Bremen, den 1. Dezember 1904.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Fürhölter, Sekretär. [65807] Aufgebot.
Der Bauerngutsbesitzer Johann Dohrmann in Borkow hat beantragt, den verschollenen Landwirt Berthold Emil Dohrmann, zuletzt wohnhaft in Borkow, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, II Treppen, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Landsberg a. W., den 30. November 1904.
Königliches Amtsgericht. [65809) Aufgebot.
Der Pfleger Fleischermeister Ernst Blaufuß zu Mühlhausen i. Th. hat beantragt, den verschollenen, am 11. Februar 1841 hier geborenen Johann Albert Reufforth (Reifort), zuletzt wohnhast gewesen zu Mühlhausen i. Th., für tot zu erklären. Denselben An⸗ trag hat der Lehrer Victor Franke zu Winzig bezüg⸗ lich des verschollenen, am 5. September 1860 zu Münsterberg geborenen, zuletzt zu Schröterode bei Mühlhausen i. Th. wohnhaft gewesenen Dienstknechts Hermann Theodor Paul Machunze gestellt. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. e 1905, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Mühlhausen, Th., den 26. November 1904.
Königliches Amtsgericht. Abt. 4.
Aufgebot. 1 erichtlich bestellten Ahwesenheits⸗ pfleger als gesetzliche Vertreter bezw. die durch recht⸗ liches Interesse Beteiligten beantragt, die nach⸗ stehend aufgeführten Verschollenen, welche sämtlich ihren letzten inländischen Wohnsitz im Amtsgerichts⸗ bezirk Schönberg i. H. gehabt haben, nämlich:
1) den Seemann Otto Göttsch aus Lutterbek, geboren am 24. Januar 1834 zu Lutterbek, ehelicher Sohn des Einwohners Claus Göttsch in Lutterbek und der Anna Göttsch, geb. Seiffert, aus Behrensdorf,
2) den Arbeiter Heinrich Emil Sinn aus Staken⸗ dorf, geboren am 29. Juni 1864 zu Kiel, ehelicher Sohn des Rentiers Johann Hinrich Sinn und der Bertha Sinn, geborenen Ladehoff, in Stakendorf,
3) den Baumeister Gustav Schellhorn aus Schönberg, geboren am 10. April 1841 zu Schön⸗ berg, ehelicher Sohn des Schlachters Ferdinand Schellhorn und der Wilhelmine Schellhorn, ge⸗ borenen Paustian, in Schönberg,
4) den Kapitän Bruno Hermann Herrnbrodt aus Laboe, geboren am 27. Mai 1875 zu Laboe, ehelicher Sohn des Lootsenvorstehers Bernhard Christopher Georg Herrnbrodt und der Maria Mag⸗ dalena Herrnbrodt, geborenen Thede, in Laboe, Führer des nach seeamtlichem Spruch im Jahre 1901 auf der Reise von Burntisland nach Diedrichsdorf untergegangenen Kieler Dampfers Brutus,
5) den Arbeiter Johann Friedrich Jäger aus Wisch, geboren am 17. August 1851, unehelicher Sohn der Witwe Greije Ladehoff, geborenen Göttsch, aus Wisch und angeblich des Johann Friedrich Jäger aus Honigsee,
6) die unverehelichte Maria Sophia Kroll aus Probsteierhagen, geboren am 8. April 1826, uneheliches Kind, Mutter unbekannt, angeblich Tochter des am 22. März 1846 in Hagen verstorbenen Bäckergefellen Wilhelm Kroll aus Eutin,
7) a. den Arbeiter Eduard Marcus Göttsch aus Lutterbek, geboren am 2. Juni 1860 zu Lutterbek, b. die Dienstmagd Trina Göttsch aus Lutterbek, ge⸗ boren am 16. Oktober 1863 zu Lutterbek, eheliche Kinder des Arbeiters Jochim Göttsch und der Gretje Göttsch, geborenen Havemeister, in Wendtorf,
8) die Ehefrau Abel Hilbert, geb. Ewoldt, aus Krummbek, geboren am 8. Mai 1814 in Bendfeld, eheliche Tochter des Kätners Jochim Ewoldt und der Antje Ewoldt, geb. Schlapkohl, in Bendfeld,
9) den Fuhrmann Nicolaus Eduard Schneekloth aus nkhaech geboren am 25. August 1860 in Schönberg, ehelicher Sohn des Drechslers Peter Schneekloth und der Abel Schneekloth, geb. Wiese, in Schönberg,
für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 7. Juli 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls ihre Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen “ ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Schöuberg in Holstein, den 28. November 1904.
Königliches Amtsgericht.
[65805] Es haben die
[65451] Aufgebot.
Der Oberstleutnant Spohn zu Kottbus, das Fräu⸗ lein Elisabeth Spohn zu Stettin, Pölitzerstraße Nr. 9, die Frau Marie Dahlenberg, geb. Spohn, zu Bischofsburg, Kreis Rößel (Ostpr.), der Kreis⸗ baumeister Spohn zu Darkehmen (Ostpr.) haben die Todeserklärung ihres verschollenen Bruders, des früheren Kaufmanns Paul Friedrich Wilhelm Spohn, geb. am 3. August 1849 zu Beerfelde, ehe⸗ lichen Sohns des verstorbenen Predigers Friedrich Wilhelm Alexander Spohn und seiner ebenfalls ver⸗ storbenen Ehefrau Mathilde Hermine geb. Rachel, beantragt. Der Verschollene lebte bis zu seinem 25. Lebensjahre im Hause seiner Eltern zu Stettin und war in Stettin als Kaufmann tätig. Im Jahre 1874 ging er nach Schanghai, wo er ungefähr zwei Jahre lang in der Kaiserlich chinesischen Zollver⸗ waltung beamtet war. Dann begab er sich nach Adelaide in Australien. Seit dem Jahre 1878 hat er nichts mehr von sich hören lassen und ist auch sonst keine Nachricht mehr bei seinen Angehörigen über ihn eingegangen. Aufgebotstermin wird auf den 8. Juli 1905, Mittags 12. Uhr, im Gerichtsgebäude des unterzeichneten Amtsgerichts, Elisabethstraße 42, Zimmer Nr. 26, anberaumt. Es ergeht die Aufforderung: 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden wird; 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Stettin, den 25. November 1904.
Königliches Amtsgericht. Abteilung 26.
[65162] Aufgebot.
Nr. 22 236. Der Abwesenheitspfleger Gottfried Schweizer in Reckingen hat beantragt, den ver⸗ schollenen, am 23. Juni 1824 in Reckingen ge⸗ borenen Paver Roder, zuletzt wohnhaft in Reckingen, für tot zu erklären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Aufgebotstermin vor Gr. Amtsgericht II in Waldshut ist bestimmt auf Sv den 14. Juni 1905, Vormittags 9 r.
Waldshut, den 28. November 1904.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Schmitt.
[65449) Bekanntmachung. Aufgebot. Hermann Zwißler, Sohn der Oekonomensehe⸗ leute Johann Martin und Margaretha Zwißler, letztere geb. Merk, geboren zu Berg, Gde. Heimen⸗ kirch, am 28. Februar 1829, ist im Jahre 1857 nach Rußland ausgewandert und seit 1889 verschollen. Er hatte seinen letzten inländischen Wohnsitz in der Gemeinde Heimenkirch. Zufolge Antrags des gesetz⸗ lichen Vertreters des Verschollenen wird hierorts Aufgebotstermin anberaumt auf Mittwoch, den 14. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Weiler i. Allgäu, Bayern, 28. November 1904. KFönigl. Amtsgericht. “
[6544838080 Aufgebot. AS“
Der Ackerer Jakob Huber in Wolschheim, ver⸗ treten durch den Notariatsgehilfen Johann Reich in Dettweiler, hat beantragt, den verschollenen Nikolaus Huber, früber Ackerer in Wolschheim, zuletzt wohnhaft in Pittsburg, Nordamerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Zabern, den 29. November 1904. .
Kaiserliches Amtsgericht. [65684] Aufgebot.
Nr. 12 785. Der Kaufmann Karl Philipp Krauth zu Eberbach hat als Nachlaßverwalter über den Nachlaß des am 2. August 1904 in Eberbach ver⸗ storbenen Handelsmanns Aron Götz von Eberbach das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Handels⸗ manns Aron Götz von Eberbach spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in der Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Ftteilerachten Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben un⸗ beschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Eberbach, den 1. Dezember 1904
Großh. Amtsgericht. (gez.) König. Ausgefertigt: Eberbach, den 2. Dezember 1904. Der Gerichtsschreiber:
(L. S.) Heinrich, A⸗G.⸗Sekretär.
[65804] Aufgebot.
Bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht ist die Aus⸗ stellung einer Erbbescheinigung hinter dem am 1. De⸗ zember 1773 zu Kloppenheim geborenen Johann Kaspar- Bierbrauer gen. Thomas beantragt worden. Der Erblasser ist durch Urteil vom 19. Ok⸗ tober dieses Jäͤhres für tot erklärt worden, wobei der 1. Dezember 1804 als Zeitpunkt des Todes an⸗
8*
genommen worden ist.
Der Genannte war ein un⸗
ehelicher Sohn der am 8. Oktober 1820 ledigen Standes zu Kloppenheim verstorbenen Katharine Elisabeth Bierbrauer. Letztere war eine Tochter der Eheleute Johann Balthasar Bierbrauer und Auguste Margarethe geb. Sebastian, deren Nachkommen als Erben des Johann Kaspar Bierbrauer in Betracht kommen. Der Antragsteller Ludwig Christian Schneider von Kloppenheim behauptet, daß er selbst, seine Schwester Christine Katharine Dorothea Kilian, geb. Schneider, und die fünf Kinder seiner verstorbenen Schwester Luise Philippine Esaias, geb. Schneider, die einzigen Erben des Johann Kaspar Bierbrauer seien. Es werden deshalb alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche an dem Nachlaß zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre An⸗ sprüche bis zum 15. März 1905 anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf des Termins die Aus⸗ stellung der Erbbescheinigung erfolgen wird. Wiesbaden, den 19. November 1904. Königliches Amtsgericht. 9.
[65469] Aufgebot.
I., Die Testamentsvollstrecker des verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) geb. Mahncke (Mahnke), nämlich der Hausmakler Carl Theodor Nicolaus Voigt hierselbst, Hopfenmarkt 6, und der Maurermeister Johann Assenbaum in Billwärder a. d. Bille Nr. 84 a, der letztere vertreten durch den ersteren, haben unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Auf⸗ gebots beantragt: Am 15. Mai 1883 sei in Bill⸗ wärder a. d. Bille der Bleicher Eduard Franz Moses und am 15. September 1904 daselbst die Ehefrau desselben, Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahncke (Mahnke), ver⸗ storben mit Hinterlassung eines am 9. Januar 1881 hierselbst errichteten und am 31. Mai 1883 hier⸗ selbst publizierten gemeinschaftlichen Testaments und eines von der Erblasserin am 9. November 1897 hierselbst allein errichteten und am 23. September 1904 hierselbst eröffneten Testaments. In § 2 des vorbezeichneten gemeinschaftlichen Testaments sei be⸗ stimmt worden, daß die Hälfte des beim Tode des Erblassers vorhandenen Gesamtvermögens zum Zins⸗ genuß der Witwe des Erblassers sicher belegt werden und nach dem Ableben derselben an die Schwester des Erblassers Mathilde Elise Wangenheim, geb. Moses, und deren Ehemann, den Musiklehrer Albert Wangenheim in Hamburg, oder wer von diesen beiden am Leben, oder wenn sie beide ohne Hinterlassung ehelicher Deszendenz bereits verstorben wären, an die sodann nächstberechtigten Blutsverwandten des Erb⸗ lassers fallen und vererbt sein solle. Die Eheleute Wangenheim seien hierselbst am 17. Mai 1884 bezw. am 14. November 1893 verstorben und zwar, soweit den Antragstellern bekannt geworden sei, ohne Hinterlassung von Nachkommen. Als alleinige nächste Blutsverwandte des Erblassers sei den An⸗ tragstellern die Cousine des Erblassers, nämlich die unverehelichte Marie Elisabeth Voss, bekannt ge⸗ worden.
II. Der Testamentsvollstrecker der verstorbenen Frau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahncke (Mahnke), des verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses Witwe, nämlich der Haus⸗ makler Carl Theodor Nicolaus Voigt hierselbst, Hopfenmarkt 6, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern der Erblasserin beantragt.
Das Amtsgericht Hamburg hat das beantragte Aufgebot heute nunmehr dahin erlassen:
I. Es werden
1) alle, welche an den Nachlaß des hierselbst ge⸗ borenen und am 15. Mai 1883 in Billwärder a. d. Bille verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen,
2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner jetzt gleichfalls verstorbenen Ehefrau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahncke (Mahnke), am 9. Januar 1881 hierselbst errichteten und am 31. Mai 1883 hierselbst publizierten Testaments widersprechen wollen, und
3) alle diejenigen, welche der alleinigen Erb⸗ berechtigung der Cousine des Erblassers, nämlich der W Marie Elisabeth Voss, widersprechen wollen,
hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holstenthor, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, den 25. Januar 1905, Nach⸗ mittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden — und zwar Ausmwärtige tunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
11. Es werden alle Nachlaßgläubiger der hierselbst geborenen und am 15. September 1904 in Billwärder a. d. Bille verstorbenen Frau Johanna Henrietta Carolina (Caroline) Moses, geb. Mahncke (Mahnke), des verstorbenen Bleichers Eduard Franz Moses Witwe, aufgefordert, ihre Forderungen bei der vorbezeichneten Gerichtsschreiberei, spätestens aber in dem vorbezeichneten Aufgebotstermin, an⸗ zumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berüc ichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Hamburg, den 26. November 1904. —
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg. Abteilung für Aufgebotssa n.
[65802] Aufgebot. Auf Antrag des Geschäftsführers Simon Paul in Koblenz als Nachlaßpfleger für den Naela des am 15. Oktober 1904 zu Koblenz verstorbenen Buch⸗
druckers Philipp Werle zu Koblen
165840 BeVuthen Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. n.
diejenigen, welche Ansprüche gegen den bezeichneten Nachlaß Werle erheben wollen, aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin am 15. Fe⸗ bruar 1905, Vormittags 11 Uhr, bei dem Amtsgericht zu Koblenz. Zimmer 20, anzumelden. Diejenigen Nachlaßgläubiger, welche sich bis dahin nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt, außerdem haftet ihnen nach der Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entspreche den Teil der Verbindlichkeit.
Koblenz, den 24. November 1904.
Königliches Amtsgericht. Abteilu [65800] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts ist der verschollene, am 28. März 1858 in Witten⸗ hagen geborene Seefahrer Heinrich August Friedrich Kühlbach für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes 2 31. Dezember 1903, Mittags 12 Uhr, fest⸗
estellt.
8 Greifswald, den 2. Dezember 1904.
Königliches Amtsgericht.
[65452] 88 — 11““
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind folgende Personen:
I. die Geschwister Theresia und Elisabeth Scholz, Töchter der Josef und Rosina Scholzschen Eheleute aus Grunau,
II. der am 16. April 1855 in Heidersdorf als Sohn des Bauergutsbesitzers Franz Jüttner und seiner Ehe⸗ frau, Theresia geb. Grützner, daselbst geborene, im Herbst 1879 nach Nordamerika ausgewanderte, und zuletzt in Baltimore wohnhaft gewesene Brauer Albert Julius Jüttner
für tot erklärt worden. Als Todestag ist zu I der 31. Dezember 1859 und zu II der 31. Dezember 1899 festgestellt worden. .
Neisse, den 30. November 190u99..
Königliches Amtsgericht. [654533Ä Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache, betreffend die Stamm⸗ aktie B Nr. 04419 der Stargard⸗Cüstriner Eisenbahn⸗ gesellschaft, hat das Königliche Amtsgerichts in Neu⸗ damm durch den Amtsrichter Dr. von Uhden für Recht erkannt:
Die Stammaktie B Nr. 04419 der Stargard⸗ Cüstriner Eisenbahngesellschaft wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
[64874]
Buchstaben der amtlichen
Erworbene a! ntl Vermessungsbescheinigung
In Sachen, das Aufgebot der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft betr., ist im Termine am 15. November 1904 nachfolgendes Ausschlußurteil verkündet:
Alle diejenigen. welche Ansprüche an die im Wege der Zwangsenteignung seitens der Expropriantin, der Braunschweig⸗Schöninger Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft, erworbenen Grundflächen, als:
Bisheriger Eigentümer
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bezw. an die dafür zu zahlenden Entschädigungskapitalien bislang nicht angemeldet haben, werden mit ihren Rechten an den neuen Erwerber gemäß des Gesetzes vom 20. Juni 1843 Nr. 18 damit ausgeschlossen.
Wolfenbüttel, den 15. November 1904. Veroöffentlicht:
Ad. Knigge, Gerschr.⸗Asp., als Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts.
Halbspänner Fritz Herbst in Sem⸗ mmenstedt.
Die Erben des weiland Halb⸗ spänners Fritz Schmidt in Semmenstedt.
Gastwirt Wilhelm Behrens zu Semmenstedt.
Mühlenbesitzer Hermann Bracke in Gr. Denkte.
Kotsaß Heinrich Ohlhoff zu Gr. Denkte.
Kotsaß Heinri Gr. Denkte. 6
*
Ackermann Hermann Bues
116“ “ Arbeitsmann Fritz Hartung i Remlingen. Kotsaß Heinr. Salge zu Remlingen. Ehefrau des Kotsassen Christian Eppers, Henriette geb. Löhr, aus Wittmar.
1“
Ackermann Heinrich Isensee in Wittmar. 1 1
2
Schule zu Salzdahlum.
103 a AOckermann Fritz Riethus in Rem⸗ 103 b liingen. 167 Großkotsaß Heinrich Herbst in Semmenstedt.
35 Halbspänner Heinrich Bötel in Wittmar.
Herzogliches Amtsgericht. (gez.) Reinecke.
[65808]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 17. November 1904 sind die Gläubiger der auf Ostrowo Nr. 399 Abt. III Nr. 11 für den jüdischen wohltätigen Verein in Ostrowo eingetragenen Hypo⸗ thek von 32 Tlr. = 96 ℳ mit ihren Rechten aus⸗ geschlossen.
Ostrowo, den 17. November 1904.
Königliches Amtsgericht.
[66068] 1 1“
Oeffentliche Zustellung. R 382. 04. Z.⸗K. 20. Die Frau Anna Kölsch, geb. Behm, in Berlin, Schwerinstraße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Irmler hier, klagt gegen den Diener Peter Kölsch, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts, unter der Behauptung, daß derselbe durch ehr⸗ loses Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß ihr die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für schuldig an der Ehescheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zwanzigste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, neues Gerichtsgebäude, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 27, auf den 4. März 1905, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗
dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 2. Dezember 1904.
Lehmann, Gerichtsschreiber 1 des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.
Oeffentliche Zustellung. Frau Hildegard Mika, geb. Gratza, in O.⸗S., Maziefkowitzer⸗Chaussee Nr. 11,
in Beuthen O.⸗S., klagt gegen ihren Eheman
Kulturingenieur August Mika, früher zu Kattowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter nicht imstande ist, der Klägerin Unterhalt zu gewähren, daß er Ehebruch getrieben, die Klägerin gemißhandelt und sie seit dem 1. März 1903 böswillig verlassen hat und daß sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O.⸗S. auf den 21. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 67, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — 5. R 96 /04.
Beuthen O.⸗S., den 30. November 1904.
Czichon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[65839] Landgericht Hamburg. Die Ehefrau
Oeffentliche Zustellung.
Pauline Butzek, geb. Rosenthal, Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Moller, klagt gegen ihren Ehemann, den Modelltischler Franz Butzek, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung (§ 15672 B. G.⸗B.), mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu er⸗ klären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die . des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor) auf den 8. Februar 1905, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
[65844]
geb. Wimmershoff, zu Linden i. W., vertreten durch den Rechtsanwalt Hennecke in Essen, klagt gegen ihren Ehemann, den Bergmann Wilhelm Steinhoff, unbekannten Aufenthalts, früher in Linden i W, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des klagt Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 27. Fe⸗ g bruar 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 52, mit der Aufforderung, Gerichte Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 1
[65838]
Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Seitz hier, gegen Feulner,
treten, zuletzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Ladung bewilligt und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin anberaumt beim Kgl. Landgericht Regensburg auf Montag, den 6. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, im Zivilsitzungssaale, wozu die Beklagte durch den klägerischen Anwalt mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei dem Kgl. Landgericht Regensburg zugelassenen Anwalt zu
kannt gemacht. h
Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wilhelm Steinhoff, Bernhardine,
dem gedachten
Zum
einen bei
zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Essen, den 30. November 1904.
v. d. Nahmer, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Bekanntmachung. b i In Sachen Feulner, Kaspar, Maschinenleiter hier,
Therese Febarcg. Kammermevyer,
Kaschinenleitersehefrau von hier, Beklagte, nicht ver⸗
bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen:
der Beklagten geschieden. 8
SI. Beklagte wird als allein schuldiger Teil
erklärt.
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits
zu tragen.
Regensburg, den 2. Dezember 1904. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts.
(L. S.) Widmann, K. Obersekretär.
[65843] Oeffentliche Zustellung. 1
Die verehelichte Arbeiterin Antonie Goretzki, geb. Dankowska, in Alt⸗Bertkow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt, Justizrat Staude in Stendal, klagt egen ihren Ehemann, den landwirtschaftlichen Arbeiter Peter Goretzki, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlungedes Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stendal auf den 25. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stendal, den 30. November 1904.
Neumann, Assistent,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [65833] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Arbeiters Emil Bredow, Frie⸗ derike geb. Lautenbach, in Magdeburg, Pfeifers⸗ berg 7 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schubert in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Emil Bredow, zuletzt in Klein⸗ Schwarzlosen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich ver⸗ lassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß der Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Stendal auf den 25. Fe⸗ bruar 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗
Stendal, den 1. Dezember 1904. Neumann, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[65837] Oeffentliche Zustellung. Die seide Lina Koch, geb. Buchser, zu Bern, Keßlergasse 36, vertreten durch Rechtsanwalt Albert Müller hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Möbelschreiner Franz Paul Koch, früher in Bern, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, heimatberechtigt in Geislingen, Oberamts Balingen, mit dem Antrage, die am 17. Juli 1903 vor dem Zivilstandkreis Bern geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den beklagten Chemann für den allein schuldigen Teil zu erklären und demselben sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 9. März 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Stuttgart, den 2. Dezember 1904. Landgerichtssekretär Oettinger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[65826] Oeffentliche Zustellung. 8
Das uneheliche minderjährige Kind Anna Elisa Schleyer in Treschklingen, geboren am 27. Juli 1904, vertreten durch die Vormünderin, seine Mutter, Dienstmagd Christina Schleyer zu Treschklingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlachter in Sinsheim, klagt gegen den Arbeiter Hermann Mathiack, zuletzt wohnhaft in Danzig, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, der Beklagte sei schuldig, an das klagende Kind zu Händen seiner Vormünderin, Dienstmagd Christina Schleyer in Treschklingen, von der Geburt des Kindes an, das ist 27. Juli 1904, bis zur Voll⸗ endung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten eines Kalendervierteljahrs fällige Geldrente von vierteljährlich 50 ℳ — fünfzig Mark —, und zwar die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche
in Flensburg, Werftarbeiter 1 b — Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheffer hier,
Geldrente von vierteljährlich die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Flensburg auf den 25. Januar 1905, Vormittags 10 Uhr. lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Di der Streitsteile wird w b 8 2 I. Die Ehe der Streitsteile wird wegen Ehebruchs Varbarl Krauß von Roßstall,
1905, Vormittags 11 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Danzig, den 29 November 1904.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [65824]
Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Carl Gustav Johannes Lorenzen vertreten durch seinen Vormund, Ludwig Martens daselbst, Kläger,
egen den Nieter Johann Bahlcke, früher in
Flensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, unter der Behauptung, daß Beklagter der Mutter des Klägers, gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt und deshalb der außereheliche Vater des am 3. September 1903 geborenen Klägers und verpflichtet sei, für den letzteren Alimente zu zahlen, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres eine
Elisabeth Christine Lorenzen, in der
m voraus am⸗Ersten jedes Vierteljahres fällige 37,50 ℳ, und zwar
Der
Zum Zwecke der öffent⸗
C 2648/04. Fleusburg, den 19. November 1904.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [65819] S—
Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
Der Fabrikarbeiter Johann Georg Heindel in Zirndorf als VSmund des von der Taglöhnerin nun verehelichten Drechsel, am 17. Mai 1900 außerehelich geborenen Kindes „Johann“ hat den Ziegeleiarbeiter Paul Drechsel, zuletzt in Zirndorf, nun unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung in eine Sitzung des K. Amtsgerichts Fürth geladen und beantragt: den Paul Drechsel kostenfällig zur An⸗ erkennung der Vaterschaft zu dem oben genannten Kinde zu verurteilen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Das K. Amtsgericht Fürth hat unter Bewilligung der öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin auf Samstag, den 21. Januar 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 45/II, anberaumt, sn welchem der Beklagte hiermit öffentlich ge⸗ aden wird.
Fürth, 2. Dezember 1904.
Gerichtsschreiberei des K. B. Amtsgerichts Fürth. (L. S.) Hellerich, K. Obersekretär.
[64513] Oeffentliche Zustellung. Die ledige Elise Gans zu Höchst a. M., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Tapezierermeister Johann Gregori, klagt gegen den Bäcker Leopold Rosenstock, gebürtig aus Tann, früher in Höchst, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von der Klägerin am 2. November 1904 geborenen Kindes namens Katharina Gans sei, mit dem Antrazge auf vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von monatlich 1) 30 ℳ, und zwar für die Zeit vom 2. November 1904 bis zum 1. November 1905, 2) 20 ℳ für die Zeit vom 2. bis einschließlich 6. Lebensjahre des Kindes, ) 25 ℳ für die Zeit vom 7. bis vollendeten 16. Lebensjahre des Kindes, und zwar in viertel⸗ jährigen, im voraus fälligen Raten, die rückständigen Raten sofort. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Hilders auf den 15. Februar 1905, Vormittags 10 ¾ Uhr. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. 3 Hilders, den 25. November 1904. Walper, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri⸗
[65818] Oeffentliche Zustellung.
Die uneheliche Katharina Herkenrath in Datten⸗ berg, vertreten durch ihren Vormund Joh. Will⸗ scheid II. zu Dattenberg, dieser vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Carlebach in Mainz, klagt gegen den Heinrich Fischer, Geschäftsführer und Oberkellner,
aufhaltend, wegen Gewährung von Unterhalt, mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 1) 7056 ℳ 60 ₰ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Rechtshängigkeit an und 2) einer am 12. Sep⸗ tember 1904 beginnenden, vierteljährlich voraus⸗ zahlbaren Geldrente von 22 ℳ pro Monat und endigend am 12. März 1916 zu verurteilen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Mainz auf den 25. Ja⸗ nuar 1905, Vormittags 9 Uhr, Saal 92. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. . Müller, als Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts Mainz.
[65817] Oeffentlich Zustellung. Die Mathilde Brenner, minderjährig in Straß⸗ burg⸗Neudorf, Tabakgasse Nr. 4, vertreten durch Generalvormund Spatz in Straßburg i. Els., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Doinet hier, klagt gegen den Theobald Blum, großjährig, Hotel⸗ portier, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, früher in Mülhausen i. Els., unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Vater der am 4. März 1904 zu Straßburg außerehelich geborenen Klägerin Mathilde Brenner sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin an Alimenten von ihrer Geburt ab bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jedes Vierteljahrs fällige Geld⸗ rente von vierteljährlich 45 ℳ, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Mülhausen i. Els. auf Freitag, den 19. Februar 1905, Vormittags 9 Uhr, Saal 23. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug
der Klage bekannt gemacht. Mülhausen i. Els., den 2. Dezember 1904.
Hamburg, den 2. Dezember 1904. W s., Gericht
reiber des Landgerichts.
Nr. 33/35, Zimmer 40/41,
Amtsgericht, Abteilung 9, zu Danzig, Pfefferstadt f den 17. Februa
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Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts., (Unterschrift), Aktuar.
früher in Mainz wohnhaft, jetzt unbekannt wo sich