“ 8* 288 8 8 5 8 6 8 8 68 1“ 1“ 8 1“ 11““ 61 8 .“ 8 ““ SG 8 8
belastung, und insowei 1 1 18 M“ “ ““ Hand das Fsß 8 ZZ in der vom Herrenhause in fast unveränderter Fassung mit nur zwei ganz rein persönliche Pflicht, und deshalb können
“ 8 . eint —, ohne unerheblichen Aenderungen einstimmig angenommen worden. dam herangezogen werden, es widerstrebt mir 8 vhy sche Personeg 3
g mtsgerichte heranzutreten. Die So ist denn die Hoffnung begründet, daß, wenn dieses hohe Personen Andersgläubige mit heranzuziehen. Aber auf Uügenstüche 3
Weise muß der Notstand, der durch die Hasg. gewerblich 1 D LY 1 t t E B e ; 1 a K e
finanzielle Seite spielt dabei eine ganz erhebliche Rolle. Jedenfall i 3 8 Haus eine gleiche Stellung zu den vorliegenden Entwürfen einnimmt j „ EGtablissements für viele Kirchengemeinden entsteht, bedeeg werden.
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gehen; es wird sich ja dazu Gelegenhei ä ist ei n genheit ergeben, wenn solche Anträge anbetrifft, meine Herren, so ist eine volle Uebereinstimmung mit ia 1 85 böht 8* dr 8 n 8
ozent erhö erden müßten. Daz ürd
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— wie es der Fall ist — iti 8 ce E“ G E “ Gegenstand den beteiligten kirchlichen Okeren, den Herren Bischöfen, erzielt dann auch die juristi n: worden, die von Anfang an schon in dem ersten Stadium der gesetz.. Gewissenszwang hanue isch csich Hersonen BeAtregen, hm⸗ Fhe
Abg. W b g. Wallenborn (Zentr.) weist gleichfalls 1nt Notwendig⸗ geberischen Vorbereitung dieses Entwurfs zugezogen worden sind und die Generalsynode nicht zugestimmt. In der Kommission werden wi t
keit der Errichtung weiterer Amtsgerichte i inz hi — 1 mtsgerichte in der Rheinprovinz hin, ihre rückhaltlose Zustimmung zu diesem Vorgehen erklärt haben. vsralse 18. ehgebhm prüfen koönnen. Pi — 8—* 1 i keinen konfessionellen Zwang zu befürchten (Schluß aus der Zweiten Beilage 11“.“ 8 1 . 8 1 1 . echung des Oberverwaltungsgerichts auf Grund der bestehenden 1 5 stellung der verschiedenen, zuletzt auch von Erfolg gekrönten Versuche,
wo die Gerichtseingesessenen sehr weite Wege zum Sitze ihres Gerichts . 8 So darf i 1 S f ich Ihnen, meine Herren, denn die Annahme dieser handelt sich hier für die evangelische Landeskirche nur um ein 368 8 8 1 est Gesetze in oberster Instanz diese Frage zu klären. Sollten sich tat⸗ die er auf dem Gebiete der praktischen Luftschiffahrtstunde angestellt
zurückzulegen hätten. Damit schließt die erste Beratung. J beiden Gesetzentwürfe hiermit empfehl G 1b 4 . In der zweiten Be⸗ eh halten an einem Standpunkt, der kein Unrecht in ratung wird der Gesetzentwurf ohne weitere Debatte ange⸗ Abg. Dr. Irmer kkons.): Es handelt sich nicht um eine Aende⸗ der Kommission werden sich die din Unrech veiei 8 Meine Herren, ich bitte, Ihnen noch die betreffende Be⸗ sächlich unerträgliche Zustände entwickeln, dann, meine Herren, würde Kei 8 t 1 ratung w i. Sbʒ cen) gee et he,h. h. b “ ren. lkonzession von 1845 hie - L11“ b 8 hat. Der Reiz des Buches liegt nicht zum mindesten darin, daß der In erster und zweiter Beratung wird In der Form zeigt sich ein gewisser Unterschi „Sgea Abg. von Blankenburg Mitgliedern. stiumung der Generalkonzeission von ier vorlesen zu dürfen. die Möglichkeit zu erwägen sein, durch eine entsprechende Aenderung Verfasser uns schildert, wie das Problem der lenkbaren Luftschiffahrt ung wird ferner ohne Debatte B 1 . gewisser Unterschied zwischen der g ankenburg (kons.): Gegen Einsetzung einer K Nr. 10 wird ausdrücklich angeführt: 1b d Austri iner der staatli bETTE“ ““ vgagfte z ⸗⸗ e it ntee giehe tes migen han S e Kom⸗ In Nr. des Gesetzes über den Austritt aus einer der staatlich anerkannten ihn von Jugend an eschäftigt hat. So liest sich das Ganze wie ein eri ung mts⸗ Gesetz soll nun dem Ki⸗ setz die Mäalichkeit gewa Ich bin Altl 18 reunde nichts einzuwenden. In Ansehung der Verpflichtung zu den aus dem Parochial⸗ 1 inschaften Abhi ten zu lassen. (Bravo! spannender Roman, und Santos⸗Dumont versteht es, den “ gerichts in Vietz, angenommen, ebenso in erster und zweit E. irchengesetz die Möglichkeit gewährt werden, „ tlutheraner und habe als solcher anzuerkennen, d 2 8 Rengiansgenentbstet Cl0.. GG Here- 1 1 1 ümmts⸗ Cres sah nan demn Phh dürchen, ch bin 1 B dhe J — ““ b spielend mit der technischen Seite seiner Probleme vertraut zu machen Beratung der Gesetzentwurf über die Verlegung der Es ist die tash stã adliche eingezogen werden können. Beh 1 der Vorlage dem geltenden Rechte entsprechen. Aber di verbande fließenden Lasten und Abgaben soll auch bei den sich von Abg. Witzmann (nl.) wendet sich gegen die Heranziehung der und ihm seine Erlebnisse in anschaulichen Bildern vorzuführen. Landesgrenze gegen die Freie und Hansestadt Lübeck auf die “; Ksc en e 9⁄ Sea vecf geen sc in der esc ung der Vorlage, daß auch immer danach der evangelischen Landeskirche getrennt haltenden Lutheranern die Realsteuern zu den Kirchensteuern, da. die Kirchengemeinden Personal⸗ — Duell und Ehre. Ein Vortrag von Dr. M. Liepmann, am Elbe⸗Trave⸗Kanal und der Gesetzentwurf, betreffend Recht geschaffen wird. Das ist nicht der Fall 10eg — Altlutheraner, die in eine K-. Ilichtig S sind vielmehr bisher Varschrift des § 261 Tit. 11 Teil 11 des Allgemeinen Landrechts gemeinden seien. Der Grund, daß die Hausbesitzer ein Interesse an Professor des Strafrechts an der Universität Kiel. 61 Seiten. Verlag die Vermehrung der Wahlkreise für die Branden⸗ die Gesamtsumme der Zuschläge zu den Realsteuern im Verhältnis von den Gemeinden steuerfrei zuzogen, zur Anwendung kommen, soweit vicht nach Provinzialgesetzen und der Erhaltung kirchlicher Einrichtungen hätten, könne nicht ausschlag⸗ von Otto Liebmann Berlin. Preis 75 ₰ — Der Verfasser burgische Provinzialsynode. zu den Einkommensteuern wie 1: 50; das bestehende Recht it alinis daß sie zur altlutherischen Kirchenge vorden, sobald sie ertläͤrien besonderem Herkommen derartige Abgaben auch von Nichtevangelischen gebend sein. . behandelt die in der Gegenwart oft erörterte Frage der Beibehaltung Es folgt die erste Ber⸗ - sehr bescheidenem Umfange angewendet worde de⸗ 1e ist also in neuerer Zeit haben die G irchengemeinschaft gehörten. Erst in — C 1“ 2 Ministerialdirektor von Chappuis bemerkt, daß er dem Be⸗ oder Verwerfung des Zweikampfes. Er kommt zu dem Ergebnis, das die Erh h rste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend dürfen vorher der Genehmigung der cst di g. E. beeinflußt deduziert dir⸗ wahrscheinlich von oben her an evangelische Pfarreien zu entrichten sind, und umgekehrt. denken entgegentreten möchte, als ob die Heranziehung der Real⸗ Duell müsse verurteilt werden, weil es nur ein Privileg der sosial örhebung von Kirchensteuern in den Kirchen⸗ und insofern enthält das Gesetz d. wichtige Ihnten⸗ öͤrden, dem vorliegenden Gese 8 st 8 Gemeinschaften dasselbe seien. Nah Kun heißt es in dem erwähnten § 261 Tit. 11 Teil II des Allgemeinen steuern dem biherigen Rechte widerspräche. 3. B. nach § 35 der Hochstehenden bilde, während von dem „Mann aus dem Volke“ ver⸗ göweinden unn Parochfalverbänden der “ Beschrasking be dee n-,; ve n etige E“ anrf dieen Udadb e anr B tch h. gn ache h Landeskirche Landrechts: rheinisch⸗westfälischen Kirchenordnung sei diese Heranziehung heute langt werde, daß er auch in Momenten schwerster Kränkung seinen Landeskirche der älteren Provinzen der Monarchie, Trotzdem wir also dem Gesetz zustimmen, so möchte ich doch Gemeinden der evangelischen Landeskirche Cescherg se .n es soll niemand bei einer Parochialgemeinde von einer anderen als schon, arhaeche roth kkons.) erkennt an, daß das Gesetz dankens⸗ seach 1 ve daee Eeite e. den Baelfkennde zu handeln. Wie kann aber eine Kirche zu ihren Steuern diejenigen derjenigen Religionspartei, zu der er sich selbst bekennt, zu Lasten werte Bestimmungen über die Heranziehung der Realsteuern und ge echt zu 19— n. 8 auch in der Vollstreckbarkeit der Umlagen sowie in der Schaffung—
und des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhebung von Ki Ueberwei ine Kommis jtali Kirchen⸗ Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern b steuern in den katholischen Kirche Pes. In einer Petiti nmission von 14 Mitgliedern beantragen. v 8 b hengemeinden und ner Petition haben sich nämlich die Altlutheraner über das heranziehen, die nach ihrem Bekenntnis zu ihrer Kirche ni welche 1- ö1u 8 Gesetz beschwert, weil es das bestehende Recht abändere. Obgleich hören und gar nicht gehören können! Ich meine, die Fcc. nichaäh 8 ““ 11“ 8. 188 des Oberverwaltungsgerichts als letzter Instanz wesentliche Ver⸗ ’1 halten veee 8 u1““ besserungen enthält. Die Vorlage habe jedenfalls den Vorzug, Rechts⸗ 81“ 8 ff Nach der Wochenübersicht der Reichs
Gesamtverbänden. das nicht d Minister der geistli “ „er. das nicht der Fall ist, und sich die Altlutheraner ü selbst ihr Ansehen dadurch. Das K 38 nn Miaser, B.gsguch, neeehts. nR gen er dedetean nüse vho. nns dr 88. bhnen “ aus dem Jahre goesitoumn. öse, Wohnsitz hat. sicherheit zu schaffen. Daß nicht alle Wünsche erfüllt werden könnten, Meine Herren! Die Ihrer Beschlußfassung unterbreiteten Gesetz- höchst interessierte Menschen “ Artlutheranes bi h. “ Rötgrang eltschen erebarsheh 8 hüernr de saechtteanreeenetgassdiasäen sc... wmancen, . entwürfe, betreffend die Erhebung von Kirchensteuern, beziehen sich so⸗ Fücgen daher auch den Anschein vermeiden, als ob 89- Se Augr⸗ Der Wortlaut des § 2 des vüschen aleelft g n hhce geklärs wangeliischen Landeskirchen wohnt, ohne weiteres, sobald er den stehung vper industrielen nnte blef hetg löean Si Aktiva: 189 A14“ 3 stellungen hinweggehen wollen. Es wird Aufgabe de Kommisf mindestens heißen, daß besteuer nicht klar, es müßte Nachweis seiner Zugehörigkeit zur altlutherischen Kirchengemeinschaft die En ehung neuer gewerblicher ablissements wüchsen neue getallbestand (d 48 Bee Len e. 1 1 158 ö . esteverts werden diejenigen, welche .“ 1 1 öeege Gemeinden wie ilze aus der Erde hervor. Derjenige, Metallbestand (der 2 zuheben, eine klare und erschöpfende Regelung des Besteuerungsrechts Ausgleich zu finden. Auch ie Luten evangerhen Landestirche einen die Wlöden R 8 Allgemeinen Landrecht steht jedem Nun, meine Herren, wenn die Tatsache richtig wäre, daß die alt⸗ Linie zu ihrer Deckung herangezogen werden. . ls phigem den ghid sowie die bessere Gestaltung des Instanzenzuges im Einspruchs gericht letzte Instanz wird, ist eine h dnc. TTöö die 111“ 889 anch, dunh . Fensengeat zar ch v ành denctnen nu ü ss. 8 1 32 ü6 1— 8 85 “ — will man auch v bie Fuge.. he Verb d zesteuer. ECEI111“ usgeübt werden. Die alt⸗ ten Zuziehenden für in Anspruch nehmen könnte, Aktiengesellschaften herantreten wen bee des Kchegsegner Bndsschen Münzen, Eehürn dans Scrrn 16. Lnbena 1A6“ 5 verfuchen⸗ 88 Flsgetg “ Ge⸗ vanch, die Generaktonfessien, von 1 68 11““ 3 8 f 8 nicht h eine heeser ühe öe di⸗ Heernee der ttghem “ 1 E1 8 esteuerungsrechts. uziehen. Aber die juristischen teuern heran⸗ Zetj E“ 1 ; andelt e ei der 8 . ikonf : ja nicht!) dadurch erfolgen, daß der Staat von ihnen Abgaben erhede un en das Kilogr. lan zu 999 611 000 882 750 000 1 Die bisherigen Vorschriften stellen, wie ich hervorheben möchte sedtehen, se e. geschen Uersongn b“ katholisch noch hetitsan, 89 gegen die⸗ Vorlage eingegangen ist. Die General⸗ so läge die Sache wesentlich anders. Das ist aber tatsächlich nicht Kirchengemeinden Zuschüsse gewähre. In Betreff § 2 sei es alter 784 ℳ berechnet) 999 611 g0c 1b 882 759 990 867 001 000 L Be zcener entaihn sahe et we erner far. afesenascz, de i der Kommei sion naber ö tuh. ůr in denen die evangelische der Fall. Das entspricht auch durchaus nicht den Anschauungen — Grundsatz der evangelischen Landeskirche, daß jeder Evangelische, der Bestand Reichs — 694 000) (— 16 1920 50) (— 11 214 000) dar, noch sind sie in formeller Beziehung Fin ga te. V prin ühch 8gs Strombeck (Zentr.) erklärt, daß seine Partei sich Provinz in dieses Gebiet einzieht, 8I . Vorloge nicht i E11““ ensäe d. Sacn fönte ih mne Ueeüesche d 8 e 1h e wgs 8 1 üeee Sb Was die letztere Frage betrifft, so wird Ihnen bekannt sein, daß mischen vhenge 8ne uch hier⸗ 8. kh whenigelische Angelegeaheiten g8 8 der Generalkonzession eintreten können, sondern daßm altlutherischen Gemeinschaft geherrscht haben. Sonst könnte ich mir Wilhelms III. zu nennen, der die Union geschaffen habe. 8 I1“ 8 1114““ öö Pie Fe,ierunr .. Relet g- 5 5 auch um Steuerfragen. ein vöng vn evangelische Landeskirche nach dem Gesetz den Schritt nicht erklären, den das Breslauer Oberkirchenkollegium Abg. Goldschmidt (fr. Volkep.): Allerdings hatten die Kirchen. Bestand an Noten nd. EEöö“ achen. Er soll also zunächst in eine Gemeinschaft gezwungen noch im Jahre 1903 getan hat, indem sich die genannte Behörde an gemeinden schon jetzt das Recht, die Realsteuern zu den Kirchensteuern anderer Banken . 14 319 000 9 321 000 aber es ist bisher sehr wenig davon Gebrauch gemacht üe 1 485 260)Cr ge5 828 299 b C
einer Verwaltungsbehörde, endete und für das Gebiet der M „ Aaenderung erfolge, die eine neue Berat s werden, d sei Füvr. onarchie erfordere. De 8 8 ue Beratung seitens der Generalsynode erden, der er nach seiner innersten Ueberzeugung nicht angehören 8 ultusministerium mit der Bitte gewandt 1 8 8 iehen; Der 2 G gehören gewar at, d al⸗- heranzuziehen; 1 — dor 1 1“ edner äußert dann verschiedene einzelne Bedenken gegen das K g hat, die General worden, und wir fürchten als eine Wirkung dieses Gesetzes, daß in Bestand an Wechseln (— 30 151 000) (s— 46 950 000) gs 00⁰) -— Aüö- 62 239 000 56 619 000
bin ich heute nicht in der Lage, sedenen Vorsh aae 1t ö1X“ *“ ein Reeeee “ 858 d 84 “ 8 würden die Kirchensteuern um viele Prozent * 1 . „ 92 2 8 „ LE“ rchenbesteuerungsgesetz geringer sein können, wenn die politischen Gemeinden d D t R d N l St ts
esnen Her. ¹Meb Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staa anzeiger
ö“ 10. Dezember
1904.
durch zahlreiche Abbildungen und Skizzen erläuterten Buche eine Dar⸗
kann. Die Kommission muß prüfen sächli 1845 au 3 8 „ob die Vorlage tatsächlich dem . en Provi konzession von 1845 auch auf die neuen Provinzen auszudehnen. Zukunft davon ausgiebiger Gebrauch gemacht werden könnte. Des⸗ Bestand an Lombard⸗
die Möglichkeit einer einheitlichen Entscheidu ichti sa ü 5 s — ng wichtiger grundsätz⸗ die ie . i spri 8 licher Fragen nicht gegeben war. Diesem Mangel wollen die vor⸗ G de eeblic, eien 8* Fsee en sei zu be⸗ S Geses Fhlhesge Ieh baltse. eta . bh ört! hö 1 . “ 1 b liegenden Entwürfe dadurch abhelfen, daß sie di ültige das gelte hier namentli esetze nicht gemeinverständlich genug seien, ese Frage allein dem Oberverwaltungsgericht überlassen. Wir (Hört! hört!) Es ist doch als ganz selbstverstänoliche Voraussetzung halb sage ich mit aller Bestimmtheit, daß eine Heranziehung der 50 555 1— ie die endgültige Ent. amen ch von den Bestimmungen über die Zwangs⸗ müssen entweder das ganze Gesetz ablehnen oder seiner A s ; lchen Schrittes der Umstand seher di R Ki 1 8 ürlich erscheint. D forbderungen.. 50 555 000 9 eidung aller Beschwerden der Steuerpflichtigen in der Hand des b lfaeeung. 8 seß ferner bestimmt, daß die Gemeinden an Stelle Schranken ziehen. Von der “ a eg riß 8 8 ntestalb 8 ; 8 “ 6 Fnarcscher tah i Rtlneuighar ea diswe 8- z 1o h 5— 8629e r 11““ * der bisherigen Hand- und Spanndienste ei Fel Stellung zur Vorl⸗ 288. 9 ich meine einung waren, sie müßten auch innerha es Gebiets der neuen pflicht in „deshalb hat, wer nich . 8 ’ v1e mn 6. - 1 ob gie Gemeinden an Stele “ 1 8 8884 ve ge . 8 often beizutr 8 Bestand an Effekten 105 748 000 82 853 000 181 163 000 wiederholt und dringend in Vorschlag gebr n den Beteiligten können; nach dem Wortlaute sei nicht verständlich, ob “ tritt niemand solcher Gemeinschaft 2. b e Provinzen neben den lutherischen landeskirchlichen Gemeinden wiederum find ssch 18 anch bich 8 8 er begnerage — 1111A“ “ n 8 “ ist. fallen sollten, welche dem Geistlichen in zahlung kommt einer, der zu den Altlutheranern Pech cn, e besondere Gemeinschaften einrichten ö Sesn ener Etlblissemerts Herrenhansefe sege ch Bestand an sonstigen 1 - b thentesürse. betrifft. zu leisten seien vegen in dje Feeafesae solche Gemeinschaft ist ohne Staatshilfe Nun, meine Herren, spricht dieses Argument gegen die Aus. Wir in Berlin sind jetzt die alte Konsistorialordnung von 1573 Aktiven... 93 8 79 8 900 85 Fe; en selbst aufbringen. Die Generalkonzession ist nur führungen des Herrn Vorredners, so kommt noch weiter hinzu, daß der glücklich und wünschen sie nicht in anderer Weise wieder⸗ 8 ([— 9 071 000) (- 272 000) (— 2 888 000) kommen zu sehen. In gewissen Städten besteht die Neigung, immer Passiva: V 150 000 000
so mußte nach dem Verfassungsrechte ini igsrechte der evangelischen Landes⸗ Mini jstli 8 V 8 gelisch “ ster der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ gegeben, um die Gewissen zu schonen. Der Staat hat dafü aat hat dafür zu forgen, tatsächliche Zustand sich ganz anders entwickelt, als dies nach den . 1 V Lar 2 : neue Kirchen zu bauen, auch wenn ein Bedürfnis nicht vorliegt. Wenn das Grundkapital. 150 000 000 150 000 000 (unverändert) (unverändert)
kirche zunächst ein Kirchengeset von der G ch . G eneralsynode nach angelegenheiten Dr. Studt: da i Toleranz in seinem Gebiet herrscht. Auf Zwang kann man eine Darlegungen des Kerrn Abgeordneten der Fall sein soll. Alljährlich man in die Kirchen geht, findet man, daß immer noch viele Plätze (unverändert) 51 614 000 47 587 000 44 639 000
voorgängige erei b ; vorgängiger Vereinbarung zwischen der Staatsregierung und Meine Herren! Ich glaube die Wünsche und Besorgnisse, die kirchliche Gemeinschaft nicht aufbauen. gehen Tausende von Angehörigen der evangelischen Kirche der neuen leer sind. Der Liebhaberei für neue Kirchen müssen wir entgegen⸗ der Reservefonds . treten. Diese Liebhaberei wird Festärkt, wenn die Gemeinden zu den (unverändert) (unverändert) (unverändert)
dem Evangelischen Oberkirchenrat beschlossen w No der H t s “ 1 “ 81 V ü 96 8 hrchcte. im ersten Teile seiner Rede geäußert Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ 68 benre 2 srege ze y11““ “ ’. fast ausnahmslos und ganz selbstverständlich den dort vorhandenen Kosten der Kirchengemeinden herangezogen werden können, wird der Betrag der um⸗ ossenen irchengesetzes herbeizuführen. Im übrigen ist auch In denjenigen Fällen, i n! Die Ausführungen des Herrn Abg. von Blancken⸗ b 1 8 gestärkt selbst jetzt, wo wir keinen Mirbach mehr auf diesem Gebiete laufenden Noten . 1 278 843 000 1 253 492 000 1 225 787 000 ein Staatsgesetz deswegen erforderlich, um die Zuständigkeit der staat nicht die H 6 in welchen die staatlich veranlagte Steuer burg bewegen sich genau in denselben Bahnen wie gewisse Wünsche wangelischen landeskirchlichen Gemeinden en, und denken gar nicht haben. 8 8 ba (s— 15 098 000) (s— 24 099 000) — 22 223 000)
v““ E“ dctn “ 6 e rundlage der Steuerzuschläge bildet, und Anträge, die im Herrenhause zur ausgiebigen Erörterung gelangt daran, mit Ausnahme von wenigen Fällen, die im Laufe der Jahre Darauf wird die Diekussion geschlossen. 8 die sonstigen täglich streckung zu geben. des Steuersatzes h en gemischten Ehen der Fall, da nur die Hälfte sind. Wenn die Herren sich vielleicht die Mühe genommen haben, unter Tausenden von Zuzügen konstatiert sind, für sich eine besondere Abg. Jacobskötter (kons.) bedauert zur Geschäftsordnung, fälligen Verbind⸗
c 28 erangezogen werden soll e die bezüglichen Verhandlungen des Herrenhauses durchzulesen s Stellung und eine Befreiung von der Zugehörigkeit zur landes⸗ Uhshi be Schluß ee in deen rusgen des b 68 089 000, 528 909 900 58 860 980
t 3 8 2 — bezw. Kirchenv — die — . 1 en 2 2 t * d g. erschieden niten entgegen⸗ 7 0 — “ ü9 8 8 5 bezw Kirch orstand die im werden sie den Eindruck gewonnen haben, daß die von 8. 8e . kirchlichen Parochie geltend zu machen. Umgekehrt geschieht ein “ uns e 111.“ ntgegen die sonstigen Passiva — b — 8. 8 — 8 1
derselben Grundlage wie für die evangelischen Kirchengemeinden aufgeführten Befugnisfe u,·. vom 14. Juli 1893 Vorredner betonten Gewissensbedenken doch nicht die Rolle derartiger Abzug von den alten in die neuen Provinzen toto dle zurte Das Gesetz für die ebangelische Kirche wird einer (+ 2 332 000) 593 000) (+4. 687 000).
der älteren Provinzen ein Instanzenzug dahin vorgesehen, daß In diesem Paragr 8 8 spielen können, die augenblicklich ihnen beigelegt wird. Ih genau mit derselben Wirkung, und mit derselben Prompheit vollzicht Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. Die Abnahme des Metzalhestgidesn nn, cuna f Müinh, vare
v“ „ daß daragraphen dcs Kommunalabgabengesetze sind kann ja bestimmt voraussetzen, daß in der Kommission, die v 8 Ihn sich nachher die Heranziehung zu den Kirchensteuern in den neuen Zu dem Gesetz für die katholische Kirche nimmt geringer als im Vorjahre. Der Metallbestand übersteigt die vor⸗
i“ erjenigen der eiführung zutreffender Angaben ausgiebige Bestimmungen gewählt werden soll, nunmehr diese Fragen b 1 8— Ps Provinzen für Angehörige der altländischen Provinzen, ohne daß Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) das Wort und erkennt an, daß die lährige Höhe um 117 Mill. Mark. Der Wechselbestand bleibt hinter
8 ngehörige der Parochie enthalten. Es kommt aber außerdem in Betr gen g. se Fragen zu einer umfassenden Er⸗ ö““ 8 Vorlage dem Mangel der Rechseunsicherhrit auf diesem Gebiete ab⸗ der vorjährigen Höhe um 113 ½ Mill Mark zurück
zu Steuern herangezogen ist, alsdann ei über di tracht, daß das Gesetz örterung gelangen werden, und könnte mir i dadurch in irgendwie nennenswertem Maße aus den von dem Herrn gigs 4 s 8 1 d.Eraer dern n eine Beseinsesse de des. he. Uhe dis te Gigk .. e Vetea. . E1““ 85 un unte mir infolgedessen es versagen, Vorredner geltend gemachten Argumenten ein Einwand und ein Antra helfe. Der Staat werde hoffentlich auch dafür Sorge tragen, daß 8 “
rungspräftden en, welche nach Anhörung der kirchlichen Oberen Personenstandsaufnahme auch für den Fall ei ie 8 ns der Königlichen Staatsregierung das Wort zu er⸗ “ “ 2 g. die Gemeinden nicht zu stark belastet würden. Ein Vorzug der Vor-—** 88 “ ts entscheidet, und endlich die Klage bei dem Oberverwaltungsgericht, als Strafen vorsieht. Ich glaube al 1““ einer fa schen Angabe greifen. Was mich aber trotzdem veranlaßt, dies zu tun, ist die Not⸗ auf Steuerbefreiung sich erge ben hätte. lage sei es, daß sie die bisherigen Verwaltungsbestimmungen Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks letzter Instanz. . “ 8 88 aube a so, die Befürchtung des Herrn Ab⸗ wendigkeit, jetzt schon gewissen Folgen vorzubeugen mit denen in der So geringe Ausnahmen, wie sie vorgekommen sind — nämlich durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt. Trotz aller Anerkennung an der Ruhr und in Oberschlesien.
4 Die gleichmäßige Grundlage, die auf diese Weise geschaffen werd der hier vor eseh 6. V unsch, daß 82 der Beziehung eine Ergänzung öffentlichen Meinung zweifellos die heutigen Ausführun gen des Herrn etwa ꝛwei bis drei unter tausend 2 bestätigen nur die Regel, und 8* Vorzüge 8 der 8 Vorlage bätleg L. doch 9-. G An . Ruhr 8n 6 8 88 gestet 8 1 h. hg
soll, hat den großen Vorteil, daß die kirchensteuerlichen F 8 sollen. J 18 henen Vorschriften eintreten möchte, nicht teilen zu Vorredners verbunden sein werden. Daß der Eindruck der V b fe ih möchte dringend bitten, daß ian “ ve ctusas Raeseseungcde vertge nötenang he 88 “
nunmehr nach einheitlichen Gesichtspunkten für beide Kirchen⸗ zum 1 8 die Sache ja wohl noch in der Kommission die von ihm gegen die Behörden unserer Landeskirche we er ia der evangelischen Landeskirche von solchen Sonderbestrebungen end⸗ sich, vs dir Befugnüsse ꝙ 8 lcg b-ea,; age, es ““ “
on Erörterungen gemacht werden. kein angenehmer sein kann, sondern daß er ein sehr peinlicher en gültig Abstand genommen werden möchte. seien. Dies zu prüfen, sei Sache der Kommission, und er beantrage Lamp üͤda 9 29 g enpJe Schenertschern usw. wird von Meine Herren, es liegt in der Art, wie die Zumutung gestellt die Ueberweisung an dieselbe Kommission, die eben für das evangelische der Preußische n Stgatseisenbahnverwaltung am 30. De⸗
gemeinschaften entschieden werden können. Ich darf dabei 8 8 e ü f i besonders Abg. Dr. Iderhoff (freikons.) führt aus, daß der Abänderungs⸗ muß, ist mir von vornherein klar. (Sehr richtig!) Beset beschlosen se wicd eg d evangelssce Landeskirche der älteren Prodinzen verzichten 88 eschlossen sei. zember d. J. vergeben. Angebotsbogen und Lieserungsbedingungen
.“
achdem sich Abg. von Strombeck gleichfalls für die Kom⸗ können im Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer eingesehen
hervorheben, um Mißverständni b b ßverständnissen vorzubeugen, daß das Kirchengesetz antrag des Grafen Yorck im Herrenhause eine neue Form des Aus⸗ Meine Herren, es handelt sich um folgendes. S
s 99s im folgendes. Soweit die ““ “
d soll auf die Zugehörigkeit derjenigen, die aus den neuen Provinzen missionsberatung ausgesprochen hat, wird die Vorlage der eben be⸗ werden
— Gestern hat, laut Meldung des „W. T. B. eine Sitzung
Central⸗Bodenkredit⸗
landeskirchlichen Gemeinde angehören; von einem Z iese ; wange gegen diese 1—h 1 se Gesetzen nicht erledigt werden, und deshalb empfehle sich eine die sogenannte altlutherische Gemeinschaft, also auf die von der b 1t 8 Pssut . — in dieser Zumutung in der Tat eine capitis deminutio der Landes⸗ Schluß 4 Uhr. Nächste Site Sonnabend 11 Uhr. des Verwaltungsrats der Preußischen s Königs⸗ Aktiengesellschaft ftattgefunden. Es ist nach derselben Meldung
kann nicht die Rede sein. Es ist von den Mitgli jeni G — in Mitgliedern derjenigen *¶ h . jenig Aenderung der Vorlage nicht. Es handle sich dabei auch nicht allein evangel ischen Landeskirche der älteren Provinzen sich getrennt nirche, auf die im H hause ausdrücklich hingewiesen ist. Da heißt (Kleine Vorlagen Interpellation Zyßlng auf die im Herrenhause ausdrückli ngewiesen ist. Da hei ; Interpellatio zling wegen — für 1904 die gleiche Dividende wie in den Vorjahren (9 %) in Aus⸗
staatlich anerkannten Religionsgese b zggesellschaften, welche im Bereiche um die Altlutheraner, b er Landesktrche destehin, ledieliuz der Iraehrddet . erei EWöö aner, sondern auch um andere Kirchengemeinschaften. haltenden Lutheraner beziehen, sind des kachweis zu führen, ag Heranziehung der juristischen Personen müsse in der daß die Generalkonzession vom 8 1 es in den Ausführungen eines Redners: berger Geheimbundprozesses.) 1 885 5 Nach den grundlegenden Bestimmungen über die Einführung 8 genommen. 8 8 — Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn be⸗ trugen im Monat November 1904 provisorisch 490 666 ℳ, gegen das
aß sie nicht dieser, sondern einer der vorbezei 8 Kommission geprüft 1 8 orbezeichneten Kirchen⸗ geprüft werden; indessen werde m gemeinschaften angehören, um sich vor einer B 88. Auffassung als das Herrenhaus kommen, daß denne Au ether bestimmte Rechte gewährt. (Sehr richtig!) Diese Generalkonzession ö 1 1 1 euerpflichtigen nicht weiter zu ziehen sei, als die Vorlage es tue. von 1845 hat ihnen die Möglichkeit gegeben, sobald sie den N c 1s be Union bleibt der Bekenntnisstand der lutherischen sowohl wie Li der ꝛeformierten Kirche durchaus unverändert. Deshalb ist die Literatur. Vorjahr mehr 28 551 ℳ Die Gesamteinnahmen seit 1. Januar bis 30. November d. J. betrugen 6 004 745 ℳ, gegen das Vorjahr mehr
seitens einer Gemeinde der evangelischen Landeskirch schũů 1
1 jst Fß “ he zu schützen. Im Die Einkommensteuer solle in erster Linie die „zriakes 8
L H M itglieder der evangelischen Landeskirche in § 2 steuer bleiben, nur in Jale hnefülen saiten ah ne gen her Kirchen⸗ der Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft führen, sofort auchh · 89 .
es Kirchengesetzes näher bestimmt, unter welchen Voraussetzungen si herangezogen werden können. Eine Abweichung von den je 55 mit von dem Parochialzwange, von der Heranziehung zu Steuern befreit Landeskirche berechtigt, diejenigen Lutheraner, die bisher im Aus⸗ Das Leben des Apostels Paulus. In Predigten aus⸗ 5
e gesetzlichen Bestimmungen biete nur die Beftimmun n jes geltenden zu sein. Weshalb nun mit besonderer E lande gewohnt haben oder in Teilen des Staates, in denen die gelegt von Oberhofprediger D. Ernst Dryander. Halle a. S., 410 972. ℳ 1 übi 1 g, wonach einzelne mphase betont wird, daß die 2 f jermit ist die unierte gemei 1, Müllers Verlagsbuchhandlurg. (3,60 ℳ). — Dryander gehört zu Wien, 9. Dezember. Laut Mitteilung der Oesterreichischen
andeskirche — hiermit ist die unierte gemeint — nicht eingeführt ist, der älteren Generation der Prediger; aber in dem vorliegenden Buche Kreditanstalt wurden die im März d. J. von einem Konsortium 8 übernommenen 125 Millionen 4 %ige österreichische Kronenrente
Kirche gilt derselbe Grundsatz, daß nur di 1 zri 1 die zur katholischen Kirche der Lage gewesen, selbst ü⸗ ie Hö Ki Gehörigen auch in den betreffenden Parochi 3 b , selbst über die Höhe der Kirchenumla ich nicht 2 ochialverb 9, schließen, nach d 9, din gen zu be⸗ nicht. Parochialverbänden steuerpflichtig ß ch der Vorlage müßte jeder solche Beschluß vorher der staat⸗ Es kommt aber noch hi “ betrachten, und es wäre eine capitis deminutio der evangelischen Kraft der Fortentwickelung dieser Homilet verfügt. — Nur ein feiner nau, meine Herren, daß die ganzen Aue⸗ Landeskirche, wenn diese Gleichberechtigung ihres Bekenntnisses mit Piucholocge durfte sich, an ener Stoff mie das 2 Apostels 1 v “ 88 8 Sih 8 aulus heranwagen. ß Drvander ein solcher Pfr ist, 8 assenauswei u a ritte Quartal d. J. 9 i- ⸗ sje üc 1“ ohone ist. de nahmen 315 977 646 Kronen und die Ausgaben 281 025 306 Kronen.
sind. Gerade diese Fragen werden j e j lichen Behörd 2 2 ja noch, wie ich glaube, Gegen⸗ Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden. So wü G 3 1 stand näherer Erörterung werden. Ich behalte mir vor Füeean ee der Kirchensteuern sei, so 1 mänschens. führungen im wesentlichen darauf hinausgehen, die Fiktion herbei⸗ gf ;r 8 1 arauf zurückzukommen. 7 ng doch zu weit, und es könnte mindestens ein gewisser P t zuführen, daß die außerhalb d ; 12, 8 dem Bekenntnisse der lutherischen Kirche außerhalb der Landeskirche 8 1-s 88 satz offen gelassen werden, bis zu dem die Gemei rozent⸗ 5 4 a es Unionsgebiets, also außerhalb der wird jeder, der sich in sein Buch vertieft, mit Genugtuung wahr⸗ 8 8 r. ben 1 3 emeinden sebständig älteren Provinzen, angesessenen Angehörigen der lutherischen Landes⸗ 8 “ soll. resen kl nehmen. Das Thema, dem Drvander seine Betrachtungen gewidmet hat, iist 8 23 145 997 Kronen günstiger als im dritten
eine Herren, mit diesen klaren Sätzen ist der Standpunkt der ist ja au on von anderen behandelt worden, aber keiner hat es mit uartal des Vorjahres. V1 51. on cbe h eee London, 10. Dezember. Das „Reutersche Bureau“ meldet aus
Meine Herren, die klaren Grundla 8 1“ 88. gen beider Gesetze und die beschließen könnten. Der Redner schließt damit präziseren Voraussetzungen, unter denen das 8 jedenfalls das Zustandek 8 amit, daß seine Freunde kirchen in dem Augenblick ’ as kirchliche Steuerrecht aus⸗ Abg. Hadenber ro . e hghanscene 1n der Landeskirche agehöre wo in das Unionsgebiet eintreten, nicht Landeskirche dargelegt und vollkommen gerechtfertigt. Ich kann mit so viel Gemüt und Liebe, mit so viel Geist und Gewandtheit behandelt 1 ¹ e sehen in der Vor⸗ hören, in der die lutherische und reformierte dem Ausdruck des Bedauerns nicht zurückhalten daß in Ausdrücken, die wie er. Man lese nur einmal den Abschnitt „Paulus als Charakter“, dann ““ vom 9. Dezember: Die Schiffs⸗ und Maschinen⸗ 1 8 1 „die hat man ein Beispiel dafür, welchen Strom leuchtender Gedanken er bacäfrnm ibonfume angemeldet. Die Ge⸗ ellschaft war eine der ältesten Schiffsbaufirmen.
geübt werden soll, bedeuten einen entschiedenen For 9 Fortschritt, und wenn lage einen gr F i ü isti großen Fortschritt nach den Ausführungen des Ministers Bekenntniskirche vereinigt sind, sondern daß sie ohne weiteres von unter anderem dahin gingen: „das Verfahren wäre völlig unbegreiflich m d gingen: „das? . ig unbegreiflich’ aus dem harten Felsgestein seines Tertes herauszuschlagen weiß.
es gelingt, die beiden Gesetze zur einheitlichen Durchfü 1 “ en Durchführung zu bringen und der Vorredner, und da die 2 b und gleichzeitig für die neueren Provin - er, und da die Borlage an eine Kommission verwiesen den Altluth le — zen gleiche gesetzliche werden wird, will ich meinerseits auf d M. Jen eranern als zu ihrer Religionsgemeinschaft gehöri 2 1 3 8; V 8 “ vinzen gleiche - en Inhalt der Vorlage . — aft gehörig ang f 7* 2 FEe G 888 1 “ Vorschriften einzuführen (hört, hört!), dann ist ein einheitliches Recht inaghene Bta, Ausschaltung der Realsteuern als Grundlagesfür 8 1. können. Einer derartigen Fiktion, meine Herren, muß Wcch 1“ Rangtz nd n 8 Pasgafe nnseaer ag ignege atoß vinbezsehkeiae dem Buge b .472 2 8 ; * n 1 9 6 en 2 1 1 r Zu⸗ 8 b 2 „ 24 b 8 ü 8 tlich nicht wünschenswert; in manchen Fällen wird n vornherein entgegentreten, nicht etwa lediglich aus einer ein⸗ stimmung der Mitglieder 8 Generalsynode, dieses Kicchengesetz be. vollständig. Dryander redet nicht ‚die Sprache Kanaans', an der sich Kursberichte von den Fondsmärkten. - 8 de⸗- doch immer nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen zu erbauen ver⸗ Hamburg, 9. Dezember. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Allogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren
Verhältni V Aber grundsätzlich 8 V Verhältnissen von e 8 6 tzlich werden die Realsteuern nicht als ein richti ich hi ntli 3 Das ““ 16“ 3 “ esetzli 3 I Pehe eis eees, ahse,.. Eser ien I1 Praa a beshgen 8ö 1 Vertretung 55 Der Herr Abgeordnete hat zum Schluß seiner Ausführungen Und sicher tut er recht daran. Ein Prediger soll nicht bloß pro 8 lung verbunden sind, in vollem M — gesetzlichen Rege⸗. unberechtigten Bedenken vorzub 8 ehung zurück, aber um zeugend betonte L 1 bbtesz. bereits klar und über⸗ darauf bLingewiesen, daß unmöglich über Gewissensfragen in politischen domo reden; er soll auch die weiteren Kreise im Auge behalten, aus Wien, 10. Dezember, Vorm. 10 Uhr 50. Min. (W. T. B.) 1 — d, in vollem Maße anerkannt. Es hat sich dabei sichti üf cken vorzubeugen und gerechte Bedenken zu berück. (S. etonte Lebensinteressen der evangelischen Kirche handelt. 1111“ G .eg wse gnc 3 1 1 I11“ ber. . infolge einer Petition der sogenannten Al 8 sichtigen, müssen wir die Kommissionsberatung beschließen. D (Sehr richtig!) n Kirche han Körperschaften eine Feststellung erfolgen könnte und auch die Staats⸗ denen mancher gern nähertreten und sich für den Gedanken des Einh. 4 % Rente M.⸗N. p. Arr. 100,05, Oesterr. 4 % Rente genannten Altlutheraner bereits eingehend juristischen Personen nicht heran n. Daß die 9 11“ 8 behs 1 12 11“ 1““ Evangeliums erwärmen lassen würde, wenn nur einer da wäre, der in Kr.⸗W. per ult. 100,20, Ungar. 4 % Goldrente 118,85, Ungar
gezogen werden können, ist ehörden dazu nicht in der Lage wären. Trotzdem aber stellt der Herr ihm diese Gedanken nahe zu bringen verstände. — Dryanders Buch 4 % Rente in Kr.⸗W. 98,15, Türkische Lose per M. d. M. 131,75,
8 1 Abgeordnete selbst der Kommission die ganz unmögliche Zumutung, kann als schönes Erzeugnis einer ausgereiften Predigtkunst nur dringend BBuschtierader Eisenb.⸗Aktien Lit. B —,—, Nordwestbahnaktien Lit. B
per ult. —,—, Oesterr. Staatsbahn per ult. 649,75, Südbahn⸗
mit F sönli . üie⸗ 8 3 der Frage der persönlichen Steuerpflicht beschäftigt. Die V jetzt in vielen Gemeinden, wo große industrielle Etablissements empfohlen werden. 1 b 8 3 00, Kreditanstalt, Oesterr
auf diejenigen Evangelischen keine Anwend 1, vict e iritte. eli 1 b diesen . anziehen, ohne aus der evangelischen Landeskirche auszutreten, es liegt schlossenen Kommission überwiesen.
seitens mehrerer Mitglieder des Her 1 G bestehen, ein wirkli . 3 q6111AA“ G
sind mit einer sehr erheblichen — be. übereinstimmend, nanch 82F EE eh ee (Schluß in der Dritten Beilage.) daß sie eine Enquete über die Identität der Religionsparteien inner⸗ 1 n. ü u 1 hn
“ v ““ esetze gesetzes nicht geregelt werden kann. Die Kirchensteuer ist ehne v11“ 1 belb der evangelischen Landeskirche vornehmen soll. Das ist eine Reich iUcllerr deich, frrs üte eeh Santog,hunn egt. gesenschaft,3950, 11“ 53806 50, Länderbank 450,50.
8— 6 “ XXX“ ““ . 3 völlig unerfüllbare Aufgabe. Ueberlassen Sie es, meine Herren, der Ent⸗ bunden 4 ℳ (Stuttgart, Deutsche Verlagsanstalt.) — Santoe⸗ Btürer Kohlenbergwerk —,—Montangesellschaft, Oesterr. Alp
b “ 8 G wickelung der tatsächlichen Verhältnisse, überlassen Sie es der Recht. Dumont, der Umkreiser des Eiffelturms, gibt in diesem interessanten, 490,25, Deutsche Reichsbanknoten per ult. 117,56. 1 8 8 ““ . 1.“ 8 v1“ 8 “