1905 / 28 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

geste Krankenpflegerinnen und in 999

füͤgun gingen in 487 Bäles denn Rerhe Fäsern de Pribathersgaer diesmal viermal mehr Föllelh,n naus Wie im . Beschwerden 8 männliche egeperso . e EEE“ auf die in 8 1 Rückfrage sind nur ganz wenig ür⸗

der Anerkennungen Gönbnis

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konnte in seiners 8 .“ wachsende verbältnissen des te Disposition der ü 5 Gönner und Sg Mitglieder des Aaeh 2 Peüchaasag wurden wiedergewählt, in 55 1 Re Ventungzdirektor der Königlichen Charité, i ählt. ““ Pütter hinzugewa

Die Bestellungen von

1“ würzt ergeben sich daraus. üꝛalog gewürz vebigem, tels Fehrhen S 8.lret d 8. Seüamrobürge n aus⸗ A Darsteller hatten Gr Sondfrhegabunz Fves Pebis⸗ Röker spielte den unter d Ia kiebem natürlichem err Thie schwierigsten Situationen mit herz Mätßigung. Aeha⸗ vater in den it der künstlerisch gebotenen ifersüchtiger umor aber auch m sagen, defeni offenbarte. liches kann edruckgla von Kammersänger blewar als alles terrorisierende Söedweegernaes und Fräulein gwomik. Sie entwickelte ein 8 woren ferner die überzeugende 8 Spiel. Liebenswürdig, voll Fräulein Wannovius

8 indrucksvolle ing, und besetztes Orchester vorgeführte Heches e 8 materiellen Klanges der Bamen Ballot und Wehling frischen Humor entfalten

8 vli 1 ,als ische Köchin ihren derben, Ul in der Rolle

der Schwerfälligkeit im vee Stimmung; diese steigerte sich aber den konnte als üprenh sce Leistung von Frau Herr Bartels

strumente die rech 1 der nach dem a Sehr fesselr : d liebevollen schter

Petegehese Vorhang 8 Hühneanne⸗ chließlich in einer pitanten hmadisgrr. 8 chlotthauer als realistischerg Dichen 2 nten - 1 selten Kilometerfresser,

Blicken erschloß, zu einer Ausdruck fand. Woh als

teler und Herr Farne bbild. Veifaletundge naes ihren hne gelungen, den vemnüngonen ir Olfers als Schausp kteristisches Spiel das Gesam es e

1 1 He ische und chara auf einer it phantasti ergänzten durch Fris 18 Zauber des adcthcher. vealtg ch die Gaschnung Uefge nese devölkerten Wa Das hügelige Gelände m. nchtern her⸗ wie das gestern geschab. und da ein Glühwür chen schü Moosteppich, aus dem beer enschein glänzende grünliche Tns jfrisch⸗ vorleuchtete, der im Moneewehten, das Gewirr hochragentee, Reigen dem die Elfen im Tanze hwischen denen hindurch der 5 ewordener belaubter Birkenstämme, zrmei schöner Wirklichkeit gewordee⸗ s war ein zu chend war die ein sch wand, ee⸗ 888 lücklich und zweckentspre Dekoration des Traum. Nicht mtnder scchif en Stils darstellende echisbe Fes kleines Amphitheater grecischenspiel von Pyramus und 9 das Zwischen S cht sein wirkung letzten Aufzugs, wo 1t uk der Sommerna hde statten ging 1“ der luftis Shar das äußere Bühnenbild 8 volles Ende fand. was sich innerhalb sein tae gewöhnt, Erfolg, sondern vor Regie des Neuen Theaters g keckes Zugreif des öftern hervorgehoben diesmal 6 d dargestellten Dichtung; alles

v““ Neues Theater. 1 Goieet

8 von Shakespeares an als na b einig cht stilgerechten künstlerische Tat bezeichnen ber so ganz und gar ni lle. Be⸗ Ferünc. eneg gigen Weiber⸗ entgegengesehen, 8 8 lehfn denken wurden gestern ut. Schon d voll⸗

ören bekam, d einigermaßen bnischem Angtand durch ein gut eingespieltos delzsohns erweckte trotz

ingegen vnh ritlicher günstig. Auch

S des der ies ammlung des Bundes

2 Die Res ahg Gengralvge. Mittags 12 ½ Uhr, im Zirkus andw b

Busch statt.

Auf dem Otto⸗ Januar. (W. T. B.) ⸗ʒMeuselgt9t8ögszause ech gegenganig an dem e hre durch eine C der bau des im vorigen Ja

sind Lragealein zufbanbauses gembeitet., 8

Per) mättag, wie das „Meuselw

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eHer 8 d folge Sturm Ih ;, . Ihrer. Aönnat. d. M. in der Phil⸗ verletzt wurden. n Hohe

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lins und (W. T. B.) Der Vorstan f

prinzessin vo katholischer Taubstummer Bahltätig⸗ istiania, 31. Januar. loß. Unterschriften für Gunsten ka ; G es Wohltätig Christiania, igung beschlo 1

barmontthanenden Taubstummenheimd ein gros Frau Katarina hiesigen Schriftstellervere der norwegische Gelehrte, Schriftste 8j

-— b 1 or keitskonzert statt. Mitwirkende ’b Kvioratursangerin Rose —eine Adresse zu sammeln, Regierung bitten, Narx ims G Fleischer⸗Ede 8

5 der üänstler die russische tose Joan Manén, er und Kün Ettinger aus 688 h betangte Fmernälegte auf freien Fuß zu seten igliche ernse ische Orchester. Waren⸗ auch das, was geger all 3212 und 1,50 si Bote u. 5 0c nche80) diesem letzteren ist de 8 emzu 15, 10, 5, 3, St Meria⸗Vicioria⸗Heilansta ( Herkommen gemagt wurde. —stellung der Frau Eysoldt zu haus Wertheim, in vnitgliedern zu haben. die Gestalt des Puce n ger ierlichen Elf, den man sondt un Faun und bei den Komite Sie gab ihn nicht als drolligen Kobold, als kleinen le aisnch ,. gewohnt ist sondeg üle ungen unter den Abischen Wesen, Gu als vhem Wale im Walde tummeln. Diese Auffassung be⸗ genialer Zug treffliche, humorvolle D anhaftete, ließ f8. -re ,Hee Damen Höfthah und Ekert (Lysander) S Lebhaftigkeit und 8 im; hnen Das Elfenherrscherpaar 8 räulein Eiben üt Vertretung wie n. und Fräulein

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belustigend bervorstach und dem ne stellte.

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irckung war auch der das Weise

Rüvel, den Wircunc werker selbst in böcst geanarnen batte,

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au Stü ü en 5 lachen Aana das,Stütennnir den Eehltzvorhang aus luftiger Höbe lac

Kobo herabschwebte.

en, Donnerstag, I. eeeran Akten von

Im Königliche Pd. . üun be Ii. Da Alice), Pes⸗

Robert der Teufel“, G. Meyerbeer, gegeben. 88 88 Grüning (Rober Hauptrollen. Im Bacchana Dell'Era. Kapellmeister vo

ingegangene luß der Redaktione 1 Nach Schluß Depeschen. 8 ngart Buda pest, 1. Pondens „Bureau“ meldet aus Telegraphen⸗ zni at heute um

r und König inisterpräsidenten haaüer schrifilich berreicht wef Kaiser und König hat Grasen Julius Andrassy zun Ministerpräsidenten den Grafe Wien eintreffen

ie r spätestens übermorgen Hhigefsen Fnhs weitere Berufungen und üb L . b

Mannigfaltiges. Berlin, den 1. Februar 1905.

je.W. T wFgen 7 Uhr 30 Minuten ereignete sich, w gs nelrde en nfal! bei dem Lehrte Hauptbahnh Eisenbahnarbeiter waren damne

an der eisernen Be Et Bascter ies gleisen von eine 18rn7. 9 d8. gaen

Trägern der en. 1 biserren hüheiter ziemlich zum Bruch und stürzten

üstung, brachten sie 8 1 lasteten dadurch We Planum der Fehrter E— Drei ach Budapest wurden visher ellcte .2 cder weniges chnge abergefübrt, der vierte Reise des Graf Tisza noch im

lsbald nach der 8gj s. ist sofort aufe keine Bestimmun est zurück. 1“ wner Wohnung behandelt. Die S“ 8* 1“ Fanf. des heutigen Tages nach Budapese genommen.

b 29.) Der Ausstand

Warschau, 1. Februgr. (eh Tirp⸗ der Stadt aus. chweis für Berlin und liövahn sind eingestellt. Heute veg, Der Zentralkrankenpflegene im Langenbeckhause seine e der Luvldie Eisenbahnbeamten in den Aus⸗ Umgebung hielt vorgestern n 8*. Vorsitzende des Ausschusses, uchten die Ausständigen, üt Generalversam munglerander leitete. Naͤchden sheeülchen stand hineinzagiehen. Februar (W. T. 8. 1Zer Hefüent⸗

Sanitätsrat Dr. SF. des Instituts zu de ken⸗ Bukarest, 4. land ist heute amtli

ie Beziehungen de irektionen der Kranken⸗ t Deutschlan Parlament sofort

sitzede die Behörden, zu den Direktio stattete zunächst vertrag mi Vertrag wird dem Parla

war mit und städtischen Be kenkassen besprochen, ersta bsohn Be⸗ licht worden. Der eg zugehen.

Der Kilometerfresser oer Cüri Kraa ces Pessensabekat unh, et glei sochweiss Z he Jacdla sich ein bei der Eröffnung der Session zug Rehtit deweden Stü Stuck mit einheitlicher Handlung, ne über di 1Sans n .

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des bisherigen Umfangs nühe hheen Beencde gr⸗ he im Jahre 1904 in ute und fruchrbare Motivpe veisen, bat pielt wunden ische S die in floltester ich komische Szenen,

s Anspruch genommen 8 8 8 n onen in2 (dhea n Schluß ist etwas langathmig sibr. der dn Ranrie nprts 28 bee cegFir n⸗ Die endureg 1331 Fͤälle im Vorfahre). Infektionskrankheiten, Schlag⸗ ausgedehnt. Vielleicht wäre eine Fveng eben ist unmög

2 1 2 vrne Finfe der b Fguren dringlichen Erkrankungsfälle, wie a zc. im Vordergrunde. 6 wie 8 isitorischen „der erschöpfen tter“, ob ihrer inquisitor ben will. Man I

starker

Thaliatheater. 1“ 1 Einen starken Erfolg, errang gestern abend der dreiaktige Schwan ine ar

erfreu v“

G 8 8 8 ichtamtlichen in der Ersten, ergibt. des Amtlichen und Nichtam (Fortsetzung 2Zwei d Dritten Beilage). anfälle, geistige Aufregungszustände, en esentlich ermäßigten ist die „Schwiegermu en Enkelkinder ba

ersonal zu w 1 18. de tüchtiges Pflegepersona tgeltlich zur Ver⸗ mver n 484 Fällen wurde lur unke ganz unentge sieht sich aus diesem chsten Situ 2

unterschiebung vorzuspielen.

Herrn Mesguet⸗ Au Pesage-

vorgeführt von als Kunstreiter, 21. Sands- Sensationelle Novität: eg dres n Tieren.

Bentr ne es er. Musik von Clown Stessi mit . ul⸗ Frei⸗ Franz Lehär. Anfang To e: Die Juxheirat. heitsdressuren 8g große Schumannsche Aus⸗ Freitag und felgeuntt 8894 Uhr: ndervorstelung. Zum Schluß: de gas Nordlandsreise. Im

Sonnabend, Nachmittas chsene ein Kind frei.) Fattungspantomime: tssonne. Sieben hervor⸗ (Halbe Preisc. Jeder Erwach Ztrahi der Mitternachees die feenhafte Schluß⸗ Däumelinchgiezmittags z Uhr: Der Zigeuner⸗ ragend schöne Bilder

baron. Abends: Die Juxheirat. apotheose.

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8. 8 altheater. Donnerstag: Die Juxheirat.

Theater des Westens. (Kantstraße 1. Sehn

f Zoologischer Garten.) Donnerstag 8v. Feanh 5 †): Die neugierigen Frauen. An meretag (außer Abonnement): Die neug

ven CSvnac Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu, kleinen 8- Abends 7 ½ Uhr: Die neu 8eeisen Frachm. tags 3 Uhr: Zu halben Preisen: ee 8. Nachmne gz Uhr: Die neugierigen

1“ ees Die neugierigen Frauen. 8

Direktion: Huge Becker und

Donners⸗ üller. Weinbergsweg 12a 13 b.) Popom Mönfte Mhale Alessandro Etrabella⸗

atag: Die Jüdin. . 8— 8 g Pennabend: Alessandro Stradella. .“

zali F Donnerstag: Opern⸗

haus. 30. Abonnementsvorstellung. 5 Akten

tische Oper in. Feuzel. Romczechdem Franzdgiscen von Feüite d Delavigne, übertragen von Kapell⸗ meister von Strauß. Leiter 11“ regisseur Droescher. Anfang 7 Uhr.

Fern, ecerghrar, Geschlossen nentsvorstellung,

Bizet. 4 Akten von Georges Bi Meilbac und. endoyie Halévy, 2 einer 85 2e Prospen . 8 or il Graeb. Anfan vo emn Operntheater: Geschlossen.

88 Peutsches Theater. 8 : ter Teil. 88 8 ie Fauge, ge Uhr: Zum 25. Male: nachtstraum.

lais.

stag: Der Graf von Charo achts⸗

d Bennabend Abends 7 ½ Uhr: Das Tn-. ea Pennabend und Sonntag: Ein Sommern -h

onn ¹ 3 aft.

Ee. Die gro e Leiden straum. 11]

der gardingisgwiltags 22 Uie. Materade. b drichstraße 2386.) Donners⸗ Sonntag, (Erster Teil.) Lustspielhaus. (Friedr

Abends 7 Uhr: Faust. nag. Abende 8 Uhr: Familientag.

Der Familientag. itag, Abends 8 Uhr; De dee Familieniag. Berliner Theater. 6 bend, Abends 8 Uhr: Der Zwist der Verliebten. onnabend, Male: Der Zwist

Ti Cöln). fessor Dr. Tilmann siav Groege Anfang 7 ½ Uhr. 2 der.) Pro Rechnungsrat Gu George Dandin. Dir! Anfang 7 ½ Uhr. Direktion:RichardAlexander. § Alwine von Schramm, ge 66 Freiiag:. so ich Zwift der Verliebten. Residenzthenter. * Herkulespillen. Ewess onie. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: (Breelau) S Sonnabend: Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag, Aben Schwank in 3 Akten von Philharm Ludwig Wüllner. Paarmann . G Verliebten. Hierauf: ra bes d' Hercule.) S Ceshasas hes .

enne 8 Bilhaud und M. Hennequin. Deutsch von III. Liederabend v 8 Donnerstag, Abends 8 Uhr:

George Dandin. M. Schönau. Herkulespillen. in reitag, Abends 8 Uhr: ien Male: Zaal Bechste 8 dte.. Beraazen, abees Llhe. H m vrgnen von Gdethe Hebbel⸗ Abend von Eugen

ur. S Leon Xanrof. Deutsch von

Zellealliancetheater. Bellealliancestraße 718.

Letzte Woche. Don⸗ Direktion; Kren *2nge 1n., gpe. civagabundus.

a als Schuster Knieriem.) b reitag und folgende Tage: Lumpacivagabund

itung: Der beste Tip. bicte Fn VorberSiachmätiags 3 Uhr: Die bezäh

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6 straße, zwischen nontheater. (Georgen 22 vninencoeztstetraße) Dangefages in] Stoltz

Gilberte. (Heureusa? „aul Bilhaud.

ilberte. 8 Gilberte.

Familiennachrichten. 1

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e Wil elm Dallmer (Demmin Frank⸗

f 8 rl. Anna Böhmer mit Hrn.

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Ma ga von Döring mit Hrn. Forstasses Grafen

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Verehelicht: Hr. Ph. Fer nd Seneg.

1 hal (Berlin). Fii.hes n g 88 znit Frl. Mia Grosser (Ohlau)

1 „Hrn. Steffen von Geboren: Ein So beeli von Köller (Schwenz)

Konzerte. (Rienow). H

2 ter: ten b „Abends 8 Uhr: Eine Tochter⸗⸗ tnant Hermann von Sante

ginganademie. argtan) von Bernhard (Dresden). Hen. 8 Hemland (Görlitz).— I. Klavieraben 8

(Tassel). Hrn. Stavenhagen. —— georben: Hr.

Nationaltheater. (

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Nenes Theater. Donnerstag: Ein Sommer⸗

Donnerstag: Zum ersten Hierauf:

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Lessingtheater. Donnerstag: Das gerettete 8 S Uhr 8 8— Benedig. Anfang 7 ½ Ubrdi, Weber.

Freitag: Neueinstudiert: 888 M. Schönau. 8 ütten⸗

Sonnabend: Traumulue.. 1b 4 Fauntas. Nachmittags 3 Uhr: Der H

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Schillertheater. 9. Svene vaa. 1at Donnerstag, Abends 8 Ubr. ie 8 Würeabrach Thaligtheater. (Dreraraa) Donnerstag: Der Schauspiel in 4 e Medea. rektion: Kren u. S chwant in 3 Akten von Curt]/ Birhus Schuman Peritog, Abetends 8 Ubr: Krieg im Frieden. Fülomete,iee saer vom „Hochtourist“.) Anfang Uhr: Elitea

onna 1 raatz. 9 8 üdtisches Theoeten) „neuengagierten D. Eried Acan 8 Uor Wanergeinen ags. 7I na.⸗ und folgende Tage: Der Kilometer Male: Mons. C onnerstag, * n Friedrich von . Trauerspiel in 5 Aufzügen vo Henschel.

Pferde. Der Abends *8. Ubt: Fuhrmann z. seCentag. Nachmittogs 31 Uhr: Charlene

Abends 8 Uhr: Familie ebitts

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Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Ch arlottenburg.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. rddeutschen Buchdruckerei und Verla

. „Donnerstag, Abends 7 ½ lhr: Lerthoven. Zaale⸗ Backhaus (Klavier) mit Drud der Nef grutsce Zudrfcfhetgenzen 88 Kongeri har ischen Orchester (A. Scharrer). Anstalt, Be W. W dem Philharmonif Grümmer (Violonce c). A cht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

Mitwirkung: Pau ; „an Johant Verzeichnis 8eenee fcger Pfandbri⸗

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Hrn. Frhrn. von Reitensteth

1908 einzulbsenen rallandschafts⸗Direkt

zum Deutschen Reichsan,

Deutsches Reich.

FSFeschluüu de mmesre5 betreffend die Deutsch⸗-Westafrikanische Bank 8 in Berlin.

Vom 5. Januar 1905.

In Gemäßheit des § 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs⸗ gesetzbl. 1900 S. 813) wird nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Januar d. J. beschlossen, der Deutsch⸗Westafrikanischen Bank mit dem Sitze in Berlin auf Grund ihrer vom Reichskanzler ge⸗ nehmigten Satzungen die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte, an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzu⸗ gehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.

8

Satzungen der Deutsch⸗Westafrikanischen Bank. 1. Allgemeine Bestimmungen. 1

§ 1.

88

Unter der Firma „Deutsch⸗Westafrikanische Bank“ wird auf Grund

des § 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgesetzbl. 1900, S. 813) eine Kolonialgesellschaft errichtet. § 2.

Die Gesellschaft hat den Zweck, die Zahlungsausgleichungen in den Schutzgebieten Togo und Kamerun sowie den Geldverkehr dieser Schutzgebiete mit Deutschland und dem Auslande zu erleichtern, ferner folgende 186 nach Maßgabe der zu erlassenden Geschäfts⸗ anweisungen zu betreiben: 0

1) Gold und Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu verkaufen; 1

2) Wechsel, und wechselähnliche Papiere mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten zu diskontieren, zu kaufen und zu ver⸗ kaufen; aus diesen Papieren müssen jedoch, soweit sie nicht von Kaiserlichen Behörden ausgestellt sind, entweder mindestens zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, oder es muß die zweite Unterschrift für den Fall der Vorlegung des Wechsels zum Akzept sichergestellt sein, oder es müssen den mit nur einer Unter⸗ schrift versehenen Wechseln die Seeverschiffungspapiere derjenigen Waren, auf deren Valuta der Wechsel gezogen ist, beigegeben sein;

3) zinsbare Darlehen auf nicht länger als sechs Monate gegen Verpfändung von Papieren der unter Ziffer 2 genannten Art und auf nicht länger als vier Monate gegen sonstige bewegliche Pfänder zu erteilen; . In ;

4) Schuldverschreibungen des Reichs, eines deutschen Staats, eines deutschen Schutzgebiets oder einer kommunalen Korporation der westafrikanischen Schutzgebiete sowie Schuldverschreibungen, deren Verzinsung vom Reiche oder einem deutschen Staate garantiert oder die vom Bundesrate auf Grund des § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erklärt sind, zu kaufen und zu verkaufen; r

5) für Rechnung von Privatpersonen, Anstalten und Behörden Inkassos zu besorgen und ee Deckung Zahlungen zu leisten und Anweisungen oder Ueberweisungen auf ihre Zweiganstalten, Agenturen oder Korrespondenten auszustellen;

6) für fremde Rechnung Effekten aller Art sowie Edelmetalle 8* Deckung zu kaufen und nach vorheriger Ueberlieferung zu ver⸗ aufen;

7) verzinsliche und unverzinsliche Gelder im Kontokorrent⸗ und Depositengeschäft sowie im Giroverkehr anzunehmen;

8) Wertgegenstände in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen;

9) mit Genehmigung des Reichskanzlers sich bis zur Höhe eines Drittels des 1eee. Grundkapitals an Unternehmungen mit gleichartigen Betriebsvorschriften zu beteiligen. 1*

§ 3.

Ddie Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin. Sie ist berechtigt, überall in den Schutzgebieten Togo und Kamerun sowie mit Zustimmung des Reichskanzlers in anderen Territorien Zweiganstalten oder Agenturen zu errichten.

§ 4. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht beschränkt.

§ 5. Die Organe der Gesellschaft sind: der Vorstand, der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung.

22—

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam durch einmalige Veröffentlichung im „Deutschen Reichsanzeiger“. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, ihre Bekanntmachungen außerdem durch andere vom Verwaltungsrat zu bestimmende Blätter zu ver⸗ öffentlichen, ohne daß von dieser Veröffentlichung die Rechtswirksam⸗ keit der Bekanntmachung abhängt. Bei bekannt gemachten Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mitgerechnet.

II. Grundkapital.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt eine Million Mark, eingeteilt in 2000 Anteile von je 500 Auf die Anteile werden bei Errichtung der Gesellschaft 25 % eingezahlt; weitere Einzahlungen oder die Vollzahlung kann der Vorstand auf Beschluß des Verwaltungs⸗ rats mit vierwöchiger Frist einfordern. 1

Wird die Zahlung in der festgesetzten Frist nicht geleistet, so kann der Säumige zur Zahlung der fälligen Beträge nebst 5 % Zinsen vom Fälligkeitstermin ab im Rechtsweg angehalten werden. Statt dessen kann nach zweimaliger Zahlungsaufforderung, welche in gleicher Frist und unter Androhung des Ausschlusses stattzufinden hat, durch Beschluß des Verwaltungsrats der Säumige seines Anteils zu Gunsten der Gesellschaft für verlustig und der über den Anteil ausgestellte Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird ihm schriftlich mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der Gesell⸗ schaft zugeschrieben; die letztere ist berechtigt, ihr Fncgschrehene Anteile zu verwerten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 8s

Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Grundkapital durch Ausgabe weiterer Anteile von je 500 zu erhöhen. Zu einer Erhöhung des Grundkapitals ist ein Beschluß der Hauptversammlung erforderlich.

8

Reichskanzlers. Ist eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen, so werden der Betrag und die Modalitäten der Einzahlungen vom Vor⸗ stande auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrats festgesetzt. Die Ausgabe neuer Anteilscheine darf erst erfolgen, nachdem auf die alten Anteilscheine die volle Einzahlung geleistet ist. Die Ausgabe von Anteilen zu einem höheren Betrage als dem Nennbetrage ist statthaft.

§ 9.

„Die Zeichner der Anteile und demnächst deren Rechtsnachfolger bilden die Gesellschaft. Die Anteile sind unteilbar, sie haben die Eigenschaft von beweglichen Sachen. Einzelne Mitglieder können nicht auf Teilung klagen.

§ 10.

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

§ 11. 114“

Der Zeichner eines Anteils ist für die Zahlung d betrages sowie des etwa festgesetzten Agios verhaftet.

G hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft keine Ver⸗

ichtung.

Die Zeichner von Anteilen und deren Pechtsnachfolger können von

den ihnen obliegenden Leistungen nicht befreit werden und sind nicht

befugt, gegen das Recht auf diese Leistung eine Forderung an die Ge⸗

sellschaft aufzurechnen.

§ 12.

Die Urkunden über die Anteile der Gesellschaft (Anteilscheine) lauten, solange dieselben nicht voll eingezahlt sind, auf den Namen und werden mit Angabe der Eigentümer nach Namen, Stand und Wohnort in die Stammbücher der Gesellschaft eingetragen. Nach der Vollzahlung lauten die Anteilscheine auf den Inhaber, können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind dann in die Stammbücher der Gesellschaft einzutragen.

§ 13.

Mit den Anteilscheinen erhält der Eigentümer zugleich die Divi⸗ dendenscheine für die nächsten zehn Jahre und einen Erneuerungsschein zur Abhebung neuer Dividendenscheine nach Ablauf des zehnjährigen Zeitraums. Die Dividendenscheine und Erneuerungsscheine lauten auf den Inhaber. 5 14

Solange die Anteile nicht voll eingezahlt sind, gelten nur die in den Anteilsbüchern Eingetragenen der Gesellschaft gegenüber als Mitglieder. „88 Ssg

Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollzahlung auf einen Anderen übergeht, so ist dies unter Vorlegung des Anteilscheins bei der Gesellschaft anzumelden und in den Stammbüchern sowie auf dem Anteilscheine zu vermerken. Miteigentümer eines Anteils sind erst dann als Mitglieder legitimiert, wenn sie die Eintragung eines gemein⸗ schaftlichen Bevollmächtigten im Anteilsbuche bewirkt haben.]

§ 15.

Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen sich die Mitglieder für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft aus dem 1“ dem in Berlin zuständigen Gerichte erster

nstanz.

8

III. Bilanz, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, Reservefonds.

§ 16.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von der Errichtung der Gesellschaft bis zum 31. De⸗ zember 1905. Auf den 31. Dezember ist von dem Vorstande die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr zu ziehen. Diese muß mit der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und mit einem den Vermögens⸗ stand und die Verhältnisse entwickelnden Bericht des Vorstands sowie mit dem von dem Verwaltungsrat zu erstattenden Revisions⸗ der Hauptversammlung alljährlich vor dem 30. Juni vorgelegt werden.

Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung des Vorstands und Verwaltungsrats vorbehalten.

§ 17.

Auf Vorschlag des Verwaltungsrats beschließt die Hauptversamm⸗ lung über die Höhe der vorzunehmenden Abschreibungen und der für besondere Rücklagen zu reservierenden Beträge.

Aus dem nach ne n. der Abschreibungen und der für besondere Rücklagen reservierten Beträge verbleibenden Reingewinn ist ein Reservefonds dergestalt zu bilden, daß letzterem mindestens 10 % des Reingewinns zugewiesen werden, solange er 25 % des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreitet. Eine weitere Erhöhung des Reserve⸗ fonds ist auf Beschluß der Hauptversammlung zulässig.

Alsdann wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende bis zu vier Prozent des eingezahlten Grundkapitals berechnet.

Von dem alsdann verbleibenden Ueberschusse werden

8. Betrag von 10 % als Tantieme an den Verwaltungsrat gewährt,

2) diejenigen Gewinnanteile gekürzt, welche den Vorstandsmit⸗ gliedern und Beamten gemäß der mit ihnen geschlossenen Verträge zukommen, während

3) der Rest, sowet nicht die Hauptversammlung Uebertragung auf das nächste Jahr beschließt, als Dividende an die Anteilseigner zu verteilen ist.

Erreicht die sich für die Anteilseigner ergebende Dividende nicht drei Prozent des eingezahlten Grundkapitals, so kann das Fehlende aus dem Reservefonds ergänzt werden, soweit derselbe zehn Prozent des Grundkapitals übersteigt. u

Das bei der Begebung von Anteilscheinen der Gesellschaft etwa zu gewinnende Aufgeld fließt dem Reservefonds zu.

Die Zahlung der zur Verteilung gelangenden Beträge erfolgt spätestens am 1. Juli nach dem abgelaufenen Geschäftsjahre.

Die Hauptversammlung kann die Abschreibungen und die für be⸗ sondere Rücklagen bestimmten Beträge nicht geringer, den zu ver⸗ teilenden Reingewinn nicht höher festsetzen, als der Verwaltungsrat vorschlägt. 3 1

Der Reservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes sowie zur Dividendenergänzung gemäß § 17. Ueber die ausnahmsweise Verwendung des Reservefonds zu anderen Zwecken beschließt der Verwaltungsrat. Der Beschluß bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers.

Des . a. Der Vorstand.

§ 19. Der Vorstand hat seinen Sitz in Berlin und vertritt die Gesell⸗ schaft nach außen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen An⸗ gelegenheiten einschließlich derjenigen, welche nach den Gesetzen eine

Ein solcher Beschluß bedarf, falls das Grundkapital über den Betrag von fünf Millionen Mark erhöht werden soll, der Bestätigung d

zu erteilenden Instruktionen. Dritten gegenüber ist jedoch eine Be⸗ schränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstands unwirksam.

§ 20.

Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, von denen eins seinen Wohnsitz in Berlin haben muß. Die Mitglieder werden von dem Verwaltungsrat gewählt. Ihre Wahl unterliegt der Bestätigung des Reichskanzlers. Die Mitglieder müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen. Sie können durch den Verwaltungsrat jederzeit abberufen werden, jedoch unbeschadet etwaiger Entschädigungs⸗ ansprüche aus den mit ihnen abgeschlossenen Verträgen.

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Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erklärungen müssen von zwei zeichnungsberechtigten Personen abgegeben werden. Zu diesen ge⸗

shören die Vorstandsmitglieder, die Prokuristen und die Handlungs⸗

bevollmächtigten. Der Verwaltungsrat ist jedoch berechtigt, für die

ese(‚˖eceeeitung der Niederlassungen an den westafrikanischen Plätzen Bevoll⸗ vollen Nenn⸗

mächtigte zu ernennen, welche auf Grund der ihnen zu erteilenden Vollmacht die Gesellschaft allein vertreten können. § 22.

Der Vorstand ernennt und entläßt, von der in § 21 vorgesehenen Ausnahme abgesehen, die Beamten der Gesellschaft; für die Er⸗ nennung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten hat der Vorstand die Genehmigung des Verwaltungsrats einzuholen. Die Vollmacht der Beamten der Gesellschaft erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtshandlungen, welche die Ausführung der dem Beamten oder Bevollmächtigten aufgetragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt, soweit es nicht nach den zur Anwendung kommenden Gesetzen einer ausdrücklichen Vollmacht bedarf.

„Die oberen Vertreter der Gesellschaft in Westafrika müssen An⸗ gehörige des Deutschen Reichs sein; der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen.

§ 23.

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder, der S und Handlungsbevollmächtigten geschieht zu notariellem Protokoll bekannt zu machen. Das Prothkol dient als Legitimation.

b. Der Verwaltungsrat.

9

§ 24.

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern; die Mitglieder müssen Reichsangehörige sein, soweit nicht der Reichs⸗ kanzler im einzelnen Falle Ausnahmen zuläßt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstands oder dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Verwaltungsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern behinderter Vorstandsmitglieder bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur Entlastung des Ver⸗ treters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungs⸗ rats nicht ausüben.

Die Mitglieder werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft durch die Hauptversammlung gewählt. Jahre. Von den gewählten Mitgliedern scheidet jährlich ein Drittel aus. In den ersten drei Jahren entscheidet über den Austritt das Los, später die Reihenfolge des Eintritts. Die Ausscheidenden sind wieder

Die Wahl zum Mitgliede des Verwaltungsrats kann auch vor Ablauf des Zeitraums, für welchen die Wahl erfolgt ist, durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der ver⸗ tretenen Stimmen widerrufen werden.

Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus, so bedarf es nur dann der Einberufung einer besonderen Haupt⸗ versammlung zur Vornahme der Ersatzwahl, wenn nicht noch mindestens drei Mitglieder vorhanden sind.

Werden Mitglieder durch eine außerordentliche Hauptversammlung gewählt, so gilt hinsichtlich der Amtsdauer der so Gewählten die Zeit von der Wahl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen Hauptver⸗ sammlung als ein Amtsjahr.

Ueber die Wahlen zum Verwaltungsrat ist ein

notarielles Protokoll aufzunehmen.

§ 25.

„Die Mitglieder des Verwaltungsrats können Ersa ihrer Amtspflichten entstandenen Auslagen Ueber die Verteilung der ihnen nach § 17 scheidet der Verwaltungsrat. w

Der Verwaltungsrat wählt jährlich in seiner ersten Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter desselben. Der Vorsitzende und seine Stell⸗ vertreter müssen Reichsangehörige sein.

Der Verwaltungsrat hält seine Sitzungen in Berlin ab und wird von dem Vorsitzenden durch eingeschriebene Briefe unter Angabe der Beratungsgegenstände mit mindestens siebentägiger Frist so oft berufen, als die Geschäfte es erfordern, mindestens aber zweimal in jedem Jahre. Er muß außerdem binnen 14 Tagen berufen werden wenn es von wenigstens zwei Mitgliedern oder dem Vorstande schriftli beantragt wird.

Die Mitglieder des Vorstands können mit beratender Stimme an

den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen; sie sind auf Beschluß des Verwaltungsrats zu einer solchen Teilnahme verpflichtet. Auf Aufforderung des Vorsitzenden kann der Verwaltungsrat, auch ohne zu einer Sitzung berufen zu werden, durch schriftliche Stimmabgabe beschließen; jedoch sind solche Beschlüsse nur wirksam, wenn sie von allen Mitgliedern übereinstimmend gefaßt werden.

§ 27.

Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Mitglieder haben gleiches Stimmrecht, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. 8 8

Vorbehaltlich der im 4. Absatz des § 26 getroffenen Bestim⸗ mungen werden die Beschlüsse mit eben gefaßt.

§ 28. Der Verwaltungsrat beschließt seine Geschäftsordnung.

der durch eanspruchen. zustehenden Tantieme ent⸗

§ 29.

Die Erklärungen des Verwaltungsrats sind rechtsgültig vollzogen, wenn sie die Unterschrift „Der Verwaltungsrat der Deutsch⸗West⸗ afrikanischen Bank“ und die e S des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters und eines weiteren Mitglieds des Verwaltungs⸗ rats tragen. Die Legitimation des Verwaltungsrats wird durch ein auf Grund der Wahlverhandlung ausgefertigtes notarielles Zeugnis erbracht. § 30

Der Verwaltungsrat überwacht die gesamte Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung und unterrichtet sich zu diesem Zweck von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft. Er kann jederzeit Berichterstattung über dieselben von dem Vorstande verlangen und durch seinen Vorsitzenden oder durch einzelne von dem Ver⸗

Spezialvollmacht erfordern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe dieser Satzungen 1 nach den ihm!

Verwaltungsrat

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Ihre Wahl erfolgt auf drei

wählbar. 8

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