1905 / 44 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1905 18:00:01 GMT) scan diff

sind, haben daher die Vorschrift des § 157 über die Zulässigkeit des Rechtswegs nicht aufgenommen und damit den Rechtsweg gegen den Beschluß aus § 156 überhaupt nicht zugelassen. G

Diesem Vorgang ist der Entwurf in Artikel II gefolgt, und dies umsomehr, als einerseits eine sachgemäße Nachprüfung der wenigen Fragen, über welche der Rechtsweg überhaupt zugelassen werden könnte, schon durch das Rekursrecht des Bergwerkseigentümers genügend sicher⸗ gestellt ist, und als andererseits jede auch noch so beschränkte Zu⸗ lassung des Rechtswegs die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfs ernstlich gefährden müßte. Als einzige Punkte, für welche der Rechtsweg überhaupt in Frage kommen könnte, wären, etwa die beiden Behauptungen denkbar, daß der Beschluß nicht gegen die richtige Person gerichtet oder daß der Betrieb in dem vom Oberbergamt verlangten Umfang tatsächlich eröffnet gewesen sei. Diese beiden Punkte sind indessen von so einfacher Natur, daß ihre endgültige Entscheidung unbedenklich dem zuständigen Minister überlassen werden kann. Jede Zulassung des Rechtsweges pietet dagegen die Möglichkeit, durch einen in mehreren Instanzen zu führenden Rechtsstreit die tatsächliche Durchführung des Entziehungs⸗ verfahrens um einen derart langen Zeitraum zu verzögern, daß unter Umständen der Erfolg des ganzen Verfahrens dadurch vereitelt werden könnte.

Zu Artikel III.

Die Notwendigkeit, in einem besonderen Abschnitte die auf die Zwangsversteigerung selbst bezüglichen Vorschriften zusammenzustellen, ist bereits oben dargelegt worden. Zu den einzelnen, in das Aus⸗ führungsgesetz zum Reichsgesetze über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 23. September 1899 (Gesetzsamml. Seite 291) einzuschaltenden Vorschriften ist folgendes zu emerk

Zu Artikel 27;

Der § 650 ermächligt unter gewissen Umständen zur vorschuß⸗ weisen Verwendung staatlicher Mittel für die Zwecke der zwangs⸗ weisen Bauhafthaltung und des Zwangsbetriebes. Diese staatlichen Vorschüsse werden regelmäßig aus den nötigenfalls zwangs⸗ weise beizutreibenden Zahlungen der in § 65 0 Absatz 1 und 2 bezeichneten Zahlungspflichtigen oder aus den während des Zwangsbetriebes erzielten Betriebseinnahmen zurückgezahlt werden. Es ist indessen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß unter Umständen auch diese Betriebseinnahmen zur Erstattung der Kostenvorschüfse nicht hinreichen werden. Der Artikel 27 a sieht deshalb vor, daß der Anspruch des Staates auf Erstattung seiner Vorschüsse unter den im Texte des Artikels näher bezeichneten Voraussetzungen ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstücke mit dem Range des § 10 Nr. 1 des Reichsgesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung gewährt. Dadurch wird dem Staat in tunlichst ausreichendem Maße Deckung für seine Aufwendungen gesichert. .

Gegenüber den dinglich Berechtigten enthält dies Recht des Staates auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Objekte keine unbillige Zurück⸗ setzung. Es ist bereits mehrfach erwähnt worden, daß bei der Eigen⸗ art des Bergwerksbetriebes der völlige Stillstand des Betriebes mit Notwendigkeit eine unter Umständen sehr erhebliche Werteinbuße des Bergwerks zur Folge haben muß. Diesen Folgen der Stillegung wird durch die im § 65 a bezeichnete „Bauhafthaltung“ in gewissem Um⸗ fange, durch den Zwangsbetrieb aber in völlig hinreichender Weise vorgebeugt. Bauhafthaltung sowohl als Zwangsbetrieb tragen also wesentlich zur Erhaltung des Werts des Bergwerks bei. Sie erfolgen somit auch im Interesse des dinglich Berechtigten. Die dafür veraus⸗ lagten Kosten haben also einen ganz ähnlichen Charakter wie die in § 10 Nr. 1 des Reichsgesetzes bezeichneten Ansprüche.

Zu Artikel 27 b.

Ein wesentlicher Mangel des bisherigen Verfahrens liegt darin, daß der Ersteigerer des nach § 159 des Allgemeinen Berggesetzes zwangsweise versteigerten Bergwerks nicht genötigt ist, das Bergwerk sofort zu betreiben, sondern daß gegen ihn behufs Durch⸗ führung der im § 65 Absatz 1 bezeichneten Verpflichtung ein neues Verfahren, wiederum mit der „Aufforderung“ beginnend, eingeleitet werden muß. Diesem Mangel soll dadurch abgeholfen werden, daß bei der in Artikel I § 159 vorgesehenen Zwangs⸗ versteigerung die gesetzliche Versteigerungsbedingung. des Artikel 27 b Ziffer 1 festgestellt wird. Dadurch wird der Ersteigerer des Berg⸗ werks zu einer dem öffentlichen Interesse genügenden Betriebsführung verpflichtet. Handelt der Ersteigerer dieser Verpflichtung zuwider, so kann alsbald zu den Zwangsmaßnahmen aus § 65a und §§ 65 flg. geschritten werden, obne daß es einer neuen „Auf⸗ forderung“ bedarf (vergl. oben § 65 p). Kommt es alsdann zur Durchführung des Zwangsbetriebes aus §§ 65c flq, so wird das Oberbergamt gegen den Ersteher zugleich das Verfahren aus § 156 einzuleiten haben, weil der Zwangsbetrieb aus §§ 65 c flg. nur einen Bestandteil des auf Entziehung des Bergwerkseigentums gerichteten Verfahrens bildet. 8

Die in Artikel 27 b unter Ziffer 2 vorgesehene Versteigerungs⸗ bedingung erweist sich als notwendig, weil der Ersteher mit dem Zuschlag Eigentümer wird. Der Zwangsbetrieb aus §§ 65v flg. wird indessen lediglich auf Kosten des bisherigen Eigentümers geführt, er müßte also ohne diese Bedingung mit der Wirksamkeit des Zu⸗ schlags sofort beendigt werden, was ohne Gefährdung der Zwecke des Gesetzentwurfs schon an und für sich kaum ausführbar sein wird. Hinzukommt, daß vom Ersteher die Uebergabe des ersteigerten Berg⸗ werks erst bei Zahlung oder Hinterlegung des Versteigerungs⸗ erlöses beansprucht werden kann, daß die Zahlung des Versteige⸗ rungserlöses erst in dem Termin zur Verteilung des Versteigerungs⸗ erlöses zu erfolgen braucht, und daß bis zur Zahlung oder Hinterlegung immerhin noch mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß es wegen unterlassener Zahlung des Versteigerungserlöses zur Wieder⸗ versteigerung des Bergwerks kommen kann. Hiernach wird das Ober⸗ bergamt die unter Ziffer 2 vorgesehene Anordnung, von besonders gearteten Ausnahmefällen abgesehen, stets zu erlassen haben, und zwar wie zur Vermeidung jeglichen Zweifels ausdrücklich als zulässig erklärt ist bereits vor Erlaß des Zuschlagsbeschlusses.

Zu Artikel 27 c.

Nach dem bisherigen Gesetz ist es dem Bergwerkseigentümer un⸗ benommen, bei der Zwangsversteigerung des Bergwerks mitzubieten. Diese Befugnis war nach dem Vorbilde der sächsischen und bayerischen Gesetzgebung (vergl. § 68 Ziffer 2 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzss für das Königreich Sachsen vom 16. Juni 1868, Artikel 50 des Bayerischen Ausführungsgesetzes vom 9. Juni 1899 zur Grundbuchordnung und zu dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) auszuschließen, da einem Bergwerkseigen⸗ tümer, der seiner gesetzlichen, aus § 65 Absatz 1 fließenden Ver⸗ pflichtung nicht nachgekommen ist und dem aus diesem Grunde das Bergwerkseigentum entzogen werden soll, nach Möglichkeit daran ge⸗ hindert werden muß, sein Bergwerkseigentum wiederzuerlangen.

Aus gleichen Erwägungen sowie zur Verhütung einer unmittel⸗

baren Umgehung der in Absatz 1 getroffenen Vorschrift mußte die Vorschrift in Absatz 2 vorgesehen werden, während es zu weitgehend ein würde, dem Ersteher den späteren Verkauf des Bergwerks an den früheren Eigentümer zu verbieten. 8 Zu Artikel 27 d. 1.“ Diese Vorschrift ist behufs Ordnung des Grundbuchs erforderlich. 5

8 Zu Artikel 27 e.

Die aus Artikel 27 b, 27, Artikel 1 § 65p herrührende Ver⸗ pflichtung des Ersteigerers eines Bergwerks zum Betrieb wird in Fortfall kommen können, sobald ihre Fortdauer im öffentlichen Interesse nicht mehr geboten erscheint. Ob diese Voraussetzung im

inzelf zutrifft, wird das Oberbergamt zu entscheiden haben. In Artikel 27e ist daher die Löschung dieser im Grundbuch eingetragenen Verpflichtung von dem Ersuchen des Oberbergamts abhängig gemacht.

wurf dem Oberbergamte die Verpflichtung zur Stellung jenes Er⸗ suchens auf. Der Entwurf geht dabei von der Annahme aus, daß es unbillig wäre, die Verpflichtung des Ersteigerers zum Betriebe auch dann noch fortbestehen zu lassen, wenn der Betrieb tatfächlich eingestellt und die Anzeige hierüber erstattet, gleich⸗ wohl aber das Verfahren auf Entziehung des Bergwerkseigen⸗ tums binnen einer angemessenen Frist nicht eingeleitet ist. In einem folchen Falle wird aus der Nichteinleitung des Entziehungsverfahrens jedenfalls der Schluß gezogen werden dürfen, daß überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses der Einstellung des Betriebs nicht mehr

entgegenstehen. Zu Artikel IV.

Daß das Gesetz bereits mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft treten muß, liegt bei seiner Zweckbestimmung auf der Hand. Ebenso muß das Gesetz, um wirksam zu sein, auch auf diejenigen Fälle Anwendung finden, in denen bei seinem Inkrafttreten eine Auf⸗ forderung aus § 65 Absatz 2 des bisherigen Gesetzes etwa bereits erlassen sein sollte. Zur Zeit der Aufstellung des Gesetzentwurfs haben solche Fälle zwar nicht vorgelegen. Indessen muß immerhin mit der Möglich⸗ keit gerechnet werden, daß bei Inkrafttreten des Gesetzes solche Fälle vorliegen werden. Sollten bei Inkrafttreten des Gesetzes Fälle vorliegen, in denen bereits ein Beschluß aus § 156 des bisherigen Gesetzes ergangen ist was mit Rücksicht auf die nach § 65 Absatz 2 des bisherigen Gesetzes in der Aufforderung zu stellende Frist von 6 Monaten allerdings kaum angenommen werder kann —, so erscheinen für diese Fälle besondere Uebergangsbestim⸗ mungen überhaupt nicht erforderlich, vielmehr werden mit dem Tage des Inkrasttretens dieses Gesetzes dessen Bestimmungen ohne weiteres auch auf diese Fälle anzuwenden sein. Ist dagegen ein Beschluß aus § 156 noch nicht ergangen, so wird das Oberbergamt lediglich die frühere „Aufforderung“ zurückzuziehen und an ihrer Stelle die Aufforderung aus § 65 Absatz 2, dieses Gesetzes zu erlassen haben. Alsdann können unbedenklich die sämtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes gleichfalls angewendet werden. Mit Rücksicht auf den ver⸗ änderten Inhalt der Aufforderung empfiehlt sich, ausdrücklich vorzu⸗ schreiben, daß der Bergwerkseigentümer vor Erlaß der neuen Auf⸗ forderung nochmals zu hören ist.

Von der Tagung der „Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft“. 19e

A. F. In der Versammlung bst⸗ und Weinbau⸗ abteilung wurde durch Landesökonomierat Goethe⸗Darmstadt die erfreuliche Tatsache hervorgehoben, daß in Preußen in den letzten Jahr⸗ zehnten trotz des starken Verlustes durch Frostschaden im Winter 1879/80 eine außerordentliche Vermehrung von Obstbäumen stattgefunden hat. Diesen Tatbestand für Preußen zu ermitteln, erlaubt das vom Preußischen Statistischen Amt herausgegebene „Obstbaum⸗Lexikon“, das in seiner Art vorbildlich ist für die richtige Begleitung der Ent⸗ wickelung des Obstbaues durch Statistik. Denn erst an der Hand dieses Buches sind sichere Schlüsse zu ziehen auf die für die gesunde Entfaltung des Obstbaues maßgebenden Fakkoren, des Klimas, der Lage, der Bodenart und ihrer phvsikalischen Verhältnisse, der Absatzverhältnisse, des Vorhandenseins oder des Fehlens besonderer nützlicher oder schädlicher Einflüsse. Der Vortragende hält dafür, daß bei künftigen Erhebungen für die Zwecke des statistischen Amtes noch manche Aenderungen nützlich sein würden, die er im einzelnen unter dem Beifall der Versammlung erörterte. Wichtig dünkt ihm, daß womöglich nach dem Vorgange von Baden und Württemberg auch Ertragsermittelungen stattfinden, um die Einträglichkeit des Obstbaues festzustellen. Von Professor Dr. Steglich⸗Dresden wurde über weitere Erfahrungen mit den Lemströmschen Frost⸗ ackeln zum Schutz der Weingelände gegen Frühjahrs⸗ und unter mständen auch Herbstfröste berichtet. Die in Hohenheim, Geisen⸗ heim, Erbach und Dienitz damit weiter angestellten Versuche ergaben gewisse Vorzüge des Verfahrens, darin bestehend, daß die Temperatur der unter Rauch gesetzten Bezirke in unmerklichem Uebergange um 1 1 ½ o erhöht werden kann, und daß doch kein Verqualmen und Verrußen eintritt. Dieser Meinung gegenüber bezweifelte Gartenbauinspektor Schulz⸗Bonn die durchschlagende Wirk⸗ samkeit der eeöG für größere Flächen, auch sei die Anwendung zu kostspielig. Letztere Ansicht blieb unwidersprochen; vom Direktor Müller⸗Diemitz aber wurde dringend empfohlen, den an sich trefflichen Gedanken des Forstschutzes in dieser Form nicht fallen zu lassen, es sei ein anderes Mittel in naher Aussicht, das den berechtigten Einwänden gegen die bisherige Form des Schutzes gehörig Rechnung zu tragen verspreche.

Die diesjährige Tagung der Deutschen Landwirt⸗ schafts⸗Gesellschaft wurde Freitagvormittag durch die 52. Hauptversammlung geschlossen. Nach geschäftlichen Mit⸗ teilungen sprach Rittergutsbesitzer, Kammerherr Gans zu Putlitz auf Groß⸗Pankow über die deutsche Kartoffelerzeugung und deren Verwertung, wobei der merkwürdigen Tatsache Erwähnung geschah, daß es der Kartoffelfehlernte von 1904 vorbehalten gewesen sei, ein erstes Beispiel zu liefern, wie auch trockene Jahre Kartoffelfehlernten liefern können, was bisher nur Folge nasser Jahre gewesen sei. Im An⸗ schluß an den sehr beifällig aufgenommenen Vortrag machte Ritter⸗ gutsbesitzer von Naehrich⸗Puschkowa (Schlesien) die überraschende, aber von der Versammlung doch mit mancherlei Bedenken aufgenommenen Mitteilung, daß es ihm gelungen sei, durch Dörren aus dem Kartoffel⸗ kraut ein wertvolles Viehfutter zu gewinnen, das 40 % Nährstoffe enthalte und im Vergleich mit anderem Futter auf 4 für den Zentner bewertet werden könne, der Selbstkostenpreis sei auf höchstens 1,50 1,60 zu veranschlagen. Die einzige Schwierigkeit geben die Früchte der Kartoffelpflanze, weil sie das allen Solanum⸗Arten gemeinsame Gift enthalten. Da 1904 die Kartoffeln nicht ge⸗

lüht haben, sei die Unbequemlichkeit, die Früchte vor der Verwendung des Krautes auf dem Felde abpflücken zu lassen nicht gegeben gewesen. Da in Deutschland etwa 14 Millionen Morgen alljährlich mit Kartoffeln bestellt und davon nach den Er⸗ fahrungen des Redners wenigstens 10 ½ Millionen Zentner Dörrfutter gewonnen werden könne, würde dies einem Bruttoertrag von 42 Millionen Mark oder einem Nettonutzwert von 25 Millionen Mark gleichkommen, gegen welchen Be⸗ trag nur der bisherige unbedeutende Nutzungswert des Kartoffelkrautes als Einstreu- und Dungmittel gerechnet werden müsse. Auf den Einwurf, die Dörre mache das Verfahren zu kost⸗ spielig, antwortete von Naehrich, dann veranschlage man die Fort⸗ schritte der Technik zu gering, womit er auf die neue Feuerung (von Carl Wegener) anspielte, welche die Abgase jeder Kesselheizung ganz frei von Ruß und Flugasche und in dem Abgasen durch diese wertvolle Eigenschaft ein Mittel für Dörrzwecke aller Art liefert, wie es auch nur annähernd so billig bisher nirgends vorhanden ist.

Es sprach zum Schluß noch Professor Dr. Gerlach, Leiter der in Bromberg neu zu eröffnenden Versuchsanstalt, über die Aufgaben der Versuchswirtschaften. Mit Recht und unter allseitigem Beifall durfte der Redner auf die wichtigen Ergebnisse für die Landwirtschaft hinweisen, die bisher schon von dem System der Versuchs⸗ wirtschaften geliefert worden sind. Die Versammlung stimmte ihm jedoch auch in seinen weiteren Ausführungen zu, daß noch sehr viel zu leisten bleibe und daß es dem in der Praris stehenden Landwirt unmöglich sei, Versuche mit der Wissenschaftlichkeit und Gründlichkeit zu betreiben, wie es durch die Versuchsanstalten pflichtmäßig geschehe. Bei der jetzt geschaffenen Arbeitsteilung, durch die Versuchsanstalt und praktische Landwirtschaft in beständiger

Wechselwirkung miteinander stehen, werde dem Interesse der All⸗ gemeinheit sicher am besten gedient.

Zugleich ist an dies Ersuchen die Wirkung geknüpft, daß die Ver⸗ pflichtung erlischt.

In dem Sonderfalle des Satzes 2 dieses Artikels legt der Ent⸗

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Gerstenernte Frankreichs im Jahre 190⁴

Der Kaiserliche Konsul in Paris berichtet unterm 31. v. M.: Die Gerstenernte Frankreichs im Jahre 1904 wird vom französischen Ackerbauministerim vorläufig auf 13 682 449 hl im Gewicht von

8732 348 dz geschätzt, bei einer besäten Fläche von 704,695 ha. Hieraus ergeben sich 19,41 hl. auf den Hektar und ein Durchschnitts⸗

gewicht des Hektoliters von 63,82 kg. Gegenüber den endgültigen

Zahlen für 1903 sind also im Jahre 1904 1 592 255 hl oder

1 083 031 dz weniger geerntet worden, 17 631 ha größer war. In den französische Gerstenerzeugung:

8 besäte Flächen Ernteergebnis

81“ ha in hl 1904 (vorläufige Zahlen) 704 695 13 682 44⁴9 1903 (endgültige Zahlen) 697 064 15 274 704 1990932529“ 693 914 14 782 516 1901 744 089 13 693 140 1900 757 193 14 394 320 1899

letzten 6 Jahren betrug die

in dz 8 732 348 9 815 379 9 478 860 8 718 550 9 194 230 806 270 15 965 790 10 265 960.

Saatenstand und Getreidehandel in Rumänien

Der Kaiserliche Generalkonsul in Galatz berichtet unterm 13. d. M.: Die Witterung im Januar d. J. war streng winterlich der Frost oft sehr scharf. Die Felder waren in den meisten Teilen des Landes durch eine genügende Schneedecke geschützt; nur im Distrikt Neamtz hat der Raps durch Frostschaden gelitten. der günstige Stand der Felder keine wesentliche Veränderung erfahre und läßt eine gute Ernte erwarten. 1 In dieser Kampagne ist außergewöhnlich viel Rübsen angebau worden, rämlich 270 000 ha, gegen 50 000 ha im Jahre 1903 und 100 000 ha im Jahre 1902. 8 Das Getreidegeschäft ruht noch immer. Nur in Sulina wurde einiges Getreide nach Spanien verkauft. Der Vorrat ist in Sulina nech immer groß, während in Braila fast gar keine Vor⸗ räte vorhanden sind. In Galatz lagern etwa 12 000 t Getreide. Im Januar d. J. wurden ü ber Sulina ausgeführt: 19 114 t Weizen, 8570 t Gerste, 1 673 Roggen, 40 Hafer, 325 Mais, 455 Bohnen. ie Frachten sind still. Man notierte in Sulina 9 10 sh.

Ernteergebnisse Canadas im Jahre 19904.

Das Kaiserliche Konsulat in Montreal berichtet 30. v. M.:

Den amtlichen Erhebungen zufolge stellt sich in den für den Welthandel mit Getreide in Betracht kommenden canadischen Provinzen das Ernteergebnis des Jahres 1904, wie folgt:

In Bushel: west Terri⸗ tories *)

un erm

Im Vergl. Zusammenpüͤm Vorjahr 1903

Mani⸗

Or Ontario toba

I rrund:

102172443 36289979 19993300157”s22 + 1 % Mill.

916062 3 125: 8 8 3471103 39162458 19827500 71746884 24567825 11177970 2927500 38673295 4 % 2001826 125850 2127686 ⁄½0 20662341 V 2066234 + für Futter⸗

zwecke). . 20241914 20241914 9 *) Anm.: Auf Grund der Schätzungen vom Juli 1904.

Oder in den drei Provinzen zusammen in Doppelzentnern:

Hafett Weizen, Herbst Frühlg. Gerste. Roggen. Buchweizen Mais (außer

Im Vergleich zum Vorjahr FIund

8 Millionen

1ö1

23 678 838 19 567 332 8 594 066 531 921

Hafer (1 Weizen (1 Gerste (1 Roggen (1 3 Buchweizen (1 459 163 Mais (1 1 5 060 479 2 ¼ . Anbauflächen und durchschnittliche Erträge per Acre stellten sich in den Jahren 1903 und 1904, wie folgt:

Ontario: 1904

vG per Aecre

in Bush. 2 654 936 608 458 225 027 772 434 130 702 100 608

329 882 Manitoba: 2 412 235 16,52 943 574 38, 361 (04 30,54

Northwest Territories: Weizen, Frühlings⸗ 1 049 799 19 837 234

Herbst 5 483 22 3 440 v“ 656 229 30,5 440 66 112 090 26 69 667

Die Weizenernte ist um 7 Millionen Bushel, also um rund 10 %, geringer ausgefallen als im Jahre 1903. Hierfür ist fast allein die Provinz Ontario verantwortlich, in welcher die Weizenernte von beinahe 22 Millionen Bushel im Jahre 1903 auf 12 ½ Millionen Bushel im Jahre 1904 zurückgegangen ist. In derselben Provinz hat sich die Weizenanbaufläche, die 1902 noch über 1 Million Acres und 1903 über 900 000 Acres betrug, auf reichlich 800 000 Aeres verringert. In Manitoba ist die Weizenernte von reichlich 40 auf reichlich 39 Millionen Bushel zurückgegangen, die Weizenanbaufläche von 2,44 auf 2,41 Millionen Aeres. ie Nord⸗ westterritorien zeigen eine Zunahme der Weizenernte von 16,7 Millionen Bushel im Jahre 1903 auf 19,8 Millionen im Jahre 1904 und ein Anwachsen der Weizenanbaufläche von rund 840 000 auf rund 1 050 000 Acres. Die Weizenanbaufläche in diesen Territorien, die im Jahre 1902 rund 580 000 Acres betrug, hat sich danach in 2 Jahren beinahe verdoppelt. Bemerkenswert ist, daß im Jahre 1904 in den Nordwestterritorien zum ersten Male auch Herbstweizen in nennenswerter Menge geerntet worden ist, was in Manitoba nie der Fall gewesen ist.

Alles in allem, kann die Weizenernte als noch befriedigend be⸗ zeichnet werden, ebenso die Ernte in den beiden anderen Hauptgetrelde⸗ arten, Hafer und Geiste.

62½

19⁰³

Anbaufläche Aeres

2 638 665 665 028

Ertrag per Acre in Bush.

41,6

Ertrag

6“ Weizen, Herbst⸗. Gerste. Roggen.. Buchweizen. Mais (außer für Futterzwecke)

Weizen. Iö116“

obgleich die besäte Fläche ꝛum

Im übrigen hat

Keanken wurden als dienstunfähig entlassen; erbliche Belastung wurde

erheblich

aller Todesfälle betrug somit 1060.

315 im besonderen 139 an Tuberkulose, 55 an Unterleibs⸗

Lungenentzündung 118 an Erk

Erkrankungen der Verdauungsorgane 79 an Erkrankungen des Nervensystems 57 Hirnhantent undung 28 —, an Erkrankungrn der Kreislauforgane 34.

fallen in folgende Gruppen: 1427 wurden in die Heimat beurlaubt,

Erhaltung des Lebens gelang. 8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absper maßregeln.

Aus dem Sanitätsbericht über di öni Armee, das XII. und XIX. (1. 1“ 8 und das XIII. (Königlich württembergis für den Zeitraum vom 1. Oktober 1901 tember 19 02.

Der Krankenzugang im Berichtsjahre betrug

Kopfstärke. Am 1. Oktober 1901 befanden

und August. Von den einzelnen Armeekorps hatten das XVII. und XII. (I. K. S.) den kranken.

Mit Infektionskrankheiten und allgemeinen

außerhalb militärärztlicher echten Pocken sind nicht vorgekommen,

traten vereinzelt in 6 Garnisonen auf. Geimpft Berichtsjahre 234 357 Mann, erfolgreich war die Impfung Masern und Röteln erkrankten 557 Mann:

Behandlung.

naten erkrankten 20 Mann); es erkrankten

Diphtherie und Krupp 238 (7), (starben)

489 (55), Milzbrand und Rotz beobachtet worden. Die meisten Erkrankungen an tvyphus ereigneten sich in Tilsit (33,3 % der Germersheim (16,8), St. Avold (16,3), Metz (15,6) hausen a. Ruhr (10,3); am stärksten war der September und Oktober. 18 Mitglieder des unteren Pflegepersonals wurden während ihres Dienstes im Lazarett vom Typhus befallen ferner sind 4 Mann, welche sich wegen eines anderen Leidens in Be⸗

8 handlung befanden, im Lazarett an Typhus erkrankt außerdem erkrankte ein Assistenzarzt, nachdem er auf der bakterio⸗ logischen Station mit Typhuskulturen gearbeitet hatte. Fleck⸗ fieber und Rückfallfieber wurden im Berichtsjahre nicht behan⸗ delt. Wechselfieber kam 194 mal zur Behandlung, am häufigsten (43 mal) wiederum im XVII. Armeekorps, d. h. in West⸗ preußen (1. Kranker starb). Die Erhöhung der Zugangsziffer es hauptsächlich bedingt durch den vermehrten Zugang an trn Malaria Kranke der ostasiatischen Expedition und

schutztruppen); die von R. Koch angegebene Chininbehandlung wurde

faft durchweg mehr oder weniger streng befolgt; das Leiden wurde

deres betana Ceheilt. dem einzigen verzeichneten Todesfall Nagd ie Diagnose ifelhaft; smodi

der Kranke jedenfalls nicht im Blute. 1“

Mit Grippe gingen 2245 Mann zu und starbe im V gleiche zum Vorjahre um 2221 weniger. da an stc hent hie nh in Ludwigsburg im Monat Januar (94 Erkrankungen) und auf dem

8 Truppenübungsplatz Münsingen im August (51) auf. Die Tuber⸗ 8 kulose hat in diesem Jahre wieder eine geringe Zunahme gezeigt; es erkrankten 1094 Mann und starben 136, außerdem 3 außer militärärztlicher Behandlung. Der Zugang war am stärksten mehr als 2,5 %% K. im XIV. und X. Armeekorps (Großh. Baden und b Hannover), am geringsten unter 1,5 % im IV. Armeekorps (Prov. Sachsen und Thüringen). An Ruhr erkrankten, bei einem Bestande von 78 aus dem Vorjahre, 26 Mann; 24 litten an ein⸗ heimischer Ruhr, 16 hatten sich das Leiden während ihrer Dienstzeit in Ost⸗ 88. zugezogen. Asiatische und einheimische Cholera wurde nicht beobachket. An epidemischer Genickstarre litten 17 (und starben 7). Bei gleicher Zugangsziffer hat die Sterblichkeit gegen das Vorjahr An ET111“ 3 (1), an

em G 5 4006 „wieder dienstfähig wurden 3153. Es erkrankten (starben) an chronischem vist abig rheumatismus 265 (—), Gicht 54 (—), an Purpura und Skorbut 62 (5), an Zuckerruhr 22 (2), Vergiftungen 118(2 + 2 außer militärärztlicher Behandlung), Hitzschlag 111 (10), bösartigen Geschwülsten 35 (17). Von den Vergiftungen sind bemerkenswert: 55 Alkohol⸗, 4 Kohlenorxyd⸗, 8 chronische Blei⸗, 2 Wurstvergiftungen, ndlich eine Massenvergiftung von 7 Unteroffizieren (wahrscheinlich

dh . nach dem Genusse von Kartoffelsuppe und Kar⸗

Geisteskrankheiten wurden bei 377 beobachtet (—), fast alle

sind im Berichtsjahre

und

bei 44 ausdrücklich hervorgehoben; als sonsti s b ausdrücklich hervor 3 ge Ursache wurd esftedee viermal übermäßiger ulkrlache, wn 1.. emal atte sich die geistige Störung an akute Erkrankungen ange⸗ b An Bronchialkataxrh litten 35 245 (6), ak chi tarrh n? „akuter La ntzündung 3379 (118); die meisten Erkrankungen der rgane entfielen auf den Januar und Februar.

. 8 53 4 sind 8 Darm⸗, Blinddarmentzündung litten 953, gestorben

Mit venerischen Leiden gingen 9910 Max . das Vorjahr mehr 517 = 0,5 %0 K., 111 1 185 enn Schanker und Bubo 1267, konstitutioneller Syphilis

In der Zahl der Augenkranken war wiederum ein nicht uner⸗

4 9 1.1 8 2 2 2 Rückgang gegen die Vorjahre zu verzeichnen, der Zugang

im Durchschnitt der Jahre 1891/2 1895/6: 11 593 = 24,6 % K c 1896,7 - 1900/1: 9 507 = 18,3 im Jahre 1900/1: 8 294 = 15,7

1901/2: 8 017 = 14,8 O

Namentlich haben auch die ansteckenden Au die . genkrankheit Freh TE“ 1 von 3,7 F 49 %0 K. ie renkrankheiten haben abg Zahl der Erkrankten betrug 61,48, der Gestorbenen 5. 11“ Krankenabgang. Von den 333 692 insgesamt be 3 1 . 1 . 932 lirn 1 0

Mannschaften sind 303 809 wieder dienstfähig Seeen 724 1. 2 21.933 anderweitig aus der Behandlung geschieden. Von den des ereigneten sich 644 infolge von Krankheiten, 56 durch Vervunglückung⸗ 24 durch Selbstmord. Außerhalb militärärztlicher Ie ven dlung sind noch 32 Todesfälle durch Krankheit, 88 durch Un⸗ glücksfälle, 216 durch Selbstmord verursacht worden *); die Gesamtzahl Unter den 240 Selbstmördern

2 2 *

befanden sich 69 Unteroffiziere. 2 Z Infolge von Infektionskrankheiten und allgemeinen Erkrankungen

an Erkrankungen der Atmungsorgane 148 an

Die 21 933 anderweitig aus dem aktiven Dienst Geschiedenen zer⸗

Der Kr bei einer Durch⸗ schnittziststärke von 540 548 Mann 107 161 im Lazarett, ne Durch. Revier, 27 815 im Lazarett und Revier, d. i. zusammen 603,9 % der dopfstä Am 1. Oktober sich aus dem Vorja 288 Kranke in militärärztlicher Behandlung, davon 5876 im Sofäabc. 8 8 Zahl der Erkrankungen hat gegen das Vorjahr wieder beträchtlich a Pn Sterbeziffer betrug 2,0 gegen 2,2 % im Vorjahre. er Krankenzugang war am stärksten im Januar und Februar am geringsten wie gewöhnlich im September, demnächst im 9 9 1000 Mann der Iststärke das II. und I. Armeekorps den sinuuft je

geringsten Zugang an Lazarett⸗

; in den deutschen Heeresteilen (ohne die bayerischen)

krankungen kamen neben einem Bestande Grc 1 zen ko von 841 Mann 11 970 in. Zugang; hiervon wurden 9329 wieder dienstfähig entlassen, 309 Mann sind gestorben, außerdem starben an solchen Krankheiten 6 Erkrankungen an Windpocken wurden im u. zw. ausnahmslos mit Tierlymphe; bei 94,7 % der An ’8 G ein gehäuftes Auf⸗ treten kam nur in Celle zur Beobachtung (im 1““ 8g 3 Ma. Eeng (tarben b an

D 1 an harlach 387 (15), Mumps 754 (—), an Karbunkel 21 (—), an Rose 625 2), 5G Wundinfektionskrankheiten 36 (29), an Unterleibstyphus nicht Unterleibs⸗ Kopfstärke), Mül⸗ Zugzgang im

Schl.⸗Holstein (19 Schleswig

Hessen⸗Nassau

2536 in Kurorte oder Genesungsheime entsendet, 5: ganzinvalide entlassen,

zur Truppe entlassen. Einige im Bericht

größeren Heeren ergaben u. a., daß

Jahres an Typhus auf

soeen) unh

in den deutschen Heeresteilen (ausschl. der bayeris

in der österreichischen Armee 8 8- e”

ktolienischen e

ranzösischen Armee (einschli pen

in Algier und rccis nscagh 8

französischen Armee (nur in der Heimat)

1901/02 bezw. 1901 auf je 1000 der Iststärke zu: in der französischen m. ranzösischen Armee (nur in der Hei österreichischen 1— 11 italienischen Armee... englischen Inlandsarmee..

Unter den größeren Garnisonen der deutschen Armee d

gröf Harnis . 2 , deren Zu⸗ gang an venerischkranken Mannschaften mitgeteilt wird, stehen Fn die beiden baperischen Garnisonen: Landshut mit 59,2 und München mit 46,09 7%0 K., dann kommt Altona⸗Hamburg mit 45,8, Gnesen mit 42,7, Inowrazlaw mit 40,6 und Dresden mit 40,1 % K., während z. B. Berlin ebenso wie Cöln⸗Deutz 26,8, Breslau 14,7, Bremen 12,1 %0 hatten.

Armee (einschl. der Truppen in

„Niach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten isti über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche e des 3. Vierteljahrs 1904 hat die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche in 9 Bundesstaaten (gegen 8 im 2. Vierteljahr 1904) ge⸗ herrscht. Von der Seuche wurden betroffen 526 Gehöfte (gegen 288 2. Vierteljahr 1904) mit einem Gesamtbestande von

11 725 Rindern gegen 13 428 im 2. Vierteljahr 1904

5 347 Schafen

301 Ziegen

6 5857 Schweinen“ 1“ 8 zusammen 23 230 Tieren (gegen 26 542 im 2. Vierteljahr 1904 böft 88 HS- des 3. Viertecheh 1804 blieben verseucht 5” Ge⸗ höfte von Zemeinden ꝛc. gegen 8 0 Gemeind in s. Blereliche küce gege ehöfte von 50 Gemeinden ꝛc. Nach ung über den Stand von Tierseuchen im Deutschen 1

am 15. Februar 1905.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestell Kaiserlichen Gefundheitsamt) nmengestellt im

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezi

verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und EE111— E1812 (einschl. Schweinepest) am 15. Februar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei . Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ Pndener we. 18 8 du9 hr 5—8 Cruchen derdacht⸗ 8

te, in denen die Seuche na en geltenden Vo nicht für erloschen erklärt werden konnte. 3 1ö“

8 Rotz (Wurm).

Preußen. eg.⸗Bez. Gumbinnen: Lych 8 Marienwerder: Strasburg i. Westpr. 1 aee 1,0] 1 (1). Reg.⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1). furt: Spremberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Köslin: Stolp 1 (1). Reg.⸗ Bez. Bromberg: Strelno 2 (4), Mogilno 4 (4). Reg.⸗Bez. Breslau: Trebnitz 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Königshütte Stadt 1(1) Reg⸗Bez. Hildesheim: Münden 1 (1), Uslar 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Gelsenkirchen Stadt 1 (1). Reg.⸗Bez. Trier: Saarbrücken 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberfranken: Eber⸗ mannstadt 5 (5). Sachsen. Kreishauptmannschaft Leipzig: Leipzig Stadt 1 (1). Kr.⸗H. Zwickau: Oelsnitz 1 (1). Württemberg. öö Backnang 1 (1). Mecklenburg⸗Schwerin: Güstrow Zusammen: 27 Gemeinden und 29 Gehöfte.

Lungenseuche. 8 2 Frei.

Maul⸗ und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

Maul⸗ und Klanen⸗

seuche

m

Reg.⸗Bez. Stadtkreis B Ferr Reg.⸗Bez. Frank⸗

Schweine⸗ euche feuche Schweine⸗ pest

Preußische Provinzen, ferner Bundes⸗ staaten,

welche in

Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke sowie Bundesstaaten I

Regi 8 welche nicht 4 egierungs⸗ 8G 1 bezirke in Regierungsbetiree 2

geteilt si. 18. ceteilt sind. * 2 4 FA

1 Königsberg. 1 V

2 Gumbinnen.. . 1 12 11 Westyreußen2 ceadzicwerder. . .. Z= 14 122 29 1 Sam 10 32 2 Brandenburg Penapnn. 16 15 11 81 b 12]/ 28 37 ““ . 8 34 40 Stralsund... 5 14 14 vVIIö 8 9 21 47 51 [12- Bromberg . . . . 51] 56 19 . 60] 65

1

1

2

V V

Ostpreußen

Pommern Posen

Schlesien [[14 Liegnitz... fen 55 59

15 Oppeln. 8 39 16 Magdeburg . ²2² 28 97,115 45 134 0215 2 20 Hannover . . 27123299 21 Hildesheim - 8 24 50

Sachsen 17 Merseburg

18 Erfurt..

ö . [ 10 33 36

ö11“ 9 T“ I1 88 88

Aurich. 1 3

Hannover

Westfalen E1X“ Arnsberg.. X“X 2 37 Cassel ““ 8 . 110 Wiesbaden ... 1 120 Koblenz ... 9 Düsseldorf . . 6 2 16 63 138

*) Außerdem kamen 78 Selbstmordversuhe vor

Rheinland

““

ö58 1 1 2.

16 ““ überwiesen, 1584 als FFnsten. 78 9. . 2. 3.

en. 86 endlich wurden nach Einleitung des Dienstunbrauchbarkeits⸗ oder Jenähcse t rfahrea⸗ als dienstugfähig

sezogene Vergleiche mit außerdeutschen 1 1 letzthin im Zeitraum eines je 1000 der Kopfstärke erkrankt (ge⸗ 40

0,90 (0,10), 3,5 (0,29). 5,2 (0,76), 44

2 8 5” 2 0, 1 Mit venerischen Krankheiten gingen während des L090)

37,3, 52 s

30,6, 53 Donaukreis. vo

8

Worbis 2 (2), Mühlhausen 19 1 (1),

36 Sigmaringen 37 Oberbayern. 38 Niederbayern. 5 berpfalz. 41 Oberfranken. 42 Mittelfranken. 43 Unterfranken Schwaben

45 Bautzen

46 n 1

47] Leipzig

48 Chemnitz. 1 [49 Zwickau.. 1 150 Neckarkreis.. 51 Schwarzwaldkreis Jagstkreis.

54 Konstanz. 55 Freiburg.. Karlsruhe Mannheim . 8 Starkenburg .. eee eee“ Rheinhessen. .. Mecklenburg⸗Schwerin Sachsen⸗Weimar. Mecklenburg⸗Strelitz.. Oldenburg Lübeck. e.seee.“ 8 Sachsen Meiningen 1 9 Sachsen⸗Altenbu Sachsen⸗ 70 b Cob.⸗Gotha [71 Gotha 72 Anhalt 8 A11“ warzburg⸗Rudolsta 75 Waldeck 1 1 76 Fen älterer Linie 77 Reuß jüngerer Linie. 78 Schaumburg⸗Lippe DTeeees. 80 Lübeck. [81 Bremen. 1“ . 83 nier⸗Elsa . Ls9sag,, 84 Väer Cisag. 3 85 Lothringen

*

Betroffene Kreise ꝛc.”) a. Maul⸗ und Klauenseuche. 1 erode i. Ostpr. 1 (1). 7: Züllichau⸗Schwiebu

11: Schroda 3.(4), Samter 5 (5). 1 Uhchau Schi Chs Breslau 1 (1). 15: 11 1 (2). 17: Mansfelder Seekreis 1 (5), Eckartsberga 1 (1), Merseburg 3 (3). 30: Wiesbaden 1 (1). 32: Essen 1 (1), Elberfeld Stadt 1 (1). 34: Saarbrücken 3 (3) 39: Ludwigshafen a. Rh. 3 (12). 43: Gerolzhofen 1 (4), Karl⸗ stadt 1 (2), Kitzingen 1 (1), Ochsenfurt 1 (4). 50: Heilbronn 1 (2) Leonberg 3 (47), Neckarsulm 2 (6), Vaihingen 3 (11). 53: Biberach 1, (1), Waldsee 1 (0). 57: Heidelberg 1 (4), Sinsheim 1 (1) Adelsheim 1 (1), Mosbach 1 (1). 66: Fürstent. Birkenfeld 1 (1). 72: Cöthen 1 (2). 84: Gebweiler 1 (3). 8

Zusammen: 49 Gemeinden und 134 Gehöfte.

1 CCC (einschl. Schweinepest). l: Fischhausen 10 (10), Königsberg i. Pr. 2 (3), Labiau 1 Friedland 5 66), Pr.⸗Eylau 5 (5), Heiligenbeil5 EEE1 2 92 deilsberg 4 (5), Allenstein 1 (1), Ortelsburg 2 (2), Neidenburg 2 (2), sterode i. Ostpr. 5 (5), Mohrungen 1 (1), ö 2 (. * Heydekrug 1 (1), Tilsit 2 (2), Goldap 1 (1), Oletzko 1,(1), gyck 10(1 Lötzen 4 (4), Johannisburg 4(4). 3: Elbing 2 (2), Danziger Höhe 2 12), Dirschau 2 (2), Pr.⸗Stargard 5 (5), Berent 3 (4), Karthaus 2 (2), Neustadt i. Westpr. 6 (6), Pußig 6 (6). 4: Stuhm 5 (9) Marienwerder 6 (6), Rosenberg i. Westpr. 13 (14), Löbau 18 (18 Briesen 3 (3), Thorn 4 (6), Kulm 7 (13), Graudenz Stadt 1 9 Graudenz 41 (66), Schwetz 18 (28), Konitz 5 (9), Schlochau 4 (4), Flatow 1 (1), Deutsch⸗Krone 8 (9). 6: Prenzlau 2 (2), Niederbarnim 6 (12), Rixdorf Stadt 1 (1), Teltow 5 (6), Potsdam Stadt 1 (2) Osthavelland 1 (1), Westhavelland 2 (2), Ruppin 2 (3), Ostprignitz 10 (1¹), Westprignitz 2 (2). 7: Königsberg i. Nm. 4 (6), Soldin 2 (2), Arnswalde 4 (5), Friedeberg i. Nm. 1 (1), Landsberg 3 (3 Lebus 2 (2), Frankfurt a. O. Stadt 1 (1), Oststernberg 1 e9. Züllichau⸗Schwiebus 1 (1), Guben 1 (1), Lübben 5 (5), Luckau 7 9 Kalau 3 (3), Kottbus 1 (1), Sorau 5 (5). 8: Demmin 2 (2), Anklam 1 (1), Ueckermünde 4 (4), Randow 3 (5), Stettin Stadt 1 (3), Greifenhagen 2 (2), Pyritz 5 (7), Stargard i. Pomm. Stadt 1 (2), Saatzig 3 (3), Naugard 2 (2), Kammin 3 (4), Greifen⸗ berg 1 (2). 9: 1 ramburg 1 (1), Neustettin 1 (1), Belgard 5 (6) Kolberg⸗Körlin 2 (2), Schlawe 3 (3), Stolp 8 (8), Lauenburg i. Pomm. 6 (8), Bütow 8 (11). 10: Rügen 3 (3), Stralsund Stadt 1 (1), ranzburg 4 (4), Greifswald 2 (2), Grimmen 4 (4). 11: Wres en (3), Jarotschin 4 (5), Schroda 1 (1), Schrimm 1 (1), Pofen Ost 4 64), Posen West 3 (3), Obornik 4 (4), Samter 1 (1), Birnbaum 2 (9), Schwerin g. W. 1 (1), Neutomischel 2 (2), Grätz 5 (6), Bomst 1.(1), Fraustadt 1 (1), Schmiegel 3 (3), Kosten 1 (1), Lissa 3 (3) Rawitsch 2 (2), Gostyn 2 (2), Pleschen 3 (3), Schildberg 2 (2). 12: Filehne 14 (15), Czarnikau 3 (4), Kolmar i. P. 7 (7), Wirsitz 2 (2) Schubin 1 (1), Hohensalza 2 (2), Mogilno 4 (4), Znin 6 (6), Wongrowitz 3 (3), Gnesen 4 (6), Witkowo 5 (6). 13: 8,9, Wartenberg 1 (1), Oels 2 (2), Trebnitz 8 (8), Militsch 5 (5), Guhrau 4 (4), Wohlau 1 (1), Neumarkt 4 (5), Breslau Stadt 1 (1), Breslau 1 (1), Ohlau 5 (6), Brieg 1 (1), Strehlen 2 (2), Münsterberg 1 (1), Reichenbach 2 (2), Schweidnitz 5 (5), Striegau 6 (6), Waldenburg 1 (1), Glatz 3 (4), Neurode 7 (9). 14: Grünberg 7 (7), Freistadt 3 (3), Sagan 1 (1), Sprottau 6 (8), Glogau 1 (2), Lüben 7 (7), Bunzlau 2 (2), Goldberg⸗Hainau 4 (4), Liegnitz Stadt 1 (1), Liegnitz 2 (2), Jauer 3 (3), Schönau 2 (3), Bolken⸗ hain 4 (4), Landeshut 3 (3), Hirschberg 2 (2), Lauban 4 (4) Görlitz 1 (1), Hoyerswerda 2 (‧h. 18: Rosenberg i, H.S. 2 [2), Oppeln 31 (1), Groß⸗Strehlitz 1 (1), Tost⸗Gleiwi 2 (7), Kattowitz Stadt 1 (1), Kattowitz 4 (4), Pleß 1 (1), Rübn 2 (2), Ratibor 1 (1), Kosel 2 (2), Leobschütz 3 (3), Neustadt i. O.⸗S. 8 (8), Grottkau 6 (8). 16:ü Gardelegen 2 (2), Stendal 2 (3) Neinsgow 1, 2 b Feschom 8 5 (9) 4 (7), Oschersleben „Halberstadt 3 (3). : Liebenwerda 4 (4), T Schweinitz 4 (4), Fs1 16 ô,.r0en 1.,0¹)

1

(4 21), Bitterfeld 9 (12), S

24 (31), Delitzsch 4 (5), N . Seekreics 3 (8)8 ö“

11 (12), Eckartsberga 3 (3), Querfurt 2 (2), Merseburg 6 (7)

Weißenfels 7 (7), Naumburg 2 (2), Zeitz 1 (1). 18: Nordhau en

Stadt 1 (9) (auf dem Schlachthof), Grafschaft Hohenstein 3 (3) 3 (3), Langensalza 8 (15), Weißensee

iegenrück 27 (101). 19: Hadersleben 5 (8), Apenrade 2 (2),

Sonderburg 21 (25), Flensburg Stadt 1 (7 e 81h; Abexrpurg 6 (6), Plön 6 (6), Kiel Stadt 1 (1), Neumünster a

13 (21), Eckernförde 9 (11), Eiderstedt 1 (1), Tondern

1. (1), Kiel 8 (9), Rendsburg 2 (3), Norderdithmarscher 1 (1), Süderdithmarschen 6 (6), Steinburg 12 (18), 15S

Z“ 3 64

Aachen. 3 19

sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufge

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die ent⸗ führt.