1905 / 57 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

rreffenden Kameradschaft zuzuschreiben.

Es sind folgende Klagen vorgebracht worden: 1 ¹) Der Bergmann Bernhard Kuhlmann beschwert sich über Vorenthaltung des verdienten Lohnes.

2) Niedrige Löhne: Beweis: Lohnbücher der Bergleute Robert Glenz, Johann Pottisch und Viktor Dobisch.

Die Beschwerde zu 1 ist durch rechtskräftiges Urteil des Berggewerbegerichts vom 5. Juni 1903 zu Ungunsten des Klägers entschieden. Eine weitere Verhandlung über diesen Beschwerdepunkt erschien daher überflüssig. 8

Punkt 2.

Zu Punkt 2 baten die Zechenvertreter, Bosée als Zeugen zu vernehmen. 8 Seuge erklärt: 1 sch bin richtig genannt, 44 Jahre alt, katholisch, wohnhaft Dellwig, seit 8 ½ Jahren Betriebsführer hasg der hehaft Christian Levin. Die Höhe der verdienten Löhne der Beschwerdeführer stimmt mit unsern Lohnlisten überein. Robert Glenz arbeitete mit Gellen und Klon in’ einem Betriebe in Flöz Sonnenschein und war ehrhauer. Als solcher verdiente er pro Schicht 50 weniger als die Hauer. Er hat im November in 22 Schichten 101,99 oder pro Schicht 4 % 82 ₰, und im Monat Dezember 1904 in 8 Schichten 32,73 oder pro Schicht 4 07 verdient. Der niedrige Lohn im Monat Dezember ist auf die geringe Leistung der Pevenabschaft zurückzuführen, welche es nicht verstand, ihre Arbeit richtig einzurichten. war in den Monaten Mai

2) Johann Pottisch und Juni 1904 mit der Kohlengewinnung beschäftigt; er hat in diesen Monaten pro Schicht über 5 nach Ausweis der Lohnliste verdient. Da der Ortsälteste Czychon nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten wollte, so wurde er im Monat Juli zur Ausrichtung einer Störung im Flöze Beckstadt verwandt. Er arbeitete hier allein. Trotz⸗ dem das Gedinge dem ortsüblichen Satze entsprach, verdiente 8 Pottisch im Juli vor dieser Arbeit in 18 Schichten nur 61,79 oder pro Schicht 3,12 ℳ, im August in 22 Schichten 81,62 oder pro Schicht 3,71 und im September in 22 Schichten 88,06 oder pro Schicht 4 Im folgenden Monat ist Pottisch abgekehrt. Pottisch hat im Juli und August mehrere Schichten ge⸗

gefeiert. 8 3) Viktor Dobisch war bis zum März 1902 als Kohlen⸗ Er war

hauer auf der Zeche Christian Levin beschäftigt. Ortsältester und arbeitete mit den Gebrüdern Rüsel im Flöz Herrnbank, teils vor Ort, teils im Abbau. Dobisch hat im Januar 1902 in 22 Schichten 78,82 verdient oder pro Schicht 3 57 ₰. Im März 1902 hat er in 21 Schichten 85,19 oder pro Schicht 4,05 verdient. Diese niedrigen Löhne sind lediglich der niedrigen Gesamtleistung der be⸗ er . Daß die Leistung des Dobisch gering war, geht auch daraus hervor, daß die Kamerad⸗ schaft in dem darüber liegenden Betriebspunkte desselben Flözes im März 1902 über 5 pro Schicht verdient hat. Die Flözverhältnisse waren in den beiden Betriebspunkten nahezu die gleichen. Der Durchschnittslohn für die Kohlenhauer betrug auf der eche Christian Levin im Monat Januar 1902 5,10 pro Schicht und im März 1902 4,68 1 Hieraus geht hervor, daß Dobisch mit seinen Löhnen im Januar / März wesentlich unter dem Durchschnitt der Kohlen⸗ 1en ist. ch er Gesamtdurchschnittslohn der Kohlenhauer für das Jahr 1904 hat auf der Zeche Christian Levin 5,29 be⸗

ragen. 8 e“ 4

den Betriebsführer

usammen

T1ö1“ u. Heinrih Bosée.

Der Arbeiterdelegierte Vinzent Grobelny bringt folgende Beschwerde 8 G „Der Bergmann Joseph Butarek aus Bottrop hat sich arüber beklagt, daß er im März 1903 wenig verdient habe. Ferner klagt er daruͤber, daß er häufig schwere Gegenstände, ls Lutten, Schienen, Bretter usw. auf den Förderkorb tragen muüsse, ohne daß ihm für diese Arbeit etwas vergütet würde. Der Zeitverlust, der ihm durch das Auftragen der genannten Gegenstände auf den Förderkorb entstehe, betrage häufig bis zu 8 4 k has 5 . Außer Butarek haben sich noch andere Bergleute über den letzteren Punkt bei mir ee;. b 8

v. g. u. Grobelny, Vincent. Der Zechenvertreter, Direktor Butz erklärt zu der vor⸗ getragenen Beschwerde folgendes:

Ich bin leider nicht im stande, über den verdienten Lohn des Butarek im März 1903 Auskunft zu geben, weil mir die b mnerasen dazu fehlen. Es kommt selbstverständlich ab und

zu, selbst bei guten Hauern, vor, daß sie ausnahmsweise in einem Monat einen schlechteren Lohn verdienen. Es hat dies meist seinen Grund in dem Wechsel der örtlichen Verhältnisse. Bezüglich des Auftragens von Lutten, Schienen und Brettern auf den Förderkorb habe ich zu erklären, daß der⸗ artige Nebenarbeiten nur ausnahmsweise von den Hauern verrichtet werden. Es ist dies stets auf der Zeche üblich ge⸗ wesen und sind auch noch keinerlei Beschwerden dieserhalb vorgebracht worden. Die Entfernung von dem Magazin zu dem Haupt⸗ förderschacht ist im übrigen so gering, daß für die Leute ein wesentlicher Zeitverlust aus dem er der vorgenannten c.. E1

Von einem allgemeinen Mißstand kann aus Anlaß di Beschwerde wohl nicht die Rede sein.

Die anwesenden Arbeiterdelegierten gaben sämtlich zu, daß das Auftragen von Holz, Schienen, Lutten usw. auf den Förderkorb nur ausnahmsweise auf der Zeche Christiag Levin von den Hauern zu geschehen braucht. Der Arbeiterdelegierte Grobelny bringt Beschwerde vor:

„Der Hauer Alois Sikora hat sich darüber beklagt, daß ihm im vorigen Jahre außerordentlich viel Wagen wegen Unreinheit genullt worden sind. Es ist vorgekommen, daß die Zahl der genullten Wagen in einem Monat bis zu 20 be⸗ tragen hat. Sikora hat im Flöz Carl in dem Revier des Steigers Wiegel gearbeitet. Wie groß die Kameradschaft war und wie viel Wagen von der Kameradschaft in dem betreffenden

sodann folgende

.Q

„Ferner hat sich auch der Hauer Johann Weiner über das Wagennullen beschwert; ihm sind nach seiner Angabe im Monat September 1904 80 Wagen und im Oktober 1904 76 Watzen Ob das Nullen auf Unreinheit oder Minder⸗

genullt worden. das maß zurückzuführen ist, hat er nicht angegeben.

v. .. Grobelny, Vincent.

Der Betriebsführer erklärt als Zeuge über den Fall

Sikora, wie folgt: Oktober v.

In Flöz Carl sind nach meinen Ermittelungen im Monat

4 allerdings vor einem Betriebspunkte 20 Wagen wegen Unreinheit genullt worden. Wieviel Wagen in den anderen Betriebspunkten genullt worden sind, weiß ich nicht, 1— Ob Sikora an demjenigen Betriebspunkte, an welchem im Monat Oktober 20 Wagen genullt sind, gearbeitet hat, kann ich in Er⸗

jedenfalls sind es weniger als 20 Wagen.

mangelung der nötigen Unterlggen nicht feststellen. 8

Ich gebe zu, daß es schwer ist, in Flöz Carl wegen seines Bergmittels ganz reine Kohlen zu fördern; was jedoch bei der Gedingesetzung berücksichtigt wird; ferner wird auch beim Flözes Rücksicht ge⸗ der Wagen in Flöz Carl nicht so scharf gehandhabt wird, wie in anderen Flözen. Immerhin ist es den Arbeitern bei den Gedingefestsetzung möglich, die nötige Sorgfalt auf das Reinhalten der Kohlen zu verwenden.

ht schon daraus hervor, daß die Kameradschaft vor dem Betriebspunkte, in dem die meisten Wagen genullt worden

Nullen auf die unreine Hech, . des nommen, indem das Nullen der

Dies geht sind, im Monat Oktober 5,33 in der Schicht

Heinrich Bosébe.

85 F

schwerden vor:

Der Bergmann Ignaz Betuarczyk hat sich darüber be⸗ daß ihm beim Steiger Sendfeld in einem Monat

schwert, dreimal das Gedinge reduziert sei. Der Bergmann Franz Niedtner

verschuldet habe.

g A 8888

Grobelny, Vincent.

Die Zechenvertreter erklären, daß ihnen zur Beantwortung der beiden letzten Beschwerden heute nicht das nötige Material zur Verfügung stehe; ebenso sei es ihnen heute nicht möglich, die Beschwerde des Hauers Weiner zu beantworten, da sie die

nötigen Journale nicht zur Hand hätten.

Die Arbeitervertreter erklärten, daß sie weitere Beschwerden nicht vorzubringen hätten. Die Verhandlung wurde darauf für heute geschlossen.

v. g. F.. Wüstenhöfer. Grobelny. Remy. Genter.

w.

ommer. Snetlage. Frick.

Marchand, Revierb⸗Assistent, als Protokollführer.

Der Arbeiterdelegierte Grobelny bringt noch folgende Be⸗

g ne beschwert sich darüber, daß ihm dreimal je 5 von seinem Lohn als Strafe ab⸗ gezogen seien wegen Defekten an seiner Lampe, die er nicht

Fortgesetzt im Rathaus zu Borbeck am 20. Februar 1905 Anwesend: .

1) Die Mitglieder der Untersuchungskommission a. Oberbergrat Pommer, b. Bergmeister Frick.

Revierb⸗Assistent Marchand, als Protokollführer 2) Als Zeuge: Betriebsführer Bosee von Zeche Christian Levin.

Bezüglich der vom Arbeitervertreter Grobelny vorgebrachten Beschwerden erklärt der Betriebsführe Gendes:

Niach den von mir gemachten Auszügen aus den Förder⸗ journalen und Schichtenzetteln sowie nach Anhörung des Be⸗ schwerdeführers Weiner hat derselbe im Monat September 1904 im Flöze Beckstadt Südflügel der 430 m Sohle Berge⸗ pfeiler im Abhauen auf die Nr. 54 913 Wagen Stückkohle und 99 Wagen Feinkohle gefördert; von diesen geförderten Wagen sind keine genullt worden. Weiner hat in diesem „Monat 24 ½ Schichten verfahren und 148,22 verdient oder pro Schicht 6 5 ₰.

Im Monat Oktober 1904 hat Weiner in derselben Arbeit 939 Wagen Stückkohle und 152 Wagen Feinkohle gefördert; hiervon sind im ganzen 3 Wagen wegen Mindermaßes ge⸗ strichen worden. Weiner hat in 261 ½ Schichten 154,22 oder pro Schicht 5,82 verdient.

Die Angabe Weiners, daß ihm im Monat September 1904 80 Wagen und im Monat Oktober 1904 76 Wagen gestrichen seien, ist hiernach erfunden.

Bei der Beschwerde des Betuarczyk liegt insofern ein Irrtum des Beschwerdeführers vor, als für den Betriebspunkt, in dem Betuarczyk beschäftigt war, von Anfang an zweierlei Gedinge festgesetzt waren, und zwar wurde für das Wehr Türstock⸗ zimmerung 4 und für das Wehr Schalholzzimmerung 2

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„Der Ortsälteste Fasehh Buczek, unter dem der Beschwerde⸗

führer gearbeitet hat, hat mir bei seiner vorgestrigen Ver⸗ nehmung zugegeben, daß das Gedinge in der vorbezeichneten Art festgesetzt war.

Der Beschwerdeführer hat im Monat Oktober, in welchem die behauptete Gedingereduzierung vorgekommen sein soll, vor seiner Arbeitsstelle in 25 ¼ Schichten 151 15 oder pro Schicht 5,89 verdient.

Der Fall Niedtner, welcher wiederholte Bestrafungen wegen Lampenbeschädigung betrifft, hat sich vor dem 1. Ja⸗ nuar 1901 ereignet.

Der Beschwerdeführer ist nach Ausweis der Strafliste der Zeche „Christian Levin“ nur einmal mit 5 bestraft worden, weil er seine Lampe nach beendeter Schicht in gewaltsam Fäffreen Zustande abgegeben hat; dieser Fall ist im Monat

uli 1900 vorgekommen. 8 v. g. Bosée.

Das Ergebnis der Untersuchung ist in der Anlage nieder⸗ geschrieben. 88

Marchand, als Protokollführer.

Beschwerden der auf der Zeche Christian Levin bei Borbeck im Bergrevier West⸗Essen arbeitenden Bergleute

V Gegenstand 89 der Beschwerden

ö“ Beweismittel 3

Zeche

Beweiserhebung it erfolgt durch über das Beweisergebnis

Ansicht der Untersuchungskommission 8

Christian

der Belegschaft Anlaß geb

1) Beschwerde des Berg⸗ manns Bernhard Kuhl⸗ mann wegen Vorent⸗ haltung eines verdienten Lohnbetrages.

2) Niedrige Löhne.

Levin.

Lohnbücher der Bergleute: Robert Glenz, Johann Pottisch, Viktor Dobisch.

3) Beschwerden wegen Wagennullens, Ge⸗ dingereduktion, un⸗ gerechter Bestrafung usw.

Die Kommission ist hiernach zu der Ueberzeugung gekommen, en könnten, auf der Zeche Christian Levin nicht

Frick.

Essen, den 21. Februar 1905.

Vernehmung des Zeugen, Betriebs⸗ führers Bosée.

1

Die Beschwerde ist durch rechtskräftiges Urteil des

Berggewerbegerichts vom 5. Juni 1903 zu Un⸗ 1b bunften des Klägers entschieden und scheidet des⸗ 8 alb hier aus.

Sämtliche Beschwerden wegen zu niedriger Löhne sind vöͤn Leuten erhoben, welche nur wenige Monate auf der Zeche beschäftigt gewesen sind. Die niedrigen Löhne scheinen in der geringen Leistungsfähigkeit der betreffenden Arbeiter begründet zu sein; im Kicgen sind die Löhne der Zeche als hoch zu be⸗ zeichnen.

Die weiteren von den Arbeitervertretern vorgebrachten Beschwerden haben sich bis auf einen Fall, der durch die Untersuchung nicht vollständig aufgeklärt war, als unbegründet erwiesen

daß Mißstände irgend welcher Art, welche zu b b vorhanden sind. 8 cher Ar che zu berechtigten Beschwerden

Snetlage.

Reichshaushaltsetats Reichsamts des Innern „Gehalt des Staatssekretärs“, Resolutionen.

Nummer d. Bl.

Bedeutung dieses Standes vnß 1; Viele Angehörige dieses Standes können schon heute nicht i Kindern dieselbe Ausbildung zu teil werden Wesn genossen haben. Die Selbsthilfe, die Organisation muß hier vor allem helfen, und gute Ansätze dazu sind vorhanden. auch seinerseits diesen Stand nicht vernachlässigen. Arbeiterstatistik sollte seine Arbeit auch auf die B rechnischen Beamten ausdehnen. 1903 wird ja einigen Aufschluß geben; 179n eine umfassende Statistik für er 2 Süc vnn mich ja earbeitung dieser Privatenquete so wohlwollend in di i 2 q n die Wege geleitet

Monat gefördert sind, kann ich nicht angeben.

das benötigte umfassende Material gewonnen werden kann. Die gesetz⸗

Dentscher Reichstag 156 Sitzung vom 6. März 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung des für 1905 bei dem Etat des und zwar bei dem Titel: und den dazu beantragten

Ueber den Vaftns der Sitzung wurde in der gestrigen erichtet.

Abg. Dr. Potthoff (fr. s fortfazrend: Bei der großen ür die Leistung unserer Industri schlechte Lage der Techniker Beanpserer -v.

lassen, die sie selbst Aber der Staat darf Der Beirat für ureau⸗- und die Privatumfrage vom Oktober aber das genügt nicht. Wir stit sämtliche Angestellten, auf sich eine gesunde sozialpolitische Gesetzgebung für sie aufbauen

nur freuen, daß der Staatssekretär die

Die

daß durch eine sachgemäße Ergänzung der Umfrage

liche niker nicht so wie den Handlungsgehilfen. Hier mu Abhilfe erfolgen. Ungleich sind ferner die Kündigungsfristen; die haehe. gelcen und Bureaubeamten haben für sich nur das Bürgerliche Gesetzbuch, das keine Gleichheit der Fristen für beide Teile vorschreibt und auch kürzere Fristen als 1 Monat, ja tägliche Kündigung zuläßt. Die Bestim⸗ mungen des Handelsgesetzbuchs über den Fortbezug des Gehalts bei Krankheit laftung ggegeben 88 ine Aenderung dieses Zustandes kann nur auf dem e . rung des Handelsgesetzbuches erfolgen, E“ sprechende Bestimmung in die Gewerbeordnung aufgenommen werden, damit eine gleichmäßige Behandlung der Handelsangestellten ermöglicht wird. Es sind ja in diesem Sinne schon früher Anträge gestellt worden. zielen, Verfügung 1 gestellten der Berliner Wäsche⸗ und Kleiderkonfektion von der Liste der Handlungsgehilfen zu streichen zuzurechnen. Dadurch gehen diese Angestellten u. a. der sechswöchigen Kündigung verlustig. enthält leider fast nichts über die Lage der technischen Privatangestellten, Bieat rahem dis geirtechen an Streik haben die Fabrikanten mit den Arbeitern auch die Werkmeist fusgesperst. d. h. ihnen 14 Tage vorher gekündigt. 8 18 mindestens einen Monat. zu Arbeitern machen, zuf Arbeits⸗ und Ruhezeit zu gewähren.

1“ 1“ v“ 4 8 b WE““ 2 8 8

sollten dafür sorgen, daß

schätzen den Tech.

stimmungen über die Konkurrenzklausel

sind unklar und haben zu Kontroversen Ver⸗

ob es sich dabei um zwingendes Recht handelt.

und zugleich muß eine ent⸗

Leider sind Bestrebungen das Handelsgesetzbuch des Berliner

ngen vorhanden, die dahin einzuschränken. Es liegt eine Polizeipräsidiums vor, die An⸗

und sie den gewerblichen Beamten

Der Bericht der Gewerbeaufsichtsbeamten

Fällen recht ungünstig ist. Beim Crimmitschauer ge Das ist ungeseh⸗ 1 gt für sie die Kündigungsfr Man will die Werkmeister systematisch ohne ihnen die Vorteile der Arbeiter in bezug 1 Die Gewerbeinspektoren solche Fälle nicht wieder vorkommen, und

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nach der Gewerbeordnung beträgt

1

eingehender e der Auch den Wohnungsverhältnissen der Privatbeamten, namentlich auf dem platten Lande, sollten sie größere Aufmerksamkeit zuwenden. Die Heranziehung der Arbeiter zur Gewerbeinspektion begrüße ich mit reude. Die Werkmeister wären dafür ein sehr geeignetes Personal. 8 Bestimmungen der Gewerbeordnung müßten auf die technischen Beamten ausgedehnt werden. Für die weiblichen Angestellten ist die Nachtarbeit, z. B. in den Zuckersabriken, ebenso schädlich wie für die Arbeiter, und auf Behauptungen wie die, daß diese weiblichen An⸗ gestellten nicht als Arbeiterinnen behandelt werden sollen, sollte man keine Rücksicht nehmen. Natürlich kann man nicht schematisch alle Schutzbestimmungen auf die Betriebsbeamten ausdehnen, aber für eine roße Zahl dieser Beamten steht eigex, solchen ege ichts, im

ege. Ich habe darauf verzichtet, M axann icht die Flut der Anträge zu erhöhen. Vielleicht gelingt es, bis zur nächsten Session eine Verständigung zu erzielen und dann einen spezialisierten Antrag zu stellen. Dem Antrage des Zentrums wegen der Sonntagsruhe stimme ich zu, würde es aber lieber sehen, wenn für die Handlungsgebilfen usw. an Sonn⸗ und Festtagen die Arbeits⸗ zeit auf zwei aufeinanderfolgende Stunden beschränkt würde. Außerdem müßten in dem anderen Antrage des Zentrums über die Arbeitszeit und für die Gehilfen der Rechtsanwälte usw. auch die Bureau⸗ und technischen Beamten berücksichtigt werden. Was das Schmiergelderumwesen betrifft, so liegt die Hauptschuld an den Lieferanten. Es scheint mir aber zweifelhaft, ob es angängig

ist, jetzt schon gesetzgeberisch gegen diese Bestrebung vorzugehen.

Man könnte bei dem Antrage des Zentrums beinahe auf den Gedanken kommen, daß er dadurch veranlaßt ist, daß ein Mitglied schlechte Er⸗ fahrungen gemacht hat. Es würde wohl zunächst abzuwarten sein, wie weit die Privathilfe ausreichend ist. .

Abg. Werner (Reformp.): In Krojanke in Westpreußen gibt es 100 jüdische Familien, die vom Hausterhandel leben, ein Beweis, daß dabei noch viel zu verdienen ist. Uebrigens wundere ich mich, wie Herr Dr. Potthoff als Fortschrittsmunn sich für das Hausiergewerbe als die „älteste Form des Handels“ interessieren kann. Ein Land⸗ wirt schloß einmal seine Frau ein, nicht weil er ihr Leichtfertig⸗ keit zutraute, sondern weil er fürchtete, die Hausierer könnten ihr das Geld abnehmen. Auch die Konsumvereine erweisen sich oft als schädlich. Die Rabattmarken verleiten namentlich die Frauen, die zu Weihnachten Vorteile dabei erwarten. Die Warenhäuser müssen von allen bekämpft werden, die den soliden Handel aufrecht erhalten wollen. Darum begrüße ich die Bestrebungen in ö die auf eine Erhöhung der Warenhaussteuer gerichtet sind. in den Warenhäusern die Intelligenz vertreten sei, wie der Handelsminister Möller gesagt hat, kann ich nicht zugeben, auch kann ich mich nicht auf den Standpunkt des Staatssekretärs stellen; ich meine, daß der solide Mittelstand durch gesetzliche Maßregeln geschützt werden muß. In der Krankenkassen⸗ und Arztfrage stehe ich auf dem Stand⸗ punkt des Abg. Mugdan. Den nationalen christlichen Handlungs⸗ gehilfen macht niemand das Leben so sauer wie die Sozialdemokraten; nicht einmal das Koalitionsrecht wollen sie ihnen zugestehen. Von den Ausführungen des Grafen von Posadowsky, die ja vielfach auf berechtigte Gegnerschaft stoßen, haben mir diejenigen über die Not⸗ wendigkeit der Vereinfachung des Versicherungswesens am besten gefallen. Der Befähigungsnachweis ist unter allen Umständen beim Bau⸗ handwerk notwendig. Ob der Kollege Wallbrecht sich für oder gegen diesen ausgesprochen hat, habe ich aus seiner Rede nicht deutlich entnehmen können. Die Ausführungen des Herrn Bruhn sollten durchaus keine persönliche Spitze gegen den Staatssekretär haben; der Staatssekretär hat ihn, was bei dem übergroßen Maß von Arbeit, das er hat, sehr erklärlich wäre, wohl nicht ganz genau verstanden. Der Staatssekretär besitzt unendliche Arbeitskraft, aber er muß von der Fülle seiner Arbeit aufgerieben werden, und

ein Nachfolger, der seine Arbeit ihm abnehmen könnte, möchte sich

kaum finden. Wir wünschen daher, daß etwas mehr Arbeit ihm ab⸗ genommen wird, 58 ein eigenes Amt für Arbeiterfragen errichtet werden möchte. Nur in diesem Sinne hat auch der Abg. Bruhn seine Aus⸗ führungen gemacht. 1 1 8

Abg. Horn⸗Sachsen (Soz.): Meine Fraktion hat eine Reso⸗ lution 23 „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe dieses Jahres eine Verordnung zu erlassen, durch welche die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen in den Glashütten verboten wird, mit Ausnahme der Hilfsarbeiten, die zur Unterhaltung der Glasöfen notwendig sind“. Vom Zentrum liegt eine Resolution Erzberger und Genossen vor: „die verbündeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe dieses Jahres eine Verordnung zu erlassen, welche in der Glasindustrie die Dauer der Arbeit gemäß § 120 e Gewerbe⸗ ordnung (sänitärer Maximalarbeitstag) beschränkt und in Glas⸗ hütten die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen verbietet, mit Ausnahme der erforderlichen Hilfsarbeiten zur Unterhaltung der Glasöfen“. Der letztere Antrag geht, wie neulich einer der Zentrumsredner aus⸗ führte, über den unseren hinaus, indem er den sanitären Makxnal⸗ arbeitstag für die Glasindustrie verlangt. Der Staatssekretär hat be⸗ züglich der gesundheitsgefährlichen Betriebe eine sehr zutreffende Unter⸗ scheidung gemacht; er sprach von Betrieben, die an sich nicht gesund⸗ heitsgefährlich sind und doch im höchsten Grade gesundheitsschädlich wirken können. Zu diesen letzteren Betrieben gehört die Glasindustrie; der Betrieb an sich ist nicht gefährlich, aber die die Gesundheit schädigenden Stoffe fliegen in der Luft herum und bringen das Leben der Arbeiterschaft in Gefahr. Ein ganzes Jahrzehnt lang hat sich die Gewerbeinspektion um diese Verhältnisse nicht ge⸗ kümmert; die bestehenden Arbeitsordnungen sind bisher unbeanstandet geblieben, obwohl sie hinsichtlich der Regelung des Arbeits⸗ verhältnisses direkt ungesetzliche 13. er. enthalten. Ganz besonders gilt das vom Königreich Sachsen. Die sanitären Zustände in den Glasbetrieben sind so überaus traurig, daß es sich schwer begreifen läßt, wie die Fabrikaufsicht bisher so leichthin daran vorübergehen konnte. Manche Betriebe haben ja allerdings fast unausgesetzt die Strafkammer beschäftigt. Die Siemens⸗Gesellschaft in Dresden hat in der Beziehung ganz besondere Dinge auf dem Kerbholz; dort wurden sogar epileptische Kranke beschäftigt. Die freien Arbeiter werden nur noch bei Tage bes äftigt. die Ge⸗ fangenen, die sich der Betrieh gemietet hat, müssen im Dienste des Kapitalismus die Nächte fronen. In dem Betriebe werden Kinder verwendet, die sich durch ihre Beschäftigung allmählich eine Verkümmerung und Verkrüppelung der unteren Extremitäten zu⸗ ziehen; diese armen Jungen, die auch noch seprügelt werden, wenn sie nicht fix genng sind, haben vielfach noch nicht einmal die gesetzliche untere Altersgrenze erreicht, die für die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter vorgeschrieben iste Wenn der Aufsichtsbeamte ankommt, ist natürlich alles in schönster Ordnung; er bekommt von diesen Jungen nichts zu sehen. In Massen werden auch ausländische Arbeiter in diesen Betrieben verwendet; fällt es diesen aber ein, das deutsche Koalitionsrecht für sich auszunutzen, so heißt es sehr bald seitens der Polizei: Mein Freund, nun mach' dich auf die Socken! Es ist der deutschen Regierung, der deutschen Zustände unwürdig, wenn Leute, die nichts weiter getan haben, als von einem Rechte Gebrauch zu machen, ihrer Existenz beraubt und über die Grenzen abgeschoben werden. Die Uebertragung von Syphilis, Tuberkulose und anderen ansteckenden Krankheiten in diesen Betrieben ist zum Gegen⸗ stand einer Enquete gemacht worden; wie weit ist dicse eehe.. Die Glasarbeiter verlangen immer von neuem die weitere Verkürzung der Arbeitszeit. Die Resolution Erzberger schlägt einen sanitären Maximal⸗ arbeitstag vor, sie geht damit nicht weit genug, da wir in der Glasindustrie noch Betriebe haben, wo 15 bis 18 Stunden Arbeitszeit herrscht. Auch hier hätte der Antrag Einschränkungen anregen müssen. Unsere eigene Resolution hat dem Reichstage schon zweimal vorgelegen. Die Forderung nach Sonntagsruhe in den Glazhütten ist nicht neu. Die Regierung hat aber immer mehr auf die Stimme der Unternehmer, als auf die der Arbeiter gehört. So war es früher

Nauch bei der Frage der Beschränkung der Frauen⸗ und Kinderarbeit.

Der Staatssekretär hatte 1900 und 1903 eingehende Untersuchungen

über diese Frage in Aussicht gestellt. Ist nun eine menhehc zu

erwarten? Der Zentralverband deutscher Industrieller hat sich in

einer Gegenpetition gegenüber einer Petition des Verbandes der 5 * 8 88* 11 8

r die Lage der Werkmeister, Ingenieure ꝛc. berichten.)

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Glasarbeiter gegen die Einführung von Sonntagsruhe in den Glas⸗

hütten gewendet. Der Zentralverband ist aber in dieser Sache gar nicht kompetent; er stellt überhaupt die ganzen Verhältnisse auf den Kopf. Er versteht davon gar nichts und führt die Regierung irre. Es ist eine Dreistigkeit, zu behaupten, daß die gesamte Industrie für die Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes in den Glashütten ist. Einige Gewerbeinspektoren haben anerkannt, daß die Sonntagsruhe in diesen Betrieben ohne Schaden für die Glasindustrie durchführbar ist. Die erhobenen Konkurrenzbedenken sind unbegründet.

Abg. Dr. Thaler (Zentr.);: Wir haben beantragt, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage tunlichst bald einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, welcher bezüglich der Gehilfen der Rechtsanwalte, Notare und Gerichtsvollzieher, ferner der Beamten und Anges der Krankenkassen über die Arbeitszeit, die Kündigungsfristeskn Sonntagsruhe, die berufliche Aus⸗ und Fortbildung die gleichen oder ähnliche Schutzvorschriften vorsieht, wie sie das Handelsgesetzbuch und die Gewerbeordnung hinsichtlich der Handelsangestellten ꝛc. enthält. Wenn der Abg. Potthoff unsere Resolution als zu enge gefaßt an⸗ sieht, so kann ich das nicht zugeben. Wir sind durchaus der Meinung, daß beispielsweise auch die Angestellten der Land⸗ und Forstwirtschaft diesen Schutz genießen sollen. Alle die Gehilfen der Rechtsanwalte usw. befinden sich in einer großen rechtlichen und wirtschaftlichen Not⸗ lage. Die bisherigen Versuche der Interessenten, ihre Lage in dieser Beziehung zu verbessern, sind ohne Erfolg geblieben. 1899 hat der Abg. Trimborn einen bezüglichen Antrag gestellt, der im wesentlichen auf dasselbe hinauslief wie der vorliegende Antrag, und der Reichstag trat dem bei. Die Regierung 8 damals und 1900 erklären, daß die angestellten Erwägungen noch nicht zum Abschluß gekommen seien. Wir bitten nunmehr die Reglerungen, diese e bald abzuschließen und baldtunlichst das Geeignete zu veranlassti. Ich stütze mich dabei namentlich auf eine Eingabe der betreffenden Anzestellten in Leipzig und Wiesbaden. Bayern bedarf einer solchen generellen Regelung, wie sie jene wünschen, für die Notariats⸗ und Gerichtsvollzieherbranche nicht mehr. Dort ist die Sache glücklich geordnet. Es wäre nicht unangebracht, diese Bestimmungen bei dem neuen Gesetz zu Grunde zu legen und an das Handels⸗ gesetzbuch und an die Gewerbeordnung anzuknüpfen. Daß ein dringendes wirtschaftliches und soziales Bedürfnis für eine solche Regelung vorhanden ist, brauche ich nicht näher auszuführen. Die Gehilfen beziehen bis 1 einem hohen Prozentsatz Gehälter unter 50 ℳ; ein großer Teil arbeitet 9 bis 12 Stunden täglich. In vielen Bureaus ist die Sonntagsruhe nicht durchgeführt; auch in Bavyern ist es, soviel ich gehört habe, erst im letzten Jahre etwas besser geworden. Die Kündigungsfrist ist in einer Anzahl von Bureaus ganz ausgeschlossen. Die Gehilfen wollen die Kündigungsfrist nach dem Handelsgesetzbuch und nur in Ausnahmefällen eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Der Zustand der Bureauräume muß besser werden; sie sind vielfach sehr primitiv. Das Lehrlingswesen ist ein Krebsschaden. Der Prinzipal hat meist weder Zeit noch Lust, sich der Ausbildung der Lehrlinge zu widmen; diese werden ausgebeutet. Ueber 50 % der Angestellten in Thüringen befanden sich nach einer Statistik unter 19 Jahren. Das Angebot wird durch den Zudrang der Militär⸗ anwärter noch erhöht. Ich kann Ihnen nur die Annahme unseres Antrages empfehlen. 1 1

Abg. Mertens (fr. Volksp.): Mit Recht ist das Kinderschutz⸗

esetz von 1903 als eine soziale Tat ersten Ranges bezeichnet worden. Lelser müssen wir aber bekennen, daß seine Bestimmungen nicht in allen Teilen so durchgeführt worden sind, wie es der Gesetzgeber ver⸗ langte. Den Beamten der Gewerbeinspektion und der Polizeiverwaltung erwuchs die Pflicht, die Durchführung dieses Gesetzes zu überwachen, und auch die Lehrerschaft hielt es für ihre moralische Pflicht, an seiner Durchführung mitzuarbeiten. Der einzige Widerstand kam von den Elementen, die in der fortdauernden Kinderarbeit eine nicht versiegende Quelle der Heimarbeit erblicken. Der Widerstand dieser eng begrenzten Kreise ist schon einigermaßen gebrochen. Obwohl der Zeitpunkt des Inkrafttretens durchaus günstig war, fehlt es heute noch an den letzten Konsequenzen einer Durchführung. Der Bericht der Stadt Breslau über die gewerblich beschäftigten Schulkinder dieser Gemeinde bringt einige Aufklärungen über die Gründe dieser Erscheinung. Es ist dort dargelegt, daß am 1. Januar 1904 in Breslau im ganzen 143 Arbeitskarten für solche Kinder ge⸗ löst waren, zweifellos nur ein ganz geringer Bruchteil derjenigen Karten, die von Rechts wegen hätten gelöst sein müssen; denn in Breslau waren etwa 1955 Kinder tätig, und wenn am 1. März 1904 nur 500 Kinder die Arbeit eingestellt hatten, so bleiben doch 1400 tätig, und selbst wenn man die 500 als eigene Kinder be⸗ schäftigten abzieht, so bleiben 840 übrig, die eine Arbeitskarte hätten gelöst haben müssen, während nur 143 gelöst waren, sodaß 700 Kinder entweder die Lösung der Karte unterlassen haben, oder, obgleich sie die Minimalaltersgrenze noch nicht erreicht hatten, schon beschaͤftigt wurden. Schuld daran trägt die Fassung des Gesetzes selbst, die nicht genügend prägnante Formulierung des Unterschiedes zwischen eigenen und fremden Kindern. Die Fabrikanten können sich die bestehende Bestimmung so zu nutze machen, daß schließlich eine neun⸗ stündige Beschäftigung für den Tag herauskommt. Das geht doch durchaus gegen Sinn und Geist des Gesetzes. Die größte Zahl der Umgehungen findet dadurch statt, daß der Arbeitgeber dem Kinde, oder noch besser, dessen Eltern, die Arbeit mit ins Haus gibt. Es unterliegt ferner keinem Zweifel, daß die Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes im Volke noch lange nicht genug be⸗ kannt sind; manche Eltern suchen auch dahinter eine Kontrolle über Nebeneinnahmen, die sie nicht gern der Oeffentlichkeit preisgeben möchten, sie vermuten dahinter stärkere Heranziehung zur Steuer und dergleichen. Ich will damit nicht die Arbeitskarte selbst ö Diese bietet vielmehr den Vorteil, daß dadurch mancher Vater sich abhalten läßt, sein Kind in fremder Arbeit arbeiten zu lassen, sie wirkt also geradezu erzieherisch. Man sollte die Auf⸗ sichtsorgane vermehren, die Arbeiter an der Gewerbeinspektion be⸗ teiligen, man sollte aber vor allem die Schule und die Lehrerschaft stärker zur Beobachtung dieser Bestimmungen heranziehen, wenn es besser werden soll. Damit verlangen wir nur, was in der Begründung des Gesetzes selbst in Aussicht gestellt wurde, und was Graf von Posa⸗ dowsky hier mehrfach ausgeführt hat. In manchen Bundesstaaten ist man in dieser Beziehung auch vorwärts gegangen, so in Hamburg. Wo die Lehrerschaft an dieser praktischen Kleinarbeit teilnimmt, sind auch bereits segensreiche Wirkungen zu beobachten. Wie ganz anders in Preußen. Dort hat man den Kreisschulinspektor, der der einzelnen Schule, dem einzelnen Schüler ganz fern steht, die Ueberwachung des Gesetzes anvertraut. Der einzig wirklich Berufene ist der Lehrer. Unter diesen Um⸗ ständen ist der sozialpolitische Fortschritt dieses Gesetzes in Preußen noch nicht merkbar geworden. Der Staatssekretär meint es ernst mit den Kinderschutzbestrebungen; aber dem zweiten Teile der Resolution des Reichstags, nach der auch über die Kinderarbeit in landwirtschaftlichen Betrieben Erhebungen gepflogen werden sollen, scheint noch keine Be⸗ rücksichtigung geworden zu sein. Was die gewerbliche Kinderarbeit in den Erziehungsanstalten betrifft, so sind diese nur unter der

derartig ist, daß die geistige und körperliche in keiner Weise leidet. Aber es sind da Schäden aufge⸗ deckt worden, die uns verpflichten, der Sache näher zu tieten. Wir hören von Ausbeutung in französischen geistlichen Erziehungshäusern. Bei uns kann man wenigstens von einer falschen Anwendung des Be⸗ schäftigungstriebes der Kinder und von einem Konflikt zwischen dieser Erziehung und den gesetzlichen Vorschriften sprechen. Die Kinder müssen Erbsen, Bohnen, Linsen lesen für Kaufleute, nicht allein für den eigenen Bedarf des Hauses; eine solche mechanische, geist⸗ tötende Beschäftigung im Auftrage eines Unternehmers ist be⸗ denklich und muß abgestellt werden. Dasselbe gilt von dem Be⸗

Bleisoldaten für ei brik, und das ist chehen, E32 8 Das hohe Haus und das ganze Land mögen auf Grund dieser Rechen⸗

obgleich die Hantierung mit Blei⸗ und Zinkverbindungen fuüͤr Kinder gesetzlich verboten ist. Gleiche Bedenken erweckt die Verwendung von Kindern zur Bürsten⸗ und Pinselfabrikation. Wenn diese Kinder⸗ arbeit nun gar materiellen Gewinn zum Ziele hat, so muß diese Ausnutzung der kindlichen Kraft aufs entschiedenste be⸗ kämpft werden. Diese Art der Beschäftigung steht im Widerspruch

8 8 G1 2 88 b. 1“

mit allen Grundsätzen der Erziehungskunst. Esg liegt mir durchaus fern, das Ansehen der privaten Erziehungsanstalten antasten zu wollen, die unter großer Aufopferung sich Verdienste erworben haben. Ich wollte nur den Staatssekretär itten, diesen Verhältnissen ein Auge zuzuwenden und nicht zu warten, bis Unberufene mit dem Seziermesser der Kritik hineinleuchten. Die Kinderarbeit muß in verständiger Form in Einklang gebracht werden mit den Erfahrungen und Bestimmungen der modernen Pädagogik und den Bestimmungen des Gesetzes selber. 3

Abg. Dr. Wolff (wirtsch. Bgg.): Anknüpfend an das Wort des Staatssekretärs, daß Sozialpolitik und Agrarpolitik Hand in Hand Püden sollen, möchte ich hervorheben, daß wir gar nicht eine einseitige grarpolitik verlang Ciüumiciini iicj Ansicht auf die Danekenberhaupt nicht ohne Azrar⸗ un Mittelstandspolitik, sonst wird der selbständige Landwirt, der selbst⸗ ständige Handwerker und Kaufmann in das Proletariat hinuntergleiten. Man hat den Scatssekretär als den Lokomotivführer in der Sozial⸗ politik bezeichnet, ich möchte wünschen, daß er sich zu dem großen Organisator aufschwingt, der das Werk der Verschmelzung unserer gesamten sozialen Gesetzgebung vollbringt. Die Begründung von Arbeiterkammern würden wir begrüßen, wie wir überall eintreten werden, wo es sich um die Arbeiter und ihre Familien, um ihre Wohnungen und Arbeitsräume handelt. Was die großen Kapitals⸗ assoziationen und Kartelle betrifft, so sagte der Staatssekretär, wenn sich Zustände bei uns bilden sollten, wie sie in Amerika bestehen, dann wäre die Zeit gekommen, wo der Staat zum Einschreiten ver⸗ pflichtet wäre. Ich Fant. aber, dann würde es wohl zu spät sein, dann wird man den Brunnen zudecken, wenn das Kind hineingefallen ist. Wir sind zwar ebenfalls überzeugt, daß das Großkapital manches durchführen kann, was dem kleinen Kapital versagt ist; man muß aber unterscheiden zwischen segensreichem und nicht segensreichem Kapital und muß darauf sehen, ob das KHapital sich seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit bewußt, bleibt. Die Aktien⸗ Ge hat man als harmlose Lämmer dargestellt, die kein

ässerchen trüben können; so harmlos sind diese Geseellschaften aber nicht. Sie haben noch weniger ein Herz, als es der einzelne Unternehmer haben kann. Wir halten es im allgemeinen nicht für angebracht, daß Beamte sich an Konsumanstalten und Genossenschaften beteiligen. Man sollte es ihnen, wenn sie ein gewisses Mindestgehalt beziehen, untersagen. Wenn man die relative Abnahme des Mittelstandes in den letzten Jahren beobachtet, so muß man doch bedauern, daß der Staatssekretär verschiedenen . des Mittelstandes so wenig freundlich gegenübersteht.

ie Forderung des Befähigungsnachweises hat er abgelehnt. Da⸗ durch werden wir uns nicht ins Bockshorn jagen lassen. Der Bundesrat hat sich schon oft nicht zu einer Zustimmung herbeilassen wollen und hat später doch eingewilligt. Die ehrheit der Handwerker verlangt jedenfalls den Befähigungsnachweis. Wir hoffen, ihn bald, wenigstens für das Baugewerbe, zu bekommen. Hinsichtlich der Hausiererfrage kann ich die Ausführungen des Abg. Erzberger unterstützen. In Württemberg sind rund 125 000 Hausierer, meist junge Leute, die ein Faulenzerleben führen, und die der Landwirtschaft auf diese Weise entzogen werden. Der Redner bemängelt dann den Schinkenwettbewerb, der in Berlin auf Veranlassung einer Zeitung stattgefunden habe, und zitiert Stimmen aus der Fachpresse selbst, die ihrer Verwunderung Ausdruck gegeben hätten, daß eine Zeitung einen derartigen Wettbewerb habe veranstalten dürfen. Mit demselben Recht könnte etwa auch eine Bäckerzeitung dahin kommen, einen Gugelhupf⸗Wettbewerb zu veranstalten, der sich dann auch vielleicht der Unterstützung von Reichsbehörden zu erfreuen hätte. Zu danken wäre dem deutsch⸗nationalen Handlungsgehilfen⸗ verband für seine erfolgreiche Agitation.

Darauf wird die Vertagung beschlossen und nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Dr. Potthoff um 5 ½ Uhr die nächste Sitzung auf Dienstag 1 Uhr anberaumt. (Nach⸗ tragsübereinkommen mit Oesterreich⸗Ungarn, betreffend die In raftsetzung des neuen Handelsvertrags; Fortsetzung der Etatsberatung.)

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Preußischer Landtag. Haeäaus der Abgeordneten. 155 Sitzung vom 6. März 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Nachdem das Haus den Antrag der Abgg. Dr. Krause (nl.)

vund Genossen, betreffend die Gewährung von Notstandsdarlehen

an Kleinschiffer, der Budgetkommission überwiesen hat, setzt es die zweite Beratung des Staatshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1905 bei dem Etat der Eisenbahn⸗

verwaltung fort.

Referent Abg. Schmieding (nl.): Die Einnahmen sind im Etat für 1905 aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr auf 446 335 000, aus dem Güterverkehr auf 1 073 600 000 ℳ, im ganzen auf gegen 100 Millionen mehr als im Vorjahre veranschlagt. Die Kommission

at diese Veranschlagung als eine sehr vorsichtige anerkennen müssen.

it der Hebung der preußischen Eisenbahneinnahmen hat sich auch die Lage der preußischen Finanzen geradezu glänzend gestaltet. Die ungetilgte Eisenbahnschuld stellt sich auf 6,4 Milliarden; effektiv sind bereits 2,3 Milliarden getilgt. Danach beträgt die Verzinsung nicht weniger als 9,7 %, ein wahrhaft glänzendes Secei Die Kehr⸗ seite der Medaille ist das immer stärkere Anwachsen der Abhängigkeit des gesamten Staatshaushaltes von dem Eisenbahnetat. Auf die schwankenden Einnahmen dieses letzteren werden dauernde Aus⸗ aben des Staatshaushalts basiert. Die Kommission sprach sich da⸗ er wieder für reinliche Scheidung zwischen Eisenbahnetat und all⸗ gemeinen Staatsfinanzen aus, damit die Ueberschüsse der Eisenbahnen immer mehr für diese und für die wirtschaftliche Erschließung des Landes nutzbar gemacht werden könnten. Die Frage der Personen⸗ tarife ist in der Kommission kurz berührt worden. Ueber die Grundzüge der Reform ist der Landtag mit der Fet ein⸗ verstanden. Vereinfachung, nicht wesentliche Verbilligung des Tarifs. Ein etwas schnelleres Tempo der Vereinfachungen wurde empfohlen und eventuell ein gesondertes Vorgehen Preußens, wenn die Ver⸗ handlungen mit den anderen Staaten sich nicht rasch genug abwickeln sollten. Für die Gütertarife wurde die fallende Skala für nicht aus⸗ reichend gehalten. Der wesentliche Einfluß einer Betriebsmittel⸗ emeinschaft auf Betrieb und finanzielle Gestaltung des Etats wurde i der Kommission anerkannt; der Plan in der Beschränkung, wie

eeeee-,.,. er besteht, wurde als zweckentsprechend und seine Durchführung als etzung 8 . . B 1 b Entwicklung

wünschenswert bezeichnet. C Wagenmaterials sei nur bei gemeinsamer Benutzung des möglich.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:

Meine Herren, die Druckoorlagen, die Ihrer Beschlußfassung unterliegen, nämlich der Betriebsbericht von 1903, der Baubericht von 1903 und der Etat für 1905 bilden in ihrem Zusammenhang einen großen Rechenschaftsbericht, den die gewaltige Betriebsver⸗ waltung der preußischehessischen Eisenbahngemeinschaft, die Ende vorigen Jahres 34 080 km Betriebslänge umfaßte, Ihnen vorlegt.

Eine wirklich rationelle Fee hage 8 uhrpa

schaftsberichte Kritik üben, ob die preußisch⸗hessische Staatselsenbahn⸗ gemeinschaft die große Aufgabe erfüllt, die ihr im Volksleben zufällt. Diese Aufgabe möchte ich kurz dahin charakterisieren, daß es die erste Pflicht der Eisenbahnverwaltung

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