v1181I“
Der Vertreter Niendick gibt an:
Im Monat November v. J. arbeitete ich bei der Auf⸗ fahrung einer Grundstrecke in Flöz 11 auf der 2. Sohle. In⸗ folge von Mangel an Holz konnte die Strecke nicht in dem Maße, wie sie vorrückte, verbaut werden, sodaß schließlich etwa 15 m in der Strecke selbst oder 3 m im Querschla ohne Verzug zwischen den Kappen standen. Ich habe mich täglich bei dem Reviersteiger Winzen und auch beim Fahr⸗ steiger Bolzin hierüber beschwert, aber ohne Erfolg. Eines Tages brach nun die Firste herein und wurde der Ortsälteste der Kameradschaft der Mittagsschicht angeblich wegen Raubens von Kohlen mit 2,50 ℳ bestraft. Ich selbst als Ortsältester der Morgenschicht sollte ebenfalls deswegen bestraft werden, habe aber tatsächlich keine Strafe erlitten. Die Schuld des Einbruchs der Firste war lediglich dem Holz⸗ mangel zuzuschreiben, und ist auch die Bestrafung meines Er⸗ achtens zu Unrecht geschehen.
Zu dieser Beschwerde des Vertreters Niendick beantragt der Zechenvertreter die Vernehmung des Reviersteigers Winzen. Derselbe sagt aus:
Die Kameradschaft arbeitete auf der 2. Sohle und hatte ihr Revierholzlager auf der 3. Sohle, um aber die Anfuhr des Holzes bequem zu machen, hatte ich mit dem Steiger des Reviers V, der sein Lager auf der 2. Sohle hat, verabredet, daß die Kameradschaft bei Holzmangel von diesem ihr Holz holen könne.
Die Bestrafung des Oetsältesten in der Gegenschicht er⸗ folgte wegen Nichtausführung eines Befehls. Ich hatte diesem schon öfter aufgegeben, die Firste besser zu verziehen. Der Einbruch der Firste ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß am Liegenden zu hoch geschräamt worden war. Wäre das nicht geschehen, dann wäre meines Erachtens die Kohle nicht hereingebrochen.
Die Arbeiter Franz Mlekusch und Andreas Sornig be⸗ schweren sich über Holzmangel im Monat Juli 1903 im Revier I, Flöz 12 Westen, Strebe, und geben an, daß, als sie wegen Holzmangels um 9 Uhr Abends Schicht machen mußten, der Steiger Kramer sie mit je 2 ℳ bestraft habe, weil sie zu früh Schicht gemacht hätten.
Hierzu bemerkt der Steiger Kramer:
führte z. Z. die Aufsicht über den Betriebspunkt, vor dem Mlekusch und Sornig beschäftigt waren. Das Holz⸗ lager für diese Kameradschaft war ganz in der Nähe im Querschlag und war hier, wie ich mich bestimmt erinnere, immer genügend Holz vorhanden. Die Bestrafung derselben ist erfolgt wegen zu frühen Schichtmachens. Sie hatten hierzu aber durchaus keine Veranlassung und namentlich bot ihnen der Holzmangel keinen Grund hierzu. Die betreffenden Ar⸗ beiter haben sich auch bei mir niemals über Holzmangel beklagt.
Der Vertreter Schlisio gibt an, daß es auch ihm mehrfach vorgekommen sei, daß es ihm bei der Arbeit im Flöz 7 auf der 1. Sohle an Holz gemangelt habe. “
Hierzu bemerkt der Steiger Haumann:
Das Holz wird von Tage aus in besonderen Wagen nach den verschiedenen Sohlen gefördert und hat der Anschläger darauf zu sehen, daß das für die einzelnen Reviere bestimmte Holz an den richtigen Sohlen abgezogen wird. Die Holz⸗ wagen werden dann auf den Füllort gestellt und müssen von den Arbeitern selbst zu ihrer Arbeit gebracht werden. Dies betrifft aber nur die Arbeiter der 1. Sohle; auf den anderen Sohlen, wo Pferdeförderung umgeht, werden die Wagen an die Pferdezüge gehängt und von diesen in die Reviere ge⸗ bracht. Es kann nun wohl einmal vorkommen, daß aus Ver⸗ sehen ein für die 1. Sohle bestimmter Holzwagen nach der 2. Sohle gefördert und dort abgezogen wird und kann dann auch an dem betreffenden Betriebspunkt der 1. Sohle vorüber⸗ gehend einmal ein Mangel an Holz entstehen. Das dies aber öfter vorkommt, bestreite ich.
Der Vertreter Schreiber gibt an, daß dem Arbeiter Cesnovar und seinen Kameraden (Namen sind nicht genannt) für einen Transport von Schienen durch ein Fahrüberhauen herunter der versprochene Schichtlohn nicht gezahlt worden sei, weil die Schienen das Fahrüberhauen hinunter geworfen worden seien, und außerdem angeblich, weil die Kameradschaft auch ohne diesen Schichtlohn mit ihrem Gedinge zu einem guten Lohn gekommen sei.
Außerdem sei Cesnovar und seine Kameradschaft (3 Mann) mit je 2 ℳ bestraft worden, weil er den Auftrag, allein vor seiner Arbeit Holz zu setzen, nicht ausführen konnte, und von 5 beiden Kameraden, die mit Bergeversatz beschäftigt waren, einen zu Hilfe nahm. Die ausführung eines gegebenen verhängt.
Hierzu erklärt der Steiger Glub:
Ich kenne den Michael Cesnovar; mit dem Genannten will kein anderer Arbeiter arbeiten, sodaß ich ihn von einer Arbeit an die andere legen muß. Ueber die Beschwerde selbst kann ich mich nicht äußern, da weder die Zeit, noch der Ort angegeben ist, wo das geschehen sein soll. Auch über die Bestrafung kann ich nichts aussagen.
Der erschienene Lehrhauer Julius Klasen beklagt sich über die geringen Löhne, die er von seinem Eintritt in die Arbeit auf der Grube Scharnhorst (Oktober 1902) bis zum August 1903 verdient habe. aus dem sich ergibt, daß sein Nettolohn betragen hat:
im Oktober 1902 . . , November 1902 Dezember 1902 Januar 1903 Februar 1903. M 1903 1903 1903 P“ 5 JZE11XA“X“
Seit August 1903 seien die Löhne auch noch nicht immer auskömmlich gewesen. In den letzten Monaten seien die Löhne aber hinreichend gewesen.
Er habe beim maschinellen Betriebe des westlichen Ab⸗ teilungsquerschlags auf der 3. Sohle und dann beim maschi⸗ nellen Betrieb des Hauptquerschlags auf der 1. Sohle gearbeitet. Die niedrigen Löhne, die er verdient habe, führe er darauf zurück, daß das Gedinge zu niedrig gestanden habe, und daß auch die Bohrmaschine wegen Mangels an Luftdruck nicht regelmäßig habe arbeiten können, sodaß ihre Leistungsfähigkeit 2— ganz hätte ausgenutzt werden können. Die ersten 2 oder 22
Strafe
wurde wegen Nicht⸗ Befehls
von Steiger Glub
onate sei er bei dieser Arbeit als Schlepper, sodann als
ve“ 28
16
Er überreicht sein Lohnbuch,
“
Gedingeschlepper und vom März 1904 ab als Hauer be⸗ schäftigt worden. .
Er sei vom 16.—18. Lebensjahre auf Zeche Courl und Kaiserstuhl gewesen. Dann habe er sich dem Seemannsberuf gewidmet und sei im Alter von 27 Jahren im Oktober 1902 auf Zeche Scharnhorst wieder angefahren.
Zu dieser Beschwerde bemerkt der Zechenvertreter, daß die niedrigen Löhne darauf zurückzuführen seien, daß Klasen als unerfahrener Arbeiter 88 seines Alters als Schlepper wieder habe anfangen müssen. Die Schlepper arbeiteten anfangs im Schichtlohn von 3,00 — 3,50 ℳ, während die Hauer im Ge⸗ dingelohn arbeiteten. Später wurde dies Lohnsystem geändert, indem auch die Schlepper im Gedinge bezahlt wurden, aber nur 70 — 90 Prozent des Hauergedinges je nach Alter erhielten. Daß die Löhne, die Klasen verdient habe, nachdem er Voll⸗ hauer gewot, war (von März 1904 an) auskömmlich ge⸗ wesen sind, beweise die Lohnliste. Er habe verdient:
im März 1904 in 21 ½ Schichten netto 3,83 ℳ April „„ 12 4,41 Mai 2 4,42 Juni 8 5,57 Juli . 4,89 August 5,28 September 6,10 Oktober 8 5,63 November „ 5,07
„Dezember 8„ 25 3 „ 5,47
Aus den Steigerjournalen wird sodann nachgewiesen, daß Klasen tatsächlich mit einem Schichtlohn von 3,20 ℳ ange⸗ fangen hat, der bis zum Monat Juli 1903 auf 3,40 ℳ ge⸗ stiegen ist. Erst im Monat August 1903 wird Klasen als im Gedingelohn beschäftigt mit 90 Prozent des Vollgedinges im Steigerjournal geführt.
Weiter gibt der Bergmann Klasen an, daß er Ende Dezember v. J. von dem Steiger Glub bei der Arbeit be⸗ schimpft worden sei. Es seien Schienen von seinem Ort weg⸗
enommen worden, und als Steiger Glub das bemerkt habe, häbe er ihn zur Rede gestellt und dabei den Ausdruck ge⸗ braucht, er sei nicht wert, daß ihn der Hund anpisse.
Steiger Glub gibt zu, daß er diesen Ausdruck gebraucht
habe aus der von Klasen angegebenen Veranlassung.
Ueber weiteres hat Klasen sich nicht zu beschweren.
Der Bergmann Josef Caska beschwert sich darüber, daß er im Oktober 1903 von dem Fahrsteiger Disse mit 2 ℳ be⸗ straft worden sei, weil er in seinem Ueberhauen die Lutten⸗ tour nicht eholig vorgebaut habe. Die Strafe sei zu Un⸗ recht geschehen, weil er das nicht habe ausführen können. Der Reviersteiger Kramer habe ihm nicht angegeben, von wo es haf Lutten beschaffen könne. Er habe vergeblich nach Lutten
esucht.
1 Der Reviersteiger Kramer bemerkt hierzu, daß er sich dieses Falles nicht mehr entsinne. Er pflege den Arbeitern regelmäßig genau anzugeben, wo sie die nötigen Lutten finden könnten.
Ferner gibt derselbe Caska an, daß er im Oktober 1903 vor eine Arbeit verlegt worden sei und die vorhandene Luttentour habe umbauen müssen, für welche Arbeit er mit seinen Kameraden (4 Mann) im ganzen 12 Schichten habe verwenden müssen. Für diese Arbeit se ihnen kein Lohn ge⸗ geben. Auf Vefragen gibt er weiter an, daß seine drei Kameraden schon den Monat vorher vor dem Ort beschäftigt waren und er allein neu hinzugekommen sei.
Durch Einsicht in das Steigerjournal wird von der Kommission festgestellt, daß vor der betreffenden Arbeit nur Kohlengedinge bestanden hat und im Monat Oktober 1903 eine besondere Vergütung für den Umbau der Lutten nicht gewährt wurde, dabei aber ein Nettolohn von 5,14 ℳ verdient worden ist.
Weitere Beschwerden hat Caska nicht anzugeben.
Der Bergmann Diedrich Hornig gibt an:
Ich bin August v. J. von Zeche Scharnhorst abgekehrt. Ich habe von einem Bergmann der Zeche Scharnhorst gehört, daß der damalige Wetterkontrolleur Oesterschmidt ein Ort wetterfrei geschrieben hat, trotzdem es voll Wetter gestanden habe. Der Reviersteiger Georgi habe sich veranlaßt gesehen, das Ort verschlagen zu lassen. Ob Oesterschmidt dies aus Unkenntnis getan hat, oder ob er aus Nachlässigkeit es unter⸗ lassen hat, das Ort zu befahren und sich vom Vorhandensein von Wettern zu überzeugen, weiß ich nicht.
Ferner gibt Hornig an, daß der Steiger Georgi zur Zeit, als er (Hornig) noch Wetterkontrolleur war, mehrmals auf den Wettertafeln den Vermerk „Schlagwetterfrei“ gemacht habe, trotzdem er (Hornig) das Ort vorher befahren und auf Grund seines Befundes die Bemerkung „Schlagwetter“ auf der Tafel gemacht habe. Dies sei in den Streben der Flöze 4 und 6 Osten geschehen im Januar oder Februar v. J.
Der Steiger Georgi erklärt hierzu, daß das in Flöz 10 passiert sei. Das Flöz habe Bläser und ständen an der Arbeit zeitweise Schlagwekter, während sie zu anderen Zeiten frei sei. Er erinnere sich, daß er mehrmals vor Anfahrt der Beleg⸗ schaft vor Ort gekommen sei, auf der Tafel von Hornig die Bemerkung „Schlagwetter“ gefunden und dann die Arbeit besehen habe, ohne Schlagwetter zu finden. Er habe dann die Tafel die Bemerkung „Schlagwetterfrei“ geschrieben und die Belegschaft vor Ort fahren lassen. Daß dies in den Flözen 4 und 6 geschehen sei, sei unzutreffend.
Der Bergmann Hornig benennt darauf als Zeugen für seine Angaben den Bergmann Heinrich Rademacher.
Derselbe sagt aus:
Ich arbeitete in den Monaten Januar und Februar v. J. auf der Zeche Scharnhorst in der Nachtschicht auf der 3. Sohle. In einer Nacht kam der damalige Wetterkontrolleur Hornig u mir und bat mich, mit ihm in das Nl6ß 6 zu fahren; dort äͤnde die Strecke voll Schlagwetter, die Lampe sei ihm aus⸗ geschlagen. Ich fuhr mit ihm hin und fand dort, daß das Ort verschlagen gewesen, der Verschlag aber entfernt war. Auf der Wettertafel hatte Steiger Georgi geschrieben: „Schlagwetterfrei“. Von Flöz 6 fuhren wir nach Flöz 4 und fanden dort denselben Zustand. In beiden Strecken standen Schlagwetter, wie ich an meiner Lampe bemerkte. Die Betriebspunkte waren in der Mittagsschicht vorher belegt gewesen. Diese Befahrung fand statt in den Morgenstunden zwischen 2 und 5 Uhr, wie ich mich erinnere.
Der Steiger Georgi erklärte hierzu, unter Vorlegung der Schichtenzettel für Januar und Februar 1904:
Rademacher hat im Januar gar keine Nachtschicht und im Februar nur eine Nachtschicht, und zwar am 17., verfahren. Am 18. hat er wiederum eine Morgenschicht verfahren. Die Schichten sind sämtlich in Flöz 6 verfahren worden. Wenn
14“ .““ 8—
bezahlt
hätte Ra.
“
die Angabe des Rademacher richtig wäre, dann
macher des anderen Tags (am 18.) in der Morgenschicht
Schlagwettern arbeiten müssen, was nicht anzunehmen itt.
Der Bergmann Rechersdrieß gibt an, daß im Stei revier V, Flöz 9, ein Betrieb in den Monaten August, 8 tember und Oktober 1904 nur des Nachts und Nachmitz⸗ belegt und in der Morgenschicht verschlagen gewesen sei, vor der Grubenkontrolle zu verbergen, daß dort Schlagwe ständen.
Der Reviersteiger Daubenspeck erklärt hierzu, daß Morgenschicht aus dem Grunde ausgefallen sei, weil se
zuviel Kohlen gefallen und der Stapel die Förderung u
habe bewältigen können. Die angegebene Ursache für Ausfall der Morgenschicht sei völlig unzutreffend. Schle wetter hätten sich in der Strecke nur vereinzelt gezeigt, sch gar kein Grund vorlag, hier vor der Grubenkontrolle emme zu verbergen.
Weiterverhandelt am 10. Februar 1905.
Zuuächst bemerkt der Belegschaftsvertreter Niendick zu! Beschwerde des Hornig, betreffend Wetterkontrolle im Flö⸗ und 6, daß er den Kameraden des Zeugen Rademach, namens Alheid, über die Angelegenheit befragt und von diee erfahren habe, daß der Vorfall in der Morgenschicht vor;d von Rademacher verfahrenen Nachtschicht geschehen sei. Be⸗ hätten auf der Fahrt zu ihrer Arbeitsstelle den Hornig dem Querschlage mit erloschener Lampe sitzend gefunden. 8 hätten dann mit ihm zusammen das Flöz 6 befahren und t sächlich Wetter vor Ort festgestellt. Dann habe Rademath den Hornig, der ohne Licht war, zu Schachte begleitet.
Der Zeuge Alheid war nicht erschienen.
Es erscheint sodann der Bergmann Wilhelm Olnhof un
erklärk, er sei seit vier Jahren bis zum Ausbruch des Stret auf Scharnhorst beschäftigt gewesen; er sei namentlich in %
letzten Monaten von dem Schachtsteiger Kuhle fortgese schlecht behandelt und als Bummler bezeichnet worden, in! Absicht, ihn von der Arbeit wegzutreiben, sodaß er (Olnte sich genötigt gesehen habe, die Arbeit zu kündigen, wenn mi der Ausstand dazwischen gekommen wäre. Er sei sich kein Schuld bewußt und habe auch regelmäßig die geforder Ueberschichten und Sonntagsarbeiten ausgeführt und ses Schichten auch sonst mit Ausnahme einiger Feierschich die er jedoch jedesmal angemeldet habe, regelmäßig verfahn Als besondere Fälle erwähnt er, daß er an ein Sonntag, er glaube, es sei im Oktober 1903 gewesen, d dem Steiger Wiese zur Zeche gerufen worden sei zur A⸗ führung von Reparaturarbeiten. Als er gegen 7 Uhr Morgr⸗ zum Schacht gekommen sei, sei von den Leitungen der Dam abgestellt gewesen, sodaß sie nicht hätten anfahren könn Als sie darauf den Steiger Kuhle gefragt hätten, ob sie un dem arbeiten könnten, habe er dies bejaht. Sie hätten de bis gegen 11 Uhr gewartet, dann sei der Betriebsführer! dem Herrn Direktor gekommen, der sie zur Rede⸗ stellt habe, weil sie muͤßig dastanden. Sie hätten dieße dann darauf den Grund angegeben. Später habe er von de Betriebsführer gehört, daß Steiger Kuhle diesem gesagt hat er habe ihnen schon um 8 Uhr befohlen, nach Hause; gehen. Als er darüber den Steiger Kuhle zur Rede geste habe, habe dieser ihm erwidert, daß er die Schit erhalten würde. Kuhle habe ihm 42 weit er sich erinnere, die Schicht in demselben Mon⸗ nicht, sondern auf seine Reklamation erst später angerechnet. Ferner führt der Zeuge an, daß er und mehrere Kamerade am 24. oder 25. Juni 1904 beim Einhängen eines schwen Dammrahmens beschäftigt gewesen seien. Der Rahmen bu an einem Dampfkabel, der von Steiger Kuhle bedient wun gehangen; beim Einhängen des Rahmens habe er plötlich? lautes Krachen am Kabel gehört, und als er darauf h gelaufen sei, habe er gesehen, daß die Bremsscheibe gebroch sei, das Bremsband sei straff angezogen gewesen und Dampf habe auf dem Kolben gestanden. Steiger Kuhle! bei seinem Erscheinen verlegen geworden und habe die Masch verlassen. Seiner Ansicht nach habe Steiger Kuhle bei? Bedienung unvorsichtig gehandelt, und hätte leicht ein schwer Unglück herbeigeführt werden können; denn wenn die Mascht durchgegangen und der Rahmen in den Schacht hinuntergese⸗
wäre, hätten leicht die unten beschäftigten Arbeiter zu Toe
kommen können.
Weiter gibt Olnhof an, daß der Steiger Kuhle ihn u 5 Kameraden eines Tages mit dem Sümpfen und Reinig des Schachtsumpfes beauftragt habe. Sie sollten die Arte in einer Doppelschicht fertig bringen. Als sie sich mö Verlauf einer Schicht überzeugt hätten, daß die Arbeit einer Doppelschicht nicht auszuführen sei, hätten sie dies de Steiger Kuhle gesagt und sich geweigert, die zweite Schicht; arbeiten, weil Kuhle behauptete, sie könnten die Arbeit 2 Schichten fertig stellen, was nach ihrer Ueberzeugung 1 möglich war. Sie hätten dann die Arbeit verlaf und nach Hause gehen wollen. Im Eingang zum Pe waltungsgebäude hätte sie der Fahrsteiger Polzin getro und sie aufgefordert, die Arbeit fortzusetzen. Als ihm dann erklärten, daß sie das unter den vorliegend Umständen nicht könnten, hätte er gesagt, sie sollt sich vom Zechenplatze wegmachen. Kuhle habe in diesem Fe etwas Unmögliches von ihnen verlangt und sei auch die 2 anlassung gewesen, daß sie in so beschämender Weise re Zechenplatze verwiesen worden seien.
Hierzu erklärt der beschuldigte Schachtsteiger Ku folgendes:
Olnhof hat öfter Schichten versäumt, und ist die hauptung nicht richtig, daß er alle Schichten regelmäßig fahren habe. Es mag sein, daß ich ihn deswegen Bumn genannt habe. Auch das Vorkommnis, betreffend die nch trägliche Anrechnung einer Schicht, die am Sonntag verfabr war und in der Olnhof nicht arbeiten konnte, weil die Masch⸗ keinen Dampf hatte, gebe ich zu. Unrichtig ist aber die 2 hauptung, daß ich ein Versehen bei dem Einhängen er Dammrahmens begangen hätte. Ich erinnere mich nicht,! bei dieser Gelegenheit ein Bruch der Bremsscheibe entstan. ist und daß Olnhof bei mir am Kabelraum deswegen gem⸗ ist. Die Scheibe war schon seit längerer Zeit gebrochen. 2 Kabel hat aber eine so starke Uebersetzung, daß das Einhäng mit öö geschah und die Bremse gar nicht gebramf wurde. 3
Die Angelegenheit bezüglich der Arbeiten zur Sümpf des Schachtes hat sich, wie behauptet, zugetragen. V aber nicht verlangt, daß die Arbeit in 2 Schichten fe gestellt werden muͤsse. Es mag ja sein, daß ich im Sch⸗ gesagt habe, sie müßten den Sumpf in dieser Zeit leer mach
aber, se
8
Als ich nach Verlauf von einer Schicht dann zum Schacht
kam, fand ich die Schachthauer schon über Tage. Sie weigerten sich, die zweite Schicht zu verfahren, und gingen fort. Es wird der Sumpf jeden Monat einmal gereinigt, und waren in der letzten Zeit immer dieselben Hauer dazu verwendet worden. Ich wußte demnach ganz genau, was die Hauer in einer Schicht bei guter Arbeit leisten konnten. Aus der Zahl der Wagen Schlamm, die am Schachte standen, konnte ich auch beurteilen, daß sie nicht fleißig ge⸗ arbeitet hatten, und habe ihnen deshalb vorgehalten, daß sie nicht genug geleistet hätten. Was weiter geschehen ist, weiß ich nicht; den Fahrsteiger Polzin habe ich nicht veranlaßt, die Leute von dem Zechenplatze zu verweisen.
Es erscheint sodann der Bergmann Heinrich Garbe, 37 Jahre alt, seit 3 Jahren auf Zeche Scharnhorst beschäftigt, und erklärt:
Ich arbeitete im Jahre 1904 im Flöz Nr. 2 auf der II. Sohle Süden in einer Kameradschaft mit meinen 5 Brüdern zusammen. An einem Tage, ich glaube im Monat Juni, wurden uns 5 Wagen auf der Tafel als gestrichen bezeichnet. Zwei dieser Wagen lagen umgestürzt auf der Hängebank. Die Kohle dieser beiden Wagen war aber so auffallend unrein und mit so viel Bergen vermischt, daß sie unmöglich aus unserer Arbeit stammen konnte. Mein Bruder Anton wandte sich daher an den Brückenkontrolleur Knippenberg. Dieser erwiderte aber, daß er nichts daran machen könnte, wenn so unreine Kohlen gefördert würden. Wir wußten uns nicht zu erklären, wie die auffallende Verunreinigung der Kohle entstanden sei, erfuhren aber von einem Anschläger, der am Schachte be⸗ schäftigt gewesen war, daß Knippenberger Steine absichtlich von anderen Wagen genommen und sie unter unsere Kohlen gemengt habe. Wir haben dies nicht sofort zur Anzeige ge⸗ bracht, weil der Anschläger uns bat, dies zu unterlassen, damit er nicht als Zeuge gemaßregelt werde. Jetzt erklärt er sich bereit dazu, und ich habe denselben mitgebracht.
Die Brüder des Heinrich Garbe, nämlich Johann, Anton, Wilhelm erschienen hierauf und bestätigten die Aussage ihres Bruders Heinrich. 3
Es erscheint sodann der als Zeuge genannte August Haas, 30 Jahre alt und seit 21 ½ Jahren auf Scharnhorst beschäftigt, und erklärt:
Ich war z. Zt., als die fraglichen Wagen genullt wurden, als Abzieher am Schacht I. Es war, wie ich mich erinnere, an einem Samstag in der Morgenschicht, an dem der von cth erwähnte Vorfall sich zugetragen hat. Es waren, wie
h glaube, 4 oder 5 Wagen von der Kameradschaft des Garbe gestrichen, hierbei habe ich bemerkt, daß Knippenberg sich zuerst die Nummer besehen und dann erst die Wagen gestürzt hat. Der Inhalt von 2 Wagen des Garbe war ausgestürzt worden. Die entleerten Kohlen lagen etwa 10 m vom Schacht entfernt auf der Hängebank, sodaß ich sie vom Schacht aus ganz gut sehen konnte. Ich habe nun beobachtet, daß der Bruͤcken⸗ kontrolleur Knippenberg von den Förderwagen, die vom Schachte zu den Kippern gefahren werden, die oberflächlich liegenden Steine abgelesen und heimlich auf die aus den beiden Wagen des Garbe gestürzten Kohlen geworfen hat. Ich habe dem Kameraden Küüster dies gleich gesagt und dabei erwähnt, daß, wenn der Betriebsführer dies erführe, es für Knippenberg etwas absetzen würde. Als dann nach der Schicht Anton Garbe an meiner Wohnung vorbeikam und mich im b liegen sah, fragte er mich, was am Schachte geschehen
ei; es seien ihm in dieser Schicht 8 Wagen Kohlen gestrichen.
Ich erwiderte ihm darauf, daß ich wohl wüßte, woher das komme, dürfe es ihm aber nicht sagen. Die Gebrüder Garbe haben mich dann lange Zeit bestürmt und gebeten, ihnen den Grund des Nullens zu sagen. Ich habe mich dessen aber geweigert, weil ich befürchtete, deswegen gemaßregelt zu werden. Jetzt habe ich mich zu der Aussage bereit erklärt.
Auf Befragen des Zechenvertreters erklärt der Zeuge aus⸗ drücklich, daß er ganz genau gesehen habe, daß Knippenberg die Steine absichtlich auf die gestürzten Kohlen geworfen habe; sonst pflege Knippenberg die abgelesenen Steine regelmäßig in die Steinkippe zu werfen.
Der als Zeuge vorgeladene Bergmann Friedrich Köster, 31 Jahre alt, seit 2 Jahren auf Scharnhorst beschäftigt, sagt folgendes aus:
Ich bin seit Dezember 1903 als Anschläger am Schacht II. angestellt. Im vorigen Jahre (des Monats kann ich mich nicht genau mehr entsinnen) machte mich der Anschläger Haas, der mit mir am Schacht war, darauf aufmerksam, daß der Brückenkontrolleur Knippenberg Steine von anderen Wagen nahm und dieselben auf Kohlenhaufen stürzte, die als genullt auf der Hängebank lagen. Es waren das unreine Kohlen aus 2 Wagen, die der Kameradschaft 102 genullt und umgestürzt waren. Ich habe dann aufgepaßt und selbst gesehen, wie Knippenberg wiederholt Steine auf die Haufen geworfen hat. Weshalb er das getan hat, weiß ich nicht. Ich habe über den Vorfall mit keinem anderen Menschen gesprochen. Ich kenne Knippenberg erst, seitdem ich auf Scharnhorst beschäftigt bin und bin von ihm einmal wegen Störung der Förderung mit 1,50 ℳ bestraft worden. d 8
Durch Einsicht in die Förderliste und Listen der ge⸗ strichenen Wagen wird festgestellt, daß der Kameradschaft mit der Nummer 102, zu der die Gebruͤder zu jener Zeit ge⸗ hörten, an keinem Tage des Jahres 1904 4 oder 5 Wagen geftrichen worden sind. Einmal sind 3 und im übrigen an einem Tage mehr als 2 Wagen genullt worden. Im Monat Juni sind beispielsweise nur am 11., 21. und am 23. je 2 Wagen gestrichen worden. 1
Der Brückenkontrolleur Knippenberg, 50 Jahre alt, seit 5 Jahren auf Scharnhorst, früher auf Gneisenau beschäftigt, und seit 1902 als Brückenkontrolleur angestellt, sagt aus:
Ich kenne die Gebrüder Garbe, bin aber mit ihnen weder befreundet, noch irgendwie verfeindet. Den Anschläger Haas kenne ich ebenfalls, bin mit ihm weder befreundet noch ver⸗ feindet. Ich habe aber seinen Vater, der am Leseband unter meiner Aufsicht beschäftigt und ein Trinker ist, 2 mal im Monat Oklober bezw. Dezember v. J. einmal wegen willkür⸗ lichen Feierns und einmal wegen Trunkenheit 28 Bestrafung seüche Ich habe aber nicht bemerkt, daß der junge An⸗ chläger Haas mir dies nachgetragen hat. Er ist am 1. De⸗ zember auf seinen Wunsch in die Grube verlegt und aus meiner Auff ce herausgekommen. Was den behaupteten Vor⸗ fall anbetrifft, so bestreite ich denselben auf das entschiedenste.
erinnere mich nicht, daß ich an einem Tage jemals 5 Wagen der Kameradschaft Garbe gestrichen habe. Wenn ich die Wagen oberflächlich als sehr unrein erweisen, lasse ich ie entweder hinten auf der Hängebank aufstellen und schreibe die Kameradschaftnummer in Kreide auf die Kopfwand, oder
Nich lasse die Wagen ausstürzen.
“
Der Inhalt der ausgestürzten Wagen bleibt liegen, sowie er liegt, zur Ansicht der betreffenden Kameradschaft. Wenn Wagen von dem Schachte kommen, die oberflächlich nur einige Steine zeigen, so nehme ich diese wohl herunter und werfe sie in die Steinkippe. Daß es jemals vorgekommen ist, daß ich auch nur aus Versehen Steine statt in die Kippe auf den Platz geworfen habe, wo die gestürzten unreinen Kohlen liegen, bestreite ich entschieden. Denn es ist mir bequemer, die Steine in die Kippe zu werfen. Ohne Ab⸗ sicht können die Steine wohl kaum zwischen die gestürzten Kohlen gelangen. Ich bemerke endlich noch, daß mir der Vor⸗ fall ganz neu ist, und ich erst jetzt davon erfahre. Der Betriebsführer Müller erklärt hierzu: Im Monat der 2. Sohle, Lose Kohlen
Juni v. J. ist die Strebe Nr. 2 im Flöze 2 schten Liegenden füllten die Strecke.
wo die Gebrüder Garbe arbeiteten, ver rochen.
und Berge aus dem abgeruts
Es war daher gerade in dieser Zeit, in der die Massen auf⸗ gewältigt werden mußten, besonders schwer, reine Kohlen zu fördern, und es ist wohl möglich, daß einige Wagen dieser Kameradschaft sehr unrein zu Tage gekommen sind.
Zu der Beschwerde der Gebrüder Garbe bemerkt der Zechenvertreter: 1
Dieser Fall ist für meine Person noch nicht aufgeklärt, da hier Aussage gegen Aussage steht. Der beschuldigte Brückenkontrolleur befindet sich seit 11 Jahren in unseren Diensten und hat sich während dieser Zeit so geführt, daß ich ihn einer solchen Tat, wie sie ihm vorgeworfen wird, vor⸗ läufig nicht fuͤr fähig halte. Ich beabsichtige, zu veranlassen, daß die Angelegenheit vor das Gericht gebracht wird, um Klarheit hierin zu schaffen. Sollte sich hierbei die Richtigkeit der Beschuldigung herausstellen, so werde ich auf das strengste gegen den Brückenkontrolleur vorgehen. Ich muß aber mein Erstaunen darüber ausdrücken, daß in dieser auffallenden Sache nicht bereits früher Anzeige von den Anschlägern Haas und Köster beim Betriebsführer oder bei mir gemacht worden ist.
Es erscheint sodann der Bergmann Josef Korte, 36 Jahre alt, seit 1. Juli 1904 auf Scharnhorst beschäftigt, und erklärt:
Ich arbeite mit meiner Kameradschaft in Flöz 16 Westen beim Aufhauen eines Bremsberges. Bei der Festsetzung des Gedinges war vereinbart worden, daß das zum Verbauen nötige Holz geliefert werden solle. Wir haben darunter ver⸗ standen, daß das Holz bis an den Bremsberg ohne unser Zutun gebracht werde. Das ist aber nicht geschehen. Wir mußten vielmehr selbst das Holz über Tage in die Holzdackel laden und zum Schacht bringen. Dabei ist es dann öfter vorgekommen, daß wir das eingeladene Holz gar nicht er⸗ halten haben, sodaß wir in unserer Arbeit aufgehalten wurden. Wir haben dadurch nur aus dem Grunde keinen direkten Lohnausfall gehabt, weil nachträglich Lohnzulagen gemacht wurden. Es ist uns diese Art der Holzlieferung deswegen unangenehm, weil wir oft besonders zu diesem Zweck zur Zeche gehen müssen, um uns das Holz bereit zu legen.
Der Betriebsführer Müller erklärt hierzu:
Die Holzlieferung ist absichtlich so eingerichtet, weil zu der Herstellung der Ueberhauen besonders in der Schreinerei zugerichtetes Holz verwendet werden muß. Es hat sich daher als zweckmäßig erwiesen, es den Kameradschaften zu überlassen, das Holz nach Bedarf aus der Schreinerei zu holen. Ich gebe zu, daß manchmal Umständlichkeiten dabei vorkommen und daß die Arbeiter das gewünschte Holz nicht immer fofort bereit finden. Daß sie aber extra deshalb zur Zeche kommen müssen, halte ich nicht für nötig, wenn das Holz zeitig in der Schreinerei bestellt wird. Ich werde für die Zukunft dafür sorgen, daß das Holz stets in genügender Zahl bereit ist. Daß auf die Holzanfuhr durch die Leute selbst bei der Gedingefestfetzung Rücksicht genommen ist, beweisen die Steigerjournale. Die Kameradschaft des Korte hat seit September v. J. in dem Bremsbergaufhauen gearbeitet und hierbei netto verdient:
im September 4,97 ℳ, 1XAX“
im Oktober 5,15 ℳ,
im Dezember 5,38 ℳ, während sie in den früheren Ar⸗ beiten meistens keine 5 ℳ verdient hat.
Auf die Vernehmung weiterer Zeugen in dieser Sache wurde allseitig verzichtet. 1
Von dem Bergmann Robert Sabasch ist eine schriftliche Beschwerde eingereicht. In derselben gibt er an, daß er im Dezember im Ruldenstadel des Flözes 2 bei Steiger Schell⸗ berg gearbeitet habe. Eines Tages habe das Ueberhauen voll Schlagwetter gestanden, und auf seine Meldung hiervon habe der Steiger verboten, dort weiter zu arbeiten, und ihm und seinen Kameraden anderweitige Beschäftigung angewiesen. Als im Laufe der Schicht der Fahrsteiger Disse sie hierbei ge⸗ troffen habe, habe er sie Faulenzer genannt und gesagt, sie sollten machen, daß sie in das Ueberhauen kämen. Sie hätten dort 3,88 ℳ verdient.
Der Zeuge war aufgefordert, zu erscheinen, aber nicht anwesend.
Der Fahrsteiger Disse erklärt zu dieser Beschwerde:
Die Kameradschaft des Sabasch ist seit Mitte November v. J. in dem Aufhauen in Flöz 2 beschäftigt. Ich habe die
.
Arbeit öfter, in der Woche ein⸗ bis zweimal, befahren und die Arbeiter regelmäßig vor Ort gefunden. Ich habe niemals Schlagwetter vor Ort bemerkt. Nur einmal erinnere ich mich, daß die Leute über mangelhafte Funktionierung der künstlichen Bewetterung, die aus einer Lutte mit Luftdüse bestand, geklagt haben. Ich habe die Düse darauf nachgesehen und gefunden, daß alles in Ordnung war. Der Steiger hatte nämlich in⸗ zwischen die Mängel schon beseitigt gehabt.
Der Reviersteiger Schellberg ist gegenwärtig nicht mehr Beamter der Zeche und konnte daher auch nicht zur Aufklärung des Falles vernommen werden.
Der Bergmann Josef Michitsch hat eine Beschwerde ein⸗ gereicht, in welcher er angibt, daß er im Monat November 1902 3,50 ℳ, im Juni 1903 2,60 ℳ, im Dezember 1904 4,20 ℳ, im Oktober 1904 4,11 ℳ, im Januar in 5 Schichten 1,30 ℳ pro Schicht verdient habe.
Der Zeuge ist persönlich nicht erschienen. 1“
Durch Einsicht in die Lohnlisten wird festgestellt Michitsch Loh . im Monat Januar 1904 pro Juni 19938 „
November 1902 Oktober 1904 Dezember] 1904
daß
1/ 1* 8 2 „ 2 72
T. 2
verdient hat.
Nach Aussage des Betriebsführers haben die sämtlichen Arbeiter, für die im Monat Januar 1905 verfahrenen Schichten, soweit der Schichtlohn 4,00 ℳ nicht erreichte, eine Zulage bis zu dieser Höhe erhalten. Die Schichten sind noch nicht zur Auslohnung gelangt, und kann daher auch Michitsch die Höhe des verdienten Schichtlohns noch nicht wissen. In den ersten Tagen des Monats sind die Arbeiter in der Regel mit Nebenarbeiten beschäftigt und erreichen die Sollförderung nicht. Es ist daher möglich, daß auch Michitsch für die ersten Tage des Januar einen Lohn in der angegebenen Höhe nach Maßgabe der gelieferten Kohlen für sich ausgerechnet hat. G
Endlich liegen noch 42 Lohnbücher vor, von denen 35 von der Siebenerkommission und 7 von der Vertretung der Beleg schaft als Bescherdematerial eingereicht sind.
Die aus diesen Büchern ausgezogenen Nettolöhne sind in der Anlage verzeichnet. Die Anlage wurde den Belegschafts vertretern zur Einsicht und Angabe derjenigen Punkte vor gelegt, über welche sie Aufklärung zu haben wünschten. Die selben erklärten, daß die Bücher als Anhaltspunkte für tat sächlich gezahlte niedrige Löhne dienen sollten, daß aber der Grund hierfür nicht aufzuklären sei, da die Inhaber der Lohn⸗ bücher nicht als Zeugen erschienen seien.
Zu den vorgelegten Lohnbüchern erklärt der Zechen⸗ vertreter:
Sofern hierdurch niedrige Löhne bewiesen werden sollen, so bemerke ich, daß der Durchschnittslohn der Arbeiter der Zeche Scharnhorst 4,30 ℳ im Monat November 1904, 4,30 ℳ im Monat Oktober, 4,32 ℳ im Monat September, 4,32 ℳ im Monat August, 4,31 ℳ im Monat Juli und 4,25 ℳ im Monat Juni 1904 betragen hat. Gegen den Durchschnitts⸗ lohn der Dortmunder Reviere, worunter ich die Zechen der Dortmunder Bergreviere I, II und III und der von Witten verstehe, stehen unsere Löhne erheblich besser. Die Durch⸗ schnittslöhne der einzelnen Arbeiterkategorien betrugen in den genannten Monaten auf Scharnhorst und zwar:
der Gesteinshauer 4,85 ℳ (im November), der Kohlenhauer 5,08 „ ubbb1112515 der Schlepper, Bremser und Ab⸗
b1116e6*“ 1
im Oktober beziehungsweise 5,14 ℳ, 5,07 ℳ, 4,19 ℳ und 2,97 ℳ; im September 5,22 ℳ, 5,08 ℳ, 4,17 ℳ und 2,99 ℳ; im August 4,80 ℳ, 5,01 ℳ, 4,25 ℳ und 2,96 ℳ;: im Juli 4,72, 5,03 ℳ, 4,28 ℳ und 2,95 ℳ; im Juni 4,75 ℳ, 4,93 ℳ, 4,24 ℳ und 2,90 ℳ
Was die Zahl der eingereichten Lohnbücher betrifft, so bemerke ich hierzu, daß sie etwa 0,8 Prozent der gesamten seit Januar 1901 ausgegebenen Lohnbücher betragen und, wenn auch alle diese Buͤcher niedrige Löhne aufwiesen, was tatsächlich aber nicht der Fall ist, nur einen ganz verschwindenden Bruchteil der Gesamtzahl ausmachen, daher als Beweise für niedrige Löhne keineswegs dienen können.
Nachdem die Belegschaftsvertreter die Erklärung abgegeben haben, daß weitere Beschwerden, als die zu Protokoll gegebenen, nicht vorgebracht werden können, wird die Verhandlung ge⸗ schlossen und unterschrieben.
Köhler, Bergrat,
2,95
v. Rynsch, Landrat,
Neustein, Oberbergrat,
Troegel, Bergreferendar,
Sauerbrey, Bergreferendar, t maals Protollführer.
als Protokollführer.
Beschwerden der auf der Zeche Scharnhorst im Bergrevier Dortmund I1 arbeitenden Bergleute.
Angegebene Beweismittel
Gegenstand der Beschwerden
Beweiserhebung ist erfolgt durch
Ansicht der Untersuchungskommission über das Beweisergebnis.
I. Allgemeine Beschwerden.
lange Dauer der Seilf
Willkür und Schikanen bei der Gedingefest⸗ setzung.
Angaben der Beleg⸗ schaftsvertreter.
vertreter Schlisio, Feg Hengstmeyer,
Seuge Salley.
Unrichtige Notierung Belegschaftsvertreter der geförderten Kohlen⸗ Nirdick und Schlisio. wagen. Mangel an leeren Belegschaftsvertreter. Wagen.
Vernehmung des Zechen⸗ bertrfter⸗ * des Betriebsführers.
Angabe der Belegschafts⸗ Vernehmung des Zechen⸗ vertreters 6 Betriebsführers, Ein⸗ sichtnahme der Lohn⸗ listen und Steiger⸗ journale.
Eö ernehmung des Zechen⸗ vertreters.
Zeugenvernehmung.
desgl .
Die Untersuchung hat ergeben, daß allgemeine Miß⸗ stände nicht vorhanden sind.. 1
Die bemängelte Dauer der Seilfahrt im Neben⸗ trumm des Schachtes II kann als ein Mißstand nicht angesehen werden, weil hiervon nur ein Bruchteil der Belegschaft getroffen worden ist und es sich außerdem um einen Zustand handelt, der nur vorübergehend ist. —
Die angeführte unrichtige Notierung der ge⸗ förderten E kann gleichfalls als ein allgemeiner Mißstand nicht bezeichnet werden, da es sich nur um vereinzelte Fälle handelt, die bisher noch niemals zum Gegenstand einer Be⸗ schwerde bei der Betriebsverwaltung gemacht
und des