1905 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Münzwesens dem Reichstag erst unmittelbar vor der zweiten Lesung des Kolonialetats zugegangen ist, und daß auch in diesem Jahre die Denkschrift über die Ostafrikanische Bank dem Reichstage gleich⸗ falls erst in den letzten Wochen, in der Zeit, in der ie Budgetkommissionsberatung über die Kolonialetats bereits bgeschlossen war, mitgeteilt worden ist. eine Herren, enn die Reichsregierung dem Reichstage Angelegenheiten zur Kenntnisnahme mitteilt, so kann das natürlich erst gescheen, wenn diese Angelegenheiten ihre Erledigung gefunden haben, denn sonst wäre kein Unterschied mehr zwischen einer Mitberatung des Reichs⸗ tags und der Kenntnisgabe, zu der die Regierung in den orliegenden Fällen allein verpflichtet ist. In beiden Fällen die Mitteilung zur Kenntnisnahme so sehr beschleunigt orden, wie es überhaupt denkbar ist. Die Denkschrift über das Münzwesen in Ostafrika ist dem Reichstag am 19. April v. J. mitgeteilt worden, und Sie werden in den letzten Anlagen dieser Denkschrift Erlasse an die Legationskasse und an das Gouverne⸗ ment in Deutsch⸗Ostafrika finden, die in unmittelbarem Zusammen⸗ hang mit dieser Regelung standen, die den letzten Stein brachten; und diese Erlasse sind vom waren also nur fünf Tage eher an die ehe dem Reichstag die Denkschrift über Angelegenheit mitgeteilt worden ist. der Denkschrift über Errichtung der Ost⸗ Es wurde damals in der Budgetkommission mit⸗ in den Tagen, in denen sich die Budget⸗ i er Angelegenheit der Ostafrikanischen Bank eschäftigte, der Bundesrat zu beschließen haben werde über die Verleihung der Korporationsrechte an diese Bank auf Grund des Schußgebletsgefetzen. Nachdem diese Verleihung erfolgt war, war ur endgültigen Erledigung der Sache eine Reihe weiterer Verhand⸗ ungen mit der Bank notwendig, die ihren Abschluß gefunden haben in zwei Verträgen, die als Anlage III und IV dieser Denkschrift an⸗ geheftet worden sind. Der eine Vertrag zwischen der Bank und dem Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika ist vom 25. Februar datiert, 1 zweite Vertrag zwischen der Bank und der Kolonial⸗ abteilung des Auswärtigen Amts vom 4. März. Wir haben lediglich auf die Unterzeichnung dieses Vertrages durch die Bank gewartet, um dem Reichstage alsbald die Denkschrift, die bis ins einzelne vorbereitet war, mitzuteilen, und diese Denkschrift ist auch noch an demselben 4. März hier im Reichs⸗ tage zur Einlieferung gelangt. Schneller konnte alf unmöglich diese Denkschrift hier zur Kenntnisnahme unter⸗ werden. So weit die formelle Seite der Angelegenheit. Was nun die materielle Behandlung der beiden Fragen, des Münz⸗ wesens und des Bankwesens, anlangt, so hat der Herr Abg. Erzberger elbst zugegeben, daß bei der Regelung die besonderen Verhältnisse des Schutzgebietes Deutsch⸗Ostafrika eine eingehende Berücksichtigung erforderten. ja

u dieser Regelung April datiert, betreffenden Stellen ergangen, die vollständige Regelung der Aehnlich liegt es hier bei frikanischen Bank.

daß gerade kommission mit dies

Es wäre ja für die Kolonialverwaltung selbst am aller⸗ einfachsten, wenn sie in solchen schwierigen Dingen einfach die er⸗ probten Einrichtungen des Deutschen Reiches, also in diesem Fall die Reichswährung und die Reichsbank, auf diese Schutzgebiete mit einem einzigen Federstrich ausdehnen könnte. Aber in Anbetracht der lokalen Vorbedingungen in den Kolonieen wäre eine solche Praxis eine voll⸗ kommene Unmöglichkeit. Auch in denjenigen Schutzgebieten, in welchen unsere Reichsmünzen eingeführt sind, in denen die Reichsmarkrechnung eingeführt ist, haben wir die Reichswährung nicht so, wie sie bei uns in Deutschland besteht, sondern es war eine ganze Reihe Sonderbestimmungen für diese Schutzgebiete notwendig. Das gilt noch viel mehr für Deutsch⸗Ostafrika, das in Zusammenhang steht mit anderen Kolonieen fremder Länder um den Indischen Ozean herum, und wo durch den althergebrachten Handel mit Indern, Arabern und anderen Nationen die Wege bereits Wrcgftraten sind, wo wir auf die bestehenden Zustände Rücksicht zu nehmen hatten. In Deutsch⸗ Ostafrika haben zur Zeit der Besitzergreifung die Rupie als übliche Münze vorgefunden; der Eingeborene, der Inder, der Araber, der dort Handel treibt, waren an die Riupie gewöhnt. Es ist Ihnen weiter bekannt, daß Deutsch⸗Ostafrika infolge der Unterdrückung des Sklavenhandels, infolge der Ablenkung des Karawanenverkehrs nach den Nachbarkolonieen, die mit besseren Verkehrsmitteln ausgestattet sind, im Laufe der letzten Jahrzehnte sehr schwierige Verhältnisse durchzumachen hatte. Die Kolonial⸗ verwaltung mußte es hier als ihre Pflicht ansehen, dem Schutz⸗ gebiet jede Störung zu ersparen, die ihm unter diesen 1. Verhältnissen irgendwie erspart werden konnte. Wenn nun diese Gesichtspunkte dafür ausschlaggebend waren, daß man es bei der Rupie belassen hat, so kam dabei namentlich ein Moment des inneren Verkehrs in Frage. Der Herr Abg. Erzberger hat selbst zugegeben, daß eine Schwierigkeit insofern vorlag, als die Ausstattung der Rupie und der Reichsmark mit Silber durchaus verschieden ist: die Rupie, deren Wert 1 ½ beträgt, ist etwas größer, enthält etwas mehr Feinsilber als ein deutsches Zwei⸗ markstück. Hätten wir nun die Reichswährung ohne weiteres eingeführt, hätten wir unsere Reichssilbermünzen vor allen Dingen dort hinübergebracht, so hätten wir die Eingeborenen zwingen müssen das Zweimarkstück zum Wert von 1 ½ Rupien anzunehmen, während es in Wirklichkeit weniger Silber enthält als die Rupie. Für den Eingeborenen kommt es nun auf den Silbergehalt der Mänze sehr viel mehr an, als für uns Europäer; denn in Ostafrika werden heute noch Silbermünzen in größerem Umfange eingeschmolzen und zu Schmuckgegenständen verwendet. Der Eingeborene hätte sich also in der Verwendung seines Geldes beeinträchtigt gesehen, er hätte wahrscheinlich hinter der ganzen Aenderung des Münzwesens einen Betrug gewittert und hätte dementsprechend darauf reagiert. Ohne Störungen wirtschaftlicher Art und auch viel⸗ leicht politischer Art wäre eine solche Aenderung nicht abgegangen. Ich glaube, das ist in der Tat ein Moment, das bei der Neuordnung des Münzwesens in Deutsch⸗Ostafrika berücksichtigt werden mußte. Wenn man entschlossen war, die Rupie beizubehalten, dann ergab sich auf dieser Grundlage nichtsdestoweniger die Möglichkeit, in das Münzwesen in Deutsch⸗Ostafrika eine Reihe weiterer Verbesserungen aufzunehmen, die in ihrer Wirkung nahe an die effektive Einführung der Reichs⸗ währung selbst herangekommen sind. Die Kolonialverwaltung hat die Rupie in ein festes Verhältnis zur Reichsmark gebracht. Vorher hat die Rupie erheblichen Schwankungen unterlegen bis zum Jahre 1898, bis im wesentlichen die indische Münzreform, die auch die deutsche Rupie beeinflußte, zum Abschluß gebracht war; auch in den folgenden Jahren haben immerhin noch ganz beträchtliche Schwankungen der Gouvernementskurse der Rupie stattge⸗ funden, die sowohl für den Verkehr als auch für das Rechnungswesen des Gouvernements höchst nachteilig waren, für das Gouvernement insbesondere eine ganz erhebliche kalkulatorische Mehr⸗ arbeit brachten. Diese Erschwerungen sind beseitigt, indem durch die Maßnahmen, die Ihnen in der Denkschrift über das ostafrikanische Münzwesen mitgeteilt sind, der Kurs der Rupie auf den Satz fest⸗ gelegt ist, daß 4 gleich 3 Rupien 1n. Damit sind die wesentlichsten Vorteile, die man überhaupt, von der Einführung der Reichswährung hätte erwarten können, für Ostafrika verwirklicht worden, während man anderseits diejenigen Schwierigkeiten vermieden hat, die sich aus der Ersetzung der Rupie durch die Reichsmark ergeben hätten. So viel über das Münzwesen! Ich wende mich nun zu der Frage der Deutsch⸗Ostafrikanischen Bank. Auch in dieser Frage hat ja der Herr Abj. Erzberger die staats⸗ rechtliche Korrektheit des Vorgehens der Regierung unbedingt zu⸗ gegeben. Damit brauche ich mich also weiter nicht zu befassen. Der 2 Abg. Erzberger hat jedoch bedauert, daß nicht an Stelle der onzessionierung der Ostafrikanischen Bank ein anderer Weg gewählt worden ist, um das Kreditbedürfnis des Schutzgebietes zu befriedigen. Insbesondere hat er angeregt, es hätte eventuell an Stelle der Kon⸗ zessionierung eines solchen Instituts die Tätigkeit der Reichsbank in irgend einer Weise auf das Schutzzebiet erstreckt werden können. Meine Herren, dieser Gedanke der Nutzbarmachung der Reichsbank für den überseeischen Geldverkehr Deutschlands ist keineswegs ein neuer Gedanke. Schon im Jahre 1884, vor etwa 20 Jahren,

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wir nun

hat der damalige Reichsbankpräsident Herr von Dechend sich in Ver⸗ bindung gesetzt mit der Deutschen Bank und der Disconto⸗Gesellschaft, um mit Hülfe dieser Banken ein Bankinstitut zu stande zu bringen, das in einer engen Verbindung mit der Reichsbank, für die die Form noch gefunden werden sollte, den Geldverkehr Deutschlands mit den überserischen Gebieten regulieren sollte. Die Kolonieen waren ja damals gerade erst erworben, sie kamen nicht in erster Linie in Frage. Aber immerhin hatten wir damals schon sehr erhebliche wirtschaftliche Beziehungen mit überseeischen Gebieten, die unter der Oberhoheit fremder Mächte oder einer eigenen Staatsgewalt standen. Für diese Beziehungen und eventuell auch für koloniale Beziehungen sollte das Bankinstitut bestimmt sein. Das Projekt erfreute sich des persönlichen Interesses des Reichs⸗ kanzlers, des Fürsten Bismarck. Aber trotzdem über dieses Projekt zwei Jahre lang Verhandlungen geführt worden sind, bei denen auch die Hamburgische Handelskammer gehört worden ist, trotzdem auch die Banken, auf deren Mitwirkung gerechnet wurde das denkbar größte Entgegenkommen zeigten, haben sich schließlich diese Verhandlungen zerschlagen. hat sich herausgestellt, daß die Gründung einer Reichsüberseebank nicht zu realisieren sei. Sie finden im Geschäftsbericht, den die Deutsche Bank über das Jahr 1886 veröffentlicht hat die Deutsche Bank war ja bei diesen Verhandlungen ganz maßgebend beteiligt —, folgende Stelle: „Die Errichtung einer allgemeinen überseeischen Bank scheint uns nach unseren Erfahrungen aus den verschiedensten technischen Gründen un⸗ möglich. Wohl aber ist es zweckmäßig, solche Banken mit dem Programm der Unterstützung des überseeischen Handels für einzelne Gebiete zu errichten.“ Diese Worte die Errichtung einzelner Banken für die Pflege des Verkehrs mit bestimmten überseeischen Gebieten bezeichnen in der Tat den Weg, auf dem die Entwicklung des deutschen überseeischen Bankgeschäfts seither weitergegangen ist. Die Deutsche Bank hat noch im Jahre 1886 in 1“”“ dieser Auf⸗ fassung die Ueberseeische Bank begründet, die hauptsächlich den Verkehr mit Südamerika pflegt. Im Jahre 1889 folgte dann, von der Disconto⸗Gesellschaft gegründet, die Deutsch⸗Asiatische Bank für den Verkehr mit dem fernen Osten. Es folgten die Deutsch⸗Brasilianische Bank, die Bank für Chile und Deutschland und eine Reihe ähnlicher Institute. Sie sehen, daß damit, also im S der Errichtung von Bank⸗ instituten für einzelne überseeische Gebiete, für unseren überseeischen Verkehr, soweit er sich nicht auf unsere Kolonieen, sondern auf fremde Staaten oder deren Kolonien erstreckt, ein brauchbares Instrument für die Regelung des Kreditverkehrs geschaffen worden ist. Dagegen ist es bis in die allerletzte Zeit trotz aller An⸗ strengungen nicht gelungen, für unsere deutschen Kolonien gleichfalls ein solches Bankinstitut zu errichten. Die Bemühungen der, Kolonial⸗ verwaltung haben dann schließlich im Zusammenhang mit den Fort⸗ schritten in der wirtschaftlichen Entwicklun unserer Schutzgebiete, die immerhin merkbar sind, und im Zusammenhang mit der Genehmigung von Eisenbahnbauten für Ostafrika und Togo, die günstige Aussichten für die weitere Entwicklung unserer Kolonien eröffnen, im Zu⸗ sammenhang damit haben die Bemühungen der Kolonialverwaltung dazu geführt, daß es in letzter Zeit gelungen ist, bei der deutschen Großfinanz eine größere Geneigtheit für die Errichtung von kolonialen Banken zu finden. Für Ostafrika liegen ja die Verhältnisse relativ schwierig, jedenfalls viel schwieriger als für Togo, für das gleichfalls in letzter Zeit eine Bank errichtet worden ist, die Deutsch⸗Westafrikanische Bank. In Ostafrika verteilt sich der Handel, der im ganzen, Einfuhr und Ausfuhr zusammengenommen, nur 18 Millionen beträgt, über eine Küste von 800 km Länge, und dieser Handel kann mit Kredit nur unterstützt werden durch ein Institut, das zahlreiche Agenturen und Korrespondenten an der Küste und auch in den benachbarten Gebieten unterhält. Eine solche Bank muß naturgemäß mit sehr hohen Verwal⸗ tungskosten arbeiten, und wenn eine solche Bank zu stande kommen sollte, so war das nur dann ohne erhebliche Zuschüsse möglich, wenn die Bank in Anlehnung an Handelsfirmen errichtet wurde, die bereits dort ihre Niederlassung haben. Daher auch das Zusammenwirken mit der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft. Außerdem hat sich als notwendig gezeigt, der Bank die Vorteile zuzuwenden, die sie eventuell aus der Notenausgabe ziehen kann. Diese Vorteile werden nicht sehr erheb⸗ lich sein; denn darüber waren sich die Herren, die die Bank errichteten, klar, daß für die ersten Jahre, vielleicht für das erste Jahrzent, der Notenumlauf, da die Eingeborenen an Papiergeld nicht gewöhnt sind, nur außerordentlich geringfügig sein werde. Es werden da nur die Europäer und evdentuell die Inder und Araber in Betracht kommen. Anderseits steht diesem geringen Vorteil, den die Bank aus der Notenausgabe, wird ziehen können, eine Beteiligung des Reiches am Reingewinn der Bank gegenüber. Sobald die Bank einen Rein⸗ ewinn erzielt, der 5 % übersteigt, so hat sie die Hälfte des Ueber⸗ schusses an das Reich abzugeben. Auch in anderer Beziehung sind alle die Vorkehrungen getroffen worden, die auch in anderen Staaten üblich sind bei Ausstattung von Banken mit dem Rechte der Noten⸗ ausgabe. Es ist dem Reich in sehr weitgehender Weise ein Aufsichts⸗ recht und ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt, und es sind eingehende Bestimmungen über die Notendeckung und den Geschäftskreis der Bank ge⸗ troffen werden. Es sind ferner alle Geschäftsanweisungen und Dienst⸗ instruktionen allgemeiner Natur der Kolonialverwaltung und dem Reichskanzler zur Genehmigung einzureichen. Also in jeder Beziehung ist dafür gesorgt, daß weder der Bank reine Vorteile aus der Noten⸗ ausgabe erwachsen können, ohne ein entsprechendes Aequivalent für das Reich, noch daß die Bank mit dem Recht der Notenausgabe Mißbrauch treiben kann. Dazu kommt, daß die Konstruktion der beiden Banken, der Ostafrikanischen und der Westafrikanischen Bank, ganz abgesehen davon, daß sie praktischer zu verwirk⸗ lichen war, doch auch einige ins Gewicht fallende Vorzüge gegenüber einer bloßen Ausdehnung der Reichsbank auf die Kolonien in irgend einer Form hat. Ein lokales Institut, das außerdem durch die Beteiligung großer Handelsfirmen eine unmittelbare Fühlung mit dem Geschaäftsleben der Kolonie hat, kann sich in seinem Geschäfts⸗ verkehr den örtlichen Bedürfnissen leichter anpassen als etwa eine Reichs⸗Ueberseebank, die so und so viele Gebiete mit verschiedenen Ver⸗ hältnissen zu bearbeiten hätte, es tun könnte. Die Beteiligung der⸗ deutschen Banken, die bisher im überseeischen Beste geleistet haben, was von Deutschland überhaupt auf diesem Gebiete je geleistet worden ist, wird cs der neuen Bank für Ostafrika ermöglichen, auf die Fülle der Erfahrungen zurückzugreifen, welche die Herren, die dort das üͤber⸗ seeische Geschaft geleitet haben, in zwanzigjähriger Wirksamkeit ge⸗ sammelt haben. Das ist auch ein Punkt, der bei der Ausdehnung der Geschäfte der Reichsbank auf die Kolonien in Rechnung gezogen werden muß. Außerdem bedeutet die Kolonialbank einen Schritt weiter auf dem Wege der Heranziehung des deutschen Privat⸗ kapttals für die Entwicklung der deutschen Kolonien, und gerade dieser Gesichtspunkt ist ganz außerordentlich wichtig. Die Zurück⸗ haltung des deutschen Kapitals gegenüber unseren Kolonial⸗ unternehmungen, so erklärlich sie ist auf Grund der deutschen Wirt⸗ schaftsgeschichte der letzten Jahrzehnte, ist jedenfalls eines der retardierenden Momente in unserer ganzen kolonialen Entwicklung. Wer diese Zurückhaltung beklagt, und wer bedauert, daß infolge dieser Zurückhaltung des deutschen Kapitals sehr häufig für koloniale Unter⸗ nehmungen, die notwendig sind, um vorwärts zu kommen, auf fremdes, autländisches Kapital zurückgegriffen werden muß wer das bedauert, der follte nicht dort Schwierigkeiten machen, wo das deutsche Kapital sich wirklich für Unternehmungen in unseren Kolonien interessiert. Ich habe vorhin schon angedeutet, daß unsere kolonialen Bahnen, namentlich auch die Mrogorobahn in Ostafrika einen gewissen Einfluz auf die Gründung der neuen Bank gehabt haben; eben o wie die Mrogorobahn diese Bank nach sich gezogen hat, ist zu hoffen, daß diese Bank auch andere wirtschaftliche Unternehmungen in unseren Schutzgebieten nach sich ziehen wird. Der Herr Abg. Erzberger mag recht haben, daß den Vorteilen, die in der Konstruktion der Deutsch⸗Ostafrikanischen Bank liegen und die ich eben angeführt habe, der eine oder andere Nachteil gegenüberstehen mag. Eine Bank, die in einem bestimmten Gebiet das einzige Kredit⸗ institut darstellt, wird leichter sich eine gewisse Monopolstellung an⸗

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jenigen großen Verkehr das

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welche wir in Ostafrika

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eignen können, als wenn sie in anderen Instituten Konkurrenz hat. Der Herr Abg. Erzberger mag also recht haben, daß zwei oder mehrere Bankinstitute besser sind als ein einziges; aber er wird auch der Kolonialverwaltung zugeben müssen, daß die eine Bank, geschaffen haben, besser ist als keine Bank.

Kommissar des Bundesrats, Wirklicher Legationsrat Dr. Seitz: In dem Abkommen mit der Ostafrika⸗Linie ist ausdrücklich festgelegt, daß alle Vergünstigungen, welche den ostafrikanischen Häfen gewährt werden, auch den deutschen Häfen gewährt werden. Die Frachtsätze nach Portugiesisch⸗Ostafrika sind allerdings niedriger als nach Daressalam. Das ist aber in den besonderen Verhältnissen begründet. Für besondere Güterklassen sind besondere Frachtsätze einzeln festgestellt. Ueber gewisse Maximalsätze darf aber nicht hinausgegangen werden, sie bleiben um 10 bis 15 % hinter den Frachtsätzen des Durchgangsverkehrs zurück. Die Genehmigung dieser Frachtsätze ist ressortmäßig in erster Linie Sache des Reichsamts des Innern. Es wird aber dabei die Kolonial⸗ verwaltung gefragt.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Bei dem vorgerückten Stadium unserer Verhandlungen auf die ganze Kolonialverwaltung einzugehen, unterlasse ich. Ich bin der Ueberzeugung, daß die Kolonie Ostafrika sich in einer gesunden Entwicklung befindet, daß die gelegten Keime sich zu einer schönen Blüte entfalten können. Es war gut, daß wir an der Rupie festgehalten haben, und es empfiehlt sich nicht, die Markwährung einzuführen. Ich würde es auch nicht für ein Glück halten, in Ostafrika eine Anzahl Reichsbanknebenstellen zu errichten. In einem Lande wie Ostafrika würde diese Einrichtung ohne eine Umgestaltung der Reichsbank sich nicht empfehlen. Eine Reichs⸗Ueberseebank empfiehlt sich nicht. In den Kolonien muß dem größeren Risiko entsprechend auch mehr verdient werden. Die Bank, wie sie in Ostafrika eingerichtet werden soll, kann anregender wirken, als die Beamten der Reichsbank es könnten. Das Privi⸗ legium, das die Bank erhält, ist kein Geschenk, sondern nur eine Er⸗ leichterung, die im Interesse des Verkehrs notwendig ist. Ein Monopol hat die Bank nicht, andere Banken können auch Geschäfte machen. Wir können mit dieser Bank nur zufrieden sein, denn die Möglichkeit besteht, daß deutsches Kapital sich mehr als bisher nach Ostafrika wendet. Die Ostafrikanische Gesellschaft ist bei dieser Bank nur mit einer geringen Summe beteiligt. Man konnte aber bei der Erneuerung des Privilegs nicht an ihr vorübergehen. Was die Errichtung von kolonialen Lehrstühlen betrifft, so ist es Aufgabe der Einzelstaaten, auch diese Institute zu fördern. Die Lobsprüche, die heute dem Kolonialrecht gespendet werden, sind doch nur cum grano salis zu nehmen. Auf juristische Spitzfindigkeiten kommt es nicht an, sondern das Kolonialrecht sollte den wirtschaftlichen Bedürfnissen und der Entwicklung in den Kolonien folgen; ich denke an das koloniale Bergrecht, das Jagdrecht, das Arbeitsrecht usw. Im Anschluß an das Kolonialrecht sollte man auch die Tropenhygiene und Tropen⸗ medizin an den Universitäten pflegen.

Abg. Dr. Südekum (Soz.): Wir sind nach wie vor der auf⸗ fallenden Begünstigung großkapitalistischer Unternehmungen in den Kolonien abgeneigt. Es hat sich bei uns ein Kolonialkapitalismus herausgebildet, der genau so gute Geschäfte macht wie das Reich, während das Volk dabei schlechte Geschäfte macht. Es ist naiv zu sagen, daß die Gesellschaften keine Dividende erzielen; denn es gibt Unternehmer, die indirekt Hunderttausende von den Gesellschaften erzielen. Woermann z. B. verdient Hunderttausende an zwei solcher Gesellschaften. Daß Lehrstühle für Kolonialrecht an den Universitäten errichtet werden, findet unseren Beifall. Die mit den Eingeborenen abgeschlossenen Verträge entbehren jeder rechtlichen Grundlage, weil man den Kulturzustand der Eingeborenen nicht be⸗ rücksichtigt hat. Die Kolonialverwaltung hat vollkommen versagt, den Gefahren des südafrikanischen Aufstandes vorzubeugen. Heute stehen wir aber nicht zu fern von dem Ausbruch eines Aufstandes in Deutsch⸗ Ostafrika. Ein Herr, der lange dort tätig ist, weist darauf hin, daß die Bevölkerung in Tabora in ihrem Erwerb in der letzten Zeit außerordentlich beschränkt worden ist hinsichtlich der Transporte. Dieser Kenner der dortigen Verhältnisse erklärt, die Unruhe unter den Stämmen sei sehr stark geworden; setze sich aber eist ein Stamm in Bewegung, so würde die ganze schwarze Bevölkerung nachfolgen. Sache der Kolonialverwaltung ist es, diesen Behauptungen auf den Grund zu gehen, damit es uns nicht wieder gehe wie in Südwestafrika.

Abg. vo n Richthofen⸗Damsdorf (d. kons.): Die allgemeinen Verhältnisse der Kolonien geben in diesem Jahre nicht sehr erheblichen Grund, heute in lange Diskussionen einzutreten, zumal Südwestafrika, für das wir in den nächsten Tagen neue Nachträge erhalten werden, für jetzt ausscheidet. Unserer Bewunderung für die Taten unserer Armee muß ich aber auch heute Ausdruck geben; Leistungen wie die des Majors Meister, der mit seiner Truppe 54 Stunden lang ge⸗ kämpft, gedurstet und gehungert hat, stehen unerreicht da. Im all⸗ semnecen nehmen wir einen kolonialfreundlichen Standpunkt ein, ver⸗ chließen unsere Augen aber auch nicht den hervorgetretenen Mißständen, die zu beseitigen wir alle Veranlassung haben. Das beste Mittel zur Bekämpfung der schwarzen Gefahr ist die Entwickelung von Energie gegen den Aufstand in Südwestafrika. Hier werden wir alles bewilligen, was notwendig ist, aber auch alles, was der weiteren Entwickelung der Kolonien dienlich sein kann. Die Vorlagen bezüglich des Baues von Eisen⸗ bahnen müssen wohlwollend erörtert werden; ist Südwestafrika erst ein⸗ mal beruhigt, so wird sich der Segen dieser Bauten rasch bemerkbar machen. Eine zu weit gehende Mitwirkung des Reichstags bei der inneren Kolonialverwaltung scheint uns nicht einwandfrei; eine nähere Prüfung der Sache können wir uns füglich bis zum Eingang des Reorganisationsplanes der Kolonialverwaltung versparen. Eine Prüfung der Rechte und Pflichten und der bisherigen Tätigkeit der Land⸗ und Bergwerksgesellschaften in Südwestafrika wollen auch wir; ob aber der Weg, den die Budgetkommission vorschlägt, eine Kom⸗ mission aus Sachverständigen und Reichstagsmitgliedern zu berufen, der richtige sei, muß 19 dahingestellt sein lassen. Die Frage der Errichtung von besonderen Lehrstühlen des Kolonialrechts bedarf noch sehr der Klärung. Die Regelung der Münzfrage scheint uns gerechtfertigt, wenn sie uns auch nicht in allen Punkten sympathisch ist. Daß in der Bankfrage der Kanzler seine Kompetenz überschritten hätte, hat wohl auch Herr Erzberger nicht behaupten

wollen.

1 Abg. Dr. Arendt (Rp.): Den Befürchtungen des Abg. Südekum muß ich entgegentreten. Es ist dort mit einer ernsten Auf. standsgefahr nicht zu rechnen, das würde auch Herr Südekum be⸗ stätigt finden, wenn er sich eingehender informierte. Die Verhältnisse liegen dort eben ganz anders. Richtig ist, daß in einzelnen Teilen, namentlich um Tabora herum, die wirtschaftliche Entwickelung stark zurückgegangen ist. Das liegt hauptsächlich daran, daß die Engländer dort die große Ugandabahn gebaut haben, wie sie unserer Kolonie fehlt. Der Verkehr nach dem Kiliman⸗ dscharo ist dadurch auf die englische Bahn abgelenkt worden. Durch den Ausbau der Mombubahn wird eine Zurücklenkung des Ver⸗ kehrs nach dem deutschen Gebiet wieder ermöglicht werden können. Herr Südekum hat mit seiner Ausführung die ausschlaggebende Be⸗ deutung von Eisenbahnen selbst zugegeben; hoffentlich wird er demnächst auch dafür stimmen. Früher hat man immer den Kapitalisten zugerufen: Haltet die Taschen zu! wenn man das Kapital für die Kolonien inter⸗ essieren wollte. Heute wird selbst von jener Seite eine wirtschaft⸗ liche Entwickelung dort zugegeben. Leider stimmt es nicht mit den großen Gewinnen, welche die Gesellschaften indirekt gemacht haben sollen. In nicht zu langer Zeit wird Ostafrika sich ohne Reichszuschuß selbst erhalten können, das ist aus den Etatszahlen für 1905 deutlich zu erkennen. Eine Reform unseres Kolonialrechts muß angestrebt werden. Den Vorwurf, daß die Verwaltung ihre Befugnisse über⸗ schritten hätte und in die Rechte des Reichstags eingegriffen hätte,

wollte Herr Erzberger nicht erbeben und hat ihn auch nicht erhoben;

er nur, daß die Verhältnisse sich geändert hätten, und daß dem huch die Gesetzgebung Rechnung tragen müsse, und dieser Auffassung kann ich mich nur anschließen. Die Art der Zusammen⸗ setzung der Gouvernementsräte hatte nicht befriedigt; auch diese Frage liefert Material für die Forderung einer Aenderung der Gesetzgebung. Die Einrichtung einer vom Suezkanal nach Heutsch Ostafrika wäre ein außerordentlicher Rückschritt; bezüglich der

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zarife soll man allerdings der Reederei scharf auf die Finger sehen.

Hie Münzfrage in Ostafrika ist für uns im Plenum eine ganz neue, d ich gebe dem Abg. Erzberger zu, daß die Einführung der Reichs⸗ hrung viel richtiger gewesen wäre als die Schaffung des jetzigen zwitterzustandes. Ueber kurz oder lang wird man die Reichs⸗ zährung doch einführen müssen. Ich glaube im Gegensatz u dem Kolonialdirektor, daß der jetzige Zustand den Ueber⸗ gang, zur Reichswährung nicht erleichtert. Hinsichtlich des Bankwesens bin ich anderer Meinung als der Abg. Erzberger. zch glaube nicht, daß es richtig gewesen wäre, die Reichsbank heran⸗ üziehen. Daß mit dem ersten Spatenstich der Mrogorohahn sich fort eine großartige Entwickelung vollziehe, ist natürlich nicht zu ver⸗ langen. Ich bitte den Kolonialdirektor, zunächst eine Ordnung des bypothekenkredits ins Auge zu fassen. Die wirtschaftliche Entwicke⸗ lung würde dadurch aufs äußerste gefördert werden. Der Farmer würde seine Produktion weiter ausdehnen können, wenn ihm ein Hypothekarkredit durch eine Bank mit einem staatlichen zintergrund eröffnet würde. Mit der Entwickelung der Kolonie tönnen wir im übrigen durchaus zufrieden sein; der Verkehr auf der Bahn Tanga— Mombo hat sich gehoben, der Betrieb soll ohne Zu⸗ shuß des Reichs von den Unternehmern aufrecht erhalten werden. Wir können hoffen, daß die schweren Opfer des Volks für die Zu⸗ funft reichen Segen bringen werden.

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Die Kolonialfreunde sind gerade in die Kolonialpolitik herangetreten, weil sie glauben, daß wir in den solonien eine Bereicherung für den Nationalwohlstand des deutschen Volks schaffen werden. Wir haben es hier mit einer durchaus fruchtbaren Tropenkolonie zu tun; aus den kostenden Kolonien werden hald einbringende Kolonien werden.

Abg. Erzberger: Ein scharfes Urteil über die gesamte Kolonialpolitik habe ich nicht gefällt. Der Abg. Paasche ist in dieser Sache noch päpstlicher als der Papst, indem er im Gegensatz zu der solonialverwaltung mit der Regelung des Bankwesens durchaus ein⸗ verstanden ist. Die Ostafrikanische Gesellschaft hat sieben Zehntel simtlicher Anteilscheine der Banken in ihrem Besitz; Herr Paasche irrt sich also. Daß wir in der Kolonialbewilligung eine falsche Sparsamkeit geübt haben, ist durchaus unrichtig, denn der Reichstag hat nur 0,9 % der Kolonialforderungen gestrichen. Worin ich in der Bankfrage falsch informiert worden sein soll, weiß ich nach der Harstellung der Kommissare nicht. Es ist mir keine einzige atsächliche Unrichtigkeit nachgewiesen worden. Ich habe mich nicht darauf festgelegt, daß die Reichsbank allein die Sache macht; ich habe auch andere Wege gezeigt. Ich gönne der Ostafrikanischen Gesellschaft recht gern ein paar Prozent, ge⸗ fährlich ist mir nur das Monovol, das sie bekommen soll. Was die Frachten betrifft, so muß ich dabei bleiben, daß die portu⸗ giesischen Häfen ungerechterweise durch die Ostafrika⸗Linie besser be⸗ handelt werden als die deutschen.

Damit schließt die Diskussion. Die ordentlichen Aus⸗ gaben für Deutsch⸗Ostafrika werden bewilligt. 8

Im Extraordinarium sind 150 000 abgesetzt, die

als zweite Rate für die Wasserversorgung von Daressalam

angefordert waren. Das Haus beschließt ohne Debatte nach dem Kommissionsantrag. Im übrigen werden die einmaligen Ausgaben und der Reservefonds ohne Debatte nach dem Ent⸗ wurfe bewilligt; ebenso die Einnahmen. Der Reichszuschuß beläuft sich auf 4 713 556

Es folgt der Etat für das Schutzgebiet Kamerun. Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dr. Stue bel: Meine Herren, nach einem in den letzten Tagen hier eingegangenen Tele⸗ gramm des Kaiserlichen Gouverneurs in Kamerun hat sich in der letzten Zeit bei einigen Stämmen, die seither für ruhig galten, eine gewisse Unruhe gezeigt. Die in den betreffenden Landesteilen zur Verfügung stehenden Truppen gelten nicht für ausreichend zur unbedingten Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Ebensowenig wird es für angezeigt erachtet, auf anderen Stationen stehende Abteilungen von dort wegzunehmen. Der Gouverneur beantragt daher im Einverständnis mit dem Kommandeur der Schutztruppen die Ver⸗ mehrung der Schutztruppen um zwei Kompagnien. Die Maßregel wird als so dringend bezeichnet, daß die Kolonialverwaltung die Ver⸗ antwortung nicht auf sich nehmen zu können glaubte, die Ablehnung dieser Maßregel vorzuschlagen. Die bedauerlichen Vorgänge in Süd⸗ westafrika machen heute den Gouverneuren und der Kolonial⸗ verwaltung doppelte Vorsicht zur Pflicht, und das auch in einer Kolonie wie Kamerun, wo Aufstände in dem Umfange des südwest⸗ afrikanischen Aufstandes seither für ausgeschlossen gehalten wurden und auch heute noch ausgeschlossen sind. Es ist daher beabsichtigt, die nötigen Mittel für die beantragte Vermehrung der’ Schutztruppen für Kamerun in dem Ergänzungsetat für 1905, welcher in der Vor⸗ bereitung begriffen ist, anzufordern. Ich möchte dem noch hinzu⸗ fügen, daß nach einem inzwischen eingetroffenen Telegramm des Gouverneurs die Ruhe nirgends gestört ist, und daß alle Vor⸗ kehrungen gegen etwaige Ruhestörungen getroffen sind. Darauf wird der Etat für Kamerun unverändert be⸗ willigt; der Reichszuschuß beträgt 1 756 517 Zum Etat des Schutzgebiets Togo bemerkt der AÄAbg. Roeren (Gentr.): In diesen Etat sind größere Mittel ein⸗ gestellt für Einrichtungen, die wohl als erster Anfang der in Aussicht Organisation der gesamten Kolonialverwaltung gelten önnen. Bei der Geschäftslage des Hauses möchte ich heute einer Neuregelung der Gehälter

nur hervorheben, daß man

der etatsmäßigen Beamten nicht mehr wird aus dem Wege gehen können, zumal nachdem bezüglich der nicht etatsmäßigen Beamten eine solche Regelung bereits hat eintreten können. Es ist eine Härte, daß die den Beamten zugebilligten Pensionen jederzeit gekürzt werden können. In einem Berliner Blatt erschien ein Artikel mit der Ueberschrift: „Klagelied aus Togo“, in dem die heftigsten Angriffe auf die evangelische und katholische Mission und die dortige Verwaltung erhoben werden. Es ist nicht meine Sache, die evangelische Mission zu verteidigen; die Kolonialabteilung wird sich jeden⸗ falls wohl verteidigen. Was aber die Vorwürfe gegen die katholische Mission betrifft, so kann ich sie auf Grund eines umfang⸗ reichen Materials als unwahr und direkt verleumderisch zurückweisen. Schon vor einem Jahr war ich gezwungen, mich mit den dortigen Verhältnissen eingehender zu befassen; ich bin im Besitz eines um⸗ fassenden unanfechtbaren Materials. Ich hoffe, daß die Kolonial⸗ verwaltung mit mir überzeugt ist, daß es im Interesse der Kolonie ist, wenn Gouvernement und Mission einträchtig zusammenarbeiten; denn dieses Interesse würde sehr beeinträchtigt werden, wenn die Beamten⸗ schaft sich den Missionen unfreundlich gegenüberstellte. Es sollten nur die besten Elemente als Beamte in die Kolonie geschickt werden; statt dessen sind mehrfach ganz ungeeignete Persönlichkeiten dorthin ge⸗ kommen, die vor allem meinten, drüben ein möglichst ungebundenes Leben führen zu können. Es ist in letzter Zeit damit etwas besser ge⸗ worden; aber noch sind viele der Beamten aus früherer Zeit in Amt und Tätigkeit, die längst den vollen Beweis erbracht haben, daß sie zu allem eher taugen, als zu Pionieren der Zivilisation. Ich will damit keinen Vorwurf gegen die Mehrheit der Beamten erheben. Diese Elemente sind es, die das eintraͤchtige, Verhältnis zwischen Beamtenschaft und Mission zu stören versuchen, weil sie in den Missionen nur lästige Zeugen ihres Treibens sehen und sich nicht ver⸗ secfnwärtzoen, daß die Kolonialgebiete nur unter unserem Schutz tehen. Ich bitte die Verwaltung, diesen Beamten einzuschärfen, welches drüben ihre Aufgaben sind, den neuen und den schon vor⸗

handenen.

Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dr. Stuebel: Der Herr Abg. Roeren hat vollkommen recht, wenn er annimmt, daß die Kolonialverwaltung den größten Wert auf ein gutes Verhältnis zwischen ihren Beamten und den Missionen beider Kon⸗ fessionen legt. Wenn dieses Verhältnis durch die Schuld von Be⸗ amten gestört werden sollte, so wird die Verwaltung unter allen Um⸗ ständen auch die Remedur dafür eintreten lassen. Die Verwaltung ist

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der Ansicht, daß der Mission allerdings in der Kolonisation eine große

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Rolle zukommt, und in der Wertschätzung dieser Rolle wird sie auch immer wieder ihre Beamten darauf aufmerksam machen, daß sie ihre genau den Intentionen der Zentrale entsprechend einzurichten aben. Im übrigen möchte ich doch für die Verwaltung und auch nicht nur für die Verwaltung in der letzen Zeit den Anspruch er⸗ heben, daß wir immer mit der größten Vorsicht in der Auswahl unserer Beamten vorgegangen sind, und daß auch in dieser Be⸗ ziehung von keinem Beamten innerhalb der Zentrale irgendwie die erforderliche Vorsicht außer acht gelassen worden

Ich bitte Sie aber, zu erwägen, meine Herren, daß es doch ganz unmöglich ist, einen Beamten, den wir doch nur eine kurze Zeit kennen, den wir in der Hauptsache nur aus seinen Papieren kennen, so zu durchschauen, daß wir für alles verantwortlich gemacht werden können, was von diesem Beamten in seiner späteren Karriere in den Schutzgebieten etwa begangen wird. Ich bitte Sie, auch weiter zu berücksichtigen, daß, wenn Beamte, die in der Heimat in einem gewissen Milieu der Lebensauffassung leben, nach den Schutz⸗ gebieten hinauskommen, es für sie au erordentlich schwierig ist, sich in den Schutzgebieten an eine andere ebensauffassung zu gewöhnen. Eine gewisse Rücksicht wird darauf zu nehmen sein, aus welchem Milieu heraus diese Herren nach den Kolonien gehen.

Abg. Ledebour (Soz.): Wenn wir irgendwie Kritik an den bestehenden Zuständen, an der Tätigkeit der Beamten üben, müssen wir uns oft die schärfsten Zurückweisungen gefallen 1 Ich glaube ganz ohne weiteres den Behauptungen des Abg. Roeren, aber sehr bedauerlicherweise hat er uns gar kein tatsächliches Material mit⸗ geteilt. Zweifellos sind es die Missionare an erster Stelle, die ein kulturförderndes Element in den Kolonien darstellen, weit mehr als die Beamten und die Handelsvertreter; diese Erklärung müssen wir abgeben, wenn wir auch nicht in allem mit der Tätigkeit der Missionare einverstanden sind. Dem Kolonialdirektor könnte ich durchweg zu⸗ stimmen, wenn er nicht die wunderbare Bemerkung gemacht hätte, daß die Beamten, wenn sie aus Europa drüben ankommen, sich nicht ohne weiteres eine besondere Moral angewöhnen können. Herr Roeren hat nicht verlangt, sie sollen sich eine besondere Moral an⸗ gewöhnen, sondern sie sollten die höchste Blüte der europäischen Moral dorthin verpflanzen; nach den Worten des Kolonialdirektors würde es daher beinahe nötig sein, andere Beamte als die bisher ausgesandten auszuwählen, wenn sie ihren Aufgaben in den Kolonien gerecht werden sollen. Im Togo⸗Schutzgebiet wird jetzt mit Reichs⸗ darlehen eine Bahn von Lome nach Palime gebaut. Wir hatten früher verlangt, die bekannten wunderbaren Landverkaufsverträge der Eingeborenen mit den Gesellschaften usw. rückgängig zu machen. In der Budgetkommission ist uns mitgeteilt worden, daß den Ein⸗ geborenen ein Teil des ihnen von den Landspekulanten abgekauften Landes inzwischen zurückgegeben worden ist; das reicht aber nicht aus, um den Leuten auf dem ihnen verbliebenen Terrain die Fortexistenz zu ermöglichen; es müßten mindestens zwei Hektar für den Kopf den Negern belassen werden. Diese Mitteilung des Kolonialdirektors be⸗ stätigt durchaus, was wir im vorigen Jahre behauptet haben, daß diese Spekulanten den Häuptlingen das Land, z. B. in der Landschaft Jambo, für ein Butterbrot abgenommen hatten. Wir können nur dringend wünschen, daß die Untersuchung dieser Verhältnisse durch eine besondere Kommission fortgesetzt wird, und daß der an den Ein⸗ geborenen verübte ungeheure Se wieder gutgemacht wird. Die Bevölkerung in Togohinterland ist hundertmal dichter als in Süd⸗ westafrika, also hat das Land für die Eingeborenen auch einen ent⸗ sprechend höheren Wert.

Der Etat wird unverändert angenommen.

8 folgt der Etat für das südwestafrikanische Schutz⸗ gebiet. 8 8 Unter den Ausgaben für allgemeine Lasten, die auf öffent⸗ licher oder privatrechtlicher Verpflichtung beruhen, ist als Titel 2 angeführt: „Vertragsmäßige Entschädigung an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika für die Auf⸗ gabe des Rechts an den Einnahmen der Bergverwaltung, zahlbar in jährlichen Raten in Höhe des Bruttoertrages bis zur Erreichung der Summe von 100 000 ℳ“

Die Kommission beantragt, diese Titel zu streichen und folgende Resolution anzunehmen:

„den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, zur Prüfung der Rechte und Pflichten und der bisherigen Tätigkeit der Land⸗ und Berg⸗ werksgesellschaften in Südwestafrika eine Kommission zu berufen, u welcher vom Reichstag zu wählende Mitglieder des Reichs⸗ tags und Kolonialsachverständige zuzuziehen sind. Der Herr Reichs⸗ kanzler wird ersucht, den Bericht der Kommission den gesetzgebenden Körperschaften mit Vorschlägen zur Beseitigung etwaiger Mißstände mitzuteilen.“

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.): Ein Widerspruch gegen die Vorschläge der Kommission ist nicht vorhanden, und ich würde nicht das Wort ergriffen haben, wenn nicht eine Denkschrift veröffentlicht worden wäre, die der Legationsrat Golinelli verfaßt hat, von dem behauptet wird, daß er ein sehr intimer Freund dieser Gesell⸗ schaft sei. Es sind hier dunkle 28 vorhanden, die es not⸗ wendig machen, „mit dem Seziermesser der Kritik hineinzuleuchten“. Der Redner geht ausführlich auf den Inhalt der Denkschrift ein und tadelt namentlich, daß die Denkschrift nur ein ver⸗ schleiertes Bild über die Beteiligung der Gesellschaften gebe. Von der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika insbesondere erhalte man kein klares Bild. Man führe wohl ihre Ausgaben und die 0 % Dividende an, vergesse aber die zahlreichen Einnahmen, die sie seit 1892 gehabt habe. Es fehlten auch die Jahresberichte der Gesellschaften und eine Angabe des Wertes des Land⸗ und Bergwerks⸗ besitzes dieser Gesellschaft. Ueber ihre Tätigkeit sei irgend etwas von Bedeutung überhaupt nicht zu sagen. Der frühere Gouverneur von Frangois habe sich sehr bitter darüber beschwert, daß die Koloni⸗ sation nicht abgeschnitten worden sei, da die Siedlungsgesellschaften ihn und andere im Stich gelassen hätten, weil sie aus Spekulation an die Farmer das Land herausgegeben hätten. Aehnliche Urteile hätten auch andere Autoritäten so der Konteradmiral Böters, der direkt gesagt habe, daß die Landgesellschaften an dem Ausbruch des südwestafrikanischen Aufstandes schuld seien, weil sie den Eingeborenen ihr Land wegnahmen. Man habe sogar direkt eine Expropriierung der Landgesellschaften gefordert. Ein Verwandter von de Wet habe auch Land haben wollen, man habe ihm aber erwidert, man verkaufe Land noch nicht. Schließlich seien geradezu von den Gesellschaften Wucherpreise verlangt worden. Die Südwestafrikanische Gesellschaft besitze nicht nur ein Landmonopol, sondern auch ein Handelsmonopol, denn in den Verträgen mit Ansiedlern sei diesen ein direkter Handel mit Weißen und Farmern untersagt. In einer früberen Denkschrift habe sich die Regierung selbst scharf 9 en diese Zustände ausgesprochen. Es sei die höchste Zeit, die Gesellschaften zu zwingen, das ihnen geschenkte Land im Interesse der großen Siedlungsaufgabe zu verkaufen. Der Redner empfiehlt daher dringend, die Resolution der Kommission anzunehmen. Man müsse endlich im Sinne der Bodenreformer vorgehen, anders werde man den Kampf mit dem Kapitalismus in den Kolonien nicht aufnehmen können. Gerade bei der Grundbesitzregulierung müsse eine starke und harte Hand eingreifen. 2

Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dr. Stuebel: Meine Herren! Es ist nicht beabsichtigt gewesen, durch diese Denkschrift die in Aussicht genommenen Kommissionsberatungen hinfällig zu machen. Ich möchte mich daher auf eine Diskussion des über die Landgesellschaften hier vorgetragenen Materials nicht einlassen. Ich möchte aber Vee einlegen dagegen, daß einer meiner Beamten in dem Sinne, wie hier geschehen ist. ls ein Freund der Landgesellschaften bezeichnet wird. möchte überhaupt bitten, Beschuldigungen gegen Beamte zu unter⸗ lassen. Ich kann für meine Beamten doch in Anspruch nehmen, daß man ihnen zugesteht, sie nehmen ihr Amt in vollster Pflichterfüllung wahr. Die Verantwortung für die Denkschrift übernehme ich aus⸗ schließlich. Im übrigen das hat der Herr Vorredner auch schon

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bemerkt ist diese Denkschrift im wesentlichen eine Erweiterung einer bereits 1897 dem Reichstage mitgeteilten Denkschrift. Ich glaube, mich auf diese wenigen Bemerkungen beschränken zu sollen. Abg. Erzberger (Zentr.): Auch ich halte es für notwendig, daß die in der Resolution vorgeschlagene Kommission eine genaue Nach⸗ prüfung der Betätigung der Landgesellschaften vornimmt. Der Kolonialdirektor darf sich unter den obwaltenden Umständen nicht wundern, daß man in weiten Kreisen zu der Ansicht gekommen ist, der Beschluß der Budgetkommission sollte hinfällig gemacht werden. Es muß allerdings anerkannt werden, daß die Veröffentlichung der Denkschrift bei der Unmenge des Materials unmöglich wäre, wenn man sich nicht schon seit einer langen Keihe von Jahren mit diesen Fragen beschäftigt gehabt hätte. Anderseits muß man allerdings der Darstellung, wie sie von einer gewissen Presse beliebt wird, entgegentreten, daß nämlich alle Landgesellschaften unschuldig wie neugeborene Kinder seien. Die Bewirtschaftung der Kolonien seitens des Reiches würde ich für einen geradezu verhängnisvollen Schritt halten. Wenn das Reich diese in die Hand nimmt, müssen wir im Reichstag doch in der Lage sein, diese ganze Bewirtschaftung zu überblicken. Wie soll das einem Mitgliede des Hauses möglich sein! Kein einziger von uns ist einmal in den Kolonien gewesen. Ich meine, es wird genügen, wenn wir unsere Ansicht konstatieren, daß das Reich sich nicht auf eine so gefährliche Bahn begeben soll. Von durchaus zuverlässiger Seite ist mir mitgeteilt, daß in weiten Kreisen große Bedenken bestehen, da das englische Kapital die Berggerechtsame, also in exster Linie die Schürfung von Diamanten, an sich zu ziehen sücht. Man glaubt, daß die seitherigen Verordnungen nicht ausreichen, um diesem Hinüber⸗ dringen des englischen Kapitals einen Riegel vorzuschieben. möchte deshalb die Frage an den Herrn Kolonialdirektor richten, ob eine allgemeine Verordnung bezüglich des Bergrechtes bereits ergangen ist, und ihn, falls es nicht der Fall sein sollte, ersuchen, tunlichst bald eine solche allgemeine Regelung in die Wege zu leiten.,

Abg. Ledebour: In der Kommission waren sich alle Parteien darüber einig, daß gegen die Siedlungsgesellschaften sehr energisch vorgegangen werden müßte. Wir müssen sehr bedauern, daß die Kommission nicht unseren weitergehenden Antrag angenommen hat, sondern nur die auf Anregung des Abg. Lattmann jetzt vorliegende Resolution. Wir wollten eine parlamentarische Untersuchungskommission, welche das Recht der zeugeneidlichen Vernehmung haben sollte. Nur auf diesem Wege würde die Ermittlung der absoluten Wahrheit gewährleistet sein. Den Gesellschaften ist das Land gegeben worden, um Ansiedlungen zu bewirken; seit 1896 hat die Siedlungsgesell⸗ schaft keine Siedlungstätigkeit mehr entfaltet, sie sorgt nicht mehr für Wasser, sondern beschränkt sich auf das Verkaufen; Wasser muß sich jeder selbst besorgen. In Klein⸗Windhuk sind auf diese Weise von 74 Ansiedlern glücklich 27 übrig geblieben, und dieses Gebiet gilt als

das beste, am meisten anbaufähige Land. Der Redner macht geltend, daß

nicht bloß im Interesse der Ansiedler, sondern auch im Interesse der Eingeborenen die Landverkäufe gründlich untersucht werden; er be⸗ schwert sich dabei über die Unruhe, die im Hause und namentlich im Zentrum herrsche, und die er als direkt gegen ihn gerichtet erklärt, weil man seine Ausführungen als unbequem empfinde. (Der Präsident nimmt das Haus gegen diese Unterstellung in Schutz.)

Abg. Dr. Paasche (nl.): Wir werden für die Resolution stimmen, meinen abernicht, daß damit ein Urteil gegen die Landgesellschaften abgegeben werden soll. Man hat hier mit herausgerissenen Beispielen operiert. Unter den Landgesellschaften befinden sich viele, die gewiß kein Spe⸗ kulationsgeschäft beabsichtigen. Ohne sie zu hören, sollte man den Ge⸗

fellschaften so weitgehende Vorwürfe nicht machen. Das neue Berggesetz für Deutsch⸗Südwestafrika sollte sobald wie möglich fertiggestellt und

in Kraft gesetzt werden. Jetzt kann jeder, der einen Schürfschein sich erworben hat, das Terrain auf alle Ewigkeit belegen und jede Kulturarbeit unmöglich machen.

Wenn der Aufstand hoffentlich recht

bald niedergeworfen sein wird, und die Ausbeutung der reichen Minen⸗-

schätze in rascherem Tempo vor sich geht, muß Sicherheit dafür gegeben sein, daß diese Schürfscheine nicht zu spekulativen Zwecken ausgebeutet werden, und die ehrliche Arbeit erschwert wird.

Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dr Stuebel: Wir sind seit mehreren Jahren dabei, eine neue Bergverordnung für Südwestafrika auszuarbeiten. Nur der Wunsch daß Sachverständige dabei mitwirken, ist schuld, daß diese Berg verordnung bisher noch nicht Gesetz geworden ist. Zu den Ver handlungen sind zugezogen worden der Sachvers hts, 8 Jahren erster Referent bezw. Beamter in Ostafrika ist, und weite der Dr. Semper, auch ein Bergingenieur, den wir leider durch der Tod verloren haben; er ist im Aufstand gefallen. Die Bergverordnung hat dem Kolonialrat vorgelegen; dieser hat eine Kommission nieder gesetzt, in deren Händen sich augenblicklich die Bergverordnung be⸗ findet. Es ist auch anzunehmen, daß der Kolonialrat in seiner nächsten Tagung im Juni d. J. über diese Bergverordnung be⸗ schließen wird, worauf dann die Veröffentlichung alsbald erfolgen soll Den Abg. Erzberger möchte ich darauf aufmerksam machen, daß der Denkschrift näheres über die Gibeon⸗Schürf⸗ und Handelsgesell schaft enthalten ist, deren Zweck es ist, den blauen Grund in dem mittleren Teil des Schutzgebietes auf Diamanten zu untersuchen. Wi erblicken in der Gründung dieser deutschen Kolonialgesellschaft mi deutschem Kapital eine Gesellschaft, die durch einen deutschen Auf sichtsrat und deutsche Vorstandsmitglieder die Garantie bietet, daß hier englisches Kapital nicht im Spiele ist. Wir beabsichtigen gerade auf diesem Wege das Eindringen englischen Kapitals in das Schutz gebiet tunlichst zu verhindern. 1 1

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Ich schließe mich den Ausführunge des Abg. Paasche an. Angesichts der bevorstehenden Untersuchun sollten wir uns einer Kritik der großen Gesellschaften enthalten Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung ist allerdings heut nachgewiesen worden; diese Untersuchung liegt auch im eigene Interesse der Gesellschaften selbst. Die Kommission muß auch fest stellen, was für die Zukunft geschehen soll, um dafür zu sorgen, da in dieser Kolonie einer richtigen wirtschaftlichen Entwicklung die Weg geebnet werden. Das größte Gewicht lege ich darauf, daß die Unter suchungskommission bald in möglichst umfassender Weise zustand kommt, damit wir endlich Klarheit erhalten. Mit der Denkschrif darf die Untersuchung nicht abgeschlossen sein.Z

Abg. Erzberger: Es ist mir nicht beigekommen, den Ab⸗ Ledebour durch eine Zwischenbemerkung stören zu wollen. Daß i die Pflicht habe, seinen sämtlichen Ausführungen zuzuhören, kan Herr Ledebour nicht verlangen. Eine Präsidialbefugnis steht Herrn Ledebour nicht zu.

Abg. Dr. Müller⸗Sagan (fr. Volksp.): Auch meine Freund werden der von der Budgetkommission vorgeschlagenen Untersuchungs⸗ kommission zustimmen. Am liebsten wäre es uns allerdings gewesen, wenn der Vorschlag der äußersten Linken angenommen worden wär Ich fürchte allerdings, daß wir durch die Verhandlungen der Kom mission nicht viel klüger werden. Gewiß ist es unrecht, die Gesel

schaften unbegründet zu tadeln; ebenso ungerecht ist es aber, schon im 8

voraus zu erklären: wartet nur ab, es wird sich zeigen, daß die Ver⸗ hältnisse viel besser liegen als ihr geglaubt habt.

Der Titel 2 wird gestrichen, die Resolution mit großer Mehrheit angenommen. Die ordentlichen Ausgaben werden im übrigen genehmigt, ebenso die einmaligen Ausgaben darunter 45 Millionen Mark extraordinäre Ausgaben zur Verstärkung der Schutztruppe zur Unterwerfung des Ein⸗ geborenenaufstandes. Von dem geforderten Betrage von 800 000 als zweite Rate zur betriebsfähigen Wieder⸗ herstellung der Hafenanlagen in Swakopmund werden 200 000 abgesetzt. In den Einnahmen wird entsprechend dem Beschlusse zu den ordentlichen Ausgaben der Titel 4 betreffend die Abführung der Bruttoeinnahmen aus der Berg⸗ verwaltung an die deutsche Kolonialgesellschaft für Südwest⸗ afrika bis zum Betrage von 100 000 ℳ, gestrichen. Der

Reichszuschuß beträgt 53 212 400 Die Petition des Bundes

Regierungsrat Haber, ein tändiger auf dem Gebiete des Bergrechts, der seit mehreren

in

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