1905 / 77 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Mann sein soll und die Staatseisenbahnverwaltung auf das Vermögen der Firma Nathan Friedeberg Arrest gelegt hat. Daher ist zu er⸗ warten, daß die Veruntreuungen, die stattgefunden haben, in barem Gelde von Friedeberg zurückerstattet werden, sodaß die Staatskasse voraussichtlich durch die Veruntreuungen schließlich nicht geschädigt wird. Wenn aber der Herr Vorredner gesagt hat, die Eisenhandels⸗ gesellschaft habe nicht die Absicht, ein Monopol zu bilden, dann freue ich mich darüber, daß ich falsch unterrichtet bin; ich hoffe, daß der Herr Vorredner in dieser Sache besser Bescheid weiß als ich. Bis jetzt habe ich die Sache so verstanden, daß die Eisengesellschaft

das alte Eisen aufkauft, was sie bekommen kann. Die Staatseisen⸗

bahnverwaltung schreibt öffentlich aus, daß Altmaterial hier und dort öffentlich verkauft wird, wie es Vorschrift ist. Dann kommen die

Händler und bieten. Da nun aber ein großer Teil der Althändler

durch die Eisengesellschaft tot gemacht ist, weil sämtliche Werke

sich verpflichtet haben, nur von der Eisenhandelsgesellschaft zu kaufen, so haben die Althändler im allgemeinen nicht mehr die Möglichkeit,

ekauftes Alteisen, wie früher, wieder zu verkaufen. Es ist also im wesentlichen nur ein Käufer da, und inwiefern unter solchen Umständen eine Ausschreibung überhaupt hat, überlasse ich dem Urteil des hohen Hauses. Ich habe geglaubt, sie hätte keinen Zweck mehr, denn die Gesellschaft schreibt schließlich in gewissem Sinne den Preis vor, den sie zahlen will.

Sind diese Informationen, die ich erhalten habe, richtig, so liegt

zweifellos ein Monopol vor, und es hat sich, soviel mir bekannt, auch

ein Sinken der Preise bemerkbar gemacht, well eben die Konkurrenz

ufgehoben ist. So liegt die Sache nach meiner Kenntnis. Sollte

ch mich geirrt haben, so würde mich das im Interesse der Staats⸗

eisenbahnverwaltung freuen; ich will die Sache noch näher untersuchen⸗: Der Etat wird genehmigt.

Um 5 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf

Donnerstag 1 Uhr.

1 Nach einer Bemerkung des Präsidenten findet die Be⸗ ratung der Kanalvorlage am Freitag statt.

Haus der Abgeordneten. 171. Sitzung vom 29. März 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

uf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Gese hentw urfs, betreffend Abänderung der §88§ 65, 156 bis 162, 20 7a des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865/1892 und des dritten Abschnitts des Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 23. September 1899. Die vorgeschlagenen Gesetzes⸗ bestimmungen bezwecken die Verhinderung einer Still⸗ legung von Zechen und sehen einen Betriebszwang vor. In Verbindung damit wird der Antrag der Abgg. Dr. von Savigny (Zentr.) und Genossen, betreffend gesetz⸗ geberische gegen das Stillegen von Bergwerksunternehmungen, beraten. Die XIX. Kommission, der dieser Antrag zur Vor⸗ beratung überwiesen worden war, stellt folgende Anträge: 1) die Staatsregierung aufzufordern, in eine Prüfung der 1 er. einzutreten, ob durch Zusammenlegung der für einen rationellen Betrieb zu kleinen Grubenfelder im südlichen und südöstlichen Teile des westfälischen Steinkohlenbeckens die dort noch vorhandenen Kohlenmengen noch mit Nutzen gewonnen werden können, damit auch diese Kohlenschätze noch in einer längeren Reihe von Jahren möglichst vollständig zur Hebung gelangen und eine weitere Still⸗ legung von Zechen dieses Reviers auch auf diesem Wege in ab⸗ 5 Zeit vermieden werden kann; 2) die Staatsregierung zu ersuchen, da der § 65 des Berg⸗ gesetzes vom 24. Juni 1865 eine ausreichende Handhabe nicht bietet, um das freiwillige, die beteiligten Gemeinden und deren Einwohner schwer schädigende Stillegen von Bergwerksunternehmungen zu ver⸗ noch in dieser Session einen Gesetzentwurf dem Landtage vorzulegen, welcher das Berggesetz dahin ergänzt, daß gegen jene Schädigungen wirksame Vorkehrungen getroffen werden können

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ich erinnere an die Verhandlungen, die hier aus Anlaß der Interpellation im vorigen Jahre stattfanden, als weite Gemeindebezirke in dem südlichen Ruhrbezirk durch die plötzlich ein⸗ tretenden Gerüchte über beabsichtigte und teilweise auch bereits aus⸗ geführte Zechenstillegungen beunruhigt waren. Ich erinnere daran, daß ich schon damals zur vorsichtigen Behandlung der Angelegenheit aufgefordert habe, daß ich damals die Klagen teilweise für übertrieben gehalten habe, daß ich aber einen erheblichen berechtigten Kern in den Klagen anerkennen muß. Meine Herren, die Interpellation hat dazu geführt, daß dieses hohe Haus eine Kommission einsetzte, die in mehrfachen Beratungen zunächst im vorigen Frühjahr und dann im Beginn dieser Session wiederum getagt hat und die dazu gekommen war, einstimmig zwei Resolutionen zu fassen: eine dahin gehend, daß eine gesetzliche Regulierung und eine gesetzliche Ausgestaltung und Wirksammachung des § 65 des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes notwendig sei; die zweite, daß der Versuch gemacht werden solle, durch Verkoppelung der vielen kleinen Felder eine bessere Be⸗ triebsfähigkeit für die südlichen sehr verzettelten Kohlenfelder eintreten zu lassen. Der Aufforderung der ersten Resolution ist die Staats, regierung nachgekommen durch Vorlage des Gesetzentwurfs, den wir jetzt zu behandeln haben. Die zweite Aufforderung, einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, der die Verkoppelung der vielen kleinen Bergwerks⸗ felder ermöglichte, hat nicht ausgeführt werden können, weil die Materie eine überaus schwierige ist, und weil zunächst auch die interessierten Besitzer, die von unz aufgefordert sind, uns spezielle Vorschläge zu machen, dieser unserer Aufforderung seither nicht nach⸗ gekommen sind. Wir werden diese Angelegenheit auch weiter ver⸗ folgen; aber wir bitten Sie, zunächst die Vorlage, die jetzt den Gegen⸗ stand der Verhandlungen bildet, zur Verabschiedung zu bringen, da ganz entschieden Mißstände vorliegen und erhebliche Gefahren weiter vorlägen für Bezirke, die befürchten, daß noch weitere Zechen⸗ stillegungen stattfinden können.

Daß der § 65 des Allgemeinen Berggesetzes tatsächlich unwirksam sei in den Bestimmungen, die in den §§ 156 ff. gegeben worden sind, hat hier im Hause der Abg. Hilbck im vorigen Jahre in überaus überzeugender Weise dargelegt. Es war daher auch in der Kom⸗ mission Einstimmigkeit darüber, daß hier eingesetzt werden müsse. Als im Jahre 1865 das Allgemeine Berggesetz erlassen wurde, konnte man nicht an eine Entwickelung der Dinge denken, wie sie inzwischen eingetreten ist ich das auch vorgestern bereits ausgeführt 1

noch Zweck

und daß wir überhaupt nach verschiedenen Richtungen hin an eine Revision dieser Gesetzgebung herantreten müssen, seitdem die Ver⸗ hältnisse sich gänzlich verändert haben.

Damals hat man bei dem § 65, als man ihn erlassen hat, als Grundsatz hingestellt, daß ein Verbot der Unterlassung oder der Einstellung des Betriebs zulässig, ja notwendig sei, wenn, wie es dort heißt, überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses dem ent⸗ gegenstehen. Es sind dann in den Motiven einige Fälle aufgeführt, bei denen eine solche Verletzung des öffentlichen Interesses statt⸗ finden könnte. Man hat dann aber schließen wollen darauf, daß das, was hier als Beispiel aufgeführt ist, überhaupt das öffentliche Interesse erschöpfe. Das ist nicht der Fall. An Fälle, wie sie jetzt hier vorliegen, hat damals niemand denken können, hat damals niemand gedacht. Worauf es uns ankommt, ist vor allen Dingen, daß wir den § 65 wirksam gestalten, daß wir das, was auch der Gesetzgeber im Jahre 1865 für notwendig gehalten hat, getzt wirklich zur Ausführung bringen können, wenn eine Verletzung des öffentlichen Interesses vorliegt.

Die Verhältnisse, die zu den jetzigen Klagen geführt haben, sind ja lediglich veranlaßt durch die Form des neuen Syndikatsvertrags. Wir haben zu wiederholten Malen über diese Materie gesprochen, ins⸗ besondere auch bei der Hiberniavorlage. Durch die Bevorzugung, die man in dem neuen Syndikatsvertrag den Hüttenzechen gewährt hat, ist fürdiejenigen Zechen, die nicht mit Hütten vereinigt waren, für die reinen Kohlenzechen eine solche Verschlechterung der Lage eingetreten, daß für diejenigen Gesell⸗ schaften, die gezwungen waren, ihren Betrieb auszudehnen, die Be⸗ teiligungsziffern, welche sie im Syndikat bekommen hatten, nicht aus⸗ reichten, um ihren materiellen Interessen zu entsprechen. Daher wurden durch die Bestimmungen des Syndikatsvertrags über die Hüttenzechen eine Reihe von Zechen geradezu gezwungen, es wurde ihnen nahegelegt, durch den Ankauf von minder rentablen oder un⸗ rentablen Zechen, die erhebliche Beteiligungsziffern bekommen hatten, ihre eigene Beteiligungsziffer aufzubessern. Meine Herren, dadurch haben die Beteiligungsziffern einen Wert bekommen, der früher gar nicht existierte, und die reinen Kohlenzechen haben dazu greifen müssen, solche künstliche Werte zu erwerben, um ihre schlecht gewordene, teil⸗ weise sogar beinahe unhaltbar gewordene Lage zu verbessern. Dies war die Ursache einer gewissermaßen epidemischen Stillegung von Zechen.

Daß darunter eine Reihe von Zechen waren, deren Lebens⸗ ende an sich prädestiniert war, habe ich im vorigen Jahre vor Ihnen hier ausgeführt, und darin habe ich auch meine Meinung in keiner Weise geändert. Aber es sind eine ganze Reihe von Zechen da, deren Rentabilität keineswegs zweifelhaft ist und deren Weiterbetrieb unzweifelhaft sicher stattgefunden hätte, wenn nicht die ungewöhnliche Wertsteigerung der Beteiligungsziffer, losgelöst vom Bergwerksbesitz, eingetreten wäre.

Meine Herren, worauf es uns ankam, war, dem uns gewordenen Auftrage dadurch zu entsprechen, daß wir ein Gesetz schufen, dessen Existenz allein ausreichend sein sollte, dieses Weiterumsichgreifen der Zechenstillegungen zu verhindern. Daß dauernd nichtgewinnbringende Zechen nicht weiter betrieben werden können, das erkenne ich heute an, wie ich es damals anerkannt habe. Es wäre töricht, eine derartige Stillegung zu hindern. Man würde sich auch nicht darüber beun⸗ ruhigt haben, wenn dieser Prozeß sich natürlich vollzogen hätte, wenn er allmählich, nach der wirklichen Notwendigkeit und ohne Berücksichtigung des künstlich geschaffenen Werts der Be⸗ teiligungsziffern vor sich gegangen wäre.

Derartige Stillegungen sind, wie ich im vorigen Jahre hier aus⸗ geführt habe, in dem südlichen Revier seit Jahrzehnten eingetreten. Ich habe damals ausgeführt, daß das ganze Deiltal seit Jahrzehnten allmählich zum Erliegen gekommen ist. Derartige naturgemäße Prozesse kann man nicht künstlich aufhalten, und es fällt uns nicht ein, sie künstlich aufzuhalten. Aber daß der massenhafte gleichzeitige Stillegungsprozeß einsetzte lediglich durch die Bestimmungen des Kohlensyndikats, meine Herren, das hat allerdings in weiten Kreisen Schrecken erregt. (Abg. Eckert: Sehr richtig!) Und biergegen ein⸗ zuschreiten ist noch vor kurzem die einstimmige Meinung der Kommission dieses Hauses gewesen und ist, wie ich annehme, auch noch heute die nahezu einstimmige Meinung dieses hohen Hauses.

Meine Herren, wenn wir den Prozeß weiter voranschreiten lassen, so werden gewisse kommunale Bezirke geradezu vor die Existenzfrage gestellt; es ist besonders ein Bezirk, das Amt Aplerbeck, über dem dieses Damoklesschwert schwebt. Wenn noch mehrere Zechen in jenem Bezirk durch diesen Prozeß jur Stillegung kommen, so werden auch die übrigen Zechen wegen der Wasserzuflüsse zur Stillegung gezwungen werden, und es bedeutet eine gänzliche Untergrabung der finanziellen Grundlagen solcher Bezirke, wenn man diesem Prozeß nicht Einhalt gebietet. Es ist in der Presse uns der Vorwurf gemacht worden, auf der einen Seite schützten wir gewisse berechtigte Interessen der Kommunen, die man anerkannte, auf der anderen Seite zerschlügen wir viel größere wirtschaftliche Werte. Die wirtschaftlichen Werte, die wir, wie ich anerkenne, zerschlagen und zerschlagen wollen, sind aber rein fiktive Werte, die in Wirklichkeit nicht existieren, die nur so lange existieren, als die fehlerhaften Bestimmungen des Kohlensyndikats in Kraft sind. Meine Herren, da sind wir vollständig nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einzugreifen.

Meine Herren, was wir hier tun, ist im Grunde auch nicht eine Schädigung des Syndikats, sondern im Gegenteil, derjenige ist der richtige Freund des Syndikats, der es zwingt, auf richtige, verständige Wege zurückzugehen. Meine Herren, wenn man Mißstände abschneidet, wie es hier geschehen soll, dann stärkt man die Institution, die davon betroffen wird, indem sie vor der öffentlichen Meinung wiederum gerechtfertigt dasteht.

Meine Herren, ich darf nochmals wiederholen, daß ich persönlich sowohl als wie die Staatsregierung die Syndikatsbewegung als eine Notwendigkeit betrachte, daß uns nichts ferner liegt, als die Syndikats⸗ bewegung an sich zu hemmen, da sie eine Notwendigkeit in unserer gegenwärtigen internationalen wirtschaftlichen Entwicklung ist. Also, meine Herren, ich wiederhole nochmals: Aufgabe des Staats wird es immer bleiben, dieser notwendigen, aber nach vielen Richtungen hin gefährlichen Bewegung Schranken zu setzen, wo wir diese Schranken im öffentlichen Interesse für notwendig halten. Von diesem Wege werde ich mich, solange ich hier stehe, nicht abbringen lassen (bravo!); darauf können Sie sich verlassen! (Bravo!)

Die Konstruktion des Gesetzes ist vielfach angegriffen worden;

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verstoße gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Ich will ga leugnen, daß auch wir Bedenken gehabt haben, gewisse Eingrißg das Eigentumsrecht hier machen zu müssen; aber wir stehen äih vor der Frage: Sollen wir diese Auswüchse dulden oder sollen sie beseitigen? Sollen wir sie beseitigen, dann müssen wir gen Eingriffe in das Eigentumsrecht machen, und dann taucht wiede die Frage auf: Ist das Bergeigentum absolutes Eigentum oder liehenes Eigentum? Ich behaupte, es ist verliehenes Eigentum. habe das von Anfang erklärt in der Budgetkommission, als die liegende Angelegenheit zur Sprache kam, und ich erkläre das; nochmals: ich halte es für eine Pflicht, hier einzuschreiten. Form werden wir mit uns in der Kommission reden lassen. (oi hört!) Wissen Sie andere Vorschläge zu machen, die zu demsel Zweck führen, so werden wir gern Ihre Vorschläge entgegennehn Aus allen Kritiken, die wir gehört haben, ist mir nur eine ein leucht⸗ gewesen; das ist die, das man sich gefürchtet hat, der Bergwen behörde die oberste Entscheidung zu lassen, daß man es für notwe gehalten hat, eine verwaltungsgerichtliche Instanz einzuschalten. Daß ein Ausweg, der sich meines Erachtens unschwer wird verwirklichen laß (sehr richtig!); ob gerade in der Gestalt, wie es hier vonp schiedenen Rednern schon geschehen ist, wage ich augenblicklich nich entscheiden. Ich glaube, es würde notwendig sein, wenn wir eine n waltungsgerichtliche Instanz einschalten wollten, eine Instanz ad b zu konstruieren aus bergwerksachverständigen Beamten und aus Orge. der Selbstverwaltung. Ich glaube, es würde nicht schwer sein, das; für die Provinz Westfalen herzustellen. Ich erkläre nochmals, ich bin ae bereit, hier Vorschläge entgegenzunehmen und auf Vorschläge einzugeze die nach dieser Richtung hin gemacht werden. Nur eins, mah Herren, muß ich hochhalten: wollen wir diese Bestimmungen wirh machen, dann muß eine schnelle Justiz möglich sein, dann muß ke Verschleppung mehr möglich sein. (Sehr richtig!) Soweit die Vo. schläge, die gemacht werden, diesen Ansprüchen entsprechen, werde gern bereit sein, auf sie einzugehen. (Beifall.)

Berichterstatter Abg. Krause⸗Waldenburg teilt aus den handlungen der Kommission über den Antrag von Savigny mit,d seinerzeit die beiden oben wiedergegebenen Resolutionen von ihr à stimmig gefaßt worden seien. Die zweite Resolution sei inzwische durch die Einbringung des Gesetzentwurfs überholt worden.

Abg. Dinslage (Zentr.) gibt eine Darstellung der vorg schlagenen neuen Gesetzesbestimmungen und erwartet von der Ko mission namentlich eine Prüfung des mündlichen Verfahrens. ( beantragt die Verweisung des Entwurfs an dieselbe Kommission ve 28 veteemn. der die erste Novelle zum Berggesetz überwiese worden ist.

Abg. Traeger (Frs. Volksp.): Es handelt sich zwar, wie h dem Gesetz von 1865, um einen Eingriff in das Privatrecht, aber d brutale Standpunkt: „Ich kann mit meinem Eigentum machen, me ich will’ kann beim Bergwerkseigentum, das eigentlich we Staate nur verliehen wird, nicht aufrecht erhalten wene Der jetzige § 65 ist unwirksam, das Verfahren ist schwerfällig m langsam, er ist auch niemals angewendet worden. Die Verhältniß zur Zeit des Erlasses des Berggesetzes waren ganz andere. Fürd jetzigen Verhältnisse ist dieser Paragraph eine außerordentlich stumpf Waffe. In dem Kohlensyndikat liegt die Gefahr des Stillegens da Zechen. Wenn es sich bisher auch nur um solche Zechen gehandel haben sollte, welche nicht mehr rentabel waren, so liegt doch di dringende Gefahr der daß auch rentable Zechen zur Stillegum kommen könnten. Noch schlimmer als das Stillegen an sich ist es daß dadurch die unterirdischen Schätze nicht ausgenutzt werden. Maꝛ wollte seinerzeit durch das? erqfteset die unterirdischen Schätze für die Allgemeinheit erschließen, die Allgemeinheit hat demnach ein positive Anrecht auf die Erschließung dieser Schätze. Es geschieht auch, da man Bergwerke ankauft, um sie überhaupt unbenutzt liegen zu lasses weil das im eigenen Interesse liegt. Es haben Bohrgesellschaft 40 bis 70 pCt. Dividende gezahlt, ohne daß nur ein Zentner Kolz aus der Erde geholt worden ist. Damit ist die Bergha freiheit, welche das Gesetz von 1865 konstruieren soll in das Gegenteil verkehrt. In der Kommission müssen prüfen, ob wir einigen Bestimmungen der Vorlage eie präzisere Fassung geben können. Selbstverständlich kann das Stl⸗ legen von Zechen, deren Betrieb nicht mehr wirtschaftlich ist, nicht verhindert werden. In der Kommission müssen wir namentlich prüfen ob es richtig ist, daß der Rechtsweg ausgeschlossen und die En scheidung dem Oberbergamt überlassen wird; ferner müssen die Be⸗ stimmungen über die Kostenfrage bestimmter gefaßt werde Zweifelhaft ist mir auch die Bestimmung, daß wegen der Kofter auf den Vorbesitzer des Bergwerks zurückgegriffen werden kam, wenn ich auch nicht die gute Absicht verkenne, daß verhindert werda soll, daß der Besitzer schleunigst sein Eigentum veräußen. Mit diesem Gesetz allein wird allerdings das allgemeine Wohl nict genügend gewahrt sein, man wird dabei um das Kohlensyndikat und die Syndikatsfrage nicht herumkommen, denn das Fobfensgndlk be⸗ herrscht nicht nur die Kohlengewinnung, sondern auch die Kohlen⸗ beförderung, für welche es seine eigenen Kähne hat. Die Syndikate sind selbstverständlich Massengräber für eine Menge kleiner selbstän⸗ diger Industrien. Die die Syndikate, wenn sie sie bisher unterstützt hat.

Posadowsky zu Gunsten der Kartelle ausgesprochen. Wir haben

uns gewöhnt, auf Amerika mit zu viel Bewunderung zu sein 2 Einer der Herren Zechenbesitzer hat den Minister in einer Form behandelt, schien den Minister für 8e Gewiß haben Kartelle ihren Nutzen und sind cir wichtiger Faktor unserer wirtschaftlichen Entwicklung, und wir ver⸗ kennen nicht den Wert des Kohlensyndikats, aber diese ganze 8n

Vom Erößenwahn des Kapitals will ich nicht sprechen, das Kohlensyndikat ist doch ein großer Machtfaktor. Verletzung war; er halten.

eine Angestellten zu

die seiner überall haben.

Der Staat muß seine

wicklung darf sich nur innerhalb der zulässigen Grenzen halten. bin ein Gegner des Staatsmonopols, abe Kartelle drängt man allmählich auf das Staatsmonopol hin.

Staatsmonopol ist schließlich das kleinere Uebel gegenüber den Privatmonopol, denn das Staatsmonopol steht immer unter der Kon⸗ trolle der Volksvertretung, die doch kein leerer Wahn ist. Wenn du öffentliche Meinung spricht, muß die Regierung überlegen, was sie u Wir werden die Vorlage vorurteilsfrei und gewissenhaft

tun hat. prüfen. Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ich bin dem Herrn Vorredner und ich bir

übeneugt, die vielen aufmerksamen Hörer werden derselben Meinm

sein dankbar für die geistvolle Art, wie er das Thema, das hier Regi zur Verhandlung steht, eben behandelt hat, er hat uns allen damit zweifellos einen ästhetischen Genuß bereitet. (Zurufe und Bewegung Seine allgemeinen Ausführungen zwingen mich aber dech, meinerscits in etwas auf die großen Fragen einzugehen, die er be⸗

links.)

rührt hat. Ich kann ihm zunächst sagen, daß seine Ermahnungen in bem

auf die Neuregelung der Erwerbs⸗ und Besitzverhältnisse des Berg⸗ rheit eigentums bei uns nicht auf unfruchtbaren Boden fallen werden. I brauchte die Ermahnungen eigentlich nicht, denn ich habe mich mit der Materie bereits beschäftigt und habe das bereits im Hause auch mehrfach kundgegeben. Ich hoffe, daß sich alsbald Gelegenheit sinden wird, auch hierauf gesetzgeberisch einzugehen; die Fülle des Materials, die

Regierung befindet sich im Irrtum über So hat sich Graf

aber durch das Vorgehen der Das

wir auf diesem Gebiete zu lösen haben, war aber so groß, daß wir Abstand genommen haben, schon jetzt Ihnen positive Vor⸗ schläge zu machen. Ich nehme an, daß sich vielleicht in den Kom⸗ missionsverhandlungen über dieses Gesetz dazu Gelegenheit bieten wird.

Meine Herren, was nun die Bemerkungen über die Entwicklung der Syndikate und Kartelle bei uns betrifft, so darf ich kurz re⸗ kapitulieren, was von meiner Seite und von anderen meiner Herren Kollegen, besonders von dem Herrn Finanzminister in dieser Be⸗ ziehung gesagt und getan worden ist.

Der Herr Vorredner ist der Meinung gewesen, wir seien in unserer Schwärmerei für die Syndikate zu weit gegangen. Meine Herren, ich glaube, das ist nicht der Fall. Der Herr Vorredner hat mit Recht darauf hingewiesen, in welch enormer Weise sich die gleiche Bewegung in den Vereinigten Staaten bereits vollzogen hat. Ich habe wiederholt hier u an andern öffentlichen Plätzen darauf hingewiesen, daß die Lösung dieser Frage eine der wichtigsten Angelegenheiten für uns überhaupt für die nächsten Jahre sei, und ich habe die Hoffnung ausgesprochen, daß es uns in Deutschland gelingen möge, diese wichtige Frage in richtigeren Formen zu lösen, als es die Amerikaner bisher verstanden haben. Ich habe vor allen Dingen das eine beklagt, worüber der Herr Vorredner auch gesprochen hat: die Aufsaugung der individuellen Betätigung durch diese großen Kombinationen. Meine Herren, ich habe wiederholt ausgesprochen, daß ich hoffte, daß der seitherige Weg der Kartell⸗ und Syndikatsbildung es ermöglichen würde, die Individualität innerhalb der zulässigen Grenzen, auch inner⸗ halb der großen Kombinationen bei uns in Deutschland zu erhalten; denn nichts würde verderblicher sein, als wenn die individuelle Be⸗ tätigung vollständig totgeschlagen würde, wie es in Amerika geschieht, wo ein großer Trust einsetzt.

Meine Herren, die wirtschaftliche Entwicklung nicht nur eines Ortes, nein eines Staates, eines ganzen Reiches beruht darauf, daß die Zahl derer, die sich wirtschaftlich betätigen, nicht zu klein ist; im Gegenteil, die Betätigung wird um so wirksamer für einen Ort oder einen Staat, wenn die Zahl der sich Betätigenden möglichst groß ist. Ein industrieller Ort, der sich entwickelt, hat um so mehr Ursache, auf eine stetige und gleichmäßige Entwicklung zu rechnen, wenn die Zahl der Geschäftsbetriebe und die Art der Betriebe, die er hat, es zulassen, daß möglichst viele Individuen mit kleinen Mitteln zur Selbständig⸗ keit gelangen können. Die Orte, die in dieser Weise sich entwickelt haben, sind am weitesten und sichersten vorangeschritten; sie bieten die sichete Grundlage für die weitere Entwicklung. Hier liegt die große Schwierigkeit der Entwicklung unsererz Syndikate und Kartelle. Wir werden nicht verhindern können, daß eine erhebliche Ver⸗ minderung der individuellen Betätigung eintritt; aber es gilt, sie nach Möglichkeit einzuschränken. In den Vereinigten Staaten von Amerika, in denen Riesentrusts kapitalistisch die ganzen Unternehmungen aufgesaugt haben, ist eine Wiederzersplitterung, ein Wiederzerfallen und eine Rückkehr zu individuellen Betrieben nicht mehr möglich. Demgegenüber ist die Entwicklung unserer Kartelle und Syndikate eine sehr viel glücklichere, weil die Bindung nur auf eine gewisse Reihe von Jahren erfolgt ist und ein Rücktritt in den adividuellen Betrieb möglich ist, wenn die Syndikatsgeschäftsgebahrung

h für den einzelnen und die Allgemeinheit als schädlich erweisen ollte. In diesem glücklichen Stadium befinden wir uns im wesentlichen rch. Ich halte es aber nach wie vor für eine hervorragende Pflicht

Staatsregierung, dem gegenwärtigen Drange der Zeit nach

krzentration sich nicht strikt entgegenzustellen, sondern nur da mit Faßnahmen einzugreifen, wo man glaubt, daß die vernünftigen Shranken überschritten werden, und die ganze Aktion, in die ich jetzt t Jahresfrist eingetreten bin, liegt auch lediglich auf diesem Gebiet.

Daß ich darüber heftige Angriffe von allen denjenigen zu er⸗ ahren gehabt habe, die sich in ihren kapitalistischen Interessen ge⸗ zädigt glauben, ist ein ganz naturgemäßer Vorgang; aber ich werde ich nicht abschrecken lassen, weiter das zu tun, was ich für richtig alte, so schlecht ich deswegen auch von meinen alten Freunden ge⸗ hacht werden mag. (Bravo!) Wer auf diesem Gebiet einschreiten il, darf nicht ängstlich sein, und ich werde mich nicht bange machen iffen durch das, was mir gegenüber geschieht. Wir müssen die onzentrationsbewegung in verständige Bahnen zu lenken suchen, ed wenn das nicht durch Zureden geht, dann muß das ssetz einschreiten. Wenn wir aber dahin kommen sollten,

Konzentrationsbewegung an sich durch die Gesetze unmöglich

machen und unter Strafe zu stellen, wie es von vielen Seiten ordert ist, so würden wir, wie ich fürchte, in dem gewaltigen Ringen ndie Kraft und die Gewalt auf dem Weltmarkt unterliegen. (Sehr ütig!) Wie ich schon vorhin bei der Einführung dieses Gesetzes agt habe, ist nicht der ein Feind der Kartell⸗ und Syndikats⸗ wegung, der sie in die richtigen Schranken zurückweist, sondern er

in Wirklichkeit ihr Freund und ist in Wirklichkeit der nderer unserer Volkswirtschaft. (Sehr richtig!) Ich darf

il bitten, daß diejenigen, die mir in diesen Fragen zu⸗ umen, mich auch in dem unterstützen, was ich unternehme. Ich

kein Feind der Privatindustrie, sondern ich bin ihr bester Freund.

r ich muß auch einen gewissen Rückhalt in diesem hohen Hause

in den andern gesetzgebenden Körperschaften haben, wenn es mir

n soll, auf diesem Wege weiter fortzuschreiten. (Lebhafter

fall. 8

Abg. von Bodelschwingh b. k. P.): Sorgen Sie nicht, liebe en, daß ich mich aufs Glatteis begeben werde. Ich möchte die Kom⸗ onsmitglieder bitten, die Sache etwas anders anzusehen, als sie bis

angesehen ist. Es kommt mir so vor, als ob seit der neuen Aera Kapitals auf dem idealen Gebiete ein Rüͤckschritt gemacht ist. Es nein sehnlichstes Verlangen, daß die beiden Novellen darauf zu⸗ hnitten werden möchten, wie die höheren idealen Gesichtspunkte dem Gebiete der Volkswirtschaft zur Geltung kommen können.

A. bin ich außerordentlich dankbar für die beiden Novellen, ffür den Zeitpunkt, in welchem sie eingebracht sind, aber ob der e, erreicht werden kann, ist mir zweifelhaft. Ich hasse die Streiks zufs Blut, aber in diesem Falle waren auch die christlichen Berg⸗ ter daran beteiligt, unter denen viele edle Elemente sind. men wir einmal an, Herr von Heydebrand, Sie wären nicht Herr Leydebrand, sondern ein gewöhnlicher Mann, dann will ich sehen, g nicht von solcher Bewegung mitgerissen würden. Ich muß , die Sozialdemokratie lügt schändlich, aber sie bringt uns manche

bei, das hat auch mein Freund Frommel gesagt. Wo r gute Freund aus Posen, der gestern geredet hat? Wenn die leute Hunger leiden, das ist kein Spaß. Sympathiestreik ist ein 8 Wort. Ich kann Sie versichern, lieber Herr von Heydebrand, ütte auch gestreikt. Millionen sind den Streikenden verloren ge⸗ n, und die Not ist jetzt noch sehr groß. In vielen Briefen ist se Not geschildert worden, aber überall ist gesagt worden, daß

egierun

die Arbeiter mitstreiken mußten. Lieber Herr Minister, ich bitte Sie, an diese Not zu denken. Lieber Herr Kollege Hilbck, sind Sie hier? (Der Abg. Hilbck tritt dicht vor den Redner.) Lieber Kollege Hilbck, Sie haben den Leuten wehe getan, die streiken mußten. Wenn mit so elementarer Gewalt ein Streik ausbricht, so muß doch etwas vorgelegen haben. Der Kontraktbruch hat den Leuten mehr geschadet, aber ich stehe in einem härteren Kampf als gegen die Sozialdemokratie, ich stehe im Kampfe gegen die Majestät des Schnapses. Ich weiß nicht, warum die Siebener⸗Kommission nicht gehört worden ist. Wenn ich der Seelsorger von Stinnes wäre, würde ich ihm sagen, er sollte von seinen Millionen eine Million geben zur Errichtung von Gasthäusern, wo es keinen Schnaps gibt. Abg. Hilbck (nl.): Entschuldigen Sie, wenn ich Sie aus dem idealen Reich der Liebe wieder in die reale Wirklichkeit zurückführe. Ich erkenne an, daß diese Vorlage von der XIX. Kommission ein⸗ mütig gewünscht worden ist. Es ist auch etwas anderes, Gruben, die still liegen, in Betrieb zu setzen, als Gruben, die im Betrieb sind und Tausende von Menschen beschäftigen, stillzulegen. Ich glaube, das muß man beides trennen. Ich schließe mich da den Aus⸗ führungen des Abg. Traeger an. Ich muß sagen, daß, wenn man heute alle Kohlenfelder in Betrieb setzen wollte, eine gewaltige Ueber⸗ produktion entstehen würde, die für unser ganzes Vaterland kein Frhen sein würde. Im Siegerland, im Westerwald haben die west⸗ fälischen Werksbesitzer eine ganze Menge Felder, die nicht in Betrieb sind, die sie aber sich erhalten müssen, um gegebenenfalls eine Reserve zu haben. Wo liegt dann das große Allgemeininteresse, bei der Erhaltung der großen Werke, die Tausende und aber Tausende beschäftigen, oder bei einigen kleinen Betrieben? Deshalb muß man auch die Interessen der großen Werksbesitzer berücksichtigen. Ich bin aber erfreut, daß das Bergverleihungsrecht auch einer all⸗ gemeinen Revision unterzogen werden soll. Es sollen allerdings nach der Vorlage die Zechen nicht stillgelegt werden dürfen, die noch Gewinn versprechen, aber es ist im Bergbau sehr schwer zu bestimmen, wo noch ein Gewinn zu erzielen ist. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Gefahr droht, daß in Westfalen noch weitere Gruben außer Betrieb gesetzt werden, weil man an anderen Stellen mehr zu verdienen hofft. Ein solcher Schacher mit der Beteiligungsziffer ist allerdings be⸗ dauerlich, und man kann dem Kohlensyndikat nur einen Gefallen tun, wenn man diesen Handel einschränkt. Aber die Vorlage ist doch eine zweischneidige Waffe. Man muß die Vorlage präziser fassen und z. B. nicht sagen: „ein Bergwerk, das Gewinn erspricht“, sondern: das Gewinn bringt“. Das alles speziell zu prüfen, wird Sache der Kommission sein. Wie schwer es ist, zu sagen, ob ein Bergwerk gewinn⸗ bringend ist, haben wir in der Kommissionsberatung bereits gesehen. Es standen sich da z. B. die Ansichten zweier Bergräte darüber direkt einander gegenüber, ob ein Bergwerk für die Zukunft noch einen Gewinn verspreche oder nicht. Und nun soll das Oberbergamt entscheiden, ob mit Rücksicht darauf ein Bergwerk noch weiter in Betrieb bleiben solll Den oberen Bergbeamten fehlen bei der Beurteilung dieser Dinge meistens die kaufmännischen Kenntnisse, sie sind ent⸗ weder Techniker oder Juristen. Es wäre deshalb schon ein Vorteil, wenn im Gesetz „gewinnbringend“ anstatt „Gewinn ver⸗ sprechend“ gesagt würde. Dann ist auch zu erwarten, daß bei der Zwangsverwaltung die Kosten herauskommen werden. Die westfälischen Bergwerksbesitzer sträuben sich gegen die Vorlage, weil der Realkredit der Gruben gefährdet würde. Aber es wird dabei höchstens die Be⸗ wertung der Beteiligungzziffer berührt werden. Ich freue mich, daß der inister zugestanden hat, daß eine schiedsgerichtliche oder verwaltungsgerichtliche Entscheidung eingeführt werden soll. Für mich entfallen die meisten Bedenken, wenn der Rechtsweg zugelassen wird. Wir werden in diesem Sinne an dem Gesetz mitarbeiten.

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.): Der Weg dieses Gesetzes muß ö werden, weil kein anderes Mittel übrig bleibt, um der vor⸗ andenen Kalamität abzuhelfen. Beim Bergwerkseigentum handelt es sich um einen anormalen Eigentumsbegriff; das Eigentum ist von der Staatshoheit verliehen worden. Aber immerhin müssen wir bei diesem Eingriff in ein Privatrecht mit Rücksicht vorgehen. Da es sich um die Wahrung des öffentlichen Interesses handelt, muß der Staat zu Opfern bereit sein und nicht Personen hineinziehen, die nichts damit zu tun haben. Ich halte den Entwurf nach der Richtung für verbesserungsbedürftig, daß nicht Vorbesitzer zu den Kosten der Zwangsverwaltung herangezogen werden können.

erner muß eine Bestimmung aufgenommen werden, daß, wenn die ortsetzung des Betriebes zu Unrecht angeordnet ist, weil das Ober⸗ ergamt zu Unrecht angenommen hat, daß der Betrieb ein gewinn⸗ brinsender sein wird, der Staat dem geschädigten Werkbesitzer eine Entschädigung gewähren nuß. In einer gewissen Form muß auch der Rechtsweg zugelassen werden; wir werden in der Kommission ent⸗ sprechende Bestimmungen in die Vorlage hineinbringen müssen. Am eeignetsten erscheint mir der Rechtsweg unter Hinzuziehung von Berg⸗ sacgerftr abigene Immerhin bietet der Entwurf eine Grundlage, auf welcher das erstrebte Ziel erreicht werden kann. Wir hoffen, daß es ar nicht nötig sein wird, von diesem Gesetze Gebrauch zu machen, fondern daß seine Existenz genügen wird, das Stillegen von Zechen zu verhindern.

Abg. Schmieding (nl.): Der Grundsatz des Gesetzes, daß der Besitzer verpflichtet ist, das Bergwerk zu betreiben, wenn der Be⸗ trieb gewinnbringend ist, und wenn der ÜUnterlassung des Betriebs öffentliche Interessen entgegenstehen, ist bereits heute Geset. Aber es ist zu billigen, daß in der Vorlage dieser Grundsatz ausdrücklich von neuem zum Ausdruck gelangt. Es ist aber leichter, sich über Grund⸗ sätze zu verständigen, als über die Ausführung. „Leicht bei einander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen!“ Das jetzige Verfahren der Einziehung des Bergwerkseigentums ist zu schwerfällig, und die Frist von sechs Monaten ist zu lang. Es hätte wohl niemand etwas dagegen, diese Frist zu verkürzen, aber wenn der Gesetzentwurf in der vorgeschriebenen Form Gesetz wird, wird er noch mehr zur Stillegung von Zechen führen. Bisher sind Zechen nur im Süd⸗ osten des Ruhrreviers stillgelegt worden, und nur da sind weitere Stillegungen zu besorgen. Das ist das Gebiet, wo der Bergbau schon am längsten in Betrieb ist und entweder die Kohlen schon abgelagert sind oder überhaupt eine teilweise Erschöpfung eingetreten ist. Der Bergwerksbetrieb wird immer weiter nach Norden ziehen. In der amtlichen Denkschrift hat die Regierung die Verhältnisse klar⸗ S gegenüber den vielfachen Irrtümern, die über die Lage des

ergbaues bestehen. Es heißt darin, daß es sich bei den stillgelegten echen meist um wenig rentable Betriebe oder um unzwecmoßt ge⸗ treckte Felder handele. Die Stillegung hängt auch von dem Praf der Kohlen ab. Bei hohen Preisen läßt sich mancher Betrieb noch aufrecht erhalten. Das Kohlensyndikat hat nun die Schwankungen der Kohlenpreise gemildert. Diese amtliche Darstellung der Denk⸗ schrift kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Es ist bisher kein Bergwerk stillgelegt worden, wenn es wirklich noch gewinnbringend war. Der Grund liegt nicht in den Bestimmungen des Kohlen⸗ syndikats, sondern in der eigenen Lage der betreffenden Leute. Herr Traeger sprach eingehend über die Syndikate, aber seine

usführungen liefen nur darauf hinaus: es muß etwas ge⸗ schehen. Darüber ist das ganze Haus einig, aber es kommt darauf an, was hier geschehen dar Das Syndikat hat für manche Gruben sehr günstig gewirkt, es hat den gefährdeten Zechen durch Erhaltung der Kohlenpreise erst den Weiterbetrieb ermöglicht. Durch die Bestimmungen des Syndikats, daß die Beteiligungsziffern sich nicht nach den einzelnen Gruben richten, sondern der gesamten Gesellschaft angerechnet werden, sind die großen Gesellschaften allerdings in der Lage gewesen, andere Zechen zu erwerben, um sie stillzulegen. Aber es war in manchen Fäͤllen auch ein Vorteil, daß diese Zechen keines natürlichen Todes starben mit den nachteiligen Folgen, die sich daran knüpfen. Der Gesetzentwurf will mit drakonischen Mitteln das Still⸗ legen verhindern. Die Bergbehörde bleibt in dem Entwurf der einzige Unverantwortliche, es wird ausdrücklich jede Verantwortung oder Entschädigung für eine falsche Anordnung äbgelehnt. Die dra⸗ konischen Bestimmungen des Gesetzes sind nicht ein Schutz für die Beteiligten, sondern gerade eine Gefahr. Es ließe sich darüber reden, den künstlichen Wert der Beteiligungsziffer zu beseitigen, aber der

Entwurf nimmt den betreffenden Zechen auch einen sehr realen

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Wert, namentlich den Wert, den sie für die Nachbarzechen haben. Schon die Einbringung des Gesetzes hat genügt, eine Anzahl von kleinen Zechen in Verlegenheit zu bringen. Es wird notwendig sein, die betreffenden kleinen Zechen erst zu leistungsfähigen 1 zu⸗ sammenzulegen. Vorher wird man durch polizeiliche Maßregeln gar nichts erreichen. Ich habe deshalb in der Kommission den Antrag gestellt, daß nach Art der Zusammenlegung des zersplitterten Grund⸗ besitzes eine Verkoppelung von Kohlenfeldern eintreten möge. Dieser Gedanke ist ja nicht neu, aber ohne Hilfe des Staats könnte in dieser Beziehung nichts erreicht werden. Es würde allen volks⸗ wirtschaftlichen Grundsätzen widersprechen, nach dem Vorschlag der Vorlage mit drakonischen Maßnahmen einen Betrieb zu erzwingen, der nicht rentabel ist, wenn nicht zunächst eine Ver⸗ koppelung durchgeführt würde. Der Reichskanzler hat gegen die Zechenbesitzer den Vorwurf erhoben, daß sie den Staat ausschalten wollten. Dieser Vorwurf ist ganz unberechtigt. Bei der Hibernia⸗ sache waren nicht die Besitzer die Angreifenden, sondern sie hatten sich gegen die Angriffe des Staats zu verteidigen, und dazu schlossen sie sich zusammen. Für den König Friedrich den Großen war es auch unangenehm, daß der Müller von Sanssouci auf seinem Recht bestand.

Darauf wird die Debatte geschlossen. Die Vorlage wird mit dem Antrag der 19. Kommission an die gestern gebildete Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen.

In zweiter wird der Gesetzentwurf, betreffend die Schadloshaltung es Herzoglichen Hauses Schleswig⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, genommen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betr. die Erweiterung und Vervollständigung des Staats⸗ eisenbahnnetzes und die Beteiligung des Staats an dem Bau von Kleinbahnen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde:

Miine Herren! Wenn ich zur Einleitung das Wort ergreife, so

tue ich es zunächst, um mich bei Ihnen zu entschuldigen, roenn ich während der Debatten zeitweise nicht im Hause anwesend sein kann, weil ich gleichzeitig im Herrenhause den Eisenbahnetat und den Bau⸗ etat zu vertreten habe.

Nach den Vorgängen in früheren Jahren bin ich mir bewußt, daß die Vorlage, die die Königliche Staatsregierung Ihnen zur Be⸗ schlußfassung unterbreitet, Sie keineswegs befriedigen wird; nicht, daß ich Sorge hätte, daß die Vorlage abgelehnt würde, aber ich habe Sorge, daß eine Anzahl von Projekten, die als Wünsche bei dem einen oder dem anderen der Herren Abgeordneten bestehen, in der Vorlage noch nicht enthalten sind. Und doch, meine Herren, bringt die Vorlage eine ganze Anzahl von neuen und wichtigen Bahn⸗ verbindungen, die in der Gesamtheit eine Länge von 738,40 km haben. Der Geldbetrag, der hierfür aufgewendet werden soll, beträgt rund 112 Millionen Mark, ohne die erforderlichen Betriebsmittel. Es fällt davon auf Preußen nach Abzug des Beitrages des Reichs für die Linie Schmentau—Riesenburg, eine strategische Eisenbahn mit Weichselbrücke, die für den Verkehr sehr wenig Interesse hat, 95 562 000

Wenn Sie diese Zahlen vergleichen mit den gleichen Zahlen in den Jahren 1903 und 1904, so war die Länge der beantragten Bahnen im Jahre 1903 579 km, in 1904 705 km, und ich wiederhole in diesem Jahre 738 km. Die Geldbeträge waren, gegenüber 112 Millionen in diesem Jahre, in 1903 66,6 Millionen und in 1904 86,4 Millionen in runden Zahlen. Unter den beantragten Bahnlinien sind Hauptbahnen in der Länge von 80,7 km mit einem Geldbetrage von 34 662 000 ℳ, wovon auf Preußen 18 310 000 entfallen, da 70 % der Baukosten der eben erwähnten strategischen Bahn Schmentau—Riesenburg mit 16 352 000 vom Reiche über⸗ nommen werden.

An Nebenbahnen werden beantragt 657,7 km, mit einem Geld⸗ betrage von 77 252 000 ℳ.

Die Betriebsmittel, die zu den Bahnen erforderlich sind, erfordern einen Geldaufwand von 15 575 000

Außer diesen Bahnen, die ich eben erwähnt habe, ist in dem Gesetz noch beantragt, eine zweigleisige Verbindung zwischen den Linien Cöln Bonn und Cöln (Kalk) —Troisdorf mit Ueberbrückung des Rheins dicht südlich von Cöln. Der Kostenaufwand beträgt 16 450 000 Dazu sind noch im Extraordinarium für die Um⸗ bauten bei Cöln 15 050 000 vorgesehen, weil diese Bauten sich nicht als Neubauten darstellen, sondern als Umbauten und Ergänzungen.

Zur Förderung des Kleinbahnwesens sind wiederum 5 Millionen Mark eingestellt.

Die Vorlage 148 939 000 1

Von den neuen Bahnen entfallen auf die 6 östlichen Provinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien, Brandenburg 416,10 km, d. h. 59,3, also fast 60 % der auf das ganze preußische Gebiet entfallenden Bahnen. Der Geldbetrag beträgt über 64 Millionen, d. h. auch fast 60 % der Kosten, die für die Bahnen in dem gesamten preußischen Staatsgebiet aufgewendet werden sollen.

Auf die 6 westlichen Provinzen entfallen 289,20 km, d. h. 40,7 % der auf das preußische Gebiet entfallenden Bahnen, mit einem Geld⸗ betrage von 43 354 000 ℳ, das sind 40,4 % der Gesamtsumme.

Auf Thüringen entfallen 33,10 km und ein Geldbetrag von 4 525 000 abzüglich eines Beitrages der beteiligten Staaten von 278 000 ℳ, d. h. also 4,5 % der gesamten bewilligten Bahnen. Da ich eben Thüringen erwähnt habe, so möchte ich beiläufig bemerken, daß gelegentlich im Reichstage der preußischen Staatseisenbahn⸗ verwaltung der Vorwurf gemacht ist: es geschähe nicht genug in Thüringen; die kleinen Staaten würden von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung nicht entsprechend dem Verkehr bedient. Meine Herren, im Reichstag ist nicht der Ort, derartige Angriffe zu beantworten, da die preußischen Staatsbahnen ja der preußischen Landesgesetzgebung unterliegen. Ich möchte mir daher erlauben, ein paar Zahlen anzuführen, um Ihnen zu beweisen, daß die preußische Staatseisenbahn in loyalster Weise auch die thüringischen Staaten bedient. Während die ehemalige Werra⸗Eisenbahngesellschaft im Durchschnitt der letzten 5 Jahre ihres Bestehens jährlich 533 000 für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen verausgabte, sind von der preußischen Staatsbahnverwaltung dafür durchschnittlich in 8 Jahren Jährlich 1 197 000 aufgewendet worden also gegenüber 533 000 durch die Privatbahn. Auf 1 km Bahnlänge bezogen, betrugen die Auf⸗ wendungen der Werrabahn jährlich 2469 gegenüber 5318 der

ohne Debatte an⸗

ab mit einer Gesamtsumme von

schließt

preußischen Eisenbahnverwaltung. Bei der Zurückführung der Auf⸗