durch welche die Schnelligkeit des Verkehrs der elektrischen Hoch⸗ und Untergrundbahn beeinträchtigt wird, nämlich erstens, daß die Haltepunkte näher beieinander liegen . Mittel 0,8 bis 1,1 km) und zweitens, daß wesentlich stärkere Steigungen und engere Krümmungen zu überwinden sind als bei der Stadt⸗ bahn. Es liegt auf der Hand, daß die Leistungsfähigkeit der Ber⸗ liner Stadtbahn durch Einführung des elektrischen Betriebes auf Letwa 30 bis 32 km Reisegeschwindigkeit in der Stunde ge⸗ steigert werden könnte, wenn eine Fasegeeit igeeit von Halte⸗ punkt zu Haltepunkt von im Mittel etwa 38 km und ein Still⸗ stand von im Mittel 20 Sekunden auf den Haltepunkten voraus⸗ geseßt. werden würde. Die Fahrzeit würde dann etwa 21 Minuten gegen jetzt 31 Minuten betragen. Dies soll durch einen Entwurf der elektrischen Ausrüstung der Bahn nachge⸗ wiesen werden. Die Züge sollen aus Motorwagen nach Art der elektrischen Züge Groß⸗Lichterfelde⸗Ost — Potsdamer Ringbahnhof und ähnlichen Beiwagen zusammengestellt werden und mit einer Ge⸗ schwindigkeit von 50 km bis höchstens 60 km in der Stunde ver⸗ kehren. Das Fassungsvermögen eines einfachen Zuges für die Zeiten schwachen Verkehrs beträgt 230 Personen dritter Klasse und 92 Personen zweiter 2M. Für stärkeren Verkehr können Doppelzüge von 460 und 184 Personen zusammengestellt werden. Es wird freigestellt, Wechselstrom⸗ oder Gleichstromantrieb zu wählen. Das Kraßtwerk zur Lieferung der elektrischen Energie kann auf dem Gelände in der Nähe des alten Hamburger Bahnhofs am Wasserlauf ö Kraftwerk oder als sogenannte Unterstation erbaut werden.
Verkehrsanstalten.
In Rehoboth in Deutsch⸗Südwestafrika ist am 5. April eine Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. Rehoboth liegt etwa 90 km südlich von Windhuk. Die Worttaxe für Telegramme nach Rehoboth ist dieselbe wie für Tele⸗ gramme nach Windhuk und den übrigen Anstalten des Schutzgebiets.
In Palauli und Salailua Fu gebie Samoa) sind Postanstalten eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die vmehene und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen erstre
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Wiederholung von R. Leoncavallos Oper „Der Roland von Berlin“ in folgender Besetzung statt: Elsbeth: Fräulein Destinn; Femnmg: Herr Jörn; Rathenow: Herr Hoffmann; Kurfürst: Herr en Baruch: Herr Lieban. Dirigent ist der Kapellmeister
r. Muck.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Götz von Berlichingen“ wiederholt.
Im Theater des Westens konnte gestern die angekündigte Aufführung von „Stradella“ wegen plötzliche ingetretener Indisposition des Tenoristen nicht stattfinden. Statt dessen wurde „Die Fleder⸗ maus“ gegeben.
Im Lustspielhause wird morgen nachmittag Gabriele Reuters Märchenspiel „Das böse Prinzeßchen“, neueinstudiert, aufgeführt.
Mannigfaltiges. Berlin, den 7. April 1905.
In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten stand zunächst der Bericht des Ausschusses zur Vorprüfung der Gültigkeit der Stadtver⸗ ordnetenwahlen über die Wahl des Baurats Herzberg zum Stadtver⸗ ordneten auf der Tagesordnung. Der Ausschuß hatte sich schließlich mit fünf gegen drei Stimmen dahin entschieden, der Versammlung die Un⸗ gültigkeit der Wahl zu empfehlen. Nach eingehender Debatte erklärte sich die Versammlung schließlich mit 62 gegen 38 Stimmen für die Gültigkeit der. Wahl. — Die zweite Angelegenheit, die zur Beratung auf der Tagesordnung stand, war die Deckungsfrage der drohenden Ausfälle im Stadthaus⸗ haltsetat. Der erschöpfenden Behandlung der ersten Angelegenheit wegen wurde jedoch die Beratung der zweiten bis zur nächsten
Sitzung vertagt. — Eine längere Debatte erregte noch der Antrag des Magistrats, der Landwirtschaftsgesellschaft für ihre 20. Wander⸗ ausstellung eine Summe von 20 000 ℳ zur Gewährung von Preisen zu bewilligen. Nachdem sich die Stadtvv. Borgmann und Singer da⸗ gegen, die Stadtvv. Gronewald, Thieme, der Stadtrat Namslau und die beiden Vorsteher der Versammlung dafür erklärt hatten, stellte sich die Beschlußunfähigkeit der Versammlung heraus und die Sitzung mußte abgebrochen werden.
Das Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz teilt nachstehendes mit: Die Schrecken des Krieges in Ost⸗ asien schildert ein eben eingetroffener kurzer, aber vielsagender Brief des Chefarztes des deutschen Vereinslazaretts vom Roten Kreuz in Charbin, datiert vom 12. März 1905. „Wir sind jetzt in vollster Tätigkeit,“ heißt es u. a, „haben gegenwärtig 54 Mann und erwarten im Laufe des Nach⸗ mittags weitere 96, sodaß wir mit einem Bestande von 150 Mann voll belegt sind und wie viele werden noch dazu kommen? Sie werden jetzt meine focerung an Betten, Bettwäsche ꝛc. ꝛc. verstehen. Das gesamte Personal hat schon seine Bettstellen hergegeben, um die Säle gleichmäßig mit solchen füllen zu können. A la guerre comme à la guerre. Wir haben es alle gern Legan getreu der Devise, zu helfen, wo und wie immer wir können. Ich habe gestern zum ersten Male die Schrecken des Krieges gesehen. Fast nur vereiterte Wunden, verjauchte Amputations⸗ stümpfe, Sepsis und schon der zweite Fall von Tetanus (Wundstarr⸗ krampf). Wir haben von 5 bis 11 ⅞ Uhr gearbeitet, um nur die not⸗ wendigsten Verbände zu machen.“.... „Wir werden viel mehr Verwundete aufnehmen müssen, als wir ahnten. Charbin beginnt sich zu füllen, und jeder Tag bringt Tausende neuer Verwundeten. Unsere Patienten kommen fast alle aus den Schlachten vom Ende vorigen und Anfang dieses Monats, sind auf dem Hauptverbandplatz ver⸗ bunden, in den Hilfssanitätszug gebracht und 10 bis 14 Tage ohne Verband, ohne Pflege, zum Teil ohne genügende Nahrung trans⸗ portiert worden; denn sie lagen alle in den für Sanitätszwecke völlig unbrauchbaren Güterwagen. Sie können sich vorstellen, in welchem Zustande sie zu uns kamen.“
„Werr ein fühlendes Herz und einen Groschen übrig hat, um zur Linderung solchen Elends beitragen zu können, der tue es unverzüglich. Gaben nimmt die Schatzmeisterkasse vom Roten Kreuz, die König⸗
liche Hauptseehandlungskasse, Markgrafenstraße 462, gern entgegen.
Seit mehr als 20 Jahren besteht das von Ihrer Majestät der verewigten Kaiserin Friedrich gegründete Victoria⸗Haus, der erste Verband in Deutschland, der jungen Mädchen der gebildeten Stände, ohne Unterschied der Religion, die Gelegenheit bietet, sich in der Krankenpflege auszubilden und unter gleichgesinnten und gleichgestimmten Schwestern den schönen Beruf der Krankenpflege auszuüben. In dem Mutterhause finden die Victoria⸗Schwestern Anschluß und Schutz,
flege und Unterstützung im Falle ihrer Erkrankung und durch den Verein des Victoria⸗Hauses ist für die Versorgung der Schwestern bei eintretender Arbeitsunfähigkeit gesorgt. Meldungen werden jeder⸗ zeit angenommen bei der Frau Oberin des Victoria⸗Hauses, Fräulein Victoria Gervinus (Landsberger Allee 19 — 20) im Victoria⸗Hause.
Der Berliner Bezirksverein gegen den Mißbrauch eistiger Getränke hielt gestern unter dem Vorsitz des Geheimen egierungsrats Dr Zacher seine diesjährige Generalversammlung
ab, in der der Stadtrat Dr. Waldschmidt den Geschäftsbericht erstattete. Danach hat der Verein in dem abgelaufenen Jahre nur eine be⸗ schränkte Tätigkeit entwickelt, sein Hauptaugenmerk vielmehr auf die Ausgestaltung der Trinkerheilstätte „Waldfrieden“ gerichtet. Es ist durch das dankenswerte Entgegenkommen der ö Instanzen möglich geworden, der Anstalt auch den geschlossenen Charakter zu geben, nach dem sie berechtigt ist, Kranke, die zwangsweise einer Heilanstalt überwiesen werden dürfen, aufzunehmen. Hervor⸗ zuheben ist, daß die Heilstätte „Waldfrieden“ die einzige Anstalt ist, die eine offene und eine geschlossene Abteilung besitzt und unter der Leitung eines Psychiaters steht, der selbst Abstinent ist. Im Jahre 1904 wurden hundert Patienten aufgenommen, und es zeigt sich, daß dem Alter nach die besten mittleren Lebensjahre (30—50 Jahre) den größten Krankenbestand aufweisen. Entlassen wurden 104 Personen, von denen 38 als geheilt, 12 als gebessert und 54 als ungeheilt an⸗ zusehen sind. Der Durchschnittsaufenthalt der Patienten betrug
die Erörterung erfolgen könne oder nicht.
133 Tage. Durch die Unterstützung der Landesversiche
Berlin und Brandenburg, die 70 000 bezw. 150 000 ℳ Pheeulenefn Zinsfuß be⸗ Bauzwecke bewilligt haben, sind die Neubauten 5 zwei Häusern bereits so weit vorgeschritten, daß sie im Mai be 8 Juni d. J. bezogen werden können. Es steht somit zu ho e. daß damit etwas Gutes und Segensreiches sowie auch Mustergültleng erzielt werden wird. Die Anstalt wird dann über 150 B 85 fügen, deren gößte Zahl auch bereits vergeben ist. Nach diesem bü8 freulichen Bericht erstattete Quittmann Bericht über die Kassen⸗ verhältnisse, wobei er dem Bedauern Ausdruck verlieh, daß der Verein in einer Millionenstadt nur etwas über 200 Mitglieder zählt. Der 8 ühergistrat v 8 vereig 8 letten Föe. 53 bedeutende
umme überwies, hat, den gleichen Betrag anch für das laufen wieder in Aussicht gestellt. fende Jahr
Der Bund für Jugendwanderungen „Alt⸗Wander⸗ vogel“, der es sich zur Aufgabe gestellt hat, für Schüler höherer Lehranstalten Wanderfahrten in die engere und weitere deutsche Heimat zu veranstalten, unternimmt in den Osterferien vom 13. April Nachmittags bis zum 16. Abends eine Wanderung na dem Schenkenländchen der Nördlichen Wendei und dem Blumenthah Die Kosten dieser Fahrt betragen 4,50 ℳ Näheres ist durch die
Geschäftsstelle (Vorkstraße 41 1) zu erfahren.
Breslau, 7. April. (W. T. B.) Im Riesengebirge ud
Glatzergebirge war gestern heftiger Schneesturm; auf der Primg einrichbaude herrschte eine Temperatur von minus 9 Grad, die öheren Berge waren mit dichtem Schnee bedeckt. Hier trat ver⸗
gangene Nacht scharfer Frost ein.
Hamburg, 6. April. (W. T. B.) Der stark überfällige Hamburger Dampfer „Marseille“ der Reederei Rob. M. Sloman jr. ist am 20. März vom Bremer Argodampfer „Australia“ bei Kap Finisterre gesehen worden. Infolge starken Sturmes mußte die „Australia“ beidrehen, die „Marseille“ die Reise fort. Nach Abflauen des Sturmes sah die „Australia“ viele treibende Korkballen.
Kalkutta, 6. April. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ werden die Opfer bei dem Erdbeben in Lahore (vgl. Nr. 83 d. Bl.) auf 50 bis 100 Personen geschätzt; Europäer befinden sich nicht unter ihnen. Die Zahl der Ver⸗ mißten und ebenso die Zerstörung von Eigentum sollen, obgleich fast kein Haus vor Beschädigung bewahrt blieb, nicht so groß sein, wie zuerst befürchtet wurde. 1
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. 8
Kopenhagen, 7. April. (W. T. B.) Der Prinz
Wilhelm von Preußen ist heute vormittag i
er eingetroffen, um dem König anläßlich seines Geburts⸗ tages die Glückwünsche des Kaisers Wilhelm zu über⸗ bringen. Der Prinz wurde am Bahnhof von dem Prinzen Christian und den Mitgliedern der deutschen Gesandtschaft empfangen.
Paris, 7. April. (W. T. B.) Der Minister des Aeußern Delcassé hat den Deputierten, die Inter⸗ pellationen über Marokko angekündigt haben, mitgeteilt, daß der heutige Ministerrat darüber entscheiden werde, ob
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, ““ ;weeiten und Dritten Beilage.) “
8
Erste Beilage
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 7. April
1905.
enden eeeene
— ——
Theater. AKönigliche Bchauspiele. Sonnabend: Opern.
haus. 93. Abonnementsvorstellung. Der Roland von Berlin. Oper in 4 Akten. Dichtung und Musik, unter Benutzung des gleichnamigen Romans von Wilibald Alexis, von R. Leoncavallo. Deutsch von Georg Droescher. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 17. Abonnementsvorstellung. Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand. Schauspiel in 5 Aufzügen von W. von Goethe. Regie: Herr Oberregisseur Grube. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 94. Abonnementsvorstellung. Rienzi, der Letzte der Tribunen. Große tragische n in 5 Akten von Richard Wagner. Anfang
r.
Schauspielhaus. 18. Abonnementsvorstellung Prinz Friedrich von Homburg. Schauspiel in 5 Auf⸗ zügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Medea. Trauerspiel in 4 Fusscgen von Franz Grillparzer. Anfang 7 ½ Uhr. — Der Billettvorverkauf hierzu findet an der Tages⸗ kasse des Schauspielhauses statt. 1
1“
eutsches Theater. 7 ½ Uhr: Die Boheème.
Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Faust. (Erster Teil.) — Abends 7 ½ Uhr: Die Bohème.
Montag, Abends 7 ½ Uhr: Helden.
Berliner Theater. Sonnabend: Gastspiel von Joseph Kainz. Zum ersten Male: Das Fest des St. Matern. Hierauf: Der Misanthrop. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Gastspiel von Joseph Kainz. Das Fest des St. Matern. Hierauf: Der Misanthrop. Anfang 7 ½ Uhr.
Montag: Gastspiel von Joseph Kainz. Weh’ dem, der lügt! Anfang 7 ½ Uhr.
8 —
Lessingtheater. Sonnabend: Zum 25. Male: Elga. Anfang 8 Uhr. onntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Rose Bernd. — Abends 8 Uhr: Elga. M antag: Elga. Anfang 8 Uhr
Sonnabend, Abends
Schillertheater. o. (Wallnertheater.)
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Augen rechts! Komödie in 3 Akten von Jon Lehmann. Hierauf: Die sittliche Forderung. Plaudecei von Otto Erich Hartleben.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Johannisfeuer. — Abends 8 Uhr: Augen rechts! Hierauf: Die sitaiche Fosbenunsen A 1 Hierauf
Montag, Abends 8 Uhr: Augen rechts erauf: Die sittliche Forderung.
N. (Friedrich Wilhelmstädtisches Theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Iphigenie auf Tauris. Schauspiel in 5 Aufzügen von Johann Wolfgang von Goethe.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wallensteins Lager. — Die Piccolomini. — Abends 8 Uhr: Fuhrmann Henschel.
Montag, Abends 8 Uhr: Der Leibalte.
Theater des Westens. (Kantstraße 12. Bahn⸗ hof Zoologischer Garten.) Sonnabend, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu kleinen Preisen: Romeo und Julia. — Abends 7 ½ Uhr: Zum 50. Male: Die neu⸗ gierigen Frauen.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: n halben Preisen: Undine. — Abends 7 ½ Uhr: Die neugierigen Frauen.
Montag: Die neugierigen Frauen.
Dienstag (24. Vorstellung im Abonnement): Alessandro Stradella.
Mittwoch: Die neugierigen Frauen.
Donnerstag (bei aufgehobenem Abonnement): Martha.
Nationaltheater. (Direktion: Huge Becker. Weinbergsweg 12a — 13b.) Sonnabend: Die Jüdin. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zar und Zimmer⸗ mann. — Abends 7 ½ Uhr: Fra Diavolo. Montag: Die lustigen Weiber von Windsor. — Gastspiel von d'Andrade. Rigoletto. Mittwoch: Fra Diavolo. “ Donnerstag: Die Hugenotten. — Der Freischütz. 1“ onnabend: Das Glöckchen des Eremiten. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rigoletto. — Abends 7 ½ Uhr: Gastspiel von d'Andrade. Don Juan. Montag: Der Troubadour.
11“
Neues Theater. Sonnabend: Ein Sommer⸗
nachtstraum. Sonntag: Ein Sommernachtstraum.
Montag: Meta Konegen.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonn⸗ abend, Nachmittags 3 Uhr: Neueinstudiert: Das böse Prinzeßchen. — Abends 8 Uhr: Der Familientag.
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.)
Sonnabend, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Herzogin Crevette. (La Duchesse des Folies- Bergère.) Schwank in 1 Vorspiel und 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Bearbeitung von Benno Jacobson.
Sonntag und folgende Tage: Herzogin Crevette.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der selige Toupinel.
Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di⸗ rektion: Kren u. Schönfeld.) Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Der Kilometerfresser. Schwank in . Füren von Curt Kraatz. (Verfasser vom „Hoch⸗ ourist“.
Sonntag und folgende Tage: Der Kilometer⸗ fresser.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Charleys Tante.
Bentraltheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr 85 noch sechs Aufführungen): Die Juxheirat.
perette in 3 Akten von Julius Bauer. Musik von Franz Lehär.
Sonntag, Nachmittags: Der Zigeunerbaron. — Abends: Die Juxheirat.
Belleallianretheater. (Bellealliancestraße 7/8. Direktion: Kren u. Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: . noch einmal so lieben! Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von
„Kren und Alfr. Schönfeld. Musik von Max Schmidt.
Sonntag und folgende Tage: .. so lieben!
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Hütten⸗ besitzer.
noch einmal
Trianontheuter. (Georgenstraße, zwischen Friedrich⸗ und Universitätsstraße.) Sonnabend: Ihr Alibi. (Les Duponts.) Schwank in 3 Akten von seng Gavault. Deutsch von Max Schoenau.
nfang 8 Uhr.
Sonntag und folgende Tage: Ihr Alibi.
Konzerte.
Beethoven-Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: VI. populärer Musikabend von Artur Schnabel,
Alfred Wittenberg, Anton Hekking. Mit⸗ wirkung: Sidney Biden (Gesang).
Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr:
Deutsche Volkslieder zur Laute gesungen von Robert Kothe. gefung
Birkus Schumann. Sonnabend, Abends präzise 7 ½ Uhr: XXIII. Grande Seirée High-Life. Galaprogramm und: Nur kurzes Gastspiel. Der berühmte Ching⸗Ling⸗Foo mit seinen zwölf Originalchinesen. Die Leistungen dieser phäno⸗ menalen Truppe sind unerreicht. Ferner: Little Chee⸗Toy, Chaderu, Po⸗ta⸗to, die berühmten kleinfüßigen Frauen ꝛc. Zum Schluß: Eine AxFI ü8-
Sonntag: Zwei Vorstellungen. Nachmittags 3 ½ Uhr (ein Kind frei): Marocco. Abends 7 ⅛ Uhr: Eine Nordlandsreise. In beiden Vorstellungen: Ching⸗Ling⸗Foo mit seinen zwölf Original⸗
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Martha Freiin von Werthern 21 Hrn. Leutnant d. Res. Okto von Reden (Detmol⸗ Wendlinghausen bei Farmbeck in Lippe).
Verehelicht: Hr. Hauptmann Friedrich Leodch von Versen mit Frl. Edith Carlisle (Elmwood- Belfast).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Kail Robert von Westrell (Düsseldorf). — Hrn. besitzer Ernst Richter (Waldau bei Liegnitz). — din. Regierungsassessor Dr. Zorn (Magdeburg). —
ine Tochter: Hrn. Oberleutnant Petschelt (Brieg).
Gestorben: Hr. Kontreadmiral z. D. Richard
— (Rostock). — Freifrau von Friesen, K. ahrer von Sahr (Dresden). — Frau Gymnasial⸗ oberlehrer Helene Engel, geb. Steinbach (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. .
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Elf Beilagen
lage eines
betreffend die Herstellung und den Ausbau von
Wasserstraßen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc.
verordnen, unte 1 der Monarchie, was folgt:
Die Staatsregierung wird ermächtigt, für die nachstehend 88 Staganensfübemmgen die folgenden Beträge nach inistern festzustellenden
befeichage der von den zuständigen
Pläne zu verwenden:
ür Herstellung eines Schiffahrtkanals vom Rhein zur für Ferstg Kanalisierung der Lippe und Nebenanlagen,
und zwar für
Schiffahrtkanal vom Rhein in der Gegend von 1e nördlicher gelegenen Punkte bis zum Ems⸗Kanal in der Gegend von Herne (Rhein-— Herne⸗ Kanal einschließlich eines Lippe⸗Seitenkanals von Datteln
Ruhrort oder von ei Dortmund —
h . 74 500 000 verschiedene Ergänzungs⸗ 1 bauten am Dortmund —Ems⸗ Kanal in der Strecke von Dort⸗ bis Bevergern . . . . 8 a. einen Schiffahrtkanal vom Dortmund — Ems⸗Kanal in der Gegend von Bevergern zur Weser in der Gegend von Bücke⸗ burg mit Zweigkanälen nach Osnabrück und Minden, ein⸗ schließlich der Herstellung von Staubecken im oberen Quell⸗ gebiet der Weser und der Vor⸗ nahme einiger Regulierungs⸗ 8 arbeiten in der Weser unterhalb Hamen 1060 000 „ 5. einen Anschlußkanal aus der Gegend von Bückeburg 189 Hannover mit Zweigkanal na Indd“ .39 500 000 d. die Kanalisierung der Lippe oder die Anlage von Lippe⸗ Seitenkanälen von Wesel bis zum Dortmund — Ems⸗Kanal bei Datteln und von Hamm bis Liput .“ .44 600 000 e. Verbesserung der Landes⸗ kultur in Verbindung mit den Unternehmungen unter a —d und dem bereits ausgeführten Dort⸗ mund — Ems⸗Kanal unter Heran⸗ ziehung der Nächstbeteiligten nach Maßgabe der bestehenden Grundd 1““ 5 000 000 „
8*
2
r Zustimmung beider Häuser des Landtags
zusammen für den Kanal vom Rhein zur Weser einschließlich der Kanalisierung der Lippe und Nechbhb **“ 2) für Herstellung eines Großschiffahrt⸗ weges Berlin —Stettin (Wasserstraße Berlin —
Hohensagthen)
3) für Verbesserung der Wasserstraße
zwischen Oder und Weichsel sowie der Warthe von der Mündung der Netze bis Posen . . 4) für die Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neiße bis Breslau .e für Versuchsbauten auf der Strecke von reslau bis Fürstenberg a. O. und für An⸗
.250 750 000 „
43 000 000 „
. 21 175 000 „
19 650 000 „
oder mehrerer Staubecken. 1 zusammen
§ 2.
A. Mit der Ausführung des im § 1 unter 1a bis c be⸗ zeichneten Kanals vom Rhein zur Weser mit Anschluß nach Hannover ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1906 die beteiligten Provinzen oder andere öffentliche Ver⸗ bände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form nachstehende Verpflichtungen übernommen haben, und
zwar:
1) hinsichtlich des im § 1 unter 1a aufgeführten Rhein — Herne⸗Kanals einschließlich des Lippe⸗Seitenkanals Datteln —
amm
den durch die Schiffahrtabgaben und sonstige laufende Einnahmen dieser Kanäle etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der von dem zuständigen Minister festgesetzten Betriebs⸗ und Unter⸗ haltungskosten dieser Kanäle bis zur Höhe von fünfhundert⸗ ünfunddreißigtausend (535 000) Mark für das Rechnungsjahr
eemm Staate zu erstatten,
ferner einen Baukostenanteil von vierundzwanzig Millionen
achthundertdreißigtausend (24 830 000) Mark
Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu ver⸗
zinsen und vom sechzehnten Betriebsjahre ab auch mit ½ vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen dieser Kanäle nach Abzug der auf⸗ gewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des für den Rhein —Herne⸗Kanal und den Lippe⸗Seitenkanal verausgabten Baukapitals mit zusammen
3 ½ vom Hundert nicht ausreichen;
2) hinsichtlich des im § 1 unter 1c aufgeführten Kanals von Bevergern zur Weser mit Anschluß nach Hannover nebst b ven Zweigkanälen sowie der Herstellun ecken und einiger Regulierungsarbeiten in der W
den genannten
Hameln
331575 000 N. (Dreihundertvierunddreißig Millionen “ fünfhundertfünfundsiebzigtausend Mark.)
von Stau⸗ eeser unterhalb
den durch die “ und sonstige laufende Einnahmen dieser Wasserstraßen etwa nicht gedeckten Fehlbetra der durch den zuständigen Minister festgestellten Betriebs⸗ un Unterhaltungskosten derselben bis zur Höhe von achthundert⸗ siebenundvierzigtausendfünfhundert (847 500) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten,
ferner einen Baukostenanteil von siebenunddreißig Mil⸗ lionen dreihundertfünfzigtausend (37 350 000) Mark aus eigenen Mitteln in den ersten fünf Jahren von der Betriebs⸗ eröffnung ab mit 1 vom Hundert, für die folgenden fünf Be⸗ triebsjahre mit 2 vom Hundert, von da ab in jedem Jahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen, vom Jahre ab auch mit ½ vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen u tilgen, soweit die laufenden Einnahmen aus diesen Wasser⸗ straßen nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unter⸗ haltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des für diesen Kanal mit Zweigkanälen, für die Staubecken und für die Regulierungsarbeiten in der Weser unterhalb Hameln veraus⸗ gabten Baukapitals mit den für die vorbezeichneten Zeitabschnitte vorgesehenen Sätzen nicht ausreichen.
Die Verbindung zwischen der Weser und dem Kanal vom Rhein zur Weser bei Minden ist erst herzustellen, wenn der bremische Staat sich verpflichtet hat, in die Weser bei Hemelingen ein Wehr mit Schiffahrtkanal zu bauen und ein Drittel der Kosten der Talsperren im oberen Quellgebiet der Weser sowie der unterhalb Hameln aus⸗ zuführenden Regulierungsarbeiten in Höhe von sechs Millionen sechshunderttausend (6 600 000) Mark zu über⸗ nehmen. Auf diesen Beitrag Bremens werden die Einnahmen des Kanals in gleicher Weise verrechnet wie auf die Ver⸗ pflichtungen der Interessenten.
B. Mit dem Grunderwerb für die im § 1 unter 1 d be⸗ zeichnete Kanalisierung der Lippe oder für die Anlage von Lippe⸗Seitenkanälen von Wesel bis zum Dortmund —Ems⸗Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt ist baldmöglichst und mit dem Bau spätestens ein Jahr nach der Betriebseröffnung des Rhein —Herne⸗Kanals vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1906 die beteiligten Provinzen oder andere öffent⸗ liche Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen haben, den durch die Schiffahrtabgaben und sonstige laufende Einnahmen der kanalisierten Lippe oder der Lippe⸗Seitenkanäle von Wesel bis zum Dortmund —Ems⸗Kanal bei Datteln und von Hamm bis Lippstadt etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der von dem zuständigen Minister festgesetzten Betriebs⸗ und Unter⸗ haltungskosten für die Lippe von lesen bis zum Dortmund — Ems⸗Kanal und von Hamm bis Lippstadt sowie für die etwa zu erbauenden Lippe⸗Seitenkanäle bis zur Höhe von vier⸗ hundertdreißigtausend (430 000) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten,
ferner einen Baukostenanteil von vierzehn Millionen acht⸗ hundertsiebzigtausend (14 870 000) Mark aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und vom sechzehnten Betriebsjahre ab auch mit ½ vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen dieser Fluß⸗ und Kanalstrecken nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten zur Ver⸗ zinsung und Abschreibung des verausgabten Baukapitals mit zusammen 3 ½ vom Hundert nicht ausreichen.
Bei Berechnung der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unter⸗ haltungskosten gelangt ein bisher zur Unterhaltung der Lippe von Wesel bis zum Dortmund — Ems⸗Kanal und von Hamm bis Lippstadt verausgabter Betrag von fünfzigtausend (50 000) Mark zur Absetzung.
Der Zeitpunkt der Betriebseröffnung der einzelnen, im § 1 unter 1a, c und d bezeichneten Unternehmungen wird von dem zuständigen Minister festgestellt.
Uebersteigen die laufenden Einnahmen einer dieser Unter⸗ nehmungen in einem Rechnungsjahre die aufgewendeten Be⸗ triebs⸗ und Unterhaltungskosten und die zur Verzinsung und Abschreibung des verausgabten Baukapitals mit 3 ½ vom Hundert erforderlichen Beträge, so ist der Ueberschuß zu ver⸗ wenden: zunächst zur weiteren Abschreibung des Baukapitals und nach vollendeter Abschreibung zur Zurückzahlung der vom Staate und den beteiligten Verbänden einschließlich Bremens in früheren Jahren geleisteten Zubußen nach dem Ver⸗ hältnisse dieser, 8
darnach zur Erstattung der vom Staate verausgabten Bau⸗ zinsen und
schließlich zur Erstattung der von den letzteren sowie von den Zubußen des Staats und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältnisse der beiderseitigen Zinsbeträge.
Mit der Ausführung des im § 1 unter 2 bezeichneten Großschiffahrtweges Berlin —Stettin ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1906 die beteiligten öffentlichen Ver⸗ bände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen haben, hinsichtlich der neu herzustellenden Berlin —Hohensaathener Wasserstraße und des Finow⸗Kanals
den durch die Schiffahrtabgaben und sonstige laufende Einnahmen beider Wasserstraßen etwa nicht gedeckten Fehl⸗ betrag der durch den zuständigen Minister festgestellten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten derselben bis zur Höhe von sechs⸗ hundertfünfundfünfzigtausend (655000) Mark für das Rechnungs⸗ jahr dem Staate zu erstatten, 1
ferner einen Anteil von vierzehn Millionen fünfhunderttausend (14 500 000) Mark an den Baukosten der neuen Wasserstraße aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen und mit ½ vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen aus der neuen Wasserstraße und dem Uve. nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und nterhaltungskosten beider Wasserstraßen zur Verzinsung und Abschreibung des gesamten, ür die neue Wasserstraße verausgabten Baukapitals mit zu⸗ 3 ½ vom Hundert nicht ausreichen.
Die Verpflichtung der beteiligten Verbände, ihren Bau⸗
il mit ½ vom Hundert zu tilgen, beginnt mit dem ö 8
sechzehnten Jahre nach dem von dem zuständigen Minister fest⸗ gestellten Zeitpunkte der Betriebseröffnung des Grosßschiff⸗ fahrtweges. 1 1 8
Ueberseigen die laufenden Einnahmen aus beiden Wasser⸗ straßen in einem Rechnungsjahre die aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten und die zur Verzinsung und Abschrei⸗ bung des für den Bau der neuen Wasserstraße verausgabten Kapitals mit 3 ½ vom Hundert erforderlichen Beträge, so ist der Ueberschuß zu verwenden:
zunächst zur weiteren Abschreibung dieses Baukapitals,
sodann zur Verzinsung mit 3 vom Hundert und Tilgung des in Höhe von drei Millionen (3 000 000) Mark noch nicht etilgten Restes derjenigen Beträge, die seinerzeit zur Her⸗ seellrng zweiter Schleusen am Finow⸗Kanal erforderlich ge⸗ worden sind, und
nach vollendeter Abschreibung beider Baukapitalien zur Zurückzahlung der vom Staate und den beteiligten Ver⸗ bänden in früheren Jahren geleisteten Zubußen, ein⸗ schließlich der Ausfälle des Staats an der Verzinsung des vor⸗ bezeichneten Kapitalrestes von 3 000 000 ℳ, nach dem Ver⸗ hältnisse des beiderseitigen Guthabens,
danach zur Erstattung der vom Staate verausgabten Bauzinsen un scchließlich zur Erstattung der von den letzteren sowie von den Zubußen des Staats und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältnisse der beiderseitigen Zinsbeträge. 9 4
Mit der Ausführung der im § 1 unter 3 bezeichneten Bauten an der Wafferstrae zwischen Oder und Weichsel sowie an der Warthe ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1906 hinsichtlich der Unteren Netze von der Dragemündung aufwärts sowie des Bromberger Kanals und der Unteren Brahe die Provinz Posen oder andere öffentliche Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen haben, 1 den durch die Schiffahrtabgaben und sonstige laufende Einnahmen etwa nicht gedeckten Fehlbetrag der von dem zu⸗ ständigen Minister festgesetzten Betriebs⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten bis zur Höhe von fünfhundertsechsundfünfzigtausend 18b Mark für das Rechnungsjahr dem Staat zu er⸗ tatten, ferner einen Baukostenanteil von sechs Millionen drei⸗ hunderttausend (6 300 000) Mark aus eigenen Mitteln in den ersten fünf Jahren von dem durch den zuständigen Minister festgestellten Zeitpunkte der Betriebseröffnung ab mit 1 vom undert, für die folgenden fünf Betriebsjahre mit 2 vom Röcah von da ab in jedem Jahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen, vom sechzehnten Jahre ab auch mit ½ vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten zur Verzinsung und Abschreibung des für den nunmehrigen Ausbau der Weasser⸗ straße verausgabten Baukapitals mit den für die vorbezeichneten Zeitabschnitte vorgesehenen Sätzen nicht ausreichen. Dem ver⸗ ausgabten Baukapital tritt ein Betrag von 1 456 000 ℳ für bereits in Angriff genommene Ergänzungs⸗ und Erweiterungs⸗ bauten an den vorhandenen vier Staustufen der Lebhaften Netze und an der Unteren Brahe hinzu. 1 Uebersteigen auf der Unteren Netze von der Dragemündung aufwärts, auß dem Bromberger Kanal und der Unteren Brahe die laufenden Einnahmen in einem Jahre die aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungskosten und die Beträge, welche zur Verzinsung und Abschreibung des verausgahten Baukapitals mit 3 ½ vom Hundert erforderlich sind, so ist der Ueberschuß zu verwenden: unächst zur weiteren Abschreibung dieses Kapitals, 8 zur Verzinsung eines in den letzten Jahrzenten ur Verbesserung der Wasserstraßen der Unteren Brahe und er Unteren regulierten Netze ausgegebenen Baukapitals von acht Millionen dreihunderttausend (8 300 000) Mark mit 3 vom Hundert und zu dessen Tilgung, odann nach vollendeter Abschreibung beider Kapitalien zur Zurückzahlung der vom Staat und den beteiligten Ver⸗ bänden in früheren Jahren seit der Eröffnung des Betriebs auf der ausgebauten Wasserstraße geleisteten Zubußen, ein⸗ schließlich der Ausfälle an der Verzinsung des vorbezeichneten Kapitals von 8 300 000 ℳ, nach dem Verhältnisse des beider⸗ seitigen Guthabens, danach zur Erstattung der von dem Staate verausgabten Bauzinsen und schließlich zur Erstattung der von den letzteren sowie von den Zubußen des Staates und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach dem Verhältnisse der beiderseitigen Zinsbeträge.
Mit der Ausführung der im § 1 unter 4 bezeichneten Bauten ist nur dann vorzugehen, wenn vor dem 1. Juli 1906 hinsichtlich der n; der Oder von der Mündung der Glatzer Neisse bis Breslau die Provinz Schlesien oder andere öffentliche Verbände der Staatsregierung gegenüber in rechts⸗ verbindlicher Form die Verpflichtung übernommen haben,
den durch die Schiffahrtabgaben und sonstige laufende Einnahmen dieser Flußstrecke und des Großschiffahrtweges bei Breslau etwa nicht gedeckten Fehchegag der durch den zu⸗ ständigen Minister festgestellten Betriebs⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten dieser Flußstrecke und des Geofecefa rirbegi bei Breslau bis zur Höhe von zweihundertfünfzehntausend (215 000) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten,
ferner einen Baukostenanteil von fünf Millionen ein⸗ hunderttausend (5 100 000) Mark aus eigenen Mitteln in den ersten fürf Jahren von der Betriebseröffnung ab mit 1 vom Hundert, für die folgenden 5 Betriebsjahre mit 2 vom Hundert, von da ab in jedem Jahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen, vom sechzehnten Jahre ab auch mit 2 vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die laufenden Ein⸗ nahmen aus dieser Flußstrecke und des Großschiffahrtweges bei Breslau nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unter⸗
L“ zur Verzinsung und Fbschreibung des für die analisierung von der Neissemündung bis Breslau ver⸗
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