1905 / 110 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Jahren nach Erlassung des Ausschlußurteils bei der Hünterlegungsstelle, dem K. Amtsgericht Ulm, meldet. Ulm, den 3. Mai 1905. Königliches Amtsgericht. (gez.) Engel.

Veröffentlicht durch: Amtsg.⸗Sekretär Heydlauf.

112651] Aufgebot. Der Chausseewärter Josef Wisniewski in Brattian hat das Aufgebot zum Zwecke des Ausschlusses des Eigentümers des im Kartenblatt 1 der Gemarkung von Brattian mit 175 507/177 bezeichneten Flächen⸗ abschnitts, bestehend aus 1 a Hofraum und 24,80 a Acker, beantragt. Diejenigen Personen, welche das Eigentum an dem bezeichneten Flächenabschnitt in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihr Recht 8 spätestens in dem auf den 7. September 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht auf Zimmer Nr. 14 anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihrem Recht auf den Flächenabschnitt werden ausgeschlossen werden. MNeumark Wpr., den. 17. April 1905. Königliches Amtsgericht.

112648] W16” Der Kaufmann und Schuhmacher Josef Metzner in Chicago hat beantragt, den verschollenen, am 4. September 1823 in Frankenstein in Schlesien als Sohn des früheren Bombardiers der 3. reit. Komp. der 6. Artilleriebrigade, späteren Unteroffiziers der 10. Divisiongarnisonkompagnie Anton Winkler und seiner Frau Pauline geb. Thomas in Frankenstein geborenen Anton Josef August Winkler, soweit er⸗ mittelt, zuletzt in Frankenstein wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ ermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Frankenstein in Schlesien, den 5. Mai 1905. Königliches Amtsgericht.

12649]

Die Gesellschafterin Emma Peibst in Breslau, Movritzstraße 9, und der Gärtner Richard Dransgalla in Gahmen haben beantragt, den verschollenen, am

1. März 1852 in Hohengandern als Sohn des

Grenzbeamten Johann Gottlieb Gustav Peibst und

einer Frau Charlotte Clementine Emilie geb. GHründler geborenen Klempner Karl Josef Gustav Peibst, soweit ermittelt, zuletzt in Camenz in Schlesien wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Januar 1906, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An lle, welche Auskunft über Leben und Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ icht Anzeige zu machen.

Frankenstein in Schlesien, den 5. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht.

8

12943] Aufgebot behufs 7 F 16/05. 4. Der zuletzt in Halle a. S. wohnhaft gewesene Bergbeflissene Anton Ehrlich, geboren am 17. No⸗ ember 1826 in Genthin, Sohn des Justizamt⸗ manns Wilhelm Ferdinand Ehrlich und dessen Ehe⸗ rau Erdmuthe Antonie geb. Spenn, ist im Jahre 1853 nach Nordamerika ausgewandert, hat noch bis in die 70er Jahre von dort Nachrichten hierher elangen lassen und ist seitdem verschollen. Auf Antrag des Kaufmanns Karl Erler aus Halle a. S. als Abwesenheitspflegers wird der Verschollene auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am

. Februar 1906, Vormittags 11 Uhr, bei

em unterzeichneten Gerichte, kleine Steinstraße 7 II,

immer 31, zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im

ufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Halle a. S., den 2. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. Abt. 19.

12944] 1

ufgebot behufs Todeserklärung. 7 F 17/05/5

Der Student der Chemie Franz Max Kramer, geboren am 6. März 1857 in Salzmünde, zuletzt wohnhaft gewesen in Halle a. S., ist im Jahre

882 oder 1883 in das Ausland gegangen und soll seitdem verschollen sein. Auf Antrag der verehelichten

üffetier Olga Ruider, geb. Hartmann, in Leipzig, einer Verwandten des Verschollenen, wird Max

Kramer aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 5. Februar 1906, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, kleine Steinstraße 7 II, Zimmer Nr. 31, zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über beben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 1

Halle a. S., den 5. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. [12677] Aufgebot.

Der Steinhauer Johannes Heidt in Stuttgart, Karlsvorstadt, hat beantragt, seinen Bruder Karl Friedrich Heidt, geb. am 20. April 1832 in Weil⸗ imdorf, im Jahre 1864 nach Spanien ausgewandert und seither verschollen, zuletzt wohnhaft in Weil⸗ imdorf, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 29. Dezember 1905, Vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Leonberg i. Württ., den 6. Mai 1905 FKFKhönigliches Amtsgericht.

Gebhardi. [12676] Aufgebost. F. 1/05.

Der Fuhrmann Jakob Schmidt in Groß⸗Rosseln hat beantragt, die verschollene Katharina Schmidt,

eboren am 20. Oktober 1860, Tochter des Antrag⸗ tellers, zuletzt wohnhaft in Oderterneuhaus, Gemeinde Odert, Bürgermeisterei Morbach, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich

Züb 7

spätestens in dem auf den 15. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder

Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht

die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Rhaunen, den 4. Mai 1905. 1 Königliches Amtsgericht.

[12947] Bekanntmachung. 4 VII 3/04. 18

Am 14. Juni 19094 ist in Raudten hiesigen Kreises die verwitwete Rentiere Veronika Seidel, geb. Michael, kinderlos verstorben. Sie war verheiratet mit dem am 8. Mai 1901 verstorbenen früheren Gasthausbesitzer Josef Seidel und am 20. November 1826 in Kulmikau als Tochter des Brennereibesitzers Franz Michael geboren. Da ein Erbe des Nachlasses, der sich auf etwa 1800 beläuft, bisher nicht er⸗ mittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an

sden Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis

zum 15. September 1905 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht unter Einreichung der erforderlichen Legitimationsurkunden zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vor⸗ handen ist.

Steinau a. O., den 8. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht.

[12248] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Senger in Berlin hat als Nachlaßpfleger des am 17. Januar 1905 verstorbenen Kaufmanns Carl Friedrich Heinz in Berlin, Dreyse⸗ straße 9, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen 1e Heinz spätestens in dem auf den 8. Juli 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stock, Zimmer 143, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriediong der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Berlin, den 25. April 1905.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 84.

[12240] Aufgebot. 10. VII. 12/05.

Der Notariatssekretär Carl Friedrichs in Bonn hat als Verwalter des Nachlasses der am 30. Januar 1905 in Bonn verstorbenen Rentnerin Henriette Frölich, geb. Jacobi, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefodert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Henriette Frölich spätestens in dem auf den 30. September 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wilhelmstraße Nr. 23, Zimmer Nr. 18, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden.

Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ürschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu⸗werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus llchlofsenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Au boftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen fowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn 8. sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Eecbteil ent⸗ sprechenden Teil der Vecbindlichkeit haftet.

Bonn, den 1. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. Abt. 10. [12653] Aufgebot. 6. F 11/05./1.

Der Kanzleirat Sommer in Bromberg hat als Nachlaßverwalter des Nachlasses der am 26. August 1901 in Bromberg verstorbenen Arbeiterfrau Katharina Pfau (Fau), geb. Rutz, aus Bromberg das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Arbeiterfrau Katharina Pfau (Fau), geb. Rutz, aus Bromberg spätestens in dem auf den 11. Juli 1905, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, im Landgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des

Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗

rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, er⸗ und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschrän t haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Bromberg, den 6. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. b

[12270] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Nachlaß⸗ pflegers, nämlich des hiesigen Rechtsanwalts Dris. Darboven, werden alle Nachlaßgläubiger der am 1. April 1859 in Esseg geborenen und hierselbst

am 12. März 1905 tot aufgefundenen sees Johanna Rodewaldt, geb. Grabner, des verstorbenen Jo⸗ hann Heinrich Rodewaldt Witwe, aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holsten⸗ thor, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spä⸗ testens aber in dem auf Mittwoch, den 28. Juni 1905, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. ür die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und eö. sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Hamburg, den 17. April 1905.3] Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Hamburg.

Abteilung für Aufgebotssachen.

[12652] 1 Aufgebot.

Der Privatsekretär Franz Bkandes zu Nordhausen hat als Verwalter des Nachlasses des am 17. April 1905 in Nordhausen, seinem Wohnsitze, verstorbenen Kaufmanns Gustav Walther Zscheye das Auf⸗ Fehn eßee. zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher Ehe dert. ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Walther Zscheye spätestens in dem auf den 22. Juni 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die läubiger, welche sich nicht melden, können, unbe Page des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nür insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermüchtnssen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Nordhausen, den 4. Mai 1905.

Königl. Amtsgericht. Abt. 2. [12650] Beschluß.

Die Nachlaßverwaltung über den Nachlaß des Kaufmanns Jsrael Ahron, wohnhaft gewesen in Neumark i. Westpr., wird, nachdem das Konkurs⸗ verfahren eröffnet, aufgehoben.

8 252

Neumark, Wpr., den 2. Mai 1905. Köoͤnigl Amtsgericht. [12946] Bekanntmachung. Der unterm 14. Juli 1902 durch das Großberzog⸗ liche Amtsgericht Ober⸗Ingelheim über die Erben⸗ folge des am 13. Juni 1901 in Gau⸗Algesheim verstorbenen Landwirts Philipp Specht ausgestellte Erbschein wird, nachdem der Erbschein eingezogen ist, für kraftlos erklärt. I den 2. Mai 1905. Großherzoglich⸗s Amtsgericht. [12646] Bekanntmachung. Der verschollene Arbeiter Johannes Seeger, halc in Linden wohnhaft, geboren am 1. Juli 1842 in Allendorf, ist für tot erklärt worden. Hannover, 26. April 1905. Königliches Amtsgericht.

[12828] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts

vom 27. April 1905 ist die am 28. Januar 1834

zu Wehowitz geborene ledige Karoline Sieweck,

zuletzt zu Troppau wohnhaft gewesen, für tot erklärt

Als Todestag ist der 31. Dezember 1903 festgestellt.

Katscher, den 2. Mai 1905. 18

Königliches Amtsgericht

2 C.

[12678] 1“

Durch Urteil des unterzeichneten Gerichts vom

3. Mai 1905 ist der verschollene Franz Wilhelm

Rausch zuletzt in Erpel a. Rhein für tot erklärt

worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. De⸗ zember 1881. Nachmittags 12 Uhr, festgestellt. Linz a. Rhein, den 6. Mai 1905. 88 Königliches Amtsgericht. 1

[126742 24. F. 37/04. Durch Ausschlußurteil vom 29. April

5009 500 500

1905 sind folgende Anleihescheine der Rheinprovinz für kraftlos erklärt worden:

2) Reihe XV 7. 5 8

zu 3 %, 3) Reihe XV 7. 8 10981]

iu 3 ½ %,

5) Reihe XVI 7. 8 3364

zu 3 ½ %. [12224]

Das Kgl. Amtsgericht München I, Abt. A für

I. Für kraftlos werden erklärt:

1) Auf Antrag der Erben der Fanny Streibl, K. Rexiermwoeratsgattin in München, nämlich: Otto cand. ph, Fanny Streibl, Regierungsratstochter, und Rudolf Streibl, cand. jur., diese in München, vertreten durch ihren Vater Johann Nepomuk 25 977,36 425 zu 1000 Fl.

2) Auf Antrag der Erben des Generalleutnants a. D. Alexander von Erichsen in

erzogl. beeunschweig.

1) Reihe XV 7. Ausgabe Nr. 805 über 500 zu 3 ½ %, Düsseldorf, den 29. April 1905. Fvillochen⸗ hat unterm 3. Mai 1905 nachstehendes Streibl, Apothekerverweser in Glonn, Fritz Streibl, Streibl, K. Regierungerat a. D. in München: die Braunschweig, nämlich: des K. preuß. Obersten z. D.

zu 3 ½ 7%, 4) Reihe XV 7. 8 Königliches Amtsgericht. Ausschlußurteil erlassen: 4 %ige bayerische Grundrentenobligation Kat.⸗Nr. Gustav von Erichsen in Braunschweig, der Witwe

des K. preuß. Oberstleutnants a. D. Freih. von Bernewitz, Alma von Bernewitz, geb. von Erichsen, in Braunschweig, des K. preuß. Majors a. D. Alexander von Rudolphi in Wilmersdorf bei Berlin und der Gräfin Else von Görtz⸗Wrisberg, geb. von Rudolphi, in Berlin, sämtliche vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otto Haensler in Braunschweig: die 4 %nigen bayerischen Prämienanlehensobligationen von 1866 Ser. 2676 Nr. 133 786 u. 133 787 zu je 300

3) Auf Antrag der Bezirkkarztenstochter Amalie Ott in München: die 3 ½ %ige Schuldverschreibung der K. Haupt⸗ und Residenzstadt München Lit. C Nr. 1742 zu 500 vom Jahre 1887.

4) Auf Antrag der Erbin des Privatiers Friedrich Neumüller in Neumarkt i. O., nämlich der ledigen Privatiere Barbara Neumüller dortselbst, vertreten durch den Oekonomen Alsis Neumüller in Neu⸗ markt i. O.: die 3 ½ %oigen Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, Ser. XXXIV Lit. N Nr. 161 735 zu 200 ℳ, Ser. XXXVII Lit. M Nr. 111 979 zu 500 ℳ, Ser. XXXVII Lit. N. Nr. 191 060 zu 200 ℳ, Ser. XXXVII Lit. O Nr. 146 516 zu 100

5) Auf Antrag des Privatiers Franz Seibuchner in Krailling als Re⸗ E. des Hoteliers Johann Stöger in München: die 4 %igen Pfand⸗ briefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, Ser. VI Lit. F Nr. 27 802 zu 1000 ℳ, Ser. XV Lit. F Nr. 144 780 zu 1000 ℳ.

6) Auf Antrag des Metzgers Sebastian Härtinger

in Zaitzkofen, Post Eggmühl, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Julius Uhlfelder in Regensburg: die 580 /0igen Pfandbriefe der Bayerischen Vereinsbank in München Ser. XXI Lit. D Nr. 107 360 zu 200 ℳ, Ser. XXI Lit. D Nr. 108 603 zu 200 ℳ, Ser. XXI Lit. D Nr. 109 399 zu 200 ℳ. 7) Auf Antrag des Kapuzinerklosters St. Anna in Altötting, vertreten durch den Guardian Pater Alois Schmid in Altäͤtting, dieser vertreten durch die Nadlerswitwe Marie Schmid in München: der 3 ½ %l ige Pfandbrief der Bavyerischen Vereinsbank i München Ser. VII Lit. C Nr. 18 364 zu 500 ℳ.

8) Auf Antrag der Frau Rosalie Walch, geb Metsch, in Steinach bei Althegnenberg, vertreten durch Rechtsanwalt K. Adv. u. J.⸗R. Th. Riegel in München: der 4 %üige Pfandbrief der Süddeutschen Bodencreditbank in München Ser. XXX Lit. K Nr. 667 670 zu 200 ℳ.

9) Auf Antrag der Oekonomensehefrau Katharina Rueß, geb. Seidlmeier, in Söflingen b. Ulm, ver treten durch Rechtsanwalt K. Adv. J.⸗R. Th. Riege in München: der 3 ½ %ige Pfandbrief der Bayerischen Handelsbank in Muͤnchen Lit. X Nr. 8872 zu 100

10) Auf den des Schulfonds Inkofen, ver⸗ treten durch den 2 ürgermeister Wisheu in Inkofen a. die auf den Schulfonds Inkofen, K. Bez.⸗Amts Freistag, umgeschriebene Schuldverschreibung der

.Bayerischen Eisenbahnbaudotationshauptkasse in München, Ser. 170 Kat.⸗Nr. 42 420 zu 200 des

3 ½ %igen Eisenbahnanlehens; b. die auf den Schul⸗

fonds Inkofen, K. Bez.⸗Amts Freising, umgeschriebenen Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ bank in München, Lit. H Nr. 163 279 Ser. XV zu 200 zu 4 %, Lit. N Nr. 12 334 Ser. XXIII zu 200 zu 3 ½8 %, Lit. N Nr. 36 427 Ser. XXIII zu 200 zu 3 ½ %. 8 11) Auf Antrag des Technikers u. Klavierspielers

Oskar Eckardt in Weiden: die unterm 14. Dezem⸗

ber 1894 dem bautechnischen Aspiranten Oskar Eckardt in Rosenheim ausgestellte Lebensversicherungspolice der Baverischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Nr. 15 806 44 über 2000 ℳ.

12) Auf Antrag des Josef Siener, Bahnexpeditor in Nürnberg: die unterm 3 März. 1894 dem Bahn⸗ aspiranten Josef Siener in Pegnitz ausgestellte

Lebensversicherungspolice der Baverischen Hyporheken⸗

Wund Wechselbank in München Nr. 14 439 A4 über 2000 II. Die Antragsteller haben die Kosten des Ver⸗ fahrens und zwar, soweit ausscheidbar, nach Moßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen zu tragen. München, den 4. Mai 1905. sg Der K. Sekretär: Dessel.

[12675] b Die Aktien Nr. 1640 und 1641 der Bergbau⸗ Aktiengesellschaft Hellweg in Unna über je 500 Tlr. sind durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 28. April 1905 für kraftlos erklärt. Unna, den 1. Mai 1905. Kdönigliches Amtsgericht.

[12239]

Durch Ausschlußurteil vom 3. Mai

vpothekenbrief vom 1. Februar 1895 über die im

Grundbuche von Barmen Band 103 Artikel 5121 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Stud. med. Emil Jaeger zu Labiau, jetzigen praktischen Arzt zu Lauknen, eingetragenen Kaufpreisforderung von 4000 für kraftlos erklärt worden.

Barmen, den 3. Mai 1905. Königliches Amtsgericht. Abt. 10

Kgl. Amtsgericht Neckarsulm. 8-e. vom 4. ds. Mts. wurde der Hypothekenbrief über eine ursprünglich der Babette Kirchheimer in Heilbronn zustehende, später auf Weinhändler Lazarus Rosenthal in Heilbronn über⸗ egangene Darlehensforderung von 10 500 an Te Dietz, Bauern in Jagsthausen und dessen Ehefrau, sichergestellt auf deren Grundstücken Parz. Nrn. 1376, 1377, 1915, 552, 615, 866, 865, 1481, 1489, 1492, 1802, 999, 1866, 1960, 1990, 2233,

[12945 945 ‧9

1997, 1998, 2107/2108, 459, 706/1, 1034⁄3, 1588. 1590, 910, 1348, 1582, 2422, 663, 2408, sämtliche

auf Markung Jagsthausen, für kraftlos erklärt. Den 8. Mai 1905. Gerichtsschreiber: Fran

[12950] 6“ Der Grundschuldbrief über die im S von Zawadda Band I Blatt 2 zwei A teilung III Nr. 5 auf den Namen des Mühlen⸗ besitzers Carl Matz zu Schönthal eingetragene, zu fünf vom Hundert verzinsliche Grundschuld wird für kraftlos erklärt. F 21/04. Schlochau, den 29. April 1905. Königliches Amtsgericht.

[12948]

F. 31/04. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche des Grundstücks Kramsk Band I Blatt 7 Abteilung III Nr. 22 am 1. März 1873 eingetragene Feezekeerdfeanc für die Frau Anna von Zanthier, geb.

von der Becke, von 1000 Talern = 3000

Rest von 4000 Talern auf Grund der Schuld⸗

vee vom 25. Februar 1873 wird für kraftlos erklärt. Schlochau, den 29. April 1905. Königliches Amtsgericht.

112942] 1““

In der Aufgebotssache 8

1) des Fräuleins Pauline Witzel in Wolfenbüttel,

2) der Witwe des Hüttenmeisters Julius Abrend, Louise geb. Witzel, in Braunschweig,

3) der Witwe des Pastors Nsemann, Henriette

geb. Witzel, zu Wolfenbüttel,

4) des Pastors Gottlieb Witzel zu Wetteborn,

5) des Uhrmachers Julius Röver zu Hannover

at das Herzogliche Amtsgericht in Wolfenbüttel in der Sitzung vom 28. April 1905 durch den Gerichts⸗ assessor Reinecke für Recht erkannt:

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Wolfenbüttel Bd. IV Blatt 509 Ziffer 1 auf dem Wohnhause No. ass. 370 zu Wolfenbüttel einge⸗ tragene Hypothek zu 18 000 achtzehntausend Mark (6000 Taler Kurant) Forderung der un⸗ verehelichten Marie Roever, der unverehelichten Therese Roever und der unverehelichten Henriette Roever hier zu gleichen Teilen samt Zinsen zu 4 % und etwaigen Kosten laut notariellen Erbauseinander⸗ setzungsvertrages vom 12. Februar, 3. und 21. März

852 wird für kraftlos erklärt.

Wolfenbüttel, den 28. April 1905.

Herzogliches Amtsgericht. Reinecke.

[122441 Verkündet am 28. April 1905.. Kories, Aktuar, als Gerichtsschreiber. *†

Eingetragen in das am 1. Mai 1905 ausgehängte Verzeichnis der verkündeten und unterschriebenen Urtetle.

Kories, Aktuar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In der Aufgebotssache des Besitzers Johann Siegler in Polentowo, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Heymann in Schubin, hat das Fencer he Amtsgericht Labischin durch den Amtsrichter Moehr für Recht erkannt:

Der Grundbesitzer Johann Reich und seine güter⸗ gemeinschaftliche Ehefrau Wildelmine geb. Krienke, eingetragene Eigentümer des Grundstücks Polentowo 5, werden mit ihren Rechten ausgeschlossen.

Von Rechts wegen.

[12956] Oeffentliche Zustellung. 4. R 283/04. 21.

In Sachen der Ehefrau Luzie Hedwig Marie Berta Nadrowski, geb. Flemming, zu Itzehoe, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lassen in Altona, gegen den früheren Kaufmann (Arbeiter) Hermann Robert Oskar Nadrowski, geboren am 1. Oktober 1873 zu Borchersdorf, früher zu Itzehoe, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ eidung, ist Termin zur Fortsetzung der Verhandlung vor der Zivilkammer 4 des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Dienstag, den 11. Juli 1905, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden, zu welchem der Beklagte mit der 2S vorge⸗ laden wird, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Alttboona, den 5. Mai 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12840] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Auguste Ewert, geb. Holland, in Schippenbeil, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kantorowicz in Bartenstein, klagt gegen den Arbeiter Adolf Ewert, früher zu Schippenbeil, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie böslich verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien 8 scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil m erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein, Ostpr., auf den 4. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf Seee einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht.

Bartenstein, Ostpr., den 6. Mai 1905.

Gruber, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12667] Oeffeuntliche . Die Ehefrau Julius Heines, Kargarete geb. Haagt, in hn,h wcte dhe Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wassermeyer I. u. II., klagt gegen den Schreiner Julius Heines, früher in Poppels⸗ dorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im April 1899 verlassen und sich seitdem nicht mehr um seine Familie gekümmert hat, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zipilkammer des Königlichen Landgerichts in Bonn 18 den 10. Juli 1905, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Bonn, den 6. Mai 1905. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12664] Oeffentliche Zustellung. 5. R. 20/05. Die Ehefrau Metzcergeselle Konrad Bissinger, Gertrud geb. Henneken, in Ruhrort, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bonwit in Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Metzgergesellen Konrad Bissinger, zuletzt in Ruhrort, Ludwig⸗ straße 150, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567 Nr. 2 und 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die zwischen Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten 12 den schuldigen Teil zu erklären sowie ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg auf den 11. Juli 1905, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fiem Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Duisburg, den 3. Mat 1905.

* Wi— Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

I12665) Oeeneliche eengaß. 1. R. 18/05. 2. 1. u

Die Ehefrau Friedrich Carl Julius Ebert, Martha geb. Kühn, in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Frings in Düsseldorf, klagt gegen den Bereiter Friedrich Garl Julius Ebert, füüher

in Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen Verlassung der häuslichen Gemeinschaft als Ehegatte in böslicher Absicht seit ca. 2 Jahren § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. mit dem Antrage: die Ehe zwischen den Parteien zu trennen und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären, dem Be⸗ klagten die Kosten zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Düsseldorf auf den 11. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 1. 1905. autz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [11588] Oeffentliche Zustellung.

Die Katharine König, geb. Treuter, zur Zeit in Algringen in Elsaß⸗Lothringen, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Schwarz hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kübler Friedrich König, mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, zuletzt in Oehringen, unker der Behauptung, daß der Beklagte die durch die Ehe begründeten Pflichten so schwer verletzt und eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verh hnüfsee verschuldet habe, daß ihr die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden könne, mit dem Antrage auf Scheidung ihrer Ehe gemäß § 1568 des B. G.⸗Bs., und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hall auf den 12. Juli 1905, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. dum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hall, 4. Mai 1905.

Landgerichtssekretär Groß, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[12668]-¼ Oeffentliche Ladung. 1. U. 125/03. 28.

In Sachen der Ehefrau des Hafenarbeiters Antonius van Bussel, Maria geb. Pesch, in Duisburg, Brüder⸗ traße 20, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Bernstein zu Hamm, gegen ihren Ehemann, den Hafenarbeiter Antonius van Bussel, unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, wegen Ehescheidung, ist Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung auf den 8. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem ersten Zivwilsenat des Königlichen Oberlandesgerichts zu Hamm i. W., Zimmer Nr. 35, bestimmt, zu welchem der Beklagte hiermit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Hamm, den 6. Mai 1905.

Jackisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Oberlandesgerichts.

[12659. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Müllergesellen Friedrich Volkenandt, Friederike geb. Wegener, in Staßfurt, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Meißner zu Magdeburg, klagt egen ihren Ehemann, den Müllergesellen Friedrich

olkenandt, unbekannten Aufenthalts, früher in Staßfurt, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Magdeburg, Halberstädterstraße 131, Zimmer 143, auf den 12. Juli 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Magdeburg, den 4 Mai 1905.

Kleinau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12253] Oeffentliche Zustellung. R. 45/05. 1. Die Ehefrau Elise Marie Lisette Petersen, geb. Gerken in Lübeck, Depenau 21, nof tehec chtigte: Rechtsanwälte Thoböll & Gerstenfeldt in Flensburg, klagt gegen ihren Chemann, den Nieter reg; Petersen, früher in Flensburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter vor ungefähr 8 Jahren Ehebruch getrieben habe und daß Parteien seit etwa 9 Jahren getrennt leben, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den für den schuldigen Teil zu er⸗ klären, eventuell aber den Beklagten zu verurteilen, die häusliche FSe mit der Klägerin her⸗ zustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf den 27. September 19605, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. um Zwecke der oöͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Flensburg, den 4. Mat 1905. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12660] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Buchbindergehilfen Robert Bode, Anna geb. Quas, in Hannover, Prozeßbevollmäͤchtigter: Rechtsanwalt Schütte in Hannover, klagt gegen ihren Ehemann, den Buchbindergehilfen Robert Bode, haüher in Hannover⸗Linden, jetzt unbekannten Aufent⸗

alts, auf Grund des § 1353 B. G.⸗B. mit

dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, die ehe⸗ liche öö mit der v wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 28. September 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 5. Mai 1905.

Der Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Landgerichts.

[12663] Oeffentliche Ser⸗

Die Frau Else Heinrich, geb. Schlesinger, in Charlottenburg, Grolmannstraße Nr. 10 II, bei Frau A. Riemann, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Ludwig Lewin II. in Berlin W. 9, Pots⸗ damerstraße 23, klagt gegen den Reisenden Leo Heinrich, früͤher zu Charlottenburg, Wieland⸗ straße 5, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß sie der Beklagte, mit welchem sie verheiratet ist, kurz vor Weihnachten 1904 verlassen habe und für sie nicht sorge, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 125 monatlichen Unterhalt in viertel⸗ jährlichen Vorausbezahlungen vom 1. Februar 1905

ab zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die elfte des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin Hallesches Ufer 29 31, Saal 64, 11 Treppen, auf den 14. Juli 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage und Ladung be⸗ kannt gemacht.

Berlin, den 5. Mai 1905.

Jacob, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II. [12661] Oeffentliche Zustellung.

Die verehel. Maurerpolier Marie Stanik in Ratibor, Gartenstr. 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Czapla in Beuthen O.⸗S., klagt gegen den Maurerpolier Blasius Stanik, unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Parteien seit 29 Jahren verheiratet sind, daß Klägerin erwerbs⸗ unfähig ist und von der Polizei in Ratibor eine monatliche Unterstützung von 5 und einen kleinen Beitrag von ihren beiden großzjährigen Kindern bezieht, daß Beklagter die Klägerin vor über 5 Jahren verlassen hat und sich herumtreibt, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag von 20 monatlicher Alimente, in Quartalsraten im voraus zahlbar, zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil im gesetzlich zulässigen Umfange für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O.⸗S. auf den 7. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 67, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 5. 0 115/05.

Beuthen O.⸗S., den 4. Mai 1905.

Czichon, Gerichtsschreiber des Königlichen Lan 8 [12252] Oeffentliche Zustellung. 4. 0. 100/05. 5. 5.

Die Ehefrau Wilhelm Muckel, Emilie geb. Nigge⸗ meyer, in Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt, Justizrat Varenkamp, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Wilhelm Muckel, Handlanger, früher in Düsseldorf, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte sich weigere, zu dem Unterhalt der Klägerin etwas beizutragen, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin eine vom Tage der Klagezustellung ab im voraus zahlbare Unterhalls⸗ summe von woöchentlich 5 zu zahlen, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Düssel⸗ dorf auf den 14. 88 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 4. Mai 1905.

Gronau,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[11771] K. Württ. Amtsgericht Neuenbürg. Oeffentliche Zustellung.

Die ledige und volljährige Maurerstochter Emma Günthner von Neusatz und der Vormund ihres am 2. Oktober 1904 daselbst geborenen unehelichen Kindes Helene Frida Günthner, beide im Prozeß vertreten durch Rechtsanwalt Schlebach hier, klagen

egen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden edigen und volljährigen Taglöhner Karl Hansel⸗ mann aus Neusatz wegen Forderung aus unehelicher Schwängerung, und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits in den auf Dienstag, den 4. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem K. Amtsgericht hierselbst be⸗ stimmten Termin, in welchem der Antrag gestelt wird, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenfällig zu verurteilen: an die Kindsmutter den Betrag von 60 nebst 4 % Zinsen vom Tag der Zustellung der Klage an und an das Kind inso⸗ lange als dasselbe sich nicht selbst zu ernähren ver⸗ mag, jedenfalls aber bis zu seinem vollendeten 16. Lebensjahr als Unterhalt eine jährliche Rente von 160 ℳ, vorauszahlbar in vierteljährlichen Raten von je 40 vom 2. Oktober 1904 an zu bezahlen.

Den 4. Mai 1905.

Hilfsgerichtsschreiber Becker.

[12250] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Lina Agnes Brandt zu Rehme, Tochter der unverehelichten Karoline Brandt in Rehme 354, Prozeßbevollmächtigter: Vormund Maurer Wilhelm Kumpmeier zu Oberbexen, klagt egen den Zigarrenarbeiter H. Süllwald, früher in vese wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr Er⸗ zeuger sei, mit dem Antrage auf Verurteilung des⸗ selben zur Zahlung von vierteljährlichen, am Ersten jedes Kalenderviertellahres im voraus bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres zu ent⸗ richtenden Unterhaltsgeldern von sechsunddreißig Mark. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Konigliche Amtsgericht in Oeynhausen auf den 26. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oeynhausen, den 1. Mai 1905.

Lichte,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [12841] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Firma J. Stock K Co. in Berlin, Friedrich⸗ straße 61, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stock in Weißensee, klagt gegen den Ernst A. (H.) Miller, fruͤher in Berlin, Chausseestr. 103, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ auptung, daß ihr der Beklagte auf Grund eines mit ihr im Jahre 1903 geschlossenen Abonnements⸗ verhäͤltnis es

an 12 Abonnementsraten à 19,60 = 235,20

und für den Erwerb eines gelieferten

Anzuges und Paletots J 35.—.2

abzüglich gutgebrachter 129,60

also noch einen Restbetrag von . .150,60 schulde; sie beantragt: den Heklagten vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, an Kläͤgerin 150,60

e1

nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Oktober 1904 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das ““ Amtsgericht I in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, II. Stock, Zimmer Nr. 217/219, auf den 24. Juni 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ““ Berlin, den 26. April 1905. G Beuche, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abt. 46.

[12656] Oeffentliche Zustellung.

Der Möbelhändler S. Simon zu Berlin, Kom⸗ mandantenstr. 36, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Rittler zu Berlin, klagt gegen 1) Frau Bertha Schleifer, 2) deren Ehemann, den Gastwirt Josef Schleifer, beide früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die letzteren die auf Grund des Möbelleihvertrages vom 30. April 1902 zu entrichtenden Mietszahlungen nicht den Bestimmungen desselben gemäß geleistet und so⸗ mit Kläger berechtigt sei, sofort von diesem Vertrage zurückzutreten, daß er von diesem Rechte Gebrauch mache, mit dem Antrage auf Verurteilung

1) der Beklagten zu 1 auf Einwilligung in die Herausgabe folgender in Sachen Grushaft’*]. Schleifer gepfändeten, auf der Pfandkammer Dircksenstraße lagernden Möbel: a. eines nußbaum Büfetts, b. einer Garnitur, bestehend aus Sofa und 2 Fauteuils, c. eines nußbaum Damenschreibtisches, d. eines Sofa⸗ tisches, e. eines Sofas mit buntem Ueberzug, f. 3 Lederstühle, g. eines nußbaum Kleiderschranks mit Spiegeltür, h. eines nußbaum Nähtisches,

2) des Beklagten zu 2: die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden.

Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I, Abteilung 170, in Berlin, Neue Friedrichstraße 12/15, Zimmer 238/240, III Treppen, auf den 12. Juli 1905, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. April 1905.

Suffrian, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abt. 170.

[12655 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wäsche Industrie vormals J. Schloß⸗ mann G. m. b. H. zu Berlin, Neue Friedrichstr. 59, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mattissohn zu Berlin, klagt gegen den Braumeister Georg Fuhr⸗ meister, früher zu Ober. Peilau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte Waren laut Rechnung im Gesamtbetrage von 84 gekauft und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 84 nebst 4 vom Hundert Zinsen von je 42 seit dem 7. Ja⸗ nuar 1903 beziehungsweise 7. April 1903 an Klägerin zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I zu Berlin, Abteilung 18, auf den 14. Juli 1905, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 12 15, Zimmer 180/181, I Treppe. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 3. Mai 1905

Hegner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abt. 18.

[12657] Oeffentliche Zustellung. 37 0291/05. 9.

Die Firma R. L. Schultze in Berlin, Post⸗ straße 26, klagt gegen den Simon Kuppermann, früher in Berlin, Weberstraße 65, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständigen Kaufpreises für dem Beklagten am 28. Juni 1904 käuflich gelieferte Waren mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zur Zahlung von 20 45 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht I Abteilung 37 in Berlin auf den 10. Juli 1905, Vormittags 9 ½ Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14 I. Stock Zimmer 162/164. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 4. Mai 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abteilung 37.

[12662] Oeffentliche Zustellung. 18. P. 225. 05. 6.

Der Herr Joseph Senger in Bonn am Rhein, ven bevollmächtigter: Justizrat Benediet in Berlin, roßbeerenstraße 27, klagt im Wechselprozeß gegen 1) den Herrn Dr. Karl Gregor in Schoneber Goltzstr. 24, 2) die Frau Klara Gregor, geb. Neumann, früher in Breslau, Kaiser Wilhelmstr. 55, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 4. November 1904 über 25 000 ℳ, zahlbar am 4. Februar 1905, der Protesturkunde vom 4. Februar 1905 und der Rikambiorechnung von demselben Tage, mit dem Antrage, die Beklagte zu 2, Frau Klara Gregor, als Gesamtschuldnerin mit dem durch Versäumnisurteil vom 17. März 1905 verurteilten Beklagten zu 1 zu verurteilen, an den Kläger 25 000 Fünfundzwanzigtausend Mark nebst 6 % Zinsen seit dem 7. Februar 1905 und 220,55 Zweihundertundzwanzig Mark 55 Pfennig Wechselunkosten zu zahlen. Der Kläger ladet die Beklagte zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, auf den 11. Juli 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ elassenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der ffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31,

6. Mai 1905.. 1 Henckel, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

Erste Kammer für Handelssachen.

[12670] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Leonhard Rehlmeier zu Wissen (Sieg), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mönnig in Cöln, klagt gegen den Kommis Ernst Dilger, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus einem Wechsel mit dem Antrage auf kostenfällige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 6 % Zinsen seit 1. November 1904. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗

den