mit 6000 ℳ, bis auf 33 000, 44 000 und 55 000 ℳ bei einem Umsatz von 1 100 000 ℳ steigen und für jede weitere 100 000 ℳ Umsatz je 3000, 4000 und 5000 ℳ mehr, im Höchstfalle also 5 Prozent betragen.
Endlich schlägt die Kommission vor, den § 5 des Gesetzes ganz zu streichen, nach welchem die Warenhaussteuer, wenn sie 20 Prozent des gewerbesteuerpflichtigen Ertrages übersteigen würde, auf diesen Betrag, keinesfalls aber weiter als bis auf die Hälfte des eigentlichen Steuersatzes herabzusetzen ist. . dem Geheimen Oberfinanzrat Schwartz und dem Abg. Oeser (freis. Volksp.) erhält das Wort Abg. Cahensly (Zentr.): Wir sind keineswegs Gegner der großen, auf solider Basis beruhenden Geschäfte, wie z. B. desjenigen von Rudolf Hertzog, die sich aus kleinen Anfängen allmählich ent⸗ wickelt haben, sondern wir sind nur gegen die Auswüchse der Waren⸗ häuser, und diese sind durch das Gesetz von 1900 nicht beseitigt worden. Das Haus wollte damals viel weiter gehen als die Regie⸗ rungsvorlage, und nur der Widerstand der Regierung hat es dahin kommen lassen, daß ein so unzulängliches Gesetz zu stande ekommen ist. Wir wollen jetzt erneut den Versuch machen, ein wirtsaames Gesetz daraus zu machen. An dem bisherigen geringen Ertrage der Waren⸗ haussteuer ist nur der § 5 schuld, der die Ermäßigung der Steuer zuläßt. Wenn wir sehen, wie die Warenhäuser in Paris schon eine solche Entwickelung genommen haben, daß dort 6 Warenhäuser 425 Millionen Mark Umsatz haben, so ist es die Pflicht der b. ebung, dafür zu sorgen, daß bei uns diese Bewegung nicht so 76 Fortschritte machen kann. Es ist unsere patriotische Pflicht, für den Schutz der kleineren Geschäfte ein⸗ und deshalb bitte ich, dem Gesetzentwurf der Kommission zu⸗ zustimmen. Abg. Lattmann (deutsch-soziale P.): Der Kommissionsvor⸗ chlag ist ein ernsthafter Versuch zur Verbesserung des bestehenden Waren⸗ aussteuergesetzes. Ein Fehler in dem letzteren ist die Heraufsetzung der Steuergrenze auf 400 000 ℳ, namentlich aber das Prinzip, die Steuer mit dem Ertrage in Relation zu setzen. Seitdem die Waren⸗ häuser das Prinzip der Lockmittel eingeführt oder vielmehr den Grundsatz der Lockmitteleinführung verallgemeinert und den Verkauf unter dem ö der bis dahin eine Ausnahme war, zur Regel gemacht haben, ist auch das Prinzip der Besteuerung des Umsatzes durchaus gerechtfertigt. So einseitige Gegner der Selbsthilfe, wie wir es nach den Darstellungen der Gegner sein sollen, sind wir keineswegs. Auch wir sagen dem Mittelstand keineswegs, daß nur die Warenhaussteuer ihm helfen kann, so töricht ist kein Konservativer. Das Spezialgeschäft kann gegen das Lockmittel des Warenhauses, das mit Schund⸗ und Schleuderpreisen unsere Frauen und Mädchen anzieht — ich erwähne nur die Photographie —, nicht aufkommen; es kann dieses Minus nicht wie die Warenhäuser abwälzen. In unseren Fabrikantenkreisen tritt denn auch schon eine erhebliche Abneigung gegen den Verkehr mit den Warenhäusern ein. Ein Breslauer Warenhaus gibt in einem Jahre 14 % für Inserate und Reklamen aus. Die Kommission hat etwas durchaus Gesundes 8e und es würde mich freuen, wenn der Landtag ” der ablehnenden Haltung der Regierung es mit möglichst großer Mehrheit annähme. Steter Tropfen höhlt den Stein, und man wird doch nicht immer vergeblich von dem schlecht unterrichteten an den besser zu unterrichtenden Minister appellieren. Wenn die Regierung die Auffassung vertritt, daß die Besteuerung der Warenhäuser eine Besteuerung der kauf⸗ männischen Intelligenz ist, so scheint uns diese Intelligenz etwas Schäd⸗ liches zu sein. Soll das neue Gesetz aber zur vollen Wirksamkeit ge⸗ langen, so müßte auch § 3 dahin geändert werden, daß die Waren⸗ häuser, deren Sitz außerhalb Preußens sich befindet, unter allen Um⸗ ständen mit 5 % besteuert werden müssen. Sonst würde z. B. Wertheim, der nach dem Kommissionsantrag einer Steuer von 5 % unterläge, sofort seinen Sitz nach Hamburg verlegen können und in seinen preußischen Filialgeschäften den Vorzugssteuersatz von 2 % genießen. Abg. Strosser (kons.): Trotz der entgegenstehenden Meinung des Herrn Kollegen Oeser ist ein großfr Teil der Kommissions⸗ mitglieder und des Hauses doch der einung, daß dieser Ent⸗ wurf Gesetz werden kann und Gesetz werden wird. Was er heute ausgeführt hat, haben seine Freunde auch schon 1900 ausgeführt. Wenn Herr Oeser eine Reihe von mittleren und größeren Städten anführt, die keine Warenhäuser haben, so sind diese Städte entweder noch nicht so weit, oder aber es hat sich ein Teil der Warenhäuser in Spezialgeschäfte verwandelt. Herr Oeser verlangt sonder⸗ barerweise von uns, daß wir den Nachweis führen sollen, 68 im Interesse der Erhaltung des Mittelstandes die Zurück⸗ drängung der Warenhäuser notwendig sei. u es ihm denn nicht, auf den ungeheueren Umsatz der Warenhäuser zu blicken? Dieser Um⸗ satz ist den Mittel⸗ und Kleingeschäften entzogen worden. Wenn er uns schließlich unterstellt, wir hätten diese Anträge lediglich aus Rücksicht auf unsere Wähler, um Stimmenfang zu treiben, estellt, so haben wir ihm doch auch nicht nachgesagt, daß er seinen S wegen anderweiter Gestaltung der Gewerbesteuer aus ähnlichen Motiven eingebracht hat, sondern wir glauben unerschütterlich daran, daß ihn dabei nur die lauterste Ueberzeugungstreue teleitet hat. Wer zum Mittelstande zu rechnen ist, wissen die Leute, die ihm angehören, ganz genau. Aus der Mitte dieses Standes werden ganz a gemein diese bitteren Klagen über die erdrückende Konkurrenz der Warenhäuser immer und immer wieder laut. Der Einwand, deß diese Maßnahme mit der Reichsgesetzgebung nicht vereinbar se ist auch schon 1900 erhoben und zurückgewiesen worden; Herr von Miquel hat sich in dieser Beziehung große Verdienste erworben. 28 von Miquel hat auch versprochen, die Regierung werde auf die ntwicklung achten und hervortretende Mißstände abermals auf dem Wege der Gesetzgebung zu beseitigen bemüht sein. Heute erklärt der Vertreter der Regierung, solche Mißstände hätten sich nicht gezeigt. Das ist auch nur eine Ansicht; andere sind anderer Meinung. Nicht sowohl die Zahl der Warenhäuser, als vielmehr ihre Ausdehnung ist ganz außerordentlich gewachsen. Ich weise nur hin auf das Palais Wertheim, auf die neuen Riesengebäude von Jandorf in Berlin. Das Großkapital steckt seine Millionen hinein, und diese Millionen verzinsen sich ganz gut. Die Warenhaussteuer hat noch kein Warenhaus gehindert, seinen Betrieb auszudehnen und zu er⸗ weitern. Ob es durchzusetzen sein wird, für alle Städte eine Herabsetzung der Umsatzsteuer auf 200 000 ℳ zu erreichen, möchte ich allerdings bezweifeln und anheimgeben, nach der Einwohnerzahl der Städte einen Unterschied zu machen. Hätte die Kommission eine Erdrosselungssteuer vorgeschlagen, so würden wir auch nicht dafür zu Fve sein; aber darum handelt es sich nicht. Der Ertrag der Warenhäuser war 1903 durchschnittlich 5,7 %. dierbei darf aber der Umstand nicht vergessen werden, daß das Publikum angelockt wird durch Gegenstände, die nur mit einem Preise angesetzt sind, bei dem das Warenhaus wenig oder gar nichts mehr verdient. Diesem Zustande soll ja eben ein Ende gemacht werden. Ein Waren⸗ haus hat erst neuerdings sein „Rabattsparsystem“ dahin erweitert, daß allen Staats⸗, Kommunal⸗ und Privatangestellten auf alle Waren ein Extrarabatt von 10 % gegeben wird. Die Schleuderpreise, die Lock⸗ vöogel, die Ausnahmetage sind ja nur Mittel zum Zweck; hat man damit erst die reelle Konkurrenz tot gemacht, so wird es nicht lange dauern, daß die Warenhauseigentümer durch Uebereinkommen alles dies wieder abschaffen und die Preise in die Höhe schrauben. In Paris hat der Bon marché allein einen Umsatz von jährlich 175 Mill. Mark, also mehr als unsere sämtlichen Warenhäuser zu⸗ sammengenommen; der Louvre und der Printemps haben ähnliche Um⸗ ätze. Wir können doch nicht wollen, daß Aehnliches in Preußen pka zreift. Das Generalsetretariat des Verbandes deutscher Waren⸗ und Kaufhäuser hat uns mit einer Denkschrift beglückt, in welcher ich den Beweis für die überragende kaufmännische Intelligenz bei aller Mühe nicht habe erblicken können. (Der Redner geht auf einzelne Ausführungen dieser Denkschrift näher ein und übt daran eine urchgehends abfällige Kritik.) In dieser Eingabe wie auch
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einer solchen der Handelskammern wird gleichmäßig betont, daß auch die erhöhte Warenhaussteuer auf die Fabrikanten beiw. Konsumenten abgewälzt werden würde. Das dürfte denn doch etwas schwer fallen. Die Warenhäuser ziehen nicht bloß aus den kommunalen Einrichtungen ganz hervorragenden Nutzen, sondern sie sind vor den anderen Ladengeschäften auch dadurch, däß sie bis in den ünften Stock und in die hintersten Hintergebäude hinein verkaufen dürfen, ganz außerordentlich bevorzugt. Und wie groß ist die Feuer⸗ gefährlichkeit dieser Bauten, in deren winkligen, engen Räumen oft Tausende von Personen dicht zusammengedrängt sich befinden! Der bloße Ruf „Feuer!“ würde eine Katastrophe wie jene unselige er⸗ zeugen, die seinerzeit den Pariser Basar betraf. Wir können Sie nur bitten, die Kommissionsanträge möglichst einstimmig anzunehmen.
Abg. Haus mann (nl.): An den Antrag hat sich eine lebhafte
Erörterung in der Oeffentlichkeit, namentlich zu Wahlzwecken, geknüpft, besonders in der Korrespondenz des Bundes der Landwirte. Namens meiner Freunde erkläre ich, daß wir die Entwicklung des Warenhaus⸗ betriebs beklagen, und daß wir die Erhaltung kleinerer selbständiger Betriebe vorziehen der Konzentration in den Warenhäusern; aber es kommt darauf an, ein Mittel zu finden, wie geholfen werden kann. Ich habe für das Gesetz von 1900 gestimmt, indessen nach den be⸗ stimmten ablehnenden Erklärungen der Regierung zu dem jetzigen Antrag bedeutet der Antrag nur eine leere Demonstration, und ich trage deshalb Bedenken, den Weg der Kommission zu gehen. Damals hat der Minister von Miquel gesagt, ü- eine Besteuerung über 2 % gegen die Gewerbefreiheit in der Reichsverfassung verstoßen würde. Außerdem würde eine weitere Erhöhung der Warenhaus⸗ steuer nur die Umbildung der Warenhäuser in Spezialgeschäfte ver⸗ anlassen, aber die Konkurrenz der großen Spezialgeschäfte ist für die kleineren Geschäfte ebenso gefährlich. Ich kann mich auch nicht mit dem Vorschlag befreunden, daß der gesamte Umsatz zu Grunde gelegt werden soll, gleichviel ob er nur aus den betreffenden Warengruppen oder auch aus anderen Waren erzielt wird, und ebenso wenig mit dem Vorschlag, die Steuer schon bei 200 000 ℳ beginnen zu lassen. Danach würden auch Geschäfte zur Warenhaussteuer herangezogen werden, die eine große Menge einzelner Waren verkaufen müssen und damit für ihre Gegend geradezu ein Bedürfnis sind, die aber nicht entfernt den Charakter von Warenhäusern haben. Er⸗ scheint es gerechtfertigt, die größeren Geschäfte stärker zu besteuern als die kleinen, dann mag man es auf dem Gebiete der Gewerbe⸗ steuer machen. Danach bin ich mit der Streichung des § 5 des Gesetzes einverstanden, denn dieser ermöglicht es geradezu den Warenhäusern, gewisse Lockartikel zu billigen Preisen zu ver⸗ schleudern. Fs ist unsinnig, daß das Gesetz selbst dazu die Einrichtung der billigen Lockartikel fordert. Wirksam ge⸗ holfen werden kann den kleinen Betrieben am besten da⸗ durch, daß sie sich zu Einkaufsgenossenschaften zusammenschließen. Nach der Erklärung der Regierung werden meine Freunde lediglich für die Streichung des § 5 stimmen, aber außerdem in zweiter Lesung eine Resolution beantragen, wonach die Regierung aufgefordert wird, die Mittel im Etat für die Förderung des gewerblichen Genossen⸗ schaftswesens, die jetzt 300 000 ℳ betragen, erheblich zu erhöhen und Erhebungen über den en des Mittelstandes anzustellen. Wir wollen uns hier auf das Erreichbare beschränken und das übrige der Neichegesehgebugg überlassen.
Abg. Posseldt (fr. Vgg.): Der Antrag Fuchs hat wenigstens ezeigt, daß die an das Warenhaussteuergesetz geknüpften Erwartungen ch nicht erfüllt haben. Ich habe nicht einen sachlichen Beweis ehört, daß der Antrag der Kommission zur Erhaltung des Mittel⸗
sandes notwendig ist und daß der Mittelstand durch die Waren⸗ häufer ruiniert ist. Es ist vielmehr nachgewiesen worden, daß die Vermehrung der Kleinhändler außerordentlich groß gewesen ist. Der Rückgang von kleinen Geschäften ist hauptsächlich auf den großen Andrang zu den kleinen kaufmännischen Geschäften zurück⸗ zuführen, die ohne genügende Kenntnisse gegründet werden und dann die Konkurrenz nicht ertragen können. Solche Geschäfte werden heute etabliert, und nach drei Monaten gehen sie zu Grunde; aber es gehört gar keine Konkurrenz der Warenhäuser dazu, sie gehen an sich selbst zu Grunde. Es ist richtig, daß diese Frage nicht vom Staate, sondern besser von den Gemeinden selbst zu lösen ist. Die Gemeinden können die lokalen Verhältnisse allein in richtiger Weise berücksichtigen. Die Tätigkeit der Kommunen auf dem Gebiete der Gewerbesteuerreform würde durch ein solches Gesetz lahmgelegt werden. Die Warenhaussteuer hat sich als ein vollkommen unrichtiger Weg erwiesen zu dem Ziele, dem Mittelstande zu helfen. Die große Zahl der Konsumenten hat den Wunsch, nach dem eigenen Geschmack und billig zu kaufen, und das wird ihnen gerade durch die Warenhäuser ermöglicht. Die meisten Warenhäuser sind auch nicht lediglich durch eine Konzentration des Kapitals entstanden, sondern haben sich als ein Bedürfnis aus kleinen Anfängen herausgebildet. Ich billige die marktschreierische Art vieler Warenhäuser, in welcher sie Lockartikel verschleudern, auch nicht, aber die Warenhäuser sind erst eine neuere Erscheinung, und sie sind der ganzen industriellen Entwicklung, dem Aufschwunge der Industrie gefolgt, die manche Ar⸗ tikel produzierte, für die erst ein Absatz gesucht werden mußte. Wenn die Warenhäuser mit den Lockartikeln das Maß überschreiten, so fasse man sie doch mit dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Auch viele andere Kleinhändler operieren mit Lockartikeln und verkaufen nebenbei Kaffee, Zucker u. dergl. zum Selbstkostenpreise, um sich die Kundschaft heranzuziehen. Außerdem haben die Warenhäuser es dem Volke ermöglicht, manche Bedarfsartikel sich billig zu verschaffen, die es sonst nicht hätte kaufen können. Für den kleinen Händler würden Einkaufsgenossenschaften von größtem Wert werden können; um die Konkurrenz aushalten zu können, bedürfen die kleinen Händler vor allem der Gelegenheit, zu angemessenen Preisen gute Waren einzukaufen. Mit der Warenhaussteuer können Sie dem Mittelstand nicht helfen.
Abg. Marx (Zentr.): Wir verkennen gewisse Vorteile der Waren⸗ häuser nicht, wir halten aber den Staat für verpflichtet, den kleinen und mittleren Händlerstand zu schützen. Zu diesem Zweck hat der Staat das Warenhaussteuergesetz gemacht, das eine communis opinio verlangte. Wenn ebenso in anderen Staaten, wie in Frankreich und in einigen anderen Bundesstaaten, ein solches Gesetz gemacht ist, so kann man das Bedürfnis dafür nicht mehr bestreiten. Die Waren⸗ häuser einfach zu verbieten oder zu erdrosseln, geht selbstverständ⸗ lich nicht; ein solches Gesetz würde der Reichsgesetzgebung wider⸗ sprechen und vom Oberverwaltungsgericht nicht als rechtsgültig an⸗ erkannt werden. Allerdings haben sich einige Warenhäuser der Waren⸗ haussteuer entzogen durch Abstoßung von Warengruppen und Um⸗ wandlung in Spezialgeschäfte, aber gegen eine solche Entwicklung haben wir nichts einzuwenden. Diesen Erfolg hat das Gesetz gehabt, daß die Zahl der Warenhäuser sich vermindert hat. Aber den Erfolg hat es leider nicht gehabt, daß es den Warenhäusern den Verkauf zu Schleuderpreisen unmöglich gemacht hat. Der § 5 hat die Waren⸗ häuser geradezu veranlaßt, auf möglichst hohen Umsatz hinzuarbeiten, ohne auf hohen Ertrag zu sehen. In diesem Daraufloswirtschaften kann ich keine Intelligenz sehen, die nach einer Aeußerung des Handels⸗ ministers in den Warenhäusern tätig sein soll. Der Vorschlag der Kommission wird boffentlich dieses Daraufloswirtschaften verhindern. Bisher haben die Warenhäuser allerdings die Steuer auf die Lieferanten abwälzen können, das wird ihnen aber nicht mehr möglich sein, wenn die Steuer bis auf 5 % erhöht wird. Aus der großen Zahl der kleinen Geschäfte kann man nicht darauf schließen, daß es dem Mittelstande gut geht, denn es kommt ganz darauf an, wie diese Geschäfte bestehen. Wir wollen durch den Vorschlag der Kommission die Warenhäuser zwingen, nicht mehr zu Schleuder⸗ preisen zu verkaufen, sondern nach richtigen kaufmännischen Grundsätzen zu verfahren. Die Zahl der kleinen Handel⸗ treibenden ist durch den Zudranc aus dem Handwerker⸗ stand vermehrt worden, weil es diesem eben selbst nicht gut gegangen ist; das ist ja gerade der von uns beklagte Zustand. Nicht die Intelligenz, sondern nur das Kapital hat die Bildung der Warenhäuser ermöglicht, in denen das Kapital seine schädliche Wirkung für die anderen üben kann. Mag auch der Leiter eines Warenhauses ein intelligenter Mann sein, alle seine Angestellten haben nur seinem Willen zu folgen und sind außerstande gesetzt, ihre eigene Intelligenz
zu entfalten. Die ö der unteren Grenze für die Steuer auf 200 000 ℳ haben wir mit Rücksicht auf die Wünsche aus den kleineren Städten vorgeschlagen. Es war zwar früher, ich glaube erade vom Abg. Hausmann, eine Abstufung nach der Größe der tädte vorgeschlagen worden, aber das wäre in der S auf un⸗ überwindliche Schwierigkeiten gestoßen. An der Abstufung der Steuer nach der Zahl der Warengruppen und an der Steigerung bis zu 5 % halten meine Freunde unbedingt fest. Ich kann nicht an⸗ erkennen, daß die Streichung des § 5 gegen die Reichsgewerbe⸗ ordnung verstößt; das Oberverwaltungsgericht hat nicht ent⸗ schieden, daß ohne diesen § 5 das Gesetz mit der Reichsgesetz⸗ Zes nicht vereinbar wäre, sondern es hat ihn nur als ein Mittel ezeichnet, das Gesetz mit dieser in Einklang zu bringen. Ohne die Streichung des § 5 müßten wir die übrigen Vorschläge der Kom⸗ mission abermals als einen Schlag ins Wasser ansehen. Bedauern muß ich, daß der Offizierverein und das Beamtenwarenhaus nicht unter das Warenhaussteuergesetz fallen. Es muß dazu ein Weg ge⸗ funden werden. Seit Jahren haben wir die Petition wegen Be⸗ steuerung der Konsumvereine der Regierung zur Berücksichtigung über⸗ wiesen, aber die Regierung hat noch immer erklärt, daß noch kein Weg dazu gefunden wäre. Beim Kultusetat ist bereits darauf hin⸗ ewiesen worden, wie den Hebammen durch den Minister die An⸗ chaffung von Instrumenten aus dem medizinischen Warenhause empfohlen worden ist; auch das Eisenbahnministerium hat in einem Erlaß die ganze Ausrüstung der Sanitätszüge aus dem medizinischen Warenhaus angeordnet. enn die Regierung gegenüber den Vor⸗ schlägen der Kommission auf ihrem „Unannehmbar“ beharrt, wird sie einen ungeahnten Sturm erzeugen.
Abg. Rosenow (frs. Volksp.): Wir konnten uns denken, 5 die Hnge alsbald mit einer Abänderung des Warenhaussteuergesetzes
ommen würden, aber sie würden sich später überzeugen, daß auch diese Abänderung keinen Erfolg hat. Aus dem Ertrage der Warenhaussteuer sollten den unteren Gewerbesteuerklassen Erleichterungen zu teil werden. Diese haben sich als ganz minimal erwiesen; die den einzelnen Gewerbesteuerzahlern, z. B. den Standinhabern in den Berliner Markthallen, zugefallenen Beträge sind ganz geringfügig gewesen. Ein Kollege in diesem Hause, der in der Gewerbesteuerklasse III steuert, hat z. B. 2,72 ℳ aus dem Ertrage der Warenhaussteuer überwiesen erhalten. Die Herabsetzung der unteren Steuergrenze auf 200 000 ℳ Umsatz würde viele Geschäfte unter das Gesetz bringen, welche Sie mit der Steuer gar nicht be⸗ lasten wollen. In Berlin z. B. haben sehr viel Geschäfte 200 000 ℳ Umsatz. Es ist mit Recht wieder der Gedanke einer Abstufung 1 der Einwohnerzahl der Städte in die Debatte geworfen worden. ie Geschäfte mit 200 000 ℳ Umsatz sind durch⸗ aus nicht reine Spezialgeschäfte, sondern sie sind gezwungen, vielerlei Waren zu verkaufen, ohne Warenhäuser zu sein. Wenn Sie diese nicht unter das Gesc bringen wollen, müssen Sie Ihren Antrag ändern. Mit der Erhöhung der Steuer auf 5 % glauben Sie die Grenze gefunden zu haben, wo die Warenhäuser die Steuer nicht mehr ab⸗ wälzen können. Wir haben Ihnen damals vorausgesagt, daß die Warenhäuser die Steuer auf die Lieferanten abwälzen werden, und das werden sie auch weiter tun; die Lieferanten sind gar nicht in der Lage, stolz zu tun und den Warenhäusern zu erklären, daß sie nicht mehr zu den Preisen liefern wollen, da sie auf die Warenhäuser an⸗ ewiesen sind. Die Warenhäuser lassen hauptsächlich solche Artikel ei den Lieferanten herstellen, welche die Masse der Bevölkerung für den Haushalt braucht. Man sollte es mit Freude be⸗ grüßen, wenn man 1 die früher Luxus waren, wie Bilder u. dergl., seßh n den Wohnungen der Arbeiter findet. Das ist nicht überflüssiger Luxus, wirkt erzieherisch auf das Volk. Die Vorteile des Großbetriebs, die die kleinen Geschäfte sich durch öö verschaffen könnten, werden von diesen selbst mit der Begründung ausgeschlagen, daß man sich gegenseiti nicht die günstigen Bezugsquellen dadurch verraten will. Gewiß it eine große Intelligenz nötig, um ein Warenhaus zu leiten, denn durch nichts kann man leichter Geld los werden, als durch Detailverkauf im großen, der schlecht geleitet ist. Wie schon mehrfach bewiesen, hat sich die Zahr der kleinen Kaufleute nicht vermindert, sondern erhöht, und die Zahl der Konkurse ist nicht größer geworden. Die Warenhäuser beziehen zudem einen großen Teil ihrer Bedürfnisse durch die Handwerker. Käufer der Warenhäuser sind alle Stände; es ist Tatsache, daß die faaeer Woche den Warenhäusern eine besonders hohe Ein⸗ nahme bringt. In bezug auf die einzelnen Vorschläge bemerke ich noch besonders, daß Lockartikel doch nicht nur von Warenhäusern an⸗ gewandt werden, um Kundschaft herbeizuziehen. Die ganzen Vor⸗ schläge entspringen dem Unmut und der Gehätsigkeit gegenüber einer ewissen, gesetzlich durchaus zulässigen Form des Kleinhandels. Die
Re- haben aber eine soziale Mission. Auf dem von Ihnen eingeschlagenen Wege werden Sie dahin kommen, die Grenze für die Umsatzsteuer immer mehr herabzusetzen und die Steuer selbst immer weiter zu erhöhen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch(freikons.): Wir können selbstverständlich nicht Beschlüsse fassen, die praktisch unausführbar sind, und ausschlaggebend wird die Erklärung der Regierung sein müssen. Man kann über die Stärke oder die Schwäche einer Regierung denken, wie man will: es wäre doch wunderbar, wenn se sich lediglich von Strömungen der öffentlichen Meinung leiten ließe, nachdem sie selbst so entschiedene Gründe dagegen geltend gemacht hat. Wir haben nun zu prüfen, ob die Gegengründe der Regierung stichhaltig sind. Sie hat zunächst einen allgemeinen Grund gegen den Kommissionsvorschlag angeführt. Ich habe von dem Warenhaussteuergesetz nicht sehr viel halten können; aber ich glaube, mit so bescheidenen Erwartungen wie die Regierung ist kein Mensch in diesem Hause an das Gesetz heran⸗
etreten, und auch keiner ist von ihm so befriedigt wie die Regierung.
ie Erleichterung in der Gewerbesteuer war gerade der Haupt⸗ zweck des Gesetzes. Meine Freunde vertraten damals bei der Beratung die Absicht, den Ertrag der Warenhaussteuer zu ver⸗ wenden, um die Kaufmannschaft instand zu setzen, Einrichtungen aller Art, wie Einkaufsgenossenschaften u. dergl, zu begründen, um sie konkurrenzfähiger zu machen, nicht nur gegen die Warenhäuser, sondern auch gegen die übrigen großen Konkurrenten. Das Haus hat lediglich die Erleichterung der Gewerbesteuer beschlossen. Aber die Be⸗ fürchtung meiner Freunde, daß eine wirkliche Erleichterung nicht erreicht werden wird, ist durch die Praxis bestätigt. Wenn man an eine Revision des Gesetzes geht, darf man auch diese Seite nicht unbeachtet lassen; es muß vielmehr ver⸗ sucht werden, die Steuer so, auszubauen, bf dieses Ziel erreicht wird. Ich glaube, daß die Regierung mit ihren allgemeinen Einwendungen gegen die Revision des Warenhaussteuergesetzes in der Richtung eines wirksameren Schutzes des Kaufmannsstandes nicht recht hat. Anders stehe ich dagegen in bezug auf die einzelnen Einwendungen der Regierung gegen die Vorschläge der Kommission. Ich glaube, diesen Einwendungen wird man eine Berechtigung nicht obsprechen können. Und wenn diese Einwendungen nicht entkräftet werden können, wird man nicht darauf rechnen können, daß die Re⸗ gierung die Beschlüsse des Hauses annimmt, sondern wird pro nihilo gearbeitet haben. Die Herabsetzung der Umsatzgrenze auf 200 000 ℳ und die Berechnung des gesamten Umsatzes wird sich nicht aufrecht erhalten lassen. Die Erhöhung des Steuersatzes bis zu 5 % und die Aufhebung des § 5 bringen ferner die Gefahr mit sich, daß das Gesetz für unvereinbar mit der durch Reichsgesetz gewährleisteten Gewerbefreiheit erklärt wird. Die Reichsgesetzgebung müssen wir aber mit peinlichster Sorgfalt wahren. Wenn wir mit den Vor⸗ schlägen der Kommission in diese Gefahr kommen köͤnnen, dann müssen wir lieber die Hand davon lassen. Der Regierungskommissar hat auch mit Recht auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche durch die Besteuerung nach der Anzahl der Warengruppen in der Praxis herbeigeführt werden. Wir sollten uns also bewußt sein, daß wir durch die Vorschläge der Kommission nur eine verschärfte Resolution beschließen, die unseren guten Willen dartut; wir können kein Gesetz machen, von dem wir von vornherein wissen, daß es die Zustimmung der Regierung nicht finden wird. Wir sollten uns deshalb nur auf eine Resolution vereinigen, welche eine 7. des Gesetzes verlangt. (Schluß in der Zweiten Beila
b
ge.)
8
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Abg. Cahensly (Zentr.) bestreitet die Richtigkeit der Aeußerung s Abg. Rosenow, daß der Fachausschuß der Detaillisten in der Berliner Handelskammer sich gegen die Sonderbesteuerung durch die
Warenhaussteuer ausgesprochen habe.
Abg. Rosenow (fr. Volksp.) hält unter Vorlegung der Akten der Handelskammer seine Behauptung aufrecht.
Mit einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Cahensly und Rosenom schließt die erste Beratung. Die zweite wird demnächst im Plenum stattfinden.
Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. Funck
und Oeser (fr. Volksp.) auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs
zur Abänderung des Gewerbesteuergesetzes vom
14. Juni 1891, durch die unter progressiver Gestaltung der
Steuer die beiden unteren Steuerklassen erleichtert werden und
bei Berechnung des Betriebs⸗ und Anlagekapitals die Abzugs⸗
fähigkeit der Kapitalschulden gewährleistet wird.
1 Dieser Antrag war am 17. Februar 1904 der Handels⸗
und Gewerbekommission überwiesen worden. In der Kom⸗
mission haben die Antragsteller auf den Schlußsatz betreffs der bzugsfähigkeit der Kapitalschulden selbst verzichtet.
Die Kommission beantragt nunmehr die Annahme folgender
Resolution:
„die Regierung zu ersuchen, im Wege der Anregung dahin zu wirken, daß die Gemeinden mehr als bisher auf eine gerechte, den kommunalen Bedürfnissen möglichst entsprechende Ausgestaltung der Gewerbesteuer Bedacht nehmen.“
Berichterstatter Abg. Wagner führt aus, daß die Kommission nach der Vorlegung des Materials über die kommunalen Gewerbe⸗ steuern zu der Ansicht gekommen sei, daß eine Aenderung des Ge⸗ setzes nicht angebracht sei, weil die Kommunen in der eigenen Aus⸗ gestaltung der Gewerbesteuern durch eine solche gestört würden, und daß die Kommission deshalb lediglich die Resolution empfehle. Wenn
ite Beilage zeiger und Königlich
Berlin, Donnerstag, den 11. Mai
übrigens einige große Städte wie Berlin und Hamburg keine eigenen Gewerbesteuern eingeführt hätten, so sei das ein Beweis, daß dars .“ Gewerbesteuergesetz doch nicht so ganz unbrauchbar ein könne.
Abg. Funck (fr. Volksp.) führt aus, daß die Forderung einer Aenderung des Gewerbesteuergesetzes nicht neu sei; auch die Regierung habe zugegeben, daß die jetzige Art der Gewerbebesteuerung nicht immer eine gerechte sei. Es könne sehr häufig vorkommen, nament⸗ lich in der IV. Klasse, daß Steuerzahler, die gerade das Minimum des zu versteuernden Ertrages verdienen, trotzdem den Mittelsatz der betr. Klasse zahlen müßten. Die Bildung der vier Steuerklassen sei über⸗ haupt zwecklos; der größte Uebelstand bestehe darin, daß die Höchst⸗ besteuerten einer niedrigeren Klasse vielfach einen höheren Steuersatz zu zahlen hätten, als die Mindestbesteuerten der anstoßenden höheren Klasse. Die vorgeschlagene sogenannte Kopfsteuer nach der Zahl der Angestellten sei sehr verschieden beurteilt worden. Der Redner schlägt vor, anstatt der vier Klassen die Besteuerung nur nach dem Ertrage prozentisch erfolgen zu lassen. Hierbei sollen die höheren Erträge im Verhältnis stärker als die niedrigeren herangezogen und die unterste Steuergrenze auf 2000 ℳ festgesetzt werden. Auch die Gewerbe⸗ steuerfreiheit der Aerzte und Rechtsanwälte müsse beseitigt werden. Eine Aenderung der Gewerbesteuer sei sozialpolitisch wirksamer als die Warenhaussteuer.
Geheimer Oberfinanzrat Schwartz verweist auf die Erklärungen, welche in der Kommission gegen den Antrag Funck abgegeben sind, und hebt nur hervor, daß durch die Klasseneinteilung eine gewisse Stabilität in das Gewerbesteuersystem eingeführt sei. Er bittet nur um Annahme des Kommissionsantrages.
Damit schließt die Beratung, der Kommissionsantrag wird angenommen. Darauf erledigt das Haus ohne Debatte noch eine Reihe
von Petitionen. . Verschiedene Petitionen um höhere Besteuerung des Wander⸗ lagerbetriebes werden der Regierung zur Erwägung und, soweit
Preußischen Staatsanzeiger.
1905.
sie sich auf Verschärfung der Maßnahmen zur Einschränkung der Wanderlager beziehen, zur Berücksichtigung überwiesen.
Eine Petition von Fischern in Stralsund u. a. O., die sich gegen eine mecklenburgische Verordnung zum Schutze der Plattfische an der mecklenburgischen Ostseeküste richtet, wird zur Erwägung über⸗ wiesen.
Ueber die Petition des Grundbesitzervereins in Goldap um Ermäßigung der Grund⸗ und Gebäudesteuer auf 1 % des Ertrages und Heranziehung derselben zur Gemeindesteuer mit höchstens 100 % geht das Haus zur Tagesordnung über.
Die Petition der Schulgemeinde Schwarzenbek um Aende⸗ rung der Bestimmungen der Landschulordnung für das Herzogtum Lauenburg über die Verteilung der Schullasten wird als Ma⸗ terial überwiesen, ebenso Petitionen um Erlaß eines Volksschul⸗ unterhaltungsgesetzes, sowie eine Petition um andere Verteilung der Schullasten zwischen Gemeinde und Gutsbezirk Alt⸗ haldensleben.
Ueber Petitionen wegen Anrechnung von Privatschuldienst auf das Besoldungsdienstalter bezw. Berechnung des Besoldungsdienstalters vom Tage der Seminarabgangsprüfung an geht das Haus zur Tagesordnung über.
Die Petition des Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine um Aenderung des Fürsorge⸗ erziehungsgesetzes in dem Sinne, daß eine Einengung der Absichten des Gesetzgebers, wie sie die Entscheidung des Kammer⸗ gerichts vom 24. November 1902 bewirkt habe, für die Zukunft aus⸗ geschlossen werde, wird der Regierung als Material überwiesen.
Eine Petition um Erhöhung des Grundgehalts für diejenigen israelitischen Volksschullehrer, mit deren Stellen Vorsängerdienst dauernd verbunden ist, wird durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Schluß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Sekundärbahnvorlage; Gesetzentwurf über die Stadterweiterung von Essen; Warenhaussteuergesetz.)
Uebersicht über die Ergebnisse des Stein⸗ und Braunkohlen⸗Bergbaues in Preußen im I. Vierteljahr 1905, verglichen mit dem I. Vierteljahr 1904.
Statistik und Volkswirtschaft.
Im 1. Vierteljahr 1905
“ Im I. Vierteljahr 190u4
Mithin im I. Vierteljahr 1905 mehr (+), weniger (—).
Oberbergamtsbezirk. Betriebene
örde Werke Förderung
t t
Absatz
Förderung Absatz t t
zahl. Werke zahl.
Belegschafts⸗ Betriebene Belegschafts⸗ Betriebene
Absatz
Werke
t
I. Steinkohlen. 1 1 8 374 334
austhal. 196 548 Dortmund 12 102 993
7 934 071 2 022 1 678 31 1 1 651 1 362 36 185 076 3 787
11 416 218 3 536 161
114 921 74 7 680 969 6 890 606 114 450 163 244 3 649 15 948 846 279 051
3 299 565 59 981
6 174 351 16 946 551 3 421 327
263 259 160 62 399 27
+ 693 365 371 V
22 197 21 832
— 4 843 558 — 4 532 628 + 208 421 + 236 596
Summe I. 24 305 645
II. Braunkohlen. Breslau “ V 309 611 “ 8 500 379
lausthal ““ 1 212 895 2 106 417
23 073 204
194 706 2 257 32 6 621 845 193 641 1 597 24 1 445 305 5 941 42
444 397 268 28 224 849 26 303 623 448 167
183 825 2 025 6 236 236 34 309 160 223 1 221 521
283 603 8 168 554 181 885 1 807 798
34 377 257
— 3 919 204 — 3 230 419
’ 26 008 + 331 825 + 31 010 +
Summe II 11 129 302
Zur Arbeiterbewegung.
Der größte Teil der Arbeiter der Flensburger Schiffs⸗ bau⸗Gesellschaft ist, wie „W. T. B.“* meldet, gestern früh in den Ausstand getreten. Die Verhandlungen zwischen der Werftleitung und den Arbeitern dauern fort. Es handelt sich um etwa 2000 Arbeiter, die Lohnerhöhung fordern.
In Ketzin bei Rathenow wird, dem „W. T. B.“ zufolge, auf der Mehrzahl der dortigen Ziegeleien wegen Lohndifferenzen
estreikt, nur auf 5 Ziegeleien wird gearbeitet. Wenn die Arbeiter die Tätigkeit nicht wieder aufnehmen, wollen die Besitzer auf sämt⸗ lichen Ziegeleien die Arbeit ruhen lassen.
Der Ausstand der Maurerhilfsarbeiter in Mainz (vgl.
d. Bl.) ist, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, wieder beigelegt worden.
Seit dem 1. Mai waren, wie die „Frkf. Ztg.“ berichtet, die Schneidergehilfen in Würzburg ausständig, weil sie Streik⸗
arbeit für Gießen anfertigen sollten. Gestern wurde beschlossen, die
Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem die Firmen die Zusage gegeben haben, daß organisierte Gehilfen keine Streikarbeit zu machen haben und Maßregelungen wegen des Streiks nicht eintreten werden.
In Esseg, haben, wie „W. T. B. berichtet, die Arbeiter⸗ führer eingewilligt, den allgemeinen Ausstand (vgl. Nr. 110 d. Bl.) aufzuheben und den Arbeitern anheimgestellt, heute, Donnerstag, die Arbeit wieder aufzunehmen. Seitens der Behörde werden trotzdem die getroffenen Sicherheitsmaßregeln aufrecht⸗
erhalten. Gestern ereigneten sich noch Unruhen; etwa 400 Ausständige versammelten sich Mittags vor der Stadt, wurden jedoch vom Militär aufeinander getrieben. Ein junger Bursche, der Gen⸗ darmen mit Steinen warf, wurde niedergeschossen. Unter den Arbeitern herrsche eine sehr erregte Stimmung.
Handel und Gewerbe.
Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten 0 „Nachrichten für Handel und Indust .
Bankrotte in den Vereinigten Staaten von Amerika im ersten Vierteljahr 1905.
Die Bankrottstatistik für das erste Vierteljahr 1905 läßt die
allgemeine Aufbesserung der Lage in fast allen Geschäftszweigen der Vereinigten Staaten von Amerika deutlich erkennen. Nur im Süden zeigte die Zahl der Bankrotte infolge des scharfen Rückgangs der Baumwollpreise eine bemerkenswerte Zunahme, die auch in der Summe für das ganze Land eine Steigerung herbeiführte. Die bei
en Bankrotten in Betracht kommenden Passiven waren trotzdem auch im Süden wie im Farten Lande erheblich niedriger als im ersten Viertel des Vorjahrs. Die Gesamtzahl der gemeldeten Bankrotte von Einzelpersonen, Firmen und Gesellschaften belief sich im ersten Vierteljahr 1905 auf 2947 oder 2,8 % mehr als im gleichen Abschnitt des Vorjahres; dagegen stellten sich die Passiven nur auf 290 Millionen Dollar oder 38 % niedriger als im Vorjahre. Seit dem Jahre 1882 hatte nur 1903 im ersten Vierteljahr geringere Bankrottpassiven aufzuweisen als 1905. Im Suden wuchs gegen⸗
üͤber 1901 die Zahl der Bankrotte um 53 %; in New England, den
Mittel⸗ und den äußersten Weststaͤaten trat eine kleine Steigerung
der Bankrotte ein.
8 455 497
44 172 355 10 441 840 7 801 805
Auf die einzelnen geographischen Teile der Vereinigte verteilten sich im ersten Vierteljahr 1905 und 1904 die Bankrotte mit Aktiven und Passiven in folgender Weisi:
a 8 8 ddeer Bankrotte Aktiven Passiven 1905 1904 1905 1904 1905 1904 “ in 1900 Dlan New England. 457 437 2202 3068 4 023 7 866 Mittelstaaten. 744 73⁰ 3 349 5 145 7 974 11 544 Weststaaten 507 685 3 175 7721 5 531 12 158 Nordweststaaten. 201 272 1 913 2 115 2 901 3 612 Südstaaten 800 521 4 218 6 280 7 070 9 362 Staaten des fernen Westens. 196 181 680 1 821 1 186 2 178 Territorien. 42 40 149 254 326 584
Zusammen 2 947 2 866 15 686 26 404 29 011 davon New York⸗
258 1 067 1 217 (N
Versteigerung von Staatsländereien in Chile.
Nach einem im „Diario Oficial“ veröffentlichten Gesetze ist der Präsident der Republik Chile ermächtigt, innerhalb 2 Jahren in öffentlicher Versteigerung eine weitere Million Hektar Staatsländereien in Magallanes zu verkaufen. Das wäre die zweite größere Land⸗ versteigerung in Magallanes. Die Steigerungsbedingungen (Artikel 1 Absatz 2) sollen durch ein besonderes Reglement, welches der Präsident dekretieren wird, erst noch festgesetzt werden. Nach dem zweiten und letzten Artikel des Gesetzes wird der Präsident ferner autorisiert, die in den Kordilleren gelegenen inneren Ländereien in den Gebieten der Kolonisation und der Eingeborenen zu verkaufen, und zwar in Losen von nicht über 20 000 ha.
In dem Artikel über die Magallaensländer (Heft 3 der „Berichte über Handel und Industrie“ vom 28. April 1905) sind die einzelnen Kolonssationsunternehmungen in ausführlicher Weise besprochen worden. In letzter Zeit ist noch eine, wenn auch kleine deutsche Gründung zustande gekommen, indem die Firma Gebrüder Vorwerk den Haciendabesitz von Kurtze in Punta Arenas bezw. den Hauptteil dieses Besitzes in eine Ganaderasaktiengesellschaft verwandelte. Auch bei der Umwandlung des großen Besitzes des Bremer Hauses Hube und Achelis in Puerto Montt in eine Terrain⸗ und Ganaderasgesell⸗ schaft ist deutsches Kapital stark beteiligt. 8
Von den drei Ganaderasgesellschaften, an deren Gründung deutsche Firmen hervorragend beteilist sind, nämlich Vorwerk u. Co. an der „Estancia Santa Cruz“ (Kurtze) und „Laguna Blanca⸗ (Bouvalot) und Hube u. Achelis an der „Chile y Argentina“, liegen die Gründungsprospekte im Reichsamt des Innern, Berlin, Wilhelmstraße 74, im Zimmer 174, für Interessenten innerhalb der nächsten vier Wochen zur Einsichtnahme
aus.
Aus dem Prospekte der letzteren Gesellschaft ist auch zu ersehen, was seitens dieses deutschen Hauses für die Erschließung der Gegend des Nahnel Huapi⸗Sees schon geschehen ist. (Nach Berichten des E.. bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat
alparaiso.) “
298 619 687 462
1 Ausschreibung 1 v“
Bau einer elektrischen Straßenbahn in Gorton 81 Grafschaft Lancaster). Die nachgesuchte Konzession (provisional order) ist vom Board of Trade an das Urban Council von Gorton erteilt worden. (The Electrical Engineer.
Die Konzession für eine elektrische Straßenbahn von Avellino nach Bajano (Italien) ist an die Gemeinschaft der Gemeindeverwaltungen von Avellino, Mercogliano, Monteforte Irpino, Mugnano del Cardinale und Bajano verliehen worden. (Gazzetta Ufficiale del Regno d'ltalia.)
Der Bau einer Wasserleitung in Roa (Spanien, Provinz Burgos) soll am 29. Mai 1905, Vormittags 11 Uhr, von dem dortigen Ayuntamiento constitucional vergeben werden Es handelt sich um eine 8600 m lange Leitung des Wassers von dem Dorfe Villaescusa nach der Stadt Roa. Vorläufige Kaution 4603 Pesetas. Anschlag: 92 061,99 Pesetas. (Gaceta de Madrid.)
Die Lieferung einer Baggermaschine nebst Zubehör nach Almeria (Spanien) soll am 26. Juni 1905, Nachmittags 3 Uhr, von der Junta de Obras del puerto zur Vergebung gestellt werden. Bietungskaution: 45 000 Pesetas. Die Verdingungsunter⸗ lagen liegen in der Secretaria der genannten Junta offen.
(Gaceta de Madrid.)
Der Bau einer neuen elektrischen Straßenbahnlinie in Lissabon (Verlängerung der Amoreiras⸗Linie, von der Rua de S. Joäo dos Bemcasados nach den portas de Campolide, ist von 8 der Companhia Carris de Lisboa in Antrag gebracht worden.
(Diario do Governo.)
Bahnbau in den Niederlanden Für den Bau einer Eisenbahn von Groningen nach Rolde ist eine Gesellschaft in der Bildung begriffen. Näheres durch das „Noordnederlandsch Spoorweg⸗ comite“ in Groningen. (Gommercial Intelligence.)
Erweiterung der Wasserwerke von Nymegen. Seitens der Stadt Nymegen ist die Erweiterung der Wasserwerke beschlossen worden und zu diesem Zweck die Lieferung eiserner Röhren notwendig Näheres durch das „Gemeentebestuur van Nymegent.
Beau von städtischen Wasserwerken in Ridderkerk 8 (Südholland). Näheres durch das Gemeentebestuur van Ridderkerk. (Commercial Intelligence.)
Lieferung von 2400 t Dampfkesselkohle nach Ant⸗ werpen an die hospices civils d'Anvers. Frist für Angebote 18. Mai 1905. Die Lieferungsunterlagen sind im 4. Bureau, Longue rue de l'Hôöpital, 29, werktäglich zwischen 10 und 3 Uhr erhältlich. (Moniteur des Intérêts Matériels.)
Bau einer Eisenbahn in Portugiesisch⸗Westafrika. Nach einer Mitteilung des „Diario do Governo“ ist die portu⸗ giesische Regierung zur Aufnahme einer Anleihbe in Höhe von 1 500 000 Milreis ermoͤchtigt zum Bau einer Eisenbahn vom Hafen Mossamedes nach der Ebene von Chella in der Provinz Angola.