an deutschen und fremden Börsenplätzen für die Woche vom 8. bis 13. Mai 1905 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1000 kg in Mar (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
4
11““ Aer.e;
Woche 8./13. Mai 1905
egen
or⸗
woche Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1
Weizen, 8 8 4 755 g das 1
Hafer, . . 8. 450 g das 1
Mannheim.
Roggen, Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel. Werlgen. Pfälhe russischer, amerik., rumän., mittel. Hefe. badischer, württembergischer, mittel
erste, badische, Pfälzer, mittel....
Wien.
Roggen, Pester Boden Hefer ungarischer I..
erste, slovakische..
146,52 171,29 134,89
150,83 174,58 137,79
158,38 185,46 152,50 171,88
152,25 185,42 152,50 171,88
136,24 139,70 172,85 177,17 125,17 127,77 149,86 149,92
140,50 139,70
Mais, ungarischer “ Budapest. Mittelw 1“ 127,09 127,43 ee 159,95 160,99
Foggen⸗ “ 1 *]
er, „ 8 1 tter⸗ 124,66 125,73 Fes gb ’. 130,81 130,58
Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg das hl.. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl. Riga.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl E“
Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats - Antwerpen.
6“ V Donau, mittel. —
102,44 100,03 126,58 126,36
112,97 114,51 129,10 129,25
127,96 199,02
135,12 142,19 136,50 144,22 151,37 144,22 142,19
200,92
135,76 142,01 136,33 144,04 150,13 144,45 142,01
Roggen Weizen
th .. 1111““ Californier.. 2 EEEE11““ Bombay, Club weiß.. Amsterdam.
Weizen
117,74 121,77 151,71 162,29
96,53 110,08
117,81 121,84 151,80 162,39
96,16 110,14
ͤ11161“““ Roggen 82 etersburger.. dessa-. Weizen amerikanischer Winter⸗ amerikan. bunt La Plata..
London.
engl. 828 (Mark Lane). englisches Getreide,
Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)
154,46 153,34 152,22 151,10
144,16, 144,16 132,00 130,18 140,08 142,43
Weizen fer erste
Liverpool. V russischer. . 149,49 150,43 Califernier .. 150,43 Walla Walla. 149,96 La Plata, neu. 141,74 Kurrachee. 139,62 Australier .. 153,25 Hafer, englisch weißer. 136,84
Odessa Gerste, Futter⸗ amerikan. Mais
149,96 149,96 143,38 139,15 152,31 143,11 111,25 105,77
97,20 114,23
Weizen
95,79
amerikan. bunt, neu 115,64
La Plata. C ⅛hicago. E“; IöIö“ September Neu York.
roter Winter⸗ Nr. 2 . h. Lieferungsware ½ Juli.. September Mais 8 Mai. Buenos Aires.
Durchschnittsware
1
“
Weizen,
141,79 128,75 122,38
79,33
143,28 130,26 122,25
Lieferungsware — 80,87
148,62 145,60 138,49 129,03
89,09
143,21 144,17 136,67 129,04
7,29
Weizen 114,93
Mais
1 Bemerkungen.
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Pro⸗ duktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsätzen an 196 Marktorten des Könibreibhe ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englisch; 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen 2400, Mais = 2000 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Pläͤtze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie. 11“
110,87
51 73,05.
Preußischer 2.bcdea. Haus der Abgeordneten. 182. Sitzung vom 16 Mai 1905, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Antrags der Abgg. D. acenben (nl.), Dr. von Heydebrand und der Lasa k(kons.), Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.) und Genossen: b
„bei Neuregelung der Schulunterhaltungspflicht zugleich für die Beseitigung unbilliger Ungleichheiten in der Belastung der verschiedenen Schulverbände und in der Höhe des Diensteinkommens der Volksschullehrer zu sorgen.“
Dieser Antrag war am 13. Mai v. J. der Unterrichts⸗ kommission überwiesen worden. Die Kommission bean⸗ tragt nunmehr:
„die Königliche Staatsregierung aufzufordern, behufs Be⸗ seitigung unbilliger Ungleichheiten in der Belastung der verschiedenen Schulverbände und in dem Dienst⸗ einkommen der Lehrer 8 FEwFevrrn EA,,
a. in den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, Bestimmungen aufzunehmen, durch die eine wirksame Entlastung der überlasteten leistungsschwachen Verbände im Sinne des Gesetzes wegen allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten und des Lehrerbesoldungsgesetzes herbei⸗ geführt wird;
b. nach Durchführung der Neuordnung der Schulunterhaltungs⸗ pflicht ohne Verzug die Revision des Lehrerbesoldungs⸗
esetzes vorzunehmen, namentlich in der Richtung, daß die Mindestsä e des Grundgehalts und der Dienstalters⸗ zulagen erheblich erhöht werden;
c. bis dahin durch angemessene Erhöhung des in Kap. 121 Tit. 34 des Staatshaushaltsetats für 1905 ausgesetzten Fonds die Beseitigung der vorhandenen Härten zu erleichtern.“
Der Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch be⸗ antragt, den Punkt c folgendermaßen zu fassen:
„c. bis dahin aber durch eine zugleich mit dem Schulunter⸗ haltungsgesetz in Kraft tretende Novelle zu diesem Gesetze dafür zu sorgen,
daß der Mindestbetrag des Grundgehalts auf 1200 ℳ für erste und alleinstehende Lehrer an Schulen mit nicht weniger als derthg Schülern, auf 1100 ℳ für alle übrigen Lehrer, auf 900 ℳ für Lehrerinnen,
daß der Mindestbetrag der Dienstalterszulage auf 130 ℳ für Lehrer und auf 100 ℳ für Lehrerinnen erhöht wird,
daß die durch diese Erhöhung den Schulverbänden erwachsenden Mehrausgaben aus der Staatskasse erstattet werden, soweit sich dadurch ißre Leistungen für die Volksschule auf mehr als 50 % des Sollaufkommens an Staatseinkommensteuer erhöhen“;
im Fall der Ablehnung dieses Antrages aber die Nummer c folgendermaßen zu fassen:
„c. zur Beseitigung der unbilligsten Ungleichheiten in den Lehrerbesoldungen in dem Etat für 1906 den hierzu bestimmten Dispositionsfonds von 200 000 ℳ zunächst auf 5 Millionen Mark zu erhöhen.“
Abg. Ernst (fr. Vgg.) beantragt, b und c folgender⸗ maßen zu fassen: 8 „b. gleichzeitig mit dem Schulunterhaltungsgesetzentwurf einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen 1) der § 2 des Lehrerbesoldungsgesetzes vom 3. März 1897, wie folgt, abgeändert wirde: „Das Grundgehalt darf für Lehrerstellen nicht weniger als 1350 ℳ, für Lehrerinnenstellen nicht weniger als 1050 ℳ jährlich betragen“; 8 2 2) der § 6 des erwähnten Gesetzes folgende Fassung erhält: „Die Alterszulage darf in keinem Falle weniger betragen als a. für Lehrer jährlich 150 ℳ, steigend von drei zu drei Jahren um je 150 ℳ bis auf jährlich 1350 ℳ, 1 b. für Lehrerinnen jährlich 120 ℳ, steigend von drei zu drei Jahren um je 120 ℳ bis auf jährlich 1080 ℳ:“
In Verbindung damit wird eine Reihe von Petitionen aus Lehrerkreisen um Abänderung des Volksschullehrer⸗ besoldungsgesetzes vom 3. März 1897 beraten. Die Unter⸗ richtskommission beantragt, diese Petitionen, soweit sie sich auf die Verbesserung der Gehaltsverhältnisse beziehen, der Regierung als Material für eine tunlichst baldige Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes zu überweisen. Eine Petition des Rektors Krull in Grenzhausen um Gehaltserhöhung für die Lehrer des Dillkreises, der Kreise Westerburg, Ober⸗ und Unterwesterwald beantragt die Kommission gleichfalls als Material zu überweisen, ebenso einige andere Petitionen um Verbesserung der Lehrerbesoldung in verschiedenen Landesteilen.
Die Abgg. Dr. Zwick und Kopsch (fr. Volksp.) be⸗ antragen dasselbe wie der Abg. Ernst, wollen jedoch hinzu⸗ gefügt wissen: 89 3 —
.3) zwecks Bestreitung der aus dieser Besoldungserhöhung ent⸗ stehenden Mehrkosten Staatszuschüsse nach in dem Eesetentun fest⸗ zustellenden Grundsätzen zu gemähren sind.“
Ueber den Beginn der Debatte ist bereits in der gestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden. 1 1 Nach dem Abg. Freiherrn von Zedlitz und Neukirch (freikons.) erhält das Wort der Ministerialdirektor D. Schwartzkopff: Der Minister hatte den lebhaften Wunsch, die heutige Angelegenheit vor dem Hause zu vertreten; er ist aber durch die Konferenz mit den Rektoren ver⸗ hindert, persönlich zu erscheinen. Für den Vertreter der Unter⸗ richtsverwaltung ist es keine angenehme Aufgabe, sich gegen An⸗ träge aussprechen zu müssen, die eine Besserstellung der Lage unserer Volksschullehrer zum Ziel haben. Die Unterrichtsverwaltung bringt allen diesen Bestrebungen das intensivste Interesse ent⸗ gegen. Wir wissen ganz genau, wo unseren Volksschullehrern und unserer Schulverwaltung der Schuh drückt. Die Landflucht der Lehrer und der Lehrermangel sind Dinge, mit denen wir alle Tage zu tun haben. Wir wissen genau, was für Schäden auf diesem Gebiete vorliegen, und sind bestrebt, ihnen abzuhelfen; es fragt sich nur, welche Wege zum Ziel man einschlagen soll. Da steht die Unter⸗ richtsverwaltung auf dem Standpunkt, daß sie diese ver⸗ schiedenen Anträge im Interesse der Schule und der Lehrer nicht für zweckmäßig und nicht für zum Ziele führend halten kann. Den Anträgen liegt doch eine Unterschätzung der Schwierigkeiten und der Aufgaben zu Grunde, die durch das Schulunterhaltungsgesetz an sich gestellt sind, und sie kommen darauf hinaus, das Schulunterhaltungs⸗ gesetz mit der Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes zu verkoppeln. Wir haben doch schon in der Verwaltung der Schule die Er⸗ fahrung gemacht, daß man nicht zum Ziele kommt, wenn man gar zu viele Aufgaben zugleich regeln will. Wenn man sich die Schwierig⸗ keiten der Regelung der Schulunterhaltungspflicht klar macht, tut man gut, erst diese Aufgabe zu lösen, ehe man überhaupt an die Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes herantritt. Ich bin nicht befugt, heute Ausführungen über den Inhalt des Schul⸗ unterhaltungsgesetzentwurfs zu machen; daß aber dabei große Aufgaben und große Schwierigkeiten vorliegen, ist Ihnen bekannt. Es handelt sich zunächst darum, ein Schulvermögen, das sich auf einige hundert Millionen Mark beläuft, den vorhandenen konfessio⸗ nellen Sozietäten zu nehmen und den interkonfessionellen Kommunen zu übertragen. Diese Aufgabe greift tief in das Leben ein und ist
sein soll. Wir haben uns auf den Standpunkt gestellt, das Schul⸗ auf der Grundlage der Kommunalisierung aufzubauen. Je mehr man sich mit dieser Aufgabe befaßt, desto mehr erkennt man, daß es nicht leicht ist, ein System zu finden, wie man die kleinen Landgemeinden zu Trägern der großen Schullasten machen kann. Schon das gegenwärtige System der Sozietäten hat die Schwäche, daß man zu Trägern der Volks⸗ schulunterhaltung Verbände gemacht hat, die von vornherein unfähig sind, die Lasten zu tragen. An diesem Fehler ändert man durch die Kommunalisierung eigentlich gar nichts. Wir haben viele Ge⸗ meinden, bei denen die Fähigkeit, die Lasten zu tragen, sehr zweifel⸗ haft ist, und man vergrößert diese Schwierigkeit in dem Moment, in dem man generell die Gutsbezirke mit zu Trägern der Last machen will. Ich sehe es klar kommen, daß wir im Herbst bei der Frage der Guts⸗ bezirke sehr viel zu erwägen haben werden. Wir werden auch wieder die Stimmen hören, die sich schon bei dieser Beratung in der Unter⸗ richtskommission geltend machten, daß die Gefahr einer Verstaat⸗ lichung der Volksschule bestehe. Wir werden eine große Aufgabe haben, welche Form man finden kann, um das Eintreten des Staates für die leistungsschwachen Verbände in angemessener und befriedigender Weise zu regeln. Ueber die schwierige Frage der — der Leistungsunfähigkeit haben wir uns ja schon so oft unterhalten, daß ich die Schwierigkeiten nicht nochmals hervorzuheben brauche. Es kommt bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Schulverbände nicht darauf an, wieviel Prozente an Steuern gezahlt werden, sondern darauf, welche Lasten der Schulverwaltung auferlegt sind. Es ist eine andere Frage, ob ich lediglich die vorhandenen Volks⸗ schullasten auf die gegenwärtigen Träger derselben anders verteile, und eine andere Frage, ob ich generell durch Staatsgesetz die Lehrer⸗ besoldung einheitlich neu regele; da liegen für die Prüfung der Leistungsfähigkeit ganz andere Gesichtspunkte vor, als wenn es sich sonst um die Prüfung der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde handelt. Alle diese Fragen kommen beim Schulunterhaltungsgesetz in Betracht, und wir werden uns im Herbst darüber unterhalten, wie wir eine Form finden für das Eintreten des Staats bei der ungleichmäßigen Leistungs⸗ fähigkeit der Gemeinden. Gehen Sie aber dazu über, gleichzeitig das Lehrerbesoldungsgesetz zu revidieren — ich will den Mehraufwand gar nicht einmal nach dem Antrag Zedlitz auf zehn und nach dem Antrag Ernst auf zwanzig Millionen schätzen —, so habe ich die ernste Sorge, daß Sie dadurch die Durchführung des Schulunter⸗ haltungsgesetzes erheblich erschweren. Ich möchte dringend vor diesem Wege warnen. ür eine Revision des Lehrerbesoldungs⸗ gesetzes würde es auch nicht genügen, Grundgehalt und Alters⸗ zulage zu erhöhen, sondern diese Revision muß funditus er- folgen. Wenn man sich nur auf Erhöhung des Grundgehalts und der Alterszulage beschränkt, so ändert man an den Fragen der Lehrerbesoldung, der Landflucht und dem Lehrermangel sehr wenig. Die größeren Kommunen werden, um sich besseres Lehrermaterial zu beschaffen, bestrebt sein, ihre Gehälter zu erhöhen, und dann werden die Landlehrer wieder mit ihrem Gehalt unzufrieden sein, und wir stehen nach wenigen Jahren vor derselben Ungleichheit. Alle diese Anträge dienen nicht dazu, die Fragen des Besoldungswesens richtig zu lösen. Herr von Zedlitz will nun lediglich für die Zeit, in der man noch nicht an die Revision des Besoldungsgesetzes herantreten kann, die Besoldung den Bedürfnissen entsprechend verbessern. Das ist ein sehr verlockender Gedanke, aber man erschwert die Lösung der Besoldungsfrage, je mehr man die Staatsmittel für ein Provisorium in Anspruch nimmt. Wenn wir heute so viel für ein Provisorium aufwenden, so wird damit die definitive Regelung überhaupt un⸗ möglich. Die Regierung erkennt durchaus das Bedürfnis an, auch in der Zwischenzeit die größten Härten auszugleichen, und wir sind bereit, wenn der Fonds von 200 000 ℳ nicht ausreicht, mehr zu fordern, aber der Eventualantrag des Herrn von Zedlitz widerspricht dem Grundsatze, daß man der Unterrichtsverwaltung nicht zu große Dispositionsfonds geben darf. Dann entsteht wieder die Schwierigkeit, daß der Landtag eine Mitwirkung bei der Verwendung einer so großen Summe zu haben wünscht. In anderen Fällen hat sich das Haus immer auf den Stand⸗ unkt gestellt, nicht zu große Dispositionsfonds zu gewähren.
as ist denn auch verloren, wenn beide Fragen nicht zugleich gelöst werden. Ich habe die feste Hoffnung, daß wir in vier Monaten über das Schulunterhaltungsgesetz beraten werden; warten Sie also ab, wie es aussieht und welche Stellung Sie dazu einnehmen werden. Im gegenwärtigen Augen⸗ blicke die Unterrichtsverwaltung zwingen wollen, die Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes mit dem Schulunterhaltungsgesetz zu ver⸗ koppeln, würde ich für ein Mittel halten, das beiden Hauptfragen zum Schaden gereicht und weder im Interesse der Volksschule, noch in dem des 2e rerstondes liegen würde. -
Abg. Dr. Irmer (kons.): Aus der Rede des Ministerial direktors hat mir am meisten die Zusicherung gefallen, daß wir uns mit der Volksschulunterhaltungsvorlage schon in 3 bis 4 Monaten beschäftigen werden. So erfreulich das aber ist, so möchte doch darauf hin⸗ zuweisen sein, daß wir auf eine längere Ruhepause Anspruch haben, wenn die Berggesetznovelle glücklich in den Hafen gebracht sein wird. Daher möchte ich den Herrn Kommissar bitten, seinen Chef zu veranlossen, im Staatsministerium seinen ganzen Einfluß auf⸗ zubieten, damit uns nachher etwas mehr Zeit zur Erholung gewährt wird. Ueber die Schwierigkeiten, welche die Regelung der hier in Rede stehenden Materie birgt, geben wir uns kkeiner Täuschung hin; diese großen Schwierigkeiten würden noch ge⸗ steigert werden durch die Annahme der Anträge Ernst und Zwick. Was die anderen Anträge angeht, so trifft es zu, daß es sich bei der Ueberweisung des Antrages Hackenberg an die Unterrichtskommission nicht bloß um die formelle Frage, sondern auch um positive Vorschläge gehandelt hat. Diese können aber anderseits nicht so S daß das Haus neue Gehaltsskalen vorschlägt. Das Haus soll die Not⸗ wendigkeit der Reform des Lehrerbesoldungsgesetzes aussprechen. Freiherr von Zedlitz will nun durch Gesetz ein Provisorium in dieser Beziehung schaffen, dem nachher ein Definitivum folgen soll. Wie unerquicklich die Bearbeitung eines Lehrerbesoldungsgesetzes ist, wissen wir doch aus Erfahrung; und mir graut vor der Aussicht, diese Frage wiederum zweimal in Angriff nehmen zu sollen. Von der Schaffung eines gesetzlichen Provisoriums würden wir also besser Abstand nehmen. Aber auch an sich ist der Antrag von Zedlitz unannehmbar; er schafft unhaltbare Zustände. Unhaltbar ist auch die Form, in der er die Staatskasse in Anspruch nehmen will. Soweit die Mehrbelastung schon jetzt über die 50 % hinausgeht, will Herr von Zedlitz alles beim alten lassen. Die uns vorgelegte Statistik zeigt, daß bei manchen Gemeinden die Belastung bis zu 500 % gebt, ja bei einer über⸗ schreitet sie 1000 %; und diesen ungerechten Zustand will Herr von Zedlitz bestehen lassen! Das können wir nicht mitmachen, bitten viel⸗ mehr 8 daß das Haus es bei den Kommissionsanträgen be⸗ wenden lasse. Die Kommission fordert eine wesentliche Erhöhung der 200 000 ℳ, mit diesem Gedanken werden wir uns vertraut machen müssen. Wir tragen aber Bedenken, die Summe zu figxieren, und befürworten daher auch die Ablehnung des Eventual⸗ antrages Zedlitz. Der Fonds darf nicht die Form eines ge⸗ wöhnlichen Dispositionsfonds haben; das ergibt sich aus den Dar⸗ legungen des Kommissars unwiderleglich. Das Haus muß sich über die Grundsätze der Verwendung dieses Fonds besonderz einigen. Grundgehakt und Alterszulagen sind ja nicht allein das Wesentliche der Lehrerbesoldung; auch wird den Härten, über die die Lehrer klagen, durch den Antrag Zedlitz nicht völlig ein Ende gemachkt. Die beklagten Härten treten am schärfsten bei der Versetzung der Lehrer in den Ruhestand und bei den Lehrerwitwen in die Erscheinung:; auch diese Punkte müssen bei der Neuregelung des Diensteinkommens erwogen werden. Darum bitten wir nochmals dringend, den Antrag Bedli abzulehnen und den Kommissionsvorschlägen zuzustimmen. handelt sich hier in der Tat um eine dringende Kulturaufgabe; aber der Pflicht des Staates, den Lehrern eine auskömmliche Besoldung zu sichern, werden auch die Kommissionsanträge gerecht. 1
Abg. Dr. Zwick (fr. Volksp.): Der Staat hat allerdings die
nicht so leicht zu lösen, wie man denkt. Vor allem ist die Frage zu entscheiden, wer der Träger der Schulunterhaltung
Pflicht, für eine auskömmliche Besoldung der Lehrer, die einen großen Teil der Kulturarbeit zu leisten haben, zu sorgen. Diese
Aufgabe eine sehr dringende und nicht minder dringend die Schaffung eines Schulunterhaltungsgesetzes. Wenn vis ee ee daß wir in Preußen rund 100 000 Lehrer haben und wenigstens die Ifte nicht hinreichend besoldet wird, wenn wir bedenken, daß be⸗ onders die Lehrer auf dem platten Lande mit Nahrungsforgen zu kämpfen haben, so müssen wir es als unsere erste ufgabe be⸗ trachten, die Gehälter der Lehrer aufzubessern. Das Gesetz von 1897 mit seiner unglücklichen Gruppierung der Gehälter ist un⸗ zureichend. Nun hat der Kommissar gesagt, es empfehle sich nicht eine Verkoppelung dieser Lehrerbesoldungsfrage mit dem Schul⸗ unterhaltungsgesetz eintreten zu lassen, weil dadurch die Schwierig⸗ keiten vermehrt würden. Man kann das ohne weiteres zugeben. Es ist auch richtig, daß dadurch eine höhere Belastung der Guts⸗ bezirke eintreten wird. Hierin werden allerdings die größten Schwierigkeiten liegen, weil die Gutsbezirke von Schullasten fast ganz befreit werden. Wenn wir uns nun die Anträge an⸗ sehen, so haben sie ja alle gewisse Vorteile und Nachteile. Der Antrag Zedlitz will nur ein Provisorium schaffen, wir befürchten nur, daß dieses Provisorium zu einem Definitivum wird und deß die gerechten Ansprüche der Lehrer in Zukunft nicht befriedigt werden. Der Antrag schafft Lehrer erster und zweiter Klasse und erfüllt seinen Zweck nicht. Er beugt der Landflucht nicht vor. Was den Antrag Ernst betrifft, so können wir nur sagen, daß die von ihm vorgeschlagenen Sätze nicht zu hoch gegriffen sind. Diese Sätze ent⸗ sprechen sowohl dem Bildungsstande der Lehrer, als auch den An⸗ forderungen an den Lebensunterhalt. Wir werden auf diese Anträge immer wieder zurückkommen müssen; aber auch mein Antrag ist berechtigt. Wenn wir voraussetzen, daß der Staat den weniger leistungsfähigen Gemeinden entgegenkommt, so meinen wir nicht, daß wir zu einer⸗ Staatsschule kommen. Die Regelung dieser Angelegenheit darf nicht hinausgeschoben werden, es liegt sonst die Gefabr vor, daß wir noch lange Jahre auf eine Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes zu warten haben. Sollten unsere Anträge abgelehnt werden, so müßte mindestens der Dispositionsfonds auf 5 Millionen erhöht werden, um die Ungleichheiten zu beseitigen. Mit Recht hat der Abg. Zedlitz gesagt, daß es sich hier um gewaltige Kulturaufgaben handelt. Die Lehrer, denen wir die Erziehung unserer Jugend an⸗ vertrauen, müßten wenigstens sorgenfrei leben können, damit sie nicht ihrer Ideale verlustig gehen. Es ist also unsere verdammte Pflicht Inc es Huldegkeg. Crfe zu heeee nicht bloß die Beamten, on u ie Erzieher unserer Kind ss uskõ 1 Ehsf wegen e der besser und auskömmlicher g. Dr. Dittrich (Zentr.): Niemand wird in diesem se sei der das derbeseldungscese von 1897 als ein 2S89 der mit der Ausführung die es Gesetzes zufrieden wäre. Dieses Gesetz führt zu großen Ungleichheiten der Besoldung zwischen Stadt und Land, ja zwischen nahe liegenden Gemeinden. Den Antrag Zedlitz aber lehnt meine Fraktion wie in der Kommission entschlossen und entschieden ab. Wir alle sind ja der Meinung, daß eine Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes erfolgen muß, und zwar eine sehr gründ⸗ liche. Dieser Revision muß aber das Schulunterhaltungsgesetz vorangehen. Ist dieses vvaber aber gewonnen, dann muß an die Revision des Lehrerbe oldungsgesetzes alsbald gegangen werden. Würden wir es gleichzeitig mit dem Schulunterhaltungsgesetz tun, so bestände die Gefahr, daß dieses in Frage gestellt würde. In den zwei bis drei Jahren, die noch vergehen könnten, hätte die Regierun Zeit, das Materlal, namentlich der zahlreichen Petitionen, gründlich auszunutzen. Der Antrag Zedlitz würde 10 Millionen Mehrausgaben für den Staat zur Folge haben. Herr von Zedlitz hat aber nicht ge⸗ nügend hervorgehoben, daß dazu noch für die Gemeinden elf Millionen treten. Uebernähme diese der Staat, so würden das im ganzen 21 Millionen sein, und bei der günstigen Finanzlage des Staates wäre das nicht bedenklich. Anderseits aber würden die westlichen Landesteile wenig oder nichts davon haben, weil die dortigen Lehrer ein höheres Grundgehalt und höhere Alters⸗ zulagen haben, als sie der Antrag verlangt. Nur die Lehrer im Osten würden gewinnen, was ihnen von Herzen zu gönnen ist. Ich glaube aber, die Lehrer im Westen würden nun auch eine Erhöhung ihres Grundgehalts auf 1500 oder 1600 ℳ und entsprechende Alterszulagen verlangen, und es würde so eine Unzufriedenheit bervorgerusen werden. Es würde, ich will nicht sagen die Landflucht, aber die Flucht von dem Östen nach dem Westen nicht beseitigt werden. Wir fürchten, daß das Pro⸗ visorium, welches der Antrag Zedlitz will, unter der Hand zu einem Desinitivum wird, womit den Lehrern nicht geholfen wäre. Der Eventualantrag Zedlitz fordert noch für den nächsten Etat zur Beseitigung der unbilligsten Härten 5 Mill. Mark. Gegen diese Forderung sprechen genau dieselben Gründe wie gegen den Antrag selbst. Die 5 Millionen würden nicht dem Westen, sondern nur dem Osten zu gute kommen; die Gemeinden würden die Auffassung ge⸗ winnen, daß nun des Guten genug geschehen sei, und eine gründliche Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes würde fast ad calendas Graecas vertagt sein. Wir werden also wohl einmütig die Anträge von Zedlitz ablehnen und uns auf die Kommissionsvorlage zurückziehen. ir wollen eine angemessene Erhöhung der Dispositionssumme, an⸗ gemessen dem vorhandenen Bedürfnis. Wie hoch dieses gegenwärtig ist, können wir noch nicht sagen, wenigstens nicht in festen Zahlen. Das Bedürfnis kann hinter den fünf Millionen zurückbleiben, es kann auch darüber hinausgehen; wir wollen der Re⸗ gierung keine bestimmte Grenze setzen, sie soll vielmehr das Bedürfnis genau feststellen. Wir behalten uns dann vor, beim nächsten Etat zu prüfen, ob die eingestellten Summen auch dem wirklichen Bedürfnis eutsprechen. Verlangen wir heute 5 Millionen und erlangen wir sie, ann begeben wir uns dieses Prüfungsrechtes und würden der Ver⸗ waltung einen von dieser nicht gewollten riesigen Dispositionsfonds zur Verfügung stellen. Zu den unbilligsten Ungleichheiten und Härten gehört es, wenn zwei Orte, die nur durch einen Weg von einander Feschieden sind, ganz verschiedene Grundgehälter und Alterszulagen aben, wenn in derselben Stadt die evangelischen Lehrer ein höheres Grundgehalt ꝛc. haben als die katholischen. Die Anträge Ernst und dec. müfsen r. I. g- so große Summen, 50 bis — men Mark, nicht auftreiben können i iti ist, nmfrreichbare 5 aufzustellen. ““ g. von S Henckendorff (nl.): Der Abg. Hackenberg ist durch persöͤnliche Gründe verhindert; ich habe es 18“ ie Stellung meiner Freunde darzulegen. Der Beschluß der Kom⸗ mifston entspricht nicht den Erwartungen, welche unsere Freunde e- hegten, als der Antrag der Kommission überwiesen wurde; vr Beschluß ist nur ein Wechsel auf die Zukunft ganz allgemeiner fürt. Es wäre besser gewesen, in der Kommission eine Basis zu den, welche einen gewissen positiven Gedanken zum Ausdruck brächte. garh Antrag — verfolgte zwei Ziele, nämlich die Be⸗ seitigung unbilliger Ungleichheiten in der Belastung der Schul⸗ 5 ände und in der Höhe des Diensteinkommens der Volksschul⸗ 8 In dem ersten Punkte gingen die Ansichten in der Kommission test sehr auseinander, auch nicht mit der der Regierung; im Gegen⸗ jeil, der Vertreter der Regierung erklärte sofort, daß die Be⸗
kann namens meiner Freunde auch nur bedauern, daß die Kommission nicht eine festere Hand bewiesen hat. Wir werden für den Antrag a und b der Kommission und für den Antrag Zedlitz zu c, sowie im Fall der Ablehnung auch für den Eventualantrag Zedlitz stimmen. ir müssen endlich diese Materie, die jahrzehnte⸗ lang die Schule und die einzelnen Gemeinden bedrückt hat, lösen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
1 Meine Herren! Der Herr Vorredner hat in seinen Ausführungen ein sehr richtiges Wort gesagt: man soll das Bessere nicht den Feind des Guten sein lassen. Er hat aber selber nicht nach diesem Satze gehandelt, indem er sich nicht wie die Herren Abgg. Irmer und Dittrich auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse gestellt hat, sondern für den Antrag von Zedlitz stimmt. Ich kann meinerseits in Ueber⸗ einstimmüung mit dem, was vom Herrn Ministerialdirektor Schwartzkopff früher schon dargelegt ist, Sie nur bitten, nicht über die Kommissionsbeschlüsse hinauszugehen, wie die gleiche Bitte von den Herren Abgg. Irmer und Dittrich Ihnen bereits ausgesprochen ist. In der Kommission hat diese ganze Materie eine sehr eingehende und sorgfältige Beratung erfahren, und auf Grund dieser Beratung ist man dahin übereingekommen, dem hohen Hause vorzuschlagen, zunächst eine Regelung der Schulunter⸗ haltung zu bewirken, und dann erst an die Frage einer etwaigen anderweiten Regelung des Lehrerbesoldungsgesetzes heranzutreten. Und ich halte diese Reihenfolge in der Tat für eine richtige.
Meine Herren, der Herr Vorredner hat mit vollem Recht gesagt, daß es des weitgehendsten Entgegenkommens von seiten aller Parteien, einer opferwilligen Hingabe bedürfen wird, um das schwierige Schul⸗ unterhaltungsgesetz zur Verabschiedung zu bringen — schwierig nach den verschiedensten Richtungen, nicht nur nach der finanziellen, sondern vor allem auch nach der politischen und konfessionellen Richtung. Schon deshalb ist es erwünscht, diese Materie allein und vorab zu regeln; es ist aber ebenso erwünscht aus finanziellen Gründen.
Wenn der Herr Abg. von Schenkendorff eben sagte, daß der Antrag von Zedlitz eine Verquickung der beiden Materien nicht vornehmen will, so kann ich ihm darin nicht beitreten. Denn ob man die Frage der Besoldung der Lehrer in dem Gesetze selber regelt oder eine Novelle zum Lehrerbesoldungsgesetz einbringt, das kommt in der Sache auf genau dasselbe hinaus. Zeitlich würden beide Regelungen zusammen⸗ fallen, und es würde daher wahrscheinlich auch die Belastung doppelt werden, teils aus dem Volksschulgesetz, teils aus dem Lehrerbesoldungs⸗ gesetz, und beides muß man meiner Ansicht nach vermeiden.
Meine Herren, ich bin mir vollkommen darüber klar, daß, wenn wir zur Regelung der Volksschulunterhaltungslast schreiten, wir dazu bedeutender Staatsmittel bedürfen werden, und ich habe mich schon auf einige Millionen einrichten müssen (Heiterkeit), weil un⸗ zweifelhaft, namentlich im Osten, ein Teil der Gemeinden nicht leistungsfähig genug ist, die neuen Lasten zu tragen. Aber unzweifelhaft wird man auf der anderen Seite nicht so weit gehen können, nun die ganze Last dem Staat aufzubürden, sondern es werden auch den Trägern, die durch das Volksschulunterhaltungsgesetz erst geschaffen werden sollen, sehr erhebliche neue Lasten erwachsen. Es sollen die Gemeinden an Stelle der Sozietäten treten, es werden die Gutsbezirke zum Teil eine ganz andere Regelung erfahren wie bisher. Kurzum, es wird eine neue Grundlage für die ganze Volksschulunterhaltungslast geschaffen. Ist das der Fall, erwachsen den neuen Trägern aus dieser anderweiten Regelung des Volksschullastengesetzes neue Lasten, dann, glaube ich, würde es taktisch nicht richtig sein, in demselben Moment diesen neuen Trägern auch noch die Last einer neuen Lehrerbesoldung aufzuerlegen. Deswegen ist die Reihenfolge, wie sie in den Kommissionsbeschlüssen vorgesehen ist, die richtige. Es ist dadurch die Möglichkeit gegeben, festzustellen, welche neuen Lasten aus dem Volksschulunterhaltungsgesetz den Trägern erwachsen, und dann erst, wenn man diese notwendigen Unter⸗ lagen hat, sich über Aenderungen in der Lehrerbesoldung schlüssig zu machen. Ich kann also auch meinerseits in Uebereinstimmung mit den Aus⸗ führungen des Herrn Ministerialdirektors nur bitten, den Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz nicht anzunehmen.
1 Ich darf, was diesen Antrag im einzelnen betrifft, hinweisen, daß es mir zunächst fraglich ist, und jedenfalls in Lehrerkreisen selber lebhaft bestritten, ob es richtig sein würde, den Mindestbetrag des Grundgehalts auf 1200 ℳ für erste und alleinstehende Lehrer festzusetzen. Bekanntlich sind die Meinungen in Lehrerkreisen sehr geteilt, ob eine derartige Regelung richtig sein würde. Ich weise serner darauf hin, daß diese Regelung den er⸗ bofften Zweck zu einem großen Teil nicht erfüllen würde, weil nach wie vor die Stadtgemeinden in der Lage sein würden, ihren Lehrern höhere Besoldungen zu gewähren und dadurch wiederum ein Ab⸗ strömen der Lehrer vom Lande in die großen Städte hervorgerufen werden würde. Das alles könnte eventuell organisch nur in einem Lehrerbesoldungsgesetz gemacht werden, nicht in solchen einzelnen ad hoc getroffenen Bestimmungen, deren Tragweite sich noch gar nicht übersehen läßt.
Was den Eventualantrag des Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz be⸗ trifft, so hat er einmal den sehr vieldeutigen Ausdruck gebraucht: „zunächst“ sollen 5 Millionen eingestellt werden (Heiterkeit) — ein Ausdruck, der mir als Finanzminister an sich sehr unsympathisch ist. (Heiterkeit.) Darunter ist selbstverständlich zu verstehen, daß Freiherr von Zedlitz in einiger Zeit mit sehr erheblichen Mehrforderungen kommen wird. Er hat ferner die Summe von 5 Millionen angegeben. Man kann doch einen so erheblichen Betrag in den Staatshaushalt nur einstellen, wenn einigermaßen Grundlagen dafür gegeben sind, wenn eine Berech⸗ nung aufgestellt ist, woher die 5 Millionen resultieren, wenn einiger⸗ maßen sicher ist, ob das Bedürfnis als ein so hohes anzuerkennen ist
ind ich
noch darauf
seitigung der unbilligen Ungleichbeiten in der Belastung der S
1 el g der S. ul⸗ einen der Hauptzwecke des Schulunterhaltungsgesetzes 1— 5 8 e. Die ganzen Verhandlungen der Kommission bezogen sich aher nur auf die Lehrerbesoldung. Die Regierung sieht in der Ver⸗ der Besoldungsfrage mit der Schulunterhaltungsfrage si * bedeutende Erschwerung der letzteren, wir wünschen aber grund⸗ Flich daß die Revision des Besoldungsgesetzes mit dem Unter⸗ Zietungsgesetz verbunden werde. Meine Freunde stehen deshalb den Ige des Antrages Ernst sympathisch gegenüber, und ein Teil ee ner Freunde wird dafür stimmen. Ich selbst stehe aber auf dem — daß allerdings 24 Millionen dafür erforderlich sein ner sen und daher das Bessere des Guten Feind sein könnte. Der E rag Zedlitz macht brauchbare, positive Vorschläge, die mit zenen übereinstimmen, die wir in der Kommission gemacht haben. 8 eine endgültige Revision der Lehrerbesoldung eintreten kann, bönnen zehn Jahre vergehen, und bis dahin muß wenigstens ein rovisorium getroffen werden. Ich bedauere, daß die Konservativen 3
oder nicht. Richtung.
sagt: 5 Millionen wollen wir einstellen, sondern es ist eine strenge Prüfung erforderlich, es sind erst die Unter⸗ lagen zu beschaffen, ob die 5 Millionen erforderlich sind oder nicht. Dann kann man auch, solche bedeutenden Summen nur einstellen, aufgestellt sind, solche erheblichen Summen habe deshalb in Uebereinstimmung mit dem Herrn Kultusminister die Hand dazu geboten,
Ostpreußen eingestellt noch in der
Diese Grundlagen fehlen im Augenblick nach jeder Ich meine, die Sache ist doch nicht so, daß man einfach das Weitere wird sich finden,
worauf schon von seiten des Abg. Dittrich hingewiesen ist, wenn Verwendungsgrundsätze aber ohne Verwendungsgrundsätze kann man nicht in den Staatshaushalt einstellen. Ich
daß in den diesjährigen Etat 200 000 ℳ für wurden, weil anzuerkennen ist, daß in Ostpreußen Mehrzahl der ländlichen Gemeinden, ich glaube nicht u viel zu sagen, das Mindestgehalt von 900 ℳ gewährt wird, und
und das Zentrum sich gegen den Antrag Zedlitz ausgesprochen haben,
weil es erwünscht war,
Ebenso ist aber auch anzuerkennen, daß die meisten ost⸗ preußischen Landgemeinden so wenig leistungsfähig sind, daß sie überhaupt nicht imstande sind, diese 100 ℳ mehr zu beschaffen. Deshalb habe ich die Hand dazu geboten, diese 200 000 ℳ in den Etat einzustellen. Wir werden zu erwägen haben, ob ähnliche Ver⸗ hältnisse noch anderweit obwalten und ob wir diesen Fonds von b 200 000 ℳ im nächsten Jahre entsprechend erhöhen sollen. Aber das bedarf, wie ich schon andeutete, einer eingehenden sachlichen Prüfung der Bedürfnisse einer eingehenden Prüfung der Mittel, die nötig sind, um dem Bedürfnis zu genügen. An diesem Material fehlt es im Augenblick. Deswegen, meine ich, kann man auch den Antrag des Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz, wie er in eventum gestellt ist gegenwärtig nicht annehmen. 88 Meine Herren, wir werden ja, wie ich hoffe, zu einer Ver⸗ ständigung über das Schulunterhaltungsgesetz gelangen, zu einer Ver⸗ ständigung, die auch dem Staat sehr erhebliche Lasten auferlegen wird; aber ich glaube, diese Verstaͤndigung könnte nicht erleichtert, sondern nur erschwert werden, wenn Sie die andere, ebenfalls sehr schwerwiegende Materie des Lehrerbesoldungsgesetzes damit verquicken. Deswegen möchte ich Sie bitten, diese Verquickung nicht vorzunehmen, den Antrag des Herrn Freiherrn von Zedlitz nicht anzunehmen, 8 sich wenigstens auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse zu stellen.
Abg. Ernst (fr. Vgg.): Nach meiner Auffassun die auch von verschiedenen Seiten des Haufes geteilt wird, follte 82 Pamnch on bestimmte Vorschläge machen; das war der Grund, weshalb der An⸗ trag Hackenberg an die Kommission verwiesen wurde. Herr von Nelit. und ich haben in diesem Sinne dort prozediert; die Mehr eit folgte aber der Anregung der Regierungs⸗ vertreter, keine bestimmten Beschlüsse zu fassen, sondern sich auf allgemein gehaltene Resolutionen zu beschränken. Die Minister selbst haben in der Kommission nicht mitgewirkt, sondern sich durch Kommissare vertreten lassen. Der Kommissionsantrag ist lediglich eine erweiterte Umschreibung des Antrages Hackenberg selbst. Die Unterweisung und Heranbildung der heranwachsenden Jugend hat längst aufgehört, eine reine Gemeindeangelegenheit zu sein; sie ist eine Staatsaufgabe in eminentem Sinne geworden. Der Staat darf daher auch die Gemeinden nur bis zu einem gewissen Prozentsatz der Staatseinkommensteuer zu Schullasten heranziehen. Ich hatte in der Kommission 50 %9 vorgeschlagen. Man hat dagegen eingewendet, daß ein folches Verfahren unausbleiblich zur Staatsschule führen würde, die wir ja wohl beinahe alle nicht wollen; das mag sein aber damit wird die Notwendigkeit einer Lösung der Schwierigkeit auf diesem oder einem ähnlichen Wege nicht hinwegdisputiert. Der Redner empfiehlt dann unter ständiger Unruhe des Hauses seinen Antrag. Nach der Verfassung Art. 25, solle der Staak den Lehrern ein den örtlichen Verhältnissen angemessenes Einkommen gewähr⸗ leisten; trotz des Widerspruchs der Regierungsvertreter habe die Kommission einstimmig verneint, diesen Begriff „den lokalen Verhältnissen angemessen“ in seinem ursprünglichen Sinne weiter gelten zu lassen. Andere deutsche Staaten zahlten bereits ihren Lehrern entsprechend höhere Grundgehälter. Weiter nimmt der Redner Bezug auf den großen, noch immer in einzelnen Be⸗ zirken des Landes herrschenden Lehrermangel. Der Staat, der den Schulzwang eingeführt habe, habe auch die Verpflichtung, für eine ausreichende unterrichtliche Versorgung der Jugend ein⸗ zutreten. Eine besonders unerwünschte Folge dieser Mißstände sei auch die Ueberfüllung der Klassen, worunter nicht bloß die Unter⸗ weisung, sondern auch die Gesundheit der Kinder schwer zu leiden habe.
Hierauf wird der Schluß der Diskussion beantragt. 3 Worte sind noch etwa 20 Redner gemeldet gre Nuß⸗ antrag wird angenommen. 3 1e“
Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Freiherr — . b n von Zedlitz und Neukirch schreitet das “ stimmung. Der Abg. Ernst zieht seinen Ant s desjenigen der Abgg. Zwick und Kopsch zurück. der intran hünc “ wird einstimmig angenommen der Antrag Zwick gegen die Freisinnigen h 4 liberale abgelehn 8— Frekantgen et. eheige Ngei a⸗ Die Abstimmung über den namentliche.
Der Antrag wird mit 148 gegen 121 Stimme — dafür stimmen außer den Kationalliberalen, de⸗gelehat: konservativen und der Freisinnigen Vereinigung noch vereinzelte Konservgtive, u. a. die Abgg. Felisch, ammer und Meyenschein, und der antisemitische A g. Werner. Von den Nationalliberalen stimmt Abg. Dippe mit der Mehrheit.
Auch über den Eventualantrag von edli namentlich abgestimmt; die Annahme gfolgt . 19 Ne. 113 Stimmen. Die Mehrheit bildet mit den Freikonservativen Nationalliberalen und den beiden freisinnigen Parteien auch ein kleiner Teil der Konservativen nebst dem Abg. Werner.
Damit ist der Antrag der Kommission sub c beseiti
„ . 2 . .* t. Die hierher gehörigen Petitionen aus Lehrerkrei en 182 der Regierung als Material überwiesen. “
Es folgt der mündliche Bericht der Budgetk issi 1 gt r — Budgetkommission über den dieser zur Beratung überwiesenen Fatren her Abg. 8 5 Zedlitz und Neukirch: — „ddie Erwartung auszusprechen, daß die für di Seminardirektoren, Seminarlehrer und den Staatshaushalt für 1906 pensionsfähig gemacht wird.“
Hg Kommission empfiehlt, den Antrag abzulehnen. eferent Abg. Winckler (kons—.): Die Kommission h eingehender Beratung und in Würdigung der Ertlärung 88 nach ierung, ‚daß die Annahme des Antrages beträchtliche Schwierigkeiten ervorrufen würde, diesen mit 9 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch beantragt, den Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abzusetzen. Das Haus beschließt demgemäß.
P Die “ Vorsitzenden des sehrerinnenvereins Helene Lange in Halensee bei Berlin und des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen um Neuregelung der Gehaltsverhältnisse der Lehrerinnen an den staatlichen Lehrinnenseminaren beantragt die Unterrichtskommission, der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Ab Lotichius (nl.) und Dr. Glattfelter (Zentr.) beinsen wird der Antrag der Kommission angenommen.
»Schluß 3 ³¾ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 U. (Zweite Beratung der Hee we e; 5 8
Antrag von Zedlitz ist eine
Allgemeinen deutschen
dieses möglichst auf 1000 ℳ zu erhöhen.