1905 / 119 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Lage sind, wirklich nur die Leute zu wählen, denen sie ihr volles Ver⸗ trauen schenken. Eine Minderheit meiner Freunde wird allerdings aus prinzipiellen Gründen für die öffentliche Wahl stimmen. Es ist dies ein Punkt, über den man streiten kann. Wir werden gegen den Antrog der Freisinnigen stimmen, schon bei einer Belegschaft von 50 Mann einen Arbeiterausschuß zu bilden. Wir wundern uns, daß ir Trimborn kein Wort über den Antrag seiner Freunde gesagt at, wonach die Bestimmung gestrichen werden soll, daß die Vertreter im Ausschuß der deutschen Sprache mächtig sein müssen. Wir begrüßen die Freisinnigen dafür, daß sie sich auf diesen Antrag nicht einlassen. Wir müssen verlangen, daß die gewählten Vertreter die deutsche Sprache beherrschen. 8 b

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vgg.): Die Ausführungen des Abg. von Heydebrand waren von seinem Standpunkt aus durchaus folge⸗ richtig. Was uns unterscheidet, ist die Beurteilung der Bedeutung der Arbeiterausschüsse. Wir gehen davon aus, daß diese die Arbeiter vertreten, während die Konservativen die Arbeiterausschüsse zu Ver⸗ trauensmännern der Bergwerksbesitzer machen wollen. Das bringt einen von der Vorlage abweichenden Gedanken hinein. Wir sehen auch die vom Justizminister vorgebrachten Bedenken nicht nur als Zwirnsfäden an, über die man nicht zu stolpern braucht. Wenn Sie (nach rechts) die von Ihnen dargelegten Zwecke auch für richtig halten, so können Sie darum sich nicht über die bestehende Gesetzgebung hinwegsetzen. Daß die Kommissionsbeschlüsse von nationalliberaler Seite ausgegangen sind, war mir neu und überraschend. Wenn man die Be⸗ schlüsse auf die Konservativen zurückgeführt hat, so liegt das an ihrem ganzen Inhalt, der der extremsten Richtung der rechten Seite entspricht, und daran, daß der Bericht hervorhebt, die Rechte habe sich der Unter⸗ nehmer ganz besonders warm angenommen. Die Vorlage der Kom⸗ mission ist für uns unannehmbar. Wir halten es für unmöglich, daß der Ausschuß das gute Einvernehmen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern unter allen Umständen aufrecht erhalten kann. Zur Zeit eines Streiks ist das nicht möglich, ebensowenig dei Differenzen über Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Bestimmung über die politische Tätigkeit der Ausschußmitglieder verstößt gegen Verfassung und Reichsgesetz. Die öffentliche Wahl ist für uns unannehmbar. Die Konservativen sehen in dieser Art der Wahl eine Gewissensschärfung, aber wir üben diese Gewissens⸗ schärfung schon in ausreichendem Maße bei Landtags⸗ und Kom⸗ munalwahlen. Auch bei der öffentlichen Wahl wird der Terrorismus der Sozialdemokratie nicht geringer sein; übrigens würde an seine Stelle nur der Terrorismus der Bergwerksbesitzer und „beamten treten, und ich weiß nicht, welchem Terrorismus ich den Vorzug geben soll. Das Verlangen einer vierjährigen ununterbrochenen Tätigkeit in einem Bergwerk als Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist nicht gerechtfertigt. Außerdem würden bei einem allgemeinen Streik nach Beendigung desselben überhaupt keine Arbeiter vorhanden sein, die ununterbrochen vier Jabre in einem Werk tätig waren. Der Bergwerksbesitzer soll auch die Möglichkeit haben, mißliebige Ausschuß⸗ mitglieder jederzeit dadurch entfernen zu können, daß er sie aus seinem Arbeitsverhältnis entläßt. Hier müßten besondere Kautelen egen Kündigung geschaffen werden. Jedenfalls ist die Vorlage der

kommifsion für uns unannehmbar; wir werden in eister Reihe für die Wiederherstellung der Regierungevorlage stimmen.

Abg. Dr. Hager (Zentr) tritt für die Zentrumsanträge ein. Wenn darunter nicht alle Anträge wiederholt seien, die seine

reunde in der Kommission gestellt hätten, so liege das daran, daß ie nur die Anträge stellen wollten, welche einige Aussicht auf An⸗ nahme hätten. Zum nationalliberalen Antrage nähmen seine Freunde die Stellung ein, daß sie sagen müßten, daß die Kommissionsbeschlüsse noch schlechter seien als dieser Antrag. Der Redner befürwortet ins⸗ besondere noch den Antrag auf Einführung der Grubenbefahrer. Bei der großen Gefahr der Bergarbeit hätten die Arbeiter das berechtigte Interesse, an der Grubenkontrolle teilzunehmen. Die Arbeiter⸗ ausschüsse müßten in die Lage gebracht werden, zweckmäßige Anträge zu stellen, und das könnten sie nur, wenn sie aus idren Kreisen Grubenbefahrer zur Verfügung hätten. Was die Bestimmung be⸗ treffe, daß die Vertreter des Deutschen mächtig sein sollten, so entspreche die Stellung seiner Partei hierzu ihrer prinzipiellen Stellung zur Polenfrage überhaupt. Die Polenfrage sei eine politische Frage, und eine solche gehöre in dieses Gesetz nicht hinein. Es sei natürlich, daß sich in Preußen und Deutschland mit vollem Erfolge nur der betätigen könne, der der deutschen Sprache mächtig sei, aber es müsse den Arbeitern vollkommen überlassen bleiben, wen sie in die Ausschüsse wählen wollen. Mitglied der palamentarischen Körper⸗ schaft könne auch jemand werden, der die deutsche Sprache nicht beherrsche, für die Arbeiterausschüsse solle es aber anders sein! Die Vorlage habe doch den Zweck, daß der Bergarbeiter für seine Arbeit nicht nur den Lohn erhalten solle, sondern auch seine Ehre gewahrt werde. Man würde den Polen nicht zumuten wollen, von ihrem Lohn sich einen Prozentsat zu Gunsten der Deutschen abziehen zu lassen, aber hier wolle man ihnen einen Abzug von der Ehre zu⸗ muten. Ein Abzug von der Ehre sei noch schlimmer als ein Abzug vom Lohn.

Abg. Schmieding (nl.): Unsere Stellungnahme zu den Arbeiterausschüssen haben meine Freunde schon so ausführlich dar⸗ gelegt. daß ich nichts hinzuzufügen habe. Ich will nur den Punkt

sprechen, ob die Arbeiterausschüsse in öffentlicher oder geheimer Wahl zu wählen sind. Ich muß aber noch die Angriffe des Herrn von Heydebrand auf meine Freunde zurückweisen. Ich bedaure, daß er es für nötig gehalten hat, so scharfe Spitzen gegen uns anzuwenden in einer Frage, wo wir auf einander angewiesen sind. Ich bedaure, daß dadurch die alten Kartellparteien aus⸗ einander getrieben werden. Wir wollen den Arbeiterausschuß fernhalten von allen politischen Bestrebungen. Das erreichen wir, wenn wir die Zuständigkeit der Ausschüsse bestimmt be⸗ schränken. Es ist auch ein Irrtum von Herrn von Heydebrand, daß der Antrag auf öffentliche Wahl von unserer Partei als solcher in der Kommission ausgegangen sei, wenn er auch zuerst von dem Abg. Voltz eingebracht ist. Die Mehrheit meiner Freunde wird für die geheime Wahl stimmen, aber eine Minderheit wird an dem Kommissionsbeschluß für die öffentliche Wahl festhalten. Ich selbst bin überzeugter Anhänger der öffentlichen Stimmabgabe und meine im Gegensatz zu denen, die darin eine Erregung des Miß⸗ trauens sehen, daß gerade durch die geheime Stimmabgabe das Miß⸗ trauen erzeugt wird. Zum gemeinen Recht wird doch die öffentliche Stimmabgabe nicht, wenn wir sie hier an dieser Stelle beschließen. Es fragt sich, welche Erfabrungen wir denn mit der geheimen Wahl gemacht haben. Sind nicht infolgedessen alle Wohlfahrtseinrichtungen in die Hände der Sozialdemokratie gekommen? In den Knappschafts⸗ kassen haben fast nur die Sozialdemokraten etwas zu sagen. Alle roßen politischen Fortschritte, die wir gemacht haben, haben wir im ichte der Oeffentlichkeit erreicht. Dieser Grundgedanke liegt unserm ganzen politischen Leben zu Grunde. Ich halte das Licht überbaupt für das beste Heilmittel gegen Krankheitsstoffe. Wir haben alle Ver⸗ anlassung, das Gefühl der Verantwortlichkeit in jedem Staatsbürger und auch in den Arbeitern zu stärken. Da; Wahlrecht ist ein an⸗ vertrautes Gut, über das jeder, dem es anvertraut ist, Rechenschaft abzulegen hat. Der große Riß, der heute durch unser Volk geht, der Klassenhaß, den die Sozialdemokratie sät, wird nur gefördert durch die geheime Wahl. Ich bitte Sie also, dem Kommissionsbeschluß zu folgen und die öffentliche Wahl zu beschließen.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

In der Abstimmung über die einzelnen Absätze des § 80 f wird zunächst zum Absatz 1, welcher die obligatorische Ein⸗ richtung eines Arbeiterausschusses bei einer Belegschaft von 100 Mann vorschreibt, der Antrag Dr. Hirsch⸗Berlin(fr. Volksp.) auf Begrenzung von 50 Mann abgeiehnt und der Absatz un⸗ verändert angenommen.

Der Absatz 2 (Zuständigkeit des Arbeiteraus⸗ schusses) wird nach Ablehnung aller übrigen Anträge in der Fassung des Antrages Dippe durch Auszählung mit 169 gegen 145 Stimmen angenommen. Für den Antrag Dippe

stimmen die Freikonservativen, das Zentrum und die National⸗ liberalen.

Ueber die Anträge Brust (Zentr.) und Dr. Hirsch (fr. Volksp.), den Kommissionsbeschluß der öffentlichen Wahl der Vertreter im Ausschuß umzustoßen und die geheime Wahl vorzuschreiben, wird auf Antrag des Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) namentlich abgestimmt; die Abstimmung ergibt die Annahme der öffentlichen Wahl mit 175 gegen 151 Stimmen.

Die Bestimmungen über das aktive und passive Wahlrecht und die übrigen Bestimmungen des § 80 f über Zahl der Vertreter, Dauer des Mandats, Verlust des Amts usw. werden unter Ablehnung aller Abänderungsanträge des Zentrums und der Freisinnigen unverändert in der Kom⸗ missionsfassung angenommen.

Die Gesamtabstimmung über den ganzen § 80 f er⸗ gibt die Ablehnung des ganzen Paragraphen in der Kommis⸗ sionsfassung, da nunmehr das Zentrum dagegen stimmt.

Die Abstimmung über den § 80f in der Fassung der Regierungsvorlage bleibt bei Probe und Gegenprobe zweifelhaft; die Auszählung ergibt die Ablehnung mit 180 gegen 113 Stimmen, womit die Arbeiterausschüsse überhaupt gefallen sind. 8

Die Diskussion geht dann zu dem von der Kommission vorgeschlagenen neuen § 80 f a über:

„Die in den Arbeitsordnungen oder in besonderen Satzungen enthaltenen Bestimmungen über die Verwendung der Strafgelder und die Verwaltung der Unterstützungskassen sowie über die Orga⸗ nisation, Wahl, Zuständigkeit und Geschäftsführung des ständigen Arbeiterausschusses unterliegen der Genehmigung des Oberbergamts.“

Ein Regierungskommissar bittet um Ablehnung dieses Antrages.

Die Abgg. Prietze (nl.) und Trimborn (Gentr.) empfehlen den Kommissionsvorschlag.

§ 80 f a wird angenommen.

Die Kommission hat ferner einen Zusatz zum § 82 des eltenden Gesetzes vorgeschlagen, wonach die Entlassung der

ergleute ohne Kündigung auch erfolgen kann, „wenn sie der vorschriftswidrigen Beladung der Fördergefäße in einem Monat sich mehr als dreimal schuldig gemacht haben und deshalb bestraft worden sind“.

Die Abgg. Dr. Hirsch⸗Berlin u. Gen. beantragen, diese Bestimmung zu streichen. 1.“ 8

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ich kann diesen Paragraphen nicht vorübergehen lassen, ohne nochmals dringend zu bitten, von der Annahme dieses Kommissionsbeschlusses Abstand zu nehmen. Der Wortlaut der Be⸗ stimmung wirkt meines Erachtens derart provokatorisch auf die Arbeiter, daß es besser wäre, das Nullen beizubehalten, als eine der⸗ artige Bestimmung aufzunehmen. Ich enthalte mich jeder weiteren Begründung.

Ohne weitere Debatte wird der Vorschlag der Kommission mit großer Mehrheit abgelehnt.

Darauf vertagt das Haus die weitere Beratung, die nach der Mitteilung des Präsidenten erst am Montag fortgesetzt werden solle.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Anträge und Petitionen.)

Land⸗ und Forftwirtschaft

Der Ständige Ausschuß des Deutschen Landwirt⸗

schaftsrats ist vom Präsidenten Grafen von Schwerin⸗Löwitz auf den 22. und 23. Mai d. J. nach Stuttgart einberufen. Die Ver⸗ handlungen werden sich unter anderem auf folgende Gegenstände erstrecken: 1) die Zusammenschmelzung der Arbeiterversicherungs⸗ gesetzgebung (Kranken, Unfall, und Invalidenversicherung); 2) die Frage der Eisenbahnbetriebsmittelgemeinschaft; 3) gesetz⸗ liche Maßnahmen gegen den Grundstückswucher; 4) reichs⸗ gesetzliche Regelung des Privatversicherungswesens; 5) die Differenzierung der Mehl⸗ und Getreidetarife; 6) die Erhebung des Deutschen Landwirtschaftsrats über die einheimische Fleischproduktion; 7) die bisherige Entwickelung der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats; 8) die Errichtung einer internationalen Agrar⸗ kammer in Rom; 9) Reform der Volksversicherung und Errichtung einer Lebensversicherungsanstalt auf neuer Grundlage. 1

Weizeneinfuhr Marseilles.

Nach den Wochenübersichten des in Marseille erscheinenden eSa. H hat die Weizeneinfuhr Marseilles auf dem Seemege etragen:

in der Zeit vom 16. bis zum 21. April d. J. 54 723 dz davon aus Rußlad. .30 225

in der Zeit vom 23. bis zum 28. April d. J. 83 021 vaiscet GhthBchh e.. . . . . . . 50 8

in der Zeit vom 30. April bis zum 5. Mai d. J. . 148 802 davon aus Rußlad 396 098

in der Zeit vom 7. bis zum 12. Mai d. J. . 243 629 davon aus Rußladd 107 295

In den Marseiller Docks und Entrepots befanden sich am 10. Mai d. J. 119 480 dz.

Verdingungen im Auslande. Oesterreich⸗Ungarn.

5. Juni 1905, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion in Krakau:

1) Lieferung von 128 400 t Steinkohlen für das Jahr 1906, und zwar entfallen: 33 000 t auf den Bezirk der K. K. Staatsbahndirektion in Krakau, 26 000 t auf den Bezirk der K. K. Staatsbahndirektion in Lemberg, 46 000 t auf den Bezirk der K. K. Staatsbahndirektion in Stanislau, 23 400 t auf den Bezirk der K. K. Betriebsleitung in Czernowitz. Näheres bei der K. K. Staatsbahndirektion in Krakau. 8 2) Lieferung von Steinkohlen und Koks in nachstehender Ver⸗ eilung:

a. für die K. K. Staatsbahndirektion in Krakau: 450 t fein⸗ körnige Schmiedesteinkohlen, 70 t Primakoks in großen Stücken zur Verwendung in den Werkstätten, 180 t Würfelkoks.

b. für die K. K. Staatsbahndirektion in Lemberg: 850 t fein⸗ körnige Schmiedesteinkohlen, 50 t Primakoks in großen Stücken zur Verwendung in den Werkstätten, 50 t Würfelkoks, 400 t für Heizung der Wohnungen. 1“

c. für die K. K. Staatsbahndirektion in Stanislau: 440 t feinkörnige Schmiedesteinkohlen, 130 t Primakoks in großen Stücken zur Verwendung in den Werkstätten.

d. K. K. Betriebsleitung in Czernowitz: 20 t feinkörnige Schmiedesteinkohlen. Näheres bei der K. K. Staatsbahndirektion in Krakau. 8

Belgien.

3. Juni 1905, 10 Uhr. Gouvernement provincial in Ant⸗ werpen: Lieferung von Schlachtvieh für die Wohlfahrtseinrichtungen in Hoogstraeten⸗Wortel⸗Merxplas für das 2. Semester 1905

14. Juni 1905, 11 Uhr. Société Nationale des chemins fer vicinaux, Rue de la Science 14, in Brüssel: Bau der Strecke Leffinghe Dixmude (Linie Ostende Dixmude). 232 801 Fr. Sicher⸗ heitsleistung 23 000 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 13. Juni.

8 Dänemark.

M30. Mai 1905, 12 Uhr. Dänische Staatsbahnen, im „Maskin⸗ afdelingens Kontor“, Kopenhagen, Gl. Kongevej 1 D III: Lieferung von: ca. 80 000 kg Twistabfall, 500 m wollenem Gar⸗ dinenstoff, 1500 m baumwollenem Gardinenstoff, 800 m Hefsian⸗ leinwand, 1000 m Fassonleinwand, 600 m ungebleichter Leinwand, 1200 m Twistleinwand, 100 m federdichter Leinwand, 600 m Deck⸗ leinwand, 2000 m ungebleichtem Drillich, 600 m. Handtuchdrillich, 600 m blauem Baumwollstoff, 24 000 Stück Wischlappen, 850 m Linoleum, 600 m rotem Plüsch, 2000 m grauem, nadelgestreiftem Plüsch, 37 Stück Plüschteppichen, 100 m säurewiderstandsfähigem Wollstoff, 25 kg Wollgarn, 200 m Filtrierstoff, 500 m Segeltuch. Lieferungsbedingungen und Formulare an Ort und Stelle.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. 1

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 20 vom 17. Mai 1905.)

Pest.

Großbritannien. Zufolge einer Mitteilung vom 13. Mai sind in einem Hause in Leith (Schottland) 4 Pestfälle, darunter 1 mit tödlichem Ausgang festgestellt worden. In Edinburg sind 2 Personen an der Pest erkrankt und 1 der Pest erlegen. Die Ein⸗ schleppung scheint durch Schiffsratten erfolgt zu sein.

Aegypten. In der Zeit vom 29. April bis 6. Mai wurden 5 neue Erkrankungen (und 4 Todesfälle) an der Pest festgestellt, davon 4 (3) im Bezirke Tukh der Provinz Kaliubieh und 1 (1) in Port Said. 1b b

Aden. Vom 22. bis 28. April sind an der Pest 14 Personen erkrankt und 3 gestorben.

Britisch⸗Ostindien. Während der am 22. April abgelaufenen Woche sind in der Präsidentschaft Bombay 3496 neue Er⸗ krankungen (und 2787 Todesfälle) an der Pest zur Anzeige gelangt, davon 1203 (1021) in der Stadt Bombay, 232 (209) im Stadt⸗ und Hafengebiet von Karachi, 3 (3) im Hafen von Broach, 15 (9) im Stadt⸗ und Hafengebiet von Imnagar.

Straits Settlements. In Singapore ist am 14. April ein neuer Pestfall vorgekommen. Ferner ist im April eine Erkrankung in der Provinz Wellesley (auf dem Festlande gegenüber Penang gelegen) festgestellt worden.

Britisch⸗Südafrika. In der Kapkolonie ist in der Woche vach 2. bis 8. April in East London ein neuer Pestfall gemeldet worden.

Chile. Zufolge einer Mitteilung vom 31. März sind in Arica mehrere Pestfälle vorgekommen. Die Krankhbeit ist dorthin aus Pisagua eingeschleppt worden. 3

Neu⸗Süd⸗Wales. In Newcastle sind am 27. März 2 Pestfälle und am 30. März ein dritter Fall festgestellt worden. Eine weitere Erkrankung ist am 5. April in Sydney zur Anzeige

gelangt. 3 Pest und Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben in der Woche vom 2. bis 8. April 712 Personen an der Pest und 58 an der Cholera.

Cholera.

Rußland. Am 2. und 4. Mai ist laut amtlicher Bekannt⸗ machung je eine Erkrankung an der Cholera in Ashabad (Trans⸗ kaspien) und Zarizon (Gouv. Saratow) festgestellt worden.

Gelbfieber.

is 5. April 1 Erkrankung, im Bezirk Veracruz vom 1. bis 5. April 2 Erkrankungen und 1 Todesfall.

Pocken. .

Deutsches Reich. Für die Woche vom 7. bis 13. Mai sind insgesamt 8 Pockenerkrankungen gemeldet, und zwar 1 tödliche in Orlowo (Kr. Briesen, Reg.⸗Bez. Marienwerder) bei einem russischen Arbeiter, 1 in Greifswald (Reg.⸗Bez. Stral⸗ sund), 1 in Straßburg i. E. bei einem italtenischen Erd⸗ arbeiter, 1 in Busendorf (Kr. Bolchen, Lothringen) bei einem Krankenhausdiener, 1 in Amneville⸗Stahlheim (Kr. Dieden⸗ hofen⸗West), 1 in Me tz und 2, darunter 1 tödliche, in St. Marie⸗aux⸗ Chönes (Landkr. Metz).

Bei dem für die Vorwoche aus Hayingen (Kr. Diedenhofen⸗ West) gemeldeten Krankheitsfalle hat es sich zufolge weiterer Fest⸗ stellung nicht um Pocken gehandelt.

Chile. Zufolge einer Mitteilung vom 31. März treten in Valparaiso, Valdivia und Curepto (Provinz Talca) die gehäuft auf. Auch in dem bei Valparaiso gelegenen Seebade

ina del Mar sind mehrere Pockenfälle vorgekommen.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 3, St. Petersburg 4, Konstantinopel gen 27. März bis 30. April) 18, Kalkutta 6 Todes⸗ älle; London (Krankenhäuser) 4, Paris 21, St. Peters⸗ burg 13 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 21, New York 61, Wien 102 Erkrankungen; Fleckfieber: Moskau 3, St. Petersburg 6 Todesfälle; St. Petersburg 29 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau 2 Todesfälle; 16 Erkrankungen; Genick⸗ starre: Beuthen 6, Reg.⸗⸗Bezirke Düsseldorf, Posen je 2, Nürnberg 3, New York 104 Todesfälle; Berlin 2, Breslau 3, Nürnberg 5, Reg.⸗Bezirke Arnsberg, Düsseldorf, Schleswig je 2, New Vork 111 Erkrankungen; Rotlauf: Budapest 27, Wien 48 Er⸗ krankungen; epidemische Ohrspeicheldrüsenentzündung: Nürnberg 38, Kopenhagen 82, Wien 37 Erkrankungen; Influenza: Berlin, Hamburg, Leipzig je 3, London 18, Moskau 10, New York, Paris je 4, St. Petershurgs Todesfälle; Nürnberg 14, Kopenhagen 61 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg⸗Bez. Schleswig 101, Nürnberg 21. chbhgs; Krebs: Altona 2, Berlin 39 Todesfälle; Ankylosto⸗ miasis: Reg.⸗Bez. Arnsberg 21 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharkach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 0,91 %): in Gelsenkirchen Er⸗ krankungen kamen zur Anzeige in Berlin 26, Hamburg 20, Budapest 54, Kopeahagen 34, London (Krankenhäuser) 235, New York 212, Paris 66, St. Petersburg 59, Stockholm 22, Wien 54; desgl. an Masern und Röteln (1886/95: 1,15 %): in Kottbus, Darmstadt, Flensburg Erkrankungen wurden gemeldet in Breslau 40, in den Reg.⸗⸗ Bezirken Königsberg 124, Posen 116, Stettin 103, Wiesbaden 335, in Nürnberg 26, Hamburg 42, Budapest 167, Kopenhagen 155, New York 356, Paris 260, St. Petersburg 149, Prag 20, Wien 685; desgl. an Diphtherie und Krupp (1885/95: 4,27 %): in Hamborn, Meiderich Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 28, Hamburg 22, Budapest 26, Christiania 21, London (ranendeerh 79, New York 294, Paris 77, St. Peters⸗ urg 62, Stockholm 24, Wien 105 desgl. an Keuchhusten: in Aachen Erkrankungen kamen zur Anzeige im Reg⸗Bez. Schleswig 69, in Kopenhagen 25, New York 46, Wien 84; ferner wurden Er⸗ krankungen gemeldet an Typhus in Paris 24, St. Petersburg 137.

Es gelangten zur Anzeige im Bezirk Oaxaca vom 12. Februar

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 20. Mai

1905.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Tierseuchen im Deutschen Reich am 15. Mai 1905.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

MNiachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke)

verzeich in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche oder euche (einschl. Schweinepest) am 15. Mai herrschten. Die Fühlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind letztere in

lammern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Rotz (Wurm).

Preußen. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Lvck 1 (1). Reg.⸗Bez. Marienwerder: Thorn Stadt 1 (1). Stadtkreis erlin 1 (4). Reg.⸗Bez. Bromberg: Hohensalza 1 (1). Reg.⸗Beꝛ. Breslau: Trebnitz 2 (2). Reg.⸗Bez. Oppeln: Gleiwitz Stadt 1 (1), Zabrze 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Gelsenkirchen Stadt 1 (1). Reg.⸗⸗Bez. Trier: Saarbrücken 1 (1). Reg.⸗Bez. Sigmaringen: Hechingen 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Griesbach 1 (1).

Reg.⸗Bez. Oberfranken: Ebermannstadt 1 (1), Forchheim Stadt 1 (1).

Zusammen einden und 17 Gehöfte.

Lungenseuche. Frei.

Maul⸗ und Klauenseuche und Schweineseuche

(einschl. Schweinepest).

. Schweine⸗ 1 Beiirk n Uwen Regierungs⸗ ꝛc. esi 2 un einschl.

sowie 1Sgz Schweine⸗

pest

8

Preußische Provinzen, ferner Bundes⸗

staaten, Bundesstaaten,

welche in welche nicht Regierungs⸗ in Regierungsbezirke

bezirke 8 geteilt sind. geteilt sind. 8

Gemeinden 9 Gemeinden Gehöfte

vwm

Kreise ꝛc.

G 0

3.

Königsberg. Gumbinnen. Danzig. Marienwerder Berlin... otsdam. rankfurt. Stettin Köslin. Stralsund 1 5 Posen 8 8. 19 Bromberg 11 65 Breslau.. 8 18 154 181 Liegnitz. . 17 93 107 Oppeln. 13 40 49 Magdeburg . I 10 29 32 Merseburg . 14 69 108 Erfurt. . 3 15 21 Schleswig V 22 147 190 Hannover 19 21 Hildesheim 19 22 Lüneburg 21 22 Stade. 36 50 Osnabrück 38 55 Auri 3 Münster. 28 Minden. 14 Arnsberg. 20 Cassel. 45 Wiesbaden 48 Koblenz. 13 Düsseldorf 61 119 Cöln... 11] 17 Priet.. 26 34 Aachen. Sigmaringen Oberbayern. Niederbayern Pfalz.. Oberpfalz. Oberfranken Mittelfranken. Unterfranken Schwaben. Bautzen. Dresden. Leipzig.. Chemnitz.. Zwickau. Neckarkreis . . Schwarzwaldkreis. Jagstkreis . Donaukreis.. Konstanz.. 8 Freiburg. . Karlsru e Mannheim. Starkenburg Oberhessen.. . Rheinhessen..... Mecklenburg⸗Schwerin 2 S 3 Mecklenburg⸗Strelitz. Oldenburg. ee1.““ Birkenfeldd. 1 Sachsen⸗Altenburg ve6* IE“] Schwarzburg⸗Sondersh. Schwarzburg⸗Rudolstadt Waldecdt . Reuß älterer Linie Reuß jüngerer Linie.

1.

Ostpreußen Westpreußen V

18 51 60 11 21 21 12 39 44 15/151 174 1 1 15 16 12 13

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Lothringen

1: Neidenburg 1 (1). salza 1 (1). 13: Breslau 1 (1). : Ne Tirschenreuth 2 (3). 42: Eichstätt 1 (1), Fürt Marktheidenfeld 1 (2), Leonberg 1 (1), Stuttgart Stadt 1 (1). 58: Darmstadt 1 (1).

Rastenburg 4 (6),

illkallen 2 (2), Sta yck 4 (4), Lötzen 4 (4), Sensburg Elbing Stadt 1 (1), Danzig Stadt 1 (2), Dirschau 2 (3), Pr.⸗Stargard 2 (2), Berent Neustadt i. Westpr. 3 (3), Putzig 5 (8). Marienwerder 6 (6), R Strasburg i. Westpr. 3 (3), Briesen Graudenz Stadt 1 (2), Graudenz 42 (51), 9 (11), Schlochau 2 (2), 5: Stadtkreis Berlin 1 (1). Angermünde 3 (3), Ob Stadt 1 (2), Teltow Luckenwalde 1 (1), Zauch⸗Belzig 1 (1), Osthavelland 5 (7), prignitz 1 (1). 7: Kön walde 5 (6), Friedeberg i. Nm. 1 (3), Landsberg Weststernberg 2. (2), 8 1 (3), Krossen 2 (2), Guben 2 (2), 4 (4), Kottbus 2 (2), 3 (3), Ueckermünde 1 (1) Greifenhagen 4 (5), Pyritz 1 Saatzig 7 (10), Naugard 1 (1). 9: Schivelbein 1 (1), g Belgard 6 (7), Kolberg⸗Körlin 1 (1), Köslin 4 Schlawe 9 (11), Rummelsburg 2 (2), Stolp 11 (12), Lauenburg i. Pomm. 6 4 (4), Stralsund Stadt 1 (2), Franz Grimmen 3 (3). 11: W. 1 (1), Schrimm 5 (5), Posen 3 (3), Samter 3 (3), chweri Grätz 9 (9), Bomst 1 (1), Fraustadt 5 (6), Schmi 3 (3), Rawitsch 3 (4), 2 (2). 12: Filehne 15 (19), Czarnikau 1 (1), Kolmar i. P. 8 (8), Wirsitz 4 (7), Schubin 4 (4), Ho Znin 6 (7), Wongrowitz 5

13: Oels 2 (3),

Wohlau 7 (8), Neumark Strehlen 4 (4), Nimptsch 2 1 (1), Schweidnitz 14 (14), 1 Glatz 3 (4), Neurode 14 (23), Habelschwerdt 6 (10). berg 8 (13), Freistadt 11 (12), Sagan 4 (5), Bunzlau 4 (4),

Glogau 11 (11),

6 (6), Liegnitz 7 (7), Jauer 6 (7) Löwenberg 2 (2), Lauban 1 (1), 7 (7), Hoyerswerda 1 (1). Groß⸗Strehlitz 2 (2), Lublinitz 2 (4), Kattowitz 4 (5), Pleß 1 (1), R. Leobschütz 3 (3), Falkenberg 1 (1), Neisse 8 ( 3 (4), Gardelegen Jerichow II 2 (2), Kalbe 4 (6), Wanzleben 1 (1) Neuhaldensleben 1 (1), b Wittenberg 9 (11), 17 (38), Halle a. S. Stadt 1 (3),

Gebirgskreis 1 (1),

8 (15), Querfurt 2 (2), M. burg 1 (1). 18: Langensalza

Schweinitz 5 (5),

10 (15). 19:

burg 24 (33), Flensburg Stadt Schleswig 15 (24), Tondern 3 (3), Oldenburg 6 (8), Stadt 1 (1), Kiel 3 (4), 1 (1), Süderdithmarschen 9 (10), 3 (3), Wandsbeck Stadt 1 (1), Stormarn 2 (2), Pinneberg 15 (21), Herzogt. Lauenburg 9 (12). 20: Nienburg 1 (1), Stolzenau 1. (1), ¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke ist die sprechende lfde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

78 Schaumburg⸗Lippe 79 Lippe. 80 Lübeck.

81 Bremen.

83 Unter⸗Elsa Elsaß⸗ b Dier Ec. 85 Lothringen. Betroffene Kreisf

a. Maul⸗ und Klauenseuche. 11: Posen West 1 (1). 40: Neustadt a. W.⸗N. 1 (1), h Stadt 1 (3). 43: Heilbronn 1 (1), 52: Crailsheim 1 (1).

60: Oppenheim 1 (5). Zusammen: 17 Gemeinden und 25 Gehöfte. b. Schweineseuche (einschl. Schweinepest).

1: Fischhausen 5 (5), Königsberg i.

berg i. Pr. 4 (4), Labiau 3 (4), 1 Friedland 3 (4), 3 (3), Braunsberg 2 (2), Heilsberg 6 3 (3), Neidenburg 2 (2), Osterode i. itier2 1 (1). 2

12: Hohen⸗

Ochsenfurt 1 (1).

Pr. Stadt 1 (5), Königs⸗ Wehlau 1 (1), Gerdauen 3 Pr.⸗Evlau 6 (6),

7), Rössel 2 (2), Ortelsburg Ostpr. 1 (1), Mohrungen 1 (1), Tilsit Stadt 1 (1), Tüfit 2 (2), llupönen 1 (1), Insterburg 1 (1), Goldap 1 (1), 1 (1), Johannisburg 3 63). Elbing 3 (3), Marienburg i. 2 Danziger Niederung 1 (1), Danziger Höhe 5 (5), 7 (7), Karthaus 2 (2), 4: Stuhm 10 (10), „Löbau 17 (17), 2 (2), Thorn 3 (5), Kulm 9 (11), Schwetz 18 (22), Konitz Deutsch⸗Krone 11 (12). 6: Prenzlau 5 (5), Templin: ), Rirdorf

: Niederung 1 (1),

osenberg i. Westpr. 13 (14)

Flatow 5 (6),

erbarnim 6 (8), Niederbarnim 7 (13. 7 (8), Beeskow⸗Storkow 3 (3), Jüterbog⸗ Potsdam Stadt 1 (1), Ruppin 2 (2), 1 Nm. 11 (16), Soldin 1 (1), Arns⸗ 3 (3) Lebus 7 (10), Züllichau⸗Schwiebus au 10 (10), Kalau 8: Demmin 1 (1), Anklam „Randow 3 (5), Stettin Stadt 1 2 (17), Stargard i. Pomm. Stadt 1 (1), 6 (10), Greifenberg 3 (4), Regenwalde Dramburg 2 (2), Neustettin 3 (3),

Oststernber (2), Lübben 2 (2), Luck Sorau 2 (2).

Bütow 5 (12). 10: Rügen burg 4 (5), Greifswald 4 (4), Jarotschin 1 (1), Schroda (2), Obornik Schwerin a. W. 2 (5), I 1 (1), Lissa (3), Pleschen

Wreschen 1 (3), Jar Ost 3 (3), Posen West 2 Birnbaum 4 (4),

Gostyn 1 (1),

nsalza 1 (1), Mogilno 2 (2), Witkowo 5 6(5). 3 (25), Militsch 4 (4), Steinau 3 (3), kt 27 (34), Breslau 20 (21), Ohlau 5 (6), (2), Frankenstein 4 Striegau 7 (),

Gnesen 5 (6),

4), Reichenbach Waldenburg 8 (8), 14: Grün⸗ Sprottau 9 (13), Goldberg⸗Hainau „Bolkenhain 1 (1), Landeshut 4 (5), Görlitz 2 (2), Rothenburg i. O.⸗L. : Kreuzburg 4 (4), Oppeln 3 (3), 1 (1), Tost⸗Gleiwitz 8 (12), Zabrze Rybnik 2 (2), Ratibor 1 (1), 16: Salzwedel Jerichow 1 „Wolmirstedt 2 (2), 17: Torgau 5 (5),

Bitterfeld 1 (1), Saalkreis Delitzsch 2 (2), Mansfelder Mansfelder Seekreis 5 (11), s „Merseburg 7 (8), Weißenfels 5 (5), Naum⸗ 3 (4), Weißensee 2 (2), Ziegenrück

Lüben 9 (10),

4 (4), Stendal Oschersleben 1 (1).

Sangerhausen

Flensburg 14 (16), Husum 2 (5), „MNeumünster Rendsburg 4 (4), Norderdithmarschen Steinburg 11 (13), Segeberg

Eckernförde

Hannover Stadt 1 (1), Hannover 4 (4), Linden 3 (5), Springe 2 (2), Hameln 7 (7). 21: Peine 2 (2), Hildesheim 1 (3), Marien⸗ burg i. Han. 2 (3), Alfeld 1 (1), Goslar 4 (4), Osterode a. H. 2 (2), Duderstadt 2 (2), Göttingen 1 (1), Münden 2 (2), Zellerfeld 1 (1), Ilfeld 1 (1). 22: Gifhorn 3 (3), Fallingbostel 2 (2), Lüchow 1 (1),

Bleckede 2 (2), Lüäneburg Stadt 1 (2), Lüneburg 7 (7), Winsen 1 (1), Harburg 4 (4). 23: Jork 5 (7), Stade 11 (12), Lehe 6 (12), Geestemünde 6 (7), Blumenthal 5 (6), Verden 1 (1), Bremervörde 2 (5). 24: Meppen 2 (2), Aschendorf 3 (3), Lingen 2 (2), Bersen⸗ brück 26 (42), Wittlage 2 (2), Melle 2 (2), Iburg 1 (2). 25: Norden 2 (4), Aurich 1 (1). 26: Tecklenburg 1 (1), Waren⸗ dorf 8 (12), Beckum 2 (6), Lüdinghausen. 3 (4), Münster 1 (3), Steinfurt 2 (4), Coesfeld 2 (2), Borken 8 (12), Reckling⸗ hausen Stadt 1 (1). 27: Minden 1 (1), Lübbecke 2 (2), Halle i. W. 6 (7), Wiedenbrück 1 (1), Paderborn 2 (2), Büren 2 (2). 28: Arnsberg 2 (4), Brilon 3 (3), Soest 2 (2), Hamm 7 (13), Dortmund 2 (2), Gelsenkirchen 1 (1), Hattingen 1 (1), Iserlohn 1 (2), Wittgenstein 1 (1). 29: Cassel Stadt 1 (4), Cassel 18 (24), Eschwege 3 (3), Fritzlar 7 (10), Hofgeismar 3 (4), Melsungen 1. (1), Rotenburg i. H.⸗N. 3 (3), Wolfhagen 3 (3), Frankenberg 1 (1), Fulda 3 (4), Hersfeld 1 (1), Schmalkalden 1 (1). 30: Dillkreis 4 (4), Oberwesterwaldkreis 8 (8), Westerburg 7 (9), Obkrlahn⸗ kreis 1 (5), Limburg 2 (3), Unterlahnkreis 4 (4), St. Goarshausen 4 (4), Untertaunuskreis 5 (8), Usingen 7 (9), Obertaunuskreis 4 (4), Höchst 2 (2). 31: Kreuznach 7 (11), Zell 1 (1), Altenkirchen 1 (1), Meisenheim 4 (5). 32: Kleve 8 (10), Rees 3 (13), Crefeld 3 (4), Duisburg Stadt 1 (4), Oberhausen Stadt 1 (2), Mülheim a. Ruhr Stadt 1 (2), Ruhrort 2 (4), Essen 2 (3), Mörs 11 (16), Geldern 14 (24), Kempen i. Rh. 9 (31), Düsseldorf 1 (1), Mettmann 1 (1), Solingen 2 (2), Neuß 1 (1), Gladbach 1 (1). 33: Siegkreis 1 (1), Mülheim a. Rh. Stadt 1 (1), Mülheim a. Rh. 2 (3), Cöln Stadt 1 (6), Cöln 1 (1), Euskirchen 2 (2), Rheinbach 2 (2), Bonn 1 (1). 34: Daun (2), Prüm 4 (5), Bitburg 3 (3), Trier Stadt 1 11), Trier (2), Saarburg 3 (6), Merzig 1 (1), Saarlouis 3 (5), Saarbrücken (9). 35: Erkelenz 2 (2), Geilenkirchen 2 (2), Jülich 8 (9), Düren 5 (7), achen 2 (3), Eupen 2 (3). 37: Aichach 3 (4), Bruck 3 (5), Dachau 1 (1), Ebersberg 1 (2), Erding 3 (4), Freising 1 (1), Landsberg Stadt 1 9 Landsberg 1 (1), Miesbach 2 (2), München Stadt 1 (1), München 5 7), Pfaffenhofen 2 (2), Rosenheim 1 (1), Wasserburg 1 (1). 38: Wolfstein 1 (1). 42: Fürth 3 (3), Nürnberg Stadt 1 (1). 44: Dillingen 1 (1), Kempten 2 (4), Lindau 1 (1), Memmingen 1 (1), Schwabmünchen 1 (2), Zusmarshausen 1 (1). 45: Zittau 2 (2). 16: Dresden⸗Altstadt 1 (1), Dresden⸗Neustadt 1 (1), Pirna 2 (2), Dippoldiswalde 3 (3). 47: Borna 1 (1), Döbeln 7 (8), Rochlitz 2 2). 48: Flöha 1 (1). 49: Plauen 1 (1). 51: Tübingen 1 (2). : Oehringen 1 (1). 53: Wangen 1 (1). 55: Emmen⸗ ngen 1 (1), Freiburg 1 (3), Waldkirch 1 (1), Offenburg 1 (2). : Achern 1 71), Pforzheim 1 (1). 57: Eberbach 2 (2), Mosbach 3). 58: Groß⸗Gerau 1 (1). 59: Alsfeld 1 (1). 60: Mainz Worms 1 (12). 61: Gadebusch 3 (3), Wismar 7. (8), 2 (2), Rostock 3 (3), Waren 1 (1). 62: Weimar (6), Apolda 9 (15), Dermbach 2 (2), Neustadt a. O. 12 (15). : Neustrelitz 3 (8). 64: Oldenburg Stadt 1 (1), Oldenburg 4 (6), sterstede 1 (1), Butjadingen 1 (1), Elsfleth 2 (2), Delmenhorst dt 1 (12), Pelmenhorst 2 (3), Wildeshausen 2 (2), Cloppenburg (2), Friesovthe 1 (1). 67: Braunschweig 7 (10), Wolfenbüttel 67), Helmstedt 6 (6), Gandersheim 5 (11), Holzminden 1 (1). §: Saalfeld 2 (2). 70: Coburg Stadt 1 (1). 71: Gotha (1). 72: Cöthen 3 (3), Bernburg 2 (2). 73: Ebeleben 2 (2). 74: Frankenhausen 1 (1). 75: Kreis der Twiste 2 (2), Kreis der Eder 2 (2). 79: Lage Stadt 1 (3), Detmold 1 (1), Schötmar 1 (1), Lemgo Stadt 1 (1), Brake 2 (2). 81: Bremen Stadt 1 (2), Bremisches Landgebiet 1 (1). 82: Hamburg Stadt 1 (1), Geest⸗ lande 2 (2), Bergedorf 1 (1). 84: Mülhausen 6 (8). Zusammen: 1762 Gemeinden und 2263 Gehöfte.

29

Sbeo Zcxr 8 S

92 —,——

AbG

Niederlande.

Durch Erlaß der niederländischen Regierung vom 16. d. M., ver⸗ öffentlicht im „Nederlandsche Staatscourant“ vom 17. d. M. Nr. 115, ist vom 18. d. M. ab die Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten Kleidungsstück nd ungewaschener Leib⸗ und Bettwäsche aus Leith ve i worden. n Reisenden mitgeführte Gepäck, soweit es in ungewas gei Bettwäsche besteht, fällt gleichfalls unter dieses Verbot.

Im übrigen ist das Verbot nicht a .

I. was die Ein⸗ oder Durchfuhr betri auf Waren, die zwar von Leith eingeführt worden sind, von denen aber hinreichend nach⸗ gewiesen ist, daß sie von anderswo herstammen und dergestalt trans⸗ portiert und verpackt sind, daß sie mit infizierten Gegenständen nicht in Berührung gewesen sein können;

II. was die Durchfuhr betrifft: auf Waren, die dergestalt ver⸗ packt sind, daß sie unterwegs keinerlei Bearbeitung oder Behandlung erfahren können.

Schweden.

Ddie schwedische Regierung hat laut Bekanntmachung vom 13. d. M.

die Stadt Leith für pestverseucht erklärt. Aegypten.

Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat die für die Abfahrt der Schiffe aus ägyptischen Häfen früher angeordneten Vorsichtsmaßregeln wieder in Kraft gesetzt. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 2. Juni 1903, Nr. 127.) b

„Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat für Her⸗ künfte von Porbandar das Pestreglement in den ägypti⸗

111““

schen Häfen in Kraft gesetzt.

Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 14. Mai 1905. (Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Ausweisen.)

V Pocken der (Schweine ausschlag

Schweine V V Rotlauf Schwe Bläschen⸗

pest

Schweine seuche)

Niederösterreich

berösterreich.. Salzburg.. Steiermark. .

Küstenland Vorarlberg

Böhmen

Mähren

Schlesien. Galizien. Bukowina

Dalmatien

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