1905 / 121 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Invaliditätsalters von 50 auf 41 Jahre ohne Kommentar angegeben hat. as eine bleibt aber bestehen: eine Verschiebung nach der schlechten Seite hin ist in den letzten 15 Jahren eingetreten; das wird auch der Herr Abg. Hilbck nicht bestreiten. Wenn man mit durchschnittlichen Zahlen operiert, ist immerhin eine Verschiebung nach unten in nicht unerheblicher Weise eingetreten; und wenn der Herr Oberberghauptmann eine andere Zahl angegeben hat, als der Herrn Abg. Brust, so erklärt sich das eben daraus, daß der Herr Oberberghauptmann mit Durchschnittszahlen operiert hat und der Herr Abg. Brust nur mit der zufälligen Invaliditätszahl von 1903, das sind die 41 Jahre.

Meine Herren, daß eine Verschiebung in dem Gesundheits⸗ zustande stattgefunden hat, darüber kann, glaube ich, gar kein Zweifel bestehen, und ebenso, daß das westfälische Revier mit an un⸗ günstigster Stelle steht. Meine Herren, es wird zweifellos Schwierig⸗ keiten geben das nehme ich an auch mit dem Herrn Abg. Hilbck und mit den Herren Hus und Husemann —, wenn man in der einen Grube eine kürzere Zeit hat als auf der andern; aber, meine Herren, daß daraus ein Kriegszustand entstehen sollte, wie die Vertreter der Bergarbeiter, insbesondere Herr Hus, gesagt haben, kann ich nicht einsehen. Die Feststellung der Temperatur in den Zechen würde zweifellos durch die zahlreichen Einfahrer geschehen, die vorhanden sind. Die Statistiken, die wir haben machen lassen und die wir Ihnen in der Kommission mitgeteilt haben, beruhen auch auf der⸗ artigen Aufzeichnungen, und diese vorläufigen Aufzeichnungen haben ergeben, daß es keinerlei Schwierigkeiten macht, regelmäßig diese Auf⸗ zeichnungen zu machen. Daß diese Aufzeichnungen von der Arbeiter⸗ schaft angezweifelt werden sollten, glaube ich nicht. An der objektiven Feststellung von Tatsachen durch die Bergbehörde hat sich von der Arbeiterschaft niemals ein Zweifel erhoben. Ich glaube, daß die Bergbehörde sich heute noch des vollen Vertrauens der Arbeiterschaft nach dieser Richtung hin erfreut, und ich nehme nicht an, daß hierin ine Aenderung eintreten würde.

Meine Herren, bei der großen Mehrheit, die sich gegen den Auf⸗ bau unseres sanitären Arbeitstages einmal ergeben hat, hat der Herr Oberberghauptmann ja auch schon den Weg angegeben, der eventuell gangbar sein würde, den Weg, diejenige Temperatur, bei der es entschieden für die Arbeiter anfängt, sehr unbehaglich bei der Arbeit zu werden, als eine Grenze zu nehmen, bei der eine weitere Ein⸗ schränkung stattfinden müsse. Meine Herren, ich habe da auch die Aeußerungen der Bergbautreibenden in der Presse und in ihren Ver⸗ sammlungen verfolgt und meine doch, mit Sicherheit gelesen zu haben, daß in den Kreisen der Bergbautreibenden gar keine üble Absicht vor⸗ handen gewesen wäre, unsere Vorlage zu akzeptieren, wenn wir unsere Temperaturgrenze von 22 ° auf 24° oder 25 ° hiaufschrauben wollten; ich glaube, der Herr Abg. Hilbck ist selbst eine Zeitlang schwankend gewesen, ob das nicht eine Grundlage sein würde. Es ließe sich ja konstruieren, wie der Herr Oberberghauptmann schon gesagt hat, daß man in § 93c, in dem statuiert wird, was bereits seit Jahren in Westfalen geltend ist, daß nämlich eine Temperatur, die früher 290 war und jetzt auf 280 herabgesetzt ist, eine sechsstündige Arbeitszeit bedingt, noch eine Zwischenstufe einschaltet, die bei 24 oder 25° läge, und daß man dann, was wir auch wollten, für solche Punkte eine 7 ½ stündige Arbeitszeit einführt. Ich gebe Ihnen anheim, ob Sie nicht bis zur dritten Lesung auf diesen Weg treten wollen. Ich glaube, Sie täten gut daran, eine solche leicht faßbare sanitäre Grenze zu ziehen und sich auf diejenigen Arbeitspunkte zu beschränken, auf denen diese Temperatur herrscht. Dann fallen alle die Gründe weg, die der Herr Abg. Hilbck gegen den scharfen Zug in den Haupt⸗ förderungsstrecken geltend gemacht hat. Es handelt sich dann darum, durch gute Ventilation an den Arbeitspunkten und durch reichliche Luft⸗ zufuhr die Temperatur herabzusetzen. Dadurch schaffen Sie etwas Gutes, einen Anreiz zur Verbesserung der Verhältnisse in den Gruben.

Wenn Sie diese zweite Temperaturgrenze noch einrichten, dann würden auch diejenigen Bedenken fortfallen, die, wie der Herr Ober⸗ berghauptmann schon ausgeführt hat, bei unseren Vorbereitungen gegen Vorschläge angeführt sind, welch letztere dahin gingen, eine Zfache Staffelung der Arbeitszeit eintreten zu lassen. Dann ist die Sache ebenso einfach, wie wir sie gemacht haben. Sie haben dann eine 6stündige Grenze für diejenigen Arbeitspunkte, die 280 haben, und Sie würden eine 7 ½ stündige Maximalarbeitsgrenze für diejenigen Punkte haben, an denen 24 oder 25 ° herrschen. Im übrigen würde die Ordnung, wie wir sie vorgenommen haben mit der Beschränkung der Einfahrtszeit auf eine halbe Stunde, im wesentlichen das er⸗

reichen, was wir auch erreichen wollen. Auf die Form kommt es uns

nicht an, sondern nur auf die Sache. Es muß hier aber eingegriffen werden, und die Verhältnisse müssen gebessert werden. Die Ein⸗ schränkung der Einfahrtszeit auf eine halbe Stunde ist nichts anderes als eine Erfüllung dessen, was das habe ich wiederholt ausgeführt im Jahre 1889 den Arbeitern feierlich versprochen, aber nicht gehalten ist, undezwar nicht gehalten nicht etwa aus bösem Willen, sondern der Uebelstand ist allmählich entstanden. Tatsächlich aber haben 60 % der Arbeiter nicht das, was ihnen im Jahre 1889 zugesagt ist. Das muß aber herbeigeführt werden, und ich erkenne es auch mit Dank an, daß Sie das wollen. 4

Nun noch einige Worte über einige Punkte des Gesetzes, über die bisher keiner der Redner gesprochen hat! Das sind, was die Kommission auch hat fallen lassen, die Bestimmungen über die Ueber⸗ und Nebenschichten. Auch diese Bestimmungen haben ihre gute Be⸗ gründung. Es ist angeführt worden, es wäre eine schwere Schädigung für die Arbeitgeber, wenn man hier eingriffe. Ich habe in der Kom⸗ mission bereits darauf erwidert, daß das, was wir vorschreiben, was nämlich als zulässig an Ueberschichten gelassen werden soll, das Drei⸗ fache dessen ist, was im Durchschnitt der letzten 4 Jahre überhaupt an Ueberschichten in Westfalen verfahren worden ist, daß also von einer Beeinträchtigung der wirklichen Arbeit nicht gesprochen werden kann, und daß der Periodizität der durch die Saison verlangten Leistung genügend Rechnung getragen worden ist. Worauf es uns an⸗ kommt, ist nur das, daß nicht einzelne Arbeiter bei einer Arbeit, die notorisch nicht gesund ist, übertriebene Ueberschichten verfahren, andere Arbeiter aber vollständig frei bleiben. Andererseits haben wir, weil wir die Notwendigkeit anerkennen, daß unter gewissen Umständen Ueberschichten verfahren werden müssen, und weil gerade in Gewerkvereinen gegen das Verfahren von Neben⸗ und Ueberschichten großer Widerstand geleistet wird, in dem Gesetze nicht nur eine Belastung für die Arbeit⸗ geber eingefügt, sondern wir haben auch eine erhebliche Belastung für die Arbeiter eingeführt, indem wir die Pflichtüberschichten firiert haben

* Meine Herren, daraus, daß wir das getan haben, erkläre ich es mir,

daß in der Presse, auch in der Arbeiterpresse, über das Fortfallen dieser Bestimmungen, die wir in unserem Entwurf getroffen haben, kaum etwas gesagt ist. Die Bestimmungen, die wir positiv über die Pflichten der Arbeiter getroffen haben, sind den Gewerksvereinen augenscheinlich so unbequem, daß sie keinen Wert darauf legen, die umgekehrte Beschränkung wegfallen zu lassen. Von diesem Gesichtspunkt aus könnte man politisch über die Sache hinwegsehen; aber sachlich stehe ich auf dem Boden der Vorlage und sage nochmals: was wir getan haben, ist wohlüberlegt, ist auch nicht

von gestern auf heute gemacht, sondern ist etwas, was auf langjähriger

Arbeit basiert.

Geheimer Oberbergrat Meißner führt gegenüber dem Abg. Hilbck aus, daß die klimatischen Verhältnisse über Tage und unter Tage sich nicht gut pergleichen ließen, weil über Tage der Feuchtigkeitsgrad der Luft sehr stark wechsle, während in der Grube in der Regel ein höherer Feuchtigkeitsgrad von durchschnittlich 80 pCt. herrsche. Der Redner verteidigt mit längeren technischen Ausführungen die Re⸗ gierungsvorlage und erklärt es nicht für angängig, außer den Stein⸗ kohlenbergwerken auch die anderen Bergwerke in die Bestimmungen der Vorlage hineinzuziehen. In den Braunkohlengruben sei es üblich, im Winter eine Stunde länger zu arbeiten; das würde aber z. B. in den Steinkohlengruben gar nicht ausreichen; die Vorlage läßt ja auch bis zu acht Stunden Ueberschichten in einer Woche zu.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Ich bitte, die Kommissionsvorschläge in allen ihren Teilen unverändert anzu⸗ nehmen, vielleicht unter Annahme des nationalliberalen Verbesserungs⸗ antrages über die Auswahl der Beisitzer des Gesundheitsbeirates. Entschieden beistimmen kann ich dem Minister in der entschiedenen Abweisung eines allgemeinen Maximalarbeitstages für die er⸗ wachsenen Arbeiter. Diese Abwehr hat im ause sympathisch berührt. Diese Abweisung des Maximalarbeitstages bestimmt unsere Stellung egenüber dem Antrage des Zentrums und den anderen

nträgen. Wir müssen diese Anträge grundsätzlich ablehnen. Es besteht auch kein Bedürfnis für den Vorschlag des Verbots einer Verlängerung der jetzigen Arbeitszeit. An eine solche ist gar nicht zu denken. Ein solcher Vorschlag bedeutet, daß die jetzige Arbeitszeit ein⸗ für allemal und für alle Zeiten gesetz⸗ lich festgelegt werden soll; das wäre der Weg zur Einführung des allgemeinen Maximalarbeitstages. Wir wollen nicht, daß wir von dem jetzigen Zustand allmählich zu dem Normalarbeitstag hinüber⸗ gleiten. Deshalb halten wir die Vorschläge der Kommission für an⸗ gemessen, daß die Oberbergämter in den Fällen des Bedürfnisses aus gesundheitlichen Rücksichten die Arbeitszeit regeln können. Ich bitte Sie ferner, auch die Kommissionsvorschläge über die Zulassung des Verwaltungsstreitverfahrens gegen die Entscheidungen des Oberberg⸗ amtes anzunehmen.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Bezüglich der letzten Materie, die der Herr Vorredner behandelt hat, der Einführung des Verwaltungsstreitver⸗ fahrens in bezug auf die Entscheidungen des Oberbergamts, um die es sich hier handelt, muß ich nochmals wiederholen, was ich in der Kommission ausgesprochen habe. Meine Herren, ich bitte Sie drin⸗ gend, die Schablone des Verwaltungsstreitverfahrens, wie sie für die allgemeine Verwaltung gilt, nicht anwenden zu wollen auf die Berg⸗ behörden. Ich habe Ihnen bereits bei Beratung des Zechenstill⸗ legungsgesetzes in der Kommission dargelegt, daß, obgleich bisher das Oberbergamt vollständig frei gewesen ist in seinen Entschließungen, ich anerkenne, daß für gewisse Entscheidungen des Oberbergamts doch auch eine Mitwirkung der Selbstverwaltungskörperschaften für die Zu⸗ kunft gegeben sein müsse (sehr richtig!), daß ich aber dringend bitte, diese Selbstverwaltungskörperschaften sachverständiger einzurichten, als es die Bezirksausschüsse sein können. Ich habe deshalb in der Kommission für das Zechenstillegungsgesetz gleich direkt den Vorschlag gemacht, einen Bergausschuß zu konstruieren, wie er von verschiedenen Seiten in der Kommission auch vorher im Laufe der Diskussion erwähnt worden war. Ich habe diesen Bergausschuß mir erlaubt folgendermaßen Ihnen vorzuschlagen: den Berghauptmann als Vorsitzenden, einen technischen und einen bergjuristischen Beisitzer aus der Reihe der Oberbergräte, einen Richter eines Oberlandesgerichts als unparteiischen Juristen und drei von dem Provinzialausschuß zu ernennende Laienbeisitzer. Ich habe Ihnen weiterhin gesagt: sind Sie bange, daß das Laienelement zu sehr in den Hintergrund kommt bei drei Mitgliedern des Oberbergamts und einem Richter, den ich als einen absolut unparteiischen betrachte und den ich deshalb nehmen möchte, so nehmen Sie meinetwegen auch vier vom Provinzialausschuß zu ernennende Mitglieder; darauf soll es mir nicht ankommen. Aber ich bitte dringend, uns nicht in die schwere Lage zu versetzen, bei dem Bruch mit den ganzen bisherigen Verwaltungsprinzipien der Bergbehörden bei einem solchen Gelegenheitsgesetz brechen zu müssen und eine solche grundstürzende Aenderung zu machen, daß wir den Bezirksausschuß über die Entscheidung des Oberbergamts setzen. In der Kommission habe ich keinen Anklang gefunden mit meinen Ausführungen. Ich habe in der Kommission ausgeführt, daß es mißlich sei, gegenüber den Entscheidungen des Oberbergamts, das sich über eine große Zahl von Regierungsbezirken, ja in den meisten Fällen über 2, 3, 4 Provinzen erstreckt, nun eine große Zahl von Bezirksausschüssen verschieden entscheiden zu lassen. Man hat mir darauf erwidert, es sei, wenn das Oberverwaltungsgericht die letzte Entscheidung haben würde, dennoch eine einheitliche Rechtsprechung geschaffen. Es bleibt eben bestehen, daß zunächst es handelt sich um zahlreiche Entscheidungen des Oberbergamts auf diesem Gebiete daß zunächst eine große Zahl von Entscheidungen stattfinden wird, die von einander abweichen. Ich wieder⸗ hole noch außerdem, daß es mißlich wäre, breite Reibungs⸗ flächen zu schaffen zwischen Organen der inneren Verwaltung und denen der Bergverwaltung. Ich kann nur das in der Kommission Gesagte und eben Angeführte dringend befürworten und Sie bitten, hier uns entgegenzukommen und durch Einfügung eines Berg⸗ ausschusses in der von mir eben sfizzierten Form das Verwaltungs⸗ streitverfahren im gewöhnlichen Wege zu ersetzen, und für das Ober⸗ verwaltungsgericht, wenn Sie das einfügen wollen, sich auch mit der Revision zu begnügen. (Bravo!)

Abg. Geisler (Zentr.): Bedenken Sie, daß der Bergarbeiter seinen Beruf auszuüben hat im tiefen Schoß der Erde, wohin die belebenden Strablen der Sonne nicht eindringen. Die hohen Temperaturen in den Gruben müssen auf die Gesundheit der Arbeiter ungünstig einwirken. Allerdings ist eingewendet worden, daß auch bei Erntearbeiten die Landarbeiter hohe Temperaturen ertragen müßten, und das haben wir ja gerade im vergangenen Jahre in meiner schlesischen Heimat erfahren. Aber es ist doch ein großer Unterschied, ob man Tag für Tag diese hohe Temperatur zu ertragen hat oder nur an einigen Tagen. Wir haben doch alle schon erfahren, wir wir an heißen Tagen den Wunsch haben, die Temperatur herabzudrücken. Ich habe mit zwei Kollegen Gelegenheit gehabt, eine Grube zu befahren, die mehrere hundert Meter tief war, und habe die Beobachtung gemacht, wie die Bergarbeiter in Schweiß gebadet waren.

berechtigt, daß meine Partei mindestens den sanitären Arbeitstag ein⸗ zuführen beantragt. Wenn aus anderen Berufszweigen dieselben Forderungen gestellt werden, werden wir ebenso prüfen, ob sie be⸗ rechtigt sind, wie jetzt für den Bergmann. Auch bei einer achtstündigen Arbeitszeit läßt sich die Leistung der Grube auf der Höhe erhalten. Das habe ich in meinem Heimatkreise erfahren, wo die Arbeitszeit ausschließlich der Aus⸗ und Einfahrt acht Stunden dauert. Nehmen wir heute die Vorschläge der Regierung an, so werden wir dazu bei⸗ tragen, daß im Bergarbeiterstand eine gewisse Beruhigung eintritt und nicht die Sozialdemokratie den Nutzen hat. Wir im preußischen Landtag haben ebensowohl ein Herz für die Arbeiter, wie man es vielleicht im Reichstag hat. Ich kann Sie daher nur dringend bitten, mindestens die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Abg. von Brandenstein (kons.): Der Minister hat in der

Kommission ausgeführt, daß der jetzige § 197 nicht ausgeführt werden

könne, weil die danach zugelassenen Anordnungen der Oberbergämter immer nur für einen einzelnen Betrieb erlassen werden könnten, und es

nicht möglich sei, in jedem einzelnen Betriebe Ermittlungen dafür

anzustellen, andererseits aber generelle Anordnungen über die Arbeits⸗ zeit nicht möglich seien. Die Kommission schlägt deshalb eine andere Fassung für den § 197 vor, wonach die Oberbergämter eine solche Anordnung auch generell treffen können, und zwar nach An⸗ hörung des Gesundheitsbeirates. Ich habe in der Kommission dafür ge⸗ stimmt, aber mir sind nachträglich doch Bedenken dagegen aufgestoßen. Wenn die Regierung von Beschlüssen ab irato sprach, so gebührt nach meiner Meinung den Bergwerksbesitzern volle Anerkennung für ihre unbeugsame Haltung; denn sie wußten schon damals, was später festgestellt wurde, daß von ungeheuren Mißständen auf den Bergwerken keine Rede sein kann. Bedenken Sie, welche Fälle eintreten können. Es wird für eine Grube die Herabsetzung der Arbeitszeit aus sanitären Gründen von der Behörde verfügt. Nach 1 ¼ Jahren wird durch die eingelegte Berufung die Herabsetzung der

Arbeitszeit als nicht berechtigt anerkannt; nun ist es aber sehr schwer,

dieselbe praktisch wieder auf die zulässige Höhe zu bringen. Ich muß bekennen, daß sich bei mir durch das 2. 8 vollkommener e. einer gewissen Ueberzeugung heraus⸗ ebildet hat. Ich bin bisher dafür eingetreten. daß die Macht⸗ efugnisse der Regierung so weit wie möglich verstärkt werden. Ich frage mich jetzt aber: ist es richtig, der Regierung jetzt Mittel in die Hand zu gehen, die möglicherweise sozialdemokratische Bestrebungen zu fördern geeignet sind? Die Statiftik beweist nicht, daß jemand krank geworden ist, sondern, daß er sich krank gemeldet hat. Herr Kollege Trimborn wird bestätigen, daß bei der Besichtigungsteise er beobachtete, wie ein Arbeiter, dem die Arbeit nicht paßte, einfach einen Kranken⸗ schein nahm, und das ist ein alltäglicher Vorgang. Ein Vergleich der Bergarbeit mit der Arbeit in anderen Industrien ergibt, daß Hitze, Staub und Gesundbeitsgefährlichkeit anderwärts entschieden viel schlimmer sind, und daß dabei die Arbeitszeit zwölf Stunden beträgt. In Eisenhütten z. B. gibt es Stellen, wo unsereins es nicht fünf Minuten aushalten kann, während mir Herr Trimborn bezeugen wird, daß ich auf der Besichtigungsreise es im Bergwerk an einer Stelle drei Viertel⸗ stunden ausgehalten habe, die als die heißeste gilt. Daß die Bergarbeiter sich jetzt öfter krank melden als früher, kommt daher, daß sie außer⸗ ordentlich gut gestellt sind und sich einen Feiertag leisten können. Es ist erstaunlich, wie häufig solche Krankheiten besonders am Montag und noch mehr an den Montagen nach einem Zahltag jetzt auf⸗ treten. Daß die Lust an der Arbeit beim deutschen Arbeiter ab⸗ nimmt, ist eine Frucht der Sozialdemokratie. Die Sozialdemokraten befördern die Faulheit. Ich bin der Ansicht, daß zu einer Aenderung des § 197 eine Notwendigkeit nicht vorliegt. Bei der in Aussicht gestellten Aenderung des ganzen Berggesetzes kann ja auch erwogen werden, ob nicht auch in bezug auf die Regelung der sanitären Verhältnisse eine Aenderung geboten ist. Ich bitte, meinem Antrag zuzustimmen.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Meine Herren! Ich möchte dringend bitten, dem Antrag des Herrmn Abg. von Brandenstein nicht Folge zu geben. (Sehr richtig! links.) Die Belastungen der Wagschale, die für die Unannehmbarkeit des Gesetzentwurfs ins Gewicht fallen, sind schon so schwer geworden, daß ich Sie dringend bitten möchte, nicht noch weitere Gewichte auf die Wagschale zu setzen und die Lage noch gespannter zu machen, als sie ohnehin ist.

Meine Herren, ich habe mich in der Tat über das Bekenntnis des Herrn Abg. von Brandenstein gewundert, daß er kurzerhand seine Ueberzeugung dahin geändert hat, daß das Vertrauen zu einer König⸗ lich preußischen Behörde so gering werden könnte, daß eine Königlich preußische Behörde, wie das Oberbergamt, ihre Pflichten vergessen sollte, die sie gegenüber dem Staat und der Allgemeinheit hat.

Meine Herren, der § 197, wie er jetzt eingefügt ist, ist ausdrück⸗ lich in der Kommission als eine Art Kompensation dafür eingefügt, daß der sanitäre Arbeitstag, wie er von uns vorgeschlagen war, nicht angenommen wurde. Wenn Sie diese Kompensation auch noch aus der Vorlage streichen, meine Herren, dann nehmen Sie alles, was von dem sanitären Arbeitstag überhaupt als unerläßlich übrig bleibt.

Der Herr Abg. von Brandenstein hat es als etwas eventuell Unerhörtes hingestellt für die Bergbehörde, wenn sie neben der Tem⸗ peratur noch andere Verhältnisse bei ihrer Entscheidung mitsprechen ließe. Meine Herren, ich habe aber von Anfang an ausgeführt, daß der § 197 in seiner jetzigen Fassung nur eben um deshalb ein Kom⸗ vensationsmittel sein könnte und als solches notwendig sei, weil ich anerkenne, daß neben der Temperatur noch eine ganze Reihe von anderen Umständen mitsprechen, die berücksichtigt werden müssen, und daß ich es sehr gerne akzeptiere, daß man in § 197 annähernd das jetzt wieder geben wolle, was im Jahre 1892 die Königliche Staats⸗ regierung in der damaligen Vorlage für die Berggesetznovelle verlangt hat. Meine Herren, wenn das Oberbergamt so verführe, wie es der Abg. Brandenstein nicht will, würde es genau dem entsprechen, was seine Pflicht wäre.

Ich bitte nochmals dringend: nehmen Sie diesen Antrag nicht an!

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen.

In der Abstimmung wird der gesamte Artikel II mit den Bestimmungen uͤber die Arbeitszeit unter Ablehnung aller Anträge unverändert in der Kommissionsfassung angenommen bis auf die vom Zentrum zu § 93 f unter a beantragte Ein⸗ schaltung der Bestimmung, daß an Betriebspunkten mit einer Temperatur über 280 Ueber⸗ oder Nebenschichten verboten sind, welche mit geringer Mehrheit angenommen wird, da auch die Nationalliberalen mit ganz wenigen Ausnahmen hierfür stimmen. Das Zentrum stimmt nach der Ablehnung seiner Anträge gegen die einzelnen Paragraphen in der Kom⸗ missisnsfesseng. 16“ 1

Artikel Ia (Verwaltungsstreitverfahren) wird unverändert angenommen.

Artikel II b wird mit der von den Nationalliberalen be⸗ antragten Aenderung, daß die Beisitzer des Gesundheits⸗

beirates vom Provinzialausschuß auszuwählen sind, an⸗

Es ist deshalb durchaus 1

genommen.

Die Straf⸗ und Uebergangsvorschriften werden ohne Debatte in der Kommissionsfassung angenommen.

Die Petitionen werden für erledigt erklärt.

Schluß nach 3 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. (Petitionen und Anträge.)

orgehen der Regierung ein

Berlin, Dienstag, den 23. Mai

Staatsanzeiger mq“

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Portugal.

Vorübergehende Freigabe der Weizeneinfuhr und Festsetzung des Eingangszolls auf Weizen. Durch König⸗ liches Bekret vom 24. April 1905 ist die unterm 31. Dezember 1904 zur Einfuhr zugelassene Menge von 48 000 t fremden Weizens zur Bereitung von Brot und Nudeln um weitere 40 000 t mit der Maß⸗ gabe erhöht worden, daß für letztere der Zoll 20 Reis für 1 kg be⸗ nägt. 1 (Diario do Governo.)

Winke für Exporteure nach Mexiko.

Die wichtigste Vorbedingung, um erfolgreich nach Mexiko zu ervortieren, ist die Bestellung von geeigneten Vertretern, die die Ver⸗ hältnisse des Landes kennen und vor allem bei der Kundschaft beliebt ünd. Die Korrespondenz mit mexikanischen Häusern soll nur in der sranischen Sprache geführt werden, und es sind womöglich Kataloge nur in der spanischen Sprache zu versenden. Die Preise sollen franko merikanischen Häfen gestellt werden. Der mexikanische Kaufmann erwartet, daß ihm die Ware in amerikanischer Goldwährung oder in Frankenwährung - werde.

Man soll in Meriko die Gerichte nur in den allernotwendigsten Fällen anrufen. Iö“ ist langsam und sehr kostspielig, und die Intervention der Konsulate ist gewöhnlich erfolgreicher.

Die Adressen an die Konsulate sollen stets in spanischer oder englischer Sprache abgefaßt werden. In deutscher Sprache adressierte Zuschriften bleiben oft wochenlang auf der Post liegen. Unter keinen Umständen soll die Adresse in deutscher Kurrentschrift geschrieben werden. (Aus einem Bericht des österreichisch⸗ungarischen Konsuls in Monterey.)

Venezuela.

Oeffnung und Schließung von Häfen für den Handel. Der Hafen von Pampatar auf der Insel Margarita ist für den Handel geöffnet worden. Die Einfuhrzölle auf alle für den Ver⸗ rauch auf dieser Insel eingeführten ausländischen Waren sind auf 10 v. H. des Werts herabgesetzt worden. Gleichzeitig ist die Errich⸗ tung einer zollamtlichen Niederlage bei dem neugeschaffenen Zollamt angeordnet worden. An Lagergebühren sollen 3 v. H. des Werts der Waren für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten und 1 v. H. für jeden weiteren Monat erhoben werden. Die Häfen von Juangriego und Porlamar sind für den Handel geschlossen, sie sind nur noch für den Küstenhandel zu benutzen. (The Board of Trade Journal.)

Zeitweilige Zoll⸗ und Steuerbefreiungen. Durch Be⸗ schlüsse des Präsidenten der Republik vom 27. März d. J. sind der im Lande erzeugte und denaturierte Alkohol für den Ge⸗ brauch in Lampen, Heizapparaten und Alkoholmotoren vom Tage des Erlasses des Beschlusses ab auf die Dauer von zwei Jahren von den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben befreit sowie dergleichen Lampen nebst sämtlichem Zubehör, Alkoholheitapparate und mnotoren für die gleiche Zeit zollfrei erklärt worden.

Dominikanische Republik.

Zollzuschlag auf alkoholhaltige Getränke. Nach einer Mitteilung im „Board of Prade Journal“ sind durch ein in der „Gaceta Oficial“ vom 10. Dezember 1904 veröffentlichtes Gesetz auf die Einfuhrzölle der nachstehend genannten alkoholhaltigen Getränke folgende Zuschläge gelegt worden: pes

esos

0,60 0,02

Spirituosen oder Rum bis zu 20° Cartier, für jedes Gallon von 4 ½ Flaschen zu 720 g . . . . . . . . . Für jeden Grad über 200 . .. dergleichen, für jedes Liter oder jede Flasche . . . 0,15 dergleichen, für jedes ½ Liter oder jede ½ Flasche oder für jedes Behältnis von geringerem Maßgehalt . . . . . . . . 0,07 ½ Alkohol aus Zuckerrohr, Zuckerrüben, Holz, Getreide oder Stärke für jedes Galloauauoonn. . . . 1 wechen⸗ für jedes Liter oder jede Flasche . . . . 0,25 dergleichen, für jedes ½ Liter oder jede Flasche oder für jedes Behältnis von geringerem Maßgehalt. 2 0,12 ½ Champagner oder andere Schaumweine, Liter oder jede Flasche . . . dergleichen, fuͤr jedes ½ Liter oder jede Flasche oder für jedes Behältnis von geringerem Maßgehalt. . . . . Wein, stiller, für jedes Liter oder jede Flasche.. . dergleichen, für jedes ¼ Liter oder jede ½ Flasche oder für jedes Behältnis von geringerem ööbö Obstwein, für jedes Liter oder jede Flasche. dergleichen, für jedes ½ Liter oder jede ½ Flasche oder für jedes Behältnis von geringerem Maßgehalt.. u“ Bier aller Art, für jede Flasche oder jedes Liter. dergleichen, für jede ½ Flasche oder jedes ¼ Liter Andere nicht besonders aufgeführte Getränke sollen nach Maßgabe desselben Tarifs verzollt werden. Für im Inlande hergestellte Spirituosen ist die Hälfte der vor⸗ stehend aufgeführten Sätze zu entrichten; bei ihrer Ausfuhr wird die Steuer vergütetrt. (The Board of Trade Journal.)

5 * . . .

.* 2 *

Japanische Ausfuhr und Konkurrenz auf dem chinesischen Markte.

In der japanischen Industrie macht sich seit einigen Monaten ein starkes Ausfuhrbedürfnis geltend. Dies kommt u. g. darin zum Ausdruck, daß die japanischen Fabrikanten sich veranlaßt sehen, für den Absatz ihrer Erzeugnisse nach China die Vermittlung in Ostasien ansässiger europäischer Firmen in Anspruch zu nehmen Während die japanischen Fabrikanten nämlich seit Jahren bestrebt sind, sich von dieser Vermittlung frei zu machen und entweder unmittelbar an Chinesen zu verkaufen oder, wo das nicht angängig ist, mit japani⸗ schen, in China ansässigen Firmen zu arbeiten, bemühen sie sich gegen⸗ wärtig, europäische Firmen in Japan zu bestimmen, japanische Industrieerzeugnisse durch ihre europäischen. Geschäftsfreunde in Schanghai nach China einzuführen. Diese Bestrebungen sind insofern nicht ohne Bedeutung für unsere Industrie, als es sich in der Haupt⸗ sache um Waren handelt, die mit deutschen Erzeugnifsen in Wett⸗ bewerb treten, insbesondere um die billigen Qualitäten von baum⸗ e Unterjacken und Socken, Toiletteseifen, Lampen und Gold⸗ raht.

Eine Auswahl von Maustern, wie sie den europäischen Firmen zugesandt werden, dürfte daher für unsere Fabrikanten von Interesse sein und kann innerhalb der nächsten vier Wochen in Reichsamt des Innern, Berlin, Wilhelmstraße 74, im Zimmer 174, besichtigt werden. Zu den Mustern sei bemerkt: Die Preise sind auf den Muftern angegeben. Sie ver⸗ steben sich in jabanischen Pen (= 2,08 ℳ), cif. Schanghai (also ein⸗ cließlich Seefracht und „Versicherung). Aufmachung und Verpackung sind den in Europa üblichen genau nachgebildet.

Ozokeritlager in Portugiesisch⸗Ostafrika.

Vor nicht langer Zeit brachten südafrikanische Blätter Mit⸗ teilungen über die Entdeckung von ee Petroleumlagern im Inhambanedistritt von Portugiesisch⸗Ostafrika, Ghazaland. Die sollen jedoch nach einem Bericht des K. u. K. General⸗ konsulalts in Kapstadt nicht in flüssigem Naphtha, sondern in einer schwammartigen Substanz, „Ozokerit“, bestehen, aus welcher Petroleum und die bekannten Nebenprodukte gewonnen werden können. Nach einer in Johannesburg vorgenommenen Analyse soll das Ozokerit enthalten: Naphtha 3,41 n Brennöl 20, inter⸗ mediäre Oele 12,50, Schmieröl 18,48, harte Paraffinschuppen 4,16, weiche Paraffinschuppen 2,08, daher zusammen 60,63 Prozjent brauch⸗ bare Substanzen. Zur Ausbeutung der Lager hat sich etwa im Juli 1904 ein Syndikat, The Inhambane Standard Oil Syndicate“ (nicht registriert), in Johannesburg gebildet, welches anfangs De⸗ zember 1904 mit einem Aktienkapital von 30 000 Pfd. Sterl. eine Gesellschaft ins Leben rief und dieselbe unter dem Titel „The Transvaal Inhambane Oil Wells Ltd.“ registrieren ließ. Die notwendigen Maschinen zur Produktion sollen schon von Johannesburg über 23 „Bay nach Inhambane verschifft worden sein. (Das Handels⸗Museum, Wien.)

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Ausschreibungen.

Steiermark. Der Bau einer elektrischen Bahn von der Stadt Judenburg nach dem 2 km entfernten Bahnhof (unter Benutzung der vom städtischen Elektrizitätswerk zu entnehmenden

von der Gemeindevertretung beabsichtigt. Nähere

Frist zur Vorlage von Projekten:

el

Energie) wird Auskunft erteilt das Stadtamt. 15. Juni 1905.

Die Erweiterung des Elektrizitätswerks in Olmütz soll in allernächster Zeit in Angriff genommen werden. (Oester⸗ reichischer Zentral⸗Anzeiger für das öffentliche Lieferungswesen.)

Der Bau einer Wasserleitung in Ribera (Italien, Provinz Girgenti) soll am 15. Juni 1905, Vorm. 10 Uhr, von der Stadtverwaltung zur (vorläufigen) Vergebung gestellt werden. An⸗ schlag: 471 500,50 Lire. Desfinitiver Vergebungstermin: 6. Juli.

((Moniteur des Intéréts Matériels.)

Lieferung von 65100 m Juteleinen zur Herstellung von Mehlsäcken nach Madrid an das Establecimento central de 10s Servicios administrativo-militares. Vergebungstermin: 2. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr. Vorläufige Kaution: 1269,45 Pesetas. Anschlag: 0,39 Pesetas für 1 m. (Gaceta de Madrid.)

Neue landwirtschaftliche Genossenschaften in den Niederlanden, welche den gemeinschaftlichen Ankauf von Kunst⸗ dünger, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten usw. bezwecken, sind folgende: Boerenbond „Sevenum“ in Sevenum, Provinz Lim⸗ burg, und ferner Cooperatieve Vereeniging tot aankoop van land⸗ bouwbenoodigdheden te Nuis en Niebert, Gemeente Marum, Provinz Groningen. (Commercial Intelligence.)

Der Bau zweier Wassertürme für die Wasserleitung in Braine⸗l Allend (Belgien) soll am 13. Juni 1905, Vorm. 11 Uhr, im hötel de ville vergeben werden. Preis der Pläne: 5 Fr. (Moniteur des Intérsts Matériels.)

Belgien. Der Bau der Eisenbahnstrecke Leffinghe Dirmude (an der Vizinalbahn von Ostende nach Dirmude) soll am 14. Juni 1905, Vorm. 11 Uhr, von der Société Nationale des chemins de fer vicinaux in Brüssel vergeben werden. Anschlag: 232 801,65 Fr., Kaution: 23 000 Fr., Preis des cahier des charges: 1 Fr. (Moniteur Belge.)

Lieferung von Kohlen nach Ostende für Zwecke services de la marine (Bedarf für das III. Quaral 1905). Vergebung erfolgt am 31. Mai 1905 an der Brüsseler Börse i 6 Losen (von je 1900 bis 3000 t) gemäß cahier des charge spécial Nr. 8. Kaution 4000 Fr. für das Los. (Moniteur des Intersts Matériels.)

Mexiko. Die Konzession für eine Zweigbahn von der Station Atlantla nach Ozumba (an der linea Inte- roceAnico) ist an die compahia del ferrocarril de San Rafael y Alixco verliehen worden. (El Economista Mexicano.)

Der Bau einer elektrischen Straßenbahn von Lomas nach Ouilmes (Argentinien) wird von der Compahia Tranvias Electricos del Sur Vorsitzender ist D. Juan B. Mignaquy in Buenos Aires geplant. (Commercial Intelligence.)

Eisenbahnbauarbeiten in Aegypten. Die Egyptian State Railway Administration plant die alsbaldige Ausführung folgender Anlagen: Erweiterung der Boulac⸗Eisenbahnanlagen in Kairo (An⸗ schlag: 120 000 £ E), Vergrößerung der Güterschuppen (125 000 E.), Bau von Arbeiterwohnungen (70 000 E.), Beleuchtung von Sta⸗ tionen (20 000 £ E.), Bau und Vergrößerung von Stationen (500 000 £ E.), Absperrungsanlagen auf allen Stationen (70 000 2 E.), Verdoppelung der Bahnlinien von Wasta nach Minieh, von Zagazig nach Tel⸗el⸗Kebir und von Koubbeh nach Marg (700 000 2 E.), 9 Wascheinrichtungen (900 E.). (Commercial Intelligence.)

Der Bau von Straßenbahnlinien in Kapstadt wird von der Eastern Suburbs Tramways Syndicate, Ltd., Capetown, ge⸗ plant. Das Projekt bedarf noch der Genehmigung des Cape Par⸗ liament. (Nach The British and Soath African Export Gazette.)

Der Arbeitsmarkt im Monat April 1905.

Die Hebung der Lage des Arbeitsmarkts, welche die rühjahrs⸗ monate Februar und März gebracht hatten, hat im Monat pril, wie das „Reichsarbeitsblatt“ berichtet, eine wesentliche Weiterentwicklung nicht mehr erfahren, vielmehr hat die Arbeitslage sich etwa auf dem Stande des Monats März gehalten, der als etwas günstiger be⸗ zeichnet werden kann, als derjenige des vorjährigen April. Im Kohlenbergbau hat die rückläufige Bewegung, von welcher bereits im vorigen Monate berichtet wurde, sich weiter fortgeseßt. aus den meisten Bezirken wird jetzt berichtet, daß die Nachfrage nachgelassen hat. Diese Abflauung in der Arbeitslage des Kohlen⸗

bergbaues vermochte auch die zur Zeit sehr günstige Konjunktur in der

Eisen⸗ und Metallindustrie nicht zu verhindern, bezüglich derer hierbei darauf hinzuweisen ist, daß stellenweise der Befürchtung Ausdruck egeben wird, daß diese zur Zeit sehr günstige Konjunktur nicht von sehr langer Dauer sein dürfte, und daß man vielleicht schon im nächsten Winter in der Metallindustrie mit einer steigenden Zahl der Beschäftigungslosen zu rechnen haben werde. Die chemische In⸗ dustrie, ebenso die elektrische und die Textilindustrie standen in

voller Arbeit. Die Konjunktur im Baugewerbe hat sich -rSe 1 Jahre

günstig gestaltet, auch in Süddeutschland, wo im vorigen die Bautätigkeit an vielen Orten eine matte war. Anderer⸗ seits fehlte es auch im April nicht an Berufen, in welchen ein starker

Pvrozentsatz der Berufsangehörigen ohne Beschäftigung war. Ins⸗

bahnen betrugen

99,52, Suezkanalaktien 4485.

besondere sind hier zu nennen die Gewerbe der Bildhauer, Zigarren⸗ 12„ 2 —— . .

arbeiter, Schlächter, Sattler, Schneider, Konditoren. In diesem

Sinne wirkt auch der in einzelnen Industrien im April eintretende

Saisonwechsel, die Entlassung der Reservisten am 1. April und in

den Städten der am 1. April als dem Zuzugstermin einsetzende Zuzug

vom Lande und den kleinen Städten.

Bei den berichtenden Krankenkassen ergab sich im April ein Steigen der Beschäftigungsziffer um 81 342, gegenüber einer Steigerung um 119 187 Personen bei den gleichen Kassen im April des Vorjahres.

Die Berichte der Arbeitsnachweise lassen einen teilweisen Rückgang der Nachfrage nach Arbeit- erkennen. Die Vermittelungs⸗ ergebnisse sind im allgemeinen nicht ungünstig und entsprechen etwa denjenigen im gleichen Monat des Vorjahres.

Die Einnahmen aus dem Güterverkehr der deutschen Eisenbahnen waren im April 1905 um 3 913 102 höher als im April 1904, das sind 41 oder 1,94 % mehr auf den Kilometer.

Beim Königlichen Amtsgericht I Beklin st Grundstück Liebigstraße 28, der Frau M. Müller gehörig, zur Versteigerung. Mit dem Gebot von 158 801 bar blieb der Kauf⸗ mann Benno Fraude in Wilmersdorf, Kaiser⸗Allee 210, Meist⸗ bietender.

Zwangsversteigerungen. stand g.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 20 237, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 5 In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 3657, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen; am 21. d. M. 95 bezw. keine Wagen.

Ueber die Geschäftslage der flüssigen Kohlensäure⸗ industrie gibt der soeben im Verlag von Georg Reimer, Berlin, erschienene Band II des Berliner Jahrbuchs für Handel und Industrie von 1904, Bericht der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, zum ersten Male eine zusammenfassende Darstellung. Danach wurde flüssige Kohlensäure überhaupt zuerst in Berlin, und zwar vor etwas über zwei Jahrzehnten fabrikmäßig hergestellt und in die Industrie eingefüöhrt. Damals, im Jahre 1884, betrug der Absatz nur 122 000 kg. Im Jahre 1904 existierten in Berlin 4 und im Reiche 52 im Betrieb be⸗ findliche Werke mit einer Jahresproduktion (unter Veranschlagung der letzten Monate) von rund 24 Millionen Kilogramm, von denen etwa 22 Millionen Kilogramm auf den deutschen Konsum und etwa 2 Mil⸗ lionen Kilogramm auf den Export entfallen. Von diesen 22 Millionen Kilogramm des deutschen Konsums wird der weitaus größte Teil, nämlich 75 % = 16 ½ Millionen Kilogramm den natürlichen Quellen entnommen und nach der Kompression in Stahlflaschen zur direkten Versendung an die Kundschaft oder in sogenannten Kesselwagen an Umfüllwerke auf weite Entfernungen, so auch nach Berlin gebracht. Der Rest, also etwa 5 ½ Millionen Kilogramm, wird chemisch erzeugt. Von diesem letzteren Quantum entfallen auf Berlin etwa 1 300 000 kg, auf das Reich etwa 4 200 000 kg. Da der Umsatz des Berliner Kohlensäuregeschäfts Ende 1904 etwa 3 300 000 kg betragen dürfte, so geht daraus hervor, daß davon nach Berlin etwa 2 Millionen Kilogramm natürliche Kohlensäure eingeführt wurden, zum Teil in Stahlflaschen, größtenteils in Kesselwagen. Von Berlin aus werden Brandenburg und Teile von Mecklenburg, Schlesien, Sachsen, Pommern, Posen und Westpreußen versorgt. An dem Export fluüssiger Kohlensäure konnte Berlin nicht teilnehmen. Den Versand nach Oesterreich und Rußland verhinderten die Zollverhältnisse, für den Versand nach Belgien, Holland, Frankreich und den über⸗ seeischen Ländern liegen die rheinischen und Hafenstädte günstiger.

Laut Meldung der Rheinisch⸗Westfälischen Ztg.“ weist die Aprilstatistik des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗Syndikats, in welchem 38 Werke beteiligt sind, nach, daß von einer Jahres⸗ beteiligung von 7 687 500 Faß im Monat April 302 005 Faß inner⸗ halb der vertraglichen Abladungen zur Ablieferung kommen konnten, was einem Prozentsatz von 3,93 auf die Jabresbeteiligung entspricht.

Die Einnahmen der Baverischen Staatsbahnen be⸗ trugen im April 1905 bei einer Betriebslänge von 6305 km (i. V. 6125): 13 660 000 (+ 589 620). Einnahme bis Ultimo April 1905 50 410 000 (+ 1 510 216). Laut Meldung des „W. T. B.“ be⸗ trugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince Henri⸗ Eisenbahn in der zweiten Maidekade 1905: 166 580 Fr. (21, 270 Fr. mehr als i. V.). Die Einnahmen der Anatolischen Eisen⸗ vom 30. April bis 6. Mai 1905: 161 310 Fr. (+ 41 182 Fr.), seit 1. Januar 1905: 2 744 813 Fr. (+ 760 316 Fr.

Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt sowie die vom Königlichen Politze räsidium ermittelten Marktpreise in Berlin befinden sich in der Börsenbeilage.

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 22. Mai (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren: das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren: das Kilogramm 80,75 Br., 80,25 Gd.

Wien, 23. Mai, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M.⸗N. p. Arr. 100,60, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. per ult. 100,45, Ungar. 4 % Goldrente 118,30, Ungar.

40 % Rente in Kr.⸗W. 98,20, Türkische Lose per M. d. M. 143,50,

Buschtierader Eisenb.⸗Aktien Lit. B 1132, Nordwestbahnaktien Lit. B per ult. 447,75, Oesterr. Staatsbahn per ult. 669,25, Südbahn⸗ gesellschaft 89,75, Wiener Bankverein 553,50, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 669,25, Kreditbank, Ung. allg. 790,50, Länderbank 455,50, Brüxer Kohlenbergwerk —,—, Montangesellschaft, Oesterr. Alp. 535,00, Deutsche Reich banknoten per ult. 117,38. London, 22. Mai. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eg. Kons. 90 ⁄16, Platzdiskont 2 ½, Silber 27. Bankeingang 21 000

Pfd. Sterl. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente

Paris, 22. Mai. Madrid, 22. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 31,775. Lissabon, 22. Mai. (W. T. B.) Goldagio 9.

New York, 22. Mai. (Schluß.) (W. T. B.) Unter dem Ein⸗ fluß der höberen Londoner Kurse und auf ziemlich belangreiche Kauf⸗ aufträge für Rechnung des dortigen Platzes verkehrte die heutige Börse anfangs bei anziehenden Kursen in festerer Tendenz. Der weiterhin sich bemerkbar machende Mangel an Unterstützung und die daraufhin in heftiger Weise erfolgenden Angriffe der Baissepartei verursachten erneute Zwangsverkäufe, die nahe⸗ zu bis gegen Schluß anhielten. Zu diesem Zeitpurkte gelangten Kauf⸗ ordres der Morgan⸗ und der Standard⸗Oil⸗Gruppe zur Ausführung, die im Verein mit Deckungen eine gute Erholung zur Folge hatten. Für Rechnung Londons wurden im Ergebnis 50 000 Stück Aktien gekauft. Bei Schluß der Börse neigte die Tendenz wieder mehr jur Schwäche. Aktienumsatz 1 410 000 Stück. Geld auf 24 Stunde Durchschnittszinsrate do. Zinsrate für