aus, daß das Reichsgericht in diesem Sinn verfahren wird und ver⸗ fahren muß.
Die Vorlage im ganzen wird darauf endgültig an⸗ genommen.
Es folgen Wahlprüfungen.
Die Debotte über die Prüfung der Wahl des Abg. Barbeck (Erlangen⸗Fürth, fr. Volksp.) war bereits früher erledigt und die namentliche Abstimmung über den Kommissionsantrag auf Gültigkeit in Angriff genommen worden. Dabei hatte sich die Beschlußunfähig⸗ keit des Hauses herausgestellt. Von sozialdemokratischer Seite war die Kassierung dieser Wahl beantragt. In der wiederholten nament⸗ lichen Abstimmung wird die Wahl mit 109 gegen 100 Stimmen bei 17 Stimmenthaltungen für u ngültig erklärt.
Die Wahl des Abg. Brejski (4. Marienwerder, Pole) be⸗ antragt die Wahlprüfungskommission für un gültig zu erklären.
Abg. von Czarlinski (Pole) beantragt, diese Wahl an die Wahlprüfungskommission zur nochmaligen Prüfung zurückzuverweisen, weil die Wabhlprüfungskommission einen Protest, der sich als selb⸗ ständiger Protest, nicht als Gegenprotest charakterisiere, unberücksichtigt gelassen habe.
Abg. Wellstein (Sentr.) bittet, diesen Antrag abzulehnen; es handele sich nicht um einen selbständigen Protest, sondern um einen Gegenprotest. Es sei Praxis des Hauses, Gegenproteste nur so weit 1 als sie sich auf Behauptungen des Protestes be⸗ ziehen.
Abg. von Gerlach (fr. Vgg.) spricht sich für die Zurückver⸗ weisung an die Kommission aus.
Abg. Dr. Lucas (nl.) führt aus, daß schon die Kassierung des Wahlaktes in Ustcz, wo Großmann (nl.) 19, Brejski 30 Stimmen erhielt, zur Kassierung der Wahl führen müsse, da letzterer in der engeren Wahl nur 7 Stimmen mehr als sein Gegner erhalten habe. Der Wahlakt in Uszez sei aber deswegen ungültig, weil während der Zeit zwischen 3—4 Uhr Nachmittags weder der Wahl⸗ vorsteher, noch der Protokollführer anwesend gewesen seien.
Abg. Fischer⸗Berlin (Son.) schließt sich dem Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission an, damit diese nochmals prüfen könne. Sieben Maurer hätten erklärt, daß ihre Stimmen zu Unrecht als für Brejski abgegeben betrachtet worden seien; sie hätten den deutschen Kandidaten gewählt. Dies würde durch die eidliche Vernehmung vor Gericht festzustellen sein. 8
Abg. Dr. Lucas (nl.) protestiert gegen diesen Vorschlag, da man niemand zwingen könne, eidlich vor Gericht zu bezeugen, wie er ge⸗ stimmt habe.
An der weiteren Debatte beteiligten sich noch wiederholt
82
die Abgg. Burlage (Zentr.), von Gerlach und Fischer⸗ Berlin.
Der Antrag auf Zurückverweisung wird gegen die Stimmen der Polen, Sozialdemokraten, einiger Freisinnigen und der Wirtschaftlichen Vereinigung abgelehnt und die Wahl des Abg. Brejski gegen die Stimmen der Polen für un⸗ gültig erklärt.
Die Wahl des Abg. Korfanty 66. Oppeln, Pole) hat die Kommission einstimmig kassiert.
Abg. Graf von Brudzewo⸗Mielzynski (Pole) pole⸗ misiert gegen den von der Kommission aufgestellten Grund⸗ satz, daß die Wirkung eines Versammlungsverbots sich nicht auf den Versammlungsort beschränke, sondern darüber hinaus auf einen Umkreis von etwa 5 Kilometer erstrecke. Nur mit diesem neuen Grundsatz, der keineswegs ständiger Praxis der Kommisston entspreche, sei sie zur Kassierung der Wabl gelangt, da sie auf diese Weise 1050 Wähler herausrechne, die in der Umgebung des Ortes Prczelaika nicht gewählt haben, während die Differenz zwischen Letocha und Korfanty 678 Stimmen betrage.
Abg. Dr. Potthoff (fr. Vgg.) beantragt die Zurück⸗ verweisung der Wahl an die Waählprufung koneffon.
Dieser Antrag wird abgelehnt, und ie Wahl gegen die
Stimmen der Sozialdemokraten, einiger Freisinnigen und Polen für ungültig erklärt. Dearauf holt das Haus die wiederholt ausgesetzten Ab⸗ stimmungen über die Anträge seiner Petitionskommission zu den Petitionen um Einführung des Befähigungs⸗ nachweises nach.
Die Kommission hatte beantragt, über die Petition um Einführung des allgemeinen Befähigungsnachweises zur Tagesordnung überzugehen, die Petition bezüglich Einführung des Befähigungsnachweises für die Bauhandwerker dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Die Abgg. Erzberger und Geneossen hatten den Gegenantrag gestellt, die letztgenannten Petitionen dem Reichtkanzler zur B erücksichti⸗ gung zu überweisen und die Petition um Einführung des allge⸗ meinen Befähigungsnachweises dem Reiche kanzler nach der Richtung zur Berücksichtigung zu überweisen, daß in Abänderung des § 129 der Gewerbeordnung in Handwerkerbetrieben nur denjenigen die Be⸗ fugnis zur Anleitung von Lehrlingen zustehen soll, die den Meister⸗ titel zu führen berechtigt sind.
Abg. Auer (Soz.) hat Uebergang zur Tagekordnung über sämt⸗ liche Petitionen beantragt, Abg. Raab Wirtsch. Vgg.) Ueber⸗ weisung der Petitionen wegen des allgemeinen Befähigunge nachweises ur Erwägung., der übrigen Petitionen zur Berücksichtigung
Endlich liegt der Kommissionsantrag vor, eine Reihe von RSeSssgehe, soweit sie die vorstehend erwähnte Abänderung des § 129 Hewerbeordnung betreffen, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.
Ueber die Petition um Einführung des Befähigungsnachweises für die Maschinisten und Heizer will die Kommission zur Tages⸗ ordnung übergehen.
Abg. Raab hat Ueberweisung zur Berücksichtigung beantragt.
Angenommen werden die Anträge Erzberger bezüglich des Befähigungsnachweises für Maschinisten und Heizer, sowie wegen Ab⸗
aͤnderung des § 129 Gewerkeordnung die Kommissionsanträge.
Darauf wird Vertagung beschlossen.
Präsident Graf von Balle strem schlägt vor, die nächste Sitzung morgen, Donnerstag, 1 Uhr abzuhalten zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Kamerun bahn und der No⸗
velle zum Börsengesetz.
Abg. Graf von Homyp esch (Zentr.) beantragt, die drei zum Sesee hs gestellten Anträge zunächst auf die Tagesordnung zu stellen.
Präsident Graf von Ballestrem: Diese sämtlichen Anträge sind Initiativanträge. Ich werde über den Antrag des Grafen von Hompesch den Beschluß des Hauses herbeiführen.
Abz. von Normann (d kons.): Meine politischen Freunde müssen dem Antrage Hompesch entschieden widersprechen. Wir haben keine Veranlassung, diese Anträge anders zu behandeln, als die sonstigen Initiativanträge im Hause behandelt zu werden pflegen, besonders in Ansehung des mindestens doch seltenen und ungewöhnlichen Vorganges,
daß bier beantragt wird, die gleichen Materien zur Beratung zu ingen, die fast zu derselben Zeit im preußischen Landtage beraten werden. Ich beantrage namentliche Abstimmung über den Antrag s (Abg. Stadthagen ruft: Bitte die Namen zu ver⸗
asche (nl): Ich schließe mich dem Wunsche des Abg. v. Normann an. Die Session naht sich ihrem Ende und es liegen noch Regierungsvorlagen vor, die erledigt werden müssen; dazu gehört tie Eisenbahnvorlage. Es ist Gefahr im Vorzuge, daß diese verzögert wird. Anderseits wartet ein großer Teil der Bevölkerung mit Recht darauf, das enzlich die vor anderthalb Jahren eingebrachte Novelle Börsengesetz verabschiedet werde. Abg. Singer (Soz.): Ich bitte den Herrn Präsidenten um die Freundlichkeit, die Namen der Antragsteller des Antrages von Nor⸗ mann zu Der Abg. von Normann begründete seinen Wider⸗
spruch damit, daß kein Anlaß vorliege, diese Initiativanträge den anderen vorzuziehen. Dann hätte sein Fraktionskollege von Treuenfels hn auch nicht den Antrag stellen sollen, feinen Initiativantrag außer⸗ alb des Schwerinstages auf die Tagesordnung zu setzen. Daß die Konservativen und vielleicht die Nationalliberalen keine Debatte über den Bergarbeiterschutz jetzt wünschen, ist ja begreiflich; aber diese Frage ist so aktuell, daß wir wünschen müssen, daß die Vertretung des deutschen Volkes hier über diese Frage spricht, damit diese Aussprache auf den preußischen Landtag noch einzuwirken vermag. Es ist die höchste Zeit, daß über diese Frage im Reichstage gesprochen wird, schon um den verbündeten Regierungen klar zu machen, daß die Mehr⸗ heit der Vertretung des deutschen Volkes der Ansicht ist, daß diese Frage im Deutschen Reichstag verhandelt werden und nicht von der Karikatur der Volksvertretung im preußischen A geordnetenhause.
Präsident Graf von Ballestrem: Ich rufe Sie wegen dieses Ausdrucks gegen eine Vertretung in einem Partikularstaate zur Ordnung. 1
Abg. Singer E(fortfahrend): Wenn der Abg. Paasche nun meint, daß die bereits in der Kommissionsberatung durchberatenen Ge⸗ setze den Vorrang verdienen, so meine ich, daß die Frage, die wir morgen verhandeln wollen, weit wichtiger ist, als die, welche er morgen verhandeln will. Ich weiß nicht, wer einen Verlust haben kann, daß die Kamerunbahn morgen nicht zur Beratung kommt. nehme nicht an, daß Herr Paasche die Privatgesellschaft schützen will. Das Reich hat keinen Verlust, ob dieser Gegenstand morgen oder übermorgen beraten wird. Ich würde es auf das lebhafteste bedauern, wenn die Bergarbeiterfrage, die seit langer Zeit und mit Recht die breiten Volksmassen bewegt, hinter Vorlagen zurück⸗ 85. sollte, die Kapitalgesellschaften und Privatgesellschaften zugute ommen.
Abg. Dr. Bachem (Zentr..): Ich gebe dem Abg. von Normann zu, daß unser auf Grund eines einstimmigen Beschlusses meiner Ftaktion gestellter Antrag etwas ungewöhnlich ist. Wir befinden uns aber nach den verschiedensten Richtungen hin in einer ungewöhnlichen Situation, und die Ungewöhnlichkeit dieser Situation berechtigt auch, ungewöhn⸗ liche Wege zu gehen. Für jetzt beschränke ich mich auf die Bitte, über die Ungewöhnlichkeit des Antrages Hompesch hinwegzusehen und ihm zuzustimmen.
Abg. Böckler (Reformp.): Auch meine politischen Freunde sind der Ansicht, daß die Bergarbeiterfragen zur Zeit die dringendsten sind, und wenn es etwas Ungewöhnliches ist, daß sie morgen auf die Tagesordnung gesetzt werden, so hat uns der Kampf zwischen den Bergwerksbesitzern und arbeitern in eine so ungewöhnliche Situation
ebracht, daß der Reichstag sich im Augenblick nicht darum kuümmern
fohlte⸗ ob sein Verfahren etwas ungewöhnlich ist. Ob der preußische Landtag sich jetzt mit dieser Frage beschäftigt, geht uns nichts an. Jedenfalls sind die Bergarbeiternovellen von sehr viel größerer Be⸗ deutung, als etwa die sogenannte Börsenreform.
Abg. Dr. Paasche: Ich glaube, das Ungewöhnliche liegt darin — das hat Herr von Normann mit Recht hervorgehoben —, daß man, während gleichzeitig im preußischen Abgeordnetenhause ein so wichtiger Gesetzentwurf zur Beratung steht, gewissermaßen einen Druck auf die preußische Volksvertretung ausüben will. Wir haben ein ebenso warmes Herz für die Hunderttausende von Bergarbeitern, wir haben es ost genug bewiesen. (Lachen und Lärm bei den Sozialdemokraten.) Mit Ihrem Schreien beweisen Sie Ihr warmes Herz nicht. Wir haben unsere Stellung klipp und klar dargelegt. (Erneutes Lachen und wieder⸗ holte Unterbrechungen von den Sozialdemokraten.) Ich bin ja gar nicht imstande, ein Wort zu sprechen. (Glocke des Präsidenten.) Wir denken gar nicht daran, die Interessen der Bergarbeiter irgendwie gering zu ver⸗ anschlagen; aber wenn morgen im preußischen Abgeordnetenhause den Fraktionen Zeit gelassen ist, um die Bergarbeiternobelle durchzuberaten, und viele aus dem Hause dort beteiligt sein werden, so halten wir es allerdings nicht für angebracht, gerade morgen diesen Gegenstand hier auf die Tagesordnung zu setzen und die Möglichkeit, eventuell zu einer Verständigung zu kommen, die im Interesse der Bergarbeiter liegt, damit zu erschweren. Ich glaube, Herr Singer hat nicht das Recht zu behaupten, daß ich meine Anträge im Interesse der Erwerbsgesellschaften stelle; er hätte diese Bemerkung unterlassen sollen. Ich habe gesagt, daß wir die Vorlage, betr. die Kamerunbahn, möglichst schnell durchberaten müssen, weil, wenn dies bis zum Herbst verschoben wird, die Interessen der Kolonie und damit des deutschen Volkes geschädigt werden.
Abg. Gamp (Rp.): Ich erkenne mit den Herren vom Zentrum die große Bedeutung der Bergarbeiterfrage durchaus an. Nachdem aber die preußische Regierung erklärt hat, daß sie diese Frage in Preußen mit den gesetzlichen Vertretern von Preußen zu ordnen be⸗ absichtigt, und da eine anderweitige Absicht nicht hervorgetreten ist, so halte ich es für geradezu unerhört, wenn der Reichstag sich jetzt in diese Frage hineinmischen wollte, geradezu für unerhört! Die Frage ist im preußischen Abgeordnetenhause und von der preußischen Gesetzgebung noch nicht zur Verabschiedung gekommen. Ich bin fest überzeugt, daß die Verhandlungen morgen hier im Hause zu einer wesentlichen Verschärfung der Gegensätze im Abgeordnetenhause führen würden, und daß die Sozialdemokratie nur die Absicht hat, die Besprechung hier einzuleiten, um die Ver⸗ ständigung im preußischen Abgeordnetenhause unmöglich zu machen. Deshalb muß man alle geschäftsordnungsmäßigen Mittel ge⸗ brauchen, um die Besprechung dieser Fragen hier im Reichstage für morgen unmöglich zu machen.
Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Ich habe namens meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir in Uebereinstimmung mit unserer bis⸗ herigen Haltung in dieser Frage, die nach unserer Meinung reichsgesetz⸗ lich zu regeln ist, dem Antrag Hompesch zustimmen werden. 8
Präsident Graf von Ballestrem verliest die Namen der 54 Antragsteller, die namentliche Abstimmung über den Antrag Hompesch wünschen; unter ihnen sind auch solche von Mit⸗ gliedern der Reichspartei und der Nationalliberalen.
Verschiedene Mitglieder der Rechten verlassen darauf den Saal. (Lebhafte Zurufe von den Sozialdemokraten: Adieu!)
räsidert Graf von Ballestrem: Es hat niemand Ver⸗ anlassung, Adieu zu rufen.
Die namentliche Abstimmung ergibt die Anwesenheit von nur noch 181 Mitgliedern; der Reichstag ist daher nicht beschlußfähig. Für den Antrag Hompesch haben 143, dagegen 37 gestimmt, ein Mitgli d enthält sich der Abstimmung. Es verbleibt bei der vom Präsidenten vorgeschlagenen Tages⸗ ordnung.
Schluß 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Kamerunbahnvorlage, zweite Lesung der Novelle zum Börsen⸗ Preußischer Landtag. 8 Haus der Abgeordneten.
88. Sitzung vom 24 Mai 1905, Nachmittags 1 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus verhandelt zunächst über die Wahl der Abgg. Junghann (nl.) und Dr. Voltz (nl.) im 5. Wahl⸗ bezirk (Tarnowitz, Beuthen, Königshütte, Zabrze, Kattowitz) des Regierungsbezirks Oppeln auf Grund des gedruckten Berichts der Wahlprüfungskommission. Die Kommission beantragt, die Wahl, gegen welche ein Wahlprotest vom Wahlkomitee der Zentrumspartei eingegangen ist, für gültig zu erklären.
Abg. Gyßling Protestes wahr sind, taß so grobe
sind,
so können wir die zahlenmäßige Berechnung Kommission über das Wahlresultat nicht anerkennen, sondern meinen, daß dann auf jeden Fall die Wahl für ungültig erklärt werden muß. Ich bedaure, daß immer mehr versucht wird, die nationalen Gegensätze zu verschärfen. Wir werden für den Antrag des Zentrums stimmen.
Abg. Dr. Friedberg (nl.) weist darauf hin, daß gerade in Oberschlesien Wahlbeeinflussungen durch die Geistlichkeit vorgekommen und von der Kanzel herab die Wähler bearbeitet worden sind.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. von Eynern (nl.) und de Witt (Zentr.) wird die Wahl gegen die Stimmen des Zentrums, der Freisinnigen und der Polen für gültig erklärt.
Es folgt die Beratung des bei der Etatsberatung der Budgetkommission überwiesenen Antrages der Abag. Aron⸗ sohn (fr. Volksp.) und Gen.:
‚die Regierung zu ersuchen, in den Etat der Ansiedlungs⸗ kommission für 1906 die Mittel für zwei kaufmännisch vorgebildete Hilfskräfte mit Rang und Bezügen von Regierungsräten einzustellen.“
Die Budgetkommission, Berichterstatter Abg. Wamhoff, beantragt, den Antrag abzulehnen, aber die Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß seitens der Ansiedlungs⸗ kommission Warenhäuser und handwerkliche Groß⸗ betriebe nicht gefördert werden.
Abg. Kindler⸗Posen (fr. Volksp.) spricht sich in längerer Aus⸗ führung für den Antrag Aronsohn aus und bittet um dessen Annahme im Interesse der Kaufleute und Gewerbetreibenden im Osten. Auch die Techniker seien in der Ansiedlungskommission besonders vertreten. Nach Einstellung von zwei Kaufleuten könnten die kleinen Kauf⸗ leute direkt von den Gütern der Ansiedlungskommission kaufen, heute bediene sich die Verwaltung zum Verkauf ihrer Produkte des Ge⸗ nossenschaftsverbandes. Es wäre eine Ironie der Ostmarkenpolitik, wenn durch die Ansiedlungskommission die Abwanderung der kleinen Kaufleute des Ostens veranlaßt würde.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Schilling: Ich kann nur wie in der Kommission erklären, daß der Landwirtschaftsminister mit den Zielen des Kommissionsantrages einverstanden sein kann. Wenn die Regierung einsehen könnte, daß der An⸗ trag Aronsohn auch nur nach einer Richtung von Nutzen sein könnte, würde sie ihm gern folgen. Die Ansiedlungs⸗ kommission hat mit dem Raiffeisenschen Genossenschaftsverband ein Abkommen getroffen, wonach das gesamte Getreide der Ansiedlungs⸗
üter gegen 1 ½ % Provision an den Verband abgegeben wird. Von diesem wird es den Kaufleuten und besonders auch den kleinen Kaufleuten der ganzen Provinz angeboten. In einem Brief hat ein Kaufmann gebeten, es bei dem jetzigen Modus zu lassen, da gerade jetzt die Kaufleute sehr berücksichtigt werden. Durch die Anstellung zweier Kaufleute in der Ansiedlungskommission würden nur die Großkaufleute bedacht werden. Die nötige Kontrolle wird heute schon durch sachverständige Landwirte geübt. Wenn den Gutsverwaltern der Ein⸗ und Verkauf so großer Bestände überlassen würde, so würde eine Kontrolle bei der großen Menge der Gutsverwalter, mit denen die Ansiedlungskommission zu tun hat, gar nicht möglich sein. Dadurch würden die Verwalter geradezu zu Ver⸗ untreuungen verführt. Für die Regierung ist ein Vorteil aus dem Antrag Aronsohn nicht ersichtlich. Die Tätigkeit, welche der Antrag den beiden Kaufleuten überweisen will, wird schon durch die Sach⸗ verständigen der Ansiedlungskommission ausgeübt. Von einer Ab⸗ neigung gegen kaufmännische Mitarbeiter ist keine Rede. Wenn die Regierung sich überzeugte, daß der Antrag nützlich sei, würde sie keine Bedenken tragen, den juristischen Mitarbeiteln kaufmännische an die Seite zu stellen. Ich kann nur anheimstellen, den Antrag der Budget⸗ kommission anzunehmen.
Abg. Kreth (kons.): Die Antragsteller nehmen sich hier des Mittelstandes an, von dem sie sonst zu sagen pflegen, daß er ruhig in die Binsen gehen könne, weil sich an seiner Stelle ein neuer Mittelstand in den Angestellten der Großbetriebe bilde. Es handelt sich um ein vertragsmäßiges Verhältnis zwischen der Ansiedlungs⸗ kommission und dem deutschen Lagerhaus, das speziell für Posen ge⸗
ründet worden ist und auf das der Raiffeisenverband oder die Fentraldarlehnskasse an sich gar keinen Einfluß hat. Daß der An⸗ trag Aronsohn unter nationaler Flagge segelt, hat mich von vorn⸗ herein stutzig gemacht. Wenn Sie Gur Linken) den Genossenschafts⸗ gedanken in der Ostmark untergraben wollten, so würden Sie damit den Gemeinschaftsgedanken untergraben, der so viel Segen für das Deutschtum geschaffen hat. Das Lagerhaus in Posen und die ganze Raiffeisenorganisation dort werden nichts unternehmen, was den Mittelstand schädigen könnte. Es ist auch zu bestreiten, daß seit der Tätigkeit der Kommission das Deutschtum in den Städten in Posen zurückgegangen sei. Es ist behauptet worden, daß die kleinen Kauf⸗ leute infolgedessen hätten abwandern müssen, aber ich muß doch ohne antisemitischen Hintergedanken darauf hinweisen, daß seit der Einführung der Gewerbefreiheit gerade israelitische Kauf⸗ leute es gewesen sind, die aus der Provinz ausgewandert sind. Das Lagerhaus zahlt die Preise, welche den Tagespreisen entsprechen; es ist nicht von solcher Bedeutung, daß es auf die Preise Einfluß üben könnte. Die Artikel, welche die Güter einkaufen, sind haupt⸗ sächlich die syndizierten Artikel, deren Ankauf durch die kleinen Kauf⸗ leute nur unwirtschaftlich wäre. Wenn eine Genossenschaft der Ansiedler ein Warenhaus errichtet hat, so mißbilligen wir das auch. Ich bitte Sie, den Antrag Aronsohn, der zwar nicht im Interesse der Antragsteller selbst, aber wohl im Interesse der ihnen nahe⸗ stehenden Personen liegt, abzulehnen und den Kommissionsantrag an⸗ zunehmen.
Abg. Rosenow Er. Volksp.): Der Vorredner hat zwar nicht erklärt, daß die Antragsteller persönlich ein Interesse bätten, wohl aber hat er erklärt, daß die ihnen nahestehenden Personen ein Interesse an dem Antrag hätten. Wir müssen es um des Hauses willen zurückweisen, als ob hier Anträge gestellt werden aus persönlichen vnteüesen oder aus Interessen von uns nahestehenden Personen. Es ist nicht richtig, daß solche Behauptungen in die Debatte geworfen werden; wir daben hier lediglich das Interesse der Allgemeinheit zu wahren. Die sämtlichen Handelskammern der Provinzen Posen und Westpreußen haben sich auf den Standpunkt des Antrags Aronsohn gestellt. Was will es demgegenüber bedeuten, wenn der einzelne Kaufmann, den der Regierungskommissar anführte, sich für das jetzige Verfahren ausgesprochen hat? Die Ansiedlungskommission zahlt dem Lagerhaus eine ziemlich hohe Provision, die nach unserem Antrage erspart werden könnte. Die Kontrolle der Raiffeisen⸗Genossenschaft könnte doch von Kaufleuten besser wahrgenommen werden als von den jetzigen Sachverständigen der Kommission, und wir wünschen eine scharfe Kontrolle. Die kaufmännischen Beiräte koͤnnten beim Ankauf und Verkauf doch erheblichen Nutzen bringen, sie können die Verhältnisse des Marktes doch besser über⸗ sehen als ein Jurist. Der Vorredner wundert sich, daß wir für den Mittelstand eintreten, weil wir ihn sonst für tot erklärten. Das ist eine maßlose Entstellung. Wir haben immer alle Mittel ergreifen wollen, um den Mittelstand zu erhalten, wir haben uns nur nicht mit Ihren Mitteln, wie Warenhaussteuer usw, einverstanden erklären können. Daß wir gegen die Genossenschaften Sturm liefen, davon ist gar keine Rede. Das Eenossenschaftswesen ist ja gerade von unserer Seite ausgegangen. Sie (rechts) haben allerdings vielfach Genossenschaften, die nur die Karikatur von Genossenschaften sind. Es ist nicht richtig, daß es sich bei der Abwanderung gerade um jüdische Kaufleute handelt. Die ganze Ostmarkenpolitik hat dazu ge⸗ führt, daß die Geschäfte mehr und mehr in die Hände von Polen übergegangen sind. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Kaufleute fähig seien für Regierungsgeschäfte. Ich freue mich, daß der Regierungskommissar gesagt hat, wenn die Regierung sich Nutzen von dem Aatrag verspräche, würde sie sich an den Kaufleuten nicht stoßen. Man lehnt den Antrag ab, weil man sich keinen Nutzen ver⸗ spricht, aber ich berufe mich auf das einstimmige Urteil der gesamten Kaufmannschaft in Posen und Westpreußen. Es ist doch angezeigt,
M . . in s 8 sun (fr. Volkep.): Wenn die Behauptungen des einen solchen Versuch zu machen.
ahlbeeinflussungen vorgekommen
(Schluß in der Dritten Beilage.)
[17489.
DPDritte Beilag schen Reichsanzei
ger und Königlich Preuß
Berlin, Donnerstag, den 25. Mai
8
ischen Staatsanzeiger.
1905.
(Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Schilling: bloß aus dem Briefe eines einzelnen Kaufmanns mein Urteil genommen; Aber daß die Zustände jetzt gut
ist von felh
und von vielen Kleinhändlern anerkannt worden. Die 8 gekommen, als die An⸗ stedlungskommission mit dem Lagerhaus in Verbindung trat. Solange 8 einem Großkaufmann die Geschäfte
machte, die Sachlage also genau dieselbe war, sind keine Stimmen Die größte Menge, die wir verkaufen, wird gerade st durch die kleinen Kaufleute verkauft. Daß nicht genügende Kontrolle ste von der Ansiedlungskommission geübt werde, würde ein sehr schwerer Daß die Ansiedlungs⸗ ich herumspringen läßt,
das wäre auch in der Tat leichtsinnig. sind und den Interessen der Kleinhändler entsprechen,
Seiten 1 Stimmen der Handelskammern sind erst
die Kommission vorher mit
laut geworden.
Vorwurf sein, der aber nicht richtig ist.
kommission . 20 jähriger Erfahrung mit
dafür hat der orredner keinen Beweis erbracht. Abg. Kreth (kons.): Es hat mir fern gelegen, den
nommen stehender Seite veranlaßt haben. fest, daß nicht die das Lagerhaus in Verkaufs der Ansiedlungsgüterprodukte Aronsohn ist unzweckmäßig, die Kaufleute
Verwaltung fühlen wie Fische auf dem Lande.
erhält.
bei den nächsten Wahlen bekommen.
Antragstellern des
würden sich Die Quittung für Ihre (nach links) Haltung gegenüber dem Mittelstande werden Sie Es ist zum Ueberdruß klar⸗
Ich habe nicht Gärtnereien am allerwenigsten r vielen als die leistungsschwachen ist mit der Landwirtschaft nicht
einen — gemacht worden seien.
sondern steuergesetzes bereits bestehe.
Der Antrag
in der steuer zu unterwerfen.
gestellt, daß die Schultze⸗Delitzschschen und die Raiffeisenschen Kassen b
nicht miteinander zu vergleichen sind. eisenschen Kassen dafür,
meine Behauptung, daß hauptsächlich israelitische
wandert sind, auf eine nicht anzuzweifelnde Statistik. Der Antrag der Kom⸗
Damit schließt die Diskussion. mission wird angenommen.
Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen. der technischen Gruben⸗ beamtenvereine im Oberbergamtsbezirk Dortmund um Ver⸗
besserung der Alters⸗ und der Hinterbliebenenversorgung der Privat⸗ Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrung 8⸗
maßregeln. Gesundbeitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
2 8 (Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, kammern um Abänderung dieses Paragraphen dahin, Nr. 21 vom 24. Mai 1905.)
daß die Strafbarkeit der sogenannten Kompagnieverträge nur bei durch Uebergang zur
Die Petition des Verbandes
grubenbeamten wird der Regierung als Material überwiesen.
des Innungsverbandes deutscher Bau⸗ Nichtanwendbarkeit des § 270 des preußischen Strafgesetzbuches von 1851 auf das Unter⸗ Vereinigung hannoverscher
Petitionen d 1 gewerksmeister zu Berlin, betreffend die bietungsverfahren, und der Handels Zwangsversteigerungen eintreten s oll, werden Tagesordnung erledigt.
Eine Petition der Avpotheker Dr.
heimgefallener A schädigung für den Geschäftswert usw.) wird Material überwiesen.
Ueber die Petition des Grubensteigers und Kn
a. D. Kummer in Görlitz um Aenderung des
Niederschlesischen Knappschaftsverein zur Tagesordnung über, desgleichen über die P bandes der Bürgermeister und der Gemeinden der Rheinprov inz um Aenderung der Kreisordnung bie 8 provinz (Wählbarkeit zum Kreistage und zum Kreisausschuß für diejenigen Personen, die ein besoldetes Amt bekleiden,
sicht des Landrats unterstellt ist).
Die Petition des früheren Hilfsweichenstellers
Breslau (der entlassen worden ist, weil er wiederholt unbegründete Anzeigen wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten auf dem Güterbahnhofe im Eisenbahndienst wird der
emacht hat) um iederbeschäftigung egierung zur Erwägung überwiesen. Die Petition des Deutschlands um gesetzes (Heranziehung der
beantragt die Ueberweisung zur Erwägung.
Abg. Felischlkons.) empfiehlt seinen Antrag; die Berücksichtigung 1 Die meisten Gärtne⸗
reien, soweit sie nicht reine Handelsgärtnereien seien, stellten einen sei eine Ungerechtigkeit,
den ganzen Ertrag einer Gärtnerei deshalb zur Gewerbesteuer heran⸗ Sämlingen usw. Die Gärtnereien sollten nach Ansicht der Steuer⸗ behörden mit technischen Mitteln arbeiten; in welchem Stande ge⸗ Die Mehrzahl der Berliner Vororts⸗ bereits zur Gewerbesteuer herangezogen. Der Redner f nicht als Material, son⸗
habe das Haus schon einmal 1896 beschlossen.
landwirtschaftlichen Betrieb dar, und es sei zuziehen, weil vielleicht ein geringer Bruchteil von angekauft werde.
schehe denn das heute nicht? gärtnereien sei bittet unter lebhaftem Beifall, die Petition dern zur Berücksichtigung zu überweisen. Geheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, d 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Was können aber die Raiff⸗ wenn z. B. in einzelnen Städten des Ostens der deutsche Apothekerstand zurückgegangen ist? Uebrigens stützt sich Kaufleute
Bittner u. Gen. in Breslau um Aenderung der Bestimmungen über die Behandlung Apothekenkonzessionen (Ent⸗ der Regierung als
appschaftsältesten Statuts für den
etition des Ver⸗
Verbandes der Handelsgärtner Aenderung des Gewerbesteuer⸗ Gärtnereien und Baumschulen zur Gewerbesteuer nur insoweit, als ein gewerbsmäßiger Verkauf frem⸗ der Erzeugnisse betrieben wird) beantragt die Handels⸗ und Gewerbe⸗ kommission der Regierung als Material zu überweisen.
Die Abgg. Felisch und Hammer (kons.) beantragen die Ueber⸗ weisung zur Berücksichtigung, der Abg. Dr. Heisig (Zentr.)
:Die Annahme des Antrages auf Berücksichtigung im Jahre 1896 beruhte bei noch geringerer Be⸗
Offentlicher
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
trennen könne.
genommen.
Schluß 4 Uhr.
abge⸗
des Stilllegungsgesetzes.)
setzung des Hauses als beute auf einer Zufallsmehrheit. Der steuer⸗ fiskalische Standpunkt ist für uns vollkommen gleichgültig; die Besteue⸗ rung der Gärtnereien geschieht aus Gründen steuerpolitischer Gerechtigkeit. Es ist festgestellt worden, daß gerade die großen, leistungsfähigen einzukaufen also durch die Annahme des Vorschlages mehr erleichtert werden, kleinen Gärtnereien. Die zu vergleichen, da sie auf dem⸗ selben Terrain ganz andere Erträge erzielt und sich auch durch die Technik von der Güte des Bodens ganz unabhängig machen kann. Man kann die Produkte einer Gärtnerei auch nicht ganz klar in solche scheiden, die nur gekauft, und andere, die nur selbst gezogen sind. Ich lle anheim, den Kommiffionsantrag anzunehmen.
Abg. Hammer kkons.) führt an, daß Gärtnereien, die nur einmal nkauf zur Zucht gemacht hätten,
d1bg. Pe. Sentr. r. verauf daß ö6 Nerf zel stragstellern des/ Sachsen die Sache so geregelt ei, wie die Petition wünsche. 2 Jh. E“ ventbnlicher Futeresen dsefbeä n. don aie Berdebe unterscheden werdfnneönghn sei nicht einzusehen, babe, daß sie den Antrag auf Drängen von ihnen nahe⸗ n. Ich stelle ferner zur Berichtigung Raiffeisenschen Genossenschaften, Posen die Provision für die Vermittlung des
weshalb es nicht auch bei uns gehen solle. Man brauche ja nur die Deklarationspflicht einzuführen, wie
Abg. Franken (nl.) stimmt gleichfalls der Petition zu. Es sei nicht angängig, den kleinen Mann, der Hilfe seiner Familienangehörigen auf den Markt fahre, der Gewerbe⸗
Geheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz verwahrt sich gegen einen 2 Vorwurf des Abg. Dr. Heisig, daß er die Kommission nicht 8 in⸗ im Reg.⸗⸗Bez. formiert habe, und hebt nochmals hervor,
aus dem Verkauf zugekaufter und selbstgezogener Erzeugnisse nicht
Der Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung wird an⸗
3 Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. 6. der Berggesetznovelle über die Arbeiterverhältnisse; 2.
brauchen; sie würden
Gärtnerei
22 (8), sofort gewerbesteuerpflichtig Grottkau — Wenn In der
sie auf Grund des Einkommen⸗
seine Gartenerzeugnisse mit
preußen
daß man die Einnahmen 5 (3),
Hannover 9 berg 18 (7),
Sigmaringen.
nicht aufgetreten.
Türkei. Zufolge einer
◻—
Provinz
geht das Haus worden. Mauritius. hein⸗ Britisch⸗Südafrika.
das der Auf⸗ Woche vom 9. bis 15. April
Hübner in
Hospital aufgenommen worden. 8 5 si li 82 f lg * Brasilien. Zufolge einer
(Kr. Hohensalza, Reg.⸗Bez. kürzlich zugezogenen
Arnsberg),
spinnerei, 4 in allières (Landkr. Metz). 2 Verkehr mit einem Pockenorte in
größer angenommen werden. Mauritius.
—ᷣͤ’-O’
Großbritannien. In Leith sind weitere Fälle von Pest
r Mitteilung vom Bahrein (Persischer Meerbusen) die Pest ausgebrochen. Aegypten. In der Zeit vom 6. bis 13. Mai wurden 3 neue Erkrankungen an der Pest festgestellt, davon 2 im Bezirke Tukh der Kaliubieh und 1 tödlich verlaufene in Alexandrien. Niederländisch⸗Indien. 16. Mai ist in der Residentschaft O
Vom 10. März bis 6. April ist auf der Insel eine Erkrankung und ein Todesfall an der Pest vorgekommen. In der Kapkolonie sind ein Pestfall aus King Town und 3 Pestfälle aus East London gemeldet worden.
In Durban ist in der Woche vom 2. bis 8. April kein Pest⸗ kranker in Behandlung gekommen, 9. bis 15. April 2 Pestkranke, von
Mitteilung vom 19. Mai sind in Beulenpest vorgekommen.
Pocken.
Deutsches Reich. Für die insgesamt 12 Pockenerkrankungen gemeldet, und zwar 1 in Damerau (Kr. Marienburg, Reg.⸗Bez. Danzig), 2w (Kr. Preußisch⸗Stargard, Reg.⸗Bez. Danzig) bei je einem russischen Arbeiter, 1 in Karkow (Kr. Kolberg, Bromberg) bei
Rio Grande mehrere Fälle von
russischen Familie, (Gem. Asbach, Bez.⸗Amt
1 in Bäumenheim 1. 2 z 1 ern) bei einem Arbeiter einer Leinen⸗
wörth, Reg.⸗Bez. Schwaben, Bavx Busendorf (Kr. Die letztgenannten Fälle sind auf den Frankreich, die Fälle in Busendorf auf eine Ansteckung in dem dortigen Krankenhause zurückzuführen.
Italien. In Catania sind in der Zeit vom 1. bis 10. Mai 53 Pockenerkrankungen, davon 10 mit tödlichem Ausgange, zur Anzeige gelangt. Da bei weitem nicht alle
muß die Zahl der dort vorgekommenen Erkrankungsfälle erheblich
Zufolge einer Mitteilung vom 12. April gelangten seit Mitte März noch wöchentlich einige Pockenfälle zur Anzeige.
Von je
Pocken: London
York 62, 3 Todesfälle;
20. Mai ist in Res.⸗Berrt
Nach einer Pectesn. vom stsumatra ein Pestfa festgestellt decbedann nß fälle; in der Williams
dagegen sind in der Woche vom
denen einer gestorben ist, in das U 1— ge⸗ — 1,15 %): in
601, Woche vom 14. bis 20. Mai sind
1 auf Domäne Bielawken Reg.⸗Bez. Köslin), 1 in Krenzoly ei einem Kinde einer 1 in Hamm (Reg.⸗Bet. onau⸗
Bolchen, Lothringen) und 2. in
Fälle der Behörde gemeldet sind,
.
Deutsches Reich. Oppeln sind in den drei Wochen vom vr. 30. April und vo M — Todesfälle) an der Genickstarre in folgender Zahl vorgekommen
Kreuzburg —, ,
Oppeln (Stadt und Land) 6 (4), 5 (1), 9 (4), Groß⸗Strehlitz 4 (3) (3), 4 (3), Lublinitz 4 (3), —, — (4), 7 (3), 3 (2), Tarnowitz 19 (8), 6 (2), 12 (3), Königshütte 21 (14), 28 (10), 9 (7), Beuthen (Land) 31 (15), C“ und Land) 47 (27), 40 (24), 31 (19), Pleß 22 (8), 24 (8), Ry 3 (1), Kosel 5 (2), 3 (2), 2 (1), Leobschütz 1 (1), i. O.-S. 1, —,
Brandenburg 27
ommern 6 (2), davon Köslin 4 (1), Posen 6 (3), sämtlich im Reg.⸗Bez. Posen, Sachsen 7 (4), davon im Schleswig⸗Holstein 8 63), (6), und zwar im Reg⸗Bez. heim 3 (1), Lüneburg 1 (1), Stade 2 (1), Osnabrück 1 (1), West⸗ falen 21 (10),
Moskau 2, (Krankenhäuser) 2, Warschau (Krankenhäuser) Wien G Reg.⸗Bez. Liegnitz 3, (Krankenhäuser) 13 Erkrankungen; burg 4 Todesfälle, Reg.⸗Bez. Düsseldorf 2, New York 87 Todesfälle; Berlin 5, Breslau 2 Arnsberg, baden 3, Nürnberg k Budapest 21, Wien 35 Erkrankungen; epidemische Ohrspeichel⸗ drüsenentzündung: Influenza: Berlin 3, London 10, New York 3, Paris 4, St. Peters⸗ burg 3 Todesfälle; Nürnber Lungenentzündung: Reg.⸗Bez. Nürnberg 27 Erkrankungen; Ankylostomiasis: 3 — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: Oberhausen — im Reg.⸗Bez. Arnsberg 99, in Budapest 46, Kopenhagen 27, London (Krankenhäuser) 319), N.
Stockholm 23, Wien 67; Mülheim krankungen wurden gemeldet zirken Königsberg 228, berg 26, Hamburg 50, Paris 162, St. an Diphtherie und Krupp (1886/95: 4,27 %): Erkrankungen wurden angezeigt in Budapest 28, London (Krankenhäuser) 96, New York 353, Paris 62, St. Petersburg 69, husten: in Aachen, Christiania — Erkrankungen kamen zur Anzeige im Reg.⸗Bez. Schleswig 52, wurden Erkrankungen gemeldet Paris 28, St. Petersburg 131.
Die K. K. Seebehörde in Tri Batum und Baku angeordneten Q aufgehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 3.
Genickstarre.
In den Kreisen des Regierungsbezirks Wo . is 23 April, vom 24. bis mü 1. bis 7. Mai nacheinander Erkrankungen (und
1 (1), Rosenberg i. O.S. —, (2), 1,
„—, GHleiwitz (Stadt und Land) 13 8 (7), 13 (8), 14 (5), Beuthen (Stadt)
33 (13), 45 (21), Zabrze 16 (11), 28 (11), 40 (23),
Rybnik 5 (5), 13-(7), 9 ce), Ratibor 1, 5 (2), —, 1 (1), Neustadt —, Falkenberg 1, —, 2 (2), Neiße —, —, 2,
Abg. Dr. Berndt (nl.) schließt sich dem Antrage Felisch an. Die Zahl der Erkrankungen (und Todesfälle) im ganzen Reg.⸗ igrei Bez. betrug in den 9 Wochen vom 6. März bis 7. Mai nacheinander 125 (60), 166 (88), 147 (84), 187 (99), 216 (116), 182 (111), 207 (112), 207 (94), 210 (100). fälle in Behandlung. 1 Zeit vom 1. Januar bis 30. April d. F. (starben) an der Genickstarre in ganz Preußen 1935 (994) Personen, davon 1814 (932) in der Provinz Schlesien*);
Am 7. Mai waren noch 802 Krankheits⸗ erkrankten
die übrigen 121 (62)
Se- verteilen sich auf die anderen Provinzen in folgender Weise: Ostpreußen 13 (8), sämtlich im
Reg.⸗Bez. Gumbinnen, West⸗ Reg.⸗Bez. Marienwerder, in Groß⸗Berlin 18 (7), Reg.⸗Bez. Frankfurt Stettin 2 (1),
(9), sämtlich im (11), und zwar Potsdam 4 (1), im im Reg. Bez.
Magdeburg 6 (4), Merseburg 1, fämtlich im Reg.⸗Bez. Schleswig Hannover 2 (2), Hildes⸗
im Reg.⸗Bez.
Arns Reg.
Münster 3 (3),
davon im Reg.⸗Bez. 1 sämtlich im
Hessen⸗Nassau 4 (2),
Bez. Cassel, Rheinprovinz 5 (3), davon im Reg.⸗Bez. Koblen 1 (1) Düsseldorf 3 (2), Hohenzollern 1 (1) im
100 der Erkrankten starben in Schlesien 51,4, übrigen Provinzen durchschnittlich 50,7, in ganz Preußen 51,4. als 5 Erkrankungen sind nur im Stadtkreis Berlin (13) und i Konitz (11) vorgekommen.
Reg.⸗Bez
im K
Verschiedene Krankbeiten. Paris 3, Warschau 2 Todesfälle; Paris 20, St. Petersburg 2 Erkrankungen; Varizellen: New Fleckfieber: St. Petersbur St. Petersburg 11, Warscha Rückfallfieber: St. Genickstarre: Be
76 Erkrankungen;
19 Erkrankungen;
Schleswig 2, Wies⸗
Düsseldorf je 3, 8 Rotlauf:
5, New York 195 Erkrankungen; Kopenhagen 98, Wien 24 Erkrankungen; 19, Kopenhagen 42, Stockholm 17 Er⸗ Schleswig 103, Krebs: Altona 2, Berlin 41 Todes⸗ Reg.⸗Bez. Arnsberg 27 Erkrankungen.
0,91 %): in Erkrankungen kamen zur Anzeige in Berlin 28, ew York 254, Paris 43, St. Petersburg 58, desgl. an Masern und Röteln (1886/95: a. Rh., Osnabrück, Würzburg — Er⸗ in Breslau 26, in den Reg.⸗Be⸗ Schleswig 139, Wiesbaden 154, in Nürn⸗ Budapest 242, Kopenhagen 151, New York Petersburg 191, Wien 525; desgl. in Lichtenberg — Berlin 38, Hamburg 25,
Stockholm 37, Wien 98; desgl. an Keuch⸗
in New York 76, Wien 63; ferner an Typhus in New York 39,
Oesterreich.
est hat die für Herkünfte von uarantänemaßregeln wieder November v. J., Nr. 260.)
London, 24. Mai. (W. T. B.) Aus Lahore melden die Blätter, daß unter den Truppen in Rawalpindi die Pest aus⸗ gebrochen ist. Bisher wurden drei Fälle konstatiert.
*) Vom Beginne der Epidemie im November 1904 an gerechnet.
— —
6. Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungssachen.
Steckbriefserledigungg.
Der gegen den Pionier 3/Pion. 9. Emil Friedrich Claussen wegen Fahnenflucht unter dem 6. Mai erlassene v brief ist erledigt.
Fleusburg, 18. 8
ECEEE
Gericht der 18. Division. [17488] Beschlagnahmeversügung.
In der Untersuchungssache gegen den Fahrer Viktor Schmutz der 5. Batterie diedersächs. Feld⸗ artl.⸗Rgts. Nr. 46, geb. am 13. 1. 1883 zu Mül⸗ hausen i. E., wegen Fahnenflucht wird auf Grund de 88.89 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der
8
360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschulvigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt. b
Hannover, den 20. Mai 1905. Gericht der 20. Division.
[17487] Beschluß. Die Beschlagnahme über das Vermögen des Torpedomatrosen Hermann Joseyh Keller der 3. Komp. I1. Torpedoabteilung wird gemäß § 362. M.St.⸗G.⸗O. hiermit aufgehoben, da die dem Be⸗ schlagnahmebeschluß vom 7. April 1905 zu Grunde liegenden Voraussetzungen weggefallen sind. Wilhelmshaven, den 22. Mai 1905. Kaiserliches Gericht der II. Marineinspektion.
2) Aufgeb ote, Verlust⸗ u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
[17448] Iens heeiteen.
Zum Zwecke der 2 ufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung des in Berlin, Hussitenstraße 7, be⸗ legenen im Grundbuche von den Umgebungen Band 147 Blatt Nr. 6607 zur Zeit der Eintragung des Ver⸗
steigerungsvermerks auf den Namen 1) der Witwe
Agnes Straßmann, geb. Sobernheim — zu ½ —, 2) der Witwe Margarethe Borchardt, geb. Lazarus — zu 212 —, 3) des Kaufmanns Edmund Lazarus — zu 1⁄1 —, 4) der Frau Gertrud Löwenheim, geb. Weinrother, genannt Rosahl — zu ⅛ — und 5) des Kaufmanns Richard Rosahl — zu —, sämtlich zu Berlin, eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 19. September 1905, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 12 — 15, Zimmer Nr. 113— 115 III, 3. Stockwerk, versteigert werden. Das unter Artikel Nr. 13 740 der Grundsteuermutterrolle als Kartenblatt 18 Parzelle 1016/42 mit einem Flächen⸗ inhalt von 24 a 28 qm angegebene Grundstück be⸗ steht nach Nr. 31 280 der Gebäudesteuerrolle aus a. Vorderwohnhaus mit Anbau rechts und 4 Höfen, b. 1. Doppelquerwohnhau mit rechtsseitigem Vor⸗ flügel, c. Doppelseitenwohnhaus am 2. Hofe rechts, d. 2. Doppelquerwohnhaus, e. Wohnhausanbau und ist bei einem jährlichen Gebäudesteuernutzungswerte von insgesamt 16 370 ℳ zu jährlich insgesamt 642 ℳ Gebäudesteuer, dagegen nicht zur Grundsteuer veran⸗
lagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 25. April 1905 in das Grundbuch eingetragen. Es ergeht die benndedea gs Rechte, soweit sie zur Zeit der Ein⸗ tragung des? ersteigerungsvermerkes aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Ver⸗ steigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antrag⸗ steller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen⸗ falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver⸗ steigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfabrens herbeizu⸗ führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs⸗ 8 an die Stelle des versteigerten Gegenstandes ritt. Berlin, den 13. Mai 1905.
Königliches Amtsgericht I. Abteilu