1905 / 123 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

[17449] Zwangsversteigerung. B

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung des in Berlin, Hussitenstraße 10, be⸗ legenen, im Grundbuche von den Umgebungen Band 147 Blatt Nr. 6604 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen 1) der Witwe Agnes Straßmann, geb. Sobernheim zu ½ —, 2) der Witwe Margarethe Borchardt, geb. Lazarus zu 2½12¶ —, 3) des Kaufmanns Edmund Lazarus zu ½ 2 —, 4) der Frau Gertrud Loewen⸗ heim, geb. Weinrother, genannt Rosahl zu und 5) des Kaufmanns Richard Rosahl zu ⅛, sämtlich zu Berlin, eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 19. September 1905, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 12 15, Zimmer Nr. 113/115 III, 3. Stockwerk, versteigert werden. Das unter Artikel Nr. 13 737 der Grundsteuer⸗ mutterrolle als Kartenblatt 18 Parzelle 1013/42 mit einem Flächeninhalt von 17 a 5 qm angegebene Grundstück besteht nach Nr. 31 164 der Gebäude⸗ steuerrolle aus a. Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel, Quergebäude und 3 Höfen, b. Seiten⸗ wohnhaus links mit Ouergebäude, und ist bei einem jährlichen Gebäudesteuernutzungswert von insgesamt 15 800 zu jährlich insgesamt 624 Gebäude⸗ steuer, dagegen zur Grundsteuer nicht veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 25. April 1905 in das Grundbuch eingetragen. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Ver⸗ steigerungstermine vor der Aufforderung zur Ab⸗ abe von Geboten anzumelden und, wenn der ntragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver⸗ teilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Berlin, den 13. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 85.

[17329] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in belegene, im Grundbuche von Prenzlau Band XVII Blatt Nr. 23 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Zimmermanns August Feuerhack zu Prenzlau ein⸗ getragene Grundstück am 12. August 1905, Vor⸗ mittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 1 versteigert werden. Das Grundstück besteht: a. aus Karten⸗ blatt 10 Parzelle Nr. 76 in einer Größe von 1,02 a Hofraum mit Gartenhaus und Stallgebäude am Wege nach dem neuen Kirchhof am Schinderkamp, mit 33 jährlichem Nutzungswert, ferner b. aus Kartenblatt 10 Parzelle Nr. 75, Garten am Schinder⸗ kamp Plan 24, in einer Größe von 18,38 a mit 2,88 Tlr. Reinertrag. Es ist in der Gebäudesteuer⸗ rolle unter Nr. 1331 und im Grundsteuerbuch unter Artikel Nr. 1546 eingetragen. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 27. April 1905 in das Grundbuch eingetragen. Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht er⸗ sichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an⸗ zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Fest⸗ stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des ver⸗ steigerten Gegenstandes tritt.

Prenzlau, den 15. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht.

[17453] Bekanntmachung.

Der Pfarrer Dr. Wilhelm Volp zu Nieder⸗ Erlenbach, als bisheriger Inhaber der 4 % Schuld⸗ verschreibung der Stadt Mainz Lit. P Nr. 1788 über 1000 Deutscher Reichswährung, ausgegeben am 1. November 1900, hat glaubhaft gemacht, daß ihm diese Obligation mit Talon und Zinsschein⸗ bogen, enthaltend Zinsscheine vom 2. Januar 1905 an, abhanden gekommen ist, und zwar in der Zeit vom Juli Ende August 1904, wahrscheinlich im August v. J., und hat beantragt, gemäß §§ 1019, 1020 Z.⸗P.⸗O. eine Zahlungs perre zu verfügen. Demzemäß ergeht an die Stadt Mainz, als Aus⸗ stellerin des Papiers, und die in dem Papier bezeich⸗ neten Zahlstellen das Verbot, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.

Darmstadt, am 22. Mai 1905.

Großb. Amtsgericht I.

[17635] Erledigung.

Die in Nr. 103 des R.⸗A. für 1905 ad 3629 IV 4. 05 gesperrten, nachfolgend aufgeführten Wertpapiere sind ermittelt und werden dem Verkehr freigegeben: 4 % Russische unkonvertierte Anleihe von 1902, Nrn. 170003 bis 170010, 8 Stück zu je 1000 ℳ, Nr. 242697, 1 Stück zu 500

Berlin, den 25. Mai 1905.

Der Polizeipräsident. IV. E. D.

[17325] Das vom Bäckermeister Heinrich Lönnecke in Gittelde als Pfleger des minderjährigen Heinrich ssepaß, z. Zt. in Hameln, beantragte Aufgebot ezüglich der Braunschweigischen Sparkassenbücher Serie II Lit. Q Nr. 73 434 vom 12. Januar 1903 über 200 ℳ. Serie II Lit. P Nr. 25 040 vom 12. Januar 1903 über 150 ℳ, Serie II Lit. P Nr. 25 766 vom 12. Januar 1903 12. Januar 1903

über 150 ℳ, Serie II Lit. G Nr. 44 244 vom 12. Januar 1903 13. Januar 1904

über 30 ℳ, Serie II Lit. C Nr. 30 703 vom über 6 ℳ, Serie II Lit. C Nr. 36 152 vom über 6 ℳ, Serie II Lit. E Nr. 84 830 vom 13. Januar 1904 über 10 ℳ,

8

Serie II Lit. E Nr. 100 165 vom 1. März 1905 über 10 ℳ, Serie II Lit. C Nr. 40 757 über 6 wird als erledigt damit zurückgenommen. Braunschweig, den 20. Mai 1905. Herzogliches Amtsgericht. 16.

Brandis.

LE“ Aufgebot.

Der Bauer Wendelin Schmid in Seedorf, ver⸗ treten durch Stadtschultheißenamtsassistent Heilmann in Kleineislingen, hat das Aufgebot des von der Unterpfandsbehörde Waldmössingen ausgestellten, kollegialisch beglaubigten Pfandscheins über einen am 6. Juli 1877 im Unterpfandsbuch von dort XV 250 auf die Parzelle Nr. 1282 eingetragenen Pfandrechtsvorbehalt der Spar⸗ und Waisenkasse der Stadt Villingen für einen Kaufschilling von 1300 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 22. Dezember 1905, Nachmittags 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1

Oberndorf, den 19. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. Jacob, H.⸗R. Veröffentlicht durch Gerichtsschreiber Klaiber.

[16578] Aufgebot. 2. 2005. 1.

Der Schleifer Peter Melchers in Remscheid⸗Struck hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypotheken⸗ briefes beantragt, der ausgestellt ist über die im Grundbuch von Remscheid Artikel 449 Abt. III Nr. 7 eingetragene Schuld von 2000. Die Schuld ist mit 4 ½ % jährlich verzinslich vom 1. Februar 1895 an. Als Gläubiger sind eingetragen: Emma Melchers, ohne Geschäft in Remscheid, und Emilie Melchers, Näherin in Remscheid. Der lebensläng⸗ liche Zinsgenuß ist den Eheleuten Melchers vorbe⸗ halten. Die Eintragung ist unter Bezugnahme auf die Urkunde vor Notar Rüter in Ronsdorf vom 9. Februar 1895 erfolgt am 5. April 1895. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Januar 1906, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Remscheid, den 15. Mai 1905. 8

Königliches Amtsgericht. Abt. 4. 8

[17319] Aufgebot.

Auf den Antrag des hiesigen Stadtmagistrats wird Termin zur Auszahlung der Entschädigung für ie zum Zwecke des Ausbaues der Humboldtstraße im Wege der Zwangsenteignung abzutretende, auf dem Grundplane vom April 1905 mit a nII oII. q II 2zI aII a umschriebene Fläche zu 29 a 10 qm des Grundstücks Nr. 221 der Feldmark Hagen Blatt I auf den 12. Juli 1905, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, Wilhelmstraße 53, Zimmer Nr. 22, anberaumt. Zu diesem Termine werden die Realberechtigten unter dem Rechtsnachteile, daß sie im Falle ihres Nicht⸗ erscheinens mit ihren Ansprüchen an die vor⸗ beschriebene Fläche und an das Entschädigungskapital ausgeschlossen werden, damit geladen. .

Braunschweig, den 22. Mai 1905. HKHKerzogliches Amtsgericht. Abt. 23.

[17326] Aufgebot.

Der Gastwirt und Großköter Willy Fuhse aus Teichhütte bei Gittelde hat dem zuständigen Gericht glaubhaft gemacht, daß er das Eigentum an der Kruggerechtsame, welche auf dem Hofe No. ass. 9 ruht, erworben hat. Auf seinen Antrag werden alle diejenigen, welche ein Recht an dem Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf den 13. Juli 1905, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzten Termine zu erscheinen und ihre Ansprüche anzumelden unter der Androhung des Rechtsnachteils, daß nach Ablauf der Frist der ꝛc. Fuhse als Eigentümer der Krug⸗ gerechtsame in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs die Gerechtigkeit oder Rechte an derselben er⸗ worben hat, nicht mehr geltend machen kann.

Seesen, den 17. Mai 1905. . 8

O. Müller.

Herzogliches Amtsgericht. [17321] Aufgebot. F. 2/05.

Die Katharina Scharff, Witwe des Rentners Jo⸗ hann Peter Guervin in Flörchingen, vertreten durch Notar Peter in Havingen, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Bäcker Heinrich Guervin, zuletzt wohn⸗ haft in Flörchingen, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 21. Dezember 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. v

Diedenhofen, den 5. Mai 1905.

Kaiserliches Amtsgericht.

[16598] Aufgebot. F 2/05.

Der Schneidermeister Karl Heilbecker in Wörs⸗ dorf hat als Abwesenheitspfleger mit vormundschafts⸗ gerichtlicher Genehmigung beantragt, den verschollenen Wilhelm Doderer von Wörsdorf, geboren daselbst am 14. März 1842, zuletzt wohnhaft in Wörsdorf, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Dezember 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Idstein, den 18. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht.

[17320] Aufgebot.

Die Ehefrau des Schlachters Fritz Köncke, Katharina geb. Umland, zu Freiburg a. d. E. hat beantragt, den verschollenen Matrosen Heinrich Um⸗ land, ihren Bruder, geboren am 21. Juni 1848 zu Himmelpforten, zuletzt wohnhaft in Himmel⸗ pforten, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗

1

.

schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 12. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. 8

Stade, den 19. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht.

[17451] Aufgebot.

Der Köter Diedrich Eilers zu Godensholt, als Pfleger über das hiesige Vermögen des verschollenen Schiffers Diedrich Eilers aus Tange, hat beantragt, den verschollenen Diedrich Eilers, geb. am 2. Juni 1840 zu Tange, Gemeinde Apen, zuletzt wohnhaft daselbst, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Dezember 1905, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

1905, Mai 22.

Amtsgericht Westerstede. Abt. II. [17452] Aufgebot.

Nr. 6619. Der Landwirt Anton Körner II. in Walldorf hat als Abwesenheitspfleger mit Ge⸗ nehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragt, den verschollenen, am 18. Juli 1823 zu Walldorf ge⸗ borenen, zuletzt daselbst wohnhaften Zimmermann Jakob Graf für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Samstag, den 16. Dezember 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An⸗ alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 6

Wiesloch, den 19. Mai 1905. 8

Großherzogliches Amtsgericht.

(gez.) Lehmann. 1 Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Häuser. [17317] b Bekanntmachung. Geschäftsnummer VIII. 2/05. 6. Am 14. Februar 1905 verstarb in Allenstein der Kaufmann Aloysius Augustinus Motzki. Seine Ehefrau, seine Kinder, seine Mutter und Geschwister haben die Erbschaft nach ihm rechtzeitig ausgeschlagen. Etwa geltend zu machende Erbrechte sind binnen 2 Monaten dem unterzeichneten Nachlaßgericht an⸗ zumelden. Allenstein, den 20. Mai 1905. Königliches Amtsgericht. [17332] Bekanntmachung 8 in der Johann von Zimmermannschen Stiftungssache. 108. Gen. II 7/77. Der am 2. Juli 1901 zu Berlin verstorbene Königliche Sächsische Geheime Kommerzienrat von

Zimmermann hat in seinem Testament vom 26. Ok⸗

tober 1891 einen Teil seines Vermögens zu einer „Johann von Zimmermann’schen Familien⸗ stiftung“ bestimmt, den jetzigen Landgerichtsrat Ehmcke zum Testamentsvollstrecker bestellt und gleichzeitig angeordnet, daß jener für seine Lebenszeit die Ver⸗ waltung der Stiftung nach Maßgabe der für die Testamentsvollstreckung gegebenen Vorschriften zu führen habe. Der Zweck der Familienstiftung soll sein, allen Deßendenten des Stifters eine dauernde Einnahme zu sichern. Gemäß Artikel I § 2 Absatz 3 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürger⸗ lichen vom 20. September 1899, werden vor der ntscheidung über die gerichtliche Ge⸗ nehmigung der Stiftung die Mitglieder der berufenen Familie hiermit öffentlich aufgefordert, sich in dem hierfür auf Montag, den 26. Juni 1905, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gericht I Berlin, Neue Friedrichstraße 12/15, II. Stock⸗ werk, Zimmer 197/98 (Wartehalle 17) anberaumten Termin zu erklären, widrigenfalls ihnen gegen die Entscheidung die Beschwerde nicht zusteht. Die Be⸗ schwerde steht jedem Erben, dem Testamentsvollstrecker und den in dem Termin erschienenen Mitgliedern der berufenen Familie zu.

Berlin, den 15. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 108. [17637] Aufgebot. 3. F. 15/05.

Der Rechtsanwalt Fraenkel in Glogau hat als Verwalter des Nachlasses des am 18. Februar 1905 in Glogau verstorbenen Kaufmanns Gustav Stemmer das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Gustav Stemmer aus Glogau spätestens in dem auf den 20. September 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Glogau, den 23. Mai 1905.

Könialiches Amtsgericht. 7 [17322] Aufgebot.

Der Bureauvorsteher Robert Becker in Halber⸗ stadt hat als bestellter Verwalter des Nachlasses des am 19./20. Juni 1904 in Halberstadt verstorbenen Expedienten Christian Friedrich August Heise, als dessen alleiniger Testamentserbe sich der Mühlen⸗ inspektor August Heise in Heringen ausgewiesen hat,

v“

das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließun, von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Expedienten August Heise spätestens in dem auf den 14. Julij 1905, Vormittags 12 Uhr, vor den unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11, anke,⸗ raumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an, zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrit oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilz⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. 88

Halberstadt, den 18. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. Abt. 4. [17450] Beschluß.

Ueber den Nachlaß des am 21. Februar 1905 in Colmar verlebten Johann Christian Ortlieb, Spezereihändlers, wird die Nachlaßverwaltung an⸗ geordnet. Als Nachlaßverwalter wird der Geschäfts⸗ agent Bauer in Colmar bestellt.

Colmar, den 17. Mai 1905.

Kaiserliches Amtsgericht. Kessel, Amtsgerichtsrat. 8 [17333] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von der Witwe Zeuge, Marie Auguste Juliane geborenen Schmalenberg, zu Berlin am 11. Mai 1896 gerichtlich errichteten und am 27. Fe⸗ bruar 1905 eröffneten Testament ist die Frau Auguste Reiche und der Sohn der Erblasserin, Weber Adolf Knötschke bedacht.

Berlin, den 17. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht I. [17033] Beschluß. Nach dem am 9. Juli 1902 in Witeslaw ver⸗ storbenen Rittergutsbesitzer Theodor Opitz von Boberfeld ist dessen Erben am 20. August 1902 ein Erbschein ausgestellt worden, in dem bescheinigt ist, daß sich als seine alleinigen gesetzlichen Erben ausgewiesen haben:

a. Frau Major Erika Opitz von Boberfeld und

b. Fräulein Selma Opitz von Boberfeld.

Von diesem Erbschein sind 4 Ausfertigungen erteilt worden. Nachträglich hat sich herausgestellt, daß der Erblasser letztwillige Verfügungen hinterlassen bat. Der vorgedachte Erbschein wird daher erklärt.

Schmiegel, den 20. Mai 1905

Königliches Amtsgericht. [17318] Bekanntmachung.

Durch Urteil des unterzeichneten Gerichts von heute ist der verschollene Ludwig August Eduard Passow, geb. am 31. Oktober 1831 in Bargteheide für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 1. Januar 1900, Mittags 12 Uhr, festgestell.

Bargteheide, den 19. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht. [17638] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 16. Mai 1905 ist der am 22. Oktober 1805 in Küstrin geborene Paul Krätke für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1875 festgestellt.

Küstrin, den 17. Mai 1905.

Abteilung 95.

[17323] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil des Königlichen Amtsgerichts

in Neuenburg vom 20. Mai 1905 sind die groß⸗ jährigen verschollenen Kätnersöhne Martin Grün, geboren am 11. November 1848, und Andreas Grün, geboren am 22. November 1857, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 1. Januar 1887 bezw. 1. Januar 1897 festgestellt worden. 3 F 3/04.

Neuenburg, den 20. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht.

[17454]

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom heutigen Tage ist der verschollene Johann Bernard Heinrich Witte, geboren am 27. Dezember 1829, zuletzt wohnhaft in Lüsche, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1867 festgestellt. 1

Vechta, 13. Mai 1905.

Großherzogl. Amtsgericht. [17327 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 13. Mai 1905 ist die Schuldverschreibung der 3 ½ (früher 4) prozentigen konsolidierten preußischen Staatsanleihe von 1884 Lit. C Nr. 485 705 über 1000 für kraftlos erklärt worden.

Berlin, den 15. Mai 1905.

Königliches Amtsgericht I. Abteilung 84. [17342] Oeffentliche Zustellung. 4. R. 255/04. 15.

In Sachen der Ehefrau Joh. Wilh. Kath. Bruhnsen, geb. Witt, in Altona, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lassen daselbst, gegen den Küper August Bruhnsen, früher zu Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Fortsetung der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der vierten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf Dienstag, den 19. Sep⸗ tember 1905, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden, zu dem der Beklagte mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen, hierdurch geladen wird.

Altona, den 20. Mai 1905.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [17346] Oeffentliche Zustellung. 8

Die Frau Marie Hotopp, geb. Bredow, in Berlin, Rostockerstraße 50, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Oskar Hamburger in Berlin, klagt gegen den früheren Friseur Andreas Hotopp, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, in den Akten 34. R. 203. 05., unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte seit drei Jahren lediglich vom Betteln lebt, sich dem Trunke ergeben hat und sich vagabundierend umhertreibt, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 13, im

ö1.“

für kraftlos

8

Königliches Amtsgericht. Abt. 4. 1

II. Stock, auf den 30. September 1905, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 20. Mai 1905.

Müntzenberger, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I. 17. Zivilkammer. [17447 S„Oeffentliche Zustellung.

Die Katharina Melanie Munsch, Ehefrau von Johann Paver Gustay Schwob, zur Zeit in Reims, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Abt in Colmar, klagt gegen ihren Ehemann Johann Paver Gustav Schwob, früher Zuckerbäcker zu Gebweiler, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe aus Verschulden des Beklagten zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 29. September 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Der Sühneversuch wurde gemäß § 611 Z.⸗P.⸗O. für nicht erforderlich erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Colmar, den 22. Mai 1905.

Reynders, Aktuar, GHerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [17343] Landgericht Hamburg.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Dorathea Voß, geb. Kalund, in Altona, vertreten durch Rechtsanwalt Thormählen, klagt gegen ihren Ehemann Carl Wilhelm Heinrich Voß, unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1567, Ziffer 2, B. G⸗B. mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer VII des Landgerichts Hamburg (Ziviljustizgebäude vor dem Holstentor), Holstenwallfluͤgel, II. Obergeschoß, Zimmer 312, auf den 25. September 1905, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 20. Mai 1905.

Pohlmann, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[17344] Oeffentliche Zustellung.

Hermann Pfisterer, Lokomotivheizer in Ulm, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch in Ulm, klagt gegen seine Ehefrau Rosa Pfisterer, geb. Kißling, mit unbekanntem Aufenthalte abwesend, mit dem An⸗ trage, zu erkennen: Die zwischen den Parteien am 8. Februar 1902 vor dem K. Standesamt Besigheim geschlossene Ehe wird geschieden und die Beklagte für den schuldigen Teil erklärt, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Ulm auf Dienstag, den 26. Sep⸗ tember 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der „öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ulm, den 22. Mai 1905.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

(L. S.) Obersekretär Knöringen.

[17036] Oeffentliche Zustellung. 2. C 269/05. 4.

1) Die durch ihren Vormund, den Schulgeld⸗ einnehmer Arno Heymann in Chemnitz vpertretene minderjährige Eugenie Käthchen Heymann in Chemnitz, 2) die Wirtschaftsgehilfin Eugenie Martha Heymann in Chemnitz, Klägerinnen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Rudolf Hase in Altenburg, klagen gegen den Kellner Max Kretzschmar, zuletzt in Altenburg, Hotel Wettiner Hof, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit der daß der Beklagte der Mitklägerin zu 2 innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt und daher als Vater der von ihr am 24. November 1897 geborenen Mit⸗ klägerin zu 1 zu gelten habe, und laden den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Herzogliche Amtsgericht, Abt. 2, zu Altenburg auf Dienstag, den 11. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen:

1) der Klägerin zu 2 21 (Einundzwanzig Mark) Geburts⸗ und Taufkosten zu bezahlen,

2) zum Unterhalte der Klägerin zu 1, von deren am 24. November 1897 erfolgten Geburt an bis zu ihrem erfüllten 14. Lebensjahre einen vierteljährlichen Beitrag von 60 (Sechzig Mark) zu bezahlen und

ie rückständigen Beträge, abzüglich darauf gezahlter 60 ℳ, sofort an die Klägerin zu 2 und die künftig fällig werdenden, in monatlichen, im voraus zu ent⸗ richtenden Raten an den Vormund der Klägerin zu 1 abzuführen. 1 8

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Altenburg, den 17. Mai 1905. Gerichtsschreiberei des Herzoglichen Amtsgerichts. Abt. 2.

[17338] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Dornheim, Franziska, unehelich und minderjährig, von Marktleugast, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund August Dornheicn, Weber und Oekonom von dort, Klagspartei, gegen Ott, Josef, led iger, geschäftsfähige Dienstknecht und Oekonomen⸗ sohn von Hohenberg, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagten, hat die Klagspartei hierorts Klage wegen Anerkennung der Vaterschaft u. a. erhoben mit dem Antrage, daß Beklagter in einem für vorläufig voll⸗ streckbar erklärten Urteile kostenfällig für schuldig erkannt werde:

1) anzuerkennen, daß er als Vater des von der ledigen Webers⸗ und Oekonomentochter Margareta Dornheim von Marktleugast am 4. Februar 1905 außerehelich geborenen Kindes „Franziska“ zu gelten hat,

2) dem Vormunde an bereits verfallenen Unter⸗ haltsbeiträgen für die Set vom 4. Februar bis 4. August ds. Irs. den Betrag von 50 zu be⸗ zahlen,

3) dem Kinde vom 4. August I. Irs. an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres den Unterhalt durch Entrichtung einer gleichfalls an den Vormund zu leistenden, je für 3 Monate vorauszuzahlenden Geldrente von vierteljährlich 25 zu gewähren.

Klagspartei ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das K. Amts⸗ gericht Stadtsteinach zu dem von diesem auf Sams⸗

tag, den 16. September 1905, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaal anberaumten Termin nach erfolgter Bewilligung der öffentlichen Zustellung.

Stadtsteinach, 23. Mai 1905.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

(L. S.) Summerer, K. Sekretär. [17340) SOeffentliche Zustellung. 1

1) Die ledige Anna Magdalene Handte, Fabrik⸗ arbeiterin in Tuttlingen, 2) deren uneheliches Kind Christian Adolf Handte daselbst, gesetzlich vertreten durch den Vormund Uhrmacher Johann Handte in Tuttlingen, klagen gegen den zur Zeit mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesenden Brauer Anton Binder von Gammertingen, unter der Behauptung, Beklagter sei Vater des am 13. März 1905 von der Klägerin zu 1 außerehelich geborenen Klägers zu 2, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen

a. der Klägerin zu 1 an Kosten der eb und des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nac 5 den gewöhnlichen Betrag von sechszig Mark,

b. dem Kläger zu 2 von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterbalt eine im voraus am Ersten jeden Kalendervierteljahres fällige Geldrente von jährlich einhundertsechszig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort

zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Gammertingen (Hohen⸗ zollern) auf Samstag, den 30. September 1905, Vormittags 10 Uhr. 5689 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gammertingen, den 20. Mai 1905.

Ehrath, Sekretär, 8

Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[17348] Oeffentliche Zustellung. 25. O0. 2/05. 2.

1) Frau Alice Müller, geb. Meyer, in Charlotten⸗ burg, Kantstr. 69, 2) deren 3 minderjährigen Kinder Manfred, Julius und Else Müller, vertreten durch ihre Mutter, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rosenthal, Berlin, Potsdamerstr. 79 a, klagen gegen 1) den Kaufmann Adolph Alexander Mevyer in Char⸗ lottenburg, 2) dessen Ehefrau Emma Meyer, geb. Heymann, früher in Charlottenburg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten auf Grund der Schuldscheine vom 1. Mai 1895 und 6. Juni 1902 insgesamt 1267 als Darlehen von dem verstorbenen Kaufmann Simon Müller empfangen baben, die Kläger dessen Erben geworden seien und eine Kündigung der Dar⸗ lehne erfolgt sei, mit dem Antrage:

1) die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zur Zahlung von 1267 an die Kläger zu ver⸗ urteilen,

2) den beklagten Ehemann zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen dieser Forderung nebst 7S. in das Vermögen seiner Ehefrau zu ver⸗ urteilen.

Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierzehnte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 57, auf den 22. September 1905, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 22. Mai 1905.

Philipp, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

[16611] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wäsche⸗Industrie Berlin, vormals J. Schloßmann G. m. b. H. zu Berlin, Neue Friedrichstr. 59, vertreten durch ihre Geschäftsführer Kaufmann R. Hildebrandt und Kaufmann L. Schloß⸗ mann, im Prozeß vertreten durch Rechtsanwalt L. Mattissohn, Berlin, Neue Friedrichstr. 59, klagt gegen den Maschinenmeister L. Lemke, früher zu Mühlberg a. Elbe, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen käuflich gelieferter Waren und Arbeiten, mit dem Antrage auf Zahlung von 193 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 18. Juli 1901 bezw. 18. Oktober 1901, sowie auf Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I zu Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, III Tr., Zimmer 214/,216, auf den 11. Juli 1905, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. b

Grunow, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts I. Abt. 167.

[17339] Oeffentliche Zustellung.

Die Aktiengesellschaft Mitteldeutsche Bodenkredit⸗ anstalt in Greiz, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Böhmig, Dr. Wauer und Dr. Böhmig in Dresden, klagt gegen 1) den Bau⸗ gewerken Karl Gustav Christoph in Dresden⸗ Seidnitz und 2) den Gustav Adolf Götze, letzterer früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß auf Blatt 246 des Grundbuchs für Seidnitz zur gesamten Hand die Beklagten als Eigentümer eingetragen seien, daß auf diesem Grundstücke für die Klägerin eine jährliche Rente von 82 50 ₰, im Säumungsfalle 90 75 ₰, als Reallast verlautbart sei, daß diese Rente vereinbarungsgemäß in gleichen, halbjährlichen Raten am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres an die Klägerin dergestalt pünktlich abzuführen sei, daß sie im Falle unpünktlicher Rentenzahlung den erhöhten Rentenbetrag gezahlt verlangen kann, daß die Be⸗ klagte den am 1. Januar 1905 fällig gewesenen Rentenbetrag, Mahnens ungeachtet, nicht gezahlt haben und daß die Klägerin von ihrem Rechte, die Rente nach dem erhöhten Satze zu beanspruchen, Gebrauch macht, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin aus dem Grundstücke Blatt 246 des Grundbuchs für Seidnitz 45 38 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Lothringer Str. 1 II, Zimmer 184, auf den 14. Juli 1905, Vormittags 89 Uhr. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Dresden, am 22. Mai 1905.

[17334] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter F. Göttel in Flensburg, Harrisleer⸗ straße 48 bei Johannsen, klagt gegen den Drechsler⸗ gesellen Peter Ludwigsen, früher in Flensburg,

jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe ihm als Kaufpreis für einen getragenen Anzug restlich 8 schulde, mit dem Antrage: den Beklagten zu verurteilen, 8 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, im Nichtzahlungs⸗ falle den in der letzten Wohnung zurückgelassenen Koffer mit Inhalt zur Zwangsversteigerung heraus⸗ zugeben, falls er es nicht vorzieht, den unter Eigen⸗ tumsvorbehalt gekauften Anzug unbeschädigt zurück⸗ zugeben. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht in Flensburg auf den 22. Sep⸗ tember 1905, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Flensburg, den 20. Mai 1905. 1““ Iwersen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [17539] Bekanntmachung. —Oeffentliche Zustellung. 6 In Sachen Gemeindeverwaltung Ruhstorf als Armenpflegeinstitut, Klägerin, gegen Johann Eder, etzger, früher in Ruhstorf, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagter, wegen Forderung, war in dem auf 17. Mai 1905 anberaumten Verhandlungstermin niemand erschienen. Auf Antrag der Klagspartei wurde neuerlicher Verhandlungstermin auf Mitt⸗ woch, den 12. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, vor dem K. Amtsgerichte Griesbach angesetzt, zu welchem die Klägerin den Beklagten Johann Eder hiermit ladet. Griesbach, den 23. Mai 1905. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S) Ammann, K. Sekretär. 8

[17540) SDeffentliche Zustellung. Der Landwirt August Rüggeberg zu B Vörde, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schultz in Haspe, klagt gegen den Kaufmann Arthur Boos, früher zu Cöln, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Erbe seiner Ehefrau zur Bewilligung der Löschung der im Grundbuche von Vörde Blatt 37 in der dritten Ab⸗ teilung unter Nummer 4 eingetragenen Abfindung der Louise Rüggeberg von 50 Talern 21 Silber⸗ groschen 8 Pfennigen auf allen dem Kläger gehörigen Grundstücken, welche für diese Post haften, ver⸗ pflichtet sei, weil die Tilgung längst geschehen, aber die Löschung irrtümlich unterblieben sei, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, zu bewilligen, daß die im Grundbuch von Vörde Blatt 37 in der dritten Ab⸗ teilung unter Nummer 4 eingetragene Abfindung der Louise Rüggeberg von 50 Talern 21 Silber⸗ groschen 8 Pfennigen auf allen dem Kläger ge⸗ hörigen Grundstücken, welche für diese Post haften, gelöscht werde. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Haspe auf 14. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausz der Klage bekannt gemacht. Haspe, den 23. Mai 1905. EETbn“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [17345) Bekanntmachung. Proz.⸗Reg. A 548/05. In der vor der VII. Zivilkammer des K. Land⸗ gerichts München I anhängig gewordenen Klagesache des Rechtsanwalts Josef Schanderl in München als gerichtlich bestellten Pflegers über den Nachlaß des am 6. Januar 1904 in München verstorbenen Kom⸗ missionärs Ludwig Bamberger gegen den Oberkellner Hugo Radspieler, früher in München, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, ist in dem zuletzt auf 16. ds. Mts. anberaumt ge⸗ wesenen Verhandlungstermine neuerlicher Termin zur mündlichen Verhandlung auf Dienstag, den 4. Juli 1905, Vormittags 9 Uhr, bestimmt und die öffentliche Zustellung der Ladung zu diesem Termine nebst Aufforderung zur Anwaltsbestellung und Klage⸗ antrag bewilligt worden. Hiezu wird Beklagter durch den klägerischen Nachlaßpfleger mit der Aufforderung geladen, zu seiner Vertretung einen beim Prozeß⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der Klageantrag lautet: 3 I. Der Beklagte ist schuldig, an Rechtsanwalt Josef Schanderl als Pfleger fuͤr den Nachlaß des Kommissionärs Ludwig Bamberger 500 nebst 4 % Zinsen seit 15. Oktober 1901 zu bezahlen. II. Derselbe hat die Streitskosten zu tragen be⸗ ziehungsweise zu erstatten. III. Das Urteil wird ohne, eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. München, den 23. Mai 1905. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts München I Hartmann, K. Karzleirat.

[17336] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Franz J. Stern zu Neudamm, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnholz in Küstrin, klagt gegen: 8

I. die Erben der Maurergesellen Ferdinand und Henriette, geb. Flachshaar, Herrmannschen Eheleute

a.— f. ꝛc.,

g. Richard,

h. Emil,

1 Fenng

k. Paul, 1

ad g bis k unbekannten Aufenthalts,

I. auf Grund der Behauptung, daß er 120 Hypo⸗ thekenzinsen zu fordern habe, mit dem Antrage, die Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die Grund⸗ stücke Damm Band II Nr. 6 und Band VII Nr. 4 dem Kläger 120 zu zahlen. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neu⸗ damm auf den 18. September 1905, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. C 76/05. 8

Neudamm, den 19. April 1905.

1 h

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

17335] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Carl Ernst zu Neudamm, Markt 124, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnholz in Küstrin, klagt gegen den Stellmachermeister Fritz Stielicke, früher in Neudamm, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Seeeng

I., daß er von dem p. Stielicke ein Darlehn von 100 zu erhalten habe, ;11X“

Geschwister Flachshaar,

II., daß er für den Beklagten bei der Lebens⸗Ver⸗ sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft Deutschland zu Berlin die am 1. September, 1. Dezember 1903, 1. März, 1. Juni und 1. September 1904 fälligen Prämien von zusammen 36,25 verauslagt habe,

mit dem Antrag: den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 136,25 nebst 4 % Zinsen von 100 seit dem 30. Juni 1903 und von 36,25 seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Neudamm auf den 18. September 1905, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. C. 80. 05.

Neudamm, den 27. April 1905.

8 Schönburg, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [17048] Oeffentliche Zustellung.

Die verwitwete Ausgedingerin Gertrude Konczak, geb. Koczak, zu Morzewo bei Erpel, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Glaß und Freymuth in Schneidemühl, klagt gegen den früheren Eigentümer Joseph Konczak, früher zu Morzewo, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß für die Klägerin auf dem Grundstück Morzewo Blatt 10 außer dem in Abt. II Nr. 10 zur Zeit haftenden Ausgedinge noch eine Erbteilsforderung von 9000 in Abt. III Nr. 6 eingetragen gewesen sei, in deren Löschung dieselbe auf das Versprechen des Beklagten hin, er werde ihr vollständig freien Unterhalt in allen Lebensbedürfnissen auf dem Pfandgrundstücke gewähren, am 28. November 1902 gewilligt habe, daß Beklagter es ihr seit dem Herbst 1904 unmöglich gemacht habe, auf dem Pfandgrund⸗ stücke zu verbleiben, außerdem aber dasselbe an den Rentier Hermann Röder in Schneidemühl am 18. April 1905 aufgelassen habe, somit außer stande sei, dieser Verpflichtung nachzukommen und daher sich um den Betrag von 9000 bereichert habe, daß in Ausführung des von dem Königlichen Land⸗ gericht in Schneidemühl in 2. Q. 20/05 erlassenen Arrestbefehls zur Sicherung dieser Forderung nebst Zinsen und Kosten dem Beklagten ein Betrag von über 9000 abgenommen und bei der Königlichen Regierung in Bromberg hinterlegt worden sei, mit dem Antrage:

I. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 9000 nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Februar 1905 zu zahlen und darein zu willigen, daß dieser Betrag aus den bei der Königlichen Re⸗ gierung zu Bromberg unter den Zeichen Haupt⸗ journal N. 148 Kassenbuch 150 Manual Fol. 5/1 S. 68 Band XXI S. 366 hinterlegten 9700 und den aufgelaufenen Hinterlegungszinsen an Klägerin herausgezahlt werde und zwar auf deren Gefahr und Kosten durch Uebersendung durch die Post;

II. die Kosten des Rechtsstreits und des Arrest⸗ verfahrens Q. 20/05 sowie die Kosten der Voll⸗ ziehung des Arrestes zu tragen;

III. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Schneide⸗ mühl auf den 4. November 1905, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 20. Mai 1905. 3

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[17337] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bergmann & Weidling zu Stendal, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bacher in Magdeburg, klagt gegen den Bäckermeister Walter Giesecke, früher in Mahlwinkel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten im Jahre 1904 die in der Klagerechnung näher verzeichneten Waren ꝛc. käuflich geliefert habe, mit dem Antrage zu erkennen:

1) der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an Klägerin 279 1 nebst 5 % Zinsen a. von 263 1 seit 5. Mai 1905, b. von 16 seit Zustellung der Klage zu zahlen;

2) das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wolmirstedt auf den 21. Sep⸗ tember 1905, Vormittags 10 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wolmirstedt, den 19. Mai 1905.

(Unterschrift), Sekretär, 18

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [16616] Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Robert Smukalski zu Groß⸗Loßburg Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lange in Zempelburg klagt gegen die Geschwister Gorski:

a. Johann, geboren am 19. Oktober 1838,

b. Marianna, geboren am 13. November 1836,

c. Elisabeth, geboren am 19. Juni 1847,

d. Paul, geboren am 13. Januar 1868,

e. Angelika, geboren am 25. November 1869,

früher zu Gr.⸗Loßburg, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts unter der Behauptung, daß der Kläager eingetragener Eigentümer des Grundstücks Gr.⸗Loß⸗ burg Blatt Nr. 19 sei, in dem Grundbuche dieses Grundstücks in Abteilung III unter

Nr. 1: 36 Taler 8 Sgr. 6 Pfg. Muttererbe Johann Gorski,

Nr. 2: 16 Taler 2 Sgr. 9 Pfg. Vatererbe, zu 5 % verzinslich, für die Geschwister Marianna, Eli⸗ sabeth, Paul und Angelika Gorski, 8

Nr. 3: eine Bettausstattung für die Geschwister Angelika und Paul Gorski sowie 1 Taler Muttererbe für Paul Gorski V1 2

eingetragen seien, diese Hypothekenforderungen nebst Zinsen und Bettausstattung bezahlt bezw. geliefert seien, ohne daß die Beklagten in die Löschung der eingetragenen Posten nebst Zinsen und Bettausstattung gewilligt haben, mit dem Antrage, die Beklagten zu verurteilen, in die Löschung der im Seunzbuce von Gr.⸗Loßburg Blatt Nr. 19 in Abteilung III für sie eingetragenen Hypothekenforderungen bezw. Bett⸗ ausstattung zu willigen, und zwar: 1

a. den Johann Gorski bezüglich der Post zu Nr. 1 von 36 Talern 8 Sgr. 6 Pfg.,

b. die Geschwister Marianna, Elisabeth, Paul und Angelika Gorski bezüglich der Post zu Nr. 2 von 16 Talern 2 Sgr. 9 Pfg., 1 8

c. die Geschwister Paul und Angelika Gorski be⸗ züglich der Bettausstattung zu Nr. 3 und 8