Der Betriebsführer Kracht ergänzte sodann seine vor⸗ stehend gemachte Aussage, wie folgt:
Der Beschwerdeführer Lehnert überreichte mir bei der Besprechung zu Anfang März 1903 einen Zettel, auf welchem eine Anzahl von Arbeiten vermerkt war, die nach der Be⸗ hauptung des Lehnert nicht zur Auszahlung gekommen wären. Ich habe an der Hand der Steigerjournase die Unrichtigkeit der Forderung des Beschwerdeführers in allen Punkten nach⸗ gewiesen. Ich gebe zu, daß dem Lehnert nach seiner Ent⸗ lassung noch ein Geldbetrag von 27,20 ℳ, welcher im Journale von April 1903 zur Verrechnung gelangte, gezahlt
worden ist, aus welcher Veranlassung, vermag ich nicht anzu⸗ geben. Die Eintragungen in das, Steigerjournal für April 1903 sind vom Reviersteiger Hasse gemacht worden.
v.. 9 u. K rracht.
Wiedervorgerufen, erklärt der Reviersteiger Hasse:
Die Eintragung der im Steigerjournal für April 1903 an Lehnert gezahlten 27,20 ℳ ist auf Veranlassung des Betriebsführers Kracht erfolgt, welcher zu mir sagte, daß dieses geschehen solle, um allen weiteren Scherereien aus dem Wege zu gehen. Ich habe dem Betriebsführer Kracht gegen⸗ über, als er mich aufforderte, vorgenannte Eintragung vor⸗ zunehmen, behauptet, daß Lehnert in berechtigter Weise eine derartige Forderung nicht aufstellen könnte. Dieser Ansicht bin ich auch heute noch.
v g. u. Karl Hasse.
Zu Beschwerde 3: Der Beschwerdeführer Christian Lehnert, Personalien wie vor, sagt folgendes aus:
I. Die Verteilungen von Unterstützungsgeldern aus der Unterstützungskasse auf der Zeche Pluto Wilhelm erfolgen vierteljährlich und werden die zur Verteilung gelangenden Unterstützungsgelder der Belegschaft durch Anschlag bekannt gemacht. Ich bin der Ansicht, daß Ansprüche auf Gewährung von Unterstützungsgeldern nur die Arbeiter der Zeche haben, aus deren Beiträgen die Geldbeträge der Unterstützungskasse zusammenfließen, nicht aber die Beamten, welche zur Unter⸗ stützungskasse nicht beigesteuert haben. Trotzdem habe ich auf einem Anschlage im Monat Dezember 1902 gelesen, daß der Fahrhauer Tillmann, welcher meines Wissens ein Monats⸗ gehalt von 135 ℳ bezieht, an Unterstützung 50 oder 60 ℳ erhalten hat. Einige Zeit vorher wurde durch einen ähnlichen Anschlag bekannt gemacht, daß auch der Fahrhauer Schewe eine Unterstützung von 50 ℳ erhalten habe. Weitere Fälle von der Gewährung von Unterstützungsgeldern an Fahrhauer vermag ich nicht anzugeben.
II. Während meiner Beschäftigung auf der Zeche habe ich eines Abends, die Zeit vermag ich nicht genauer anzugeben, gesehen, wie der Fahrhauer Tillmann einen Bergmann anhielt. Am andern Tage sagte dieser Mann zu mir, er sei wegen Mitnehmens eines Stückes Abfallholz mit 3 ℳ bestraft; außer ihm seien noch 20 — 30 Leute ebenfalls aus derselben Veran⸗ lassung mit 3 ℳ bestraft worden. Ob die betreffenden Leute wirklich in der angegebenen Weise bestraft worden sind, vermag ich nicht anzugeben, einen dahingehenden Anschlag habe ich nicht gesehen.
III. Für meine Behauptung, daß die Arbeiter, denen 3 Kinder in einem Monat gestorben seien, 40 ℳ als Unter⸗ stützungsgeld erhielten, kann ich nur den Bergmann Kohring anführen, der in der angegebenen Weise mit einer Unter⸗ stützung von 40 ℳ bedacht worden ist. 1
Was die Frage anbetrifft, daß die Arbeiter, welche 10. oder 14 Tage gefeiert hätten, nichts erhielten, so habe ich hierbei an die nach dieser Richtung hin mir persönlich im Monat Oktober 1902 zuteil gewordene Behandlung gedacht. In diesem Monat hatte ich 12 Tage wegen eines Zahn⸗ geschwürs krank gefeiert, wurde aber mit meinem Antrage auf Gewährung einer Unterstützung abgewiesen. 8
v. g. u. Christian Lehnert.
vW1““ v“
Seitens des Direktors Lohbeck wurde zu vorstehenden Be⸗ schwerdepunkten nachstehende Erklärung abgegeben:
1. Der Vorstand der Unterstützungskasse besteht aus 9 Per⸗ sonen, deren Vorsitzender ich bin. Der Betriebsführer und der Rechnungsführer der Zeche sind ständige Mitglieder des Vor⸗ standes, waͤhrend 2 andere Beamte aus dem Stande der Steiger und 4 Bergleute als Mitglieder des Vorstands der Unter⸗ stützungskasse von der Belegschaft gewählt werden. Die Neu⸗ wahl des Vorstands, zu welcher durch Anschlag eingeladen wird, erfolgt alle 3 Jahre in direkter Wahl ohne Stimm⸗ zettel. Irgend eine Beeinflussung der Belegschaft bei Vornahme der Wahl wird seitens der Zechenverwaltung nicht ausgeübt. Die Anträge auf Gewährung von Unterstützungs⸗ geldern wurden bis zum Jahre 1904 alle 3 Monate und später alle 2 Monate beim Betriebsführer oder dessen Stell⸗ vertreter gestellt und wird über die Gewährung von Unter⸗ stützungsge dern seitees des Vorstands, nachdem die nötigen Erkundigungen eingezogen sind, in einer Sitzung durch Stimmenmehrheit Entscheidung getroffen. welche sämtlich aus dem Arbeiterstande entstammen, haben früher ebenfalls Beiträge, wie sie heute von den Belegschafts⸗ mitgliedern gezahlt werden, zur Unterstützungskasse beigesteuert. Dieselben zahlen auch heute noch zu der Unterstützungskasse, indem zu derselben die überschießenden Lohnpfennige und Strafgelder abgeführt werden. Der Fahrhauer Tillmann hat im Monat Dezember 1902 eine Unterstützung von 60 ℳ aus der Unterstützungskasse erhalten, weil derselbe sich infolge länger anhaltender Krankheit in der Familie in Not befand. Tillmann hatte, wie er durch Rechnungen belegen konnte, in⸗ folge der Erkrankungsfälle eine Ausgabe von 554,50 ℳ ge⸗ habt. Der Fahrhauer Schewe hat während der Jahre 1902 und 1901 keine Unterstuͤtzung aus der Unterstützungskasse erhalten. Wegen der allgemeinen Behauptung des Beschwerde⸗ führers in bezug auf Schewe, daß dieser einige Zeit vor Till⸗ mann eine Unterstuͤtzung von 50 ℳ erhalten haben solle, vermag ich keine Stellung zu nehmen.
An 1.* gelangen 5 — 60 ℳ an die Bedürftigen zur Auszahlung. Auch den Arbeitern werden Beträge in der Höchsthöhe bis zu 60 ℳ zugewendet. In dieser Beziehung fuͤhre ich die Bergleute Scharmack, Maschinist
—
Tillmann, Hauer Kanzler, Konrad Opfer, August Schapka an
Die Fahrhauer,
I111“
II. Zu der Frage wegen Bestrafung von Bergleuten aus Veranlassung des Mitnehmens von Holzabfällen vermag ich wegen der Allgemeinheit und der Unbestimmtheit der Beschwerde keine Stellung zu nehmen.
III. Die Behauptung des Beschwerdeführers, daß Ar⸗ beitern, denen 3 Kinder gestorben wären, 40 ℳ erhielten, ist viel zu allgemein. Es werden eben, wie ich bereits aus⸗ geführt, die in jedem einzelnen Falle vorliegenden Verhältnisse gewürdigt. Was Kohring anbetrifft, so hat dieser an Unter⸗ stützungsgeldern erhaltern im
Dezember 1902 40 ℳ Januar 1903. . 18u Dezember 1903 . 10 April 1904. 5
Der Beschwerdeführer Lehnert hat vom 24. Oktober bis 2. November 1902 6 Schichten wegen eines Zahngeschwüres gefeiert. Derselbe gehörte der 10. Lohnklasse an und bezog 2,40 ℳ an Krankengeld. Da eine Bedürftigkeit von Lehnert, welcher damals kinderlos verheiratet war, nicht anerkannt werden konnte, und derselbe auch in dem Vorquartale 15 ℳ Unterstützungsgelder erhalten hatte, mußte Lehnert mit seinen Unterstützungsansprüchen abgewiesen werden.
Ein Statut für die Unterstützungskasse ist vorhanden, dasselbe ist durch Aushang der Belegschaft bekannt gemacht, und werde ich dafür Sorge tragen, daß dieses Statut zum dauernden Aushang gebracht wird. G
g. Lohbeck.
Zu Beschwerde 4: Der Beschwerdeführer Christian Lehnert,
Personalien wie vor, sagt folgendes aus:
Während des Monats Juli 1902 war ich in dem Pfeiler 4 Osten des Flözes Nr. 4 Norden, 2. westl. Abteilung auf der 5. Sohle beschäftigt. Da der Pfeiler eines Tages zu Bruch gegangen war, mußte von neuem wieder aufgehauen werden. An einem Samstage befuhr der Reviersteiger Hasse unser Ueberhauen und stellte fest, daß in bezug auf die Wetter⸗ führung alles in Ordnung war, daß insbesondere der Wetter⸗ scheider bis kurz vor Ort nachgebaut war, sodaß eine An⸗ sammlung von Schlagwettern verhindert wurde. Reviersteiger Hasse wunderte sich bei der Anwesenheit an unserer Arbeits⸗ stelle noch über die gute Wetterführung. Am Nachmittag des betreffenden Samstags war eine andere Kameradschaft vor unserer Arbeitsstelle beschäftigt, ebenso während der Frühschicht des kommenden Montags. Als ich am Nachmittag des Montags anfuhr, sagte der Steiger Buschkamp zu mir, ich sei mit 1,50 ℳ bestraft, weil der Wetterkontolleur vor Beginn der Frühschicht am Montag das Aufhauen nicht rein von Schlagwettern gefunden hätte. Als ich mich dieserhalb am andern Tage beim Reviersteiger Hasse beschwerte, sagte dieser zu mir, die Bestrafung sei einmal eingetragen und müsse be⸗ stehen bleiben, im übrigen hätte ich auch schon Samstags vor⸗ mittag den Wetterscheider weiter vorbauen müssen. Meines Er⸗ achtens bin ich im vorliegenden Falle zu Unrecht bestraft worden. Die Bestrafung von mir ist auch nicht durch An⸗ schlag bekannt gegeben. Eine Beschwerde habe ich dieserhalb bei dem Betriebsführer nicht angebracht, da ich glaubte, hier⸗ durch eine Schädigung zu erleiden.
Christian Lehnert.
Der Reviersteiger Karl Hasse, Personalien wie vor, sagt folgendes aus: Die Ortsältesten Lehnert und Friedrich Halstenberg sind
auf meine Veranlassung hin wegen Vernachlässigung der Wetterführung am 7. Juli 1902 mit je 1,50 ℳ bestraft worden. Die Vernachlässigung der beiden genannten Orts⸗ ältesten hat darin bestanden, daß, soweit ich mich erinnere, der Wetterscheider nicht genügend nachgeführt war, wofür so⸗ wohl Lehnert wie Halstenberg verantwortlich waren. Der näheren tatsächlichen Verhältnisse kann ich mich mit Rücksicht auf die weit zurückliegende Zeit nicht mehr erinnern.
g. Karl Hasse.
Neuer Termin wird angesetzt auf Samstag, den 11. März 1905, Nachmittags 3 Uhr, im Amtshause zu Wanne.
Weiterverhandelt, im Amtshause zu Wanne, am 11. März 1905.
8g Anwesend dieselben Personen, wie im Termin am 10. März 1905.
Zu Beschwerde 5: Der Beschwerdeführer Adalbert Cha⸗ lupka, 32 Jahre alt, seit 1899 auf Zeche Pluto, Schacht Wil⸗ helm, beschäftigt, sagt folgendes aus.
I. Ich war in den Monaten August und September 1904 in dem Pfeiler 14 Osten des Flözes 10, 5. Abteilung, auf der 4. Sohle beschäftigt. Das Kohlengedinge stand vor unserer Arbeit zu 1 ℳ für den Wagen. In einer Frühschicht am 5. oder 6. während eines dieser Monate kam der Fahr⸗ steiger Pingel zu unserer Arbeitsstelle und sagte, daß uns von dem Kohlengedinge 10 ₰ für den laufenden Monat für den Wagen abgezogen werden müßten, weil wir den vorhergehenden Monat zu viel verdient hätten. Als wir uns hiermit nicht einverstanden erklären konnten, entstand eine kleine Aus⸗ S zwischen uns und dem Fahrsteiger, in deren weiteren Verlauf Pingel uns sagte, daß während seines Re⸗ viersteigerdienstes auf Zeche Graf Bismarck die Leute seines Reviers immer die höchsten Löhne verdient hätten. Als eines Tages der Direktor wie auch der Betriebsführer der Zeche Bismarck in einem Falle von ihm gefordert hätten, daß das Gedinge heruntergesetzt würde, habe er sich hiergegen gewehrt und hierbei gesagt, er könne doch nicht Blut und Knochen von den Leuten fordern. Ich habe geglaubt, den letzteren Aus⸗ druck auf mich anwenden zu können, weil er von dem Gedinge 10 ₰ abziehen wollte.
II. Im November und Dezember 1901 war ich als Ge⸗ dingeschlepper im Flöze Nr. 6 Norden, 5. Abteilung, auf der 5. Sohle beschäftigt. Die Kohlenhauer des Flözes Nr. 6 Norden erhielten damals 1,40 ℳ für den Wagen Kohlen. Als ich im Oktober oder November 1904 in dieselbe Abteilung des Flözes Nr. 6 Norden als Kohlenhauer verlegt wurde, erhielt ich für den Wagen Kohlen nur 90 ₰, trotzdem die Verhältnisse durchaus dieselben geblieben waren, wie im
8 “
Jahre 1901. Infolge dieser Gedingereduzierung habe Oktober 1904 4,51 ℳ, November 1 4,88 ℳ und De⸗ zember 1904 3,79 ℳ auf die Schicht verdient. Im Monat Oktober und November waren wir beim Abbau beschäftigt, wo wir 90 ₰ erhielten für den Wagen Kohlen, im Monat Dezember 1904 beim Auffahren einer Strecke, wo wir 1 ℳ für den Wagen erhielten und 5 ℳ Metergeld. Ich habe trotzdem die Arbeit nicht aufgegeben, weil ich hoffte, bald wieder besseren Lohn zu erhalten, und ich nicht gerne die Arbeitsstelle so oft wechseln möchte.
Mein Kamerad während der Monate Oktober, No⸗ vember und Dezember 1904 war Michael Turkowski. Letzterer hat, wie aus dessen Lohnbuch hervorgeht, dieselben niedrigen Löhne verdient wie ich. Ich habe mit Turkowski ungefähr 1 ½ Jahre zusammengearbeitet, ohne daß wir gegenseitig an uns wegen unserer Leistung etwas auszusetzen gehabt haben. Erst als von Oktober an die niedrigen Gedinge⸗ sätze in Anwendung kamen, haben wir uns gegenseitig und b dem Reviersteiger Schalk gegenüber über ösr Leistung eklagt.
III. Als der Fahrsteiger Pingel in Begleitung des Reviersteigers Schalk am letzten Tage des Monats Dezember v. J. zur Abnahme unserer Arbeit zu uns kam, ermittelte Schalk die Länge der von uns im Dezember aufgefahrenen Strecke zu 23 m. Als ich mich hiermit nicht zufrieden geben konnte, wurde die. Strecke vom Fahrsteiger Pingel nach⸗ gemessen und ermittelte dieser die Länge der Strecke auf 27 m. Da der Reviersteiger Schalk uns trotzdem noch 2 m weniger in Anrechnung bringen wollte, habe ich geglaubt, daß er uns absichtlich 2 m zu wenig abgenommen hätte, um uns in der Einnahme zu schädigen. 8 8
v. g. u Albert Chalupka.
39 Jahre alt, seit dem
Der Fahrsteiger Gustav Pingel, — Schacht Wilhelm, sagt
1. Juli 1903 auf der Zeche Pluto, folgendes aus:
I. Ich erinnere mich nicht, ob während der Monate August oder September 1904 eine Reduzierung des Gedinges von 10 ₰ für den Wagen Kohlen an der Arbeitsstelle der beschwerdeführenden Kameradschaft erfolgt ist. Ist dieses aber geschehen, so müssen die Steigerjournale hierüber Aufschluß geben.
II. Ich war am letzten Tage des Monats Dezember v. J. mit dem Reviersteiger Schalk zur Abnahme an der Arbeitsstelle des Beschwerdeführers. Die Kameradschaft des letzteren war seit dem 1. Dezember mit der Auffahrung einer Strecke beschäftigt, während bis zum 1. Dezember voneiner anderen Kameradschaft das Flöz Nr. 6 Norden in Abbau gestanden hatte. Eine besondere Stufe bei Beginn der Streckenauffahrung war am 1. Dezember nicht geschlagen worden. Bei der Ermittlung der aufgefahrenen Streckenlänge wurde vielmehr der Pfeilerstoß zu Grunde gelegt. Der Reviersteiger Schalk ermittelte die aufgefahrene Streckenlänge zu 25 m, ich zu 25 m und 1 Fuß. Da Chalupka sich auch hiermit nicht zufrieden geben wollte, habe ich schließlich 27 ½ m abgenommen und zur Verrechnung
ebracht, weil Chalupka behauptete, 27 m aufgefahren zu
e. und der Anfangspunkt der Fiweckenanffahfresg bei dem Fehlen der Stufe sich nicht mehr genau feststellen ließ. Es ist möglich, daß ich für den überschießenden Fuß der Auf⸗ fahrung eine Abrundung auf ½ m wegen einiger Neben⸗ arbeiten vorgenommen habe.
Der Beschwerdeführer Chalupka hat mir bei der Abnahme Ende Dezember keine Stufe gezeigt; beim Anhalten mit dem Meterstock hatte ich vielmehr den Pfeilerstoß zu Grunde
gelegt.
Durch Einsichtnahme in die Steigerjournale wurde fest⸗ gestellt, daß das Kohlengedinge für die Monate Juli bis Oktober einschließlich 1904 an der Arbeitsstelle der beschwerde⸗ führenden Kameradschaft auf 90 ₰ gestanden hat. Es wurde ferner festgestellt durch Einsichtnahme in das Steigerjournal für den Monat November 1901, daß Chalupka in diesem Monat als Gedingeschlepper im Bergepfeiler 5 Westen, 5. westliche Abteilung des Flözes 6 Norden gearbeitet hat und das Kohlengedinge an dieser Arbeitsstelle auf 1,20 ℳ gestanden hat, während dasselbe für den Bergepfeiler 9 Westen des Flözes 6 Norden während der Monate Oktober, November auf 90 ₰ gestanden hat.
Seitens des Betriebsführers Kracht wurde in bezug auf die vorliegende Beschwerde folgendes ausgeführt:
Die Differenz von 30 ₰ in dem Kohlengedinge in Flöz 6 Norden während der Jahre 1901 und 1904 war dadurch be⸗ gründet, daß das Nebengestein an den Betriebsstellen des Jahres 1901 bedeutend schlechter war, als im Jahre 1904 und das Flöz Nr. 6 auch steiler gelagert war als bei den Betrie 8⸗ punkten im Jahre 1904. Kracht.
Weitere Beschwerden lagen zur Untersuchung nicht vor v. g. u. Franz Mankowski.
Jos. Patzelt.
8 v. w. o. Althüser, Oberbergrat. Wilke, Bergmeister. Winter, Amtmann. Wiegand, Bergrevierbureauassistent als Protokollführer.
Lohbeck. Kracht.
ich im
Beschwerden der auf der Zeche Pluto, Schacht Wilhelm im Bergrevier Gelsenkirchen arbeitenden Bergleute.
Gegenstand
2 e Angegebene Zeche der Beschwerden deis
Beweismittel
Beweiserhebung ist erfolgt durch
Ansicht der Untersuchungskommission über das Beweisergebnis
—
Pluto, Schacht Wilhelm.
I. 1) Schlechte Behandlung seitens zweier Steiger.
2) Uebertragung „besonderer“ Arbeiten beim Gedinge⸗ schleppen ohne Gewährung
von Vergütung.
3) Gefährlicher Zustand eines
zum Fahren benutzten
blinden Schachts.
1““ II. Unberechtigtes Zurück⸗ halten bereits verdienter Lohnbeträge zwecks even⸗ tueller Aufbesserung des Lohns in späteren Mo⸗ naten
III. Unvorschriftsmäßige Ver⸗ wendung von Geldern der Zechenu nterstützungskasse.
IV. Nichtgerechtfertigte Be⸗ strafung wegen vorge⸗ fundener Mängel in der Wetterführung. V
V. 1) Schlechte Behandlung seitens eines Gruben⸗
beamten.
2) Festsetzung neuer Gedinge⸗
sätze ehne voraufgegangene
Vereinbarung des Ver⸗
dienstes durch diese Maß⸗
regel.
3) Betrugsversuch Zechenbeamten bei nahme des Gedinges.
Wanne, den 11. März 1905
(gez.) Althüser, Oberbergrat.
zweier
Ab⸗
(gez.)
Die Untersuchungskommission. Wilke, (gez.) Winter, Bergmeister. W
(gez.)
I. 1) Nach dem Ergebnis der Untersuchung kann die Beschwerde über schlechte Behandlung seitens zweier Steiger als berechtigt nicht anerkannt werden. .
2) Zu den Arbeiten, welche von dem Beschwerde⸗ führer verlangt sind, war dieser ohne besondere Vergütung verpflichtet.
3) Der in dem blinden Schacht zur Verfügun stehende Fahrschacht ist zwar, wie auch amcli feststeht, etwas in Druck geraten, doch liegen irgendwelche Uebelstände oder Belästigungen für die fahrende Mannschaft in demselben nicht vor.
udem ist in unmittelbarer Nähe des blinden Schachts ein zweiter bequemer Fahrweg vorhanden.
II. Es ist nicht aufgeklärt, ob und in welcher Höhe der Kameradschaft des Beschwerdeführers von der eleisteten Arbeit Lohnbeträge zurückgehalten worden find. Es ist festgestellt, daß der Beschwerdeführer nach seiner Entlassung einen Betrag in Höhe von 27,20 ℳ über seine buchmäßige Forderung erhalten hat. Ob diese Zahlung zur Befriedigung der von dem Beschwerdeführer erhobenen Forderungen oder aus anderer Veranlassung erfolgt ist, konnte nicht festgestellt werden. 1
III. Die Verteilung von Unterstützungsgeldern erfolgt seitens des Vorstands der Unterstützungskasse unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit und Würdigkeit der in Frage kommenden Personen in durchaus einwandfreier Weise. Die Gewährung von Unter⸗ stützungen an die Fahrhauer muß ebenfalls nach Lage der Verhältnisse als berechtigt anerkannt werden.
IV. Der Gegenstand der Beschwerde ist nicht ge⸗
nügend aufgeklärt.
V. 1) Sht Beschwerde über schlechte Behandlung ist auf eine vom Beschwerdeführer mißverstandene Aeußerung eines Grubenbeamten zurückzuführen.
2) Der Beschwerdeführer hat zu dem mit ihm ver⸗
einbarten Gedingesatz die Arbeit ausgeführt. Es
muß zuͤgegeben werden, daß die bei dem bestehenden
Gedinge verdienten Löhne hinter dem Durchschnitts⸗
lohnbetrag der übrigen Belegschaft zurückgeblieben
sind. Ob der Grund hierfür in dem vereinbarten
Gedingesatz oder in sonstigen Verhältnissen liegt,
ist nicht aufgeklärt worden.
der Zechenbeamten ist vollständ ig
Amtmann. iegand,
rrequassistent als Protokollführer.
Verhandlung über die Untersuchung der Beschwerden der Bergarbeiter auf der Zeche Consolidation,
Schacht II/VII.
April 1905 zu Gelsenkirchen⸗Schalke.
Verhandelt den 7
“
1) Die Mitglieder der Untersuchungs ommission: Oberbergrat Althüser als Vorsitzender, Bergmeister Wilke,
Oberbürgermeister Machens 2) Seitens der Zechenverwaltung: Direktor Oberschuir, Betriebsführer Rüttermann. 3) Als Belegschaftsvertreter: a. Bergmann Julius Goronzy, b. Bergmann Johann Schwarz.
4) Als Protokollführer: Bergrevierbureauassistent Wiegand.
Im Amtshause zu Gelsenkirchen⸗Schalke begann heute die obengenannte, von den Herren Ministern für Handel und Ge⸗ werbe und des Innern berufene Kommission die Untersuchun der auf der Zeche Consolidation, Schacht U/VII, deh vorhandenen Mißstände.
Als Vertreter der Zechenverwaltung und der Belegschaft waren die obenbezeichneten Personen erschienen. Die Vertreter der Belegschaft gaben an, daß sie in der Belegschaftsversamm⸗ lung von Anfang Februar 1905 gewählt seien.
Sie seien, und zwar
a. 37 Jahre alt und seit 1 Jahr 11 Monaten auf der Zeche beschäftigt,
b. 46 Jahre alt und seit 12 Jahren auf der Zeche be⸗ schäftigt. 8
Die Belegschaftsvertreter sind Reichsangehörige.
Die Legitimation der Vertreter der Zeche ist amtlich bekannt.
Der Vorsitzende der Kommission erläuterte zunächst die Rechte der Parteivertreter. Er wies darauf hin, daß es den⸗ d zustehe, durch den Vorsitzenden an die Zeugen Fragen tellen zu lassen. Ueber die Zulässigkeit der einzelnen Fragen entscheide die Kommission. Ferner wurde bekannt gegeben, daß auch der Antrag gestellt werden dürfe, einen Zeugen unter Ausschluß der Parteivertreter zu vernehmen, falls begründeter⸗ weise angenommen werden müßte, daß der Zeuge in Gegen⸗ wart derselben mit der Wahrheit zurückhalten werde.
Nach Vernehmung eines jeden Zeugen würde sodann den Parteivertretern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zur Ver⸗ nehmung zu stellen und sich uͤber die Aussage zu äußern.
Zur Untersuchung ständen jedoch nur Beschwerden, welche für die Zeit nach dem 1. Januar 1901 erhoben werden könnten, und zunächst nur die, welche von der Siebener⸗Kommission be dem Koͤniglichen Oberbergamt Dortmund geltend gemacht eien.
Sache der Kommission sei es, darüber zu entscheiden, ob etwa auch noch andere Anträge, die alsbaldige Erledigung im Verfahren finden könnten, zugelassen werden sollten, und ob die Untersuchung auch auf andere Beschwerdepunkte ausgedehnt werden sollte. Ausgeschlossen von der Untersuchung seien solche Beschwerden, die gerichtlich bezw. strafrechtlich anhängig
8
oder entschieden seien. Die Verhandlung trage polizeilichen Charakter und sei keine öffentliche.
Der Kommission stehe aber das Recht zu, auch andere Personen, welche nicht zu den Vertretern der Zeche oder Beleg⸗ schaft gehörten, zuzulassen, wenn dieselben berechtigte Inter⸗ essen hierfür nachweisen könnten.
Der Vorsitzende machte sodann den Zechenvertretern die Beschwerdepunkte im einzelnen bekannt mit dem Bemerken, hg es der Verwaltung anheimgestellt werde, Gegenbeweise zu stellen.
Die Gesamtstärke der Belegschaft der Zeche Consolidation, Schacht II/VII, betrug am 1. Januar 1905 1618 Mann, davon 1374 Mann unter Tage.
Sodann wurde in die Untersuchung der Beschwerden ein⸗ getreten.
Zu Beschwerde 1: Der Beschwerdeführer Jakob Grzesiek, 32 Jahre alt, auf der Zeche Consolidation, Schacht II/VII, beschäftigt seit 1891 bis Ende Oktober 1904 — der Austritt aus der Arbeit erfolgte nach vorheriger Kündigung —, sagt folgendes aus:
. ch war während des Jahres 1903 im Flöze 20 ½ Ort 7 Westen, 1. Abteilung der 5. Sohle, in dem dafelbst umgehenden Strebbaubetrieb beschäftigt. In einer Frühschicht, wie ich glaube während des Monats November, kam gegen 7 Uhr Vormittags der Königliche Einfahrer allein zu meiner Arbeits⸗ stelle. Ich war bei dieser Gelegenheit etwa 9—10 m über der Ortsfirste im Streb mit Abkohlen beschäftigt. Der Einfahrer, welcher den Streb befuhr, sagte zu mir, ich solle dem Steiger Rupieper sagen, er solle besser für genügende Luft an unserer Arbeitsstelle sorgen. Gemessen ist die Luftmenge von dem Einfahrer nicht, auch hat derselbe die Temperatur der zur Verfügung stehenden Wetter an meiner Arbeits⸗ stelle nicht gemessen. Der Aufforderung des Einfahrers konnte ich nicht entsprechen, weil ich befürchten mußte, alsdann aus der Arbeit entlassen zu werden. Ich halte mich zu dieser An⸗ nahme für berechtigt, weil der Reviersteiger Rupieper, als wir uns einige Zeit vorher bei ihm wegen des Gedinges und der Beschaffenheit der Luft beschwerten, zu mir sagte, ich könnte ja meine Lage verbessern, wenn mir die Verhältnisse nicht paßten, während er gleichzeitig zu meinem Kameraden Michael Stollfuß sagte, er hätte schon mehrfach Beschwerden erhoben, er könne nur kündigen. Da ich es ablehnte, der Aufforderung des Einfahrers zn entsprechen, sagte dieser zu mir, er würde dem Steiger sel öst die entsprechende Mitteilung machen. In derselben Schicht kam Rupieper zu meiner Arbeitsstelle und fragte mich, was der Einfahrer alles zu mir gesagt habe. Nachdem ich den Sach⸗ verhalt erzählt hatte, sagte der Steiger Rupieper „der Ein⸗ fahrer hat nichts zu sagen“. .
Durch meine Beschwerde will ich zum Ausdruck bringen, wie der Steiger Rupieper über die amtliche Stellung des Einfuhrers denkt.
v. g. u. Jakob Grzesiek.
Der Königliche Einfahrer Karl Dreibholz, 43 Jahre alt, sagt aus, wie solgt:
Ich kann mich der von dem Beschwerdeführer geschilderten Verhältnisse nicht mehr erinnern, muß aber bestreiten, daß ich
alsdann der Steiger
den Beschwerdeführer aufgefordert habe, eine Mitteilung an den Reviersteiger Rupieper wegen der mangelhaften Wetter⸗ führung an seiner Arbeitsstelle zu machen. Die von mir gemachten tatsächlichen Feststellungen teile ich überhaupt den Arbeitern nicht mit; ich mache vielmehr meinem vorgesetzten Revierbeamten entsprechende Meldung hiervon und setzte mich vereinzelt zur Beseitigung kleinerer Ungehörigkeiten auch direkt mit den Betriebsbeamten in Ver⸗ bindung. 1 v. g. Karl Dreibholz.
Der Steiger Karl Rupieper, 32 Jahre alt, seit 51 ½ Jahren auf Zeche Consolidation, Schacht II/VII, beschäftigt, sagt folgendes aus:
Der Königliche Einfahrer Dreibholz hat mir niemals eine Mitteilung über die von ihm festgestellte schlechte Beschaffenheit der Wetterführung an einem Betriebspunkte meines Reviers gemacht; im allgemeinen wird mir, auch von den Arbeitern meines Reviers nicht mitgeteilt, was der Einfahrer für Feststellungen bei seinen Befahrungen gemacht hat. Im allgemeinen begleite ich den Einfahrer bei den Befahrungen meines Reviers. Ich bestreite es auf das entschiedenste, gesagt zu haben, „der Ein⸗ fahrer hat nichts zu sagen“. Ich ebe zu, daß ich in einzelnen wohl gefragt habe, „habt Ihr Besuch gehabt“, worauf⸗ Zin mir alsdann auch Verschiedenes, welches bei der Anwesen⸗ heit des Einfahrers zur Sprache gekommen war, mitgeteilt wurde.
8 “ 8) g. 8 Carl Rupieper.
Zu Beschwerde 2: Der Beschwerdeführer Joseph Plaschke, 34 Jahre alt, bis zu seinem vor 6 Monaten nach vorher⸗ gehender Kündigung erfolgten Abgang 71 ½ Jahre auf der biche Consolidation, Schacht IVII, beschäftigt, sagt olgendes aus:
Ich gebe zu, daß der Inhalt meiner Beschwerdeschrift bereits früher vor der Spruchkammer des Berggewerbegerichts in Gelsenkirchen verhandelt worden ist. 1“
Ich bin mit meiner Klage abgewiesen worden
22 g. u. Joseph Plaschke.
Zu Beschwerde 3: Der Beschwerdeführer Julius Bublitz, 48 Jahre alt und seit 16 Jahren auf Zeche Consolidation Schacht II/VII, beschäftigt, sagt folgendes aus:
I. Mir sind im Monat März 1902 1,50 ℳ für das Fördern eines unreinen Wagens Kohlen als Strafe abgehalten worden. Meine Arbeit befand sich auf dem Ort 6 des Flözes Nr. 8, 1. Abteilung, auf der 6. Sohle. Vor der wegen un reiner Förderung erfolgten Bestrafung bin ich aus demselben Anlasse nicht bestraft worden; auch sind mir während der letzten Monate keine anderen Wagen wegen unreiner Förderung
estrichen worden. Ich halte die Bestrafung mit 1,50 ℳ beshalb nicht für gerechtfertigt. Eine Beschwerde habe ich dieserhalb beim Betriebsführer oder Direktor der Zeche nich eingelegt. Das Revier 2 wird von dem Steiger Terlob ver waltet, welcher während der ganzen Zeit meiner Beschäftigun auf Zeche Consolidation als Steiger daselbst tätig ist.
I. Ich war bis zum 23. Oktober 1902 im Revier de Steigers Pannenbecker mit der Auffahrung des Ortes 7 des Flözes K beschäftigt. Bis zum 23. Oktober 1902 hatte ich vor dieser Arbeit 5,15 ℳ verdient. Am 24. Oktober 1902 wurde ich nach einer anderen Arbeitsstelle auf Ort 6 des Flözes L verlegt. Ein Gedinge ist hier mit mir nicht ab⸗ geschlossen worden; ich habe aber für die im Monat Oktober an der neuen Arbeitsstelle verfahrenen Schichten für die Schicht 4,3 ℳ verdient. Ich halte eine derartige Verlegung und Reduzierung des Lohnes mitten im Monat für unzulässig; erst recht aber halte ich es für unzulässig, daß ich das Schieß⸗ material habe bezahlen sollen, welches der Hauer Maslo an meiner früheren Arbeitsstelle im Flöze K vom 24. bis letzten Oktober 1902 gebraucht hat. Der Steiger Pannenbecker hat mir erzählt, daß dieses der Fall gewesen wäre.
Ich habe mich wegen der vorliegenden, zu Unrecht er⸗ folgten Behandlung bei dem Betriebsführer beschwert, ohne jedoch einen Erfolg zu erzielen.
Die übrigen Punkte meiner Beschwerde nehme ich hiermit zurück.
. g. u. Julius Bublitz.
Neuer Termin wird angesetzt auf Samstag, den 8. April J1“ 9 ¼ Uhr, im Amtshause zu Gelsenkirchen⸗ Schalke.
Weiter verhandelt im Amtshause zu Gelsenkirchen⸗Schalke am 8. April 1905. Anwesend dieselben Personen wie im Termine am 7. April 1905.
Durch Einsichtnahme in die Strafliste der Zeche wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer Julius Bublitz und sein Kamerad Herm. Rettig am 11. März 1902 je mit 1,50 ℳ bestraft worden sind „wegen Lieferns sehr unreiner Kohle“. Außerdem soll an vorgenanntem Tage nach Aussage der 11 den vorgenannten Bergleuten ein Wagen kohlen wegen Unreinheit gestrichen sein.
Seitens des Vertreters der Zeche, Direktors Oberschuir, wurde zu vorliegender Beschwerde nachstehende Erklärung ab⸗ gegeben:
Zu I. Wir sind nicht mehr im Besitze der Listen, in welche die während des Jahres 1902 bis zum Juni genullten Wagen eingetragen worden sind. Ich vermag des⸗ halb auch mit Rücksicht auf die weit zurückliegende Zeit nicht anzugeben, ob dem Beschwerdeführer vor dem 11. März 1902 wiederholt Wagen wegen unreiner Förderung gestrichen worden sind. Ich erkläre noch, daß beim Wagennullen und Bestrafen streng nach § 24 der Arbeitsordnung verfahren wird.
v. g. u. J. Oberschuir.
Zu II. Durch Vorlegung des Schichtenzettels der Zeche Consolidation, Schacht II/VII, vom Monat Oktober 1902 wird der Nachweis erbracht, daß während des ganzen Monats Oktober 1902 der Beschwerdeführer mit dem Bergmann Johann Schwiderowski im Streb 7 Osten des Flözes L be⸗ schäftigt gewesen ist, eine Verlegung des Beschwerdeführers im Laufe dieses Monats somit nicht fiatꝛgefunden hat. Außer vorgenannten Bergleuten hat ein anderer Bergmann an der genannten Stelle während des Monats Oktober 1902 nicht gearbeitet. Die Verlegung des Beschwerdeführes in das Flöz L. ist am 1. Okober 1902 erfolgt. 8 .
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