1905 / 124 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 May 1905 18:00:01 GMT) scan diff

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eutschen Fruchtmärkten.

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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erkungen.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

Weizen. 17,00 16,50 16,80 17,10 16,50 17,40 17,80 18,00 17,50 20,00

17,00 17,00 17,00 17,60 16,70 17,40 18,10 18 00 17,65 20,00

16,40 16,40 16,70

17,10 17,80 17,50 17,30

16,00 16,20 16,50

17,10 17,50 17,50 17,00 19,73 19,73 18,20 18,40

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen 19,60 V 19,60

19,60

Roggen.

13,00 14,95 13,70 14,10 14,10 14,50 14,40 15,60 15,80 15,80 15,00

19,60

13,00 14 95 13,80 14,30 14,30 14.80 14,60 15,60 16,10 15,80 15,30 16,00

15,00

14,70 13,60 14,00 13,90 14,50

15,20 15,80 15,30 14,90 15 85 16,00 1³5,93 14,00 15,00

Gerste. V 15,50

14,50 b 15,10 15,50 14,50 15,30 13,70 17,50

14,70 13,40 13,60 13,70 14,00

15,20 15,50 15 30 14,80 15,85

15,50 15,00 15,50 15,50 15,00 15,30 14,00 18,00

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14,10 14,50 14,70 13,60 15,20 15,50 13,80 16 64 14 50

15,00 16,50

14,40 14,70 14 80 14,00 15,20 16,00 14,80

13,60 13,80 14,30 14,60

14,80 15 59

16,40 14,30 15,00 15,75 17,78 16,00

14,80 14,75

13,50

15,75 13,40

14,53 14,10

15,67 14,22 16,53

15,00 17,00 17,63

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Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

iegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 1“ 192. Sitzung vom 25. Mai 1905, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Uebernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manenguba⸗Bergen (Kamerun⸗Eisenbahn).

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Abg. Ledebour (Soz) fortfahrend: haben ja in Kamerun die bedenklichsten Erfahrungen gemacht. Die Nordwest⸗ kamerungesellschaft hatte durch die frühere Kolonialverwaltung einen Landkomplex so groß wie Bayern erhalten und verdrängte in rücksichtslosester Weise die Eingeborenen von ihrem Grund und Boden. Diese Gesellschaft, die übrigens mit der hier geplanten Eisenbahngesellschaft in engster persönlicher Beziehung steht, steht nämlich auf dem Standpunkt, daß die Eingeborenen nur das Land behalten könnten, das sie direkt in Bebauung genommen haben. Selbst in unserer Kommission meinte einer der Herren, ihm käme es gar nicht darauf an, wenn selbst mit sanfter Gewalt die Neger von ihrem Grund und Boden vertrieben würden. Wenn das selbst am grünen Holze des patriotischen Liberalismus in Deutschland

eschieht, was kann man dann von den Landspekulanten in Kamerun elbst erwarten? Herr von Puttkamer, der Gouverneur von Kamerun, hat im Gegensatz zu unserer Kolonialverwaltung den Standpunkt ein⸗ genommen, daß die Eingeborenen nur auf das Land Anspruch hätten, das sie selbst bewohnen und bebaut hätten, und daß es genüge, wenn man ihnen ein Land von 2 Hektar für die Huüͤtte, also für die Familie, zuweise. Das ist absolut ungenügend und bat bei anderer Gelegenheit auch einmal der Kolonialdirektor in der Kommission als ungenügend bezeichnet. Wie es übrigens auf die Auswahl der Personen ankommt, die die Gesetze ausführen, haben wir ja in Südwestafrika erst erfahren. Die Herren dort lassen sich die Vorschriften der ialverwaltung keineswegs ange sein. Der General von

ha hat sich mit der größten Leichtfertigkeit über die Aus⸗ fübrungen der Kolonialverwaltung und des Reichskanzlers hinweg⸗ s und Preise für die Köpfe der Herero ausgesetzt. Es also direkt Meuchelmörder aufgefordert, die Eingeborenen umzubringen. Bei dieser grausamen Handlungeweise bitte ich den Kolonialdirektor, jenen Erlaß des Generals von Trotha zu desavouieren und auf die unverzügliche Abberufung des Generals hinzuwirken. So bringen die Kolonialbeamten durch Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften die größte Schande und den größten Schaden über das Reich. Nach der ärungen des Kolonialdirektors in der Kom⸗ mission will die Verwaltung alles, was als Stammesland oder Ein⸗ geborenenland angesehen werden kann, der Gesellschaft nicht zuweisen. ieser Erklärung im Plenum wäre wünschenswert.

er Kommissionsfassung schließt jene Möglichkeit

er der Antrag Lattmann überflüssig oder sogar

schädlich, denn er will Reservate für die Eingeborenen eingerichtet wissen, und das könnte gerade dahin führen, daß die Neger aus dem

Wir

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Land verdrängt werden, das sie besitzen. Der Antrag fordert direkt dazu auf. Wir verwerfen die Reservatbildung überhaupt und wollen die Eingeborenen auf ihrem Lande lassen. Ich bitte den Abg. Latt⸗ mann, den Antrag zurückzuziehen und sich mit der erwähnten Er⸗ klärung der Kolonialverwaltung genügen zu lassen. Ich fordere Sie aber auf, die ganze Vorlage zu verwerfen, sie hat so viele Bedenken und Schäden, daß selbst die begeistertsten Kolonialfreunde alles auf⸗ bieten müßten, um entweder bessere Bedingungen von einer neuen Gesellschaft zu erzielen, oder die Bahn durch das Reich selbst bauen zu lassen. Diese Vorlage ist nur im Interesse der Spekulanten und zum Schaden des Reiches und der Eingeborenen ausgefallen. Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts Dr. Stuebel: Meine Herren! Ich bin gefragt worden, ob der Kolonial⸗ verwaltung zuverlässiges Material für die Schätzung der eingeborenen Bevölkerung von Kamerun zu Gebote steht. Das ist nicht der Fall. Ich habe hier vor mir das deutsche Kolonialhandbuch von Professor Pfitzner, in welchem die Einwohnerzahl von Kamerun auf 7 Millionen angegeben ist, aber auch das, habe ich Ursache anzunehmen, beruht auf einer Schätzung, die auf irgend welche Genauigkeit keinen Anspruch machen kann. Infolgedessen haben wir uns auch vorläufig nicht dazu verstehen können, in unseren amtlichen Jahres⸗ berichten auch nur schätzungsweise anzugeben, auf wie hoch die Ein⸗ wohnerzahl von Kamerun etwa anzunehmen ist. Zählungen haben nur in wenigen Distrikten an der Küste stattfinden können, und zwar hauptsächlich dort, wo jetzt der Versuch gemacht wird, eine Besteuerung der Eingeborenen einzuführen. Es ist weiter von dem Abg. Schwarze⸗ Lippstadt bemängelt worden, daß die seitherigen Zumessungen von Land an die Eingeborenenreservate ungenügend gewesen seien. Ich glaube, daß das Material, das von der Kolonialverwaltung der Budgetkommission zur Verfügung gestellt worden ist, genügend darüber Aufschluß gibt, daß die Kolonialverwaltung bestrebt gewesen ist, in dieser Beziehung etwa vorhandene Uebelstände abzustellen. Auch schon in dem Kamerun⸗Plantagendistrikt hat man sich nicht darauf beschränkt, 2 Hektar für die Hütte an diese Reservate zu überweisen; sondern im Durchschnitt kommen bereits in diesem Plantagendistrikt 3 bis 4 Hektar für die Hütte auf die dort gebildeten Eingeborenenreservate. Es ist aber und zwar auf Anregung des Kolonial⸗ rats für die Zukunft angeordnet worden, daß, abgesehen von dem von den Eingeborenen bebauten und bewohnten Lande, künftighin stets mindestens 6 Hektar für die Hütte zur Bildung der Eingeborenen⸗ reservate zur Verfügung gestellt werden sollen. Es ist weiter auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, daß das Land, welches im Besitz der Eingeborenen verbleibt oder den Eingeborenen besonders zugewie sen wird, auch als unverkäuflich erklärt werden soll, dergestalt, daß jedenfalls nicht dadurch, daß den Eingeborenen die Möglichkeit ge⸗ geben ist, das Land wieder zu verkaufen, ein besitzloser Zustand der Eingeborenen herbeigeführt werden könnte. Ich kann die Versicherung geben, daß die Kolonialverwaltung dies für eine Notwendigkeit hält. Schon heute darf Eingeborenenland an Nichteingeborene nur mit Ge⸗ nehmigung des Gouverneurs veräußert werden. In dieser Richtung aber wird die Kolonialverwaltung weiter dafür besorgt sein, daß alles Land, das sich heute oder überhaupt im Eigentum der Eingeborenen befindet, aus diesem Eigentum nicht in die

Hände Dritter übergehen wird. Es ist weiter von dem Herrn

Abg. Schwarze⸗Lippstadt darauf aufmerksam gemacht worden, daß mehr als bisher auf die im Schutzgebiet bestehenden größeren Landgesellschaften ein Zwang zur wirtschaftlichen Erschließung aus⸗ geübt werde. Es ist dies gsschehen mit Rücksicht auf die Frage, ob es sich nicht empfohlen haben würde, insbesondere der Nordwest⸗ kamerungesellschaft nahezulegen, ihrer Verpflichtung betreffs des Eisenbahnbaues auch bezüglich dieser jetzigen Eisenbahn nach⸗ zukommen. Ich möchte darauf hinweisen, daß eine Verpflichtung der Nordwestkamerungesellschaft, eine Eisenbahn von der Küste nach ihrem Konzessionsgebiete zu bauen, nicht vorhanden ist. Es besteht nur eine Bestimmung, nach der der Nordwestkamerungesellschaft eine Erstreckung ihrer Konzession um 10 Jahre, auf eine Frist on 60 Jahren, dann zugestanden werden soll, wenn sie eine Eisenbahn von der Küste nach ihrem Korzessionsgebiet baut. Was die Frage anbelangt, inwieweit die Verwaltung in der Lage ist, von der Nordwestkamerungesellschaft zu verlangen, daß sie inner⸗ halb ihres Gebietes Eisenbahnen baue, so habe ich bereits in der Budgetkommission darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine Bestimmung handelt, der eine Fristbestimmung fehlt, und die außerdem noch von Voraussetzungen abhängig gemacht worden ist; die Vagheit dieser Bestimmung macht es der Ver⸗ waltung außerordentlich schwer, irgend welchen Druck auf die Gesellschaft auszuüben. Ich habe aber auch ausgeführt, daß erst dann, wenn es sich darum handeln wird, die Eisenbahn durch das Gebiet der Gesellschaft fortzuführen, der Zeitpunkt ge⸗ kommen sein wird, mit der Nordvnestkamerungesellschaft über die dann jedenfalls brennend werdenden Fragen in Verbindung zu treten. Meine Herren, daß wir bestrebt sind, das Missionswerk in den Kolonien nach allen Richtungen hin zu unterstützen, auch die Bildung von Missionsstationen, das habe ich hier an dieser Stelle bereits wiederholt ausgesprochen. Das wird auch der Grundsatz bleiben, nach dem sich die Politik der Verwaltung in Kamerun weiter richten wird. Der Herr Abg. Schwarje⸗Lippstadt hat hier ferner auf eine Anordnung des Herrn Gouverneurs von Puttkamer hingewiesen, nach der eine bestimmte Anzahl von Palmen jährlich von gewissen Dorfschaften zu pflanzen sind. Es versteht sich ganz von selbst, daß solche Anordnungen, welche die Förderung der Eingeborenen⸗ kulturen bezwecken, die Billigung der Kolonialverwaltung finden und nach jeder Richtung gefördert werden. Daß wir der Gewehrfrage in den Kolonien, insbesondere in Kamerun, eine ganz besondere Auf⸗ merksamkeit schenken, das dürfte schon daraus hervorgehen, daß wir gleichzeitig mit der Vermehrung der Schutztruppe, die ja bekanntlich auf Grund von Neachrichten erfolgt ist, die über die Unsicherheit der Zustände in Kamerun eingingen, unter Zustimmung der beteiligten Handelsfirmen ein Einfuhrverbot von Gewehren und Pulver nach Kamerun erlassen haben. Es werden also jetzt keine Gewehre mehr nach Kamerun ein⸗ geführt. Wenn früher Gewehre, in der Hauptsache oder überhaupt nur Feuersteinflinten, nach Kamerun in größerer Anzahl eingeführt wurden, und zwar insbesondere auch in dem Balidistrikt, wo es sich um der Verwaltung durchaus ergebene Eingeborene gehandelt hat, so verkenne ich nicht, daß auch hierin eine nicht unbedenkliche Gefahr gesehen werden kann, und wir sind, auch was die Wiedereinziehung dieser Gewehre anlangt, bestrebt, alles

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8 was eine vernünftige Politik in Kamerun er⸗ lauben wird. Meine Herren, was die prinzipielle Auffassung des Herrn Abg. Ledebour und seiner Fraktion zur Frage der Kolonialeisenbahnen anlangt, so erkenne sch es an, daß er den Eisenbahnbau in den Kolonien nicht mehr ohne weiteres von der Hand weist und für ein törichtes und aussichtsloses Beginnen erklärt. Wenn aber der Herr Abgeordnete die Forderung aufstellt, daß die in Kamerun tätigen Handels⸗ und Plantagengesellschaften aus ihren Mitteln und auf ihr Risiko die Bahn bauen sollten, so möchte ich fragen, woher diese Unternehmungen, die doch ihr Geld in ihren eigenen Betrieben brauchen, das Geld für eine Eisenbahn nehmen sollen, und wo wir in Deutschland hingekommen wären, wenn man auch bei uns den Grundsatz aufgestellt hätte, daß die unmittel⸗ baren Interessenten die Kapitalien für den Bahnbau aufzubringen hätten. Außerdem aber bestehen an dieser Bahn doch nicht nur Privat⸗ interessen, sondern es bestehen an diesem Eisenbahnbau auch ganz enorme öffentliche Interessen, die die Uebernahme eines Teils des Risikos auf das Reich durchaus gerechtfertigt erscheinen lassen. Außerdem, meine Herren, ist es nicht richtig, daß das in der Vorlage dem Reiche zugewiesene Risiko ungefähr ebenso groß sei, wie wenn das Reich die Bahn auf eigene Kosten bauen würde. Würde das Reich die 17 Millionen Mark im Wege einer Anleihe aufbringen, dann müßte es für 3 ½ % Zinsen jährlich nahezu 600 000 zahlen, und das für Zinsen allein, waͤhrend nach dem vorliegenden Entwurf eines Garantiegesetzes die jährliche Zahlungsverpflichtung des Reichs für Zinsen und Amortisation auf 375 000 beschränkt ist. Der Herr Abg. Ledebour hat dann be⸗ mängelt, daß in den der Eisenbahngesellschaft zugewiesenen Blocks doch ein viel größeres Wertobjekt liege, als von den Verteidigern der Vorlage angenommen werde. Meine Herren, ganz bestimmt liegt es doch im Interesse des Reichs, wenn die Gesellschaft auch aus diesen Eigentumsüberweisungen, vorbehaltlich natürlich der Wahrung der Rechte der Eingeborenen, einen Gewinn macht; denn je größer der Gewinn ist, den die Gesellschaft aus dem Unternehmen überhaupt macht, desto geringer wird doch das Risiko, welches das Reich mit der Garantie übernimmt. Meine Herren, was die Bemerkung anlangt, die der Herr Abg. Ledebour gegen die Verwaltung des Herrn Gouverneurs von Puttkamer gemacht hat, so möchte ich mich darauf beschränken, zu bemerken, daß auch der Herr Gouverneur von Puttkamer doch nur die Anwendung der bestehenden Gesetze stets im Auge gehabt hat. Wenn dabei seinerseits nach Ansicht der Verwaltung mitunter Irrtümer und Fehler untergelaufen sind, so hat es die Kolonial⸗ verwaltung auch nie an der nötigen Remedur fehlen lassen. Ich glaube, das ist ebenfalls eine Tatsache, die aus dem vor⸗ gelegten Material ganz bestimmt sich ersehen läßt. Daß es sich nicht nur um 2 Hektar handelt, die heute für Reservatbildungen zur Seite gesetzt werden, sondern daß angeordnet worden ist, von jetzt ab mindestens 6 Hektar für die Hütte in dieser Richtung für die Reservat⸗ bildung zu verwenden, ist bereits von mir erwähnt worden. Dann hat der Herr Abg. Ledebour geglaubt, ausführen zu sollen, daß in einer Proklamation des Herrn Generals von Trotha eine unglaub⸗ liche Brutalität liege. Meine Herren, ich möchte diesen Aus⸗ druc und die darin liegende Insinuation ganz entschieden zurückweisen. Die Verwaltung hat vorläufig überhaupt nur aus den über Kapstadt gekommenen Privatnachrichten Kenntnis von dieser Proklamation, und es ist bei den großen Entfernungen, um die es sich handelt der Herr General, von Trotha befindet sich auf dem südlichen Kriegsschauplatz in Gibeon —, auch noch nicht möglich, es wäre vielmehr geradezu ganz unmöglich, daß ein Bericht des Generals von Trotha, der im übrigen ein⸗ gefordert ist, in dieser Angelegenheit bereits der Verwaltung vorliegen könnte. Der Herr Abg. Ledebour hat weiter eine Versicherung der Kolonialverwaltung dahin erbeten, daß auch bei der Ausscheidung von Reservaten oder überhaupt von Eingeborenenland das Stammesland unter allen Umständen für die Eingeborenen reserviert werde. Ich möchte in dieser Beziehung auf die Allerhöchste Verordnung vom 15. Juni 1896 hinweisen, die ebenfalls in dem Material abgedruckt ist, das der Budgetkommission zur Verfügung estellt worden ist. In dieser Verordnung heißt es im § 1: „Vor⸗ dehaltlich der Eigentumsansprüche und der sonstigen dinglichen An⸗ sprüche, welche private oder juristische Personen, Häuptlinge oder unter den Eingeborenen bestehende Gemeinschaften nachweisen können, sowie vorbehaltlich usw., ist alles Land innerhalb des Schutzgebiets von Kamerun herrenloses Kronland.“ Daraus geht hervor, daß das Stammesland nicht zu dem Kronland gehört. Also alles Stammesland wird bei der Erklärung von Land zu Kronland ausmscheiden sein, und zwar auf Grund der eben von mir angezogenen Verordnung.

Abg. Lattmann (wirtsch. Vgg.): Ueber die Notwendigkeit, Kamerun, unsere fruchtbarste Kolonie, durch einen Bahnbau zu erschließen, braucht nicht gestritten zu werden. Die Beurteilung, ob die von der Reichs⸗ regierung vorgeschlagene Eisenbahntrace praklisch und durchführbar ist, steht in erster Linie den Sachverständigen der Regierung und der ausführenden Baufirma zu. Dagegen halte ich es für außer⸗ ordentlich bedenklich, mit der Eisenbahn auf fortdauernd steigende andere Einnahmequellen, z. B. aus dem Bergbau, zu verzichten. Die bisherigen Erfahrungen müßten eigentlich von neuen Konzessions⸗ erteilungen abschrecken. In der Kommission ist auf das Beispiel der französischen Kolonieen hingewiesen worden. Es wäre aber ganz interessant, wenn uns die Regierung mitteilte, wie Frankreich und England sich zu den Konzessionsgesellschaften jetzt stellen. Nach einem Brief, den mir ein Bremer Kaufmann gesendet hat, haben beide Länder zum großen Teil die ihren Konzessionsgesellschaften er⸗ teilten Rechte zurückgekauft. Sämtliche Eisenbahnen werden aus⸗ schließlich auf Kosten der Staaten oßer der Kolonieen gebaut. Ich nenne 3 B. den Rückkauf der Nigerkompagniekonzession. Die Kon⸗ zession der Dahomebahn ist von der französischen Regierung für schweres Geld zurückgekauft worden. Es ist doch ein eigentümlicher Anblick, daß in demselben Augenblick, wo wir eine Resolution an⸗ nehmen sollen, in dem eine Prüfung der Verhältnisse der Konzessionen empfohlen wird, eine Konzession erteilt werden soll, die uns auf Jahre bindet. Nicht nur Missionare oder übertriebene Kolonial⸗ fanatiker haben auf die Gefahren dieser Konzessionsgesellschaften hingewiesen. Auch die Bremer Handelskammer hat auf schwer⸗ wiegende Bedenken hingewiesen, namentlich darauf, daß eine so umfangreiche Landkonzession in der Hand einer Privatgesellschaft leicht zu einem den Handel schädigenden Monopol führen könne. Die Nordwestkamerungesellschaft, die Land geschenkt erhalten hat in der Größe des Königreichs Württemberg, beutet bereits ein Handels⸗ monopol in diesem Gebiete auf das rücksichtsloseste aus. Man sollte grundsätzlich einen Eisenbahnbau nicht einer Konzessionsgesellschaft über⸗ tragen, sondern auf Staatskosten durch Aufnahme einer Anleihe selbst auen. Nun sagt man, Kamerun hätte sich nicht so günstig entwickelt wie Togo. Wenn das der Fall ist, so ist die dortige Verwaltung nicht ganz von Schuld freizusprechen. Die Kosten für die Bahn würde der Reichstag nicht verweigern. Die rechte Seite würde sich wohl einstimmig dafür aussprechen, ebenso die National⸗ liberalen, und selbst in den Kreisen der freisinnigen Partei würde dieser Gedanke eine ganze Reihe von Anhängern finden. Was das Zentrum anbetrifft, so hat der Abg. Erzberger am 18. März d. J. sesagt, daß seine Freunde bereit seien, nachdem wir einmal Kolonien

den, sie nach Maßgabe der Finanzlage des Reichs zu fördern, im Interesse der Kultur und im noch höheren Interesse des Christentums, r sie seien nicht bereit, weiteres Geld zu bewilligen dafür, daß „was das Reich auswerfe, von einzelnen Gesellschaften und Handels⸗ men aufgesogen werde. Damit setzen er und seine Freunde sich etwas Widerspruch, wenn sie diese Vorlage annehmen. Man mag nun grundsätzlich zu dem Konzessionsvertrag stehen, wie man wolle, so wird man sich nicht so leicht über dessen Einzelheiten hinwegsetzen können. ie nölige Sicherheit der rechnerischen Unterlagen der Vorlage fehlt. sind ganz verschiedene Zahlen über den Kostenanschlag mitgeteilt Raorden, aber die Vorlegung des Kostenanschlags selbst wird schlankweg abgelehnt. Wir bleiben also auf eine Karte angewiesen, ie wir nach dem Zeugnis des Dr. Passarge als nicht richtig be⸗ jeichnen müssen. Die Bahnlinie führt nach der Karte im ersten Abschnitt durch ganz unbekanntes Gebiet; auch das letzte Ende liegt in ganz un⸗-

zu tun,

bekanntem Lande. Entweder hat also die Expedition gar keine Spezial⸗ aufnahmen gemacht, oder sie hat sie gemacht, und dann hätte man dem Wunsche, in ihre Karte Einblick zu gewähren, willfahren sollen. Statt dessen wird uns gesagt, man könne nicht verlangen, daß ver⸗ trauliche Aktenstücke vorgelegt werden. Ein Missionsschüler hat die uns vorgelegte veraltete Karte an einer Reihe von Stellen für falsch erklärt; er bezweifelt auch, daß der Ingenieur Neumann die ganze Strecke abmarschiert hat. Ein Teil der Trace in ihrer letzten Strecke führt nach seiner Mitteilung durch ein Gebiet hindurch, das von den uns allerfeindlichsten Stämmen bewohnt wird. Es fehlt also tatsächlich an einer zuverlässigen rechnerischen Grundlage. Dazu kommen die Wirkungen der Landkonzessionen, die uns die An⸗ nahme der Vorlage unmöglich machen. Der verständige Wunsch, den wir hatten, Frist zu geben, damit auch andere Handelskammern als die Bremer mit ihrer Meinung hervortreten könnten, ist nicht erfüllt worden. Die Eisenbahngesellschaft ist doch erst in zweiter Linie Eisenbahngesellschaft, in erster Linie ist sie Handels⸗ gesellschaft, die Geschäfte jeder Art machen will. Und dieser Handelsgesellschaft gibt man ein Eisenbahnmonopol! Da⸗ durch wird die der Nordwestkamerungesellschaft erteilte Konzession so außerordentlich wertvoll. Im Dezember 1904 hat die Gesellschaft einen dreijährigen Geschäftsbericht herausgegeben, in dem sie die Er⸗ wartung ausspricht, daß noch aus der Bahn eine erhebliche Steigerung des Verkehrs und ihrer Gewinne sich ergeben werde. Es ist aber auch schon ein Handelssyndikat in der Bildung begriffen, das sich die Herabdrückung der Preise beim Einkauf von Produkten von Eingeborenen zum Ziele setzt. Die Stimmen der Missionare, die doch auch sachkundige Leute sind, will man nicht hören. Was ich gegen den Gouverneur von Puttkamer in der Kommission gesagt habe, hatte nicht den Sinn, als ob der Gouverneur irgendwie abhängig von der Gesellschaft sei; aber den Vorwurf der einseitigen Stellungnahme zu Gunsten der Plantagengesellschaften und einer entspreche⸗den Zurücksetzung der Rechte der Eingeborenen muß ich aufrecht erhalten. Wir müssen hier unsere warnende Stimme erheben; mein Material stelle ich der Kolonialverwaltung zur Ver⸗ fügung. Die Grundlagen der Entwicklung in Kamerun beruhen auf der Eingeborenenkultur, und diese wird durch den Konzessionsvertrag erheblich geschädigt. Werden die Landangelegenheiten nicht ganz anders geordnet, so wird es ohne Aufstände nicht abgehen, so äußert sich eine ganze Anzahl von Land⸗ und Sachkennern, die nicht begreifen können, weshalb man aus dem Aufstande in Südwestafrika nichts lernen wolle. Diese Kenner des Landes malen direkt die Gefahr des Auf⸗ standes an die Wand; möge man die warnende Stimme hören, damit es uns nicht geht, wie in Südwestafrika. Mein Antrag zum § 11 wird nach meiner Auffassung die Gefahr für die Eingeborenen durch die Zuteilung von Landblocks etwas abschwächen. Ich bin kein grund⸗ sätzlicher Gegner von Reservaten. Durch die Zustimmung des Hauses zu diesem Antrag wird uns allerdings die Zustimmung zur Vorlage noch nicht möglich. Würde sie bis zum Herbst verschoben, dann wäre es uns möglich, diese Punkte zu klären und eventuell zu einer freudigen Zustimmung zu kommen. 5

Kommissar des Bundesrats, Wirklicher Legationsrat Dr. Seitz: Wenn man nach der Ueberschrift der Karte annehmen wollte, die Karte beruhe vollständig auf den Aufnahmen des Ingenieurs Neumann, so ist das ein Irrtum. Das will die Ueberschrift gar nicht besagen, sondern den Aufnahmen Neumanns ist die beste und neueste Karte, die wir von dem Gebiet haben, zu Grunde gelegt. Diese ist 1897,98 durch Dr. Hirsch aus⸗ geführt. In diese ist die projektierte Trace der Bahn eingezeichnet auf Grund der Aufnahmen, die der Ingenieur Neumann an Ort und Stelle gemacht hat. Die Aufgabe des letzteren war seinerzeit gar nicht, eine detaillierte Eisenbahntrace aufzustellen, er hatte vielmehr lediglich zu prüfen, in welcher Richtung und auf welchem Wege mit den geringsten Schwierigkeiten das Traceland zu gewinnen sei. Den letzten Teil des Tracelandes in den Manengubabergen hat vor ihm überhaupt kein Weißer betreten. Er stützte sich auf eine Auf⸗ nahme, die seinerzeit im Jahre 1894 oder 95 der Missionar Autenried gemacht hat. Dieser war aber bis in das Terrain, durch das der Aufstieg erfolgen soll, überhaupt nicht gekommen, und des⸗ halb war es, bevor Neumann nach Kamerun ging, überhaupt nicht bekannt, daß eine derartige liefe Einsattlung vorhanden ist, durch die die Bahn nun geführt werden soll. Dadurch sind hohe Steigungen vermieden, es hat sich aber nachher andererseits ergeben und während der Regenzeit bestätigt, daß der obere Teil des Gebietes von außer⸗ ordentlich vielen Flußläufen durchzogen ist. Neumann hatte etwa 60 Brücken vorgesehen, der⸗Ingenieur Mittelstaedt, der in der Regen⸗ zeit dorthin kam, hat die Zahl der Brücken auf etwa 100 erhöht. Ich glaube, auf Grund dieser Aufnahmen, die zwei Männer gemacht haben, die seit Jahren im tropischen Eisenbahnbau erfahren sind, die ihrem Chef für ihre Vorschläge verantwortlich sind, können wir wohl annehmen, daß der Kostenanschlag ungefähr den tatsächlichen An⸗ sprüchen entspricht.

Abg. Kopsch (fr. Volksp): Unsere Bedenken gegen die Vorlage sind durch die Kommissionsberatungen nur verschärft worden. Die finanziellen Bedenken wollte Herr Paasche in der ersten Lesung da⸗ durch zerstreuen, daß er bemerkte, die finanziellen Wirkungen der Frage träten erst 1910 in die Erscheinung. Hat er denn Hoffnung auf eine wesentliche Verbesserung unserer Reichsfinanzen, und worauf stützt er diese Hoffnung? Etwa auf die Handelsverträge? Wenn unsere Industrie mehr, und mehr auswandert, wird durch diese Wirtschaftspolitik unsere Steuerkraft nicht größer, sondern schwächer werden. Herr Paasche kann also nur auf die Finanzreform, d. h. die Einführung neuer Steuern hoffen. Dagegen besteht aber ein großer Unmut in der Bevölkerung. Herr Paasche meinte auch, es handele sich jährlich nur um 375 000 ℳ, aber diese Bahn hier wird alsbald bis nach dem Tschadsee voraussichtlich weiter geführt werden, und das macht uns bedenklich, diesen Schritt hier zu tun, dessen Konse⸗ quenzen nicht abzusehen sind. Man will durch Ausgabe von Anteil⸗ scheinen zu 100 auch die kleinen Kapitalisten für die Gesellschaft heranztehen. Der kleine Mann soll aber sein Geld nur anlegen, wo er die Sicherheit selbst prüfen kann, und das kann er bei Afrikabahnen nicht. Außerdem beschweren sich schon die kleinen Grundbesitzer, daß es ihnen schwer wird, Kapital zu erhalten, denn die großen Banken beschäftigen sich damit nicht. Wenn nun die kleinen Kapitalisten ihr Geld in Afrikabahnen anlegen, wird die Lage der kleinen Grundbesitzer noch mehr erschwert. Wir halten deshalb diese Sache für bedenklich im Interesse der kleinen Besitzer und des Mittelstandes. Herr Schrader meinte in der ersten Lesung, wir hielten das Großkapital durch unsere Kritik zurück, bisher haben wir uns aber einen solchen Einfluß nicht zugetraut. Die größten Bedenken richten sich gegen die Landkonzessionen. In der Kommission tröstete man sich damit, daß unsere tüchtigen Be⸗ amten den Ansprüchen der Eingeborenen schon gerecht werden würden. Wie hat das aber der Gouverneur von Puttkamer getan? Er mußte 1901 durch die Kolonialverwaltung besonders aufgefordert werden, die Bestimmungen der Kaiserlichen Kronlandsverordnung von 1896 bei der Ausscheidung von Eingeborenenreservaten strikte anzuwenden und die Interessen der Eingeborenen in jeder Weise wahrzunehmen. Also auf diese wichtigste aller Verordnungen mußte der Gouverneur erst aufmerksam gemacht werden, nachdem sie schon fünf Jahre bestand, und in der Kommission sagte der Kolonialdirektor, daß jetzt „allem Anschein nach“ den Wünschen der Kolonialverwaltung ent⸗ sprochen werde; eine Sicherheit dafür konnte er nicht geben. In Preußen oder im Reiche wäre es unmöglich, daß ein Ober⸗ oder Re⸗ gierungspräsident die wichtigsten Verordnungen von oben einfach unbeachtet ließe. Das Regiment in Kamerun ist also noch viel Puttkameruner als in Pommern. Wie die Briefe von Misstonaren erkennen lassen, haben die Kolonialgesellschaften die Meinung: Wir Weißen sind die Herren, die Schwarzen die Knechte, und unser ist der Grund und Boden! Die Behandlung der Landfrage ist verhängnis⸗ voll für unsere Kolonien geworden. Das Ziel einer Kolonie muß sein, den Anbau exportfähiger Produkte durch die Eingeborenen zu fördern. Und dazu muß ihnen genug Land gelassen werden. Aus diesen Bedenken ist die Resolution in der Kommission cinstimmig an⸗

genommen worden. Durch den Plantagenbau steigt der Wert von Grund und Boden, und dann erst erkennen die Schwarzen, was sie

verloren haben, und die feindselige Gesinnung und schließlich Aufruhr ist die Folge, den das Reich dann niederschlagen muß. Diese Vo

ist hier mik größter Eile in wenigen Wochen erledigt worden. langsam geht es aber mit dem Bergarbeiterschutz! Die Interessen von Hunderttausenden von Bergleuten sind doch mindestens gleich⸗ wertig den Interessen einer solchen Bahn. Wir können der Vorlage nicht zustimmen.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Wir stehen auf demselben Stand⸗ punkt wie in der ersten Lesung und in der Kommission. Die gegen die Landkonzession erhobenen Vorwürfe sind zum großen Teil unzu⸗ treffend. Der Abg. Lattmann hat die Vorwürfe, die er gegen den Gouverneur v. Puttkamer erhoben hatte, wesentlich eingeschränkt oder zurückgenommen. Jeder, der in der Kommission gewesen ist, wird mir bestätigen, daß diese Vorwürfe unbegründet sind; es wäre zweck⸗ mäßiger gewesen, in solchen Aussprüchen gegen einen hochverdienten Beamten des Reiches doch vorsichtiger zu sein. Wenn die Nordwest⸗ kamerungesellschaft mit dieser Bahn in Verbindung gebracht wird, so ver⸗ stehe ich nicht, welche Gefahr daraus für das deutsche Volk entstehen könnte. Es wird so dargestellt, als ob das jetzige Eisenbahnsyndikat ein Haupt⸗ verdienst an den Vorarbeiten habe. Faktisch sind die Vorarbeiten durch das frühere Eisenbahnsyndikat gemacht worden, dieses hat die Trace gemacht, sie hat also die Priorität. Es ist behauptet worden, daß die Nordwestkamerungesellschaft einen gewaltigen wertvollen Besitz überwiesen bekommen habe. Von den Hunderttausenden oder Millionen von Hektaren ist bis jetzt nicht ein einziger Hektar übergeben worden. Von einem Handelsmonopol kann gar keine Rede sein. Die Gesellschaft hat statutenmäßig die Verpflichtung, Faktoreien einzu⸗ richten usw. Sie hat nach Ausweis der Bücher 2 600 000 in den letzten 5 Jahren ausgegeben, um ihre konzessionsmäßigen Pflichten zu erfüllen, sie hat dies Geld, wie man wohl annehmen darf, beinahe verloren. Die Gesellschaft hat Expeditionen ausgerüstet, die von großem Werte für die Wissenschaft waren, sie hat Dampferlinien ein⸗ gerichtet, dutzendweise Stationen errichtet, Wege und Brücken angelegt. Die Beweisführung des Abg. Lattmann ging davon aus, daß die Nordwestkamerungesellschaft gewissermaßen das Karnickel sei. Das ist nun, wie ich gezeigt habe, keineswegs der Fall. Hier kommt es darauf an, ob diese Bahn im Interesse der kolonialen Entwicklung on Kamerun notwendig und wünschenswert ist oder nicht. Diese Frage bejahen wir nach wie vor. Man hat gegen die Trace die ver⸗ schiedensten Einwände gemacht; es ist Sache der Eisenbahngesellschaft, die Trace genau festzustellen. Ob die Karte vielleicht nicht ganz korrekt ist, ist unerheblich. Wenn die Bahn vielleicht für 10 Millionen herzustellen wäre, wäre es ja etwas anderes. Wenn die Gesellschaft durch den Verkauf von Land usw. Geld verdient, so kann es uns nur angenehm sein, dann braucht sie auf die Zinsgarantie nicht zurück⸗ zugreifen, und sie würde, wenn sie mehr als 5 pCt. verdiente, die Hälfte des Ueberschusses dem Reiche abgeben. Eine Privatgesellschaft, die gleichzeitig das Land wirtschaftlich ausbeutet und die Vorteile dem Reiche mit zugute kommen läßt, ist uns viel lieber als eine Kaiserlich deutsche Eisenbahn, die bureaukratisch verwaltet wird. Was die Landkonzession betrifft, so ist das Geschrei darüber ja recht populär geworden. Die Stimmung ist gegen große Landkonzessionen, die man für ein Unrecht hält. Wir haben in der Kommission ausgerechnet, daß das Maximum, das der Gesellschaft an Land bei der Eisenbahnroute gegeben werden könnte, 32 000 Hektar beträgt, wahrscheinlich wird es nicht halb so viel sein, 16 000 Hektar würde etwa die Größe einer Plantage haben, und darum sollen wir erklären, wir begeben uns auf eine schiefe Ebene und das ganze Land wird expropriiert, wo doch diese 16 000 Hektar gegenüber Millionen von Hektaren gar keine Rolle spielen? Um eine Landspekulation handelt es sich hier wahrhaftig nicht, die Eisenbahngesellschaft hat ein Interesse daran, diesen Besitz in irgend einer Form nutzbar zu machen, Ansiedler heranzuziehen, Eingeborene zu unterstützen, also zur kulturellen Entwicklung des Landes bei⸗ zutragen. Darum sage ich, die Landkonzession schreckt mich nicht. Wenn ich einmal gesagt habe, daß es nicht so schlimm sei, im Interesse der kulturellen Ausbeutung des Landes ein paar Eingeborene mit Gewalt fortzuschieben in ein anderes Gebiet, so kann man daraus kein Kapital schlagen. Es handelt sich doch dabei nicht um alte und ererbte Bauernhöfe, die Eingeborenen sind einmal hier und einmal da, und wenn sie gezwungen sind, einmal wo anders hinzugehen, so kann man das nicht als inhuman bezeichnen. Nach Briefen aus Kamerun sind ganze Gegenden, welche die Bahn durchschneiden soll, durch die fortdauernde Inanspruchnahme gewaltiger Trägermassen beinahe entvölkert. Man findet kaum die Arbeiter, und man muß sie zum Teil mit sanfter Gewalt zwingen. Es ist also viel humaner, dafür zu sorgen daß Verkehrswege geschaffen werden, um so die Be⸗ völkerung zur friedlichen Ausbeutung des Landes heranzuziehen.

Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf (d. kons.): Gegen den Vorwurf der Uebereilung muß ich entschieden Einspruch erheben. Ich per⸗ sönlich habe die Meinung, daß nicht leicht eine Vorlage so gründlich vor⸗ bereitet war wie diese. Die Vorlage ist auch außerordentlich gründlich in der Kommission durchberaten worden. Die Notwendigkeit der Bahn an sich wird von keiner Seite bestritten. Ueber die Frage, ob man die Bahn in dieser Form oder als Reichseisenbahn bauen soll, ist man sich uneinig. Wir haben uns oft dahin ausgesprochen, daß bei Kolonialbahnen verschiedene Systeme notwendig sind. Ein anderes System der Durchführbarkeit ist in diesem Falle aber nicht gegeben. Hinsichtlich der Landkonzessionen ist eigentlich allen Wünschen Rechnung getragen, die in der Kommission vorgebracht sind. Wir haben nichts weiter zu beanspruchen, als daß die Konzession so, wie es die Vorlage festsetzt, d. h. unter Beobachtung der Kaiserlichen Verordnung von 1896 unter Wahrung der Eingeborenenrechte durchgeführt wird. Dann sind alle Bedenken einfach unter dem Tisch. Aber wir wissen gar nicht, ob die Regierung mit der Vorlage in der Fassung der Kom⸗ mission einverstanden ist.

Direktor der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, Dr. Stuebel: Ich kann dem hohen Hause mitteilen, daß die Banken sich bereit erklärt haben, die Konzession so, wie sie aus den Be⸗ ratungen der Budgetkommission hervorgegangen ist, als Grundlage für den Eisenbahnbau in Kamerun anzunehmen. Was das Amendement Lattmann anbelangt, so kann ich von meiner Seite aus erklären, daß es nur etwas Selbstverständliches zum Ausdruck gebracht hat. Ich nehme daher keinen Anstand, zu erklären, daß ich für meine Person keinen Zweifel habe, daß auch dieses Amendement einen Widerspruch seitens des Bankenkonsortiums nicht finden wird.

Abg. Storz (D. Volksp.): Die Entwicklung der deutschen Kolonial⸗ verhältnisse hat dahin geführt, daß niemand mehr daran denkt, den deutschen Kolonialbesitz zu veräußern. Wir sind also dahin einig, die Kolonien nicht fortzugeben, wir müssen sie daher wirtschaftlich ent⸗ wickeln. Auch Herr Kopsch geht nicht vom koloniäalfeindlichen Standpunkte aus, er hat lediglich finanzielle und volks⸗ wirtschaftliche Bedenken vorgetragen. Wir müssen mollichst bald alles tun, was nötig ist, um unsere Kolonien auch militärisch zu beherrschen. Die älteren Kolonialmächte haben ie sonst zur Verfügung stehenden Zugänge zum Innern längst besetzt; es bleibt uns daber gar nichts übrig, als die Bahn zu bauen. In Deutsch⸗Kamerun ist im Hinterlande die Baum⸗ wollkultur bereits erheblich entwickelt. Deutschland bezieht zur Zeit noch für 300 Millionen Mark Baumwolle jährlich vom Auslande. Es möchte ja etwas absurd und phantastisch erscheinen, wenn man schon heute von der drohenden Gefahr ungenügenden Baumwollbezuges für unsere deutsche Textilindustrie sprechen wollte; aber diese Gefahr ist angesicht; der neuerlichen Preissteigerung gar nicht mehr so fern, und so sind wir dringend darauf hingewiesen, für Ersatz auf alle mögliche Weise zu sorgen. Die Baumwollproduktion Nord⸗ amerikas scheint in der Abnahme begriffen zu sein. Wir müssen uns also beizeiten den Rohwarenmarkt auf diesem Gebiete sichern. An sich wäre der Bau der Bahn durch das Reich richtiger; aber das Privatkapital baut rascher und billiger. Prinzipiell sollten wir daher dem Bau der Bahn durch Private den Vorzug geben. Die Belastung des Reichs durch die paar hunderttausend Mark jährlich ist doch ganz minimal; die sonstigen finanziellen Bedenken können an⸗ gesichts der Dringlichkeit des Baues nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden. Die außerordentliche Bereicherung, die die Nordwestkamerun⸗