1905 / 129 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jun 1905 18:00:01 GMT) scan diff

über die absolute Notwendigkeit befindet, und diese ist in dem sehr kompetenten Provinzialrat gegeben. Das Gesetz stellt den Gemeinden sehr harte Bedingungen und ist, wenn von jeder Ent⸗ schädigung abgesehen wird, geradezu als grausam zu bezeichnen. Der Eingriff in die Privatrechte wird deshalb als so bitter empfunden, weil er so einseitig lokalisiert erfolgt ist; der eine wird betroffen, sein Nachbar nicht. Der Ausdruck „Hochwasserabfluß“ hat jetzt in dem Gesetz gar nicht mehr die entscheidende Bedeutung wie früher, sondern ist nur noch eine Direktive für die Ausführung durch die Be⸗ hörden.

Oberbürgermeister Johannsen⸗Minden: In der Sache be⸗ steht eigentlich gar kein Streit mehr. Freunde und Gegner des Aus⸗ drucks „Hochwasserabflußgebiet“ wollen dasselbe, das hat sich in der Kommission herausgestellt. Ich nehme daher an, daß die Regierung ihren Widerstand gegen den Namen, den man schließlich dem Kinde gibt, fallen lassen wird. Im Interesse des Landes bitte ich um die Annahme der Kommissionsbeschlüsse, denn der Fortfall des Wortes „Ueberschwemmungsgebiet“ wird dem Lande die Beruhigung wieder⸗ geben, deren es bedarf, weil überall angenommen wird, daß das ganze Ueberschwemmungsgebiet genehmigungspflichtig gemacht werden soll. In § 9 erhält der Regierungspräsident bezw. Oberpräsident die Be⸗ fugnis zu Verordnungen, wonach u. a. der Landrat, in Stadtkreisen

die Ortspolizeibehörde, befugt ist, gewisse Manipulationen, z. B. das Lagern von Erde usw., im Hochwasserabflußgebiet der Wasserläufe zu verbieten. Die Kommission hat hier eingeschaltet: „in einzelnen Fällen“, und der Minister hat auch diesen Zusatz beanstandet. Auch hier bitte ich, der Kommission zuzustimmen.

Herr Becker kann nicht finden, daß der Minister der Kom⸗ mission gegenüber ein besonderes Entgegenkommen bereits gezeigt hat.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdebatte werden die §§ 1—4 gemeinsam beraten. Zu § 4 hat die Kommission folgenden Zusatz gemacht:

„Die Genehmigung darf auch dann nicht versagt werden, wenn erstens die zu errichtenden Anlagen an die Stelle von vorhandenen treten und durch den neuen Zustand der Abfluß des Hochwassers

nicht mehr als bisher erschwert wird, zweitens die durch die Er⸗

richtung genehmigungspflichtiger Anlagen hervorgerufenen Ein⸗

engungen des Hochwasserprofils durch eine auf Kosten der Antrag⸗

steller vorzunehmende anderweitige Regulierung wieder ausge⸗ glichen werden.“

Mit schwacher Mehrheit wird der Antrag des Grafen Schlieben angenommen und der Gesetzentwurf entsprechend an den übrigen in Betracht kommenden Stellen geändert. § 4 gelangt mit dem vorgeschlagenen Zusatz zur Annahme. Die Worte „in einzelnen Fällen“ in § 9 werden gestrichen, § 9 so verändert angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes und das Gesetz im ganzen.

Es folgt der mündliche Bericht der Handels⸗ und Ge⸗ werbekommission uüber den aus Anlaß eines Antrags Fuchs vom Abgeordnetenhause angenommenen Gesetzentwurf zur Abänderung des Warenhaussteuergesetzes.

Die Kommission empfiehlt, den Entwurf abzulehnen und die dazu eingegangenen Petitionen um Verschärfung des Warenhaussteuergesetzes, um Ablehnung der Erhöhung und Verschärfung der Warenhaussteuer, um Zulassung der Waren⸗ hausverkaufsräume nur für das Erdgeschoß und das erste Stockwerk und um Fortfall der beschränkenden Bestimmungen des § 5 des Gesetzes durch diese Beschlußfassung für erledigt zu erklären.

Von Freiherrn von Durant und 49 Mitgliedern liegt der Antrag auf Annahme des Gesetzentwurfs vor.

Der Referent Herr Vopelius betont, daß die Kommission in ihrer großen Mehrheit der Meinung war, daß die Zeit zur eventuellen Revision des Gesetzes noch nicht gekommen sei, daß noch weitere Er⸗ fahrungen gesammelt werden müßten. Die Regierung habe den gleichen Standpunkt eingenommen.

5 von Durant: Die bisherige Warenhaussteuer hat i Zwe nicht erfüllt. Aus weiten Kreisen der Bevölkerung ist das Verlangen nach Revision Jahr für Jahr stärker hervorgetreten. Das Abgeordnetenhaus hat diese Wünsche auf Erweiterung und Ver⸗ schärfung des Gesetzes als berechtigt anerkannt und einen formulierten Gesetzentwurf angenommen, den auch wir als brauchbar anerkennen. Mit der bisherigen Wirkung des Gesetzes sind nur die Regierung und die Warenhäuser zufrieden. bestehende Warenhaussteuer hat keine Verlangsamung in der Entwicklung der Warenhäuser herbei⸗ geführt, wenn auch ihre Zahl etwas zurückgegangen ist. Wir können es nicht verantworten, durch etwaige Ablehnung der Arbeit des Ab⸗ geordnetenhauses dazu beizutragen, daß für die Reform der Waren⸗ haussteuer in nächster Zeit nichts geschieht. Wir stimmen deshalb für Annahme des Gesetzentwurfes, ohne daß

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des 3 1 wir uns dadurch für die Vollkommenheit jeder einzelnen Bestimmung desselben engagieren. Geheimer Oberfinanzrat Dr. Strutz: Ein Beschluß des Staats⸗ ministeriums liegt zwar noch nicht vor, aber im Namen der drei zuständigen Ressorts kann ich Sie nur bitten, Ihrer Kommission beizutreten. Die beteiligten Ressorts erblicken in dem Entwurf des Abgeordnetenhauses die Erfüllung aller Forderungen, welche schon 1900 erhoben und von der Regierung fast durchweg für unannehmbar erklärt worden sind. Der Gesetzentwurf schließt auch mindestens die Gefahr nicht aus, daß der ichsgesetzebung im Widerspruch steht. In der uschzuführen sein, und es ist überhaupt nach euergesetz funditus umzugestalten. icht, gute Herz für den Mittelstand zu erkennen könnte auch durch eine Resolution geschehen, ein esetzentn aber muß auch durchgearbeitet und in der Praxi kommen durchführbar sein. Der Kommissar übt dann an den ein⸗ Bestimmungen des Gesetzentwurfs ausführlich Kritik. Auch Regierung hält das bestehende Gesetz nicht für genügend, sondern e sieht nur die gegenwärtige Wirkung desselben noch nicht als eine bschließende an; daß es zur Erreichung derjenigen Ziele unbrauchbar e, welche die Regierung im Auge hatte, ist nicht erwiesen. Die SSee eeaabes hatte nicht die Absicht, die Warenhäuser zu er⸗ eln. Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. Koch: Ich gehöre durch⸗ aus nicht zu den Freunden der Warenhäuser, will auch nicht das Prinzip der Warenhaussteuer, die Besteuerung nach dem Umsatz, irgendwie an⸗ greifen. Aber ich halte es für sehr fraglich, ob es jetzt schon an der Zeit ist, an dieser Steuer etwas zu ändern. Man will dem Mittelstand mit dieser Verschärfung zu Hilfe kommen. Ich halte den uns zugegangenen Gesetzentwurf nicht für irgendwie brauchbar. Die Gesetzgebungen anderer deutscher Staaten weichen sehr erheblich unter einander und von dem preußischen Gesetze ab. Sie sind zum Teil milder und schließen sich den sonstigen Steuergesetzgebungsgrund⸗ sätzen mehr an. An der Tatsache, daß die Zahl der Warenhäuser ab⸗ genommen hat, ist nicht zu rütteln; viele haben sich in Spezial⸗ geschäfte verwandelt. Auf die Petitionen ist nicht allzuviel Wert zu legen; man weiß ja, wie solche namentlich auf dem Lande zu e kommen. Die großen Vertretungen des Handelsstandes von Berlin haben sich mit Entschiedenheit gegen den Entwurf gewendet. Die Beseitigung des Sicherheitsventils der 20 % würde in der Tat auf eine Vernichtung der Warenhäuser hinauslaufen. Oberbürgermeister Körte: Das Gesetz, welches die kleinen Gewerbetreibenden schützen soll, würde ihnen lediglich große Nachteile bringen, da die Warenhäuser sich dann noch mehr als bisher in Spezialaroßbetriebe verwandeln und den kleinen Betrieb noch mehr beeinträchtigen würden. Freiherr von Durant tritt nochmals für den Entwurf ein, den die Regierung ja in seinem Wortlaut zu acceptieren nicht

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Der Antrag von Durant wird mit schwacher Mehrheit abgelehnt, das Haus versagt somit dem Gesetzentwurfe des Abgeordnetenhauses seine Zustimmung. 1

Schließlich berichtet Freiberr Lucius von Ballhausen namens der Etats⸗ und Finanzkommission über die Denkschrift wegen Aus⸗ führung der Gesetze zur Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern in Staatsbetrieben und von gering be⸗ soldeten Staatsbeamten, sowie über den Gesetzentwurf, durch welchen weitere 15 Millionen Mark für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Die Kommfsion beantragt, die Denkschrift zur Kenntnis zu nehmen, den Gesetzentwurf zu genebmigen und über die Petitionen des preußischen Landesverbandes städtischer Haus⸗ und Grundbesitzervereine um Einschränkung der Unterstützung von Baugenossenschaften und Beamtenwohnungs⸗ vereinen mit öffentlichen Mitteln und um Berücksichtigung der Interessen der städtischen Grundbesitzer bei Erlaß eines Boden⸗ entschuldungsgesetzes zur Tagesordnung überzugehen.

Das Haus tritt ohne Debatte sämtlichen Kommissions⸗ anträgen bei.

Schluß nach 6 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 ½ Uhr. (Generaldiskussion der drei Novellen zum Berggesetz; kleinere Vorlagen; Antrag von Manteuffel, betreffend die geplante Reichserbschaftssteuer; Petitionen.) 1““

Haus der Abgeordneten. 193. Sitzung vom 31. Mai 1905, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den ersten Teil der Verhandlungen ist in vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Es folgen mündliche Referate der Budgetkommission über Petitionen.

Eine Petition des Majors a. D. von Treuenfeld in Naumburg betreffend die Belassung von Gepäckstücken an Fahrrä bei der Beförderung auf der Eisenbahn, wird dur gang zur Tagesordnung erledigt, ebenso eine Petition des Grun vereins Südost in Berlin um Höherlegung des Gi. Bahnhofs in Berlin.

Petitionen des nassauischen Eisenbahngesetzes von 1838 polizeibehörde vermehrt und Fn allein in die Hände des Mini werden, und des Vor b berg i. Pr. um Einsetzun öffentlichen Interessen verwaltung beantragt nach de 1 erstatters Abg. Dr. Röchling der B Tagesordnung abzusetzen, um bei diesem wichtigen Gegenstand erft die stenographische Niederschrift des Referats einsehen zu können.

Abg. Dr. von Savpigny (Zentr.) stimmt diesem Antrag zu, damit in der nächsten Session eine eingehende Debatte darüber geführt werden könne.

Abg. Dr. Voltz bittet jedoch, in die Beratung einzutreten und einen Beschluß zu fassen, damit wenigstens die Regierung durch die Ueberweisung der Petitionen um Erwägungen ersucht werde.

Das Haus setzt diese Petition von der Tagesordnung ab.

Petitienen der Schuldiener Protz u. Gen. in Spandau um Ge⸗ haltserhöhung für die Schuldiener an den staatlichen höheren Lehr⸗

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anstalten und Verleihung des Titels Kastellan an sie werden der Re⸗ gierung als Material überwiesen.

Eine von verschiedenen Pfarrervereinen ausgehende Petition um Aufhebung der Beiträge der evangelischen Geistlichen zu den Ruhe⸗ gehaltskassen wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Petitionen, welche in verschiedener Richtung Abhilfe für die Schäden wünschen, welche der Bevölkerung von Pillau durch die Er⸗ bauung des Königsberger Seekanals zugefügt sind, beantragt Be⸗ richterstatter Abg. Dr. Rewoldt, der Regierung als Material zu über⸗ weisen.

Abg. Gyßling (fr. Volksp.) führt aus, daß zwar eine Ent⸗ schädigung, wie sie die Leichterkahnschiffer für die Entwertung ihrer Schiffe durch den neuen Kanal wünschen, nicht gegeben werden könne, daß aber doch die gesamte Bevölkerung von Pillau in ihrer Erwerbs⸗ tätigkeit durch den Kanal beschränkt sei, sodaß man auf Abhilfe sinnen müsse. Am besten wäre es, an dem Pillauer Hafen, der jetzt brach liege, eine Staatswerft oder Staatsfabrik zu errichten. Er empfehle die Sache der ernsten Erwägung der Regierung.

Das Haus überweist die Petitionen als Material, desgleichen eine Petition um Uebernahme der Neuenburg —Groß⸗Nebrauer Fähre auf den Staat.

Ueber die Petition des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker und ⸗Arbeiter um etatsmäßige Anstellung der über jehn Jahre im Eisenbahndienst beschäftigten Handwerker und Arbeiter beantragt Bericht⸗ erstatter Abg. Lüdicke Uebergang zur Tagesordnung. Nach einem Antrag von Savignv beschließt jedoch das schwachbesetzte Haus mit geringer Mehrheit die Ueberweisung als Material.

Eine Petition des Schwientochlowitzer Ortsvereins des Verbandes deutscher Eisenbabnhandwerker und ⸗Arbeiter um illig freier Eisenbahnfahrt, Erhöhung des Lohnes, Ueberna zehn Jahre lang beschäftigten Arbeiter in das Beamtenverhältnis beantragt die Kommission gleichfalls durch Uebergang zur Tagesordnung zu erledigen.

Auch hier beantragt Abg. Dr. von Savpigny Ueberweisung als Material in Konsequenz des Beschlusses über die vorigen Petitionen. Das Haus beschließt jedoch in diesem Falle nach dem Kommissions⸗ antrag.

Ueber verschiedene Petitionen von Weichenstellern um Verbesserung der Gehalts⸗, Pensions⸗ und Wohnungsverhältnisse usw. beantragt die Kommission Uebergang zur Tagesordnung.

bg. Franken (nl.) hält es für geboten, diese Petitionen mindestens als Material zu überweisen. Insbesondere müsse der Wohnungsgeldzuschuß erhöht werden.

Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.) hätte sogar die Ueberweisung zur Erwägung gewünscht, befürchtet aber, daß ein solcher Beschluß von einem so schwach besetzten Hause keinen Eindruck auf die Re⸗

ierung machen würde. Indessen bedürften die Verhältnisse der Weichensteller dringend der Aufbesserung, namentlich durch eine Ge⸗ haltserhöhung. Wenn von anderer Seite Ueberweisung zur Erwägung beantragt würde, würden seine Freunde dafür stimmen, sonst bitte er wenigstens um Annahme des Antrages Franken.

Abg. Dr. von Savigny macht darauf aufmerksam, daß die Re⸗ gierung eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses allgemein für die nächste Session in Aussicht gestellt habe; deshalb könne das Haus Petitionen, die eine solche Erhöhung wünschen, nicht durch Uebergang zur Tagesordnung erledigen. Er beantrage deshalb, diese Petitionen, soweit sie auf Erhöbung des Wohnungsgeldzuschusses gerichtet seien, zur Erwägung und im übrigen als Material zu überweisen.

Das Haus beschließt nach diesem Antrage.

Petitionen um Verbesserung der Verhältnisse der Bahnsteig⸗ schaffner beantragt Berichterstatter Abg. Lüdicke, soweit die Nichtkürzung der Stellen⸗ und Teuerungszulagen bei Gehaltserhöhungen beantragt wird, der Regierung zur Erwägung zu überweisen, im übrigen durch Uebergang jur Tagesordnung zu erledigen.

Abg. Hammer (kons.) führt aus, daß diese Beamten mit ihrem Gehalt nicht auskommen könnten und daß es besonders Unzufriedenheit errege, wenn bei einer Gehaltserhöhung die Teuerungszulage gekürzt werde. Er beantrage deshalb die Ueberweisung der Petitionen zur Berücksichtigung bezw. zur Erwägung.

Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.) stimmt diesem Antrage zu; das Gehalt der Bahnsteigschaffner reiche kaum zu einem Junggesellen⸗ leben, die meisten Bahnsteigschaffner seien aber verheiratet.

Ein Regierungskommissar führt aus, daß es im Inter⸗ esse der Beamten selbst liege, daß sie die Teuerungszulage nicht vor Anfang an in dem gleichen durchschnittlichen Betrage erhielten, sondern daß die Zulage bei den unteren Gehaltsstufen höher sei und dann natürlich beim Steigen des Gehalts verkürzt werde.

Die Abgg. Franken (nl.), Schmidt⸗Warburg (Zentr. Hammer (kons.) urd Goldschmidt (fr. Volkesp.) wenden gegen das vom Regierungskommissar vertretene System. Die Teuerung steige fortgesetzt; besser wäre es, die unteren Gehaltsstufen zu erhöhen.

Abg. Freiherr von Erffa (kons.) meint, daß diese Frage in dem so schwach besetzten Hause nicht gut entschieden werden könne. Die Kommission habe ja bezüglich der Kürzung der Teuerungszulager Ueberweisung zur Erwägung beantragt, und mehr könne man nicht tun. Diese Frage könne nicht bei einer Beamtenkategorie einseitig geregelt werden, sondern dazu müßte die ganze Besoldungsfrage wieder aufgerollt werden. Das Haus möge es deshalb bei dem Kommissions. antrag belassen, zumal die Mehrheit heute nur eine Zufallsmehrheit sein würde. Die konservative Partei stimme jedenfalls für den Kommissionsantrag. Der Abg. Hammer habe nur für seine Person gesprochen.

Abg. bezüglich der Teuerungszulage zur Erwägung, im Materlal zmu überweisen.

Abg. Hammer zieht seinen Antrag zu Gunsten dieses An⸗ trages zurück.

Das Haus beschließt mit geringer Mehrheit nach dem missionsantrag.

Auf Antrag der Gemeindekommission werden Petitionen um Verbesserung der Pensionen und der Hinterbliebenenversorgung der vor dem Erlaß des Gesetzes vom 30. Juli 1899 in den Ruhestand versetzten Gemeindeförster, sowie des Verbandes deutscher Badeanstaltsbesitzer zu Berlin gegen die Errichtung von städtischen Badeanstalten, die über das Bedürfnis der Volksbadeanstalten hinaus⸗ gehen, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Von der Unterrichtskommission liegen mündliche Be⸗ richte über eine große Anzahl von Petitionen vor. die sich auf Schulangelegenheiten beziehen und namentlich Erhaltung der Konfessionalität der

Franken beantragt, die Petitionen übrigen als

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Volksschule, Aufhebung der Ortsschulaufsicht, Hinzuziehung der Geistlichen zu den Schulvorständen, Regelung der Schulunterhaltung auf konfessioneller Grundlage, sowie im Gegensatz dazu ein Schulunterhaltungsgesetz ohne konfessionellen Charakter und endlich Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes verlangen.

Die Unterrichtskommission beantragt, alle diese Petitionen der Regierung als Material zu überweisen, und das Haus beschließt ohne Debatte demgemäß.

Außerdem erledigt das Haus eine Reihe von Petit sönlichen Inhalts nach den Kommissionsanträgen sident von Kröcher: Ich habe jetzt kein verha l mehr, es werden aber vom Herrenhause das Seuchengeset 8 Hochwassergesetz abgeändert zurückkommen. Will das Haus

vor Pfingsten erledigen, so würde ich die nächste Sitzung den Montag vorschlagen, denn bis zum Sonnabend ie stenographischen Berichte des Herrenhauses noch nicht vor⸗

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Abg. Herold (Zentr.) hält es für besser, nicht vier Tage Pause zu

machen, um dann noch eine einzige Sitzung abzuhalten, sondern wieder

auspräsident hat mir mitgeteilt, daß das Herrenhaus für die Berggesetze am 27. Juni zusammentreten wird. Ich könnte also unsere nächste Sitzung eist Anfong Juli festsetzen, nachdem die Berg⸗ gesetze im Herrenhaus beraten sind.

Nach weiterer kurzer Geschäftsordnungsdebatte erklärt sich das Haus mit dem Vorschlag des Präsidenten, ihn zur Fest⸗ setzung der nächsten Sitzung nach Pfingsten zu ermächtigen, einverstanden.

Schluß 3 Uhr.

Technik.

Hauptversammlung des Vereins deutscher e wird vom 19. bis 21. Juni d. J. in Magdeburg statt⸗ den geschäftlichen Verhbandlungen dürften folgende Punkte Interesse bieten: Bericht über den Fortgang der Arbeiten eines Deutsch Französisch Englisch; Herausgabe

die Geschichte der Dampfmaschine; Normen Kraftgasanlagen und Verbrennungs⸗ Indikatorfedern; Mißbräuch⸗

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fur Leistungsversuche an kraftmaschinen; Maßstäbe für liche Benutzung von eichnungen und anderen Ingenieur⸗ arbeiten. Es werden folgende Vorträge gehalten werden: Professor Dr. Nernst: Phvysikalisch chemische Betrachtungen über den Arbeitsprozeß der Explosionsmotoren. Oberingenieur Grueßner: Die Goldgewinnung aus Alluvien und Erzen. Diplomingenien Karl Heilmann: Die Entwicklung der Lokomobilen von R. Wolf in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht Dr. Eichberg: Fort⸗ schritte auf dem Gebiete der elektrischen Zug

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Verkehrsanstalten.

In Tapautau, einem Vorort von Tsingtau, im Schutzgebiet Kiautschou, ist eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und ein⸗ geschriebenen Briefen und von gewöhnlichen Paketen erstreckt. Die

Postanstalt führt die Bezeichnung „Tsingtau Tapautau“.

hiffsverkehr Chinas 1904. 8 usklarierungen der Schiffe in China werden von g für das Jahr 1904, wie folgt, angegeben: Zahl Tonnen Zahl Tonnen e⸗ 8 . . 1904 sche. 2 32 933 873 chinesische. 14 767 971 deutsche 7 602 304 japanische 4 290 350 skandinavische 1 349 868 amerikanische 924 809 sonftige. 1 905 531. Zusammen 208 330 223 8355 63 774 706. Auf der Liste der von iffen geljahlten Tonnengebühren steht Deutschland an zweiter ie einzelnen Länder zahlten: mit 542 183 170 609 57 496 46 526 43 251 40 585 40 490 24 011 11 462

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Reichsanzeiger und Königlich

Zweite Beilage

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