1905 / 172 p. 28 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

3 .“

Anlage 10 zu I Oester

1

reich⸗Ungarn. a. Einfuhr.

Warenbenennung

un Herkunftsländer

1892 1893 1894 1895 1896 1897

Menge in q = Quintal = dz 1898 1899

1900] 1901] 1902

Bleche und Platten, auch dressiert, gefirnißt, ver⸗ kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, vernickelt, poliert, dessiniert, moiriert, lackter Deutsches Reich.. Großbritannien..

111“ 7442 14 985

1 b 68 455 53 293 71 405 1903 138 88 687 59 2985] 32 22 31 800 97028 - 473 83 765 32 220 23 758

57 716 36 609 24 501 25 033 17 312 38 379 46 232 20 450 52 285 10 891 1

27 638 29 496 19 432 20 427 6 625 8 058

V

1903

24 017 29 135 13 154 15 975 9 053 10 592

Handelswert in Tausenden von Kronen

1893 1895 1896

1898 1899

1902 1903

1 274 700 452

2 144 1 080 910

2 270 754 1 422

b. Ausfuhr.

1 754 496 1 148

960 471 404

526 283 208

642 328 271

Warenbenennung und

Menge in = Quintal = dz

Herkunftsländer 1892

1893

1894

1895

1896 1897 1898 1893 1900

Bleche und Platten, auch dressiert, gefirnißt, ver⸗ kupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, vernickelt, poliert, dessiniert, moiriert, lackiert. 2

Rumänien 8 Serbien..

Z“

. . [14 480

661 148 732

V

25 621 41 031 3 627 16 953 790 5 475

73 9 117

—2

O00

2—¼ 0 O00 O8 1

00 œ O0d

—₰

1“

1901 1902

Handelswert in Tausenden von Kronen

1896

1897

1898 1899

298 20

12 68

Anlage 13a zu I.

für Blech in verschiedenen auswärtigen! Belgi

892 378 140 154

1 547 569 199 330

Großbritannien. Blech ist zollfrei.

Eisen⸗ oder Stahlblech, in runde, quadratische oder rechtwinklige Stücken zugeschnitten wie „Schmiedeeisen, gehämmert, gestreckt usw.“

zw. „Stahl in Stangen, Blech oder Waeacac11““ desgl., jedoch verkupfert, vernickelt, verbleit oder verzinkt (galvanisiert), auch gewellt wie „Eisen, verkupfert, vernickelt, verbleit oder verzinkt, nicht verarbeitet“ 100 kg desgl., anderweit zugeschnitten oder durchlocht, auch verkupfert, vernickelt, verbleit dder ver⸗ zinkt (galvanisiert), auch gewellt wie „Schmiedeeisen⸗ bezw. Stahlwaren“ 100 kg desgl., in runde, quadratische, rechtwinklige düaee Füscnttten verzinnt, auch gewellt vie „Weißblech (verzinntés Eiser nicht vevarbeitet 88 desgl., verzinnt, anderweit zugeschnitten oder durchlocht wie „Waren aus Weißblech’.

Niederlande. isenblech..

70 vom Wert

““

Zollsatz für 100 kg General⸗ Minimal⸗ tarif tarif

Franken Franken

11.“

Eisenbleche, gewalzt oder gehämmert, ebene, von mehr als 1mm Dicke: 8 umnbeschnttten hö““ desgl., in b. iebiger Form beschnitten Dünne Bleche und Schwarzbleche, ebene, von mehr als 0,6 bis 1 mm. Dicke: unbeschnitten . . . . . desgl., in beliebiger Form beschnitten desgl., von 0,6 mm Dicke oder weniger: unbeschnitten . . . . desgl., von 0,6 mm Dicke oder weniger: in beliebiger Form be⸗ schnitten. Verzinnt (Weißblech), bleit oder verzinkt: von mehr als 0,6 mm Dicke. von 0,6 mm Dicke oder weniger Vernickelt oder nickelplattiert wie 68 „Nickel, legiert, gewalzt’“ . . . Stahlblech, braun, heiß gewalzt, von mehr als 1 mm Dicke: unbe⸗ N. ,; 11X“ esgl., in beliebiger Form beschnitten Blech, braun, heiß gewalzt, von mehr als 0,6 mm bis zu 1mm Dicke: en.. F 111“ in beliebiger Form beschnitten Blech, braun, heiß Pwaälkt. von 0,6 mm oder weniger Dicke: unbeschnitten desgl., in beliebiger Form beschnitten Blech, weiß, kalt gewalzt, in jeder 8 re. mbeschatttes esgl., in beliebiger Form beschnitten Stahlblech, vernickelt oder nickelplattiert

verkupfert, ver⸗

Zollsatz für 100 kg

Schmiedeeisen und Stahl: c. Blech: 1) von 4 mm Stärke und darüber

2) von weniger als 4 und mehr als 1 5

3) von 1 ½ mm oder weniger

Blech, welches zu einem bestimmten Gebrauche zugeschnitten (nicht bloß beschnitten) ist, zahlt eine Lira Zoll mehr als nicht zugeschnittenes.

lee verzinkt, verbleit oder gal⸗ vanisiert: a. mehr als 1 ½ mm stark: 1) einfacc c6 b. 1 ½ mm oder weniger stark: 3 1 dissaeges⸗ b1162* u den verschiedenen einfachen w gehört Wellblech.

Eisenblech, verzinnt, auch oxpdiert: a. mehr als 1 ½ mm stark: D) einfachedst.... b. mm und weniger stark: 1U) einfaches.,ß Zu den verschiedenen einfachen Arbeiten g8 .“

verkupfert oder

gehört Wellblech. 8

Nr. des Tarifs

Zollsatz

Minimal Maximal

C. Eisen: 1) Stahl, Stangen⸗, Bolzen⸗ und Bandeisen usw.. ..

4) Platten: a. geschmiedete oder gewalzte (auch verzinnte, verzinkte, bemalte, lackierte und emaillierte), wenn sie keine andere Bearbeitung erfahren haben, als daß sie kannelliert oder auf andere Weise ge⸗ bogen oder mit Löchern ver⸗ sehen und zum Zusammen⸗ fügen hergerichtet sind..

wie „Nickel, legiert, gewalzt’“. .

8

Anlage 13 e zu I.

Nr. des Tarifs

261] Eisenblech und platten: a. in der Stärke von 1 mm und mehr.. b. in der Stärke von weniger als 1 mm bis

6“

. vertragsm. c. unter 0,4 mm. ...

d. Blech und Platten dressiert: 1) in der Stärke von 0,4 mm und mehr Iin der Stärke von 1 mm und mehr

. SS vertragsm.

in der Stärke von weniger als

1 mm bis 0,4 mm vertragsm.

2) unter 0,4 mmrg, . . .....

8 1 vertragsm.

e. Featst verkupfert, verzinnt, verzinkt, ver⸗

vertragsm.

leit, vernickelt; Blech und Platten, poliert: 1) in der Stärke von 0,4 mm und mehr 2) unter 0,4 mm . . .

8u . vertragsm. f. dessiniert, moiriert, ö1A“ in der Stärke von 0,4 mm und mehr vertragsm. unter 0,4 mm . . . . . 8 Gelochte oder vertiefte Schwarzbleche und Platten vertragsm. Blechabfälle, nur zum Einschmelzen verwendbare, sind wie die betreffenden Rohmetalle zu behandeln. Anmerkung 1. Geschlitzte, gebogene, gewellte, gerippte, geriefelte, gebörtelte, gefalzte oder für einen bestimmten Gebrauchszweck erkennbar zu⸗ geschnittene, nicht weiter verarbeitete Bleche sind wie vertiefte zu behandeln. Alle in anderer Art vorgearbeiteten, z. B. ge⸗ stanzte, guillochierte, gepreßte Bleche, dann ver⸗ tiefte, gelochte Bleche, welche nicht besonders auf⸗ geführt sind, z. B. derlei Weißbleche, dressierte, polierte üusw. Bleche sind nicht mehr als Bleche, sondern wie Blechwaren zu behandeln. Anmerkung 2. Blechabschnitte in Streifen u. dgl., d. i. Abfälle bei der Verarbeitung von Blechen, welche noch als solche, z. B. zur Fabri⸗ kation von Knöpfen, Nägeln usw. verwendet werden können, sind wie Bleche zu verzollen.

Ruhlan d

Maximaltarif. Zu den Sätzen des allgemeinen Tarifs Zuschlag

in Prozenten

Allgemeiner Aaeiitkt

Zollsatz für 1 Pud

Rubel Gold

Blech jeder Art, bis Nr. 25 einschließlich nach Birminghamer Kaliber; Tafeln über 18 Zoll breit vertragsm. Blech über Nr. 25 nach Birminghamer Kaliber vertragsm. Blech (verzinntes Dünneisen), wenn auch lackiert, mit Mustern und Moireezeichnungen bedruckt; Eisenblech mit Farbe, Lack, Zink, Kupfer, Nickel und anderen ge⸗ wöhnlichen Metallen überzogen

8 vertragsm. Stahl: 2

3) Blech jeder Art, bis Nr. 25 einschließlich nach 1 FSee eeg, Ka⸗ Kber; Tafeln über 18 Zell vertragsm. 4) Blech über Nr. 25 nach Birminghamer Kaliber vertragsm. X“

Nr. des

Zollsatz

Kronen

c. Eisen und Stahl.

Gewalzte oder geschmiedete Platten und Bleche, auch wenn dieselben geschnitten, gebogen und mit Löchern oder umgebogenen Rändern ver⸗ sehen sind:

nicht abgeschliffen oder unpoliert und ohne Ueberzug von anderen Metallen oder andere, auf denselben angebrachte Flächenbedeckung: von 3 mm. Dicke und mehr .100 kg voon geringerer Dicke . 100 kg abgeschliffen, poliert, bemalt, gefirnißt, lackiert, emailliert, verzinkt oder mit anderen unedlen Metallen außer Zinn überzogen: von ½ mm Dicke nnd mehr 100 kg von geringerer ö6“*“” mit reinem oder bleihaltigem Zinn über⸗ vIIZ8Z83“

8 vex 2-ZETEE6 Englisches HK Seslen JC in eng⸗

Zollsatz für 100 kg

Erster Tarif Pesetas Pesetas

Zweiter Tarif

Schmiedeeisen und Stahl in Blechen von 3mm Dicke und darüber ¹⁵) netto desgl. in Blechen von weniger als J. mm Dicke sowie Reifenbleche 2 netto

Schmiedeeisen und Stahl in kalt ge⸗ glätteten Blechen (pulimentadas en frio), in Wellblech oder gelochten

Blechen, gleichviel ob galvanisiert

oder nicht ¹⁴) .“ . netto

Weißblech, unverarbeitet „Ges. Gew.

*) Bei der Einfuhr in Kisten 10 % Tara. 1*

ℳ8) Um Eisen⸗ und Stahlstangen von Platten oder Blech aus gleichem Metall zu unterscheiden, ist darauf zu achten, daß die Platten und Bleche beschnittene Ränder haben, während die Stangen ihre un⸗ reinen Kanten behalten, denen man es ansieht, daß sie durch die Streckwalzen gegangen sind.

Als Reifenbleche sind diejenigen flachen Bänder und Streifen zu betrachten, welche eine Dicke von weniger als 3 mm und eine Breite von höchstens 160 mm aufweisen. 1

¹8) Um die Bleche zu glätten (puli-

mentar), werden dieselben zu⸗ nächst mit einer Lösung von

Schwefelsäure gewaschen, um sie

von Eisenoxyd zu befreien, und

sodann unter harte, glänzende Walzen gebracht. Das geglättete Blech läßt sich deshalb von dem gemeinen dadurch unterscheiden, daß, wenn man eine cke des letzteren vollständig umbiegt, sich eine feine Oxvdschale ablöst, welche andererseits dem geglätteten Bleche nicht anhaftet.

Anlage 13 i zu I.

Ver Zollsätze für Weißblech.

1 142. Bis zum 1. Juli 1891. Nach dem Zolltarifgesetz vom 3. März 1883

Klasse C Absatz 10 . ““

b. Vom 1. Juli 1891 Zolltarifgesetz vom 1. Oktober 1890

Gruppe C Nr. 143 für 1

für 1 Nach dem

12,85

inigte Staaten von Amerika.

10,70

8

Pfund 1 Cent.

bis zum 27. August 1894.

Pfund 22⁄10 Cent.

Vom 28. August 1894 bis zum 23. Juli 1897.

olltarifgesetz vom 28. August 1894 ruppe C Nr. 1211 S für 1 d. Vom 24. Juli 1897 ab.

Nach dem Zolltarifgesetz vom 24. Juli 1897 Gruppe C Nr. 114.

Nach dem für 1

Anlage 14 zu I. Preise für 100 kg Wei (Nach den Angaben des Weiß In den Jahren 1862.. 1868.. 1873.. 1878. 1880. 1895. 1896.

69,52 58,31 82,60 38,48 47,38 29,23 30,12 29,29 28,92 32,94 39,80 34,06 35,80 33,13

““ Anlage 15 zu nach den Angabse 15 6“ Fx. Eisen⸗ und

f der Jahre 1882 bis 2; 11000 Killo] in Mark.)

J. C. L. pro Kiste, Westfalen 8 58

1882. 1n 1886. 24 1890. 27 1892. 21 1894. 18

Preise für Weißblech im deutschen Zollgebiet

Pfund 1 Cent.

Pfund 1 ½ Cent.

blech im deutschen Zollgebiete. lech⸗Verkaufskontors in Cöln a. 11“ 88

8

Stahlindustrieller.

Preis ab Werk für 1 Tonne

kg.

1897. 14,80 1898. 14,10 1899. 14,70 1900. 20 1901. öö“ 1902. .. 18,50

reise für Weißblech

nach einer Zusammen tellung monatlicher Durchschnittpreise im

Jahresbericht

der Handelskammer zu Hannover.

Jan.

Febr.

März V April

Deutsches HK Weißblech IC in deutschen

ormaten hierher gelegt für Kiste in 8

Uschen Formaten ab England in Mark

19,

8b 25 50] 20 20,50

Okt. Nov.

Juni Juli 1 Aug. Sept.

Dez. Durch⸗

S

25 25 25 24 24

5

8 24 24,54

19,50 18,50 18,50 18,50 19,71

Anlage 16 zu I

Großhandelspreise für Zinn in den Jahren 1884 bis 1904.

(Nach den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amts.)

Zinn 1

dz

1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892

Frankfurt a. Banka⸗. Hamburg Banka⸗, Blöcken.

V M. b in

I 174,3 179,1,199,9 2292 193,3 193,8 186,3

I

184,9 193,3 219,0241,7264,72035 204,1 196,9 201,1

———

1893 1894 1895

. 4 4

4

181,3 144,4 1

18

18 18 18 18 19 19 19

Nach den statistischen

188ag. 1885 . . u“ 1886. 1887. 1888. 1889. 1890. 1891. 1892. 1893.

1895.

Anlage 17 zu I. Deutschlands Verbrauch von Rohzinn in den Jahren 1886 bis 1903.

V V V 95,3 124,6 126,6 146,9 251,8271,0 244,0 24

V 192,0 154,2 137,3 e.henJe. 278,7248,3 252,6266,8 266,8

Durchschnittspreise von ausländischem Zin in den Jahren 1884 bis 1903.

Gesellschaft, kt.⸗Ges. in Frankfurt a.⸗

Lstrl. per engl. Tonne

91. —. . 86. 12. 97. 6.

. 111. 15. . 117. 10. 93. —. 94. 91. 93. 85. 68. 63. 59. 61.

3 1 1 2 2

. 2

b

2

9*

—y 325F298809

.

94.

96. 97. 98. . 71. 99. .122. 8. 00. .133. 11. 328 . 118. 12. 02. . 120. 14. . 127.

Æ9S 8

59

8

1896 1897 1898 1899 1900 1901 1 1903 1904 V

5,3 257,9 258,3 V

n

usammenstellungen der Mitsluraischen Cents amerik. per Pfd.

8,10 9,50 1,55 4,85

26,20

0,85

21,15 20,10 20,45 20,15 18,08 14,05 13,23 13,60 15,70 25,12 29,90 26,54 26,79 28,09

Jahr

Produktion. Einfuhr —Ausfuhr

Verbrauch

1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 19⁰0 1901

Metrische Tonnen

479 430 515 317 573 410 566 565 613

79 6 868 66 7 176 84 8 163 63 9 191 64 9 013 287 9 081 684 8 765 951 10 538 896 10 775 884 10 581 827 13 798 929 12 395 1 003 14 623 1 481 12 253 2 031 12 454 1 451 12 910

1902 190 3

meldung ist

100: 10

Jeder schriftliche mehr als dr entscheidet d

gleichheit en

(Nach den statistischen Zusammenstellungen

Anlage 18 zu I.

der Weißblech verarbeitenden (Gruppe VII der Vereinigung deutscher Metall⸗ und Blechwaren⸗ fabrikanten zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen.)

verarbeitenden Indu dieses Fach betreffenden fragen, hinzuwirken.

Mitglied kann jeder im Deutschen . Betrieb der Weißblech verarbeitenden Fabriken werden. Die An⸗

Jedes Mitglied hat jährlichen Beitrag zu zahlen,

hinderungsfällen kann Mitgl.⸗ Vollmacht vertreten lassen, jedoch darf ein „1 ich vereinigen. Bei allen Abstimmungen

3 000 13 760 3 845 13 925

8“

chaft, Akt.⸗Ges. in Frankfurt a.

Satzungen der Vereinigung

§ 1.

Die Vereinigung hat den Zweck, die Interessen 8 fzrdern, sowie auf Beseitigun insbesondere in Zoll⸗ und

trien zu Mißstände,

§ 2.

beim Vorsitzenden bezw. der Geschäftsstell

zureichen, welche über die Aufnahme entscheiden.

§ 3.

velcher bei

, von 100 200

Betrieb hat

selbständige t t n sich ein Mitglied

durch ein

ei Stimmen auf

nur eine Stimme.

6 468 6 812 7 732 8 937 8 504 8 958 8 883 10 924 11 058 10 765 13 757 12 463 14 752 12 613 12 859 12 678 14 489 15 189

der Metallurgischen Gesell⸗ M.)

Industriellen Deutschlands.

der Weißblech aller artell⸗

Reiche liegende selbständige

e schriftlich ein⸗

einen durch Selbsteinschätzung festzustellenden, einer Ar —: 20 ℳ, über 200: 30 als Höchstsatz

beträgt. Das Verbandsjahr fällt mit dem Kalenderjahre zusammen.

beiterzahl bis

In Be⸗ anderes durch Mitglied nicht

se einfache Mehrheit, außer bei denjenigen über die Auf⸗

lösung (siehe § 13) und Statutenänderung (siehe § 13).

tscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § 5.

Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, führenden Schriftführer, welche von der Hauptversammlung auf drei Jahre gewählt werden.

einem Schatzmeister und

Bei Stimmen⸗

einem geschäfts⸗ vier Beisitzern,

zusammen, einer Vorstandssitzung unter Angabe der Tagesordnung beantragt. Briefliche Abstimmungen sind zulässig.

und außergerichtlichen Angelegenheiten. einigung rechtsverbindlich sein en 2 G oder eines anderen Vorstandsmitglieds und des geschäfts⸗ führenden

Hauptversammlung statt.

§ 6.

Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder dann wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder die Einberufung

vertritt die Vereinigung in allen gerichtlichen Urkunden, die für die Ver⸗ ssen die Uhterschriften des

Der Vorsitzende sollen, müssen

Schriftführers tragen. § 8. Jährlich findet innerhalb der ersten drei Monate die ordentliche Tag und Ort derselben ist mindestens drei Wochen vorher im Verbandsorgan „Hand in Hand’, amtliches Organ des Bundes der Industriellen, sowie durch schriftliche Einladungen be⸗ kannt zu geben. Anträge von Mitgliedern zur Hauptversammlung müssen mindestens zwei Wochen vorher bei der Geschäftsstelle ein⸗ gereicht werden. 8 1 Außerordentliche Hauptversammlungen können durch Vorstands⸗ beschluß oder von einem Viertel der gesamten Verbandsmitglieder bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Der Vorsitzende hat solchen Anträgen binnen drei Wochen Folge zu geben. § 9. Zur Zuständigkeit der Hauptversammlung gehört: die Vorlage des Protokolls über die vorhergegangene Haupt⸗ versammlung. 8 9 b. Legung der Jahresrechnung durch den Schatzmeister, Prüfung derselben und Entlastung, Genehmigung des Voranschlag Wahl zweier Kassenprüfer. c. Vorstandswahl. 3 8 d. Wahl des Ortes für die nächste Hauptversammlung. 8 e. Die Festsetzung von die Mitglieder verpflichtenden Einkaufs⸗ und Lieferungsbedingungen für Weißbleche. f. Satzungsänderungen. g. Auflösung der Vereinigung. § 10. des Vorstands bezw. in seiner Behinderung ein andere

§ 11.

Ueber die Sitzungen des Vorstands und über die Hauptversamm⸗ lungen sind vom Vorsitzenden und geschäftsführenden Schriftführer durch Unterschrift zu beglaubigende Protokolle zu führen.

8 § 12. Ueber alle Einnahmen und Ausgaben verfügt der im Rahmen des Voranschlags.

Die Sitzungen leitet der Vorsitzende standsmitglied.

und die Hauptversammlungen 8 Vor

Schatzmeister

§ 13.

Satzungsänderungen, sowie die Auflösung der Vereinigung können nur mit zwei Drittel Mehrheit der in der Hauptversammlung vertretenen Mit⸗ glieder beschlossen werden, sofern mindestens zwei Drittel sämtlicher Mit⸗

lieder anwesend sind. Falls eine solche Hauptversammlung nicht heschluß fähig ist, entscheidet in einer längstens 14 Tage später einzu⸗ berufenden zweiten Hauptversammlung die einfache Mehrheit der schienenen Mitglieder.

§ 14. 8

Jedes Mitglied bleibt den Satzungen unterworfen, falls es nicht jeweilig vor dem 1. Dezember seinen Austritt für das nächste Jahr zu Händen des geschäftsführenden Schriftführers erklärt hat. Für den Austretenden aus der Vereinigung erlöschen alle Rechte und Ansprüche an die Vereinigung und ihr Vermögen.

§ 15.

Wer den Interessen der Vereinigung tretung der Satzungen und Nichtbefolgung versammlung zuwiderhandelt, kann von einer der Vereinigung ausgeschlossen werden.

§ 16.

Im Falle einer Auflösung der Vereinigung ist da Vereinsvermögen nach Beschluß der letzten Hauptversammlung u verwenden. 8

insbesondere durch Ueber⸗ der Beschlüsse der Haupt⸗ Hauptversammlung aus

““

Anlage 19 zu I.

Berliner Jahrbuch für Handel und Industrie. Jahrgang 1903. Band II. Seite 203 ff. Fabrikation von Blechemballage.

Die Signatur der Geschäftskampagne der Blechemballagef kation im Jahre 1903 bedeutet bessere Beschäftigung wie im Vor⸗ jahr, aber unter Ausschluß der Möglichkeit einer genügenden Erhöhung der Preise. Sie stand weiterhin unter dem Zeichen der unserer Branche aufgenötigten Abwehr des Weißblechverbraucherverbandes gegen die in engem Kartellzusammenschluß von dem Verkaufssyndikate geführten 5 deutschen Weißblechwerke. ie Produktion der letzteren, welche im Jahre .

Mengen 8

nantität von 23,5 8 298 erreicht,

189b5 auf 34,2 9 344 stieg,

1898 r 35,3 9 434 betrug,

1900 45454““ 11 053 bezifferte, und Ende des Jahres 1903 etwa 35 000 t betragen dürfte, genügt nachgewiesenermaßen nicht, den Weißblechbedarf Deutschlands zu decken, eine Tatsache, welche die Dillinger Werke seinerzeit denn nicht abgehalten hat, zum Schutze ihrer Industrie und zum Schaden unserer Branche eine wesentliche Zollerhöhung zu beantragen!

In erfolgreicher Bekämpfung dieser Zollerhöhungsbestrebung haben die Weißblechverbraucher unter anderem darauf hingewiesen, daß die der deutschen Kundschaft gegenüber bislang geübte Geschäftspraxis des Syndikats die Behauptung gerechtfertigt erscheinen lasse, daß das Bestreben jener Zentralstelle zu sein scheine, die deutschen Konsumenten von Weißblechen in bestimmte Abhängigkeit von dem Syndikat zu bringen. Bei dem geringen Entgegenkommen, welches die zu einer Interessengruppe usenngengeschlosfenen Weißblechverbraucher seitens des Kartells bislang fanden, haben die Weißblechfabrikanten im Berichtsjahre wiederum einen wesentlichen Teil ihres Bedarfs in England gedeckt, und es bestand vorübergohend sogar die Absicht, dem Syndikat der Weißblechwerke ein Syndikat der Weißblechverbraucher, also einem Verkaufskontor ein Einkaufskontor gegenüberzustellen!

In jedem Falle gehen die Bestrebungen der Mitglieder des Ver⸗ bandes bereits dahin, die Feststellung von Konventionsbedingun en zu erreichen, an welche bei dem Einkauf englischer Weißbleche äufer und Verkäufer gleichmäßig gebunden sein sollen, Festsetzungen, welche im Gegensatz zu der bisherigen Uebung im Verkehre mit den deutschen Weißblechwerken und der dort bislang beobachteten Norm, den Käufern mannigfache Erleichterungen im Bezuge von Weißblechen gewähren ollen. 18 Die englische Einfuhr von Weißblechen nach Deutschland 1901, 99 492 dz Hetragend, hat sich 1902 auf 166 982 dz erhöht und er⸗ reichte schon ultimo September 1903 einen Import von 137 279 dz, also 1903 bereits etwa 20 000 dz mehr als in der gleichen Epoche des Vorjahres. (Die hier aufgeführten Zahlen geben die gesamte deutsche Einfuhr an; die tatsächliche englische Einfuhr stellt sich etwas

niedriger. Der Verf.). Je mehr nun Amerika seine Weißblecherzeu⸗