Deutsches Reich.
Der Bureauassistent und Stenograph Ar Jentzsch ist zum Registrator und Kalkulator bei tage und , 8
der Gerichtsaktuar Friedrich Ernst Hermoun Hopke zum Bureauassistenten und Protokollfüͤhrer bel vem Meichstage
August Carl em Reichs⸗
ernannt worden.
Bekanntmachung. 8 8
Der Herr Reichskanzler hat unterm 15. August 1905 die
Genehmigung zu den durch die Generalversammlung der Schweizerischen Nationalversicherungsgesellschaft in ö vom 28. Juni 1904 beschlossenen Statutenänderungen erteilt. . Die Beschlüsse betreffen die Erhöhung des Aktienkapitals auf 5 000 000 Franken, die Zulässigkeit der Bestellung mehrerer Direktoren und die hierdurch weiter veranlaßten, im wesentlichen nur die Fassung berührenden Aenderungen.
Im Auftrage des Herrn Reichskanzlers bringen wir dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Berlin⸗Charlottenburg, den 28. August 1905.
Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversicherung.
Gruner.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst den bisherigen Seminaroberlehrer Gründer in Büren zum Seminardirektor zu ernennen sowie dem Eisenbahnsekretär Knoke in Hannover bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kommerzienrat Dr. jur. Georg Caro in Berlin den Charakter als Geheimer Kommerzienrat, dem Ingenieur und Fabrikbesitzer Karl Flohr in Berlin, dem Bankdirektor Karl Korte in Bochum, dem Kauf⸗ mann Arthur Schmidt in Charlottenburg und dem Fabrikanten Theoodor Springmann in Hagen i. W. den Charakter als Komm erzienrat zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Mit dem Großherzoglich mecklenburgischen Ministerium, Abteilung für Unterrichtsangelegenheiten, in Schwerin ist in Erweiterung des nach den Runderlassen vom 17. November 1875 — U II 5260 — und vom 11. Juni 1895 — U III D 2102 — getroffenen Uebereinkommens wegen gegenseitiger Anerkennung der in dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Mecklenburg⸗Schwerin aus⸗ gestellten Befähigungszeugnisse für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen vereinbart worden, daß auch diejenigen Zeugnisse, welche auf Grund der Groß⸗ herzoglich Mecklenburg⸗Schwerinschen Verordnung vom 7. März 1905, betreffend die Wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung), erteilt sind, im König⸗ reich Preußen und die auf Grund der Ordnung für die Wissenschaftliche Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnen⸗ prüfung) in Preußen vom 15. Juni 1900 erteilten Zeugnisse in dem Großherzogtum Mecklenburg⸗Schwerin die gleiche Gültigkeit erlangen, die sie in dem Staate besitzen, in welchem sie ausgestellt sind.
Das Königliche Provinzialschulkollegium . 8
Die Königliche Regierung sebe ich zur Be⸗ achtung in vorkommenden Fällen hiervon in Kenntnis.
Berlin, den 24. August 1905.
Der Minister ““ der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten. Im Auftrage: “ 1 Müller. v“ 8 n die Königlichen Provinzialschulkollegien und Regierungen.
Dem Seminardirektor Gründer ist das Direktorat des
Lehrerinnenseminars in Paderborn verliehen worden.
Finanzministerium.
Dem Regierungsassessor, Oberzollinspektor Abel in
Emmerich ist die Stelle eines Mitgliedes der Provinzialsteuer⸗
direktion in Königsberg verliehen worden.
Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: Fornagon von Stallupönen nach Fischhausen und Kirchhoff von Leobschütz nach Eschwege.
Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: in Daun der Steuersekretär Nietzel aus Prüm und in Leobschütz der Steuersekretär Trogisch aus Gleiwitz.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsassessor Schmidt in Hildesheim ist zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiter⸗ versicherung Regierungsbezirk Hildesheim ernannt und der Regierungsrat Dr. Saenger daselbst von diesem Amt ent⸗ bunden worden.
Angekommen: 8
Seine Exzellenz der Staatssekretär des Reichsschatzamts, Wirkliche Geheime Rat Freiherr von Stengel, vom Urlaub.
MNichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. September.
Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin übernimmt vom 3. d. M. ab der Kammerherr von Winterfeld.
Gestern abend verschied in Gr.⸗Tabarz in Thüringen der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Rat D. Theodor Lohmann, Erzellenz, im 74. Lebensjahre, nachdem er im abgelaufenen Jahre sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum gefeiert hatte.
Der Königliche Dienst hat durch den Tod dieses aus⸗ gezeichneten Beamten einen schweren Verlust erlitten. Aus⸗ gerüstet mit reichem Wissen und begabt mit vorzüglichen Eigenschaften des Geistes und Herzens, hat der Heimgegangene seine Arbeitskraft mit vorbildlicher Pflichttreue und stets gleichem Erfolge dem Dienste des Königs und des Vaterlandes gewidmet.
Sein Hintritt wird von seinen Vorgesetzten, Kollegen und Untergebenen schmerzlich betrauert, sein Gedächtnis in hohen Ehren gehalten werden. —
Der Oberstaͤatsanwalt des Kammergerichts, Geheime Oberjustizrat Wachler ist vom Urlaub zuruͤckgekehrt.
Swinemünde, 1. September. Dem englischen Vize⸗ konsul Rose ist, wie „W. T. B.“ meldet, von dem Höchst⸗ kommandierenden der englischen Kanalflotte, Admiral Wilson, nachfolgendes Schreiben zugegangen:
Ich bitte Sie, Herrn Landrat von Bötticher, Herrn Bürger⸗ meister von Grätzel, Herrn Stadtverordnetenvorsteber Schiemann, allen Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten sowie dem Herrn Kommandanten meinen aufrichtigen Dank zu übermitteln für die herz⸗ liche Bewillkommnung und Gastfreundschaft, die den Offizieren und Mannschaften der Kanalflotte während unseres Aufenthalts in Ihrem Hafen erwiesen wurden, und wollen Sie selbst meinen Dank für die große Unterstützung, die Sie mir haben angedeihen lassen, entgegen⸗ nehmen. Ich habe die Ehre zu sein Ihr gehorsamer Diener
Admiral Wilson.
Das englische Geschwader hat gestern Swinemünde ver⸗
Neufahrwasser, 1. September. Als das englische Geschwader in Sicht kam, fuhren, wie „W. T. B.“ mitteilt, der Kapitänleutnant von Usedom, Adjutant der Oberwerft⸗ direktion, und der Lotsenkommandant Wunderlich in einer Pinasse dem Geschwader entgegen. Um 10 Uhr ging das Ge⸗ schwader zu Anker. Die genannten Herren begaben sich an Bord des Flaggschiffes und wurden am Achterdeck von dem Admiral Wilson empfangen und in die Kajüte geführt, wo sie etwa eine Viertelstunde verweilten. Sodann begaben sich die Herren an Land zurück. Inzwischen hatte sich der englische Konsul in Danzig, Oberst Brookfield, gleichfalls an Bord des Admiralschiffes begeben.
Hamburg.
Mit den Woermann⸗Dampfern „Eduard Woermann“ und „Alexandra Woermann“ ging gestern, wie „W. T. B.“ mitteilt, ein Truppen⸗ und Pferdetransport, bestehend aus 70 Offzzieren, Sanitätsoffizieren und Beamten, 750 Mann und 500 Pferden, nach Deutsch⸗Südwestafrika ab. Die Verabschiedung der Truppen erfolgte gestern mittag in üblicher Weise durch den Platzkommandanten, General von Versen. Die beiden Schiffe verließen um 3 Uhr den Hamburger Hafen.
Deutsche Kolonien.
Ein Telegramm aus Windhuk meldet:
Am 24. August 1905 sind im Gefecht bei Gorab in den Zaris⸗ bergen verwundet: Reiter Wilhelm Kriews, geboren am 9. 10. 82 zu Großbeukenhagen, früher im Kürassierregiment Nr. 2, leicht, Lendenschuß: Reiter Friedrich Uhlenhake, geboren am 15. 10. 79 zu Soest, früher im Infanterieregiment Nr. 73, leicht, Fleischschuß in den linken Unterarm.
Ferner: Reiter Heinrich Steiner, geboren am 14. 11. 82 zu Coburg, früher im Feldartillerieregiment Nr. 55, ist am 27. August
1905 im Lazarett Windhuk an Typhus gestorben. 8
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser ist, dem „W. T. B.“ zufolge, von den Ge⸗ fechtsübungen in Südtirol gestern nach Ischl zurückgekehrt.
Wie die „Politische Korrespondenz“ meldet, wurden am 22. v. M. die Entwuͤrfe für den neuen österreichisch⸗ ungarisch⸗bulgarischen Handelsvertrag in Wien und in Sofia ausgetauscht.
Nach dem Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ haben die Regierungen Oesterreich⸗Ungarns und Italiens be⸗ schlossen, die am 24. September 1904 in Rom unterzeichnete Deklaration über die provisorische Regelung der österreichisch⸗ ungarisch⸗italienischen Handelsbeziehungen am 31. August 1905 auf den 1. März 1906 zu kündigen, da die Hoffnung besteht, die neuen Handelsverträge zu diesem Zeit⸗ punkte in Wirksamkeit treten lassen zu können.
Wie die „Politische Korrespondenz“ erfährt, verständigte die chinesische Gesandtschaft in Wien das Ministerium des Aeußern davon, daß der Vizepräsident des Finanzministeriums Tai⸗Hung⸗tz'u sowie der Gouverneur von Honan zu besonderer Mission nach Oesterreich entsendet werden würden, um insbesondere Studien wegen Schaffung eines Oberhauses mit konsultativen Befugnissen in China vor⸗ zunehmen.
Großbritannien und Irland.
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, wurde in London am 12. August der neue Bündnisvertrag zwischen England und Japan durch den Minister des Auswärtigen Marquis of Lansdowne und den japanischen Gesandten in London Vicomte Hayashi unterzeichnet.
8 Frankreich.
Der Panzerkreuzer erster Klasse
wie „W. T. B.“ mitteilt, gestern glücklich vom Stapel gelaufen.
Rußland. 8
Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ veröffentlicht die russische Regierung folgendes Communiqué über den Gang der Fe ehan lungen:
Ende Mai des laufenden Jahres geruhte der Kaiser, den Vor⸗ schlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten anzu⸗
„Jules Michelet“ ist, nachmittag in Lorient
betreffend eine Zusammenkunft russischer Bevollmächtigter zu dem Zweck, die
nehmen, japanischer
Friedensbedingungen zu einigen. Rosen übertragen, die weitgehende Vollmachten empfingen, kraft deren
Die Verhandlungen sollten auf amerikanischem
Einigung zu schreiten. 1. m . Die erste Zusammenkunft der Be⸗
Gebiete geführt werden. am 25. Juli statt. Die Konferenzen wurden in Portsmouth am 27. eröffnet. In der zweiten Sitzung überreichten die japanischen Delegierten die in Tokio ausgearbeiteten Frie⸗ densbedingungen. In Anbetracht, daß mehrere dieser Bedingungen auf Grund der den russischen Delegierten erteilten Instruktionen voll⸗ ständig unannehmbar waren, und daß die Abfassung anderer Be⸗ dingungen zum Nachteil der Interessen Rußlands ausgelegt werden konnte, schlug Witte den japanischen Delegierten vor, in eine ein⸗ gehende Erörterung jedes einzelnen Punktes einzutreten. Nachdem mehrere Sitzungen dieser Arbeit gewidmet worden waren, kamen die russischen Bevollmächtigten zu dem Schluß, daß eine Einigung über 4 Punkte der japanischen Vorschläge nicht erzielt werden könne. Infolgedessen erklärten sich die japanischen Delegierten bereit, von ihrer Regierung ergänzende Instruktionen einzuholen, zu dem Zwecke, einen versöhnlichen Ausweg aus den ernsten Schwierigkeiten, die sich eingestellt hatten, zu finden. Nachdem die Delegierten nach Tokio berichtet hatten, erklärten sie, daß sie zunächst auf die von ihnen genellte Bedingung einer Beschränkung der russischen Seestreitkräfte im Stillen Ozean, ferner auf die Auslieferung der in neutralen Häfen internierten russischen Schiffe verzichteten, daß sie aber ebensowohl auf der Abtretung Sachalins als besonders auf der Zahlung einer Kriegsentschädigung bestehen müßten. Es ent⸗ spreche dies den ihnen erteilten Weisungen. Die Russen lehnten die letzteren Vorschläge unbedingt ab und erklärten, daß sie die Prüfung der Friedensbedingungen nicht fortsetzen könnten, solange Japan auf Erstattung der Kriegskosten bestehe. Mit Rücksicht darauf, daß eine solche Wendung der Dinge einen Abbruch der Ver⸗ handlungen zwischen den Bevollmächtigten beider Mächte herbeiführen konnte, beschloß der Präsident der Vereinigten Staaten, auf dessen Anregung die Verhandlungen in Ports⸗ mouth geführt wurden, sich durch Vermittelung des Vertreters der Vereinigten Staaten in St. Petersburg an den Kaiser von Rußland zu wenden, um diesen im Namen der Menschlichkeit zu bitten, zur Vermeidung weiteren Blutvergießens einem neuen Vorschlage der japanischen Regierung seine Zustimmung zu geben. Dieser Vor⸗ schlag bestand darin, daß Rußland mit Rücksicht auf den durch die Landung javpanischer Truppen in Sachalin de facto geschaffenen Stand der Dinge sich bereit erkläre, Japan die Herrschaft über den südlichen Teil der Insel, der ihm bis 1875 gehört habe, zu über⸗ lassen und den nördlichen Teil gegen eine Entschädigung von 1 Milliarde 200 Millionen Yen zurückzukaufen. Der Kaiser sprach dem Präsidenten Roosevelt seinen Dank für den von ihm bekundeten Wunsch aus, an der Wiederherstellung des Friedens mitzuwirken, hielt es aber gleichwohl nicht für möglich, den genannten Vorschlag anzunehmen, der seinem Wesen nach auf Zahlung einer Kriegs⸗ entschädigung an Japan binauslaufe. Von dieser Entscheidung durch die russischen Bevollmächtigten in Kenntnis gesetzt, erklärten die japanischen Delegierten in der Sitzung am 16. August, ent⸗ sprechend dem ihnen zugegang Auftrage ihrer Regierung, daß Japan auf jede Kriegsentschädigung verzichte, aber den von ihm tsächlich besetzten süd⸗ lichen Teil Sachalins zurückzuerhalten wünsche mit der Verpflichtung, auf diesem Teile der Insel keine militärischen Maß⸗ nahmen zu treffen, keine Festungswerke zu errichten und auch die Meeerenge von La Perouse offen zu lassen. Nachdem die genannte Erklärung in das Protokoll aufgenommen worden war, einigten sich die Bevollmächtigten auf die vorläufigen Friedensbedingungen, die als Grundlage für einen endgültigen Friedensvertrag zwischen Rußland und Japan dienen könnten. 1 8 Die „St. Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ erfährt aus sicherer Quelle, daß die russische und die japanische Regierung möglichst bald nach Austausch der Gefangenen gegenseitig die Rechnungen über die Ausgabe für Verpflegung der Gefangenen vom Tage der Gefangennahme bis zu deren Tod oder Austausch vorlegen würden. Rußland zahle an Japan den Unterschied zwischen den tatsächlich von Ruß⸗ land und von Japan für den gedachten Zweck verausgabten Summen.
Wie die genannte Telegraphenagentur aus Tiflis meldet, ist die Lage in Schuscha und den umliegenden Dörfern kritisch. Die Stadt wird von Tataren, die stark bewaffnet sind, belagert; die Armenier werden von den Tataren nieder⸗ gemacht. Gestern nachmittag wurde die telegraphische Ver⸗ bindung mit Schuscha durchschnitten.
1
Nach einer Meldung des Wiener „Telegr.⸗Korresp.⸗ Bureaus“ antwortete die Pforte den Botschaftern vorgestern abermals ablehnend bezüglich der internationalen Finanzkontrolle in Mazedonien. In der Antwort weist die Pforte darauf hin, daß der durch die Ottomanbank besorgte Finanzdienst regelmäßig funktioniere, ferner daß das Mürzsteger Programm mit dem Vorbehalt angenommen
nicht berührt werden sollten, was bei Einführung einer Finanz⸗ kontrolle der Fall sein würde. “ .““
und des Justizministers. der Sobranje Gatew, letzterer durch den Deputierten Pana⸗ jodow ersetzt. Der Ministerpräsident verbleibt im Amt.
Schweden und Norwegen. Nachdem vorgestern die norwegischen Delegierten für die
zufolge, diesem Tage sammenkunft. überreichte der Presse folgende
hatten die Delegierten auch die Nach dem Schluß schwedische Mitteilung:
t 1 erste Zu⸗ der gestrigen Sitzung Delegationssekretär der „Nachdem die
für sich einen Vorsitzenden wählen solle. Die schwedische
zum Vorsitzenden. als solcher tätig sein solle. Vorsitzende. töglich abzuhalten, deren Abmachungen bis auf weitere Be⸗
stimmungen eheimgehalten werden sollen. Die nächste Sitzung ift auf morgen vormittag 11 Uhr festgesetzt.“
und n Frage klarzustellen, inwieweit es für die beiden Mächte möglich sei, sich über Diese wichtige Mission wurde von dem Kaiser dem Präsidenten des Ministerkomitees, Staatssekretär Witte und dem russischen Botschafter in Washington, Hofmeister Baron
sie in der Lage sein sollten, falls die japanischen Vorschläge annehmbar seien, zum Abschluß des Friedensvertrages nach erzielter beiderseitiger
vollmächtigten beider kriegführenden Parteien fand in Oysterbay
worden sei, daß hierdurch die Souveränitätsrechte der Türkei
Bulgarien.
Ministerkrise fand, wie „W. T. B.“ erfährt, vor⸗ läufig die Lösung durch den Austritt des Bautenministers Ersterer wird durch den Präsidenten
Verhandlungen, betreffend die Unionslösung, in Karl⸗ stad eingetroffen waren, kamen gestern, dem „W. T. B.“ auch die schwedischen Delegierten dort an. An
27] 1 Nc Delegationen Grüße gewechselt hatten, wurde bestimmt, daß jede Delegation
Delegation wählte Lundeberg, die norwegische Michelsen zum Darauf wurde ein Uebereinkommen ge⸗
schlossen, nach dem jeder Vorsitzende abwechselnd einen Tag 3 Auf Vorschlag der norwegischen Delegation präsidierte in der heutigen Sitzung der schwedische Es wurde ferner beschlossen, zwei Sitzungen
8
Ru
APlmerika.
ach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus zmouth haben der Rechtsbeistand der japanischen hskommission Dennison und der Professor von ens den Wortlaut der Einleitung und dreier el des Friedensvertrages festgestellt; sie arbeiteten
an dem Artikel über die Zession der ostchinesi⸗ Bahn. Die Bedingungen, unter denen Japan esitzer der ostchinesischen Bahn anerkannt wird, besagen, slünd an China 75 Millionen Dollars für Chinas sse an der Bahn zahlen und die Frage, wer schließlich rder Bahn sein solle, zwischen Japan und China t werden solle. Dem Vernehmen nach sollen, wenn die Bahnlinie behalten will, die 75 Millionen an gezahlt werden neben der Rückzahlung der von den schen Eisenbahnbehörden für den Wiederaufbau der Linie vandten Summe. Die Eisenbahn zwischen Charbin r sibirischen Grenze und von Charbin südlich r Station Kuentschentze bleibt in den Händen der
I.
Rußland wie Japan erhalten die Erlaubnis, Wach⸗
schaften längs der in ihren Händen befindlichen Eisenbahn⸗
zu unterhalten und Truppen im Falle ernster Unruhen senden. Die Zahl der Truppen soll aber nicht größer als zur Wiederherstellung der Ordnung notwendig ist, ie Truppen müssen zurückgezogen werden, wenn sie ihre be erfüllt haben. Die Uebertragung der Pachtverträge ort Arthur und auf dem übrigen Teil der Halbinsel tung wird von der Einwilligung Chinas abhängig ht.
er Minister Witte bat, dem „W. T. B.“ zufolge, den Komura, das Datum der Unterzeichnung des Friedens⸗ ges festzusetzen, da er am 12. September abzureisen
Fie das „Reutersche Bureau“ erfährt, gab Japan durch ßaron Komura seine Zustimmung zu einem sofortigen fenstillstand. Afrika. ine Note der „Agence Havas“ besagt, früh am Quai d'Orsay eingegangenen Telegramm ranzösischen Gesandten Taillandier der Maghzen Mzian in Freiheit gesetzt und dem französischen Vize⸗ at übergeben habe. Jedoch habe die marokkanische Regie⸗ die Freilassung Bu Mzians durch ein Schreiben be⸗ dessen Ausdrucke so wenig annehmbar seien, wie die enthaltenen Vorbehalte. Diese Maßnahme gebe also ceich nur eine scheinbare Genugtuung, und die An⸗ nheit könne mithin nicht als endguültig geregelt ehen werden. ach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ bestanden en Raisuli und Stämmen, die am Angerahügel een, seit längerer Zeit Zwistigkeiten. Als Angehörige tzteren gestern Abgaben einziehen wollten, begannen die inger Raisulis ihrerseits gleichfalls damit. Ein Zusammen⸗ cschien unvermeidlich, doch wurde durch Vermittlung des iks von Wazan der Friede einstweilen wiederhergestellt.
8 8 —
daß nach einem
ie Ergebnisse der 28. auf der Deutschen Seewarte haltenen Wettbewerbprüfung von Marinechronometern.
(Winter 1904 — 1905.)
n diesen Fagen ist der amtliche Bericht über die Ergebnisse der nter 1904 — 05 auf der Deutschen Seewarte abgehaltenen 28. Wett⸗ prüfung von Marinechronometern veröffentlicht worden. Nach Bericht waren zu der Wettbewerbprüfung von vierzehn ben Uhrmachern im ganzen 74 Chronometer eingeliefert worden. iesen Instrumenten wurden vier nach Beendigung einer zehn⸗ Voruüntersuchung, die sich auf den Unterschied zwischen dem und dem zweiten Gangtage bezog, den betreffenden Fabrikanten gegeben, weil dieser Unterschied den Betrag von 1.5 sek eg. Ferner blieb während der Temperaturuntersuchung ein ometer infolge des Zerspringens der Zugfeder stehen. — Die hronometer, welche die Prüfung vollständig durchgemacht verteilen sich in folgender Weise auf die einzelnen Uhrmacher: Bröcking⸗Hamburg 10. Chronometer, F. Dencker⸗Hamburg 9, edrich⸗Geestemünde 3, W. G. Ehrlich⸗Bremerhaven 3, L. Jensen⸗ ütte i. Sa. 5, A. Kittel⸗Altona 4, Th. Knoblich (Inhaber eier)⸗Hamburg 10, Eugen Kulms Müaster i W. l, Louis Mänster i. W. 1, A. Lange u Söhne⸗Glashütte i. Sa. 8, ece⸗Geestemünde 6, A. Mager⸗Brake 3, F. Schlesicky⸗Frankfurt 5, A. Schuchmann⸗Wilhelmshaven 1 Chronometer. “ Zei sämtlichen Chronometern war die Bedingung, daß die gung innerhalb eines Jahres vor der Einlieferung ausgeführt müsse, nach Aussage der Uhrmacher erfüllt; auch waren von en genaue Angaben bezüglich des Ursprungs und des Baues der mente sowie in einzelnen Fällen erläuternde Zeichnungen beigefügt — Als „Chronometer deutscher Arbeit“ mit der Anwartschaft auf Riierung wären 32 Instrumente bezeichnet worden, wobei zu bemerken aß bei der diesjährigen Prüfung ausnahmsweise die Benutzung m Auslande angefertigten Palladiumspiralen, Nickelstahlunruhen, und Zugfedern bei den mit Anwartschaft auf Prämiierung ein⸗ rten Instrumenten gestattet war, wenn im übrigen die Chrono⸗ als Instrumente deutscher Arbeit hezeichnet werden konnten. Gemäß der im August v. J. erlassenen Aufforderung zur Be⸗ ung an der Wettbewerbprüfung wurde seitens der Deutschen See⸗ e auf den 9. November v. J. eine Sachverständigenkommission ümenberufen, um die zuletzt erwähnten Chronomeler einer In⸗ nscheinnahme zu unterziehen. Die Kommission bestand aus den mometerfabrikanten F. Dencker in Hamburg, L. Eschholz in nover und J. E. W. Sackmann in Altona, ferner aus dem ktor der Uhrmacherschule Professor L. Strasser in Glashütte „sowie aus den Direktor und den Beamten der Ab⸗ IV der Deutschen Seewarte. Nach sorgfältiger Durch⸗ er Instrumente gaben die Mitglieder der Kommission die eugung zu Protokoll, daß kein Grund vorhanden sei, euischen Ursprung der einzelnen Teile der Chronometer eifel zu ziehen. Die Instrumente wurden demgemäß mit der rischaft auf Prämiierung in die Prüfung eingestellt. In gleicher wie bei den früheren Prüfungen wurden die Chronometer nd der Untersuchungszeit an jedem zweiten Tage um 10 Uhr een Normaluhren der Abteilung IV der Deutschen Seewarte auf graphischem Wege verglichen. Zur Herstellung einer unab⸗ en Kontrolle wurde außerdem an jedem Dekadentage eine zweite eichung der zu prüfenden Chronometer in unmittelbarem An⸗ an die erste vorgenommen. Die regelmäßigen zweitägigen rgleichungen sowie die Zeitbestimmungen wurden durch den Hilfs⸗ eer Herrn Kuno Heuer ausgeführt. Jährend der beiden ersten Dekaden der Prüfungszeit (1904 No⸗ r 18 bis Dezember 8) wurden die Instrumente allmählich bis auf erwärmt. Alsdann wurden dekadenweise die Temperaturen 300 250 5 ° 10 °0 50 5° 10* 15 ° 20° 250 30° möglichst innegehalten, war wurden beim Uebergange von Dekade zu Dekade stetz all⸗ che Temperaturveränderungen vorgenommen. Während der beiden Dekaden der Prüfung (1909 April 7 bis April 27) wurde die
ratur von 300 C. bis auf Zimmertemperatur nach und nach V
ndert. — Es ist wähtend der vorliegenden Prüfung durchweg
gelungen, die beabsichtigten Mitteltemperaturen innerhalb einiger Zehnteile des Grades herzustellen; nur während der 6. und 7. Dekade konnte wegen der milden Witterung die vorgeschriebene Temperatur von 5 ° nicht erreicht werden.
Die Ableitung der für die Güte der Chronometer maßgebenden Zahlen sowie die Einteilung in Klassen wurde auf Grund der Be⸗ stimmungen ausgeführt, die in der von der Deutschen Seewarte er⸗ lassenen Aufforderung zur Beteiligung an der 28. Wettbewerbprüfung enthalten sind. 8
Aus der dem ammtlichen Bericht beigefügten tabellarischen Ueber⸗ sicht ergibt sich, daß sich die konkurrierenden Chronometer prozentisch in folgender Weise auf die einzelnen Klassen verteilen: Klasse I: 56 %, II: 25 %, III: 12 %, IV: 6 %, V: 1 %.
Unmittelbar nach Schluß der Prüfung wurden die Chronometer wie in den früheren Jahren durch die an der Prüfung beteiligten Chronometer⸗ macher E. Bröcking in Hamburg, F. Dencker in Hamburg, A. Kittel in Altona und A. Meier (in Firma Th. Knoblich) in Hamburg im Beisein des Direktors und der Beamten der Abteilung IV der Deutschen Seewarte einer Untersuchung auf ihren gegenwärtigen Zustand unterzogen. Es wurden weder an den Unruhen noch an den Spiralen der Chronometer Rostspuren gefunden, deren Ent⸗ stehung auf die Zeit oder auf den Modus der Prüfung zurück⸗ geführt werden konnte. Bei einigen Instrumenten zeigte sich eine geringe Farbenveränderung des Oels am Sekundenradzapfen, und zwar war statt der rein gelben Farbe bei einigen Uhren ein Stich ins
Bräunliche, bei anderen ein Stich ins Grünliche bemerkbar. Der⸗ artige Farbenveränderungen pflegen, wie die Sachverständigen aus⸗ drücklich betonten, auch unter normalen Verhältnissen im Laufe der Zeit stets einzutreten.
Um das Gesamtergebnis der soeben beendigten Prüfung beurteilen und mit den Leistungen während früherer Jahre vergleichen zu können, ist in der folgenden Uebersicht die prozentische Verteilung der Chrono⸗ meter auf die einzelnen Klassen gegeben.
Klasse I II III IV V 82
11. Wettbewerbprüfung 38 % 24 % 5 % % 14 % 353 12. . 1 . 333 13. 1IM . 1 345 14 32 3 23 409 15 16 . 361 16. 20 388 1. 17 38 .““ 334 23 20 403 16 . . 380 7 380
427
405
396
356
366
378
393 429.
Zu der vorstehenden Zusammenstellung ist zu bemerken, daß bei der Verteilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen überall diejenigen Beurteilungsnormen zu Grunde gelegt wurden, die seit der 22. Wettbewerbprüfung eingeführt worden sind. Die Zahlen der am Schlusse angegebenen Kolumne F sind aus der Gleichung F= 5 pr + 4 pz + 3 p⸗+ 2 p. †ps hervorgegangen, wo pr bis ps die vorangehenden Prozentzahlen bezeichnen. Demnach stellt die Zahl v in gewisser Hinsicht eine Relativzahl für die Gesamtleistung während jeder einzelnen Prüfung dar. Es liegt natürlich, wie bei jeder Klassen⸗ einteilung, eine gewisse Willkür in einer solchen Beurteilung.
Die fürdie diesjährige Prüfung sich ergebende Zahl 2= 428 ist größer als je zuvor; die Ges
vo vdo to to bo to to bo ve 1U GSgbU
00 —
„ 2 2 2 v 8 2 „ 7 842 * 2. 2. 2 82 2 7 8
Anwesend waren Mitglieder der Schreinerinnungen in Cöln, Duis⸗ burg, Essen, Crefeld, Dortmund und verschiedenen andern Städten. Ein Antrag, den Arbeitern eine geringe allgemeine Lohnerhöhung zuzugestehen, wurde abgelehnt. Bei dem ablehnenden Verhalten der Arbeiterführer ist eine baldige Beendigung des Ausstandes, der nun⸗ mehr auch auf Cöln, Mülheim a. Rh, Aachen und andere Städte übergegriffen hat, nicht zu erwarten. Die Arbeitgeber erklärten ein⸗ stimmig, daß eine allgemeine Lohnerhöhung unter keinen Umständen eintreten könne. — Bei der Düsseldorfer Firma Markmann u. Petermann haben sich, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ mitteilt, die Gießer mit den ausständigen Schleifern solidarisch erklärt und sämtlich ihre Kündigung eingereicht. (Vgl. Nr. 205 d. Bl.) 8
Zur Aussperrung der Former in Velbert (vgl. Nr. 171 d. Bl.), die schon 16 Wochen dauert, erfährt die „Köln. Ztg.“, daß die Fabri kanten nach wie vor auf dem Standpunkte verharren, daß die Former die Arbeit unter den alten Bedingungen wieder aufnehmen sollen. Vor einigen Tagen war auf eine Anregung der Führer des Metallarbeiter⸗ verbandes ein Mitglied der Gewerbeinspektion aus Barmen in Velbert, um die Gießereibesitzer zu bewegen, wenn nicht mit den Führern, dann doch mit den Arbeitern zu verhandeln. Die Fabrikanten lehnten jedoch einstimmig jede Verhandlung ab mit der Erklärung, daß die Former nur unter den alten Bedingungen und nur, sowei noch Stellen frei wären, wieder eingestellt werden könnten.
Bei der Aktiengesellschaft „Nähmaschinenfahrik und Eisengießerei, vormals Seidel u. Naumann⸗ in Dresder sind die Schlosser seit einigen Tagen ausständig. Die Gesellscha kündigte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern durch Anschlag an, daß si nächsten Sonnabendabend den gesamten Betrieb schließen und sämt liche Arbeiter entlassen werde, falls inzwischen die ausständige Schlosser die Arbeit nicht wieder aufgenommen haben.
Aus Gent wird der „Köln. Ztg.“ telegraphiert: die von de Kammer mit Vermittlungsversuchen in dem Ausstand der Baum wollarbeiter (vgl. Nr. 201 d. Bl.) beauftragten Abgeordnete Braun, Cooreman und Devigne, deren erste Bemühungen gescheiter waren, haben den Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeiter eine neuen Vorschlag gemacht, nach dem die wöchentliche Arbeits vom 1. Januar 1906 ab 64 ½ Stunden betragen soll. Früher be⸗ trug sie 66 Stunden. Die Ausständigen verlangten eine Kürzung um drei Stunden, worauf die Fabrikanten aber nicht eingehen wollten. Es sind Aussichten vorhanden, daß der neue Vorschlag an⸗ genommen wird.
Land⸗ und Forstwirtschaft. Ernteergebnis und Getreidehandel in Serbien.
Der Kaiserliche Konsul in Belgrad berichtet unterm 20. v. M.: leber den Ausfall der diesjährigen Getreideernte liegen nunmehr einigermaßen zuverlässige Urteile vor. Im großen und ganzen ent⸗ spricht das Ergebnis den gehegten Erwartungen nicht, jedoch kann die Ernte gegenüber dem Vorjahre immerhin als eine befriedigende be⸗ zeichnet werden. Der Weizen hat hinsichtlich der Menge ein gutes Ergebnis geliefert; seine Beschaffenheit läßt jedoch zu wünschen übrig. Die kühle Frühjahrswitterung mit den häufigen Regen sowie später die anhaltende und übergroße Hitze haben der Körnerbildung und'⸗Entwicklung geschadet. Die Roggenernte war zu⸗ friedenstellend. Die Gerste brachte in dem Frühanbau eine sehr gute Ernte, während der Spätanbau unter den Witterungsverhältnissen namentlich in der Qualität zu leiden hatte; im Durchschnitt dürfte as Ergebnis etwa 10 bis 15 % höher sein als im Jahre 1904. Dasselbe gilt vom Hafer, der jetzt geschnitten wird. Die Maiskulturen haben sich infolge der letzten Regen sehr erholt und es kann jetzt wohl schon auf eine gute Mittelernte in dieser wichtigsten Fruchtart des Landes gerechnet werden. Während der Mais in manchen Gegenden eine seit langen Jahren
amtleistung ist also außerordentlich gut gewesen. Dieses Ergebnis ist wohl in erster Linie darauf zurückzuführen, daß bei den zur Untersuchung eingelieferten Chronometern Nickelstahlunruhen in größerer Anzahl als bei früheren Prüfungen benutzt worden sind. Trennt man bei der vorstehenden Zusammenstellung die Chronometer mit Nickelstahlunruhen von den übrigen Instrumenten, so ergibt sich
die folgende zahlenmäßige und prozentische Verteilung: AR. 1 A.I2EK 4 Kl. 5
Anzahl der
Chronometer 17 . 1 1 Projzentische
Verteilung 13 % 8 %
Anzahl der
Chronometer 22 14 6 3 Prozentische
Verteilung % 31 % 13 % 7 % Diese Gegenüberstellung fällt bei der diesjährigen Prüfung unbedingt zu Gunsten der Nickelstahlunruhe aus. Da diese Unruhe erst seit der 27. Wettbewerbprüfung in größerer Anzahl in Deutsch⸗ land Verwendung gefunden hat, so ist das vorliegende Beobachtungs⸗ material vielleicht noch nicht umfangreich genug, um aus ihnen ein Ürteil von allgemeiner Gültigkeit ableiten zu können.
Was im besonderen die Chronometer deutschen Ursprungs betrifft, so läßt sich durch den Ausfall der diesjährigen Prüfung ein erfreulicher Fortschritt bezüglich der Leistungen dieser Instrumente feststellen; als Beweis hierfür möge erwähnt werden, daß dieses Mal 15 deutsche Chronometer (darunter 10 Instrumente mit Nickelstahlunruhen) in die erste Klasse gelangt sind, während bei früheren Prüfungen höchstens zwei deutsche Chronometer in diese Klasse Lingereiht werden konnten. Hierbei ist zu bemerken, daß die Anzahl der deutschen Chronometer, gegenüber der Prüfung im vorhergehenden Jahre, um fünf gewachsen ist.
Die für die Chronometer deutschen Ursprungs ausgesetzten -e wurden für die folgenden Chronometer erster Klasse erteilt:
für ein Chronometer von A. Lange u. Söhne Prämie (1200 ℳ),
für ein Chronometer von Prämie (1100 ℳ),
für ein Chronometer von L. Jensen Nr. 8 die dritte Prämie (1000 ℳ),
für ein EChronometer von A. Lange u. Söhne Nr 28 die vierte Prämie (900 ℳ),
für ein Chronometer von A. Lange u. Söhne Prämie (800 ℳ),
für ein Chron ometer von A. Kittel Nr. 266 die sechste Prämie (700 ℳ).
Zum Ankauf für die Kaiserliche Marine gelangten im ganzen 38 Chronometer der I. Klasse und 1 Chronometer der II. Klasse.
Chronometer mit Nickel⸗ stahlunruhen 4 % Chronometer ’
ohne Nickel⸗ stahlunruhen 1
Nr. 27 die erste
A. Lange u. Söhne Nr. 25 die zweite
Nr. 24 die fünfte
Statistik und Volkswirtschaft.
. Zur Arbeiterbewegung. Gestern abend wurde, wie „W. T. B.⸗ hause zu Essen unter dem Vorsitz des Leiters der achttägigen Verhandlungen über die Einigung im Baugewerbe, Beigeordneten Dr. Wiedfeldt⸗Essen, das Protokoll über den Friedens⸗ schluß sowie der Arbeitsvertrag für das gesamte rheinisch⸗ westfälische Industriegebiet vom Arbeitgeberbund und den Arbeiterorganisationen unterschrieben (vgl. Nr. 205 d. Bl.). Die Arbeitszeit wird für das ganze Gebiet einheitlich auf zehn Stunden festgesetzt. Der Lohn beträgt 44 — 55 ₰ und ist für die beteiligten 200 bis 250 Ortschaften je nach den wirtschaftlichen Ver⸗ hältnissen abgestuft. Der Vertrag läuft bis zum 30. April 1908. Damit ist der dreimonatige Kampf im Baugewerbe beendet. Die Bauarbeit wird heute im ganzen Gebiet wieder aufgenommen.
In Düsseldorf hielt, der „Köln. Ztg.“ zufolge, der Arbeit⸗
meldet, im Rat⸗
geberverein der Holzindustrie und der Schreinerinnung am Mittwoch wiederum eine gemeinsame Versammlung ab, um über den weiteren Verlauf des nunmehr zwei Monate dauernden Ausstandes der Schreiner zu beraten (vgl. Nr. 199 d. Bl.).
nicht gesehene Entwicklung zeigt, hat er allerdings an anderen Stellen — zum Beispiel im Morawatal — durch übergroße anhaltende Hitze gelitten. Vom neuen Weizen wurden im Berichtsmonat 70 bis 80 000 dz nach Oesterreich⸗Ungarn ausgeführt; dorthin gingen auch 80 bis 90 000 dz Gerste sowie eine geringe Menge Roggen. Hafer wurde nicht ausgeführt. 4 1
Die Marktpreise waren: Weizen, bessere Ware 12,30 bis 13,50 Dinar für den Doppelzentner, geringere Ware 11 Dinar und aufwärts für den Doppelzentner; Roggen 9 — 9,50 Dinar für den Dopvelzentner; Gerste anfangs 8,50 — 9,30 Dinar für den Doppel⸗ zentner; später stieg der Preis auf 10,20 — 10,60 Dinar für den Doppelzentner; Hafer 8,50 — 9 Dinar für den Doppelzentner; alter Mais 15 ½ Dinar für den Doppelzentner.
Der Ausfall der Pflaumenernte hängt noch immer von den Witterungsverhältnissen ab. 6 ½ Waggonladungen gedörrter Pflaumen gingen nach Oesterreich⸗Ungarn; von altem Mus kamen 15 ½ Waggons zur Verfrachtung: 1 Waggon ging davon nach Deutschland, der Re⸗ nach Oesterreich⸗Ungarn.
— M
Die Weingärien stehen gut.
Der Landwirtschaftsbetrieb bei den l ralko
Die Uralkosaken, die Hauptmasse der russischen Kosaken, die auch bereits am längsten angesiedelt sind, und bei denen die staatsrechtlichen Verhältnisse am weitesten geklärt sind, werden in einem unlängst er⸗ schienenen Werke des deutschen landwirtschaftlichen Sachverständigen für Rußland über die Landwirtschaft und die Bevölkerung im Fstlichen Hinterlande der Wolga, berausgegeben von der Deutschen Landwirt⸗ schaftsgesellschaft, einer eingehenden Besprechung unterzogen.
Bei den verschiedenartigen Elementen und Völkerschaften, aus denen das russische Reich zusammengesett ist, ist eine einheitliche Ver⸗ waltung nicht möglich, und die russische Regierung hat diesen Ver⸗ hältnissen stets dadurch Rechnung zu tragen verstanden, daß sie die Verwaltung überall dem kulturellen und wirtschaftlichen Niveau der Völkerschaften angepaßt hat, wenigstens soweit die östlichen, mongolischen Völkerschaften in Betracht kommen. Dies kann man in besonderem Maße an den Einrichtungen sehen, die für die Uralkosaken getroffen sind. Diese ursprünglichen Nomaden, denen die Lust zum Umherschweifen eigentlich auch heute noch im Blute liegt, sind durch Landbauordnungen, welche die Mitte halten zwischen einer willkürlichen Aptierung von Land und einem ge⸗ ordneten, seßhaften Landwirtschaftsbetriebe, zu einer seßhaften Bevölke⸗ rung geworden, die militärisch für das Reich von hohem Wert ist.
Das Land ist den Kosaken zur dauernden Nutznießung und inner⸗ halb jeder der 5 Gemeinden ungeteilt überlassen. Jeder Kosak pflügt, wirbt Heu und läßt Vieh weiden, wo es ihm innerhalb seiner Ge⸗ meinde paßt (Okkupationsrecht). Als einzige Schranke bestehen all⸗ gemeine Verordnungen, denen jeder in 813. Weise unterworfen ist.
ist im Heeresgebiet nicht anzutreffen. Die Wurzeln zur Einführung eines privaten Nutzungsrechts waren vorhanden, als sich im Laufe des 19. Jahrhunderts zahlreiche Vorwerke bildeten, von denen aus wohlhabende Kosaken mit Hörigen den bis dahin ganz geringen Getreidebau zu erweitern begannen. Nachdem jedoch bei Aufhebung der Leibeigenschaft die Hörigen vollberechtigt in die Ge⸗ meinde der Uralkosaken aufgenommen worden waren, ging den Vorwerkswirten ein großer Teil ihrer wirtschaftlichen Unter⸗ lage verloren. Zugleich wandte sich die Mehrheit der Kosaken gegen die von einer Minderheit wohlhabender Wirte angestrebte Ab⸗ teilung von Landgütern. Selbst die Neubildung von Dorfgemeinden wurde mit der Zeit erheblich erschwert. Vorwerke, die ir endwie hinderlich empfunden wurden, mußten ganz verschwinden. Alle Nieder⸗ lassungen und Ausbauten sind beute rechtlich nur dann geschützt, wenn die Anlage seitens der Heeresverwaltung genehmigt ist. Die Aus⸗ siedlung einzelner Wirte wird in neuerer Zeit zu verhindern gesucht.
Baugrund zu Hofstellen wird Kosaken unter Beobachtung gewisser Formalitaͤten verliehen. Die Grundstücke bleiben in erblicher Nutz⸗ nießung, solange sie bebaut und umfriedigt sind. Gartenland steht jeder Familie mit rund 9 ha läche zu. Die beanspruchte Fläche muß aber im Laufe von 3 Jahren umzäunt, umgraben und be⸗
pflanzt sein