1 .“ Willy Lange über Gartengestaltung und Natur; am 11. der Re⸗ gierungsbaumeister Otto Stahn über Gartenarchitekturen und am 13. der Abteilungsvorsteher Fritz Zahn über Parkanlagen. Auch die letzt⸗ genannten Vorträge finden um 5 Uhr statt. Das Honorar für die sechs Vorträge beträgt für Preußen 6 ℳ Es wird gebeten, 6 ℳ und 5 ₰ vor Beginn des Kursus an die Anstaltskasse mittels Post⸗ aanweisung einzuzahlen und die Quittung darüber bei dessen Beginn als Legitimation vorzuzeigen.
Der Deutsche Forstverein hält in den Tagen vom 4. bis 9. d. M. in Darmstadt seine VI. Hauptversammlung ab, auf
deren Tagesordnung Berichte und Verhandlungen über folgende Gegenstände gesetzt sind: 1) Die Waldschönheitspflege als Auf⸗ gabe der Forstverwaltung. Berichterstatter: Rittergutsbesitzer von Salisch⸗Postel, Geheimer Oberforstrat Dr. Walther⸗Darm⸗ stadt. 2) Welche Mittel stehen zur Förderung der Privatforst⸗ wirtschaft zur Verfügung? Berichterstatter: Forstmeister Graser⸗ Bodenmais, Forstmeister, Professor Dr. Schwappach⸗Eberswalde. 3) Mitteilungen über Versuche, Beobachtungen, Erfahrungen und wichtige Vorkommnisse im Bereiche des Forst, und Jagdwesens: a. Die Folgen der vorjährigen Dürre. Berichterstatter: noch zu benennen. b. Nachträge zur vorjährigen Erörterung der Humusfrage. Berichterstatter: Regierungs⸗ und Forstrat von Bentheim⸗Hannover.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregeln.
8 Stand der Tierseuchen in Oesterreich am 21. August 1905. 8 Nach den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlichten Ausweisen.)
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Zahl der vers euchten Orte:
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Bremen, 2. September. (W. T. B.) „Boesmanns Tele⸗ raphisches Bureau“ meldet: Infolge des in Hamburg fest⸗ 5 Cholerafalles ist von der amerikanischen Einwanderungs⸗ ehörde eine Verordnung erlassen worden, nach welcher sich die nach den Vereinigten Staaten von Amerika bestimmten Zwischendeckspassagiere der größeren Vorsicht halber 6 Tage vor Antritt ihrer Reise in den Einschiffungshäfen einzufinden haben. amburg, 2. September. (W. T. B.) Die Polizeibehörde hat die Beförderung russischer Auswanderer über Hamburg im Hinblick auf die von Rußland gemeldeten Cholerafälle bis auf weiteres untersagt. Die Hamburg⸗Amerika⸗Linie hat infolge⸗ dessen Anordnungen dafür getroffen, daß russische Auswanderer bis uf weiteres nicht mehr nach Hamburg gesandt werden. ü Wien, 1. September. (W. T. B.) Der „Wiener Abendpost“ zufolge kamen in der Gemeinde Padennarodowa im Bezirke Mielec in Galizien seit dem 22. v. M. vier verdächtige Erkrankungen vor, von denen drei mit dem Tode und einer mit Genesung endeten. Die sanitätspolizeiliche Obduktion der Leichen ergab Aehnlichkeit der Krankheit mit Cholera. Das Ergebnis der eingeleiteten bakteriologischen Untersuchung ist noch nicht be⸗ kannt. Der Landessanitätsreferent im Bezirk Mielec ist nach Tarnobrzeg entsandt worden. Das Ministerium des Innern hat bereits, als die Cholera in Westpreußen amtlich festgestellt war, den Behörden der zunächst bedrohten Verwaltungsgebiete die erforderlichen
Weisungen erteilt.
Washington, 1. September. (W. T. B.) Generalarzt Wyman hat angeordnet, daß der amerikanische Sachverständige Me Laughlin sofort von Neapel nach Hamburg abreise, um dort die Lage bezüglich der Cholera zu studieren. Me Laughlin soll darüber nach Washington berichten sowie gegebenenfalls die Ab⸗ schließung verdächtiger Passagiere und Desinfizierung des Gepäcksanordnen, um die Verschleppung der Cholera nach Amerika zu verhüten. Der Sach⸗ verständige Irwin aus Philadelphia reist gleichfalls nach Hamburg. Der Sanitätsbeamte Doty hatte heute in New York wegen des Cholera⸗ falls in Hamburg Besprechungen mit den Kapitänen mehrerer Dampferlinien und ersuchte sie, Vorsicht bei der ebernahme von Auswanderern zu üben. 88
Handel und Gewerbe.
or einiger Zeit ist an dieser Stelle auf das schwindel⸗ hafte Treiben einer Reihe von Bankgeschäften in Amsterdam, die sich mit dem Verkaufe von Serienlosen be⸗ fassen, aufmerksam gemacht worden. Zu diesen Geschäften gehört, wie uns von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, in erster Linie auch die „Prämien⸗Effekten⸗Bank“ in Amsterdam, die in der früheren Warnung unerwähnt ge⸗ blieben war. Es kann nur wiederholt auf das dringendste davor gewarnt werden, mit derartigen Banken in irgendwelche Geschäftsverbindung zu treten.
11u1.“
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Rumänisches Gesetz über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen vom 23. März 1900 nebst Zusatzgesetz vom 9. Juni 1905.
Die rechtliche Grundlage für den Bau von Privatbahnen mit sekundärem Betrieb und von Lokalbahnen in Rumänien bilden das Gesetz vom 23. März 1900 sowie das zu diesem ergangene Zusatz⸗ esetz vom 9. Juni 1905. Die Bestimmungen derselben lauten im 1S wie folgt:
Artikel 1. Die Bezirke, Gemeinden oder Private können allein oder mehrere mit einander vereint schmal⸗ oder normalspurige Eisen⸗ bahnen mit Genehmigung der Regierung nach Maßgabe und Be⸗ dingungen des gegenwärtigen Gesetzes erbauen.
Artikel 2. Die Anträge auf die Genehmigung sind nebst einer eingehenden Denkschrift dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten einzureichen. Die Denkschrift hat die hauptsächlichen Punkte für die Trassierung, den Zweck der Herstellung, die Bedingungen für die Anlage des Weges und für die Nebenanlagen, den Zeitpunkt für die Beendigung der Arbeiten und für die Inbetriebsetzung, wie auch die Tarife anzugeben. 1
Artikel 3. Dieser Artikel behandelt die geschäftliche Erledigung der Anträge seitens des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten sowie 32 etwaige Annullierung erteilter Konzessionen und deren rechtliche olgen. 8 veürtikel 4. Die Genehmigung wird verweigert, wenn die Bahn, für deren Bau um die Ermächtigung nachgesucht wird, nach den Untersuchungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die allge⸗ meinen Staatsinteressen oder die Landesverteidigung gefährdet. ür die Strecken Bukarest— Craiova direkt, Tecutsch — Faurei und Bukarest— Oltenitza darf die Konzession nur durch ein besonderes Gesetz erteilt werden.
Artikel 5 setzt fest, daß außer den Erleichterungen für die Ent⸗ eignung, die daraus entspringen, daß das Unternehmen als ein solches von öffentlichem Nutzen erklärt wird, den Konzessionaren noch weitere — 8 dem Gesetz besonders aufgeführte — Vorteile usw. bewilligt wer en. “ 8— 8 “ 18 88
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Artikel 6. Bietet die zu erbauende Strecke für den Staat ein besonderes Interesse, so kann das Ministerium für die öffentlichen Arbeiten beantragen, für dieselbe durch ein besonderes Gesetz eine Staatsbeihilfe zu bewilligen. Durch letzteres Gesetz ist der Betrag der Beihilfe und ihre Dauer festzusetzen.
Artikel 7. Die in dem Konzessionsakte vorgesehenen Tarife sind als maximale zu betrachten; sie dürfen nur mit Genehmigung des Ministerrats erhöht werden.
Alle Tarife, wie auch Abänderungen derselben, sind vor ihrer Inkraftsetzung durch eingehende Veröffentlichungen zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen. Sie kommen für alle Reisenden und alle gleichartigen Warentransporte in gleicher Weise zur Anwendung.
Tariferhöhungen dürfen erst drei Monate nach ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft treten. 3
Die Fahrpläne für die Personenzüge sind vor ihrem Inkraft⸗ treten von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ge⸗ nehmigen usw. 8
Artikel 8. Die Schnelligkeit der Züge ist von den betreffenden Verwaltungen festzusetzen. Sie darf aber eine von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten vorgeschriebene maximale Fahrgeschwindigkeit nicht überschreiten.
Artikel 11. Im Kriegsfalle und während der Dauer des Kriegs⸗ zustandes ist der Staat berechtigt, von allen Bahnstrecken Besitz zu ergreifen und auf ihnen den Betrieb auszuführen, welchen die Militär⸗ verwaltung als nötig erklärt. 1—
In solchem Falle zahlt der Staat an die Eigentümer der besetzten Bahn Entschädigungen. 1
Artikel 12. Bei den für den Transport von Reisenden und Gütern in den öffentlichen Dienst gestellten Eisenbahnen erhält der Staat nach 30 Jahren nach ihrer Inbetriebsetzung an dem Rein⸗ einkommen einen Anteil von 20 %, nachdem 5 % für die Aktionäre und höchstens 2 % für Tilgung berechnet und abgeschrieben sind.
Artikel 14. Nach 90 Jahren werden diese Bahnen von Rechts wegen ohne irgendwelche Entschädigung Eigentum des Staats, der des rollenden Materials erfolgt auf Grund besonderer Feststellung. 8
Artikel 15. Die Feststellungen, von welchen in dem vorstehenden Artikel die Rede ist, werden von einer aus fünf Schiedsrichtern be⸗ stehenden Kommission vorgenommen usw.
Artikel 16. Der Staat behält sich das Recht vor, Bahnen von lokalem Interesse, wenn sie den Charakter von Bahnen von allge⸗ meinem Interesse erlangen, nach Ablauf von 30 Jahren nach ihrer Inbetriebsetzung anzukaufen.
Artikel 17. Dieser Artikel behandelt die Grundlagen für die Festsghung des Ankaufspreises.
rtitel 18. Die freiwillige Abtretung einer konzessionierten Bahn, wie auch die Verschmelzung mehrerer Privatbahnunternehmungen, kann nur mit Genehmigung der Regierung stattfinden.
Wird eine Bahn von dem Unternehmer selbst oder von den Berechtigten aufgelassen, so fällt sie ohne Entschädigung an den Staat usw. 8 b 1
Bei dem Eintritt eines Konkurses und folgender Liquidation eines Bahnunternehmens kann die Masse die Bahn auf einen neuen Konzessionär nur mit Zustimmung der Regierung übertragen. Die Masse kann den Betrieb in gleicher Weise fortsetzen.
Setzt die Masse den Betrieb nicht fort, oder kann sie ihn einem Konzessionär nicht übertragen, so betreibt der Staat die Bahn für Rechnung der Gläubiger.
Die Bestimmungen dieses Artikels kommen nur auf Bahnen mit öffentlichem Beförderungsdienst zur Anwendung.
Artikel 19. Durch den Konzessionsakt werden die Bedingungen für den Transport von Briefen, Postpaketen, Militärpersonen, Militär⸗ effekten und Gefangenen auf den konzessionierten Linien wie auch für die Beförderung von dienstlichen und privaten Telegrammen vermittels der Telegraphen dieser Bahnen festgestellt.
Artikel 20. er Bahnen an ihre konzessionierten Strecken zulassen, wenn das Mi⸗ nisterium der öffentlichen Arbeiten solchen genehmigt hat.
Artikel 21. Eisenbahnlinien mit der ausschließlichen Bestimmung, eine Fabrik, ein Bergwerk, einen Steinbruch, einen land⸗ oder forst⸗ wirtschaftlichen Betrieb usw. zu bedienen und die sich nicht mit dem öffentlichen Beförderungsdienst befassen, unterstehen dem durch dieses Gesetz geschaffenen Regime nur hinsichtlich der nach Artikel 10 vor⸗ zuschreibenden Sicherheitsmaßregeln. Die Beteiligten genießen die Befreiungen und Vorrechte nach Artikel 5.
Für den Bau einer solchen Linie bedürfen die Beteiligten nur
der Genehmigung des Ministerrats durch Vermittelung des Mini⸗ steriums für die öffentlichen Arbeiten, und auch dies nur, wenn die Bahn an eine andere Bahn Anschluß hat usw. „Artikel 22. Die kraft dieses Gesetzes konzessionierten Bahnen für öffentlichen Beförderungsdienst oder solche, die aus dem Ent⸗ eignungsgesetz Vorteil gezogen haben, sind Staatsgut. Der Kon⸗ zessionär darf Schuldverschreibungen ausgeben, die durch die ihm konzessionierten Rechte garantiert werden. Die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen haben dieselben Rechte, wie sie oben für die Masse anerkannt sind. 1
Artikel 23. Die bisher bewilligten Konzessionen genießen die Vorteile der Vorschriften dieses Gesetzes.
Artikel 24. Ein öffentliches Verwaltungsreglement soll die Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes in allen seinen Einzelheiten
regeln. Artikel 25. Der Konzessionär muß bei dem Betriebe seiner
Die Konzessionäre müssen den Anschluß anderer
Bahnen wenigstens 60 % Beamte rumänischer Nationalität wenden.
Artikel 26. Die früheren Gesetze für den Bau und Betrieb von Lokaleisenbahnen werden durch dieses Gesetz aufgehoben.
Das Gesetz vom 9. Juni 1905 zur Vervollständigung des Gesetzes über den Bau und Betrieb von Privat⸗ eisenbahnen, promulgiert durch Allerhöchste Verordnung Nr. 7524 vom 23. März 1900, bestimmt:
Artikel I. Anträgen auf den Bau von Privateisenbahnen für den öffentlichen Beförderungsdienst wird nur dann stattgegeben, wenn dem Antrage eine Kaution von 2000 Lei für das Kilometer beigefügt ist, die bei der ““ Bahn zurückerstattet oder dem Staate verfällt, wenn die Konzession wegen unterlassenen Baues der Bahn, oder Nichtinbetriebsetzung zum gesetzlich bestimmten Zeitpunkte für hinfällig erklärt wird. 2
Distrikts⸗ und Gemeindeverwaltungen haben eine solche Kaution nicht zu erlegen.
Artikel II. Durch den Konzessionsakt, aber nur nach dessen Aus⸗ führung, kann von dem Staat eine Jahressubvention von 1500 Lei für den in Betrieb befindlichen Kilometer Eisenbahn auf die Dauer von 30 Jahren gewährt werden.
Die Subvention wird erst von dem auf die regelmäßige Inbetrieb⸗ stellung der Bahn ab folgenden 1. April und nur so lange der Betrieb dauert, gezahlt.
Eine solche Subvention kann auch den bereits gebauten oder im Bau befindlichen Bahnen gewährt werden.
Die Gewährung von derartigen Subventionen tritt in keinem Falle vor dem 1. April 1906 ein. 3
Artikel III. Solche Subventionen können nur normalspurigen Bahnen für den öffentlichen Beförderungsdienst gewährt werden.
Artikel IV. Wird die Konzession einem oder mehreren Distrikten erteilt, so ist das Ministerium für die öffentlichen Arbeiten verpflichtet, den Bau der Bahn für Rechnung der interessierten Distrikte auszu⸗ führen; der Betrieb der Bahn wird von der Direktion der rumänischen Eisenbahnen gegen eine Pacht ausgeführt, die jährlich 2 ½ % von den Baukosten der Bahn beträgt, wenn letztere 60 000 Lei, 3 %, wenn dieselben 60 — 90 000 Lei das Kilometer ausmachen und 3 ½ %, wenn sie 90 000 Lei das Kilometer übersteigen.
Artikel V. Für die in Artikel 4 Absatz II des Gesetzes vom 23. März 1900 vorgesehenen Bahnen können den Bezirksverwaltungen die Konzessionen auch ohne ein besonderes Gesetz erteilt werden.
Artikel VI. Zwecks Bestreitung der Baukosten für Eisenbahn⸗ linien können die Bezirksverwaltungen eine Steuer im Höchstbetrage von zwei Zehnteln auf die Grund⸗, die Gewerbe⸗ und die Schenk⸗ steuer erheben. Die Zehntel bilden ein besonderes Budget im An⸗ schluß an das Budget für die Verwaltung der Bezirkswege.
Artikel VII. Sowohl die Gemeinden, welche an Bahnen liegen, für welche die Bezirksverwaltungen die Konzession erhalten haben, wie auch Gemeinden, die von solchen Linien höchstens 15 km entfernt liegen, können zu den Eisenbahn⸗Spezialbudgets der Bezirke Sub⸗ ventionen in der Höhe eines besonderen Zehntels auf die Grund⸗, Gewerbe⸗ und Schenksteuer der Gemeinden beitragen. 8
Artikel VIII. Alle dem gegenwärtigen Gesetze entgegenstehenden Bestimmungen des durch Allerhöchste Verordnung Nr. 7524 vom 23. März 1900 promulgierten Gesetzes über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen werden und bleiben aufgehoben. (Nach einer vom Kaiserlichen Konsulat in Bukarest übermittelten Uebersetzung.)
Nicaragua.
Zahlung der Ein⸗ und Ausfuhrzölle. Laut Dekrets des Präsidenten des Freistaats vom 30. Juni d. J. hat die Zahlung der Einfuhrzölle auf folgende Weise zu erfolgen: Für jede 100 Pesos Zoll sollen 240 Pesos in nationalem Papiergeld oder der Gegen⸗ wert in Silber zu 50 v. H. oder in Gold zu 20 v. H. eingezahlt werden, wobei der durch früheres Gesetz verfügbare Zuschlag von 100 v. H. inbegriffen bleibt. Die Ausfuhrzölle, die in Gold festgesetzt sind und die gegenwärtig zu 630 v. H. in nationalem Papiergelde gezahlt werden, sollen auch fernerhin in diesem Gelde zu entrichten sein oder in Gold im Verhältnis von 1 Peso für je 5 Pesos in Papiergeld, also zu 20 v. H. An der Atlantischen Küste werden die Zölle wie früher entrichtet. Das Dekret ist mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft getreten. Tarde“ vom 30. Juni 1905.) “
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 1. d. M. gestellt 18 962, nicht recht⸗ zeitig gestellt 148 Wagen. In Oberschlesien sind am 31. v. M. gestellt 7193, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Vom oberschlesischen Eisenmarkt berichtet die „Schlesische Ztg.“ u. a.: In der verflossenen Woche hat sich eine größere Reg⸗ samkeit auf dem Walzeisenmarkte geltend gemacht, da die Großhändler sowie die Provinzkundschaft allmählich wieder an die Erneuerung der Abschlüsse gehen. Im ”SS. kommt ein regelmäßiger und dringender Bedarf hervor, der dazu beigetragen hat, daß der Beschäftigungsgrad der einzelnen Walzwerksstraßen heute nicht mehr die Verschiedenheiten aufzu⸗ weisen hat als in den Vorwochen, denn es haben nunmehr auch die Handels⸗ eisenstrecken mehr zu tun. Die Grobstrecken und Universalwalzwerke sowie die auf schwere Profile und Baueisensorten eingerichteten Walz⸗ strecken weisen eine gleichmäßige Arbeitsbesetzung auf; vor allem stehen Rundwellen, Konstruktionswinkeleisen usw. in gutem Begehr, woran das Ausland seit längerer Zeit wieder mit einem größeren Quantum beteiligt ist. Waggonbau⸗, Schiffbau⸗ und Eisenbahn⸗ material spielte bei den letzten Spezifikationseingängen gleichfalls eine wesentliche Rolle. Die Spezialstrecken für Eisenbahnmaterial sind auf sechs bis acht Wochen voll besetzt. Gewöhnliches Stabeisen ist bei Aufgabe in Normalspezifikationen binnen zwei bis drei Wochen erhältlich. Die Mitteleisenstrecken fordern Lieferfristen von drei bis vier Wochen. Auf den Werken noch vorrätige Bestände in Bau⸗ und Feineisen haben in der letzten Monatsfrist abgenommen. Nach den bei den Walzwerken nach wie vor einlaufenden dringenden Anmahnungen um Liefe⸗ rungsbeschleunigung zu urteilen, gehen die abgeladenen Posten zum größten Teile in direkten Verbrauch über. Die Kleineisenzeugfabriken zeigen fortgesetzt gesteigerte Aufnahmefähigkeit. In der Preislage hat der Verband keine Aenderung vorgenommen, es wird an der Minimal⸗ preisgrundlage von 125 ℳ festgehalten frachtfrei gemeinsames Inlandsgebiet mit den bekannten Händlerbonifikationen. Im Auslandsgeschäft hat sich der Verkehr etwas gehoben. Auf dem Trägermarkte finden noch zufriedenstellende Umsätze statt, und die den Werken vorliegenden Spezifikationen und Schlußreste gewähr⸗ leisten immer noch eine 8 auf über zwei Monate; auch die Ausfuhr liegt günstig. Auf dem Schienenmarkte blieben die Ge⸗ schäftsverhältnisse in freundlicher Richtung⸗ Die Werke können immer noch nicht so rasch die eingehenden Bestellungen erledigen, wie dies von der Kundschaft gewünscht wird. Der Walzröhrenmarkt bietet ge⸗ nügend Beschäftigung, zumal auch die Auslandskundschaft gut ab⸗ ruft. Preisänderungen sind nicht zu verzeichnen. Die Grobblech⸗ werke können sich über ungenügende Arbeit nicht beklagen, vom Westen her kommen indessen Schleuderpreise. In Feinblechen wird nur auf kurze Frist geschlossen; die Händler geben zwar wieder Lageraufträge heraus, aber in zersplitterter Spezifikation, weil alle Sorten verhältnismäßig rasch erhältlich sind. Qualitätsbleche für Stanzfabriken und Emaillierwerke sind in gutem Abruf. Die Draht⸗ werke haben ausreichende Beschäftigung. Auf dem Roheisenmarkte sind Aenderungen nicht eingetreten. 8
— Auf Antrag des Vorstandes beschloß laut Meldung des
„W. T. B.“ der Aufsichtsrat der Westfälischen Drahtindustrie, der am 6. Dezember stattfindenden Generalversammlung die Aus⸗ schüttung einer Dividende von 12 % vorzuschlagen. e
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— Die Tucherbrauerei deklariert, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Nürnberg, wiederum 14 % Dividende bei ungefähr gleichen Abschreibungen und gleichem Vortrag wie im Vorjahre. Der Mehr⸗ absatz betrug etwa 7000 hl.
— Nach Mitteilung des Deutsch⸗Russischen Vereins zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen, e. V. in Berlin, ist die vor einiger Zeit getroffene Bestimmung des russischen Zolldeparte⸗ ments, daß Zink bei der Einfuhr in Rußland für die Ver⸗ zollung immer ausgeladen werden solle, wodurch sich die Artellspesen erhöhten, wieder aufgehoben worden. 9
Paris, 1. September. (W. T. B.) „Temps' glaubt zu wissen, daß die Société de la Raffinerie d'Egypte einen Vergleich mit ihren Gläubigern nachsucht. 1u“
Washington, 1. September. (W. T. B.) Die Staats⸗ schuld hat im Monat August um 3 475 594 Doll. zugenommen. Der Barbestand des Staatsschatzes beträgt 1 375 240 443 Doll.
Augsburg, 1. September. (W. T. B.) Prämienziehung der Augs⸗ burger 7 Gulden⸗Lose; 1000 Gulden Serie 17 Nr. 6, Serie 152 Nr. 36, Serie 948 Nr. 68.100 Gulden Serie 76 Nr. 77, Serie 253 Nr. 52, Serie 1610 Nr. 55, Serie 1780 Nr. 22, Serie 1800 Nr. 47. 70 Gulden Serie 17 Nr. 14, Serie 253 Nr. 15. 40 Gulden Serie 76 Nr. 29, Serie 79 Nr. 2, Serie 79 Nr. 50, Serie 79 Nr. 70, Serie 152 Nr. 33, Serie 152 Nr. 65, Serie 746 Nr. 15, Serie 746 Nr. 32, Serie 958 Nr. 90, Serie 1338 Nr. 6, Serie 1338 Nr. 56, Serie 1412 Nr. 17, Serie 1780 Nr. 62, Serie 1800 Nr. 50, Serie 1800 Nr. 66. 30 Gulden Serie 17 Nr. 7, Serie 17 Nr. 19, Serie 17 Nr. 47, Serie 17 Nr. 73, Serie 17 Nr. 74, Serie 76 Nr. 4, Serie 79 Nr. 19, Serie 79 Nr. 35, Serie 79 Nr. 56, Serie 79 Nr. 65, Serie 253 Nr. 25, Serie 253 Nr. 40, Serie 746 Nr. 23, Serie 948 Nr. 70, Serie 948 Nr. 75, Serie 1338 Nr. 14, Serie 1412 Nr. 1, Serie 1412 Nr. 44, Serie 1412 Nr. 69, Serie 1412 Nr. 99, Serie 1610 Nr. 61, Serie 1610 Nr. 85, Serie 1780 Nr. 36, Serie 1800 Nr. 17, Serie 1800 Nr. 33.
68 Die Preisnotierungen vom Berliner Produktenmarkt sowie die vom Königlichen Polizeipräsidium ermittelten Marktpreise in Berlin befinden sich in der Börsenbeilage. 8
Amtlicher Marktbericht 1 Friedrichsfelde. Wochenbericht vom Geflügelmarkt für die Zeit vom 25. bis 31. August 1905.
8 Frische Zufuhren: 8 Freita Sonn⸗Sonn⸗Mon⸗Diens⸗Mitt⸗ Donners⸗ g abend tag e0g. rtag woch tag i d:
. ... 14300 13300 18000 19800 17600 14300 24200 Z ZZZCC—b4bee Anderes Geflügel — 1800 — — — 1180 —
Gesamtauftrieb: 114 500 Stück Gänse, 2040 Stück Enten und
2980 Stück Hühner. Verlauf des Marktes: Fotter Handel, Markt geräumt. Es wurde gezahlt in Posten nicht unter 300 Stück: öF““ . 2,90 — 3,90 ℳ
b. die Ente. . 1,40 — 1,50
144* — d. das Huhn unge Hühner) 0,65 — 0,70
(alte Hühner) 1,60
arktbericht vom Magerviehho Rindermarkt am Freitag, den 1.
Auftrieb: 1523. Ueberstand: b 560 Stück — Stück S Zucochsen Z“ 296 „ — 6 ullen, Jungvieh.. 1“ — 2 Verlauf des Marktes: Mittelmäßig; gute Milchkühe lebhaft,
tember 1905. Milchkühen..
geringe Kühe und Jungvieh schwächeres Geschäft, doch wird der Markt
ziemlich geräumt. „Es wurden gezahlt für: A. Milchkühe und hochtragende Kühe: a. 4—6 Jahre alt: I. Qualität, gute scwere 340 — 450 ℳ II. Qualität, gute mittelschwere .280 — 330 „ III. Qualität, leichte Durchschnittsware 180 — 270 b. ältere Kühe: I. Qualität, gute schwere. 290 — 320 ℳ II. Qualität, mittelschwere. . 190 -280 „ c. hochtragende Färsen. 11I11“X“ B. Zugochsen: I. Qualität II. Qualität III. Qualität über 12 Ztr. 10—12 Ztr. 9 —10 Ztr.
1 schwer schwer schwer a. Norddeutsches Vieh (Ost⸗ 8 8 u . Westpreußen, Pommern, C66 .450 —- 480 ℳ 340 — 400 ℳ b. Süddeutsches Vieh: a. Gelbes Frankenvieh, Scheinfelder. . 565 — 590 „ inzgaur ,570 — 595 „ Süddeutsches Scheckvieh, 11I Simmentaler, Bay⸗ W“ reuther. . . 550 —- 575 „ 400 — 460 . C. Jungvieh: Niederungsvieh Höhenvieh zur Zucht zur Mast zur Zucht zur Mast
18 a. ¼ — 1 ¼½ Jahre alt: I. Qualität — ℳ 135 — 200 ℳ — ℳ 220 — 235 ℳ II Qualität — „
b. 1 ½ — 2 ½ Jahre alt: a. Bullen und Stiere: I Qualität 450 — 575 ℳ 260 — 310 ℳ 500 — 560 ℳ 260 — 320 ℳ II. Qualität 270 — 300 „ — „ 450 — 480 „ 230 —- 260 „ b. Färsen: I1. Qualität 330 — 375 ℳ 235 — 260 ℳ — ℳ — ℳ 1111121214145256
400 — 475
Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten. Hamburg, 1. September. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren: das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren: das Kilogramm 83,25 Br., 82,50 Gd. 1 Wien, 2. September, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M.⸗N. p. Arr. 100,55, Oesterr. 4 % Rente
in Kr.⸗W. per ult. 100,60, Ungar. 4 % Goldrente 115,80, Ungar.
4 % Rente in Kr.⸗W. 96,75, Türkische Lose per M. d. M. 143,00, Buschtierader Eisenb.⸗Aktien Lit. B —,—, Nordwestbahnaktien Lit. B per ult. —,—, Oesterr. Staatsbahn per ult. 677,00, Südbahn⸗ gesellschaft 98,75, Wiener Bantverein 571,00, Kreditanstalt, Oesterr.
F SSo. ö Ung. Iüelg. 8 S 450,00, Brüxe enbergwer —, onta schaft, sterr. Alp. . b nnengiselsschaft E; ondon, 1. September. . T. B.) (Schluß.) 2 ½¼ % Eg.
b s. 91 ¼, Platzdiskont 2 ⅛16, Silber 28 ⁄.. —
3 bn gic⸗ 1 üe. 8 b r 28 16 Bankausgang 16 000 1 aris, 1. September. (W. T. B.) (S 0
ente 100,10, Suezkanalaktien —. “ Madrid, 1. September. (W. T. B.) Wechsel auf Paris
1,90. Lissabon, 1. September. (W. T. B.) Goldagio 5.
vom Magerviehhof in
1 8 “ 1 Neyw York, 1. September. (Schluß.) (W. T. B.) Während Eisenbahnwerte bei Eröffnung des heutigen Verkehrs eine verhältnis⸗ mäßig gute Haltung zeigten, litten die Aktien der Amalgamated Copper Company und der American Smelting und Refining Com⸗ vany wieder unter Angriffen einer Spekulantengruppe. Die An⸗ kündigungen Lawsons verfehlten heute nicht, Eindruck auf die Speku⸗ lation zu machen. Liquidationen solcher Engagements, deren Deckungen erschöpft waren, riefen weitere Kursrückgänge hervor. Während des späteren Verlaufes wurden in den Aktien der Amal⸗ gamated Copper Company Interventionskäufe vorgenommen, auch anden die der Morgangruppe angehörenden Werte gute Aufnahme, wodurch die Gesamttendenz sich freundlicher gestaltete. Der Schluß⸗ verkehr litt unter erneuten Baisseangriffen. Schluß schwach. Aktien⸗ umsatz 950 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 2 ½, do. Zinsrate für letztes Darlehen des Tages 2 ¼, Wechsel auf London (60 Tage) 4,84,30, Cable Transfers 4,86,65, Silber, Commercial Bars 60 ¼. Tendenz für Geld: Leicht. Die Börse bleibt am Montag, den 4. d. M., geschlossen. (Labor⸗Day.) Rio de Janeiro, 1. September. (W. T. B.) Wechsel aaf London 18 ⁄⁄2.
Kursberichte von den auswärtigen Fase ten. 8
Magdeburg, 2. September. (W. T. B.) Zuckerberich!. Kornzucker 88 Grad o. S. —,—. Nachprodukte 75 Grad o. S. —,—. Stimmung: Stetig. Brotraffinade I o. F. —,—. Kristallzucker I mit Sack —,—. Gem. Raffinade m. S. —,—. Gemahlene Melis mit Sack —,—. Stimmung: Still. Robzucker I. Produkt Transito frei an Bord Hamburg: September 17,60 Gd., 17,80 Br., —,— bez., Oktober 18,10 Gd., 18,20 Br., —,— bez., November 18,10 Gd., 18,20 Br., —,— bez., Deiember 18,20 Gd., 18,30 Br., —,— bez., Januar⸗März 18,40 Gd., 18,55 Br.,
—,— bez. — Fest.
Cöln, 1. September. (W. T. B.) Rüböl loko 50,50, Ok⸗ tober 51,00. Ie
Bremen, 1. September. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.)
rivatnotierungen. Schmalz. Fest. Loko, Tubs und Firkins 42 ¾¼, oppeleimer 43 ½. Speck. Stetig. Kaffrte. Behauptet. — Offizielle Notierung der Baumwollbörse. Baumwolle. Stetig. Upland loko middl. 56 ₰. Häamburg, 1. September. (W. T. B.) Petroleum. Ruhig. Standard white loko 5,80.
Hamburg, 2. September. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittags⸗ bericht’ Good average Santos September 39 ¾ Gd., Dezember 40 ¼ Gd., März 40 ½ Gd., Mai 41 Gd. Ruhig. — Zucker⸗ markt. (Anfangsbericht.) Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance frei an Bord Hamburg September 17,70, Oktober 18,00, Dezember 18,10, März 18,35, Mai 18,65, August 18,95. Stetig.
Budapest. 1. September. (W. T. B.) Raps wird im Sep⸗ tember nicht notiert.
London, 1. September. (W. T. B.) 96 % Javazucker loko ubig 10 sh. 6 d. nom. Rübenrohzucker loko fest, 8 sh. 8 ½ d. Vert.
London, 1. September. (W. T. B.) (Schluß.) Chile⸗Kupfer 70 1, für 3 Monate 70 ⅛. ☛— ue.]
Liverpool, 1. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 5000 Ballen, davon für Spekulation und Export 200 B. Tendenz: Willig. Amerikanische good ordinary Lieferungen: Willig. September 5,69, September⸗Oktober 5,69, Oktober⸗November 5,72, November⸗Dezember 5,74, Dezember⸗Januar 5,75, Januar⸗Februar 5,77, Februar⸗März 5,78, März⸗April 5,80, April⸗ Mai 5,80, Mai⸗ Juni 5,81. — Offizielle Notierungen. (Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die Notierungen vom 25. v. M.) American good ordin. 5,49 (5,53), do. low middling 5,67 (5,71], do. middling 5,83 (5,87), do. good middl. 5,99 (6,03), do. fully good middl. 6,09 (6,13), do. middl. fair 6,25 (6,29), Pernam fair 6,08 (6,10), do. good fair 6,34 (6,36), Ceara fair 6,02 (6,04), do. good fair 6,24 (6,26), Egyptian brown fair 6 ⸗ % (6 ⅛), do. brown fully good fair 711⁄½16 (715716), do. brown good 8 ½ (8 ⁄1ο), Peru rough good fair 9,20 (9,30), do. rough good 9,55 (9,65), do. rough fine 10,15 (10,25), do. moder. rough fair 6,85 (6,95), do. moder. good fair 7,85 (7,95), do. moder. good 8,75 (8,85), do. smooth fair 6,02 (6,06), do. smooth good fair 6,26 (6,30), M. G. Broach good 5 ⁄6 (5 ¼), do. fine 5 116. (5 ⁄1 6), Bhownuggar good 5 (5), do. fully good 5 ½ (5 ¼), do. fine 5 ¼ (5 ¼), Homra Nr. do. fully good 5 (5 ½), do. fine 5 ¼ (5 ¼), Secinde fully good 4 ⁄½2 (4 ½⁄2), do. fine 4 ⁄6 (4 ½1 6), Bengal fullv good 4 ⁄2 (4 ⁄½2), do. fine 4 16 (4 16), Madras Tinnevelly good 5 ½ (5 ½).
Manchester, 1. September. (W. T. B.) (Die Ziffern in Klammern beziehen sich auf die Notierungen vom 29. v. M.) 20r Water courante Qualität 8 ⁄ (8 4), 30 Water courante Qualität 9 ¼ (9 ¼), 30r Water bessere Qualität 95 (9 1), 40r Mule courante Qualität 97 1 (9 1), 40r Mule Wilkinson 10 ½ (10 ½), 421 Pincops Reyner 9 ¼ (9 ¼), 32r Warpeops Lees 9 ½ (9 ½¼), 36r Warpcops Wellington 10 ⅞ (10 ⅛1), 60r Cops für Nähzwirn 17 ½ (17 ½), 80r Cops für Nähzwirn 22 ½ (22 ½), 100r Cops für Nähzwirn 29 ½ (29 ½), 120r Cops für Nähzwirn 38 (38), 40r Double courante Qualität 10 1 (10 ⁄), 60r Double courante Qualität 13 ¾ (12), Printers 242 (242). Tendenz: Stetig.
Glasgow, 1. September. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen. Scotch warrants träge, unnotiert. Middlesborough warrants fest, 42/6. — Die Vorräte von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 16 928 Tons gegen 9545 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen beträgt 86 gegen 84
im vorigen Jahre. Paris, 1. September. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker stetig 88 % neue Kondition 21 ¼ — 21 ¾4. Weiher Zucker stetig, Nr. 3 für 100 kg September 25 ¾, Oktober 26 ½, Oktober⸗Januar 26 ¾ Januar⸗April 27 ⁄.
„Amsterdam, 1. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 31. — Bankazinn 90 ¾.
Antwerpen, 1. September. (W. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 17 ½ bez. Br., do. September 17 ½ Br., do. Oktober 17 ¾ Br., do. November⸗Dezember 18 Br. Ruhig. — Schmalz. Dezember —,—.
New York, 1. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle⸗ preis in New York 10,95, do. für Lieferung November 10,69, do. für Lieferung Januar 10,84, Baumwollepreis in New Orleans 10 ⁵
Petroleum Standard white in New York 6,90, do. do. in Philadelphia 6,85, do. Refined (in Cases) 9,60, do. Credit Balances at Oil City 1,27, Schmalz Western steam 8,30, do. Rohe u. Brothers 8,50, Ge⸗ treidefracht nach Liverpool 1 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 8 ⅞, do. Rio Nr. 7 Oktober 7,30, do. do. Dezember 7,50, Zucker 3 ⅜, Zinn 32,25 — 32,50, Kupfer 16,25 — 1700. — Baumwollen⸗Wochen⸗ bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 88 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 41 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 41 000 Ballen, Vorrat 324 000 Ballen.
Die Börse bleibt am Montag, den 4. d. M., (Labor⸗Day.)
Verdingungen im Auslande
15. September 1905, 11 Uhr. Direction des ponts et chaussées, 38 Rue de Louvain in Brüssel: Lieferung und Auf⸗ stellung elektrischer Apparate zur Beleuchtung des Post⸗ und Marine⸗ gebäudes in 12 6 Lose, Cahier des charges Nr. 96 für 20 Centimes in Brüssel, Rue des Augustins 15. Eingeschriebene
geschlossen.
el Se tem ber.
1 good 5 (5),
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke
chlag in 24 Stunden
Name der Beobachtungs⸗
Celsius
arometerstand auf Nieders⸗
0°Meeresniveau und Temperatur in
Schwere in 450 Breite
B
8 8
0
SW 5 Regen Nachts Niederschl W. A bedeckt SW 5 Regen I W 5 Regen
—2 8 Gn —+½
Borkum. Keitum.. Hamburg.. Swinemünde Rügenwalder⸗ münde.. Neufahrwasser
ee —
Regenschauer Regenschauer
Vorm. Niederschl Regenschauer Regenschauer meist bewölkt
Vorm. Niederschl. meist bewölkt meist bewölkt
meist bewölkt Regenschauer ziemlich heiter meist bewölkt meist bewölkt meist bewölkt
(Wilhelmshav.)
Nachts Niederschl.
(Kiel)
anhalt. Niederschl.
(Wustrow i. M.)
Nachts Niederschl
(Königsbg., Pr.) Regenschauer
(Cassel) meist bewölkt
(Magdeburg) meist bewölkt
Grünbergschl.
anhalt. Niedersch
——
— —₰½
s WNW 8Regen WSW bedeckt WNW 7 wolkig WSW ö6 bedeckt Hannover.. W 4 Regen Berlin. WSW; bedeckt Dresden .—. SW A bedeckt Breslau .—. W 4 bedeckt Bromberg WSW ö6 bedeckt W1 NW 3 bedeckt Frankfurt, M. SW 3 bedeckt Karlsruhe, B. W 3 bedeckt München SW F5 bedeckt
WNW 3 bedeckt NW 4 Regen
SSSSbooʃSboo—
Stornoway. Malin Head
Valentia W Scilly WNW Je Aberdeen.. WW2 wolkig Shields. W WNW 7 wolkig NNW 2 wolkig 15,6 meist bewölkt
3 Regen
3 halb bed.
Holyphead. Isle d'Aix
—‿½
(Friedrichshaf.) 3 bedeckt 14,6 meist bewölkt
(Bamberg) meist bewölkt
St. Mathieu 767,4 W
E
Grisnez 760,5 WSWb bedeckt 15,6
7649 SSW2 Regen 11,2 759,2 SW 3 bedeckt 14,5 756,4 W 5Regen V 14,7 743,6 NNW 5 Regen 98 747,9 OSO 2 balb bed. 8,8 748,5 Windst. bedeckt 11,6 Skagen 748,2 4 wolkig 13,9
749,6 W 3 bedeckt 13,0
Paris. Vlissingen Helder. Bodoe. Christiansund Skudesnes
Vestervig. V Kovenhagen — 751,4 W 4 bededt 12,5 Karlstad 747,2 NO 2 wolkig 10,2 Stockholm (748,5 N. 4 bedeckt 8,9 Wisby 745,9 NW bedeckt 132 Hernösand 7744,3 NW 2 wolkenl. 9,2 Haparanda 737,7 O 4 bedeckt 7,8 Riga 77747,3 Windst. bedeckt 102 Wilna 7729,7 W lRegen 11.2 Pinsdk 754 3 W 1 bedeckt 11,6 Petersburg 745,7 SW 1 halbbed. 8,6 Wien 763,3 W — 1 wolkig 13,0 Prag 761,5 SW Z bedeckt 13,2 Rom . 762,2 N 1 heiter 16,4 1““ — — Cagliari. 763,2 N 4 bedeckt Cherbourg 763,9 WSW 4 bedeckt Clermont. 767,1 WNWI balb bed. Biarritz 766,8 Windst. halb bed.] 17,5 Nizza 781,0 Windst. wolkenl. 18,0 Krakau 759,6 ONO 3 bedeckt 12 6 Lemberg 758,2 WSW bedeckt 12,1 Hermanstadt 761,8 NW 3 halb bed. 16,2 Triest. 761,6 Windst. heiter 19,7 Brindisi — 1“ — Livorno 762,0 NO 2 wolkenl. 17,6 Belgrad 763,7 SW I heiter 15,8 Helsingfors 745,0 SW 1 wolkig 9,3 Kuopio 7742,6 SW wolkenl. —7,4 Zürich — 765,8 NO 1 wolkig 11,6 Genf 766,3 S 1 heiter 12,0 Lugano. 762,2 N 1 wolkenl. 14,0 Säntis. 564,6 SW 6 Nebel — 0,7 —
Wick 752,7 W — Z Regen 11,1 —
Warschau. 755,1 W . bedeckt 12,1 —
Portland Bill’— 761,9 WNW 6 halb bed. 15,6 — —
Ein Maximum über 767 mm befindet sich über der Biscapasee, ein Minimum unter 737 mm über Lappland. In Deutschland ist das Wetter bei westlichen, vorwiegend mäßigen Winden kühl und trübe; der Nordwesten und der Osten hatten meist Regen. — Kühles, windiges, regnerisches Wetter ist wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
210 15,7 13,0
SSS=SSIJNPp! SSSSSSSSSISSS=SqNA=SASeESOSOS=Sse OS=e-e ,SSSSc⸗
Mitteilungen des Königlichen ASronautischen 86 Observatoriums Lindenberg bei Beeskow, 8 vperöffentlicht vom Berliner Wetterbureau. 8 Drachenaufstieg vom 1. September 1905, 8 ¾ bis 11 ¼ Uhr Vormitta Station
Seehöhe 122 m 500 m] 1000 m [2000 m 2500 m 3430 m — 0,3 — 2,8
Temperatur (OC ) 10,4 8,0 5,1 Rel. Fctgr ( % 97 100 100 100 100 Wind⸗Richtung. W W W WNW WNW „ Geschw. mps 6 12 16 16 bis 18 Untere Wolkengrenze anfangs bei 450, später bei 300 m, obere
bei 3000 m Höhe, darüber überall die gleiche Temperatur Sprühregen. 8 üeeh;
(Mülhaus., Els.)
8