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§ 36. Entsteht bei Anlegung neuer oder Verlegung bestehender Wege
das Bedürfnis, Teiche, Lehm⸗, Sand⸗ und andere Gruben mit Ein- zu versehen, so sind die Kosten der Einrichtung solcher nlagen von dem Wegebaupflichtigen zu tragen, die Kosten der Unter⸗
haltung aber nur so weit, als sie über den Umfang der bestehenden
Verpflichtungen zur Unterhaltung vorhandener, demselben Zwecke
dienender Anlagen hinausgehen. § 37.
Wenn die an einem Fahrwege belegenen Grundstücke mit Bäumen oder Hecken besetzt sind, müssen die überhängenden Aeste und Zweige, soweit nötig, auf Verlangen der Wegepolizeibehörde von dem Eigen⸗ tümer weggeschafft werden, ohne daß dadurch ein Anspruch auf Ent⸗ schädigung -—2. wird.
Wo eine Straßen⸗ und Baufluchtlinie auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Gesetz⸗ samml. S. 561) nicht besteht, kann die Wegepolizeibehörde verlangen, daß bauliche Anlagen aller Art, Einhegungen, Bäume und Sträucher, welche in Zukunft auf solchen Grundstücken angebracht werden sollen in der zur Austrocknung des Weges erforderlichen Entfernung, jedoch höchstens bis zu drei Metern vom Rande des Weges, vom Wege zurückbleiben. Ist ein Graben vorhanden, so wird er auf diese Enk⸗ fernung angerechnet. 8
Auf Bäume und Sträucher findet die Vorschrift des Absatzes 2 nur Anwendung, soweit das Grundstück seither nicht bereits forstlich genutzt wurde.
§ 38.
Handelt es sich um die durch Lohnarbeiter nicht zu schaffende Beseitigung oder Verhütung zeitweiliger Unterbrechung des Verkehrs infolge von Schneefall, Schneewehen, Eisgang, Ueberschwemmung
oder sonstigen Ereignissen, so sind die Einwohner der Gemeinden, innerhalb deren Bezirk solche Ereignisse eingetreten sind, sowie der be⸗ nachbarten Ortschaften zur Leistung von Naturaldiensten verpflichtet.
Hinsichtlich der Ableistung der Dienste durch Stellvertreter, ihres Ersatzes durch Leistung eines Geldbeitrages und der Befreiung von Naturaldiensten finden die Bestimmungen des § 68 des Kommunal⸗ Prnbengesctzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsamml. S. 152) entsprechend
nwendung.
Für die Leistung dieser Dienste hat der Wegebaupflichtige Ent⸗ schädigung nach ortsüblichen Sätzen zu gewähren. Im Streitfalle wird die Entschädigung vom Kreisausschuß oder, wenn eine Stadt mit mehr als 10 000 Einwohnern beteiligt ist, vom Bezirksausschuß end⸗ gültig festgestellt.
Vierter Titel.
Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen.
Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1905 in Kraft und von diesem Zeitpunkt ab an Stelle aller bisherigen allgemeinen und be⸗ sonderen gesetzlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrechte und Observanzen in Beziehung auf die Wegebaulast, soweit sie nicht aus⸗ drücklich aufrecht erhalten werden. 3
Das Gesetz, betreffend die Ausführung der §§ 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, vom 8. Juli 1875 (Gesetzsamml. S. 497), das Gesetz, betreffend die Ueberweisung weiterer Dotationen an die Pro⸗ vinzialverbände, vom 2. Juni 1902 (Gesetzsamml. S. 167), die auf öffentliche Wege bezüglichen Vorschriften des Gesetzes über Klein⸗ bahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 (Gesetzsamml. S. 225) und das Gesetz, betreffend die Vorausleistungen zum Wege⸗ bau, vom 18. August 1902 (Gesetzsamml. S. 315) werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
Hitnsichtlich der Zuständigkeit der Behörden zur Wahrnehmung der in der Wegepolizei begründeten Befugnisse, des Verfahrens und der Rechtsmittel gegen die Anordnungen der Wegepolizeibehörden kommen die Bestimmungen der §§ 55 bis 57 des Zuständigkeits⸗ Plebes vom 1. August 1883 (Gesetzsamml. S. 237) zur Anwendung. gen der Zuständigkeit und des Verfahrens der Auseinandersetzungs⸗ behörden in Wegebausachen verbleibt es bei den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 18 5 § 41.
Die durch Gesetz begründete Befugnis der Behörden zur be⸗ sonderen Regelung der Wegebaulast wird durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt.
§ 42.
Diejenigen Rechte und Verbindlichkeiten in Beziehung auf den Wegebau, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch be⸗ sonderen Titel begründet sind, werden insoweit aufgehoben, als in dem letzteren die Wegebaulast bloß nach den bisherigen allgemeinen oder besonderen gesetzlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrechten und Observanzen anerkannt oder festgestellt ist.
Für Urbarien, gutsherrlich⸗bäuerliche Regulierungs⸗ und für Gemeinheitsteilungsrezesse gilt vorbehaltlich des Gegenbeweises die Vermutung, daß in ihnen die Rechte und Verbindlichkeiten in Be⸗ ziehung auf den Wegebau nach den bisherigen allgemeinen oder be⸗ sonderen gesetzlichen Vorschriften, Ordnungen, Gewohnheitsrechten und Observanzen anerkannt oder festgestellt seien. Diese Vermutung greift nicht Aaf soweit in Urbarien oder Rezessen für eine Gemeinde wege⸗ bauliche Rechte oder Verbindlichkeiten in bezug auf solche Wege be⸗ gründet sind, die außerhalb des A“ belegen sind.
§ 43.
Verbindlichkeiten des Staates in Beziehung auf den Wegebau, welche auf Observanzen oder besonderen Titeln beruhen, die gemäß §§ 39 und 42 Absatz 1 aufgehoben werden, bleiben bestehen vorbehalt⸗ lich ihrer Ablösbarkeit gemnäf § 25. b .
Soweit jedoch die Wegebaulast gemäß § 15 Absatz 2 seitens des Provinzial⸗ oder Kreisverbandes oder gemäß § 17 Absatz 1 von einer Gemeinde übernommen ist, oder soweit fiskalische Verpflichtungen zu einzelnen Wegebauleistungen vertragsmäßig dem Provinzial⸗ oder Kreis⸗ verbande oder einer Gemeinde dauernd übertragen sind, liegt die Er⸗ füllung nur diesen ob.
§ 44.
Die bisherigen Verpflichtungen des Reichs zur Unterhaltung von
Wegen und ihren Zubehörungen werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt. 188 § 45.
Sofern es wegen örtlich vermischter Lage oder wegen Unsicherheit der Gemeindebezirksgrenzen zur Uebernahme der durch Urbarien und gutsherrlich⸗bäuerliche gulierungs⸗ oder Gemeinheitsteilungsrezesse geordneten Unterhaltungspflicht durch die Gemeinde einer Abgrenzung der Unterhaltungslast zwischen den Beteiligten bedarf, so beschließt der Kreisausschuß oder, wenn eine Stadt beteiligt ist, der Bezirksausschuß nach Anhörung der Beteiligten.
Bis zur anderweiten Abgrenzung der Unterhaltungslast bleiben die Bestimmungen der Urbarien und RMaele in Kraft.
Insoweit bezüglich vertragsmäßig vom Staat an Kommunal⸗ verbände zur dauernden Unterhaltung übertragener Wege eine Ver⸗ pflichtung der Gemeinden zur Leistung von Hand⸗ und Spanndiensten sowie der Eigentümer angrenzender Grundstücke zur Unterhaltung der Seitengräben besteht, wird daran durch dieses Gesetz nichts geändert.
Die Verpflichtungen können durch Vereinbarung der Beteiligten unter Zustimmung der Wegepolizeibehörde auf den nach diesem Gesetze Verpflichteten übertragen 8; 8
7.
Das Eigentum des Staates an Land⸗ und Heerstraßen geht an diejenigen Kommunalverbände über, welchen nach den Vorschriften dieses Gesetzes die Wegebaupflicht hinsichtlich des betreffenden Weges obliegt. 1
§ 48.
Die auf Gemeinden bezüglichen Bestimmungen dieses Gesetzes finden auf Gutsbezirke entsprechende Anwendung.
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die Unterhaltung von Wegen im Bereiche eines Gutsbezirks, der nicht
ausschließlich im Eigentum des Gutsbesitzers steht, nicht wirksam er⸗ lassen werden, weil der Gutsbesitzer zur Erfüllung der ihm obliegenden Wegebaupflicht allein nicht imstande ist, so kann der Kreisausschuß auf Antrag, wenn eine Vereinbarung unter den beteiligten Grundeigentümern über die gemeinschaftliche Aufbringung der Kosten nicht getroffen wird, anordnen, daß bis zur anderweitigen Regelung der kommunalen Verhältnisse des Gutsbezirks an der Auf⸗ bringung der Kosten der Wegebaulast sämtliche Grundeigentümer des Gutsbezirks nach dem Maßstabe der auf ihre Grundstück lagten
Grundsteuer teilzunehmen haben. 2 Der Beschluß des eee ist endgültig.
§ 49.
Privatrechtliche Verpflichtungen zur Unterhaltung von Wegen sind ablösbar gemäß § 25 und werden im übrigen vorbehaltlich der Bestimmungen in §§ 15 Absatz 2, 17 Absatz 1 und 43 Absatz 2 von den Vorschriften dieses Gesetzes 1b berührt.
§ 50. Auf nicht öffentliche Wege, deren Benutzung einem bestimmten Personenkreise zusteht (Interessentenwege § 3), findet, wenn das Ge⸗ meinschaftsverhältnis nicht durch ein Auseinandersetzungsverfahren
verfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten, vom 2. April 1887 (Gesetzsamml. S. 105), mit der Maßgabe sinngemäß Anwendung, daß an Stelle der Auseinandersetzungsbehörde der Kreisausschuß, in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Bezirksausschuß vor⸗ behaltlich der Beschwerde nach § 121 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) beschließt und, soweit erforderlich, den Beitragsmaßstab feststellt. Hinsichtlich der Beteiligung und des Beitragsverhältnisses unter den Beteiligten selbst unterliegt die Feststellung der Anfechtung im Rechtswege binnen drei Monaten nach Zustellung 8- 5 Bescheides.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten wird mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Jagdhaus Rominten, den 27. September 1905. (L. S.) Wilhelm R. 8
Fürst von Bülow. Schönstedt. Graf von Posadowsky. von Füisrh Studt. Freiherr von Rheinbaben. von Podbielski. von Budde. Freiherr von Richthofen. von Bethmann⸗Hollweg.
Deeutscher Kolonialkongreß 1905h .
Als am 10. und 11. Oktober 1902 auf Anregung des Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft, Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, Vertreter von 70 Vereinen, Gesell⸗ schaften und Instituten, die wissenschaftliche, kulturelle und wirt⸗ schaftliche Interessen über See verfolgen und Beziehungen nach dieser Richtung hin zu deutschen Kolonien und überseeischen Interessensphären pflegen, einen nationalen Kongreß abhielten, um die in Deutschland getrennt auftretenden kolonialen und überseeischen Bestrebungen in einer gemeinsamen Tagung zu vereinigen und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungen für alle diese Bestrebungen nutzbar zu machen, wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, den deutschen
und die Wege
wir hoffen, auch in 8 sachlicher Beratung den Weg zu finden, der uns dazu führt, unsere strahlenden Juwel in der Kaiserlichen Krone Deutschlands werden zu lassen.“
dieses Beschlusses trat am Donnerstag hierselbst im großen Sitzungs⸗ saal des Reichstags der zweite deutsche Kolonialkongreß zusammen. Gegen 9 Uhr Vormittags eröffnete der Präsident, der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, den Kongreß, an dem über 1800 Personen teilnehmen, mit einer Ansprache, die nach einem Bericht des „W. T. B.“ folgenden Wortlaut hatte: b
„Zum zweiten Male habe ich heute die Ehre, von dieser Stelle aus einen deutschen Kolonialkongreß eröffnen und eine Versammlung, noch zahlreicher und glänzender, als die im Jahre 1902 es war, be⸗ grüßen zu dürfen. Freudigeren und zuversichtlicheren Mutes geschieht es als damals. Denn heute verfügen wir über die Erfahrung, daß wir auf dem eingeschlagenen Wege unser Ziel, alle auf kolonialem Gebiete neben und leider so oft gegeneinander gerichteten Be⸗ strebungen in gemeinsamer Arbeit zu einigen und damit dem Wohle des Ganzen der kolonialen Entwicklung und hierdurch unserm Vater⸗ lande zu nüten, erreichen werden. Haben wir ja doch den Beweis, daß der 1902 betretene Weg der richtige war, allein schon darin, daß sich diesmal eine erhebliche Anzahl bedeutender Vereine, die damals zögernd abseits standen, unserer Veranstaltung angeschlossen haben, sodaß heute 86 Vereinigungen gegenüber den damaligen 70 sich zu gemeinsamem Wirken zusammengetan haben. s ge⸗ reicht mir deshalb zur ganz besonderen Freude, Seine Durch⸗ laucht den Fürsten und Rheingrafen zu Salm⸗Horstmar als den Präsidenten einer der bedeutendsten unter ihnen hier neben mir im Präsidium begrüßen zu dürfen. Es ist mir ferner eine an⸗ genehme Pflicht, die Vertreter aller der veranstaltenden Vereinigungen willkommen zu heißen und Ihnen für die hohe Auszeichnung zu danken, die Sie mir durch die Wahl zu Ihrem Präsidenten er⸗ wiesen haben. Der Zeitpunkt des heutigen Kongresses ist bestimmt worden durch den Beschluß des vorigen im Jahre 1902. Wir haben deshalb auch daran festgehalten, trotz der Wirren und Nöte, von denen gerade jetzt drei unserer größten afrika⸗ nischen Schutzgebiete betroffen sind und durch die so unsäglich viel Leid über zahlreiche Familien gebracht und so viel Gut und hoffnungsvolle Arbeit vernichtet worden ist. Je stürmischer unsere Gegner jetzt angesichts der schweren Opfer an Gut und Blut, die unser Volk bringen muß, ihre Stimmen erheben, daß der Besitz von Kolonien überflüssig oder gar schädlich, daß der von Deutschland
bers Besshe zu einer ständigen Einrichtung zu machen Auf Grund
eingeschlagene Weg ihrer Nutzbarmachung und Verwaltung ein ver⸗ kehrter sei, desto ernster und gewissenhafter müssen gerade wir in
solcher Zeit die verschiedenen Ansichten unbefangen prüfen suchen, um begangene Fehler zu bessern und
gerechten Forderungen zum Siege zu verhelfen. Sie werden mir
wohl alle zustimmen: nur durch mündlichen Austausch der Ansichten ist ein schneller Ueberblick über eine strittige Sache zu gewinnen, nur auf diese Weise können schnell die führenden Gesichtspunkte gewonnen,
nur so die Grundzüge der weiteren eingehenden Untersuchungen fest⸗ gestellt werden. Daß dies die allgemeine Auffassung aller kolonial⸗
Fefenben Kreise ist, das beweist wohl der überraschend zahlreiche esu
land, nicht bloß aus unseren Kolonien, nein überall her, wo deutsche Tatkraft und deutscher Geist waltet und tätig ist, sind die Teilnehmer
unserer jetzigen Tagung. Nicht bloß aus Deutsch⸗
unseres Kongresses Und so ist es wohl berechtigt, wenn diesmal unserm hohen Ziele näher zu kommen und
Kolonien der Blüte entgegenzuführen und sie zu einem
Nach dem Präsidenten des Kongresses nahm der Staatssekretär
des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky das Wort, um folgendes auszuführen:
„Es ist ein wichtiger und ernster Zeitpunkt in der verhältnis⸗
mäßig noch jungen Geschichte unserer Kolonien, in welchem Ihr Kongreß zu gebieten Afrikas hat sich ein bewaffneter Herrschaft
Blute sind Kulturarbeit nötig geworden. wirkung auf die koloniale Stimmung mancher Volkskreise geübt. Wir haben seit Gründung des Deutschen Reichs einen Kolonialbesitz erworben von annähernd dem fünffachen Flächeninhalt des deutschen Mutterlandes.
In zwei großen deutschen Kolonial⸗ ufstand gegen die deutsche erhoben; schmerzliche Opfer an kostbarem deutschen erfordert und viele hoffnungvolle Stätten deutscher vernichtet. Schwere finanztelle Aufwendungen sind Wie es scheint, haben diese Ereignisse eine Rück⸗
zusammengetreten ist.
Wir hatten bis dahin weder koloniale Erfahrungen
Können Anordnungen der Wegepolizeibehörde über den Bau oder
noch einen Stab geschulter Kolonialbeamten,
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begründet ist, das Gesetz, betreffend die durch ein Auseinandersetzungs⸗
noch eine mit den
tropischen Verhältnissen vertraute bewaffnete Macht. Wir haben Kolonien erworben, in denen noch alles zu schaffen war, was eine zivilisierte Verwaltung erfordert. Gegenüber diesen unsäglichen Schwierigkeiten hat man sich offenbar in manchen kolonialfreundlichen Kreisen die zu bewältigende Aufgabe zu leicht gedacht und die Opfer unterschätzt, welche für die Beherrschung, Verwaltung und Erschließung eines solch gewaltigen, tropischen Kolonialgebiets zu bringen sind. Bei nüchterner Beurteilung der Verhältnisse und nach den Erfahrungen anderer Kolonialmächte konnte sich indes niemand darüber unklar sein, daß die Ver⸗ folgung eines solchen Zieles mit herben Erfahrungen und vielfachen Rückschlägen verbunden sein mußte. Ein Volk aber, welches sich sein Ansehen im Rate der Völker erhalten will, muß es vor allem verstehen, auch in schweren Zeiten still und zähe durchzuhalten. Dann erst, wenn wieder geordnete Ver⸗ hältnisse hergestellt sind, wird eine sichere Grundlage für ein gerechtes Urteil und für weitere Entschließungen betreffs der Verwaltung jener bedrohten Gebiete gegeben sein. Einen Lichtpunkt in diesen trüben Ereignissen bietet die Haltung unserer Truppen, die unter der Schwere tropischen Klimas, in dem unabsehbaren, wegelosen Gelände mit be⸗ wundernswerter Ausdauer ihre Pflicht bis zum Tode erfüllen und so den alten Ruhm deutscher Saldatenehre von neuem bewahrt haben; sie haben sich sicher den Anspruch auf die Dankbarkeit des deutschen Volkes für diesen Dienst am Vaterlande ebenso erworben, als ob sie zur Verteidigung unserer heimischen Grenzen ausgezogen wären. In⸗ dem ich die Ehre habe, die Versammlung namens des Reichskanzlers zu begrüßen, darf ich der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck geben, daß Ihre Beratungen eine wertvolle Grundlage für die Erwägungen und Entschließungen der verbündeten Regierungen bilden werden.“
Im Namen des Auswärtigen Amts begrüßte dann noch der Direktor der Kolonialabteilung Dr. Stuebel den Kongreß, worauf in die Tagesordnung eingetreten wurde.
Deren ersten Gegenstand bildete ein Vortrag des Wirklichen Legationsrats, Professors Dr. Helfferich (Berlin) über „die Be⸗ deutung der Kolonien für unsere Volkswirtschaft“. Als Ausgangspunkt für die Behandlung des Themas dienten dem Redner die Bedürfnisse der deutschen Volkswirtschaft, aus denen sich die unbedingte Notwendigkeit einer zielbewußten Kolonialpolitik für Deurschland ergebe. Deutschland sei im Laufe der letzten Jahrzehnte, wie kaum ein anderes Land, in die Weltwirtschaft hineingewachsen. Nach dem Umfange seines aus⸗ wärtigen Handels, der im Jahre 1904 sich auf 11,6 Milliarden Mark beziffert babe, stehe es nur hinter Großbritannien (mit 15,6 Milliarden Mark) zurück. In der Zunahme des Außenhandels während der letzten zwanzig Jahre habe Deutschland sogar die Ver⸗ einigten Staaten von Amerika übertroffen. Von 1885 bis 1904 habe der Außenhandel Deutschlands um 100 %, derjenige der Vereinigten Staaten um 80 %, derjenige Englands um 50 %, derjenige Frankreichs um 24 % zugenommen. Der Verkehr mit den fremden und namentlich den überseeischen Ländern liefere uns in der Hauptsache Rohstoffe für industrielle Zwecke sowie Nahrungs⸗ und Genußmittel, die zum Teil in unserem Klima und auf unserm Boden überhaupt nicht produziert werden könnten, die aber die Grundlage wichtiger nationaler Industrien bildeten, wie z. B. die Baumwolle, und in dem Verbrauch auch der kleinsten Haushaltung unentbehrlich geworden seien, wie Kaffee, Ge⸗ würze ꝛc. Die Nettoeinfuhr von Nahrungs⸗ und Genußmitteln habe im Jahre 1904 etwa 1430 Millionen Mark, die Nettoeinfuhr von Rohstoffen habe 1930 Millionen Mark betragen, während sich bei den Fabrikaten ein Ausfuhrüberschuß von 2225 Millionen Mark ergeben habe. Unter den Einfuhrwaren nehme die Baumwolle, an der sich wie an einem Schulbeispiel die Bedingtheit unseres heimischen Konsums und unserer industriellen Tätigkeit zeigen lasse, mit 471 Millionen Mark die erste Stelle ein. Es folgten in bunter Reihe Produkte der gemäßigten und der tropischen Zone: Schafwolle, Getreide, Kaffee, Bau⸗ und Nutzholz, Kautschuk und Guttapercha, Häute und Felle, Rohseide, Tabak, dazwischen Mineralien, wie Gold, Kupfer, Steinkohle, Chilesalpeter, Eisenerze. Die acht wichtigsten Einfuhrwaren, bei deren Beschaffung wir ganz oder wenigstens überwiegend auf den Bezug aus fremden Zonen an⸗ gewiesen sind (Baumwolle, Kaffee, Kautschuk und Guttapercha, Tabak⸗ blätter, Palmkerne und Kopra, Reis, Jute und Kakao), haben im Jahre 1904 einen Einfuhrwert von mehr als einer Milliarde Mark dargestellt; mit den weniger wichtigen Handelsartikeln ähnlicher Art stellt sich die jährliche Einfuhr Deutschlands an kolonialen Produkten auf 1100 bis 1200 Millionen Mark Alle diese Dinge würden uns heute infolge der technischen Verkehrserleichterungen und der gewaltigen Ausdehnung des Welthandels im Austausch gegen die Erzeugnisse unserer nationalen Arbeit ohne Schwierigkeiten zugeführt; fast könnte es scheinen, als habe die Entwicklung der Verkehrstechnik und des Außenhandels die elementaren Beziehungen zwischen Bevölkerung und Bedenfläche völlig aufgehoben, den Bevölkerungsspielraum unserer Industrieländer ins Ungemessene erweitert und die Urkraft der Be⸗ völkerungszunahme in die rein kommerziellen Bahnen einer Ausdehnung der internationalen Handelsbeziehungen gewiesen. Aber das Bild habe auch seine andere Seite. Die weltwirtschaftlichen Beziehungen seien zu einem integrierenden Bestandteil der Grundlagen geworden, auf denen die ganze Struktur unserer einheimischen Volkswirtschaft und die Lebenshaltung unserer gesamten Bevölkerung beruhe. Die ausreichende Befriedigung der Lebensbedürfnisse unserer Bevölkerung, die Versorgung unserer Industrien mit den nötigen Rohstoffen, die Beschäftigung der für den Export arbeitenden Kapi⸗ talien und Arbeitskräfte sei bedingt durch die ungestörte Aufrecht⸗ erhaltung unserer auswärtigen Handelsbeziehungen Diese aber hänge nicht nur von unserer eigenen wirtschaftlichen Tüchtigkeit ab, sondern auch in großem Umfange von der Entwicklung und den Maßnahmen fremder Staatswesen, über die wir keine Macht haben. Die Gefahren dieser Abhängigkeit seien allerdings von den Gegnern der industriestaatlichen Entwicklung stark übertrieben worden; aber wenn man es auch ablehne, daß wir uns aus Furcht vor diesen Gefahren in unser bescheidenes kontinentales Schneckenhaus einkapseln sollen, so dürfe man doch auch nicht in das entgegengesetzte Extrem fallen. Die Freihandelslehre der alten Schule sei geneigt, sowohl die natürlichen Verschiedenheiten in der wirtschaftlichen Macht⸗ stellung der auf dem Weltmarkte konkurrierenden Länder als auch den enormen Einfluß zu übersehen, den Territorialbesitz und politische Machtmittel für die Gestaltung der weltwirtschaftlichen Verhältniffe auch in den heutigen Zeiten und künftig vielleicht mehr denn je auszuüben vermögen. Wir lebten nicht in einer Welt des freien, durch staatliche Maßnahmen unberührten Wettbewerbs zwischen den einzelnen Nationen; vielmehr suchten die einzelnen Staaten ihre Territorialboheit über Mutterland und Kolonialbesitz auszunutzen, um im Wege der Gesetzgebung über Zölle, Schiffahrt und Handelsbetrieb die auswärtigen Wirtschaftsbeztehungen zu be⸗ einflussen. Unsere auswärtige Politik habe dabei die wichtige und schwierige Aufgabe, uns die Absatzmärkte und Bezugsländer offen zu halten, deren wir heute ohne Krisen und Katastrophen nicht mehr entraten können. Wir hätten ein vitales Interesse daran, daß die heute der Staatsgewalt der mit uns konkurrierenden Nationen noch nicht unterworfenen Gebiete dem Handel aller Völker gleichmäßig offen gehalten werden, aber eine solche im eminentesten Sinne freihändlerische Politik lasse sich ohne den Hintergrund von Kmonen und Panzerschiffen nicht durchführen. Wir hätten ferner ein vitales Interesse an einer unseren Bedürfnissen entsprechenden Regelung unserer Handelsbeziehungen zu Serge. Staaten im Wege von Handelsverträgen; dabei sei ohne Frage 5 Position derjenigen Staaten am günstigsten, die in ihren Herrschaft⸗ gebieten die verschiedenartigsten Produktionsbedingungen und weitesten Absatzmärkte vereinigen. Darin liege die große Bedeutang eines leistungsfähigen Kolonialbesitzes für die europäischen Volksmist schaften, deren Produktionsmöglichkeiten durch das Klima 8 schränkt und die durch ihre dichte Bevölkerung auf. 8 Erport gewerblicher Erzeugnisse angewiesen seien. Weil Deutschlar⸗ im letzten halben Jahrhundert ohne eine starke Flotte und ohne einen entwickelten Kolonialbesitz wirtschaftlich vorwärts getabinhahe v deswegen sei die Meinung weit verbreitet, daß auch für alle 3
die Entbehrlichkeit von Kolonien und Seegeltung für unsere wirt⸗ schaftliche Weltstellung erwiesen sei. Niemals jedoch sei ein törichterer und gefährlicherer Gedanke ausgesprochen worden. Wir hätten eine lange Periode hinter uns, in der die größte Kolonial⸗ und Flottenmacht der Welt im Vollbewußtsein ihrer wirtschaftlichen Ueberlegenheit freiwillig darauf verzichtet habe, ihre territorialen und maritimen Machtmittel zur Stütze ihrer wirtschaftlichen Welt⸗ stellung zu machen, in der weite Gebiete dem deutschen Unter⸗ nehmungsgeist noch offen gestanden hätten, deren Zugänglichkeit für uns heute erschwert sei. Das Aufkommen eines unerwartet starken Wettbewerbs von anderen Staaten habe den britischen Imperialismus ausgelöst, der darauf hinausgehe, die territorialen und politischen Macht⸗ mittel des britischen Reichs zu Gunsten seiner bedrohten wirtschaftlichen Weltherrschaft in Bewegung zu setzen. Auch anderwärts seien ähn⸗ liche Tendenzen zu beobachten. Deutschland habe angesichts dieser Entwicklung einen schweren Stand; die koloniale und maritime Machtentfaltung sei bei uns weit hinter der Entwicklung unserer weltwirtschaftlichen Interessen zurückgeblieben. An diesen ge⸗ messen, sei Deutschland nach Großbritannien das kolonialbedürftigste Land auf der ganzen Erde. Es sei für Deutschland eine Schicksals⸗ frage, ob es ihm gelinge, das Versäumte rechtzeitig nachzuholen. Nur eine Flotte, die auch einem überlegenen Gegner schwere Wunden zu schlagen vermag, könne uns die Sicherheit geben, daß unsere Kon⸗ kurrenten der Versuchung widerstehen werden, das Schwert in die Wagschale des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu werfen; nur eine Entwicklung unseres Kolonialbesitzes werde es unserer Handelspolitik auf die Dauer ermöglichen, uns auch auf fremdem Boden erträgliche Bedingungen für einen friedlichen Wettbewerb zu sichern. Wir brauchten leistungsfähige Kolonien, nicht etwa um uns auf sie zurückzuziehen und sie für andere Nationen abzusperren; wir brauchten vielmehr leistungsfähige Kolonien als Rückhalt für unsere weltumspannenden Wirtschaftsintereffen, als Pfeiler für das größere Deutschland, das überall vorhanden ist, wo deutscher Unternehmungsgeist sich regt. Skeptiker und Pessimisten bestritten, daß unser Kolonialbesitz eine brauchbare Grundlage für eine solche Entwicklung abgeben kann. Hätten sie recht, dann allerdings müsse Deutschland sich für die Zukunft mit der Rolle einer Kontinentalmacht und eines Staates zweiter Klasse begnügen. Aber die Skeptiker und -g hätten nicht recht. Durch das Zugreifen in letzter Stunde ei es gelungen, für Deutschlands koloniale Betätigung weite Gebiete zu sichern. Es sei ein staunenswertes Zeichen staatsmännischer Intuition, daß Fürst Bismarck, bei aller durch seine Natur und sein Lebenswerk bedingten Zurückhaltung gegenüber den Fragen der überseeischen Politik, im psychologischen Momente wie unter dem Einfluß einer höheren Macht durch die Besitzergreifungen in Afrika und der Südsee dem künftigen, über seine Zeit hinauswachsenden Deutschland die Bahnen offen gehalten habe. Die uns zugefallenen kolonialen Territorien gehörten allerdings nicht zu denjenigen, in welchen die Reichtümer auf der Oberfläche liegen. Aber wer nach den bisherigen Ergebnissen ihre Entwicklungsfähigkeit be⸗ urteilen wollte, müsse die Kürze der für eine planmäßige wirtschaft⸗ liche Arbeit bisher aufgewendete Zeit und die Geringfügigkeit der aufgewendeten Mittel im Verhältnis zu der Größe der zu er⸗ schließenden Territorien berücksichtigen. Mehr als bescheidene Proben der Entwicklungsfähigkeit unserer Schutzgebiete könne man unmöglich erwarten. Diese Proben jedoch zeigten, daß in ihrer eigentlichen Produktionsfähigkeit unsere Schutzgebiete von der Natur durch⸗ weg nicht schlechter bedacht seien als die benachbarten Kolonien fremder Staaten und daß sie ein weites Feld für diejenigen Kulturen böten, die wir zur Ergänzung der beschränkten natürlichen Produktionsfähigkeit des eigenen Vaterlandes brauchen. Dagegen seien unsere Schutzgebiete gegenüber ihren Nachbarkolonien fast durchweg im Nachteil hinsichtlich der natürlichen Vorbedingungen für den Verkehr; denn wir als die zuletzt Erschienenen hätten die Orte eines leichten Zugangs und leichter Verbindungen mit dem Hinterlande bereits besetzt gefunden. Der Redner wies dies an jedem einzelnen unserer afrikanischen Schutzgebiete nach. Aber diese Un⸗ gunst der natürlichen Verkehrsverhältnisse könne und müsse durch die Schaffung künstlicher Verkehrswege überwunden werden. Hier sei der Punkt, in dem vor allem die staatliche Initiative und Nachhilfe einzusetzen habe, sowohl um den Rahmen für die erfolg⸗ reiche Betätigung des privaten Unternehmungsgeistes zu schaffen, als auch um die elementarsten Garantien für die Aufrechterhaltung unserer Herrschaft und die Sicherheit von Person und Eigentum zu gewähr⸗ leisten. Das Deutschland der Zukunft werde eine Kolonialmacht sein, oder es werde als wirtschaftliche und politische Weltmacht nicht existieren. .
Nach einer kurzen Diskussion, die sich an diesen Vortrag anschloß, sandte der Kongreß auf einstimmig angenommenen Vorschlag seines vüfhente⸗ des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, das olgende Huldigungstelegramm an Seine Majestät den Kaiser und König ab:
„Eurer Majestät, dem erlauchten und machtvollen Schutzherrn der deutschen Kolonien, sendet der heute eröffnete, von 87 gemeinnützigen Vereinen und Instituten veranstaltete zweite deutsche Kolonialkongreß den Ausdruck ehrerbietiaster Huldigung und das Gelübde treuer Arbeit L Eurer Majestät Führung an dem Ausbau des größeren Deutsch⸗ ands.“
Alsdann sprach Direktor D. C. Buchner (Berthelsdorf) über „die Mithilfe der Mission bei der Erziehung der Ein⸗ geborenen zur Arbeit“: Das schwierigste Problem für alle Kolonien besitzenden Völker ist das Problem der Erziehung der Eingeborenen zur Arbeit. Von der richtigen Lösung dieses Problems hängt Wert und Unwert der Kolonien ab. In dieser Auf⸗ gabe begegnen sich staatliche Kolonisation und kirchliche Mission, wenn auch über die Methode der Erziehung mancherlei ver⸗ schiedene Ansichten herrschen je nach dem Standpunkt, den man den Eingeborenen gegenüber einnimmt. Mancherlei Schwierig⸗ keiten, in der Natur der Tropen und der Eingeborenen begründet, stellen sich der Lösung dieses Problems entgegen, sodaß es nur langsam und allmählich zu lösen sein wird. Wenn nun die Mission dieses Ziel auch fest im Auge hat, so wird sie doch nur eine Hilfe dabei leisten können. Es ist ebenso unbillig seitens der Kolonialpolitiker, der Mission diese Aufgabe allein zuzuschieben, als es anmaßend wäre seitens der Mission, wollte sie den Anspruch erheben, daß sie allein dieses Problem zu lösen imstande sei. Die vornehmste Aufgabe der Mission bleibt die religiöse. Indem nun die Mission, diese Aufgabe erfüllend, das Christentum verbreitet, arbeitet sie an der Lösung obigen Problems mit, denn das rechte Christentum ist in sich selbst ein Protest gegen Faulheit und Trägheit, und es liegt in seinem Wesen, überall den sittlichen Wert der Arbeit zu betonen. Diese innerliche Wirkung wird durch die vielseitige Arbeit des Missionars bei Gründung und Erhaltung einer Station kräftig unter⸗ stützt. Zu dieser Arbeit muß er die Eingeborenen und zwar meist in beträchtlicher Zahl heranziehen und leistet damit eine Fülle unterricht⸗ licher und erziehlicher Arbeit an den Eingeborenen. Freilich kann diese Erziehung ohne einen gewissen Zwang nicht stattfinden, und einen solchen Zwang, der jedes brutalen Charakters entbehrt und nicht bezweckt, dis Eingeborenen in eine der Sklaverei ähnliche Abhängigkeit zu stürzen, wird auch die Mission als notwendig anerkennen müssen. Der Einfluß der Mission zeigt sich auch nach der Richtung hin, daß die Eingeborenen auf allen Lebensgebieten neue Bedürfnisse kennen lernen, die sie nur befriedigen können durch ver⸗ mehrte Arbeit, und dadurch wird ihnen die Notwendigkeit der Arbeit nahegelegt. So stellen die Missionsstationen Arbeits⸗ zentren dar, deren Wirkungen unverkennbar sind. Auch die in unseren Kolonien befindlichen 1083 Schulen der evangelischen Mission mit 43 390 Schülern sowie die 603 Schulen und Erziehungs⸗ häuser der katholischen Mission mit 26 654 Schülern leisten dankenswerte Hilfe bei Erziehung der Eingeborenen zur Arbeit. Die Mission läßt es sich aber auch in direkter Waife angelegen sein, wie an vielen Bei⸗ spielen nachweisbar ist, die Eingeborenen in den verschiedensten
andwerken sowie für den Feld⸗ und Plantagenbau auszu⸗
ilden. Seinece Handwerkerschulen und Werkstätten sowie viele landwirtschaftliche Betriebe der Mission arbeiten alle auf das Ziel zur Erziehung zur Arbeit hin. Bei alledem kann die Mission
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mit ihren beschränkten Kräften und Mitteln nur innerhalb eines kleinen vre hecrae Titigken voll entfalten, schafft aber damit die Vorbedingungen für die zielbewußte Arbeit der anderen koloni⸗ satorischen Kräfte. Ein sprechender Beweis für die nicht erfolglose Arbeit der Mission nach dieser Richtung hin ist das Volk der Hotten⸗ tottenbastards in Südafrika. Einst sprach man diesem Volk all und jede Fähigkeit ab, für die Arbeit geschickt zu werden. Nach nachweislich 100 jähriger Erziehung auf den Reservaten erweisen die meisten der so Erzogenen sich auf allen Gebieten als ein geschicktes und überall anerkanntes, segensreiches Element für die Kapkolonie. Kann somit die Mission der Lösung des Problems auch nur eine Mithilfe leisten, so ist diese doch sicherlich wertvoll und beachtenswert. Möchten alle in unseren Kolonien tätigen Faktoren in gegenseitiger Anerkennung an der Lösung dieses Problems mitarbeiten zum Besten der Eingeborenen, zu unserem kenen Nutzen und zum Segen für unser geliebtes deutsches Vater⸗ and!
M. Schanz (Chemnitz) erörterte die Baumwollfrage in den deutschen Kolonien“: Die in den letzten Jahren einge⸗ tretene „Baumwollnot“ und die dadurch erfolgte Bedrohung überaus wichtiger wirtschaftlicher Interessen haben einem großen Teile der deutschen Industrie und des deutschen Handels in einem besonders wichtigen Einzelfall greifbar nahegelegt, von welcher großen Wichtig⸗ keit es unter Umständen sein kann, auf die natürlichen Hilfsmittel unserer Kolonien zurückgreifen zu können. Rohbaumwolle steht dem Werte nach an erster Stelle unserer Einfuhr, Baumwoll⸗ waren nehmen in unserer Ausfuhr immer den ersten oder zweiten Platz ein, die Baumwollindustrie in Deutschland liefert jährlich einen Produktionswert von rund einer Milliarde Mark und beschäftigt in ihren Betrieben direkt und in⸗ direkt etwa eine Million Arbeiter. Es ist also von größter Wichtigkeit, Rohbaumwolle jederzeit in genüger Menge und hinreichend billig beziehen zu können. Für den Welthandel kommen als Bezugsländer besonders Nordamerika, Ostindien und Aegypten in Betracht, und zwar in erster Linie Nordamerika, das der europäischen Industrie allein 80 % ihres Bedarfs liefert. Aber auch diese Hauptproduktionsgebiete haben letzthin eine Stockung in ihrem Ertrag aufgewiesen, die in Europa um so schärfer bemerkt wurde, als Amerika und Ostindien einen immer steigenden Anteil ihrer Baumwollernte im eigenen Lande ver⸗ arbeiten. Erzeugten die knappen Baumwollernten einerseits und der Hfis geri⸗ Wollbedarf andererseits einen natürlichen Mangel an Rohmaterial und gaben somit Anlaß zu einer natürlichen Preis⸗ steigerung, so benutzte eine skrupellose Spekulation in den Ver⸗ einigten Staaten diese Verhältnisse, um die Preise des so wichtigen Rohmaterials ins Ungemessene in die Höhe zu treiben, und diese Gesamtverhältnisse geben zu den ernstesten Bedenken für die Zukunft der Baumwollindustrie Veranlassung. Am ungünstigsten steht aber in dieser Beziehung Deutschland da; unsere großen Konkurrenten Amerika und England haben ihre eigenen Baumwollkulturen, Nord⸗ amerika im eigenen Lande, England in Ostindien und Aegypten; Rußland bezieht dank der seit 25 Jahren planmäßig betriebenen Förderung seitens der Regierung bereits ein Drittel seiner Baumwolle aus Zentralasien; nur Deutschlands Riesenbaumwollindustrie ist gänzlich auf fremde Rohbaumwolle angewiesen, und deshalb wurde das Thema einer größeren Sicherung der Baumwoll⸗ zufuhr auch zuerst in Deutschland auf die Tagesordnung gesetzt. Nachdem verschiedene Anläufe in unseren Kolonien zu keinem Resultate geführt hatten, nahn das Kolonial⸗ wirtschaftliche Komitee Anfang 1900 das Problem des Baumwoll⸗ anbaues in unseren Fberjerischen Besitzungen definitiv in seinen Arbeitsplan auf und hat seitdem zielbewußt und mit bewunderns⸗ werter Methode an der praktischen Lösung der Aufgabe ge⸗ arbeitet. Das Komitee begann seine Tätigkeit in Togo, wo die Einführung der Baumwollkultur als Volkskultur heute als gesichert gelten kann, und zwar strebt man hier die Erzielung einer einheitlichen, hochwertigen Marke amerikani⸗ schen Charakters an. Auch in Kamerun und Südwest⸗ afrika sind Baumwollanbauversuche im Gange bezw. geplant, be⸗ sonders gut scheinen aber die Aussichten in Ostafrika zu liegen, auf das die Baumwollunternehmungen des Komitees 1902 ausgedehnt wurden. Den abweichenden lokalen Verhältnissen entsprechend, hat man die Organisation hier wesentlich anders als in Togo gestaltet, sucht hauptsächlich die plantagenmäßig betriebenen Kulturversuche der Regierungsstationen, Kommunen, Pflanzungsgesellschaften und Missionen lebensfähig zu machen, und zwar handelt es sich hier um ein Produkt ägyptischen Charakters. Rechnet man die für Baumwoll⸗ anbau geeigneten Flächen in Togo ungefähr den entsprechenden Aegyptens gleich, so stehen in Deutsch⸗Ostafrika dafür noch weit größere Gebiete zur Verfügung. Der Beschaffung billiger und leistungsfähiger Transportmittel, einer unerläßlichen Vor⸗ bedingung für die Rentabilität der Kultur, hat man in Togo wie in Ostafrika die nötige Aufmerksamkeit zugewandt. Mit der fabrikatorischen Prüfung der deutschen Kolonialbaum⸗ wolle befaßten sich in Deutschland 50 der bedeutendsten Baumwoll⸗ spinnereien und Webereien, und alle Urteile stimmen darin überein, daß sich das Produkt von Lieferung zu Lieferung verbessert hat und eine für die deutsche Industrie durchaus markt⸗ gängige Ware darstellt. Fraglos sind noch große Schwierigkeiten 2 überwinden, ehe man auf nennenswerte Quantitäten
aumwolle aus unseren Kolonien rechnen kann, aber daß Afrika auch außerhalb der Grenzen Aegyptens in etwa 10 Jahren unter den Baumwolle liefernden Ländern eine Rolle spielen wird, darf man wohl mit Sicherheit annehmen. Sind, dem deutschen Beispiel folgend, doch sämtliche europäischen Kolonialmächte in den Baumwollkultur⸗ kampf eingetreten und haben ihre darauf bezüglichen Bestrebungen in der Hauptsache gleichfalls auf Afrika konzentriert, das man geradezu als „Baumwolland der Zukunft“ hingestellt hat. Das deutsche Kolonial⸗ wirtschaftliche Komitee steht mit den verschiedenen Schwestergesellschaften, besonders der englischen und der franzöͤsischen, in regelmäßigem freund⸗ schaftlichen Austausch betreffs der erzielten Erfahrungen, und der vor kurzem abgehaltene internationale Baumwollkongreß hat an alle Kolonialmächte Europas das dringende Ersuchen gerichtet, das Aeußerste zur Förderung des Baumwollbaues in ihren kolonialen Be⸗ ste. zu tun. ach diesem Vortrag wurde die erste Vollversammlung ge⸗ schlossen. Am Nachmittag fanden ebenso wie an dem des gestrigen, zweiten Verhandlungstages Sitzungen der sieben Sektionen statt, deren Erörterungen der Geographie, Ethnologie und Naturkunde der Kolonien und überseeischen Interessengebiete, der Tropenmedizin und Tropenhygiene, den rechtlichen und politischen, den religiösen und kulturellen, den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kolonien, der Uebersiedelung in deutsche Kolonien und der Auswanderung in fremde Länder sowie den weltwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Kolonien und überseeischen Interessengebieten gewidmet waren.
Gestern vormittag wurde die zweite Plenarversammlung ab⸗ gebalten. Professor Dr. Rathgen (Heidelberg) sprach über „die Auswanderung als weltgeschichtliches Problem“: Von der in der letzten Zeit ungeheuer gewachsenen europäischen Aus⸗ wanderung bildet die deutsche nur noch einen kleinen Teil Auch sonst hat sich seit dem Beginn der neuen deutschen Kolonialbewegung viel geändert. Deutschland ist ein Einwanderungsland geworden, noch stärker als England, das sich bereits zur Abwehr rüstet. Die bis⸗ herigen Einwanderungsländer fangen an, sich der Zuwanderung zu erwehren. Es ist deshalb notwendig, unsere berkömmlichen An⸗ schauungen zu revidieren und die deutschen Tatsachen in den allgemeinen Zusammenhang zu stellen. Die europäische Auswanderung kommt aus anderen Gebieten als früber. Ihr Schwerpunkt ist von Nordwest nach Südost gerückt. Sie hat auch ihren Charakter verändert. Früher waren die Auswanderer maßgebend, die eine neue, selbständige Stellung suchten. Heute besteht die Masse aus Lohnarbeitern, die unselbständig bleiben. Die heutige europäische Auswanderung steht im engsten Zusammenhang mit der Arbeiterwanderung als solcher. Deutschland ist daran interessiert als Zuwanderungs⸗, als Durchwanderungsland, als Transportunternehmer.
Dabei sind aber die treibenden Motive der Auswanderer im wesentlichen die gleichen geblieben: die rein wirtschaftlichen. Entscheidend ist fast überall die Agrarverfassung in ihren Extremen großen geschlossenen Besitzes oder zersplitterten Zwergbetriebes. Daneben spielen natür⸗ liche Wanderlust, politische Unzufriedenheit, religiöse Bedrückung nur eine geringe Rolle. Wichtig aber ist, daß die Auswanderungsbeförde⸗ rung Gegenstand großer konzentrierter, kapitalistischer Unternehmungen geworden ist, die am Fortgang der Auswanderung interessiert sind. Der veränderte Charakter der Auswanderung, die Existenz der großen Auswanderungsunternehmungen und die Verschiebung der sozialen Machtverhältnisse in den Einwanderungsländern erklären das Entstehen der feindlichen Stimmung in den Einwanderungs⸗ ländern. Diese Entwicklung hat den Gedanken einer inter⸗ nationalen Vereinbarung über die internationalen Wanderungen hervorgerufen. Die deutsche Auswanderung war ein Anpassungs⸗ vorgang bei der großen ökonomischen Umwälzung, die im 18. Jahr⸗ hundert begann. Je energischer diese durchgeführt ist, wie im deutschen Westen, um so fruͤher hörte die Auswanderung als Massenerscheinung auf. Das ist auch für den deutschen Osten zu wünschen. Was aber nicht aufhören wird und was für die deutsche wirtschaftliche Ent⸗ wicklung wünschenswert bleibt, ist, daß Deutsche ihre Unternehmungs⸗ lust im Auslande betätigen zum Nutzen des Vaterlandes.
In zwei weiteren Vorträgen behandelte Generalleutnant z. D. von Liebert (Berlin) „die politische, militärische und volkswirtschaftliche Bedeutung einer starken Seemacht“ und Professor Dr. Jannasch (Berlin) „Argentinien als Wirt⸗ schafts⸗ und Auswanderungsgebiet“. An den Vortrag des Generalleutnants z. D. von Liebert schloß sich eine lebhafte Diskussion an, in der Kammerherr Graf von Dürckheim (Hannover) beantragte, folgende Resolution zu fassen: „Der Kongreß begrüßt mit freudiger Genugtuung die durch den Staatssekretär des Reichsmarineamts in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstages vom 15. Februar 1905 angekündigte Erweiterung des Flottengesetzes. Der Kongreß erblickt in einer starken Flotte den größten Machtfaktor zur Erhaltung des 12 und zur Sicherung und Erstarkung des Vaterlands und seiner olonien.“ Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Alsdann hielt Professor Dr. Stoerk (Greifswald) einen Vor⸗ trag über „die völkerrechtliche Staatengesellschaft und das koloniale Problem“. Er ging in Ergänzung der bisherigen, wesent⸗ lich der wirtschaftlichen Seite der Frage gewidmeten Ausführungen auf das Verhältnis näher ein, das auf Grund der völkerrechtlichen Grund⸗ lagen zwischen dem System der Staatengesellschaft und dem kolonialen Problem besteht. Tief⸗ oder Hochstand des Staats oder der Staaten⸗
esellschaft läßt sich immer auch im jeweiligen Stande der kolonialen
ntwicklung einer Zeit ablösen. Der Vortragende zeigte, wie auch der Kleinstaat zur Zeit der Antike und im Mitttel⸗ alter seine 18;. ausweitet, sein stetiges Recht verbreitet, an junge Siedlungen überträgt und auch gleiches Recht in national gleich⸗ geordneten Rechtsinstituten auf beiden Länderstrecken schafft. Der spätere, räumlich ausgedehnte Staat konnte erst territorial umfang⸗ reichere Kolonien begründen und lebensvoll erhalten. Der Redner berührte dann die große kollektivistische Unternehmung der Kreuzzüge, die nur durch den Zusammenschluß der europäischen Staaten unter der Herrschaft des Zweischwertersystems möglich gewesen. Als der Cäsaropapismus unter sein altes Machtniveau sank, mußte die Flagge des Abendlandes an der Küste Kleinasiens wieder eingezogen werden. Immerhin hat auch der 200 jährige Bestand enge Berührung zwischen Europa und dem Orient, fruchtbare Nachwirkungen im Rechts⸗ und Wirtschaftsleben der europäischen Staatengesellschaft hinterlassen. Kolonisation erscheint der späteren Welt als Auf⸗ schließung und Angliederung der unstaatlichen Welt, als wichtige ethische Pflicht ohne Rücksicht auf den klingenden Erfolg des Unter⸗ nehmens. Der Kulturstaat weiß, daß auch er und seine Geschicke, sein Gedeihen und seine Zukunft an den Kulturstand der fremden Welt gebunden sind. Der moderne Ausdruck „Interessensphäre“ gibt dem modernen Staat auch materielle Impulse für die wirtschaft⸗ liche, hygienische ꝛc. Hebung der zur Zeit noch unstaatlichen Welt. Noch immer beherrscht zu sehr die romanhafte Vorstellung vom Reichtum der fernen Länderstrecken das Denken über das koloniale Problem. Durch diesen Irrglauben lassen sich die zahlreichen Kämpfe und Streitigkeiten über das Kolonialofkkupationsrecht erklären. Der Kulturstaat ist Pionier nicht nur für seine eigenen Interessen, sondern zugleich für die ganze Staatengesellschaft, und die an kolonialen Problemen beteiligten Mächte können nur mit vereinten Kräften die schwächeren und die noch tief unter ihnen stehenden Völkerschaften in heiliger Mission aufwärts führen auf dem steilen Wege menschlichen Fortschritts. 8
Mit diesem Vortrage schloß die zweite Plenarversammlung des Kongresses.
Nr. 40 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. September, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; — Entlassungen; — Todesfall; — Exequaturerteilung; Einziehung eines Vizekonsulats. — 2) Militär⸗ wesen: Zweiter Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnis der den Militär⸗ anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen. — 3) Justiz⸗ wesen: Aenderung des Verzeichnisses derjenigen Behörden (Kassen), an welche Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind. — 4) Poltzeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Handel und Gewerbe.
Leichsamt des Innern zesenmengeste
„Nachrichten für Handel und Industrie“
rgleichende Uebersicht der Schlachtungen von Rindvieh im Staate Rio Grande do Sul und am La Plata während der Schlachtperiode 1904,05 bis Ende Juli 1905 und in dden entsprechenden Zeiträumen der Vorjahre.
1905 b 1 210 000
Rio Grande. . 305 000 zusammen 1 515 000
Buenos Aires 144 800 La Plata. 617 100 Montevideo. 325 700 Rio Grande. 210 000
1904
669 300 516 200 112 000 1597 500
1900
91 500 568 800 416 700 232 000
1903 8 000 671 700 396 300 360 000 1 436 000
1899 101 000 640 400 400 600 .270 000
1902 180 600 702 300 385 400 375 000
1 643 300
1898 105 600 665 400 242 000 340 000
Buenos Aires La Plata. Montevideo
zusammen — 207 600
1897
246 400 654 200 300 000
1 309 000
1896 209 500 699 900 300 000
1 412 000 1895 329 400 945 200 400 000
1 353 000
1894
352 000 863 800 400 000
Buenos Aires La Plata. Montevideo Rio Grande. 320 000 215 000 280 000 387 000 zusammen 1 520 500 1 424 400 1 954 600 2 002 850
Nachdem die Schlachtsaison im Monat Juli 1905 auch in den La Platastaaten geschlossen worden ist, hat die Gesamtsumme der in Rio Grande do Sul und am La Plata in der abgelaufenen Saison geschlachteten Tiere die Zahl von 1 515 000 Stuch 305 000 auf den Staat Rio Grande do Sul entfallen. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Rio Grande do Sul vom 19. August d. J)
erreicht, wovon